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1204 - Allgemeiner Anzeiger.
Jnserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünsht wird, werden an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions - Lokale, Behrenstraße Nr. 53, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei der großen Verbreitung unseres Blattes, namentlih auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlihen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des Jn- und Auslandes, alle das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Judustrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auch Familien-Nachrichten jeder Art in dem Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung fiets Aufnahme fiuden. Auswörtige haben ihre Inserate unter dcr Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden. Zusendun-
E R r a a —— -
Das Abonnement beträgk: A l ] l g e m e l n c : 2 Üthlr. für & Iahr. 4 Rthir. - Jahr. 8 Rthir. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Vei einzelnen ummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.
Alle Post - Anstalten des In-
und
auf dieses Blatt an, sür Berlin rpedition der Allg. Preuß
Behren-Straße tir. 57. Insertions-Gebühr für den
Tee M p \ Bro Feten ezb A I I Gaih € T E
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gen vou literarischen und artistischen Novitá
portofrei oder durch Buchhändler-Gelegenheit bewirken zu wollen.
Bekanntmachungen [349]
Auf dem Gute Falkenstein in der Neumark und auf dem Pra “ric dl: aar f der Kurmark Brandenburg hafteten früher zwei von der Marwißsche Lehnsstämme, welche nah der Subhastation der Güter zum Deposito- rio des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a, d. O, gezahlt sind, und von denen am 31. März 1845 der Sie 4000 Thlr, (Viertausend Thaler) Cou- rant, der zweite 4690 Thlr. 22 Sgr. 1 Pf. (Viertau- sendsechshundertneunzig Thaler 22 Sgr, 1 Pf.) Cou- rant betrug. Als allein Berechtigte zu diejen Lehns- stämmen treten: | i 1) der Major a, D. Heinrich Georg Christian August Friedrich von der Marwiy zu Aschersleben, 2) der Major a, D. Heinrich Leopold von der Mar- wiy zu Cöln : auf. Jn zweien Notariats - Akten vom 13, Juni 1846 und 15. Juli 1846 haben sie unter Zustimmung des Sohnes des ersteren, des Lieutenants im 16ten Jnfan- terie-Regimente Herrmann Ferdinand Christian Erdmann von der Marwiy zu Cöln, die Lehnseigenschaft der ge- nannten beiden Lehnsstämme aufgehoben, und sie für freies, dem Lehnsverbande nicht mehr unterworfenes und jedem zur Hälfte auszuzahlendes Allodium erklärt, Nach Vorschrift des Geseßes vom 15, Februar 1840 werden alle unbekannten Anwärter zu dem auf den Sechsten Dezember 1847, Vormittags 11 Uhr, im Junstructionszimmer des Ober - Landesgerichts hier- \elb| vor unserem Deputirten, Ober-Landesgerichts-Re- ferendarius Steinhausen, anftehenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, vor oder in demselben ihre Erklärung über diesen Familienshluß abzugeben, unter der Verwarnung, daß nah Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte wird prä- fludirt werden, Frankfurt a. O., den 9, April 1847.
Erster Senat des Königl. Ober-Landesgerichts,
[600] Mortifications - Proklam.
Nachdem in Sachen des Hufners Jochim Hinrich Rath in Liensfeld, Klägers, wider den Proprietair Jo- hann Georg Friedrich Stange, früher in Travemünde, daun in Schwariau, gegenwärtig in Berlin, Beklagten, betressend Tilgung eines Protokollats, der Beklagte dem unbedingten Befehle vom 417. /26. Mai, die in der Hufenstelle des Klägers zu Liensfeld protokollirte, am 7. April 1830 von Johann Hinrich Tamm in Liens- feld an des Jacob Ludwig Bruhns Wittwe in Lübeck über 6000 Thlr. Courant Ge: am 26. April 1832 von dieser an Hartwig August Stange in Teu- tendorf cedirte und am 17. August 1834 von dem der- zeitigen Stellbesiper Knaack agnoscirte Obligation eín- zuliefern, seine Einwilligung in die Tilgung derselben u erklären und die Kosten zu bezahlen, keine Folge ge- leistet hat, ist nunmehr auf ferneren Antrag des Klä- gers, der geschehenen Androhung gemäß, der Beklagte als in die Tilgung willigend anzusehen, und werden Alle, welche an die bezeichnete Schuldverschreibung oder deren gerichtlih deponirten Werth Ansprüche irgend einer Art machen zu können glauben, aufgefordert, die- selben innerhalb 12 Wochen nach der leßten Bekannt- machung dieses Proklams — Auswärtige unter Be- stellung hiesiger Aktenprokuratoren — bei dem unter- Lees Amte anzumelden, widrigenfalls sie nach blauf dieser Frist von selbst, unter Auflegung ewigen Stillschweigens, mit demselben ausgeschlossen sein sollen und zu gewärtigen haben, daß jene Obligation durch Tilgung des Protokollats ohne Weiteres für ungültig erklärt werden wird,
Großherzogl. Oldenburgisches Amt Eutin, den 14. Juni 1847,
(L. S.) Mölling.
