1847 / 164 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ehöre; wenn wir nun aber selbst in die Lage kämen, uns über das

der

Es steht §. 22 des Reglements : „Auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referenten oder demjenigen, welhen der Marschall dazu bestimmt, die Erklä= rung der Stände abgefaßt, welche in einer anderweiten Plenar- Verjammlung zu verl en und nah erfolgter Genehmigung in ei- ner in gleicher Weise, wie das Protokoll (§. 21) zu vollziehenden e durch den Marschall Unserem Kommissarius zu über- geben ist. Cry

Ih nun meinestheils kann keinen von den Gründen, die in deu Verhandlungen aufgestellt worden sind, darin wiederfinden, sondern es i dies eíne ganz einfache dürre Erklärung ohne alle Gründe. Da uns nun Se. Majestät der König niemals eine Kundgebung Seines Allerhöchsten Willens, niemals eine Verordnung zugehen läßt, ohne uns in Seiner Weisheit auch die bewegenden Gründe mitzutheilen, aus denen sie beschlossen worden is, so würden wir alles Ausdruckes der schuldigen Ehrfurcht ermangeln, wenn wir uns in dem vorliegen- den, so äußerst wichtigen Falle veranlaßt sehen wollten zu einer gar niht motivirten Erklärung, ohne Angabe von irgend welchen Gründen. ata

(Vielseitiger Bravoruf.)

Wenn der Herr Referent hier gesagt hat, daß man ihm einen persönlichen Vorwurf, wie er glaube, niht machen werde, so muß ich mich dahin erklären, daß ich auch bei ihm den besten Willen voraus- seze, daß ih den Fehler nicht in der Person, wohl aber in der Be-= handlung der Sache suche; wenn ex sih ferner darauf beruft, daß man ihm niht Schuld geben könne, während der neun Wochen se1- nes Hierseins die der Krone schuldige Ehrfurcht irgendwie verleßt zu haben, so gebe ih ihm darin zwar Recht, vindizire aber dasselbe Zeug- niß für mih und für Jeden in dieser hohen Versammlungz ich fann das aber hier niht als einen durchgreifeuden Grund anerkennen, denn der Referent tritt in diesem Falle nicht für seine eigene Person, son- dern als Vertreter des Vereinigten Landtages auf, und dürfte die Kundgebung der Ehrfurht gegen Se. Majestät von dem Herrn Re- ferenten um so weniger verabsäumt werden, als er diesmal nicht seine eigene Ansicht, sondern eine derselben eutgegeustehende ausspricht. Da- her wünsche ih, daß der Entwurf der Schrift noch einmal an die Abtheilung zurückgegeben werde.

Referent von Manteuffel: Jh muß dabei stehen bleiben, daß nach §. 22 nur eine Erklärung abzugeben und an den Herrn Landtags-Kommissar zu richten ist. Will die hohe Versammlung hier- von abgehen, so kaun es ganz gut geschehen; wenn aber speziell dar- auf gedrungen wird, Grüude anzuführen, so muß ih darauf aufmerk- sam machen, daß die entgegenstehende Schwierigkeit in der Abthei- lung wenigstens ihrem Gewicht nah nicht verkannt worden i}. Denn welche Gründe sollen hier angegeben werden? Etwa dieser Grund, daß gesagt worden ist, wir befänden uns nicht in der Lage, eine An- leihe zu bèwilligen, so würden gewiß mehrere Mitglieder, die dagegen gestimmt haben, erklären, sie befänden sih in der E sie hätten an- dere Motive. Das Mißliche, was ih bei Entwerfung der Schrift gefühlt habe, liegt darin, daß eine Majorität zu Stande gekommen ist, die bei der Abstimmung nicht von denselben Grundsäßen ausge-= gangen ist, Sollen also Gründe angegeben werden, so bleibt mir nihts Anderes übrig, als die Ansichten der einzelnen Redner anzu= führen, und dann berufe ih mich auf das Zeugniß der Versammlung,

ob nicht vor 2 oder 3 Tagen einem anderen Referenten gesagt wor den ist, es bedürfe dieser Änsichten nicht, es solle die Meinung eines einzelnen Redners nicht aufgeführt werden.

Es ist aus diesen vershiedenen Motiven ein allgemeiner Beschluß zu Staude gekommen. Jch werde allerdings nah den besten Kräf= ten dem, was die hohe Versammlung und der durhlauchtigste Mar- schall mir aufgiebt, nachzukommen suchen; ih muß aber bemerken, daß ih fürhte, es werde mir nah Lage der Sache nicht vollständig gelingen, und ih bitte, daß die hohe Versammlung das bisher beob- ahtete Verfahren auch hier eintreten lasse.

Marschall: Jch halte es nicht für wünschenswerth, daß diese Berathung weiter fortgeseßt werde. Es haben sih zwar noch meh- rere Redner gemeldet, ih glaube aber, daß davon Abstand zu nehmen sei, und ich muß dem ganz beistimmen, daß der Gegenstand an die s zurückgewiesen werde.

Graf von Arnim: Jh würde noch um das Wort bitten.

Mars all: Ih habe nihts dagegen, glaube aber, daß der Gegenstand geeignet sei, an die Abtheilung zurüzugelangen.

Graf Arnim: Da der Zweifel ausgesprohen worden ist, ob der Gebranch, der, so viel mir bekaunt is, allen unseren ständischen Verhandlungen bisher eigen gewesen is, nämlich der Gebrauch, in Sriftstücken, die Sr. Majestät vorzulegen sind, die unmittelbare Ansprache an Se. Majestät deu König stattfinden zu lassen, aufzu- geben sei, so glaube ich, daß dieser Gebrauch in feiner Weise auf-

- gegeben werden dürfe. (Zuruf der Versammlung: Sehr wahr!)

