1847 / 163 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

: Tig ciees wege, al de vondem praktischen Standpunkt aus, o ih S d bewete, glade ih ‘dié Einkommensteuer bas beste ittél is, [die lassen zu erleichtern, sei es durch Abschaffung der Mahl= : ( ‘¿ sei es -durh Al der unteren Klassen r. Meine Herren! Wir legen mit Recht großen Werth C Seit vor dem Gesetz eben so wichtig is es aber auch, ip einé Gleichheit in den Staatslasten bestebt, daß, mit einem orte ein Zeder nah seinem Einkommen zu diesen Lasten beiträgt. Die Gerechtigkeit fordert, daß die unbemittelten Klassen möglichst be- rücksihtigt werden, die keine Vertreter hierher haben senden können, um ihre’ Rechte zu verkreten; die Loyalität fordert, daß der höher tehende T des Landes \ich in loyaler Weise der Unbemittelten annimmt, aber endlich au die Klugheit, denn wenn keine- Rücksichten auf diese Klassen genommen werden, könnten Zustände entstehen, welche die traurigsten Folgen für unser Vaterland haben würden, Jh stimme daher für die Einkommensteuer, ‘erlaube mir aber, dabei den Wünsch auszusprehen, daß Se. Majestät der König die Gnade iben möge, eine Jmmediat-Koumission zu ernennen, bestehend aus taatébeamten und ständischen Mitgliedern, um die zweckmäßigsten Maßregeln zu erforschen, wie die Einkommensteuer einzuführen ist. A eordn. A L T GI¿Mtn ér: Da bereits ausführlich Alles erör- tert worden is, so erkläre ich mir, daß ih gegen das Geseß stimme, Abgeordn. Sommerbrodt (vom Plaße): Als ih mich bald nach der verg des Gutachtens vor drei Stunden gemeldet hatte, war es meine Absicht, meine Ansichten über die Umwandlung der Mahl- und Schlachtsteuer in eine Einkommensteuer ausführlich zu er- läutern; es hat aber éine so ite Men städtischer Abgeordneter dies bereits in meinem Sinne gethan, daß ich nur, wenn ih die Tribüne bestiege, oinen Fehler begehen würde, der zwar auf der Tri-= büne fein neuer ist, vor dem ih mi aber seit 8 Wochen gehütet bol: nämlich den, mit einigen anderen Worten dasselbe zu wieder=- olen. : (Bravo.) Ich füge blos hinzu, daß, so lange für die Mahl- und Schlacht- steuer kein besserer Ersaß als die proponirte Einkommensteuer ge- eben wird, ih glaube, daß die Mahl= und Schlachtsteuer sür die tädte noch zwe mäßiger beizubehalten und für Alle leiter zu ertra- geit sein wird. Jm Allgemeinen kann ih gegen die Einkommensteuer nit stimmen, da die meisten Städte schon eine Einkommensteuer zur Aufbringung ihrer Kommunal=Abgaben haben und ih überhaupt eine Einkounien@euee für das einzige Mittel halte, um gleihmäßige Be= steuerung, die im höchsten Grade wünschenswerth, ja dringend noth= wendig is, zu erreichen. __ Abgeordn. Büning: Hohe Versammlung! Der Grundsaß, daß ein jeder Staats-Einwohner verpflichtet sei, nah dem Verhältnisse seines Vermögens zu den Stäatsöbedürfnissen beizutragen, is von der echrten Abtheilung einstimmig anerkannt worden. Jch stimme dieser Anerkennung ebenfalls bei, Der vorliegende Entwurf einer Einkom- mensteuer if jedoch nah meiner Meinung nicht mit diésem Grundsaße übereinstimmend; denn es wird \{hon eine zu große Unbilligkeit darin gefunden, daß den Grundbesißern neben der Grundsteuer noch eine eben so große Steuer aufgelegt werden soll, mit Unterschied noch eine höhere, wie den übrigen Steuerpslihtigen. Jn meiner Provinz muß der Grundbesißer 16 bis 20 yCt. Grundsteuer bezahlen von deu Kaätastral-Reinerträgen seiner Grundstückte. Derselbe würde dann, wenn er die Grundsteuer bezahlt hätte, von dem, was er noch übrig

behält, noh- einmal 3 Prozent bezahlen müssen. (Zeichen von Ungeduld). Die ganze Steuer wird ihm also zu 18 bis 22 Prozent zu stehen fommen, während der Kapitalist nur 3 Prozent von seinem Kapital= Einkommen zahlen soll. Eben so sehr stellt sich das Mißverhältuiß bei dem §. 6 heraus, wo im Vergleich mit den Grundsteuerpslichtigen diejenigen, die ihre Einnahmen von unfundirten Einkommen haben, nur 2 Prozent bezahlen sollen. (Stärkere Zeichen der Ungeduld, weil der Redner nux den Steno-=- : graphen diktirt). - ch stelle die Frage: Warum soll der Grundbesißer eine sehs= fache Steuer, im Gegensaße zu der des Kapitalisten, zu zahlen haben? Man sieht hier die größte Unbilligkeit (immer diktirend), weil hier= nah die Einführung einèr Einkommensteuer die Ueberbürdung der die Grundsteuerpflihtigen schon trifft, noch im höheren Grade steigern würde. Aus diesem Grunde erkläre ih mich gegen den Geseß-Entwurf. (Gelächter und Lärm lassen das Diktiren nicht ferner zu.) Abgeordn, von Rath: Wenn ih es wage, heute das erstemal vor Jhnen - hier aufzutreten, so rechnen Sie es mir niht als An- maßung an. Jch erkläre mich für die Einkommensteuer; ih erkläre mich aus dem Grunde dafür, weil ich sie als die oe prinzipielle unter den direkten Steuern betrahte, die eine Ausgleichung hervor- bringen kann, in Bezug auf die Staatsbedürfnisse, wo die stehenden Einnahmen und indirekten Steuern nicht ausreichen. Jch sage mehr, die Einkommensteuer wird kommen, sie wird ein Muß werden, und ih wünsche, daß wir sie freiwillig ergreifen, ehe wir sie zu ergreifen ge- wüngen werden, damit sie ihren moraglishen Werth uicht verliert. st der heutige Landtag dazu berufen, diese wichtige Steuer, we- nigstens das Prinzip derselben, ins Leben zu rufen, so würde ih mit Freuden R ehren und sagen, ih habe das für die unterdrückten und nöthleidenden Menschen gethan; niht daß ih ihnen blos eine augenblidliche . Unterstüßung gegeben hätte, denn die augenblickliche Unterstühung verliert mit dem Augenblick ihren Werth, wo sie gegeben istz aber wohl eine dauernde! Das heißt, ih will mich zu den nothwendigen Sttsniyen des Staats, die ih selbst érfannt habe, gern \elbst| höher besteuern, Sie dürften mich aber nun wohl mit Reht auffordern, diesen Gegenstayd nicht allein philosophisch zu betrachten, sondern Mittel und Wege anzugeben, wie die ( inkommensteuer einzurichten sei? Meine Herren! Sie find weder in der Stimmung, no ih hört vorbereitet, um diesen Gegenstand u entwideln, Zur Zeit der Fremdherrshaft aber habe ih als junger ann in meiner Vaterstadt damit begonnen, eine Personal - und biliarsteter umlegen zu helfen, in einer Stadt, die ebenfalls zu den größten Städten der Monarghie gehört, in eine Steuer, deren Umlage auf dem rinzip einer Vermögenösteuer basirt war! Es ist uns gelungen, sie in dén lebten Jahren \o umzulegen, daß keine Recla- inationen ese Rattfantén, Dies mag genügen, um zu beweisen, daß eine Möglichkeit da is, diese Umwandlung zu bewirken, und ih bitte daher dringend, daß das Lud ausgesprochen werde, statt der Schlaht-, Máhl—- und Klassensteuer soll künstig eine Einkommen- ver en, dann. bitte i aber. den Herrn Marschall, ven vor- egenstand an die betreffende Kommission zurückzuweisen, inmmteré, pesthere und glücklichere Anhaltepunkte über Art und Weise, wie die Steuer umzulegen ist, aufsuche und aus- ehe, denn die physikalische Máäßregel, die die Regierung in den detgründ seßt, würde ih in deu Hintergrund seben und nur da wenden, wo die Bermuthung eiuer unrichtigen i nd die den Manmmon die Moralität,

