1847 / 165 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Nach den Anträgen des Ministeriums des Jnnern, welche di { ordnungen sind Moe Männer aus der jüdischen Bevölkerung ge- | kerung, die besten Kräfte gesammelt und zur fortschreitenden Entwik- E 165. E rft e B e ila g e zu r Allg eme l nen P reu ß if ch en 3 e l tu n g. Mittwo ch den 1G Juni :

Zustimmung des Königlichen Staats-Ministeriums erhielten, ga durch | hört worden. hierauf im Königlichen Staats-Ministerium statt- | kelung wirksam gemacht werden. S. vecblihen Besdeaukune mannigfachen, zum e A s t e Ge Feb Enns gemäß Æ e dem Vereinigten Landtage vor= ; Bei der Redaction des Geseß-Entwurfs ist Hon einer Beibehal=- ewerb ran en, welche in vielen Landestheiten sür die elegte Geseß-Entwurf redigirt worden. ung der bestehen eseßgebung über das Judenwesen “2D ; : fs : f ; i às j E : en bestanden, in Bezug ‘auf A Betrieb stehender Gewerbe, mit M reNS nad einer E In lerision bersclben wie solche bei A Fübereu bliebe ihnen damit dem Erfolge nah ein bedeutender Theil der ihnen | im Auge hatte, die moralische Besserung der Juden, in der beabsich- Kenntnisse und ihrer Rehtschaffenheit das öffentliche Vertrauen ge= alleiniger Ausnahme der in den §§. 51—5s bezeichneten, aufgehoben. l Berathung im Königlichen Staatsrath von einer Seite zur Erwägung durch die Gewerbe - Ordnung ertheilten Rechte wiederum entzogen. tigen Weise nicht erreicht, jondern nachdem das Dekret fast 40 Jahre nießen, getroffen werden sollten. g Demnächst E dur die Allerhöchste Ordre vom 31. Oktober 1845 _ Wenige Gegenstände in der Gesebgebung unterliegen so ver- | gestellt worden, ganz abgestanden, da die Verschiedenheit derselben zu Dazu kommt endli, daß für die Fälle des Widerspruchs der | hindurch in Wirksamkeit gestanden, dauert vielfach der jüdis e Wucher ie bisherigen Verwaltungs-Maßregeln haben nicht befriedigen (Geseß-S. S. 682) die Annahme fester erblicher Familien-Namen shiedenartiger Auffassung, als die Ordnung der Verhältnisse der Ju- | mannigfach is, um auf einigen praktischen und befriedigenden Erfolg Gemeinden allgemein leitende Grundsäße für die von den Ver= noch jeßt fort, und eben so wenig hat das Dekret die hristlihe Be- | können. Jn einigen der neuen und wiedererworbenen Provinzen, auf Fritens der Juden überall, wo diesfällige geseßliche Bestimmungen den. Auf diesem Gebiete begegnen und durchkreuzen si die politischen | rechnen zu können, und provinzielle Eigenthümlichkeiten, um eine solche waltungs- Behörden zu tresfende Entscheidung sich {wer feststellen | völkerung gegen den Wuer der Juden zu \{hüßen vermoht. welche die Bestimmungen des Edikts vom 11. März 1812 keine An- noch fehlten, vorgeschrieben worden. Ein E Gegenstand in | und religiösen Gegensäße, welche zur Zeit das Volksleben bewegen; | Behandlung zu rehtfertigen, außer in der Provinz Posen nicht be- E diefen Grü S : Der mehrseitigen Behauptung, daß das Dekret noch das ein- wendung finden, hatte eine vollständig organisirte Synagogen - Ver= der Verfassung des preußischen Staats ist die Dien) fliht im stehen- | bei der darauf bezüglichen Gesebgebung will vorzugsweise ein Jeder | stehen. Vielmehr ist das Bedürfniß zur Regulirung der Verhältnisse L us iesen Hründen is im Entwurfe von jeder Maßregel der | zige Mittel sei, welches dem jüdischen Wuther, namentlih den uner- | fassung bestanden, welche später, in Folge der Vereinigung jener Lan= den Heere. ¿gedachten Art Abstand genommen, fahrenen Landleuten gegenüber, einigermaßen Schranken zu seben ver- | destheile mit der Krone Preußen, ihre eigentlihe Grundlage verlor. Durch die Bestimmungen der §§. 1 und 60 werden ferner die | möge, und daß, wenn es auch nicht oft direkt zur Anwendung komme, | Bei den früheren Verhandlungen über die Re ulirung des Judenwe= scha } selbst üb i Sünfiel der G tische Erfah , gegen Benda 90 E A E fene ist N Be a Gd au le au I Eure jüdischen uishen Landestheilen statt, wose über zwei Fünftel der Ge- | praktishe Ersahrungen geltend, welche mit jenen nicht selteu in be- | den weiterhin ange ebenen Gründen die Vorschriften des ersten Ab- e a E : obschon im Ganzen die Zahl der von Ju- ultus - Verhältnisse, abgestanden, weil man annahm, daß eine Ver= samumebeie der Duiéen des preußischen Staates wohnen. L stimmten Widerspruch bés Es is daher erklärlich, vei von dem | s{uitts A den ih als nothwendig Aben Abänderungen zur Ae ae Guten E ate MENLE Lon Mgen} bee RREEE Civi-Prozesfe verhälhmahig ehr kedemend if un") Leerus L a es ias eveagy agan qur gur Mies S (éin Die Allerhöchste Ordre vom 21. Dezember 1845 (G. S. de | Rufe nah völliger sogenannter Emancipation bis herab zur Aufrecht- | Anwendung gebracht worden. Auf diese Weise wird mit einer ge- E / “ichti "Be enk E E. Eine weitere Aufhe- | diesclben fast nur Waarenforderungen und Darlehne betreffen, denno | bilden müsse und diese Er olge eben so wie eine weitere Erfahrung 1846 S. 22) stellte die Militairpflicht allgemein her. O haltung und Erweiterung der bestehenden Beschränkungen ganz ent- | ringen Modification der Vortheil einer allgemeinen Gesebgebung a E E eshränkungen liegt in der von dem Dekret nur äußerst selten Gebrauch gemacht wird, wofür | darüber abzuwarten sei, in welcher Weise ‘eine nähere Anschließung Jn Verbindung damit is in der fernerweiten, an das Königliche | gegengeseßte Stimmen vernommen werden. Während män von einer | reiht. Der erste Abschnitt betrifft auch die nicht zum Großherzog- | Aufhebung des französischen Dekrets mehrfache Beispiele angeführt werden, s i: der Juden an die bürgerliche Gesellschaft, zu welher in den älteren Staaîs-Ministerium ergangenen Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezem- Seite eine Bethätigung des Christenthums durch möglichste Gleich- | thum Posen geschlagenen, ehemals warschauischen Landestheile, für vom 17. März 1808 Der Jude behält, wie aus den Berichten vieler Friedensrichter | Provinzen durch das Edikt vom 11. März 1812 die Bahn gebrochen ber 1845 genehmigt, daß den zu Unteroffizieren beförderten jüdischen stellung der Juden mít den Christen bei Behandlung der Sache zur | welche bei der früheren Berathung die Anwendung der Verordnung Die bistori / e Y L erhellt, noch immer Mittel genug, das Dekret zu umgehen, wofür | worden, sih gestalten werde, Soldaten, welche durch die vorgeschriebene Dienstzeit sich Civilversor- | Richtschnur verlangt, indem behauptet wird, daß die Juden dem | vom 1. Juni 1833 für geeignet erachtet wurde. Es' gehören dahin E Die vistorische Entstehung dieses aus den Klagen über den jü- ebenfalls evideute Beispiele angeführt werden. Auh im Großherzogthum Posen haben sich die Behörden von gungs-Ansprüche erworben, gleich den übrigen anstellungsberechtigten | Staate gegenüber ihre Besonderheit nah und nach großentheils auf=- | einige Kreise des marienwerdershen und die Ortschaften Schermeissel C Wucher hervorgegangenen Geseßes, dessen bei den früheren Redliche Juden werden am wenigsten ängstlih auf Beobachtung | jeder Einmischung in die Angelegenheiten des ischen Kultus, inso- Unteroffizieren der Eintritt in solche Subalternenstellen gestattet | gegeben hätten und unter dem Einfluß einer milden Gesebgebung | und Grochau des fraunffurter Regierungsbezirks mit einer Bevölke= Wed, “nile Berathungen in Frage gestellte Aufhebung auf erhebliche | der belästizgenden Formen des Geseves halten und könuen alsdann weit eine solhe niht im polizeilihen Jnter nothwendig erschien, werden soll, mit denen die Ausübung einer obrigkeitlichen Autorität | völlig verlieren würden, wird Anbècetseits von den Christen ein Schuß { rung von etwa 5000 Juden. Die leßtgedachten unbedeutenden Ort- b edenten gestoßen 1t, fann theils als bekannt vorausgeseßt, theils | von einem unredlichen christlichen Schuldner beeinträchtigt werden, wie | stets ferngehalten. Die Allerhöchste Ordre vom 13. Dezember 1841, \ G V è / arf auf das in der Beilage l. A. Bemerkte Bezug - genommen | denn au von einem Friedensrichter bemerkt wird, baf 1

