1847 / 169 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ofe sind " E eine P Me: _ MeGeus a me: in i Angelgenheies der urs t deni ler df e dene Amende Das sie geht vahin, a Bou zu streichen, g. 13 des Gutachtens d der Person d h von den Gegnern angeführt worden, bei keiner ä nlichen Ver- | präsentanten züziehen muß, die Legitim ¡ion derselben zu führen | ein anderes dahin, uur den ersten stehen zu lassen, der da A! O : Ï auern können, von der Person es verehrten Mitgli - | religiöser iltnf Z bindung von Christen finde eine Einmischung der Regierung statt hätte, so fand die Abtheilung es zweckmäßig, daß deren Wahl der. | heißt : „Die Wahlender Vorstände unterliegen der Genehmigung der Re= iber e arf ear a Bestimmung darüber, wer | tariats reden zu müssen, während dasselbe sich 106 att im Srile r E cs Berhülintsle ren zu vil-Prgs die Feststellung es handelt si aber hier von Kirchengemeinden, nicht von bürgerli- Genehmigung der Regierung ebenfalls unterworfen werde, und | gierungz“ das dritte schlägt eine Einschaltung der Worte: „Nach voran= 2 [hes fäglich mi i üb la hen hat. Der ganzen Gemeinde kann | befand, weil der Herr Marschall mi aufrief, J bin übrigens be- | weiter zu entwickeln, während 2 dem M Ce A ch hen Gemeinden, und bei Kirchengemeinden leitet - so weit mir be- hlägt dieselbe vor , in der ersten Zeile hinter „, Vorsteher“ einzu- gegangener Ermittelung der Verhältnisse und gutactlicher Anhörung Sl umnt a rem E da sie n wegen der gro- | reit, dem geehrten Mitgliede das, was ih gesagt habe, privatim zu | Christenthums dieses Bolk in seiner Seri Le annt, dergleihen Verhandlungen der Bald, 1ER und der Repräsentanten. A S er Repräsentanten!" vor. Der Antrag der Abtheilung i} darauf | glieder nicht geeignet ers e Sie Vlbtheilun i s Ae d V E U f Gel eie a R überlassen werden solle. Cine folhe Ansicht würde c fie i (Einige Stimmen : Nein!) | _ Marschall: Der Antrag der Abtheilung geht dahin, în der gerichtet, der Repräsentanten hier mit zu erwähnen, so daß die Wahl mäßig, daß die Berat! E ved Sint U e ne L es fr zwed- Marschall: Wir gehen nunmehr zur Fortseßung der gestern | Rechts egriffe des Staates, als dem von mir gestern e E its Allerdings leitet bei den Presbyterien in der Provinz Sachsen | ersten Zeile noch einzuschalten : „und der Repräsentanten. derselben der Bestätigung der Regierung auch unterliegen solle, Zu= die Repräsentant n d Hi erer auts ie Vorstand und | abgebrochenen Berathung über, und ih ersuhe den Herrn Referen- | christlichen Prinzip widersprehen. Das Rehts- P der Pastor die diesfälligen Verhandlungen, : Abgeordn, Möwes: Jh erkläre mi gegen den Vorschlag der erst wird man wohl wissen müssen, ob der ganze Paragraph wegfal- Mar fd ll: O O erfolge. s 5 ten, den Vortrag wieder aufzunehmen, anderer als ristliher religiöser Ueberzeugung Schub E auch (Mehrere Stimmen dur einander: Nein! Ja!) Abtheilung, daß die Repräsentanten der Genehmigung der Regierung len soll, weil es das am weitesten gehende Amendement is, Dieje N s F A 4 E E agegen etwas zu erinnern? Es Referent : s Gcwissensfreiheit sicherstellt, das christlihe Prinzip e A e tie Was ih gesagt, kann ih von meiner Provinz mit Bestimmtheit be- | bedürfen. Nach meiner Ansicht is die Stellung und, Wirksamkeit der | nigen, welche den ganzen Paragraphen gestrichen wissen wollen, bitte ns Vir addr ri seits , und wird also der Paragraph als angenommen B Beri E 15. Der christliche Staat glaubt nicht durch Verlebung ves ‘Rechts und haupten ; wenn in anderen Provinzen der Pastor die Verhandlungen Repräsentanten eine ganz andere, als die der Vorstände. Die Vor=- | ih ausfzustehen. Rat E 3 Referent M n A ies6d0It G dg 7 S E ui in Stadtgemeinden, der Liebe der Vorsehung in der Ausführung ihrer Beschlüsse zu Hülfe nit leitet, sondern der Patron, so kann ih dem nicht widersprechen; | steher sind die Beamten der Gemeinde, ihnen liegt die Verwaltung (Es hat feine Majorität erlangt.) DP g (0 U Ar un n s so dieis ass Me eine der beiden Städte- | kommen zu missen; wenn er seine Pflicht erfüllt hat, überläßt er je- aber ih glaube dann, daß dieses im vorliegenden Falle Past gleich- | des Gemeinde - Vermögens wie aller inneren und äußeren Gemeinde- Der zweite Antrag geht dahin, den zweiten Saß des Para- Der Vorstand is das C Qr sches Anträge od L ge mindeslé Gligte Bürger jüdischen | ner höheren Hand, welche über den Schickfsalen der Menschen edie gültig. ei den Synagogen-Gemeinde1 giebt es feinen astor, auch Angelegenheiten ob. Sie sind der Gemeinde dafür verantwortlich, | graphen zu streichen, 0 daß nur die Worte stehen blieben: „Die Beschw L Cie bi E n vi Er \ din wablberethti #6 ‘Bürgers d aft E Zahl der städti- | in welcher Weise sie ihre Rathschlüsse zur endlichen Erfüllung Left e ine S. E Du Rabbiner, Ae R je b eaben De SULLEREN T n ‘Repräsento L 2 i E Wahlen der Vorstände unterliegen der Genehmigung der Re- hat an 8 bg Jubenschaft botieFeubon gle tent vab der Gesammtzahl der la bleren ard Mie RaVl bes ‘Sh E gen will, ine Stimme: er M . f Yer( nden par raphen nur von en 2 eprajentanten gewählt, un gierung.“ : ; H S R U s s a V SIAA ' ct )1 der Skadtoerord- (Von einigen Seiten Bravoruf.) Abgeordn. von Meding: Jch glaube, daß auch selbst für | sind, wie gesagt, beauftragt, nicht nur die Angelegenheiten im Junern Landtags -Kommissar: Wenn einmal die Regierung die e E a gehirge M lbhemägig und unter cir f E A C Ee D u R C N e Rae oon 3 nerêwa h P n phie Me ge. / : f F 7! z ( elche bereits gegen die Beibehaltung des §. - entwiCet pn und

