1847 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

legen gehört, daß sie si diese spezielle Kenntniß auch nit zu- trauen.

Nun kann ih nur annehmen, daß, nachdem Se. Majestät in wei- ser Absicht uns den Finanz = Etat zur Jnformation vorgelegt haben, Se. Majestät auch wollen, daß wir daraus eine gründliche Kenntniß \{öpfen sollen. Wenn nun Mancher von uns individuell die Kennt- nisse sich niht beimißt, um eine gründliche Juformation s{öpsen zu können, so_ ist es am klarsten und einfachsten, daß wir, wie es Jeder auch privatim thun könnte, an jene uuserer Kollegen uns wenden, de- nen wir diese Kenntnisse zutraucn. Bei Gelegenheit der Reviston des Geschäfts-Reglements is mit großer Majorität von der hohen Kurie

angenommen worden, daß die genaueste Kenntniß dei Persönlichkeiten unserem Herrn Marschalle inhäriren müsse. J kann nur glauben, daß dies angenommen worden ist, sonst würde die hohe Kurie nicht bejchlossen haben, daß Alles, was nach dem Antrage der anderen Ku rie der Wahl zu überlassen wäre, det, Bestimmung des Herrn Mar= alls verbleiben soll. Tolglich ziehe ih den Schluß aus diejer Be- stimmung der hohen Kurie, daß, nachdem unjerem Herrn Marschall die genaueste Kenntniß der Charaktere und Eigenschaften sämmtlicher Mitglieder der hohen Kurie inhariren muß, auch der Marschall am besten eine Kommission ernennen fann, die aus Mitgliedern bestehen wird, welche genug|am sich befähigt halten, aus dem „Finanz - Ctat, der uns vorgelegt worden ijt, ein klares und auschauliches Bild auch für die weniger befähigten Mitglieder, worunter ich mich zähle, zu entiverfen.

Jch stimme hierin meinem verehrten Kollegen für den Fürsten zu Wittgenstein-Berlsburg vollständig bei und sehe nicht auf die Ab sicht, auch glaube ih, daß Niemand in dieser hohen Kurie auf die Absicht sieht, die dieses oder jenes Mitglied in der anderen Kinie hierbei geleitet haben mag, sondern wir sehen nur auf das, was schriftlich uns vorliegt. Wix wünschen und bitten, die Jnformation nicht jedem Einzelnen, sondern, statt uns, einer Abtheilung vorzulegen, und aus dem Bilde, welches die Abtheilung sich über den Staats haushalt entwirft, erfolgt ein Abtheilungsbericht. Durch diesen Ab=- theilungsberiht wind uns das in nuce vorgetagen, was in größeren Konvoluten der Abtheilung vorgelegen hat. Wir werden Alle, wie ih glaube, nah einem Vortrage von höchstens ein paar Stun®en ein viel gründlicheres Bild von dem vortrefflich geordneten Finanz wesen, von dem brillanten Zustande des Staatshaushaltes erlangen, als wenn jeder Einzelne sich durch endlose Ziffern durcharbeitet, ohne daß dies vielleicht weder zu seiner, noch zu unserer Belehrung dient. Jch glaube auch andererseits, daß bei den vielfachen Beschäftigungen, die auf dem Finanz - Ministerium während der Zeit des Vereinigten Landtages lasten, wenn von den 600 Mitgliedern beider Kurien Je der vou dem durch Se. Majestät gegebenen Rechte Gebrauch machen will und jedem Einzelnen die Junformatian gewährt werden ollie, die sämmtliche Zeit der sämmtlichen Beamten des Fi- nanz - Ministeriums, die ganze ‘Dauer des Landtags hindurch nicht ausreichen dürfte. Jch sche von der einen oder anderen Seite in der Juformation durch etne Abtheilung überhaupt nur einen Nußen, insofern an das Wort Bericht nicht der Begriff eines Vorschlages angeknüpst wird; deun aus dem Bericht folgt noch nicht, daß die Abtheilung uns vorschlägt, um dieses zu bitten, auf jene Abänderung anzutragen oder irgend etwas bemängeln zu wollen, sondern es wird aus einem großen und bei weitem sür Viele un deutlichen Aftenstücke eine engere, für Alle faßliche Uebersicht gezogen. Nun erlaube ih mix, guf den Zeitpunkt zurückzukommen, und da muß ich namentli auf den Grund einen Accent legen, den mein verehrter Kollege für den Fürsten zu Wittgenstein Berleburg schr richtig ent= widelt hat. Se. Majestät hat geruht, im §. 14 klar und deutlich den einzigen Fall auszusprechen, in dem beide Kurien in vereinigter Sigzung zu berathen haben. Der vereinigten Sitzung geht allerdings eine Arbeit der aus Mitgliedern beider Kurien zusammengeseßten Ausschüsse voraus; ih sehe aber nicht cin, wie §. 11 so genau mit 8. 14 gleihlautend sein soll, daß wir um in Vereinigter Sizung irgend ein von Sr. Majzejtät uns vorgelegtes Auleihe=-Projekt ‘ode oder ein neues Steuer-Projeft zu berathen und dazu unsere stän dische Einwilligung zu gebs, daß wir, sage ich, unumganglich noth- wendig die Jnformation, wie sie uns §. 11 zugesichert is, in Ver- einigter Kurie oder kombinirtem Ausschusse entgegennebmen müssen. Setßen wir den Fall, daß Se. Majestat geruht, den Vereinigten Landtag zu berufen, obne, was bei dem brillanten Zustande der preußischen Finanzen sehr leiht möglich ist, eine Auleihe oder cin Steuerprojekt uns vorzulegen. OGeschähe dies, so würde mchts- destoweniger §. 11 vollflommen wahr dastehen bleiben, und nur die Anwendbarkeit des §. 14, die gemeinsame Berathung beider Kurien fiele weg. Es werden sih gewiß Stellen in deu §8. 4 10) finden, wie z. B. §. 8, mit deren Beweiëführung ih die bobe Kurie uicht aufhalten will, welhe es aber möglich machen, daß Se. Majestät uns hierher beruft und den Finanz=-Etat vorlegt, ohne eine neue Steuer, eine Anleihe zu proponirenz; wir würden uns daun insormiren und hätten doch feine fombinirten Ausschüsse. Nun komme ih auf den 2tcu Theil, den Nüglichkeitspunkt bei ciner vereinigten oder getreunten Abtheilung. Jch sehe niht cin, warum aus den getrennten Abtheilungen ein Konflikt eutstehen könnte. Wenn wir jeßt Jeder einzeln den Finanz-Etat durchgehen, so bildet sih cine in- dividuelle Meinuug jedes Eiuzeluen, also hier von 82 Mitgliedern, in der. anderea Kurie können sich 500 verschiedene Meinungen bilden. Wenn nun in Folge des Berichtes, del'uns vorgelegt wird, ohne daß auf diejen Bericht eine Beschlußnahme von Seiten der Abtheilung be- Gt, wird, wie ich die Chre hatte zu sagen, wenn also in Folge diejes Berichies sih hicr zehn oder cine divergirende Meinung und drüben eine oder 100 divergirende Meinungen bilden, so ist der Konflikt nicht größer, ob der Etat den Vereinigten Kurien oder jeder Kurie getrennt vorgelegt wird. Daun werde ich mir uoch erlauben, eme technische Frage hinzuzufügen. Weun in der vereinigten Ab- theaung der betreffende Gegenstand durchforscht und in Folge dessen c E Uit Lie Tbe sol der Bericht vorgelegt werden? Wer O LiN müsen also f ps egen, uad wer in der anderen Kurie?