Berlin-Potsdam-Magdeburger [6861] Eisenbahn.
Billets zur Fahrt Von DBerlin "4 Potsdam,
T (Ea)
Siaivelche zur Rückfahrt mit denAbend- ———zügen desselben Tages zu be- nußen sind, werden zu den ermäßigten Preisen von 12% Sgr. für die dritte, 20 Sgr, für die zweite Klasse
täglich Abends 5 und 7 Uhr, Donnerstags von 12 \hÿr Mittags an, Sonntags zu allen Zügen, ausgegeben. ben s onntags gehen jämmtlihe Zü Berlin bis zur Wildparkstation, Vodrerstags 12, 2 und 5 Uhr, an den übrigen Tagen 2 und 5 Uhr. Vom Wildpark zurück leben täglich Züge 62 und 93 Uhr Abends. - Donnerstags und Sonntags werden während des Sommers Abends 8; Uhr Extrazüge von Potsdam nach Berlin eingerichtet, Abends 8 Uhr tvird an diesen Tagen der Zug vom Wildpark nach Potsdam gehen. Die in erlin für Potsdam gelösten Billets gelten für obige Züge auch zur Fahrt nach dem Widpark,
Vom nächsten Mittwoch, den 23. ».m.
an, werden Mittwochs und Sonntags Extra- fahrten von Berlin resp. Potsdam nach
AVerder (mit Billets zur Hin- und Rüdfahrt, im Anschluß an die von Berlin 54, 9 und 2 Uhr gh-
gehenden Züge) veranstaltet, An dem an einem der chönsten Punkte der Havel gelegenen Auhaltepunkte ist für Erfrishungen, namentlich Kirschen, und für Gelegenheit zur Ueberfahrt nach Werder, Baumgartenbrück und Pezow gesorgt. Zur Nük- fahrt sind die Magdeburger Züge bis Abends 94 Uhr und ein Extrazug Abends 6 Uhr zu benutzen.
Das Billet zur Hin- und Rüdckfahrt kostet von Berlin für die dritte Klasse 15 Sgr. für die zweite Kasse 25 Sgr.
- s Sonntags werden bis auf Weiteres auch in Berlin und Potsdam Billets zur
Hin- und Rückfahrt Nach Branden-
burg verkauft, welhe von Berlin aus für die dritte Klasse 20 Sgr., für die zweite Klasse 1 Lhlr., von Potsdam aus für die dritte Klasse 15 Sgr., für die zweite Klasse 22 Sgr. 6 P f. kosten.
Große Gesellschaften, welche Preisermäßigun- gen zu haben wünschen, ersuchen wir, sich durch die Bahnhofs-Beamten schriftlih an uns zu wenden.
Das Direktorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn- Gesellschaft.
[675 b] Niederschlesische Zweigbahn. E Die halbjährigen E R o: 4 E Zinsen der Prioritäts - Obligationen n OLit. A. und B,, sür die Zeit vom 1, Januar bis ult. Juni cer, können vom
; ittagsstunden von 9 bis 12 Uhr entweder
bei d. Herren Gebr. Veit & Co. in Berlin, Neue Promenade Nr. 10,
oder bei unserer Haupt - Kasse hierselbst
gegen Uebergabe der Coupons, welche nah Litir. und Nummern geordnet und mit einem Verzetchnisse beglei- tet sein müssen, erhoben werden, E i
Gleichzeitig kommen die noch nicht präsentirten Cou- pons der Stamm-Actien pro 1, Juli bis ult. Dezem- ber v, J. zur Zahlung.
Glogau, den 12. Juni 1847,
Vie Ov ectron der Niederschlesischen Zweigbahn-Gesellschaft.
