1847 / 165 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nen werden hierdurh ausgefzrdert, dieselben mit den nah dem 41. Juli d, J. verfallenden Zins - Coupons längstens bis zum 1. Juli d. J. bei uns oder bei den

9 ; D. Herstatt, « Oppenheim jun. & Co., A. Shaaffhausen, . H. Stein, eder & Co., N. Wergifosse, Mendelssohn & Co., in Berlin, A. H. Heymann 4 Co., y gegen Empfangnahme des Nennwerthes und der bis in verfallenen, noch nicht erhobenen Zinsen, einzu- liefern. Vom 1. Juli d. Z. an hört die Verzinsung dieser Obligationen auf. : Der Betrag derjenigen, nah dem 1. Juli d. J. ver- fallenden Coupons, welche bei Einlösung obiger Obli- ationen nicht mít eingeliefert werden, wird von dem apitale gekürzt und zur späteren Einlösung dieser Cou- pons verwendet. Köln, den k Márz 1847.

in Köln,

| in Aachen,

4

ie Direction.

[653 b]

Köln - Mindener Eisenbahn. Zehnte Einzahlung von Zehn Prozent.

Unter Bezugnahme

auf die §§. 10 und 11

des von des Königs Ma-

jestät unterm 18. De-

zember 1843 bestätigten

Statuts der Köln-Min-

dener Eisenbahn-Gesell-

schaft werden die Actio-

naire hierdurch aufgefor-

dert, die Zehnte Ein-

zahlung von Zehn Prozent unter Anrechnung

der bis ultimo Dezember d. J. mit Zehn Thaler 13

ZIE: per Actie verfallenen Zinsen à 4%, abzüglich einer

e S für 45 monatliche Vorausbezah- ung,

bis zum 15. Augusi d. J. mit 9 Thaler 17 Sgr. per

Ackie nach ihrer Wahl in Berlin bei der Königl. Haupt - Bank - Kasse, in Köln bei den Bankhäusern A. und L. Camp- hausen, & D. Herstatt, . Oppenheim jr. und Comp., Abr. Schaaffshausen, : I. H. Stein, in Düsseldorf bei dem Bankhause W. Cleff zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Par- tialquittungen über die früheren Einzahlungen mit ein- zuliefern, indem nur gegen deren Zurüdckgabe die über 200 Rthlr. lautenden Actien - Dokumente nebst zugehö- rigen Zinskoupons und Dividendenscheinen verabfolgt werden können. Die Annahme der Einzahlung findet vom 41. bis incl. 15. Angust c. statt (bei der Königl. Haupt-Bank-Kasse nur. Vormittags von 8 bis 12 Uhr) und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Juterimsquittungen gegen die von uns Oen Actien - Dokumente, oie Rück- sicht. auf die Nummern der Partialquittungen, in einer nocch näher zu publizirenden Frist, umtauschen. p B der Form der Actien wird Bezug auf un- ere Bekanntmachung vom 7. Januar c. genommen. Bei Einzahlung auf mehrere Partialquittungen muß ein nach den Actiennummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereiht werden. óln, den 10. Juni 1847. Die Direction.

Ruhrort- Crefeld- Kreis Glad- bacher Eisenbahn - Gesellschaft. Zweite Einzahlung von 10

e Prozent.

Die Herren Actionaire der E Crefeld- Kreis Gladbacher Eiseubahn- Gesellschaft werden unter Bezugnahme D quf den §. 11 der Statuten hierdurch SOSE E ih pee Ns von

R —S-zehn Prozent ihres Actien - Betrags je nach ihrer Wahl G , L

in Crefeld bei den Bankhäusern von Bekerath- Heilmann oder Gebrüder Mo-

__ len@ar, in Köln bei den Bankhäusern Sal. Oppen- heim jun. & Cie, oder Abraham

Shaafhausen, ín Düsseldorf I dem Bankhause Wilhelm Cleff

in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn & Cíe. spätestens bis d, J. e res und hierbei die Ee ia die ar inzahlung mit Pre, indem unter denselben er die jeyt inzahlung quittirt werden muß. Zugleich verweisen wir die Herren Actionaire “u m der olgen der H g: lung und der Ver- er ursprünglichen Zeichner auf di c und 13 der Statuten. “44 14 Crefeld , den 9, Juni 1847. d éhibrodeCi feid:R i r labbdda "Eis b er refeld-Kreis Gladbacher Cisenbahn- Gesellschaft, /

Seelándische Eisen- (565) bahn. Bericht

“der ordentlichen jährlichen General-Versammlung in ui e BUE

Am Montag den 31, Mai 1847 wurde die ordent-

Ene 2

zu leistende

1010

e General-Versammlung der Seeländischen ellschaft abgepannt Der De war der höchst t Auf dieser Ge- neral-Versammlung waren 1528 Actien mit 223 Stim- men durch 97 Actionaire ena Der Königliche Kommissarius wohnte der General-Versammlung bei,

