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des Volkes nicht entgegentreten müßten, daß es gegen uns einen üblen Eindruck hervorbringen würde, wenn wir für die Emancipation
der Juden in Bezug auf die Zulassung zu Staats-Aemtern stimmen z ih habe mir aber {on früher erlaubt, dagegen zu erwiedern, da Vorurtheile von uns nicht begünstigt werden dürfen, was selbst vom Gouvernement in der Denkschrift in Bezug auf Zulassung der Juden zum Eide anerkannt worden is. Wenn also Vorurtheile in dieser Beziëhung herrschen, so können und müssen sie gerade durch die Heranziehung des Juden zum Edleren widerlegt werden, wozu es jegt an der Zeit ist, nachdem solche Vorurtheile in Bezug auf die pulassung der Juden zu Aemtern seit so langer Zeit bestanden aben. 5 Abgeordn. Knoblauch : Da ich als Mitabgeordneter von Ber- lin die Ehre habe, zugleich eine zahlreiche jüdische Gemeinde zu Le treten, die sowohl in dieser Hauptstadt als im ganzes Lande zu den gebildetsten gehört, halte ih mih für verpflichtet, in dieser Bezichung ebenfalls meine Meinung zu äußern. Wie wenig ich auch geneigt bin, auf Spezialien einzugehen, sto fann ih doch niht umhin, nut ein oder zwei Beispielen anzuführen, 901 welcher Bedeutung die hiesige jüdische Gemeinde überhaupt ift, abgesehen von der allbekannten gro= ßen Bereitwilligkeit , welche sie bei jeder Gelegenheit zeigt, ‘wo es gilt, Wohlthätigkeit zu üben. Wir brauchen eigentlich nur einen Blick in ihre Hospitäler und Armenhäuser zu thun, um uns zu überzeugen, mit welhem Geist wahrer Liebe sie verwaltet sind. Ich schicke nun ausdrüdlich voran, daß ich mir die pa ags Mittheilung zu einem ganz andere, als dem vorliegenden Zwede, nämlich zur Berathung des Steuergeseßes, erbeten und ledigli dazu die betreffenden Noti= zen erhalten habe. Außer allen anderen Abgaben giebt nämlich die hiesige jüdishe Gemeinde zu Bestreitung ihrer besonderen Bedürfnisse so namhafte Beiträge, daß diese klassenweise von 2 Thalern an und bei einer Familie sogar bis zu 750 Thalern jährlich steigen. Wie sorgfältig und zwecmäßig dieselben aufgebracht werden, das zeigen etwa 40 Beitrags=Stusen von 2 bis 200 Thalern, über welche hin- aus das höhere Maß ganz unbeschränkt ist und bis auf die ebenge= dachte beträchtlihe Summe steigt. Noch ein anderes, an sich gering= fügigeres Beispiel is ein Beweis dafür, welcher Geist in der hiesigen jüdischen Gemeinde waltet. Jch will nur des bekannten berliner Ver= eins zur Unterstüßung des kölner Dombhaues gedenken, dessen hiesige- Mitglieder, wie mir genau bekannt ist, etwa zum vierten Theile der hiesigen Judenschaft angehören. Es ist dies insofern ein charafteri- tisches Beispiel, als sich darin nicht nur Kunstsinn und Theilnahme an gemeinnüßigen Zwecken, sondern auch ein lebhafter Sinn für groß= artige, geschichtliche Werke deutscher Baukunst und Nationalität ausspricht. Wenn der Geseß-Entwurf sih besonders bemüht, in pri= vatretlihen und gewerblichen Verhältnissen den Juden volle Freiheit zu gewähren, so muß man doch eingestehen, daß damit im Wesent= lichen nux dem Bedürfniß der unteren Klassen der Judenschast Ge-= nüge geleistet, keinesweges aber dem gebildeten und höheren Theile derselben ihr Reht und ein Ersay für die Anforderungen, welche an sie gemacht werden, dargeboten wird. Dies is} nur dadurch möglich, daß der Staat ihuen den Zutritt zu den höheren Ehren des öffent- lichen Lebens eröfsnet, Denn wie soll sich Jemaud aus den höheren Klassen der jüdischen Gesellschaft entschließeu, in andere als gewerbliche Verhältnisse zu treten, wenn er einen höheren Beruf im Staatsleben entweder gar nicht geen faun, oder in seiner Laufbahn auf hal- bem Wege sehen bleiben muß, Ju welcher beschränkten Art man
ihnen überhaupt Besuguisse einzuräumen geneigt \cheint, dürste aus der Gesebgebung der jüngsten Zeit in P E O demse Bei- spiele hervorgehen, indem sie von dex Mitgliedschaft au den erst kürz= lih begründeten Handelsgerichten ausgeschlossen worden sind, ungeach= tet sich jüdische Handeltreibende, als Aelteste der Kaufmanuschaft, für solche Geschäfte ‘als vorzüglich geeiguet bewährt haben. Auf dem Wege des Geseb-Entwurfs kanu ih mir nicht denken, daß der große Zweck, den wir berathen, wirklich erreiht wird. Meine Ueberzeugung ist vielmehr, daß man zur Erreichung großartiger Zwecke auch durch= greifende Maßregeln einführen muß. Wie sehr ih mi indessen be- müht habe, in dieser Beziehung gewisse Gränzen zu finden, so is mir dies do nit gelungen, und deshalb erkläre ich mich mit voller Ueberzeugung für den Vorschlag des Ausschusses, die Juden zu allen Staats=Aeurtern ta welche nicht, ihrer Natur nach, ein cristlihes Glaubensbekenntniß vorausseßen. Auch von meinem Privat= Standpunkte habe ih wohl erwogen, ob solhe neue und ausgedehnte Maßregeln nicht die höheren geistigen Juteressen des christlic)en Vol- fes selbst beeinträchtigen konnten; indessen bin ih gerade bei der Be- trahtung, vom christlichen Standpunkte aus, darin bestärkt worden, daß auf solche Weise das Christenthum, bei seiner inneren Wahrheit und seiner weltüberwindenden Kraft, unmöglich gehemmt werden kann und man sich vielmehr auf den größten Abweg begeben würde, wenn man glaubte, durch Akte der Unduldsamkeit und Rechtsbeschränkung das Christenthum zu fördern, (Vielseitiger Bravoruf.)
