1847 / 164 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

muugen das Lästige hauptsählih nur in dem Falle hervortritt, wo die Angaben der Steuerpflichtigen unrichtig sind-oder doch dafür gehalten werden, daß _ im §. 18 überall da, wo das Gesammt - Einkommen des Dekla- ranten ‘nah den von diesen: angeführten und den sons bekannten Verhältnissen als richtig anzunehmen, ein \pezielles Eindringen in die Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen ausdrücklich untersagt is, daß eine genauere Untersuhung der Verhältnisse nur eventuell ein- treten und: daß über eine solhe Eventualität durh Männer ent- schieden werden soll, die ebenfalls von der Einkommensteuer betroffen werden und die dur das Vertrauen ihrer Mitbürger zu dem eben so beshwerlihen als ehrenvollen Berufe auserwählt werden. __ Nath diesen allgemeineren Andeutungen wird es zu den einzelnen Paragraphen nur noch weniger erläuternder Bemerkungen bedürfen, ie §§. 5 bis 7 stellen das Wahlverfahren bei Bildung der Bezirks-, Kreis- und Gemeine-Kommissionen fest. Zu den Bezirke-Kom-= missionen sollen 5 Mitglieder und eben so viele Stellvertreter erwählt werden; es fönnte sich fragen, ob diese Zahl in allen Bezirken für hinlänglich groß zu erachten, wobei jedoch zu bedenken bleibt, daß die mit diesem Ehrenante verbundene unentgeltliche Mühewaltung unter Umständen reht bedeutend werden fann und daß daher die Zahl der Kommissions-Mitglieder nit über Bedürfniß zu erhöhen is. Bei den Kreisfommissionen werden nur in den größeren landräthlichen Kreisen 5 Mitglieder zu erwählen sein, in den übrigen Kreisen dürften 3 Mitglieder genügen. Jn den großen Städten wie Berlin, Breélau, Köln u. st. w., werden sür einzelne Sectionen Gemeine-Kommissionen zu bilden, dic nähere Bestimmung hierüber aber lediglich der Ausführung vorzubchalten sein.

Nachdem gemäß den §§. 9 und 10 an die Steuerpflichtigen die Aufforderungen zur Aufstellung der Declarationen über ihr jährliches Einkommen ergangen sind, soll in leßteren

A. das Einkommen aus dem im Lande befindlichen Grundver- mögen aller Art, B, das Einkommen aus Kapitalvermögen und C. das Einkommen aus dem Ertrage eines Gewerbes oder irgend einer Art von Gewinn bringender Beschäftigung je unter drei Rubriken verzeihnet werden (§. 11). Durch den §, 12 wird alsdann den Steuerpflichtigen gestattet, die Angaben über ihre Etinfkommensverhältnisse in doppelter Weise aufzustellen, und zwar a) in Nachweisungen, die für jede der eben erwähnten Rubriken nur das Gesammtresultat angeben, mit Ausnahme etwaiger Schulden des Defklaranten, sofern die Ziusen für diese Schulden

in Abzug gebracht werden sollen, und

b) in Declarationen mit detaillirten, in den §§, 13— 415 näher vorgeschriebenen Angaben.

Die Declarationen sind allemal aufzustellen, fie dürfen aber, wenn die sub a, gedachten Nachweisungen beigesügt sind, versiegelt eingereiht, und es darf dieses Siegel nur auf vorhergegangenen Beschluß und mit Zustimmung der Kreis- und Gemeine- oder aber der Bezirkskommissionen gelöst werden (§. 18), Daß in den Nah- weisungen die Schulden, deren Verzinsung in Abzug gebracht wird, speziell angeführt werden sollen, erscheint deshalb nothwendig, weil dadurch nicht allein ein Mittel zur Kontrole anderer Defklaranten gewonnen, sondern auch die nachträgliche Abschließung von simulirten Darlehnsverträgen erschwert wird.

În allen Fällen, wo die Nachweisungen glaubwürdig aufgestellt sind, wird sonach das Detail der Einkommensverhältnisse der Steuer- pslihtigen gar nicht zur Kenntniß der Koramissionen und Behörden gelangen. Außerdem darf aber der aus faufmännishem oder gewerb= lichem Verkehre herrührende Gewerbsgewinn lediglih den Bezirks- Kommissionen (also mit Ausschluß der Kreis- und Gemeine - Kom- missionen) nah §. 16 mitgetheilt werden, indem gerade bei dieser Art von Einkommen vorzüglicher Werth darauf gelegt zu werden pflegt, daß nur möglihs wenige Personen über den Umfang des dur{chschnittlichen Gewinnes unterrichtet seien.

Die §8. 13 bis 15 enthlten die näheren Vorschriften, aa welchen die von den Steuerpflichtigen, wenn auch nur versiegelt, abzugebenden Declarationen über ihr Einkommen aufzustellen und die Cinfommens- Ängaben von den zuständigen Kommissionen zu prüfen sind, Für die Schäßung des Einkommens waren hier nur die leitenden Grundsäße zu verzeichuen, nah denen zu verfahren ift, Ohne Zweifel wird die Anwendung dieser Grundsäße auf den ein- zelnen Fall mannigfaher Erläuterungen bedürfen, die aber nit in das Geseß gehören, sondern in die auf Grundlage der geseblih festgestellten Prinzipien von dem Finanz =- Minister zu eclassenden Instructionen zu verweisen sind.

Die §§. 18 bis 22 zeichnen näher den Gang vor, welchen die Prüfung, Berichtigung und Festseßung der Einkommens- Angaben, die Untersuchung unrichtiger Deciarationen, die Be- sirafung gewissenloser Defklaranten u. st. w., zu nehmen hat, Die wichtigeren Maßnahmen sind überall von dem Urtheile der ge=- wählten Mitglieder der Kommissionen abhängig, welche lediglih nah ihrer Ueberzeugung zu erfennen haven. Jn der Regel werden die Deklaranten wegen der wider ihre Declarationen erhobenen Ausstel- lungen zu hören sein, das Geseß enthält jedoch über die Form des Verfahrens keine Detailyorschriften, weil die Wahl der Kommissionë=- mitglieder am wenigsten befürchten läßt, daß mit allzu großer Strenge gegen die Steuerpflichtigen werde verfahren werden, und weil anderer= seits die Ausübung der den Kommissionen anzuvertrauenden discre- tiongiren Gewalt möglichst dem freien Ermessen derseiben überlassen werden muß.

