1847 / 174 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

De P fein Unterschied gemacht, von welcher Art der Beschluß ist, und die Sonderung in Theile is unter allen Umständen gestattet worden. Jch sollte lauben, daß das, was für den Vereinigten Land- tag gilt, auch ohne Gefahr bei dem Provinzial-Landtage nwendung finden fann. -

Referent Graf von Keyserling: Nach der ganzen Lage un- serer Geseßgebung kann sich dies nur auf die Provinzial - Landtage beziehen, denn für den Vereinigten Landtag ist die Ttio in partes in den Einzelheiten überhaupt nicht festgestellt. Es ist für die Fälle, wo solche bei gesonderten Kurien eintritt, nicht festgestellt, wie das Verhältniß in der ersten Kurie sein würde, und deshalb fand es die Abtheilung wohlbegründet, da auch die Kurie der drei Stände nicht darauf hinwies, diese Seite ganz unberührt zu lassen und nur darauf hinzuweisen, was hier undeutlih war, nämlich daß sich das angezo- due Geseß und seine Jnterpretation nur aus Provinzial =- Landtage eziehen. Es is au no hervorzuheben, daß die Gegenstände der Verhandlung der Provinzial - Landtage jeßt vereinfacht und beschränkt worden \ind, indem denselben nur die provinziellen Gegenstände zur Berathung vorliegen; und dabei würde um so weniger die Itio in partes zu beschränken oder als besorglih zu betraten sein.

Graf zu Solms-Baruth: Jch halte eine Uebereinstimmung

ín den Landtagen ebenfalls für sehr wünschenswerth und schlage sie hoch an. Auf der anderen Seite fürchte ih aber nicht die [io in partes; wo eine Verleßung eines Standes wirklich stattfindet, halte ih sie für durchaus nothwendig. Jh mache aber darauf aufmerksam, daß nah den bestehenden Bestimmungen der Geseßgebungen für die E und der Landtags-Abschiede die itio in partes ei allen den Fällen, die hier vorliegen, sie niht Plab greifen kann, weil, träte sie ein, die Bestimmung, wonach zwei Drittel der Stim- men der Versammlung erforderlich sind, um eine Petition an Se. Majestät gelangen zu lassen, meist illusorisch werden würde. Wenn ein ganzer Stand sich in der Minorität befindet und die lüio in partes vorschlägt, würde das Petitum, von der ganzen Versammlung angenommen, durch die Itio in partes aufgehoben werden. Es würde also jedenfalls auf die Wirksamkeit der Provinzial-Landtage sehr sttü- rend einwirken, wenn diese Bestimmung nicht stattfände.

Se. Majestä - König haben i n L Y | ur

À Majestät der König haben in dem Landtags = Abschiede für die Provinz Westfalen, ih glaube 1843, die Bestimmung getroffen, daß die liio in partes nicht stattfinden soll, sobald der gegenwärtige Zustand nicht geändert wird, und ich glaube, daß dies vorzugsweise gus- dem Gesichtspunlt geschehen ist, um die Bestimmung aufreht zu erhalten, daß zwei Drittel der Stimmen erforderli sind, um eine Petition an Se. Majestät den König gelangen zu lassen. Rücfsicht- lih der neueren Geseßgebung durch das Patent vom 3. Februar ftn- det allerdings eine Uebereinstimmung mit jener Verfügung nicht statt, de für den Vereinigten Landtag die ltio in partes leichter erfolgen ann. : __ Referent Graf von Keyserling: Der Ansicht, daß die lo in partes einen Beschluß des Landtags oder seine Majorität aufhebe kann ih nicht beitreten. Der Erfolg i immer nur der, daß nicht ein Petitum, sondern die verschiedenen Beschlüsse a petita der ein- oen Stände an Se. Majestät den König gelangen. Dies ver- hräuft also nicht, daß ein Petitum, welches im Interesse eines Stan- des gestellt worden, Sr. Majestät dem Könige vorgelegt wird, und führt herbei, daß die verschiedenen Ansichten und Wünsche neben ein- ander au den R N werden dürfen.

von Solms=Baruth: Daun ist es aber ni : ei G ves Gas: Daun ist es aber mcht mehr eine __¡Mraf von Landsberg-Gehmen: Es ist allerdings die Schwierigkeit in Anregung gebracht worden, wie in dem Falle die Sache an Se. Majestät den- König gelangen kann; da kein Beschluß gefaßt ‘ist und dennoch die Itio in partes stattfinden soll, so lag uichts vor, woran man die Gutachten anknüpfen founte. Es war erlaubt ein besonderes Schreiben zu machen, mit Bezug auf das Ergebniß, und es sind dem unterthänigsten Schreiben an Se. Majestät den Kö- nig vier Gutachten beigefügt. So hat man die Sache zu lösen ge- panby und ih bin dieser Ansicht beigetreten, weil ih glaubte, daß le auf andere Weise nicht gelöst werden könne. :

Fürst zu Hohenlohe: Jch glaube in dem Fall einer ltio in artes, daß es einfah dem Landtags -Marschall obliegt, den Beschluß dem Landtag-Kommissarius anzuzeigen, der ihn zur Kenntniß des Kö- nigs zu bringen hat. : :

Marschall: Wenn keine Bemerkungen weiter erfolgen, so fom- men wir zur Abstimmung. Die Frage is auf den Antrag der Ab- theilung gerichtet, welcher noch einmal zu verlesen ist. :

Referent Graf von Kevyserling (liest den Antrag noch ein- mal vor): i :

„daß dem Beschlusse der Kurie der drei Bestimmung beizutreten sei: des Königs Majestät allerunterthänigst zu bitten, die in dem Land- tags - Abschiede vom 30. Dezember 1843 enthaltene beschränkende Interpretation, in Betreff der Sonderung in Theile nicht weiter in Anwendung zu bringen, vielmehr die unbeshränfte Anwendung der dieserhalb bestehenden geseßlichen Bestimmungen in Uebereinstimmung mit der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 25. März 1834 aus- hließlih für die Provinzial-Landtage, ohne Anwendung auf den Vereinigten Landtag, Allergnädigst zu gestatten.“ i Ÿ _Mar schall: Die Frage is also in der Weise gestellt, ob die ersammlung dem Antrage der Abtheilung beistimmt, und diejenigen,

A beistimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen zu geben

Stände unter der näheren

(Das Ergebniß der Abstimmung ist 26 für den Antrag i, LO ee MRde en) : : ie erforderliche Majorität von zwei Dritteln ist nicht vorh den, 9 ist L feine Pg Frage erforderlich. n is nicht vorhan- : Prinz Biron: Jch bitt Sti N in Protofoll angegeben Hang darum, daß das Stimmen-Verhältniß arschall: Dies wird i R e , f erfolgen. i i N ae Miwose vis 169- fsigustens if Wir kommen jeßt zu einem anderen G ämli 11 , Pix e : Berathung über die Mittheilung der “tft tai d e cat lu auf Vorlegung des Entwurfes zum neuen Straf - Geseßbuh an des Vereinigten Landtag; ih ersuche den Herrn Referenten L "i b von Krol N E, zu Sbaténi: E von Krosigk: Der Antrag der Drei =-Stä i folgendermaßen : 5 Diände - Kurie lautet Se. Maiestät den K Ver vor) : „Se. Majestät den önig zu bitten, das neue Strafgesezb nächsten Vereinigten Landtage zur Berathung fim, Qn

1262 hatten sih noch einige Hindernisse vorgefunden, mit deren Beseitigung man sich dermalen beschäftigt. 5 f

Die Abtheilung fand sich hierdurch veranlaßt, thr Gutachten da- hin abzugeben, daß dieser Petition niht Folge zu geben sei. Bei dem Vortrage in pleno der Drei-Stände- Kurie trat diese der An- sicht der Abtheilung bei; sic kuaüpfte aber daran den Antrag, daß man diese Gelegenheit benußen möge, Sr. Majestät dem Könige den Wunsch vorzutragen, das Strafgeseßbuch dem nächsten Vereinig- ten Landtage zur Berathung vorzulegen, den Entwurf vor der Be- rathung zu veröffentlichen und eine Vorberathung durch einen aus den verschiedenen Provinzen zu ernennenden Ausschuß eintreten zu lassen, Nachdem dieses Gutachten zur Herren - Kurie herüber gegau- gen ist, fonnte es sich der diesseitige Ausschuß nicht bergen, daß der Antrag der Drei-Stände-Kurie gerade das Entgegengeseßte von dem beantragt, was in der Absicht des Abgeordneten Dittrich gelegen, indem derselbe gewünscht hat, die Emanation so zu beschleunigen, daß das Strafgeseßbbuh in der nächsten Zeit erscheine, wogegen der Antrag der drei Stände dahin ging, den neuen Entwurf des Straf- geseßbuches erst dem Vereinigten Landtage vorzulegen, wodurch die Emanation des neuen Strafgesetzbuches in eine Ferne von minde- stens 10 Jahren hinausgeschoben werden würde. Denn wenn man auch annehmen wollte, daß der Landtag in 4 Jahren wieder zusam men komme, auch selbst in kürzerer Zeit, so würde zwar die Vorlage erfolgen, die Berathung würde aber auf dem gewöhnlichen Wege geschehen, die auf 6 bis 8 Wochen zu berechnen wäre. Dabei würde voraussichtlich eine große Menge von Ausstellungen gemacht werden die von neuem zur Berathung des Staats - Ministeriums fommen müßten, und nach Maßgabe der Umstände und der Wichtigkeit der gemachten Erinnerungen eine abermalige Umgestaltung des ganzen Geseßbuches zur Folge haben könne. Unter diesen Umständen hat die vierte Abtheilung ihr durch eine Majorität von 10 gegen 3 Stimmen gefaßtes Gutachten, dahin abgegeben, dem Petitions - Antrage der Drei - Stände = Kurie nicht beizutreten; jedoch auch dem Antrage des Abgeordneten Dittrich keine Fo:ge zu geben, da nach der Erflä- rung des Herrn Kommissarius die Angelegenheit dergestalt im Gange sei, daß die Emanation in furzem zu erwarten steht. Die Ansicht der Minorität, die sich dem Antrage der Drei- Stände - Kurie ange- schlossen, ist hauptsächlich dadurch motivirt, daß die Vorlage des Entwurfs zum Strafgeseßbuche an den Vereinigten Landtag geseßlich vorgeschrieben sei. Dem is aber von der Majorität entgegengestellt worden, daß die Vorlage bereits an die Provinzial-Stände, als dem geseblihen Organ des Landes, erfolgt und dadurch den Anforderun- gen des Gesebes im allseitigen Interesse völlig genügt sei.