Der Vorsißende des Ausschusses, Professor David, las den Bericht des Ausschusses vor, wodurch die Ge- neral-Bersammlung damit dan, IERIIK wurde, wie der Ausschuß die ihm nah den Statuten obliegenden Geschäfte ausgeführt hatte und wodurch sowohl das- jenige, was, um die Fortseßung der Bahn nach Korsör u befördern, gethan war, als das, was für die Her- stellung der Anleihe von 200,000 Rthlr., welche zufolge der dem Ausschusse von der am 17, Februar und 4. März d. J. abgehaltenen extraordinairen General-Ver- sammlung ertheilten Vollmacht, zur Vollendung der Bahn zwischen Kopenhagen uud Roeskilde gemacht war, der Versammlung mitgetheilt wurde. Es ging ferner aus dem Berichte hervor, wie es zufolge eines von dem Oberingenieur der Gesellshast gemachten neuen Kalküls sich gezeigt hatte, daß außer dem obenerwähn- ten vou der Staats - Kasse erhaltenen Belauf von 300,000 Rthlr., welcher nah dem beim Schlusse des vorigen Jahres von dem Ingenieur gemachten Kalküle für mehr als hinlänglich angesehen werden mußte, zur gänzlihen Vollendung der Bahn noch eine Summe von 100,000 Rthlr. erforderlich_wäre. Darauf las der administrirende Direktor Herr Schram den Bericht der Direction über dasjenige vor, was seit der leygt abge- haltenen Senetal-Verjammlung zur Vollendung der Bahn ausgeführt war, woraus hervorging, daß die Arbeiten so weit vorgerückckt waren, daß die Bahn, wenn dazu allerhöchste Erlaubniß erhalten werden könnte, für den Personentransport binnen der statutenmäßig vor- geschriebenen Zeit, dem 1. Juli d. J., werde eröffnet werden können, und daß sie, wenn man dazu hinläng- liche Mittel erhielte, zum 1. Oktober d. J. werde ganz vollendet werden können. Schließlich theilt der Bericht einige Erläuterungen mit, um dar uthun, daß die Ar- beiten auf dieser Bahnstrecke in einer nicht unverhält- nißmäßig langen Zeit ausgeführt waren.

Nachdem einer von den anwesenden Actionairen in Veranlassung der vorgetragenen Berichte den Vorschlag gemacht hatte, daß eine Comité zur Untersuchung der Ursachen ‘des neuen Defizits erwählt werde, ging man zur Verhandlung der von dem Ausschusse gemachten Einstellungspunkte über, auf welche folgende Beschlüsse genommen wurden:

a) die Gesammtverwaltung (Ausschuß und Direction), wurde dazu bevollmächtigt, unter den besten und billig- sten Bedingungen eine Summe von 100,030 Rthlr. zur vollkommenen Vollendung der Dahn perbeizushesen

b) daß an die Stelle des technischen ireftors, dessen Pee Da ausgelaufen, ein solcher nur für ein

albes Jahr oder kür den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 1. Dezember 1847 constituint werde, anstatt daß C dem Statute auf 5 Jahre erwählt werden ollte;

c) es wurde dem Ausschusse auferlegt, in vorstehen- dem November - Monat eine extraordinaire General- Versammlung einzurusen, um derselben einen vollstän- digen und motivirien Plan zu einer veränderten Or- ganisation der Verwaltung vorzulegen. j

Durch die e vorgenommenen Wahlen eines zu constituirenden te hnischen Direktors, eines Mit lie- des des Ausschusses und 5 Suppleanten zum Ausschusse wurden der Herr Secretair Hjorth für den obenerwähn- ten Zeitraum als Direktor constituirt , der Herr Ober- audíteur Steeust;züup zum Mitgliede und die Herren Bankdirektor H. P. Hansen, Etatsrath Salicath, Grossirer Owen, Capitain und Buchhalter Clausen und Eisen- gießer Lundé-zu- Suppleanten des Ausschusses erwählt.

Sowohl Secretair Hjorth, als Oberauditeur Steen- strüp haben die Wahl respektive als Direktor und Mit- glied Se angenommen. Bon den Supplean- ten dagegen haben bis jeyt nur Baukdirektor Hansen, Etatsrath Salicath und Grossirer Owen ihre Antwort eingesandt, wonach sie dic auf sie gefallene Wahl als uy mena zum Ausschusse nicht haben annehmen önnen.

Kopenhagen, den 7. Juni 1847.

Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn- Gesellschaft.

liche jährli isenbahn e Gerichts-Advo

ampf-Packet- Fahrt zwischen i ckNiga und Stettin, i Ko rue pan ens mit den e

i Dampfschiffen na ch val und S\t. Petersburg.

