1847 / 171 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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P | y é - , o - uden das Recht nicht zustehen soll, auch bei Streitigkeiten unter | entwickelten Aufidien über die Verbindung der einzelnen den Juden ] diese statutarischen Bestimmungen bei den einzelnen Universitäten rei- o fl | elnen P re ußisch en 3 eitun . Dienstag den 22îe Jun é Vhriten das Amt eines Schiedêmannes zu versehen, wenn ihnen sol- | in dem Entwurfe entzogenen Lehrfächer mit dem christlichen A para ce fat E bie, eben o weni Ansa, als ih es in der Ab- Ne 171. Er e B e il a g c zur Allg em g si 3 I es für Streitigkeiten unter Juden zugestanden wird. Die Streitig- bekenntnisse nicht theilen konnten. Sie waren darin einig: theilung gethan habe, diesen Umfang durh Angabe jener statutarischen | rz S ai : keiten sind ihrer Natur nah dieselben , sie mögen unter Juden oder ‘daß die Juden alle akademischen Lehrämter verwalten können, welche estimmung deutlich zu machen. Eine von den Universitäten, welche , pie : unter Christen, oder zwischen Christen und Juden stattfinden. Da nicht, ihrer Natur nach, das (christliche Glaubensbekenntniß voraus= | nicht ein bestimmtes christlihes Glaubensbekenntniß von den Lehrenden je Universität zu Berlin allein als eine solche übrig bleibt, an welcher jedoch zu widersprehen , aber auch mit denselben iu direkten Wider- | Ein geehrter Redner der vereinigten Hexen-Gesellschaft es ist der das Gouvernement selbs also jenes Prinzip aufgegeben hat, so muß sen z fordere, is die Universität Greifswalde nach ihren Statuten vom L den nicht on bur die Statuten der Universität ausgeschlos- | spruch treten kann, wobei der Antheil dessen, welchem das Christen- | Kater liefert aber hon vorher hierzu den Kommentar, wenn er S mih um so mehr dafür bestimmen, daß den Juden überall das | und differirten in ihren Ansichten nur iu Betreff der Nebenfrage : Jahre 1549, worin als Hauptzweck der Universität angegeben wird, E Sib ; thum göttliche Offenbarung ist, nicht zweise:haft sein fann, Der freien sagt : : : : mt eines Schiedômannes zugetheilt werden fönne. ob ihnen auch das Dekanat und Prorektorat oder Rektorat zu über- | ut juventus ad pietatem adsuescat et doctrina chrisliana instrua- sen e. is es, was ih über die in Beziehung auf die Zulassung wissenschaftlichen Forschun soll eine Schranke nicht geseßt werden; „Und laß mich gewinnen, (Lebhafter Ruf nah Abstimmung.) i : rgan E A L tur (daß die Jugend zur Frömmigkeit sich gewöhne und in der hris- g Juden zu afademischen Lehrämtern an einzelnen Universitäten sta- | aber darum handelt es sich, ob demjenigen durch die Autorität des Denn wär? ih bei Gel,

Abgeordn, Dittrich: Nur wenige Worte! Wer sih an einen __ Von sechs Mitgliedern wurde solches mit Rücksicht darauf, daß | lihen Lehre unterrichtet werde), Es wird hinzugesebt, es sei die Ab- H äßig eintretende Beschränkung mitzutheilen hatte Jch will | Staats das philosophische Lehramt übertragen werden soll, der nach So wär? ih bei Sinnen s Schiedsmann wendet, thut dies freiwillig. Niemand ist gezwungen, mit diesen Aemtern speziell Disziplinar ewalt verknüpft und bei Pro- | siht des Stifters: ut domini nostri Jesu Christi gloria tam pro- T 9 1f eine Begründung des Erfordernisses eines christlihen | seiner religiösen Anschauung dem Christenthume feindlih gegenüber- | Ja, in den Amendements, da steckt es, da läßt sich so viel hineinle- ih vor dem Schiedsmanne zu vergleichen. Also glaube ih, daß die_| motionen Eides - Abnahme verbunden ist, verneint; von den anderen | pagetur quam illustretur (daß die Glorie unseres Herrn Jesus p: F ibrén und höchsten Bildungsanstalten nicht einlas- steht, während demjenigen, der im Christenthume geboren und unter | gen. Fern sei es, eine Lästerung gegen unjere jüd:\chen Brüder aus=