Ih halte es für ein kostbares Vorreht der Stände, ihre Empfin-

dungen, Anträge und Wünsche unmittelbar an Se. Majestät richten

zu dürfen. (Sehr wahr!) Ich glaube allerdings, daß es schwierig sein mag, die Gründe der Majorität und der Minorität der Versammlung zusammenzu- assen, weil sie eben sehr verschieden gewesen sind; aber ich glaube ennoc, daß es sehr mg und gar nicht {wer sein wird, dieje=- mgen Punkte in dieser begleitenden Schrift oder in dieser Adresse N sen Majestät den König aufzunehmen, in denen wir Alle einig Mine Eh fnD, Ih habe nicht zur Majorität gehört, sondern zur Majorität aber ih bin überzeugt, und ih glaube im Sinne der fals ewaltet h sprehen, daß in allen ihren Motiven der Grundgedanke 78 ir di Rb es jedem Mitgliede derselben \hmerzlich gewesen sei, für die Königl, Vorlage nicht a zu fönnen, L E

und daß wir Alle die in der Vou: Ms liche Fürsorge für den Staat die Provin die der Gegenst Danke erkannt haben.

im Allgemeinen und besonders für and vorzugsweise betraf, mit innigem

Und wenn nichts weit a A nd wenn ni eiter iu der Adresse 64 2 B Momente, fo hall 1h F volfomnen gal eee Pu dee ie und N gate, e Interesse er Fersammlung den Wunsch aussprehen müssen, daß die vorgetragene Fassung zu die Abt eilung zurüdgegeben wée: G ssung zu dem Ende an (Mit dem lebhaften Bravoruf verbindet sich der Ruf nah Ah- mmung.) geordn. Sperling:

i Darf ih noch eine kurze Bemer in Bezug auf das Reglement Sni s fung (Wiederholter Ruf nach Abstimmung.) Marshall: (Abermaliger und immer stärkerer Ruf nach Abstimmung, während noch von anderer Seite um das Wort gebeten wird.)

Unter den Redn di ist der erste der Abgeorbnete A q um das Wort gemeldet haben,

Abgeordn. Sperling: Jch finde es reglementémáßig, daß die

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„„\uf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Refereiten

oder ; twelchen der Marschall“ dazu bestimmt, die Erklä

rung der Stände abgefaßt““, j und. sämmtliche Verhaudlungen enthalten eben die Gründe, welche für und wider in der Versammlung geäußert sind. Hätte dex Geseß- geber nicht die Gründe wissen wollen, so würde er gesagt haben : „auf Grund des gefaßten Beschlusses““, oder der Verhandluug, welche den Beschluß enthält, i die Erklärung abzufassen. 5 bgeordn. Zimmermann aus Bam Der vorhin geäu- ßerten Ansiht, daß die Sache an die Abtheilung zurü.igelange, trete ih bei und bemerke nur, daß die Auslegung des §. 22 des Geschäfts-Reglements, wie sie der Abgeordnete aus Prèußen ge- geben hat, mir die allein rihtige zu sein sheint.

Fürst Lihnowsky: Jd habe von der hohen Versammlung bisher nur eine Meinung gehört, und ih kann dieser Meinung nur vollkommen dadurch beistimmen, daß ih das Referat, wie wir es ge= hört haben, vom Anfang bis zum Ende zurückweise.

(Bra90!)

Jch glaube, wir befinden uns namentlich hier in dem Falle, die

Grünte anführen zu müssen. i ( Ruf aus der Versammlung: Sehr wahr!)

Zwei Punkte finde ih an dem Referate zu tadeln. Der erste ist, daß, wie hon von einem geehrten Redner aus Preußen bemerkt worden, es in diesem Falle besonders nothwendig is, unsere Gefühle der Ehrfurcht und Treue auszudrücken.

(Stürmischer Beifall. )

Der zweite Punkt sind die Gründe. Jch kann dem Herrn Re=- ferenten niht Recht geben, wenn er von verschiedenen Gründen spricht. Sie lassen sich auf einen oder zwei Gründe reduziren, und diese ha- ben die entschiedene Mehrheit gefunden.

(Bravo!)

Jch habe auch die Ehre gehabt, ein Referat zu erstatten, und bin dabei in vielen Punkten in der Minorität gewesen. Jch habe aber geglaubt, daß es meine Pflicht sei, die Gründe der Majorität anzugeben,

(Bravo!) ; : und ih habe dies auf die unzweideutigste Weise n:öglih gemacht. Die Meinung hindert uns uicht, vor Sr. Majestät die Gefühle der Ehrfurcht und Treue auszusprechen, und wenn Beides angegeben wird, erstens die Trauer, in der wir uns befiuden, niht dem Willen Sr. Majestät entsprechen zu können, und zweitens der Grund, warum wir -nicht in der Lage gewesen sind, diess zu thun, so wird die Ver- sammlung mit dem Referate gewiß einverstanden sein. (Stürmischer Beifall und eben so lebhafter Ruf nah Abstimmung.)

Referent von Manteuffel Il.: Jch bitte, als Referent noch ein paar Worte sagen zu dürfen. Zunächst glaube ih voraussehen zu dürfen, daß das, was heute hier gesprochen worden ist, wohl eine Belehrung für die Zukunft sei, aber nicht in die Gründe mit aufge- nommen werden soll. Jch bin dem fürstlihen Herrn Redner, der

sammenfassen der Gründe; aber ih wellte doch zu meiner Entschul- digung blos darauf aufmerksam machen, daß sehr verschiedene Gründe im Laufe der Debatte ansgesprohen worden sind, und daß diese Gründe in dem Protokoll niedergelegt zu sein scheinen, an das bei Ausarbeitung meines ergebensten Vortrags zu halten ich mich ver=

age aufs neue bethätigte landesväter= -

pflichtet finden werde. j H (Mehrere Stimmen verlangen die Tagesordnung, während andere heftig die Fortseßung der jepigen Diskussion fordern.)

Abgeordn. Brämer (vom Plaß): Jch wollte nur fragen, wie es zu halten sei, wenn der Referent am Ende si niht dem Wunsche der Mehrheit fügt.

(Unruhe in der Versammlung.) L

Marschall: Jch glaube uicht, - daß der Referent es für er= forder ih halten wird, hierauf zu antworten

Abgeordn. Zachau (vom Plaß): Jh muß bemerken, daß der

Referent auf den in der Abtheilung gegen seinen Vortrag erhobenen

Widerspruch crklärt hat, daß er allein derjenige sei, der das Referat

aufzuseen und vorzutragen habe, Die Abtheilung hat in pleno

gegen ihn gestimmt. (Vielseitiger Bravoruf!)

Referent von Manteuffel 11, : Meine Herren! Jh wollte

sehr wünschen, daß diese Berathung aufhörte. (Eine Stimme: Das glaube ih gern!)

Denn, wenn derartige Behauptungen hier ausgesprochen werden, daß die Abtheilung in pleno gegen mich gestimmt hätte, so hoffe ih, daß die Herren, welche in der Abtheilung sind, der Wahrheit die Ehre geben, daß ih dieselbe nicht verlassen, bestätigen und dies durch Aufstehen zu erkennen geben werden.

Auch berufe ih mich auf das Zeugniß der Herren von Lilien- Borg, von Olfers und Kuschke und bitte, daß mir diese Herren dies durch Aufstehen bezeugen.

