1847 / 175 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

falen entwidelt hat, überheben mich aller weiteren Bemerkungen. Jch finde Alles: darin, was ih dem verehrten Redner aus Westfalen gegen sein Amendement bemerken wollte. i

Graf von Landsberg: Jch habe mih vorhin {hon aus- gesprochen und glaube, das nicht wiederholen zu sollen. :

Fürst Lichnowsky: Und die Antwort ist darauf gegeben worden. ;

Graf von York: Jch wollte dem verehrten Mitgliede, wel= hes in Vertretung des Fürsten von Rheina-Wolbeck gegen das Gut- achten der Abtheilung gesprochen hat, entgegnen: daß er si in sei- ner Rede allerdings der Aeußerung bediente, er habe sich darum der Minorität angeschlossen, weil er glaube, daß, wenn auch nur versteckt, etwas von dem Rechtsboden dieser Bitte inhärire. Jh glaube, das sind die Worte gewesen. Er hat mit so sihtbarer Bewegung ge=- sprochen, daß ih mich habe fragen müssen, was denn der Grund die= ser Bewegung sein kann, und ih glaube, ihn darin gefunden zu ha= ben, daß eben das Wort Rechtsboden jeßt aus der allgemeinen Gel- tung herausgetreten und eine besondere Bedeutung erhalten hat. Jch erfläre es mir so, daß unter dem Rechtsboden verstanden wird ein festes Beharren auf gewissen Aussprüchen gewisser Gesetze, aus denen man Rechte folgert, und daß dies unter dem Ausdrucke „„Rechtsboden“ verstanden set; denn warum ih eine Bitte an Se. Majestät den Kô- nig nit in aller Unterthänigkeit richten soll, wenn ih sie für recht- lih begründet erachte, das vermag ich nit einzusehen. Es sind bei einer früheren Gelegenheit, bei der Adreß - Debatte, allerdings solche einzelne bestimmte Punkte und Geseße hervorgehoben worden, aus denen man Folgerungen gezogen hat. Jch lasse für jeßt ganz dahingestellt, inwieweit man diese anerkennen oder nicht anerkennen will, inwiefern ich die=- ser Ansicht beistimme oder nicht, es liegt für mich eben in dem allgemei- nen Ausspruch, in Beziehung auf die frühere Geseßgebung, der Vor- theil, daß Niemand in seinem Gewissen bedrängt oder beschränkt wird, sich zu dem einen oder dem anderen oder zu allen Punkten zu bekennen ; daß. aber eine Beziehung auf die frühere Geseßgebung stattfindet, das hat, wie ein hohverehrter Redner aus der Provinz Branden- burg bemerkt hat, Se. Majestät der König selbst ausgesprochen ; ich fann also darin weder eine Unehrerbietung noch eine Jnloyalität er- blicken, und ih möchte gerade deshalb auf diesen Ausdruck ein beson- deres Gewicht legen, weil ih dadurch überhoben werde, auf eine aus= führlihe Darstellung von Gründen einzugehen. Jch selbst bin der Meinung, daß man es nicht thun soll. Wenn übrigens die Noth- wendigkeit ausgesprochen wird, so muß sie doh auch eine rechtliche Begründung habenz denn sonst wäre sie keine Nothwendigkeit, son- dern eine blinde Zufälligkeit, und ih glaube, die hohe Kurie, welche die rechtliche Begründung einer solchen Bitte ganz außer Augen seßt, würde vielmehr auf eine sehr bestimmte Weise vor Se. Majestät den König treten, als gerade dann, wenn sie sich in ciner allerunterthänigsten Bitte naht, welhe auf von Sr. Majestät dem Könige selbst im All- gemeinen ausgesprochenen Grundlagen des Rechts beruht. Wenn nun in die Berathung ein anderer Punkt schon hineingezogen worden ist, von dem ih der Meinung war, er würde besonders berathen werden, nämlich die zweijährige Periodizität, die erbeten werden foll, so muß ich allerdings dagegen mich entschieden Artie Cer bee rühmte Rechtsgelehrte, dessen vorhin ein Mitglied dieser Versammlung erwähnt hat, hat gesagt, man könne allerdings aus früheren Geseben, “hie überhaupt nur eine jährlihe Einberufung des Landtages er=-

itten.

Es ist also no in einen gewessen Zweifel gestellt, ob das mög-

lich is oder nicht. Es handelt sich hier aber uicht um die juristische

Entscheidung der Fragez zu der juristischen Entscheidung einer Frage

sind wir, glaube ih, von Sr. Majestät dem König nicht hierher be- rufen. Wenn also Viele in dieser Versammlung trob einer, wie mir

erinnerli, nicht vollständigen Entscheidung um so mehr si verpflich= tet erahten, eine im Ret begründete Bitte vor Se. Majestät den

König in aller Unterthänigkeit zu bringen, so muß ich sagen, daß ich darum für die zwei Jahre nicht stimmen kann, weil, wenn ih auf den wie oben bezeihneten Rechtsboden trete, also mich auf die einzelnen Rechtspunkte aus früheren Geseßen beziehe, ich nur um eine jähr- liche Einberufung des Landtages unterthänigst bitten könnte. Es ist aber niht meine Meinung, weder irgend wie die Gründe des Rechts speziell anzuführen, noch solche Folgerungen daraus zu ziehen, daß ich jährliche Einberufung erbitten kann; ich habe aber gar feinen Grund, um die Einberufung alle zwei Jahre zu bitten, und dies würde mir beinahe ein der Entscheidung Sr. Majestät des Köuigs vorgreifender Ausspruh scheinen. Jh kann mich daher nur dahin erklären, daß man um eine ganz allgemein gefaßte Periodizität petitionire und Sr. Majestät dem König die Entscheidung überlasse, denn ih glaube, mich nicht zu täuschen, daß in der Versammlung nur Wenige sein werden, die so bestimmt von dem juristischen Rechte überzeugt wären, welches bei einer früheren Debatte erwähnt worden ift, daß sie darum sich verpflichtet erachteten, auf alljährliche Einberufung des Landtags anzutragen. Jch habe auch, wenn ih früher erklärt habe, daß ih von dem Ausspruche des Rechts nicht lassen konnte, nur den allge= meinen Grundsaß aussprechen, keinesweges mihch auf jene einzelnen früheren Punkte mich. beziehen wollen, Jch mag diese Ansicht theilen oder nicht. Jh finde im Gegensaß gegen mehrere früheren Redner, daß es Pflicht des Landtages ist, die er gegen Se. Majestät den König zu erfüllen hat, daß er nur um Periodizität bitte. Allerdings kann ih hier nur vorausseßungweise sprehen, da mir die hohe Ju- tention Sr. Majestät des Königs vollständig unbekannt ist, ih glaube aber, Se. Majestät haben das Patent nicht als ein vollendetes ab= ge\shlossenes hingeben wollcn, er hat es als bildungsfähig den Stän- den verleihen wollen, damit er die Meinung der Stände hören und nah Seiner Allerhöchsten Weisheit entscheiden könne, was denn nun noch an dem gegebenen Geseße zu modifiziren sei. Weil Se. Maje= stät nicht ein neues Gesey auf das erst gegebene gleih hat wollen folgen lassen, darum hat er gerade die Stimmen seiner Stände hören wollen, und ih glaube, cs ist auc in dieser Beziehung eine Pflicht, 208 wir Sr. Majestät allerunterthänigst unsere Ueberzeugung vor- ragen.