[425 b] Bekanntmachung,
Es . - D O . A E au
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf
die in uan Gesell-
schafts - Statute §8. 11
bis 15 enthaltenen Be-
stimmungen fordern wir
die Actionaire hierdurch
e auf, die se ch n f R as
tenzahlung von
zehn Prozent auf die resp. Act’en bis zum 1. Juli c, nah Wahl der Actionaire bei folgenden Bankhäusern, welche die Zah- lungen vom 1, Mai c, ab in den Vormittagsstunden in Empfang nehmen werden, zu leisten, in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler, in Clberfeld bei Herren von der Heydt-Kersten u, Söhne, in Elberfeld bei Herren Joh, Wichelhaus Pet, Sohn und in Barmen bei Herren Gebr. Fischer, s Es sind bei dieser Einzahlung die über die früheren Einzahlungen von funfzig Prozent sprechenden Quit- tungsbogen mit einem doppelten Verzeichnisse, auf wel- chem außer den Nummern der Quittungsbogen auch der gesammte Betrag der mit denselben eingehenden Zah- lungen zu vermerken is, bei einem der vorbenannten Bankhäuser einzureichen. Eines von diesen Verzeich- nissen wird, mit der Empfangs-Bescheinigung des Bank- hauses versehen, als Juterims-Quittung dem Actionair sofort zurückgegeben. Die Rückgabe der Quittungsbo- gen selbst erfolgt, nachdem auf jedem derselben über die
neue Einzahlung quittirt sein wird, gegen Retradition |
der Juterims-Quittung. Die auf die bisher gezahlten 50 Prozent fallenden Zinsen seit dem leßten Einzahlungstage, 1. März c.,
werden gemäß §. 18 des Statuts zu vier Prozent mit | zwanzig Silbergroschen bei jedem Quittungsbo- |
gen in Ausrehnung gebracht, Die Verzinsung der ge- genwärtigen Enzabidng beginnt vom 1, Juli c. ab.
Elberfeld, den 21, April 1847,
Die Direction der Bergisch - Märkischen Eisenbahn- : 7 aud
tee e
ten, deren Besprehung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird,
Ludwigshafen - Bexbacher [592 b] Eisenbahn.
Laut Bekanntmachung des Direktoriums der Königl. Bayerischen kon- zessionirten Pfälzischen Ludwigsbahn d. d. Speyer
4 den 26. Mai d. J. i} Wu es den Actionairen A gestattet, die noch
fehlenden 30 D auf ihre Quittungsbogen mit einem Male einzuzahlen, wogegen volle Ac-
tien mit halbjährlichen 4 % Zins - Coupons, vom 1, Juli e. angehend, ausgegeben werden.
Wir sind bevollmächtigt, die Einzahlung anzunehmen, ersuchen daher die Herren Actien - Besißer, welche von diesem Rechte Gebrauch machen wollen, ihrc Quittungs- bogen vom 15ten d. Mts, ab bei uns einzureichen und A jeden derselben Fl. 150 einzuzahlen , wogegen die bereits aufgelaufenen Zinsen der leßten Ratenzahlung in Anrechnung gebracht werden. — Die neuen Actien werden wir in kürzester Zeit wieder zurückgeben.
Berlin, den 1, Juni 1847.
Hirschfeld & Wolff, Linden Nr. 27.
Sáchfsisch- Schlesische 1 Gisfeubahnu.
Bestimmungen über präkludirte Actien. In der am E 31, Mai d. J. S : hierselbst abge- haltenen 5ten Ge- neral - Versamm- lung is beschlos- sen worden :
den Jnhabern von Actien der
Sächsisch-
Drs Schlesischen
T R S C E E Eisenbahn- Gesellschaft, welche wegen nicht geleisteten Einzah- lungen nach §. 18 der Statuten präkludirt worden sind, die auf eine jede Juterims-Actie bisher ge- leistete Einzahlung ohne Zinsvergütung und nah Abzug der verwirkten Conventionalstrafe von 1 Thlr, pro Interims-Actie zurückzugewähren, in sofern si dieselben bis zum 31. Dezember d. I. melden und durch Abgabe der Juterims-Actie genügend legitimiren. Solches wird hierdurch zufolge Hoher Genehmigung mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die N
der betreffenden Beträge von jeyt an (Antonstraße Nr, 7 erfolgen kann. Diejenigen präkludirten Jnterims-Actien aber, welhe bis zum 31, Dezember d. J. nicht produ- zirt worden, werden hierdurch aller ihrer Rechte und Ansprüche unwiderruflich _als verlustig erklärt.
Dresden , den 9, Juni 1847. : Das Direktorium
der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschast.
Anton Freiherr von Gablenz. v. Burgsdorff.
Sáächsisch-Schlesische Eifenbahnu.