rage keinem Bedenken unterliegen fönne. sechs Mitgliedern, welche diese Bedenken um \o weniger theilen zu | Christus sowohl verbreitet als erhöht werde). Es folgen s\o- ZOEPe id bei L x Diskussion über bei folgenden Abschnitt, wo dies den Segnungen desselben aufgewachsen und seine Lebens-Anschauungen zusprechen. So wollte ih es nur dur ein Beispiel zeigen, daß es (Wiederholter Ruf nah gs s fönnen vermeinten, als gedachte Aemter auf der Wahl der übrigen | dann Bestimmungen , welche allen Lehrenden die Theilnahme an Fr y Me nit cit d irfer hervortritt , Veranlassung ‘haben werde, | und Ansichten unter der Einwirkung christlicher Verhältnisse und Lehren | hier mehr auf das Wie, als auf das Was ankommen kann. Jh Abgeordn. von Saudcken-Julienfelde: s sei mir erlaubt, Professoren beruhen und in den seltenen Fällen der Eides -= Abnahme | dem akademischen Gottesdienste im Tempel des Herrn zur ee s A r streben Die Nothwendigkeit einer weiteren Be- gebildet hat, in dem Vertrauen, daß er dem Christenthum uicht feind- | könnte noch ein Beispiel aus der Linuguistik anführen. der hohen Versammlung mitzutheilen, daß im Jahre 1839 im Re- | Substitution eintreten könne, wurde die Frage bejaht. Pflicht machen. Bekanntlich war vor Erlaß dieser Statu- rk fi a b e ils feit der Juden zu akademischen Lehrämtern lich entgegentreten werde, weil die wahre Philosophie ihm nicht wider- (Jn der Versammlung entsteht Lärmen.) : gierungsbezirk Köslin ein Jude, Namens Joseph, zum Schiedsmann Abgeordn. Graf Shwerin: Jch kann mich bei diesem Para- | ten in ganz Pommern die katholische Lehre {hen ab eschaft Via ie d i lien Fakultäten gesunden werden. Jh darf über | sprechen fönne, daß der in ihm wohnende christliche Geist bei seinen Mißfalle ich Jhnen, meine Herren? Jh nehme .das Mißfallen gewählt wurde. Derselbe führte sein Amt so gewissenhaft und \clihtete graphen mit der Abtheilung niht ganz einverstanden erklären, und | und die Zulassung zu Staatsämtern an das lutherishe Bekenntniß Bie “wel Main dS img wohl fein Wort verlieren , da | Forschungen ein stiller, lautloser Führer und Warner sein werde, ver- | gern hin, EUEA A A viele Streitsachen mit solcher Geschicklichkeit (in einem Jahre allein | zwar insofern nicht, als sie will, daß auch auf denjenigen Universitäten, efnüpft, und Juden waren im Lande gar nicht geduldet. Der neunte 3 O v gil i versieht daß Juden bei diesen uicht zu- trauungsvoll ein philosophisches Lehramt übertragen werden fann. Ich lasse es mir gefallen , taß Sie mir Jhr Mißfallen zu er- 260), daß der damalige Zustiz-Minister sih bewogen fand, ihm dar- | wo statutarische Bestimmungen dem entgegenstehen, die Juden zu allen | Artikel des zu Wien am 7. Juni 1815 geschlossenen Traktats be- 5 elassen U se Ls eal Ras is jurístishe Fakultät betrifft Eine andere hierher gehörige Disziplin is die Geschichte. Wenn | kennen geben; ih mache es eben so, ih gebe auh Zeichen des über eine öffentliche Ss zonen: B (agen, akademischen Lehr - Aemtern zugelassen werden sollen. Obgleich das | stimmt: Sa Majesté le roi «de Prusse s'’engage, à maintenir so ist in Gin M ti n seh aus eführt "vab man für diejenige Fa- in der Geschichte nicht blos einzelne Thatsachen erzählt, sondern auch | Mißfallens, wenn einer meiner Gegner auf der Tribüne : (Vielfacher Ruf zur Abstimmung.) E Prinzip, welches ih bei einer anderen Gelegenheit weitläuftiger als | les établissements et notamment l’académie de Greifswalde dans fultät ves Mit L Lie E Rechts- und Familien-Verhält- nachgewiesen werden soll, wie Gott die Schicksale Einzelner und | steht. Jeßt erlauben Sie mir aber, auszureden. y Marshall Da Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre | das meinige auseinandergesebt habe, obgleich, sage ich, dieses Prin- | leur état actuel, (Se. Majestät der König von Preußen verpflich- nisse ‘in ihrer Ext bun ia L Grundlagen vom Standpunkte ganzer Völker ihrem Ziele entgegenführt, wie. die Geschichte mit gött- ial (Heiterkeit) é ; ih die Debatte für E Die Abtheilung hat einstimmig dar= | zip sich auch auf die Universitäten anwenden läßt, halte ih doch da- | tet sich, die Jnstitute und insbesondere die Akademie zu Greifswalde | des Rechtes g e darstellen und begründen, welhe von demselben licher Offenbarung beginnt, die Erscheinung des Christenthums vor- Also nur ein Beispiel aus der Linguistik. Meine Herren! Man auf Ang daß die Bestimmung des Abschnittes 3 wegfalle. | für, daß bestehende Rechte geachtet werden müssen, Also daß, wo | in ihrem gegenwärtigen Zustand zu erhalten.) Es lehrten aber feine Standpunkte S der Gesebs ebung 9 Staate die Hand bieten, ihre | bereitet und, nachdem dasselbe in die Welt gekommen, unter seinem | fönute auch sagen, die Sprache könne weder jüdisch noh christlich Na dieser _ estimmung soll ein Jude nur bei Glaubensgenossen das | ein bestehendes Recht au einer Universität durh das Statut fest- } Juden an dieser Universität, so daß dieselben hier auch für die Zu- Beschlüsse durch den Anbau bir Wissenschaft vorbereiten und auf dem | Einflusse alle Verhältnisse des Lebens ihrer Umgestaltung und weiteren | sein; aber fomnt es auf den Accent, auf die Ueberseßung, auf die Aus= Amt eines Schiedsmannes verwalten könnén, Die Frage lautet also : gesebt ist, die Juden On sind, so lange nicht diese Rechte | kunft von der Zulassung zu akademischen Lehrämtern ausgeschlossen Wege einer heilsan vettétrèn “Eutwidelung leiten und unterstüßen, | Entwickelung entgegengeführt worden, so würde es doch einem Juden | legung an! Das Wort „Arroganz““ z. B. ist gew! sehr verständ- Soll die Bestimmung des Abschnittes 3 wegfallen? Diejenigen, durch ein dab überal Geseß aufgehoben sind. Jch bin daher der | sind. Die Statuten der Universität Halle sprechen sih eben so be= | fünftigen Diener d Staats für seine richtende und verwaltende | wohl unmöglich ‘werden, die Geschichte in diesem Sinne aufzufassen li, aber man hat si do einmal veranlaßt gefunden, es in „Aron welche für den Wegfall sind, bitte ih , aufzustehen. Die Majorität | Meinung, da überall, wo nit statutarische Bestimmungen der Uni= | stimmt aus, indem sie vorschreiben : praecipue autem consensus Thätigkeit bilden (oll E daß L Gie diese Fakultät wegen des Zu | und: zu behandeln. Wie soll ein Jude das Wesen des christlichen | Ganz“ zu übersezen. Jch lese auf vielen Gesichtern der hohen Ver= ist vorhanden; aber ob es zwei Drittel sind, ist nicht entschieden, | versität entgegenstehen, die Juden zu allen öffentlihen Lehr-=Aemtern | sit inler omnes et singulos professores in religione christiana et sammenhanges k G usses der Nechtswissenschaft inte ven vorher | Geistes begreifen, das Streben ver Völker in christlicher Staaten- sammlung, daß ih diese wortspielende Auslegung obschon von dem Jebt bitte ih deshalb diejenigen, welche die Frage verneinen, aufzu- | zugelassen werden dürfen, evangelica, scriplis prophetorum et apostolorum et augustana angedeuteten Staats- s L milien-Verhältnissen, bei welhen rist- | Bildung, die Kämpfe des Staates und der Kirche richtig auffassen | verstorbenen Péofessor Ganz selbst anerkannt mißverständlich und stehen. Es sind über zwei Drittel vorhanden. _ E Referent Sperling: Die Rede des verehrten Abgeordneten | confessione comprehensa. liche GébeiidRüfhma stets ein entsheidendes und niemals auszu- | und würdigen fönnen? Wie fann man einen Mann für die Lehrkanzel | übel gewählt habe. Meine Herren! Obschon es eine Anspielung auf

Referent Sperling (liest den Abschnitt IV. des §, 35 vor): beruht auf einern Mißverständniß, denn der Vorschlag der Abtheilung Die Lehrer ollen hiernach übereinstimmen in der christlichen schließeudes Moment Ware pi wied nur Lehrer ristlihen Bekenut- | der Geschichte berufen, der vermöge seiner religiösen Ueberzeugung | den Professor Ganz sein soll, so fällt mir nicht ein, diesen Verstor