jr, von Patow (vom Plaße): Jch erkläre mich déx Máhl- und achtsteuer und ‘dié Tinkommei N, nl ett daher ebenfa s auf

trlaubé ih mir die ‘kúrze Bémérkung: Wir häben n

Ä

ngabe begründet halten, als den Namen eines

„der Niederlgusiß zur: Verzinsung d ovinzial;-Kriegs\hulden eine BtEieD anae de Prt ten a

vie fle mit 1d, bee abTeT E und einen Zusiblag, zur Klassen le fie mi ührte, abgeschafft und einen Zuschlag zur Klassen- steuer eingesührt, und wir E E Alle e Ökaoig, ieden. Abgeordn. Gier (besteigt unter Aufregung der Versammlung die Rednerblihne):

Meine Herren, ih nie langweilig gewesen

e “(heftiges Gelächter) i und ‘würde auch jeßt ‘mit Bemerkungen niht aufhalten, wenn ih nicht aus einer Stadt wäre, die ausnahmsweise seit méhreren Jah= ren die Klasseusteuer besißt und sie si statt der Mahl- und Schlacht- steuer erbeten hat, \o daß ih, obschon von geringem Standpunkte aus, doch gus ‘eigener Erfabrena sprehen kann. Jh erkläre mih für die Aufhebung ' der Mahl- und Schlachtsteuer und gehe dabei von dem Grundsabe ‘aus, ‘daß Jeder nah Verhältniß seiner Mittel und seiner Kräfte zu den Lasten und zu den Steuern beitragen muß. Deshalb erkläre ih mih gegen die Maßl- und Schlachksteuer, erkläre

mich aber au gegen die Einkommensteuer

E S (donuerndes Lachen) weil sie im Prinzip niht gerecht ist; das ist der Moment, den ih mir vorzutragen erlaube. Die Einkommensteuer triff Jeden mit gleichem Maße nah bloßen Einkommen- Vrozenten ohne alle Berück- sichtigung der Lebens- und Familien - Verhältnisse. Aber nur die Steuer ist gerecht, die nah der Leistungsfähigkeit fragt, und deshalb erkläre ih mich statt der Eiúkommensteuer für die Klassensteuer. Jch will ein einziges s zur Verständigung erwähnen. Ein Familien=- vater mit mehreren Kindern bei einem Einkommen von 500 Rthlrn. sann unmözlich dieselbe Steuer geben, wenn es gereht zugehen soll, wie ein einzelner Mann ohue Kinder mit emer Rente von 500 Rthlrn. Daraus son is zu sehen, daß die Einkommensteuer an sich uicht gerecht is ; nur eine Steuer nach der Leistungsfähigkeit ist gereht und daher verdient unsere dieses Prinzip eher anerkennende Klassensteuer, obschon heftig angefochten, offenbar den Vorzug vor der Einkommen- steuer. Sie is auch an sich nicht so vexatorish uud belästigend, wo- hingegen eine Einkommensteuer 5hue spezielle Declarationen, inquisi- torishe Maßregeln und Vexationen bei den jeßigen Zuständen gar niht mehr möglich is, Es ist {on erwähut worden, und ih habe mich selbst davo1 überzeugt, daß die englische Einkommenstener - Bill, ungea:htet das Parlament große Rechte hat und das englische Volk in der politishen Bildung hoh steht, doch bei weitem mehr beschrän- fende Maßregeln und Juguisitionswesen enthält, als der Geseß-Ent- wurf, der uns vorgelegt ist.

Eiue Thatsache, die wir aus der neuesten Zeit vor uns haben, bestätigt, daß wir an keine Einkommensteuer denken fönnen, die ni:bt eben solche O enthält. Weshalb ich ferner die Ansicht, daß die Einkommeusteuer an sich nicht gerecht sei, bestätigt glaube, is die Erfahrung, daß man fast überall, wo die Einkommensteuer in alter Zeit bestand, von derselben zurüdgekommen ist. Es ist dies fast in allen fleinen Republiken gesehen, so auh in meiner Vaterstadt, ehe sie so glücklich war, der glorreihen Krone Preußens einverleibt zu werden. Wir hatten in alter Zeit Einkommensteuer. Diese ist aufgehoben worden, weil, nachdem die Bedürfnisse, der Haushalt und das Leben mannigfaltiger geworden, man um so mehr eingesehen hatte, daß der Grundsas in der Ausführung nicht gereht is. Deshalb wollte ih mir erlauben, ein Amendement zu überreichen,

: (Gelächter.) welches, wie folgt, lautet:

1) Die pyropouirte Cinfommensteuer..möge nicht einge- führt werdenz abgeschen von den Schwierigkeiten und Vexationen bei der Ausführung scheint sie uns auch im Prinzip

- níht gerecht, weil sie überall mit demselben Maße trifft, ohne

nah der Leistungsfähigkeit zu fragen.