Abgeordn. von Wedell: Jch ehre die Juden, die festhalten an ihrem Glauben, den sie von ihren Vätern ererbt haben; dennoch kann ih mi nicht dafür aussprechen, daß die Juden in Bezug auf die Staats = Aemter den ‘Christen völlig gleichgestellt werden. Das würde wohl zeitgemäß sein, weun kein Vorurtheil gegen die Juden mehr existirte, und wenn der größte Theil des preaséschen Volkes wünschte, daß die Juden den Christen in dieser Beziehung gleich= genen würden. Jch glaube aber, das ist niht anzunehmen. Bei an leßten sächsischen E ne fam die Sache zur Erör=
elluSe aber von 68 Deputirten erklärten sih nur 4 für die Gleich- kben der Juden mit den Christen. Das is erst vor anderthalb Bete l Miytyen und ih glaube anuehmen zu müssen, daß noch jet überhaupt Hn eile der Bevölkerung der Provinz Sachsen und nicht wünschten 4a te Theil der Unterthanen des preußischen Staats jüdische Sinanzbeamteantetel ( I Sa naue, Bean dabin as O angestellt zu sehen. glaube aber auch, daßin dem Depe O eit 1312 eine freiere Judenverfassung besteht, nocch gegen die Juden existiren. Jch weiß, daß sogar in einer der ersten Hauptstädte des Landes wenigstens noch vor einem Jahre baß nue folie f aare ram ‘deren Grundbedingung es ist, fili ea itglieder aufgenommen werden, die sich zum christlichen Glauben bekennen, die bei christlihen Kaufleuten elernt und das’ Bürgerrecht erlangt haben. J weiß daß dies orporation: sich entsi ieden geweigert hat, wohlhabende und ebilete 45 in ihre’ Gemeinschaft aufzunehmen, ja daß sie un i eri aher Bemühungen der Regierung bis * voriges Jahr dicht n u A bewe en war. ‘Was seit der neuen Gewerbe - Orduung ein emetoù ‘is, i noch zu neu und mir unbekannt. Wenn noch solche Vorurtheil elbst unter den gebildeten Klassen des Volkes besteden so kann i es niht an der ‘Zeit halten, jüdische Beamte anzustellen, ‘die mit. dem Volke nothwendig in unmittelbare Berührung kommen. Man wird mir einwenden, das Vorurtheil sei nur gerichtet ge-
‘gen die ungebildeten Juden z dies kann ich aber nicht e Das
nze jüdische Volk hat ‘dieses Vorurtheil noch gegen Die Ju- zl in der Regel klug, aber auch meist eltel, Wird nun ET uden der Weg zu den Staats-Aemtern éröffnet , so werden viele
en ‘die Bedingungen, welhe dazu gehören, ras und leiht ‘erfül- .
len, viel leihter gew
1ß, wie. j K den in die Liste ber B ie mancher ris und so werden viele: Ju-
eamten-Kandidaten kommen; stehen sie einmal
t
1190
in dieser Liste, so müssen sie auch, wenn niht ungereht verfahren werden soll, wie die christlichen Kandidaten, der Anciennetät nah an= estellt werden , und da kann es leicht fommen , daß wir statt der Pristlichen eine jüdishe Büreaukratie erhalten. Jch stimme deshalb für den Geseß-Entwurf. ;
Abgeordn. Lucanus: Jh bitte ums Wort wegen einer per=- sönlichen Bemerkung. Jh möchte mih nämli Namens der Provinz Sachsen verwahren gegen das, was heute von einem ritterschaftlichen Abgeordneten und gestern von einem Abgeordneten für mehrere klei= nere Städte gesagt worden ist, da das Vorurtheil gegen die Juden bei weitem nicht so groß is, als es von den Rednern dargestellt worden is. Es ist namentlich auch hon auf dem vorigen Landtage für die Emancipation der Juden petitionirt, Jn vielen größeren Städten befinden sih Juden unter den Mitgliedern der Stadtverord= neten , und die größte Stadt der Provinz, nämlich Magdeburg, hat einen Juden bereits in den Magistrat aufgenommen. Jch glaube auch, daß sih eine große Zahl findet, die, wie ih, für die Emanci= pation der Juden, so wie auch für deren Anstellungsfähigkeit in allen Staatsämtern, stimmen würde.
(Viele Stimmen: Das is keine persönlihe Bemerkung.)
(Eine Stimme bittet ums Wort wegen einer persönlihen Be- merkung.) ;
Marschall: Jh möchte jedoch bitten, daß sie etwas persön= licher sei, als die, welhe wir so eben gehört haben.
(Gelächter.)
