1847 / 169 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

om Zahre 1812 den Juden gegeben waren, auf den sehr großen | nicht ohne Einfluß auf die Vermögens - Verhältnisse der Nichtjuden. | worden, ob die ildung solcher Corporationen durch den Staat über=

Theil A Monar RRRAR vér An cite Wohlthaten sich | Es kommt nämlich dem Einzelnen, der mit der Judenschaft fontra- | haupt wünschenswerth sei oder hrt ih glaube aber, daß der Punkt,

noch nicht erfreute, und ih finde nicht, daß an jenen Rechten etwas s A darauf an, ob sein Ne Se n Om P ie ar L V i , e E A LRGHONE Vila j E

Wesentliches genommen oder verschränkt wäre. Wenn die Form der | 1), die ih zu verpflichten im Staude ist. Es ist gesagt, man müsse | legenheiten der Zuden ie Bildung von solhen c rationen drin- | heobachtet worden ist, daß nämlich dur die erste j i ; ¿ ; 3 : :

Jubenschaft, eln in dem Ita phen ausgesprochen ist, über den | die Bildung der Corporationen fakultatio hinstellen, ih aue s gendes D I, ed gu A ge hat folgende nit fkaptivict wird. ch dur ste Abstimmung die E L e M seiner Gemeinde | die Rede, denn die E Worte beziehen sich niht auf das

vir eben jeßt sprechen, in der Art organisirt wäre, daß der Verlust | daß man dadur gerade die Juden benahtheiligen würde, A e E et: O (Fo et 9 G Cie Arb abstiniten Mbl | Eine Stimme: Jch erlaube mir nur zu bemerken, daß es genieße oder nicht, war der Abtheilung no 4 fremde Unterstüßung | Verfahren bei der bevorstehenden neuen Einrichtung, sondern bei etwa-

der bürgerlichen Rechte, welche den Juden fünftig allgemein zustehen | von der Schwierigkeit, eine Corporation zu Stande zu bringen, würde | vorkommt. Wenn wir a so über §. 2 in der Art absti ; ir sehr angemessen wäre, wenn die Frage über das S aenbemeat It ber Sie mite desbalb für ‘bie Weglasfa L La, N, L künftiger Aenderung bereits cingerihteter Sgnagogen - Ge- / : rte: „entweder | meinden. 2

selbstständig betreiben, (Ruf zur Abstimmung.)

N, ‘fer Corpo- : ältniß i f afts-Ver- d di joritá : Ver ie Bi Sorporatio= , iee C j slte, daß sie dieser Corpo dann das Verhältniß immer nah den Regeln von Gesellschafts-Ver- | dur die Majorität der Versammlung die Bildung von Corporc Art asëliellt wiirdet / : 1 - L : sollen, davon abhängig gemacht werden {o ih Sthei Vorwürfen ge- | trägen zu beurtheilen sein. Es ist eine besondere Beschwerde der | nen ganz und gar verwerfen, so würden wir der Frage wegen der En würde: „Soll den jüdishen Gemeinden es anheimgestellt n K R GGGUAN S 1e bat San b / A Abgeordn. von Bila: Jeder Zweifel, glaube ich, wird dann also lauten würde: ann der Paragraph Referent Sperling: Dem ist jedenfalls schon durch die allge-