g , é l j j ; / j j &udenschaften in größeren Städten, die nach ihrer | der Gemeinde zu verwalte n auch nah außen hin die Ge- | W eh mi ; sie auch das Recht der Entlassun T foi : : L fi n die gebildeten Jude schafts größ è ach ih 3 alten, sondern auch nah außen hin die Ge ahl genehmigen soll, so muß sie auch das Recht der Entlassung antwortlichfeit Auskunft zu ertheilen. der Repräsentanten stattfindenden Einigung den jüdischen wahl- | welche in der Hauptsache mir dieselben scheinen, welhe jeßt auf 5. 15

diesen Judenschaften selbst gewünscht werden wird, daß die Wahl nehmigung und Bestätigung der Regierung. Ganz anders verhält es | gaugene Untersuchung gründen müsse, so is dies vollkommen richtig; Mitglieder“ is nicht gañz klar. Es fönnten diese Worte auf ein aus ihrer Mitte zu wählen, welche in der Stadtverort N el ( ev ! 1 Cent durch einen Kommissar der Regierung geleitet werde, und zwar des- | sih mit den Repräsentanten; diese sind niht Beamte, sondern nur | es hat aber auch die Fassung des Paragraphen keinen anderen Sinn L maßen volizeiamtliches Verhältniß des Vorstandes zu d sammlung in allen, nicht das christlic r Stadiverordneten- Ver- | Juden, eine Bestimmung, welche einen kleinen Staat um Spe, wegen, weil anerkannter und notorischerweise gerade in der jeßigen | Vertreter der Gemeinde, sie sind die Vertrauensmänner , welche ge- | haben sollen. Wenn nun der geehrte Redner, der den leßten Sap gewi erma ger Lide Mitgliedern gedeutet L: Glu solches E betreffenden An a ag ed Kirhen- und Schulwesen | mindestens eine kleine Stadt in der Stadk bildet und, wie schon von Zeit in den Kultus-Angelegenheiten unter den Juden verschiedene Par- | wählt werden, um die Verwaltung der Vorsteher zu überwachen, diese | des Paragraphen zu streihen vorgeschlagen hat, dessen Wegfall d außer seiner Bestimmung. Wenn Behörden den Vorstand scheiden E DiS Sive bei bên u ne “haben; dagegen | der Abtheilung richtig bemerkt is, der Städteordnung widersprit, teien stattfinden, die sih unter einander bekämpfen und sehr von ein- | durch ihre Beschlüsse zu leiten und der Gemeinde von der richtigen | wünscht, weil er sich von selbs verstehe, so muß ih doch zur Besei- der Synagogen - Gemeinde Uu einer Auskunft über ein ne Mit- ordneten e Al sich nad Male \len der übrigen Stadtver- | aber au den Judeu theilweise die Staatsbürgerrehte nimmt, die sie ander abweihen. Das ist namentlich, wie die Herren Deputirten | -und ordnungömäßigen Verwaltung Kenntniß zu geben, Wenn in dem | tigung der Zweifel auf die Beibehaltung antragen, während es m- (ieder auffordern “so kann solche Ven d S “p ns d Notb i D e der eintretenden jüdi- | bereits haben, theilweise die beschränkt, aus die sie Anspruch machen von Berlin bestätigen werden, auch hier ín Berlin der Fall, uud ih | Gutachten gesagt is, daß die Vorstände in äußeren Angelegenheiten bedenklih is, die Worte „nach vorangegangener Untersuchung ‘“ ein- Vonlich i wie es bei den P resbaterlen L bristlichen Kirchen Ls V e Sleiiban Wahl-Kandidaten aus. | dürfen. Jh glaube, daß dieses Geschenk uur nachtheilig für sie sein glaube gerade, daß der hiesigen Judenschaft,, so wenig ih ihr die auch die Repräsentanten zuzuziehen und deshalb sie ihre Legitimatio- zuschalten oder die Bestimmung zuzuselzen, daß die Vorsteher in ähn Fall it, nur Beziehungen des Einzelnen ur Gemeinde betreffen stätigun d A : Eig E arung unterliegt der Be- | faun und daß sie wohl ein Recht bâtten, auszurufen : Timeo Da2- Fähigkeit absprechen will, einen Kommissar unter sich zu stellen, ein | nen zu führen hätten, so scheint mir der §. 11 des Geseß Entwurfs | licher Weise, wie andere Kommunal - Beamte , entlassen werden n Gt se sind zu; leich Angele alien bér R sl s (bi, E / B y ug der Regierung und ijl in das städtische Ortsstatut auf- | nos et Jona ferentes! Vom Gesichtspunkte des Staats betrach- wesentlicher Dienst damit geleistet wird, wenn ein Kommissar des | dem entgegenzustehen, indem die Wirksamkeit der Vorsteher ausdrück= fönnen. also {on bein n R E daß i igl Clibes O Ban . Feltens - der Juden -fattisindent Z tet, fann ih aber auch für diese Bestimmung keine anderen Gründe Gouvernements für ihre Wahlen bestellt wird. lich darauf gerichtet i, daß diese allein nur die Beschlüsse der Re- Abgeordn. Graf S ch werin: Jch habe gesagt, es verstehe \ih, as e Aubenswhaft E E ede) r N t Sa E Mia V R A Wahl von Ver- | erkennen als diejenigen, welche hier bereits angéführt sind, die ih Referent Sperling: Zur Berichtigung bemerke ih, daß mir | práäsentauten zur Ausführung zu bringen haben, allein auch die Ge- | was der Paragraph wollte, von selbst, unter der Vorausseßung, daß dib a den R Soma ; Behörden N "Er L s eat E i cûr Phi die Borshristen ünd Bedingungen | aber allerdings uicht theilen kann, daß nämlich die Vereinigung