(Diese Herren stehen auf.)

Eine Stimme: Sie haben gebeten, es möchte ein Anderer dann das Referat übernehmen.

Abgeordn. Brämer: Jch habe vom Plenum gesprochen.

Referent von Manteuffel 1Il,: Der eine Herr hat von der Mehrheit, der andere Herr von der ganzen Abtheilung gesprochen. Jch habe hinzuzufügen, was mir die Mitglieder der Abtheilung be- zeugen werden, daß ich gebeten habe, man möge mir das Referat ab- nehmen. Jh hänge niht an meiner Meinung, sondern ih habe ge- beten, das Referat einem anderen der Sache mit größerer Fähigkeit und Liebe zugethanen Mitgliede zu übergeben. Jch bin augen- blicklih bereit, das Referat abzugeben, bin aber auch bereit, das Re- ferat zu behalten und auszuarbeiten, wie es meine Pflicht im Allge- meinen gebietet. ;

Marschall: Meine Herren! Wir müssen nothwendig zum Ende fommen. Es haben sich noch um das Wort gemeldet die Abgeo:dne- ten von der Heydt, von Heyden und von Vinckez; es erscheint aber der Gegenstand so vollständig aufgeklärt, daß wir ihn verlassen kön- nen. Diejenigen also, welche der Meinung sind, daß der Gegenstand

an die Abtheilung zurückzuweisen sei, werden dies durch Aufstehen zu

erfennen geben. Die Abstimmung i} erfolgt, und die Rükverweisung erfoigen. Wir kommen nun zur

an die Abtheilung wird demgemäß ! Fortseßung der gestern abgebrochenen Berathung, und ih ersuche den Referenten von der Marwiß, seinen Plaß wieder einzunehmen. Der nächste Abgeordnete, der sich um das Wort gemel®et hat, ist der Abgeordnete von Gudenau. i Abgeordn, von Gudenau: Hohe Versammlung! Jh habé die Ehre, Mitglied der Abtheilung zur Vorberathung der uns vorliegenden Königl. Proposition zu sein. Sh habe als solches aus Gründen, welche bereits gestern für und gegen weitläuftig erörtert worden sind, zu denjenigen gehört, welche der nang waren, daß die Schlacht= und Mahlsteuer nicht überall durhaus sogleich abzuschaffen, und daß die insührung einer auf Selbstshäßung beruhenden Einkommensteuer für die Zeit einer wirklihen Noth aufzusparen sei, Wenn die hohe Ver- sammlung beschließen sollte, daß denno die Schlacht- und Mahlsteuer überall durchaus und sofort abgeschaff werden sollte, L würde id nichts zu sagen haben, für den entgegengesegten Fall aber beehre i

de’ angegeben: werden ; denn es heißt im §: 22. des Geschäfts- / eménts: Ï î f 4

Bisipen Abit hinvegz d liber das rat zu } E en, so trage ih en ne ia É es der Abtheilung zu-

eben die Tribüne verlassen hat, außerordentlich dankbar für das Zus= -

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d meine Borsdliga- nehorsamst vorzulegen. Jch kann meine Vor=

\hläge feiui neues ndement nennen, denn wenn ih nit irre, so

ist dies nur eine Zusammenfassung der einzeluen Anträge, welche ge=

stern hon von einzelnen Mitgliedern, nur nicht in-diesem Zusammen=

hange, zur -Berathung anheimgegeben worden sind. Meine Vorschläge ehen dahin : „Der hohe Vereinigte Landtag wolle beschiießen, Se. ajestät den König allerunterthänigst zu bitten : ;

1, Die Aufhebung der Schlacht- und Mahlsteuer und- die Einfüh= rung der Klassensteuer in allen Städten unter 15,000 Einwoh- ner auf deren Antrág und zwar, wenn es die Billigkeit erfor= dern sollte, au ohne genaue Erfüllung der im §. z des Ge= seyes vom 30. Mai 1820 gestellten Bedingung, nämlich der Aufbringung eines gleich hohen Steuer-Quantums, zu gestatten z

. Jn den mahl- und s{lachtsteuerpflihtigen Städten eine solche

Veränderung in ‘der Besteuerung eintreten zu lassen, daß einige

zu den Luxus-Artikeln gehörige Gegenstände, als zum Beispiele :

Wildpret, Geflügel, frische Fische und dergleichen, besteuert, da-

gegen die Abgaben von Roggen und Schweinefleish möglichst

herabgeseßt oder wenigstens von Kommunal - Zuschlägen be- freit werden ;

3, Jn gründlihe Erwägung ziehen zu lassen, ob der beabsidtigte Zweck der gleichmäßigen Vertheilung der Steuerlast nit da= durh annäherungsweise zu erzielen sei, daß:

. Die in der Rheinprovinz bestehenden 20 Klassensteuer - Stufen in der ganzen Monarchie eingeführt und noch einige höhere Stufen binzugeftge werden,

b. daß die dort bewilligte Kontingentirung der Klassensteuer eben=

falls auf das ganze Königreich ausgedehnt werde;

4. Das Resultat der diesfälligen Ermittelungen eventualiter nebst den betreffenden Allerhöchsten Propositionen dem nächsten Ver= einigten Landtage mittheilen lassen zu wollen.