E : N atitaleit A ist aber gar n M bisher A e iel e Ee Sa Nothivendigkeit pon Corpora en Ma urid, daß Zuerst darüber : ine Geseßgebung prospizirt. Aber ih stelle anh C e i io M velhe den Juden dur a ferenz auf den Weg der Proze)se verwi1e en werden, u Hl ajudiziren, 5 ( E ‘ag , vas T ) weafallen : : S ¡ L A ; S Cie E meine Geseßgebung rospizirt. er i elle anheim, darü - L Sade Sa har Gésep ‘allgemein ausgesprochen, daher dringend, daß sie véeselben Vorzüge theilhaftig werden möchten, abgestimmt werden muß, ob die Corporationen lediglich für E R Ae n wird: „Sind die Juden E E Ie 18 feine Mitglieder der | wegzugehen, weil die angegriffenen Worte nie schaden ieg G ohne daß etwas davon zurückgenommen ijt, 3h finde insofern | welche die christlichen Koufessionen im bürgerlichen Leben R N MOBEE H ert werden sollen, was auch fouform mit dem Abthei Marschall: Das is mit anderen Worten dasselbe gesagt .… - Marschall: Jch frage, R Bali Vheidlage dec Aben u. st. w. ine Stimme: Jh bemerke, wenn im Abtheilungs-Gutachten und ih lege auf das Wort ein besonderes Gewicht ih finde einen sollen ihnen hier geboten werden unter A ar N si Was M Mane E itz: V DHS O es ihr Tele andelt : (Ein Abgeordneter versucht zu sprechen.) getreten wirb, und bitte diejenigen, welche ihm beitreten auf R zu S 3 am Ce gesagt Mi ,, Der zweite Abschnitt, welcher mit Fortschritt und einen besonnenen Fortschrift in dem gegenwärtigen | Juden selbst einverstanden erflärt haben. F) glaube also, wenn A Hraf oon Mw erin: aN O j e A j é 5 ere ih kann mi nit unterbrechen lassen, ich mu dasselbe Vorreht, | Der Vorschlag ist angenommen. / zustehen. en Worten anhe t u. f. w. kann unverändert beibehalten werden““, Gesete. * Der Fortschritt liegt eben darin, daß die Wohlthaten, welche | man im Sinne der Juden handeln will, so darf man ihnen das nicht Ordnung der Fragestellung zum Ziele Pag als diejenige, welche der was jeder andere Redner für sich hat, für mih auh in Anspruch Abgeordn. von Auerswald: Jh muß bedauern, daß id und wenn die hohe Versammlung bis zu diesem Punkte das Gut= die Juden in den alten Landestheilen haben, ihnen au in denjent- streichen, ih glaube, sie würden darin einen \{hmerzlichen Verlust er- | Herr Marschall vorgeschlagen hat. Es is doch nothwendig, daß nehmen, Es is dies ganz dasselbe, was in der Frage liegt, wona | einen früheren Paragraphen zurückomme, nämlich auf Lon 1 e achten angenommen hat, daß dann die Diskussion geschlossen sein gen sehr bedeutenden Landesstrecken gewährt _werden, welche unter blicken. 2 E t jedenfalls zuerst gefragt werden muß, ob überhaupt e Corpora= die Bildung der Synagogen-Gemeinden lediglich in die Befugniß der Theik des §. 3, über den feine Erinnerung aber au f den Abi en | dürfte. E i einer viel beshränkenden Geseßgebung sich befinden, und daß ferner Abgeordn. von Gottberg: Jch muß mich in mancher Bezie- | tionen gebildet werden sollen, dann, ob sie gebildet v t nen, Juden gestellt werden foll, und Jeder wird genau wissen, was für | mung erfolgt ist, Es wurde das Gutachten der Abtl a Me (Einige Stimmen: Ja!) : die Verheißungen jebt erfüllt werden, welche das Geseß vom Jahre | hung der Ansicht des verehrten Reduers, der eben diesen Plab ver= und zulebt erst, ob sie zu dem bestimmten Zwede ge Let Folgen aus der Beantwortung, dieser Frage hervorgehen. in welhem steht, daß dieser Theil unverändert an E ver n Marschall: Wenn wirkli dies der Fall gewesen wäre und 1812 in Anschung der Regulirung der Kultusangelegenheiten den | lassen hat, anschließen. Jch bin nämlich vollständig gegen beide | sollen, wie die Abtheilung vorschlägt. Wenn wn f 1 B: der Abgeordn. Stöpel: Mir scheint, daß die Fragestellung dadur | kann, der Theil selbst wurde nicht Uarlafeu: üt bis Vers B wer Y Ñ hätte ein solches Uebersehen ebe Vers: so würde es der hohen Juden gemacht hat. Und in dieser Beziehung is von den Notabili- Amendements und stimme für das Gutachten der Abtheilung. So viel | Abtheilung annehmen, so findet die Verbindung nur für die N shwierig wird und verschiedene Meinungen darüber laut geworden | sich nit darüber erklärt, da sie nicht ‘befragt e R Mo e ersammlung überlassen bleiben, diejes Versehen dur einen Beschluß Fäten der Judenschaft, mit denen ich verhandelt habe, die Bildung | ih weiß, is es bisher den Juden, weil sie niht in Corporationen Beziehung statt. Ich halte t Meme Antrage noch fest, G 8 sind, weil wir in beiden Fragen das Subjekt geändert haben. Die | „Jun gleicher Weise sind die Regierungen ermächtigt nad : ; Be- ee Das Amendement is gestellt, ist von einer hinreichen- von Synagogengemeinden als eine wahre Wohlthat anerkannt worden, verbunden gewesen sind, unmöglich gewesen, ihre äußeren Kultusver- | ih wenig Aussicht habe, die Majorität für ihn _zu E N O wird in der ersten und zugleich in der zweiten Frage das | dürfniß Abänderungen der Judenschasts-Bezirke vorziehen lib vie L Anzahl unterstüßt wotpon, und 1 eres R RER I Ae Dazu aber, daß das Gouvernement den Juden nicht jeßt gleich | hältnisse zu ordnen. Die Bildung von Gemeinden ist also nothwen- aber die vom Herrn Marschall E O E Suvjett sein ee N E die erste Frage lauten : „Soll die | hierauf bezüglichen Verhältnisse unter Zuziehung der Bet eili e Vléubiaeree ob q die Worte „einshließlich der etwa vorhandenen alle und jede Rechte der Christen zu gewähren für angemessen er- dig und wird von den Juden selbs gewünscht. Auch die Christen sind, | zige richtige Weg zur Ermittelung der Meinung del Glas i Regierung den Ju el aften Lorporationsrehte geben dürfen?“ | eiuschließlih der etwa vorhandenen Gläubiger zu ordnen.“ Al D e S E zweiten Sabe des §. 3 gestrichen werden sollen. achtete, namentlich nicht die Theilnahme an der Standschaft und an | um ihre Anlegenheiten zu ordnen, in Gemeinden verbunden. Wenn j Abgeordn. Möwes: Cs scheint nach dem Gehörten ni Nr Die Iwene Frage wird sein: „Soll sie ihnen Corporationsrechte Wenn Gläubiger da sind, die Rechte zu’ verfol A Ch ie für das treichen dieser Worte sind, bitte ih aufzustehen. dem Eintritt in den Staats-Dienst, dazu konnten doch auch sehr gute | wir also den Juden sagen, ihr seid blos besugt, ihr könnt es thun, zweifelhaft zu fein, daß die Beratung ihre As La s geben ? E e s die Vereine, so gehören sie natürlich zu C Betheiligten g # ¿ E erklärt sih dagegen.) Hründe vorliegen, und es isst deshalb noch nicht gerechtfertigt, das | “ihr braucht es aber nit zu thun, so stehen sie besser als die Chri auf richten will, daß sich die Vereinigung der S in s ¡0 , A E zur Abstimmung.) glaube niht, daß es dem eigentlihen Sinne der Sache, und ih ees SPEL O vorliegende Gesetz als einen Rückschritt zu bezeichnen. __| sten, und da muß ih aufrichtig gestehen, das wünsche ih niht. nen nur auf die kirchlichen Verhältnisse E A L d any es F Si b ns Orage so, wie ih sie vorher vor- | möchte sagen, der Würde des Geseßes angemessen ist daß diese Worte Das Wahlgeschäft wird R p Landtags-Kommissar: Der geehrte Redner hat bemerkt, daß Nein, es soll niht blos die Befugniß, sondern die Verpsflich- noch obwaltende Bedenken würde daher beseitigt D A I ges a N L A en lediglih die Befugniß zustehen, | stehen bleiben. Jch sche durchaus feinen entschiedenen Nuten davon | run «eleitet N 4 Ablauf s aier Abgeordneten der Regie= die Vorlage, welche an die Ober-Präsidenten zur weiteren Verhand- | tung ausgesprochen sein, eine religiöse Gemeinde zu bilden, um die | das Wort „„Synagogeu-Gemeinde einschöbe. A eia sich nach apga : “i Orts und der Bevölkerungs - Verhältnisse zu | ein, denn die allgemeinen Rechts - Prinzipien behalten ihre Geltung der Borstands - Mit lied is s e 3 Zahre scheidet die Hälfte lung mit den Judenschaften gelangt sei, sich lediglich auf das Kultus= äußeren religiösen Verhältnisse festzustellen, Jch stimme daher voll- kann kein Zweifel mehr E sein, H n E Prinzip Sa N E bitt A Diejenigen, welche die | sie bedürfen nicht dieser speziellen Verstärkung, und der Richter wird demnächst jedesmal die fltere Hälft R N nah dem Loose, und Unterrichtswesen beschränkt habe. Das ist vollkommen richtig | ständig dem Gutachten der Abtheilung n d I Ab a O E A Fug, danilé einverstanben G E (Nur lvelitae Arie abich sich.) h E thr Recht Füertennen, : Gutachten zu S 9 2+ Q z 2 No L G C6 @ g v A A L ti e Mi cordn. 9 Y U ( am! ? : 0 ( j ¡ (C U / ; 9; und erklärt fh daraus, daß die Berhaw ngeu eto O (Unter großem Lärmen wird auf Ass ai wenn (des: Ven Auträg der Abtheilung zuerst abgestimmt würde. Wenn Wir kommen also zur dritten Frage: „Soll d Vorschlag der Met S A in Máhien ee Ses „Ueber den ersten Saß, welcher die Worié enthält: „Das Wahl=