Graf zu Dohna-Laud: Jch habe in der Abtheilung zur

Minorität gehört, indem ih, obwohl den Uebelstand einschend, ‘wenn die Emanation des Strafgeseßes uo länger verzögert würde, mich nicht entscheiden konnte, dem Antrage der Kurie der drei Stände entgegen zu stimmen, weil das Strafgeseßbbuch von einer der bedeu- tendsten und volkreichsten Provinzen des Staates, von der Rhein- Provinz, noch nicht berathen worden ist, sondern von den Ständen, als es ihrer Berathung vorlag, abgelehut worden i. Wenn das Strafgescbbuch für die ganze Monarchie gelten soll, so muß es auch für die Rheinprovinz in Anwendung treten, und es erscheint mir da- her nothwendig, daß der Beirath dieser Provinz dem Geseg nicht fehle; und nur aus diesem Grunde habe ih der Kurie der drei Stände beigestimmt, daß das Strafgeseß entweder noch einmal dem Vereinigten Landtage vorgelegt, oder die Berathung darüber von der Rheinprovinz nachgeholt werden müßte. Org Loui: Jch möchte dringend beantragen , die ser Petition dex Kurie der drei Stände keine Folge zu geben. Die Gründe sind {hon von dem Herrn Referenten angeführt worden, und namentlich gesagt, daß das Gese {hon den aht Provinzial-Land- tagen vorgelegen habe; auch der rheinische Provinzial-Landtag hat eine Abtheilung ernannt, welche das Geseß geprüft hat, diese bat den Bericht erstattet, und darauf hat der Landtag einen Beschluß gefaßt, also war auch der Rhein-Provinz die Gelegenheit gegeben dic Sache zu erörtern, und hat sie diese Gelegenheit nicht vollständig benußt, \o glaube ich, haben es si die Vertreter der Provinz selbst zuzuschreiben. Eine Verbesserung des Strafgeseßbuches, was jet noch bei uns gilt, is in jeßiger Zeit als dringendes Bedürfniß anzuerkennen. J erinnere nux an die Theorie über die Bestrafung des zweiten und dritten Diebstahls und an den Zustand der Ge- seße über Znjurien. Es find schon viele Staaten Deutschlands uns damit vorangeeilt, und die meisten Provinzen wünschen bald in den Besig cines verbesserten Kriminalrechts zu kommen. Wie wir gehört haben, is der Gesep-Entwurf von 7 Provinzen reiflich berathen worden und für diese ziemlih zux Publication reif, nur ‘ricksichtlih der Rhein-Provinz soll noch eine Konferenz mit praktishen Rechts- fundigen stattfinden. Jedenfalls würde also ein weiterer Aufschub für die anderen Provinzen unnöthig, und es möchte sogar für das Land nachtheilig sein, wenn man den ganzen Geseßz-Entwurf noch- mals dem Vereinigten Landtage vorlegen wollte. És i} hierzu um so weniger ein Grund vorhanden, als bei der Prüfung des Gesebes mit der größten Liberalität verfahren ist; der Gescß-Entwurf ist allen Ober =- Landesgerichten mitgetheilt, cs sind alle Regierungen darüber befragt, das Gescß ist gedruckt und vertheilt worden, und cinem Jeden, der sich darüber hat aussprechen wollen, dazu Gelegent- heit gegeben worden. Aus diesem Material i} cine Zusammenstel- lung gemacht und diese is bei der Revisiou des Geseges berüdjid)- tigt worden, und der Gescß-Entwurf hat nah der Berathung durch die Provinzial-Laudtage schon wesentliche Modificationen erfahren. Wenn er nun nochmals vor den Vereinigten Landtag gebracht wer- den sollte, und dies vielleicht auch no&§ mit den anderen Gesebßen geschehen sollte, welhe auch {on den Landtagen vorlagen und sich jeßt auch in der Endberathung befinden: z. B. die Wege-Ordnung und andere, so weiß ih in der That nicht, wie wir endli dazu ge- langen sollen, die Geseße zu bekommen, die gewünscht werden. Ih würde also darauf antragen, der Bitte der Kurie der drei Stände keine Folge zu geben.

Fürst Lynar: Jch erlaube mir, an den verehrten Herrn Refe- renten die Frage zu richten: ob der Attheilung vielleicht darüber Nachricht zugekommen ist, daß gleichzeitig mit dem zu erwartenden Straf-Geseßbuche auch eine neue Kriminal-Ordnung zu emaniren sein werde? Beide Geseße stchen nah meiner Ansicht in einem unzer= trennlichen Zusammenhange. Der frühere Entwourf des Straf-Geschz- buches is, wenn mih mein Gedächtniß nicht trügt, von dem Brauns denburger Provinzial - Landtage hauptsächlich um deshalb abgelehnt worden, weil ein großer Theil der Stände der Ansicht war, daß man

wurf desselben vorher veröffentlichen und eine Vorberathung d ben durch einen aus den verschiedenen Provinzen zu er Ante, Aue gas ee Les E s ieser Antrag isst hervorgerufen dur eine Petition des Abge- ordneten Dittrih. Derselbe hat at einen uge ébnlden fang genommen, als e, Wapevirtole Dittrih darauf angetragen hatte, um baldige Cmanation des Es zu bitten. Der Aus- ub fand sih bewogen, über diesen Antrag das Sentiment des ommissarius zu erbitten, und dessen Auskunft ging dahin, daß bereits Einleitungen getroffen wären, das Strafgeseßbuch in der nächsten Zeit ins Leben treten zu lassen, Nur in Beziehung auf die Rheinprovinz

sich über das Materielle desselben kein vollständiges Urtheil bilden pn L ohne die Form zu kennen, in welcher es ins Leben tre- en solle.

as Referent von Krosigk: Darüber fann ih kcine Auskunft er=- eilen, und wenn eine gewünscht wird, so kann solche nur dur den Herrn Laudtags-Konmissar ertheilt werden.

Graf Jbenplig : Jch glaube, aus einer

Justiz-M í Aeußerung des Herrn “m inisters entnommen zu haben, daß das neue Kriminal-Geseß besser zu dem öffentlichen und mündlichen Verfahren, welches in Ber- lin eingeführt worden ist, paßt, und es ist wünschenswerth , daß es

feine weitere Notiz empfangen und glaube, daß dieser Entwurf si nur auf den materiellen Theil bezieht, nicht aber auf den formellen.

Minister Eichhorn: J kann dies bestätigen; es handelt sich

nur um das materielle Straf - Geseßbuch. A den frühereit Entwurf sind nicht allein vom Rheine her, sondern auch von anderen Provinzial-Ständen Bedenken darüber erhoben worden, daß bei dem materiellen Geseße nicht überall das Strafverfahren berücksichtigt worden sei, Diese Bedenken hat man bei der lebten Revision des Straf - Geseßbuhes näher in Erwägung gezogen und zu erledigen gesucht. : : Graf Solms-Baruth: Wenn ein Geseß vor aht Provin= zial-Landtagen gewesen ist, so wüßte ich keinen Grund dafür anzuge= ben, daß es nochmals der Prüfung des Vereinigten Landtags über- geben werden soll. Das Erscheinen des Gesepes kann dadurch nur verzögert werden.

Graf York: Es ist nicht anzunehmen, daß die Provinz, welche das Gesep abgelehut hat, keine Notiz von der Berathung genommen habe, die Gelegenheit hat sie doh dazu gehabt, und ih könnte einen Geschäftsgang nicht billigen, der, wenn das Geseß auch aus prinzi- piellen Gründen abgelehnt wurde, es nicht doch eventuell Paragraph für Paragraph beriethe. / E

Se. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen: So viel ih mich erinnere, hat der rheinische Provinzial-Landtag aus weiter nicht zu erörternden Gründen crklärt, daß er auf eine weitere Berathung des Strafgeseßbuches nicht eingehen könne; zugleich hak er erflärt, die Berathung seiner Abtheilung zu der seinigen gemacht zu haben ; diese Erklärung is daher zu Sr. Majestät gelangt, und der Landtag ist in diesem Sinne in dem Landtags-Abschied beschieden worden. Jch glaube, daß die Berathung in dieser Beziehung erledigt ist, und aus diesem Grunde trete ih ganz Der Ansicht bei, daß keine Petition an Se. Majestät eingereiht werde.