Zur Begründung meiner Vorschläge bechre ih mi, Folgendes gehorsam} vorzutragen: Die Vor= und Nachtheile der Shlacht- und Mahlsteuer überhaupt sind, wie schon erwähnt, theils in der Denk= chrift enthalten, theils in der bisherigen Erörterung gründlich be- leuhtet. So viel scheint mir als unzweifelhaft hervorzugehen, daß alle Vortheile in den kleinen, minder gewerblihen und von außen weniger besuchten Städten mehr s{hwinden, dagegen die Nachtheile in denselbèn greller hervortreten ; insonderheit verdient Erwägung, daß in kleineren Städten und namentlich, nah dem Juhalt der Deuk- chrift, in denjenigen bis zur Einwohnerzahl von 15,000, allein die Erhebungskosten circa 18 Prozent, also nicht viel weniger als ein volles Fünftheil der Einnahme, absorbiren. Dies ist doch ein zu großer Uebelstand, dessen Beseitigung vor Allem wünschenswerth ift ; und wenn ich nah den eingezogenen Erkundigungen und nah den bisherigen Erfahrungen es richtig beurtheile, so ist die Beseitigung dieses Üebelstandes ausführbar, ohne daß dabei ein allzu großer Aus= fall für die Staats - Einnahmen zu besorgen wäre. Mein Antrag auf Besteuerung von Luxus - Verbrauchsgegenständen is rein in der Absicht gestellt, die ärmeren Klassen zu erleihtern, die wohlhabende= ren höher heranzuziehen; die Billigkeit dieser Absicht, wenn nur der Zweck dadurch erreicht werden kann, unterliegt, glaube ih, keinem Zweifel. Allerdiugs würde bei dieser Maßregel auf Lokalverhältnisse und auf die Auswahl der zu besteuernden Gegenstände Rüd= sicht zu nehmen sein. Wenn ih ret berichtet bin, so is hier in Berlin schon seit kurzem ein Versuch gemacht worden; die Resultate werden erst die Erfahrungen lehren müssen. Jh hoffe, daß sie befriedigend ausfallen und zur Nacheiferung anregen werden. Aus ähnlihen Gründen , und namentlich wegen der Besteuerung je= des Einzelnen nah seinen Kräften und der höheren Heranziehung derx Wohlhabenderen, habe ih die Vermehrung der Klassensteuer - Stufen innerhalb der jeßigen Gränzen von 15 Sgr. bis 144 Rthlr. und die Zuseßung noch einiger höheren Stufen, deren Beträge einer gengaue= ren Erörterung vorbehalten bleiben müssen, vorgeschlagen. Jch glaube, daß als feststehend zu betrachten is, daß die durch das Geseß bestimmte höchste Steuerstufe von 144 Rthlrn. als eine auch für die reihsten Einwohner gezogene Gränze viel zu eng is und der Leistungsfähigkeit Vieler nicht entspricht. Die Vermehrung der Klassensteuer -= Stufen innerhalb der jeßigen Gränzen scheint mir ebenfalls sehr zweckmäßig und dadurch das Ziel erreichbar, die Be= steuerung mebr nach der Leistungsfähigkeit zu rihten, mag auch die Veranlagung \hwerer, um so nüßlicher und besser wird sie sein.

Mein leßter Antrag auf Kontingentirung in allen Provinzen ist allerdings eine sehr wichtige Maßregel z zu diesem Vorschlage ha= ben mich zwei Gründe bestimmt. Jch fand mich um so mehr dazu bewogen, als die Kontingentirung in der Rhein-Provinz sich als sehr zweckmäßig bewährt hat. i E

Wenn ich nicht irre, hat in der gestrigen Berathung ein geehr= tes Mitglied, wie ih glaube gus Köln, mit sehr beredteun Worten den guten Einfluß der Mitwirkung an der Besteuerung und der Selbstbesteuerung auf die Bildung und Gesinnung des Volkes her- vorgehoben, dagegen aber auch auf die Nachtheile hingewiesen, welche das sogenannte Entgegenstehen der Steuerpflichtigen einer - und der fiskalischen Behörden andererseits mit sih bringen.

Jch theile diese Ansicht, und eben deshalb möchte ih bei der Klassensteuer auch den Steuerpflichtigen selbs eine größere Mitwir= fung einräumen, als sie bisher, namentlih in den übrigen Provinzen, mit Ausnahme der Rhein-Provinz, gehabt haben und nuoch haben. Ein zweiter Grund, der für die Kontingentirung zu \prehen scheint, ist die oft erwähne und als nothwendig hervorgehobene Erleichte= rung der armen Klassen. Zur Erreichung dieses Ziels hat man ver= schiedenartige Maßregeln in Vorschlag gebraht. Der Geseß-Vorschlag will in den untersten Stufen nur zwei Personen anstatt drei besteuert wissen, nah einigen Mitgliedern sollte die unterste Stufe ganz frèi bleiben, Andere wollten die Befreiung mit dem 50sten, noch Andere selbe mit dem 55sten Lebensjahre beginnen lassen. Jch glaube da- gegen, daß solche allgemeine Maßregeln bei der vorliegenden Frage nicht genügen können, wo es auf spezielle Umstände, auf Lokal- und Personal-Verhältnisse ankommt. Keine allgemeine Maßregeln können für alle Fälle passen. Mehrere Personen, welche äußerlih in gleichen Verhältnissen stehen, sind ‘dennoch, wenn man es näher betrachtet, in ungleichen Verhältnissen, und die Besteuerung des Einen würde eine Undbilligkeit, die Befreiung des Anderen eine noch größere Unbillig= keit in sich s{hließen. Dem - wahrhaft Bedürftigen will ich helfen, ih will aber Keinen von der Steuer befreit wissen, der nicht anders befreit werden kann, als dur eine Unbilligkeit gegen andere Steuer= pflichtige, die mít ihm in gleichen, vielleicht in noch bedrängteren Verhältnissen sich befinden, Will ih dieseu Uebelständen steuern, o sind zwei Erfordernisse nöthig, eine gründliche Lokal- und Personal= Kenntniß und ehrenhafte Männer, welche diese Kenntnisse zu benutzen" und anzuwenden wissen, Diese Obsorge könnte meines Erachtens der zu wählenden Lofal-Kommission überlassen bleiben, wie dies in der Rhein-Provinz geschieht, Jedermann sollte wissen können, was sein Bezirk, sein Kreis, seine Gemeinde an Klassensteuer aufzubringen at, und danach seinen eigenen Steuerbetrag als das Resultat der

othwendigkeit und Billigkeit betraten. Ju der Rhein - Provinz wird nun das Kontingent des Regierungsbezirks auf Kreise, das der Duis auf Gemeinden und das der Gemeinden auf die ein:elnen Personen vertheilt und zwar überall unter ständisher Mitwirkung von Kommissionen, deren Mitgl'eder entweder alle oder theilweise ihre