den Ausdruck der Ueberzeuzung wiedersinden, unter deren Einfluß er | der Juden dur ein möglichst allgemeines Geseß erkannt.

i j ‘dischen Bevölkerung war davon | von seinem Standpunkt ie Aufgabe gelö en möchte. Ne- c o s : Wos pia li E | Ein bedeutender Theil der fil s | punkte aus die Aufgabe gelöst schen L Der erste Abschnitt des Geseß-Entwurfs umfaßt alle Provinzen Juden in allen den Landestheilen, in welchen sie noch als Schußge- | darin jedenfalls ein Schuß

Che ien en. Dies fand insbesondere in den ehèmals Herzoglich war= | ben C Ansichten machen sih überall reichlich zu gewinnende | mit Ausschluß ‘des Großherzogthums Posen, in Betreff dessen aus osseit anzusében warei und deshalb: das Bürgertecht ‘nit erwetben | Erfahrung erttgégét daß ( r un ente § N ,

nit verbunden ist, wobei zugleich bestimmt worden, daß die Verei- | ihrer Glaubensgenossen gegen das den Juden wegen ihres engen | {af pi j briften für bie Provinz Posen zu un- s selten di oburch die Vorbereit ines anderweiten Geseß - Entwurfs -

| i , ugiei en, da j ubenêgeno|) ( C ( aften den abweichenden Vorschriften slir die Provinz : l / N L es selten die | wodur die Vorbereitung eines anderweiten Gejeß - Sn wurfs ange

digung beim Antritt des Civildienstes nah den für arne Zeugen- | Zusammenhanges beigelegte Uebergewicht unter der Behauptung in téoiverferl kann Feinenfalls Ele doefmilibia erachtet werden, Ein Be=- V Wia lih Follte daf S ; : schlechtesten Juden seien, gegen welche das Dekret geltend gemacht | ordnet ward, bestimmte zugleich, daß in LeT e Ordnung des jü-

Eide bestimmten Vorschriften zu bewirken is, Diese Aller höchste Ordre | Anspruch genommen, daß nah dem inneren Wesen des Judenthums | dürfniß dazu kann eben so wenig für das ehemals warschanische Ge= if, nüt up 40 J E asselbe, wie im Art. 18 in Aussicht gestellt | worden. Darf man sich auch bei einer Aufhebung dieses ees | dischen Kultus- und Unterrichtswesens neben Ermittelung der betref=

ist den Departements-Chefs mitgetheilt, welche danah das Erfor- | eine völlige Verschmelzung mit der Bevölkerung, unter welcher die | biet des Regierungs - Bezirks Marienwerder anerkannt werden, Durvé baß! mist Lane Ai indem die Hoffnung ausgesprochen | nicht der Erwartung überlassen, daß die Bedrückungen des Landman- fenden faftishen Zustände in den einzelnen Landestheilen die eigenen

derliche angeordnet und die Behörden mit Anweisung versehen haben. | Juden leben, unmöglich sei. da nah dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen angenom- edel ite Bersblereueit ca E La die getroffenen Maß- | nes durch die Juden sichtbar abnehmen werden; is es vielmehr, wie Eee der Juden gehört werden sollten.