1 An denjenigen Universitäten, auf denen nicht die Ausübung ist nicht dahin gegangen, die Juden auh bei solhen Universitäten | und evangelischen Lehre, wie sie in den Schriften der Propheten und nisses anstellen können. Es ist ja quch gar nicht zu besireiten, daß wenigstens | lehren könnte, daß ein falscher Prophet aufgeskanden sei in der Person benen zu beleidigen, und wenn er noch in dem lebten Augenblicke die des Lehramts statutenmäßig an das Bekenntuiß einer bestimm=-| anzustellen, bei welchen statutarische Bestimmungen ihrer Anstellung | der Apostel und in dem Ausburgischen Konfessionsbekenntuisse enthal- die Anschauung Sitten s és Tamilien-Verhältnisse ‘oon 16 Millio- desjenigen, den das Christenthum göttlih verehrt, und wo durch dessen | Geistes- und Feuertause von oben bekommen hat, so fann er ein viel ten christlichen Konfession geknüpft ist, können Juden als | entgegenstehen. Jm Gegentheil hat sich die Abtheilung dafür ausge- | ten is, Die Universität zu Königsberg hat ihre Constitution in dem nen Christen, ‘bie dee Siaät zu feigen Unterthanen zählt, im christ- | Lehre die künftigen Diener des Staats und der Kirche gebildei wer- | besserer Christ gewesen sein, als ih und wir Alle. Jh will also în=-

Privat-Docenten und außerordentliche Professoren der mathe- prochen, daß, wo statutarische Bestimmungen dem entgegeustchen, es | Jahre 1546 erhalten. Diese spricht die Nothwendigkeit des christ- i ie i manis@en Vrimive wur O! Geleus- l den sollen? És sind also auch hier Rüdsichten gegen die christliche | sofern das Mißfallen der hohen Versammlung rektifiziren maten, naturwissenshaftlichen und medizinischen Lehrfächer | nicht nöthig sei , eine besondere Fürsorge dafür in den allgemeinen chen Bekenntnisses aufs bestimmteste aus; es fann aber auch die Rlaaiia Mt verändert D E O 10 Tie Kirche Ä hien und Bitten und Bestrebungen, welche dem Es is auch von der Geschichte die Rede! Lassen Sie mich auch _ zugelassen werden,“ . Gesebe zu treffen, weil sichs von selbst versteht, daß, wo dergleihen | Absicht des Stifters in Betreff des bestimmten evangelischen Bekennt ender Grund vorhanden, eine Poiébe Trübung derselben durch das Christenthume direkt entgegentreten, fern zu halten, Es sind in dem hier nur ein einziges Beispiel anführen. Denken Sie sich einen Ju- Das Gutachten zu diesem Abschnitt lautet : Bestimmungen bestehen, sie auch so lange gelten müssen, als sie nicht | nisses nicht zweifelhaft sein. Jun der Eidesformel wird verlangt, daß | Eintreten von Männern, die N anderen religiösen und nationalen } G.itachten der Abtheilung auch die linguistishen Disziplinen berührt, | den, der die Geschichte der Kreuzzüge vorträgt, denken Sie si einen ,, Abs ch nitt 4. . : aufgehoben sind, Jn Betracht dessen aber, daß es im Juteresse des | der Docent {hwören soll: ego juro, me amplecturum veram ac Anschauung folgen hier entsleven: fern zu balten. Das is} aber | von denen die Juden ausgeschlossen seien. Jh würde fein Wort dar- | Juden, der den großen Gottfried von Bouillon beschreibt, den Faßt man den Jnhalt dieses Abschnittes näher ins Auge, so | allgemeinen Staatswohles liegen dürfte, die höheren Bildungs-Anstalten | puram evangelii doctrinam, quam uno spiritu ac voce una nicht der einzige Grund für die Ausschließung der Juden von der | über verlieren, ob den Juden auch diese Disziplinen zu überlassen seien, | ersten christlichen König von Jerusalem , der nach der Eroberung muß zuvörderst der Vorbehalt auffallen, welcher in Beziehung auf allen Stagtsbürgern zugänglich zu machen, is von einigen Abtheilungs ecclesía dei catholica profitatur, nec corrupturum doctrinam | juristischen Jatultät. Die reußischen Universitäten oder die juristi- | wenn man blos die grammatische Kenntniß der Sprachen darunter | von Jerusalem die Worte spra : „Er fönne da nicht die Königs- - die Universitäten gemacht ist, bei welhen die Ausübung des Lehr- | Mitgliedern es beantragt worden, ob es nicht an der Zeit sein dürfte, | sacram ex philosophia. (Jh \{chwöre, daß ih die wahre und Fakultcten ih defbiitero lassen ur Habilitation bei denselben begreift. Sollte aber unter den linguistishen Disziplinen auch das Krone tragen, wo unser Herr Christus einst die Dornenkrone getragen amtes statutenmäßig an das Bekenntniß einer bestimmten ristlihen | die berührten statutarishen Bestimmungen zu beseitigen, Es is dies | reine Religion des S bangeliids annehmen und die heilige Lehre ats Privat - Docent N leand zu Ler ie auf dem geseßlich vorge- | ganze philosophische Gebiet, insbesondere die Kenntniß des klassischen | hat.“ Jh _ sage, wenn der Jude nicht entweder ein Heuhler oder Konfession geknüpft ist, denn dieser Vorbehalt is im Juteresse der | eme Idee, welche, wenn ih nit irre, in einzelnen Fällen durch das | nit mit der Philosophie verfälschen werde.) Diese Worte fönnen schriebenen Wege das Doktorat ulriusque juris erworben hat. Die- | Alterthums der Griechen und Römer, begriffen sein, so berührt diese gräßlicher Spötter i, so muß ihm das Wort auf der Lippe erstar= einzelnen Universitäten niht nothwendig, weil deren Statuten, als Gouvernement bereits praktish durhgeführt worden. nicht anders, als nah dem Glauben des Stifters verstanden werden, ses Doktorat utriusque juris hließt das civilrechtlihe und fir- | Disziplin die ganze geistige Bildung des Menschen, Es fommt hier- | ren! Meine Herren! Um mich deutlicher zu machen, will ih einmal Spezial-Geseße, durch allgemeine Geseße, wie das vorliegende, niht | Abgeordn. von Donimierski: Jch kann hier nur dem vor- | Etwas Aehnliches wird wegen der Promotion vorgeschrieben. Die henretliche Doktorat in ih, Das fichenrectlihe is von } bei nicht blos ‘auf Kenutniß der alten Sprachen, sondern gauz beson- | furz meinen Glauben bekennen. Ein geehrtes Mitglied der Provinz derogirt wird, der Jude also, au wenn ihm die Fähigkeit, akade= | liegenden Beschlusse der Abtheilung beitreten, daß die Juden alle | neuen Statuten vom 4. Mai 1843 sprechen daher aus: der ursprüng= lor und insbesondere führt aud die erste Stiftung der Universi- | ders anf die Einführung in den ganzen Geist des flassischen Alter- Preußen, ein braver Mann ein alter Soldat, und, wenn er zu mische Lehrämter zu bekleiden, zugesprochen würde, darauf nicht würde | akademischen Lehrämter verwalten können, welche nicht ihrer Natur | lichen Stiftung gemäß, sind bei der Universität Königsberg nur Lehrer täten! auf diese Ansicht zurü, als eine firchliche Würde angesehen | thums an, der die herrlichsten Blüthen der Humanität hervorgebracht | Felde zieht uit jener Schwadron, werde ih gern einer Standarte Anspruch machen können, an Universitäten zu dociren, an welchen der- | nah das christliche Glaubensbekeuntniß vorausseßen , und zwar, weil | evangelischer Konfession anzustellen. : Es ist auch von da an bis jeßt das Doktorat ulriusque | hat, ver nicht blos richtig und tief, sondern mit dem höchsten Maß- | folgen, aber in dem, was er von seiner Theologie vorgetragen hat, gleichen statutarische Bestimmungen ihm im Wege stehen, Der Vor=- | das Geseß vom 11. März 1812 ganz deutlich diese Bestimmung ent- ‘Die Statuten der Universität zu Boun, welche den 18, Oktober juris als untheilbar betrahtet worden, und die inländischen Univer- | stabe, den ewigen Wahrheiten des Christenthums, als den höchsten | bitte ih um die Erlaubniß, mich emanzipiren zu dürsen. Dieses Mit- behalt erschien einigen Mitgliedern geradehin unzweckmäßig, weil es | hält, und weil es wünschenswerth erscheint, daß bei den deutschen | 1818 gegründet worden ist, sind unter dem 18. Oktober 1834 ertheilt sitäten haben \sich, o viel ih weiß ‘veder zu einer Theilung des Prinzipien, aufgefaßt und beurtheilt werden muß. glied hat gesagt, wenn ih mich recht erinnere, es wäre Thor= nah ihrer Ansicht an der Zeit sein dürfte, dergleichen den Universitä- | Hochschulen, die mit Recht zu den ersten Bildungs-Anstalten der Welt worden, Es heißt in denselben: Die Universität is in Beziehung Dofktorats entschließen fönnen, noch auch das Dofktorat utriusque Da gerade diejenigen Studirenden in den Geist des klassischen | heit, die Seligkeit eines Menschen von dem Befkenntuiß seines

