1847 / 175 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Wegfall der durch die Verorduung vom 3, Februar 1847 ge- schasfenen ständischen Ausschüsse aussprechen zu wollen.

Die Minorität mit 3 Stimmen hat sich gegen den Beitritt zu dem Beschlusse erklärt, in ihren Gründen aber sich dahin getheilt, daß eine Stimme diese Ausschüsse zwar nicht befürwortet, aber auch 11 dieser Hinsicht Se. Majestät nicht gedrängt zu sehen wünscht und diese Bitte für überflüssig hält, im Falle Periodizität des Vereinigten Landtages bewilligt werde, E E

eine andere Stimme die Auss\chüs}e für ein sehr nüßliches Justitut hält, E l die dritte Stimme deshalb, weil sie niht um Peritodizitat des Det einigten Landtages bittet, auch nicht für die übrigen Petitions Anträge stimmen zu können glaubt. j je, A A

Graf Ly nar: Durchlauchtigster Marschall! Ih _befürworte, daß die Herren-Kurie den Beschluß der Kurie der drei Staude ver werfen und dem Vorschlage threr Abtheilung also nicht beitreten wolle, Jch habe gestern mit voller Ueberzeugung aus Gründen der Nüßlich= Feit und inneren Nothwendigkeit mih dem Antrag, betressend die Pe riodizität des Vereinigten Landtages, angeschlossen ; ich kann aber ein Gleiches in Beziehung auf den gejtellten Autrag über die Ausschüsse niht thun. Zch erlaube mix zunächst auf ein, ih darf sagen, Mißoerständuh ausmerkjam zu machen, was durch sämmtliche Verhandlungen der Kurie der drei Stände und diejenigen der vierten Abtheilung dieser Kurie durchgegangen ist, Der befürwortete Antrag dieser Abtheilung lautet dahin: i;

„Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall Ler dur die Verordnung vom 3, Februar 1847 geschaffenen jtän dischen Ausschüsse aussprechen zu wollen,“

Nun sind aber die ständischen Ausschüsse nicht durch die Verord=- nung vom 3, Februar d. J., sondern durch die Geseße vom 21. Juni 1842 geschaffen worden, und die zweite Verordnung vom 3, Februar spricht nur aus, daß für gewisse Zwecke die provinzialständischen Aus \hüsse in einen Vereinigten Ausschuß zusammentreten sollen. Wenn die Kurie beschließt, daß dem Antrage beigetreten werden soll, jo würde er jedenfalls anders formulixt werden müssen und die Ab hafffung des Vereinigten Ausschusses beantragt werden. Nach dem aber der Beschluß gefaßt worden is, Se. Majestät um eine Periodizität des Vereinigten Landtags zu bitten, jo hat diese Frage eigentlih sehr wenig Gewicht; denn wenn Se. Ma jestät die erste Bitte bewilligt, so hört der Vereinigte Ausschuß schon von selb auf. Jch darf wohl auf die Verhandlungen der anderen Kurie Bezug nehmen, um \o mehr, als ih nux von dem sprechen werde, was offiziell zu uns herüber gekommen ist, und nicht von dem, was durch die stenographischen Berichte bekannt ward, Es is dort überall hervorgehoben worden, daß man die provinzial ständischen Ausschüsse als centralständische Versammlung nicht wünscht, dem stimme ih aus Gründen der Nüztlichkeit und Nothwendigkeit aus vollem Her zen beiz aber sie haben uach meinem Erachten noch eine ganz andere Bestimmung als der Vereinigte Ausschuß. Der §. 9 des Gesebes vom 21. Juni 1842 lautet: |

Den zum Provinzial-Landtage versammelten Ständen bleibt überlassen, die Wahrnehmung der außer dem Landtage vorkommen den Geschäfte ständischer Verwaltung, insofern sie nicht besondere Ausschüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorstehenden Be-= stimmungen zu bildenden Ausschusse, auch, uach dem Bedürfnisse, einem innerhalb] desselben zu best. llenden engeren Ausschusse oder au nux einzelnen Mitgliedern zu übertragen. Jm Fall die Stände von dieser Besuguiß Gebrauch machen, bedürfen ihre desfallsigen Beschlüsse Unserer Bestätigung, und behalten Wix Uns vor, als- dann auf ihren Antrag wegen des Zusammentritts des Aus\chu\= ses zu diesem Zweck und der Behandlung derartiger Geschäfte, weitere Bestimmungen zu treffen.“

Von diesem ständischen Leben, ja, ih darf sagen, von diesem stän- dischen Wachen haben die Provinzial-Stände, so viel ih weiß, noch nie vollständigen Gebrauh gemacht, und ih halte dies für einen Fehler; Se. Majestät haben mit großem Vertrauen den Provinzial Ständen das Recht bewilligt, daß sie außer der Zeit ihres Zusam- mentritts noch ihre ständischen Rechte sollen wahrnehmen können. Davon haben die Provinzial-Stände bis zeßt nicht vollen Gebrauch gemacht; aber ih würde es für sehr heilsam und im Interesse der Stände halten, wenn \ie jeßt wieder diese Ausschüsse neu wählen und ihnen Aufträge ertheilen würden. Wenn die Stände so handeln, dann werden sie thun, was des Königs Majestät mehrfach als erforderlich bezeihnet haben, und wenn sie Gebrauch machten von dem, was Se. Majestät ihnen gegeben, dann erst wird sih zeigen, ob Gründe der Nüglichkeit und Nothwendigkeit vor handen sind, um an Se. Majestät die Bitte zn richten, daß Se. Ma jestät dem §. 3 der zweiten Verordnung vom 3, Februar d, V ¿- DET dahin lautet :

Den nach dem allgemeinen Gesetze wegen Bildung der Pro vinzialstände vom 5. Juni 1823 erforderlichen Beirath zu den (Ge-

sezen, welche Veränderungen in Personen - und Eigenthumsrechten, oder andere als die im §. 9 der Verordnung vom heutigen Tage über die Bildung des Vereinigten Landtages bezeichneten Verände- rungen in den Steuern zum Gegenstande haben, werden Wir, wenn diese Gesete die ganze Monarchie oder mehrere Provinzen betref- fen, der Regel nach von dem vereinigten ständischen Ausschusse erfordern und ertheilen demselben hierdurc) die Befugniß, solchen mit voller rechtlicher Wirkung abzugeben. Die Vorschrift im Ar- tifel Ul, Nr. 2 des angeführten Geseßes findet dur gegenwärtige Bestimmung ihre Erledigung.

