1847 / 172 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

zu erklären und die Kosten B bezahlen, keine Folge ge- eistet hat, ist nunmehr auf ferneren Antrag des Klä- gers, der geschehenen Androhung gemäß, der Beklagte als in die Tilgung willigend anzusehen, und werden Alle, welche an die bezeichnete Schuldverschreibung oder deren gerichilih deponirten Werth Ansprüche irgend einer Art machen zu können glauben, aufgefordert, die- selben innerhalb 12 Wochen nach der leßten Bekaunt- machung dieses Proklams Auswärtige unter Be» stellung hiesiger Aktenprokuratoren bei dem unter- E Amte anzumelden, widrigenfalls sie nach blauf dieser Frist von selbs, unier Auflegung ewigen Stillshweigens, mit demselben ausgeschlossen sein sollen und zu gewärtigen ‘haben, daß jene Obligation durch Tilgung des Protokollats ohne Weiteres für ungültig erklärt werden wird. : Großherzogl. Oldenburgisches Amt Eutin, den 14. Juni 1847, (L. S.)

[695 b]

Mölling.

Bekanntmachung von der Reichsschulden-

Tilgungskommission.

Auf Grundlage der Bedingungen der 1sten, 2ten, 3ten und 4ten Aprozentigen Anleihen, welche von der Russischen Regierung im Jahre 1840 durch Vermitte- lung der Herren Hope und Comp., und in den Jah- ren 1842, 1843 und 1844 durch die Herren Stieglihß und Comp. abgeschlossen wurden, hat die vom Konseil der Reichs-Kredit-Anstalten erwählte Revisionskomität am 22, Mai dieses Jahres die Ziehung der Serien der Billete dieser Anlcihen, zu dem Belauf des für das gegenwärtige Jahr ie Gde ia Amortisationsfonds, in der Reichsschulden - Tilgungskommission veranstaltet. Demnach sind 25 Serien der 1sten 4prozentigen Anleihe sub No. 26, 217, 307, 328, 337, 361, 362, 372, 376,377,386, 466, 480, 494, 605, 640, 641, 679, 725, 742, 756,760, 866, 973 und 974, 8 Serien der 2ten vierprozentigen Anleihe, sub Nr, 79, 92, 98, 107, 285, 297, 315 und 316, 8 Serien der 3ten 4 prozentigen Anleihe sub Nr. 7, 45, 118, 128, 159, 222, 230 und 319, und 12 Serien der Aten 4 prozentigen Anleihe sub Nr. 113, 131, 174, 176, 209,233, 234, 292, 343, 370, 392 und 447, durch das Loos gezogen worden, Jede die- ser Serien enthält 50 Billete, und zwar:

Der 1sten 4prozrozentigen Anleihe, Serien: Billete:

26. von No, 1251 bis No.

217 10801

307, 15301

328, 16351

337, 16801

361, 18001

362. 18051

IU2, 18551

370; 18751

3/7 18801

386, 419254

466. 23251

480. 23954

1300 inklusive. 10850 15350 16400 16850 18050 18100 18600 18800 18850 19300 23300 24000

494. 605, 640, 641. 679, 72D. 742. 756. 760. 860, 973. 974.

21651 30201 1954 32091 33901 36201 37051 37/791 37951 43251 486001 486951

24700 30250 32000 32050 33950 36250 37100

37800

38000

43300

486 30

48700

Der 2ten 4prozeutigen Anleihe. Billetez

Serien:

79, 92, 98, 107. 285. 297. 315. 316,

von No,

3901 bis No. 4551 4851 5301 14201 14891 15701 15751

3950 inklusive. 4600 4900 5350 14250 14850 15750 15800

Der 3ten 4prozentigen Anleihe. Billete:

Serien:

T, 45. 118. 128, 159, 222, 230, 319.

von No.

301 bis No. 2201 5851 6351 7901 11051 11451 15901

350 inklusive. 2250 9900 6400 7950 11100 11500 15950

Der Aten 4prozentigen Anleihe. Billete:

Serien:

113, 131. 174, 176. 209. 233, 234. 292. 313, 370. 392, 447.

von No.

5601 bis No. 6501 8651 8751 104101 11601 11651 14551 15601 18451 19554 22301

Die Direction einer Reichs\{ulden -

mission bringt dieses zur Ke

9690 inklusive. 69590 8700 8200 10150 11650 11700 14600 15650 18500 19600 22390 Tilgungs - Kom-

nutniß der Jnhaber gedach-

ter zu amortisirenden 53 Serien, mit der Aufforderung ,

die ausgeloosten Billete, neb der drci leptgenannten Anleihen, bei

st Eouvong und Talons, der im August und

September dieses Jahres bevorstehenden R in die genannte Kommission vorzustellen, um ge edes

Billet den Nominalwerth mit 500

Silber - Rubeln

wie die bis zum 1. August d. J, daxauf fälligen Ren- ten, in Empfang Ju nehmen, indem von diejem Tex- f jene Billete keine weitere Zinsen mehr zuge-

mine an au

1220 [66] Niederschlesisch-Märkishe Eisenbahn. Tägliche Dampfwagenzüge vom 1. Mai 1847 ab. L Zwischen Berlin und Breslau. A. Personenzüge.