ten zustehende Privilegien aus Rücksichten für das Staatswohl auf= | gerehnet werden, feine Spur von religiöser Intoleranz vorhanden | auf die Religions - und Konfelswhs Verne eine gemischte und juris an Juden ertheilt, welche sich dadurch zu Privat - Dozirten in Alterthums eingeführt werden sollen, welchen fünstig die Bildung der Glaubens abhängig zu machen. Jh muß geseyen 2 E r wenigstens einer der der juristischen Jafultät fähig achen wollten, ob es an solche er- christlichen Jugend in den Gymnasien und anderen Unterrichts-Anstal- | auf das entschieden)te zu dieser verachteten Partei, denn ist kein

zuheben. wäre. Die {önsten Früchte der höheren wissenschaftlihen Bildung itäti - juristischen Fakultät sol . L i , E vâre. [h ch | g | paritätishe., Ju der juristishen Fafultä soll i | : D ¿ Zei it- een wird die Aufmerksamkeit von der Bestimmung in An- | sind eben religiöse und politische Toleranz, und es is in offfenbarem ordentlihen Professoren katholischer Konfession sein, der das Lehrfach theilt is, die sich dadurch blos einen Titel erwerben wollten, vermag } ten auvertraut werden soll, die an der Betrachtung der Werke der | andere, als diejenige, welche E dee U S d oer On b Dato Ens nur als Privatdocenten und außer- Widerspruche mit dem \{chönen Zweckte der deutschen Hochschulen, wenn | des fatholischen Kirchenrechts übernehmen fann z ingleichen foll in der ih He zu sagen, Jun neuester Zeit, aber nicht früher, als die } Alten ihren eigenen Geist stärken und bilden, «ber auch vergleichend telalter hindur, seine geistige Ahnen me A A N L r List Ebristus A diee, rant s ge uldet werden sollen. Ju der Denkschrift | in ihrer Einrichtung Grundsäße religiöser Jntoleranz bestehen. Jch | philosophischen Fakultät immer ein ordentliher Professor der Philo= Frage von der Emancipation der “Juden und ihrer Zulassung zu | die Wohlthaten und die Segnungen des Christenthums schäßen lernen | der seinen Glauben xund G pr ah beit: daragt ‘inisér A ib aure ar L ae S aus der Zahl der ordentlichen Professo= | kann nicht unbemerkt lassen, daß die Statuten der Universitäten Ber= | sophie von fatholischer Konfession neben einem ordentlichen Professor Stagats- und akademischen Aemtern von allgemeinere Bedeutung ge= sollen. Deshalb glaubte man auch die hierher gehörenden L isziplinen | der Sohn, des R L Seil L 2 in nochd baben wir dieser L un ie enats-Mitglieder hervorgehen und feine lin und Königsberg, so vil ich erfahren habe, die Bestimmung ent- | evangelischer Konfession angestellt , außerdem aber in keiner Fakultät, worden ist, sind einzelne, aber doch nur sehr wenige Ausnahmen vou | den Juden vorenthalten zu müssen. Was die weitere Beschränkung be- Heiland, ich sage u user Hétr und Hei m el a od) L E man auch bas A ag anvertraut werden fönne; doch wenn | halten, daß fein Katholik Þrofessor ordinarius werden fannz diese | die beiden theologischen ausgenommen, auf die Konfessionen der an- dem eben angeführten Brauche vorgekommen. trifft, so hängt diese mit dem allgemein augenommenen Grundsaße | keinen Juden in unserer Versammlung O jag e: 7 L iejer A fis Der ffchritt fue am aag Tue wollte, könnte man der | Gelegenheit scheint mir geeignet, daß die hohe Versammlung im Na= } zustellenden Lehrer Rücksicht genommen werden, Dann is auch der Cs hat die Universität Heidelberg keinen Anstand genommen, zusammen, daß obrigfkeitliche Aemter Juden nicht anvertraut werden Felsen will ih bauen meine E DA a so, per “eten L L Se pf hire N ge niht beitreten, men des Landes den Wunsch ausspreche, daß solhe Grundsäße der Universitäts - Gottesdienst paritätisch bestimmt. Es folgt mit Bezie- ih weiß nit, ob in einem oder in mehreren Fällen, auch Juden zu | sollen. Da aber ohne Beschränkung der Juden auf die Stellung des Privat- ist auch mein Glaube, von dem es {on t E ersten Jahrhun bis: wenn bie A enen L n iren e e Intoleranz în den B ANEE O aufgehoben würden, | hung auf diesen paritätishen Charakter sodann die ausdrüliche Dr. ulriusque juris zu ernennenz andere Universitäten, welche das | Docenteu und die außerordentliche Professur derselben auch q Amt e E E O alia Dia E R Schließlich stimme i G Wür usge- Vielseitiger Bravoruf !) Besti ng: „Es i} Unser ernster Wille, daß sämmtliche Mit lieder c i hielten, haben versu ; bisher untrennbare Doktorat | Rektors, des Dekaus so wie die Theilnahme an den Senatsrechten, mithin Nun noch ein 2901 CO O t Loe , lossen würden. Wie sollte es aber, wenn es bei der Bestimmun R S Bestimmung: /, j l , day nte Mitglieder ir bedenklich hielten, haben versucht, das bisher untrennvare Loîtora F E E O s ? L 5 C NRE :ch für völlige Emanzipir der Juden, dje aber allein darin be- / [ è erungs-Kommissar Brüggemann: Jch erlaub E S xe - daran erinnern mögen, daß am meisten b : U ! ; E S ; S s t bts - Ausüb derSittenpol ‘iundJurisdiction zustehen würde so schien | ih fün völlige Emanzipirung der „Zuden, je aver des Entwurfs bliebe, von einem Juden wohl erwartet werden könne g g Ht : 3h erlaube mir, die | sich immer dara f gel, ' sten bei einer gem1|ch= u theilen und einen Juden zum Pr, jur, fähig zu machen, wie dies | ander Ausübung derSittenpolizei zujteh / Id) S Gr Seele zu démienigen bekéune s Br n, | so eben gemahte Bemerkung für jeßt nur dahin zu berichti Anstalt Alles vermieden werden muß, was die Rechte der ei dl did A, Als die Universität | jene