1847 / 175 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1266 Allgemeiner

Inserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochenta i i i : “4 H : i M 9 gen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags

unserem Expeditions - Lokale, Behreustraße Nr. 57, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei Ta L A: alles Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des Ju- u Auslandes, alle das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie au Familieu -Nachrichten jeder Art in Beitt Bngergex, der hg, Preuß. eri eem M A E ihre Juserate unter der Adresse der Expeditiou in frankirten Briefen einzusenden Zusendun- gen von Uterar1fchen und artistischen Icovitatenu, deren Besprehung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir : der A Fe . Rec E portofrei oder dur Buchhändler-Gelegenheit bewirken zu wollen. E 99 [0 / vir unter der Adresse der Redaction

Anzeiger. Allgemeine

Preußische Zeitung,

Das Abonnement belrägtk : 2 Kthlr. für j Jahr. 4 Kthlr. - # Jahr. 8 üthlr. - 1 Iahr. ia allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen ÜUummeru wird der Bogen mit 24 Sgr. berehnet.

Alie fi - Ansiollen des În-» und F hmen Uung auf dieses Blatt an gee die Expedition der

ür Serlin

. Preuß. eitung :

Lehren - Strafe Ur. 57.

Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

——-—- E vai d E E E R

o 175 e T j D s

bei Strase des Verlustes ihrer eiwanigen Aniprüche, | 1554]

4 vorgeladen. v s Ä L O

Coeslin, den 11, Februar 1847, Bonn - Kölner Eisenbahn 7 Königliches Ober Landesgericht. (53 esellschaft.

Einlösung des Dividende -

Scheines sür 1846.

1847.

Bekanntmachungen. [619] Bekanntmachung : Die in dem nachsteheudeu Verzeichniß sub A. ausge- führten Westpreußischen Pfandbriefe, die heute durch das Loos zur baaren Einlösung bestimmt wurden, 1m- gleichen sämmtliche auf dem Rittergute Wierzbyczano, Bromberger Landschafts-Departements,

noch haftende Pfandbriefe ohne alle Ausnahme, so wie

Berlin, Sonnabend den 2Zñen Juni

:| Name | :1 =| Name : des E des 4 Guts, | |z = Guts. 1VY. Schneidemühler Departement. 135[Chodziesen 38001 33[Margonin 152| do. 5000 417|Samoszyn 60|Cziszkowo 600} 417|Topolla 500 1 Giesen [1000| 22 Tuszkowo

100 | 1547] 6|Glesno 10000 40|Waldau N / ; ide , 66|Grabione 100 L ENAEDE -00 Nachdem in der Debitsache des weiland Landrathes

E Leser.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit verseßt sahen, riner großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur unvollständige Eremplare der Allgemeinen Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligsi rechtzeitig so bewirken zu wol- len, daß wir die Stärke der Auslage 4 eich zu Anfange desselben dana bemessen können. Denn spater eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits ershiene-

nen Nummern nicht immer mit i

An d

[1000 1000

45\Witoslaw 1000 Bestimmtheit rechnen dürfen.

folgende einzelne Pfandbriese: Dombrowo und Mokro Nr, 20 u. 21 à 50 Thlr. Szarlei Nr. 3 à 500 Thlr., 10 u, 411 à 50 Thlr., (445 à Tbe, ) 22 à 1000 Thlr., 34 à 800 Thlr., 40 à A200

Departements,

S500 Thir,, 99 Thlr.

Leistenau und Gottschalk von Nr. 163 bis ein /

\chließlich Nr. 402.

Gottartowo Nr. 12 à 25

Thlr. \ Marienwerder Landschafts-

Gr. Schönwalde Nr. 72, / Departements,

73 03, 89 unv 92 à

1000 Thlr.

Somplawa Nr, 5 à 500

Thlr. j welche zum Umtausch gegen andere, gleichhaltige Psand- briefe bestimmt sind, werden auf Grund der Allerhöch- sten Kabinets - Order vom 24, Februar 1838 (Geseß- Sammlung pro 1838 S. 94) hiermit öffentlich auf- gerufen und die Juhaber derselben aufgefordert , diese Pfandbriefe im coursfähigen Zustande nebft laufenden Coupons auf ihre Kosten unverzüglich und spätestens bis zum 15. November d. J. der Landschaft einzurei- cen und dagegen die Zahlung des Nominal-Betrages der auf Baarzahlung gekündigten Pfandbriefe nebst Zinsen bis Weihnachten d. J. oder für die zum Um- tausch bestimmten Pfandbriefe gleichhaltige Ersaß- Pfandbriefe nebst laufenden Coupons entweder sogleich oder svätestens in dem nächstfolgenden, den 2, Januar 1848 anfangenden Zinszahlungs Termin in Empsang zu nehmen.