Inzwischen is der Entwurf eines allgemeinen Gesebes in den Schon die bisherige preußische Geseßgebung hat inmitten dieser | men werden darf, daß die dortigen „Juden denen der benah- wohnern des Reichs Seifibnas N reti Juden und den übrigen Be- | eine Regierung besorgt, sogar wahrscheinlich, daß die einem solchen as Ergebniß ist in der Beilage 1T. zusammengestellt, auf deren

Ministerien der geistlichen Angelegenheiten und des Jnnern ausge- | entgegengeseßten Richtungen, fern bleibend von jedem den Juden als | barten Landestheile, woselbst das Edikt vom Jahre 1812 gilt, erung der Gültigkeit des Geseß ein werde. Eine weitere Verlän- | wucherlihen Verkehre einmal hingegebenen Juden denselben noch un- | Jnhalt Bezug genommen wird.

arbeitet. Ueber die hinsichtlich des Kultuswesens zu treffenden Au- | religiöser Genossenschaft aufgelegten Zwange, das Ziel festgehalten, | in Sitte, Lebensart und Bildung gleichstehen „weshalb die Regierung ne & offnung nidit M Etilkie e eur jedo vorbehalten, wenn | gehinderter betreiben werden, so ist doch vou der Auf hebung des die üdisches Kul

die ihrer sozialen Entwickelung entgegenstehenden Hindernisse zu bê= | zu Marienwerder für die Einführung des leßteren Gesebes stimmt. Ds Tame geátnmtri: Þ 2 S ächltch Von dem Inhalte des De- | jüdische Bevölkerung im Allgemeinen als demoralisirt vorausseßenden Jüdisches Kultusweseu.

79,575. seitigen, ihuen gleih den übrigen Unterthanen alle Erwerbösquellen zu Die Anwendung des ersten Me B T leenia L 13—45 in Betracht his 4 / Besttulinintiz Ss ég eo arr Mea G En A ein g N E Ses d E aus véiles a Pte artigen BunBns gg in den einzelnen Lan= 29 Schlesien 28,616. öffnen und die mainigfachen Berufzarten des bürgelichen Lebens zu- | alle neu =- und. wiedererworvenen Provinzen ann eben jo weng De= A) "r ‘fri E rgefühl angeregt und der vejjere Lheit der Jud Gen = coölke- | desthéeïlen (Beil. U. A.) ergiebt sih, daß es fast überall an Einrich= 3) C Dort 27,570. et zu machen. Mit Ausnahme-Gesehßen ist nur bei klar er- ] denken E Die O E m E der ia S Nb Meh bibeb Gaerbè: uth bée:Ml E Sa E S e Cs auf die sittliche Hebung seiner Glaubensgenossen | tungen e E auch wenn man das Verhältniß zunächst nur 4) Preußen 27,540. anntem- Bedürfnisse oder im Juteresse der Juden selbst zu ihrer mo- | Geseßgebung derjeugen andestheile, wojelbjt 11e fr Vi€ Zuden am 4 2 NLE S c M ordnung be- | ausgerusen wird, L y / rein äu auffaßt, eine gehörige Ordnung in den jüdischen Ge= 5) Brandenburg 16,116. ralischen Hebung und sozialen Verbesserung vorgegangen. Ju diesem günstigsten iz auf der linken Seite des Rheins wird überdies das reis S e C R G á L E B Viat Muß eine Verbesserung der bestehenden Zustände einerseits we- | meinden herbei ren geeignet sind. Sämmtliche Regierungen, in- 6) Westfalen 14,405. Wege wird in Erwägung der erzielten Erfolge auch weiter fortzu- | Dekret vom 17. März 1808, dessen Beschränkungen in die Rechts= dieses" Patéhté 'eflidirat S ul R 8 nur eine für V cibehaltung sentlich von der Erziehung und dem Unterricht der jüdischen Jugend | deren Verwaltungs-Bezirke das Edikt vom 11. März 1842 zur. An= 7) Pommern .…...... 7,746. chreiten, die hierbei zu ziehende Gränze aber nah der Eigenthümlich- verhältnisse und den ganzen sozialen Zustand der Juden tief eingrel- fs 0e it, indem sie deren Aufhebung lidiglih für Ju= | gehofst werden, so ist andererseits anzunehmen, daß eine gründliche | wendung kömmt,” haben in den auf die Verfügung vom 8. März 1843 8) Sach 4 522 1 , ) zu ziehe! d ch gent) atn) ganz den, welhe mit kgufmännischen Rechten Handl treiben, befür Abhü 4A e has : ' : „erfugung Arz

ags 66050: feit des Judenthums, nach den in der Bevdberueg Eee 1 Aa i 2 2s fer ‘0 unif der durch das Geseß her tet, Dagegen erachten die üben ganz irie die (abt line für Rhein - Pro e D t R Me ht f N l durch besch ink de E e e e T r H IVIE 0OT (sl A ; ; sonderen Verhältnissen und nach den für das preußische Staatsleben Zu §§. 1—60. Hier ist zunächst der durch das © eseß her= L S t O. Jes U ein - Provinz ausgeseßt is, hier mcht jowoh! durch ve ränkende | tragen

Das Borhältnih ver süvhen zur rstihen Beoöltennng in den cin- | vorhandenen Goundlazen fefzufelen sein. Cs, wird bierbei neben | gestellte den, Gewnibebehzeb im Umherzirhen bestehenben Beschränkungen des | Vorschriften, sondern burch Verbesserung der Lags des Landmannes | del dem Bosmnngen in Betreff ver Kultus-Verhättnisse entsprochen

M oi / I A i ; ; A , T aféit vieler Freizügigkeit | E G rung ahrt, ür nothwendig. | begründet werden kann. Die Ermittelungen ergeben, daß da, wo der nöthigen Bestimmungen in Betreff der Kultus-Verhältnisse entsprochen