Z E s T §. 11 zugesagten Juformation die Veret- nigten Kurie zusammentreten, um den Bericht darüber zu hörei! oder die Abtheilung müßte sich in zwei Theile \spalten, und der cine Theil der Abtheilung, welcher der Herren-Kurie La ehört, würde bik Bericht hier vorlegen, uud der andere Theil ver Abtheilun welcher der Drei-Stände-Kurie angehört, würde ihn vort vortra A Wenn wir in den Vereinigten Kurien sißen, so haben wir uns eitabe) S diglich nah §. 14 zu verhalten. Dieser Paragraph sagt, daß wir nur bei Steuer- und Anleihefragen in den Vereinigten Kurien zu sitzen haben, nicht um eine Juformation entgegenzunehmen. Endlich hat Se. Majestät in der Allerhöchsten Botschaft vom 22. April es ist dies ein Gegenstand, den ich nur sehr zart berühren darf ge- ruht, die gegenwärtige Geseßgebung, die uns hier vereinigt, bil- dungsfähig zu nennen. És ist wohl möglich, daß dieses neue Ju- stitut, die Herren-Kurie , die durchaus nicht historish im Lande fußt, sondern nur eine Emanation des Allerhöchsten Willens Sr. Majestät ist, daß diese Herren-Kurie, sage i, einer sehr großen Bildung und also auch einer größeren Trennung entgegengehe, als es gegenwärtig der Fall ist, und als wir jeßt vorauszusehen vermögen. Jh glaube daher niht, daß es an uns is, einen Anknüpfungspunkt zu suchen,

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nennen , irgendwie hinderud in den Weg treten könnte. Die hohe Kurie wird wohl einsehen, was mi verhindert, weiter diesen Ge- genstand zu berühren.

Graf Burghauß: Jh meinerseits kann mih nur dem an- schließen, was mein verehrter Kollege aus Schlesien vor diesem durch= ‘Tauchtigen Redner, der eben gesprochen, gesagt hat, daß ih es näm- lich unendlih zweckmäßiger und einfacher finde, wenn cine solche Jn- formation von einer Vereinigten Abtheilung genommen und den Ver= einigten Kurien vorgetragen wird. Jch glaube, daß in Bezug auf die Zeit ein wesentliher Grund zu sinden is, um diesen Weg zweck-= mäßiger zu erachten. Denn ich sehe nicht ein, wie viel Zeit, wenn ein solcher Gegenstand in getrennten Abtheilungen und Kurien bera- then werden follte und diese Abtheilungen nun verschiedener Ansicht wären, wieviel Zeit, sage ih, dann vergehen müßte, ehe diejenigen Abtheilungen nur zu irgend einer Berathung und Beschlußnahme fommen fönnten, die außerdem berufen sind, über die Finanz-Angelegeu- heiten ihr Gutachten an die Kurien abzugeben. Jch sehe darin eine große Verzögerung und Verweitläuftigung des Geschäftes. Endlich fann ih mir auch nicht erklären, wie die verschiedenen Meinungen, die si etwa lundgeben sollten, dann eigentlich zu einem Ganzen zu- sammenzubringen sind. Es würde doch jedenfalls cine sehr unan-= genehme Erscheinung sein, wenn die eine Kurie sagte : wir finden an der ganzen Finanz Verwaltung durchaus nichts zu erinnern, wir ha- ben keine Wünsche, wir sind vollkommen damit einverstanden, während die andere Kurie sagte, wir haben dies und dies Bedenken. Nun sehe ih durch den Vorschlag uo fein Mittel, um die verschiedenen Meinungen auszugleichen und sich zu verständigen, und demnach kaun ich nicht auders glauben, als daß es zweckmäßig ist, in einer Ver- einigten Abtheilung und in den Vereinigten Kurien diesen Gegen- stand aufzufassen.

Senfft von Pilsach: Jh muß dem, was von dem lebten ge- ehrten Redner und von einem anderen Herrn aus Schlesien entwickelt worden ist, darin beitreten, daß dic in Rede stehende Prüfung in ciner aus Mitgliedern beider Kurien bestehenden Abtheilung zweckmäßiger sei, als wenn sie in gesonderten Abtheilungen beider Kurien erfolge. Gleichwohl muß ich mich gegen einen solhen Vorschlag erklären und insofern mich ganz dem vorleßten verchrten Reduer anschließen, als vielleicht Rücksichten der Politik, jedenfalls aber die Bestimmungen drs g. 14 des Geseßes vom 3. Februar, dem entgegenstehen. Jh glaube, wir befinden uns hier aber in einer Kollision, der wir entgehen kön- nen, wenn wir der Hauptsache nach ganz bei der bisherigen Verfal- rungsweise bleiben, und ih gestehe, daß ich davon mich eigentlich uicht überzeugen kanu, daß diesc Verfahrungsweise wesentlichen Bedenken unterliege. Jch bin dem verehrten Redner, der in der vorigeu Sihung so ausführlich über diese Sache gesprochen hat, wie ih glaube, auf merksam gefolgt und habe die Gründe, die von ihm für die beantragte Petition angeführt sind, sorgfältig erwogen. Einverstanden bin ih darin, daß ein gr“indlihes Eingehen in den Staatshaushalt unerläß- lich ist. Auch darin stimme ich mit jenem Redner überein, daß die Mitglieder, welche mit einer solchen Prüsung beauftragt werden, mog- lich} sachkundige Männer sein müssen, Jh erfeune es ferner fün richtig an, daß nicht eine Abtheilung in Beziehung auf ein Steuer- geseß oder cine Auleihe die fragliche Prüfung vornehme und eine andere Abtheilung in einer ähnlichen Angelegenheit sich wiederum der selben Prüfung unterziehe, halte es vielmehr für höchst wünschens