Hiermit wird die zu leistende zehnte Einzahlung der Sächsisch - Schlesi- hen Eisenbahn und zwar von 10 Thaler auf jede Actie ausgeschrie- ben, Dieselbe ist zu gewähren, ent- Dres m g pp E weder den 26,, 27. oder 28, Juli a. e. bei der Bank zu Leipzig, odex den 29,, 30. oder 31, Juli a. e. von früh 9 Uhr bis Mittag 12 Uhr, und von Nach- mittag 2 Uhr bis Abend 5 Uhr in Dresden im Bureau der Sächsisch-Schlesishen Eisenbahn-Gesellschaft — Anton- straße Nr. 7 — unter Rúcsgabe der vom 195. November v, J. datirten Juterims-Actien der neunten Einzah- lung mit an 8 V4 E 7 Thlr, 22 Ngr, 5 Pf. baar un 9 B 7 g 5 - durch Zurechnung der Zin- | sen vom 15, November 1846 bis 30, Zuni 1847, | wogegen sodann volleingezahlte Actien, auf 100 Thlr, lautend, mit Talon und Dividenden - Coupons vom 4. Juli a. e. versehen , ausgehändigt werden, : | Diejenigen Actionaire, welche die Qiuetne bis | zum obigen Schlußtermin (den 31. Juli Nachmittags 5 Uhr) nicht geleistet haben, verfallen der G. 17 der | Statuten fest eseyten Strafe von 10 % der Euzah- | lungssumme ä hlr. für die Actie), resden , den 15, Juni 1847, ; as Direktorium der Sächsish-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, Anton Freiherr von Gablenz, Franz Netdcke,
S S YVS =
bitten wir unter der Adresse der Redaction
[568]
*.* Zufolge der günstigen Jahreszeit ist die Eröff- nung der Bade-Saison sür die Seebäder in der großen städtischen Seebade-Anstalt zu Scheveningen , auf den 1. Juni bestimmt. Von Seiten des Magistrats von Haag, wie auch von der des neuen Pächters des Bade- hotels, Herrn de Witt, ist alle mögliche Mühe ange- wendet, um sowohl durch Vermehrung der Zahl der Badewagen, Verschönerung und neues Ameublement des Hotels, als durch Verminderung der Preise den alter Ruf dieser Bade-Anstalt zu erhalten und zu erhöhen, Auf Anfrage giebt nähere Auskunft besagter Herr de Witt, wie au Dr. d’Aumerie, Badearzt und Secretairx der Bade- Kommission, der sich auch erbietet, wegen Wohnungen in Privathäusern in Scheveningen Nach- richt zu geben. i
Haag in Holland, den 31. Mai 184
Die Bade-Kommission. G, L, H. Hoo ft, Präsident, J. T. d’Aumerie, Secretair,
Literarische Anzeigen. [601i]
Von der in meinem Verlage erscheinenden vollstän - digen und korrekten Ausgabe der
Verhandlungen des ersten Preu- ßischen Vereinigten Landtages
werden heute die Hefte 5. und 6. (oder Bogen 31—90, der il. Abtheilung), enthaltend: Die Verhandlungen vom 8. bis 18. Mai, ausgegeben. i Wie bisher, werden auch ferner täglih 2 Bogen die Presse verlassen, und wird somit das Werk furz_nach dem Schlusse des Landtages vollständig mit Sach- und Namen - Register in den Händen der geehrten Ab- nehmer sein. i L Ueber die Bogenzahl des Werkes läßt sich vor dem Schlusse des Landtages zwar keine bestimmte Angabe machen, doch kann man son jeßt mit einiger Sicher- heit schließen, daß dasselbe 100 bis 120 Bogen (10 bis 12 Hefte) uicht übersteigen werde, j 2 Preis des Heftes von 10 Bogen größten 8, -For- mats in gediegener Ausstattung 20 Sgr, Berlin, den 16, Juni 1847. Karl Neimarus, Gropiussche Buch- und Kunsthandlung, Königl, Bauschule Nr, 12,
[690 b] Fa u i ZurBea chtung sür Kunsifreund e. Der Verkauf der Oemälde alter Mei-
fter aus der rühmlichst bekannten Sammlung des am 2. März d. J. hierselbst verstorbenen Professors der Königl. Akademie der Künste, Herrn Kretschmar,
.. . [f L wird täglich von 9—12 und von 2—5 Uhr fort- gesezt. — Auch sind mehrere hundert Kupferstiche alter Meister in Mappen, als auch unter Glas und Rahmen, zu verkaufen, — Artilleriestr. 7 — 2 Tr, hoch,
[688 b]
Uhren aller Gattung, gut regulirt und richtig gehend, sind zum Verkauf vorräthig, auch werden alte Uhren in Tausch angenommen und aufs beste unter einjähriger Ga- rantie reparirt beim Uhrmacher Spengler, Poststr, 31,
687 b
: C L Viaiine von einem berühmten Meister, mit starkem vollen Gesangton, noch ganz neu, 1 wegen Abreise einer Herrschaft billig zu verkaufen Poststr. 31, parterre rechts,
[689b] Eingesandt. Kartoffelbier,
Nicht bloß die Fähigkeit in Beurtheilung von Bie- rcn wird bei den sechs Bohmhammelschen Kartoffelbier- Vertheidigern (Bürgern) bestritten, sondern sogar ihre Existenz! DTieselben werden daher gebeten, dem Bier- liebenden Publikum sich näher zu decouvriren, L H,
[669 b] Wagen-Verkauf. :
Ein zum eigenen Gebrauche solide und elegant ge- bauter neuer Jagdwagen mit Vorder- und Hinter-Ber- ded, sehr leicht, ein- auch zweispänuig zu fahren, steht billig zum Verkauf. Das Nähere Rojenquergasse Nr 6, eine Treppe hoch,
Mein neu eingerichtetes [671 b] Sr
Cate des quatres Nations.