1857.

Das zu diesem Zwecke verwandte Dampfschiff „Düna““, Capt. Gust. Böhme, wird wie folgt abgehen: oon Riga von Stettin (Abends) den 8, Mai N. S. | den 15. Mai -N,. S. » 32 » » 29, » » » “9. Juni » 12, Juni » 49. » » » 26. » 3, Juli » » , Juli 17. 24. » 31. e î . August . Augu "t p 9 . Septbr. . Septbr. . by as » . Olktober , Oktober », »

Die Preise für jede Fahrt sind: 1, Play per Person S.R. 30 od. 2 »

T AT 0. T ŸY

z

Thlr. 33 Pr. fas e E C M At für 1 Privat-Kajüte vou 4 Personen 4115 p ulte zahlte Uh nder unter 10 Jahren zahlen die Hälfte. Die Fratht is : | für 4 Wagen S. R. 30 od. 33 Thlr. Pr. Ct. » L1Hundohne Futter Zi » » leichte Güter 50 Koy. Silber pr. Kubikfuß. 4 Das Börsen-Comité. Nähere Nachrichten ertheilen die Herren Agenten elmsing Grimm in Riga, . Witte in Stettin,

Unterzeichnete machen zu gleicher Zeit , als Agenten für die St. Petersbur, ex Deny e die An I auch ín diesem Jahre die Communication wischen Riga, Reval und St. Petersburg regelmäßig durch Dampf- chiffe stattfinden, und in jeder Woche am Mittwoch

und eines von St. Petersburg mit Gü-

us von Ri tern und Passagieren abgehen wird.

127

Helmsing & Grimm,

[427b]

Vereins - Auction von Geslüt- pferden in Litthauen (Regié- rungsbezirk Gumbinnen ), in

[648 b] Preußen.

Der landwirthschaftlihe Verein h Litthauen wird auch in diesem Jahre eine Vereins-Auction werthvoller Gebrauchs- und Zuchtpferde veranstalten und solche am Tage nach der Auction in Trakehnen am 7. August d. s in Gumbinnen abhalten. Die Theilnahme vieler Gestütsbesiper der Provinz sichert eine zahlreiche H E ausgezeichneter Pferde, welche zuvor von einer hierzu erwählten Kommission von Mitgliedern des landwirthschaftlichen Vereins strenge geprüft sind und deren etwaige Fehler vor der Ausbietung angege- ben werden. Vollständige Verzeichnisse der a zum Verkauf E Pferde, mit Angabe der Nationale und den Bemerkungen der Prüfungs - Kommission , lie- gen den Käufern am Auctionstage zur Due t bereit und soll auf die Weise das Juteresse der äufer, wie die Solidität des Unternehmens selbs, möglichst ge- sichert werden. Gumbinnen, den 5. Juni 1847. Das Direktorium des landwirthschaftl. Ce n- tral-Vereins für Litthauen.

Vierte Einzahlung

auf die

Interims - Actien

der

Anhalt - Deßauischen Landes- bank.

Nach der vom Verwaltungs-Rathe unterm 9en d. M. getroffenen Bestimmung wird Bur die vierte Ein- zahlung auf die Juterims - Actien unserer Bank mit

zehn vom Under eingefordert. Dieselbe

beträgt nah Abrechnung von 12 Sgr. als Betrag der Zinsen à 4% auf die drei ersten Einzahlungen für 2 Monate:

Neunzehn Thaler auch achtzehn

Sgr. im 14 Thaler-Fuße auf jede Juterims - Actie von 200 Thlr, Nominalwerth

und ist vom 15. bis 30. Juni d. J.

in unserem Geschäfts-Lokale hierselbst gegen Aushändi- gung neuer, über 80 Thlr. lautende Stücke, zu leisten.

Verspätete Einzahlungen werden na §. 13. der Bank- Statuten nur unter Hinzufügung einer Conventiona!-

Strafe von 2 Thlr. pr. ctie angenommen, und wenn nach geschehenem Aufrufe dieselben binnen Monatsfrist

nicht erfolgen, so werden die ausgebliebenen Jnterims- Actien annullirt und die früheren Einzahlungen fallen der Gesellschaft anheim.

Die Herren Frege & Co. in Leipzig, George Meusel & Co. in Dresden, Gebrüder Nulandt in Merseburg und R iley & Reußner in Magdeburg sind erbötig, Einzahlungen an die Bank gegen Vergütung einer billigen Provision zu vermitteln.

Deßau, den 2-0. April 1847.

Anhalt-Deßauische Landesbank. Nulandt. Lieberoth.