Abfahrt von Ankunft n

Be rlinMig. / uhr —M, Abds, 1 Quyr Am, BreslaUubds.Suyr 1 9m. Brm. 4 1 Uhr 1JM. Breslau -7 7 2 Nhm.

4 - - Berlin =- 7-33 - Morg. I - - B. [Güterzüge. Abfahrt vou Berlin Atends Our 459i», AnkUnsfl in BreslaU Avends 7 uyr 2min. - 7 Breslau 25.8 - - - ch- Berlin Lu.11 - 26 - 11 Zwischen Berlin und (Frankfurt. Personenzüge. Abfahrt»e„Berlin Abds. Uhr —Min,, Ankunsft inéFrankfurtavendsSuhr ZINin. * - Franksurt ms. 7 -15 - - 7 Verlin morgens 9 - 90) - I. Zwischen Kohlsurt und Görliß. Personenzüge.

_ Morgens, Nachmitt. Abends. Abfahrt »Kohlfurt Guyr ZSin., Vorm. 1 L uyr Z7 Min., Zuyr IZ Min, Suhr Jin. Ankunft # Görliß 7-30 - wvit 12:29 - 3-45 - 9-37 - Abfahrt v1 Görliß 5 - 15 : en. 10-22 - 1-38 - 7-15 - AnkunftinKohlfurt6- 7 : Lm. 11-14: 2-30: 8- 7-

Mit den Personenzügen werden Personen üt der l, Il, und 111, Wagenklasse, Equipagen, Pferde, Hunde und Eilfracht befördert.

( J. d. .. . Milit den Güter ugen werden feine Personen, sondern nur ordinaire Fracht, Pferde und Vieh aller Mt befördert. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs- Reglement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben is, Berlin, den 23. April 1847. Die Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschast.

91b] Dag L de us S 1611 Das Personen-Schif}\ „Borussia“ wird in diesem Jahre seine

i regelmäßigen ¿Fahrten zwischen hier und Swinemünde am 28. d, M. beginnen und in fol- gender Ordnung fortseßen:

v. Swinemünde nach Stettin:

rechnet werden. Für diejenigen zu amortisirenden Billete der 2ten,“3ten und 4ten 4proz. Anleihe, welche nicht mit allen ihren Coupons der Komuission Oi werden sollten, wird diese Schulden-Tilgungskommission die Nenten der fehlenden Coupons vom Kapital ein- behalten und demjenigen“ auszahlen lassen, der selbige in der Folge präsentiren wird. Für Billete der genann- ten vier Anleihen, welche nicht zur bestimmten rist der Tilgungskommission vorgestellt werden, kann die Aus- zahlung des Kapitalbetrages erst in den folgenden Nen- ten-Terminen, Ver im Februar und März, August und September der künftigen Jahre, erfolgen, wobei es sih von 44s versteht, daß die Renten nur bis zum 1, August 1847 zugerechnet werden,

|

h Swinemünde:

Montag 1 Uhr Mittags den 28. Juni, 42., 26. Juli, 9,, 23, August, 6, und 20, September.

Dienstag 1 Uhr Mittags den 6,, 20. Juli, 3., 17, 31, August, 14, und 28, September.

Mittwoch 1 Uhr Mittags den 30, Juni, 14,, 28. Juli, 11., 25. August, 8. und 22. September.

Donnerstag 1 Uhr Mittags vom 1. Juli bis 33, Sep- tember.

Sonnabend 1 Uhr Mittags vom 3, Juli bis 25. Sep- tember.

Montag 7 Uhr Morgens vom 5. Juli bis 27, Sep- tember,

Dienstag Nachmittags nach Ankunft des Post-Dampf- chis „Wladimir“ von St. Petersburg den 29, Juni, delt 12270 QUI, 410, 24: August, Æ% uno 21 September.

Mittwoch 8 Uhr Morgens den 7., 21. Juli, 4., 18. August , 1., 15. und 29, September.

Donnerstag 7 Uhr Morgens den 1., 15., 29, Juli, 12,, 26 August, 9. und 23, September.

Freitag §8 Uhr Morgens vom 2. Juli bis 24. Sep- tember.

