1847 / 173 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

[610] Erlediater Btec&brief Der durch den Stecckbrief vom 10. Juni d. J. ver-

folgte Kaufmann Leopold Alexander Rudolph Se hat sich selbst gestellt und is der gedachte

Steckbrief hierdurch erledigt. Berlin , den 17. Juni 1847.

Der Untersuhungs-Richter des Königl, Kriminalgerichts Kriminalgerihts-Rath Stoew e.

[613]

Der unterm 29. April 1847 hinter dem Oekonomen Karl

Eduard Suter erlassene Steckbrief hat sich erledigt, indem der Suter zur Hast gebracht worden.

Danzig, den 16. Juni 1847. Königl. Land- und Stadtgericht.

[609] Berauntmamun g

Da die în dem nachstehenden Verzeichnisse «nb A. auf- geführten Kur- und Neumärkischen Pfandbriefe von den Besißern der betreffenden Güter aufgekündigt worden sind und daher eingezogen , so wie demnächst in den Hypothekenbüchern gelöscht werden müssen, so werden diejelben deren Jnhabern mit dem Eröffnen hierdurch aufgekündigt, daß nach Ablauf der unten näher be-

immten reglement8mäßigen Frist die Zahlung der ver- riebenen Pfandbriefs-Summen geleistet werden soll,

Ju Gemäßheit des Nachtrages vom 2, April 1784 zu §, 281 des Kredit-Reglements vom 14. Juni 1777 würde von Seiten des Kredi*-Jnstituts die Einlieferung dicser gekündigten Pfandbriefe gegen Ertheilung von Depositions-Scheinen bereits im nächsten, mit dem 1, Juli d. J. beginnenden Zinszahlungs- Termine ver- langt werden dürfenz zur größeren Bequemlichkeit der

fandbriefs-Juhaber soll indessen auch für diesmal, wie

ei den leßten Kündigungen, und bis auf Weiteres, von der gedachten Befugniß des Kredit-Jnstituts kein Gebrauch gemacht, sondern den Pfandbriefs-Jnhabern nachgegeben werden, gegen Ablieferung der nah dem Zahlungs-Termine der Pfandbriefs - Kapitalien fällig werdenden Zins-Koupons die Pfandbriefe selbst bis zu diesem lezteren Termine in Händen zu behalten, Dem- zufolge werden die Jnhaber der im Verzeichnisse sub A, spezifizirten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert :

die Koupons derselben No. 4 bis s incl. im näch-

sten Zinszahlungs - Termine, “und zwar vom 1, bis

14, Juli d. J. bei derjenigen Provinzial-Ritterschafts-

Kasse, welche auf jedem einzelnen Koupon bemerkt ist,

vom 2. bis 14. August ce. aber bei der Haupt-

Nitterschafts-Kasse hierselb abzuliefern und demnächst

nah der mit dem 31, Dezember d, J. ablaufenden

Kündigungs-Frist in dem alsdann mit dem 2. Januar

a. f. eintretenden Zinszahlungs -Termine die Pfand-

briess-Kapitalien nebst den davon guf die Koupons

Nr. 3 fällig gewordenen Zinsen gegen Aushändigung der Pfandbriefe und der Koupons Nr. 3 bei derjeni- gen Kasse, wo die Koupons Nr. 4 bis 8 incl. abge-

liefert worden sind, baar in Empfang zu nehmen,

widrigenfalls die Pfandbriefs-Jnhaber zu gewärtigen

habeu, daß wegen der nicht abgelieferten Pfandbriefe

nach Vorschrift des Nachtrages zum §. 281 des

Kredit-Reglements verfahren werden soll. Gleichzeitig werden hiermit die Jnhaber der in dem nachstehenden Verzeicynisse suh B. aufgeführten, bereits früher zur Einlieferung gekündigten Pfandbriefe erinnert, dieselben nebst den dabei bemerkten Koupons unverzüg- lich bei unserer Haupt-Kasse gegen Empfangnahme der Kapitalbeträge abzuliefern, indem sonst nach Maaßgabe der bestehenden Bestimmungen die Mortifikation der ge- dachten Pfandbriefe auf Kosten der Jnhaber veranlaßt werden wird, i

Berlin, den 14. Juni 1847.

Kur- und Neumärkische Haupt - Ritterschafts - Direction. (gez,) C. v. Voß. Freiherr v, Monteton, H. v. Rohr. L Pee O Ai

von den am 14. Juni 1847 gekündigten Kur- und Neumärkischen Pfandbriefen.