von mehreren Vorstehern der Judenschaft gerade das Gegentheil er meinde nah außen hin und gegen dritte vertreten sollen. Aus die- | nicht Beschluß der Regierung etwas Anderes heißen sollte, als nach Lrlihtmäßi e Auskunft U ertbeisen habe 40 Le es dem betrefe B 5 E H be R a überhaupt an | der Juden und Christen in bürgerlicher und politischer Beziehung für flärt worden is, daß sie gerade eine Zurücksebung darin finden, was | sem Grunde erkläre ih mi gegen den Vorschlag und würde die Re- vorangegangener Untersuchung. Insofern dies nicht darunter verstau- Latbeilum a s h «ad fie vafür L Glad s T bon E "V a prnn Ah V die Christen uur nachtheilig, ja gefährlich sei. Jch muß bekennen, eben als von ihnen gewünscht angegeben wird. präsentanten nicht der Genehmigung der Regierung unterwerfen, selbst | den sein sollte und die Einschaltung, wie sie der Herr Regierungs Korte E a L E s Wenngleich S N städtischen O A daß mir vom Standpunkte gerade derjenigen, wele eben daë Prinzip (Ruf zur Abstimmung.) au um deswillen nicht, um ihre Stellung als eine ganz unabhän- | Kommissar vorgeschlagen hat, gema rd, so kann ih mein Amen Marschall: Es wird auch hierin Einverständniß herrschen, Juden nur anheim gegeben und in deren freien Willen en ist, lid e Ube: Hrlidiitn ie E R V

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ht wi Abgeordn. von Auerswald: Jch kam mir auf keine Weise | gige bestehen zu lassen. Ju Bez i

gan Fntelligenz wohl im Stande wären, unter sich Personen zu | meinde zu vertreten. Um dies mit gehöriger Autorität thun zu fön- | haben. Wenn bemerkt wurde, daß der eine Entlassung festseßende 8. 14 des Gutachtens: berechtigten Bürgern gestattet werden, einen od ch d i i A ; j L y i er nah dem ange- | Anwendung finden müssen, wenige Worte hinzuzufügen. Der §- 15 / C + A d ó g . - «I

nden, die dem Wahlgeshäft mit Erfolg vorstehen könnten, es von | nen, bedürfen sie, auch selbst der Gemeinde gegenüber, wohl der Ge- Beschluß kein willkürlicher sein dirse, sondern sich auf eine vorange- Es S a A A R 4A | l Vi / / / : Der Sinn der Worte „und über einzelne zu ihr gehörige gebenen Verhältnisse aud mehrere Verordnete nebst S ¿i ca L : S E29 E 11 r d A g 3 In S rordnete nebst Stellvertretern | enthält meiner Ueberzeugung nah ein gefährliches Geschenk für die

