1847 / 176 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1284

S

Allgem einer An zeiger. i Das Abonnement beträgt:

nserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in z 2 Rihlr. für } Jahr. unserem uu EUS Webcenitraße Nr. 573, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei der großen Verbreitung unseres s Rie, 1 Tate: Blattes, namentlih auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des JIn- in allen Theilen der Monarchie und Auslandes, alle das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auh Familien-Nachrichten jeder Art in dem

P E Z G L s M ohne Preis - Erhöhung. Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung ficts Aufnahme finden. Auswörtige haben ihre Jnserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden. Zusendun=- Sei cinzelnen ummern wird

Allgemei U

G Ms and Ana landes nehme Ed

die Erpedition der Preufi. Zei :

Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den

Zu gen von literarischen und artistischen Novitáten, deren Besprehung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wix unter der Adresse der Gl portofrei oder durch Buchhändler-Gelegenheit bewirken zu wollen.

Bekanntmachungen.

[624] Ediktal-Citation,

Die Ausfertigung der gerichtlichen Obligation vom 25. März 1825, so, wie die der Cession vom 17. März 1836, aus welcher für den Tischler Gottfried Beckmann auf der Bauernahrung Nr. 34 zu Schönfeld ein Ka- pital von 30 Thlr. ein getragen steht, is verloren gegan-

en. Es werden daher alle diejenigen, welchen als Eigenthümern, Cessionarien, oder sonst aus einem Titel Nechte an diesem Dokumente zustehen, hierdurch auf- gefordert, dieselben in dem am

7, Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Schönfeld anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls das Dokument für amortisirt erklärt und mit der Löschung der daraus eingetragenen Poft verfahren werden soll.

Schwiebus, den 20. Juni 1847. Das Patrimonial-Gericht Schönfeld 2c.

622

| Wann auf Antrag des Regierungs-Hauptkassen-Kon- trolleurs a. D. Angust Ludwig Ferdinand Paris jeßt zu Uhedel, als Spezial-Bevollmächtigten des Carl Lud- wig Friedrih August von Malzahn auf Ugedel und der verwittweten Landräthin von Malßahn, gebornen von Sobeck daselbst, zur bestimmten Anmeldung und soforti-

gen Begründung dringlicher civilrechtlicher Ansprüche |

an das verkaufte Lehngut Kriesow c. p. und an das

mitverkaufte Vich-, Feld und Wirthschasts-Jnventarium, | auch etwaniger Forderungen an das Kriesowsche Pa- |

trimonialgericht , publica proclamata praeclusiva er-

kanut, terminus peremtorius vor biesiger Großherzogl, Bibra F rg go |

Justiz-Kanzlei auf A den vierzehnten September dieses Jahres

anberaumt, und die Jusertion der desfallsigen Ladungen in extenso in die Schwerinschen Anzeigen verfügt wor- |

den; so wird solches fernerweit hierdurch gemeinkündig

gemacht, Gegeben Güstrow, den 7. Juni 1847, Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsche Justiz-Kanzle (L. S.) A. Radel.

1599 b]

Fahrplan der Berlin-Potsdam-Magdebur- ger Eisenbahn.

7==-- Von Berlin ns Mag- |

deburg.

Morgens 524, 9, Nachmittags 5,

7 Abends 10 Uhr (Ankunft 4 Uhr). |

Von Magdeburg nach Berlin.

Morgens 64, 10, Mittags 12, Abends 6% Uhr. |

Von Berlin nach Potsdam.

R 10 12, 4.09.7, 10 Uhr,

Von Potsdam nach Berlin.

58 10, 12, 2, 32, 5,7, 10 Uhr.

Berlin-®° Jotsdam-Magdeburger

[7186] Eisenbahn.