ehrenhafte Wahl dem Zuträuen ihrer Mitbürger verdanken. Jh glaube, daß auf diese Art das Ziel êrreicht werden känun, daß aber mehr Zwischenstufen gebildet, und daß noch ‘einige höhere Stüfen dem jeßigen Steuermaß beigefügt werden müssen, dadurch werden diese Lokal-Kommissionèn einén weiten Spielraum erhalten, sie können die Wohlhabenden höher heranziehen und diejenigen, welche nach ihren individuellen Verhältnissen eines Anspruch auf Befreiung haben, auch wirklich befreien; sie müssen dann aber ausgedehutere Vollmachten und Befugnisse erhalten, als dies bisher in den alten Provinzen der Fall war, wobei die Bevormundung von Seiten der Staats - Behörde ausgeschlossen werden könnte, wie in der Rhein-Provinz, wo zwar die Königliche Regierung das Recht hat, auf Grund eingehender Beschwerden herabzuseben, I aber den Steuersay irgend eines Steuerpflichtigen zu erhöhen. / / Unter N Vorschlägen ist eine wesentliche Verschiedenheit ; die Abschaffung der Mahl = uud Schlachtsteuer ‘in fleineren Städten und ferner die Einführung einer Steuer auf Luxus-Artikel e E ren Städten kann, meines Erachtens, nah Prüfung der Ver aptpe si sofort, d. h. in der Zwischenzeit von diesem und dem folgenden Lan 4 tage, erfolgen, indeß die beiden anderen, nämlich die Erhöhung un Vermehrung der Klassensteuer-Stufen und Einführung der Kontingen- tirung, ein Feld berühren, welches nicht allein genaue Erwägung, son- dern auch vollkommene Hülfsmittel, bedeutende statistische Notizen er- forderlih macht. Die Entwürfe zu einem solchen Geseh können weder in der furzen Frist unserer Versammlung gemacht werden, noch ist solches nöthig. Deshalb geht mein Antrag nur dahin, dies in Er- wägung zu ziehen und Se. Majestät zu bitten, dem nächsten Land- tage eine Allerhöchste Proposition darüber vorzulegen ; und ih glaube, daß es bis dahin auf sich beruhen kann, weil eine dringende Noth= wendigkeit zur Beschleunigung der Abänderung nicht vorliegt. Soll-

ten aber in der Zukunft auch noch andere Abänderungen im Steuer=

System beschlossen werden, fo scheint es mir, daß durch meine Vor= schläge der Weg dazu keinesweges erschwert, sondern angebahnt ist, und ih bitte also Ew. Durchlaucht, den Beschluß der hohen Ver- sammlung einzuholen, ob meine Vorschläge ganz oder theilweis Unterstüßung erhalten. A

Marschall: Jch erkenne an, daß in dem verlesenen Vorschlag ein Theil der gestern gemachten Vorschläge zusammengefaßt ist, und ih vermisse dabei nur denjenigen Vorschlag, der gestern von mehreren Seiten gemacht worden is, daß in größeren Städten, welche um die Beibehaltung der Mahl- und Schlachtsteuer bitten sollten, die Steuer belassen werde. Ein ganz besonders neuer Vorschlag ist aber der der Einführung der Kontingentirung der Klassensteuer für alle Pro- vinzen, und dieser eint mir ein solcher zu sein, dessen Beantragung und Berathung in dieser Versammlung großen Bedenken unterliegen müßtez es is ein Vorschlag, der ganz füglih der Gegenstand eines besonderen Antrages in irgend einer der beiden Kurien hätte sein können. Dasselbe gilt au, wie ih gestern bei einer anderen Gele- genheit erwähnt habe, sür den Vorschlag wegen Einführung mehrerer Stufen der Klassensteuer, worüber {hon ein besonderer Antrag ge-= stellt is, welcher der betreffenden Abtheilung der Kurie der kret Stände vorliegt. Es fragt si, ob die übrigen Vorschläge des Ab- geordneten von Gudenau die geseßliche Unterstüßung finden.

(Findet die gehörige Unterstüßung.)

Der Herr General -Steuer=- Direktor Kühne hat das Wort.

General - Steuer - Direktor Kühne: Es is von dem, was ich zu sagen beabsichtige, von dem Herrn Landtags - Marschall das We-= sentlichste hon bemerkt worden, daß nämlich mehrere dieser Anträge, die gemacht worden sind, keine Anträge zu der Königlichen Proposi= tion sind, sondern ganz abgesondert von dieser dastehen. Jch glaube aber noch weiter gehen zu müssen, indem ich bemerke, daß der ganze Vortrag, den wir von dem geehrten Redner gehört haben, der so eben die Tribüne verlassen hat, nicht angesehen werden kann als Amendement zur Proposition, die Se. Königl, Majestät geruht ha= ben, den Ständen vorlegen zu lassen, sondern daß er betrachtet wer= den muß als ein für sich stehender Antragz als ein Vorschlag zu einer ganz anderen, als der von dem Gouvernement beabsichtigten Einrichtung. Diese Einrichtung geht dahin, die Schlacht- und Mahl= steuer durhweg aufzuheben und an deren Stelle eine Einkommen- steuer für die wohlhabenden Klassen und eine Klassensteuer für die weniger bemittelten Klassen zu seben. Jeder Antrag, der auh nur dahin ginge, die Schlacht- und Mahlsteuer in einer Anzahl größeren Städten beizubehalten, würde das ganze Geseb vollständig abändern. Worin liegt denn der Grund, durh den die Regierung bewogen worden ist, diesen Antrag anzunehmen? Was isst der innere Grund des Antrages? Es is ein Grund, der die Schlacht - und Mahlsteuer so gut als die Klassensteuer gemeinschaftlich in gleih hohem oder ge- ringerem Grade trifft; nämlih der vielfah gehörte Vorwurf, daß der Reiche, der Bemittelte niht hoh genug, der Arme, Unbemittelte dagegen zu hoch besteuert sei. Jch will nicht untersuchen, wie hoch und wie niedrig der Eine und der Andere besteuert werden soll, oder in welchem Maße dieser Vorwurf begründet is, Aber so viel is rihtig, der Vorwurf trisst beide Besteuerungsarten in gleihem Maße. Wollen Sie dies gufheben für eine Steuer, so gerathen Sie in den Uebelstand, daß Sie denselben Uebelstand für die andere Steuer dadurch vermehren. Wenn Sie sagen, wir wollen die Schlacht - und Mahlsteuer in 20 Städten beibehalten, wir wollen feine Einkommensteuer, sondern nur eine Klassensteuer, aber mit er= höhten Säßen, resp. ohne Maximum, was aber einer Einkommen- steuer ziemlich ähnlich wird, so haben Sie den Mißstanb, daß in dem Maße der Vorwurf hierdurch für die Städte nur noch erhöht wird. Dann haben Sie den großen Mißstand, daß alle die wohl= habenden Leute eigentlich ein Asgl finden, worin der frühere Mißbrauch sanctionirt is. Sie werden dadurch erreichen, daß die reichen Leute künftig nah diesen Städten sih hinziehen. Das ist etwas, worüber längst geklagt wird, und zwar nicht ohne Grund, und diese Klagen werden sich dann vermehren, indem die reihen Guts- besißer dann die größeren Städte aufsuchen werden, theils des Ver- gnügens wegen, theils aber auch, ih muß dieses bekennen, um der Klassensteuer zu entgehen, eine Neigung, die jeßt {hon vorwaltet. Jch will mich darüber nicht weiter verbreiten, obgleich ih in der Lage bu, dies belegen zu können. Jh halte es nicht für angemessen, in die speziellen Details einzugehen, s