rot iehung auf den leßten Absaß des | dement zurücknehmen. Wir k , inem Gegenss îber den eine länger Vereinbarungen zu tref S R bie Mi r / A L n ¿o denken, daß in Körperschaften, die auf zweckmäßige und angemessene | §. 10, daß die Regierung auch befugt sci, l Milallive des Marscha (l: Die Sache is also damit als erledigt anzusehen, S E ais T e ibe Brdltin a A UBEN in Beziehung Christenthums die alleimge Erkenntniß der Wahrheit finden. Weise in gehörigem Umfange vou den Königlichen Regierungen g?- Vorstandes wegen ‘vorsäßlicher Pflichtwidrigkeiten oder wiederholter | daß der zweite Saß des Paragraphen stehen bliebe mit der Ein- Sibüna und bitte, si{ch morgen 10 Übr ‘bier Gebe cini zu Mitbürgern au d, ns n La R eren ihren christlihen | geböre zu denselben, ich gehöre ferner zu denen, die einen sehr we- bildet sind, unter einer Klasse von Leuten, die, wie die Juden im Dienstvernachlässigungen zu entlasseiu, bemerfe ih, daß die Fassung haltung, die der Herr Regierungs Kommissar selbst hinzuzufügen Golien! l 9 E j : so ist doch O ble E E würden, entlichen Unterschied zwischen dem Sittengeses der Jud: « und dem Allgemeinen, gescheidt und praktisch sind, nicht ein einziges geeignetes | dieser Stelle leicht die Deutung zulassen könnte, daß die Regierung ohne vorgeschlagen hat. A (Schluß der Sitzung nah £4 Uhr.) Königlicher Behörden auf die Bildun E as Dans E Christen finden, Und schließe mi in diejer Beziehung gern den Judividuum finden sollte, um eine Wahl zu leiten; sollte dies aber / Weiteres die Vorsteher entlassen dürfte. Jh glaube nicht, daß es Referent Sperling: Das geht noch über die Wünsche enes E 5 / aller Raum abgeschnitten Renn a i b A n uicht | Worten des Redners aus Sachsen an, welcher jagte: Wem dies die wirklich in seltenen Fällen eintreten, so glaube ich, daß die Unan- | die Absicht der Regierung gewesen it, auf diese Weise zu Werke zu | Jeden, der ein Amendement hier gestellt hat, hinaus, und ih bin ganz und bei §, 1 e Spra ani, Lal S der Cinteitung | Ueberzeugung des großen Haufens ist, so gehöre ih gern. zu em nehmlichkeit, die Schwierigkeit, der Nachtheil, der daraus entstehen | gehen, und daß sie dieselben nicht cher entlassen fann, als bis sie sich damit einverstanden. sie der in Rede stehende Paragraph stat a N L E ih bin aber weit entfernt, m d ca o könnte, in gar keinem Verhältniß stände mit dem nachtheiligen und über die Richtigkeit der den Vorstehern gemachten Beschuldigungen Marschall: Dann früge es sich, ob das Wort „Repräsentan Sitzung der Kurie der drei Stände am 46. Juni. * fränkungen der einzelnen A ren i A offfenbaren Rechts- er eime solche Ueberzeugung möglicherweise für ein Vorurtheil hält. mit A tete A Eindrucke, den eine solche allgemeine Maß- | vergewissert hat. Um diese Mißdeutung zu beseitigen, erlaube ih mir | ten“ in den zweiten Saß mit eingeschaltet werden soll, Dies ist ein B i R G A4 L P M tpdiià h Î a6) yren und dem öffentlichen Jnter= | Jch bin von der Richtigkeit dieser Ueberzeugung durchbrungen, ferner regel machen müßte, die eine ganze Klasse von Staatsbürgern in ein vorzuschlagen, daß hinzugefligt werde “nach vorangegangeuer Erxmit Rorschlag der Abtheilung, ich muß also darüber abstimmen lassen und Vie Sizung vegminnt um zr unter Borjiß de ar mders veraeagenwärti S t C T A T Mai i ES y ; 2 Lo so’ exceptionelles Verhältniß L RDUR, A0 von einem Abacorbiir- N 4 S E T S t va diejenigen, e für bie Einschaltung dés R tie „Re= von Rochow mit Berlesung des Protokolls der gestrigen Sibung, aae D ie Audenfhas E Mde inie Mer béu Ney Le nar r wan A T ten aus Sachsen gesagt wurde, daß der Pastor immer in den Ver- Dann bezieht sich ein anderer Antrag meinerseits darauf, daß | präsentanten“ in dem ersten Sabe sind, die Güte haben, aufzu- welches von der Versammlung, genehmigt und anerkaunk wird. verordneten-Versammlung aba blvs S E A 4 D q: nennen und do bejorgen báy vér Eimpuy LeE ae cas Em sammlungen der Kirchenvorsteher den Vorsibß führe, so glaube ich, ist | es zweckmäßig seiu wird, die Vorsteher nicht zu entlassen, ohne die | stehen. Abgeordn. Frhr, von Viucke: Zch befand mich gestern in der chaft, sondern auch Nepelserinkiomn ber Zubenwät R, Rer L U S sittliche Tendenz der Geseßgebung etnes Staates von 16 Zlt- das nur in der Beziehung richtig, als er zugleich Mitglied des Kir- Repräsentanten noch wenigstens gutachtlich zu hören, um auf diese Er is nicht angenommen. unangenehmen Nothwendigkeit, die verchrte Versammlung mit eimgen Städte-Ordnung in ihren Wenden Bestim S it a E E Wn Ih lee ber emgeg E henvorstandes is, also als erster Kirchenvorsteher und uicht in der Weise die Repräsentanten, welche ihrerseits die Vorsteher wählen sol- Referent Sperling liest den §. 11 des Geseß-Entwurfes vor: Bemerkungen behelligen zu müjjen, die sich auf das Verfahren eines sein würde. Diese Betrachtunç führte Id Rg A R n E 9 Gianye rene, n A ) 006 Cleifen Eigenschaft als Geistlicher, in welcher ihm der geehrte Herr gewisser- len, in ihren Rechten nicht zu fränfen. Es fönnen Mißverhältnisse & 41, geehrten Mitgliedes des Sekretariats bezogen. Die hohe Versammlung hat {lusse: E 7 g »rte zu dem einkimmigen De= E E E 20 aen E A bea maßen das Amt eines Regierungs-Kommissars für diese Fälle vindi- entstehen, wenn die Regierung ohne Weiteres einen Vorsteher ent- „Der Vorstand hat die gemeinsamen Angelegenheiten der Juden- E Doris mit Ungunst aufgenommen z ih habe mich, wie E daß der §. 