Betrag

Nummer |, Betrag l derselben.

| derselben.

der E. der

Pfandbriefe. 975

4273 6266 u. 6267

Nummer

Pfandbriefe.

| 10004 24556 50| 125034 - b 5001 25035 100 6276 | 200] 25096 u. 25097 | [1000 6280 | | 100126933 u. 26934 1000 6594 bis 6598 27142 200 O 5001 27150 50 SOSA 1.506 27466 u. 27467 | 127 t, 7284 | 27491 u. 27492 | 1000 ti | 28627 1000 8592 28944 100 2240 | | 28987 u, 28988 1000 c | | 2919 1 [1000

8743 99-5 | 410155 bis 10157 29556 u. Saa 2 2 s é « “I / incl, 1000] 31815 u. 31816 200

| 300 10636 bis 10638 31821 - | 100

incl. n 12524 u. 12525 E 12526 u. 12527 35929 1000 12590 u. 12591 37902 11, 37903 1000 13413 bi813415

13416 bi813419 39204 u. 39205 200 incl. 100] 39214 | 50 14313 bi814315 39708 500 incl. 1000] 40322 | 100 24522 bi§24528 41857 u. 41858 500 incl, 500/4185) 200 24529 bi824533 42768 u. 42769 1009 incl. 1000 Me bis 24539 44540 50 incl,

, 39121 s 50 | incl, D 1000 \

1236 Allgemeiner Anzeiger.

B. Bert etGtuit . 4 a von den bercits früher gekündigten, aber noch nicht Ueber Differenzialzölle eingelieferten Kur - und Neumärkschen Pfandbriefen. im Verhältniß des deutschen Zollvereins Betrag zu andern Ländern. derselben, Datum Bou H L B,

E ai der Kündigung und Nummer __ Preis 17 Sgr. 2 der Coupons, mit welchen die Wir machen die Staatsmänner und Handelspolitiker

Pfandbriefe. Au 2 Pfandbriefe einzureichen sind. | auf diese für die deutsche Handelsfrage bedeutsame

- Schrift aufmerksam, die VON einem der hochstehendsten Beamten des deutschen Zollvereins verfaßt,

auf die Lösung der Differentialzoll-Frage gewiß von großem Einfluß sein wird.

Nummer

621 100 ( den -18. Junt £1841 mi M mit

988 50/) Coup. Nr. 8.

3090 u. 3092| 500

3094 u. 3095 | 500| |{ den 412, Dezbr, 1846 mit

2099 200 Coup. Nr. 3 bis 8 incl. 5246 —- den 19, Juni 1844 mit T Coup. Nr. 6 bis 8 incl, 5529 den 12. Dezbr. 1846 mit N Coup. Nr. 3 bis §8 incl. 7080 E 18, “aag 1841 mit 7599 « 5N oup, Nr. 8, I p : ( 11Y E E den 12, Dezbr. 1846 mit Wen thvolles Werk [ur incl. Coup. Nr. 3 bis 8 inc 615 i 2

S S Landwirthe.

d aid ( den 12, Dezbr. 1846 mit incl, Coup. Nr. 3 bis 8 incl. ers: ( bis 8 incl 12057 | 300] den 19. Juni 41844 mit Coup. Nr, 6 bis 8 incl,

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Wir enthalten uns jeder Anpreisung dieses Werkes und weisen nur darauf hin, daß in der ausführlichen Ankündigung, welche in allen Buchhandlangen gratis zu haben ist, fünf Urtheile von landwirthschaftlichen Autoritäten und praktisch-tüchtigen Landwirthen, denen das Werk noch im Manuskript zur Begutachtung vor- gelegt wurde, abgedruct sind, welche einstimmig dahin lauten , daß dasselbe eine so durchaus praktische und jo leicht faßliche Auleitung zur ganzen Wirthschaftsfühtung dieb, wie Me DISE Jept in feinem anderen Werke enthalten sein dürfte, und daß sich das- selbe au noch dadurch besonders auszeichnet, daß der Verfasser auch den so wichtigen mechanischen Theil der Wirthschaftsführung gründlich behandelt, was vor ihm noch fein Anderer gethan hat. Möge das Werk allen Landwirthen, den älteren wie den jüngeren, drin- gend empfohlen sein.

den 18, Juni 1841 mit Coup. Nr. 8,

25308 | 100

26175 [100

26499 [1000] den 20, Dezbr. 1844 mit | Coup: Nr, 7. U, B

27903 30195 -- 100 /

31942 | 100 33120 | | 100 33128 | | 100| 35228 14100 36849 bis

36864 incl. | 37480

den 18, Jum 1841 mit Coup. Nr. 8,

500| den 12. Dezbr. 1846 mit [— Eouv: Nr: 3 bis 8 inel.

100) den 18, Juni 1841 mit

| Cou I Al

40322 | | 100

44282 1.44283 | 11000)

44653 | 100]

39375

| den 12, Dezbr. 1846 mit ( Coup. Nr. 3 bis 8 incl.

[612] Aer t emen l

Nachdem über das Vermögen des abwesenden Kauf- manns Tobias, wozu auch das Grundstück, Kneiphöf- sche Langgasse Nr. 5, gehört, bei dem Stadtgericht zu Königsberg der Konkurs eröffnet worden, so is ein Termin zur Anbringung sämmtlicher Forderungen auf den 23, September, Vormittags um 11 Uhr, angeseßt und durch Ediktalien bekannt gemacht worden. Sämumtlichen sowohl bekannten als unbekannten Gläu- bigern wird dieser Termin hierdurh nochmals öffentlich bekannt gemacht, und werden sie angewiesen, an ge- dachtem Tage zur bestimmten Zeit auf dem Stadt- gerichte vor dem Deputirten Herrn Oberlandesgerichts- | Assessor Münchenberg zu Anbringung und Wahrmachung | ihrer Forderungen, entweder in Person oder durch ge- | hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder zu gewärtigen, daß sie ausbleibendenfalls mit ihren Forderungen prä- kludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger werde auferlegt werden. Denen hier mit feiner Bekanntschaft versehenen Gläubigern werden die Justiz-Kömmissarien Malinski, Tamnau und Ma- rensti namhaft gemacht, an welche sie sich wegen Bei- treibung ihrer Forderungen wenden und sie mit Voll- machten versehen fönnen.