Die §§. 23 bis 25 werden einer näheren Erläuterung nicht bedürfen.

Bei dem Rüdblick auf die Bestimmungen, welche erforderlich erscheinen, um die Abgabe von unrichtigen Erklärungen über die Einfommens-Berhältnisse zu verhindern oder do zu ershweren und die rihtige Ermittelung des Einkommens zu sichern, damit nit die Last der Steuer überwiegend guf die gewissenhasten Deklaranten, so wie auf diejenigen falle, die niht im Stande sind, ihr Einkom- men zu verheimlih?n, wird \ich wiederholt die Ueberzeugung auf- drängen, daß die Erfüllung des Wunsches wegen völliger Aufhebung der Mahl - und Schlachtsteuer, die Beseitigung der mit der bisheri- en Besteuerungêart verbundenen Mißstände niht ohne manche neue Biiorivikilainyen erfolgen fann, daß aber leßtere desto geringer sein wérden, je mehr auf das bereitwillige Entgegenkommen der wohl- habenderen Einwohnerklassen gerechnet werden kann, je mehr Alle die Ueberzeugung durchdringt, daß ‘das erstrebte Ziel, die Befeitigung der bisherigen Verschiedenheit in der Besteuerung der Städte und des platten Landes, die Entlastung der ärmeren, die särkere Be= lastung der reiheren Einwohner, ‘am ‘besten vermittelst Einführung einer Vinkölimenstcrier zu erreihen sei,

Berlin, im März 1847. Der Finanz - Minister. von Düesberg.

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Anlage I. É

Berechnung des __ durch die neue Klassensteuer und des durch die Einkommensteuer zu beshafsenden Betrages.

oll Nach der Veranlagung der Klassensteuer sür das Jahr 1846 ollen

a. die beiden oberen Hau steuer die Summe von

b. die beiden unteren Hauptfkla stener die Summe von 6,191,013 -

; zusammen . « . « + 7,660,623 Rthlr. aufbriugen. Die gesammte, zur Zeit ter Veranlagung in den klassen- steucrpflibtigen Ortschaften vorhandene Einwohnerzahl beläuft si auf 13,668,634 Köpfe, wogegen in den pro 1846 noch mahl- und shlactsteuerpflichtigen Städten nah der Bevölkerungs - Ausnahme von 1843 die Bedölkerung 1,833,065 Köpfe beträgt. Es is daher das Verhältniß der klassensteuerpflihtigen zur mahl- und \shlacht- steuerp}slihtigen Bevölkerung wie 1,000000 zu 0,134107, und würde sich nach diesem Verhältniß allein die auf mabl- uud \{lachtsteuer- pflihtige Städte in den beiden unteren Hauptklassen treffende Klassensteuer auf 830,260 Rtblr. berehuen, Hierbei is jedo zu berüdsichtigen :

1. der Bevölferungszuwachs der mabl- und s{lachisteuerpflichtigen Städte, welher in Ermangelung spezieller Bevölkerungs-Auf- nahmen seit 1843 auf 2 Prozent zu vetanschlagen ist;

2. die durchschuittlih höhere Leistungsfähigkeit der größeren Städte gegen das platte Land und die fleineren Städte, wonach auch in den beiden unteren Hauptklassen eine größere Anzahl von Haushaltungen in die höheren Stufen dieser Klassen einuzu- \{äßen sein wind in den Städten als auf tem platten Lande,

Jn Ermangelung eines siheren Anhaltspunktes für die hiernach anzunebmeude Ertragserhöhung und zugleich unter Berücksichtigung, daß die ebenerwähnte höhere Leistungsfähigkeit es mit sch bringt, daß in den mabl=- und sclactsteuerpflihtigen Städten eine verhält- nißmäßig größere Anzahl von Haushaltungën durch Herauzichung zur Einkommensteuer der Klassensteuer entfällt, würde es gewagt sein, diefen verhältnißmäßig höheren Ertrag der Klassensteuer auf mehr als 5 Prozent anzunehmen. Dem vorberechneten Ertrage von 830,260 Rihlrn, würden daver zuwa@sen

nah 1. 2 Prozeut,

0 =

assen- . « + 1,469,610 Rihlrn., assen-

38,118 -

f aB A CMCIREATTLZ ¿i Em

7 -Prozent mit. . « + also muthmaßlicher Klassensteuer - Ertrag der mahl- und \hlatsteuerpflihtigen Städt e Ce dodo Hierzu der oben ad b. angegebene Ertrag y der beiden unteren Hauptklassen « « 6,191,013 - also Gesammtertrag der nenen Klassensteuer . . . 7,079,391 Rihlr. Um nun die noch dur die Einkommensteuer zu beschaffende Summe zu bestimmen, wird folgende Berehnung genügen, : Jn dea bei Veranlagung der Klassensteuer sür das Jahr 1846 nvch mahbl- und shlachtsteuerpflihtigen Städten hat die Mahl- und Shlachtsteuer nah dem dreijährigen Durchschnitte von 1844 ein Brutto-Auffommen von . . , « « + - 3,221,889 Rthlrn, ergeben, Hiervon \ind vie Erhebungsfvsten * mit 356,597 «

Daun bleiben .