werth, daß diese Prüfung nur von einer und derselben Abtheilung er folge. Allein ih kaun mich uicht überzeugen, daß das nicht Alles zu

erzielen wäre, wenn sämmtliche auf Stagts-Auleihen und Steuer= Veränderungen sich beziehenden Geschäfte, uebst der Prüfung des Staatshaushalts, einer und derselben Abtheilung übergeben würden. Meines Erachtens würde dann der Unterschied mit der be- antraaten Maßregel darin bestehen, daß die Prüfung des Staats= haushalts sich auf bestimmte Richtungen beschränkte, und das, glaube ih, is durhaus genügend und enthebt uns einer vielleicht in man: cher Beziehung nicht angemessenen Bitte. On Lgnar: Jch kann mich nur der Ansicht meines verchrken Freundes aus Ober - Schlesien in dem Wunsche anschließen, daß der Hauvt - Finanz - Etat in Abtheilungen beider Kurien geprüft werden möge, und kann nicht glauben, daß hierdurch Veranlassung zu bedenk- lichen Konsflikten gegeben werden würde; aber selbst wenn eine jede Kurie eine gesonderte Ansicht über den Finanz - Etat gewinnen sollte, so wäre dies prinzipiell noch kein Uebelstand; denn es liegt ganz in der Natur eines Zweikurien - Systems, daß sich in jeder Kurie eine ihr eigenthümliche Staats-Anschauung bilde, in welcher auch die An- sicht über den Staatehaushalt mitbegriffen sein müßte. Von der ti- nen Seite würde man den Gegenstand mehr aus dem Standpunkte der Fortbildung betrachten, während von der anderen, das Prinzip der Stabilität leitender bleiben dürfte. Bei berathenden Körperschaften fönnte daraus, nah meiner Ansicht, kein Uebelstand entstehen.

Graf York: Jh kann der Meinung des Fürsten, der so eben gesprochen hat, nicht beitreten, ih kann mich auch nicht überzeugt er- achten durch die Rede des sehr beredten fürstlichen Mitgliedes aus Schlesien, welches früher sprach. Es handelt sh immer uur | um cine Vorberathung, um cine Jnuformation, also um Notizen, Nachrichten, die erst eingesammelt werden sollen, um daun die thung in der ganzen Kurie vorzunehmen, und da muß ih sagen, daß, weun von verschiedenen Gesichtspunkten aus der Finanz Etat angcse= hen wird und sich möglicherweise cin widersprechendes Bild für beide Abtheilungen herausstellt, daun für mich bei der Berathung und der darauf folgenden Veschlußnahme sich allerdings leiht eine Kollision zwischen den beiden Kurien herausstellen kann, sofern sie getrennt be= rathen, und ih habe {hon vorher ausgesprochen, daß cs mein leb= hafter Wunsch sei, daß es je mehr und mehr möglich werde, daß jede einzelne Kurie selbstständig berathe. Wenn das aber der Fall sein sollte, so halte ich dann gerade um so wünschenswerther, daß eine einzige Kommission, deren Mitglieder aus beiden Kurien zu ge- meinschaftliher Jnformation zusammengeseßt sind, bestehe. Da ich sehe, daß das verehrte Mitglied für die Mark Braudenburg, welches das vorigemal einen so ausführlichen und klaren Vortrag über diesen Gegenstand gehalten hat, jeßt anwesend is, so würde ih mir nun die Frage erlauben, wie deun aus der Jukonfequenz, die ih in dem Vor= trage zu finden geglaubt habe, glücklich herauszukommen wäre. Jn- dem ich allen Gründen beitrete, daß eine Kommission besser ist, als drei, die, wie mir shcint, ganz unwidcrleglih sind, so kann ih nun nicht einsehen, wie dieser Uebelstand für zwei getrennte Abtheilungen der beiden Kurien nicht stattfinden solle, die auch nicht zusammen die Jnfermation sich erwerben könuen, sonst würde es nur eine Kommis- sion sein, sondern auch nach ciuander, wobei daun auch cin großer Zeitraum dazwischen liegen faun, und sto würde dieser Uebelstand dann nur für jede einzelne Kurie oder für den Vereinigten Landtag eiutre- ten können, der jeßt bei drei Abtheilungen f attfinden würde. Jh muß gestehen, daß ih die Konsequenz da niht habe herausfinden können, und ih wide sehr gern mich darüber belehren lassen.

Graf von Zieten: Um mich kurz zu fassen, deduzire ich so: Nach dem Allerhöchsten Patente haben wir weder das Recht, noch die Befugniß, den Finanz-Etat zu begutachten und noch weniger ihn zu berathen, und nah meinem Wunsche wird, dieses Recht uns von der Krone hoffentlich uie eingeräumt werben. Die vorliegende Frage be-

der einer solchen Trennung, ih will es nicht Zwe-Kammer-System

legten Materialien, und da kann ih mi lediglich der Ausiht meiner beiden verehrten Gönner aus Schlesien anschließen, daß hierzu eine aus beiden Kurien zusammengeseßt und vielleicht nah Verhältniß der Stärke der Kurien an sich. dadurch, wie {on vorhin erwähnt wurde, niß bedungen und ist dem Zwecke vollkommen genügend. Jch sebe also nicht ein, warum diese Juformation nur partiell und nicht sum- marish gefaßt werden soll. Graf von Arnim: führlichen Antheil nehmen zu

Kommission ernannt werde,

cine unendliche Zeiterspar=

Jch bedaure, an der Debatte keinen aué= nnen, weil ich mich wegen Heiser= feit kaum verständlich machen kannz ih erlaube mir aber doch, mit weiïilgeni Worten auf die Frage zu antworten, glied aus Schlesien an mih gerichtet hat. eine große Verschiedenheit, ob von zwei an sich getrennten Körper schaften sich ciue jede durch eine Abt miren läßt, sei es zu gleicher Zeit, sei cs oder ob eine und dieselbe Körperschaft, die durch zwei oder drei verschiedene Abtheilungen über denselben Gegen- Unvereinbarkeit des Verfahrens, wonach zwei getrennte Körperschasten sich über den Staatshaushalt lassen, mit der Praxis kann ich schon deshalb Ländern stattsindet, wo das feinem derselben

die ein geehrtes Mit Jch glaube, es is doch

aus ihrer Mitte infor- zu verschiedenen Zeiten, Vereinigten Kurien, sih

staud Vortrag halten läßt,

ein Gutachten geven niht anerkennen, weil sie in den meisten Zweikammersystem besteht. auscinandergehen , gemacht zu Vereinigung