Die Klassensteuer (die auf Leistungsfähigkeit mehr Rücksicht nimmt, deshalb gerechter uud mittelst der Abschäßungs-Maxime, die bei der Steuerveranlagung den Befund st\ach-= und personenkfundiger Mitbürger zu beachten hat) möge beibehalten, aber vollfommen ausgebildet oder modifizirt werden, sowohl durch Mehrung der Zwischen- und hü®- heren Stufen, als durh Berichtigung des Veranlagungs- Organismus und der Shäßungs-Normen, damit Erleichterung

den untersten Klassen, geschehen kann.

Den Städten, welche von der Mahl- und Schlachtsteuer zur Klasseusteuer überzugehen wünschen, werde dies gestattet und dadurch erleichtert, daß man nicht das zeitherige Auffommen der Maghl- und Schlachtsteuer fordere, sondern die Veranlagung uach dem Geseße und der Justruction, mit Bestreben möglich-= ster Steuergleichheit in allen Landestheilen, bewirke.

4) Denjenigen, namentlih den großen Städten, die es wünschen, werde die Mahl- und Schlachtsteuer N und eine Ermä- ßigung gewisser Säße, insonderheit des Schweinefleisches, ge- währt, ““

Jusofern die {hon übergebenen Amendements dasselbe enthalten, würde es damit zusammenfallen oder überflüssig werden.

(Ruf zur Abstimmung.) ;

Marschall: Dies Amendement is schon in den früheren ent- halten, ganz besonders auch der leßte Punkt. /

Abgeordn. Hanisch: Hohe Versammlung! Auch ih gehöre zu denen, die das Prinzip der Einführung einer allgemeinen Einkommen- steuer für unbedingt das Einzige halten, um zu dem Ziele zu kom- men, wohin wir bei der Besteuerung kommen müssen. Jch glaube, daß dies Prinzip das einzige is, was eine Ausgleichung herbeiführt, der Art, daß Jeder nach seinen Kräften beisteuert. Jh glaube, daß der Widerspruch, den das neue Prinzip, welhes ih einen großen Fortschritt nenne, vielleicht in der hohen Versammlung findet, fein ein- zeluer i, als die eigentlihe Weise, wie die O 1E A een soll. Gegen die Weise der Abtheilung würde auh ih mi erklären missen, Wir haben aber {on in vielen Städten eine Kommunal- steuer eingeführt, die eine reine Vermögenssteuer ist, auch in der Stadt, welche ich zu vertreten die Ehre habe, Dort hat man eiue Kommission wn 24 Mitgliedern aus allen Ständen gebildet ,* diese haben. die Abschäßung vorgenommen, und es hat nur sehr wenig Re- clamationen gegeben; nur einzelne, die zu gering waren. Jn der Regel hat sich keiner über eine zu hohe Abshäßung beschweren kön- neu, Jch bitte also die hohe Versammlung, den Geseß-Entwurf an- zunehmen, aber unter der Modification, daß iht die persbnliche Ab- \{häßung, die so viel Gehässiges hat, eingeführt werde, sondern daß die Abschäbung durch eiue Deputation vorgenommen werde, Jch habe ein hierauf beziüglihes Amendement aufgestellt,

(Gelächter)

und p werde es Ew, Durchlaucht übergeben. i

bgeordn, Lindner: Jh glaube, daß diese Angelegenheit zur Beschlußnahme reif is und will Sie nicht weiter inkfommodiren, Als Vertreter zweier mahl- und shlachtsteuerp ichtigen Städte, lege ih mir ge Dalrs oft die Frage vor: Wie soll du stimmen? Und ich gestehe, da in Hinsicht auf den gedrückten]| Mittelstand nur ge- én Mahl- und Schlactsteuëêr stimmen kann, dagegen, was die Cin- ouimensteuer betrifst, \o müssen wir nah der Erklärung des Herrn General-Direktors der Steuern von zwei Uebeln eins wählen, und ‘in

dieser Beziehung werde ich dem Ainendement des geehrten Abgeord»

und Sicherheit im Verfahren, wie Milderung der Ansäbe in

beitreten, daß die Einkommensteuer dem nächsten

neten aus Aa K ge vörgelegt werde; namentlich bestimmt mi dazu

Vereinigten Lan

die vortrefflihe Rede des geehrten Abgeordneten aus Köln.

Abgeordn. v.ou-Brüuneck: Jh erkläre mich -entschieden für Annahme der Königlichen Proposition ihrem Prinzipe E Ich glaube, daß es das einzige rihtige Prinzip ist, welches der Besteuerung zu Grunde gelegt werden kann. Jh habe andererseits nicht geglaubt, daß ih hier so viele Lobeserhebungen über die Mahl- und Schlacht steuer hören würde, Es hat mi dies in der That überrascht, Wenn nun aber dessenungeachtet der gegenwärtige Vereinigte Landtag ih noch nicht dafür entschêiden könnte, auf das Prinzip, welches der Königlichen Proposition zum Grunde liegt, einzugehen, also. nicht die Einkommensteuer anzunehmen, so würde ih es sehr beklagen müssen, wenn der jeßige Landtag die Gelegenheit nicht benubt, auf irgend eine Weise den ärmeren Klassen eine Erleichterung angedeihen zu lassen. Jh würde mich also zunächst für die Einkommensteuer erklären, stimme aber dem bei, was einige Abgeordnete in Antrag gebracht haben, daß- nämlich die Abschäßungsweise anders regulirt werde, insbeson= dere dem Antrage des Abgeordueten aus Düsseldorf, der auf beson- dere Abschäßungs - Kommissionen in den Städten hingewiesen hat. Sollte sih aber die Versammlung gegen jede Einführung einer Ein=- kfommensteuer erklären, so würde ih befürworten ‘müssen, daß wenig- stens von dem jeßt versammelten Landtage doch irgend etwas be- \hlossen werde, was zur nothwendigen Erleichterung der unteren Volksklassen gereichen könnte, und würde mich daun dafir entscheiden, daß wenigstens da, wo die Mahl- und Schlächtsteuer besteht, das Roggenmehl unbesteuert bliebe und vielleict auch das Schweinefleisch.