: Fürst W. von Radziwill: Nach den trefflichen Reden, welche si hier haben vernehmen lassen, muß ih die Nachsicht der hohen Versamm- lung eine kurze Zeit in Anspruch nehmen. Jh bin fein Mann der Worte, niht gewöhnt, meine Gedanken in lange Reden einzukleiden, ih muß indessen doch meine Ansicht theils über einzelne Gegenstände der vorliegenden Tages-Ordnung, theils über Aeußerungen einzelner geehrten Redner aussprehen. Jn einem Punkte hat {on mein ver= ehrter Kollege aus der Mark die Beantwortung übernommen, es war der Punkt, den ein fürstliher Redner aus der Rhein-Provinz in Be- giehung auf das Verhältniß der Herren-Kurie zu der mit so großer

tehrheit der Drei-Stände-Kurie beschlossenen Petition anführte. Jch will mich nicht weiter darauf einlassen, sondern nur wiederholen, daß, je wichtiger die Frage is, welche der Herren-Kurie vorliegt, desto mehr 08 sie nah meiner Ansicht von der Unabhängigkeit durhdrungen sein, welche ihre Geltung in den Augen des Königs, in den Augen des Volkes, in ihrem eigenen Bewußtsein zu etn allein geeignet ist. Der Antrag, der ihr vorliegt, mag nun kommen von der Krone, aus der anderen Kurie oder aus ihrem eigenen Kreise, so -ist es nah mei- ner Ueberzeugung unsere Pflicht, ihn so objektiv als möglich zu be- trahten und uns nur von unserer Ueberzeugung von dem Wohle des Staates leiten zu lassen. Es is von dem geehrten fürstlihen Redner

1272 aus der Rheinprovinz und von dem fürstlihen Redner aus Schlesien uns das Beispiel der Aristokratie eines benahbarten Landes ange- führt worden.

Jch kann das Beispiel hier nicht ganz zutreffend finden. Diese Aristokratie hat in einer welthistorischen Krise sih selbs verlassen, sie hat daher aufgehört, als politishe Corporation weiter fortzubestezen, so ehrenvoll auch die Judividuen sind, die dieselbe belebt haben. Das ist eine Gefahr, die uns hier nicht bevorsteht, denn gerade, daß wir so vollzählig hier sind, is, wie von einem fürstlihen Redner der Rheinprovinz gesagt wurde, ein Beweis, daß wir nicht Willens sind, uns selbst zu verlassen.

Jch vetkenne keinesweges die Wichtigkeit, welche die Sympathieen Deutschlands für uns haben, diese werden uns aber in dem Maße zufallen, als Preußen auf dem Wege der Entwickelung seiner ständi- \hen Institutionen geseßlich und besonnen vorschreiten wird. Eine Gleichartigkeit dieser Entwickelung mit den Verfassungen anderer Län- der is aber dazu niht von nöthen, Preußen ist stark genug, seinen eigenen Weg zu gehen. Jh verkenne durchaus nicht die Wichtigkeit der Frage, die uns vorliegt, und wie bedeutend das Faktum is, daß die Bitten, welche sie enthält, von einer großen Mehrheit der Drei= Stände-= Kurie ausgegangen is, welche die höchsten Staatsbeamten, die ihren Familientraditionen und ihrer Gesinnung nach die konserva- tivsten Mitglieder in sich ließt. Jh glaube, daß in diesem Faktum allein, wie bereits hon von einem ehrenwerthen Mitgliede angeführt worden is, eine wichtige Erfahrung liegt. Unsere Pflicht is es, diese Erfahrung gewissenhaft zu erwägen, jeden Punkt dieser Bitten auf das genaueste zu berathen und, wenn es möglich ist, daß wir uns ihnen anschließen können, die vermittelnde Hand dazu anzubieten, daß sie an die Stufen des Thrones gelangen. Ueber den Rechtspunkt ist \chon so viel gesprochen worden, daß ih ihn nur furz berühren will. Für und gegen denselben sind gewichtige Ansichten ausgeführt worden. Ich glaube, es is dies ein Punkt, über welchen eine Vereinigung der Meinungen nicht zu erzielen is. Jh ehre die Gewissenhaftigkeit dic=- ser Meinungen vollkommmen. Jch möchte aber in Beziehung auf den vorliegenden Fall auf eine Aeußerung zurückkommen, die von cinem geehrten Redner mir gegenüber gemacht worden ist, Die Zweifel über den Rechtspunkt für und gegen sind in der Weise geltend gemacht worden, daß, wenn hier eine Civilfrage zur Entscheidung vorläge, es jedenfalls darüber zum Prozeß kommen müßte. Der Richter allein fönnte darüber entscheiden. Wenn nun im Civilrechte so oft der Fall vorkommt, wo das summum jus, summa injuria wird, so scheint mir dies bei politishen Fragen noch in weit höherem Maße der Fall zu sein, in welchen die Rechtsgründe nicht allein entscheiden , sondern die moralishen Gründe und Begriffe die Rechtsgründe meiner per- sönlichen Ansicht nach überwiegen. Wir haben über die Frage schon in der Adreßdebatte von den Räthen der Krone gehört, daß sie hona fide geglaubt haben, daß das Allerhöchste Patent vom 3. Februar mit der älteren ständischen Geseßgebung in Uebereinstimmung sei. Das ist auch ein Faktum, welches eine ernste Betrachtung verdient, und in diesem Faktum liegt für mich ein Grund, bei der Bera= thung über die Bitte, die wir jest zu formuliren haben, mich niht auf den Rechtspunkt, sondern allein auf die Nothwendigkeit und Nüglichkeit zu beziehen. Wenn ih schon früher bemerkt habe, daß eine Meinungsverschiedenheit über diesen Punkt zwischen Krone und Stände so groß sei, daß nur ein Richter darüber entscheiden könnte, so folgt daraus mit Konsequenz, daß, wenn wir mit dem Rechtspunkte dem höchsten irdischen Richter entgegentreten, ein Zerwürfniß herbei- geführt werden könnte, was doch gewiß von keinem Mitgliede des Vereinigten Landtages gewünscht wird. Wer würde aus einem sol- hen Vortheil ziehen? Ich, für mich, muß mich darum gus Nüslich= feits- und Nothwendigkeitsgründen aus voller Ueberzeugung der For- mulirung der Abtheilung anschließen, Die Gründe des fürstlichen Redners zu meiner Rechten sind es, die mich dabei leiten werden. Jch theile sie ganz. Der Unterschied, welcher zwischen dieser Formu- lirung und dem Antrage eines geehrten Redners aus Westfalen be- steht, bezieht sich mehr auf die Fassung. Jch ziehe die Fassung der Abtheilung vor. E