In den Tagen VONN |

Ge 7 2 è l. bis 17. Juli cr. mit Ausschluß der Sonntage werden in g den Vormittagsstunden ‘von 9 bis 1 Uhr in unserem Kassenlokale zu Berlin und Potsdam

a) die Zinsen Prioritäts-Actien der Berlin - Pots- damer Eisenbahn-Gesellschaft,

b) die Zinsen ver A und I prozentigen Obligationen unserer Gesellschaft

pro E Semester 1847 gegen die be-

treffenden Zins-Coupons gezahlt werden.

Es sind diesen Coupons, und zwar für jede Sorte besondere Verzeichnisse, mit Namensunterschrift und Wohnungsangabe des SMP ers versehen, nach den laufenden Nummern geordnet , beizufügen.

von uns übernommenen

August

Da unsere Bahn schon im vergangenen Jahre in Betrieb geseßt is und die Einnahmen voraussichtlich zur Zahlung mindestens einer, den während der Bauzeit zu zahlenden Zinsen gleichen Dividende für das Jahr 1847 ausreichen werden, so hört die bisherige halbjährige Ver- zinsung unserer Stamm-Actien in Gemäßheit §. 14 des

T i

—_ . Tad . ..

v. Stettin nach Swinemünde:

Montag 1 Uhr Mittags den 28. Juni, 12., 26. Juli, 9,, 23, August, 6. und 29, Septembér,

Dienstag 1 Uhr Mittags den 6., 209, Juli, 3., 17, 31, August, 14. und 28, September.

Mittwoch 1 Uhr Mittags den 20. Juni, 14,, 28. Juli, 11,, 25. August, 8. und 22, September.

Donnerstag 1 Uhr Mittags vom 1. Juli bis 33, Sep- tember.

Sonnabend 1 Uhr Mittags vom 3. Juli bis 25, Sep- tember,

Wie bekannt, gewährt die „Borussia““ für die resp. Reisenden das Angenehme, von keinem der bei den Dampf

Statuts auf, und es wird zu seiner Zeit das Erfor- derlihe wegen Zahlung der Dividende bekannt gemacht werden. Potsdam, den 24, Juni 1847. Das Direktorium der Dn CENRs e ARIREEE Eisenbahn-Gesellschaft.

"91 b 4 E 6 ga 1691») Das Personen-Schiff „Borussia“ wird in diesem Jahre seine regelmäßigen ¿Fahrten D zwischen hier und Swinemünde am 28. d, M. beginnen und in fol- ——_ ender Ordnung fortseßen:

v. Swinemünde nach Stettin :

Montag 7 Uhr Morgens vom 5, Juli bis 27. Sep- tember,

Dienstag Nachmittags nah Ankunft des Post-Dampf- his „Wladimir“ von St. Petersburg den 29. Juni, den 13., 27. Juli, 10,, 24. August, 7. und 21. September.

Mittwoch 8 Uhr Morgens den 7., 21. August, 1., 15. und 29, September.

Donnerstag 7 Uhr Morgens den 1., 15., 29. Juli, 12., 26 August, 9, und 23, September.

Freitag §8 Uhr Morgens vom 2, Juli bis 24, Sep- tember.

UU, 4, 18,

\chiffen unvermeidlichen Uebelständen, als der Hipe der Feuerung, des unangenehmen Fettgeruchs u. #. w. belästigt

Billets zu haben sind. Die Preise sind:

zut werden; sie hat geräumizen Salon und Damen-Kajüte, und neben allen Beqnemlichkeiten eine aufs Beste ein- gerichtete Restauration, so taß jeder hier Ankommende sich direkte nah dem

Schiffe begeben kann, wo auch die

auf der „Borussia“ à Person 15 Thlr,, Kinder unter 12 Jahren die Hälfte; (fürs Billet von hier nah Swinemünde und zurück auf 8 Tage gültig à Person 2 Thlr.);z

Stettin , den 20 Juni 1847.

Domestiken bei ihrer Herrschaft 20 Sgr.; auf dem sie s{hleppenden Dampfschiff à Person 1 Thlr, 2 i i Das Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

| [717 b

E Am 31. Am 31. August

1847. 1847.