Provinzen: dem Anerkenntniß, welches der entschiedenen Ehrenhasftigkeit vie G U o B Es sind nämlich sehr selten Fälle der Verweigerung der der ? n e f , f g g ) E : A Al i ; . inie ) ey er Ausstel= | Landmann si in geordneten Verhältnissen befindet, und seine Lage d 6 1) Posen e 46 jüdischen Glaubensgenossen nicht versagt werden kann, die Stufe sitt- | zu gedenken. S 2 N : i l der P ; n ; i Rer t ; d 1 geor a n b / ag werden. möge. S L B Beide U unter 4 Einwohnern, licher und religiöser Bildung Beachtung finden müssen, auf welcher Nach der bisherigen Verfassung bedurfte es beim Ueberziehen br ra R Set co L seitens | mehr gesichert is, eine nachtheilige Einwirkung der Juden keinen Die Made in welche das jüdische Kultuswesen dur den 3) Rhein-Provinz... » 96 sich zur Zeit noch immer ein erheblicher Theil der jüdischen Bevölke- | der Juden aus einém Landestheile in einen anderen mit abweichender bei zwei Regierungen seit einer R be E dl Mlt vorgekommen, | leichten Boden findet, wogegen der ärmere Landbauer, dem es mit | Mangel solcher Bestimmungen gerathen ist, hat durch das Auseinan- E S Gs 98 rung befindet, Gegen das Bestehen eines jüdischen Volkes inmitten | Gescbgebung einer besonderen Genehmigung des Ministeriums des ent 0B Reats zu Düssel dacfretio 2 Ahrlic ein er L n E L b L A o Eifel Btgenden E her dergehen der E Ansichten unter den Juden und durch die in Schlesien 102 der Nationen, unter denen dasselbe verbreitet is, wird lebhafte Ver- | Junern, (Fs ‘wurden die Gemeinden des künftigen Mederta)jungs= ééve ! Vuitérlt Tclóti B O E twa al. Leh= ie den Bewohnern der Mosel - und Eifel-Gegenden, dem Wucher den einzelnen Gemeinden immer mehr hervortretenden Parteiungen a Brandenburg 117 wahrung eingelegt; die Juden erklären vielseitig, dem Staate als | Ortes zuvor gehört, ohne denselben jedo ein Widerspruchsr echt a O nb, es ntt E leiht preisgegeben is. , ; : eine noch größere Bedeutung gewonnen. Es kann zwar die innere D fon us 141 ihrem alleinigen Vaterlande anzugehören, in welchem sie geboren sind | einzuräumen. Einzelnen Städten war, wenn gu nicht in der Form T 9006 Le O G a f l e On auf Grund des Dies stimmt mit den Erscheinungen in den vier paderbornschen | religiöse Ueberzeugung einem Gesepve nicht unterliegen, es bedingt aber im ganzen Staat Uo Dn ccoschnitttid A 74 Einwol oder sih niedergelassen haben, An der Wahrhasftigkeit dieser aus- | eines dauernden Privilegiums, eine noch weiter gehende Verwahrung Prokuratur zu Köln eni v R C erf uh die General=- | Kreisen vollkommen überein. Auch vor dem Erlasse der Allerhöchsten | der äußere Verband, der auch sür die Bekenner des jüdischen Glau= Die Vertheilung der Sven D E A E - | gesprochenen Ueberzeugung darf nicht entfernt gezweifelt werden. | gegen den Zuzug der Juden gewährt. i Get Avvellations ck Geri hi3! N A O N, beim rhei- | Ordre vom 20, September 1836 haben dort die wohlhabenderen | bens zur Erhaltung ihrer kirchlichen Einrichtungen erforderlich ist, dem platten Lande wohnen, is ebenfalis sehr wild: D G de L lich Wenn der Begrisf eines „Volks“ oder einer „Nation“ eine | Der §. 13 des Geseßes vom 31, Oktober 1842 (Geseß-Sam:- N ‘fo G R p PESLOTE tein Qa eines solchen Widerrufs | Dörfer sich gegen den nachtheiligen Einfluß der Juden zu sichern | mehr Anerkennung, Schuß unv Aussicht des Staates, als ihm seit ezählt in 836 Städten 166,33: R S a i g “Boaränz Hesse Syrad 1843 S. 6) über die : neu anziehender Personen be- vorgekommen sei, Die Ertheilung der Patente ist sonach zu einer | gewußt. der durch das Edikt vom 14. März 1812 in der Geseßgebung ver= gez 3 en 166,332 und auf dem platten Lande 39,718. gemeinsame, durch äußere Begränzung, Gesebßgebung, prache | lung 1843 S. 6) über die Aufnahme neu anzieh 24S Y bloßen Formalität ohne erkennbaren Nußen geworden Die Bedrü lbs ‘bie: Vortitén B S Leû blieb Theil e i é Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß im Allgemeinen die Neigung der | und Religion von anderen Völkerschaften geschiedene Stam- | läßt es bei jenen Beschränkungen, Jusofern dieselben im Allgemei- Es wird daher um so weniger Bedenken habeu * die Aufbeb G b E i G Ge dw DELREN S it On L C iebenen Lücke zu Theil geworden is. 4 : Juden, sih auf dem platten Lande niederzulassen, schr gering ist; noch nicht | mes - Genossenschaft umfaßt, kann solcher auf die Juden | nen cine Folge der Verschiedenheit der Gesebgebungen über das Zu- ner Vorfi ) Ark. 442 h A G edie Le ung emeinden in so hohem Grade dur die Juden erlitten, sind nach Die Behandlung der Juden - Gemeinden als religiöse Privat= voll ein Fünftel der gesammten jüdischen Bevölkerung hält sich daselbst auf. feine Anwendung fiuden. Allein dennoch bleibt den Juden | denwesen sind, bedarf es sobald eine allgemeine Verordnung an de- jener Borschrif en Ar . 1—12 auch für en Gewer ebe rieb im Um- den angestellten Ermittelungen niht durch die beschränfkenden Vor-= Gesellschaften, denen Corporationsrechte nicht zustehen, z. B. in den= u hier ist wieder die Vertheilung auf die einzelnen Provinzen schr ver- | eine im gewissen Maße bewahrte Nationalität eigenthümlih, welche | ren Stelle tritt jener besonderen Genehmigung uicht mehr. herziehen eintreten zu lassen, als das Regulativ vom 28, April 1824 | \chriften jener Verordnung gehoben, vielmehr ist kein Fall bekannt ge- | jenigen Landestheilen, wo das Edikt vom 11. März 1812 gilt, in schieden; es R ages Ml Provin 4 L dem platten Lande: auf ihre Stellung im Staate von Bedeutung ist. Zuvörderst besteht Bei den früheren legislativen Berathungen siud insbesondere fu N Ain C O des die Konzession Nach- uon as if ble Aufn, lin 4s aue 1 Beleb eite E den gz ul Territorien, in Neu -Vorpommern und Rü= S E BoO eine Religions-Verschiedenheit, welche nicht blos auf besondere Glau- ¡t Rücksicht auf die von den Ständen rüher abgegebenen Erflärun- (enber AERENER O, , ugniß gemäß die Aufnahme eines Koutraktes wegen Verdacht des | gen 2c., hat owohl im Allgemeinen, als au insbesondere bei der 5 fi Weile 61 Len Nv éCba ott beta auch in t afeten in die ¿66 oe Bilapdnhuigen bei der R obüsiünabme der Juden auf A E die Fortdauer des Dekrets anordnenden Bestimmung der Wuchers versagt hätte. Die Landleute fanden si stets beit, die | Vertretung ihrer gemeinschaftlichen Vermögens - Angelegenheiten nah 4) in Posen Bt bürgerliche Gemeinschaft eingreifenden Geboten ausgeprägt ist, außer- | dem Sauide und in den Städten für erforderlich erachtet worden, weil Allerhöchsten Ordre vom 3, März 1818 lag wesentlich der Bericht | nöthige gerichtliche Erklärung abzugebenz die Juden wußten jederzeit } außen, z. B. in Betreff der Erwerbung von Grund=Eigenthum, Ein= 5) in Preußen 3/196. dem aber eine Stammesverschiedenheit, welche, in Verbindung mit ih- | sie ein heterogenes Element in den ländlichen Gemeinden bildeten der Jmmediat-Justiz-Kommission zu Köln vom 30. Januar 1818 zum | das Geseß zu umgehen. Dagegen sind ‘die bedrüdckten Landleute durch ziehung der Gemeinde - Beiträge, Anstellung von Klagen u. st. w., 6) in Brandenburg .… 5, rer Religion, den Juden unter den maunigfachsten Schicfsalen die Ei- | und erfahrungsmäßig dem Landmanne verderblich seien, und auch für Grunde, worin nachgewiesen wurde, daß die Juden demselben Schacher- die wohlthätige Wirksamkeit der Tilgungs - Kasse und mit den ander- | viele Uebelstände zur Folge. 7) in Pommern... 734, genthümlichkeit erdaien hat, wodurch sie inmitten der verschiedenen | die Städte, namentlich in den Landestheilen, wo sih zur Zeit noch geist wie früher ergeben seien und durch ihren Wucher den Wohlstand | weit auch ohne Zutritt des Staats hervorgerufenen Hülfsquellen dem Um den Nachtheilen vorzubeugen, welche die bisherige Stellung