von Massenbach: Je kleiner die Zahl der Mitglieder ist, mit welchen ih stimme, desto mehr halte ih es für meiue Pflicht, meine Meinung über die Sache gründlih auszusprechen. Es sind drei Punkte, welche in Erwägung gezogen worden sind. Cinmal der Rechtspunkt, Jch kann mich nicht damit einverstanden erklären, daß wir berechtigt sind, im Zusammenhange mit den früheren Gescßen eine Pertodizität zu verlangen. Jh erkläre, daß ich keinen Rechts= punkt finde. Was den Punkt der Nülichkeit betrifft, so sind {hon viele Dinge in der Welt gewesen, die in einer Zeit von den flügsten Leuten für nüßlich gehalten worden sind, deren Schädlichkeit man aber erst später eingesehen hat. Mir will scheinen, daß es mit der Periodizität des Vereinigten Landtages auch so kommen könnte. Jch sehe die Nüzlichkeit davon nicht ein und erfläre mich alio gegen die Bitte. Der dritte Punkt i} eigentlich der, ob der Zeitpunkt zu einer solchen Bitte der passende sei. Dieser Punkt ist eben so viel erwogen worden, und ih schließe mich der Ansicht derjenigen an, welche den Zeitpunkt niht für passend halten, sondern daß wir später erst etne \olche Bitte anzubringen haben. Fch finde in den Worten Sr. Ma- jestät des Königs, die Er in der Thron-Rede zu uns gesprochen hat, die Bestätigung meiner Ansicht. Dort heißt es: Ï S

„Diese wichtige Versammlung wird nun künftig wichtige Abschnitte im Leben "Unseres Staates bezeichnen, welche in Meinem Patente vom 3. Februar d. J. vorgesehen sind. Treten dieselben ein, so will Jch die Landtage jederzeit um Meinen Thron vereinigen, das Beste Meiner Länder mit ihnen berathen und ihnen zur Uebung ihrer Rechte die Ver- anlassung bieten. Jh habe Mir aber die ausdrückliche Be= fugniß vorbehalten, auch ohne die geseßlichen Veranlassun- gen, diese Groß - Versammlungen dann zusammenzuberusfen, wenn Jh es für gut und nüßlich halte, und Jch werde es gern und öfter thun, wenn dieser Landtag Mir den Beweis giebt, daß Jch es könne, ohne höhere Regentenpflichten zu verletzen.“ i

Hier haben wir die Versicherung, daß Se. Majestät der König gern den Vereinigten Landtag versammeln wird, sobald er es für räthlih hält. Se. Majestät hat ferner am N, D, 3, eutigut, „Der nächste Landtag solle sich nach 4 Jahren wieder versammeln. Damit, glaube ih, sind alle Bitten, die wir in diesem Augenblicke an Se. Majestät zu richte hätten, vollkommen beseitigt. Wenn nun einer der ersten Herren Redner heute bemerkt hat, die Petition um Periodizi- tät des Vereinigten Landtags sei gewissermaßen eine Brücke zwischen dér alten und neuen Geschichte Preußens -und insofern von großer Wichtigkeit, so bin ih weit entfernt, diesem zu widersprehen. Jch bemerke, daß ih ihm darin Leistimme. Aber ih kenne die alte Ge- \chihte Preußens und weiß, wodur Preußen groß und mächtig ge- worden ist. Wohin es uns führen wird, wenn wir auf diese Brücke treten und zur neuen Geschichte übergehen, weiß ih niht. Zum Schlusse erlaube ich mir noch eine Bemerkung auf die Aeußerung des ersten Redners aus der Uckermark. Jch weiß nicht, ob ih ihn richti verstanden habe. Wenn dies der Fall ist, so glaube ih nicht, daß seine Behauptung die richtige ist.

“R E Es wurde nämlich bemerkt, daß wir keine Gründe anzuführen brauchten, wenn wir eine Bitte an den

Thron gelangen ließen. Dieser Ansicht bin ih nicht, sondern ih

laube im Gegentheil, wir müssen Gründe anführen. Es is 3. B. Baiimmuná, daß Petitioneu, die einmal zurückgewiesen sind, nicht wieder aufgenommen werden dürfen, wenn niht neue Gründe vorge=- bracht werden. Darum scheint mir, daß keine Petition an den Thron abgehen darf, wenn die Bitte nicht begründet is, Zum Schlusse wiederhole ih, daß ih mich gegen jede Petition erkläre, welche auf Periodizität des Landtags anträgt.

Graf von Arnim: §, 26 Litt. c. des Reglements sagt : „Fs ein Petitions - Antrag in einer der beiden Kurien in der Herren = Kurie oder in der Kurie der drei Stände durch eine Majorität von mindestens zwei Drittel der Stimmen angenommen worden, so wird der Beschluß, daß die beantragte Petition an Uns zu richten sei, unter Angabe der Gründe, in einer nach §. 22 zu vollziehenden Ausfertigung unmittelbar dem Marschall der anderen Kurie mitgetheilt, welcher die Sache in der vorgeschriebenen Weise zur Plenar-Berathung vorbereiten läßt.“