Jch würde ferner dafür stimmen, daß die niedrigsten Klassenst«fen der Klassensteuer wegfielen oder doch ermäßigt würden. Allerdings müßte dagegen den Staats-Kassen eine Entschädigung gewährt wer- denz daher trage ih darauf an, daß die vier höchsten Ba ene Stufen nöthigenfalls um 100 pCt. erhöht werden, überhaupt auf mehr Zwischenstufen und höhere Klassenstener-Säße. Jh wollte noch bemerken, daß, wenn man sih nicht dafür entscheiden sollte, wenigstens versuchsweise bis zum nächsten Landtag die Einkommensteuer einzu- führen, es für die Erreichung des der Köuiglichen Proposition zum Grunde liegenden Zweckes nur noch diesen einzigen Ausweg für den hohen Landtag geben würde.

(Ruf nach Abstimmung.)

Marschall: Die Zeit ist {on ziemlich vorgerüct, es würde nicht thunlich sein, heute noch zur Abstimmung zu kommen, und wir werden morgen den Gegenstaud wieder aufzunehmen haben. Jch {icke nur noch voraus, daß es wünschenswerth \cin wird, daß die Berathung sowohl über die Hauptfrage, als über den Antrag des Abgeordneten Hansemaun gleichmäßig weiter geführt und zum Schlusse gebracht werde, damit sie, ehe zur Abstimmung geschritten wird, über= haupt für geschlossen erklärt werden kann.

Abgeordn. Hansemann (vom Plat): : (War durch das Geräusch der bereits aufgestandenen Mitglieder nicht mehr zu verstehen.)

Marschall: Die nächste Sißung findet morgen um 10 Uhr statt, Die heutige is geschlossen.

(Schluß der Sißung 4 Uhr.)

Gi— ———._

Sißung der Herren-Kurie am 9. Juni *),

Die Sizgung beginnt um 2 Uhr unter dem Vorsiß des Mar= schalls, Fürsten zu Solms. Das Protokoll der vorigen Sibung wird verlesen und genehmigt.

Gürst zu Hohenlohe: Jch erlaube mir die ergebene Frage, ob bei der Herren - Kurie auch der Geschäftsgang, der in- der Kurie der drei Stände mit den Schrifteu beobachtet wird, welche liber Be= s{lüsse, Petitionen oder Köuigliche Propositionen betreffeud, ausge- seßt werden müssen, beobachtet werden soll: daß diese uämlich erst in der Abtheilung vorgelesen werden sollen? Bis jeßt is darüber noch nichts bestimmt; es sind schon mehrere Schreiben abgefaßt und ah= geschickt wordeu, ohne daß sie in der Abtheilung, worin ih die Ehre hatte, Vorsißender zu sein, vorgelesen sind. : Ich glaube, es ist nöthig, daß darüber nur eine Bestimmung ge= aßt wird.

Marschall: Es fragt sich, ob über den Gegenstand eine Be- merkung zu machen ist.

Secretair von Krosigk: Jh halte dies allerdings für bloße Formalität, die aber bei dem jeßt eintretenden Drange der Geschäfte wesentlih werden faun, Jch weiß nicht, wo die Zeit herkommen soll. Wir haben schon jeßt anfangen müssen, die Abtheilungssißungen um 8 Uhr früh und Abends zu halten.

Graf von Arnim: Jh halte es zu Beschleunigung der Ge- schäfte für erforderli, daß diese Schriften erst in die Abtheilung fommen, damit etwaige Bemerkungen der Ae, welche sih mit dem Gegenstaude vorzugsweise beschäftigt haben, gleich im Schoße der Abtheilung erledigt werden und uicht noh zu einer Debatte im Plenum Aulaß geben. Jch würde deshalb dafür stimmen, daß die an Se. Majestät durch den Königl. Kommissar zu rihtenden Schriften nochmals in der Abtheilung zum Vortrage kommen und dann ‘erst dem Marschall übergeben werden. ;

Jürst von Hohenlohe: Eben so diejenigen Schriften, die an die andere Kurie abgegeben werden.

Graf vou Arnim: Diese ebenfalls, j i

Fürst vou Hohenlohe: Jch würde mir hierüber die Bestim= mung des Herrn Marschalls ausbitten.

Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so kom- men wir darüber zur Beschlußnahme. Es is blos das einzige Be- denken erhoben worden , daß wohl in Zukunft die Zeit nicht immer würde ausreichen, solhe Gutachten in der Abtheilung noh vorzuneh=- men. Das würde mir auch als das wichtigere Bedenken erscheinen. Der Fall i} bis jeßt noch nicht dagewesen, allein es könnte doch vor- fommen, daß es sehr zeitraubend sein würde, wenn diese Schriften nochmals in der Abtheilung vorgenommen würden.

Fürst von Hohenlohe: Jch glaube, es würde sich zuleßt darauf beschränken, daß der Referent diese Schrift dem Vorsibenden der Abtheilung vorliest, denn wenn. die Sißungen so früh anfangen müssen, so ist zu erwarten, daß sehr viele Mitglieder in der Abthei- lung nicht erscheinen würden. : isl

Graf von Burghaus: Jh halte es nit allein im Allge- meinen, E auch für den Referenten als sehr wünschenswerth, daß er die volle Zustimmung der Abtheilung erhalte, weil der Re- ferent sonst in die unangenehme rage „verseßt würde, bei dem besten Willen den Sinn der Beschlüsse vollständig wiederzugeben, seine Ab- sicht oft durch den Gebrauch eines Wortes vielleicht nicht zu erreichen. Weun er aber die- Zustimmung der Abtheilung erhalten hat, so steht diese ihm erien? zur Seite.

Graf zu Dohna=Lauck: Jch glaube auch, daß es als Regel

angenommen werden muß, daß die ei bin aller Denkschriften

zuvor der Abtheilung. zugewiesen werde; ih bin jedoch der Meinung,

* )- Manuskript, 76 Folioblätter, erhalten Sonnabend, den 12, Juni;

Abends 6 Uhr. : ; Die Red, der A, P. Z,

daß bei ganz einfachen Gegenständen, um Zeit zu ersparen, vielleicht bisweilen eine Ausnahme gemacht werden: könnte, daß also da, wo die Abfassung ganz unzweifelhaft ist, nur der Referent uud der Vor=- sibende ! der Abtheilung dieselbe: besprechen. - Aber als Regel muß diese Begutachtung durch die Abtheilung seststehen, weil doch: kompli= zirte Sachen vorkommen könuen, und wenn es da nicht als Regel feststeht, daß die Deukschrist nochmals durch die Abtheilung gehe, \o würde dies gerade nachher in der Plenar - Versammlung viel länger aufhalten können und die Zeitersparuiß in der Abtheilung gegen den Zeitverlust in der Plenar-Versauunlung. gar nicht in Betracht fommen.