Staatshaushalts und in keinem derselben findet

Zur Sache aber, beschränke Vorschlag, dicse „Frage, die in Zweckmäßigkeit als uach der verschiedenen Seiten ver= nachdem das Geseß #o oder so die Auslegung Majestät auheimzustellen, ie das Gesetz in dieser Be

meines geehrten Kollegen aus Schlesien. ih mich heute auf den unmaßgeblichen der Abtheilung, uicht sowohl nach threr Lage des Gesebßes und die auch schieden beantwortet worden E, e ausgelegt wird, diese Frage dieser Beziehung lediglih Sr. jestät werden am besten wissen, wie D ziehung gede

des Gesebes

utet haben. -

umire also kurz folgende ¿Fakta: vou dem Staatshaushalte informiren, und ich wenn ih behaupte, daß diesmal, wo keine Ab Landtag, nur in sehr wenigen 1 Lage des Staatshaushaltes ibereinstimmenden Erklärung arien soll ferner die Juformation durch

Der Landtag soll sich nah dem Gesebe glaube uicht z1 theilung sich d Mitgliederu mirt, sich trennen werde. der Herren Landtags - Kommis die Vorbereitung in den Abtheilungen stattsinden. Landtags - Kommissar hat endlich ausdriictlich ¿Folgend halt einer besonderen Abtheilung zur Berathung odei de, oder der Abtheilung, welcher die hulden oder Steuern kTonsentirt werden Wenn nun diese Kommissars Lon die Kurie der Versammlung wünschen, {btheilung ge|chehe, des- eine statthaste erschemt. Wunsche, wie erx uns pure anschließen, in e Äbtheilung, die ernannt getrennt bestehen solle, Se. bei dem man zweifelhaft ei, elbst zu entscheiden.

dem sehr verehrten Reducr, ß ih auf die Anführung, daß landständischen Versammlungen, System besteht, jede Kammer sich getremit nur erwiedern muß: daß in den sich selbst entscheidet, wir aber 3, Februar in Finanzsragen mit der anderen Jch halte es daher wohl für das Nüßtlichste und Kürzeste, wie hier schon hinlänglich er in welche die Angelegenheiten kenutuißreichsten Mitglie- Darin muß ih aber mit dem

amit beschäftigt hat, deu vou der eigeutliche1 Nach der i

es erflart: „V9 der Staatshaus Begutachtung vorgelegt wer Frage vorliegt, ob neue ollen, is eine Frage vou geringer Bedeutung.“

Vlternative nah der Ansicht des Herrn Landtags geringer Bedeutung is, #o folgere ich, drei Stände und mehrere Mitglieder dieser Information durch eine besondere Se. Majestät gewiß als Man kaun si also nach meiner Meinung dem vou der Kurie der drei Stände vorgelegt 19k, Bezug auf die Frage aber, ob di aus beiden Kurien vereinigt oder sie als einen Punkt, wie das Geseß zu verstehen, Allerhöchst Jch erlaube mir, der eben geendet hat, zu bemerken, in allen anderen constitution bei denen das Zweikammer- S9)! den Staatshaushalt vorlegen läßk, Finanzsragen auch ) nah dem Gejeße vom Kurie zusammentreten müsseu.

daß, wenn

balb die Bitte au

Majestät bitten,

ede Kammer für

Natürlichste, N j örtert worden is, wenn wir von etuer taleutvollsten und iu Finan der gewählt werden, instiuirt werden. verehrten Redner vollkommen übereinstimmen, namentlich was meine daß ih durchaus uninformirt über den jeßigen denn ih kaun mir weder

Abtheilung,

Persou anbetrifst , Staatshaushalt vou hier scheiden werde; die Kenutuisse noch das Rechnungstalent zutrauen, um über die vor=- gelegten Etats klar geworden zu sein, und ich wünscht, von den großen Finanz-Talenten, welche sow 1 jener Kurie gewiß zu finden sind, belchrt worden ; mit dem leßten Theile dessen, was der Jch glaube, es ist überlassen, ob getrenute oder vereinigte

hätte wohl ge- ohl in dieser als

geehrte Redner sagte, stimme Sr. Majestät dem Könige zu Abtheilungen statthaben sollen. meinen Theil würde sür eine einzige Abtheilung stimmen; e Berathung über den Finanz - Etat selbst für so daß es mich sehr s{merzlich berühren aanz untergcorduete Punkt halbe Stunde verzü=-

ih ganz überein.

aber ich halte di zwedmäßig und so nüblich, würde, wenn dieser, nah meiner Ansicht, die Bilte an Se. Majestät auch nur eine gern sollte.

Fürst Lichnowsky: mein verehrter Kollege aus der Mark und dem ih nur vollkommen beistimmen kaun. Durchlaucht sragen, ob dies

Marschall: wordeu ist, die ge

Das ift also das Amendement, Brandenburg vorgeschlagen hat, Würden nicht Ew. cs Amendement Unterstützung findet ? ob der Vorschlag, sebliche Unterstüßung von 6 Mitgliedern findet. (Wird ausreichend unterstüßt.) Jch muß nur sagen, daß, wenn wir aussprechen anheimgegeben

Es fragt sich, der gemacht

Graf York: wollen, daß Sr. Majestät die Bestimmung darüber aube, daß dazu kein Beschluß der Kurie nöthig sein w daß Se. Majestät befehlen wird, wie s haudelt sich vielmehr nux welche Ansicht wir dar= darüber ausck Abtheilungen für ersprießlicher mmer kommen müssen, prechendste erscheint. Wenn ich allei gemachten x Juformation gefolgt bin, die aus dem über den Zustand des Staats= so is bei allen diesen Vorschlägen eine theil stehen geblieben, der des gro 1 in Abtheilungen des Vereinigten Landta= daß eine genaue Juformation über den Staats- daß ih gar nicht in Tagen

werde, ich gl Das crfolgt gauz von selbst, die Kommission zusammengeseßt sein soll; e darum, daß wix Sr. Majestät aussprecheu, über hegen, und es ist wohl unerläßlich sprechen müssen, ob wir eine oder, zwei Es wird also zur Abstimmung 1 zwei oder cine Abtheilung uns als d

Fürst Wilhelm von ? n zur Erlangung de g. 11 tes Gesehes vom 3. uns zustehen ,

daß wir uns

adziwill:

Haushaltes rigkeit, ein Nach lustes bei den Berat Jch glaube,

halt -eine so umfassende Arbeit ist, en das Zeitmaß aussprehen möchte, das nöthig sein würde, um diese Jusormation sich vollständig zu verschaffen, so daß man in pleno den vorkommenden Fragen genügend begegnen