Biographische (Gallerie Königsberg in Pr., den 15. Juni 1847, » a - 45 S preuls1scher Landstände,

Erste Deputation. und zwar zunächst die Biographieen der Fürsten ron Solms-Lich, v. Rochow, V. AuersWald, v. Bar- deleben, Beckerath, Graf v. Dyhrn, Hansemann, Fürst Lichnowsky, Mevisen, Milde, v. Vincke, de- nen sich die der übrigen Lindtags-Mitglieder in 1h- rem ausgezeichneten Theile anschliclsen, Halb- hriger Preis bei allen Postanstalten oline P reis- Erhöhung nur O S ILD Man bittet baldigst

bestellen,

Friedrich Steinmanns Monatsschrift:

Rheinisch - westfälisches N Städteblatt.

bringt in ihrem Zten, am 1. Juli d. J. beginnenden

Halbjahrgange eine °

[600] Mortistcations - Proflam.

Nachdem in Sachen des Hufners Jochim Hinrich Nath in Liensfeld, Klägers, wider den Proprietair Jo- hann Georg Friedrich Stange, früher in Travemünde, daun in Schwartau, gegenwärtig in Berlin, Beklagten, betreffend Tilgung eines Protokollats, der Beklagte dem unbedingten Befehle vom 17./26, Mai, die in der Husfenstelle des Klägers zu Liensfeld protokollirte, am 7. April 1820 von Johaun Hinrich Tamm in Liens- feld an des Jacob Ludwig Bruhns Witiwe in Lübeck über 6000 Thlr. Courant ausgestellte, am 26. April 1832 von dieser an Hartwig August Stange in Teu- tendorf cedirte und am 17. August 1834 von dem der- zeitigen Stellbesiper Knaack agnoscirte Obligation ein- zuliefern, seine Einwilligung in die Tilgung derselben zu ertlären und die Kosten zu bezahlen, feine Folge ge- | leistet hat, is nunmehr auf ferneren Antrag des Klä- gers, der geschehenen Androhung gemäß, der Beklagte als in die Tilgung willigend anzusehen, und werden Alle, welche an die bezeicnete Schuldverschreibung oder deren gerichtlih deponirten Werth Ansprüche irgend e i -'ck einer Art machen zu können glauben, aufgefordert, die- _noch sein wollen, n bro. L selben innerhalb 12 Wochen nach der leßten Bekaunt- Krug, Dr. A, O., Königl. Säf. Ser oe machung dieses Proklams Auswärtige unter Be- tionsrath, wie läßt sich Mündlichkeit des Kriminal- stellung hiesiger Aktenprokuratoren bei dem unter- prozesses mit Urkundlichkeit , ENYGg e zeichneten Amte anzumelden, widrigenfalls sie nah M Lee Instanz über die S RBO N Ablauf dieser Frist von selbst, unter Auflegung ewigen Gr. 8, bro, 9 Sgr.

Stillshweigens, mit demselben ausgeschlossen sein sollen und zu gewärtigen haben, daß jene Obligation durch Tilgung des Protokollats ohne Weiteres sür ungültig

schen. nächster Postanstalt zu

[606 ]

d a - L Literarische Anzeige der Bes erschen Buch- handlung (W. Her), 44 Behrenstraße.

Bei F, C. W. Vogel in Leizig erschien so eben:

Hahn, Dr. A., General-Superintendent der Provinz Schlesien, das Bekenntniß der evangelischen Kirche und die ordinatorische Verpflichtung ihrer Diener. Ein Wort an Alle, welche Augsburgische Kon- fessionsverwandte nicht bloß heißen, sondern es auch

j Ÿ 614 /\Dieneuesten n.be- ertlärt werden wird. 5 | : lichtesten Sal 0 -

Großherzogl. Oldenburgishes Amt Eutin, den | ¡woll Pianofor- 14. Juni 1847, | te-, wie Gesang-

(L. S.) Mölling. Ml SIKALI N aen sind zu den |

E billigsten Prelsen ez» ha-

\ben bei

Ed. Bote & G. Bock,

Jägerstrasse No. 42.

Literarische Anzeigen.

Ps Bait für die Mitglieder [ 11] i des Vereinigten Landtages!

So eben isst in der Literarishen Anstalt in Frankfurt a. M. erschienen und in allen Buchhand-

lungen, in Berlin in der GropiUsdshen Buch-

und Kunsthandlung, Königl. B haben: 9, 9 auschule Nr, 12, zu

[608] Neue hier und auswärts mit grossem Beifall aufgenommene Tänze des K. K. OVesterreichischen

% Z Kay ellmeisten JOh, GUng1|.