Graf von York: Jh würde beantragen, daß es ohne Aus- nahme bestimmt werde, denn wenn die Sache nicht sehr bedeutend ist, so wird es auch in der Abtheilung keine bedeutende Diskussion und mithin keinen großen Zeitverlust veranlassen. Es is mithin kein Grund vorhanden, es nicht zu thun. : H

Fürst von Lichnowsky: Jch bedaure, mi nicht damit ein- verstanden erklären zu köunen, obwohl ih die Zweifel über unsere Matinität , die unser Durchlauchtiger Vorsibeuder in der s ausgesprochen hat, nicht theile, vielmehr der Ueberzeugung bin, das Sie zu jeder Stunde des Tages und der Nacht zu arbeiten bereit sind. Jch glaube aber, bemerken zu müsjen, daß ein solcher Bericht mir etwas sehr Einfaches zu sein scheint. Die Borsibenden der Ab- theilungen werden gewiß mit Berücksichtiguug der individuellen Ta- lente der Mitglieder die Referate austheilen, und so glaube ih, daß ein Jeder, der zum Referenteu eruannt ist, nachdem er hier der De- batte beigewohnt, auch eine genügende Kenntniß erlangt hat, um den Bericht anzufertigen , ohne daß es erforderlich ist , ihn noch einmal der Feuerprobe in der Abtheilung auszuseßen.

Nehmen wir den Fall , daß bei der Prüfung des Berichtes in der Abtheilung dasselbe eintritt, daß nämlich einige Mitglieder damit einverstanden sind, andere jedoh nit, so würden die, welche nicht damit einverstanden waren und sich in der Minorität befunden haben, dies noch einmal bei dem Vortrage in der Plenar - Versammlung er- flären, und es würde hier die Debatte dadurch vielleicht noh ver-= längert werden, Wenn aber vorher in der Abtheilung keine Debatte stattgefunden hat und die Mitglieder sehen, daß eine große Majori- tät mit der \{lichten Auffassung des Referenten zufrieden is, so wür= den sie vielleicht mit ihrer individkellen- Ansicht über das Referat an sih halten. Jh sehe daher uicht ein, warum die vorläufige Prüfung des Referates in der Abtheilung nothwendig sein sollte; sie is auch durch die bisherige Erfahrung nicht bedingt worden. ;

Graf von Burghaus: Jch würde glauben, daß jedes Mit- glied eiuer einzelnen Abtheilung das Recht hat, zu- verlangen, daß der Bericht, der im Namen der Abtheilung erlassen wird, zu eimer Kenntniß komme, Dieser Bericht muß si einfa auf die Bestim- mungen im Protokoll gründen. Wenn also irgend eine Ausstellung seitens eine Mitgliedes gemacht wird, so wird diese sehr leiht durch eine Verweisung auf das Protokoll beseitigt werden, und, meiner An- sicht nah, wird eine große Zeit der Debatte für die allgemeine Ver- sammlung gewonnen werden.

Fürst Lichnowsky: Jch muß dem verehrten Redner bemer- fen, daß die Berichte nicht im Namen der Abtheilung, sondern im Namen der Kurie abgefaßt werden, daß also die Mitglieder der Ab- theilung nicht einen Zoll mehr Recht daran haben, als jedes Mit- glied der Kurie. Der Einwand des vorigen Redners scheint also erledigt zu sein. :

Graf von Burghaus: Dann habe ih mich unrichtig ausge=- drückt. Der Bericht, der in die Kurie kommt, wird doch gewisser- maßen immer im Namen der Abtheilung abgefaßt, sofern der Diri- gent der Abtheilung den Referenten ernannt hat.

Graf von Dyhrn: Es ist hier blos die Nede von Berichten an den Königlichen Kommissarius oder an die andere Kurie.

Fürst Lichnowsky: Jch habe heute die- Ehre gehabt, einen Bericht in der erwähnten Art auf dem Büreau unseres durchlauchti- gen Marschalls niederzulegen. Wenn ih recht verstanden habe, so ist der von dem durchlauhtigen Vorsitenden der Abtheilung angeregte Hall, dem sih mein Landsmann angeschlossen hat, auf diese Art von Berichten, nämlich auf die der Kurie an Se. Majestät oder auf Schriftstücke, die*von unserer Kurie an die andere Kurie gehen, be- zogen, nicht aber auf Schriftstücke, die im Namen der Abtheilung an die Kurie zur weiteren Berathung eingereiht werden, Jch sehe des- halb nit ab, wie ein Mitglied der Abtheilung ein größeres Recht an die zuerst gedachten Schriftstücke habeu kann, als jedes Mitglied der Kurie, und wie es eine Censur üben darf, ehe die übrigen Mit- glieder von der Sache Kenntniß genommen haben.

Graf von Sierstorpff: Jch wollte dasselbe anführen, was der Herr Fürst Lichnowsky gesagt hat.

Graf von Landsberg: Wenn es sih um die Berichte han- delt, die ‘von der Kurie an den Herrn Landtags - Kommissarius und an die andere Kurie überreiht werden, \o erkläre ih es auch für überflüssig, sie zuvor an die Abtheilung gehen zu lassen, und halte es für hinreichend, wenn sie dur den Referenten abgefaßt und in der Plenar-Versammlung vorgelegt - werden; bei den früheren Berichten aber, die von der Abtheilung an die Kurie gemacht werden, da ver- Me es sich von selbst, daß sie von der Abtheilung genehmigt sein missen.