Citerarische Anzeigen. [654 b]

Jm Verlage der Deckerschen Geheimen Ober - Hof- buGdruckerei in Berlin is erschienen und in allen Buch- handlungen zu haben: s

Gesey vom 17, Juli 1846, betreffend das Verfah-

ren in den bei dem Kammergeriht und dem Kri- minalgericht zu Berlin zu führenden Untersuchungen.

Verordnung vom 21. Juli 1846, über das Ber-

fahren in Civil-Prozessen. i

Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 7, April

1817, wegen Publication der beiden Verordnungen von demselben Tage , betreffend die Oeffentlichkeit in den nach dem Geseye vom 17. Juli 1846 zu führenden Untersuchungen, so wie betreffend die Oeffentlichkeit in Civil-Prozesse. / Verordnung vom 7. April 1847, betreffend die Oeffentlichkeit in den nach dem Geseße vom 17. Juli 1846 zu führenden Untersuchungen. | Verordnung vom 7. April 1847, betreffend die Oeffentlichkeit in Civil-Prozessen. Preis zusammen 3 Sgr.

p É

n der Gropius’ scheu Buch- und Kunsthandlung (Eor1 ReimaLu s), Königl. Bauschule Laden Nr. 12, ist so eben in Kommission erschienen und kann durch alle Buch- und Kunsthandlungen des Jn- und Aus-

landes bezogen werden : 1576] Preußens Monarchen.

Sieben nach den besten Originalgemälden von L Dono Veran Bildern, Nebst historischer Einleitun herausgegeben von » MONS Freiherrn v. Stillfried Rattoniy, K, Kammerherr und Vice-Ober-Ceremonienmeister. Sauber gebunden, 11 Thlr. 10 Sgr.

Jm Verlage von Hermann Schulye in Ber- lin is so eben eïschienen ;

650} Ständische Sonette.

Jnhalt: 1. Ständischer Festgruß. 11. Der dritte Februar. 111, Aufgebot. I Peihe. V. Ständische Heer- schau. Landtags-Flüsse: V1. Rhein, VII. Oder. VUI.

eichsel,. Ständishe Monumente: IX. Beckerath. Á. Vínde, Xl. Aldenhoven, XII. Ad, v, Rochow, Pr. 5 Sgr,

0875). Jnteressante Schrift. So eben erschien und (f in Berlin bei E, S.

Mittler ; Shneidei & Co. und Sroeder

¿l lcl

- Leute, welche genau Bescheid im Harze wissen, auser

Types et Caractères Russes

par Jean Golovine.

2 Volumes. 2 Thlr.

Früher erschien von demselben Verfasser ; „a Russie s0us Nicolas I 1 Vol. 2 Thlr.

Beide Schriften werden gewiß mit dem größten Jn- teresse gelesen werden.

Ju meinem Verlage erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen zu haben :

(664A) Reden.

welche in dem Ständesaale zu Berlin

micht gehalten worden. 15 Hest. Preis 3 Sgr.

August von Schroter,

Leipziger- u, Charlotten-Strassen-Ecke, Hôtel de France vis-à-vis.

So eben erschien der zweite Abdruck von Herr Fischer auf dem Ber- 13771 einigten Landtage von ihm selbs. J Hefte. 22zSgr. Königl. Bauschule Laden Nr. 12, bei Carl

Reimarus, zsirma: Gropius 4e Buch- und Kunsthandlung,

652 b ‘e V E 1621 (Z üter-Verkauf. Ein Rittergut, 11 Meilen von Berlin , eine halbe Meile von der Chaussee, an Areal circa 3000 Morgen, davon 170 Mg. A Wiesen, 500 Mg. gut bestan- dene Forst, 12200 Mg. Gerstland erster und zweiter Klasse, 4000 Thlr. baare Gefälle, Fischerei, große, mittle und niedere Jagd, ein herrschaftliches Wohnhaus nebst jhü- nem Obst - und Gemüsegarten, die Wirthschafts - Ge- bäude in gutem Stande, Brennerei, an Viehstand 1400 Schaafe, 30 Haupt Rindvieh, 12 ferde, 22 Haupt Schweine. Forderung 72,000 Thlr., Anzahlung 12- bis 18,009, die übrigen Kapitalien können in 10 Jahren nicht gekündigt werden. Ein Rittergut, 42200 Morgen Areal, dicht an der Chaussee, davon 4400 Morgen Forst, Bau- und sclagbares Holz für 25,000 Thlr., 400 Mg. \{chöône Wiesen , fürstliches Wohnhaus nebst Park und Garten, Brennerei, der Ader Gerst- und Roggenboden, an Viehstand 1600 Schaafe, 40 Haupt Oldenburger Rindvieh , 20 Pferde, Preis 80,000 Thlr. , Anzahlung 20,000 Thlr. , 12 Meilen von Berlin, Näheres im Deutschen Hause, Klosterstraße, Berlin, Stube Nr. 7.