15 ganz und gar zu streichen sei ohaten, dey Le T Get Ce fittlichen Beiizin hes Christen- GLEA E Es 2) : S läßt, ohne die Repräsentanten gehört zu haben, während die Reprä- chast zu leiten und die Beschlüsse der Repräsentanten zur Ausfüh Wee S geg! A bid la R E ; Die Disposition dieses §. ist zwar nur als eine fakultative hin- us weiten midt tis Daß ich von solchem Standpunkte aus eine Ab ae lauter Ruf zur Abstimmung.) sentanten immer diejenigen sein werden, wefche am besten beurtheilen rung zu bringen, Er vertritt die Judenschast überall gegen dritte e L L, A m L gestellt, indessen kann dieselbe durch Znterpretation auch bald einen | jede Beschränkung der Juden, ja jede Gestattung einer Absonderung, g. 9 d i E thi ots b I wollte S exlguben, zu können, ob die vorgebrachten Beschuldigungen Grund haben oder nicht. Personen, insbesondere in allen Rech tage l e o lei di0 M zunächst die Thatsache anbetrifft, wélche R beut betreffenden Geer verpflichtenden Charakter annehmen. Was das Gouvernement hier | die si über die Vorhalle des Tempels hinaus erstreckt, unnéthig halte, clieber lbe je D A PAE e E A 6 11a N lus diejen Gründen Würde ih As Amendement dahin e H vou Reteu E D O N A R G : Ui Sra, A4 ich en diesem Augenblicke zu Meh Bedauern nicht als zulässig ausgesprochen, hat dassel-e auch für zweckmäßig erachtet, wird flar sein. : Ich muß sie aber au zurüdweisen und mi jeder wählt werden dürfen A O Pa 4A e ung As lie N E tatäulten iRaIA A A o nsa i so in i so Dele nitt gegenwärtig sehe, ‘in Abrede gestellt wurde, so habe ich- geglaubt, je- a A E 00 zwei GB E Ara nen die | Entscheidung widerseßen, welhe Ler Grundrege! Es r De "Mär fat: Sa ris Li tar ibi lie L ung der Berhältnihje und gutacht ichen Anhörung der Repräsentanten E und gegen ie Zu F v 4 E M dd nid E Faftuu od ber foustatiren Ane E ataubie, 548 Wi Unterbehörden sich lange verpslichtet fühlen hin zu wirken. Jmmer- | und alles Gesellschaftslebens „gleiche Pflichten, glerhe Rete, wis le patts L p en aber jeßt ü er einen ganz anderen einen Vorsteher zu entlassen befugt i. : E das Statut (§. 13) ein Anderes fe} seßt, nach den Bestimmungen s fs 18h 4 ti "id Ot N A hin mag bei deut Entwurf diejes §. die beste Absicht obgewaltet ha- derspricht, einer Entscheidung, welhe sich auf Besorgni}te grunde, die Gegenstand, nämlich darüber, ob ein Regierungs-Kommissar der Wahl Marschall: Es fragt sich, ob der Vorschlag Unterstübzung der revitirten Städteordnung vom 17. März 1831 über die Rechte besser thun zu können, als wenn 1ch mich zuna hst an den Abegordne- | hen, sowohl in Bezug auf die Juden, als au in Beziehung auf | dem Prinzip des Christenthums nit entsprechen, für die Chriften vorsteden soll. ; L | ' findet. ; j i i E und Pflichten des Magistrats und der Stadtverordneten zu be ten aus meiner S a aufwelchen sich meinebetreffenden Worte vas allgemeine Staatswohl. Aber das Mittel, welches zu C | me Ueberzeuguná "at nit geziemend sind. ' Es lieat mir fern, Abgeordn. Graf von Shwerin: Jch will nur dem Abgeord- (Es erheben sich mehr als 24 Mitglieder.) urtheilen. gen U: E v E N daß E meine Worte reichung gewählt worden, ist solchem Zwee nicht entsprechend, denn | mich in den mysteriósen Streit uber den Begriff de ristlihen Staats neten aus der Mark Brandenburg, ‘der zugleich dieser Provinz vor- | Ja! Das Gutachten dazu lautet: eben \o G : E “d E e s E: n aber auch aus dem | ¿g führt zu einer Separation der Juden von den Christen, über | zu mischen, aber die Bemerkung muß i mir erlau ß: ei steht, gegenüber bemerken, daß er mir für den Paragraphen zu spre- Abgeordn. Dittrich: Was der geehrte Redner vor mir in S E angege E S A Un, E M welche oft geklagt worden und gewöhnlich den Juden Schuld gegeben ist. von 16 Millionen Menschen, der sich im Prinzip und hen sien, während er sich dagegen erklärt hat, eben weil in Mitt- } Beziehung auf die Repräsentanten gesagt hat, unterstüße (d), Cs „Die revidirte Städte-Ordnung vom 17, März 1831 gilt zur Zeit A 2 N As N De aud L Aweifel Me il S - | Jm Laufe unserer Debatte sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß | ner Geseßgebung dur 200,000 Juden gefährdet glau Des Judenthums große Meinungs-Verschiedenheit herrsht, weil da] findet hier zwischen den Vorständen und den Repräsentanten dasselbe uur in einer verhältnißmäßig germgen Zahl von Städten der 10A, DEUDILER 4 M0 M y ‘benfalls die volle B A E O €= ] ein Theil dieser Schuld uns selbt tri und den bisherigen Stand unserer Beziehung nicht fester stände, als die Saaten der Jnkas selbe sich in einer Entwickelung befindet welche die Gegensäße scharf | Verhältniß statt, wie zwischen dem Magistrat und den Stadtverord=- preußischen Monarchie. Sie da, wo sie nicht gilt, in Beziehung cretairs hat, und E E A t j 5 estátigung As Verfassung und Gesebßgebung. Sind wir zu diesem Schlusse bisher | und Mexiko den gebreclichen Caravelen eine 3 gegenüberstellt, darum meine ih, daß es nit im Interesse der Re- | neten, also bedürfen die Repräsentanten der Bestätigung der Regie- auf die Verhältnisse der Juden cinzuführen, cheint uicht nothwen- Behauptung erhalten. Daher muß i also vorausseben, daß, wenn meine | qur indirekt gekommen, so finden wir in dem vorliegenden Geseß- | gegenüber. Jh glaube nit, daß unser : gierung liegt, Partei zu nehmen, darum wünsche ih, daß fein Kom- | rung nicht, Ju Beziehung auf das, was der geehrte Redner vor mir dig zu sein, Es würde, wo solches geschähe, die Zahl der schon Worte in den beiden entgegengejeBn n Theilen besSaales oollntig [I Paragraphen die so oft beflagte Separation direkt ausgesprochen und | Füßen steht; ih glaube mi daber gegen eine j aßre missar der Regierung Theil daran nehme. in Betreff des Sdhlußsaßtzes gesagt hat, glaube ich, versteht es sich bestehenden Geseßbücher und Gesebzsammlungen dem allgemeinen PAnbey M 2 N R Le O alten weben Fh sanctionirt. Abgesehen hiervon is noch ein Umstand ins Auge zu ren zu müssen, wele qus einer so wahrhaft uncristlihen Besorgniß (Von allen Seiten wird „„Abstimmung““ gerufen.) von selbst, daß ohne vorangegangene Untersuchung die Entlassung Juteresse zuwider vermehrt werden und den Wünschen der Städte, Hes M n, E U N Les Faktum elbe id Me fassen. Nach der bisherigen Verfassung der Städte hatten die Ju fließt, und schließe ich mich enschieden dem Rbthbeilungë-Gutachten an. S Abgeordn, von der H eydt: Es is von mehreren Rednern ge- nicht stattfinden fann. : welche sich der Städte-Ordnung vom 19, November 1808 erfreuen, a, ( S R R k a id Mitt em A E R den, und zwar von allen in dem preußischen Staate lebenden mebr Abgeordn. Krüger: Weil ¡h der vollständigen Emancipation äußert worden, daß der Wunsch der Juden sei, daß eine Regierungs- _ Ahgeordn. Graf von Schwerin: Jh würde nah den Grund= geradezu entgegen e Abtheilung hat nichts dagegen zu er- desha "I E ge Net 2 L Gdlti best T A s als die Hälfte derselben, das Recht, einzeln für ihre individuelle Per- | der Juden hold bin, fann ih nicht zugeben, daß wieder eime Abson- Kommissson zur Berathung bei den Synagogen-Bereinen abgeordnet säßen, welche ih mir vorhin bereits zu entwickeln erlaubt habe, der innern, daß die Beziehungen des Vorstandes zu den Repräsentan- VOMeR S T E U h i Wi e Tb t 4 war und | son an der städtischen Verwaltung Theil zu nebmen. Dieses ihr in- | derung eintrete; ih kann es m Betreff des werde, Jh glaube, daß Niemand in dieser Versammlung das Man- | Meinung sein missen, daß der ganze 8. 