Beschränk hwend Auch andere Gründe haben dabei | stehen faun daß sie’ sich von Grund: der Seele zu emem en Dr Lee d ble y , ; E N BeR Jemertung E ahin zu berichtigen daß | ten Ansta es vermiede den muß, was die Rechte der einen f der versität zu Rostock geschehen i. Als die Universität | jene Beschränkung nothwendig. Uu) ( S4) E N / e f (Gu R Alles 1 _ És i e Me o nt hd s Lies Uhren M e fbtlic a A beshränkende Bestimmung hin= } oder O en e a und in dieser Beziehung Unzu= E e e Berfabten zu ote Erklärung aufgefordert wurde, | noch obgewaltet, weshalb ih mi auf die E I R n e rod A Da as 4 bret Reduéék E M Pro- s l l / mte n { er Katholiken iht stattfindet. ] friedenheit und Klagen verursachen könnte, Wir h daher l e die furisis6é Fakultät sich dahi irt, sie habe geglaubt, ei ber darin eine Zurüseßung der Juden findet, daß diejeben | 10 m A M S ni elleicht das höchste Ziel der staatlichen Anerkennung, die ihm zu Th i ; j C: d » | ; / A L / f. Ir Yegen daher zu hat die juristische Fakultät sich dahin erklärt, sie habe geglaubt, einen | man aver darm E ( : L j e ; 9 ¿ra Ih weiß nicht, ob das vielleicht a , p L heil wer- Abgeordn. Hanseann: Es würde sebr wünschenswerth sein sämmtlichen Lehrern das Vertrauen, daß sie bei diesen Verhä : \ E i : ‘ius 3 Gehalt der ‘ordentlichen Profestoren beschränkt bleiben | selytenmacherei die Rede gewejen. „ZO wel E R pa den fann, sih auf die zweifelhafte Stellung eines Privatdocent O F Cr j evr wunjenSwerty Jem, a L T : rauen, dap sie vet diejen Verhâlt= Juden uur zum Pr. juris civilis, aber nicht zum Þr, ulriusque auf das Gehalt der außerordent j 1EMEE T Mad Att aRin Col foltt Ich gestehe gern, da è l en und | daß der Herr Regierungs-Kommissar die Gefälligkeit hätte, bei d s 2 t christlih er Liebe t Vorsicht und zarter S Á 2 E j / E C i in Ausficht stelle fönnen, daß diese Zurück= | ein Hieb auf das Missionswesen sein jollte. Zch ge\teye gern, ß i L , / : O / L Gefälligkeit hätte, bei diejer nissen mit ch er Liebe, mit Vorsicht und zarter Schonung ver= S LETAN O innen. Da der Doktor des geistlichen Rechts als | sollen, so glaube ih in Aussicht jtellen zu konnen, ap 4 j L C R - ‘ei ‘en Mitali ford beschränken (ollte besoldete Amt eines außerordentlichen Profes- | Veranlassung zu sagen, auf welchen Universitäten nach statutarischen | fahren 1. |. w. Die Universität zu Bonn ist also eine paritätische P ae Gn Vertretung und Aufrechthaltung der christ- | sebung nicht stattfinden, vielmehr der Genuß des Gehalts auch bei | unsere armen O - Anne ind Vereint, L E Noch weniger läßt }ch endlich-die Bestimmung rechtfertigen, na E O erat ge SrunpsidE, die do sonst von dem Staate A A, für lfióa e Lehrer katholischer, für andere lib kirchlichen Rechtsverfassung verpflichtet sei, so könne der Jsraelit | den jüdischen Doceuten über jene B R V 0s ich n M diee e bliSn W 0E e e Rebler - Vie S E c: (Ee CARO adoptirt worden sind, gelten. Lehrer evangelisher Konfession, für alle übrigen Stellen aber Män= | mali einen ‘Eid \{chwöre i ‘b feierli verpflichte, | sind die Motive des Geseb-Entwurfs, wobei ich vor ufig stehen Gei- | in hrem L E iei f 1 welcher die wissenschaftliche Thätigkeit des Juden lediglich auf math Regier Dntiissar Bil ; L f ( S anméglih einen ‘Eid \{chwören, worin ex si feierlih verppiGle, 1 u S i / | / Thorheit be Aber verachten wollen wir sie darum nicht; denn Y : 4 )e- Regierungs-Kommissar Brüggemann: Jh werde soglei, } ner verlangt, die sich entweder zur katholischen oder zur lische | E ies Dok i}tli Rechts mit i zu will : Thorheit begehen. Aber vera ra ei Cueds Au matische, naturwissenschaftlihe und medizinische Lehrfächer beschrä ich mich i en (est E T Ql s N Î holischen oder zur evangelischen Alles, was das Amt eines Doktors des geistlichen Rechts mit sich | beu will. ie ha 6 richte, große Früchte aufzuweisen, unter Auderem ; ast ränkt | wenn ih mi im Allgemeinen über die vorliegende Frage aussprechen Kirche bekennen, und die in Beziehung auf das paritätische Verhäl gd f isenhaftes Würde er auch vielleid (Bravo! ) sie. have Lea R d Preußens und Deutschla ja, ih st sein soll. Denn außer diesen giebt es, wenn man auch der Rückfsi i e , j g D L S La! S EHIEHUNY as paritätische Berhâlt- bringe, aufs gewissenhaftejte zu erfüllen. Würde er au vielleicht T L E a “r ie - aröß Theologen Preußens und Deutschlands, ja, ich sage N S-Fun auer gies sicht | werde, auh auf die statutarishen Bestimmungen der einzelnen Uni- | niß alle mit christlicher Liebe verfahren solle Die Universitä Sf A R er Bt qre Natur dieses Amtes Abgeordn. von Thadden: Meine Herren! Ih gehöre zu | einen der größten Ler ogen Preußen Veutjchtande, Ja, 10 ag für die christliche Religion den weitesten SUlleaiwn aufiatio!, nod POEs P y der einz l H E R, ahren jollen, Die Umversitat aus mangelnder Einsicht in die wahre Natur dieses Amtes einen ? Abgeordn. von Th« A Derren! h gehore inen der V em i glaube, daß ihn auch die große Mehrheit der BAEA j Sp , noh an- | versitäten fommen, ih wollte nur abwarten, oh vielleicht nech Einer Breslau i} in ihrer jeßigen Gestalt dur die unter dem 3. August hen Doktor-Ci “en, 0 würde es ihm deunoh in der Folge F derjenigen Faction der hohen Versammlung, die ge|tern verzeihen | Europa s, von Se 9 le A E 1 j a E E R aa eben, 1 E E A O O Setne, 1811 erfolgte Vereinigung der fatholischen Leopolds - Universität e O eat i diése