Wie Wir gber in der die Bildung des Vereinigten Landtages betressenden Verordnung vom heutigen Tage bereits vorbehalten haben, auch von diesem dergleichen Gutachten in dazu geeigneten Fällen zu erfordern, so wollen Wir Uns gleichfalls vorbehalten, Gesebe der erwähnten Art, welche die ganze Monarchie oder meh= rere Provinzen betreffen, gusnahmsweise auch den Provinzial- Landtagen zur Begutachtung vorzulegen, wenn dies aus besonde ren Gründen, namentli der Beschleunigung wegen , räthlih er- scheinen möchte.“ i E

cine Ausdehnung geben möge, die ganz im Sinne des §. 9 der Ver- ordnung vom Jahre 1842 sein würde. Jch halte also dafür, daß über die Ausschüsse jebt nichts beschlossen wird; ihre Wirksamkeit wird in den nächsten 4 Jahren ohnehin nicht eintreten, und ih erkläre mich entschieden gegen den Antrag, wie er von der Abtheilung ge- stellt ist. Jch habe kein Bedenken getragen, für vie Periodizität des Vereinigten Landtags zu stimmen, weil wir uns am Schlusse der Zeit befinden, die derjenigen nahe liegt, welche durch die Allerhöchste Bot- haft vom 22. April d. J, als diejenige bezeichnet worden i , in welcher nach gemachten Erfahrungen Vorschläge und Bitten um Ab- änderung der Verordnungen eingebracht werden fönnten, weil in ver Zwischenzeit wir andere Erfahrungen uicht mehr haben fönnen , als diejenigen sein werden, welche die Entscheidungen Sr. Majestät auf die Anträge und Gutachten dieses Vereinigten Landtages geben wer- den. Jch erkenne in dem Antrage, daß Se. Majestät son jeßt ge=- beten werden soll, den Vereinigten Ausshuß aufzuheben , ein Drän- gen und kann mi dem nicht anschließen, und ih bitte also aus mei- ner innersten Ueberzeugung, dem Antrage der Abtheilung nit bei- zutreten.

Graf Botho zu Stolberg: Jh muß mir einige Worte er-

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lauben, um meine Abstimmung heute zu motiviren. Jch habe geßern gegen die Periodizität des Vereinigten Landtags gestimmt, wei ih in der Art, wie die Bitte gestellt worden ist , ein Drängen pn Krone zu erblicken glaubte. Jh gehe aber weiter und thue einen Blick auf die Punkte der Bitte der auderen Kurie , die zu uns her- übergefommen ist, j Sehen wir diese in der Gesammtheit an, \o fann uns nicht ent- gehen, wie auch \hon gestern aus hohem Munde bemerkt worden ist, daß die Hauptbestimmungen der Verordnungen vom 3, Februar dadurch sehr wesentli alterirt werden. : Jch kann nah meiner Ansicht nicht dafür stimmen, daß man in so kurzer Zeit die wichtigsten Punkte einer solchen Geseßgebung schon alterire, ohne längere Erfahrungen darüber zu machen. Jh kann das nicht, so lange ih nicht sehe, was nachfolgen wird; wir wissen aber noch gar nicht einmal, was der nächste Landtag darüber wieder beschließen fönnte, und wie sih die Ansichten darüber gestalten werden, Cs scheint also in jeder Art bedenklich, und ih fann es nicht so be- trachten, als wenn dadurch die Festigkeit der Gesebgebung gewinnen werde. Aber ich bitte, den Blick noch weiter zu richten, denn aus der Gesammtheit dieser vorliegenden Punkte scheint mir hervorzugehen, daß, wenn wir alle, wie sie uns vorliegen, aunehmen würden, sle in Verbindung mit noch anderen Petitionen, die uns meines Wissens noch vorliegen, uns zu einem noch unerkennbaren Ziele führen werden. Meiner Ansicht nah wird durch diese Punkte eine solche Summe von Rechten und Befugnissen den Vereinigten Ständen zugelegt wer- den, daß sie der Krone geradezu gegenüberstehen, und ih weiß nicht, ob man daun nicht sagen fann, daß der Moment herbeigekommen sei, wo man von einer sogenannten Theiluzg der Gewalten sprechen fann, Dies ist aber ein Moment, den ih \o lange als möglich von uns fern zu halten wünsche. So lange wir leben, haben wir uns unter einer einigen und starken Monarchie wohl befunden , unter dem erleuchteten Scepter des Hauses Hohenzollern, dessen Genius ein hoher, ein gerechter, ein weijer ist, haben wir uns wohl befunden; er ist aber wesentlich gestüßt worden durch die einige und starke Macht seiner Regierung. Mit dieser Monarchie ssind wir und alle unsere Sympathieen auf das 1in- nigste und wesentlichste verbunden, ich sage: wir stehen und fallen mit dieser Mouarchie! Jh kaun aber für mein Theil nur eine starke und kräftige Monarchie wünschen, und ih werde für alle Zeiten, 0 lange ih dazu mitwirken kann, es nach meinen geringen Kräften thun. Jch kann aber nah dem Gesagten nichts Anderes in dem Vorschlage erblicken, als eine, wenn auch uicht unmittelbare, doch mit telbare Schwächung der Monarchie oder, was gleih viel is, der Autorität der Krone. Und dies, meine hohen und hochverehrten Herren, bitte ih uns klar zu machen und reiflih zu überlegen, ehe wir die Hand dazu bieten. Vielleicht sehen meine Augen zu s{chwarz, aber daß ih nicht blos dunkle Gespenster sehe, davon bin ich fet überzcugt. Wir wissen nicht, was hinter diesem Momente folgt, wir fönnen auch nicht in die Ferne sehen, ih bitte aber sorglich zu über= legen, was wir thun, Das is es, was ih im Allgemeinen zu be- merken habe, und kann ich daher nach meiner Ueberzeugung nicht für diese Punkte sprechen, wie sie uns vorliegen. Was den Punkt der allgemeinen Ausschüsse im Speziellen betrisst, so bin ih nah meiner Ansicht eigentlich mehr für eine Beseitigung der Ausf\chüsse, weil eine einzelne centralständische Versammlung mix mehr Werth zu haben scheint als eine getheilte; aber ich kann hier meine besondere Ansicht nicht gelteu lassen, ih muß das Ganze ns Auge fassen, und das ist es, was mich leitet, daß ih: gegen den Ausschuß spreche. Bei den übrigen Punkten werde ich vielleicht nod Gelegenheit haben, im Ein zelnen weiter darauf zurückzukommen. e Fürst Lihnowsky: Der verehrte Redner aus der Nieder= lausit, der vorher das Wort ergriff, hat sich gegen den Antrag der Abtheilung ausgesprochen. Die Abtheilung aber hat den Autrag der Kurie der drei Stände dahin modifizirt, daß sie die Worte: „mach