ßen Zeitver=-

zu verschaffen,

Es würde mir deshalb für den ganzen G

I ang der Berathung in den Vereinigten Kurien zweckmäßig erscheinen,

wenn die Jnformation

triff nur eine Juformation, die wir nehmen sollen; wir sollen uns überzeugen, wie der Finanz-Etat beschaffen is, dnrch die uns vorge-

von Hause aus dur ständische Mitwirkung erfolgen fönnte.

wäre nah meiner Ansicht nöthig, daß eine solche Jnformation eine vollständigere Uebersicht enthielte, als sie diesesmal den Ständen ge- geben worden is. Wenn ih mich frage, auf welche Weise dieser Zweck erreicht werden könnte, so finde ich ein Mittel dazu in den Geseßen vom 3, Februar. Die Corporation, die hier zweckmäßig ein= treten könnte, wäre der ständische Ausschuß. Wenn diese Corporation, mit dem Finanz-Ministerium vereint, die Uebersicht abfaßte, die den Ständen vorzulegen wäre, so würde die Information vollständig vor= handen sein. Der Vereinigte Landtag würde sich dann nicht speziell in Abtheilungen damit zu beschäftigen haben, und somit sogleich an die Berathung der Finauzgesebe schreiten können.

Freiherr Senfft von Pilsah: Jch will auf dasjenige, was ich bereits erflärt habe, nur kurz zurückkommen. Es is dargethan worden, wie wünschenswerth es sei, daß die Prüfung des Staate= Haushaltes von einer aus beiden Kurien zusammengeseßten Abthei- lung erfolge. Es is auf der anderen Seite aber auf das obwaltende geseßliche Hinderniß hingewiesen worden, und ih glaube kaum, daß dieses Hinderniß zu beseitigen sein wird. Es heißt in dem §. 14 des Geseßes vom 3. Februar d. J. : N :

„Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegen Ausf-

unabme ueuer Staats-Anteihen (g. 5) oder wegen Einführung neuer

Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersäbße (§. 9) zu be-

schließen hat, so tritt der Herrenstand mit den übrigen Stäuden

zu gemeinschastliher Berathung und Beschlußuahme zusammen, Jn allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Be- rathung und die Abstimmung des Herrenstaudes in abgesonderte:

Versammlung.“

Es scheint mir also nicht möglich, daß wir dem Gesehe genügen und doch eine ausschließlich zur Prüfung des Staatsbgushaltcs be- stimmte Abtheilung aus beiden Kurien zusammeuscßen. Jch glaube aber, wir kommen aus dieser Kollision heraus, wenn wir derjenigei Abtheilung, welche den Staatshaushalt prüft, alle auf die Verände- rung in der Steuergescßgebung oder auf Anleihen Bezug habenden Geseßze zuweisen. Wenigstens möchte ich wünschen, daß vorläusig und bis mehr Erfahrungen gesammelt worden sind, es so gehalteu werde. Uebrigens muß ih uoch erwähnen, daß in dem Gutachten der Ab theilung gesagt ist: es solle der Vereinigte Landtag „Gelegenheit er- halten, Bitten, die sich auf den Staatshaushalt uud die Finanz-Ver= waltung bezichen, Sr. Majestät vorzulegen.“

Hiernach glaube ich, haudelt es sich um die Frage, ob wir Sr. Majestät eine Bitte vortragen wollen, die zur Folge hak, daß wir eine ganz allgemeine, zur Begutachtung des Staatshauehalts süh rende Prüfung desselben vornehmen, oder ob wir nach wie vor diese Prüfung auf die Juformation beschränken wollen, die in Betreff et- waizer Anleihen oder Veränderungen in der Besteuerung ersorder= lich is. Jh bin dagegen, jene Bitte auszusprechen, aus der gefol- gert werden köunte, daß wir den gauzen Stagtshaushalt zu begut achten begehren. Will Se. Majestät den Ständen die Pflicht einer folchen Begutachtung übertragen, so ist das etwas Anderes; aber darum bitten möchte ich nicht, am wenigsten jedoch eine Bitte aus sprechen, welche indirekt zu einer solchen Vegutachtung führen möchte.

Graf von Sierstorpff: Jch erlaube mir den Zweifel auf zustellen, daß, wenn in Folge der Jusormation die Abtheilung der einen Kurie ein Darlehn oder eine Steuerbewilligung sür zulüssig und die Ab!heiung der anderen Kurie dasselbe für uicht zulässig erachten sollte, wie alsdann die zwei Abtheilungen sich einigen sollen? Die Beschlußnahme der Steuerbewilligung ist eine gemeinschaftliche. Mithin muß auch der Grund, auf welchem diese Beschlußnahme be ruht, das heißt: die Juformatioun, gemeinschaftlich sein,

Graf vou Kielmannsegge: Wenn ich den Berathungen rich-= tig gefolgt bin, so dreht es sih darum, ob in den Fällen, wo nach den §8. 4 bis 10 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. zZebrua1 d. J. die ständische Mitwirkung eintritt, die Abtheilungen der beiden Kurien getrennt oder vereinigt arbeiten sollen 5 da aber die Ansichten der beidèn Kurieu gerade für diese Gegenstände sehr verschieden sein konnen, erlaube ih mir vorzuschlagen, daß statt der beantragten Fassung folgende gewahlt würde: „daß Se. Majestät allerunterthänigst gebeten werde, Allergnädigst zu gestatteu, daß der Haup! Finanz-Etat und die Uebersicht der Finanz-Verwaltung einer Abtheilung jeder Kurie zur Vorberathung, dann aber den aus beiden Kurien vereintg- ten Abtheilungen zur gemeinschafstlichen Berathung vor Be- richterstattung im Plenum überwiesen würde.“

Fch glaube nämlich, es fönnten die Ansichten über die Noth- wendigleit einer Anleihe, einer neuen Steuer oder einer Garantie für die beiden Kurien sehr verschieden sein, und es scheint darum zu- nächit die getrennte Berathung in den Abtheilungen aus betden Kurien räthlih und fast uothwendigz ih erlaube mir deshalb, dieje veränderte Fassung zu beautragen, daß also der Finanz-Etat und die Uebersicht der Finanz-Verwaltung einer Abtheilung jeder Kurie zur Vorberathung, dann aber den Abtheilungen beider Kurten zur ge- meinschaftlihen Berathung überwiesen werden, da die Diskussion über die betreffenden Angelegenheiten nach der Verorduung vom 3, Februar in den Vereinigten Kurien staltsindet.

Marschall: Das is ein neuer Antrag, und ih muß darum ragen, ob ex die geseßliche Unterstüßung von 6 Mitgliedern sindet. Er hat sie gefunden.