n ee ben zu werden, Sie mir dies Gleichniß in dem parlamentarischen Rennen um fünf E tref Bg ee n genannten, z. B. die geo inguistischen. (Es meldet sich Niemand.) zu Breslau und der reformirten Universität zu Frankfurt a, D | E A R cs 3 SJuden-Cides keine F chlagen worden is, Seit gestern ist mein Feldgeschrei: | denn mix z. D. jk er har} genugz 1 E 7 Das Edift vom 14 März 1812 lautet allgemein : O e 4E , . : : d z h ol ; | C z ¿zran fux a. W. ent- wogegen felbst die gewöhnlichen Solemnitäten des Juden C1des Temme A angen ge}chiagen 01 iz jt, 0 F C Se 1 Profesor N i A rdem haben wir mehrere ausgezeichnete as ° D ; Der vorliegende Antrag der Abtheilung geht insbesondere dahin, | standen, Es heißt in dieser Beziehung: Beide Universitä d | A Le Tal ür ibages Kiderspr durch Hülfe F Emanzipir der Christen von den Juden Emanzipixung | S M E biefen Auel ) sind, Si Sie können akademische Aemter sie si j D / V / A ; ziehung: Deide Universitäten werden | Gewähr leisten würden, abgesehen von dem Widerspruche, durch Hülfe Emanzipirung der Christen von E 5 Emanzi} G [ : eren Anstalten hervorgegaugen sind. Sie 1 , zu welchen sie sih geschickt ge- | die in dem Edifte von 1812 enthaltene Bestimmung über die Zu- | in Ansehung der Verfassung, der Per der mit i j N vor Rabl 6 l i i Judent( 1 Ach will versuchen, das Prinzip ins Auge zu Theologen, welche aus diejen Anl i gegaug acht dabon, verwalten: l E L - ng, A „Ansequng ( g, Der Personen, er mit ihnen ver= der Synagoge und ihrer Rabbiner größere Treue gegen die von ihnen vom Judenthum. „Zch wil 2 juchen, das 1Z1Þ in (ge d R: hristlichen Kanzeln und fönnen Jedem getrost zurufen: ) ; aiten. assung der Juden zu akademischen Aemtern auch in das neue Geseß | knüpften Stiftungen, tes Vermögens und der Einkünsft i Gan= “dete riftli j in: Darum habe si sen, ob jüdische Lehrer fähig sind, an höheren Bildungs-Anstalten | stehen auf christlichen Kanzein un 1 S Es ist darin feine Ausnahme gemacht, weil die einzi A il diese Zula}s Oi . “Di Me Mr E e S a angefeindete christliche Kirche erzwinzen zu wollen. BVarum 0e sie Y fassen, ob jüdische Lehrer fähig find, U P Regterungs Nee n einen Glauben mit deinen Werken, so zeige ih dir au j; h ( / einzige Aus- | aufzunehmen, weil diese Zulassung zu den dur die Bundesakte ga= | zen verbunden. Dieser Vereinigung entsprechen dann auch die folgen tan : m De A i : ‘de el ühmter f Unterrid rtleil Der Königliche Herr Regierungs-Kommij)sar Zeile Mir ven R N An I “aber di ne 18nahme gem einz unel T J : i ; en, er gunçc h gei=- men ch ur 3 ; jur. aht. Es wurde ein berühmter J Unterricht zu ertheilen. Der Kömgliche Herr Reg 9 N i : : 4 Merken! I S r dies, 1 S ¿L das rislid oa Ae in Q der Juden O O E eine R u den i e Bestimmungen, in welchen das paritätische Verhält- U N früher C A beo ber Universität zu Göttingen war f hat vorzugsweise die Universitäten durhgenommen und icn x Me meinen E n s s e 4 Sie nnftba 6 wte / ta h d nsbefenntniß vor- | lebung darin liege, wenn jenes Recht in dem neuen Oe}eße eine | niß, welches aus der Vereinigung einer evangelischen und einer katholische \ Lin S naehs fordert, seine Mei 6% erléutert. Ich bitte um die Erlaubniß, die Gymuasien näher ins | Derren, gu E a E A dis aussehen, der Stellen in der theologischen Fakultät fich ouUng Je, A E | ) p E - gung angen chen und finft fi ogen und später unserem Staate angehörte aufgefordert, seine Meinung nz eriautert, S 9e , e De ‘es T wir g Mifsi ‘e werden, daß wir unjere trauernden jüdischen —— von | Shmälerung erleiten sollte. Das Edikt von 1812 spricht si aller= | Universität nothwendig hervorgel p her festgestell i , 7 L C D E K A ausorecbe s zu di D gs die Universitäten betrifst, so wird Alle Missionare l c M ç; e elb en 1 l ) ; lerung ; ht sich | tät nothwendig hervorgehen mußte, näher festgestellt wird. Gol r Fo iy » Verfahren auszusprechen. Es Auge fassen zu dürfen. Denn was die Umverhitaten = / L U A IR on Baby en „und weis 2 Mes e is annehmen, daß der Geseßgeber | dings über die Zulassung der Juden zu akademischen Lehrämtern all- | Auch hier ist, dem paritätishen Charakter ‘gemäß, ein evangelischer A e E A Selearitd Eichborn, der sich mit | es den Studenten nicht an Gelegenheit fehlen da, Gott Lob, noch | Brüder, die nodh es an A us s it Adlersfittigen Welche Grün, e Schö _ erhältnisse reiflich erwogen hat, | gemein aus, ohne ein solches Lehramt bestimmt auszuschließen. Daß | und ein katholischer Universitäts = Gottesdienst angeorduet worden, brr Ansicht der juristischen Fakultät zu Rostock na dem von ihr ge- | vollständige Hör-Fretiheit stattfindet sich zu emanzipiren und dur | nen, wenn |le An S L bäben die wir selbst als die höchsten und die hervorgehobene Besti vpser E Edifts später vermocht haben, | es aber in dieser seiner Allgemeinheit nicht hat angewendet werden | auch hier der eigentlihe Lehrstuhl der Philosophie doppelt, mit cinem nOMANBEA Standpunkte einverstanden erklärte. Es werden also Juden | die Beredtsamkeit ihrer Füße dem jüdischen Lehrer entgegenzutreten, | hintragen zu denjenigen Schäben, öh estimmung desselben durch die Allerhöchste Kabi- | sollen und können, das zeigt si sofort, wenn jene Bestimmung auf |. katholischen und evangelischen Lehrer, beseßt, während es bei den ; (x-Aemtern der juristischen Fakul- | wenn er es in seinen Vorlesungen wagen follte, das Christenthum zu