Das i der Gang, den die Sache zu nehmen. Ferner heißt es hier: „Wird der Antrag auch hierbei durch eine Majorität von minde- stens zwei Dritteln der Stimmen angenommen, so ist die Erklärung des Beitritts zu dem Beschluß derjenigen Kurie, von welcher der Petitions-Antrag ausgegangen ist, nebst einer Aeußerung über die Gründe, in der §. 22 vorgeschriebenen Form auszufertigen, worauf Uns beide Ausfertigungen, mittelbst eines von den Marschällen bei=- der Kurien zu unterzeichnenden Präsentations-Berichts, durch Ver= mittelung Unseres Kommissarius zu überreichen sind.“ E Die hohe Kurie is also nur in der Lage, sich über die Gründe zu äußern, auf welche der Antrag basirt ist. Ob sie dies durch ein spezielles Eingehen thun wolle, ob sie sagt, sie fände sih nicht in der Lage, näher auf die Gründe einzugehen, von der Ueberzeugung aus gehend, daß Se. Majestät selbst am besten die Gründe erkennen würden, aus denen sie die Bitte erfüllen möchten, das ist die Frage, welche die hohe Kurie zu erwägen haben wird, aber sie is nicht ver= pflichtet, ihrerseits Gründe für die Anträge anzuführen, die aus jener Kurie herübergekommen und von ihr angenommen sind. Es heißt nicht: sie hat den Beschluß unter Angabe der Gründe zu fassen, son- dern es heißt: sie hat dem Beschlusse beizutreten und über die Gründe sich zu äußern. Jch habe mir erlaubt, dies anzuführen, um zu zeigen, daß wir nur die Gründe anzugeben haben, die unseren etwaigen Mos=- dificationen zu Grunde liegen, denn dies sind die Motive unjeres Antrages , während jene Gründe nur dazu dienen, den Beschluß der jenseitigen Kurie zu motiviren. : | Fürst zu Wied: Jch befinde mih abermals in dem unange= nehmen Falle, eine persönliche Acußerung machen zu missen. Ein fürstliher Redner aus Posen hat meine Worte so ausgelegt, als wenn ih daraus, daß die übrigen deutschen Bundesstaaten Repräsentat19- Verfassungen haben, den Schluß ziehen wollte, day Preußen, um gleichen Schritt mit ihnen zu halten, denselben verfassungsmäßigen Weg gehen müßte. Das habe ih niht vor Augen gehabt, sondern i habe nur gesagt, daß die Vereinsstaaten uiht Vertrauen aus die Solidität unserer staatsrechtlichen Einrichtungen haben wün1den, wenn sie sähen, daß gerade die Grund=-Elemente unjeres ständischen Justi- tuts über ihr Bestehen unter einander im Kampfe seien. Das waren meine Worte, so viel ih mich erinnere, und ich glaube nicht, daß man sie so verstehen könne, daß Preußen denselben Gang gehen solle, den diese Staaten gegangen sind. y O a Graf Solms-Baruth: Bin ich der Diskussion richtig ge- folgt, so hat sich nur die Ansicht in der Versammlung und fast ein- stimmig ausgesprochen, daß die Periodizität für das Gedeihen der vot Sr. Majestät dur das Patent vom 3. Februar gegebenen Jnstitu- tion nüßlich, und daß sie für die Fortentwickelung derselben unerläß- lich sei. Ueber die Art und Weise, wie diese Periodizität jeßt erbe- ten werden soll, äußert man abweichende Ansichten. Es ist aber, jo viel mir erinnerlich i, ein Hauptgrund noch nicht hervorgehoben wor-

den, welcher mir gerade scheint Fur das von dem geehrten Mitgliede aus Westfalen eingebrachte Amendement ganz besonders zu sprechen, und dieser is: Das Vertrauen zu Sre Majestät dem Kömg. Se. Majestät sind dem ganzen Vereinigten Landtage mit Vertrauen ent- gegen gekommen. Es ist so oft erwähnt, man könne, man müsse Rertrauen zu Sr. Majestät haben, nun denn, jo glaube ih, wir fön=- nen dieses Vertrauen auf keine \chönere Weise bethätigen, als wenn wir Sr. Majestät überlajjen, die Weije zu wählen, in welcher er den Wunsch befriedigen wolle, und aus dem Grunde schließe ich mich dem Amendement, welches gestellt worden ist, an, weil es das Vertrauen entschieden ausspricht, welches ich im vollsten Maße hege, als es in dem Vorschlage der Abtheilung liegt.

(Graf von Arnim erklärt bei seinem Namens- Aufrufe, auf

das Wort zu verzichten.)

Graf von Jbenplik: Jch glaube, daß es der Weisheit Sr. Majestät, den Absichten desselben und dem Wohle des Vaterlandes entspricht, wenn die Jnstitutionen vom 3. Februar si befestigen und wenn die Fortbildung derselben, von welcher Se. Majestät selbst ge- \sprochen haben, auf dem Wege unterthäniger Bitten erfolgt und wenn diesfallsige Petitionen so eingereicht werden, daß Se. Majestät der Kbuig eine bestimmte und entscheidende Antwort darauf geben fann. Jch würde nicht aufgestanden sein, um dies zu sagen, ich hörte aber von einem Redner hier in meiner Nähe, daß es mehr Vertrauen zeige, nicht zu bitten, als eine bestimmte Bitte auszuspre= chen. Dem muß ih mich entschieden widerseßen. Was ist natür= licher, als den Vater, was vertrauensvoller, als den König ehrerbie- tig und bestimmt um das zu bitten, was man wünsht? Jch erkläre mich gegen das Amendement des Herrn Gräfen von Landsberg. Es cheint mir dasselbe in die Kategorie der halben Maßregeln zu gehö= ren. Es will Sr. Majestät die Sache anheimgeben, aber nicht als Bitte den Wunsch aussprechen, der als ein so allgemeiner doch klar am Tage liegt. Z

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Jch trete dem Amendement des Grafen von Landsberg aus voller Seele bei, Mir kommt es vor Allem darauf an, daß die Art und Weise, wie die Anträge zu den Stufen des Thrones gelangen, eine solche sei, die Se. Majestät den König als höchsten Gesetzgeber niht in die Nothwendigkeit verseßt, in Widerspruch mit ciner eben nur erlassenen Geseßgebung zu treten. Die Summa der uns vorliegenden Peti= tionen der Drei-Stände-Kurie läßt aber nihts von den Haupt-Jn- stitutionen der Geseßgebung vom 3. Februar übrig, Lie Annahme derselben in dieser Kurie würde aber gerade zu dem zu vermeiden- den Widerspruch des Gesebgebers mit seiner früheren Geseßgebung führen. Von dieser Ansicht ausgehend, komme ih zur Periodizitäts- frage selbs. Daß die Periodizität ständisher Central-Versammlun- gen bei Justitutionen, wie sie die Geseßgebung vom 3. Februar ge- {chaffen hat, eine Nothwendigkeit sei, is durh das Geseß selbst an- erfannt. Sie is dem Vereinigten Ausschusse zugewiesen. Die Noth= wendigfkeitsfrage ist somit erledigt. Es fragt sich also nur : is} es besser, daß die Ausschüsse eine solhe Periodizität erleben oder der Vereinigte Landtag. Wird für den Vereinigten LUndtag entschieden, so fallen die Ausschüsse von selbs, Somit fallen also son zwei Hauptbedingungen der Geseßgebung vom 3. Februar. Die Drei Stände-Kurie hat diese Frage der Periodisirung des allgemeinen Landtages bejaht. Jn diesem Ja liegt die höchste Anerkennung für die Institution der Herren-Kurie, da bei Verneinung. dieser Frage die