Fürst von Hohenlohe: Es is schon früher hervorgehoben worden, was für die Verweisung der Juformation an eine Abtheilung der Vrreinigten Kurien gesprochen hat, und was für die Zutheilung der Sache an die verschiedenen Kurien spricht. Eines habe ih aber noch vermißt. Es is das, wenn Petitionen vorgelegt werden, welche eine solche Juformation erfordern, so is es wünschenswerth, daß die Abtheilungen, welche Auskunft geben. können, aus der Kurie zusam- niengeseßt sind, in welcher die Petitionen berathen werden. Jch muß jeßt darauf aufmerksam machen, daß in der Abtheilung selbst, wo wir darüber berathen haben, sich die Debatte schr laug ausgespounen hat. (és waren Viele dafür, den Gegenstand eiuer gemeinschaftlichen Ab- theilung zu übergeben, und eben so Viele erklärten sich dafür, ihu verck schiedenen Abtheilungen aus den Vereinigten Kurieu zu überlassen. Jch glaube, daß wir dem Antrage des geehrten Mitgliedes aus der Mark beitreten könnten, cs der Bestimmung Sr. Majestät zu überlassen. Was den Autrag des geehrten Mitgliedes an meiner Seite betrifst, bei Zusammenstellung des Finanz-Etats dic Kommission der 8 zuzu- ziehen, so muß ih. mich dagegen erklären. Es würde dies weiter ge- hen, als das Gese uns gestattet. Der Antrag der Kutie der drei Stände geht darguf hin, uns nach dem Geseß vom 3, Februar cine Zuformation zu verschaffen, weiter uichts. Jusofern das Gesetz es gestattet, hat. die Abtheilung sich demselben angeschlossen.

Ein Mitglied: Es istt die Vermuthung meines verehrten Kollegen dahin ausgesprochen worden, als weun ich weiter gehen wolle, als §. 8 gestattet. Jh habe in meinem Antrag hingestellt, daß die 8 Mitglieder zugezogen werden möchten zur Feststellung der Ueber- sicht, die gegeben werden foll. Es versteht sich von selbst, meine Ab- sicht ging nit weiter, als an die Stelle der Abtheilung zu seben tine Kommission nach den verschiedenen Ansichten der Kurien, die ent- weder aus den Vereinigten Kurien oder aus jeder Kurie besonders ge= bildet werden soll, Mein Antrag war nur im Juteresse der Zeit- Ersparniß. :

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Marschall: Es is zu ermitteln, ob dieser Antrag die geseb- lihe Unterstüßung von 6 Mitgliedern sindet.

(Nach einer Pause.) Er hat sie nicht gefunden. S Referent Graf Eberhard zu Stolberg: Wenn ih vorhin rihtig verstanden habe, so hat ein Mitglied, das in der Abtheilung anwesend war, ein Amendement in Vorschlag- gebraht. Js es nun erlaubt, daß ein Mitglied, das n der Abtheilung anwesend war, ein Amendement zu dem Gutachten der Abtheilung in Vorschlag bringt, so glaube ich, daß es vielleicht auch dem Refereuten erlaubt sein dürfte, in Bezichung auf das, was vorhin gesprochen wurde, und namentlich in Beziehung auf die so sehr verschiedenen Meinungen, ob überhaupt eine Abtheilung gebildet v erden soll, welcher der Finanz - Ctat vor- gelegt werden soll, ob diese Abtheilung in jeder Kurie besonders ge- wählt oder eiue gemeinschaftliche sein soll, ob es Sr. Majestät zu überlassen sci, zu bestimmen, ob zwei oder eine Abtheilung gebildet werden. Wenn ich ferner noch das aufnehme, was Se. Furchlaucht der Fürst von Radziwill gesprochen hat in Beziehung auf das Zu ziehen dieser besonderen Abtheilung der acht gewählten Herren, fo werde ich in Beziehung auf diese verschiedenen Meinungen mir er- lauben, eine Fassung vorzuschlagen , welche vielleicht genügen könnte. Sie geht nämlich dahin, Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, dem Vereinigten Landtag den Weg anzuweisen, auf welchem sich derselbe dic uöthige Juformirung über den Haupt - Finanz Etat und die Uebersicht der Finanz Verwaltung im Sinne des §. 11 des Patents vom 3, Februar zu verschaffen habe. Jch weiß nicht, ob diese Fassung unterstüßt werden wird, ich glaube aber, es hat sich hier eine Ansicht dahin ausgesprochen, daß, wie die Sache jeht licgt, die Juformation, die doch durch das Geseh beabsichtigt worden ist, nicht erreicht wird, und ih glaubte daher, daß sich die Gesinnungen dahin vereinigen köunten, auszusprechen, was ich vorzuschlagen mix erlaubt habe.

Marschall: Es fragt sich, ob dieser Vorschlag die gesebliche Unterstützung vou 6 Mitgliedern sindet,

(Es erheben sich mchr als 6 Mitglieder.)

Yrinz von Hohenlohe: Jh mache darauf aufmerksam, daß das Amendement, das von dem verehrten Mitglicde aus der Mark gestellt is , einem Zweifel begegnen will, der in der Petition der Drei-Stände-Kurie liegt. Das Amendement, das der geehrte Herr Refereut aber gestellt hat, hebt, so zu sagen, die Petition auf; wir müssen also entweder cine Aenderung dei Petition kreiren, oder win müssen uns der Petition anschließen. Das ift der Unterschied zwischen den beiden Amendemonts.

Graf zu Solms=Baruth: Jch glaube, die Ueberzeugung hat sich bei der hohen Versammlung herausgestellt, daß eine Abthei [ung jedenfalls nothwendig ist, um die Juformation über deu Staats haushalt zu erlangen z es ist nur zweifelhaft, ob diese Abtheilung aus den Vereinigten Kurien oder ob von jeder der Kurien eine ernannt werde. Der Vorschlag, den das geehrte Mitglied aus der Mark Brandenburg gemacht hat, scheint mix ein ganz angemessener zu sein, nämlih daß man Se. Majestät den König bittet , Allergnädigst zu bestimmen , daß eine Deputation ode Abtheilung in Zukunst aus je-

der der beiden Kurien oder daß eine aus den Vereinigten Kurien er- nannt werden soll. Ju dieser Art war das Amendement gestellt, und ich meines Orts würde mich diesem vollkommen anschließen, und es schien, als ob es sich der Zustimmung einer großen Zahl der geehrten Her

ren erfreuen würde. Die beiden anderen Vorschläge sind ganz neue Amendements,

Graf York: Jch stimme dem vollständig bei, was so eben ge sagt wurde; uur scheint es mir erforderlich, daß, wenn wir Sr. Nia- jestät die Bitte aussprechen, einer Abtheilung die Prüfung des Staats haushalts zu übertragen, wir dieje Vitte \o motivirt vortragen mu}- sen, daß wir aussprechen, ob wir cine Abtheilung oder zwei für wün \henswerth erachten; denn das Sr, Majestät Entscheidung und Be- jehl überlassen bleibt, wie das ausgeführt werde, brauchen wir nicht durch das Amendement auszuspreche.t, es liegt in der Natur der Sache. /