[571] M Uf Lf, __ Den Rittergutsbesiger Herrn Alwin Diebe ersuche ich in einer Jhn interessirenden Angelegenheit ergebenst mir seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort gefällig recht bald anzeigen zu wollen. Glogau, den 12. Juni 1847. Wunsch, Justiz - Rath.

Wichtige Anzeige für Landwirthe und Destillateure.

Einem Chemiker is es gelungen, ein Verfahren zu ermitteln „jeden rohen Spiritus“, mag er ge- nommen sein aus welhem Stoffe er wolle, in weit kür- zerer Zeit vollständig zu entfuseln, als es nah dem bisherigen Verfahren möglich war, und zwar mit einem zwischen 15 und 20% geringeren Verlust an reinem Alkohol.

Diese Verfahrungsweise soll allen denen auf das

Genaueste mitgetheilt werden, welche postfrei

5 Rthlr. in Courant oder Kassenanweisungen

und mit der Zusichcrung auf Ehrenwort, dieselbe nur allein zu benußen , einsenden an die Expedition des Wochenblattes zu Dessau. * Nachschrift. Bloße Ansragen werden durchaus nicht beachtet.

[574]

(649b] Für Krähenhütten-Liebhaber.

Junge Uhu à einen Friedrihsd'or, alte, hon zum Gebrauch auf der Krähenhütte abgerichtete Uhu à zwei Friedrichsd’or sind zu haben beim Förster Wünn zu Boipenburg in der Ukermark.

[5316] Die Zeit, den Harz zu bereisen, is vorhandenz ih erlaube mir daher wiederholt auf mein Gasthaus Zum Hötel Royal in Halberstadt ergebenst aufmerksam zu machenz dasselbe ist, wie be- kannt, mit Eleganz gebaut und ausgeshmüdt. Gleich- zeitig mache ih auf die außerordentlich schöne Aussicht (ein Panorama des Harzes, Huy's und Hedckels 1c.), E der Thurm meines Hauses gewährt, aufmerksam, eine Equipagen steheu zu Diensten meiner verehr- ten Gäste, die Kutscher - derselben sind alte bekannte dem sorge ih für anständig Fuhrwverk zu jeder eit, Es wird mir eine. große Freude sein, allen mich beeh- renden Herrschaften den Aufenthalt hier. so angenehm wie möglih zu machen. Halberstadt, im Mai 1847, i A. Stumme,

Besiger des UHôtel Royal. ,

Das Abounuement beträgt:

2 Rthir. für 4 Iahr. 4 Rthlr. - 5 Jahr. 8 Rihlr. - L Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Sei cinzelneu ummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußisd

Allgemeine

e Zeitung.

Alle Pos - Auslalt - und Auslandes arent Geste tung auf dieses Blait au, sür Berlin die Expcdition der ade Preuß S ted: L ce E S MLLANE Ür. 57. nsertions=-Gebü i aum ciner Je ite E Anzeigers 2 Sgr. é

M 165,

Berlin, Mittwoch deu 16 Juni

An die Leser.

Da. wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen , leider in die Nothwendigkeit verseßt

unvollständige Exemplare der Allgemeinen

nen Nummern nicht immer mit

d mer mit Bestimmtheit rehuen dürfen. Der vierteljährli

berechnet.

Inhalt.

Landtags - Augelegenheiten., Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend. Denkschrift zu dem ‘ntwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend. Schluß der Sizung der Vereinigten Kurien am 14, Juni: Forisezung der Verhandlungen über die Königlichen - Propositionen, die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und die Einführung einer Einkommensteuer betreffend. Sihung der Kurie der drei Stände vom 12. Juni: Geschäftliches in Bezug auf vorliegende Petitionen u. \. w.z Gutachten über die Petition, die Vertagung des Landtags betreffend z Verhandlungen darüber.

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Das dem C. T. N. Mendelssohn hier unter dem 13. Mäz

4846 ertheilte Patent auf eine mechanische Vorrichtung zum Spalten des Breunholzes

is wieder aufgehoben worden,

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, nach Rauden. N

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsident der Provinz Pommern, von Bonin, nah Stettin.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich russishen Hofe, General-Major von Rochow, nah Nennhausen.

Landtags - Angelegenheiten,

Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend.

Wir Friedrich Wilhelut von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. : / ; i Nachdem Wir zur Herstellung einer allgemeinen und gleihmäßi- gen Gesetzgebung über die Verhältnisse der Juden die bestehenden Vorschriften sowohl über die jüdischen Kultus- und Unterrichts-Ange- legenheiten, als auch hinsichtlih des bürgerlichen und Nechtszustandes, insbesondere die für das Großherzogthum Posen ergangene Verord= uung vom 1. Juni 1833, einer Revision haben unterwerfen lassen und in Betracht , daß die eigenthümlichen Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung in der Provinz Posen cine gänzliche Aufhebung der dort geseßlich bestehenden Verfassung des Judenwesens zur Zeit noch nicht gestatten, verordnen Wir auf den Antrag Unseres Staats-Ministe= riums und nah Anhbxpung Unserer getreuen Stände des Vereinigten Landtages, wie folgt, Abschnitt I.