Wird die Zahlung der baaren Valuta nicht bei unserer Kasse oder die Empfangnahme des Ersah- Pfandbriefes nicht bei der Provinzial-Landschasts-Di- rection zu Bromberg und resp, hierselbst, sondern bei einer anderen Westpreuß, Provinzial-Landschasts-Direc- tion gewünscht, so muß dieses 4 Wochen vor dem Zah- lungs-Termine angezeigt werden,

Werden die vorstehend gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. November d, J. der Landschaft ein gereicht, so haben die ZJuhabir nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11, Zuli 1838 (Ges.-Sammlung pro 1838 S. 366) den daraus entstehenden Zinsen- verlust und Verzug bei der Zahlung der Valuta oder Extradition der Crsaß-Pfandbriefe sich selbst beizumessen, auch demnächst die Einleitung des vorgeschriebenen Práäklusions-Verfahren® zu erwarten.

Zugleich werden die Znhaber der in dem nachstehen- den Verzeichniß sub B. bemerkten, bereits früher gegen Baarzahlung gekündigten und noch nicht zur Einlösung eingereihten Westpr. Pfandbriefe, untex den oben ge- stellten Präjudizien, zur schleunigen Einlieferung diejer Pfandbriefe hierdurch aufgefordert.

Marienwerder, den 12, Juni 1847,

Königl, Westpreußische (General - Landschasts - Direction, (gez.) Freiherr von R osenberg.

Ä Bee g

der am 12. Juni 1847 durchs Loos zur baaren Cin- lösung - bestimmten Westpreußischen Pfandbriefe,

Näme des Guts.

Departement. 3[Myslenzinnek 61 |Obudno 17|Polanowice 248|Schubin 11|Seelen 21|Sobiejuchy 24\Gr. Tupadly 10/Wieszyce 2 Zolendowo

:| A E des Guts.

l Bromberge 27\Crummensee 1000) 11|Gzyste 1000

1\Gersdorf 1000 6\Golluszvce 500 91\Hammerstein 200 _3\Jadownik 500 90\Kolodziejewo 500 56\Koscielec 1000 7\Lachmirowice 90) 2á\Ludzisko 100 U. Danziger Departemen è. 23 Goschin (2300 (2[Rheinfeld Lewino (09 1\Tempcz A,

Thlr.

Nr. des

Pfdbr.

Kapital T e A

1000 60 100 300

1000

200 »6Plod \ 500 2 ochoczun 00) 5|2ukowfe A. 100 7|Gr. Polesie 100 O 111, Marienwerder Deyartement. 20|[Choyno | 300] 35|Orlowo 45¡Dombrowken 100] 108|Sallno 34\Kl. Ellerniß 2001 6 /Sedlinen 5|Gluchowo 1000} 1/Thvmau 39|Grünfelde 10001 53|Way!ig 4149|Melno 1004 33|Wielkalonfa Miliszewo 1000| 17[Wondzyn

500 400 500 1000 800 200 100

Bromberger Landschafts-

8[Kl, Klinn | 809

b Vei eiß

Westpreußischen Pfandbriefe,

Nat des Guts.

=| N à E al A des | Ia E Guts.

l. Bromberger Departement. 7|Komaszyce | 501] 29/Samoklens 10|Lowvn | 200 | 11. Marienwerderer Departement. 58[Gzyn | 25| 20|[Skurgiew 121|Melno | 3001 6’[Slawkowo E chneidemühler Departement, 14|Dobrin [1000] 65[Margonin 126/Jaktorowo | 500] |

103 200

[1000

[363] E F A

Jn dem Hypothekenbuche des im Gnesener Kreise be- legenen adeligen (Gutes Charzewo stehen

Rubrica Ul. No. 1.

8066 Thlr, 16 gGr. oder resp, 40,000 Gulden pol- nisch als eine Pfandsumme, 7030 Gulden polnisch Kapital und 14009 Gulden polnish an rückständig gewesenen Zinsen, als eine an den Anton von Ulg- towsfi bezahlte Nealschuld, zusammen also 48,4090 Gulden polnisch, angemeldet von dem Kaufmann Samuel Gottfried Fuchs als eine Real-Forderung ad pretocollum vom 4. März 1796 und agnos- zirt von der Eigenthümerin Justine, verwittweten von Brzechfa , geborenen vou Trampczynska, ad protocollum vom 30, November 1796, ex decreto vom 4, November +1797 für den Kaufmann Sa- muel Gottfried Fuchs mit dem Bemerken, daß Kre- ditor sich wegen dieser Forderung in dem Pfand- besi des Gutes befindet, eingetragen, worauf laut der von dem Juhaber Samuel Gottfried Fuchs coram Notarlo et testibus ausgestellten Obliga- tion, d. d. Posen, den 2, Mai 1803,

3000 Thlr. in Courant à 5 Prozent Zinsen in halb- jährlichen Raten zahlbar, unter Verpfändung der obigen Forderung sür den Banquier Meyer Bern- hard zu Frankfurt a, O. auf Ausuchen des Schuld- ners de pracseutato den 3, Mai 180, ex decreto vom Iten ej. m, subingrossirt sind.