Marschall: Wenn feine weitere Bemerkung erfolgt, so kom=- men wir zur Abstimmung. Diejenigen, welche dem Antrage der Ab= theilung beistimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Dies geschieht.) j

Dem Antrage is beigestimmt worden und dadurch der Beitritt der Herren - Kurie zu der Petition der Kurie der drei Stände abge-= lehnt. i __ Wir kommen zu der Berichterstattung über die Mittheilung der Kurie der drei Stände in Bezug auf den Antrag wegen Einführung des vffentlichen und mündlihen Verfahrens in allen Theilen der Mo- narchie, in welchen die allgemeine Kriminal - Ordnung gilt; ih bitte den Domherrn von Rabenau, den Bericht zu erstatten.

Referent von Rabenau: Das Oeies om U. Qui V wegen des öffentlihen und mündlichen Verfahrens in Kriminalsachen hat mehrere Petitionen hervorgerufen, die sich darin konzentriren, daß Sr. Majestät die Bitte vorgelegt werde, dies Gese auch in den Theilen der Monarchie einzuführen, in denen die Kriminal-Ordnung vom Jahre 1805 noch gilt.

In der Drei-Stände-Kurie is ein Gutachten darüber abgegeben worden, welches dahin lautet, daß. Se. Majestät der König gebeten werden möge, dieses neue Gesep weiter zu verbreiten in den bc= treffenden Theilen der Monarchie. Aber der Beschluß im Plenum ist dahin ausgefallen: Im Allgemeinen zu bitten, daß in denjenigen Theilen der Monarchie, wo das Landrecht gilt, ein öffentliches münd= lihes Verfahren bei den Kriminal Untersuchungen eingeführt werden möge. Von der Drei-Stände-Kurie ist die Sache an die Herren- Kurie abgegeben worden, und das Gutachten der ersten Abtheilung der Herren-Kurie lautet wie folgt.

Gutachten der ersten Abtheilung der Herren-Kurie über die Petition der Kurtê bder dret Stände vom 31. Mat d. J, betreffend die Ausdehnung ves offentliwhen und mündlichen Kriminal-Verfahrens aur alle Celle dei Monarchie, in welhen die allgemeine Kriminal Ordnung gilt.

Die bezeichnete Petition bezweckt ihrem Jnhalt und ihrem Schluß= Antrage gemäß weiter nichts, als au die Stufen des Thrones dice allerunterthänigste Bitte niederzulegen :

daß die Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Âri= minal=-Verfahrens auf alle Theile der Monarchie, in wel= chen die allgemeine Kriminal-Orduung gilt, mit Beseitigung der etwa entgegenstehenden Hindernisse beschleunigt werden möge.

Hierdurch werden die Gränzen deutlih vorgezeichnet, 11 denen si das jeßige Gutachten zu bewegen hat. Es kann also hier nicht erörtert werden :

ob und wie etwa das in Frage sciende Kriminal - ren einzuführen sein dürfte ?

Dies liegt außer dem Bereich der Petition, auch haben Se. Majestät unser, Allergnädigster König im Eingange des Geseßzes vom 17, Juli v. J., betreffend das Rerfahren in den bei dem Kam- mergeriht und Kriminalgericht zu Berlin zu führenden Untersuchun= gen, in landesväterlicher Huld bereits auszusprehen geruht, daß die Einführung eines mündlihen Verfahrens vor dem erkennenden Kri= minalrihter in allen Provinzen, in welchen das Allgemeine Landrecht gilt, Allerhöchst beabsichtigt wird. Daß dieses neue Verfahren, obgleich es ber v, J. hier in der Residenz eingeführt ist, folge gehabt hat, daß es überall im ganzen Vaterlande mit Beifall begrüßt worden is, bedarf wohl feines weiteren Beweises, und in der anerkannten Zweckmäßigkeit dieses Verfahrens liegt der Grund, wes= halb auch die betheiligten Provinzen mit einem gleichen Gnadenge- schenk, wie die Residenz Berlin, baldigst beglückt zu werden wünschen. Zur Ausführung dieses Wunsches sind zwar chon seitens des hohen Gouvernements vorbereitende Schritte gethan, wie dies mit Dank barkeit anzuerkennen is ; aber dennoch wird unser Allergnädigster Kü= nig und Herr die Bitte um Beschleunigung der Sache huldreich auf- nehmen, indem diese Bitte zugleich ein lautes Zeugniß giebt, daß das Geseß vom 17. Juli v. J. und die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 7. April d. J. über die erweiterte Oeffentlichkeit des Kriminagal-Ver= fahrens ungetheilten Beifall in allen Theilen der Monarchie gefun= den hat.

Es bleibt nux noch zu erwägen, ob der Petition speziell auf die eben allegirten, Geseßze Bezug zu nehmen sein dürfte.

Diese Frage is son in der Kurie der drei Stände erörtert, aber verneint (conf. Protokoll vom 21. Mai d. J.), weil nament- lih das für Berlin gegebene Geseß noch Umänderungen zu erleiden haben würde, um für die Provinzen zu passen. Diese Ansicht würde um so mehr zu adoptiren sein, als es nicht angemessen erscheinen dürfte, der Allerhöchsten Entschließung Sr. Majestät durch Allegirung des früheren Gesebes irgend wie vorzugreifen. S Das Gutachten der ersten Abtheilung geht einstimmig dahin:

Verfgh=

erst seit dem 1. Ofto= die erwünschtesten Er-

ob etwa im Schluß - Antrage für Berlin gegebenen

bald publizirt werde; im Uebrigen habe ich au in der Abtheilung

Dritte Beilage

1263 Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen

daß der anliegenden Petition der Kurie der drei Stände

voi 31, Mai d. J. lediglich beizutreten sein würde, Berlin, den 141. Juni 1847, Die erste Abtheilung der Herren-Kurie. Graf von Landsberg-Gehmen. Graf von Hardenberg. von Kelt\ch. Graf zu Dohna=-Schlobitten.