Wegfall der durch die Verordnung vom 3, Februar 1847 geschaffe nen“, der Deutlichkeit wegen beigefügt hat. Es fann also iber die Meinung der Abtheilung kein Zweifel sein. Jch muß aber gestehen, und die hohe Kurie mag mir dies zu Gute balten, daß mi der Angriff dieses verehrten Kollegen sehr verwundert hat, nachdem, wenn meine Ohren mich gestern uicht getäuscht haben, er den Autrag vertheidigt hat, deu man als das Amendement des Grafen von Lands berg bezeichnete. Wenn ich mich geirrt haben sollte, so bitte ih, mich zu unterbrehen. Jn diesem Amendement, dem der geehrte Reduer qus der Niederlausitz beigestimmt hat, heißt es: Die Herren = Kurie 1ist der Ansicht, daß es zur Erreichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Majestät den König bei Erlassung der Verordnung vom 3. Februar c. geleitet haben, entsprechend scin dürfte, wenn statt der periodischen Wiederkehr der vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodische Einberufung eines Vereinigten Landtages in einer von des Königs Majestät zu be- stimmenden Frist, angeorduet werden möchte.““

Also ist bereits gestern in diesem Amendement das, was uns beute beschäftigt, der heutigen Debatte vorgreifend, n dieselbe herein- gezogen worden. Dieses Amendement, über dessen Gestunung und Absicht Niemand in Zweifel sein kann, dem Niemand eine oppositionelle Tendenz beilegen wird, enthielt bereits, _ der heutigen Debatte vorgreifend, was uns heute beschäftigt. (Cs sprach nämli die Bitte an Se. Majestät den König aus, daß} der Verei- uigte Ausshuß wegfallen möchte, und ih muß also glauben und habe bisher geglaubt, daß bei der großen Majorität, womit sih die Ver- sammlung bei der gestrigen Abstimmung dafür erklärte, das heutige Votum sich gleichsam bedingt findet. Wenn Se. Majestät geruhen sollten, uns unsere gestrige Bitte zu gewähren, also irgendwie zu ge- nebmigen, daß die periodische Wiederkehr des Vereinigten Landtages festgesetzt werde, so ist anzunehmen, daß die weite|te Frist dieser Wie- derfehr nah unserem unvorgreiflichen Ermessen die von Sr. Mazjestat in der Botschast vom 22, April für den nächsten Vereinigten Laud= tag Lestimmte Frist sein wird, Wenn also der Vereinigte Landtag alle vier Jahre zusammenfommt, wann soll der Vereinigte Ausschuß zusammentreten? Entweder gar uicht, oder es wird, wenn er verbleibt, die Einheit der ständischen Körperschaft darunter leiden. Jch bitte anzunehmen und zu erwägen, daß die Abtheilung nicht von Provin zial-Verhältnissen, sondern von dem centralständischen Ausschusse in Berlin gesprochen hat, und daß also von der Verordnung von 1847, nicht von der von 1842 die Rede is, Wir haben in der Abtheilung angenommen, daß, wenn Se. Majestät geruhen sollten, unserer ge- strigen Bitte zu willfahren, die heutige dann von selbst folgt; will- fahrt Se. Majestät aber der ersten nicht, so glaube ih dennoch nicht, daß die zweitë Bitte isolirt dastehen, sondern nur eine andere Erle- digung erfahren würde ; daß nämlich die Ausschüsse nicht wegfallen würden, weil der Vereinigte Landtag periodisch niht einberufen wer- den soll. i .

Graf Ly uar: Dem fürstlichen Redner aus Oberschlesien, wel- cher vor mir gesprochen hat, muß ih zunä.hst einräumen, daß ih für das Amendement des Grafen von Landsberg gestimmt habe, und es liegt darin scheinbar allerdings eine Jnkonsequenz;, gerechtfertigt bin ih aber dadurch, daß das Abtheilungs - Gutachten uir erst wenige Augenblicke zuvor behändigt worden ist, ehe die Sivung begann, Wenn ih mich also übec die Arbeit der Abtheilung nicht vollständig in- formiren fonnte, so lebte ich im blinden Vertrauen, daß die Abthei=