Gruss an Petersburg. Walzer f. Piano 15 Ser. 6 Polkas, gewidmet I. K. H, der Gross- fürstin Maria Nicolaiewna f. Piano 20 Sgr Einzeln. Die Unwiderstehliche, Bäbupolka, Garde-Husaren und Garde à cheval-Polka, Polka-Mazurka à 95 Sgr. Freundschafts-Quadrille, gewidmet I. K. H. der Grofsfürstin Maria Alexandra f. Piano 125 Sgr. Petersburger Hof-Ball-Qu'’adrille f. Piano 1224 Sgr. Mazurka in C. f. Piano 5 Sgr. Obige . Orchester à 15 Thlr. Johann Gungl?’s allgemein beliebte 2 VWValzer: Ein Sträusschen und Mädchenträume, Vorwärts-Marsch, Proteus- Polka, Catharinen-, Pariser- Polka, Faschingstreiche- Galop sind f. liano in nener Auflage anch bereits früher f. Orchester, f. Piano zu 4 Händen, f. Piano und Violine ers chienen,

Alle Musikalien mit höchstem Rabatt. 34 Linden. Schlesingersche Buch- u. Musikhdlg,

702 b]

| Es is mir der 4/100 Pfandbrief des Großherzog- thums Posen No. 133 Kornik Kreis S chrimm, No. 2588 über 500 Thlr. nebst Coupons seit Jo- hannis d, J. gestern in Rogasen entwendet worden ; ih habe dessen Amortisation keantragt und zeige dies an, Rygielsko bei Wagrowiec, den 19, Juni 1847,

Adalbert Kamienski,

[701 b]

V 4‘ - . % s (- Vortheilhaster Guts - Verkauf.

Ein in Niederschlesien 4 Meilen von Liegniy ent- ferntes Rittergut mit 3 Vorwerken, zu welchem 1130 Morgen Aeer, 192 Morgen zweischürige Wiesen, 116 Morgen Gärten und Hutungen, 896 Morgen noch -gut bestandnen Forstes, der für mehr denn 15,000 Thlr. Holz hat, gehören, dessen Schloß und Wirthschasts- gebaude massiv sind, wozu eine gut rentirende Ziegel- und Brauerei gehört. Der Viehstand besteht aus 1600 Schaafen, 50 Stück Rindvieh, 12 Ackcrpferden. Die bestimmten jährlihen Gefälle betragen 1000 Thlr, die dem Gute obliegenden Abgaben monatlich 28 T hlr, über die Hälfte des Kaufgeldes bleibt ungekündigt stehen, soll eingetretener Verhältnisse wegen um einen fo billi- gen Preis, daß der Morgen Aer und Wiese nur zu 26 Thlr, berechnet is , Juventario und Gebäude aber nur als Zugabe zu betrachten sind, baldigst verkauft werden, Ernstliche Kauflustige erhalten durch den mit dem Verkauf dieses Gutes beauftragten ehemaligen Gutsbesißer Frankhen zu Raudten in Niederschlesten nähere Auskunft,

Verkauf 2c., resp, Associé- [704 bl (H esuch.

Wegen Separation steht in einem Städtchen der Rheinprovinz, zwischet 2 bedeutenden Städten und an 9 Hauptstraßen gelegen , eine Kattundr udckderei mit allen dazu gehörigen Maschinen, worunter namentlich eine Hochdruk-Dampf-Maschine von 12 und 2 Dampf kessel von 40 Pferdekraft, 2 dreifarbige Perrotinen, 1 einfarbiges und 41 dreifarbiges Rouleau u. st. w. zu verkaufen. Das Etablissement tietet sowohl hinficht- lich seiner Lage, als seiner äußerst zweckmäßigen Ein- richtung, so wie dadurch, daß die Steinkohlen der be- deutendsten Zechen der Nuhrgegend durch eine im Bau befindliche Cisenbahn also sehr billig in dessen Nähe gebracht, für den Geschäftsbetrieb erhebliche Vor- theile. Die Gebäulichkeiten selbs, sämmtlich in den legten Jahren massiv und ganz jolide erbaut, daher im besten Zustande, bestehen aus dem Haupt-Fabrik- gebäude, womit 2 freundliche Familien-Wohnungen ver- bunden sind, mehreren Hinter- und Nebengebäuden und 1 großen Färberei, welche von einem ziemlich starken, flaren, circa 5 Fuß Gefälle haltenden Bache durch- strômt wird. Oberhalb der Färberei befindet sich ein großer Sammelteich und fehlt dadurch der Fabrik auch in den tiockensten Jahreszeiten nie an Wasser.

Das Etablissement, von Obst- und Gemüse - Gärten umgeben und im Ganzen einen Flächenraum von 900 Nuthen umfassend, würde sich auch zu anderen Fabrik- Anlagen, z. B. einer Baumwollspinnerei 2c. eignen.