Das über die subingrossirten 3000 Thlr. ertheilte Hypotheken-Jnstrument besteht aus einer vidimirten Ab- schrift der Aumeldungs-Verhandlung vom 4, März 1796, des Agnitions- Protokolls vom 30. November 1796 im Extratt der Jntabulations-Note vom 9, August 1798, des Hypothekenscheins der vormaligen Südpreußischen Regierung zu Posen vom 9, August 1798, der Jnta- bulation2-Note vom 17. Juli 1802, aus der Original- Obligation des 2c. Fuchs vom 2, Mai 1803 über 3000 Thlr, nebst SubingroFations-Note vom 31. Mai 1803 und dem Original-Hypotheken-Recognitions-Schein der ehemaligen Südpreußischen Regierung zu Posen vom 31, Mai 1893, und is} angeblich verloren gegangen.

Es werden daher alle diejenigen, welche an die sub- ingrossirte Post der 3000 Thlr, und das darüber er- theilte, vorstehend bezeichnete und verloren gegangene Hovotheken - Justrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfaud- oder sonstige Briefs-Znhaber, oder aus irgend einem anderen Grunde Ansprüche zu machen haben, hierdurch ausgefordert, folche in dem auf den 11. August cr., Vormittags um 10 Ubr, vor dem Deputirten, Herrn Ober - Landesgerichts - Rath von Kurnatowski, in unserem Justructionszimmer an- beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf die gedachte Post und das Hyvotheken-Dokument präkludirt werden, thnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amortisa- tion des Dokuments verfahren werden wird,

Bromberg, den 19, März 1847,

Königl, Ober-Landesgericht, 11, Senat.

O (

[159] Nothwendige Subhastation,

Der im Lauenb..rger Kreise belegene Guls - Antheil Schimmerwig A, landschastlid auf 8244 Thlr. 23 S gr. 5 Pf. taxirt, is zur nothwendigen Subhastation gestellt und steht der Licitations-Termin

am{l. September d. J., Vorm. 11 Uhr, iu unserem Kollegienhause an. Hypothekenschein und Tare sind in unserer Registratur einzuschen,

Zugleich werden die Erben der Nenate v. Zelewska, geborenen v. Gostkowsfa, zur Wahrnehmung ihrer Ge- rechtsame, so wie alle unbekannten Real-Prätendenten,

der durch die früheren Verloosungen auf Baar:ahlung gekündigten und noch nicht zum Borschein gekommenen

von Hugo zu Erbhoff bei Thedinghausen die unter Ziffer 29, des Prioritäts-Crkenntnisses aufgeführte For- derung des Kaufmanns Hartog Bruck zu Berlin, von 240 Thlr, Preuß. Cour. nebst Zinsen gegenwärtig an der Reihe der Zahlung steht, der benannte Gläubiger jedoch verstorben und dessen Erben durchaus unbekannt sind:

so werden auf den Antrag des gemeinschastlichen Mandatars der von Hugo’schen Gläubiger , Kanzlei- Prokurators Dr. Köster hierselbst, alle diejenigen, welche auf die aus dem Kreditscheine des weiland Landrathes von Hugo zu Erbhoff bei Thedinghausen vom 30, Ja- nuar 1808 originirende, am 1. Oftober 1808 dem Kaufmann Hartog Bru zu Berlin von dem Lieutenant August von Hugo cedirte Forderung von 240 Thlr. Cour. nebst Zinsen zu 5 Prozent seit dem 30, Januar 1809, nah Abzug der auf die lehteren in den Jahren 1817 und 1818 geleisteten Zahlungen von jedesmal 10 Thlr. 19 Ggr. 6 Pf., Ansprüche irgend einer Art, namentlih als Erben, Cessionarien, Pfandinhaber oder aus irgend einem sonstigen Grunde zu haben vermei-

auf den dort belegenen Bahnhöfen gezahlt.

nach den verschiedenen Sorten und Fälligkeits-Terminen getrennt, mit besonderen nach der Neihenfolge der Num- mern geordneten Verzeichnissen versehen, einzur eichen,

fönnen erst im nächsten Zinszahlungs - Termin werden.