s bes s Sadthsen… ä 589. L Völker, unter denen sie sich niedergslassen haben, erkennbar sind, Die | wenig Juden befinden, einiger Schußz gegen das Ueberziehen aus an- der ländlichen Bevölkerung A gefährdeten. E jüdischen Wucher enthoben, indem sie mit jener Hülfe zugleich die der Juden als blos erlaubte Privat-Gesellschaften mit sich führt, er= i E in den Städten wohnenden Juden lebten 145,300 | Stammgenossenschaft ist den Juden nicht dur die Gesebgebungen | deren mit Juden mehr bevölkerten Gegenden räthlih schien. Ihre Auch von den îm Jahre 1826 versammelten Ständen der Rhein- | Einsicht über die richtigen Mittel zur Beseitigung eintretender Ver- | scheint es nothwendig, den Juden in der Besorgung ihrer eigenen, 18 s von hundert Mitgliedern und darüber, und zwar | gufgedrungen, sondern folgt wesentlich aus der religiösen Grundlage Niederlassung sollte, so {lug man vor, auf dem Wide an den Ér- Provinz war nicht nur die fernere Beibehaltung des Dekrets, sondern legenheiten gewannen. Jndem man hoffen darf, daß in ähnlicher | besonders der Kultus - Angelegenheiten, durch Bildung von Juden= Verbältni dien usamueen.. 209 den Finzelien Pre nzen selir sich das | pes" Judenthums. Der vou Napoleon berufene jüdische Sanhedrin, | werb eines Ritterguts sonst an den Betrieb der Landwirthschaft n sogar dessen Ausdehnung auf die ganze Provinz beantragt worden. Weise dem bäuerlichen Stande in der Rhein - Provinz wird geholfen \hafts-Verbänden mit korporativen Rechten eine größere Selbststän=

c Jenig ädte, die unter ihrer Bevölkerung mehr als 100 | ¿fen Entschei m i ¿i E Gebe bes 1 not baer acwerbilidier An Mit Rücksicht hierauf hatte der Königliche Staatsrath bei der | werden, ist die Aufhebung des Dekrets räthlich, worauf auch neuer- | digkeit und Autorität einzuräumen. Es bleibt daher unerläßlich, eine Juden zählten, folgendermaßen: dessen Entscheidungen 1m Allgemeinen geeignet waren, die den jüdi- | eigenem Gesinde oder an die Errichtung größerer gewerblicher An ¿s R e gie D A lib die Anträ 4, 2 eil), B 4 DIgI U | ! 4 1PM fes hate & Sidi mi 24818 Zuteu, sen Nelgnssastnge bigesengn Hen er df en (e | Wine" ve endet angen 0 de Wasnssnnsmt t dn | M Berathing eine, Camitcing der egenwfigen, Berdälimse | 19 d Ae der dieg Wiege 1 amt 60 ußtndr aufgehobenen | geseht werden, dler ihre Kuli Angglegenhoien anf gesob em