Abgeordn, von Wedell: Zur Rechtfertigung meiner Behaup- tung, daß die Stimmung in Sachsen nicht für die Juden ist, kanu ih, wenn die Versammlung es wünschen sollte, den ganz kurzen Be- {luß des lehten sächsischen Provinzial-Landtags vorlesen.
(Viele Stimmen: Nein, nein! Er is in der Denkschrift \hon abgedrudt.)
Dann habe ich nit nöthig, ihn vorzulesen.
Abgeordn. von Puttkammer aus Stettin: Jch wollte mir vor Allem erlauben, cine Frage, worüber ih noch nicht klar gewor=- den bin, an den Herrn Vertreter des Kriegs - Ministers zu richten. Dürfen die Juden Offiziere werden?
General von Reyher: Nein, es is bis jeht nicht erlaubt, Juden zur Beförderung zum Offizier in Vorschlag zu bringen.
Abgeordn. von Puttkammer aus Stettin: Wenn also die Juden in dem Freiheits-Kriege, den sie mit uns durchgemacht haben, haben Offiziere werden können und jeßt uicht mehr, so würde dies ein Rückschritt sein. Weun der Jude Unteroffizier werden kann, sto steht er zum gemeinen Soldaten in demselben Disziplinar-Verhält- niß, wie der Öffizier zum Unteroffizier, denn der Soldat ist diesem Subordiuation \{huldig. Wenn der Jude also Unteroffizier werden kann, so verstehe ih nicht, warum hier die Gränze gezogen werden soll, daß er nicht - Offizier werden kann. Könnte er aber Subaltern- Offizier werden, so köunte er auch noh höher steigenz da, muß ih sagen, kann ih mir gar feine rechte Jdee machen, was das Gouver- nement will ; wenn es aber der Fall ist, daß ein Jude nicht Offizier werden kann, so würde allerdings ein Theil dessen, was ih sagen wollte, beseitigt sein, Denn wenn er Offizier werden könnte, so würde ih niht den Unterschied absehen könuen, welcher zwischen den Stellungen im Militair- und Civildienst gemacht wird. Jebt freilich bin ih eines Anderen belehrt worden. Jch will auf die Sache selbst eingehen und mit Bezúg auf das, was das Mitglied der anklam- schen Ritterschaft und der Abgeordnete von Berlin gesagt haben, mich dahin erklären, daß ih mich der Ansicht anschlicße, welche die Juden zu allen Stagats-Aemtern zulassen will, mit Aus\chluß derer, die, wie
in vem Amendement gesagt worden ist, Bezug auf Kultus= und Un=- terrihts-Angelegenheiten haben, denn das versteht sich von seibst, daß von lehteren keine Rede sein kann.
Marschall: Der Herr Abgeordnete Milde wollte eine persón- lihe Bemerkung machen.
(Gelächter.)
Abgeordn. Milde: Jch wollte mir eine ganz: kurze Bemerkung erlauben auf das, was das geehrte Mitglied ausgesprochen, welches als vorleßter Redner hier gestanden. Derselbe hat in seiner Rede Bezug genommen auf die taufmannschast einer großen Stadt, in welcher ich eine Corporation nach den von ihm gegebenen Andeutun- gen erblicken mußte, der ih die Ehre habe anzugehören. Diese Cor- poration als solche besteht seit dem Ende des 1Âten oder Anfang des 15ten Jahrhunderts und hat ein sehr bedeutendes Vermögen zu ver- walten, welches, legirt von ristlihen Erblassern zur Unterstüßung verarmter christlicher Kaufleute, in den Händen der Vorsteher dieser Corporation sich befindet und unter Kontrolle der Gesammtheit ihrer Mitglieder zu den bestimmten Zwecken verwendet wird. Diese Kauf- mannschaft ist indessen keine geschlossene Corporation, sondern nimmt Jeden auf, der in Bezug auf jene den Mitgliedern zu gewährenden Vortheile befähigt is, dieselben entgegenzunehmen. Die früheren Verhältnisse der Stadt waren der Art, daß keine Juden geduldet wurden, und die Aeltesten der Corporation, welche die Kaufmann=- schaft nach außen hin zu vertreten hatten während der österreichischen Zeit, fuhren fort, seit der preußischen Occupatiou basselbe zu thun, und die Behörden korrespondirten mit diesen Vorstehern in allen die Kaufmannschaft betreffenden Angelegenheiten, wie früher. Seit den emanzipirenden Geseben für die Freizügigkeit und das Ansässigmachen der Juden und nachdem ein großer Theil der in. Breslau Handel treibenden Kaufleute diese Religion bekannten, hat die christliche Kauf= mannschaft einen solchen Zustand für ferner als nicht angemessen ge= halten, und sie hat sich deshalb wiederholt an die Behörden gewendet, nicht, daß ihre christliche Corporation aufgelöst, wohl aber, daß das (Hesey über die Handels=- Kammern baldmöglichst emanirt werde, damit auch denjenigen Theilen der Handelstreibenden, welche noch keine Repräsentation nah außen und nah oben hin gegenwärtig haben, Gelegenheit gegeben würde, eine solche zu erlaugen. Es liegt, wie ih äußerlih vernommen habe, auch e Geseß in den leßten Sta- dien der Berathung vor, so daß wir hoffen können, binnen kurzen dasselbe emanirt zu sehen. Gegen den Vorwurf aber, daß diese Cor- poration einen Mangel - an Toleranz als Corporation bekundet habe, wollte ih mih verwahreu und will mir nur erlauben, das Faktum anzuführen, daß, entgegen dem, was der