Ein Mitglied: Ich möchte mith gezen diese Bitte überhaupt erflärenz ih halte die Ernennung einer solchen Abtheilung mt für nöthig. Neulich hat schon Se. Excellenz der Herr Finanz-Minister gesagt, daß in diesem Jahre die Zeit eigentlich zu kurz gewesen jet, um einen recht übersichtlichen Finanz = Etat deu Ständen vorzulegen z wenn also bei den späteren Landtagen länger wird daran gearbeitet werden können, so glaube ih, daß daun die Uebersicht so deutlich sein wird, daß gar nicht eine besondere Abtheilung nöthig sein wird, um die gehörige Juformation für die Stände zu bewirken. Auf der an deren Seite scheint mir aber immer ctwas Gefährliches darin zu lie- gen, denn wenn eiue Abtheilung dazu autorisirt ist, den Finanz-Etalk zu prüfen, so liegt es zu schr «uf der Hand, daß sie auch ih1 Urtheil darüber abgiebt, wodurch das Recht, das sich nach §. 11 die Krone unbedingt vorbehalten hat, geschmälert wurde, und aus diesem Grunde erkläre ich mich entschieden dagegen.

Graf zu Dohna=-Laud: Jch erkläre mich ganz entschieden für die vorliegende Petition mit dem Amendement, welches von dem verehrten Mitgliede aus der Mark Brandenburg vorgeschlagen 1, nämlich daß Se. Majestät gebeten werde, Allergnädigst zu bestimmen, ob diese Juformation in ciner Abtheilung der gomeinschastlichen Nu rien oder in zwei verschiedenen Abtheilungen heider Kurion stattfinden soll, Jch glaube, daß eine solhe Juformation nöthig 1, wenn die Mitwirkung der Stände in Beziehung auf den Staatshaushalt und die Finanz-Angelegenheiten des Staates eine geordnete und zweck- mäßige sein soll. Es ist darüber vou don vorhergehenden Rednern so Vieles beigebracht, daß ich mich enthalten fann, darüber cine wei- tere Ausführung zu geben; nur aus eme Bemerkung mehrerer verehr ten Herren Redner glaube ich zurückkommen zu muhjen, namentlich auf eine Bemerkung des Herru, der eben vor mir gesprochen hat. Er erllärte, eine solche Befugniß der Stände wäre gefährlich, indem dar- aus möglicher W ‘ise ein Recht abgeleitet werde könnte, sich in die Feststellung des Haupt Finanz-Ctats zu mischen. Ich muß gestehen, eine solche Befürchtung hege ih nicht. Se. Majestät der Kömg ha ben im §. 11 des Patents vom 9, Februar ganz bestimmt ausge- sprochen, daß die Feststellung des Haupt-Finanz Etats, so wie die Be ]stimmung über die Verwendung der übrigen Staats - Cinnahmeu, ein ausscließliches Recht der Krone bleiben soll, Dieje Bestimmung ist ganz unzweifelhaft; nach memer Ueberzeugung gehört sie auch zu den wesentlichen Befugnissen der Krone in einem Staate mit einer jtan- dischen Verfassung unter der Herrschast des monarchischen Prinzips. Diese Bifugniß darf unter keinen Umständen geschmälert werden ; aber es liegt nach meiner Ueberzeugung auch gar nicht im Entsern- testen weder in der Jutention der Petition noch in der Möglichkeit, daß durch den vorliegenden Antrag jene Befugniß der Krone geshmä- lert werden soll. Selbst wenn man annimmt, daß den Ständen das Recht eingeräumt würde, sich über die Lage des Staatshaushalts in

Grund dieser Juformation Petitionen an Se. Majestät gerichtet wer- den sollten, so ist Se. Majestät doh ganz selbstständig und unbe- {ränkt in seinem Rechte und kann dieje Petitionen gewähren oder nicht, und die Stände haben für die Mitwirkung in Beziehung auf den

Staatshaushalt nur das Recht, informirt zu werden und zu petitio-

niren, und die ganz unbeschränkte Befugniß der Krone, dessenungea-

tet über alle Staatë-Einnahmen zu disponiren, wird ungehindert fest- stehen. Das sind also zwei Dinge, welhe nach meiner Ansicht gar nicht vermischt werden fönnen und dürfen. Dieses Recht der Krone steht so unzweifelhaft fest, und von der Befugniß der Stände, petitio- niren zu dürfen, bis zu dem Rechte, sich die Feststellung des Finanz= Etats anzumaßen, is ein so gewaltiger Sprung, daß ih gar nit begreife, wie man thu bei rihtiger Schlußfolge machen fann. Jh

halte den vorhin gemachten Einwand daher für einen Jrrthum und

für gänzlich unstatthaft. Jh muß mich also für den Antrag erklären,

und zwar um so mehr, als das 1m Patent vom 3. Februar ausge=

sprochene Recht der Krone dabei unter allen Umständen ungeschmä=

lert bleibt.

Graf Arnim: Der Wunsch, den das geehrte Mitglied aus Schlesien ausgesprochen hat, daß sich die Kurien darüber selbs ent= scheiden möchten, ob die Bitte an Se. Majestät den König dahin zu richten sei, daß die Jnformation in den Vereinigten Kurien oder daß sie in getrennten Kurien vorgenommen werde, betri}st eine Jnter= pretation des Geseßes, ob nämlih Se. Majestät diese Jnformation zu den Gegenständen des §. 14 habe gerehnet wissen wollen oder niht. Cine Juterpretation des Geseßcs fann nur von Sr. Majestät dem König ausgehen, und wix können niht füglich bitten, das Geseß so oder so zu interpretiren, wenigstens firde ih dazu feine Veranlas= sung, sondern es kommt nur darauf an, daß Se. Majestät aussprechen, wie Allerhöchstdieselben das Gesebß aufgefaßt haben, ob die Jnuforma- tion ein Gegenstand des §. 14 is oder ein Gegenstand, der nicht unter diesen Paragraphen gehört. Was die Bemerkung des geehrten Mitgliedes aus Posen betrisst, so ehre ih jede Ansichtz ih kann aber feine Ansicht theilen, welche es als etwas Bedenklichhes und als etwas den Ansichten Sr. Majestät Widersprechendes erachtet , daß der Land- tag, indem ihm der Finanz-Etat und der Staatshaushalt zur Jnfor=- mation vorgelegt werden, sich ein Urtheil über dieselben bilde. Eines ohne das Andere erscheint in meinen Augen nicht wohl möglich, noch würdig sür eine Versammlung, die Se. Majestät der König als diejeuige auserschen hat, der Cr so wichtige Rechte beilegte.