Der geehrte Redner hat mehrere Veränderungen vorgeschlagen, die bei der Klassensteuer angewendet werden sollten. Jch muß aber hierauf bemerken, daß, wie der Herr Marschall rihtig bemerkt hat, dies ein für sih bestehender Antrag is, Man beantragt die allge= meine Kontingentirung der Steuern. Jh bemerke, daß die Kontin= gentirung in der Rhein-Provinz, nachdem dort die Klasseusteuer acht Jahre lang bestanden hatte, auf den dringenden Wunsch des Provin= dire Modifica nachgelassen wurde, Es waren allerdings dabei ge- wisse Modi cationen angenommen, wonach die Steuer =- Kontingente bei steigender Bevölkerung auch steigen sollten. Sie sind auch gestie-

en, aber nicht in dem e a wie in anderen Provinzen, wo die ontingentirung nicht besteht. Nachdem diese Kontingentirung vom

Jahre 1828 oder 1829 an bestanden hatte, sind im Jahre 1843 drin= gende Anträge eingekommen, die Kontingente zu ändern, sie für den Regierungsbezirk anders feskzuseven, weil sie im Laufe der verflossenen vierzehn Jahre in fünf Regierungsbezirken ungleich geworden sind. Es ist diese Angelegenheit im Jahre 1845 auf dem Landtage der

1101 Rhein-Provinz vorgékommen, und ih beziehe mi auf die Abgeord D a p Provinz, Sie werden mir bestätigen, daß die Land= tags-Abtheiluag, die diesen Gegenstand zu untersuchen hatte, damals feinen anderen Vorschlag zu machen wußte, als daß, um die Gleich= heit wieder herzustellen, die Kontingentirung aufgehoben werden sollte. Es ist aber der Antrag beim rheinischen Landtag niht durhgegangen, und man hat die aats ver ha Sg ta s weil man niht wußte, wie sie geändert werden könnte. Jh bemerke weiter, und der geehrte Redner wird mir dies nicht als Persönlichkeit auslegen, daß gerade der Regierungsbezirk, aus welchem er hierher gesendet worden, als solcher bezeihnet wurde, wo das Kontingent erhöht werden müsse, wogegen für Koblenz und Trier eine Herabsezung erforderlich sei.

Jch bemerke ferner, daß über zu hohe Kontingente von einzelnen Bürgermeistern und Städten sehr dringende Beschwerde, und nament- lih darüber geführt wurde, daß auch die Versammlungen in den Regierungs - Bezirken, welche alljährlich die Kontingente neu zu ver- theilen haben, sehr sparsam mit den Nachlässen sind, eben weil diese Nachlässe nicht bewilligt werden können, ohne von einer anderen Seite wieder eingebracht zu werden. Jch béziehe mih da auf das Beispiel der Stadt Bacharah, welche wiederholt sih hierher beshwerend ge- wandt und dringende Klage geführt, daß sie, troß ihrer zunehmenden Verarmung, die ihren Grund in der Abnahme des Weinbaues hat, durchaus nicht entsprechend im Kontingent herabgesegt wurde. Die Regierung hat, wie die Sache liegt, ihre Unfähigkeit erklären müssen, hier zu helfen, weil es nur Sache der Provinzial - Vertreter gewesen sei, zu helfen, und weil die Regierung keine Mittel hat, genauer zu untersuchen, wie verhältnißmäßig oder unverhältnißmäßig das Kon=- tingent der Stadt Bacharach ist. Es is dann weiter vorgeschlagen, man solle mehrere Zwischenstufen einführen, man solle ferner den Behörden, den Kreis - Kommissionen mehr Spielraum lassen. Jch bemerke zuerst, wenn man glaubt, Zwischenstufen, welche eingeführt werden, würden den Ertrag der Steuer vermehren, so fann ih diese Hoffnung durchweg nicht theilen. Die Zwischenstufen werden ver- langt, nicht damit Jemand, der in der geringeren Klasse zu niedrig steht und in der nächst höheren zu hoh stehen würde, in diese Zwi- \chenstufe herauffomme, fondern deshalb, damit der, welcher glaubt, daß er in der höheren Klasse zu hoh stehe, und den man doch in die geringere Klasse niht herunterseßen will, wenigstens in die Zwi- \chenstufe heruntergeseßt wird, Das is der ganze Zwèck, weshalb man die Zwischenklassen will. Jh will niht sagen, daß nicht der Eine oder Andere seinen Kräften angemessener besteuert werden könnte, weun mehr Zwischenklassen da wären; eine erheblihe Verbesserung fann ih aber selbst bei der rihtigen Anwendung dieser Zwischenstu- fen niht davon erwarten. Deun die Stufen sind nicht \o weit von einander, daß irgend dur die mangelnden Zwischenstufen eine abso- lute Ueberbürdung erwachsen sollte. Jch gebe ferner zu beden- ken, daß diese Stufen nun seit dem Jahre 1822 bestehen; es hat sich also Jeder hineingefunden, es weiß Jeder, wo er hingehört ; wenn aber jeßt neue Zwischenstufen kommen sollten, so würde ganz gewiß der Erfolg kein auderer sein, als daß mit großer Mühewaltung und mit vielen Reclamationen im Ganzen ein etwas geringerer Klas= sensteuer-Ertrag herauskommen würde.