71 Thüringische Eisenbahn.

dem öffentlichen Verkehr übergeben wird,

nen, hiermit vorgeladen, in dem auf den Montag nach dem 13. Trinit., den 30, August d. J., angeseßten Termine ihre desfalsigen Ansprüche unter Vorlegung des obbezeichneten Kreditbriefs und der Cessions-Ur- funde, beide im Original, durch einen der hiesigen Kanzlei-Prokuratoren Barth, Dempwoll oder Erdmann anzumelden und klar zu machen, mit der ausdrüdcklichen Verwarnung, daß die nicht Erschcinenden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und zum Stillschweigen verwie- sen werden sollen.

Nachrichtlih wird bemerkt, daß der Gläubiger, Kaufmann Hartog Bruck, im Jahre 1817 in Rotterdam gelebt haben soll und am 5, Dezember 1827 zu Berlin, ohne bekaunte Erben, im hohen Alter verstorben ist,

Hannover, den 31. Mai 1847.

Zum Pupillen-Kollegio der Hannoverschen Justiz-Kanzlei verordnete Direktor, Räthe und Beisißer. Ie ari

E, C 6 8 Y ‘. . a Niederschlesisch - Märkische 76 I, = Eisenbahn. Die bis ultimo Juni 1847 sälligen Zinsen Ber Stammactien (Coupon Nr. 1 bis 9), 2) der vierprozentigen Prioritätsactien (Coupon Nr, 2 bis 5), 3) der fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen (Cou- pon Nr. 1 und 2), werden an folgenden Tagen, mit Ausnahme der Sonn- tage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, und zwar in Berlin bei der Hauptkasse vom 1. bis 31. Zuli d: 3, E n ean bei der Tagesfasse vom 1, bis 15. Juli incl. der Gesellschaft ersucht, solche

Die Jnhaber der Coupons werden

Die bis zum 31, Juli «, nicht erhobenen Coupons

realisirt Berlin, den 23, Juni 1847,

der Niederschlesisch - Märkischen Cisen- bahn - Gesellschaft.

Die Direction

Unter Bezugnahme auf die Bemerkung in unserem Sommer-Fahrplan bringen wir hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß amDounerstag, als den 24sten

dieses Monats, unsere Cisenbahn in ihrer ganzen Länge

Halle bis Eisenach

58 al ite lla ee ae

Erfurt, den 22, Juni 1847. E De der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschast.

Die Inhaber der Actien unserer Gesellschaft werden hie durch benachuichtigt, daß gemäß dem in der General- Versammlung vom 20, April d. J. gefaßlen Beschlusse der dritte Dividende-Schein für 1846

mit zwei und einem Thaler pro Stück

vom 1. Juli nächsthin ab eingelöst wird : in Boun bei Herrn Jonas Cahn, in Kölu bei Herren A. und L. Camphausen, He D. D, Bérftatt, Herren S. Oppenheim j. u. Comp., Herrn Abr. Schaffhausen, und Hen Je: D Stein, in Berlin bei Herren Gebr, Veit u, Comp. Boun, 1. Juni 1847, Die Direction der Bonn-Kölner Eisenbahn-Gesellschaft, Krause, Subdirektor.

Breslau- Schweidniß - (Freibur- ger Eisenbahn.

Bei der am gestrigen Tage erfolgten zweiten Ausloosung von 10 Prio- j: ritäts-Actien sind dieNum- nq mern 88. 388, 419, 422. I 092, 998, 1293, 1300, bee l 1646, und 193?, gezogen +2 worden. Wir fordern die -- Inhaber dieser Actien, so : ; wie den Besiyer der be- reits am 28. April v. J. ausgeloosten, bis heute aber noch nicht abgelieferten Prioritäts-Actie Nr. 1099., hier- durch auf, diese Actien gegen Empfang des Nominal- werths am 1, Juli cr, an unsere Hauptkasse auszulie- fern. Da von diesem Tage und, bezüglich der Actie 1099,, vom 1, Juli 1846 ab die Verzinsung der aus2- geloosten Prioritäts-Actien nach §, 9. des ersten Nach- trags zum Gesellschafts Statute aufhört, so sind die Zins-Coupons von da ab mit abzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird deren Betrag von dem Kapitale ge- kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet werden, Breslau, den 7. April 1847.

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Diet

halben

Seelándische &ifen- [617] baun.

S L

Zinfenauszahlung. Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn- Gesellschast zufolge §. 12 des Statuts am 41. Zuli d. J. verfallenen Zinsen von 4% p. a, von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen Zinsen - Coupons auf dem Haupt-Büreau der Gesell- schaft (Kopenhagen , Vesterbro Nr. 2 Glacieholm ) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Berzeich- nisse derselben in numerischer Ordnung auf dem ge- nanuten Comtoir abzuliefern, : Kopenhagen, den 18. Juni 1847,

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn.