» osen » 109 » 74,316 stellung der jüdischen mit der christlien Bevölkerung zu beseitigen, | Ministeri des Innern abhängen und die Wol nsiznahme in den | zur Degrundun{ E E N | u N j Ide I Er / Dre L TE E Es S us gejeBHAgem De enhiri » 14 11,093 hat ic über die Zulässigkeit e Eben zwischen Huben und Christen R Genebmigung prt M runa nach nb bruda der Ge- erforderlich erahtet, daß eine Verbesserung der früheren Zustände ein- | in einzelnen Landestheilen bestchenden Beschränkungen darf auf die | Wege zu beschließen, dergleichen Beschlüsse zur Ausführung zu brin- ommern » 27 » 5,196 » dahin ausgelassen: E : meinde - Behörde bedürfen. : ; : h getreten sei. L H , den Beilagen beigefügte Darstellung (I, A.) lediglih Bezug genom- | gen und die zum Gottesdienste, so wie zur Erhaltung des gottes= Schlesien » 48 19,526 ; Das jüdische Gesetz verbiete unbedingt nur die Ehen der Ju- Von derartigen Beschränkungen ist jet abgesehen. Das Ergebniß der demgemäß Ae Ermittelungen, insbe- | men werden, insoweit nicht zu den §§. 35 ff. ohnehin darauf einge- dienstlichen Verbandes, erforderlichen Mittel von den säumigen Mit=

au » 2 S den mit den sieben fananitischen Völkerschaften, mit den Ammoni- Die Zahl der auf dem Lande lebenden Juden is verhältniß- sondere nach den Aeußerungen der Prokuraturen, ist in der Anlage gangen wird. A : h : gliedern im Wege der Execution einzuziehen, ohne den Weg Rech= falen» 269 Moabiter E ANATAR Ny rat e S-A VE ; ind olen Lagdestbeilen fehr verfchit- I. B. zusammengestellt. Danach läßt sih wesentliche Besserung in Noch is des Anspruchs" zu gedenken, welchen einige Städte, | tens beschreiten zu müssen, welcher fast einer Rechtslosigkeit gleich=

8 y Rhein-Provin 230 ='147 tern, Moabitern und Aegyptern. Dieses Verbot |ei daher nur auf | mäßig mt groß} und in den einzelnen Lar heilen sel {chi s L h ) ; i ( ;

j yein- O » 7,47 basttische Völker anwendbar S U Sa b Ss DSB dem Verhalten der Juden kaum behaupten, vielmehr scheint der Zu- | Danzig, Thorn und Bromberg, darauf mathen, Juden von der Nie- | steht.

Was die Erwerbsmittel der Juden betrifft, so ergiebt sich nah dem abgöttische Völker anwendbar, und der Talmud erkläre ausdrücklich, | den. (S. Beilage I. B.) : L tex “nl e Se A , gen / / , , ; L a N: A , ; Gesammtverhältnísse ín der ganzen Monarchie fol ende Reihenfol L Er daß als solche die Christen uicht zu betrachten seien weil sie den Die Regierungen, in deren Bezirk die meisten Juden auf dem stand noch jebt dem ähnlich, wie er von der Immediat-Justiz-Kom- | derlassung auszuschließen. Auch die Stadt Greifswald stüßt sich in Die Bildung von Judenschaften mit korporativen Rechten steht werbszweige, je nachdem sie am meisten von bén Alke bairleben werden wahren Gott anbeteten. Die Meinung der Rabbiner sci indessen Lande wohnen, erfennen ein Bedürfniß zu solchen Beschränkun= misjton zu Köln früher geschildert worden. j dieser Hinsicht auf ein ihr im Jahre 1264 verliehenes Privilegium. auch mit den Verhältnissen der Juden als einer blos geduldeten Religions=

: : i Bei vielen Landräthen und Friedensrihtern, welhe mit den Ju= Aus den oben für die allgemeine Freizügigkeit aufgestellten Grün- } Gesellschaft nicht in Widerspruch, so wenig wie daraus weitergreifende den selbst und den niederen, ihrem verderblichen Einfluß hauptsächlih | den bedarf cs einer besonderen Ausführung nicht, daß hinfort auch | Anordnungen und insbesondere eine Einmischung auch in die inneren

Von p den A ganzen Staate beschäftigen sich: allerdings dagegen, da zur Eingehung der Ehe uach dem Talmud | gen nicht. Landl d mit dem Hande G ise religióse Cere l f lich fei i ie Glau- F3 würde den Juden der Uebergang zum Landbau welcher an= z e j ; / ; i L zt / , É , , gewisse religiöse Ceremonien erforderlich jeien, welche nur die Glau Es würde den Juden der Uebergang 3 andvau, ) ausgeseßten Klassen der Bevölkerung in unmittelbare Berührung fom- | diese den erstgedachten drei Städten überdies nur unter Hinweisung | Kultus-Angelegenheiten nothwendig zu folgern sind.

2) Handwerker 49: bensgenossen verbinden könne Die Heir sei ch bürgerlic( -erseits gewünscht werden muß, dadurcl wesentli erschwert sein. Bien A j R Gesindedienst e Ag Ce Lied ain bit Ri rath L ne h B Sotelifitidon us A 2 RVRLID feiteus ear uet; s sie früher men, is eine nachtheilige Meinung über den Schacher und Wucher | auf die künftige Geseßgebung zugestandenen Befugnisse wegfallen Wird die Bildung von Judenschaften als ein Bedürfniß aner= 5 e uten a R A es würden die Eheleute sich ohue eine förmliche Ehescheidung tren- | in den paderbornischen Kreisen vorgekommen, köunen von den Städ- der dortigen Juden überwiegend, und sie haben si daher auch für | müssen. : kannt, so unterliegt es auch keinem Bedenken, eine solche Einrichtung ast- und Schankwirthe / L ten aus eben sowohl ausgeübt werden, und überdies hat die Erfah- die Aufrechthaltung des Dekrets ausgesprohen. Es wird bemerkt, Bildung von Judenschaften. s für alle jüdischen Gemeinden im ganzen Umfange der Monarchie ins D oi Z / G daß die Juden nihts mehr fürchteten, als wenn auf Grund des De- Für eine weitere erfolgreihe Entwickelung der Verhältnisse der | Leben treten zu lassen.

