1847 / 176 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Mit dem Ausdruck dieser Hoffnung , der Sie auf dem Wege in die Heimat geleiten möge, auf daß Sie auch dort fortwirken und streben nah jenem erhabenen Ziele, S erfläre ich auf Befehl Seiner Majestät des Königs den Er- sten Vereinigten Landtag hiermit für geschlossen,

Der Marschall der Vereinigten Kurien, des Fürsten von S olms- Lich Durchlaucht, erwiederten diese Rede mit den Worten: „Es lebe Se. Majestät der König!“ worauf die ganze Versammlung mit einem dreifachen lauten einfiel. / E r I Der Königliche Kommissar verließ sodann, von derselben Depu= tation geleitet, welche ihn empfangen hatte, den Saal.

Hoch!

Landtags - Angelegenheiten.

Sitzung der Herren-Kurie am 19, Juni, (Schl uß.)

Marschall: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Vor= shlag des Fürsten von Radziwill. :

Referent von Kelt\ch: Jh schlage vor, die Abstimmung auch über den Abtheilungs-Antrag unter b,, wenn dies auch nur formell nöthig is, vorzunehmen.

Marschall: Jch habe nichts dagegen zu erinnern, Nach An-= trag des Referenten würde demnach blos zu formellem Zweck eine Abstimmung über den Vorschlag b. , welcher mit dem vorigen zusam- menhängt, vorzunehmen sein. -

Graf York: Es is doch wohl nicht thunlich, hierüber abzustim men, da der erste Theil gefallen is, mit welchem der zweite 1nmg verbunden ist. :

Referent von Kelt\ch: Jh nehme meinen Antrag zurü.

Marschall: Da der Referent diesen Antrag zurücnimmt, jo unterbleibt die Abstimmung. S

Graf Dohrn: Jch will mir die Bemerkung erlauben, daß doch eine Möglichkeit vorhanden i, wenn auch nicht Wahrscheinlichkeit. Ich habe gegen den ersten Theil gestimmt und werde auch gegen das Amendement stimmen, uicht weil ih die Deputation in 1rgend einer Weise wünsche, sondern weil ih allein der Bitte der drei Stände beitreten kann und mich nur dann in Uebereinstimmung mit meinen früheren Abstimmungen befinde. U

Marschall: Wir kommen nun zu dem Vorschlage des Fürsten Radziwill. Es würden diejenigen, welche diesem Vorschlage beitreten, das dur Aufstehen zu erkennen geben. j

(Der Vorschlag i mit der erforderlihen Majorität von zwei Drittheilen angenommen.)

Wir kommen nun zu Nr. V. des Gutachtens.

Referent von Kelt sch (liest vor) :

Ÿ, Der fünfte Antrag der Kurie der drei Stände lautet dahin :

Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, eine Declaration, resp. Abänderung des §. 9 des Gesebes vom 3. Februar c. über die Bildung des Vereinigten Landtages Allergnädigst zu erlassen, welche außer Zweisel \ebe, daß das Recht des stäudischen Beiraths über alle Steuergeseßze überhaupt dem Vereinigten Landtage zustehe.

Der erwähnte §. 9 nimmt. die Eingangs-, Durchgangs= und Aus-

gangs-Zölle, so wie diejeuigen indirekten Steuern, deren Säbe auf

Uebereinkommen mit anderen Staaten beruhen, von der ständischen Zustimmung aus, ohne sih darüber auszusprehen, ob der ganz allgemeine Beirath der Stände sich auf dieselben erstrecke.

Es liegt nichts vor, was zu der Ansicht führen könnte, als hät= ten Se, Majestät hierbei eine Einschränkung ständischer Rechte beab-

Der Beitritt zu dem Antrage auf eine Allerhöchste Declaration zur Beseitigung der Zweifel der Auslegung hat der Majorität vou 11 Stimmen unbedenklich geschienen, zumal auch in den Erfahrungen anderer Länder und der Verfassung des Zollvereins Bedenken hier= gegen nicht aufzufinden sind.

Eine dissentirende Stimme will den ständischen Beirath bei in- direkten Steuern mit Rücksicht auf den Zollverein niht eingeholt wissen.

Es if also die Ansicht der Majorität der Abtheilung, daß dieser Bitte der Kurie der drei Stände unverändert beizutreten sei, da es sih hier nur um eine Declaration handelt.

Marschall: - Wenn keine Bemerkung erfolgt, so kommen wir zur Abstimmung, und es würden also diejenigen, die dem Antrage der Abtheilung beistimmen, dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Der Antrag wird mit der erforderliden Majorität von zwei Drittheilen angenommen.)