lung die Geseße rihtig beachtet habe; ih war der Ansicht, die Ab- theilung habe beantragen wollen den Wegfall des durch das Geseb vom 3. Februar geschaffenen Vereinigten Ausschusses als central- ständische Versammlung ; sie hat aber beantragt den Wegfall mehrerer ständischen Ausschüsse. Das Geseß vom 3, Februar beruft einen Vereinigten ständischen Ausschuß und sagt §. 1, daß dieser aus den verschiedenen Ausschüssen der Provinzial-Landtage bestehen soll. Wenn ih nun erst heute, bei genauer Durchsicht des Abtheilungs Gutadch= tens, auf den nicht rihtigen Antrag aufmerksam ward, so habe ih mir erlauben müssen, das Gesagte zu meiner Rechtfertigung zu ent- wideln. Da das Amendement des Grafen von Landsberg uicht durchgegangen is und das Gutachten der Abtheilung zur Berathung und zum Beschluß noch ofen steht, so habe ih heute Gelegenheit und die Befugniß, meine Meinung geltend zu machen. Der geehrte Redner hat die Nüßlichkeit meines Antrages in Bezug auf die Pro=- vinzial-Landtage selbst niht in Abrede gestellt, und ih muß um jo mehr bei dem Antrage der Verwersung des Abtheilungs-Gutachtens stehen bleiben, | Referent von Kelts{ch: Dem Vorwurfe, daß die Abtheilung das Geseß nicht rihtig angewandt habe, muß ich Folgendes entgegen - stellen. Die Abtheilung nahm daran Anstoß, daß der Antrag der Kurie der drei Stände ihr zu unbestimmt hien. Er lautet dahin : „Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall der Ausschüsse Allerguöédigst auszusprechen. ““ 2 e Die Abtheilung war darüber in ihrer Majorität einig, daß }e nur dem Wunsche beitreten wolle, daß der Vereinigte ständische Aus=- {uß in der Art und Form und Weise, wie er dur die Verordnung vom Z. Februar 1847 über diesen Gegeustand gebildet worden 1)f, wegfallen möge. Sie neigte sih also dahin, daß man bei dem Bei tritt gusdrücklih die Bitte ausuehme um Wegfall der durch die Ver ordnung vom 3, Februar geschaffenen ständischen Ausschüsse. Jh räume das vollkommen ein, daß ein Redactionsfehler möglicherweije in dem Antrage gefunden werden fann, weil in der Mehrzahl ge= prochen worden ist: „Die geschaffenen ständischen Ausschüsse“, denn richtiger würde es sein, zu sagen: „Ben Vereinigten ständischen Aus\huß, wie er durch die Verordnung vom 3, Februar geschaffen ist, Jh glaube, daß die Abtheilung in der Majorität vollfommen mit mir darin übereinstimmen wird, daß das ein Redactionsmangel sei, dessen Abänderung man sich gern gefallen lassen fann. irx haben also die ¿zrage ganz unberührt gelassen, wie die Verhältnisse der Ausschüsse sein sollen, die auf dem Bejeß von 1842 beruhen; der Gegenstand hat uns nicht beschäftigt. _Jenes Geseß führt unter Anderem auch dahin, daß die Provinzial-Stände für gewisse Zwecke kleinere Ausschüsse, Kommissionen ernennen und bestellen können; nach dem von dem geehrten Redner angeführten g. 9 des Geseßes vom 21. Juni 1842 sind aber, wie ih ihn ver stehe, solche Ausschlisse nur möglich für Gegenstände der ständischen Berwaltung, zu weiter nichts; dergleichen Ausschüsse und Kommi|jio nen bestehen aber meines Dafürhaltens in jeder Provinz in vollkom mener Thätigkeit und sind auch unentbehrlich. Um das leßtere Ver- hältniß gar nicht zu berühren, da es durch die Nothwendigkeit ge boten is, is man in der Abtheilung gar nicht darauf eingegangen, ungeachtet ich bemerken muß, daß der Gegenstand zu keiner Crörte- rung darüber geführt hat, welche Wirkung das Gejebß von 1842 ha ben solle, sondern man hat sich nur damit beschäftigt, auszusprechen, man wolle Se. Majestät den König bitten, den Vereinigten Aus chuß, wie er durch die Verorduung vom 3. Februar 154/ gescassen ist, wieder aufzuheben. S Fürst Wilhelm Radziwill: Jch habe mir em Amendement zu der jeßt vorliegenden Frage zu stellen erlaubt, Es lautet: „Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, die Verordnung des dritten Februars 154/ über den Veretinig- ten Ausschuß und dessen Befugni|)e Allergnädig|k dahin ab ändern zu wollen, daß diesem Ausschusse in seinem Ber hältnisse zu dem Vereinigten Landtage keine weiteren Rechte eingeräumt werden möchten, als solche dem ständischen Aus- \husse der Provinzial - Landtage diesem leßteren gegenüber dur die Verordnung vom 21, Juni 1842 beigelegt waren und solches näher aus den §§. 2 und 4 der leßtgedachten Verorduung hervorgeht,“

Jh habe dies ein Amendement genannt und habe dabei sein Ver-= hältniß zu dem Votum der Abtheilung genau ins Auge gefaßt. Wie von dem verehrten Referenten so eben entwidelt, wie von mehreren Mitgliedern mündlich gesagt worden, ist das Votum der Abtheilung über diese Frage absichtlih blos mit Beziehung auf den Vereinigten Ausschuß vou 1847 gegeben. Die Abtheilung is von der Ansicht ausge- gangen, es Majestäts Ermessen lediglich anheimzustellen, ob statt dieses Ausschusses Er vielleicht in Seiner Weisheit geneigf jen möchte, einen An- deren zu substituiren. Jch habe aber es für nöthig gehalten, diejen Punkt \chärfer, bestimmter herauszuheben. Jch thue es in Verfolg der An sichten eines verehrten Redners aus der Ukermark, dessen Abwesen beit ih mit Bedauern ermessez ih hätte ihn gern ersucht, meinen An trag mit denselben Gründen zu unterstüßen, die er in seiner gestrigen Rede klar auseinandergeseßzt hat. Seiue Entwickelung ging nament- lih dabin, unsere Anträge so deutlich als möglich an die Stusen des Thrones zu bringen, so deutlich, daß Se. Majestät sie als positiven Beirath Seiner Stäude ansehen und sie als solchen für die Eutschlie- ßung benußen fönute, die Allerhöchstdieselben in Jhrer Weisheit über die Veränderung der Geseße vom 3. Februar zu beschließen sür gut finden möchten, Jch habe mein Amendement aus Gründen der Nüß- lichkeit gestellt. Jch verkenne keinesweges, wie nüßlich Ausschühe mit vorberathendem Charakter sein können. Jch will mich hei dieser Ansicht auf Erfahrungen stüßen, auf Erfahrungen, die jeßt der Vereinigte Landtag uns gegeben hat. Betrachten wir das Geseß über die Land Ren= tenbanken, über die Mahl- und Schlachtsteuer, so, glaube ih, fönnen wir uicht in Abrede stellen, daß, wenn diese beiden Gesebe durch vorberathende Ausschüsse gegangen wären, manche der Bedenklichkeiten, die ie her- vorgerufen haben, modifizirt oder beseitigt worden wären, Va n0=- mentlich, wie ich anerkenne, Erfahrungen über die Wirksamkeit poli- tischer Justitutionen allein entscheiden fönnen, so habe ih mix fr laubt, dieses Beispiel aus Erfahrung anzuführen, In der pealtGen Bedeutung fällt mein Amendement, wenigstens in wesentlichen Punk- ten, mit dem zusammen, welches ein verehrter Redner aus der Nieder= Lausib gestellt hat. Es ist, glaube ih, nur eiue andere Fassung des Antrages, den er hat stellen wollen. Es unterscheidet sih nur da- durch, daß ich meinen Autrag als Amendement zu dem unseres Aus= usses gestellt habe, und glaube, daß ich aus den aller|eits ange- führten Gründen vollkommen gerechtfertigt bin, wenn ih es nur als Amendement, nicht als Verwerfung der Petition gestellt Habe, die von dem hohen Ausschusse formusirt worden 11. Fn dieser Beziehung er laube ih mre. Fn Amendement der hohen Versammlung zur An

me zu empfehlen. vis L Wall: Es is zuvörderst zu entnehmen, ob der Vorschlag die geseblihe Unterstüßung findet. :

a i L TE Jh möchte mir die Bitte erlauben, daß das Amendement nochmals verlesen werde.

Graf von Jbenpliß: Jh möchte mir die e erlauben, ob ih Se. Durchlaucht den Fürsten Radziwill richtig verstanden habe, Dur@hlaucht haben gesagt: §. 2 und §. 4? nit: 2 bis 4.