Graf Lyuar: Der Graf von Arnim hat sich noch vorbehalten, das Amendemcut zu formulirxen ; ih verzichte auf das Wort, bis es vorgetragen ist. Jch stimme im Wesentlichen dem Herrn Grafen von Arnim bei und behalte mir cinen Verbesserungs-Vorschlag vor, bis ich weiß, ob dessen Amendement angenommen ist oder nicht.

Fürst vou Lichnowsky: Der weite der vorigen geehrten Nedner hat im Wesentlichen das gesagt, was ih mir bereits erlaubte vorzutragen. Es war zuerst cine Erwiederung auf das geehrte Mit- glied, den Vertreter des Fürsten von Thurn und Taxis. Jch sehe in den Propositionen, die aus der Kurie der drei Stände an uns fommen, nur das, was in thnen liegt, und glaube nit, daß es möglich wäre, daß in einem Antrage der Kurie der drei Stände eine diesfallsige verworrene Idee liege. Jch kann die Worte, die von meinem verehrten Freunde hierauf gebraucht worden sind, nux als (ovale bezeichnen, und ih glaube nicht, daß wir uns damit abgeben können, zu untersuchen, was aus einer Petition entstehen kann, oder hineingelegt werden mag, sondern nur damit, was darin liegt, und ih sehe in dem, was 1n der Petition liegt, nur das, daß der finan=- ziellen Unkenntniß Vieler unter uns dadurch abgeholfen werde, daß diejenigen unter uns, welche die Befähigteren sind, und die von dem Herrn Marschall als die Besähigteren dazu bezeichnet werden, den Gegenstand in Erwägung ziehen und uns ein Bild von demselben entwerfen. Nun sei mix gestattet, aus das Amendement des Herrn Referenten zu kommen, um es seiner Natux uach von dem Amende- ment meines verehrten Kollegen aus der Mark Branden- bura zu heiden. , I9 muß hierbei gewissermaßen eine hi- storishe Scheidung vornehmen. Es ist uns eine Petition der Kurie der drei Stände zugekommen. An dieser Petition hat die Abtheilung nichts geändert, sondern nur hinzugefügt, es erscheine ihr augemessen, daß diese Juformation in getrennten Abtheilungen, in einer Abtheilung der Herren - Kurie und in einer Abtheilung der Drei= Stände-Kuric, vorgenommen werde. Dieser Saß oder diese Zuthat ändert uichts an der Petition oder an dem Antrage der Kurie der drei Stände. Nun hat in Folge eines Zweifels über die Jnterpre=- tation der §8. 11 und 14 mein verehrter Kollege aus der Mark Brandcuburg es in Erwägung gestellt, ob nicht dieser Zusaß der Ab- theilung nt die Petition der Kurie der dret Stände, sondern der Zusaß der Abtheilung in dsr hohen Kurie dadurch amendirt werden könnte, daß wir der Weisheit Sr. Majestät zu entscheiden anheimgeben, ob die Anwendung des §. 11 ode 14 diese Jnforma- tion in getrennten oder fombinirten Abtheilungen bedinge. Das hat aber an dem Tenor, an dem Grundsaße, welcher die Kurie der drei Stände und die Abtheilung geleitet hat, gar nichts geändert. Jch glaube also, daf, wenn der Herr Referent cin Recht vindizirt auf den Grund cines Rechts, welches der geehrte Redner der Mark Branden= bing in Anspruch geuommen hat, er ein ganz anderes Recht vindizirt hat, Mein verehrter Freund, das Mitglied aus der Mark Branden= burg, hat das Recht vindizirt, den Zusaß verändern zu dürfen, der Herr Referent aber {lägt uns vor, die Petition von Grund aus umzuändern, E S

Referent Graf Eberhard zu Stolberg: Die Scheidung, von der das verehrte Mitglied spricht, die zwishen dem Amendement, was das geehrte Mitglied aus der Mark gestellt, und dem, was ih mir erlaubt habe auszusprechen, besteht, habe ih sofort eingesehen, auch ist dieselbe bereits von dem fürstlichen Vorfizer der Abtheilung ausgesprochen, Diese Scheidung inde ih also natürlich ; ih habe unr geglaubt, das Re cht, ein Amendement zu stellen, cben so in An- spruch nehmen zu fönuen, wie es ein sehr geehrter Redner aus der Mark in Anspruch geuommen hat. Am Uebrigen bescheide ih mich vollkommen. ,

Marschall: Jch habe zu bemerken, daß überhaupt kein Grund mehr vorliegt, die nächste Frage auf den Antrag der Abtheilung zu richten, da er sowohl nach dem Vorschlag des Referenten, als des Grafen von Arnim eine Abänderung erfahren hat. Nah dem Bor» schlage des Grafen von Arnim würde die erste Frage darauf gestellt

der erbetenen Art zu informiren, selbst wenn man annimmt, daß auf

werden müssen, ob man dem Antrage der Kurie der drei Stande bei- trete. Dann würde, wenn diese bejaht wäre, der Nerschlag des Gra- fen von Arnim zu folgender Frage Veranlassung geben. aan Graf von Arnim: \ch habe ihn schon formulirt und bitte, ihn so vorzulesen. : t E L Mar fall: Der Vorschlag, wte er gestell! ist ind ih ihn aufgefaßt habe, führt zu folgender Frage: = e n Ee luna, von Sr. Majestät dem Konmg( eine Mae ns E er nch zu erbitten, ob die durh eine Abtheilung zU bewir ave S dur cine Abtheilung der Veremiglen Kurien oder m | N urien durch eine Abtheilung ciner jeden derselben erfolgen O é “Wünschen Sie, daß die Fassung verlesen werde, wie sie von Ora vorden 19? | Mee Pod tiblag des Grafen von Arnim wird dem Marschall M übergeben) i Graf von Arnim: J glaube, daß meine Fassung vollstän=- irfte, und habe zu bemerken . . .. Massenbah: Jh hatte bereits um das Wort

dig entsprechen di : Frhr, vou | p“ '

pébetrn weil ich für nöthig halte, eimge mir gemachte Cinwendun=-

gen zu beleuchten.

gen Marshall: Jch werde Ihnen sogleih das Wort ertheilen.