Graf von Dyhrn: Dem muß ih mi anschließen und glaube, daß es so der Usus. mit sih bringt. Auf dem Provinzial-Landtage ist es wenigstens so gewesen, namentlih auf dem \ch{lesischen is der Bericht und die Adresse blos im Plenum vorgelesen worden,

Graf zu Dohna-Lauck: Auf dem preußischen Provinzial- Landtage is gerade das Gegentheil gewesenz dort sind die Berichte erst in der Abtheilung und dann in der Plenar-Versammlung vorge- tragen, und dies Verfahren hat sich bereits eine Reihe von Jahren hindur als zweckmäßig erwiesen. |

ürst zu Hohenlohe: Auf dem {lesien Provinzial-Land= tage war es üblich, daß dergleichen Berichte dem Landtage selbst und niht im Ausschusse oder in der Abtheilun vorgelesen wurden. Ih berufe mi in dieser Beziehung auf das Mitglied von Schlesien, welches vorhin dagegen gesprochen hat, dasselbe war Secretair und wird mir bezeugen, daß in dieser Weise dort verfahren worden ist.

; Graf von Burghaus: Eben die Erfahrungen auf dem \le- sischen Provinzial-Landtage haben mi veranlaßt, diesen Gebrauch uicht zu unterstüßen, weil das Verfahren zu Rückfragen, langen De- baften und Verzögerungen Veranlassung gegeben hat. Ghäftoautt zu Lynar: Wir sind wieder auf dem Wege, einen Ge- A wle L gthiten zu’ wollen / ‘der gegen das Reglement ist, das Geschäfts-Rrelt haben, daß dieser Punkt bei der Berathung über Der §. 22 schreibt ment zur Sprache zu bringen gewesen O würde, Plenar-Versammlu ava daß der Entwurf der Schrift hier in der gh spreheu dafür. Deelen “ial soll, auch Gründe der Nüglich- rer Meinung ist, als die Abthei, daß die Kurie ganz ande die Abtheilung in ener eigenthlimlid, In Lea Falle würde sich in der Fassung feststellen ¿u w Len Lage befinden, eine Schrift verstanden sind; ih muß daher Ein die Mitglieder nicht ein= bleibe und die Berichte. ‘nur n der Kue un bee dei dem g, 22 lung Loi lis werben 4 Murié und nicht în der Abthei- s L von Arnim: Jh mnß meine Ansicht inbüriren, bas Í - i , , es für die“ Beförderung des Geschäftsganges und zur Abkürzung der

Verhandlungen im Plenum“ von wesentlichem Nußen sein wird, wert Sthriststücke, die an ‘die andere Kurie Namens der Kurie oder an Se. Majestät durh den Kommissarius zu i e sind, in der Abthei= lung, die den Gegenstand selbst berathen hat, vorbereitet werden. Das, was über die Provinzial-Landtage angeführt ist, kaun dieser Ansicht nicht eutgegentreten, denn einmal haben wir gehört, daß ein verschiedenes Verfahren bei den verschiedenen Landtagen beobachtet wird, und zweitens ist das, was für die Provinzial-Landtage zweck= mäßig ist, nicht immer zweckmäßig für unjere Versammlungen. Jch mache darâuf aufmerksam, daß es sich oft allein um die Fassung handelt, meistentheils E A die Materie i bereits erörtert und der Tenor des Beschlusses im Plenum sehr genau festgestellt, aber die Motive, die begleitenden Worte unterliegen einer gewissen Fas sung, uud ih frage, ob es nah den bisherigen Erfahrungen nicht als zweckmäßig sich ergeben hat, dergleichen Erörterungen über die Fassung uicht im Schooße der Versammlung vorzunehmen; namentlich mache ih darauf aufmerksam, daß diese Fassungsbemerkungen in der That kein erfreuliches Bild für die" Veröffentlichung bieten können weil es sih dabei um einzelne Worte, ja ih möchte sagen um eine Sylbeustecherei dreheu kann, Die Sorgfalt in dieser Beziehung fann in einer Schrift, welhe Sr. Majestät dem Könige vorgelegt werden soll, vollkommen am Plaße sein und deshalb der Abtheilung obliegen, jedes Wort zu erwägen und zu prüfen, während es für das Plenum unersprießlih sein wird, eine Debatte darüber zu führen, wenn er ihr unvorbereitet vorgelegt wird. Deshalb halte ih die Vorbereitun der Fassung, ehe der Bericht in die Kurie gebracht wird, für niblich und glaube, daß es wohlgethan sein wird, wenn er so vorbereitet in die Versammlung kommt, nachdem eine Versammlung vou 10 Mit- gliedern denselben vorher erwogen und si darüber verständigt haben wird, Es scheint mir dies keiner weiteren Ausführung zu bedürfen. Jch wiederhole also, daß ih dies Verfahren für eine Abkürzung des Geschäftsbetriebes halte. Noch heute in der vereinigten Sibung haben wir gefunden, wie wir eine geraume Zeit über die Fassung des Gutachtens diskutirt haben, welches wahrscheinlih vermieden worden, wenn das Gutachten erst an die Abtheilung gegangen wäre.

Marschall: Jch kaun mich im Allgemeinen nur dem anschlie= ßen. Die Beobachtungen, die ih auf anderen Laudtagen zu machen Gelegenheit hatte, haben mir gezeigt, daß es förderlih is, wenn der Weg eingehalten wird, daß die Vorlage zuerst in der Abtheilung bearbeitet und durchgenommen wird, «und wenn hiervon für die Zeit, die dem Landtage noch übrig bleibt, abgegangen werden sollte, so fönnte der Umstand dafür sprechen, daß es gegen das Ende des Landtags an Zeit zur Vorlage der Adressen in den Abtheilungen fehlen föunte. Deshalb könnte der Vorschlag Plaß greifen, daß es dem Referenten zu überlassen sei, diese Fassung dem Abtheilungs= Borsibeuden mitzutheilen, und daß es von dem Ermessen des Lebteren abhängig zu machen sei, ob der Gegenstand so einfa sei, daß es in erforderlih erscheine, denselben in der Abtheilung nochmals vor= ulegen.

Fürst Hohenlohe: Da würde ih bitten, daß Ew. Durch= laucht gestatten, wenn es einmal geschehen soll, daß Alles der Ab- theilung vorgelegt werde.