Friedrichsstr, Nr. 83, zw. d.Behrenstr. u, den Linden, empfehle ih einem hochgeehrten Publikum hiermit ganz ergebenst. r 9 A
Die tägliche I able d hôte à Cou- vert 10 Sgr. beginnen um 1 Uhr, #2, 2 u, 3 Uhr, à la Carte zu jeder Tageszeit. j : | - Für die geehrten Herren Landstäude bleibt die Einrichtung, daß nah deren Siyung noch ein be- sonderes ‘Vable d’hôte stattfindet. i
F. W. Buchow, Traiteur.
Preußische Zeitung.
171.
Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener
Berlin, Dienstag den Nîe" Yuni
An die Leser.
1847.
Meldungen , leider in die Nothwendigkeit versest sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nan
unvollständige Eremplare der Allgemeinen Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst re eiti i I A c 1 g ) îg so bewirken zu wol- - len, daß wir die Stärke der Auflage gleih zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige S D ar bereits fdie
nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der vierteljährliche Pränumerations -: Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das
ÎÄnland. — Bestellungey für Berlin werden in der Expedition
(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt dur die Stadtpost, hon den Abend vor dem angegebenen Datum i ins Haus gesandt. — Auswärtige, des Jun- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post- Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird Ta: Bogen mit 21 Ee
berechnet.
Inhalt.
Amtlicher Theil.
Landtags - Angelegenheiten, Siyung der Kurie der drei Stände vom 17. Juni: Interpellation in Betreff der Geschäfts- Ordnung; Verzeichniß der zunächst zu erledigenden Petitionen; Bemerkungen darüber ; Fortseßung der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition, die Verhältnisse der Juden betreffend; Berathung der einzelnen Paragraphen des Geseß -Entwurfs,
Beilagen,
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den bisherigen Dber-Landesgerihts-Rath Welter zu Münster zum Direktor des Vber-Landesgerichts zu Halberstadt; und An die Stelle des bisherigen preußischen Konsuls, Fr. G. Küster in Reval, welcher auf sein Gesuch entlassen worden, den dortigen Kaufmann Andreas Koch zum Konsul daselbst zu ernennen.
Der bisherige Ober-Landesgerihts-Aff}essor Werne zu Warburg ist zum Justiz-Kommissarius bei den Gerichten zu Burbach und Sie= gen, mit Anweisung seines Wohnsißes in Burbach und unter Verstat- tung zur Praxis bei den Jnstiz-Aemtèrn Friedewald und Freusburg, so wie zugleih zum Notarius im Departement des Ober - Landesge- richts zu Arnsberg ernannt worden.
Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll- mächtigte Minister am Königlich neapolitanischen Hofe, Kammerherr Freiherr von Brockhausen, von Neapel.
Abgereist: Jhre Durchlaucht die Herzogin von Sagan- Talleyrand, nah Neu=-Strelib.
Se. Excellenz der Kaiserlich österreichishe Wirkliche Geheime Rath, Graf von Lebzeltern, nah Stettin. |
Der Köuiglich hannoversche Ober-Hofmarschall, Graf von Wan-=- genheim, nah Hannover. :
Landtags - Angelegenheiten,
Sitzung der Kurie der drei Stände am 17, Juni.