10 zu streichen sein würde ; ten und der Lebteren zur Synagogen Gemeinde nach den bezoge- mi deshalb, verp: He urh konkludente Thatjachen meme |} dividuelles Ret, an der Verwaltung der städtischen und ihrer eige=- | als verschiedene Gründe dagegen sprechen, dat hat, als Organ der Juden deren Wünsche vorzutragen, Es scheint | ich glaube aber, daß, nachdem wir die §§. 2 und 3 angenommen nen Bestimmungen der revidirten Städte-Ordnung normirt werden, Behauptung nochmals L A wte baß és nen Angelegenheiten tleilzunehmen , \oll ihnen künftig durch einfei fommen mit dem Antrage der Abtheilung mir, daß wir uns nur an das Prinzip zu halten haben, von dem der haben, wonach dem Staat das Recht vorbehalten ist, zwangsweise schlägt aber vor, diese Bestimmungen einfach in dieses Geseß auf ; Se, L A, f O N N La e E A tigen Beschluß ihrer Vorstände und Repräsentanten, durch deren Ver- | schon §. 73 der Städte-Ordnung ausdrückli® festsett, Entwurf ausgeht. i solhe Genossenschaften zu ordnen, wir ihm auch das Recht der nehmen, so daß das Statut nur noch über folche Gegenstände sich R N A B M G E e einbarung mit dem Magistrat entzogen werden fönnen. Dies wider verordneten - Wahlen alle Stimmfähigen lediglich als E Marschall: So wollen wir denn zur Abstimmung kommen. Bestätigung der gewählten Vorstände nicht werden streitig machen verbreiten dürfte, über welche in diesem Geseße hinweggegangen Ae G) E 7 he 5 Lan Getben ngtrenden A L streitet dem Rechtsprinzipe, und die eben gemachten Bemerkungen | Stadtgemeinde, obne Beziehung auf C Die Frage is die: „Sollen die Worte: „Das Wahlgeschäft wird | können, und ih werde daher für den ersten Saß diejes Paragraphen wäre.“ j S460) N igung zwi] chen 4 / n N t A lle V i P a werden hinreichen, um die hohe Versammlung für die Annahme des zunebmen baben; zweitens weil schon Y dur einen Abgeordneten der Regierung geleitet“, wegfallen?“ Wer | sein. Dagegen scheint mir für den leßten Sas durchaus feine Ver- Marschall: Findet sich dagegen etwas zu erinnern# Wo E e lag aljo P N N S M h t Vorschlages zu stimmen, der von der Abtheilung gemacht wor “immfähig sein kann, und weil man nicht wollen kann, für den Wegfall ist, beliebe aufzustehen. E aulassung vorzuliegen, und wenn die verehrten Mitglieder, welche | nicht, so kann ih annehmen, daß der Vorschlag der Abtheilung an n M A E Ai E A T N A i den ist. E rößere Rechte bei den Stadtverordneten - Wahlen eingeräumt werden (Dies geschieht.) vor mir gesprochen, namentlich der Herr Referent, der Meinung ge- | genommen wird. S : i N QAEYedoges IVOLDEN N M S A T A Abgeordn. Merkens: Der gestern von der MinisterLank ge- | sollen, als den Christen. Das würde aber unbedingt geschehen, Mir {eint der Antrag die Mehrheit nit zu haben. wesen sind, der Sab, die Dienstentlassung durch Beschluß festzu- Roferent Sperling. (liest vor) : dne Berichtigung jenes Qusayes Iu dem LeLLa Le idt hörten trefflichen Rede wird ohne Zweifel verdaukt, daß die 88. 2 | wollte man den Juden gestatten, als Sekte Stadtverordnete zu (Mehrere Stimmen: „Ja wohl! Ja wohl!) seßen, hieße dasselbe, als nach vorangegangener Untersuchung, #0 9: 12. zugezogen S4 A. B E die A A V P bis 14 des vorliegenden Gesebes mit so großer Majorität von uns wäblen, und es würde dann dabin kommen, daß auch die christlichen Nun fo will ih die Herren Ordner bitten , zu zählen. glaube ich eben das nicht. Wenn die Festsezung der Entlassung durch Ueber die Verwaltung des Vermögens der Judenschaften E A E igs s M hall N, n angenommen worden sind. Wir haben dadur unser Bestes getban, Religions - Parteien das Anverlangen stellen würden, fonfessionelle _ (Geschieht.) Beschluß der Regierung einen Sinn hat, dann fann sie feinen ande- steht den Regierungen das Recht der Ober - Aufsicht in demselben L R E A 0Úda Bulite s bolt A E j um mit eht christlicher Liebe dem Judenthum in kirchlicher Hinsicht | Vertreter in die Stadtverordneten Verjammlung zu schicken. Das Das Resultat der Abstimmung ist folgendes : ren haben, als daß in Beziehung auf die Entlassung der Vorstände Maße zu, wie nah der revidirten Städte - Ordnung vom 17. A P gung Per L Cor N T A A N I a Form und Gestalt zu geben und auf diese Weise die Verheißung der darf aber nicht stattfinden und darf es um jo wemger, da den Juden Für ja haben sich erklärt N : i mgen ßgel anu ih nur daun die Meinung éé R S 2 e | heiligen Schrift zu erfüllen, die uns die Unzerstörbarkeit dieses Vol- | die Vertretung in den Stadtverordneten - Versammlungen son nam für nen » » E was überhaupt für die Ent assung der Beamten maßgebend den. E N 12 E e Se i ÎA größeren Städten Zuden Die Worte bleiben "lo stehen. gewesen ist, d. h. die administrative Untersuchung. I glaube, g. 12 des Gutachtens: eh O Nee E seinen Don auge V0 t aus betrachtet, mag dies ret fromm, aber mehr noch inkonsequent | zu Stadtverordneten gewählt werden. Derselbe Fall wird aber, wenn Abgeordn. Graf von Saurma: Jch trage darauf an, daß wenn wir die §§. 2 und 3 annehmen, wonach diese Corporationen „Hier gilt das bei dem unmittelbar vorhergehenden Para das N oe nicht ges hehen ist, 19, faun ih nur Alles, Aae H sein. Denn wenn beim §. 15 diesem allzu gutmüthigen Wirken nun ibre, Zahl diejenige Höbe erreiht, welche §. 15 der gegenwärtigen T E i ' ; E Herr Secretair mír gestern entgegengeseßt hat, als nicht gesprochen | quch eine politische Richtung gegeben werden wollte, so würde der | Verordnung vorauss\ekt, um so mehr eintreten, und sie werden voll