888,378 Rihlr,

abzusehen. 2,865,202 Rihir. Seht man ferner die Moahlsteutr für den Consumtionsbedarf des Militairs in den mahl- und {hlahtsteuerpflichtigen Städien mit / 78,716 =-= ab, so bleibt ein Netto - Auffommen von 2,786,576 Rthlrn,, und mit Hinzurechnung der bei der Klassensteuer üblichen 6 Pro- zent für die Kosten der Hebung und für Ausfälle wit... ., 167,195 - Betrag von .… . ,. 2,953,771 Rtblru. zu gewähren sein, um sür das seitberige Auffommen der Mahl= und Sclachtj ( uer Ersaß zu leisten. Da ferner der gesammte Ertrag der Klassensteuer beshaffft, auf diese Beträge aber der muthmaßliche Ertrag ¿x neuen Klassensteuer mit 7,079,391 Rthlrn, in Anrech- nung zu bringen i, so würden also 1) der eben berechnete Mabl- und Schlact- steuer-Ertrag mit 2) der Ertrag der Kl:ssensteuer nah der Ver= aulagung pro 1846 mit zusan:men . . und nach Abzug des Ertrages der neuen Klassersteuer mit .

würde der

2,953,771 Rthirn.,

7,660,623 =-

7,079,391 = L noch .... 3,935,003 Rtblr,, oder in runder Summe 32 Millionen Thaler durch die Ein- fommenfteuer zu beschaffen sein,

Sitzung der Kurie der drei Stände am 9, Juni.

Die Sitzung beginnt Nachmittags 2 Uhr unter Vorsiß des Marschalls vou Rochow.

Der Secretagir (verliest das Protokoll der vorigen Sibung).

M OEIMAI Findet sich etwas gegen das Protokoll zu be- merken?

Abgeordn. Flemming: Jh muß um Berichtigung einer Stelle des Protokolls bitten. Es heißt in dem verlesenen Protokoll dort, wo von dem Gutachten über das Steuerbewilligungs-Recht die Rede ist, daß sih die Abtheilung niht zu einem Beschlusse habe ver- einbaren fönnen. Jch muß aber bemerken, daß in der Abtheilung eine Abstimmung darüber stattgefunden hat, ob ein Rechts - Anspruch auf das Steuerbewilligungs-Recht bestehe, und sich 8 Mitglieder da- für und 8 dagegen erflärt haben.

Secretair (verliest hierauf das Protokoll quoad passum concernentem nodmals und bemerkt): | ;

Der Referent hat erklärt, die Abtheilung habe keinen bestimmten Antrag gemacht, weil feine Majorität vorhanden gewesen sei. Jch habe gesagt, -es sei fein bestimmter Antrag gemacht worden,

arschall: Jch will die Versammlung fragen, ob sie der Meinung is, daß der vorgeschlagene Zusaß im Protokoll gemacht werden fol 2 4

(Die Tamm ing gyftvaret mit einem allgemeinen Nein !)

___ Abgeordn. von Manteuffel 1.:

im Protokoll gesagt, der Antrag des Abgeordneten von Auerêwald

sei “aid tp Foo: bejah éretaix: gesagt : „einstimmig bejaht. ““ geordn, ‘von Mane A el 1: i

sagen, denn es haben Mehrere nicht mitgestimmt,

10,614,394 Ktblr,

Wenn ich nit irre, \o is |

instimmig kann man nit

_ Marschall: Nün. s wollen wir seßen: „fast einstimmig.“ Findet si sonst gegen das Protokoll nichts mehr zu Uta so E: fläre ih es für genehmigt,

Eine Stimme: Jch bitte im das Wort in einer allgemeinen Angelegenheit: ) :

Marschall: Es sind noch mehrere andere Redner, welche vor« her das Wort verlangt haben.

Nach einer Benachrichtigung Sr. Excellenz des Herrn Landtags- Kommissars wird auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs bei der Berathung über das rheinische Recht der Wirkliche Geheime Rath Ruppenthal das Justiz-Ministerium vertreten. Aus der so eben geschlossenen Berathung der vereinigten Kurien is hervorgegangen, daß mehrere Petitionen von dem Herrn Marschall derselben zurückgegeben worden sind; ich ersuche die sechste Abtheilung, die Vorberathung über dieselben zu übernehmen. Es wird sih dabei fragen, ob die Abthei lung mit der der vereinigten Kurien einverstanden sei. Die Petitio- nen selbst sind mir noch niht zugekommen. Sobald das geschieht, werde ih sie mittheilen. s

Abgeordn. Milde: Meine Herren! Es köunte scheinen nah

dem so eben gehörten Protokoll, daß unter Beziehung auf eine Ver- handlung, die am leßten Sonnabend Plab gegriffen hat, es vielleicht aufzuschieben gewesen wäre, hinsihtlih der über die Banknoten damals gegebenen Erklärungen die Sache auf sih beruhen zu lassen sei, bis, wie das geehrte Mitglied von Köln bemerkt hat, bei später zur Be= rathung kommenden Petitionen, welche den beregten Gegenstand be- handeln, auf die Sache in umfassender Weise zurückzukommen sei, Der Kredit ist jedoch das Fundament aller Transactionen der Pri- vaten unter einander, so wie des Staats und der Privaten. Der Kredit der Privaten indessen, so zarter Natur er auch.ist, is doch viel weniger zu tangiren, als der des Staates. Dem Privaten stehen bundert Mittel zu Geböte, sich mit seinen Kreditgebenden zu verstän= digen, während der Staat Millionen von Kreditoren hat, deren bür- gerliche Existenz allein auf dem Vertrauen begründet is, welches sie dem Staat auf den Grund rechtsbeständig emauirter Geseße hin ge- währen. Nach den Erklärungen, die wir am vorigen Sonnabend ge= hört und die einen höchst peinlihen und unerwünschten Eindruck im Publikum hervorgebracht haben, scheint es mir Bedkirfniß geworden zu sein, diese Frage so bald wie möglich zu erledigen, und, zwar in der Weise, daß der Herr Landtags-Kommissar die Befehle des höch- sten Gesebgebers in dieser Beziehung einholen möge und ohne schon heute eine Erklärung zu geben, dies in ganz offizieller Weise gesche- hen möge, um so die Beruhigung zu gewähren, die das Volk im All= gemeinen, namentlih aber die Theilhaber der Bank zu erwarten das vollkommene Recht haben. J glaube jedoh, es wird um o mehr nöthig sein, daß diese Erklärung so bald wie möglich erfolge, als, wie aus den Debatten des vorigen Sonnabend hervorgegangen ist, der Charakter der legalen M welcher bis jeßt den Bauk= noten von dem Pubhlifum hona fide beigelegt, wenn auch nur mo= mentan, aber doch gebrochen worden is. Dhue weiter in die Sache einzugehen, deren Wichtigkeit der hohe Landtag gewiß anerkennt, hoffe ich, daß diese Juterpellation den Herrn Landtags-Kommissar veran= lassen möge, im Junteresse der Krone wie des Allgemeinen baldmüög= lid eine genügeude Lösung dieser höchst unerwünschten Angelegen= heit im angedeuteten Wege, als dem allein genügenden , herbeizu- ühren, O Landtags-Kommissar: Jh bin überzeugt, daß der preu= ßische Staats-Kredit auf zu festen Basen beruht, als daß er durch ein Mißverständniß, selbst wenn solches die hohe Versammlung beschäftigt hat, irgeudwie erschüttert werden fönnte, Nicht um einer solchen an= geblichen Gefährdung des Staats-Kredits vorzubeugen, sondern ledig- lih um diejenigen Zweifel authentish zu beseitigen, die in Bezie= hung auf die unbedingte Annahme der Noten der preußischen Bank in den öffentlichen Kassen hier erhoben wurden, sind Vorkehrungen getroffen, von denen 1h hoffe, daß sie mih noch während der heu- tigen Sißung in den Stand seßen werden, die hohe Versammlung auf das vollständigste zu beruhigen. Deshalb bitte ih, den Gegen=- stand so lange ruhen zu lassen, bis ich im Stande bin, dieses Ver- \prechen zu erfüllen.