_ Wie bekannt, gewährt die „Borussia“ für die resp. Reisenden das Angenehme, von keinem der bei den Dampf- schiffen unvermeidlichen Uebelständen, als der Hiße der Feuerung, des unangenehmen Fettgeruchs u. st. w. belästigt zu werden;z sie hat geräumigen Salon und Damen-Kajüte, und neben allen Bequemlichkeiten eine aufs Beste ein- gerichtete Restauration, so daß jeder hier Ankommende sich direkte nah dem Schiffe begeben kann, wo auch die

Billets zu haben sind. Die Preise sind:

auf der „Borussia“ à Person 15 Thlr., Kinder unter 12 Jahren die Hälfte; (fürs Billet von hier nah Swinemünde und zurück auf 8 Tage gültig à Person 2 Thlr.)z

Domestiken bei ihrer Herrschaft 20 Sgr.;

auf dem sie shleppenden Dampfschiff à Person 1 Thlr.

Stettin , den 20 Juni 1847,

Das Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

Oberschlesische Eisenbahn. Mit Bezugnahme auf unsere Bekannt- machung vom 16. April c. bringen wir hiermit zur Kenntniß der Herren Actio- Er gi naire unserer Gesellschaft, daß die Be- Ea ahlung der Zinsen

n D

S für das erste Halbjahr [656 b] 1847,

gegen Einlieferung der mit einem Verzeichnisse zu ver- sehenden Coupons in der Zeit vom 1, bis 5. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst, Vormittags von 8

bis 1 Uhr, bei den Herren M(, Oppenheims Söhne in Berlin, Burg-Straße No, 27,

Vormíttags von 9—12 Uhr, erfolgen wird.

Breslau, den 5. Juni 1847. ; Das Direktorium.

s

[697%] Düsseldorf: Elberfelder Eisenbahn.

Die Jnhaber der Prioritäts-

Citerarische Anzeigen.

e e , L M » 2 . Literarishe Anzeige de1 Besen \chen Buchhandlung (W. Hertz), 44 Behrenstraße,

Eben sind erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig :

Vorlesungen über Schleiermachers Dialektik {605] und Dogmatik von Dr, G, Weißenborn, i Privat - Dozenten der Philosophie an der Universität Halle- Wittenberg. : Erster Theil: Darstellung und Kritik der 2c. Schleier-

macherschen Dialektik, gr. 8. Leipzig, bei T. O.

Weigel. 1847, Preis 1 Thlr. 26 Sgr.

Der Herr Verfasser dürfte in vorliegendem Werke befriedigend die schwierige Aufgabe gelöst haben, die Dialektik Schleiermacher's als cin in sih geschlossenes System klar dargestellt, dieselbe als lebendiges Glied in der Entwicfelungsreihe des metaphvsischen Denkens vom Beginn des Protestantismus bis in die Gegenwart hin- ein begriffen , und die logisch metaphysischen Fäden, durch welche die Dialektik in die Dogmatik hineinreicht, und deren prinzipielle Grundlage bildet, eben so voll- ständig als bestimmt aufgedeckt zu haben. Unbestreitbar verdient daher das Werk zum Ausgangs- und Mittel- punkte sowohl metaphvsischer, als auch gründlicher und tieferer Schleiermacherschen Studien erhoben zu wer- den. Der zweite Band: Vorlesungen über

. corpus, complett bis 1805, geb., für 17 Thlr, Jean

FVaul'’s sämmitliche VVerke, 65 Bände, auf sein Pa- ier, gut geb., zu 17 und 185 Thlr. Pierer?’s Bait Tadeèn zu 11, 16, 18 und 21 Thlr. Shakespeare?’s Verke, übersetzt von Schlegel und Tieck, zu 35, 35 u. 45 Thlr. Cooper?’s Romane, 10 Bände, statt 10 ThlIr. für 45 Thlr. Brockhaus Conversationslexicon, Tte Auf- lage, geb., zu 6 Thlr. Conversationslexicon der Gegenwart, statt 12 Thlr. sür 4 Thlr. Rückert’s Gedichte, 6 Bände, sfait 12 Thlr. geb. zu 45 und 55 Thlr. Wilhelm Müllers vermischte Schristen, statt 6 Thlr. sür 25 Thlr. Bibliothek classischer Romane und Novel- len des Auslandes, 27 Theile, statt 17 Thlr, für 5 Thlr. Raumer hbistorisch. Taschenbuch, Jahrgang 1—10, statt 195 Thlr. für 85 Thlr. Cervante's Don Quixote, übersetzt von Soltau, statt 23 Thlr, für 25 Sgr. Bulwer’s Romane, vollständig zn 3% Thlr. Walter Scott?’s ausgewählte Romane, 10 Bände, statt 10 Thlr. für 3% Thlr. Die VVerke von Schiller, Göthe, Wieland, Lessing, Killopstock, Zschocke, E. T. A. Hoffmann, Chamisso, Ernst Schulze, Luther, Hegel, Fichte, Kant, meist in eleganten Einbänden, zun billigen Preisen.