: (Stimmen: Nein !) tj - Jch muß aiso, nach meiner vollen Ueberzeugung, bitten, -dgß-man die Einführung von Zwischenstufen wenigstens niht der Regierung: als ein Deckungsmittel für Ausfälle anrecnet. Po

Man hat ferner von der Einführung von Luxussteuern in den Städten gesprochen. Wir haben bis jeßt dergleichèn Luxussteuern, und zwar in der Beschränkung auf Wildpret, nur hier in Verlin ein- geführt, aber niht zum Bortheil des Staats, sondern der Kommune. Die Steuer hat bisher ih habe mich noch heute Morgen danach erfundigt 7—800 Rthlr. eingetragen. Nach einem ungefähren Uebershlag würde sie für die Stadt Berlin etwa 10 12,000 Rthlr. einbringen es soll mir lieb sein, wenn sie mehr einbringt das macht etwa 9 bis 10 Pfennige auf den Kopf. Sollte nun wirklich die Meinung sein, eine Luxussteuer von Seiten des Staats zu ‘erheben, so möchte ih bezweifeln, ob das ir= gend ein erkleckliches Mittel is, um einen Ausfall zu decken, der chon von erheblichem Betrage sein würde, wenn man auch nur die mittle- ren Städte von der Mabl= uud Schlachtstener in die Klassensteuer übergehen ließe. Es ist übrigens son jebt diesen kleineren mahl- und shlahtsteuerpflihtigen Städten, besonders so weit sie nach ihrem ganzen Nahrungsstande sich niht für die Mahl- und Schlachtsteuer eignen, der Uebergaug zur Klassensteuer gern nahgegeben worden, und es sind, wie ih {on glaube früher bemerkt zu haben, in den leßteren Jahren bereits über 10 bis 12 Städte der Art zur Klassen= steuer übergegangen, und daß mehrere andere nicht übergegangen sind, liegt in dem ausdrüdlihen Widerstreben dieser Städte, Wir haben mehrere Städte, ich führe Ratibor und Görliß an, wo es uns we- gén der Eisenbahn ganz erwünscht wäre, wenn sie klassensteuerpflich- tig würden z wir haben aber zu kämpfen mit dem Widerspruch dieser Städte, die hin und wieder davon ausgehen, daß sie nöthigenfalls zwar die Mahl= und Schlachtsteuer los sein wollen, aber auch die Klassensteuer gefällt ihnen nicht.

(Heiterkeit.)

Sie wollen eine ganz neue Steuer haben.

Man hat ferner von Seiten des geehrten Herrn Abgeordneten aus der Rhein-Provinz vorgeschlagen, man möge dort diefe Bevor= mundung von Seiten der Regierung aufheben und den Kommunen und ihren Vertretern mehr Befugnisse einräumen.

Ih glaube, es is nicht räthlih, ein Gewicht hinzuzufügen ohne Gegengewicht, Dies Gegengewicht findet sich in der Rhein-Provinz z wenn man dort den Gemeinden mehr Freiheit einzuräumen fein Be= denken gefunden hat, so findet sich die natürlihe und nothwendige Beschränkung dieser Freiheit in dem Kontingent. Junnerhalb des Kontingentes können sih die Vertreter der Gemeinden wohl bewegen. Sie können bestimmen, der soll mehr, der weniger geben, sobald nur andererseits feststeht, daß die Juteressen des Gouvernements, wie ste nach der Vertheilung des Kontingents feststehen, gesichert sind. Sollte man aber, ohne ein Kontingent festzuseßen, auf die Aufsicht, die den Landräthen eingeräumt is, auf die Einwirkung der Regierung ver- zihten, dann muß ih bemerken, daß, so sehr ih auch im Allgemei= nen überzeugt bin, daß Jeder die Meinung hat, das Seinige zu den Staatslasten beizutragen, doch die eigene Ansicht über den Umfang dieses „Seinigen ‘“ zu vielen persönlihen Deutungen unterliegt, als daß man darauf könnte einen Staatshaushalt bauen. Ueber die Ein- wirkung der Regierung habe ih mich in den Abtheilungen, wo die Sachen vorbereitet wurden, mehrmals geäußert. Die Einwirkung der Regierung soll sich jeder eigenmächtigen Aenderung möglichst enthal= tenz sie soll niht die Steuer-Ansätze der Gemeinde-Behörden, die von den Landräthen richtig befunden worden sind, ohne Weiteres abän- dern. Sie soll alsdann Nachfrage halten bei dem Landrath über die thatsächlichen Verhältnisse aber wenn sich dann Gründe zur Erhö= hung finden, so hat die Regierung diese cet Denn die Re- gierungen, heißt es im Geseß, sind für die vorschriftsmä- ßige Vertheilung der Steuern verantwortlihz sie dieser Verpflihtung niht nachkommen, wenn sie

Ffönnen aber nicht die

Befugniß haben, das Unrichtige zu berichtigen, aber, wie gesagt, nur |

nach gründlicher Prüfung. Etwas Weiteres wird von den Regierun- gen niht verlangt, und wenn sie weiter gehen, würden ‘sie über die

Befugniß und übér die Stellung hinausgehen , di ca ufs u erhalten haben. Diese B niß E s C E fañge dei Regierungen vérbleiben, wo und \o lange êine Köntiñgen- tirung der Steuer nicht besteht, Diese Frage wegen der Kontingei- tirung i bereits auf fast allen Proviuzial - Landtagen vorgékoön | aber noch von keiner Provinz so begutachtet und befürwortet worben, daß die Regierung hätte darauf eingehen können. Die nzige Provinz, von welher ein desfallsiger bestimmter Vorschlag ausgegan= èn ist, war, wenn ich mich recht erinnere, Sachsen, wv au éinem andtage die Regierung gebeten wurde, dem nächsten Landtäge eine Proposition zu einer Kontingentirung vorzulegen. Es wurde daräuf das ganze Regulativ für die Rhein-Provinz mitgetheilt, und es wür= den der Provinz auch dieselben Bedingungen gestellt. Zuügleih aber wurden die Schwierigkeiten näher dargelegt, die sich dort wegen der noch nit gleihmäßigen Landgemeinde - Verhältnisse finden würden, und die Provinz hat alsdann den Antrag auf Kontingentirüng zurück=- genommen. Darauf also hier einzugehen, würde eine Saché sein, zu der sih der Vereinigte Landtag den Provinzen gegenüber vielleiht weniger geneigt finden könnte. Der Schlußantrag des geehrten De- putirten ging dann dahin, die Resultate der Vorschläge, die er hier gestellt hatte, und die nun das Gouvernement näher erörtern möge, dem nächsten Landtage vorzulegen. Ob dies auf sämmtliche Vorschläge sich beziehen solle oder welhe davon sofort auszuführen sein sollten, isstt mir nicht ganz deutlih geworden. Jch glaube aber , daß keiner dieser Vorschläge für jet sih zur Ausführung eignet, und insofern also würde 1ch am Schlusse nur darauf zurückkommen können, womit ih angefangen habe. Es würde zunächst erforderlich sein, daß die hohe Versammlung sich darüber ents{lösse, ob die beiden Gesehz- Entwürfe, wie sie die Regierung vorgelegt hat, der Entwurf über die Veränderung der Klassensteuer und der Entwurf über- die Ein= führung der Einkommensteuer, die Zustimmung der Versammlung fin- den oder niht. Es werden dann tio einige Ee übrig bleiben für den Fall der Zustimmung, die sih auf Spezial - Vorschriften, nà= mentlih des Geseg - Entwurfes über die Einkommensteuer, beziéhen, worüber ih aber für jeßt glaube mich der Aeußerung enthalten zu müssen bis zu dem Zeitpunkte, wo diese Spezialbestimmungen an die Reihe kommen werden. Abgeordn. von Gudenau (zu einer persönlihen Bémerkunñg ): Jh glaube, daß die hohe Versammlung in meinen früheren Worten gewiß nihts gefünden hat, was darauf hindeuten könnte, als wäre unter meinen Gründen die behauptete, unverhältnißmäßige, geringe Belastung des Regierungsbezirks, dem ih angehöre. Dieses machte wahrhaftig keinen Grund meines Vortrages. Die Gründe, die mich bestimmten, habe ih gesagt. Mir war es hauptsächlih um Erleich= terung der Armen und zweckmäßige Vertheilung der Steuer zu thun. Eben so wenig glaube ih gesagt zu haben, daß ih die Ueberwachung oder, wenn man es so nennen will, die Bevormundung der Regierung ausschließen wollte. Dies is mir nicht eingefallen. Jch habe nur