Justizminister Uhden: Jh muß noch Folgendes hinzufügen, daß ich nichts dagegen habe, wenn die Deposital- Kassen zu den öf= fentlihen Kassen gezählt werden, uud um #o weniger, als überall die nöthigen Mittel vorhanden sind, um jede Summe, welche zu den Depositorien genommen wird, jeden Augenblick realisiren zu können, und eíne Unsicherheit sonst gar nicht zu befürchten ist. Jch habe mich deshalb auh dem Antrage angeschlossen, zu bitten, daß eine Decla= ration dahin erlassen werde, daß die Deposital - Kassen in dieser Be- ziehung zu den öffentlichen Kassen gezählt werden. :

Jch muß aber noch folgende Berichtigung meiner früheren Er- flärung geben. Diese Angelegenheit fam nämlich in der Sißung vom 5. d. ganz unvorbereitet zur Sprache, und ih scheue mich nicht, zu sagen, daß ih mich rüdsihtlich des Thatsächlichen im Jrrthum be= funden habe. Es waren von einem Obergerichte Zweifel in dieser Beziehung geltend gemacht worden, und theoretisch konnte ih diese Zweifel nicht als unrichtig erachten, Jch habe dem Ober-Landesge- richte aber Folgendes erwiedert: daß, wenn ih auch theoretisch die Zweifel als richtig anerkennen wollte, doch vom praktischen Stand=- punkte aus diese Zweifel unerheblich wäreu, da die Banknoten nur als durchlaufende Posten vereinnahmt würden und deren Realisirung hauptsächlich bei dem steten Verkehr der Gerichte mit der Bank leicht zu bewerkstelligen wäre, selbst bei bedeutenden Summen, Eine authen= tische Juterpretation kounte ich aber nicht geben, da eine solche nur von Sr. Majestät dem Könige ergehen kaun, und ih mußte es des- halb dem Ermessen des Gerichtshofes überlassen, was derselbe zu thun für gut fäude.

Jch halte mich verpflichtet, diese Erklärung nah genommener Einsicht der Akten E und bekeune, daß allerdings dieser Jrr= thum meiner früheren Erklärung unterlaufen ift. :

Abgeordn. Milde: Jch erlaube mir auf das eben Gehörle \o= wohl dem Königlichen Herrn Kommissar als dem Herrn Minister der Justiz meinen Dank auszusprechen, indem ih jeßt glaube, daß nah den gehörten Erklärungen und nah dem, was wir zu erwarten ba= ben, die Zweifel, welhe im Publifum Plaß gegriffen haben, besei= tigt werden dürften, |

Abgeordn, Graf von Merveldt: Jh erlaube mir an den Herrn Landtags-Marschall eine Frage zu richten, welche den formellen Gang unserer Verhaudlunugen betrifft, uach Umständen um Belehrung oder Feststellung neuer Grundsätze zu bitten. “G

Es ist nämlich in der leßten Sibung der Drei=- Stände - Kurie eine Frage zur Abstimmung gebraht worden, welche ih zu den wih- tigsten rehne, die bis jeßt in diesem Saale verhandelt worden sind. Es betrifft dies die Frage, ob Se, Majestät der König gebeten wer=- den solle, sich des Rechts zu begeben, aus freier Entschließung das Geseß vom 3. Februar abzuändern, ohne dabei an die Zustimmung oder Bewilligung des Vereinigten Landtags gebunden zu sein. Meh- rere Mitstäude haben mit mir die Ansicht getheilt, daß hierdurh das monarchishe Prinzip in einer Weise geändert werdeu würde, die wir zum Heile von Preußen und von gan Deutschland durchaus verderb- lich halten müßten, weil wir für asselbe die strengste Aufrechterhal- tung des monarchishen Prinzips unentbehrlih halten. Es sagt. nun der §, 7 der Geschäftsordnung :

„Jeder Plenarberathung muß eine Vorberathung durch eine Ab- theilung vorausgehen.““ fe |

Die erwähnte wichtige Frage war aber so wenig vorbereitet, daß sie nicht einmal ín der Uebersicht E Anträge und Gegen- stände aufgenommen war, welche in dem Gutachten der Abtheilung vorbemerkt sind. Es war vielmehr in: dem Gutachten C AeE angeführt, daß der geehrte Herr Abgeordnete Hirsh den betres- fenden Antrag zurückgenommen habe. Jh halte also dafür, daß hierbei nicht den Vorschriften des Reglements genügt worden ist. Aus diesem Grunde wollte ich mir erlauben, ohne auf die ge- \hehene Abstimmung wieder zurückzukommen, welche natürli eine vollendete Thatsache ist, uur die Bitte zu stellen, daß in künftigen ähn- lihen Fällen, wo nämlih auf diese Weise Jeder außer Stand geseßt ist, ih auf eine so wichtige Angelegenheit vorzubereiten, dann, wenn ein anderes Mitglied einen zurückgenommenen Antrag wieder auf- nimmt, derselbe an die Abtheilung entweder zurückgewiesen werde, oder daß in solhen wichtigen Angelegenheiten die Abtheilung jedes mal eventualiter den Gegenstand D etecabiimes E auch der