Die Sizung beginnt unter Vorsiß des Landtags-Marschalls von Rochow 10 Minuten nah 10 Uhr. j Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Frhr. von Waldbott und Siegfried. H“ Marschall: Das Protokoll der vorigen Sißung wird ver- esen. Í log ait dasselbe durh den Secretair von Patow verlesen wer- en war): Findet si zu dem Protokolle etwas zu bemerken? Da nichts bemerkt wird, so is das Protokoll hierdurh ge- nehmigt. Der Herr Abgeordnete von Meding hat das Wort verlangt. Abgeordn. von Meding: Es H gestern von dem geehrten Abgeordneten der Grafschaft Mark eine Bemerkung in Bezug auf eine Aeußerung gemacht worden, die ih gethan habe. Diese S emefitid schien zuerst den Charakter einer persönlichen zu haben, und weil ih der Ansicht bin, daß man die hohe Versammlung mit persönlichen Erörterungen [9 wenig wie möglich behelligen muß, habe ih darauf verzichtet, etwas zu erwiedern. Bei näherer Erwägung finde ih jedoch, daß die Sache einen allgemeinen und sachlicheren Charakter hat, und deshalb habe ich um die Erlaubniß gebeten, noch jebt einige Worte darüber sagen zu dürfen. J muß mir gestatten, auf das Faktum zuriückzukommen. Es war in der Versammlung in Anregung gekom- men, ob die Juden Offiziere werden fönnten, und gefragt, worauf es sich gründe, daß sie, wie es scheine, niht Offiziere würden, Es war von einem Redner der Krone hierauf angeführt worden, daß es auf einem besonderen Befehle Sr. Majestät des Königs beruhe, daß kein Jude zum Offiziere vorgeschlagen werden sollte. Jn Folge dessen fand die Ansicht in der hohen Versammlung Anklang, als ob es an einem legal publizirten Gesebe fehle, wodurch die Suden von dem Offizier- stande ausgeschlossen würden. Jch erlaubte mir, darguf aufmerksam zu machen, daß es mir schiene, daß diese Bestimmung in den be- treffenden Paragraphen des Gesebes von 1812 allerdings liege, Jch will mir erlauben, diese Paragraphen vorzulesen.
1 S. 8. Sie können daher akademische Lehr- und Schul- auch Gemeinde- Aemter, zu welchen sie sich gese imacht EeA e,
Jnwiefern die Juden zu anderen öffentlichen Bedi r d Staats-Aemtern zugelassen-werden tönen peblten Wi E boé, i der Folge der Zeit geseßlich zu bestimmen,“
Da fkein Zweifel darüber sein kann, daß die Offiziere zu den Staatsdiener gehören, so {hien es mir ganz klar zu sein, daß die Juden auch nicht zu Offizierstellen so lange würden zugelassen werden dürfen, als bis Se. Majestät anderweit darüber bestimmt hätten, und über diese weiteren Bestimmungen is eben Se. Majestät gegenwär- tig mit Seinen Ständen in Berathung getreten, Die Ausstellung nun, die von dem geehrten Vertreter der Grafschaft Mark mir ge- macht wurde, ging dahin, daß eine Bemerkung von mir vom Plaße aus gemacht worden fei, während ich nicht in der Zahl der eingeschrie- benen Redner stände, Diese Ausstellung is au sich ganz richtig, der Herr Marschall hat das auch eingeräumt, Nach der strengen Ord- nung des Geschäfts-Reglements foll man nur in der Reihe sprechen, in der man verzeichnet i. Jh war nicht an der Reihe und hätte warten missen, bis ich aufgerufen worden wäre und mich die Reihe getroffen hätte. Jch glaube aber, daß es vielfältig in der Versamm- lung geschehen ist, daß solche einzelne Bemerkungen gemacht wurden, und daß dies oft zur Abkürzung der Berathung, mithin zum Nußen der Versammlung, beigetragen hat. Von diesem Gesichtspunkte gus tatt ih, daß materiell das eingeshlagene Verfahren kein Nachtheil, ondern ein Gewinn für die Veifannklung gewesen i. Wenn nun aber zugleih der Herr Abgeordnete von der Grafschaft Mark be- merkte, er könne mir niht däs Recht zugestehen, eine solche Bemer- kung zu machen, weil ih-nicht ein Redner des Gouvernements sei, so habe ih darauf zu erwiedern, daß ih ganz gewiß mir nicht ein- fallen lassen kann, der Reduer ‘des Gouvernements zu sein, daß es sich aber hier auch gar niht darum haudelte, die besonderen Juter- essen des Gouvernements wahrzunehmen, sondeïn nur darum, eine Bemerkung zu machen, die im Interesse der Wahrheit und der Auf- klärung der hohen Versammlung lag, und dazu béizutragen, das ist, glaube ih, unser gemeinschaftliches Juteresse, wir mögen von einer Ansicht ausgehen, von welher wix wollen, Allerdings sind wir hauptsächlih und zunächst durch die Wahl unserer Kommittenten hier und haben diejenigen Pflichten wahrzunehmen, die wir als Abgeord=- nete des Landes und des speziellen Bezirks, für den wir gewählt sind, wahrzunehmen haben. Es fömmt also auf die besouderen Pflichtver= hältnisse, in denen wir außerdem noch stehen, niht an, und es wäre wünschenswerth, wenn an diese besonderen Pflichtverhältnisse nicht all= zu oft erinnert würde. Wenn aber daran erinnert wird, daß eine nicht unbedeutende Zahl von Mitgliedern der Versammlung außer der Eigenschaft, die sie als Abgeordnete haben, noch mit besonderen Reh- ten und Pflichten als Diener Sr. Majestät des Königs verpflichtet sind, dann glaube ih, daß auch dieses Verhältniß von Rechten und Pflichten für alle diese Staatsbeamten dasselbe ist und es nicht dar- auf ankommen kann, ob der Eine oder Andere etwas älter in dem Dienste i}, ob er in der einen oder in der anderen Stellung steht, und ih glaube, daß in diesem Falle dieselben Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden müssen für den Abgeordneten des Landesbezirks Hagen, wie für den Ober - Präsidenten von Bran- denburg.