heiligsten erfennen! Aber, aber! Mit einem wehmüthigen Aber

nets-Ordre vom 18, August 1822 wieder aufzuheben, if ni i | s / ne L nung iath ( n h | auch aus dem Gruude von den Le A : ; i ; ie ei ¿rlasse ich die Tribüne Tbee Ka l l zuheben, is nicht zu | die theologische Fakultät bezogen wird und auf diejenigen Disziplinen | übrigen Lehrstellen, mit Ausnahme der theologischen, auf die Kon= L Sagan l l sie den zum Doziren erforderlichen afade- | verlästern. Der König!iche Herr Regiernugs-Kommissar hat die ein- | verlasse 1 die & E coufeiti M e er Denfibrif S 39 ist es geschehen , weil die Be- | in anderen Fakultäten, die nothwendig das christliche Element in sei- | fession niht ankommt, Ju den neuen Reglements der einzelnen E E Uinfange nit De können. Von | zelnen Fächer R E einen, Er hat darauf hingewiesen, was gé= Avzsv ibn Vek E t eine Bemerkung des Dieser Umstand Seiauleie N niht durchzuführen gewesen. \ ner eigentlihsten Bedeutung berühren. Der im Edifte von 1812 Fakultäten der vereinigten Universität zu Breslau vom 13, September der medizinischen Fakultät rede ich nicht, da der Geseh - Entwurf in | lehrt werden soll; ich will versuchen, zu zeigen, wie gelehrt werden N leetices für die Nederlausiz auf den eben gehörten iee Zeit, als die G A E zu der Bemerkung , daß um | enthaltene Paragraph bedurfte daher für seine Anwendung einer nä= | 1840 ist indessen, U d wegen des paritätischen Charakters Be iehung auf diefelbe cus Beschränkung nicht eintreten läßt. Jch | muß. Jh will zunächst mit der Mathematik anfangen, also mit dem- E % : ri vu! kits nennen, ih übérla}se Jedem, da- mehreren Orten Deutschlanda y Ee Kabinets-Ordre erging, an heren Bestimmung und Begränzung, und eben bei dem ersten Falle, | der Universität, die Zulassung zur Privat=Doction in allen Fakul= Sen auf die philosophische Fakultät, Das Gouvernement hat fich | jenigen Theil der Disziplin, der sich am weitesten von irgend einer esl ev: Mate vat vent n its (G E E CaUE Gebeten Mibgliedo Auftritte erzeugt habe, welche s linde Fanatismus gegen die Juden | in welchem er bei der hiesigen Universität zur Anwendung kommen | täten von dem christlichen Glaubens - Bekenntnisse abhängig gemacht | benüht, gerade bei der Zulassung der Juden zum Amt eines afade- | religiösen Doktrin eutfernt. Man sagt, es sei ein Unsinn, behaupten | von zU vie Zelt vel eren und. HörönéProze}se folgen, obgleich der die Jugend abgeneigt sein ene haben besorgen lassen, daß sollte, zeigte sich die Nothwendigkeit einer solchen Beschränkung, die | worden z. es dürfen auch, mit Ausnahme der medizinischen Fakultät, mischen Lehrers in dieser Fakultät zu zeigen, daß es nicht mit allzu | zu wollen, daß -die Mathematik eine christliche, eine jüdische oder eine E te Geses-Entwurf allerdings manche mittelalterlichen Tenden- zuordnen, und christliche Lehrer B jüdischen Lehrern sich unter= | dann freilich statt einer näheren Bestimmung und Beschränkung in | nur Christen promovirt werden. Das Statut der Universität zu ängstlicher Engherzigfkeit verfahre, vielmehr da die Juden eintreten | heidnische sei. Jch will ein Beispiel anführen. Deun es ijt e 1 S B G vi Was vie Zulassung der Juden zu akademischen als Kollegen sich beizuordnen. Semen tragen würden, jenen | eine Aufhebung des ganzen Paragraphen im Jahre 1822 überge- Berlin, erfolgt unter dem 16. August 1809, enthält nichts, woraus (assen volle wo die Beziehung auf das christliche Prinzip wenigstens | her gesagt worden, daß das Einmaleius doch nicht christlich oder jü- | zen an sit i Bt G L Ti aleeviags, wein ih das Edift oder nicht, mußte dahingestellt b\ ele Bemerkung richtig sei gangen ist, Es schien daher tem Gouvernement _räthlich, wenn es | auf das Erforderniß des christlichen Bekenntnisses für einzelne Do= «urüidtritt. : Ï disch sein könne. Jh glaube, ih würde in das Jrrenhaus N Staats- b E unbéfa ngen erwäge, in Lem euen Gesez-Entwurf die meisten Abtheilungs -Mit lieder at L Darüber aber waren auf die Zulassung der Juden zu akademischen Lehrämtern jebt zurüd- centen geschlossen werden fönnte. Die Aufgabe der Universität wird ® Ueber die hier zu ziehenden Gränzen zwischen den einzelnen Dis- | wenn ich dies behauptete, Aber es können zum Einmaleins Amen- | vom Jago E E e Seinmungen der früheren Geseß= heutzutage niht mehr alia beein derartige Verhältnisse zukommen für angemessen erachtete, in der darüber zu erlassenden | dahin angegeben, die allgemeine und besondere wissenschaftliche Bil- ziplinen, bei welchen ein mehr oder weniger tieferes Eingreifen des | dements gestellt werden. Ein solches Amendement findet sich in der e tinen A A N i Uodrliich in dem Edikt enthalten, daß christlihe Bevölkerung Deutschlands mit der t ebten 25 Jahren die | Bestimmung, zugleich diese Gränzen ber Zulassung der Juden anzu- | dung gehörig vorbereiteter Jünglinge . « « « festzuseßen und sie zum christlichen Prinzips stattfindet, darüber kann man allerdings verschie- | Hexenscene des „Faust“, Erlauben Sie mir, daß ich es Ihnen vor- gebung fin enz ilen akademischen Aemtern zugelassen sein sollen, zu Fortschritte gemacht habe ‘und die Erstere jet d gleih bedeutende | deuten, damit sowohl die wirklich eingeräumte Zulassung um so we= | Eintritt in die verschiedenen Zweige dcs höheren Staats- und Kir- dener Meinung sein. tragen darf. die E eschict mati baben. Es “eann also nach meiner bewußt sei, daß das wahre Christenthum baum dessen allgemein niger später einem Zweifel oder einer weiteren Deutung unterliegen chendienstes tüchtig zu machen, Nur aus der leßteren Bestimmung Es i} den Juden der Vortrag für die mathematischen und na- „Du mußt verstehn! e M \l N Aae aid daß sie ihre Qualification dazu nah= beweise, daß man einen Jeden ohne Unterschied deo dadurch sich | könnte, als au der Anwendung der gegebenen Bestimmung nicht ein | könnte man die Nothwendigkeit des christlichen Bekenntnisses ableiten, turwissenschaftlihen Disziplinen eingeräumt worden, un da ih uicht Aus Eins mah? Zehn! Ansich R cir . Dit Regierungs-Commissair gesagt hat, daß be- Liebe umfasse, daß man si selbst ehre, wenn man aid Es mit | weiterer Umfang gegeben würde, als in der neuen geseßlichen Be- | in der Annahme, daß Männer, die Andere für den Kirchendienst vorausseße, daß diese Jemand- in der Versammlung deu Juden ent- Und Zwei laß gehn, wr S es er per isfaong des Edifts 2 iblen fei en, so stimme den den Menschen ehrt. / in dem Ju- | stimmung enthalten sei. Es fam also - darauf an, in dem Geseß- | auch durch Förderung ihrer allgemeinen w}enschaftlihen Bildung ziehen wolle, so sehe ih mi nicht veranlaßt, darüber mich weiter Und Drei mah gleich, stimmte aag B L L aa ein Jude si allerdings nicht guali-