Einer der Jnhaber, der bis jept die technischen Ar- beiten der Fabrik leitete, is auch geneigt, falls sich ein qualifizirter Associé mit erforderlichem Fonds finden sollte, mit demselben das Geschäft in der bisherigen Weise fortzuseßen.

Nähere Auskunft wird auf portofreie Anfragen A, 144, an das Königl, Jutelligenz-Comtoir ertheilt,

[703 b] : ean Pg —— 1

—————— eFeuerfesle Geldspinden mit |

|[Bramaschlösser, wie auch mit und ohne Coms- bination, so wie Kopirpressen, Trockenstempel und eiserne Bettstellen stehen zur gefälligen Ansicht beim Verfertiger, dem | Schlossermeister M. Fabian, | Neue Friedrichsstraße Nr. 39. |

d

[705 b] L

Unterzeichneter beehrt sich luiernmuit ergebecnst an- zuzeigen, dass er Donnerstag den 24. Juni, Abends: 7% Uhr, im kleinen Saale der Sing-Akademie seine Abschieds-Akademie geben wird, unter gefälliger Mitwirkung mehrerer ausgezeichneten Künstler, Billets zu numerirten Sitren à 1 Thlr. sind in der löbl. Musikhand- lung der Herren Ed. Bote und G. Bock, Jä- gerstr. 42, s0 wie Abends an der Kasse, zu haben.

Baron Klesheim.

Das Abonnement beträgk: 2 Rthlr. für % Iahr. 4 Rlhlr. - 5 Jahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Kei cinzelnen ummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

M 175.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, unvollsiändige Eremplare der Allgemeinen len, daß wir die Slärke der Auslage glei nen Nummern nicht immer mit

Der vierteljáährli (Behrenstraße Nr. 97) gemacht ; jed ins Saus gesandt. Auswáär

berechnet.

Anhalt

A mtlicher Theil.

Landtags - Angelegenheiten. Schluß der Sizung der Kurie der drei Stände vom 18. Juni: è über die Allerhöchste Proposition in Betresf

Preußische

Fortseßung der Verhandlungen der Verhältnisse der Juden ;

Allgemeine

Berl, Mau Die. Vf e r

ch zu Anfange desselben danach bemessen können.

Bestimmtheit rechnen dürfen. 4 che Pránumerations : Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Jnland. jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent crhält das Blatt tige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post - Aemtern.

| au in die Kultus-Verhältnisse. Jh bezweifle, daß dies einem Ju- den möglich sein wird, und befürchte, daß, wenn die Beaufsichtigung des Kirchenvermögens einem Juden übertragen würde, daraus große Konflikte mit den geistlichen Behörden und den Gemeinden entstehen möchten. Aus diesem Grunde fann ich mit dem Gutachten, welches ¡ihnen die Beaufsichtigung des Kircheuvermögens nicht eutziehen will,

itere Be 7 eimelnen Paragraphen des Gese -Entwurfs. - / , S S weitere Berathung der einzelnen Paragraphen des jeß A nit einverstanden sein.

Sißzung der Kurie der drei des Marschalls ; Bemerkungen über die Tages-Ordnung und das Schluß der Verhandlungen über die Allerhö Proposition in Betres der Verhältnisse der Juden,

theilung des Geschästs-Neglement ;

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Jhre Königl. Hoheiten der G roßherzog, so wie die verwitt- wete Frqu Großherzogin und Jhre Hoheit die Herzogin Luise vou Mecklenburg-Schwerin, sind nach Schwerin; und

Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig nach VDels ab=- |

gereist.

Abgereist:

Landtags - Angelegenheiten, Sivung der Kurie der drei Stände am 18, U, (Schluß)

Referent Sperling (liest vor): „Jn den Fällen, in welchen eime

nal-Verwaltung

jüdischer Religion zu entziehen, ; dies eine neue Schmälerung der mit dem Rechte involviren, zu dessen Erwerb den Juden ohne Vorbehalt für geeignet der Abtheilung die diesfällige Vejtimm

A M

15 - Sou unbilliger, als der zub

fit über die Kommunal-Berwaitunc

E G N: 4 Ls | hall: Verlangt Niemand das Worts

1 (Es erbebt sich Niemand.)

i al Mali

1 24 man

Antrag der Abtheilung angenommen ibn annehmen wollen, bitte ich Aue (Es erhebt sich Majorität dafür.) Referent Sperling (liest vor): „Eben so war die Abtheilung au

der Meinung, daß Religionsverbande sagt, dem Juden nic

seiner Besitzzeit von der betr Nur |1 fronat resultirende Gerechtsame, die È U | die Aufsicht über das Kirchen - Vermögen, fand eine Verschiedenheit

hörde auszuüben sei.

der Ansichten statt.