Graf Zieten. Fürst Sulkowski. von Rabenau, als Referent. auf die Vorzüge des neue \ neue Kriminal- Verfahren, wie es in dem Gesebe vom 17. Juli v. Je fr Vortheil der Be Unter= bei dem Verfahren, wie werden e er oder ein anderer Kommunal -Beamter sein müsse, da es in den Landgemeinden unstreitig viele Männer giebt, welche tüchtige Kreis- tags - Deputirte sein würden, ohne jem, Landgemeinden, wie sie die Kreis-Ordnungeu enthalten, jeßt um jo

Es dürfte vielleicht angemessen sein, Kriminal-Verfahrens mit wenig Worten hinzuweisen. Das die hiesige Residenz gegeben is, hat zunächst den {leunigung. Jn Folge dieser Beschleunigung wird die suchungs-Haft nicht so lange dauern, als i es die Kriminal-Ordnung vou 1805 vorschreibt; €s folglich auch die Kosten vermindert werden, welche für die Zahl d Augeschuldigten bisher erforderlich waren. sächlicher Vortheil ist der, Strafe ras auf die That folgt und daher wirksamer ist. Zeit meines Hierseins in der Sitzungen der Kriminal-Gerichte sowohl in erster

auf die übrigen Provinzen ausdehnen möge. Kriminalverf sel für den Richter. Er konnte, wenn er auch die Ueberzeugung v Schuld oder Unschuld hatte, :

chen. Da waren ihm Schranken gesebßt,

_

beseitigt zu sehen wilushen wird. Diese Schranken sind niederger : Es wixd dem Richter fr Ex fann seine Ueberzeugung von der Schuld oder | wi und dadurch wird ein fernerer Uebelstand besei- | A1 nämlich auf außerordentliche | ei

sen durch das neue öffentliche Verfahren. Hand gegeben. Unschuld aussprechen, tigt, den die Kriminglordnung hatte, Strafen erkennen zu müssen. Die außerordentliche Strafe is Mittelding zwischen Unschuld und i nennen. Hier in dem neuen Verfahren i} dieser Uebelstand beseit und ih glaube, daß auch von diesem das vorliegende Gutachten von der hohen Versammlung werden wird. Graf von

befürwo

Burghaus:

habe, i} die hohe Staats Berwaltung eifrig damit beschäftigt, diejes Kriminal-Verfahreu überall da einzuführen, wo die Räumlichkeiten es

gestatten. Es erscheint mir daher eigentlich die Bitte überflüssig, ich gestehe, ih halte das Recht der Petition für so wichtig, daß mich nicht gern zu einer Bitte hingebe, die mir unnüß erscheint. hat natürlich die Einführung große Sihwierigkeiten gefunden,

meist die Räumlichkeiten feblen , namentlich

Jch glaube zu übereilen,

nicht recht an ihrem Plate steht.

Referent von Rabenau: Daher ist auch in der Petition gesagt: | f N Herr Referent über die Erbschulzen anführte, dem stimme ih in der Theorie bei; aber die Erfahrung hat gelehrt, daß die Erbschulzen sich

Mit Beseitigung der etwa entgegen stehenden Hindern1| wird um Beschleunigung gebeten. Es ist auch feinem worfen, daß das hohe Gouvernement bereits hinlänglich Schritte than hat, um das Verfahren baldmöglichst einzuführen.

aber doch dem Antrage der Drei - Stände - Kurie beitreten, Jn

Bitte an Se. Malsesiät ist gewiß nichts Gefsährliches und Nachthei- liges zu finden. Ein hoher Redner in dieser Versammlung hat schon

darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn wir feinen Nachtheil Schaden zu fürchten haben, der Drei-Stände-Kurie in ihren Anträgen beizutreten. der Bitte um Beschleunigung feinen Schaden. Auch möchte ich Majestät nicht f l dieselben darüber empfinden werdeu, daß ein Geseß, welches erst dem 1. Oktober v. J. ins Leben getreten ist, so allgemeinen Be

gefunden hat.

Ein zweiter und haupt- daß bei Einführung des neuen Gesebes die Die furze Residenz habe ih oft dazu benußt, den : i: als in zweiter Jn=- 1 stanz beizuwohnen, und es hat sich mix immer mehr und mehr der 1 Wunsch aufgedrängt, daß des Königs Majestät dieses Verfahren bald ( Nach dem bisherigen ahren war die Theorie über den Beweis eine wahre Fes-

nicht immer diese Ueberzeugung ausspre welche jeder Richter gern

wei! bei kleineren Oerichten, demnach, daß eine Bitte, die dazu sühren könnte, etwas

Zweifel unter-

wir immer Geneigtheit zeigen möchten, Jch sehe in

Fürst zu Wied. 2 zweifelhaft ,

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Schuld und daher cin Unding zu | es

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prakltishen Gesichtspunkte aus | w

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So viel ih äußerlich vernommen fr ganze Monarchie i}, daß nur ordneten gewählt werden; meines Bedünkens leidet dies vjters Aus- nalzmein.

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gern das angenehme Gefühl vorenthalten, was Hüchst- f

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Marschall: Jh entnehme nicht aus der Aeußerung des geehr d

ten Mitgliedes, daß überhaupt seine Absicht ist, dem Antrage der

theilung entgegenzutreten. Es hat nur äußere Bedenken gefunden, die,

es scheint, in der Versammlung nicht getheilt werben, Es i} auch feiner Seite eine Aeußerung geschehen, tete, daß dem Autrage nicht beigestimmt werden möge. Da außerden Bedenken des geehrten Mitgliedes nicht getheilt zu werden schei so gebe ich aubeim, ob dieser Widerspruch fortgeseßt werden will Graf von Burghaus: Meine Absicht ist n Wesentlichen reiht, wenn im Protokoll uiedergelegk wird, daß rung bereits eifrig mit dem beschäftigt is, was hi (Fs is biese von mir gemadte Aeußerung nicht bestritten worden dadurch in dieser Beziehung mein Zweck erreicht.