Nah dieser Betrachtung erklärten sich dann au nu : Entwurfe selbst diese Gränzen anzudeuten. Die Gräuzen konnten | vorbereiten sollen , auch „selbst der hristlihen Kirche angehören auszusprechen. So bist Du rei, ih dem zwar bet, den Bekleidung einer Professur der Theologie, anwesenden Mitglieder für die Beibehaltung des Entwurfs s N der: | sih beziehen 1) auf einzelne Universitäten; 2) auf einzelne Fakultä- | müssen. Nach den in den hier in Betracht kommenden Bestim= | “Die wichtigste hier in Betracht kommende Disziplin i} wohl die Verlier die Vier, fizirt machen zur eine Klausel des Evifts auf ihn Anwendung, sie nur unter der ausdrücklichen Bedingun g das ben jüdischen Hu u 3) auf einzelne Disziplinen in ten Fakultätenz 4) auf die | mungen mitgetheilten Statuten is bei den Universitäten Greifs» Philosophie. Jh will nicht untersuchen, ob die Philosophie ihre For- Aus Fünf und Sechs, pri r au piles eren Disziplinen, welche nicht das crist- ordentlichen Professoren wenigstens in Beziehung auf die Gehälter ver\chiedenen Stufen der akademischen Lehrämter, walde, Königsberg, Halle, Bonn und Breslau die Ausübung schungen vorausseßungslos beginnen müsse, ob sie die Grundlehren So sagt die Hex, P a or A usseßen, unbedingt geschickt machen fann. Er

gleihe Rechte mit den ordentlichen Professoren eingeräumt würden nen betri 1 : ; i iversitä i j if fann die gesebl! Die übrigen 412 Mitalied #4 _ eingeräu + en betrifft, \o hat der- Geseß-Entwurf die in dieser Beziehung ein- | und sind daher diese Universitäten dur die statutarischen Be- ben anzusehen habe; ih gebe zu, daß sie ihre Forschungen ohne alle So ist?s- vollbracht, ann die geseblihe F MVR sofern die Kabinets - Ordre von 1822 4 Entwurfs - wes ferss Vir E A erle tretende Beschränkung dahin bestimmen wollen, daß Juden nur an | stimmungen als solche bezeihnet , auf welchen Juden zu einem Voraussezung beginnen könne, Witiger als der Anfangspunkt der Und Neun isst Eins Gesehes qualifigirt Ene i Li so war dies allerdings damals

/ lchen Universitäte l b ll s t 4s f d isch L , 7 ° P , é ift f , s jene Bestimmun è ,

neue Geseß hinter dem durch die Bundesakte f ; solchen n zugelassen werden sollen, an welchen nicht statu= | akademi[chen ehramte nit zugelassen werden können, so daß Philosophie i aber das Resultat, zu dem sie gelangt, welches viel- Und Zehn ijt keins. j n sri d derselbe mit der Bestimmung der Bundes= 7 E garantirten Edikte vom tenmäßig das Bekenntniß einer bestimmten christli Konfefjion ge- : K E S ) gt, ; n ‘das Hexen-Cinmaleins.“ \hon ein Rückschritt, un

14, März 1812 zurübleibe und sie außerdem die in der Denkschrift | fordert wird, und da A L nsch | M E deo fien f t Erste Beilage leiht den Juhalt der christlihen Lehren nicht PEeRPE, ohne ihnen Das ist das H m

Was die Zulassung zu den einzelnen Universitäten im Allgemei= | des Lehramtes an ein bestimmtes cristlihes Bekenutniß geknüpft, des Christenthums, als der höchsten Vernunft entstammend, als gege- Mach Sieben und Acht, Uge Bedi e Dun bestehen und wird dann im Sinne des