" Staats-Eisenbahn- Anleihe des

Großherzogthums Baden,

| vertheilt in 400000 Stück „20 Thaler- oder

Zuziehung der Zinsen à 35 pCt. vom Jahre 1845 an, laut Gese vom 21, Februar 1845 durch nachfol- mittelst | Ziehungen zurübezahlt wird, nämlich: 14mal 50000

| 35 Guld en-Obligationen“, deren Kapital unter | |

| gende 400000 Beträge vierteljähriger

| Gulden, 5Mmal 40000, 12mal 35000, 23mal 15000, 2mal 12000, 55mal 10000, 40mal

| 5000, 2mal 4900, 78mal 4000, 366mal 2000,

| 1944mal 1000, 1770mal 250 u, s. w. zusammen

| 30 Millionen 261495 Gulden betragend.

|

|

E Die nächste Zichung ist am E August 1847 und da jede

| Obligation unbedingt einen der obigen Beträge er- | halten muß, deren fleinster 42 Gulden oder 24 Thaler if, so ist mit Recht zu behaupten, daß keine | solidere und vortheilhaftere Kapital - An- | lage gemacht werden kann.

| ORIGINAL-OBLIGATIONEN, billigt conur8- mäßig, sind bei dem unterzeichneten Bank- haus jeder Zeit zu beziehen. Plane und jede Auskunft, so wie \. Z. Ziehunggslisten, gratis.

J Auch übertragen wir den Verkauf an solide Geschäftêleute, welche sih deshalb an uns zu wenden belieben.

NS. Da wir auch nach der Ziehung die Obliga- tionen wieder zurückfaufen, so braucht, wer von dieser Erleichterung Gebrauh machen will, als Differenz bloß Fl. 1. 30. oder 1 Thlr. pr. Ct. für jede Obligation an uns eingesandt zu werden.

J. Nachmann & Söhne, Banquiers in Mainz a. Rhein.

Seelándische Eisen- [617] bahn. Zinsenauszahlung.

Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn- Gesellschaft zufolge §. 12 des Statuts am 4. Juli d, J.

verfallenen Zinsen von 4% p. a. von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslicferung der originalen

Zinsen - Coupons auf dem Haupt - Büreau der Gesell-

schaft (Kopenhagen, Vesterbro Nr. 2 Glacieholm) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 40 bis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich- nisse derselven in numerischer Ordnung auf dem ge- nannten Comtoir abzuliefern. Kopenhagen, den 18. Juni 1847. Die Direction der Seeländischen Eisenbahn,

Citerarishe Anzeigen.

[621] Literarische Anzeige,

Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß das im Verlage der Hempelsch en Kunsthandlung erschienene Portrait

des Freiherrn von Vincke nicht mit dessen Bewilligung gezeic- net is, und daß das zu dem Werle des Herrn Dr, Woeniger von uns auszugebende Portrait des

gedachten Herrn Abgeordneten das Einzige ist, zu welchem derselbe wirklich gesessen hat.

Stuhr (he Buchhandlg.

In der Verlags - Buchhandlung von

Wilhelm BesSer ix s eben er-

schienent Russlands

[625] älteste Beziehungen z.11 Scandinavien und slantinopel

von Dr, Kurd von Schlözer.

brosch. .10 Sgr.

Kon-

Anfrage an die- Vürgerschaft E Berlins.

Wird unsere gesinnungstüchtige Stadt die um das Wohl des Königs und Vaterlandes so_hoch verdienten Abgeordneten, die ohne Empfang von Seiten der Bür-

gerschaft hier eingezogen sind, nun auch stumm und theilnahmlos aus ihrer Mitte scheiden lassen? Wenn ein Festessen nicht angemessen oder der Kürze der Zeit wegen nicht mehr ausführbar is, läßt sich dann nicht vielleicht irgend eine andere passende Form der Aner- kennung finden, irgend ein stilleres Zeichen unserer Dankbarkeit und der Erinnerung an diese große Zeit?