Was nämlich die Wahl des Pfarrers anbetrifft, wenn eine

solche während der Besißzzeit des Juden stattfinden sollte, so wünsch

ten 11 Mitglieder gegen 2, daß solche da, wo

\chienen hier einzelne zuwalten, welche oben in Betreff} der Auf Kommunal - Verwaltung | sie in der Zahl von 6 gegen /

daß solche dem Juden a

Ven Jet Abgeordn. Möwes:

,

gung des Kirchen-Vermögens einräumen wollte, licher Bestandtheil des Patronats und erfordert ein vollständiges Cin- dringen nicht nux in die firhlihen Verhältnisse überhaupt ,

Stände

Se. Excellenz der Kaiserlih russische Wirkliche G eh eime Rath, Graf Pahlen, nach Dresden,

Aufsicht über eine Kommus-

der Gutsherrschaft zusteht, solche dem Gutsherrn ist kein Grund vorhanden. Es würde

A E EL G4 He rw 5 - 44

erklärt bat, und es erschien

eine Aufsicht über eine Kom- soldbe auch dem Juden als Guts-

Da Niemand das Wort verlangk, so stelle ih die Jrage, ob Der | I werden folle. Diejenigen, die

f der anderen Seite einstimmig die Verwaltung des Patronats, als mit dem innig zusammenhängend, wie der Entwurf es be ht überlassen werdèn könne, vielmehr während effenden Staats- und kirchlichen Be- n Beziehung auf zwei aus dem Pa Berufung des Pfarrers und

sie dem Patron zusteht, der Kirchen Gemeinde überlassen werde, -

weil die leßtere dabei unstreitig das nächste Juteresse habe; und die Aufsicht über das Kirchen - Vermögen anlangend, |o

1 Mitgliedern dieselben Rücksichten ob-

ich geltend gemacht hatten, daher

e

; Dem Vorschlage der Abtheilung habe ih mich überall mit vielem Vergnügen angeschlossen, insofern es sih um rein bürgerliche Verhältnisse der Juden handelt. Wenn aber den jü- dischen Gutsbesißern ein Kirchen = Patronat nicht zugewendet werden soll, so würde es infonsequent sein, wenn man ihnen die Beaussichti-

vom 19 ZUn i h D j : Marschall: Ein Antrag der Art is auh von der Abtheilung

| ste nicht gemacht worden, es haben sich nur 6 gegen 7 Mitglieder für folchen erklärt ; er ijt aljo 1n der Abtheilung in der Minorität ge- blieben.

Abgeordn. Möwes : Dann bitte ih um Entschuldigung. Die Fassung des Gutachtens führt aber auf diese Ansicht.

Abgeordn. von Wedell: Es handelt si hier nämlich um die Frage, wer den Geistlihen erwählen soll, wenn der Gutsherr, der das Patronat hat, ein Jude i}, und also ein Wahlrecht nicht aus üben faun. Jch wollte in dieser Beziehung nur bemerken, daß die Bestimmungen über die Befugnisse der Patrone in den verschiedenen Provinzen und Landestheilen verschieden sind, Ju einigen wird vou dem Patron der Prediger vozirt, deu die Gemeiude nehmen muß, wenn gegen seinen Lbenswandel nichts zu erinnern i}; in anderen Landestheilen {chlägt der Patrou 3 Kandidaten vor, und der Gemeinde steht dann das Wahlrecht unter diesen 3 Kandidaten zu. Jch glaube | also, wir können in dem vorliegenden Falle nicht sagen : tie Gemeinde

soll wählen, sondern wir müssen die Regierung au die Stelle des Patrous treten lassen, die sih dann ganz an die Bestimmungen der verschiedenen Kirhenordnungen zu halten hat, die in der Regel auch Bestimmungen darüber erhalten, wie zu verfahren is, wenn der Pa tron verhindert i, das Patronatsreht auszuüben,

Abgeordn. Dittrich:

hen Gutsbesißer übertragen werden follte.

den miisse, finde ih ganz gerechtfertigt. (Grundbesibe verbundenen ft vom 11. März 1812

es Entwurfs um #o

herrschaft die Auf-

¿weifelsohne auch für

werden soll.

missen,

erwarten.

lichen der Gemeinde überlassen würde. Regierungs - Kommissar Brüggemann:

merksam zu machen.

sebung dem Bischof zusteht.

ficht über die Referent Sperling:

dahin stimmten,

ls Patron nicht zu entzie- | die Beseßung ausübt,

Regierungs-Kommissar Br üggemann:

Bischofs anheimsallen. Abgeordu. Krau) e:

Sie ist ein wesent e n

noch höhere Behörden zu bestimmen haben.

sondern Referent Sperling:

Zeitung.