esse entgegen sein würden, so mußte sich die Abtheilung hier noch | davon, daß die Wabrbeit jederzeit siegen wird und muß ; i fannt

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204 der Judenschaft ein anderes Verfahren maßgebend sein soll, als das, März 1831 über die Vermögens = Verwaltung der Stadtgemein= Z x L / 7 7 : \ Q ch O » s . “| » » . » T * P - A Ö % S T L, E E L E «dieg anerkennen, wenn er sh genau nah den für sein Amt vorgeschriebe fes Gottes verkündet hat. Bom Standpunkte des christlichen Staats eingeräumt ijt, indem jeßt \chon fast in allen

ckie Ausschei- | unter der Kontrolle des Staats gebildete Corporationen sind, wenn hen Gesagt d würde die Be ( E A 1 : g | at f. DOENE ! P e graphen Gesagte, und würde die Bezugnahme aus dic revidirte : | | ent it, als uit gelres p ge a, 5 f: ' \ ansehen und die gehorsamste Bitte an den Herrn Marschall richten, politische Staat im Gegentheil jo unchristlich staatsklug sein und dem | ständig in den Stadtverordneten - Versammlungen vertreten sein.

: aragrapden der

wir dem Staat oder der Regierung das Recht vorbehalten, die An- Städte-Ordnung ebenfalls zu vermeiden sein.“ F ; c; L

R s i F G / : A8 E Z t 4 it ; dem betreffenden Herrn Secretair, der ih nicht in der Ausübunç atn S e Us ha O .r qi E E E p

Jch will hierauf nur bemerken, stellung zu genehmigen, daun werden auch die Vorstände in Beziehung Mar} all: Aus dem vorigen Beschlusse würde wohl folgen, seiner Pflicht befunden hat E Titruzidn M Ak ola sich fünftig christlichen Staat gegen jemen Willen den guten Dienst erweisen, das Weil nun §. 49. Ant Aendernng der bestehenden P aa ch g Bra , J d / , I | Judenthum als solches uni ch t kirhlih zu organisiren, an der Repara Städte - Ordnung vorausjeßt und verlangt, muse ich jedenfale gegen

dem §. I ein Anhang zugefügt werde, des Juhalts : denden sind wieder wählbar.“

Landtags3-=Kommissar: T

daß, wenn nicht das Gegentheil im Geseß angeordnet ist, sich diese | auf die Entlajjung in feiner Weise anders zu behandeln sein, wie | daß ch hier der Abthei igetrete ir ; i |

i ba i | E ane i F ( T8 \ / auch hier der A theilung beigetreten wird. n 2E ¿n des Ne h den B y i infälli | | : | |

: nah den Bestimmungen des Reglements und nach den Bestimmungen tur seines hinfälligen Tempels nicht mitzuarbeiten, jondern an demselben den | denselben stimmen und ihn verwerfen. § l D t

Befugniß von selbs versteht die übrigen Staatsbeamten, d. h. sie können nur im Wege der gegen Referent Sperling (liest vor): { Ç \ : c E, A j L M S f: Eo A S eis : y des Regulativs des Herrn Marschalls zu richten. L Ai A Aae \ e. C g 1+ Obalei Marschall: Der Zweifel wird also hiernach alé erledigt zu | sie eingeleiteten administrativen Untersuchung, keinesweges aber durch L 415, Mar hall: Da der a lafiaibe Bin S ecbeiais gibt ánwe- Zahn der Zeit nugesthrt 1ortagen. 8 lassen. Der. politische Staat | _ Abgeordn, E merbrodt (vom Plabe): dgs betrachten sein._ : S ciufachen Beschluß der Regierung des Dienstes entlassen werden, und Ueber die Wahl des Vorsibenden in dem Vorstande und des send ist und ih gegen das Gebörte nicht vertheidigen fann, so will würde ferner Mie groye Beifälligfeit seitens der Juden|chast, welche | für die Emancipation der Juden erkflàâre, da E Mud Referent Sperling (lie): ih wäre darum der Meinung, diesen ganzen leßten Saß zu streichen Vorstehers der Repräsentanten - Versammlung, so wie über deren ih uur für ihn anführen, daß er geantwortet hat, er habe nach bestem Der Vere Ober-Präsident von Potsdam uns so gerühmt hat, bedent- | Akt der Gerechtigkeit erblicke, den wir denjenigen fu o T L h G 5. 10 y und nur die Genehmigung der Regierung beizubehalten. Befugnisse, ferner über die Zahl der Mitglieder des Vorstandes Wissen und Gewissen A Streichung des angeregten Wortes vorge- lih und für eine Aussorderung gehalten haben, schärfer über die Kon- | mit uns gleiche Pflichten und Lasten tragen, 18 ran fláren N Die Wahlen ber Vorsteher unterliegen der Genehmigung der Abgeordn. Aldenhoven: Aus denselben Gründen, aus wel- und der Repräsentanten- Versammlung, der Stellvertreter dersel- ' nommen, daß er aber, wenn er geirrt haben solle, was er eventualiter sequenzen nachzudenken. L : nit mit dem vorliegenden Paragraphen S wir Christen be- Regierung, welche tie ganze Wirksamkeit des Vorstandes zu beauf- | cen der Redner die Beibehaltung des Paragraphen beansprucht, er- ben, so- wie darüber, ob die Wahl in den Vorstand auf jüdische anerkannt hat, dies bedauere. Jch halte also diese Sache für erledigt L S (Stimmen : Nicht abgele\en.) _| dem derselbe den Zuden mehr Rechte cinráum, S ding eingreist sichtigen hat und befugt ist, einzelne Mitglieder wegen vorsäglicher | fläre ih mi für den Strich desselben. Gerade weil die Regierung Einwohner der zum Mittelpunkt der Judenschaft bestimmten Stadt und erkenne fonst an, daß in der Regel beide Secretaire in derglei Der politische Staat würde vielmehr alsbald erkannt haben, daß | siven, ja selbst in die Prinzipien D dart Ler Wir’ bereits Pslichtwidtrigkeit oter wiederholter Dienstvernachlässigungeu durch Be- | die Wahl leitet, seinen mir die Gründe nit mehr obzuwalten, beschränkt bleiben, und welche Reisekosten - Entschädigung im an- hen Fällen sih vereinigen müssen, um dergleichen Aenderungen Tie. [A diejem, Wege die unerwünschte Abjonderung und isolirte Nationa- | Die Gründe dafür sind, von dew veceyraen elle den Wegfall des \9luß 30 entla M daß nun noch die Vorstände und Repräsentanten genehmigt werden. deren Falle den Gewählten gens R soll, endlich über das zunehmen. E E O der Me uf die E E Coriia ns E Brun er- A entwidelt, dieselben leiten au me eat s versteht sich wohl von selbst, baß diese Entlassung nur nah | Ih beanspruche für die jüdishe Gemeinde, die wir nun doh einmal Verhältniß der Vorsteher und Repräsentanten. gegen einander und Abgeor irx ; J -flá Lt Eh ange z ja, daß auf diesem Wege das Christenthum die Amme werde, | Paragraphen zu stimmen. ; Zef h wol ( h ÿ gei Abgeordn. E d è L : | h ) ( zu Unm . Gelogenbeit der Bespre f geordn. Frhr. von Vincke: Jh erkläre mich hiermit sür | qu der das neue Judenthum sich nähre und so zu erneutem Leben Abgeordn. Möwes: Son, de! Gelegenheit der Besprechung h ¿n Allgemeinen dabe ih mich gegen das Ab-