Abgeordn. Frhr, von Vincke: Wenn ih mir gestern in Be- zug auf das, was uns so eben von dem geehrteu Vertreter der jü- terbogker Ritterschaft vorgetragen worden is, das Wort erbeten hatte, so geshah es nur, um eine Bemerkung in Betreff der Ge- schäftsorduung zu machen, Die Geschäftsordnung \chreibt ausdrüd- lih vor, daß der Marschall den Rednern nah der Reihefolge, in der sie sich melden, das Wort zu ertheilen habe. Nach dieser Regel is bisher auch verfahren worden, und die einzige Ausnahme is nur die, daß dem Referenten und demjenigen, der ein persönliches Faktum zu berichtigen wünscht, das Wort gegeben wird
Marschall: Darf ih eine Unterbrehung machen. Auch dic- jenigen können das Wort außer der Reihe erhalten, welche eine Auf- flärung zu geben oder Mißverständnisse zu beseitigen haben, So schreibt es der §. 26 des Reglements vor,
Abgeordu. Frhr. von Vinde: Jch habe dies nur so verstan- den, daß es sih auch dann um ein persönliches Faktum handeln muß, und so is bisher au verfahren worden. Der Herr Marschall hat ja selbs gestern bei Berichtigungen der Mitglieder für Halberstadt und Breslau, welche sich auf die Verhältnisse des sächsischen Land- tages und der breslauer kaufmännischen Corporation. bezogen, be- merkt, daß diese Aeußerungen über die Gränzen persönlicher Be= richtigungenhinaus\hweiften, Jch habe leßtere Ansicht nicht vollstän- dig anerkennen können, weil hon nah einer Bestimmung des Allge- meinen Landrechts jedes Mitglied einer Corporation eiuen Vorwurf, welcher der Covporation gemaht wird, auf sih beziehen kann und berechtigt i, in der Corporation gleichsam seine Person zu verthei- digen, Daher glaube ich, daß ein Mitglied in einem solchen Falle, wo es der Provinzialstandschaft oder der breslauer Kaufmannschaft angehört, und wo die Provinzialstandschaft oder die breslauer Kauf- mannschaft angegriffen wird, si das Recht vindiziren müsse, den Angriff auf seine Person zu beziehen, Ganz anders aber verhält es sih mit dem heute wiederbolt vorgetragenen Vorfall.
Unrichtig is ferner, was- in Bezug darauf mix in den Mund ge- legt wird. Jch habe keinesweges den geehrten Abgeordneten der jü- terbogfer Ritterschaft als Redner des Gouvernements bezeichnet, und ih berufe mich deshalb auf dié stenographischen Protokolle, sondern ih habe nur gesagt, das geehrte Mitglied könne in der Vertretung des Gouvernements kein persönliches Faktum erkennen, und ich glaube, daß das geehrte Mitglied dem Throne noch nicht so nahe steht, daß es sich veranlaßt finden könnte, das Recht für si zu vindiziren, Auf= flärungen über Angelegenheiten des Gouvernements zu geben,
Kurze Bemerkungeu vom Plaße können allerdings dazu beitra-
gen Aufklärungen für die Debatte zu geben, und ih habe auch das nteressante der Aufklärung nicht verkannt; wenn aber jedes Mit glied der Versammlung das Recht für sih vindizirte, zu jeder Zeit Aufflärungen geben zu dürfen, so würde eine geregelte Diskussion gar nicht möglich sein.
_ Von dem amtlichen Charakter des geehrten Mitgliedes habe ih nicht gesprochen, und ih kann es nur als unparlamentarisch bezeih- nen, wenn des Amtes, was ih zu bekleiden die Ehre habe, von ihm gedacht worden ist. Jch habe nicht von der Provinz Brandenburg, jondern nur von dem Vertreter der jüterbogker Ritterschaft gesprochen, und in dieser Beziehung kann ih also für mich eine Gleichstellung vielleicht vindiziren; aber auf eine Vergleichung zwischen Anciennität und Charakter mache ih feine Ansprüche. Jch habe nicht die Ab- sicht, mit dem verehrten Mitgliede in seiner amtlihen Stellung ir- gend jemals zu rivgalisiren.