x - sei ntrag vorläufig zurückgenommen hak. i anes (ch per ina die Meimng des verehrten Redners nicht theilen, daß dieser Gegenstand in der Abtheilung niht gehörig vor- bereitet gewesen sei. Diese hat darüber berathen und ihr Votum abgegeben. Sie hat auch dasselbe mit Gründen belegt. Sie hat den Antrag zwar nicht befürwortet, dieser ist aber von der hohen Versammlung wieder aufgenommen worden. Die hohe Versammlung is darin vollkommen in ihrem Rechte gewesen, und ih bin in dem meinigen gewesen, indem ih diese Berathung zugelassen habe. Jn jedem ähnlichen Falle werde ih auf feine andere Art verfahren fönnen. i

Abgeordn. von Vincke: Jch wollte dasselbe sägen, was der Herr Marschall gesagt hat, wollte übrigens zusäßlich dem verehrten Mitgliede beinerken, daß, wenn es damals so bedenklih war, über die Sache in eine Diskussion einzugehen, es wohl angemessen gewesen wäre, den heutigen Antrag, die Sache an die Abtheilung zurückzuweisen, damals zu formuliren, wo es an der Zeit war, Jm Uebrigen wollte ih aber, was ih heute bei einer anderen Gelegenheit in den verei- nigten Kurien {on gesagt habe, mir zu wiederholen erlauben, daß es doch das Allerunparlamenutarischste ist, was geschehen kann, wenn Jemand die Beschlüsse der Versammlung tadelt und namentli einer solchen Kritik unterwirft, wie hier geschehen, wo gesagt wurde, in dem Beschlusse der Versannnlung liege eine Verleßung des monarchischen Prinzips. Wenn ein Beschluß gefaßt is mit gesebliher Majorität in der Weise, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, dann kann kein Mitglied mehr berechtigt sein, auf die Tribüne zu kommen und zu sagen, es wäre eine Verlegung der Grundsäße gewesen, zu denen unser Staat sich bekennt. Das halte ih für unparlamentarisch und erlaube mir, den Herrn Marschall zu bitten, daß, wenn künftig wieder solche unparlamentarische Aeußerungen vorkommen, er dann die Güte haben möge, ein solches Mitglied in die geseßlichen Schran- fen zurückzuweisen.

Marschall: Der Tadel, den das verehrte Mitglied ausge- sprochen hat, war hauptsächlich gegen den Marschall gerichte? und ging dahin, daß dieser den §. 7 der Geschäftsordnung nicht richtig angewandt hätte. Was er über den Beschluß der Versammlung sagte, schien mir nur zur Begründung dieses Tadels dienen zu sollen, und deshalb habe ih es zulassen zu müssen geglaubt,

Abgeordn. Graf von Merveldt: Es is mir nicht eingefallen, einen Tadel auszusprechen, sondern ih habe das Gesagte, was hier angefochten worden, nur zur Begründung anführen müssen, um die Wichtigkeit d:s gefaßten Beschlusses hervorzuheben und dadurch eben meinen Antrag für eine künftige Veränderung des formellen Ganges unserer Verhandlungen zu unterstüßen.

Marschall: Der Herr Abgeordnete Mevissen hat einen Ent- wurf der allerunterthänigsten Bitte, betreffeud die Errichtung eines Handels-Ministeriums, vorzutragen,

Abgeordn. Mevissen: (Liest diesen Entwurf vor.)

Abgeord. Zimmermann aus Spandan: Zch muß unm die Erlaubniß bitten, die Rednerbühne einnehmen zu dürfen.

Eine Stimme: Jch will inzwischen eine kurze Bemerkung machen. Wenn ih richtig verstanden babe, so is im Anfange vou einem früheren selbstständig bestandenen Ministerinm für Handel, Aerbau und Gewerbe die Rede; ein solches hat aber nicht *be- tanden.

s Abgeordn. Zimmermann: Cine hohe Versammlung beshließt eine Petition an Se. Majestät den Kömg um Abänderung der Or- ganisation einer bestimmten Behörde; das is das bisherige Handels- amt, welches in ein Handelsministerium verwandelt werden soll, das im Gegensaß einer lediglih begutahtenden Behörde ‘definitive Anord- nungen zu erlassen befugt sein soll. Zur Motivirung dieses Antra- ges scheint der Bericht nur die unvollkommenen Seiten der bis- herigen Behandlung des Gegenstandes in unserem Vaterlande in einer Reihefolge von Urtheilen hervorzuheben, Wenn wir uns aber mit einer Petition an Se, Majestät den König wenden, \o, glaube ih, können wir in der vorliegenden Beziehung nuseres Vaterlandes nicht blos Urtheile aussprehen, sondern dürfen auch niht, neben Hervorhebung thatsächliher Mängel, unterlassen, den guten Seiten eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen. Es ist namentli im Eingange gesagt: in allen Staaten seien Ackerbau, Handel und Ge- werbe als Haupthebel der Nationalwohlfahrt anerkannt. Dieser Vordersaß macht eine Mißdeutung möglih. Wenn ih daher diese mögliche Mißdeutung zur Sprache bringe, so geschieht dies besonders mit Rücksicht auf den Umstand, daß unsere Verhandlungen durch die stenographischen Aufzeichuungen Veröffentlichung in der ganzen Welt erlangen. Ist also uun gesagt worden, in allen Staaten sid Acker= bau, Handel, Gewerbe als Haupthebel anerkaunt, so möchte das zu dem Schlusse berechtigen, als ob das in unserem Vaterlande nicht der Fall sei. Jn dieser Beziehung muß ih bemerken, daß in An- sehung des Ackerbaues unsere agrarishe Geseßgebung uns vielen an- deren Staaten vorausgeführt hat, ja selbs anderen Staaten des deutschen Vaterlandes. Was den Handel anlangt, so sind auch die Handelsverhältnisse, von Seiten des Staates keinesweges vernachlässigt worden; ih erinnere nux an die Bestrebungen bezüglich des Zollver- eins, Was endlich die Gewerbe betrifst, so hat Preußen \chon längst ‘das System der Gewerbefreiheit anerkannt. Jch muß daher ganz E O, va Ma E einer Mißdeutung dem Kü- nige gegenüber bei den obigen Wort F Staate, wie in allen Staaten. e Se O S E geordn. Mevissen: Jh glaube, daß in ‘den Worten „in an E auch unser Staat mit inbegriffen ist. Jch weiß deim Y Éi: Tus s odar Sinn e geben. E fann ih nur bitten, daß dies ‘Wösticumter . R E An fn