Wir kommen zu Nr. VI. des Gutachtens.

Referent von Kelt\ch (liest vor):

ŸI, Der sechsten Bitte der Kurie der drei Stände, daß :

Se. Majestät - der König eine Declaration der Verordnung vom 3. Februar Allergnädigst erlassen möchten, durch welche außer Zweifel gestellt werde, daß mit Rücksicht auf die frühere Geseßgebung in den rechtliden Verhältnissen der Domainen und Regalien nichts geändert sei, so daß die i A bar An, l aus der die Domainen be- E senden Gesebgebung zu begründen, ungeshmälert sei, ist die Abtheilung mit 10 "Slsummen aren 1 “Mani ref / _ Es handelt si hierbei lediglich um eine Declaration des Aller- höchsten Geseßgebers zur Beseitigung jedes Zweifels, da eine Aen- derung in dem Verhältnisse der Domainen und Regalien nicht beab-

© sichtigt worden.

Der Majorität ist dieser Antrag völlig unzweifelhaft erschienen. Marschall: Wir kommen zur Abstimmun ¿ is lite die- jenigen, die dem Antrage der Abtheilung beitreten, dies durch Ausf- stehen zu erkennen geben. (Der Antrag wird von der erforderlihen Majorität von zwei Drittheilen der Stimmen angenommen.) Wir kommen zu Nr. VII Referent von Kelt\ch (liest vor): _„VIU. Die Kurie der drei Stände hat ferner sih dahin geeinigt : -- Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, an den Verfassungs - Geseßen ohne Zustimmung der Stände Allergnä= digst nichts ändern zu wollen. Die Abtheilung hat diese Petition dahin verstanden, daß Se. Majestät nur gebeten werde, an den Verfassungs-Geseßen ohne Zu- mmung der Stände nihts ändern zu wollen, daß aber nicht die itte auf Allerhöchsten Erlaß eines diesfälligen geseßlichen Aus- spruchs gerichtet werde. Die Majorität von 7 Stimmen hat t für den Veitritt zu dieser Bitte erklärt, zum Theil der Ansicht folgend, daß einem Fun-

damental-Geseße, welhes seinem Begriffe und seiner Natur nah auf

eine schr lange Dauer hinaus zu wirken bestimmt sei, möglichst die

1286 Ueberzeugung des Volkes von der Festigkeit und Unabänderlichkeit desselben zugeführt werde.

Die Minorität von 5 Stimmen hat si egen den Beitritt er= flärt, von einer Seite deshalb, weil nur der Beirath der Stäude zu den Aenderungeti der von Sr. Majestät Allerhöchstselbst für bildungs=- fähig erflärten Geseßgebung vom 3. Februar 1847 wünschenswerth erscheine, damit die Krone mehr freie Hand für die Bestimmung der Modalitäten solcher Veränderungen behalte.

Von anderer Seite is der Beitritt aus dem Grunde abgelehnt worden, weil es nicht allseitig anerkannt wo: den sei, daß das Geseß vom 3. Februar d. J. ledigli aus freier Machtvollkommenheit des Königlichen Entschlusses hervorgegangen (ei |

Fürst Boguslaw Radziwill: Es handelt sich hier darum, Se. Majestät den König um Verleihung einès Rechtes zu bitten, welches das wichtigste Recht is, das den Ständen der Krone gegen- über verliehen werden fann, indem es eine wesentliche Beschränkung der Königlichen Machtvollkommenheit in sich schließt, die ih jedoch so unbeschränkt als möglih wissen will, Wenn Se. Majestät der König in Seiner Weisheit es für gut erachtet, den Ständen in irgend einem Punkte der Krone gegenüber ein solches Recht der Zustimmung ein- zuräumen, und so die Machtvollkommenheit der Krone ungebeten zu beschränken, so steht es mir niht zu, mi hier darüber urtheilend zu äußern. Wenn es sih aber darum handelt, ob von Seiten der Stände Se. Majestät gebeten werden sollen, Seine Machtvollkommenheit noh weiter, als es geschehen, zu beschränken, jo fann ich einer solchen Bitte nun und nimmermehr das wenn auch uur geringe Gewicht mei- ner Stimme beifügen, um \o weniger, als ih die Befürchtung gar nicht zu theilen vermag, daß Se. Majestät an den ständischen Grund= geseben irgend eine wesentlihe Veränderung gegen den Beirath der Stände vornehmen könnte. E