[714 b]

Die gestern Abend um 11 Uhr erfolgte glückliche Entbindung seiner Frau, geb. v. Svbel, von einem ge- sunden Mädchen beehrt sih ergebenst anzuzeigen

Frankfurt a. M., den 22. Juni 1847. Der Königl. Preuß. Resident Legationsrath Balan.

Für die Stelle eines Maschi- 16201 nen- Ingenieurs

an einer größeren inländischen Eisenbahn wird ein theo- retisch und praktisch gründlich ausgebildeter Techniker gesucht, welcher im Eisenbahndienste bereits erfahren ist. Qualifizirte Mechaniker, welche sich um diese mit ei- nem angemessenen Gehalte verbundene Stelle be- werben wollen, werden ersucht, ihre Dienst-Anerbietun- gen bis Ende Juli d. J. unter Beifügung ihrer Zeug- nisse und eines vollständigen Curriculi vitze an die Gropiusshe Buchhandlung ( Königl. Bauschule) in Berlin unter der Adresse k, 4. 127 portofrei einzusenden,

[713 b]

Frischen Ulmen- Pfund 5 Sgt,, offerirt H. Blankenburg am Harz.

oder Rüster -Saamen, G, Trumpf in

[626] Ein Juserat des 11. Juni in mehreren Zeitungen,

von meiner Mutter, der Frau Kammerherrin- Caroline -

Wilhelmine von Qualen, geb. Gräfin zu Ahlefeldt- Langeland, mich betreffend, zwingt mich zu folgender Entgegnung der Wahrheit gemäß, :

Daß nicht sie, sondern ih, alles, was ich \chuldete, bezahlte, indem ih zu Potsdam unter kurato- rischer Zuziehung des Königl. Preuß. Militair-Waisen- haus-Richters und Garde-Divisions-Auditeurs Borne- mann, so wie des richterlihen Beistandes des Herrn Kammergerichts - Raths Steinhausen daselbst, und im Beisein meines Schwagers, des Königl, Dänischen Kammerjunkers von Willemaes-Suhm, als mündig quittirt habe für meinen somit empfangenen väterlichen Erb -Pflichttheil, ferner erklärt habe in besagter Akte, daß, wenn ich an Geldern mehr erhalten habe bisher oder noch bekäme, wie dieser mir gehörende Erb-Antheil betrage, es mir von meinem zukünftigen Erbe abgerechnet werden solle, und ih endlich, da die Frau Kammerherrin von Qualen als Obervormünderin ihrer beiden Töchter nah dänischen Geseßen so lange sie lebt den Nießbrauch der Zinsen des gesammten Ka- pitals in Händen habe, mich damit einverstanden er- fläre aus freiem Willen, daß mir die Zinsen dieses nur erbetenen, empfangenen und verbrauchten Erbtheils von dem jährlih mir zukommenden Pflicht-Alimentations- Annum abgerechnet werde, die Frau Kammerherrin von Qualen also in Folge dieser von ihr verlangten, richter- lih beglaubigten, meinerseits ausgestellten Quittung, nichts von ihren Geldern für mich hergegeben noch bezahlt hat, noch ferner an Zinsen entbehren wird;z mir somit allerdings nah Verbrauch meines väterlichen Erb-Antheils nichts weiter an Vermögen übrig ver- bleibt, wie eine jährliche geringe mir zufallende Pflicht- Revenüe, so wie ih auch nichts anderes von der Frau Kammerherrin von Qualen verlangt habe noch ver- langen werde,

Potsdam, den 17, Jani 1847. JFduliue von Qualen.,

[715 b] B Ua fa

An Wilhelm R. Bedenke, wenn Du dieses liest, daß durch Deine Entfernung die Deinigen aufs tiefste betrübt und in bange Sorgen um Dich versegt sindz folge der Stimme Deines guten kindlichen Herzens und kehre zurück oder gieb s{hleunig Nachricht von Deinem Leben und Aufenthalte Deinen Angehörigen, welche mit innigster Liebe und s{hmerzliher Sehnsucht dem ent- gegen sehen, sei auch versichert, daß Du noch eine frohe Zukunft zu erwarten hast,

der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußische Zeitung.