Abgeordn. Mevissen: Jh wiederhole gr E feinen Unterschied, ob gesagt wird : Zu ile ih séhe ‘darin gar ten sind Ackerbau, Handel und Gewerbe n allen europäischen Staa- vder vb noth ‘dazu. gèseyt wih ewerbe als Haupt-Hebel anerkannt“, ck „D: „Jn aillen, wie auch ‘in unserem Staate sind sie anerkannt.“ Der egensaß ‘ist Ger: daß 4 meisten übrigen Staaten selbstständige Or dus “a diese A1 E aen heiten vorhanden sind, und daß in unserem S für diese Angelegen- Organ fehlt, aate zur Zeit ein solches

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eordn. Zimmermann: Dann hat es um so weniger Be- denken, hinzuzuseben: „Jn unseren und allen Staaten.“ Eine Stimme: Jch bin der Ansicht, wir gehören au zu

llen Staaten. : et Abgeordn. Zimmermann: Allerdings, aber es ist als Mo-

tiv des Antrags hingestellt: „Jn allen Staaten ist es anerkannt“, und es fönnte diesen Worten immer die Nebenbedeutung beigelegt werden, als ob der Sab hier niht Anerkennung gefunden hätte:

Abgeordn. Graf Renard: Wenn der sechsten Abtheilung und dem geehrten Referenten der ae geworden ist, zu begründen, warum wir ein eigenes Ministerium für Handel, Gewerbe und Ader- bau wünschen, so muß ihm natürlich auch gestattet sein, diejenigen Gründe, welche sowohl im Gutachten, als im Protokolle enthalten sind, aufzuführen. Der geehrte Referent hat das erstemal dieses Gutachten hier zum Vortrage gebracht, ehe es dur die Abtheilung gegangen. Es is jept von der Abtheilung eingesehen worden, und alle Mitglieder haben sich sorgfältig bemüht, Alles wegzulassen, wenn es nur irgend auf eine Bevorzugung der Gewerbe oder der \oge- nannten Subustrie ih halte meinerseits Handel und Ackerbau auch für eine Judustrie, für ein Gewerbe hindeutete, Wenn dem ge- ehrten Mitgliede der Vorwurf gemacht worden ist, es hätte zu viel gesagt, so könnte ihm von einer anderen Seite wieder der Vorwurf gemacht werden, es hätte zu wenig gesagt. Jch meinerseits kann nichts in dem Gutachten bemerken, was niht vollkommen mit dem Protokoll und dem früheren Referate übereinstimmt.

Abgeordn. von der Heydt: So weit ih habe vernehmen können, stimmt das Konklusum ganz mit dem Beschlusse der Versamm- lung überein. Aber ih frage Sie, meine Herren, wenn einzelne Worte zum Gegenstande einer besonderen Diskussion gemacht werden, nachdem das Konklusum in der Abtheilung als richtig angenommen worden ist, ob wir nicht gewiß die Zeit kostbarer verwenden fönnen, als blos mit der Korrektur einzelner Worte. Jh glaube nicht, daß mit den Worten : :

„Jn allen Staaten is es anerkannt“, hat gesagt werden sollen:

„Aber in Preußen nicht.““

Jch glaube, daß das Konklusum ganz richtig abgefaßt ist.

Abgeordn. Zimmermann: Durch die bier gegebene Erläute- rung verschwindet jeder Zweifel über den Ausdruck: „in allen Stag- ten“, indem hier versichert is, daß man an den möglicherweise an- zunehmenden Gegensaß, als ob dies in unserem Vaterlande nicht der E O niht gedaht hat. Damit halte ih meinen Antrag für erledigt.

Abgeordn, Camphausen: Es is von mir vor der Abstim- mung in dieser Angelegenheit der Vorbehalt gestellt worden, daß, insofern das Referat das Prinzip, welches bisher das Ministerium geleitet hat, verwerfe, ih demselben nicht beitrete. Jh kann nicht ermessen, wie viele Mitglieder der Versammlung denselben Vorbehalt für sih angenommen haben, und ih fühle mih nicht berehtigt , jeßt auf eine Erklärung anzutragea, inwieweit die Versammlung mehr oder weniger diesen Vorbehalt sih angeeignet hat. Nur ein Wort wünsche ih noch aus der vernommeuen Erklärung anzuführen, es i das, daß ein Konflikt zwischen den kommerziellen und finanziellen Jnteressen in unserem Staate stattgefunden habe. Jch habe im Allgemeinen die- sen Konflikt seither niht wahrgenommen.

__ Eine Stimme: Troß der Warnung vor Wortstechereien will ih mir eine Bemerkung erlauben. Es is gesagt worden: „Umwand- lung des Handelsamtes in ein Ministerinm.“ Jch weiß nicht, ob das der eigeutlihe Sinn unserer Berathung gewesen is. Es ist, glaube ich, die Kreirung eine neuen Ministeriums gewünscht worden, nicht das, daß das Handelsamt die Behörde sein soll, die in ein Ministe- rium umgewandelt werden joll, Jch glaube, das i} der Sinn un- serer Berathung nicht gewesen,

Abgeordn. von Auerswald: Jh wollte mir die Frage er- lauben, ob in dem Beschlusse die Worte gebraucht sind: „und das zur Zeit bestehende Handelsamt“, So viel ih entnommen habe, heißt es: „das Handelsamt“ oder das „bestehende Handels- amt,‘ Fn den Worten: „das zur Zeit bestehende Handelsamt“ köunte ein Nebenbegriff liegen, den dic hohe Versammlung nicht gemeint hat, der aber do vielleicht uicht darin gefunden werden könnte.