Herren-Kurie nur selten in den Fall gekommen sein würde, ihren hohen und \hönen Beruf gegen König und Vaterland zu erfüllen. Aus diesem leßteren Grunde scheint es unzweifelhaft, daß auch die Herren-= Kurie dieses Ja aussprechen werde. Jndessen für jeßt bewegt sich die Beantwortung dieser Frage mit den dafür angeführten ander= weitigen Gründen , für mich nur auf dem Felde der Theorie; denn wir haben erst die praktische Erfahrung eines Vereinigten Landta- gee Die Ausschüsse, wie sie seit dem 3. Februar d. J. geschaffen ind, sind noch gar nicht zusammen gewesen, also fehlt deren Erfah- runz ganz. Es scheint mir voreilig, über die Unzwecmäßigkeit der Ausschüsse sofort abzusprechen. Die Erfahrung aber walten zu lassen, ist eine goldene Regel. Zu zweien Malen hat des Königs Majestät diese goldene Regel uns ins Gedächtniß gerufen, in der Thron-Rede und in der Allerhöchsten Botschaft vom 22. April, als Se. Majestät die junge Gesebgebung yom 3, Februar Allerhöchstselbs für bildungs- fähig erflärten und unseren Wünschen zuvorkamen, indem uns die Wiedereinberufung des Vereinigten Landtages nach vier Jahren ver- heißen wurde, gerade um Erfahrungen zu sammeln. Diese Verhei= ßung verlangt eben so unterthänige, als dankbare Anerkennung. Wie können wir diese {chöner beweisen, als wenn wir beschließen, mit un-= serem Könige den Weg der Erfahrung zu betreten. Dieser Weg ist der Weg der Voisicht, also auch der Weg der Weisheit. Aus die- sen Gründen, und weil ich eine bestimmte Bitte an Se. Majestät zu richten nicht für zeitgemäß halte, \hließe ih mich der Ansicht an, daß die Herren-Kurie zwar ihre Wünsche über Periodisirung des All= gemeinen Landtages vor den Stufen des Thrones ausspreche, aber die Erledigung dieser Frage der Erfahrung und Weisheit Sr. Ma-= jestät völlig anheimstelle, und daß wir dem Könige mit Vertrauen lohnen, dur dessen Vertrauen wir allein hier sind. Bezeichnen wir ges heutigen Tag eines ewig glorreichen Sieges, wo Tausende von aterlandssöhnen für König und Vaterland stritten und thr Leben zum Opfer brachten, und Blut in Strömen floß; bezeihnen wir die= sen Tag, sage ih, dur einen zweiten Sieg, durch einen Sieg über uns selbst, indem wir die Art und Weise wohl erwägen, in der wir Sr. Majestät unsere Wünsche vortragen, indem wir den Drang nach zu raschem Handeln in uns bekämpfen und dem Gefühle Raum ge-= ben, daß wir Se. Majestät bei einer so jungen Geseßgebung nicht drängen dürfen, die Er ja selbst als bildungsfähig bezeichnet hat. Nicht Worte noch Gefühle sollen unsere Berathungen und Beschlüsse leitenz wenn aber Worte und Gefühle eine tiefe Gesinnung in sich \{ließen, dann lassen Sie dieselbe bei uns Eingang finden und aus uns einwirken, damit wir durch Handlungen und Thaten uns des Vertrauens Sr. Majestät des Königs würdig zeigen. Jch stimme für den Antrag des Grafen Landsberg. i ___ Graf von Axnim: Jh glaube, es 11t sat überflüssig, wenn ich ausspreche, wie {merzlich ih es fühle, einer anderen Ansicht fein zu müssen, als das durchlauchtigste Mitglied, auf dessen Gegenwart und Theilnahme an den Verhandlungen die hohe Kurie gewiß stolz ist, Wenn ich eine andere Ansicht in dieser Beziehung ausspreche, wenn ih glanve, daß der Anschluß an das Amendement des Grafen von Landzberg, was der durchlauchtigste Redner so eben empfohlen hat, zu bedenflicheren Folgen führen fönne, als die Annahme der einfachen Bitte, wie wir sie vorgeschlagen, #o nöthigt mich, diese meine Ansicht abermals auszusprechen, der Umstand, weil es sich hier nicht um die Verfechtung einer einzelnen Ansicht, nicht um persönliche Wünsche, sondern weil es sich nah meiner Meinung um das Wohl der Krone, um das Wohl des Landes handelt und wir in dieser Beziehung jene Unabhängigkeit, die ich früherhin nah einer anderen Seite hin in Anspruch genommen habe, hier gegen Jedermann fest- zuhalten einmal genöthigt sind. Es ist darguf hingewiesen worden, daß wir durch diese Bitte gewissermaßen Se. Majestät in Widerspruch mit der von Jhm gegebenen Geseßgebung seßen, daß wir bitten würden, Se. Majestät möge einen Widerspruch mit Seiner Geseßz= gebung eintreten lassen. Jch glaube nicht, daß es so aufgefaßt wer= den könne, ih glaube, daß Se. Majestät die Pcriodizität in die Geseßgebung hineingelegt, zunächst aber die Ausschüsse hierzu bezeich- net und der Erfahrung vorbehalten habe, dereinst die Vereinigten Landtage periodisch zu machen. Betrachtet man den Ausspruch, daß man die Wiederkehr des Vereinigten Landtags ersprießlih und er= \prießlicher halte, als die der Ausschüsse, betrachtet man diesen Aus-= spruch als einen Widerspruch gegen die Königliche Geseßgebung, fo liegt das nach meiner Meinung eben so gut auch in dem Amende- ment des Grafen von Landsberg.

Dieses Amendement sagt: „Die Herren - Kurie ist der Ansicht, daß es zur Erreichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Majestät den König bei Erlassung der Verordnung vom 3. Februar c. geleitet haben, entsprechend sein dürfte, wenn statt der periodishen Wiederkehr der Vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodishe Einberufung eines Vereinigten Landtages in einer von des Königs Majestät zu bestimmenden Frist angeordnet werden möchte, Sie glaubt die Ecledigung dieser wichtigen Angelegenheit mit Ver- trauen Sr. Majestit dem Könige anheimstellen zu dürfen.“

Prinz von Preußen, Königl. Hoheit (ersuht den Grafen von Ärnim, den Schluß des Amendements des Grafen von Lands- berg vorzulesen): Das ist das, womit ih meine Rede angefangen habe, nämli, daß mir Alles auf die Art und Weise ankommt.