Berlin, Sonntag den 27îen Juni

An die Lefer.

1847.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versezt sahen, ciner großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur

unvollständige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitun len, daß wir die Stärke der Auflage gleih zu Anfange desselben danach ian können.

nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations - Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das

zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol- Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene-

Anland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition

(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, {hon den Abend vor dem an ) S ( : ) j gegebenen Datum ei ins Haus gesandt. Auswäártige, des Jn- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post - Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 21 “om

berechnet.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags-Angelegenheiten. Schluß der Sihung der Herren- |

Kurie vom 19, Juni: Schluß der Verhandlungen über die Mit- theilung der Kurie der drei Stände in Betreff der Abänderung der Ver=- ordnungen von 3, Februar+ Ständischer Beirath bei Abänderung der ständischen Verfassung u. \. w.; Mittheilung der anderen Kurie in Betreff

der Vertagung des Vereinigten Landtags. Sihung der Kurie |

der drei Stände vom 21. Juni: Bemerkungen über die zu beob- achtende Tages -Ordnungz Adresse von der freien evangelischen Kirchen- gemeinde zu Königsberg; Bitte in Betre} des baldigen Erlasses einer Militair - Kirchen -Ordnung u. \. w.z Gutachten über die Petition wegen Aufhebung der Geleits- Zölle auf russische und polnische Judenz wird angenommen; Gutachten über mehrere Gnadegesuchez zum Theil abge- lehnt, zum Theil für die Diskussion nicht geeignet befunden; Gutachten betreffend die Petitionen auf Preßfreiheit und Erlaß eines Preßstrafge- segzesz fast einstimmig angenommen; Antrag hinsichtlih der Aufhebung der Anonymität der Pressez bis auf eine Bestimmung, abgelehntz Gut- achten über den Autrag auf Feststellung des Haupt -Finanz-= Etats und auf Kontrole des Staatshaushalts; Verhandlungen darüberz Gutachten über die Petitions - Anträge, betreffend eine Gemeinde- Ordnung für das platte Land in den östlichen Provinzenz wird angenommen; Gutachten über den Antrag wegen Vorlegung aller Gesehe über das Prozeß - und Gerichts-Verfahren an die Stände; Verhanblungen darüberz Gutachten über die Petition in Betreff der Todes-Erklärung verschollener Seeleute z Verhandlungen darüber; Gutachten über den Antrag auf Schärfung der Strafen für Diebstahl u. #. wz wird nicht unterstüßtz Gutachten über die Petition wegen Aufhebung der Erbschafts - Stempelsteuer bei der Succession unter Cheleutenz wird angenommen; Mittheilungen aus der Herren - Kuriez Tages-Ordnung für die nächste Sizung.

Beilagen,

Amtlicher Theil.

L __ Potsdam, den 26. Juni. Seine Majestät der König sind nah Schlesien gereist.

Landtags - Angelegenheiten.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c., entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge- treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Wir haben dur Unseren Laudtags-Kommissarius von den Zwei= feln Kenntniß erhalten, welche bei der Berathung der Anträge Un= serer getreuen Stände auf Abänderung des Patents und der Verordnun= gen vom 3, Februar d. J. über die Auslegung der §§. 4 und 6 der Verordnung wegen Bildung des Vereinigten Landtags erhoben wor= den sind. Zur Beseitigung dieser Zweifel wollen Wir, in Ueberein- stimmung mit den von Unserem Landtags-Kommissarius vorläufig ab= gegebenen Erklärungen, Unseren getreuen Ständen hierdurch eröffnen was folgt :