verehrte Redner zu glauben \{ien, die Börsen - Versammlung von Bekennern der jüdischen Reli ion allerdings besucht werde, ja daß in neuester Zeit als einer der ewegenden Gründe, um weshalb die breslauer Kaufmannschaft die Handels-Gerichte niht annehmen könne, der sei, weil ein großer Theil achtbarer Kaufleute durch das vorliegende Geseß vou dem Richter= 7 der Handels - Gerichte ausgeschlossen würden, indem dasselbe age+ daß nur solche Personen zu Richtern bei ten Handels-Gerich- ten gewählt werden können, welche auch zu anderen obrigkeitlichen Aemtern gesehli qualifizirt seien, Der Corporation der breslauer Kaufmannschaft schien dies allerdings uicht allcin ein Uebelstand zu le, daß man einen ehrenwerthen Theil der Kaufmannschaft von dem
tichtérstande geseblich auss{ließt, sondern man glaubte darin auch eine mit den Jdeen der Zeit nicht zu vereinbarende Härte in einer Mcegeihte ia zu er ae p? ges zur hig l einer j it, welche vielfah nah außen hin unrichtig ausgefaßt weil man die Natur und die Berelichbungen der bestehenden ge ration nicht anerkannte oder anerkennen wollte. Referent Sperling: Ein paar Redner haben sich für den zwei
ten Antrag der Abtheilung ausgesprochen; ich erlaube mir die Be- merkung zu machen, daß dieser Antrag zu weit gehend ist. Er be= trifft zugleich die Unterrichts-Angelegenheiten, und insofern greift der= selbe unserer Berathung vor, ‘welche hierüber erst bei dem leßten Ab= \chuitt, bei §. 35, stattfinden wird, nämlich darüber, inwiewcit die Juden zu Schul - Aemtern zuzulassen seien. Es wird also jedenfalls der Antrag eine andere Fassung erhalten müssen. Auch erlaube ih mir uoch eine Bemerkung auf das, was von dem Herrn Vertreter des Kriegs-Ministers gesagt ist. Jch habe kein Geseß gefunden, durch welches der Jude vom Offizierstande gei Go len sei. Es ift natüir= lih, daß es Sr. Majestät vorbehalten bleibt, sie avanciren zu lassen oder nicht. Mir is jedoch keine gesebliche Bestimmung erinunerlich, welche jene Ausschließung festseßt. “ Jh kenne nur die Verordnung vom Dezember v. J., welche nichts Auderes ausspricht, als daß die Juden zu Unteroffizieren befördert werden fönnen. Durch Auslegung faun man freilich dazu gelangen, anzunchmen, daß eine Verneinung für die Frage, ob sie zu Osfizieren befördert werden können, darin enthalten sei. Judeß glaube ih andererseits auch, daß, wenn Solches die Ansicht des Gouvernements gewesen, lehteres bestimmt ausge- sprochen wäre.
General v. Reyher: Se. Majestät der König haben bis jeßt nicht gestattet, Juden zur Beförderung zum Offizier in Vorschlag zu bringen, und da dies feststeht, so sind auch keine dergleichen Vor= schläge gemacht worden. Durch die Kabinets-Ordre vom 31, De- zember 1845 is nacht egeben worden, daß die Juden zu Unteroffizieren befördert werden dürsen; es war auch dies bis dahin nicht zulässig. Jeht wird in jedem Fall an das Ministerium berichtet und ein Qua- lifications-Zeugniß eingereicht. Alsdann kann das betreffende Jndi- vidunm zum Unteroffizier befördert werden. : :
Reserent Sperling: Es ist also keine geseßliche Bestimmung, soudern nur eine Justruction für die vorshlagende Behörde ?
Landtags-Kommissar: Ju Bezug guf die lebtere Bemer=- kung muß ich entgegnen, daß es eines Geseßes darüber, wen Beine Majestät zum Offizier befördern wollen, gar nicht bedarfz_ diese Be- förderungen gehen allein von Seiner Maje]tät Allerhöchstselbst aus, und Seine Majestät brauchen sich darüber keine Gesetze vorzuschreiben.
Referent Sperling: Jun diesem Sinne habe ih es nur ver- stehen können, Seine Majestät haben Sich auch vorbehalten, JZhre Räthe zu ernennen, dennoch haben Seine Majestät allgemeine Ge- seß-Bestimmungen aufgestellt, unter denen überhaupt ein Anspruch auf Rathsstellen erhoben werden kann, und in dieser Beziehung glaube ich, daß es auch in Form eines Gesehes ausgesprochen werden fönnte, ob die Juden Hoffuung auf Beförderung zum Offizierstande haben.
Abgeordn. v. Meding: Jch glaube, die Geseh - Bestimmung liegt in ‘der Bestimmung des Edikts vom Jahre 1812, worin gesagt ist, daß sie zum Staatsdienste nicht zuzulassen sind, und dazu gehort doch auch, daß sie nicht Offizier werden könnm :
Abgeordn, Freiherr 9. Vincke: Jh muß mir einc Anmerkung in Betreff der Anwendung der Geschästs-Orduung erlauben, _ Dem Mitgliede für die jüterbogker Ritterschaft is das Wort zugestanden worden, ohne daß er an der Reihe gewesen wäre oder ein persön= liches Faktum zu berichtigen hatte. j j i
Marschall: Es is bis jebt damit so genau niht genomnien worden, denn wenn die vorherigen persönlichen Fakta als solche zuge- lassen worden sind, so wird auch gegen diese kurze Bemerkung nichts zu erinnern sein. Wenn die Versammlung, jedoh wünscht, daß ich in dieser Hinsicht strenger sein soll, so will ih das gewiß thun.