Bounexrüua deu M" JUARi

wegen zu #pät eingegangener Meldungen , leider in die Nothwendigkeit verseßt sahen, einer großen Anza e petliv l Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig 10 bewirken zu wol- Denn f\päter eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene-

Auch ich stimme mit der Majorität der Abtheilung dafür, daß die Aufsicht über das Kircheuvermögen nicht dem jüdischen Gutsbesißer übertragen werden möge, denn ih glaube, daß eben so, als die Versammlung die Nichtanstellung jüdischer Lehrer an Elementarschulen und Gymnasten beschlossen hat, mit welchem Beschlusse ich übereingestimmt habe, auch hier das christliche Prinzip verleßt werden würde, wenn die in Bete stehende Aufsicht dem jüdi=

Abgeordn. Krause: Den Vorschlag des Gutachtens, daß, wenn der jüdische Patron das Recht hat, Geistliche anzustellen, daß 1hm dann auch die Verwaltung des Kirchen - Vermögens übertragen wer=- Jch würde auch kein Ver- brechen darin finden, wenn ein ganz unparteischer Mensch, wie ein Jude is, einen christlichen Geistlichen beruft, da ih vorausseben muß, daß kein Mensch in dieser Versammlung behaupten wird, daß der Jude das Recht habe, einen jüdischen Prediger zu wählen. Jh glaube darüber fann fein Zweifel sein, also in dieser Wahl kann ich nichts Ungehöriges finden z ich lasse es aber gern fallen, wenn in dem Gut achten angenommen wird, daß dieses Recht der Gemeinde eingeräumt L Jn vielen Kirchen Schlesiens hat die Gemeinde dieses

Beziehung einstimmig ge- | Wahlrecht mit dem Patron zugleich, es würde also uux ein fleiner i Uebergang sein, wenn dieses Recht fünftig der Gemeinde allein bliebe. Weun es dagegen dem Konsistorium übertragen würde, 0 muß ich bekennen, daß ih dies in der gegenwärtigen Zeit nicht folgerecht halte. Wenn ih auch nicht glaube, daß dann Geistliche angestellt würden, die feine Christen sind, so giebt es doch in neuerer Zeit fo viele Kon flifte in dieser Beziehung, daß man wünschen muß, es möchte anders Es führt wahrhaftig zu nichts Gutem, wenn evangelische Geist lie mit [Hülfe von Gendarmen in ihre Aemter eingeseßt werden Das Höchste für eine religiöse Gemeinde ist ihr Geistlicher, wird dieser ihr aufgedrängt, so ist keine Gottesfurcht durch 1hn zu Deshalb möchte ih die Versammlung bitten, zu beschlie ßen, daß, wenn das Patronatsrecht ruht, weil ein Jude Gutsherr ist, daß daun die Kirchenverwaltung und die Anstellung des Geijt

Ohne der Beschluß- nahme der hohen Versammlung vorgreifen zu wollen, erlaube ih nur die Verordnung vom 30, August 1816 mitzutheilen, wodurch der de treffende Paragraph im Allg. Land Recht näher deklarirt worden 1k. (Es wurde die Allerhöchste Ordre vom 30, August verlesen, welche in der Gesebsammlung des Jahres 1816 pag. 207 abgedrudt 1.) Jch habe mir nur erlauben wollen, auf diese Verordnung aus

Jn Beziehung auf einen Punkt in dem An-= trage der Abtheilung, daß nämlich die Wahl des Pfarrers in dem Falle, daß kein Patron vorhanden ist, der Kirchengemeinde überlassen werde, so muß ih bemerken, daß dies dem fanonischen Kirchenrecht der Katholiken widerspricht, nach welchem in solchem Falle die Be- Die freie Ueberlassung des Wahlrechts an die Gemeinde wird hiernah wohl nicht eintreten fönnen und dürfen: Diese Bemerkung tri hier nicht zu, denn es is von Kirchen die Rede, bei welchen dem Patron das Be sezungsrecht zusteht, nicht aber von solchen, in welchen der Bischof

Jch habe gesagt, wo fein Patron vorhanden i}, der das Wahlrecht übt; dies würde auch hier gelten, wo der Patron das Wahlrecht nicht ausüben kann; alo auch hier würde die Verleihung der Stelle der freien Collation des

Jch glaube auch, daß ih nur von evan- gelischen Geistlihen gesprochen habe, und bescheide mih gern, wo

Jch würde den Antrag dahin modifizi=

Alle Þost - Anstallen des În- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Fusertions-Gebühr sür den aum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

S IROEI E O J I R E A E E I D R A H I D M S AE P D E, AAE C ARR

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ren, daß das Wahlreht da, wo es dem Patron zusteht vder er die Kandidaten vorzuschlagen hat, den Gemeinden überlassen werde. Auf diese Weise würde der Antrag mit dem Vorschlage des geehrten Mit- gliedes aus Westfalen übereinstimmen, j

Abgeordn. Steinbeck: Es giebt wohl nichts Uebleres, als die geseßlichen Bestimmungen zu vermehren und Abweichungen von son vorhandenen einführen zu wollen, wo es die Nothwendigkeit nicht ge=- bietet. Die Allerhöchste Kabineis -Ordre, die eben vorgetragen ist, bestimmt über die Pfarrer und die Quiescenz des Patrons. Hier trifft diese Bestimmung ein, abgesehen ob durch religiöse oder andere Fällez es scheint daher angemessen, wenn wir dabei stehen b:eiben, was in dem Geseß vorhanden und durch die angemessensten Motive begründet aus dieser Berathung bereits hervorgegangen is. Jh bin der Meinung, daß hier lediglih anf jene Verordnung zurüdckzu= weisen sei.