Graf von Arnim: Diese Behauptung: die Wiederkehr des Vereinigten Landtags sei dasjenige, was die heilsamen und wohlthä- tigen Absichten Sr. Majestät mehr erfüllen werde, sagt nur mit an= deren Worten, \ie sei das, was nach der Ansicht der Herren-Kurie nüßlich und heiljam ist. Jnsofern begegnet sich das Amendement vo'lkommen mit der Bitte, die wir aussprechen, denn auch unsere leitet diese Ansicht. Es ist ferner gesagt worden, es erscheine voreilig, wenn man über dieUnzweckmäßigkeitder Periodizität der Ausschüsse schon jeßt ab=- sprechen wolle; das Amendement spricht sih aber ebenfalls bereits über die relative Unzweckmäßigkeit der Ausschüsse aus, denn es sagt : „Da die periodische Wiederkehr des Vereinigten Landtages nüßlicher sein dürfte, als die Wiederkehr der Vereinigten Aus\chüsse‘‘, es spricht also dasselbe Urtheil über die Unzweckmäßigkeit der Ausschüsse und ihre periodische Wiederkehr aus, wie die Bitte, und in dieser Beziehung trifft der Vorwurf der Voreiligkeit sowohl das Amende- ment, als unsere Bitte. Es is ferner gesagt worden, es sei voreilig, die Erfahrung müsse abgewartet werden. Gewiß, glaube ih, wird man mich nicht für einenSolchen halten, der leichtfertig in politischen Dingen anders als an der Hand der Erfahrung gehen will. Aber ih meine, daß hier eine zweifache Erfahrung in Frage steht z die eine ist die, welche die Stände gemacht haben und haben machen fönnen in dem Zeitraum, wo sie versammelt gewesen sind; Se. Majestät der König hat die Ansicht gehegt, es sei vielleicht zu Feststellung dieser Erfahrung noch eines ferueren Landtages bedürftig. Ich E. v0or- hin schon bemerkt, ih glaube, die Stände haben aus dem diesmaligen Landtage die vollkommene feste Ueberzeugung in sich, daß dieses Aus- sprechen ihrer Ansichten keiner weiteren Erfahrungen bedürfe, ja die Ueberzeugung, Pas die Wiederkehr des Landtags ohne Periodizität zu höchst bedenklichen, zus traurigen Ergebnissen führen könnte. Diese Ueberzeu- gung berechtigt, nah meiner Meinung, die Stände vollkommen, ja verpflich= tet sie, diese Erfahrung Sr. Majestät vorzutragen. Sie haben feine weitere Zeit dazuz wenn wir diese Räume verlassen haben, ist die Zeit unserer Thätigkeit zu Ende, unsere Erfahrungen finden dann feinen Ausspruch mehr. Es kann sein, daß Se. Majestät in Jhrer

1273 Stellung sagen: Die Erfahrung dieses einen Landtags genügt Mir ; niht, um auf Eure Bitte gewierig zu entscheiden. Se. Majestät fann sagen: Es mag noch der nächste Landtag stattfinden, und Jch will dann sehen, ob die Erfahrung Mir empfiehlt, Eurer Bitte zu willfahren. Das steht in Sr. Majestät Hand. Hält Se. Majestät der König zu Seiner Entschließung auf Grund der Erfahrung noch einen Landtag nöthig, so wird dies dur unsere Bitte nicht verhin- dert. Das ist ein Gegenstand, über den haben wir uns nicht zu ver= breiten, über den äußert sih unsere Bitte nicht, Aber ih glaube, daß der diesmalige Landtag für die Stände dazu ausgereicht hat, um die Erfahrungen in ihrer Mitte zu sammeln, worauf wir unsere Bitte stüßen fönnen. Was nun den zweiten Saß des Amendements be- trifft, wonach die Herren- Kurie glaubt, die Erledigung dieser wichti= gen Angelegenheit mit Vertrauen Sr. Majestät anheimstellen zu dür= fen, so komme ih auf das zurück, was ih schon früher gesagt habe, daß Se. Majestät hierdurch keine Erklärung der Stände vor sich hat, auf die Sie ohne alles Bedenken, ohne allen Einwand entscheiden fönnen, wie Sie wollen, Das Amendement spricht eine Ansicht aus, aber feine Bitte, es stellt diese Ansicht dem Ermessen Sr. Majestät anheim. Wenn auf Grund dieser Erklärung, vorausgesebt, daß sie überhaupt als eine solche befunden wird, die dazu geeignet ist, r: Majestät vorgetragen zu werden, weil sie weder eine Bitte noch eine Beschwerde ift, vorausgeseßt, daß sie zu den Stufen des Thro- nes gelangt, Se. Majestät hierauf eine Entscheidung treffen wollten, ist der Herr Antragsteller, sind die geehrten Mitglieder, die diese Fassung vorschlagen, denn sicher, daß, weun eine Entscheidung getrof= fen wird, nicht auf dem nächsten Landtage und vor demselben durch allerhand Organe außerhalb des Landtages die Ansicht aufgestell wird: zu dieser Enscheidung hätte es einer Vorlage an die Stände bedurft? ih frage, ob dergleichen Aeußerungen durch das Amcudement abgeschnitten werden? Jch kann diese Frage nur ver= neinen. Jch sehe sogar mit Wahrscheinlichkeit voraus, daß Stimmen laut werden und diesen Puukt aufgreifen und sagen würden: der Kö- nig- scheint die Ansicht der Stände zu theilen, daß es wünschenswerth ist, die periodische Wiederkehr eintreten zu lassenz der König hat die Sache in Erwägung genommen, aber nun mögen Se. Majestät uns eine Proposition vorlegen lassen. Das wird gesagt, werden und wenn es gesagt würde, möchte es eine Gelegenheit sein, um wiederum von maucher Seite her Bedenken gegen die Rechtöbeständigkeit einer sol- chen Maßregel aufzustellen. Dieser Zustand aber, von dem wünsche ih, daß er si in keiner Weise wiederhole. Deshalb lege ich ein sol= ches Gewicht auf das Aussprechen einer Bitte, wo daun Niemand mehr im Stande is, die Rechtsbeständigkeit der Allerhöchsten Ent= scheidung, sie möge ausfallen, wie sie wolle, zu bezweifeln und anzu= fehten. Jch muß daher, so sehr ih es bedaure, dieser Ansicht, die ausgesprochen worden ist, entgegentreten. Sie i gewiß von einem uns Alle beseelenden Wunsche geleitet, Sr. Majestät unsere Wünsche so vorzutragen, wie es nicht irgendwie verlegt. Jch habe aber die feste Zuversicht, Se. Majestät werden bei näherer Erwägung finden, wenn wir das Gesuch in der von uns vorgeschlagenen ehrerbietigsten Weise aussprechen, daß uns die inncrste Ueberzeugung dabei ge=- leitet hat, daß dies im Juteresse der Krone, im Interesse des Landes liegt. Jh möchte niht die Verantwortung über- nehmen, die uns treffen kann und wird, wenn wir den nächsten Land= tag mit neuen Fragen in Bezug auf unsere ständische Verfassung beginnen müssenz dem wünsche ih vorzubeugen, \o weit ich es geseß=