rihts-Y ten der Juden von denjenigen über ihre bür- dieser Ruf wiederholt sich \o lange, bis der Marschall das ] i ; - : A: 1 Dol rh! diesem Vorschlage beitreten zu können. Wenn i ; : s . , ; : E rbAialie voll tit db von ‘oeriGiebttten Ministe= A E A E : aber über eines der Amendements gestimmt würde und eines derselben Abtheilung angenowmen werden?“ Die dafür stimmen, bitte ih auf= | monirt A en a1 Nen enn in der Abtheilung nichts geschäft wird durch einen Abgeordneten der Regierung geleitet“,

y N / A d E N N G Ai Boe E 2 „V so hat es nur darin seinen Grund gehabt, da waren di itgli : i i ; ; rien behandelt worden sind, und daß erst, nachdem beide Verhandlun- Marschall: Die Abstimmung kann nicht erzwungen werden. | die Majorität erhielte, jo würden wir uns für die raa rage prä zustehen, N N n Es fragt sich | man diese Worte für mäßig hielt, L Einen e I e G h Ds Die gen zum Schlusse geführt waren und erst, als die Vorlage an die | Es hat jeßt der Herr Abgeordnete Aldenhoven das Wort. judizirt haben, die wir noch nicht berathen und diskutirt haben. nun noch, 0 or\chlag der heilung angenommen werden soll, Landtags-Kommissar: Jh will mih zwar dem Wegfall ; 3 ig, weil die Anwesen=

i N L i ; ; Kk af Ii ans - Worte: „J a N ; s i M | j heit cines Regierungs - Kommissarius für die O La Stände-Versammlung redigirt werden sollte, eine Zusammenfügung Abgeordn. Aldenhoven: Jch kann mich dem vorigen Redner (Lebhafter Nuf nah Abstimmung.) daß anstatt der Worte: „Judenschaft und Judenschafts-Be- | dieser Worte nicht bestimmt widerseßen, insofern aber muß ih mich der Wahl Garantie gewthre e es oéhinstehe pt i « r

L é Cb «X E S Vie » (4 4 ckil o rf : e ¿ , ! ; beider bis dahin getrennt gehaltener Geseß - Entwürfe stattgefunden | nicht anschließen. Ich glaube, wir kämpfen für einen großen Grund=- Marschall: Ich At G V S Dise D e „Synagogen-Gemeinde und Synago- | ihrer annehmen, als i behaupte, daß sie allerdings eine Bedeutung Synagogen- Gemeinden auf einer so niedrigen Stufe der Bildun hat. Bei dieser Veraulassung haben allerdings, wie ih son bei } saß. Wir dürfen der Staats-Regierung nicht das Recht einräumen, frage also zuerst, E es verste t E A T A ut Ev je) E g Abgeordn Jachmann: Jch glaube, daß das Wort S haben. Unter „Betheiligten“ sind nur die Mitglieder der Sy= sich befinden möchten, daß sie eine Wahl selbstständig ib ruslibren einer früheren Gelegenheit bemerkte, die prinzipaliter für das N auf das religiöse Gebiet einzugreifen . "She n C e O 0 gebeten werden |o er §. u 7 A E f A R D 0A H M babe a N i die e D sie zu nennen beliebt außer Stande wären. Die Anderen dagegen vermeinten, daß, wenn und Unterrichtswesen zu bildenden Verbände einige Beziehungen au (Viele Stimmen: Dho+) s es Gejeßes ganz Wen, A S E E P L S ( at), verstanden, Daß aber diese als moralishe Corporationen Schul= ein solcher Fall, wie der eben gedachte, wirkli v L die bürgerlichen Verhältnisse der Juden erhalten, weil man darin prak- } Wir dürfen nicht gestatten, daß sie den Juden aunbefiehlt : Jhr sollt Die, welche für Bejahung der ane L S yoren E A hr P i V l den, also auch S haben können, is eben so gewiß, als daß die Juden wenigstens so árbilver A würden 4 T T all der Mitglieder erhebt hi. L Dei ns in der Versammlung.) diese Gläubiger bei A rest fn der Synagogen - Bezirke und Sy= der Wahl geschiten Mann sich selbst zu ermitteln, auf keine Weise