Marschall: Es ist der Wunsh geäußert worden, daß das Amendement nochmals verlesen werde.

(Fürst Radziwill trägt dasselbe nochmals vor, #.- o.)

Marschall: Es wird jeßt zu entnehmen sein, ob der Vor= {lag die geseßlihe Unterstüßung von 6 Mitgliedern sindet?

(Er hat sie gefunden.)

Graf Dyhrn: Das, was ich gegeu das verehrte Mitglied aus der Nieder-Lausiß sagen wollte, is jeßt erledigt. Der Herr Re-= ferent hat das, was ich über die Ausschüsse auführen wollte, so gründ= lih erörtert, daß ich darüber nihts weiter zu sagen habe, fondern nur erklären fann, daß ich vollfommen dem Vorfchlage der Abthei- lung mich auschließe, weil ih die Abstimmung durch den gestrigen Be- {luß für vollkommen vorbereitet und in der Konsequenz liegend finde,

Graf zu Lynar:! So gern ih mich mit der Fassung des Amendements des Fürsten Radziwill einverstanden erkläre und mich ihm in späterer Zeit vielleicht gern anschließen werde, so vermag ich es aus anderweit geltend gemahten Gründen für diesen Landtag niht. Jh glaube, daß bis zum nächsten Vereinigten Landtage die provinzialständischen Ausschüsse vollständig genügen werden, und daß es vollkommen an der Zeit bleibt, die fragliche Bitte an Se. Maje- stät bei dem Beginne des nächsten Vereinigten Landtages zu richten. Jch habe {hon geltend gemacht, weshalb ih nicht wünsche, jeßt wei= ter zu gehen und Se. Majestät mit Entscheidungen zu drängen, Jch halte es für unbedenklich, diese ganze Frage wegen der Ausschüsse mit Stillschweigen zu übergehen und die Entscheidung Sr. Majestät dar- über zu erwarten, ob Periodizität des Vereinigten Landtages eintre ten soll oder nicht. Jch stimme bei diesem Vereinigten Landtage für fein Amendement und bleibe auch dabei, daß der Borschlag der Ab- theilung verworfen werden möge.

Fürst von Lichnowsky: Jch kaun nicht leugnen, daß das Amen- dement meines fürstlichen Kollegen aus Posen in vielen Dingen als eine Aunäherung zu den Vorschlägen der Abtheilung betrachtet wer- den kann, Dessenungeachtet möge es mir verstattet sein, auf das zu= rickzukommen, was der Herr Referent gesagt hat, Derselbe hat etwas, was nur Redactiousfehler war, hervorgehoben, und nachdem diese Ver= änderung dem Gutachten substituirt ist, so wird sie dadur zu einem Amendement, deun wir können uns später, so traurig es is, nicht hin- ter unsere Fehler verschanzen, sondern wir müssen jeden verbesserten Tebler als ein Amendement betrachten. Unser Antrag ging dahin: Se. Majestät zu bitten, die ständischen Aus\chüsse wegfallen zu lassen, Bir haben in der Verordnung vom 3, Februar uur eine neue Schöpfung gesehen in Beziehung auf ständische Ausschüsse; und dar- auf hat uns unser verehrter Kollege aus der Nieder-Lausiz aufmerk= sam gemacht. Der Antrag lautet also: „Se. Ma estät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall des durch die Verordnung vom 3, Februar 1847 geschaffenen Vereinigten ständischen Aus\chus- ses aussprechen zu wollen.“ Wenn Ew. Durchlaucht diese Redaction, wie sie von dem Herrn Referenten hier beantragt worden ist, als ein Amendement ansehen wollen, so würde ich bitten, zu fragen, ob es die geseßliche Unterstüßung findet. Dann könnte hierüber debattirt wer- den, und dann würde sih die Debatte stellen zwischen das Amende= ment meines fürstlichen Kollegen aus Posen und zwischen das der Abtheilung.

Marschall: Jch bin nicht der Meinung, daß es als Amende- nent angesehen werden muß, sondern ih erkenne dem Referenten, be sonders wenn ihm andere Mitglieder des Ausschusses beitreten und noch andere nicht widersprechen, das Recht zu, den Vorschlag der Ab- theilung, was die Redaction betrifft, abzuändern, und es würde dies nicht die Folge haben, daß die Frage auf den so abgeänderten: An- trag der Abtheilung nicht die erste sein fönnte. Jch habe dem nichts entgegenzustellen, daß der so abgeänderte Antrag der Abtheilung zu- erst zur Abstimmung komme.

Fürst von Lichnowsky: Darf ih Ew, Durchlaucht bitten, u gestatten, daß der Antrag der Abtheilung fue JeBt 0 Vei... “Landtags - Kommissar: Darf ih mir vielleiht erlauben, einige Erläuterungen zu geben, die die Debatte auf den richtigen Weg zu führen und gabzukürzen geeignet sein dürften? Die Aus- chüsse des Jahres 1842 hatten doppelten Charakter, zunächst einen rein provinziellen, und in dieser. Beziehung ist durh die Verordnung vom 3. Februar nichts geändert. Außerdem aber hatten Se. Ma- jestät der Kbuig Sich schon damals vorbehalten, diese Ausschüsse zu vereinigen und mit ihnen über Gegenstände zu verhandeln, welche die gesammte Monarchie oder mehr als eine Provinz betreffen, wo bei jedo ausdrücklich bestimmt war, daß diese mit den Vereinigten Ausschüssen zu pflegenden Berhandlungen den Rechten der Provinzial= Landtage in feiner Weise präjudiziren dürften, Erstere waren uur dazu bestimmt, entweder Vorlagen vorzubereiten, die au die Provin= zialstände gehen follten, oder Verschiedenheiten in den Ansichten der= selben auszugleichen, oder endlih über folche Gegenstände um Rath gefragt zu werden, zu deren Berathung durch die Provinzialstände leine geseßliche Nothwendigkeit vorlag.