(Viele Stimmen : Nein, Nein!) ; :
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Jh wollte mix zu meiner Rechtfertigung die Bemerkung erlauben, Bes d) N E Fall um etwas handelte, was die Provinz Sachsen betraf und vou einem Mitglied dieser Provinz widerlegt wurde, Der andere all betraf die breslauer Kaufmannschaft, welcher. der betreffende Abgeord= nete als Mitglied angehörte, Hier aber handelt es sich um ein Prinzip für den ganzen Staat, und ih kann doch nicht ret ein- scheu, wie das Mitglied der jüterbogker Ritterschaft die Vertretung des Gouvernements als ein persönliches Faktum betrachen kann,
(Gelächter. Bravo !)
Abgeordn. v o. Byla: Schon bei der allgemeinen Berathung des vorliegenden Entwurfs habe ih mich dahin ausgesprochen , daß ih es keinesweges für rathsam erachte, sofort cine gänzliche Gleich- stellung der Juden mit den Christen herbeizuführen, und am allerwe- nigsten kaun ich von dieser Ansicht in dem vorliegenden Falle ablas=- sen, wo es sich von der Zulassung der Juden zu Staatsämtkern han- delt, Das größte Glü, die größte Ehre, die größte Macht, die der Beamte besißt, ist offenbar das Vertrauen der Einsassen seines Bezirks; dadurch allein fann er nüßlich für seinen Bezirk, nüßlich fün den ganzen Staat werdem, i: j i
Nun, meine Herren, 0 viel steht fest, daß in manchen Theilen der Monarchie noch große Vorurtheile gegen die Juden existiren, welche au {wer zu beseitigen sein würden; dies wird gewiß nicht in Abrede gestellt werden können, Wie {wer dürfte es also cinem Juden, welchem ein Staatsamtk übertragen wird, fallen, das allge- meine Zutrauen seiner Bezirks = Einsassen sich zu verschaffen, Milk Rücksicht hierauf war ih in der Abtheilung der Meinung, daß eine sofortige unbedingte Gleichstellung der Juden mit den Christen in dieser Hinsicht durchaus uicht rathsam erschiene. Jch erkannte aber auch wohl an, wie schwer es auf der anderen Seite, bestimmte Aus nahmen im vorliegenden Falle geltend zu machen. Es is mir indeß gelungen, dedAbtheilung einen Vorschlag zu machen, welcher nah dem Gutachten von fünf Mitgliedern unterstüßt ist, nämlich :
daß die Juden zu allen Staatsämtern zuzulassen seien, mit Aus- nahme der Aemter, welche mit den Kultus- und Unterrichts - An= gelegenheiten der Christen in Verbindung stehen, des Richter-Amtes und der Dirigentenstellen der Verwaltungsbehörden.
Marschall: Jh muß bemerken, daß noch eine große Anzahl von Rednern, namentlich solche, die zu den beliebtesten gehören, sich gemeldet habenz ich stelle daher anheim, ob dieselben angehört wer- den sollen.
(Wiederholter Ruf zur Abstimmung.)
Abgeordn. Werner: Jnjofern alle übrigen Redner auf das
Wort verzichten, verzichte ih auch
(Mehrere Stimmen: Ja! Ja!)
entgegengesebßtenfalls würde ih das Wort nehmen. Jch glaube übri= gens, daß dies der wichtigste Theil des Gesetzes is, und daß wir nicht so nell darüber hinwe gehen dürfen. - Jh bin, wie auch meine Petition bereits gezeigt Bai: für die vollständige Emancipation der Juden und kann mich iso nux mit dem Sinne derer einver- standen erklären, nämlich der vier, welche für die Bestimmung waren, daß die Juden zu allen Aemtern zugelassen werden, welche niht mit den Kultus- und Unterrichts-Angelegenheiten der Christen in Verbin- dung stehen. Jch muß sagen, ich. stimme mit dem Sinne dieser Bestimmung überein, allein ih glaube, daß für die Juden aus der im Gutachten vorgeschlagenen Art der Fragestellung: „ob sie zu allen Staaesämtern zuzulassen seien, welche micht ihrer Natur nah ein christlihes Glaubensbekenntniß vorausseßen? etwas Gefährliches er- wachsen würde und schließe mih daher dem Vorschlage des geehrten Mitgliedes aus Pommern an, welches den zweiten Vorschlag bean- tragt hat, jedoch mit Weglassung des zweiten Theils desselben: „des
Richteramtes und der Dirigentenstellen der Verwaltungs-Behörben,“
Jch glaube, daß hierauf die Abstimmung wird erfolgen können, und frage den Herrn Marschall, ob dieser: Vorschlag als ein Amendement anzusehen sein dürfte. Ju diesem Falle würde ih glauben, daß die 4 Mitglieder, welche dem dritten Antrage beigetreten sind, ih hier- mit vereinigen würden. Was die Einzelnheiten anbetrifst, so will ih nur etwas noch widerlegen, was gegen die Emancipation angeführt is. Es is gesagt worden, daß noch Vorurtheile gegen die Juden herrschen. Jh begreife nicht, wie mau Vorurtheile, und selbst wenn sie in der gebildeten Klasse stattfinden, das Wort reden fann, und wenn sie auch in der Kaufmannschaft sich finden, so würde ich dafür sein, daß wir sie bekämpfeu, aber nicht ihnen das Wort reden. Wir wollen Vorurtheile, wo sie vorkommen, bei Seite seßen, und darum glaube ih, daß es nöthig i, Alles zu thun, daß derlei Vorurtheile beseitigt werden, und ih bitte daher, daß die Versammlung in ihrer Majorität- für den Zweiten veränderten Saß des Gutachtens
stimme. (Ruf zur Abstimmung.)