tische Vortheile zu erkennen glaubte. euch in Corporationen eintheilen. Was heute den Juden geschieht, _(Nur eine sehr geringe Zahl der A : E O E A | i j ( Für die Debatte -über beil vorliegenden Geseh - Entwurf würde | das geschieht morgen den Deutsch - Katholiken und anderen Sekten, Die zweite Frage ist, ob die IeN E e E u A J fann also den Antrag der Abtheilung als nagogen-Gemeinden interessirt ind. Die Vollständigkeit des Geseßes ein so vereinzelter Ausnahmefall aber hinreiche, eine lästige Bestim= es meines Erachtens wesentli förderlih sein, wenn man bei Bera- | die sih bilden wollen, und wir müssen die Freiheit für Jeden er- Maßgabe der Orts= und Bevölkerungs-Verhältmisse 1 3 ang Net Abatotdn A dürfte daher eigentli erfordern, daß die Worte stehen bleiben, mung für alle Synagogen - Gemeinden im preußischen Staate zu thung derjenigen Paragraphen, welche si iber die Corporation, so | kämpfen. Daher bleibe ih bei meiner Ansicht stehen. : tionen zu vereinigen : SitUlaft elf Karge bls L + Spert a _ Referent Sperling: Wenn die Juden in Beziehung auf motiviren. Bei keiner ähnlichen Verbindung von Christen finde eine wie über das Kultus- und Unterrichtswesen verbreiten, zunächst von Abgeordn. Kus.hke: Jch wollte nur die ganz kurze Bemerkung Abgeordn, von Puttkammer: D ießt dieje &rag i Die Bildung: dieser Judenfchaft a GOC O E Kultus-Angelegenheiten Corporationen bilden, so seben diejenigen, die Einmischung der Regierung, wie die in Rede stehende, statt, und der Voraus\sezung ausgehen wollte, daß diese Corporationen aus- | machen, daß Jeder, welcher mit den Angelegenheiten der Juden zu leßte aus? ; R S R Seid dis Anbörun h Betbpili A A Vet M P v e se in dem Vereine bleiben, die juristische Person fort, und an das Ver= wenn überhaupt von Gleichstellung der Juden mit den Chriten in \chließlich für das Kultus= und Unterrichtswesen der Juden gebildet | thun gehabt hat, wünschen muß, daß überall solche Corporationen (Viele Stimmen : Nein! nein! Ae ere : y A e Sl a, Mittelpunkt Me alt, S Vas E b Zu n A mögen dieser Person werden sich die Gläubiger halten. Is} ein Mit= ihren Rechten die Rede sein solle, so müsse vor Allem eiue Bes werden , daß man dann bei denjenigen Paragraphen, welche Beziehun- | gebildet werden. Die Juden wünschen es selbst, und wenigstens wird während Abgeordneter von „Meding sich B mals E N E A dir N Giaweb nc ; e d h e wird, N selbst dem Gläubiger persönli verhaftet, so wird er ihm per- \hränkung der ersteren in weniger erheblichen Punkten, wie der gen guf die bürgerlichen Verhältnisse haben, sich darüber aussprechen | das Bedürfniß in den alten Provinzen in jeder Stadt sih zeigen, Wort meldet, der Ruf nach Abstimmung aver immer g Dit ober A (änblich E yner Der bitibei T áädte und önlich verhaftet bleiben, auch wenn er aus der Gemeinde aus- vorliegende, nicht vorkommen. Die Abstimmung ergab für eine jede mge, ob man diese für wünschenswerth halte , oder nicht , und daß | wo sich Juden befinden. dender und lauter wird.) _ N ira Sh dler fe s Vi uge LELLN ah werden. scheidet. , : / dieser beiden Ansichten eine gleiche Zahl von Stimmen. Es er= man endlich, wenn der ganze Abschnitt berathen ist, sich darüber er- Regierungs - Kommissar Brüggemann: Es i} die Behaup- Abgeordn. von Meding : J my ne eee M as B A S Abs 5 eise sin die P teB ermächtigt, nah dem Landtags-Kommissar: Jch bedaure nochmals, wegen eines flärten sich aht Mitglieder für und eben so viele gegen die Bei= fläre, ob man die Combination der bürgerlichen und Kultus-Verhält- f tung des lebten Reduers wohl nur deswegen auf die alten Provin- | darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn E R gestellte ORBe an A + Goa erungen der Juden chafts-Bezirke vorzunehmen und | so unbedeutenden Gegenstandes das Wort ergreifen zu müssen, aber behaltung des qu. Sabes. i nisse in Einem Geseß wünschenswerth oder die völlige Trenuung | zen beschränkt worten, weil ein anderer Redner der Konsistorial-Ver=- | von der Versammlung bejaht wird, dann über einen Punkt, und zwar M ierauf bezüglichen Verhältnisse unter Zuziehung der Betheilig- | ih kann die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht anerkennen. Marschall: Es liegt hier also kein Vorschlag der Abthei= fur dienlicher erahte. Jh glaube, daß, wenn die hohe Versammlung | fassung in der Rhein-Provinz gedacht hat. Eine solche hat unter | einen höchst wichtigen Punkt, für die Juden abgestimmt wird, über en, einschließlih der etwa vorhandenen Gläubiger, zu ordnen. Wenn eine juristishe Person vou dem Staate anerkannt is, so erhält | lung vor. diesen Gang der Debatte annimmt, dann die vielen Unsicherheiten } dem Kaiserreiche bestanden und besteht zum Theil noh, jo weit sie | den wir noch nicht disfutirt haben, nämlich über den lassen Die L A Gutachten der Abtheilung: sie als solche eine bestimmte Umgränzung, und sie kann sowohl Glâäu- Abgeordn. Hansemann: Welchen Antrag macht deun der {winden und Niemand in seinem Voto präjudizirt oder unsicher wer- } nämlich fortbestehen kounte. Sie bezieht si auf die frühere geogra- ihn mit einem unverfänglichen Worte mich bezeichnen ob Sie sur Bei der Bildung von Synagogengemeinden nah anderen Grund- | bigerin als Schuldnerin sein. Wenn nun im gesebßlihen Wege die | Herr Referent ? den fann. phische Departements-Abgränzung, und es bestand ein solches Konsisto- | die externen Angelegenheiten des jüdischen Kultus eine zwangsöwei|e säßen zu verfahren, als bei der Bildung christliher Kirchengé- | Circumscription dieser juristishen Person verändert wird, so bezieht Marschall: Es kommt hier nicht auf den Antrag des Herrn Marschall: Jn Beziehung auf die vorstehende Debatte habe | rium in dem Departement der Saar zu Trier, im Departement der Vereinigung oder nur eine freiwillige haben wollen. Ich muß es meinden, is keine Veranlassung vorhanden. Jn dem einen Falle | sich das Recht der Gläubiger auf die neue Circumscription. Deshalb | Referenten, sondern auf den der Abtheilung an. 5 f ¡ch noch die Bitte an die folgenden Herren Redner zu richten, sth zu- Sieg zu Bonn und im Departement der Aar zu Krefeld. Diese wiederholen, ih habe mit angesehenen Juden, mit Notabilitäten der=- wird es die Juden der umliegenden Dörfer der Synagoge einer | erscheint es keinesweges überflüssig, zu bestimmen, daß dergleichen Abgeordn. Graf von Schwerin: ch trete der Ansicht der= vörderst möglichst an die vorliegende Frage zu halten, welche darin Konjistorien hatten einen doppelten Zweck: eiumal in Betress der Lei- | selben mehrere Konserenzen gehabt; die Frage 11t weitläuftig bespro- Stadt zuzuweisen zweckmäßig, in dem anderen die Gestattung | Veränderungen nur unter Zuziehung der Gläubiger stattfinden fönnen. | jenigen Mitglieder der Abtheilung bei, die es niht für angemessen besteht, ob der Vorschlag der Abtheilung angenommen werden soll | tung der inneren jüdischen Kultus - Angelegenheiten, und darin waren chen worden, und diese Herren waren einstimmig der Meinung , daß weyrerer Synagogen an einem und demselben Orte, wie z. B. in Berlin, Abgeordn. von Auerswald: Jch müß doch glauben, daß die | erachten, den Grundsaß beizubehalten, daß das Wahlgeschäft unter oder beziehungsweise cines der beiden gestellten Amendements, und | sie verbunden mit dem großen Sanhedrin in Paris. Dieses Band | die zwangsweije Bildung solcher Synagogen- Gemeinden nothwendig Breslau 2c., nothwendig sein, Jn Betracht dessen s{lägt die Ab- | Worte überflüssig sind. 4 der Leitung der Regierung geschähe, und ih mache von diesem Stand= wo möglich nicht wieder in die allgemeine Debatte überzugehen, welche | is zerrissen, und seitdem hat eine übereinstimmende Leitung der inne- | sei. Jh möchte bitten, daß nicht über eine so wichtige Frage abge- theilung vor, den ersten Absab des §. 3 auf die Worte zu redu=- | (Murren in der Versammlung.) punkte aus den Vorschlag, den ersten Sah dieses Paragraphen, wel= geschlossen is. e ren jüdischen Kultus - Angelegenheiten aufgehört. Dann aber bezog | stimmt wird, ehe sie nicht von allen Seiten beleuchtet ist. 3 ziren: „die Bildung dieser A erfolgt dur die Jch bitte um Entschuldigung, wenn ih denselben Werth darauf | cer die Worte enthält: | Abgeordn. Graf von S ch werin: In vollständiger Anerkennung | sich dieje Konsistorial-Verfassung auch auf die Regulirung der äußeren Marschall: Um die Sache recht deutlich zu machen, würde Regierungen nah Anhörung der Betheiligten. lege, wie der Herr Landtags - Kommissar gethan hat, und deshalb „„Das Wahlgeschäft wird dur einen Abgeordneten der Regierung