Die Geseßzgebung vom 3, Februar hat nun in Beziehung auf die Ausschiisse, so weit sie bereits Central-Ausschiüsse waren, eine zwie= fache Wirkung geübt; die eine, daß sie solche periodisch machte, die andere, daß sie dieselben mit sehr wichtigen centralständischen Rech= ten, fonkurrirend mit dem Vereinigten Landtage, ausgestattet hat. IRiüirde nun die die Ausschüsse betreffende Bitte so gestellt, wie sie vou der Stäude- Kurie herübergegeben is, so bliebe es allerdings zweifelhaft, ob das Fortbestehen der Ausschüsse überhaupt gewünscht wird oder nicht, und es erscheint daher, wenn die Kurie auf den Antrag eingehen will, ein diesen Zweifel hebendes Amendement jeden- falls angemessen. Was aber den näheren Juhalt des von dem geehrten fürstliden Redner aus Posen gestellten Antrags betri, so würden die dur die Geseße vom Jahre 1842 angeordneten Aus- chü}e in ihrer provinziellen Wirksamkeit unverändert fortbestehen ; als Centralstände würden sie aber die mit dem Vereinigten Landtage fonfurrirenden Befugnisse verlieren und zu solchen in ein analo= ges Verhältniß kommen, wie dasjenige der Ausschüsse von 1842 zu den Provinzialständen, Sie würden die Berathungen des Vereinigten Landtags vorbereiten; sie würden über solche Geseße, welche nicht nothwendig dem Vereinigten Landtage vorgelegt werden müssen, ihr Gutachten abgeben, sie würden endlich noch die Befugniß behalten fönnen, welche der §. 3 der Verordnung vom Jahre 1842 vorge- zeichnet hat, nämlich die Ausgleichung der verschiedenen Ansichten der Provinzialstände. Jn lebter Beziehung würde ihre Wirksamkeit aller- dings viel beschränkter werden, weil allgemeine Geseße der Regel nach nicht vou den Provinzialständen, sondern von den Vereinigten Stän- den berathen werden sollen. Dennoch aber bleiben auch Fälle solcher Ausgleichung übrig, namentlich daun, wenn Geseße nicht die gesammte Monarchie, sondern mehrere Provinzen betreffen und solche von den Ständen der betheiligten Provinzen begutachtet, diese Gutachten aber abweichend ausgefallen sind. Wenn Se. Majestät früher oder später auf die Bitte wegen Periodizität des Vereinigten Landtags eingehen sollten, so würden dann, meiner Ansicht nach, die Vereinigten Aus- \chüsse mit der vollen Attribution, welche das Gesel vom 3, Februar tk Me Bb da A Weise, | 1 durchlauchtigen Redner aus Posen ange- deutet worden, allerdings mit Nuben beibehalten werden können.

Graf von Jbenpliß: Als Mitglied der Abtheiluug wollte

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ih bemerken, daß es wohl {hon hinlänglich aufgeklärt ist, daß die Abtheilung nur die Ausschüsse nah dem Geseß vom 3. Februar 1847 gemeint hat, und daß, insofern die Abtheilung den Antrag der Kuríe der drei Stände bestimmter gestellt und i Ÿ reftifizirt hat, da, wie es in dieser Bitte stand, man es leicht hätte so verstehen fönnen, daß alle Ausschüsse wegfallen sollen. Das ist auch in der Abtheilung zur Sprache gekommen, und es ist durchaus nicht ibre Ansicht gewesen, den Wegfall der Ausschüsse der Provinzial-Stände zu befürworten, und es is deshalb das Datum inserirt worden. Daß dabei der Pluralis statt des Singularis gebraucht is, is, glaube ih, nur ein Redactionsfebler; es is dieser auch bereits zur Sprache gebracht und anerkannt worden, Wenn nun der so modifizirte, auf den Singularis gestellte Antrag der Abtheilung zur Abstimmung fommt, so werde ich allerdings, der Ansicht der Abtheilung getreu, dafür stimmen, Jch wollte aber auch erklären, wie ih finde, daß das Amendement des fürstlichen Redners aus Posen sehr viel für sih hat und vou Nugen sein faun, und daß ih also wünsche, daß es demnächst zur Abstimmung komme.

Marschall: Der Vorschlag wird demnächst zur Abstimmung fommen. Der Ausdruck demnächst is um \o mehr der richtige, weil dies ein Vorschlag is, der nicht modisizirend zum Antrage der Ab- theilung hinzutritt, sondern an dejjen Stelle zu treten die Absicht hat. Es wird dabei beharrt werden müssen, daß der Antrag der Abtheilung zuerst zur Abstimmung kommt, und würde der angeunom- men werden, so wäre allerdings der Vorschlag des Fürsten Radziwill ausgeschlossen, und es würde also keine weitere Frage darauf zu rich ten sein. Es würden also diejenigen, die dem Vorschlag des Fürsten Radziwill beistimmen wollen, folgerichtig dem Antrage der Abtheilung nicht beistimmen können, eben weil er durch die Annahme des An- trages der Abtheilung ausgeschlossen sein würde.

Fürst Wilhelm von Radziwill: Jch wollte mir ein Wort in Bezug auf die Fragestellung erlauben. Jch kann der Ansicht, die Ew. Durchlaucht eben ausgesprochen haben, uicht vollkommen beitre ten. Jch glaube nicht, daß, wern auch das Amendement des Aus- {usses angenommen werden sollte, das meine dadurch exkludirt sein sollte; es schließt sich ganz dem ersteren an,

Fürst Lichnowsky: Jch kann der Ansicht, die mein fürstlicher Kollege aus Posen ausgesprochen hat, nur ganz beistimmen. Es ist das Amendement durchaus nicht diametral entgegengeseßt dem An- trage der Abtheilung. Wir haben uns- gestern und in den leßten Debatten sehr oft in dem Falle befunden, daß wir für ein Amende- ment und dann für ein anderes und endlich für ein drittes gestimmt haben. Jch glaube, nur wenn es sich um diametral entgegengesebte Fragen handelt, kaun die eine durch die andere ausgeschlossen werden. Uebrigens glaube ich, daß, unbeschadet der Worte Ew. Durchlaucht, Jeder von uns sich ganz klar sein wird, wie er zu stimmen hat, und hierzu feiner Vorschrift bedarf.

Marschall: Da wäre ih denn doch in dem Falle, den Red- ner, welcher zuleßt gesprochen hat, zu fragen, ob er der Meinung sei, daß ih durch diese Worte eine Vorschrift habe andeuten wollen.

Fürst Lihnow sky: Ja.