Literarische Anzeigen. [618]

Literarische Anzeige der B cssersch en Buch- handlung (W. Her), 44 Behrenstraße.

Wichtig für jeden Theologen! So eben erschien bei W. Sch midt in Halle: Evyecho! Die in der Verpflichtungsfrage arbeitende Geueral-Synode von C, Fe Dannhauer. geh. 1% Thlr. Obige umfassende und wissenschaftlich durcharbeitete Schrift is nicht allein von höchstem Interesse, sondern wird auch den größten Einfluß aus den Gang der theologischen Streitigkeiten üben. Schon vorx 1hrem Erscheinen erregte diejelbe viel Aufsehen,

Sa M H T E D V A

[709 b] Fur D à se 0 A : Meine schon bekaunte schnelle und billige Anfert von Dameukleidern n. Visites-Mänteln empfehle ich

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Jos. Schnöp f, VVerd. Markt No, 4 B.

Der vierteljährliche

berechnet.

E

Amtlicher Theil,

Landtags - Angelegenheiten. Sipung der Herren-Kurie vom 18, Juni: Gutachten über die Mittheilung der Kurie der drei Stände in Betreff der Abänderung der Verordnungen vom 3, Februarz Verhand- lungen darüber: die Periodizität des Vereinigten Landtags. Sipung der Herren-Kurie vom 19, Juni: Fortseßung und Schluß der Berhandlungen über den in der vorigen Sizung abgebrochenen Gegen: stand: die ständischen Ausschüsse; Kriegsschulden und die Staats- Schulden-Deputation u, #, w,

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gernht:

Dem Ober- und Geheimen Regierungs-Rath Ditmar in Er- furt den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Kantor und Schullehrer Bölt e zu Mammendorf, im Regierungs- Bezirk Magdeburg; und dem Schullehrer Franz zu Grapkow, im Regierungs-Bezirk Frankfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu vêr- leihen.

__ Angekommen: Jhre Durchlaucht die Herzogin von Sagan=- Talleyrand, von Neu =- Streliß;

Se, Excellenz der General der Jnfanterie ‘und General - Adju- tant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, von Berg, von St, Petersburg z

Der Herzogl, anhalt - cöthensche Landes'- Directions - Präsident, von Goßler, von Cöthen.

Landtags - Angelegenheiten, Sihung der Herren=-Kurie am 18. Juni,

Die Sitzung beginnt, unter dem Vorsiße des Marschalls, Fürsten ¿u Solms, um 114 Uhr, Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt.

Marschall: Wir kommen zur Berathung über den Bericht der Abtheilung über die Mittheilung der agndereu Kurie, wegen der Anträge auf Abänderung der Verordnung vom 3. Februar d. J. Jch bitte den Herrn von Keltsch, den Bericht zu erstatten.

Referent von Kelt\ch: Che ich das Gutachten selbst vortrage, werde ih mir einige Bemerkungen erlauben, um die hohe Kurie auf den Standpunkt zu führen, von welchem gus die Abtheilung bei der Bearbeitung der Sache in formeller Hinsicht ausgegangen ist. Das Reglement schreibt im §. 26 in Hinsicht der Petitions-Anträge, weldhe von einer Kurie an eine andere übergehen, vor, daß diejemge Kurie, an welche ein solder Petitions- Antrag gelangt, sih einerjeits über den Beitritt zu dem Beschluß zu erklären und andererseits sich zu äußern hat über. die Gründe der anderen Kurie. Jch habe diese Borschrift des Geseßes 10 verstanden und aufgefaßt: Der Beschluß selbst, den eine Kurie ausspricht, is eine äußere That, welche dadurch eristent wird, daß sih zwei Drittheile dafür erflären, Ueber diesen Beschluß selbst muß die andere Kurie auch irgend eine bestimmte Er- klärung mit ja oder nein abgeben. Cs fommt nun aber dabei darauf an, worüber man si zu erflären hat, was also der Kern der Bitte jedesmal ist. Um durch ein Beispiel dies vielleicht noch deutlicher zu machen, werde ih mir Folgendes anzuführen erlauben: Jh kann zu Jemanden sagen, gieb mir ein Heilmittel, weil ih frank bin, weil ih mich leidend fühle oder dergleichen. Der Rern der Bitte bleibt da- bei immer nur das, daß ich um ein Heilmittel bitte. Die Gründe, die Motivirung einer solchen Bitte und die eigentliche Bitte streng guseinauderzuhalten, wird unter allen Umstäuden dur die unabän- derlichen Gesebe der Logik geboten. Die Motive, welche irgend Je- mand dabin geführt haben, eine bestimmte Bitte auszusprecheu, sind eíne innere Thatz diese bleibt ganz gewiß allemal das Eigenthum jedes Einzelnen einer Majorität gegenüber, wie auch jeder Kurie für sich der anderen gegenüber. Diejenige Kurie, welche sich also weiter zu erflären hat über eine an sie gelangte Bitte der anderen Kurie, hat sich wohl über die Gründe zu äußern. Sie is aber nach der Ansicht der Abtheilung niht im Stande, in das innere Gebiet des Eigenthums der Gründe der anderen Kurie einzugreifen; sie hat also einerseits feine Macht, jene Gründe irgendwie zu vernichten, sie hat aber auch eben so wenig andererseits irgend eine Verpflichtung und kann durch Niemand gezwungen werden, irgend einem Grunde beizu- treten, dem sie nicht beitreten will. Es muß aber von der Kurie, an die ein solcher Petitions-Antrag einer anderen Kurie gelangt, auf jeden Fall doch eine Aeußerung über die Gründe erfolgen, das schreibt das Geseß vor, Die Abtheilung hat angenommen, daß dieser Aus- spruch insofern formell ein auderer sei, als bei den Königlichen