Ueber die Verhältnisse der Juden in allen Landesthei- len Unserer Monarchie, mit Ausschluß des Großher- zogthums Posen,

1

Die Juden , welche in den vorbezeichneten Landestheilen ihren Wohnsiß baben, genießen, so weit bieses Geseß nicht ein Anderes bestimmt, neben gleichen Pflichten gleiche bürgerliche Rechte mit Un=- seren hristliden Unterthanen und jollen nah den für diese daselbst geltenden geseßlichen Vorschriften ochandelt werden.

C A Bildung von Judenschaften.

Die Juden follen nah Maßgabe der Orts- und Bevölkerungs- Verhältnisse dergestalt in Judenschaften vereinigt werden, daß alle innerhalb eines Judenschafts - Bezirkes wohnenden Juden demselben angehören.

C S

Die Bildung dieser Judeuschaften erfolgt durch die Regierungen nah Anhörung der Betheiligton în der Art, daß lede Judenschaft eine Stadt zum Mittelpunkt erhält, nach welcher sie benannt wird, und mit der die jüdischen Cinwohner der umliegenden Städte und Dörfer oder auderer ländlichen Besißungen verbunden werden.

Ju gleicher Weise sind die Regierungen ermächtigt , nah dem Bedürfniß Abänderungen der Judenschafts - Bezirke vorzunehmen und die hierauf bezüglichen Verhältnisse unter Zuziehung der Betheilig- ten, einschließlich der etwa vorhandenen Gläubiger, zu ordnen,

S g. 4.

__Die einzelnen Judenschaften erhalten in Bezu auf ihre Ver= mögensverhältnisse die Rechte juristisher Persouen. Der Verband der Judenschaften bezieht sich lediglich auf die ihnen dur diese Berord- nung ausdrücklich überwiesenen Angelegenheiten.

Jede Judenschaft erhält einen ‘Vorstand und eine angemessene Zahl von Repräsentanten,

Preußischen Zeitung zu liefern , 0

e Pránumerations -: Preis beträgt

6. 6. Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Mitgliedern, welche ihr Amt unentgeltlich verwaiten.

g. /. Die Zahl der Repräsentanten der Judenschaft soll mindestens 9 und höchstens 21 betragen.

8. .

Sämmtliche mänuliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder der Judenschaft, welche entweder ein Grundstück besiben, oder ein Gewerbe selbstständig betreiben, oder sich soust ohue fremde Un- terstüßung selbstständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben für die Judenschaft während der leßten 3 Jahre niht in Rücksta::d geblieben sind, wählen die Repräseutanten und diese den Vorstaud der Judenschast auf 6 Jahre. Die Wahl ist überall zugleich auf eine entsprechende Zahl von Drn zu richten.

Das Wahlgeschäft wird dur einen Abgeordneten der Regie= rung geleitet, Nach Ablauf der ersten 3 Jahre scheidet die Hälste der Vorstands - Mitglieder und der Repräsentanten nach dem Loose, demnächst jedesmal die ältere Hülfte aus.

Die Wahlen der Vorsteher unterliegen der Genehmigung der Regierung, welche die ganze Wirksamkeit des Vorstandes zu beaussich- tigen hat und befugt is , einzelne Mitglieder wegen vorsäßlicher Pjlichtwidrigkeit oder wiederholter Dienstvernachlässigungen durch Be- \{hluß zu entlassen.

8. 141.

Der Vorstaud hat die gemeinsamen Angelegenheiten der Juden- chaft zu leiten und die Beschlüsse der - Repräsentanten zur Ausfüh= rung zu bringen. Er vertritt die FudenfBet überall gegen dritte Personen, insbesondere ‘in allen Rechtsge Hüften, sie mögen die Er- werbung von Rechten oder die Eingehung vou Verbindlichkeiten be= treffen. Das Verhältniß der Vorsteher und Repräsentanten gegen einander und gegen die Judenschaft ist, so lange und so weit nicht das Statut (§. 13) ein Anderes festseßt, nah den Bestimmungen der revidirten Städteordnung vom 17. März 1831 über die Rechte und Pflichten des Magistrats und der Stadtverordneten zu be- urtheilen.

6. 12.

Ueber die Verwaltung des Vermögens der Judenschaften steht den Regierungen das Recht der Ober - Aufsicht in demselben Maße zu, wie nah der revidirten Städteordnung vom 17. März 1831 über die Vermögens - Verwaltung da Stadtgemeinden.

g. 13.