Marschall: Dann würde ih einfa zu erklären haben , daß der Redner sich in einem Jrrthume befindet, weil eine Vorschrift, wie abzustimmen sei, nicht hat gegeben werden können, und deshalb, weil sie niht hat gegeben werden können, auch uicht gegeben ist. Jch habe nur gesprochen von der Reihefolge der Fragen, von der Ord- nung, in welcher sle nach einander zur Abstimmung kommen werden. Von etwas Anderem war nicht die Rede. Ich vLerkenne übrigens auch nicht, nachdem ich den Vorschlag dës Fürsten Radziwill noch ein- mal überlesen habe, daß er so angesehen weiden kann, als habe er nicht die Absicht, blos dem Antrage der Abtheilung entgegenzutreten,

sondern als habe er die Absicht, 1hm nur einen weiteren Zusaß hin-

zuzufügen, nah welchem beantragt werden soll, die Vereinigten Aus- \chiüsse zwar in ihrer jeßigen Gestalt wegfallen zu lassen, aber ihnen zugleih eine wesentlih veränderte Bestimmung zu ertheilen, und in- sofern würde ih der Ansicht des Grafen von Jbenpliß und Fürsten von Radziwill dahin beistimmen, däß auch, nachdem die Frage auf den Antrag der Abtheilung gestellt ist, in beiden Fällen, sie möge be jaht oder verneint werden, noch eine weitere Frage auf den Vorschlag des Fürsten von Radziwill gestellt werden fann. j Graf York: Jh erlaube mir, zu bemerken, daß Ew. Durch- laucht dur die eben gesprochenen Worte eine Andeutung gegeben haben, daß, wenn man für den Vorschlag der Abtheilung stimmt, inan dann für das Amendement des Fürsten Radziwill nicht stimmen fönne, Das sind die Worte, die Ew. Durchlaucht gebraucht haben. und ich glaube nicht, daß es im parlamentarischen Wege richtig ist, daß von Seiten des Präsidirenden, auf dessen Meinung man doch immer großes Gewicht legen soll, wie es auch hier gewiß geschieht, dergleihen Aeußerungen erfolgen. j i Fürst Lichnowsk9: Jh kann dieser Ansicht nur ganz bei- stimmen. Marschall: Diese Ansicht is eine ganz andere, als die vor hin ausgesprochene. Fürst Lichnowsky hat erklärt, daß in meinen Worten die Absicht gelegen habe, zu influenziren auf die zu erwar tende Abstimmung. Ju den Worten des Grafen York erkenne ich nicht, daß er habe aussprechen wollen, daß diese Absicht darin gele- gen habe, deu er erwähnt blos faktisch, daß es möglich sei, daß man sih in Bezug auf seine Abstimmung bestimmen lasse durch die von dem Vorsißenden ausgesprochene Ansicht über die Reihefolge der Fragen, Darin gebe ih dem Grafen York vollkommen Recht ; ich erkenne aber auch darin, daß weder der Graf York, noch ein anderes Mitglied der Versammlung sagen kann, daß in dieser Angabe des Vorsißenden die Absicht liege, auf die Abstimmung selbst zu wirken. Denn der Vorsißende is sehr oft in dem Falle und wird auf den Antrag eines Mitgliedes in der Versammlung und sogar der Mehr= heit derselben sehr oft in den Fall gesebt, zu erklären, in welcher Folge er es für nöthig erahte, die Fragen zu stellen. Der Vor-= sißende is genöthigt, hierauf zu antworten, und wenn der Vorsilzende dann sagt, die Fragen müssen in dieser Reihefolge gestellt werden, so fragt es sich uur, ob er hierin Recht oder Unrecht hat. Hat er Unrecht, so wird es ihm gezeigt werden können, hat er aber Recht gehabt, wie es in diesem Fall gewesen ist, indem ich sagte, die erste Frage muß auf den Vorschlag der Abtheilung, die zweite auf den Vorschlag des Fürslen Radziwill gerichtet werden, #0 wird nur so viel gesagt werden können, daß ich die Reihefolge der Fragen richtig bezeihnet habe, mehr niht, Welches Urtheil die Mitglieder sich sel- ber bilden wollen, wie sie darüber zu stimmen haben, das ist Sache der Mitglieder; Sache des Vorsitzenden is es, die Reihefolge der Fragen anzugeben. Das habe ih gethan auf Veranlassung eines Mitgliedes, wie es denn immer entweder auf Veranlassung der Mit- glieder, oder aus der eigenen, dem Marschall obliegenden Pflicht ge- schieht. Etwas Anderes habe ich nicht gethan. D Graf York: Jch habe dem Marschall nicht das Recht bestrit= ten, die Fragen zu stellen, auh nicht, sih über die Fragen auszu- sprechen; ih habe nur die Bemerkung angegriffen, die Èw. Durch- laucht bei der Fragestellung gemacht haben, daß, wer für den einen Antrag sich entschieden habe, für den anderen nicht stimmen könne. Diese Bemerkung, glaube ih, liegt niht in dem Rechte des Mar- \challs. ; Fürst Lihnowsky: Ew. Durchlaucht haben gesagt

Marschall: J glaube nit, daß Gráf von York hat aus- sprechen wollen, als hâtte ih die Absicht gehabt, auf das Resultat der Abstimmung in irgend einer Weise zu influenziren.

Graf York: habe dies nicht erwähnt, sondern ich habe gesagt, daß ih eine solche Bemerkung, die für eine Versammlung, je größeres Vertrauen sie in ihren Vorsißenden seßt, von großem He- wichte ist, nicht als in der Befugniß des Vorsißenden liegend ct - neu fann.

Marschall: Es wird dabei übersehen, daß ih vorhin erklärt habe, daß, wenn die erste Frage bejaht werde, die andere dann nicht mehr gestellt werden könne, und darüber mi auszusprechen, war ih sogar von dem Fürsten von Radziwill veranlaßt worden. Etwas An- deres sollte niht in meinen Worten liegen, und nah meiner Ueber=- zeugung konnte auh etwas Anderes gar nicht darin gefunden werden. Jch habe aber mich schon selber dahin berichtigt, daß eine zweite Frage auf den Vorschlag des Fürsten von Radziwill doch noch gestellt werden fönne, die erste auf den Antrag der Abtheilung gerichtete mag bejaht oder verneint werden, weil beide Vorschläge im vollständigen Widerspruche zu einander nicht stehen.

Graf Zieten: Jch erlaube mir die Bitte, daß die Debatte ibren Fortgang nehme, d. h. wir zur Sache zurückfehren, und bitte, diesen Antrag zu unterstüben.

(Geschieht hinlänglich.)

Fürst Lichnowsky: Das Reglement erlaubt mir, das Wort wegen einer persönlichen Bemerkung zu verlangen.

Marschall: Falls es sich um eine persönliche Bemerkung hans delt, hat Fürst Licbnowsky zuerst das Wort,

Fürst Lihnowsky: Ew, Durchlaucht haben meinen Namen genannt und gesagt, ih hätte von einer Absicht gesprochen. Fch habe von feiner Absicht gesprochen, sondern nur von einem Faktum. Dieses wollte ih zur Berichtigung anführen; auf dieses Faktum habe ih gefußt, eben so wie der Graf York; ih habe nicht gesagt, daß Ew. Durchlaucht die Absicht gehabt haben, Vorschriften zu ertheilen, sondern daß Ew. Durchlaucht Borschriften ertheilt haben.

von Massenba h: Jch trage darauf an, daß die lebte De=- batte aus dem stenographischen Bericht fortbleibe.