1) Wenn im §. 4 der Verordnung über die Bildung des Ver= einigten Landtages diejenigen Darlehne, die fortan niht anders, als mit Zuziehung und unter Mitgarantie des Vereinigten Landtags, auf= genommen werden sollen, als solche bezeichnet sind, für welhe das gesammte Vermögen und Eigenthum des Staats zur Sicherheit be- stellt wird, so is es Unsere Absicht niht gewesen, durch diese, wört= lih aus dem Artifel III, der Verordnung vom 17. Januar 1820 entnommene Bezeichnung solche Staats=AÄnleihen, für welche nur ein Theil des Staats-Eigenthums oder der Staats-Revenüen als Sicher- heit bestellt werden möchte, von dem Erforderniß der Zustimmung des Vereinigten Landtags - auszuschließen. Vielmehr is es Unser Wille, daß die Aufnahme von Staats-Anleihen in Friedenszeiten und die Ausfertigung von Schuld-Dokumenten über solche Anleihen, so wie eine Vermehrung der in den umlaufenden Kassen-Anweisungen beste- henden unverzinslichen Staats-Schuld nicht anders, als unter Zu- stimmung des Vereinigten Landtags, erfolgen soll. Dies findet jedoch

feine Anwendung auf die lanfenden Verwaltungs-Schulden, indem

dieselben lediglih in Anticipationen der Staats-Revenüen auf kürzere Zeit bestehen und durch sie das Land mit neuen Lasten nicht be- \chwert wird. Zu solchen Verwaltungs-Schulden bedarf es, wie bis- her, so auch in Zukunft, der ständischen Mitwirkung nicht.

2) Da für die im §. 6 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags vorgesehenen Fälle, in denen die Einberufung desselben durch politishe Verhältnisse verhindert werden möchte, bei Aufnahme von Darlehnen ausdrüklich nur die Zuziehung der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen vorgeschrieben ist, so folgt hon hieraus, daß Unsere Absicht nicht dahin gegangen sein fann, der gedahten Deputation ein Recht der Zustimmung zu Staats-Anleihen beizulegen. Um jedoch jeden Zweifel über diese Unsere Af cht zu lösen, nehmen Wir keinen Anstand, hierdurh Unse- ren ccuen Ständen ausdrücklih zu erklären, daß die ständische

De ation für das Staatsschuldenwesen niht dazu bestimmt ist,

«en Bereinigl Landtag in seinen geseblihen Befugnissen hinsicht- h der Konsentirung von Staats - Anleihen zu erseßen oder zu

“1

Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden

| gewogen.

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (0e) Px Lon Preußen,

(gez) von Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn, von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Freiherr von Canib.

von Düesberg. j An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge=- treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Wir haben aus der Uns unterm 23sten d. M. vorgelegten Pe= tition Unserer getreuen Stände auf Abänderung und Declaration des

; Patents und der Verordnungen vom 3, Februar d. J. die Zweifel

ersehen, zu welchen die Fassung. des §. 9 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages Unseren getreuen Ständen Ver= anlassung gegeben hat. Um diese Zweifel zu lösen, erklären Wir hier= durch, daß in dem dur das allgemeine Geses vom 5. Juni 1823 bestimmten Umfange des Rechtes der Stände, mit ihrem Beirath ge=- hört zu werden, dur die Verordnungen vom 3. Februar d. J. keine Schmälerung eingetreten ist, daß vielmehr dieses Recht in Betreff allgemei= ner Geseße nach Inhalt des §.*42' der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages nund des §. 3 der Verordnung über die periodische Einberufung des Vereinigten ständischen Ausschusses, auch, wenn dergleichen Geseße Veränderungen in den Steuern zum Gegen- stande haben, ungeshmälert auf den Vereinigten Landtag und auf den Vereinigten ständischen Ausschuß übergegangen ist, so weit nicht die zuleßt erwähnte Gesebßesstelle den Provinzial - Landtagen jenen Beirath für einzelne Ausnahme-Fälle vorbehalten hat, Der g. 9 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages enthält demnach in keiner Weise eine Schmälerung, vielmehr nur eine wesent= liche Erweiterung der ständischen Rehte. ; i