vorgängiger Untersuhung uad unter V lassen, das in diesem §. 15 bauptsächlicd

¡d in idr n

orbehalt des Refkurses statt- als Synagogen für rein firchlihe Verhältnisse bilden wollen, eine egen die Judenschaft sind die erforderlichen Bestimmungen in ein ruhi bri At g ; Z ) b

finden kann. Daher wicd es auch wohl fein Bedenken haben, dieses Autonomie: “Sd wohne in Ser Rheinprovinz, dort bestehen katho- be onderes, der Bestätigung des See Prülibenpen cnberlicaenbes E und fan übrigens nur wiederholen, daß i nux ade de- | groß gezogen werde. Der politische Staat würde die Juden als | des Geseß-Entwurfes 1m

noch ausdrücklich hinzuzufügen. lische Kirchen - Vorstände , welche mit der Staats - Regierung in gar Statut aufzunehmen. : *) Manuskript, 257 Foli i : S selche ignoriren und ihnen eben als bezahlende Mitglieder des Staats | sonderungs Prinzip ausge : R S Zeit anf

utahten zu §. 10, feiner Communication stehen, Jn der vollsten Autonomie stehen sie Die erste Wahl des Vorstandes und der Repräsentanten er=- Abends 6 Uhr 50 id Ielis:e Diälter erpotes Sre a, a a Mor: alle politischen Rechte ungekränkt einräumen. Jh muß daher gegen | hervortritt. Es ist mir unerflärlih, e s E 00 Sb aa

Da die Repräsentanten gegen die Synagos en-Gemeinde eine | da, sobald sie niht von der weltlichen Behörde Geld - Beihülfe ver- folgt nah Vorschrift der Regierungen, Diese haben au nach gens 9 Uhr 50 Gta Tad Us L Ds i E er r: t den 1ôten Paragraphen stimmen, weil er auf diesem Wege fortfährt, | solche Prinzipien gerätb, während E Qesedage ans es e: e E

bedeutungsvolle Stelle einnehmen, indem sie dieselbe ohne Rücfsprache | langen, und wenn die -jüdishen Gemeinden nicht weltlicher Ben P O den Wahl wegen Abfassung der Statuten binnen einer Siyung der Herren- Kurie vom 15. Juni, 203 Folio - Blätter zut das politisch zu hun, was firchlich schon gethan ist: absondern. längst zur Aufg@he R S fin G C w e 4 b erlider mit ihr in allen, auch den wichtigsten Angelegenheiten, dem Vor- | bedürfen, so müssen sie ebenfalls ganz in ihrem autonomishen Recht estzusebenden Frist das Erforderliche anzuordnen, Sofern die Ab- Wir sind mithin, mit Einschluß des heute Aufgenommenen t Besiß G Reg.-Kommissar Brüggemann: Es is mir zwar nicht völlig | und zu verschmelzen, die zwischen Juden und Christen n bürger stande gegenüber vertreten, es also im Interesse der Gemeinde | bastehen. Darum erkläre ih mi für den Strich des ganzen Para- fassung innerhalb der geseßten Frist nicht erfolgt, is von den Re- : 719 Blättern Manuskript, welche in dem morgen, Sonntag, Abends er- gelungen, die Ansicht des geehrten Redners, der so eben die Tribüne | Beziehung bestehen.

\ verlassen hat, aufzufassen; wenn ih mich jedoch nicht irre, so bat er

lieat, daß dazu nur L - 04 - einenden Blatte, wo möglich, vollständi ¡at sei (Lauter!) gt, daß daz orwurfsfreie Männer gewählt werden, außer- } graphen. { i glich, vollständig erledigt sein werden. 4 schon ein Nachtheil dervor«

j : l gierungen über die dem Statute vorbehaltenen Bestimmungen ein enz S GE A dem es aber au nicht selten vorkommen dürfte, daß der Vorstand Marschall: Wir haben über den Paragraphen sehr verschie- die Judenschaft hindendes Reglement zu erlassen, h s ¿ 8 D, Red, d, Allg, Pr, Zkg eine Jnkonsequenz darin finden wollen, daß der christliche Staat die Mir i nit bekannt, daß darau