Marschall: Jch sehe keinen Grund dafür ein, im Gegentheil, es is sogar erwünscht, daß Alles, was auf den Geschäftsgang näher oder entfernte? von Einfluß sein kaun, insofern es in der Sibung vorkommt, veröffentlicht werde. Zur Sache bemerke ih, daß, wenn der Fürst Lichnowsky jeßt erklärt, nicht von einer Absicht, sondern von einem Faktum \prehen zu wollen, daß ih nämlih „auf die Versammlung influirt h abe“, und wenn er hierauf einen besonderen Ton legt, dieser Ton nicht für meine Ohren gelten kann, sondern daß er nux Geltung haben fann für die Versammlung. Nur die Versammlung kann beurtheilen, ob sie influenzirt \eiz ih aber glaube, daß dies eben so wenig der Fall ist, als ih die Absicht, auf sie zu influiren, gehabt habe,

Graf Sierstorpff: auch nicht influenzirt worden,

(Mehrere Stimmen: Jch auch nicht!)

von Quast: Wegen der Sache selbs bemerke ih, daß der Herr

Referent mit der größten Gewissenhastigkeit die Ansicht der einzelnen Mitglieder der Minorität im Abtheilungs - Gutachten ausgesprochen hat. Hiernach hat eine Stimme, welche ih abgegeben habe, „diese Ausschüsse zwar nicht befürwortet, aber wünscht auch in diejer Hin- sicht Se. Majestät nicht gedrängt zu sehen und hält diese Bitte für iberflüssig, im Fall Periodizität des Vereinigten Landtages bewilligt werde.“ Nach dem gestrigen Beschlusse der hohen Versammlung, wonah Se. Majestät der König gebeten werden soll, die Periodizität eintreten zu lassen, fann nur der doppelte Fall gedacht werden, daß Se, Majestät der König sich bewogen finden, diesem Antrage zu will= fahren, oder daß die Weisheit Sr. Majestät es angemessen findet, demselben niht zu willsahren. Für den leßteren Fall, glaube ich, würde es keinesweges in der Absicht der Versammlung liegen, daß die Periodizität des Ausschusses wegfalle, damit doch irgend eine Central - Versammlung überhaupt sih periodisch versammle. Sollte aber Se. Majestät der König dem Antrage willfahren, so liegt es in der Sache selbst, nämlich in dem Wortlaute des §. 2 des Patents vom 3. Februar über den ständischen Ausschuß, daß alsdaun dieser Ausschuß von selbs wegfallen werde, denn es heißt darin:

„Der Vereinigte ständishe Ausschuß wird, so oft ein Bedürs= niß dazu eintritt, längstens aber vier Jahr nah dem Schlusse der jedesmaligen leßten Versammlung desselben, der, wenn inzwischen ein Vereinigter Landtag stattgefunden hat, innerhalb derselben Frist nah dem Schlusse des leßteren von Uns einberufen,“

Sollte also Se. Majestät die Periodizität des Vereinigten Land= tags aussprechen, so hat wohl kein Mitglied der hohen Kurie irgend einen Zweifel, daß Se. Majestät diese Periodizität innerhalb dieser selben Frist zulassen werde, welche Allerhöchstdieselben für die perio- dische Wiederkehr des Vereinigten ständischen Ausschusses festzustellen geruhten z es würden des Königs Majestät alsdann aber nicht in dem Falle sein, einen ständis ‘en Vereinigten Ausschuß überhaupt zusam- menberufen zu müssen. Jch glaube deshalb, wir können nah Maß- gabe der vorherrschenden Aeußerungen während der gestrigen Debatte Se. Majestät in keiner Weise drängen wollen, auf die Verwerfun dieses Antrages stimmen, weil dann die gefürchteten Uebel ana nicht cintreten können. Jch bin der Ansicht, daß die Verwerfung schon dasselbe hervorrufen werde, was von dem durchlauchten Fürsten aus Posen beabsichtigt wird, es wird der ständische Ausschuß bestehen bleiben, wie er durch die Verordnung vom Jahre 1842 geschaffen ist.

Graf Dohna-Lauck: Ew. Durchlaucht haben erklärt, daß in beiden Fällen, ob der Antrag der Abtheilung verworfen wird oder nicht, das Amendement des Fürsten Radziwill zur Abstimmung kom- men kann. Dieses halte ih nicht für zulässig. Denn wird der An=- trag der Abtheilung angenommen, wonach die Ausschüsse wegfallen sollen, so kann über das Amendement des Herrn Fürsten Radziwill, wonach den Ausschüssen besondere Befugnisse beigelegt werden sollen, nicht weiter abgestimmt werden.

Graf von Arnim: Wenn ih die Absicht des Antragstellers richtig verstanden habe, \o tritt dasselbe dem Abtheilungs - Vorschlage nicht entgegen, so daß über das lebtere abgestimmt werden fann, und wenn er nicht angenommen wird, das Amendement des Fürsten Rad= ziwill zum Beschluß gebracht werden kann. 5

Graf Dobna-Lauck: Dem stimme ih bei; wenn aber der Abtheilungs - Vorschlag angenommen wird, so kann niht mehr über das Amendement des Fürsten Radziwill abgestimmt werden. :

Marschall: Der Graf zu Dohna-Lauck stimmt also der An-= sicht bei, die ih zuerst ausgesprochen habe, und die ich blos auf Ver= anlassung einiger Bemerkungen, die gemacht worden waren, modifizirt habe. Ér führt an, daß der Antrag der Abtheilung dahin gehe, den Wegfall des Vereinigten Ausschusses zu beantragen, und daß, wenn diesem Antrage beigetreten ist, dann nicht mehr beantragt werden könne, denselben Ausschüssen, deren Aufhebung beantragt wird, diese oder jene Attribution zu ertheilen. Das is, was der Graf Dohna= Lauck gesagt hat. Z i

Graf Arnim: Dies stimmt au mit dem überein, was ih ge- sagt habe, nämlich daß, wenn der Antrag der Abtheilung nicht ange- nommen wird, dann darüber abgestimmt werde, ob das Amendement

Jh lasse mich nicht influenziren und bin

des Fürsten Radziwill anzunehmen sei,