) Pránumerations : Preis beträgt 2 Rthlr. (Behrenstraße Nr. 57) gemacht ; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das ins Haus gesandt. Auswártige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Pofi - Aemtern.

Preuß. Cour. für

Allerhöchsten Propositionen, welde ganz selbstständig von jeder | Kurie bearbeitet werden; bei denen is ein in sich vollendetes Ganze als ein Gutachten hinzustellen. Die Abtbeilung hat angenom- men, daß das nicht bei einer Aeuperung über die Gründe einer Pe- tition der anderen Kurie der Fall sei. Die Abtheilung hat daher ferner angenommen, sie habe nit die Aufgabe, jeden einzelnen Grund der anderen Kurie streng zu prüfen, zu fritisiren, darüber abzusprechen, wohl aber sei fie verpflichtet und berechtigt, über die Gründe si er- gänzend, übereinstimmend, widerlegend zu äußern. Das ist der Stanud- punkt, von dem aus sie bei der Berathung der Sache ausgegangen ist, und darum hat das Gutachten die Form erhalten, daß man bei jedem einzelnen Antrage der Petition sih streng daran gehalten hat, was in der Petition als Bitte, was nur als Grund anzuseben sei.

Jch kann nun übergehen zum Vortrage des Gutachtens selbst, und zwar zum ersten Punkte der allerunterthänigsten Bitte der Kurie der drei Stände, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 3. Februar 1847:

Die allerunterthänigsten Bitten der Kurie der drei Stände, be- treffend die Abänderung der Verordnungen vom 3, Februar 1847, sind der Herren - Kurie zu weiterer Beschlußnahme zugegangen. Die vierte Abtheilung erstattet ihr Gutachten darüber, folgt :

1. Der erste Antrag is darauf gerichtet: Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die Einberufung des Vereinigten Landtages alle zwei Jahre auszusprechen, mit Bezug auf die frühere Geseßgebung und aus Gründen der Niüt- lichkeit und inneren Nothwendigkeit.

Des Königs Majestät haben Allerdöchstselbst in dem Patente und den Verordnungen vom 3. Februar 1847, welche die centxal= ständische Versammlung ins Leben gerusen, auf die frühere Geseß- gebung mehrfach hingewiesen und in der Allerhöchsten Thronrede aus- gesprochen, daß das Géseß vom 417. Januar 1820 in seinem un- ausgeführten Theile den Ständen Rechte und Pflichten giebt, die weder von Provinzial - Versammlungen noch von Ausschüssen geübt werden fönnen, und daß Allerhöchstdieselben der geseplihh gebotenen Versammlung alle aus jeuem Geseße fließenden Rechte zuerkannt haben.

Wenn auch über den Jnhalt und Umfang dieser Rechte Verschie= denheit der Ansichten besteht, so vereinigen si doch dieselben zumeist in der Auffassung, daß der Grundgedanke einer regelmäßigen Wie- derfehr der centralständishen Versammlung bereits in jener früheren Gesebßgebung niedergelegt sei.

Jn eine positive Form findet sich dieser Grundgedanke zwar in der früheren Gesetzgebung nicht ausdrüflich eingekleidet. Als ein lebendiger Träger desselben erscheint aber die in dem Wesen der Sache tief begründete inuere Nothwendigkeit, Denn die Geschichte aller ständischen Körperschaften germanischer Volksstämme zeigt, daß regel- mäßige Wiederkehr ihrer Versammlungen das Lebensprinzip ihrer ge- deiblichen Wirksamkeit gebildet hat.