Graf Burghaus: Jch wollte zunächst auf das, was der fürst- liche Redner, der eben gesprochen, gesagt hat, mir erlauben, zu erwie- dern, daß, wie ih den Antrag der Abtheilung verstanden habe, hier nicht gebeten wird, Seine Majestät möge den Ständen ein Recht verleihen, sondern es wird einfa nur die Bitte ausgesprochen, Seine Majestät möge die Gnade haben, ohne den Beirath

(Mehrere Stimmen: Zustimmung)? j ih sage ohne den Beirath und die Zustimmung der Stände keine Aenderung an den Verfassungs - Geseßen vornehmen zu wollen. Jch meinerseits muß nun aber mih gegen die Bitte überhaupt ausf\pre- hen; wir sind eben im Begriff, Se. Majestät um verschiedene Ab- änderungen der gegebenen Belege zu bitten, Mix scheint es, wir würden in einen gewissen Widerspruch kommen, wenn wir jeßt bitten, daß Se. Majestät ohne Zustimmung der Stäude eine Aenderung der Gesetze nicht vornehmen mögez denn dies würde involviren, daß alle Abänderungen erst wieder den Ständen vorgelegt werden möchten, und dies scheint mir niht recht an der Zeit zu sein. Deshbalb werde ih mich gegen den Antrag der Abtheilung aussprechen, 8

Graf Jbenpliß: Jch theile die Ansicht des Fürsten Radziwill

vollkommen, wenn auh aus theilweis verschiedenen Gründen, Ich habe vfters ausgesprochen uud wiederhole es auch heute, wte ich es für nothwendig halte, daß die Geseßgebung vom 3, Februar Plab greife und si befestige. | ] ; E

Jch glaube aber auch, daß, wie schon die heutige und gestrige Berathung beweist, nah und nach an dieser Gesetzgebung dies und jenes zu ergänzen und fortzubauen sein wird. Gerade deshalb halte ich es für nöthig, daß einerjeits der Beirath der Stände stattfinde, auderxerseits aber die Mssimmung der Krone frei bleibe, Ein auderer Grund is der, den (h aus unserer allerneuesten Ge- schichte geschöpst habe. Ehe ih Zu diesem Landtage nach Berlin fam, bin ih der Ansicht ‘gewesen, ‘daß der Unterschied zwischen einem fonsultativen und deêísiven Votum, faktisch so sehr groß nicht sein möchte, weil auch ein fönsultatives Votum einer großen ständischen Versammlung wohl stets von großem Gewichte sein wird, Die Er- fahrungen auf diesem Landtage haben mich theilweis eines anderen belehrt, und ich glaube deshalb, daß es nöthig ist, zwar den Bei rath zur Abänderung der Verfassungsgeseße zu erbitten, aber nicht, die Bitte um Zustimmung zu befürworten. J glaube dies um so mehr, weil dieser Landtag gezeigt hat, daß die Vereinigten Kurien, so lange die politischen Fragen \{chweben, material niüßliche Beschlüsse für das Land ausgeseßt haben. Der Unterschied zwischen einem berathenden und entscheidenden Votum wird doch jedenfalls der bleiben, daß der Krone die Fassung der Worte und Bestimmung von Modalitäten vorbehalten bleibt, was manche \chädlihe Erörterung über Worte abschneiden kann. :

Jch habe dasselbe, was ih jeßt ausspreche, in den vereinigten Kurien vor der Abstimmung berührt und kann mich deshalb jebt hier darauf beziehen. Fch bitte deshalb, daß das Votum der Mehrheit der Abtheilung verworfen und der Minorität beigestimmt werde. : :

Graf York: Das Votum der Minorität, insofern es nur den Beirath erfordert .….…. i L

Graf Jtenpliß: Jch glaube, darüber habe ich mich hin- reichend ausgesprochen. l

Graf York: Dem stimme ich vollkommen bei. J wollte nur dem Redner aus Schlesien entgegnen, wenn er sagt, wir befänden uns im Widerspru, während wir jebt mehrere Abänderungen der Verfassungsgeseße beantragen, daß ih glaube, wir haben nichts An- deres gethan, als daß wir nach unserem besten Wissen und Gewissen Sr. Majestät den Beirath gegeben haben und im Begriff sind, ihm diesen Beirath mit der Bitte um Aenderung des Allerhöchsten Pa- tents vom 3. Februar d. J. vorzulegen, und darin {eint mir fein Widerspruch zu liegen. :