Graf Solms = Baruth: Jh wollte mih dem Antrage des verehrten Redners nur zur Rechten anschließen, ih glaube, daß es zeitersparend sein wird, wenn die Abtheilung den Bericht vorher noch einmal durchgeht, weil sie jedenfalls in derselben selbst die An- stände, welche die Versammlung finden könnte, aus dem Bericht vor= her herausbringen wird. Es würde förderlich sein, wenn Ew. Durh= laucht für alle Berichte diese Bestimmung: aussprehen und es nicht in der Wahl der Abtheilung gelassen, \ondetn derselben zur Pflicht gemacht wird,- den Bericht mit dem Referenten durchzunehmeu. Der- selbe wird alsdann gewiß geläutert in das Plenum kommen und we= niger angefochten werden.

von Quast: Ju Bezug auf die Bemerkung des durchlauchten Vorsißenden der vierten Abtheilung, glaube ih, werden wir in der folgenden Zeit gewiß volle Beschäftigung haben, so daß cs kaum möglich sein wird, außerdem noch diese Beschluß =Redactionen zu be= gutachten. Vielleicht finden es aber Ew. Durchlaucht angemessen, daß aus denjenigen geehrten Mitgliedern der hohen Versammlung, die noch keiner Abtheilung angehören, eine besondere Abtheilung für vi s Begutachtung der ' Redaction der gefaßten Beschlüsse zu bilden

äre.

Marshall: Dies scheint mir doch alledem zu widersprechen, was der eigentliche Zweck der Vorlegung in der Abtheilung ijt, und ih würde also dem nicht beitreten köunen. Da der Gegenstand hin- reichend erörtert ist, so werden wir zur Abstimmung darüber kommen, und es würden diejenigen Mitglieder, die dafür sind, daß die Fassung den Abtheilungen erst vorgelegt werde, dies durch Aufstehen zu er= kennen zu geben haben.

j (Majorität für die Bejahung der Frage.) Wir kommen nun zur Verlesung des Beschlusses in Bezug auf die stattgehabten Berathungen über das Geschäfts - Reglement. Es i} dies ein Gegenstand, der heute schon vorgelegt i}, bei welchem also der so eben gefaßte Beschluß keine Anwendung findet. Í

Referent Fürst Lichnowsky (verliest diesen Beschluß).

Fürst Radziwill: Jh wollte mir eine Frage erlauben; ich habe nit ganz deutli verstanden, ob mein Name als Verfasser der Petition vorkommt, wo nicht, so wäre meine Bemerkung erledigt.

Referent Fürst Lihnowsky: Néin, der is nit aufgenom- men, das wäre gegen den Usus.

Marschall: Wenn keine Bemerkung über das so eben verle- sene Gutachten erfolgt, so erkläre ih es für genehmigt. Jch habe zuerst anzuzeigen, daß der Graf von Zieten und der Graf zu Dohna- Schlobitten der ersten Abtheilung beitreten. Wir kommen hierauf zur Berathung des von der Kurie der drei Stände herübergekomme- nen Antrags über die Verweisung des Haupt-Finanz-Etats und der Uebersiht der Finanz - Verwaltung an eine Abtheilung. Der Graf zu Stolberg wird den Bericht erstatten, y

Graf Eberhard zu Stolberg: Che ih dazu komme, das Referat vorzutragen, erlaube ih mir eine kurze Geschichte der Pe- tition voranzuschicken, wie sie in-die Kurie der drei Stände gelangt ist, Es hat nämlich zuerst der Abgeordnete Camphausen an den Marshall der Kurie der drei Stände deu Antrag gestellt, den Haupt- Finanz = Etat für das Jahr 1847 und eine Uebersicht der Finanz- Verwaltung der Jahre 1840 bis 1846 behufs der näheren Jnfor- mirung der Kurie an eine Abthéilung zu verweisen. Der Herr Marschall der Drei-Stände-Kurie hat dies abgeschlagen, und darauf hat ie O von der Heydt eine darauf gerichtete Petition eingereiht. ' l

Die Abtheilung, welcher diese Petition des Abgeordneten von“ der Heydt vorgelegt wurde,“ glaubte sie in der" gewählten Fassung nicht annehmen zu könnenz sie verständigte sich dagegen mit deni Pe- tenten dahin, daß die Fassung anders formulirt werden möge, und sie ist neu von ihnen so: gestellt worden: „Soll' der Antrag dahin be fürwortet werden, daß Se, Majestät der König aällerünterthänigst ge beten werde, Allergnädigst zu gestatten, daß der: Haupt=Finanz= Etat und die: Uebersicht der Finanz-Verwaltun einer Abtheilung zur: Be- rihterstättung an das Plenum pr ax rmation desselben im-Sinne des 5.11 der Verördnung vom 3. Februar b, J. übéi wird?

Diese \o- gestellte Petition ist in dexr Abtheilung. von 7 Mitgliedèrn

bejaht und von 5 vérneint worben. Es i nin än die verl theilung der ‘Herten-Kurie die Bitte der Drei Sten, Le Bette Ab- worin sié sagt: „Die Kurie der ‘drei Stände einde-Kuríe gelan

é Majestät

tags hat ‘béshlosseu,“ auf verfa}sunásmá

den S F oe Uai 2 Tis Higem Wege

„Allergnädigst zu gestatten, daß der Haupt =- Fi - Etat: e.

Uebersicht der Finanz - Verwaltung e Ablheilrdg e Bericht:

rae A A A béhufs Puförntatión desselben inm Sinne

arn fe er Verordnung vom 3. Februar d, J, überwiesen Das Gutachten der Abtheilung der Herren-Kurie für versch; Gegenstände ist nun folgenbeitüaßin ausgefallen : M Sishiedene Der der Abtheilung zur Berichterstattung überwiesene Beschluß der Kurie der ‘drei Stände, auf verfassungsmäßigem Wege Se. Ma- jestät den König allerunterthänigst zu bitten :

Allergnädigst zu gestatten, daß der Haupt - Finanz = Etat und die

Uebersicht der Finanz - Verwaltung einer Abtheilung zur Berichter-

stattung an das Plenum, behufs Jnfornirung desselben im Sinne

„des §. 11 der Verordming vom 3. Februar a. c. überwiesén werde,

läßt vor ällen Dingen verschiedene Zweifel darüber aufkommen, wo-

hin A die E Bitte geht, was ihtéë Têndenz und Ab- sicht ist, Zuvörderst könute es fd frägen, ob bie Kurie der drei

Stände damit beabsichtigt, eine Abänderung des §, 11 der Verord-

nung vom 3. Februar a. c. bahin zu erbitten:

daß in allen Fällen, jedesmal wenn ein Vereinigter Landtag von

Sr. Majestät berufen wird, auch wenn díe Einberufung nicht zu

einer der in den §§. 4-40 verzeichneten Angelegenheiten, nämlich

wegen Aufnahme neuer Staats-Anleihen, wegen Einführung neuer

Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersäbe geschieht, der

Haupt -Fiuanz=Etat und eine UVebersiht über die Finanz - Verwal=

tung vorgelegt werden möge.