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dessen, was der Herr Marschall eben gesagt hat, daß ein Zurückge- Angelegenheiten, und in diefer Beziehung ist ihr Zweck mit den eben ih mit Bewilligung des Herrn Antragstellers noch etwas ändern A Der N Abschnitt, E Worten anhebt: „In gleicher | das Wort ergreife. J glaube den Gründen des Herrn Referenten geleitet“, : /

hen in die allgemeine Diskussion nicht wünschenswerth sei, verzichte | jeßt allgemein zu bildenden forporativen Verbäuden übereinstimmend, und sagen: „Soll den Zuden lediglich die Befugniß gegeben wer= O d u A veibehalten E nur den praktischen hinzufügen zu dürfen, daß in Beziehung auf wegzustreichen. Jch enthalte mi einer weiteren Entwickelung der ih darauf, dem Mitgliede aus der Mark Brandenburg, das vor mir | uur mit dem Unterschiede, daß diese Verbände si nicht über eine | den, nach Lage der Orts- und Bevölkerungs-Verhältnisse sich 1n Cor= M s l: Verlangt eMano aus Wort? Wenn es nicht ver- | cristlihe Corporationen der Art ein solcher Passus nicht im Gesete | Gründez sie sind im Abtheilungs-Gutachteu hinreihend entwidelt, sie hier stand, den näheren Nachweis zu führen, daß das, was ich vor- Menge von Synagogen erstrecken, sondern jede Synagoge ihren eige- | porationen zu vereinigen“ E a langt wird, ]o frage ih, ob dieser Vorschlag der Abtheilung ange- | steht. Alle diejenigen, namentlih die Herren Landräthe, deren Kol- | beruhen auf dem Prinzipe, daß im Allgemeinen die Einmischung der hin bemerkte, richtig is und allerdings ein Rückschritt von dem Prin- | nen Verband bildet. E / Landtags-Kom missar: Schließt das Wort edi Gr nommen werden I Die den Vorschlag annehmen wollen, bitte ih | lege ih früher war, die in der Lage gewesen sind, Aenderungen von Regierung in allen solchen Fällen nicht erwünscht ist.