Hieran reiht sih die Ueberzeugung, daß regelmäßige Wiederkehz sich als uüßlih dadurch empfiehlt, daß sie allein einen ruhigeren Ent- widelungsgang der Verfassung und anderer geseulichhen Maßregeln verbürgt und zugleich gegen die Gefahren hüßt, welde außerordent- liche Versammlungen in Zeiten der Noth mit sich führen können.

Des Königs Majestät werden in Allerhöchstihrer Weisheit am besten erkennen, welche dieser Gründe von dem Gewichte sind, um Allerhöchstdieselben zur Gewährung der Wohlthaten pertodischer Wie- derkehr zu bestimmen, welche die Allerhöchste Botschaft vom 22. April 1847 den dankerfüllten getreuen Ständen bereits Allergnädigst in Aussicht gestellt hat.

Zuvörderst ist in der gestellt worden :

Soll der Bitte der Kurie beigetreten werden“ Die Majorität hat mit 10 Stimmen diese Frage aus den henden Gründen bejaht.

Die Minorität mit 3 Stimmen hat dieselbe verneint, weil jie nicht nur keinen Rechtsgrund hierfür erkennt, \fondern auch diese Pe- tition nicht für zeitgemäß hält, obschon auch sie es als wünschens-= werth betrachtet, daß dem von Sr, Majestät eingeseßten Vereinigten Landtage regelmäßige Wiederkehr bewilligt werde.

Die weiter zur Abstimmung gebrachte Frage :

Soll in der Bitte eine Frist ausgesprochen werden? ist von 11 Stimmen verneint, von 2 Stimmen bejaht worden.

Die verneinende Majorität findet die von der Kurie der drei Stände gestellte Bitte um eine alle zwei Jahre erfolgende Ciu- berufung weder in der Lage der Geseße noch in der Erfabrung begründet,

Durch diese Abstimmung hat sich der Kurie der drei Stände nux mit eiuer sein würde.

Es wurde zunächst in Erwägung gezogen, ob diese Modisica= tion nur darin bestehen solle, daß die Worte „zwei Jahre hinweg- fallen, dagegen das Wort „periodische ‘’ vor „Einberufung“ einzu- {alten sei.

Demgemäß gestellt :

Ob der Bitte nur dahin beizutreten sei: Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die periodi\che Einberufung des Vereinigten Landtages Allergnädigst aus- sprechen zu wollen,

joie

Abtheilung die allgemeine Vorfrage auf- der drei Stände um Periodizität

vorste-

herausgestellt , daß der Bitte Modification beizutreten

wurde zuvörderst der Vorschlag zur Berathung

das Yulaud. Blatt durch die Stadtpoft,

werden in der Expedition

Bestellungeu für Berlin 1 angegebenen Datum, frei

schon deu Abend vor dem

Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 25 Sgr.

e ————————_————_——_——

daß die Diskussion über den ersten Punkt, wos ob überbaupt eine Bitte wegen regel- an Se. Majestät den

Jch halte dafür, es sich nur darum handelt, mäßiger Wiederkehr des Vereinigten Landtags König zu bringen sei, für sich erfolgen möge.

Fürst Boguslaw Radziwill: JTch würde mir die Bitte er- lauben, daß vor der Berathung der einzelnen Punkte das ganze Guts- achten in seinem Zusammenhange durchgelesen werde, damit die. Ver- sammlung ein Bild des Ganzen hat, und daß erst nachher auf die Berathung der einzelnen Punkte eingegangen werde.

Referent von Kelt\ch: Als Referent würde ih mich dagegen erflären. Jch glaube, daß eine Vorlesung des Ganzen, beleben davon, daß sie etwas ermüdend ist, nicht gerade die Klarheit der Uebers ht befördert, und glaube, es ist viel richtiger, jeden Punkt für sich abgesondert zu besprechen und zu behandeln.

Marschall: Das halte ih auch für das Zweckmäßigste.

Fürst Boguslaw Radziwill: Ih erlaubte mir den Antrag blos gus der Erfahrung, die ih gemacht habe, daß mehreren der Herren das Gutachten jo spät zugekommen ist, daß sie es nicht haben vollständig durchlesen können,

Marschall: Da es aber doch jeßt gedrudckt vorliegt, #0 fann man durch eigenes Lesen antizipiren, und es wird doch das Beste sein, daß man die Verlesung des Berichts über die einzelnen Punkte bis dahin bingusschiebt, bis wir zu ihrer Berathung kommen.