Abgeordn. von Leipziger: Auch nach der jeßt von dem Re- ferenten abgeänderten Fassung kann meines Érachtens der Vorschlag der Abtheilung uicht angenommen werden, da demselben die verschie- denen provinziellen Verfassungen entgegenstehen. Denn so steht 1m Herzogthum Sachsen den Gemeinden nirgends das Recht zu, ihre Pfarrer selbst zu wählen, diese Wahl erfolgt vielmehr durh die Pri- vat-Patrone und durch das Konsistorium, als Vertreter des Kömg- lichen Patronats, und die Gemeinden werden nur gefragt, ob ste ge- gen den Lebenswandel oder die Qualification des Gewählten etwas einzuwenden haben.

(Wiederholter Ruf zur Abstimmung.)

Abgeordn. Krause: Ich will die hohe Versammlung durch meine wenigen Bemerkungen, die ich noch zu machen habe, nicht lange au der Abstimmung hindern. Jch wollte uur noch dem geehrten Mitgliede aus Schlesien, welches gesagt hat, daß, wenn einmal Ge setze beständen, man sie doch unmöglich alteriren könnte, einige Worte erwiedern, Jch glaube, daß dies nicht mehr Plab greifen kann, daß

vielmehr die Zeit ruhig ihren Gang geht und sih nicht darum füm- mert, ob und welche Bestimmungen vor dreihundert Jahren bestan- den haben, oder ob neue eintreten, Niemand wird es hindern, die Zeit geht ihren ruhigen Gang. Jh bin in Berlin seit 410 Wochen, und als ein fleißiger Kirchengänger bin ich in vielen Kirchen gewesen und habe diese zum Theil sehr, zum Theil halb leer gefunden , ja, in der einen waren nur 25 Zuhörer, und ih glaube, gerade dies war eine Missions-, alttestameutarische Reform =- Kirche, wo man glauben sollte, die Lehre, in 1hrer Reinheit vorgetragen, müsse viele Zuhörer anlocken, Jch kann den Wunsch nicht unterdrücken, daß eine dieser vielen Kirhen Berlins dahin gebracht werden könne, wo der Gustay- Adolf-Verein sih unnüß abmüht, eine hinzubringen.

Marschall: Die Abtheilung hat nur einen Vorschlag gemacht. Es ist mehreres Bedenken dagegen erhoben worden, namentlich in Beziehung auf die katholishe Kirche. Zur Erledigung derselben sind im Laufe der Debatte einige Amendements gestellt worden; ih muß aber der Meinung sein, daß sie zu wenig vorbereitet sind, um hier aus dem Stegreife einen Beschluß darüber zu fassen, und ich halte mich nicht für befugt, einen anderen Vorschlag zur Abstimmung zu bringen, als denjenigen, welchen die Abtheilung gemacht hat. Die Frage wird also die sein, ob der Antrag, welchen die Majorität der Abtheilung mit 11 Stimmen gegen 2 gestellt hat, angenommen wer= den follî 4 :

Diejenigen Mitglieder, welche die Frage bejahen, belieben auszu= stehen. e (Dies geschieht, die Ordner übernehmen die Zählung, und das Ergebniß der Abstimmung ist, daß die Frage mit 238 gegen 146 bejaht wird.)

Ein weiterer Antrag is in der Abtheilung dahin gemacht wor= ten, daß den Juden die Aufsicht über das Kirchenvermögen zustehen soll, er aber in der Minorität geblieben und hat auch hier noch feine Unterstüßung gefunden. Bevor ich ihn zux Abstimmung bringen kann, frage ih, ob er unterstüßt wird?

(Wird nicht unterstüßt.) Referent: Der Anschnitt zwei veranlaßte keine Erinnerung.

Marschall: Findet sih hier dagegen eiwas zu erinnern?

(Nein !)

So is er angenommen. Referent (liest vor): 62:07. : Die für den Gewerbebetrieb im Umherziehen in Betreff der in=- ländischen Juden bestehenden Beschränkungen werden aufgehoben. Auch der Betrieb der in den §g. 51. 52. 54 und 55 der Ge werbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 genannten Gewerbe wird den Juden fortan freigegeben; jedoch finden auch hier die Vorschriften des §. 35 Anwendung, wenn mit dem Gewerbebetriebe ein Staats=- oder Kommunal-Amt verbunden ist.“ §. 37 des Gutachtens. L „Der Schluß\aß, „„jedoh finden au hier die Vorschriften des §8.35 Anwendung u. st. w.““““, verrieth eine zu ängstliche Besorg= niß, daß die Juden als Gewerbtreibende zu einem Amte gelangen fönnten, mit welchem obrigkeitliche Autoritak verbunden ist , und scheint deshalb müßig zu sein, weil, wenn ein Jude, er je Ge- werbtreibender oder nicht, zu einem Amte gelangte, er an und für

sich {hon den in Beziehung auf Letzteres bestehenden Bestimmungen

unterliegen würde. L ) E L Wenn es wirklich Absicht der Regierung ist, den Juden fortan

alle Gewerbe ohne Ausnahme zu gestatten, wofür man sich um so mehr aussprechen muß, als dies ohne Zweifel ein sehr wirksames