Allein da in der Bitte selbst auf den §. 11 Bezug genommen wird

und au in den Motiven nichts auf die Bitte um Abänderung des

F. 11 hindeutet, darf man annehmen, daß die Bitte in der That

dahin weder gerichtet, noch hat gerichtet werden sollen, sondern daß

sie sich auf dem Boden der Be timmung des §. 11 bewegt.

: Gy dürfte nun unzweifelhaft sein, daß die Bestimmung des Wird der Vereinigte Landtag zu einer der in den §8. 4—40 be- zeichneten Angelegenheiten einberufen, so sollen demselben jéderzeit der Haupt - Finanz - Etat und eine Uebersicht des Staatshaushaltes für die Zeit von einer Versammlung zur anderen zur Junformation vorgelegt werden,

feineêweges beabsichtigt, daß der Vereinigte Landtag nur Einsicht

von beiden Schriftstücken nehme, sondern daß zunächst derselbe sich

die erforderliche Ueberzeugung verschaffen solle, ob nah der Lâge, in der sih gerade der Staatshaushalt befindet, die proponirken neuen

Anleihen, neuen Steuer - Auflegungen oder Steuer - Erhöhungen

nothwendig erscheinenz außerdem aber gewiß auch, daß der Verei=

nigte Landtag, dem nah §. 13 von Sr. Majestät ausdrücklih und allgemein das Recht beigelegt ist:

Sr. Majestät Bitten und Beschwerden in inneren Angelegenheiten

des ganzen Staates und mehrerer Provinzen vorzutragen,

dadurch Gelegenheit erhalten soll, Bitten, die sich auf den Staats-

Haushalt und die Finanz = Verwaltung bezieéhen, Sr. Majestät zur

huldvollen ebe ALAEA bei der Feststellung des Haupt “Finanz:

Etats, so wie bei der Bestimmung über die Verwendung der Stgats-

Einnahmen und der dabei sich ergebenden Ueberschüsse zu den Be-

dürfnissen und zur Wohlfahrt des Landes, welche nah §. 11 mit

flaren Worten für ein Recht der Krone erklärt sind, vorzulegen ; und daß dadur der Gedanke von selbst ausgeschlossen wird, als könne

eine auf diese Gegenstände gerichtete Bitte irgendwie auch nur im

B Etwas, wie einen Eingriff in das Recht der Krone in= endiren.

_ Hiernach wird man also die Petition der Kurie der drei

Stände dahin aufzufassen haben, daß sie innerhalb der durch das

Geschäfts - Reglement bestimmten Formen, für die Berathungen und

Verhandlungen des Vereinigten Landtages, den Weg dur Se. Ma=

jestät erbitten will, auf dem \ich der Landtag die Sufortiation über

die Lage des Staats = Haushaltes und über ‘die Finanz = Verwaltung ewinnen soll, zum Zweck deren die Vorlegung des Haupt - Fiuanz=

n und die Uebersicht der Finanz =- Verwaltung im §. 11 angeord=

net ist.

Wäre man also über die Tendenz der Bitte im Klaren, \o bleibt

noch zweiselhaft, ob die Absicht dahin geht, daß die oft gedachten

Schriftstücke einer aus dem Herrenstande und den übrigen Ständen

gemeinschaftlich zusammengesebten Abtheilung zur Bericht - Erstattung

an das Plenum der Vereinigten Kurien oder zweien, aus jeder Kurie besonders gebildeten Abtheilungen zur Bericht - Erstattung an das

Plenum jeder einzelnen Kurie behufs Juformirung derselben im Sinne

des §. 11 überwiesen werden solle. i

Schon nach gewöhnlichen grammatischen und logischen Auslegungs=- i

Regeln wird man aber annehmen müssen, daß die Verweisung an eine

Abtheilung der einzelnen Kurien und Berichterstattung der Abtheilun

an das Plenum der betreffenden Kurie gemeint is, und daß folgli

die Kurie der drei Stände wohl nicht der Ansicht gewesen ‘is, die von beiden Kurien gemeinsam vorzunehmende Berathung über die deutlihe Bestimmung des §. 14 der Verordnung vom 3. Februar

a. c. hinaus noch auf Gegenstände ausdehnen zu wollen, die nicht

dahin - gewiesen sind. j

. Nachdem so der eigentliche Sinn der Bitte der Drei- Stände-

Kurie ins Klare geseßt worden, glaubt die Majorität der Abtheilung

derselben beitreten und die hohe Kurie auffordern zu müssen, ein

Gleiches zu thun. i

Die Minorität der Abtheilung \ebte folgénde Punkte diesem

Antrage entgegen. y )

1) daß in der Art, wie sie Se etition auffassen zu müssen. glaube, darin nicht allein die Absicht, ih die nöthigen Erklä= rungen im Sinne des §. 14 zu verschaffen, sondern auch die eines bestimmten, ihr nicht geseplih \{heinenden Einflusses beï Geststellung des Haupt-Finanz-Etats zu liegen s{einez die Einseßung einer besonderen Abtheilung für die Prüfung des Haupt = Finanz - Etats und die Uebersicht der Finanz-Ver= waltung halte sie deswegen nicht für nothwendig, weil die Jn- formatioir, auf die es nach §. 14 der Verordnittg voin 3, Fé= bruar a, e. bei erforderter ständisher Zustiminung zu- neuen Steuern oder nenen Anleihen ankomme, durch die zur Berathung ber einzelnen proponirten Finanz - Maßregeln niedergeseßten Abtheilungen zu erlangen sei; daß aber anch Bitten und Wünsche einzelner Mitglieder des Vereinigten Landtages in

Bezug auf die Finanz-Verwaltung auf dem Wege der Petition

eingebraht und dann, der Natur der Sache ua, an eînè

Abtheilung gewiesen werden könnten, welche dadurch wie t darauf hingewiesen sein würde, zur Dgue chtung dieser Pi

‘tionen den Haupt-Finanz- Etat nnd bie Uebersicht bes Staats-

| * Haushaltes einer ‘genaueren Prüfu zu interwerfenz

Ÿ daß es als einé’ Anomálie’ zu bétra in d

- *'Abtheilurig eriiannt wiülrde, welche in Folge ihr

‘1 Petitíons - Anträge in Bezug ‘aufdie Fi Be

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