Marschall: Jh muß die hohe Versammlung erst fragen, ob sie den Schluß der Debatte wünscht, und bitte diejenigen, welche dies wünschen , aufzustehen.
{Majorität sür den Schluß der Debatte.)
Wir kommen also zur Fragestellung. Jch werde wieder den Grundsaß befolgen, daß zuerst diejenigen Vorschläge zur Abstimmung fommen , welche sich "am wveitestèn von dem Entwurf entfernen, und daß dann erst zum Entwurfe selbst übergegangen werde. Der zunächst zur Abstimmung kommende Vorschlag der Abtheilung ist so formulirt : Sollen die Juden zu allen Stáats-Aemtern zugelassen werden, welche niht ihrer Natur nah ein christliches Glaubens - Lekenntniß vor- ausseben.
Es is bemerkt worden, daß dies eine zu weite Fassung sei, und es is daher eine andére vorgeschlagen worden, ich stelle daher anheim, ob über diese Fassung oder über die vorgeschlagene abgeänderte ab- gestimmt werden soll ?
Abgeordn. Graf Schwerin (vom Plaß): Jch bitte ums Wort wegen eines Versehens, welches ih“ in meinem Vorschlage gemacht habe.
Referent: Um die Sache so bald wie möglih zu Ende zu bringen, bin ih geneigt, mich mit dem leßteren Vorschlage einver= standen zu erklären, wonach der Paragraph so zu fassen sein würde, daß die Juden zu allen Staats - Aemtern zugelassen werden sollen, mit Ausnahme derjenigen, mit welchen“ eine Aussicht oder Leitung der christlichen Kultus - Angelegenheiten verbunden sind. f
Abgeordn. von Ma nteuffel 11: Diese Frage \chließt aber As M Kommunal = Aemter aus, und darüber is noch nicht abge- stimmt. 6
Referent: Jch habe nur Staats - Aemter gemeint.
__ Marschall: Wenn die Versammlung damit einverstanden ift, so würde die erwähnte Frage zuerst zur Abstimmung kommen ; sodann die Frage, ob Juden zu allen Staats - Aemtern zuzulassen sind, mit Ausnahme der Aemter, welche mit den Kultus- und Unterrichts-Ange- legenheiten7der Christen in Verbindung stehen, des Richteramts, der Landräthe 2c., und wenn diese beiden Fragen verworfen werden, so bleibt nur der Geseß=- Entwurf übrig.
Abgeordn. von Platen: Jch trage auf die Abstimmung durch namentlichen Aufruf. an. :
(Mehrere Stimmen: O ho!) ¿E arshall: Es ist auf namentliche Abstimmung angetragen worden,
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ueber die Fragestellung wollte ih mix noch ein paar Worte erläubèên. Es scheint mir, als ob die weiteste und zugleich die befriedigendste Fässung der Frage die wäre, welche von deni Mitgliete für die anklamsche Ritterschast vorgeschla- gen is, ih glaube aber verstanden zu haben, daß eine andere Frage zuerst zur Abstimmung komme soll.
Marschall: És wird dies die zweite Frage bilden.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ueber den Unterschied der Frage wollte ih mir noch das Wort erlauben, Es war allerdings ein Versehen von mirz wein man den Sab ganz stehen läßt, wie er steht, so könnte man vielleicht annehmen, es sollten die Juden von akademischen Lehrämtern ausgeschlossen sein. Dies ist jedoh nicht meine Meinung, sondern sie sollen nicht Elementar - Lehrer an christlihen Elementar-Schulen sein, und dies mag in dem Vorschlage des Herrn Referenten nöch mehr ausgedrückt sein, weshalb ih dem- selben beigetreten bin.
Secretair Naumann: (Liest den Vorschlag noh einmal vor) : Sollen die Juden zu allen Staatsämtern zugelassen werden, mit Ausnahme derjenigen, mit welchen eine Leitung oder Beausfsichti- gung der christlichen Kultus- und Unterrichts - Angelegnheiten ver- bunden ist?
Marschall: Es wird nunmehr bei dieser Fragestellung verblei- A da Es ist auf ‘die namentliche Abstimmung angetragen worden,
; (Mehrere Stimmen: Nein ! Nein !)
_ Auf diese Weise kann die Frage nicht entschieden werden, ih muß vielmehr ermitteln, ob der Vorschlag auf namentliche Abstimmung un-= terstüßt wird? i
(Die hinreichende Unterstüßung durch Aufstehen findet statt.)
Secretair Naumann: (Lest noch einmal die vorige Frage vor, und der namentliche Aufruf sindet statt.) |
Marschall (muß sih wiederholt der Glocke bedienen, um die zur namentlichen Abstimmung erforderliche Ruhe hervorzubringen) :
Der Herr Secretair wird die Frage noch einmal vorlesen.
4 Secretair Naumann (verliest die Frage):
Sollen die Juden zu allen Staats-Aemtern zugelassen werden, mit
Ausnahme derer, mit welchen eine Leitung oder Beaufsichtigung der
cchristlihen oder Kultus-Angelegenheiten verbunden is? S
Es wird mit dem Buchstaben M. angefangen.