Graf von Landsberg: Wenn zuerst ein Antrag auf Abän- derung der Geseße vom 3. Februar in der Herren - Kurie zur Be= rathung gekommen wäre, so würde ich mir erlaubt haben, den Vors \chlag zu machen , diesen Antrag auf si beruhen zu lassen, weil die flarsten mit inuigstem Danke anzuerkennenden Beweise vorliegen, daß des Königs Majestät Allerhüöchstihre Aufmerksamkeit dahin gerichtet

haben, daß vie Verfassung möglichst vervollständigt werde. Es if jedoch von keinem Mitgliede der Herren-Kurie ein solcher Antrag ge= stet worden, vielmehr liegen der Herren-Kurie Beschlüsse oor, welche die Kurie der drei Stände auf desfallsige Anträge, welche ihr einge- reicht wurden, gefaßt hat.

Unter diejen obwaltenden Verhältnissen scheint es mir Pflicht der Herren - Kurie zu sein, diese Beschlüsse näher zu berathen, frei- müthig und geziemend sich darüber zu außern und Weiteres zu be- schließen, Dieses vorausgeschickt, erlaube ih mir meine Ansicht dahin auszusprechen, daß es, nachdem des Königs Majestät bereits in der höchsten Verordnung vom 3, Februar c. eine periodische Wiederkehr der Vereinigten Ausschüsse auszusprechen geruht haben, otel entspre=- chender sein dürfte, statt dessen die Wiederkehr eines Vereinigten Land- tages zu wünschen. Es sind dafür o viele und verschieden- artige Gründe sowohl in dem früheren Gutachten der 3 Stände- Kurie, als in dem Gutachten der Herren - Kurie vorgetragen worden, daß ih mi füglih enthalten kann, hierauf zurücdzugehen oder weitere Gründe zu entwickeln. J halte nicht dafür, daß es entsprechend ist, Se. Majestät den König mit näheren Bitten zu behelligen. Es wird genügen, wenn die Herren- Kurie ihre Anstcht ausspricht, Von dieser Ansicht ausgehend, erlaube ih mir für den Fall, daß der Vor- {lag des Ausschusses, welcher dahin lautet :

„Die Abtheilung schlägt hiernah der Herren-Kurie vor : Dem Beschlusse der Kurie der 3 Stände mit der Modification beí- zutreten :

Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die periodische Ein«-

berufung des Vereinigten Landtages in einer von Allerhöchst=

demselben zu bestimmenden Frist Allergnädigst aussprechen zu

wollen.“ sich nicht sollte der nöthigen Majorität zu erfreuen baben, folgendes Amendement vorzuschlagen: „Die Herren - Kurie ist der Ansicht, daß es zur Erreichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Majestät den König bei Erlassung der Verordnung vom 3. Februar c, geleitet haben, entsprechend sein dürfte, wenn statt der periodischen 2iederkebr der Vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodische Cinbe=- rufung eines Vereinigten Landtages in einer von des Königs Maje=- stät zu bestimmenden Frist angeordnet werden möchte. Sie glaubt die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit mit Vertrauen Sr. Majestät dem König anheimstellen zu dürfen.“

Marschall: Cs is vorerst zu ermitteln, ob dieser Antrag die erforderliche Unterstüßung findet.

(Mebr als die nöthige Anzahl von Mitgliedern erheben sich.)

Graf von Zieten: Darf ich mix erlauben, zu bitten, daß der Herr Antragsteller das so eben gesprochene Amendement noh einmal verlesen möge, damit man sieht, ob es richtig zu Papter ge=- bracht worden is} ?

Marschall: Es wird gebeten, daß der Antrag nochmals vor- gelesen werde. Jh ersucbe den Herrn Antragsteller, dieses zu thun.

Graf von Landsberg verliest hierauf jem obiges Amende- ment nochmals. Ï s

Graf von Zieten : Seit den 10 Wochen unseres Beisammen- seins is die sogenannte Periodizitäts-Frage |0 erschöpfend, jo gründ- li, ih möchte beinahe jagen, ermüdend beleuchtet worden, daß ich glaube, daß Jedermann bis jeßt darüber diejemge Ansicht sich formirt hat, die er sih zu formiren gehabt hat. Vie Periodizitäts-Frage 1j nicht nur ein Eigeuthum des preußischen Vaterlandes, Deutschlands, sie ist Cigenthum von Europa, Ja, ich sage der ganzen Welt, gewor=- den. Sie ist eines der wichtigsten Momente, die vorgekommen sind, Sie is, so zu sagen, der Uebergang von der alten zur neuen preußpi- schen Geschichte, Jch gestehe srei, daß ich von meinem Standpunkte aus auc für die Periodizität stimme, Jch vergleiche das doeppe D - tent vom 3, Februar d, J, mit einem Gebäude, in welchem Se, Ma-