6) als Tagelöhner c nen dürfen. hat_

7) mit Wissenschafien : Aus dieser Antwort geht so viel klar hervor, daß nah den jü- f rung in jenen Kreisen ergeben, daß dem Landmann em Schuß gegen | : G ) : r ein : ihe C | v 1 9) als Renti if S n di n zwischen J i ‘isten i C herli edri Z ‘ch Verbesser seiner Lage auf ande- | krets der Einwand der nicht erhaltenen Valuta in Prozessen geltend | Juden im Stagk und in der bürgerlihen Gesellschaft hat die Geseß- Jn den ehemals französischen und westfälischen Landestheilen entiers leben 2 dischen Satzungen die Ehen- zwischen Juden und Christen in der That | wucherliche Bedrückungen durch Verbesserung seiner Lage f gemacht würde, indem sie sih auf den von ihnen alsdann zu führen- gebung die Aufgabe, war durch die Dekrete vom 17. März und 31, Dezember 1808 eine

9) von selbsiständigen Gewerbén, ab | ültig betrachtet werden. Da hiernach eine Vermi : | rem Wege sicherer haltiger gewährt werden k j , abgesehen von Handel nit als gültig betrahtet werden. Da hiernach eine Vermischung der | rem Wege sicherer und na hhaltiger gewährt werden fam. i: ; i, L 2 1 al 1 E pa L i j e dAr Ou E S Y 1 1, L ver, und Handwerk 2 Juden mit der sie umgebenden Bevölkerung ausgeschlossen bleibt, #o Die Einführung einer Genehmigung der Regierung bei Nieder- den Beweis nur in solchen Fällen einließen, wo sie ihrer Sache ganz i S De U Sat H Geschiedenheit ‘von tei fri Oran S inn (nee MUEIOO E Dez rone

10) von Kommunagl- und Gemeindediensten : ist es erklärlich, und die Erfahrung bestätigt es, daß eine völlige bür- | lassung der Juden i hebliche gewiß seien, sonst aber si lieber mit ihren Schuldnern verglichen ;

Städten würde insofern eine er D Tory, a9 : i s , j R ; ; i; 1 Den o hal j daß überhaupt die Furht vor dem Dekret und dessen Anwendung übrigen Bevölkerung hinaus eine dem bürgerlichen Leben und des- | Preußen und in Folge der Lostrennung der dortigen Synagogen-

11) vom Landbau ; / A Ra ) i j ; , , / , ie S s : if F d zue Beschr ls den Juden jeßt innerhalb des Bereichs / As e ; ove , E , N S Be idt aufoebi die Stammessonderung zwischen Christen un T ie OosB A vie allaenioine Treizügigkeit zusteht. Aller= ihrem Treiben noch einigermaßen wirksam entgegentrete und die be- halb auch den Juden selbst nachtheilige Trennung befördern oder Gemeinden von den Central-Konsistorien zu Paris und Kassel zu be- Wie sehr P die ist P isvlegent die Haupt-Beschäftigung der Juden. Eingezogenen zuverlässigen Erkundigungen zufolge, tritt in Frauk- | dings haben, den früher geäußerten Ansichten der Stände mehrerer dauerliGen egen M O desselben sih gar nicht absehen verstärken könnte, u stehen aufgehört. Es wird daher au für die Juden in den ehemals von den Christen unterscheiden, geht daraus her- | reich neben erkennbaren sozialen Fortschritten der jüdischen Bevölke- | Provinzen und auch der auf dem leßten sächsischen Provinzial-Land- lieben E Jahr S befragten Ober-Prokuratoren haben | den Juden eine Organisakion zu gewähre ; französischen und westfälischen Landestheilen unter Aufhebung des e / e ( für die Beibehaltung des Dekrets, nur der Prokurator zu Düssel- welche ihnen einestheils die erforderliche Selbstständigkeit giebt, nach in- | übrigen auf die jeßigen Verhältnisse niht mehr anwendbaren Juhalts

vor, - daß nach den statistishen Ermittelun Q 1 gen vom Jahre 1843 schon der E ; f E, l Age Z e 2 4 i cibeh d rung nah Verlauf von mehr als einem halben Jahrhundert die frü- | tage von der Mehrheit ausgesprochenen Ansicht gemäß, mehrere dorf hat für die Aufhebung des Art. 4, welcher den Juden allemal nenihreeigenthümlichenund insoweit auch stets abgesondert zunegarBe jener Dekrete die Bildung von Judenschaften in der beabsichtigten

Abri Bevülfecung mit demselbagd, währen d sich erst der 1034ste von der } \, ¿xe Trennung, wenngleich i i Abst en, noch jeßt in | Regierungen der Landestl eile, in denen sich eine geringere jüdische ; 0, n beschäftigte, ere Trennung, wenngleich in mannigfachen Abstufungen, n9% _) DeCNO grd / den Nachweis der vollständig und ohne Betrug bezahlten Valuta den Juteressen zu ordnen, andererseits aber ihnen eine ehrenhafte Stel- | Art anzuordnen sein. Jn Betreff der Juden im Großherzogthum