Wenn Unsere getreuen Stände ferner die Besorgniß hegen, daß in der Bestimmung des erwähnten §. 9, wonach das dem Vereinig= ten Landtage von Uns verliehene Steuerbewilligungs-Recht auf die Domainen und Regalien nicht bezogen werden soll, eine Beschränkung der ständischen Gerechtsame gefunden werden könnte, so wollen Wir diese Besorgniß hiermit dur die Erklärung beseitigen, daß es bei Erlaß der gedachten Bestimmung nicht in Unserer Absicht gelegen hat, in den verfassungsmäßigen rechtlihen Verhältnissen der Domainen und Regalien irgend eine Veränderung herbeizuführen, daß mithin diese rehtlihen Verhältnisse dur die Verordnungen vom 3. Februar d. J. in keiner Weise alterirt sind.

Was die in der Petition vom 23sten d. M. beantragten Abän- derungen Unseres Patents und der Verordnungen vom 3, Februar d. J. bctrifft, so is Unseren getreuen Ständen aus der Anrede, mit welcher Wir sie bei Eröffnung des Landtages begrüßt haben, so wie aus Unserer Erwiederung auf ihre Adresse, Unser Entschluß bekannt, an die weitere Ausbildung des von Uns selbst für bildungsfähig er- flärten neuen Verfassungswerkes nicht anders als auf der Grundlage reifliher Erfahrung zu gehen. Getreu diesem Entschlusse, aber auch eingedenk Unserer Erklärung, daß Wir den Vereinigten Landtag gern öfter um Uns versammeln wollen, werden Wir die auf die perio= dische Einberufung desselben und auf Beschränkung des Wirkungskrei- ses des Vereinigten ständischen Aus\hu}es gerichteten Anträge Unse= rer getreuen Stände in sorgsame Erwägung ziehen und behalten Uns Unsere Enschließung darüber so lange vor, bis die Verordnungen vom 3. Februar d. J. threm wesentlihen Jnhalte nah zur Ausführung gekommen sein werden.

Wenn Unsere getreuen Stände am Schlusse der Petition vom 23sten d. M. an Uns die Bitte richten,

bis zur Entscheidung über die vorerwähnten Anträge auf Abände=- rung der Verordnungen vom 3. Februar d. J. die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staats-Schuldenwesen ausseben zu lassen, so behebt sih diese Bitte, soweit sich dieselbe auf; die ständische Deputation für das Staats-Schuldenwesen bezieht, dadur, daß ein Antrag Unserer getreuen Stände auf Abänderung der geseßlichen Be- stimmungen über die Bildung und den Wirkungskreis der gedachten Deputation niht an Uns gelangt is. Was aber die von Unseren getreuen Ständen gewünschte Ausseßung der Wahl der ständischen Ausschüsse betri , so können Wir dite Bitte schon deshalb nicht Statt geben, weil Wir beabsichtigen, den Entwurf des neuen Straf= gesehbuches, dessen endliche Feststellung und Publication der Beschleu- nigung bedarf, mit Rücksicht auf die wesentlihe Verschiedenheit der darüber eingegangenen provinzialständischen Erklärungen, dem Verei= nigten ständischen Ausschusse zur Begutachtung vorzulegen und den- selben zu diesem Zwecke me bald zusammen zu berufen. Wir fordern daher Unsere getreuen Stände hierdurch auf, die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschul- denwesen nunmehr zu vollziehen, wozu die Provinzial-Landtags-Mar=- {älle unverzüglich die nöthigen Anordnungen zu treffen haben,

Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez) Prinz von Preußen.

(gez.) von Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelshwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Freiherr von Caniß. von Düesberg.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge- treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Nachdem Uns von Unserem Landtags - Kommissarius ange igt worden, ist, daß die Unseren getreuen Ständen von Uns aberiwieidion Geschäfte, mit Einschluß der Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen, bis zum 95sten d. M. erledigt sein können, haben Wir den Schluß des Er- sten Vereinigten Landtags auf den 26sten d. M. festgesegt und, da Wir an diesem Tage in Unserer Residenz Berlin nicht anwesend sein werden, Unseren Landtags-Kommissarius beaustragt, den Vereinigten Landtag in Unserem Namen zu schließen. Jndem Wir dies Unseren getreuen Ständen hierdurch eröffnen, bleiben Wir denselben in Gua=-

den gewogen. / Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez.) von Bodelschwingh.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Berlin, den 26. Juní.