Ueber die Wahl des Vorsißenden in dem Vorstande und des Vorstehers der Repräsentanten-Versammlung, #o wie über deren Be- fuguisse, ferner über die Zahl der Mitglieder des Vorstandes und der Repräsentanten-Versammlung, der Stellvertreter derselben, so wie darüber, ob die Wahl in den Vorstand auf jüdische (Einwohner der zum Mittelpunkt der Judenschast bestimmten Stadt beschräufkt blei= ben, und welche Reisekosten - Entschädigung im anderen Falle den Gewählten gewährt werden soll, endlih über das Verhältniß der Vorsteher und Repräfentanten gegen einauder und gegen die Juden- haft siud die erforderlichen Bestimmungen in ein besonderes, der Bestätigung des Ober - Präsidenten unterliegendes Statut auszu- nebmen,

Die erste Wahl des Vorstandes und der Repräsentanten erfolgt nach Vorschrift der Regierungen. Diese haben auch nach stattgefun= dener Wabl wegen Abfassung der Statuten binnen einer festzuseßen- den Frist das Erforderliche anzuordnen, Sofern die Abfassung in= nerhalb der geseßten Frist nicht erfolgt, is von den Regierungen über die dem Statute vorbehaltenen Bestimmungen ein die Judenschast

bindendes Reglement zu erlassen.

Der Vorstand is das Organ, durch welches Anträge oder Be-= s{werden der Judenschaft an die Staatsbehörde gelangen. Er hat ïber alle die Judenschast betreffenden Angelegenheiten und über ein- zelne zu ihr gehörige Mitglieder den Staats= und Kommunalbehör= den auf Erfordern pflihtmäßig und unter eigener Verantwortlichkeit Auskunft zu ertheilen.

g. 15. Vertretung der Judenschaften in Stadtgemeinden.

Wenn in einer Stadt, in welcher eine der beiden Städte - Ord= nungen gilt, sich so viele E Bürger jüdischen Glaubens befinden, daß sie mindestens diejenige Zahl der städtischen wahlbereh- tigten Bürgerschaft erreichen, welde cine Theilung der Gesammtzahl der lehteren durch die Zahl der Stadtverordneten ergiebt, so kann auf den Grund ciner zwischen den städtischen Behörden und dem Vor= stande der Judenschaft unter Zustimmung der Repräsentanten stattfin= denden Einigung den jüdischen wahlberechtigten Bürgern gestattet werden, einen oder nah dem angegebenen Verhältnisse auch mehrere Verordnete nebs Stellvertretern aus ihrer Mitte zu wählen, welche in der Stadtverordneten - Versammlung in allen, nicht das christliche Kirhen- und Schulwesen betreffenden Angelegenheiten Siß und Stimme habenz dagegen scheiden alsdann dié Juden bei den Wahlen der übrigen Stadtverordneten, deren Zahl sih nah Maßgabe der eintretenden jüdischen Verordueten vermindert, als Wähler und Wahl= Kandidaten aus. u

Das Ergebniß einer solchen Vereinbarung unterliegt der Bestä=

tigung der Regierung und is in das städtische - Ortsstatut aufzu-

neymen,

ista bitten wir die Bestcllungen für das nächste Quartal gefällig rechtzeitig len, daß wir die Stärke der Auslage gleich zu Anfauge desselben danach bemessen können. - Denn später eintretende Abonnenten würdcn auf vollständige Nachlieferung der dann bereits

) 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Juland. (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt dur dic Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, ins Haus gesandt. Auswártige, des Jn- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp.

1847.

sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven. Abonnenten nur

fo bewirken zu wol- erschiene-

werden in der Expedition

frei

Vestellungeu für Berlin

Post - Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der -Bogen mit 25 Sgr.

Bei der seitens der Juden stattfindenden Wahl von Verord= neten aus ihrer Mitte finden die Vorschriften und Bedingungen An- wendung, welche für die Stadtverordneteu-Wahlea überhaupt an dem betreffenden Orte maßgebend sind.

g. 16. : Kultuswesen.

Die auf den Kultus bezüglichen inneren Einrichtungen bleiben der Vereinbarung jeder einzelnen Judenschaft, resp. deren Vorstehern und Repräsentanten überlassen. Die Regierung hat von diesen Ein- rihtungen nur tasoweit Kenntniß zu nehmen und Entscheidung zu treffen, als die öffentlihe Orduung ihr Einschreiten erfordert.

g. 17.