:; geschildert, wie sie in der Rheinprovinz besteht, und daß die Ober=

aufsicht sich darauf beschränken könne, worauf sie sih in der Rhein=

provinz beshränkt. Wenn aber der verehrte General-Steuer-Direk=«

tor sih auf Beispiele bezogen hat, \o sei es mir auch erlaubt, kurz eines anzuführen, was sür die Sache spriht. Jun einer kleinen Ge=

meinde in dem Kreise meiner Verwaltung war das Steuer-Kontingent

zu hoch und wurde durch Beschluß der Kreis-Kommission becabaëselt;

wenn ih nicht irre, um 90 Rthlr. Nun kam es an die Lofal-Steuer= Vertheiler zur Berathung. Diese sagten: Wir stehen zwar zu hoch gegen unsere Nachbarn, wir wollen aber auf unseren Stufen stehen bleiben z der ganze Gewinn soll den Armen zu Gute kommen.

Es ist auch aus\ließlich der untersten und vorleßten Klasse zu Gute gekommen. Dieses gereicht den Steuervertheilern zur Ehre, und es spricht auh für die Einrichtung selbs. Die Gemeinde, wo dies geschah, heißt Gustorf, und dieses Namens sei hiermit in Ehren Briflel, Wenn mir etwas vorgeshwebt hat, so war es dieses

eispiel.

Eine Stimme: Jch bitte, noch ein paar Worte zur Erläu= terung des Gegenstandes hinzufügen zu dürfen.

Marschall: Dann müßte ih Sie in der Ordnung der übrigen Redner notiren, es is aber niht wahrscheinlich , daß dieser Gegen- stand wieder zur Sprache kommt.

Abgeordn. von Auerswald: Jch glaube, daß wohl große und hinreichende Veranlassung für die hohe Versammlung vorhanden i, die Vorlage des Geseß= Entwurfes, der zur Diskussion ‘steht, seitens der Regierung. mit Dank zu erkennen. Es is an sih nichts Geringes für ein Gouvernement, eine wohlgeordnete und ihrem nähstliegenden Zwecke entsprehende Steuer überhaupt zu ändern, eine Steuer, die den Ertrag gewährt, den sie gewähren soll, bei deren Erhebung sich erheblihe Schwierigkeiten niht vorfinden. Es ist, wenn dieses geschieht, um so mehr anzuerkennen, wenn es aus den Gründen geschieht, aus denen diese Vorlage nah dem Jnhalte der Denkschrift und nah den mündlichen Aeußerungen der Räthe der Krone erfolgte. Es ist darin der Wunsch oder die Absicht zu er=- fennen, einmal eine Steuer, welche vorzugsweise den Aermeren die nothwendigsten Lebensbedürfnisse vertheuert und sie dadurch zu Ver= brehen anreizt, ja zur Verkennung des Begrisses des Verbre= chens führt, zu beseitigen, andererseits die Deckung des Aus=- falles, der aus der Beseitigung einer solhen Steuer nothwen- dig sich ergeben muß, den Vermögenderen aufzuerlegen. «Das Prinzip , welches in dieser Art dem Vorschlage zum Grunde liegt, kann unmöglich verkannt werden, und ih glaube kaum, däß etwas dagegen gelágt werden kann, wie ih mich au nit entsinne, im Allgemeinen etwas dagegen gehört zu haben, Im Einzelnen is} allerdings dagegen Manches angeführt , was ich näher zu beleuchten mich verpflichtet halte. Es is einerseits behauptet worden, daß keinesweges eine Veranlassung zu einer Abänderung in der Natur der Mahl=- und Schlahtsteuer selb} liege. Dieselbe i vertheidigt wor- deuz man hat gesagt, sie wäre weder entsittlichend, noch drüde sié auf die unteren Klassen. Hierüber zwei Worte. Der geehrte Ab- geordnete der Stadt Potsdam hat als einen Beweis, daf die Mahl- und Schlachtsteuer niht demoralisire, ja er ging bis zu der Ver-= muthung, daß sie zu einer Verbesserung des moralischen Zustandes beitragen könne, dngeführt, daß, wenn ih mih recht entsinne, nur die 109te Person wegen Steuer - Defraudationen, ich weiß nit, ob hier oder in Potsdam,

(Eine Stimme [der erwähnte Abgeordnete von Potsdam]:

Das Verhältniß war 1 : 309.) i : also die 309te Person zur Untersuchung gezogen worden wäre, “Jch lasse dahingestellt, ob es als ein günstiges Verhältniß zu betrachten ist, wenn von 300 Personen jedesmal Einer bei einem im Ganzen {wer zu verhütenden Verbrechen ertappt wird. Jh bemerke, daß es sih bei dieser Angabe des geehrten Mitgliedes niht von denen han- delt, die das Verbrechen begangen haben, sondern von denen, die da- bei ertappt werden. Der neunte preußische Provinzial-Landtag hat aber in einer Sr. Majestät eingereichten Denkschrift nah vorliegenden Ermittelungen herausstellen können, daß es Orte giebt, in denen jähr- lich von 100 Individuen 1 zur Untersuhung und Strafe wegen Steuer-Defraudationen gestellt wird, und hat dies als ein, wie mir scheint, sehr beklagenswerthes Verhältniß hervorgehoben. . Diese

ift hat darauf hingewiesen, daß es iht um die- D btristes lein handelt” weil 6s leider meist-ntheils Familien