Namen. Abegg, Kommerzien-Rath Aldenhoven, Gutsbesißer Allnoch, Erbscholtisei-Besiber Anwandter, Apotheker Appelbaum, Kausmann Arndt, Raths-Maurermeister von Arnim, Landschafts-Rath von Arnim, Oberst - Lieutenant und Kreis - Deputirter von Arnim, Rittergutsbesiber Asch, Rittmeister a. D. und Kreis-Deputirter Graf von der Asseburg, Kammerherr von Auerswald, General-Landschaftsrath
fehlt. 1
Baensch, Kaufmann
von Bardeleben, Landrath
Barre, Kaufmann
Bauch, QDUraermei tér „cen tbe aco e oba ea ceasos
Bauck, Rittergutsbesiber
Baum, Kommerzien-Rath und Präsident der Handels=- Kammer
Bedcker, Ortsrichter .….….
Ja. Nein.
von Beckerath, Banquier . 1
Beemelmanns, Bürgermeister
Behling, Schulze ...+--+*- :
von Bennigsen-Förder, Bürgermeister
Berein, Erbzinsguts-Besiber
Bergenthal, Landwirth
Berger, Gutsbesißer
von Beringe, Ritferguiabepher
Berndt, Erb =- und erichts - Schulz
Bertram, Geh. Reg.-Rath und Ober=Bürgermeister
Beuster, Braueigen und Rathmaun
Biesing, Gutsbesitzer Z
Graf von Bismark-Bohlen, Oberst a. D. und Land- tags-Marschall der Provinz Pommern
von Bismark - Schönhausen
von Bismark, Deichhauptmann eere eres
von Bismark, Landrath
Bleyer, Erbscholtisei-Besiber
Blindow, Landrath
Graf Adolph Buniúski, Provinzial-Landschaftsrath
Boch, Sohn, Gutsbesißer
Graf von Bochholz, Rittergutsbesißer
von Bockum-Dolffs, ‘Landrath... „eee eere erer eree
Freiherr von Bodelschwingh, Regierungs - Vice - Präsi dent
von Bodenhausen, Kammerherr
von Bodungen, Rittmeister
Bölting, Goldarbeiter. „eee eere arer ees
Böning, Lehnschnlze.
du Bois, Rittergutsbesißer... eee ree ö
von Bonin, Ober-Präsident
Graf von Boos-Waldeck, Landrath...
Born, Amtmann
Bornemann, Medizinal-Assessor und Rathsherr.
von Borries, Landrath
Bracht, Landwirth, vormals Regierungs-Rath.
Braemer, Landschafts-Rath
von Brandt, KammerherË. eee erer eeerte
Brassert, Geheimer Bergrath und Magistrats - Mit= glied
von Bredow, Nitterschasts-Rath und Kreis-Deputirter
Bredow, Kreis= Justizrath
von Brodowski, General-Landschasts-Direktor.
Brown, Bürgermeister
Baron von Bruken, genannt von Fock, Ober-Regie- rungs-Rath
Brüninghaus, Gutsbesißer und Fabrikant
von Brünneck, Excellenz, Ober-Burggraf und Provinzial= Landtags-Marschall
Brust, Kaufmann
Budde, Bürgermeister
Biüning, Landwirth... eere eer reer erber ero
von Byla, Landrath ……... eee eere rec teo
von Burkersrode, Kammerherr
Camphausen, Präsident der Handels-Kammer... -- von Carlsburg, Regierungs- und Landrath
Freiherr von Carnap, Rittergutsbesißer
Cleemann, Kausmann
Cochlovius, Erbscholtiseibesiher
von Coels, Landrath
Conze, Kaufmann
Coqui, Kaufmann
Freiherr von Czettriß, Landrath
Dahlström, Rathmann
Dahmen, Gutsbestber
Dansmann, Erbfchulzengutsbesißer, Kreisschulze Deimel, Oekonom und Hammerbesißer
Delius, Kaufmann
Dembowski, Rathmann
Denck, Bürgermeister
Denzin, Kaufmann und Mühlenbesißer Derenthal, Gemeinde-Vorsteher
von Diebitsch, - Landes-Aeltester
Diergardt, Geheimer Kommerzien-Rath ............- „Diethold, Bürgermeister
Dittrich, Bürgermeister
Doering, Kaufmann
Graf zu Dohna, Landschasts-Direktor
Dol, Kruggutsbesiber eee eee beer + Donalitius, Rittergutsbesiber
von Donimierski,- Landschasts-Deputirter Dorenberg, Ackergutsbesizer
Douglas, Bürgermeister
Dräger 11, Aerwirth
Dulck, Professor
Baron von Durant, Landrath
von Dydcke, Regierungsrath a. D
Freiherr von Elz-Rübenach, Rittergutsbesiber . Engau, Bürgermeister
Epping, Kaufmaun
Essewich, Rathsherr
Eule, Érblehnrichter .…..... eee eere b os Graf zu Eulenburg, Kammerherr und Landrath von Eynern, Kaufmann
von Fabeck, Major und Landrath
Fabricius, zweiter Bürgermeister... ee Facilides, Bürgermeister :
Farthöfer, Bürgermeister
Faßbinder, Gutsbesißer
Fellmann, Rittergutsbesißer
Fiebig, Bürgermeister
Graf von Finkenstein, Ober-Marschall
von Flemming, Rittergutsbesißer
Flemming, Kaufmann
Forstreuter
Franzius, Stadtrath