lih thun kann. Daher muß ich mich gegen das Amendement erflä= / t; Ur

ren, weil es, nah meiner Meinung, alle etwaigen Nachtheile, die aus der Erörterung diescs Gegenstandes sich deduziren lassen könnten, mit sich führt und den wichtigen Vortheil, den die Petition für die Kroue gewährt, nicht in sich schließt. Se. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen: Der Redner hat die Beantwortung meines Bortrages mit der Bemerkung begon- nen, daß er für sich und Jeden in dieser Versammlung die Unabhän- gigkeit scines Urtheils und Votums in Anspruch nehme. J erinnere mi nit, daß ich irgend Jemanden in diesem Saale diese Unab- hängigkeit abgesprochen hätte ; wenn ih das nicht gethan habe, so muß ih auch im voraus diese Unabhängigkeit für mich in Anspruch nehmen, und so wie Jeder von Jhnen, meine Herren, sein Votum ausspricht, so spreche auch ich es aus. Weun der Redner gesagt hat, die Erfahrung stehe uns bereits zur Seite, \o is dies eine individuelle Ansicht, die 1ch nicht theile; ja selbst, wenn ih sie theilte, würde ich dessenungeachtet bei meinem vorigeu Votum stehen bleiben, daß wir es Sr. Majestät dem König anheimstellen, diesen wichtigen Beschluß ers nah weiteren Erfahrungen zu fassen, und daß der zu stellende Antrag in einer Form beliebt würde, die nicht verleßte und den Ge= seßgeber nicht in Widerspruh mit sich selbst brächte. Gegen diesen Widerspruch is bemerkt worden, er bestände niht. Jch habe mix er- laubt, den Redner bereits zu unterbrechen und zu sagen, daß, wenn er diesen Widerspruch fände, es eben darauf ankomme, in welcher Form dieser Antrag gestellt wird, den wir zu fassen im Begriff sind. Wenn zulelzt bemerkt worden ist, daß, wenn uicht eine bestimmte Bitte ausgesprochen, sondern nur die Worte des Amendements gebraucht würden, nämlich, daß nur ein Wunsch ausgesprochen wird, so weiß ih nicht, warum des Königs Majestät nicht auf diesen ausgesproche- nen Wunsch ebensowohl einen Erlaß bajiren können, als auf eine aus - gesprochene Bitte. Wenn Se. Majestät als höchster Gesetzgeber bin- nen hier und vier Jahren eine Aenderung in Allerhöchstdero Geseßen vornehmen wollen, so werden Sie es von Selbst thun, wir mögen darum gebeten oder nur einen Wunsch ausgesprochen haben. Warum Se. Majestät aber eine Aenderung solcher Gesebe nicht vor- nehmen sollen, weiß ich nicht. Das Gese sagt ausdrücklich, daß Allerhöchstdieselben Sih vorbehalten, den Rath der Vereinigten Stände über die Aenderung ständisher Geseße zu hören, aber das „Muß“ ist nicht ausgesprochen. Sollten also Se. Majestät geruhen, auf unsere Bitte, auf unseren Wunsch eine Veränderung der Gesebe eintreten zu lassen, so wird Allerhöchstderselbe befehlen, ob der Rath der Versammlung zu hören is oder nicht. Sie werden dies in dem einen, wie in dem anderen Falle thun, der Antrag mag dieserhalb als eine Bitte oder nur als ein Wunsch ausgesprochen worden sein.

Graf von Redern: Es scheint in dieser Frage von hoher Wichtigkeit, daß eine möglich große Majorität in der Kurie erzielt werde, und es dürfte vielleicht möglich sein, die verschiedenen Ansich= ten, die sih fundgethan haben, dadurch zu vereinigen, daß man dem Antrage der Abtheilung gemäß sagt: „dem Beschlusse der Kurie der drei Stände mit der Modification beizutreten, Se. Majestät aller- unterthänigst zu bitten, die periodische Einberufung u. \. w. aus- sprechen zu wollen‘‘, und dann ferner hinzufügt: „Lie Kurie glaubt die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit mit Vertrauen Seiner Majestät anheimstellen zu dürfen.“ Darin wird das ausgesprochen, worauf ein erlauchter Redner einen besonderen Werth legte, und das, was der andere Theil der Versammlung als wünschenswerth bean- tragt hat, bleibe stehen.

Marschall: Es fragt sih, ob dieser Vorschlag die geseßlich nothwendige Unterstüßung von 6 Mitgliedern findet.

(Wird ausreichend unterstüßt.)

Landtags-Kommissar: Ein geehrter Redner der hohen Versammlung hat diejenigen Aeußerungen citirt, welche ih in der Kurie der drei Stände in Beziehung auf den vorliegenden Gegen- stand gemacht habe. Es waren zwei Aeußerungen, die eine, daß ih

den Weg der Petitionen für den richtigen der Verständigung halte, die andere, daß ih selbst eine Petition, welche auf Anerkennung frü herer Rechte ziele, nicht für eine illogale erflären fönne. Jch habe diese Aeußerungen allerdings gemacht, die erstere im Gegensaß zu dem, meines Erachtens, völlig unfruhtbaren Wege der Protesta- tion oder, wie es mit einem milderen Ausdrucke genannt wurde, der Wahrungz die andere im Gegensaße zu dem versuchten ge- fährlihen Wege, die ältere Geseßgebung, soweit sie mit derjenigen des 3, Februar vermeintlih nicht übereinstimme, als rechtsbestän=- dig, dadur implicite die leßtere theilweise als nicht rehtsbeständig erflären und damit den alleinigen Boden, auf welchen der Vereinigte Landtag steht, sich selbst unter den Füßen hinwegnehmen zu wollen. Diesen beiden Versuchen habe ih meine Aeußerungen entgegengestellt ; unbedenklich bekenne ich mich noch heute zu denselben und bitte nur daraus nicht die Folgerung ziehen zu wollen, als ob ih jede Peti=- tion für den rihtigen Weg der Verständigung halte oder als ob jede Bitte nun als eine zeitgemäße erscheine. Jch wünsche aber au, daß diese meine Bemerkung nicht negatis , als gegen die Petition, welche die hohe Kurie in diesem Augenblick vielleicht beschließen möchte, gerichtet, angesehen werden möge; es würde mir nicht zustehen, in dieser Beziehung Jhrem eigenen reiflichen Urtheile vorzugreifen. s Die Rechtsgründe, aus welchen die Anerkennung der Periodizi= tät des Vereinigten Landtags beantragt werden fönnte, sind in dieser hohen Kurie nur beiläufig berührt, von feinem einzigen der geehrten Redner is tiefer darauf eingegangen; selbst die Stände - Kurie hat einen eigentlichen Rechtsanspruch nicht geltend gemacht. Der Versuch , eine Petition auf die Anerkennung früherer Rechte je erbitten, hat dort nicht die geseßlihe Majorität erhalten. Die bloße Berufung auf die Hoffnungen aber, welche aus der älteren Gesebge= bung auf Erweiterung der Rechte des Vereinigten Landtags geschöpft werden fönnten, fann gewiß nicht als illoyal bezeihnet werden, und nur auf diese is in den Reden einiger geehrten Mitglieder der Her=- ren-Kurie hingewiesen. Jch glaube deshalb nicht, daß die Räthe der Krone in dem Falle sind, noch einmal auf eine Widerlegung diejer vermeintlichen Rechtsansprüche, die in der Stände-Kurie auf das voll= ständigste stattgefunden hat, cingehen zu dürfen. Nur die eine Be- merkung muß ich mir einem geeyrten Redner aus Schlesien gegenüber erlauben , daß der berühmte Rechtsgelehrte , dessen Kollegen wir zu sein die Ehre haben, keinesweges anerkannt hat, daß aus dem Ge- seße von 1820 das Recht einer jährlichen periodischen Wiederkehr des Vereinigten Landtags irgendwie gefolgert werden fönne; er hat nur gesagt, daß die für einen solchen Anspruch aufgestellten, wiewohl un= haltbaren Gründe nur auf eine jäh rlihe Wiederkehr bezogen wer=- den könnten, der Schluß auf eine andere, als die jährliche pe- riodishe Wiederkehr aber jeder Basis entbehre.