: (Gelächter.)
Abgeordn. Dittrich: Der Herr Landtags - Marschall hat an=; geordnet, daß die Mitglieder der hohen Versammlung diejenigen e- titions-Anträge zur Sprache bringen möchten, deren beschleunigte e- rathung gewünscht wird, Jch habe mir erlaubt, darüber ein Ver- zeichniß zu fertigen, und werde das vorlesen. Es sind das die Anträge auf: y
1) Preßfreiheit,
2) Oeffentlichkeit der ständishen Verhandlungen,
3) auf Erweiterung der Wählbarkeit zu Landtags- Abgeordneten,
4) das Recht der Keststellun des Haupt-Finanz-Etats,
5) auf Declaratión der Gesehe vom 29. März 1844, betreffend das gerichtliche und das Disziplinar-Strafverfahren gegen rich- terliche Beamte, :
6) Reform des Vormundschaftswesens,
7) auf Amnestie derer, welche sich an den leßten Unruhen in den
__ ehemals polnishen Provinzen betheiligt haben,
8) Vorlegung und Emanation der neuen Konkurs-Ordnung,
9) wegen Beschränkung des Hausirgewerbes,
40) Revision des Zoll-Tarifs, :
11) Erlaß des Handels-Geseßbuches und der Wechsel-Ordnun
12) r Ra gegen die Wiederkehr des allgemeinen Roth-
andes, ;
13) auf Verhinderung der zahlreichen Auswanderungen,
14) Erlaß einer Verordnung zum Schuße der Gläubiger der aus
dem preußischen Unterthanen-Verbande Auswandernden,
15) wegen des unentgeltlihen Schnee - Auswerfens auf den Chausseen,
16) Aufhebung der geheimen Konduitenlisten,
17) Einführung einer Landgemeinde-Ordnung,
18) Errichtung eines Kredit - Jnstituts für alle Ackerbesibungen im Stande der Landgemeinden,
19) Ds eines Pfandbriefes oder Kredit - Systems für die Städte.
Jch bitte den Herrn Landtags-Marschall, ohne Debatte darüber abstimmen zu lassen, welcher diefer Anträge zuerst in Berathung ge- zogen werden soll.
(Mehrere Stimmen: Das geht nicht.)
Marschall: Es könnte nun ein Antrag nah dem anderen zur Abstimmung gebracht werden.
(Viele Stimmen: Nein, nein!)
Es würde sich darum fragen, ob der eine oder andere dieser An- träge den Vorzug erhalten sollte, denn über die ganze Liste könnte \{chwerlich eine Bestimmung getroffen werden. i
(Abermals viele Stimmen: Nein!)
Abgeordn. von Auerswald: Jch habe den Herrn Marschall gestern so verstanden, als sollte nah dem Schlusse der gegenwärtigen Beratung über die Allerhöchste Proposition darüber von der Ver- sammlung beschlossen werden, welche von den Petitionen sie vorzugs- weise in Angriff zu nehmen wünsche, und ih habe mir aus den Wor- ten, welhe der Herr Marschall sprach, abstrahirt, daß es Sache der- jenigen, welhe für die Berathung der einen oder andereu Petition einen Wunsch haben, wäre, dies dem Herrn Landtags-Marschall an- zuzeigen, damit die Versammlung darüber entschiede. Jch habe kei- nen Begriff davon, wie wir es machen sollen , wenn wir das ganze Verzeichniß der Reihe nah durhgehen wollten. Jch kann mi daher dem geehrten Redner auf der Tribüne nicht, anschließen und erlaube mir die Frage an den Herrn Marschall, ob der Gang, den ih an- deutete, der richtige sei. Jh habe mir vorbehalten, wenn es zur Frage käme , diejenigen Petitionen zu nennen, von denen ih den Wunsch habe, daß sie zur Sprache gebraht würden :
Marschall: Allerdings is meine Absicht ganz diejenige gewe- sen, die der verehrte Redner als solche bezeichnet hat, Der vorleßte E hat allerdings statt dessen eine große Reihe von solchen Gut- achten
(Heiterkeit in der Versammlung.) in Vorschlag gebracht , und es käme dann freilich darauf an , daß nach einander bei jedem einzelnen gefragt würde, (Viele Stimmen: Nein!)
ob die hohe Versammlung dafür stimmte, daß es vorzugsweise bera- then würde. i N
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jch wollte mir nur erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß nah der eben verlesenen Aller- höchsten Kabinets-Ordre der tigen oe auptzweck, ja fast der ein- zige Zweck unseres Zusammenbleibens, nachdem die Proposition -we-, gen der Verhältnisse der Juden zu Ende berathen, nur der is, daß