Dem Statute einer jeden Judenschafst bleibt die Bestimmung darüber vorbehalten, ob Kultusbeamte angestellt und wie dieselben gewählt werden sollen. Bis dahin behält es wegen dieser Wahlen bei demjeuigen, was in den einzelnen Judenschaften herkömmlich ist, und in Ermangelung eines festen Herkommens bei den allgemeinen geseßlichen Vorschristen wegen der Wahl von Gesellschastêbeamten sein Bewenden, Die gewählten Kultusbeamten dürfen in in ihr Amt nicht eher cingewiesen werden, bis die Regierung erklärt hat, daß gegen ihre Annahme nichts zu erinnern is. Die Regierung hat bei dieser Erklärung außer den Förmlichkeiten der Wahl nux darauf Rücksicht zu nehmen, daß die gewählten Kultusbeamten unbescholtene Männer sind.

8. 18.

Entstehen innerhalb einer Judenschaft Streitigkeiten über die inneren Kultus - Einrichtungen, welche auf Bildung einer neuen Sy=- nagoge abzielen, so sind die Minister der geistlichen 2c. Angelegenhei- ten und des Jnuern ermächtigt, auf den Antrag der Interessenten cine Begutachtung der obwaltenden Differenzen durch eine zu - diesem Zweck einzuseßende Kommission eintreten zu lassen. Kann dur den Ausspruch der Kommission der Konflift nicht ausgeglihen werden, so haben die Minister unter Benußäng des von der Kommission ab= gegebenen Gutachtens darüber Anordnung zu treffen, ob und mit welcher Maßgabe die Einrichtung eines abgesonderten Gottesdienstes oder die Bildung einer neuen Synagoge zu gestatten istz zugleich haben dieselben mit Ausschluß des Rechtsweges zu bestimmen, welcher Theil im Besiß der vorhandenen Kultus - Einrichtungen verbleibt.

g. 19,

Diese Kommission soll, so oft das Bedürfniß es erfordert, unter der Aufsicht eines Regierungs - Abgeordneten in Berlin zusammentre= ten und aus neun Kultusbeamten oder anderen Männern jüdischen Glaubens bestehen, die das Vertrauen der Judenschaft, welcher sie angehören, besißen. j

g. 20.

Die Mitglieder der Kommission mit einer angemessenen Zahl von Stellvertretern werden von den Ministern der geistlichen 2c. Angele= genheiten und des Jnuern auf den Vorschlag der Ober-Präsidenten, welche dabei die Anträge der Judenschaften ihres Verwaltungs-Be= zirkes besonders zu berüdsihtigen haben, auf die Dauer von sechs Jahren ernannt.

6. 21.

Die durch den Zusammentritt der Kommission erwachsenden Ko= sten werden von den sämmtlichen Judenschzften des Staats nach Ver= hältuiß des Kostenbetrages ihrer gesammten Bedürfnisse (§. 23) auf- gebracht.

221

Die Kommission beschließt über die ihr zur Begutachtung ‘vor= gelegten Gegenstände nah absoluter Stimmenmehrheit und hat die zu erstattenden Gutachten unter Beifügung von Gründen vollständig auszuarbeiten,

g. 23.

Die Kosten des Kultus und der übrigen, die-Judenschaft betref- fenden Bedürfnisse, zu welchen auch die Einrichtung und Unterhaltung der Begräbnißpläße gehört, werden nach den durch das Statut einer jeden Judenschaft näher zu bestimmenden Grundsäßen auf die einzel- nen Beitragspflichtigen umgelegt und, nachdem die Heberollen von der Regierung für vollstreckbar erklärt worden sind, im Verwaltungs= wege eingezogen. Der Rechtsweg is wegen solcher Abgaben und Leistungen nur insoweit zulässig, als Jemand aus besonderen Rechts= titeln die gänzliche Befreiung von Beiträgen geltend machen will oder in der Bestimmung seines Antheils über die Gebühr belastet zu sein behauptet. :

Ob und inwieweit einzelne, zerstreut und von dem Mittelpunkte der Judenschaft entfernt wohnende Juden zu den von der Judenschaft aufzubringenden Kosten, insbesondere zu den Kultus-Bedürfnissen, bei- ist von den Regierungen nach Maßgabe der Vor=

utragen haben, i é ; : theile, festzuseßen, welche jenen Juden dur die Verbindung mit der Judenschaft zu Theil werden-

Non neu anziehenden Juden darf em sogenanntes Eintrittsgeld

von der Judenschaft auch an denjenigen Orten, wo solches bisher üblich e Deseug Mnstis nicht mehr gefordert“ werden. 6g. 24. Armen- und Krankenpflege.

leber die der besonderen Armen - und Krankenpflege jüdischer Gileucnfeiin gewidmeten Fonds und Anstalten steht dem Vors stande der Judenschaft,, sofern ibm nicht die Verwaltung bereits stif- tungsmäßig übertragen ist, die Aufsicht zu, vorbehaltlich jedoch des Ober-Aussichtsrechts der Regierungen, : :