Das achte Verzeichniss über mein Lager antiquarischer Bücher aus allen VVissenschasten zu billigen Preisen ist s0 eben erschienen und wird

an Bücherfreunde gratis ausgegeben.

[604] .. . I Bei LUdW), F0ld in Berlin, Kön1gH-

strafe 62 (neben der Post), ist so eben einge=- troffen: A Sendschreiben an Herrn Dr. theol. Th. ¿Fr

Kniewecl, scinen Austritt aus der evangel.

Landeskirche betreffend. Von Dr. J. S. Ob, Gymnasial-Lehrer. Danzig, Kabus.

D

3 Sgr.

[693b] j Wissenschaftliher Verein für Handel und Gewerbe.

Die nächste Zusammenkunft wird Donnerstag Abend 7 Uhr im Börsen - Lokale stattfinden. Hauptgegenstand der Besprechung: Die Schußzoll-Erhöhungen nach den Berathungen der Herren - Kurie, Das Einführen von Gästen is gestattet. : : Der provisorische Vorstand.

[603] / : : Münz - Auction in Danzig.

Anm 20. August 1847 werden in Danzig die Doubletten der städtischen Münzsammlung, unter welchen sich neben anderen werthvollen Stücken namentlich seltene und {chön erhaltene polnishe Medaillen und Münzen befinden, in öffentlicher Auction verkauft werden. Ka- taloge sind an die bedeutendsten Antiquare versandt, werden aber noch ausgegeben und Aufträge angenom-=

0 Lo B. Kabus in Danzig. Für Berlin L. Hold, Königsstr. 62 neben der Post.

[692 b] e Einem thätigen jungen Mann, der sich mit 3- bis

d . 5000 Thlr. bei einer hiesigen soliden Y erlags-

A Buchhandlung betheiligen möchte, kann hierzu günstige Gelegenheit geboten werden. Hier- [auf Refleftircnde wollen ihre Adressen nebst Mitthei- lung ihrer näheren Verhältnisse unter H, 142, im | Königl, Jutell.-Comtoir niederlegen, |

699 b]

| Die Billard-Fabrik vom Tischlermeister F. Schreiber, | Louisen- Str. 40 a. in Berlin, i empfiehlt solide einfache und elegant gebaute Bil- lards jeder gangbaren Größe nebst sämmtlichem Zu- behör zu den gewiß möglichst allerbilligsten Preisen, und liefert selbige auf Verlangen nach allen Orten, sowohl in als auch außerhalb des Preußischen Staats. | Geehrte Aufträge werden prompt und reel ausgeführt, Auch erlaube ich mir auf die Vorzüglichkeit mcei- ner im vorigen Jahre neu erfundenen mit Lederkrasft fonstruirten Billard-Banden ergebenst aufmerrsam zu machenz es sind hiervon hon mehrere mit Vortheil im Gebrauch und haben sich selbige als ganz vor züglich praktisch bewährt, welches ich thatsächlich nach- weisen kannz es is eben wieder so ein Billard in meiner Fabrik fertig geworden, welches zum Verkauf bereit steht, Die geehrten Herren Käufer bitte ich, sich von Gesagtem gütigst überzeugen zu wollen, NB. Jch bitte, von Straße u, Hausnummer ge-

Actien der Düsseldorf-Elbe-cfelder Eisen-

» bahn werden hierdurch benachrichtigt,

daß die am 1. Juli 1847 verfallenen

halbjährigen Zinsen dieser Actien

den N gegen Aushändigung der darauf sprechen-

“t Zins - Coupons bei den Banquierhäusern Wilh.

Cleff dahier, von der Hevdt-Kersten u. Söhne

in Elberfeld, und Mendelssohn u. Co. in Berlin

vom Verfalltage an, in Empfang genommen" werden föônnen. Düsseldorf, den 16, Zuni 1847.

ie Direction.

Schleiermacher’s Dogmatik, erscheint noch im Laufe dieses Jahres.

si Theodor Kamp fmeyer, [694 b] Scharrnstralse o. 2, (nahe der Breitenstrasse), sind zu billigen Preisen zu haben: Rabe, Sammlung Preuss. Gesetze, vollständig geb., statt’ 45 Thir. für 9 Thlr, Gesetzsamm- lung von 1810—44 incl., geb., 14 Thlr. Mylius

corpus constitütionum Marchicarum, vet. et novum

——

fälligst Notiz zu nehmen. _

al rh lde ltd E B E

[698 b] Erklärung.

Da mir aus sicherer Quelle bekannt wurde, daß «is böhmische Musik-Gesellschasten, welche Deutsch- land, Rußland und die Schweiz bereisen, unter dem Namen von Karlsbader Musiker auftreten, von denen Mehrere sich für Mitglieder meines Orchesters , ja sogar für meine Zöglinge, ausgeben, fo stelle ich dies hiermit förmlich in Abrede und erkläre, daß sich weder Zöglinge von mir, noch Mitglieder meines Orchesters unter jenen reisenden Gesellschaften befinden.