Abgeordn, Schauß: Jch muß mich dieser leßten Ausicht auch anschließen. Wenigstens gingen die Petitionen großentheils und auch die meine nur dahin, zun beweisen, daß die jeßige Abtheilung des hohen Finanz - Ministeriums, dessen Aufgabe es ist, die Handels- Interessen zu bearbeiten, nicht ausreichend sei, um alle diese vielsei- tigen Interessen gehörig zu wahren. Jn Rücksicht dessen und da auch das außerdem bestehende Handels-Amt nicht den Bedürfnissen genüge, ist in den Bittschriften hervorgehoben worden, daß statt beider, eigeut- lich unselbstständiger Behörden ein eigenes, selbstständiges Handels- Ministerium errihtet werde. Aber davon, das jebt bestehende Han- dels-Amt in ein Handels-Ministerium umzuwandeln, is, meines Be- dünkens, keine Rede geweseu. :

__ Abgeordn, von Gaffron: Jh wollte uur zu Einem Worte eine Bemerkung machen. Es is ziemlich am Schlusse gesagt: „Preußen muß ‘die Erfahrungen anderer Länder benußen.“ Einmal scheint es in diesem Ausdru zu liegen, als wenn Preußen diese Er- fahrung noch nicht benußt hätte, und zweitens weiß ich uit, ob in einer Petition an Se, Majestät gerade das Wort muß passend sein dürfte und nicht ein anderes Wort gewählt sein könnte.

__ Abgeordn. Mevissen: Das Konklusum lautet, an Se. Ma- jestät den König die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, die Umwandlung des zur Zeit bestehenden Handels- Amts in ein selbstständiges Mini- sterium für Handel, Ackerbau und Gewerbe anordnen zu wollen, So steht es in dem stenographisden Protokoll gedruckt.

: Abgeordn. Zi mmermann: Jh muß nohmals um die Nahh- siht bitten, mir ‘einiges Gehör zu \{henken. Gerade in der Aeuße- rung am Schlusse, wo gesagt wird: „Preußen muß die Erfahrungen anderer Länder benußen“, finde ih ein neues Motiv, an die hohe Versammlung die Bitte zu stellen, die bereits zur Beseitigung eines möglichen Jrrthums beantragte Fassung zu genehmigen: „Jn unserem, wie g „Men e. S S

{bgeordn. Mevissen: Jh habe nichts dagegen einzuwenden,

Abgeordn. ‘von Gaffron: R will m Grélitnnd des früher Gesagten anführen, ob über dirse Fassung nicht wegzukommen wäre, wenn man sagte: „Es is die Pflicht jedes Staates“), statt „Preußen muß die Erfahrungen anderer Länder benußen.“ ;

Abgeordn. von Uechtriß: Jh wollte nur erklären, daß ih der Ansicht ‘des geehrten Mitgliedes aus Brandenburg vollständig bei- trete und dringend wünschen miß, daß es im Eingange des Gut-ch achtens heißt: „Jn unserem, wie in allen Staaten.“

Abgeordn. von Werdeck: Jch möchte mir zuerst zur Beleh= rung eine formelle Frage erlauben. Es is nämli die: Es if gesa worden: „Die anliegenden Petitionen.“ Jch werde wahr beil auch ein Referat über ‘Petitionen zu mathen haben, und es würde mir zur Belehrung ‘dienen, ‘wenn ith erführe, ob wir in der Lage sind, Sr. Majestät Petitionen, die uns vorgelegen haben, zn überreithen.

- Marshall: Jh habe das übersehen, ‘Es i} eigentlich ni R: Petitionen mit zu überreichen, und s anih ‘bisher ni geschehen. i

Abgeordn, von ‘der Heydt; Ju dem Konklusum, welthes ih

.

wegen des Petitionsrechtes verfaßt habe, alle - tionen äls anliegend bezei I U

a t worden. Werdeck Jh b n. von erdedck: rate dies deshalh E hierbei seinese ube

s weil ih glaube, daß der Usus

den niß.

Marschall: Jch kann nur versichern, daß bei deuieni unterthänigsten Bitten, welhe von dieser Kube ne s. e n die ich E Or und wo ih es also wisseu m Tie itio- nen nicht beigelegt worden find. Es ist Bezug auf dieselben Betitio- nen genommen, fie find aber niht beigefügt worden.