In der Beilage F. wird eine Uebers f j i ast ungeshwächter Stärke hervor. Am Oberrhein, dem an Deutsh- | Bevölkerung befindet, für eine Beschränkung der gedachten Art ge- ci, ; c e, bt E ; ; ; , ¡182 nen europäischen Staaten befindlichen Jüden AL lars N A lub S A bodibeile besteht noch oa mit Ausnahme eini- | stimmt, die tibrigen Regierungen theilen diese Ansicht aber nicht, und auflegt, i : Cal 6 V O. lung sichert und zugleich eine weitere Annäherung mit der christ- | Posen ist bei dem Jnhalte der Verordnung vom 1. Zuni 183 ¿n Zahl der übrigen Bewohner dieser Staaten gegeben, Wir entnehmen lbe er Veränderung in geselli en Berührungen, die frühere Geschieden- | namentlich hat sih in den Provinzen, woselbst das Edikt vom 12. DOU VEE, BA E La sih nux eine unbedingt für die Bei= lihen Bevölkerung durch vermehrte Theilnahme der Juden am Ge- | beabsichtigten Zwecke im Wesentlichen bereits genügt worden, uud in aus folgende, nah den Verhältnissen des Jahres 18 ; R 1 O os G M REEDSE Unge B id / Ua d ‘aígkeit besteht, das Bedürfniß zu behaltung des Dekrets ausgesprochen. Sie bemerkt, daß dasselbe we-= meindeleben und durch Eröffnung einer geregelten Mitwirkung bei | den übrigen Landestheilen sind die jüdischen Gemeinden bisher nur 43 bestimmte Daten: | heit. Ju den mittleren und“ unteren Klassen zu Paris findet eine | März 1812 gilt, mithin volle Freizügig steht, fniß z M: i i r gi ' ; Mithin ähnliche Wahrnehmung statt beschränkenden Maßregeln nicht ergeben. nigstens in einzelnen Bestimmungen seinen präkautiven Nußen be- den Angelegenheiten des leßteren vermitteit. Ms als Privat-Gesellschasten behandelt worden, so daß die Verbesserung apa E 4 Ein- Darunter ein Jude Der vorgelegte Geseh « Entwutf ist hiervon ausgehend, darauf | "Die Freiheit in der Bewegung der Gewerbe und die wehselnde währt, namentli der Art, 4 sehr auf Berminderung der Prozesse | Allerdings vermag die Gesepgebung allein dies Ziel nicht zu er- | ihres Zustandes durh Bildung von Judenschaften, welchen die Rechte Oesterreich 36 720,000 Uk: auf . Ew. | gerichtet, die Juden in allen Landestheilen mit geringer Ausnahme | Konkurrenz verändert die Einträglichkeit gewerblicher Unternehmungen Le E ed 3 t eg M an Minderjährige 2c., dié Art. | reichen. Sie fann nur die Grundlagen und Formen dafür gewähren, i er Personen beigelegt worden, ihnen nur E Stri reußen 15,267,326 206/050 7s durch gemeinsame Normen zu verbinden, ihnen die zum Bestehen und | jeßt runs so rash und entschieden, daß die Gewerbtreibeuden weit Ed igt Gali A DO Aufhebung O A Gde AúWE A E (ain D gf ves difelben, en, e Es it fr en A na me ams d Ronigo d af aI b Sreriiuta « R . Í , r Li thr C 1A Or ( ai ay e 2 ) art, ÿ ar( , =- rvo ese r. , D Sachsen L LTIAS G î u zur beo vie E, did r Lelclmtert 2 Lau zu ci E für ihre Sa nts e C T welche mit kaufmännischen Rechten Handlung treiben, weil solchen fast fommendem Vertrauen richtig benußt werden, eine für die Juden im | der jüdischen Kultus-Verbältnisse zunächst die Juden selbst mit ihren R nacdvei 17881190 11427 120 vit het e ace ens zu S ai E Wu TeB My e werar sie dessen Bestehen und ihre Existenz lern wollen, Hier- N e E artige S der nicht erhaltenen GEIA und im E nach allen Seiten hin befriedigende Vorschlägen gehört mes sollen, gen ae sein -mbchè Württemb 725 5 49. 2 Mle : R 206 “A R A L Gti i { nta Valuta entgegengeseßt worden sei. ine zweite Regierung erklärt | Stellung hervorgeben. 0 sener Bestimmung die Veutung eben sein möchte Baden ct 1338200 31368 ‘a züge zu sichern, dur die Aufhebung der zum grogen: Then nos der 1 me! E iono a S L E ie Anle Gk vao sich nir bedingt für die Aufhebung des Dekrets, die verei übrigen Die Aothnonkigkeit der Bildung korporativer Verbände für das | daß e eiben Gemeiden due ihre Organe mit ihrem Gut- Kurhessen 732,073 8300 88, Veran Beschränkung in oten U Zeug Ne oie Vifenbahnen auf da 4 Sinken vbes1did Hebung atwerblichèr Erfolge sind dagegen unbedingt für -eine solche, theils weil sie die Zwecke des | jüdische Kultuswesen hat sich mit der Zeit unabweisbar herausgestellt. | achten vernommen werden sollten, hat die Ausführung derselben nur Belgien 4,213,863 1,954 2,157. ung zu einem hieraus hervorgehenden Mißtrauen geg in den einzelnen Ortschaften ausüben, je nachdem ihnen der frühere | Dekrets auf geeigneterem Wege erreichbar finden, theils weil die Be- | Jm §, 39 des Edikts vom 11. März 1812 über die bürgerlichen | unvollständig bewirkt werden können, da die Juden in den meisten / / stimmungen des Gesebes der Hebung der Juden entgegenständen. Verhältnisse der Juden in den damals zum preußischen Staate gehö- | Landestheilen sich zur Zeit nicht in abgegränzten Verbindungen be- geg g

Niederlande 3,168,056 52,245 61. Moralität ‘im Allgemeinen zu beseitigen, die für ihre Freizügigkeit und | | Dänemark 6000 - 366. Gewerbthätigkeit noch bestehenden Schranken aufzuheben und an Stelle | Verkehr entzogen oder ein solher neu zugewendet wird. Der Ansicht für die Aufhebung muß man \ich in der That an- | rigen Landestheilen wurde auch die Ordnung des jüdischen Kultus- | finden, Lide durch bestimmte Organe si zu äußern im Stande sind, ‘tal : et fanglrenben Rabbiner überall nur als Privatbeamte der

ie auf Verbesserung Die hierdurch entstehende Umgestaltung der Gewerbe - Verhält- ließen ) ; é d l s d behalten, d E utt Schalivestus dühbs verb OeLen wnb dies einden in Betracht kommen, von welchen überdies, mit

Suda, a 850 Ge ber e eus id & an, d O e 6d Einwirkung d isse bedingt daher die freie Bewegung der Gewerbtreibenden nah

î 13,000 2,076. n, gerichteten Ausnahmegeseße eine thätige Einwirtung der } m d ie [freie g der t cio lat den Angaben d l eds , , ; , 4 es

rankrei : d l j y ft würd Folgt man den Angaben derer, welche für die Aufrechterhaltun daß die deshalb erforderlichen Bestimmungen unter Zuziehung von- | jüdischen ¿ /

ch 70,000 487. Juden selbs zur Hebung Wi Glaubensgenossen treten zu lassen. Ju } allen Richtungen, und wenn den Juden diese vershränkt' würde, so des Dekrets stimmen, \o is der Zweck, welchen das Geseh hauptsächlid a des iübishen Ölaubensbekfenntaisses, die ar ® heët etwaiger Ausnahme der bei größeren Gemeinden fungirenden

üßland 838,453 1,120,000 56 dem Verbande von Juden i i / e ten sollen neben der Befriedigung ihrer , A ' 413,000 41, religiösen Bedürfnisse, E Secanvug von der übrigen Bevöl= Erste Beilage