Karlsbad, im Juni 1847.

Joseph Labißkv, Musikdirektor,

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für 4 Iahr. 4 Rthlr. - Jahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen ummern wird

der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Þost - Anstalten de : s und Auslandes nehmen Gestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: z T - Strafe fir. 57. usertions-Gebühr für de aum einer Zeile g Âs Allg. Anzeigers 2 Sgr.

N 172.

Berlin, Mittwoch den 3e Juni

An die Leser.

1847.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen , leider in die Nothwendigkeit verseßt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur

unvollständige Exemplare der Beinen Preußischen Zeitung zu lie eich zu Anfange desselben danah bemessen können.

len, daß wir die Stärke der Auflage g nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rehnen dürfen.

Der vierteljährliche Práänumerations : Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Fuland. (Behrenstraße Nr. 57) gemadht ; jeder innerhalb der Ringmauer der Stade wöhtiende A B ins Haus gesandt. Auswäártige, des Jn- oder Auslandes,

berechnet.

Inh 61-4)

Amtlicher Theil.

Landtags-Angelegenheiten. Sihung der Herren-Kurie vom 416, Zitntr Verletung ciner Mittheilung an die andere Kuriez Fort- sezung der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Judenz Berathung der einzelnen Paragraphen des Gesez-Eniwurfsz Mittheilung der Allerhöchsten Botschaft in Betreff einer Verlängerungsfrist der Verhandlungen des Vereinigten Landtags. Sizung der Kurie der drei Stände vom 18. Juni: Bemer- fungen des Marschalls über die Tages - Ordnung und eine von ihm in einer früheren Sißung gethane Aeußerungz Fortseßung der Verhand- lungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Judenz weitere Berathung der einzelnen Paragraphen des Geseh - Ent- wurss,

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Landrathe des Kreises Torgau, Grafen von Seydewiß, so wie dem Justiz-Rath und Justiz-Kommissarius Klapp er in Ra= tibor, den Rothen Adler = Orden vierter Klasse; desgl. dem Arbeits-= mann Christian Friedrih Hessegyer zu Hönow, Regierungs- Bezirks Potsdam, dem Feldmesser Ernst Längner zu Tangermünde, Regierungs - Bezirks Magdeburg, und dem Fischergesellen Christian Kockert zu Potsdam die Rettungs-Medaille am Bande; \o wie

Dem Land- und Stadtgerichts-Direktor C arssow in Salzwedel zu seinem 50jährigen Amts =- Jubiläum den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen.

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 11ten Undwehr-Brigade, von Willisen, nah Magdeburg.

Landtags - Angelegenheiten.

Sißbung der Herren-Kurie am 16. Junt,

Die Sibung beginnt um #11 Uhr unter Vorsiß des Marschalls Fürsten zu Solms.

Das Protokoll der vorigen Sißung wird verlesen und ge- nehmigt,

Marschall: Wir kommen nun zur Verlesung der Mittheilung an die andere Kurie über den Antrag des Grafen Burghaus auf Aufhebung der unentgeltlichen Verpflichtung zum Schneeräumen auf Chausseen.

"(Diese Verlesung erfolgt durh den Grafen von Sierstorpff.)

Wenn keine Bemerkung erfolgt, so is diese Mittheilung geneh- migt, Wir kommen zur Fortseßung der gestern abgebrohenen Bera- thung, und zwar zum zweiten Absaß des §. 35. Jch bitte den Gra- fen ZJbenplib, seinen Plaß als Referent einzunehmen.

Referent Graf von Jbenpliz: §. 35 des Gesebes is gestern verlesen worden, ich werde also in dem Gutachten zum zweiten Ab- schnitt des §. 35 fortfahren: .

,,2) Rücksichtlih der mittelbaren Staats= und resp. Kommunal-

Aemter liegt die Sache etwas anders.

Das Edikt vom 11. März 1812 sagt den Juden der da- maligen preußischen Monarchie Gemeinde - Aemter zu, und was diese beauspruchen könnten, wird der Landesherr, insoweit es das Wohl des Staats gestattet, gewiß gern auch seinen anderen jüdischen Unterthanen gewähren wollen. Es liegt hier wohl alle Veranlassung vor, zu Gunsten der Juden so weit zu gehen, als es die Verhältnisse und die vorher entwickelten Grundsäße irgend gestatten, Die Minorität der Abtheilung will daher auch den Juden die Zulassung zu allen Ge- meinde - Aemtern zuerkennen und glaubt, daß dies aus dem Edift von 1812 hergeleitet werden müsse, und nicht beschränkt werden könne. ; / K Der Geseß-Entwurf verweist auf die darüber ergangenen be-