bgeordn, von Werdeck: Sodann aber möchte ih noch die

Sathe aus dem generellen Gesichtspunkte auffassen. Jch muß um Entschuldigung bitten, wenn ih mir hier eine Kritik der Sahe er- laube. Wenn ich den allgemeinen Eindruck, den diese Petition mir macht, \{hildern soll, so mat sie mehr den Eindruck von einer Abs handlung in einem Lehrbuche, als eigentlih den eiuer auf fande Bedürfnisse gestüßten Petition. Sodaun muß ih mih dem ansthlie- ßen, was eben angedeutet worden is von einem Mitgliede von Köln, wenn ih nit irre, daß nämli das prinzip, aus dem bisher unsere Ministerien die Handelssachen behandelt haben, wie mir scheint, indiz reft oder tirekt getadelt worden is. Aber ih stimme ganz mit dem verehrten Mitgliede überein und glaube, daß die Versammlung im Augenblicke außer Stande is, eine bestimmte Erklärung gegen das bei uns ín Handelssachen obwaltende Prinzip darzulegen, sondern ih glaube, baß eingroßer Theilder Versammlung, namentli m Be fehu auf die Handelsfreiheit, vollflommen mit den Ansichten aut inistertums einverstanden is. Jch möchte bitten, daß aus diesem Gesichtspunkte die Sache nochmals einer Prüfung unterworfen werde, und âns heim, ob der Herr Referent gebeten werden dürfte, die Petition noch- mals zu verlesen. __ Abgeordn, von Beckerath: Meine Herren! Erlauben Sie mir, im Juteresse der Abkürzung der Verhandlungen darauf aufmerksam zu machen, daß eine tief eingehende Kritik der Adressen, die an Se, Majestät gerihtet werden, uns zun weit führen würde, namentli, wenn wir quf Vergleiche tabei eingehen. Wenn hier gesagt- worden ist, daß die Petition, die beigelegt wird, mehr einer Abhandlung aus einem Lehrbuche als einer faktischen Darstellung vergleihbar sei, \o glaube ih, daß uns das zu weit von dem Ziele, das wir zu verfol= gen haben, abführt, und wenn mit Recht die Umarbeitung des Re= serats zum Zweke hatte, daß dasselbe nicht im miudesten unter dem Einflusse eines Theiles der Versammlung abgefaßt werden sollte, o is arch vou der anderen Seite dem Theile, der entgeg ngeseßter Meinung ist, kein Einfluß darauf zu gestatten. Die Me sih gewissenhaft bemüht, uur die Thatsachen anzuführen, die zur Be= gründung des Gesuches dienen, die auch in der Versammlung ange- führt worden sind, und auf deren Grund von derselben der eschluß gefaßt worden is, Sie glaubt diesen Zweck erreiht zu haben; sollen aber einzelne Worte abgewogen und gauz unubefaugene Ausdrücke, wie ih naher einen anführen werde, vermieden werden, \o i} es faum möglich, eine Adresse an Se. Majestät zur Genehmigung zu bringen. Der Ausdruck, welchen ih anführen wollte, i} der, daß Preußen die Erfahrungen anderer Länder benußen müsse. Jh glaube, daß man in Beziehung auf den Handel dies vollkommen aussprechen fann, ohne der Ehre des Landes zn e zu treten. Niemand, der die Lage der europäischen Länder in Bezug auf den Handel fenut, wird behaupten wollen, daß Preußen auf derselben Höhe stehe, wie England und Frankreich. i

Abgeordn. Freiherr von Lilien -= Echthgusen: Jch glaube, daß es, wenn hier eine Petition, die an Se. Majestät gerichtet wer= den soll, zur Prüfung vorgelegt wird, niht darauf ankommen fann welhen Eindruck ihre Fassung im Allgemeinen macht, sondern darauf, ob sie im Einzelnen genau und richtig gefaßt ist. Dabei bin ih aller= dings der Ansicht, daß in einer Petition, die an des Königs Maje- stät gerichtet werden soll, jedes Wort genau abzuwägen i, ie Aufgabe der Versammlung is es, dem Verlesen der Petition genau zu folgen und, wenn sie findet, daß ein Ausdruck oder eine Wendung - nicht augemessen erscheint, dies zur Sprache zu bringen. Wenn dar= auf die nöthigen Emendationen vorgenommen sind, o is zu fragen, ob sich noch irgend etwas gegen die Genehmigung der Petition zu erinnern findet. Nur so wird man dahin gelangen, eine in allen Be- ziehungen entsprechende Form zu finden, m welcher eine Sache Sr. Majestät vorzutragen ist.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jh wollte mir nur im All= gemeinen zu bemerfen erlauben, daß es sih hier nicht um eine Peti- tion an des Köuigs Majestät handelt, sondern nur um ein Konklusum, wodurch wir der ersten Kurie unsere Meinung klar machen. glaube daher, daß es genügt haben würde, wenn das Konklusum fo viel Zeilen enthalten hätte, als es Seiten enthält. Troßdem aber bin ich der Meinung, daß, da die Abtheilung das Konklusum bereits geprüft hat und nichts Verfängliches darin ist, wir im Juteresse der Zeitersparniß es wohl \o steheu lassen können, wie es jeßt steht.

Abgeordn. Camphausen: Jh habe au im Interesse der Zeit-Ersparniß darauf antragen wollen, daß wir über den Gegenstand hiuausgehen mögen; aber ih habe gewünscht, daran die Bemerkung zu fnüpfen, daß hier die Thatsache vorliegt, daß wir durch Vers mishung verschiedeuer Gegenstände in den Zustand gekommen sind, nicht genau zu wissen, ob eigentlih die Meinung der Majorität der Versammluug genau ausgedrückt ist. Und worin liegt das? Es liegt darin, daß uns über einen sehr nahe verwandten. Gegenstand eine Debatte noch bevorsteht, die wir nicht haben präjudiziren wollen. Dies veranlaßt mich, im Jnteresse der ganzen Verhandlung, damit über diese Frage, die das Land so lange bewegt hat, Klarheit herrsche, die Bitte auszusprehen, daß der verchrte Vorsißende des \esteu Ausschusses Sorge trage, daß das so lange erwartete Referat über die Handels - Angelegenheiten recht bald erstattet werde, damit der Kampf, der darüber besteht, endlich ausgekämpft und zu einem Re- sultate geführt werde. 4

Abgeordn. Graf Renard: Der sechsten Abtheilung liegen nm- fassende Petitionen vor, welche betreffen die Differenzialzblle, sowohl die Schifffahrtszölle als die Differenzialzölle, die den transatlantischen Handel angehen, ferner, welhe betreffen die Rürkzölle und die Schuß= zölle, Es sind theilweise ganz verschiedenartige Gegenstäude, die eine reife Erwägung erfordern. Die Erwägung dieser Par wird dadurh noh erschwert, daß die Petitionen in thren Richtungen und Bestrebungen si durchweg kreuzen, wird dadur ers{wert, daß selbst Petitionen, die von demselben Orte und von derselben aus=- ehen, \sich wechselseitig widersprehen, Der sechste Auss{uß hatte

j “1 fünf binter einander folgenden Sißnn ch angelegen sein lassen, in fünf hintc ; tiber A von 7—11 Uhr diese Fragen zu ventiliren. Wir erst eme A , : 1g gelangt, weil au die Herren An- einzigen Punkt zur Abstimmuug g e O tragsteller, weil an die Herren vom Ninisterium gehört werden muß- ten. J glaube nit, daß es möglich is, der sechsten ung, wenn fie 5 Sigungen über eine Petition gehalten at, eíne

sigkeit vorzuwerfen. (Einzelne Stimmen: Bravo!

Abgeordn. Camphausen: Einen Vorwurf habe ih nit ans

, sondern eine i S gespeo Os i Auerswald: Jh {ließe mich ganz ‘den An-