zip des Staatsbürgerthums in diesem Gesebe liegez ih verweise le» Marschall: Es haben noch die Herren Abgeordneten von Bila | den Zwang aus? L : : f S aufzustehen. —_El ist angenommen, Kirchen - Gemeinden einleiten zu müssen, werden mir zugeben müssen, Referent Sperling: Jch bekenne, daß ih noch etwas nach= diglih auf den“ §. 15 des Geseßes, der eben die Juden uur als Ju- | und Graf von Merveldt um bas Wort gebeten. Wenn wir diese Marschall: Das würde dann jeden Zwang ausschließen. Referent Sperling: daß man einen diesfälligen Mangel im Geseß nicht bemerkt hat. | holen und meine persönliche Ansicht aussprechen muß. J war der den und als Vertreter der Judenschaft in die Stadtverordneten-Ver- | gehört haben, werden wir zur Abstimmung übergehen fönnen, Abgeordn. von A uerswald: Das würde die Frage meines A Ä 11Ÿ+ 4. : Jch trage daher wiederholt darauf an, daß diese Worte gestrichen Ansicht derer, welche gegen die Fassung des Paragraphen stimmten sammlung treten lassen will, während sie bisher als Bürger hinein- Abgeordn. von Bila: Meine Herren, ich glaube, wir dürfen geehrten Nachbars sein, welche dahin ging, ob diese Fassung im Fall : Die einzelnen Judenschaften erhalten N Bezug auf ihre Ver- | werden, und ih bitte den Herrn Marschall, darauf die Frage zu und den ersten Sab _weggestrichen wissen wollen. : : traten. Jch will nur auf den §. 2 zurückfkommen, der diesen Augen- | uns in dem vorliegenden Falle nicht allein von dem Prinzip der | der Bejahung die zweite Frage aus\ließe? mügens-Verhältnisse die Rechte juristischer Personen, Der Verband | stellen. Marschall: Der Antrag is von 8 Mitgliedern der Abthei=