Graf zu Dohna=Lau: Jch muß mich für den Antrag klären, Bei einer so wichtigen Maßregel, wie die Einführung öffentlichen Gerichts=Verfgahrens, dürfte es wohl nux wünschenswerth sein, Seiner Stände zu dem, was entgegenzunehmen, und ich kann es daher daß die diesen Gegenstand beflrworteude des Thrones gebracht werde. Jh muß stimmen.

Marschall: Jh glaube fönnen, daß dem Antrage der treten werden wird, und dies werden sein, wenn feine weitere Bemerkung geschieht, fo fommen wir zu Abstimmung, welche dem Antrage der Abtheilung beitreten, zu erfennen geben.

Gegen F Stimmen ist der Antrag augenommen.

Wir kommen nun zur anderen Kurie in Bezug auf gemeinden zu Kreistags - Abgeordneten. Sierstorp#ff, den Bericht zu erstatten.

Referent Graf von Sier storp ff: zugleich als Gutachten anerkanut worden, vorzulesen :

Petition an die ihr daher jedenfalls so gar,

wir zu entnehmen im gemacht wird. Va es

und es würden diejen

Jch bitte den Grafen

der drei Stände auf Abänderung der

die Wählbarkeit der Mitglieder aus dem Stande der Landgeme

zu den Kreistagen beruht. - Die Kurie der drei Stände hat einstimmig beschlossen :

An Se. Majestät die unterthänigste Bitte zu richten, daß wonach zux Wahl eines Abgeordneten der Landgemeinden für den Kreis- oder Ad- aufgehoben und nur

die Bestimmungen der Kreistags - Ordnungen,

tag die Ausübung des Schulzen -, Dorfrichter ministrations - Amtes erfordert wird, diejenigen Eigenschaften erfordert werden mögen,

nach den Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden für den

vinzial - Landtag genügen.

welche auf die Absicht hindeu- | n s ist möglich, daß, wenn die Wahl auf die Besißer sämmtlicher Grund stücke ; l

die Staats-Re hier erbeten wird. | n

Sr. Majestät dem Könige auch die Wünsche, ja die Zustimmung

unvorgreislih vermuthen zu Abtheilung beinahe einstimmig beige- Falle

dies durch Aufstehen

Berichterstattung über die Mittheilung der die Wählbarkeit der Mitglieder der Land

Der Protokoll - Extrakt ist Jch erlaube mir, denselben

„Zur Berathung kam dann der Petitions - Antrag der Kurie Bestimmungen , auf welchen

für jede Provinz erlassenen Verordnungen zur

Ab- f 9 wie von

1 die nen,

er- d gIe-

e

er des [1

Allerl\öchstderselbe bereits intentionirxt, | | nicht für überflüssig inden, Stufen | | walten, wenu | dann nicht auf den Kreistagen erscheinen ein, warum nicht Solche tagen erscheinen sollen.

4 +

bei

nicht e, fl

von

inden

welche

Pro-

die Abtheilung em Be) 1 ) angeführten Gründen sich einstimmig entschieden, dem Antrag bei= zutreten und

ständischen Geseßen gehören, de Provinzial-Landtage geknüpft ist. : derselben kann daher nur von dem Vereinigten Landtage werden. :

Was die Sache selb} betrisst ,

zu beschließen, ein lebhafteres Juteresse an den Kreistags-Verhand- lungen in allen Ständen erwedckt hakt. werth erscheinen, on den auf den Kreistagen , währt werde, diejenigen welchen sie zur Wahrnehmung ihrer Juteressen das meiste Ver

zwischen den Gemeinden und den Schulzen entstehen könnte.

Bestimmung in mauchen Provinzen nicht stattsindet.

Provinz, der ich angehöre, beruht es auf freier Uebereinkunft zwischen den Gemeinden, Schulzen zu Kreis-Deputirten zu wählen, und es hat

ihrer Kinder zu wenden, t i ; len, anstatt der Dorsschulen, für den Unterricht ihrer Kinder, ja, mr sind Fälle vorgekommen, späterhin im i hre beiten lassen, um sich mit dem fleinen Dienst vertraut zu machen, was sich in der Geschäfts Praxis als sehr wohlthätig bewiesen

ständischen Versammlungen kommt es besonders zu haben, die

Meinung, sinden kann.

geehrten Mitglied aus Sachsen zu autworten, Oberschlesien sehr wünschenswerth ware, wenn

sind, die den Kreistagen beiwohnen,

höher gebildet,

haben. gewählt werden können, sobald die Gemeinden es wünschen und der

Schulze sich dazu qualisizirt.

ten, mir zu sagen, ob in der jenseitigen Kurie beigetreten worden ist ?

und dann würde ih {on wagen, gegen den viel ehrenwerthe Landräthe,

Nach stattgefundener Berathung und erfclgter Diskussion hat aus den in dem Beschluß der Kurie der drei Stände

den Beitritt der Herren- Kurie zu befürworten,

Die Gründe der anderen Kurie sind folgende :

Zuvörderst erschien die Kompetenz des Vereinigten Landtages un- weil diese Angelegenheit die Mehrzahl der Provinzen etri, die Kreistags-Ordnungen auch nicht zu denjenigen speziellen deren Abänderung an den Beirath der Eine allgememeine Modifizirung beantragt

so i} fein durchgreifender Grund rfindlich, warum ein Kreistags-Deputirter nothwendig ein Schulze

Schulzen oder Dorfrichter zu Es i} ferner eine Beschränkung in der Wahl - Freiheit der da seit dem Erlaß der gedachten Bestim-

veniger zu rechtfertigen, | _gedi beigelegte Befugniß, Geld-Ausgaben

nungen die den Kreistagen

Es fann daher nur wünschens= daß bei der geringen Vertretung der Landgemein= ihnen auch unbeschräukt die Freiheit ge- Máuner aus ihrer Mitte zu wählen, zu

trauen haben.“

Jch glaube also, daß die hohe Kurie dieser Petition beitreten rd, weil die Wahlfreiheit ein Element geworden is, dem sich die iforderungen der Zeit immer mehr zuwenden, ferner weil Jemand 1 sehr guter Schulze oder Administrations-Beamter sein kann, ohne 1 guter Vertreter in Kreis-Verhandlungen zu sein, und endlich weil

in vielen Gegenden theils Erbschulzen giebt , theils die Schulzen imittelbar von den Gutsbesißzern ernannt werden, und bei den er- eiterten Jnteressen in öffentlichen Angelegenheiten leicht Mißtrauen