sonderen Bestimmungen; dies hat auch die Majorität der Abthei- lung nicht gut zu heißen vermoht. Einma / weisung unbesünmé und es sind ies der Juden endlich feste und gleichartige Normen zu wünshen. Zweitens aber wür- den nach dieser Falfimà und dem Jnhalt der angezogenen Geseße die Juden in Swelm (in Westfalen) nicht Gemeinde - Vertreter sein können, während sie jenseits des nächsten Berges, in Barmen, nach der rheinishen Gemeinde-Ordnung, welche nur mge Jahre nah der westfälischen erging, dazu befähigt sind. Wohl muß es überall einmal irgendwo eine Gränze geben, mit welcher sich auch die Gesetzgebung ändern fann, Gewiß ist aber wünschenswerth, daß ein solcher Unterschied irgend eine innere oder historische Be- ründung habe, welhe zwischen dem Rheinlande und der Graf- schaft Mark vergeblich gesucht werden möchte,

Einmal ist eine solhe Ver=

fern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene-

so bewirken zu wol-

1 d, Vestellungen für Berlin werden in der Expedition Abonnent crhält das Blatt durch die Stadtpost, hon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei bewirken ihre Beftellungen bei den resp. Post - Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 24 Sgr.

Die richterlichen, polizeilihen und exekutiven Functionen müs=- sen nah der Ansicht der Majorität der Abtheilung freilih auch hier (aus den oben entwidelten Gründen) den Juden versagt bleiben, wo also mit den Kommunal = Aemtern solche Functionen verbunden sind, da können die Juden auh diese nicht erhalten. Jene Functionen werden von den Gemeinde =- Beamten auch in Delega- tion des Staats ausgeübt, und in diesen sind auh die Gemeinde- Beamten als Staats-Beamte zu betrachten. Es paßt also auch hier, was oben über den Staatsdienst angeführt worden i, und das Edikt von 1812 hat mit dem Ausdruck: „Gemeinde - Aemter“ auch wohl solche Functionen nit gemeint. Es wird dies um o wahrscheinlicher, da der folgende Paragraph rücsihtlich der „an- deren öffentlihen Bedienungen und Staats = Aemter“ die weitere geseßliche Bestimmung vorbehält.

Wird aber von diesen anderen öffentlihen Bedienungen (mit welchen richterliche oder polizeiliche oder exekfutive Gewalt verbun=- den ist) abgesehen, so ist dann auch kein Grund vorhanden, den Juden die eigentlichen Gemeinde - Aemter (ohne solhe Gewalt) zu versagen. Es wird kein Nachtheil daraus entstehen, wenn ¿ B. ein Jude durch das Vertrauen seiner Mitbürger zum Gemeinde- Vertreter, Stadtverordneten, Rathsherrn, Kämmerer oder Stadt= Secretair berufen oder sonst bestellt wird.

Die Majorität der Abtheilung mit 4 gegen 3 Slimmen s daher vor, das Geseß rücfsihtlih der Gemeinde-Aemter in olgender Weise zu fassen:

„die Juden können solche mittelbaren Staats- und Ge-

meinde - Aemter bekleiven, mit denen keine Ausübung eiuer

Le polizeilihen oder -exekutiven Gewalt verbun-

en 1st.“

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist dem An- trage der Abtheilung beigetreten, Zum nächsten.

Referent Graf von Jhenplip lestt

3) Der §. 35 will die Juden” als Schiedsmänner nux für ihre Glaubensgenossen zulassen. Es is zu dieser Beschränkung ein Grund in der That nicht abzusehen. Die Schiedsmänner haben befanntlich feine rihterlihe Gewalt; sie werden ge= wählt und vermitteln und registriren nur Vergleiche; Niemand ist aber verpflichtet, vor ihnen zu erscheinen; ja der Citirte braucht sich, wenn ihm der Schiedômann kein Vertrauen ein- flößt, nicht einmal zu entschuldigen, sondern er bleibt lediglich weg. Genießt also der Jude - fein Vertrauen, so wird man ihn niht wählen und noch weniger Jemand seine Hülfe nah= suchen oder vor ihm erscheinen; genießt er aber Vertrauen, so kann er nüßen , aber nie haden, Die Abtheilung \{lägt daher einstimmig vor, den Passus so zu fassen:

„die Juden können zu Schiedsmännern gewählt werden.“

Graf zu Dohna-Lauck: Jh wollte mich dafür erklären, die Bestimmung des Gesehes beizubehalten. Denn wenn das Schieds- mannsamt auch für den Augenblick no ein solches is, womit eigent- li keine rihterlihe Function verbunden i, \o is dies doh für die Zukunft möglich, ja ih glaube, es wird sogar ziemlich allgemein ge- hofft, daß das Schiedsmannsamt noch weiter entwickelt werde, und daß es möglicherweise sich der Stellung des Friedensrichters in an- deren Staaten annähern kann. Jn dieser Vorausseßung einer möüg= lihen weiteren Entwickelung des Schiedsmannsamtes, glaube ich, daß es unzweckmäßig sein würde, die jüdischen Einwohner des Staates zu dem Schiedsmannsamte zuzulassen. Gerade, wenn dieses Amt sich weiter entwideln sollte und insofern richterlihe Functionen damit ver= bunden würden, würde man dann genöthigt sein, eine Bewilligung, welche man den jüdischen Einwohnern gegenwärtig gemacht hat, wie- der zurückzunehmen und sie zu den Schiedsämtern dann niht mehr zuzulassen, oder das Schiedsamt würde nicht einer vollkommenen Ent- wickelung entgegengeführt werden können. Jch muß mich aus die- sem Grunde gegen den Antrag der Abtheilung erklären und trage a an, daß es bei der Bestimmung des Geseßes sein Bewenden ehalte. :

Geheimer Regierungs - Rath Schroener: Allerdings sind die Functionen der Schiedsmänner keine richterlihen im engeren Sinne, allein auf Grund eines Vergleiches des Schiedsmannes kann Execu- tion nachgesucht und vollstreckt werden. Deshalb ist bisher angenom- men worden, daß die Juden zu dem Amte eines Schiedsmannes nicht zugelassen werden könnten.

Fürst zu Ly nar: Eine Execution würde jedenfalls nur erst in Folge einer schiedsrichterlihen Verhandlung eintreten können ; kfeines- weges aber wäre der Schiedsrichter selb st berufen, als Exekutor auf= zutreten, welhes Amt ganz andere Personen zu verwalten hätten. Aus der Möglichkeit, daß eine schiedsrichterlihe Verhandlung zu einer Execution Veranlassung geben könne, is daher kein Grund abzuleiten, die Juden vom Schiedsgrichter-Amte entfernt zu halten. Jch muß ferner bemerken, daß, sollten den Schiedsrichtern künftig obrigkeitliche Functionen übertragen werden (was zur Zeit noch ganz problematisch ist), die Juden in diesem Falle in Gemäßheit des Gesetzes nicht ferner wähl= bar sein würden, und ih glaube daher, daß gegenwärtig eine diesfall- sige Fürsorge noch ganz überflüssig sei.

Graf Yorf: Wenn man auf Eventualitäten der Zukunft, auf das, was möglicherweise daraus entstehen könne, hon jeßt Rücksicht nehmen und hon darum, weil in Zukunft sih einmal etwas nach der Meinung des Redners Schädliches entwickeln könne, den Juden jeßt ein so kleines Recht s will, so sind wir auf dem Punkte an-

elangt, daß wir ihnen alles und jedes Recht versagen müssen. Es

ist nicht abzusehen, wie sih in der Zukunft irgend einmal etwas so

entwickeln könnte, daß daraus eine Bedenklichkeit für die Herren, welche einer so strengen Ansicht huldigen, entstände. Jn Beziehun

auf das, was der Herr Regierungs-Kommissar anführte, muß ih d in Erinnerung bringen, bal wenn gus einem schiedsrichterlihhen Ver= gleiche ein Urtheil und dann Execution erfolgt, der Schiedsrichter diese nicht zu vollstrecken hat.

Graf Botho zu Stolberg: Darauf muß ih bemerken, daß es doch sehr nahe liegt, daß, wie gesagt worden is, die Schiedsrich= ter rihterlihe Functionen bekommen fönnen.

Graf Doh na-Lau ck: Jch muß darauf erwiedern, daß es die Pflicht der Geseßgebung is, darauf Rücksicht zu nehmen, was in Zukunft sich aus einzelnen Jnstitutionen entwickeln könne, zumal, wenn diese Entwickelung nicht -als so sehr fern liegend, sondern als nahe liegend gedaht werden kann, Ferner muß ih erwiedern, daß daraus keinesweges folgt, daß man der. jüdishen Bevölkerung jedes Recht versagen müßtez ih glaube, eine solhe Folgerung steht damit niht in genauem“ Zusammenhange.

Geheimer Regierungs - Rath Schroener: Wenn der Antrag nah dem Vorschlage der Abtheilungen angenommen werden. sollte, so dürfte von der hohes Versammlung in Erwägung zu ziehen sein,

inwieweit etwa für das Großherzogthum Posen eine Ausnahme

erforderlih sein möchte.