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blick in Frage ist, und da erkläre ih, daß ih dem Amendement, das | allgemeinen Freiheit leiten lassen ; es handelt sich_hier um die Frage : Marschall: Darum schlage ich diese Fassung vor, weil man ver Judenschaften bezieht sich, lediglich auf die ihnen dur diese Marschall: Jh werde fragen, ob die Worte „einschließlich der | lung gemacht und von einem Mitgliede in der Versammlung unter=- von dem Abgeordneten der Rhein-Provinz gestellt, durchaus beitrete, | Liegt ein Bedürfniß vor, die Regulirung von Seiten des Staates | darauf deutlicher antworten kaun. S i Berorduung ausdrücklich überwiesenen Angelegenheiten. L etwa vorhandenen Gläubiger! gestrihen werden sollen? Die diejen stüßt worden, es müssen sich also noch mehrere Unterstüßende finden, f Jch sage, es liegt ein doppeltes Bedürfniß vor. Abgeordn. von Auer sw ald: Jch bitte, daß dies nicht ge-= Der zweite Saß: „der Verband der Judenschasten E s. w., Vorschlag unterstüßen, bitte ih aufzustehen. damit er zur Berathung komme. e den Grundsaß, daß der Staat diese Angelegenheit nicht zu regeln, son- | Einmal erfordert es das allgemeine Staats-Interesse, dann aber auch | shehe. Jch würde dafür stimmen, daß zunächst über das Abthei= muß um so mehr wegfallen, da Solches schon der Beschluß zu §. 2 (Mehrere Stimmen: Es is chon darüber abgestimmt worden.) : (Die Unterstüßung erfolgt hinreichend.) i dern nur zu verbieten habe, was gegen seine Zwedcke ist. das spezielle Jnteresse der Juden. Daß das allgemeine Staats-Ju- | lungs-Gutachten abgestimmt werde. : mit g bringt. d E L __ Jh muß bestreiten, daß dieser Abschnitt des Paragraphen aus- Abgeordn, Graf von Merveldt: Nah meinen Erfahrungen Abgeordn. Hansemann: Jch verzichte auf das Wort, da der | teresse dies erfordere, is schon genügend dargethan, und eben so ha- (Viele Stimmen: Abtheilungs-Gutachten !) j Marschall: Wenn nichts dagegen bemerkt wird, \o ist er an- | drülih angenommen worden istz es ist nicht darüber gesprochen, muß ich entschieden die Ansicht aussprechen, daß sich doch hin und Herr Abgeordnete Graf von Schwerin vollständig das gesagt hat, | ben es diejenigen jüdischen Lehrer und Rabbiner, welche darüber von Abgeordn. Graf von Schwerin: Meiner Meinung nach kann geno L sondern darüber hinweggegangen worden. Ueberhaupt ist aber noch | wieder unker den Zuden di die Männer finden können, denen es was ih bemerken wollte. den Staats-Behörden befragt worden, als ein dringendes Bedürfniß | das Amendement nur den Sinn haben, daß es, insofern die Frage Referent Sperling: S nicht ermittelt, ob der Antrag die nöthige Unterstüßung ge= möglich wäre, eine solche Wahl zu leiten. E Abgeordn. von Beckerath: Die Abtheilung hat vorgeschla- | anerkannt. Jch glaube nicht, daß die hohe Versammlung diesen An- | bejaht wird, das Abtheilungs-Gutachten ausschließt. Es handelt sich A A E e S funden hat. : S : - Abgeordn, von Olfers: Jh kaun dem aus meiner Erfahrung gen, deu §. 2 \o zu amendiren, daß die nah demselben zu bilden- | sihten widersprechen wird, und es wäre gerade gegen das Jnteresse | nur darum, ob man den Grundsaß adoptiren will, daß der Staat Jede Judenschaft erhält einen Vorstand und eine angeme|\ene (Mehrere Stimmen: _Wir haben die Frage nicht verstanden.) nur beistimmen, und ih glaube, daß es nothwendig is, den Para- den Judenschaften aus\chließlich nur zu Kultuszwecken bestimmt sein | der Juden gehandelt, wenn man die Regulirung von Seiten des berechtigt sei, zwangsweise religiöse Gemeinschaften zu organisiren, Zahl von Repräsentanten. Ich habe gefragt : „Ob das Amendement Unterstüßung findet ? graphen so stehen zu lassen, wie er im Entwurfe i}, indem dann viele sollenz von mehreren Seiten is es aber mit Recht als bedenk= | Staates nicht gestatten wollte. oder ob man den Juden überla®en will, nach Gutdünken solche Ge- a Fe 0. H d ih wiederhole jeßt diese Frage und bitte diejenigen, welche es unter- Streitigkeiten vermieden werden fönnen. 2 lich bezeichnet worden, daß die Kultus - Angelegenheiten irgend Abgeordn. Graf von Merveldt: Was die Verhältnisse in meinschaften zu organisiren, wobei dem Staate nur vorbchalten bliebe, Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Mitgliedern, | stüßen wollen, aufzustehen. Es ist hinreichend unterstüßt. 4 Abgeordn. Möwes: Jh muß mich “au dafür aussprechen, einer Konfession von den Ständen berathen werden. Diesem Beden- | meiner Gegend betrifft, so muß ich bemerken, daß die Juden dringend | das zu verbieten, was seinen Zweckeu widerspricht. welche ihr Amt unentgeltlih verwalten. Abgeordn. von Meding: Da das Amendement Unterstüßung | daß die Bestimmung des Geseß-Entwurfs nicht geändert werde. Jch fen gegenüber, {eint mir das Amendement des Abgeordneten aus | wünschen, der Staat möge die Orduung ihrer Synagogen-Verhält- Abgeordn. Möwes: Jch glaube, wir befinden uns noch im-= A E A : fand, so müß ich mir erlauben, noch auf einen Punkt aufmerksam zu | glaube, daß wir nicht Alle befähigt sind, über den Gegenstand ohne der Rheinprovinz sehr zweckmäßig, und zwar aus einem weiteren, | nisse und ihrer übrigen außeren Kultus=-Angelegenheiten in die Hand | mer in ‘einem Mißverständnisse, wenn wir davon sprechen hören, ob Die Zahl der Repräsentanten der Judenschaft soll mindestens 9 | machen, zur Widerlegung dessen, was von dem Abgeordneten aus Weiteres ab uurtheilen. Es kommt hierbei sehr auf die Verhältnisse den Verhältnissen der Rheinprovinz entlehnten Grunde. In der | nehmen, und zwar die Leitung derselben durch die Staats-Behüörden | es gut gethan sei, die religiösen Verhältnisse der Juden zu organi= und höchstens 21 betragen. ; , Posen angeführt worden ist, Es läßt sich das hier vorliegende Ver- | der einzelnen Juden - Gemeinden m den verschiedenen Provinzen an. Rheinprovinz besteht zur Zeit noch die von der Fremdherrschaft her- | übernehmen, natürlich nach Vernehmung der Ansichten der Juden | siren. Davon scheint gar niht mehr die Rede zu scin, sondern, wie Diese Paragraphen geben zu keiner Erinnerung Veranlassung. hältniß mit ähnlichen unter den christlichen Gemeinden deshalb nicht | Wenn ich an das Verhältniß und die Qualisication der hiesigen Ju- rührende jüdische Konsistorial-Verfassung, es bestehen in drei verschie- durch geeignete Vertreter, wie es auch im Gesetze beabsichtigt ist. der geehrte ritterschaftliche Abgeordnete aus der Provinz Branden= Marschall: Ist in der hohen Versammlung etwas dagegen | vergleichen, weil die jüdischen Corporationen bisher im Staate allge- denschaft denke, so muß ih allerdings bekennen, daß hier die Leitung denen Städten Konsistorien, welche bisher auf die sittlihen Verhält- Marschall: Von den vorliegenden Vorschlägen geht ciner da- | burg ganz richtig bemerkte, es handelt sich um die externa der jüdi= zu erinnern? Wenn nichts erinnert wird, so sind die Paragraphen | mem nux als Privat - Gesellschaften anerkannt wurden, und weil es der Wahl durch einen Regierungs-Kommissar nicht nöthig sein wird. nisse der Juden einen sehr günstigen Einfluß ausgeübt haben, und | hin, den §. 2 ganz zu streichen, also von jeder Bildung von Corpo- chen Gemeinden áls religiöse Gesellschaften, und so wie die evange= angenommen. : gerade ein #0 außerordentlich wichtiger Fortschritt ist, den dies vorlie- Sehe ih aber nah anderen Provinzen hin, wo si das Verhältniß auf deren Erhaltung auch, so viel mir bekannt ist, die Juden in | rationen ganz zu abstrahirenz ein anderer dahin, lediglich den Juden | lischen und katholischen Gemeinden eine äußere Form haben, in wel= Referent Abgeordn, Sperling: gende Gese zu Gunsten der Juden macht, indem es aus diesen | der Juden in geistiger Beziehung nicht überall so herausstellt, und der Rheinprovinz großen Werth legen. Wenn wir “uns nun in die | anheim zu stellen ob sie Corporationen bilden wollen, und der dritte cher sie ihr Recht ausüben, ihre Vermögens - Verhältnisse verwalten, 5 : O §. 8, : Privat-Gesellschaften öffentlich anerkannte Corporationen macht. Hier dürfte es dort vielleiht gewiß nothwendig sein, die Wahl durch eincn Lage verseßen, daß unsere eigenen konfessionellen Einrichtungen, sei | is der der Abtheilung welche nur für Kultus-=Zwecke Corporationen so is es auch für die jüdischen Gemeinden nöthig, daß sie so orga- Sämmtliche männliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder in der Provinz, ]0 viel ih weiß, kommen die Verhältnisse, daß die Kommissar leiten zu lassen. N es auch nur insofern sie mit dem Staate zusammenhingen ‘ohne baben will. S nisirt werden. Denn sie fönnen gewählte Rechte nicht ausüben, ohne der Judenschaft, welche entweder ein Grundstü besißen, oder ein Judenschaft mit bedeutenden Schulden belastet wäre, nicht vor; in (Ruf zur Abstimmung.) E f A unser Zuthun zwangsweise abgeändert werden sollten, \o liegt darin | Abgeordn. Graf von Schwerin: Was meinen Antrag betrifft Corporationsrechte zu haben, und ich muß aus eigener Erfahrung dem Gewerbe selbstständig betreiben, oder sich sonst ohne fremde Unter=- | den westlichen Provinzen aber, #0 viel ich weiß in Westfalen, in Pa- Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch erlaube mir, auf die für mich ein Grund, diese ganze Bestimmung nur fakultativ zu | so würde davon jet abzusehen sein. ; geehrten Abgeordneten aus der Provinz Brandenburg auch darin bei= terstüzung selbstständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben | derborn, haben die Judenschaften

weil es eben den Grundsaß ausspricht, den ih zuvor entwielt habe, } eintreten zu lassen?