Jch möchte den Herrn Refereuten Bestimmung sür die Kreistage zu Abge-

Graf Solms - Baruth: agen, ob es denn wirklich eine ganz allgemeine Schulzen für die

Referent Graf Sier storpff: So viel ih weiß, zumeist. Graf Solms-Baruth: Jh möchte doch glauben, oa} dieje

Regierungs-Präsident von Krosigk: Ju einigen Kreisen der

ch dics in der Erfahrung als sehr wohlthätig bethätigt. Was der

äufig viel brauchbarer zeigen, als die Wahlschulzen ; und ich glaube ierfür auch Gründe anführen zu köunen. Die Erbschulzen sind in er Regel die begütertsten und haben mehr Mittel, auf die Erziehung Sie benuven häufig benachbarte Stadtschu

daß die Erbschulzen ihre Söhne, die ihnen Amt nachfolgen, einige Jahre im Landsraths-Amte ar- at O ann daher aus Erfahrung nur wünschen, daß diese Einrichtung eibehalten und Schulzen oder doch gewesene Schulzen vorzugswei]e u den Kreistagen gewählt werden,

Graf von Burghaus: So

gern ih auch bereit bin, mich en Votis der auderen Kurie anzuschließen, so fann ih mich in dem orliegenden Falle doch nicht dazu hewogen finden. Bei den kreis | darauf an, Männer mit den Verhältnissen des Kreises vertraut sind, und iciner Ueberzeugung nach sind dies die Schulzen am meisten. Cs ausgedehnt wird, auf den Kreistagen fünftig geistreichere und öher gebildete Menschen sich einfinden werden, die aber vielleicht mit en Kreis = Verhältnissen weniger vertraut sind. Deshalb bin ih der daß es beim Alten verbleiben möge, um so mehr, als ich eher zu etwas Neuem übergehe, bevor ich nicht die ent

icht gern die ih im vorliegenden Falle nit

chiedensten Gründe dafür habe,

Prinz Hohenlohe: Obgleich ich nicht Landrath bin, so habe ch doch ein landräthliches Amt verwaltet und erlaube mir daher, dem daß es namentlich in der Petition beigetre- Schulzen, die uicht Erb Schulzen es sind aber auh Schulzen, die

en würde. Es sind dort meistens

auf einige Jahre das Amt ver sie dann freiwillig das Amt niedergelegt haben, aber

i dürfen, und so sehe ich uicht mit erforderlicher Qualification auf den Kreis-

ehr viel Mühwaltung haben, nur

den, die ih nicht wiederholen will, Kurie bei. doch jedenfalls nur vortheilhaft sein faun, einige Kenntniß der den so find ja die Landräthe, die Kreisdeputirten und so viele Ritterguts- besiger gegenwärtig, welche diesen Mangel gar leicht ergänzen fön=- nen. Für mich aber is es ein anderen Kurie dieser Antrag mit angenommen dafür ergoben und hinterher ein Abgeordneter aus Landgemeinden sich ausdrücklich veranlaßt gefunden hat, schaft seinen Dank für die bewiesene Bereitwilligkeit abzustatten; wes- halb i dringend bitte, die Petition

Mitglied Einwohner des Ortes ernanmt werden fommt, das Mißtrauen zu beseitigen, welches der ehrenwerthe Stand der Landgemeiuden in Bezug auf die den Gutsherren zustehende Wahl der Schulzen hegt, so bin ich und gern die Hand dazu bietet, um das Vertrauen zwischen den Rit- tergutsbesißern und der Landgemeinde zu befestigen,

es in Schlesien vorkomme , wählen könuen und deshalb das Vertrauen der Landgemeinde zu den Schulzen nicht so groß wäre. allein häufig, sondern so viel ich weiß, in ganz Schlesien. zip erklärt, sondern, auch aus ängt au immer beschwerliher zu werden; die Schulzen selbst haben

| eine sehr geringe, faum lang Schulze gewesen ist also genöthigt, alle drei Jahre einen neuen zu wählen. stehe offen, ein Schulze,

Éa f é nos Conto E 4 S } L 1 %. d C Es sind ferner Leute da, dle das Schulzen Amt nicht übernehmen , aber zu Kreis-Deputirten ganz geeignet sind, die aber als Nicht-Schuizen auf den Kreistagen jeßt Ô è f uicht erscheinen dürfen, obwohl die Gemeinden Vertrauen zu 1huen Es soll ja dabei nicht ausgeschlo\jen hein, daß Schulzen auch

zunächst den Herrn Referenten bit- der Petition eins im mig Der Extrakt sagt wenigstens einstim mig, aus fameradschaftliher Beziehung es nicht Antrag zu stimmen; denn es sind in derselben so daß ih deren Ueberzeugung nicht ent-

Jst aber der Antrag nicht einstimmig durch- gegangen, so würde ih dagegen ankämpfen und mich der Ansicht des geehrten Mitgliedes aus Schlesien anschließen.

Referent Graf Sier orp Qi Protokoll steht allerdings, daß die jenseitige Kurie den Beschluß einstimmig gefaßt habe, während das Abtheilungs Gutachten diese Petition verworfen hat. Zweifel scheinen also obzuwalten. Aber das andere Abtheilungs Gutachten ist kein offizielles Schriftstück für uns.

Graf zu Lynar: Jh glaube, daß gerade dieser Umstand für die schlagenden Gründe spricht, welche zur Unterstüßung des Antrags in der anderen Kurie geltend gemacht sein müssen. Jn mehreren Pro- vinzen besteht das Verhältniß, daß die Dorfschulzen von der Gerichts- herrschaft ernannt werden, und, so viel ih gehört habe, ist dies mit eine Veranlassurg zu dieser Petition gewesen, Die Landgemeinden wün- schen sich möglichst frei in der Wahl ihrer Vertreter bewegen zu kfön-

Graf Zieten: Jh möchte

gegentreten möchte.

j

|

men wix zur Abstimmung. | ; theilung zu richten, welcher dahin geht, daß der Bitte der Kurie der drei Stände beigestimmt werden möge.