Was die Gründe für die Nüßiichkeit einer periodischen Wieder- kehr betrifft, so habe ih mich in der Stände - Kurie über die Jdee, welche der Geseßgebung vom 3. Februar in dieser Beziehung zum Grunde liegt, ausführlich ausgesprochen, und, da in der agegenwaärtt=- gen Versammlung auch auf diese Materien nicht tiefer eingegangen ist, so glaube ih mi enthalten zu müssen, das zu wiederholen, was ih dort gesprochen und was, wie ich wohl vorausseten darf, dem größten Theile der verehrten Versammlung aus den gedructen De- batten bekannt geworden is. Ich glaube nur furz daran erinnern zu dürfen, daß allerdings die Nothwendigkeit einer Periodizität der cen- tralständischen Versammlungen auch der Gesezgebung vom 3. Februar vorgeschzwebt hat, und daß sie, wie bereits von einem erlauchten Red= ner der hohen Versammlung bemerkt worden, durch die Periodizität der Vereinigten Ausschüsse verwirklicht worden ist. Die Gesetzgebung vom 3. Februar hat unterschieden zwischen solchen Functionen der Stände, welche der Natur der Sache nah periodisch wiederkehren, und solchen, welche an feine regelmäßige Zeitfolge gebunden sind. Für erstere hat sie eine ständische Versammlung geschaffen, welcher die Periodizität gegeben ist, leßtere hat sie an eine Versammlung gewiesen, welcher feine regelmä= ßige Wiederkehr zugesichert ist. Ob nun diese Unterscheidung zweck- mäßig, ob überhaupt die Vertheilung der centralständischen Befugnisse in zwei verschiedene Körperschaften nüßlich sei, diese Fragen haben zu den weitläufigsten Erörterungen geführt, die auch in dieser hohen Versammlung, wie es scheint, die Majorität für die Ansicht gewonnen haben, daß eine solche Trennung nicht vortheilhaft sei, und gerade hierüber wird sich dieselbe in ihrem Voto, besonders in dem Voto über die zweite jeßt vorliegende Frage auszusprehen haben. Nur damit niht aus meinem Schweigen auf ein Zugeständniß geschlossen werden fönne, glaube ih noch zwei Punkte berühren zu müssen. Jn dem Gutachten der Abtheilung is hervorgehoben, wie des Königs Majestät in der Thronrede ausgesprochen hätten, daß das Geseß vom 17. Januar 1820 in seinem ungusgeführten Theile den Ständen Rechte und Pflichten gebe, die weder von den provinzialständischen Versammlungen noch von den Ausschüssen geübt werden fönnten, und daß Allerhöchstdieselben der geseßlich gebotenen Versammlung alle aus jenem Geseße fließenden Rechte zuerkannt hätten, in dem darauf fol= genden Saße aber ist darauf hingewiesen, daß hierin bereits indirekt die Nothwendigkeit der Periodizität anerkannt sei. Die Worte der Allerhöchsten Thronrede sind richtig citirt, aber aus zwei verschiede=- nen Säßen zusammengestellt und schon dieserhalb mit Vorsicht zu be- urtheilen. Judessen würde allerdings ein Widerspruch mit der Geseßgebung

vom 3. Februar vorhanden sein, wenn darin gesagt wäre, daß dieje-

nigen Rechte, welche aus dem Geseße von 1820 entspringen, allein den Vereinigten Ständen übertragen werden fönnten oder sollten. Das is} aber in der Thron-Rede nicht ausgesprochen, sondern nur die Andeutung darin enthalten, daß der Gesammtheit der Provin- zial-Stände der Vollgenuß jener Rechte übertragen sei. Daraus is aber nicht zu folgern, daß dieser Vollgenuß ihr allein zu geben be- \chlossen sei, und hierin liegt eben der Unterschied. Derjenige Theil dieser Rechte, welcher der Natur der Sache nach periodisch wieder- kehrt, und zwar der unbedeutendere, mehr mechanische Theil, ist den

Vereinigten Ausschüssen in Konkurrenz mit dem Vereinigten Landtage überwiesen, und nur die wichtigeren Rechte, die an feine Bcriodizität gebunden, sondern nur von zufälligen ungewöhnlichen Ereignissen ab- hängig sind, hat der Geseßgeber aus\chließlich dem Vereinigten Landtage übertragen. Weil aber diese Befugnisse nur solche sind, die nicht in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehren, war eine Periodizität des Vereinigten Landtags nicht nothwendig und ist deshalb in der Ge- seßgebung vom 3. Februar nicht vorgesehen.

Außerdem hat ein geehrter Redner hervorgehoben, daß in Beziehung auf die Periodizität durh das Geseß vom 3. Februar gleichsam ein Rücksritt gemacht sei; des Kö- nigs Majestät hätten die Periodizität der Provinzial - Stände anerkannt, diese hätten ein ausgedehntes , oder, wenn ih recht gehört, ein materiell unbeschränktes _Petitionsrecht gehabt; es seien nun zwei centralständische Körperschaften geschaffen, die Ver- einigten Landtage mit unbestimmier Wiederkehr und die Vereinigten Ausschüsse mit bestimmter Wiederkehr. Den Leßteren sei zwar au das Petitionsrecht gegeben; diejes Petitionsreht der Vereinigten Aus- \hüsse könne aber das regelmäßige Petitionsreht der Provinzials Stände nicht erseßen. Hierauf habe ih zu bemerken, daß eine ge- seßliche Periodizitat der Provinzial-Stände nicht auêgesprocen, was aber in dieser Beziehung angeordnet, bis dahin nicht widerrufen ist.

Des Königs Majestät haben in den Undtags - Abschieden allerdings