sehr bedeutende Schulden ; das Jn- Aeußerung des Abgeordneten von Berlin zu bemerken, daß jebt der=

u , ; s / P 1! ae , / D) x Q r , g , Ne S BrL, 0e 56 , CESP - E , ird, der sich auf die Juden, mit wünschen, und ih {ließe mich daher dem Amendement des Abgeord- Marschall: Der Herr Abgeordnete von der Heydt hat den immen, daß in Berlin die jüdische Gemeinde mit vielen Schwierig- für die Judenschaft während der leßten 3 Jahre nicht in Rück- | teresse der Gläubiger der Juden hierbei ist also dort sehr groß und | jenige Theil des Gesetzes berathen wird,

neten aus der Rheinprovinz an. y Antrag li den Paragraph adi zu streichen, Auf vielen An- Elten zu Knfen gehabt hat, um ihre Vermögens - Verhältnisse und stand geblieben sind, wählen die Repräsentanten und diese den Vor-= auch dort sind die Judengesellschaften bisher nur Privatgesellschaften Ausschließung der yon Post bezieh! infti L E d Ort Abgeordn. Frhr. von Manteuffel l. Jh muß gestehen, | trag werde ih die erste Frage richten, auf den Antrag, daß man den Rechte überall nah außen hin und gegen dritte Personen zu vertre- stand der Judenschaft auf 6 Jahre. Die Wahl is überall zugleich | gewesen. Sie sollen künftig öffentliche Corporationen werden, und Referent Sperling: Sollte künftig an 11F inem Vrte

daß B in diesen §§. 2 bis 14 durchaus etwas von einer Agende | Juden die Befugniß einräume, Corporationen zu bilden, die zweite, | ten. Um dies allein kann es si aber hier handeln. j auf eine entsprehende Zahl von Stellvertretern zu richten. da is es natürlich, daß man mit ihnen nicht ganz \o verfahren kann, | dieses Bedürfniß eintreten, so würde die Regierung schon selbst einen

: s * s i 0ratio h i , ‘+ drit ü i i j auftr i llgemeinen geseßlihen Be- oder Bestimmungen über den Kultus nicht erkenne. Diese sämmtli d ed : . dritte Frage. (Vielfacher Ruf zur Abstimmung.) j Gutachten der Abtheilung. als man mit christlichen Gesellschaften verfahren würde, die hon immer wat Kommissar beauftragen, zu einer @ f f j Brb lagupapques ev (Vos h erlaube t das zurüc{zu=- Abgeordn. von A erau O Jch "atte faás erlauben, darauf Bei der Ausübung des Wahlrechts dürfte es wohl, wie in Corporations-Rechte gehabt haben. Jch glaube, daß das ein genü- mmung finde ih aber nidt die mindeste Veranlassung.

ristlichen Kirche mit dem Ausdrucke Parochial-Verhältnisse bezeichnet | kommen, was ih eben bemerft hatte. Ih bin zweifelhaft, ob wir | aufmerksam zu machen, daß, wenn zuerst eine Frage auf das Gutach- anderen Fällen, nur darauf ankommen, daß das Mitglied männ- | gender Grund ist, daß man bei dem stehen bleiben muß, was das Abgeordn. Graf von Merveldt: Jch wiederhole, daß es im

: ial- ältni i ie ä j / i di : ont , , é i 4 inz / lichen Geschlehts, volljährig, unbescholten, selbstständi ei und seine | Gouvernement roponirt hat, nämlich dabei, daß die Möglichkeit bleibt, Wunsche der Juden selbst liegt, und daß sie es vermissen würden, werden. Parochial-Verhältnisse bezeichnen die äußere Seite der Kirche, | bei dieser Fragestellung diejenigen Punkte treffen, auf die es bei der | ten der Abtheilung gestellt wird, dann das Prinzip beobachtet wird, Verpflichtungen en die Gemeinde bis i ritt habe. ne bei einer Adies E ag von Corporationen au die Gläubiger | wenn man ihnen die Gelegenheit abschneiden wollte , einen solchen

7 d e“ , , , , , ° 1 , , Ç 2 - ge , , wo sie mit dem bürgerlichen Leben in Berührung tritt. Es wird der | Entscheidung der Frage wesentlich anfömmt. Mich dünkt, die Frage was bisher namentli von dem geehrten Herrn Landtags - Marschall Grundbesiß und Gewerbe - Betrieb hinzuweisen, erscheint müßig, zu hören und ihr Interesse mit wahrzunehmen, Kommissar die Wahl leiten zu sehen.

hohen Versamwulung wohl erinnerlich sein, daß über die Parochial- zerfalle in verschiede unkte, einmal: „Soll überhaupt eine Corpo- : , o s Í 5 ; : , , Verhältnisse vielfah auf den Provinzial - Landtagen berathen worden | ration unter e S durch den Staat gebildet machun e | da weder das Eine, noch das Andere die Auskbung des Wah Abgeordn, von Auerswald: Davon ist aber hier gar nicht Abgeordn. von Byla: Jh gehöre zu den 8 Stimmen, die

ist, Dies ward nothwendig, weil dahin auch zum großen Theil Ver- } dann: „Sollen diese Corporationen zugleich auf die bürgerlichen und Zweite Beilage

dei Paragraphen scheinen mir Verhältnisse zu reguliren, die in der