Freitag den 25" Juni.

Zeitun g.

nen, sie haben Mißtrauen gegen Dorfschulzen, die v A herrshaft ernannt sind. hulzen, die von der Gerichts dahingestellt sein Abrede stellen;

befürworte es, da fann, den Landgemeinden Wah!-Rechte

Ob dies gerechtfertigt is oder ni ill i lassen und muß es meinerseits sogar bis a indessen schließe ih mi toch dem Antrage an und ß die Herren - Kurie Alles thue, was dazu dienen Freiheit in der Ausübung ihrer ständischen

zu gewähren. S i Graf von Keyserling: Jch wollte dasselbe hervorzuheben mir

erlauben und füge nur hinzu, daß auch in dem Landestheile, in dem ih lebe, die Landgemeinden 1n den durch die Gerichteherrshasten er- nanuten Schulzen feine selbstständigen Bertreter anf den Kreis=-

tagen haben.

C

Graf von Jbeuplib: Ich trete aus den angeführten Grün-

dem Antrage der Drei -Stäude- daß die Wahl gebildeter Leute und, wenn ihnen vielleicht Dorfgemeinden abgehen sollte,

Außerdem aber glaube ih,

Verwaltung der

eutsheidender Moment, daß in der ganz außerordentlicher Majorität worden is , daß sich namentlich die ganze Ritterschaft dem Stande der der Ritter-

auch hier anzunehmen,

Fürst zu Hohenlohe: Jch wollte das bestätigen, was das aus der Lausiß gesagt hat, ih habe selbst gehört, daß jeder fann, Wenn es darauf an=-

der erste, der jede Opposition aufgiebt

Graf Eberhard zu Stolberg: Es wurde hier bemerft, daß

daß die Gutsbesißer die Schulzen selber

Dies i} wahr, und es geschieht nicht in vielen Gegenden und fast nicht deswegen für das Prin-

Jch habe mich aber Das Schulzenamt

anderen Gründen.

zureichende Remuneration, wenn sie drei Jahre ind, legen sie häufig ihr Amt nieder, und man Jch ge- Jahre das Amt verwaltet hat

der schon drei

und darum sein Amt niederlegte, scheint mir vielmehr geeignet zur Wahl für die Gelegenheit hatte, sich Verlrauen zu erwerben.

Kreistage, als ein eben ernannter, der noch nicht die Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt , so kom- Die Jrage i} auf den Antrag der Ah= Diejenigen, welche dem An trage beitreten, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. (Der Antrag wird einstimmig angenommen.)

Die Zeit i} ziemlich weit vorgeriickt; es is also erforderlich, die Sitzung zu schliezen, und es ist auzukündigen, daß die nächste mor= gen um 11 Uhr stattfinden und sich hauptsächlich zu beschäftigen ha- ben wird mit der Berathung des Gutachtens der vierten Abtheilung über den Antrag der Kurie der drei Stände in Bezug auf die Ab änderung der Geseßgebung vom 3, Februar d. J. Das Gutachten, welches eben fertig geworden ist, befindet sich son im Druck und wird morgen in aller Frühe deu Mitgliedern zugesendet werden. Es dürfte also nichts im Wege stehen, daß wix morgen die Berathung vornehmen.

Graf E. zu Stolberg: Mir scheint die Sache do so widh= tig zu sein, daß Jeder das Gutachten genau prüfe uud durchlese. Mau hat in der anderen Kurie viel Zeit darauf verwandt, und es dürfte {wer sein, selbst wenn uns das Gutachten bis um 8 Uhr zugesandt wird, uns bis um 411 Uhr zu informwiren.

Marschall: Jch glaube dem nicht beitreten zu können. (Mehrere Stimmen: Ih schließe mih dem Antrage an, die Sache is sehr wichtig.)

Es is wirklih ein ganz besonderer Ausnahmefall und von der höchsten Dringlichkeit, daß der Gegenstand sobald als möglich vorge= nommen werde, und da es fesisteht, daß das Gutachten jedem Niit= gliede gedruckt vorgelegt wird und noch mehrere Stunden Zeit blei- ben, um Einsicht davou zu nehmen, so wird ausnahmsweise die Be= rathung {hon morgen stattsinden fönnen. Die heutige Sibung ist geschlossen.

: (Schluß der Sißung nach 35 Uhx.)

Zu der Sißung der Herren- Kurie vom 18. Juni, welche wir bereits gestern erhielten, ist heute, Donnerstag, den 24 Jum, gegen Mittag, noch das Mauusfript der Sibung derselben Ku rie vom 19; Jui, 242 Folioblätter, hinzugekommen. Da beide Sitzungen den nämlichen Gegenstand, die Verorduungen vom 3. Februar, betreffen, so werden wir sie in dem morgen erscheinenden Blatte im Zusam menhange geben, und dieSibung der Kurie der drei Stände vom 21. Juni, welche, 169 Folioblätter stark, uns auch diesen Mor= gen 9 Uhr zugegangen ist, ugchfolgen lassen.

Die N ED, 9, Allg. Pr. Zt g.

Uichtamtlicher Theil.

Inha ZJuland. Provinz Pommern. Reise des Prinzen und der Prinzessin Friedrich der Niederlande, Ñ Rußland und Polen, S! Petersburg. Rekruten - Vertretung durch angesiedelte Ausländer. Märkte 1n_ Nowo-Petrowsk. de Frankreich, París. Entlassungsgesuch _Delebecque’?s. Stärke der pariser Garnison, Vermischtes. Schreiben aus Paris, (Vor- übergehen der Finanzfkrise.) i Großbritanien und 4rland. London. loo-Diner. Termin des Parlamentsschlusses. der Bank. - Vermischtes. ] Belgien. Brüssel. Hofnachrichten. e i Dánemark. Kopenhagen. Die Grabgewölbe iv, ,„oesfilde. Schweiz. Kanton Luzern. Organisirung des Landsturms, Kan-

Hofnachricht. Water- Günstiger Zustand

ton Schwyz, Tagsazungs-Justruction,