Die jüdische Bevölkerung is dort zahlreich ; namentlich in den Städten würden die Juden auf die Wahlen der Schiedsmänner nicht selten einen wesentlichen Einfluß ausüben. Jn dem vorliegenden Berichte eines Ober-Landesgerichts-Direktoriums im Großherzogthum Posen sind die Nachtheile heroorgehoben worden, welche sich bei den durch Schiedêmänner aufgenommenen Vergleichen, bei denen Juden als Par= teien betheiligt sind, für die dortigen bäuerlichen Wirthe herausgestellt haben. Diese Nachtheile würden daher dort in noch weiterem Um= fange besorgt werden, sofern die Juden dasélbst zum Amte der Schieds= männer zugelafsen würden. :

__ Graf Reichenbach: Jch glaube, daß in der christlichen Reli= gion vorzugsweise das Prinzip der Duldung und Milde vorherrscht, und insofern als bei dem Schiedsrichter-Amte nit immer das strenge Rechtsprinzip entscheidend ist und dieses hauptsählih berücksichtigt werden müßte, die Juden niht zu diesem Amte geeignet sein möchten.

Graf Zieten: Die Wahl eines Schiedômannes ist Priyat= Eigenthum eines jeden Menschen ; ihn in dieser Wahl beschränken zu wollen, wäre eine Beschränkung des Privatrehtes des Menschen. Es muß nah meiner Ansicht daher Jedem überlassen bleiben, wen er zum Sthiedsrichter wählen will, und es wird von seiner Wahl abhängen, ob ein Jude oder ein Christ Schiedsrichter werden soll, und demna wünsche ih, daß den Juden nicht die Berehtigung entzogen werde, auch dieses Amt ausüben zu können.

Referent Graf von Jbenpliß: Jh müßte doch vorschlagen, es bei dem Antrage der Abtheilung zu lassen. Wenn man {hon darin Bedenken finden wollte, die Juden zu Schiedsmännern zu neh= men, \o is es noch viel bedenklicher, ihnen Kommunal - Aemter anzu- vertrauen. Die geehrte Versammlung hat beschlossen, daß die Juden zu Kommunal - Beamten und Gemeinde =- Vertretern gewählt werden fönnen. Alle Tage kann jedes Magistrats - Mitglied den Auftrag er= halten, Leute in Stadtangelegenheiten zu vernehmen und darüber ein Protokoll aufzunehmen; sie haben also so viel fides, daß sie ein Protokoll rihtig auffassen und niederschreiben können. Vertraut man nun den Juden Kommunal -Aemter an, die doch viel wichtiger sind, als das Schiedsmannsamt, so kann ih nicht einsehen, warum man sie von dieser leßteren Function jeßt ausschließen will. Dann möchte ih auf das, was das geehrte Mitglied aus Preußen angeführt hat, bemerken, daß man in der That niht Rücksiht auf eine Justitution nehmen kann, welche noch gar nicht existirt, von der man vielleicht nur hofft, daß sie einmal eingeführt werden möge, und deren Moda=- litäten, unter welchen sie eingeführt wird, man noch gar nicht beur- theilen kann. So viel mir bekannt, haben die englischen Friedens= rihter und hier liegt die Beziehung nahe ein konkurrirendes Forum. Wenn man in Königsberg oder Liverpool, das is} hier gleih, zehn Friedensrichter wählt, so ist es nicht bestimmt, welcher Bezirk Jedem angehört, sondern Jeder sucht sein Recht bei dem Frie= densrichter, welcher ihm gefäll. Wenn es hier nun eben \o einge= richtet würde, so wäre gewiß keine Gefahr dabei, au hierzu Juden zuzulassen. Hieraus will ih indessen nur deduziren, daß aus einem Institut, welhes noch gar nicht existirt, niht {hon vorher Maßregeln abgeleitet werden können, nah welhen Jemand niht zu Functionen gewählt werden könne, die noch nicht geschaffen sind. Außerdem, meine Herren, haben wir doch auch billige Rücsichten den Juden geaen zu nehmen und ihnen ihre billigen Ansprüche zu gewähren.

er Jude wird Schiedsrichter sein für die Glaubensgenossen und für die Leute, welche ihm Vertrauen schenken, und das gefährdet wahr= lih keinen Menschen. Die Execution vollstreckt übrigens nit der Sthiedsmann, sondern wenn das Protokoll richtig gefaßt ist, so wird es q den Richter gebracht, und dieser vollstreck nah dessen Jnhalt die Execution. i

Marschall: Wir werden zur Aa kommen können. Es werden diejenigen, welhe dem Antrage der btheilung beistim= men, dies durch Aufstehen zu erkennen geben. Die Majorität hat sih für den Antrag der a ausgesprochen, und wir kommen zu den weiteren Anträgen der Abtl eilung.

Referent Graf Jbenplibß Ciest vor):

„Aehnlich dürfte es sich mit den Justiz - Kommissarien verhal- tenz auch sie haben weder richterliche, noch polizeiliche, noch exetu-

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