Freitag, Erb=- und Gerichts\hulz
Frenhzel-Beyme, Kommerzienrath
Freiherr von Friesen, Landrath... eeeerree Frie, Apotheker
Graf von Fürstenberg, Rittergutsbesißer
Funk, Gutsbesiher : ik
*) Der Abgeordnete ein hat in der Sipung am 17. Juni be-
merkt, daß ex nicht mit Nein, sondern mit: Ja-gestimmi habe, -- G 0D Dio ema iv 4A iq E Quaas ¿:Ÿ
Namen. Gatte, Bürgermeister von Gadow, :Großherzoglih mecklenburg =- s{hwerinscher Kammerherr . : Baron von Gaffron, Kredit-Jnustitut-Direktor Graf von Gahlen, Erbkämmerer de Galhan, Gutbesißer : Garfke, Kreisverordneter Geride, Oekonom und Stadtverordneter von Gerlach, Landrath a. D Germershausen, Kaufmann Gier, Bürgermeister Giese, Kaufmann Gießler, Schultheiß Graf von Gneisenau, Major a. L E E Goellner, Erbscholtisei-Besiber von Gordon, Landschafts-Deputirter Gormanns, Notar 4, von Gottberg, Rittergutsbesißer Graach, Gutsbesißer Grabow, Kriminal-Rath und Oberbürgermeister von Graeveniß, Erbtruchseß Graeb, Kaufmann von Gralath, Landschasts-Direktor Greger Gries, Kaufmann Gruhn juy,, Gutsbesißer Grungu, Kommerzien-Rath, zu Elbing Grunau, Kommerzien-Rath, zu Stolp Grunwald Freiherr von Gudenau, Landrath von Gustedt, Landrath
Haasenwinkel
Haeger, Gutsbesißer
Graf vou Haeseler, Ritterschafts-Rath von Hagen, Landschasts-Rath
von Hagenow, Rittergutsbesißer Hammer, Kausmann und Stadtrath Haniel, Kommerzien-Rath
Hauisch, Ortsrichter
Hansemann, Kausmann
von Hanstein, Landrath
Harder
Hartmann, Ortsschulze
Haugwiß, Kreis-Deputirter
Hausleutner, Apotheker... arereo Baron von Harthausen
Hayn, Kaufmann
Hein, Erbscholtisei-Besißer
Hein
Heinrich, Kaufmann
Graf von Helldorff, Kammerherr
von Helldorf, Kammerherr und Landrath Hensche, Rittergutsbesißer
Herbert, Rittergutsbesißer und Kaufmann
Heuer, Kreisschulze
von Heg9den, Rittergutsbesißer. ...... eeres
von der Heydt, Handelsgerichts - Präsident
Freiherr von Hilgers, Landrath
von Hiller, Rittergutsbesißer
Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Pro- vinztal-Landtags-Marschall
Hirsch, Bürgermeister und Justitiar
Graf von Hoensbroe, Rittergutsbesißer... ¿
von Holzbrink, Landrath. eee tee eere anes
Holzklau, Lederfabrikant und Rathsherr
Graf von Hompesch-Rurig, Rittergutsbesißer
Hoof, Rittergutsbesißer
Graf von Hoverden, Kammerherr
Hübler, Rathsherr
Hüffer, Kommerzien-Rath... eere s
Hustedt, Ackersmanu eee aare arrer abr, i
vou Hymmen, Geheimer Regierungs - und Landrath.
Jachmann, Kommerzien: Na eye Jahnke, Kaufmann und Rathsherr
von Jaraczewski, Rittergutsbesißer
Jebens, Kaufmann, ....-.------- ov (C S von Jena, Kammerherr... --
Jlligens, Kaufmann
Jörrissen, Steuer-CEinnehmer
JFordahn, Landschasts-Rath
Jordan, Freigutsbesiber , Zungbluth, beigeordneter Bürgermeister FSunker, Bürgermeister und Hauptmann a. D
Kaesewurm, Rittergutsbesißer . „eee ernenne
von Kalfstein, Rittergutsbesißer
von Kall, Rittmeister a. D.
Kamp, Landwirth und Gemeinde-
von Kannewurf, Rittergutsbesißer
Karker, Kaufmann
Kaspers, Kaufmann... erer eerederanaros s
von Katte, Ritterschafts-Rath
Kayser, Kommerzien-Rath . :
Keferstein, Kaufmann und Fabrikant ooo. t
Kerl, Oekonom und Brauherr
von Kerssenbrock, Landrath
Kersten, Bürgermeister... «eere ntere eern ‘
von Kessel, Landes-Aeltester
Kirberg, Handelskammer - Präsident
von Kleist, Landrath auf Nemihß
von Kleist, Landrath auf Reinfeld
Kluge, Seifensieder
von Kno an Landrath a. D.
Knoblauch, Geheimer Finanzrath, Stadtältester und Kötsmann oooooooo aare rar ad i
König, Gutsbesißer
König, Freishulz „+2
Graf von Korff, gen. v. Shmising,
von Kossowski, Rittergutsbe}ißer
Krämer , Landwirth. : . :
von Kraszewski, Ritergutobesiber und Dr. phil... Krause , Bürgermeister +222 tretenen Z Krause , Ackerwirth
Krause, Gerichtsschulz
Krauthausen, pothoter
Krohn, Gutsbesißer .….....ereeerenenernenntnen ets
L Krüger , Kaufmann oe edt tagte ta eater.
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