Nachdem in Folge der vorstehend abgedruckten Botschaften die Wahlen der Landes =- Deputation für das Staatsschuldenwesen und der ständischen Ausschüsse gestern in sämmtlichen durch ihre Marschälle. besonders fonvozirten Provinzial - Versammlungen abgehalten waren, erfolgte heute früh um 10 Uhr der Schluß des ersten Vereinigten Landtages. i

Zu dem Ende hatten sich beide Kurien im Weißen Saale des Schlosses versammelt. Eine Deputation aller Stände benachrichtigte. den Königlichen Landtags - Kommissar, s. L von Bodel= {wingh, daß der Landtag versammelt sei, worauf der Königliche Kom- missarius mit sämmtlichen Staats - Ministern in die Versammlung: eintrat und folgende Rede verlas :

Durchl auchtigste Prinzen, durchlauchtige Fürsten, er- lauhte Grafen, edle Herr.en,

Hochgeehrte Abgeordnete der Ritterschaft, Städte und Landgemeinden!

Es ist die Stunde gekommen, in welher auf Befehl Sr. Ma- jestät des Königs, unsers Allergnädigsten Herrn, die erste Versamm- lung des Vereinigten Landtages geschlossen werden soll, Sie i} da- dur getrübt, daß eine kleine Anzahl Cine Mitglieder ihre Bethei- ligung bei dem leßten Aft ihrer Wirksamkeit versagt und si dadur einer Pflicht entzogen hat, deren Erfüllung mit der Ausübung ihrer ständischen Rechte im wesentlihen Zusammenhange steht. Die Re- gierung wird das Ansehen der Geseße zu hüßen wissen.

Blicken wir im Uebrigen zurück auf den eilfwöchentlichen Zeit- raum des ständischen Wirkens dieser hohen Versammlung, so werden Gefühle der mannigfahsten Art in unserer Brust sih regen. Wer vermöchte sie zu übersehen, wer ihnen Ausdruck und. Worte zu ge- ben? Ein Gefühl aber dürfte Allen niht fremd sein, das Gefübl, daß die Ergebnisse des Vereinigten Landtages weniger fruhtbringend für das Land gewesen sind, als sie es hätten sein können.

Doch v ertrauen wir ter allwaltenden göttlichen Vorsehung, welche unserem theuren Vaterlande in entscheidenden Augenblicken stets \chüßend zur Seite stand, as der Samen des Guten und Edlen, welcher hier ausgestreut ist, auf einen Eden und fruhtbaren Boden ge- fallen sei, auf daß er zu einem Baume mit edlen Früchten heran- wadchse, unter dessen Schatten kein Unkraut wuchert.

Aber auch ein Gefühl der Freude und des Stolzes durchbebt gewiß Aller Brust; das Gefühl, ja das Bewußtsein, daß alle hier versammelten Stände und Provinzen auf das innigste verbunden sind, durch glühende Liebe für daë Vaterland, für den uns von Gott ges

ebenen edlen König und sein erhabenes Haus. Denn Alle ha

ch dazu laut und freudig bekannt. Wie verschieden auch die bee ein, wie labyrinthish sie sih durhkreuzen mögen, die hier En die hier eingeschlagen sind, vertrauen wir, daß Alle, die e Gesinnung auf ihnen wandeln, Einem Ziele dge werden:

Zur Kräftiguns dez Ehre und Unabhängigkeit, der materiel- len und geistigen Blüthe des Vaterlandes, zum Ruhme des i schen Volkes unter einer durch die Stände gehobenen und g unangetasteten Krone auf den Häuptern seiner Könige aus dem edlen Hause der Hohenzollern!!! i