“ie Da Ratibor Jch kann mich nur vollkommen mit der Majorität der Abtbeilung einverstanden erflären, und ih sehe nicht ein, warum wir nicht an Se. Majestät die Bitte richten sollen, an den Verfassungsgeseßen ohne Zustimmung der Stände nichts ändern zu wollen. Se. Majestät mögo uns gar nicht fragen, er möge uns gar niht zusammenberufen, wenn er die Verfassungs - Gesebe ändern wiil ; ih würde es für viel besser halten, als wenn die Versammlung zusammenberufen und befragt, thr Rath aber nicht berücksichtigt wird, sie nicht das Recht der Zustimmung bei Veränderung der wichtigsten Gesebße des Lebens haben. soll, Denn wenn man einer solchen Ver- sammlung, die das Land ganze vertritt, um Rath fragt und ihn bei einer so wichtigen Frage nicht berücfsihtigt, so glaube ich, giebt mán der öffentlichen Meinung eine Waffe in die Hand, die viel gefährli= her ist, als wenn man sie gar nicht fragt und den Ständen über= haupt nicht das Recht giebt, über die Verfassungs =-Gesebe zu be- rathen. l t: , ;

Graf von Burghaus: Eine Erläuterung wollte ih mir er- lauben zu dem hinzuzufügen, was ih vorhin anführte, daß ih näm- lich darin einen Widerspruch zu erkennen glaube, wenn man jeßt hit tet, die Krone möge ohne Zustimmung der Stände die Abänderung des Grund-Gesezes niht vornehmen, do aber eine große Menge von Aenderungen beantragt. Insofern nun die Krone genau at les dies bewilligen sollte, was jeßt erbeten wird, io würde al- lerdings angenommen werden können, daß eine Zustimmung der Stände vorhanden \seiz wenn aber dur die Krone nur theilweise oder in abgeän- derter Art das bewilligt wird, um was sie gebeten istt, so würde die Zustimmung der Stände nicht vollständig vorhanden sein, und die

Krone würde jedenfalls in eine Verlegenheit kommen, ob diese Zu- stimmung vorhanden sei oder nicht. .

Graf York: Jh habe nicht das Wort: Zustimmung gebraucht, sondern : „Beirath.““ Als der Redner vorhin den Passus vorlas, i von mehreren Seiten das Wort Beirath gerufen worden, und meine Aeußerung bezog sih deshalb nur darauf.

Graf Botho zu Stolberg: Jh wollte mih nur dahin er- flären, daß ih der Ansicht und dem Vortrage des verehrten Mitglie- des aus der Provinz Posen beitreten muß, und daß ih mih weder für die „Zustimmung“ noch für den „Beirath“ erklären fann, sondern es Sr. Majestät dem Könige anheim gestellt wissen will.

Graf vou Solms-Baruth: Jh {ließe mih der Minori- tät der Abtheilung an.

Fürst Boguslaw Radziwill (unterbrehend): Der Redner von vorhin hat gesagt, er trete mir bei, indem ih weder die „Zustim= mung“ noch den „Beirath““ erbitten will. Jh muß dagegen bemer- ken, daß i mi entschieden „gegen Zustimmung“ ausgesprochen, wohl aber den „Beirath gewünscht habe.

Graf von Solms=-Baruth: Jh erkläre mi für die An- sicht der Minorität und halte in Verfassungs - Angelegenheiten den Beirath der Stände für erforderlich, ja, für sehr nöthig, und möchte diesen Beirath den ständischen Versammlungen vindiziren; dagegen halte ich die Zustimmung für nicht nöthig, ja, sogar für gefährlich, denn es würde dadur ein wesentliches Vorreht der Krone genom- men werden, und diese will ih stark und mächtig wissen, und ih glaube, daß es für das Gemeinwohl nur wünschenswerth und vortheilhaft sein fann, wenn ihr diese Macht erhalten bleibt. Der Beirath wird aber eine wesentliche neue Wirksamkeit der Stände sein, weil Se. Majestät der König, wenn er voz seinen getreuen Ständen den Beirath er= fordert, auch Gewicht darauf legen wird. : L

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ih muß mir erlauben, einige Worte zu sagen. Der hohen Kurie wird viel- leiht schon öfter das Gefühl ingewohnt und sich ihr die Bemerkung aufgedräugt haben, in wel? eigenthümlicher Lage ih mich oft per- sönlich bei der Diskussion befinde; keiner der Diskussions - Punkte is indessen für mich ergreifender, als der vorliegende. Es handelt sich hier um eine neue Schmälerung der Rechte der Krone, ih sage neue Schmälerung. Jch trete dem Mitgliede aus der Provinz Posen darin bei, daß, wenn Se. Majestät der König es für gut befinden, in Jhrer Weisheit ein Reht der Krone Sich selb zu \{mälern, fein Unterthan, Jch also am wenigsten, darüber Bemerkungen machen darf; wenn es aber darauf ankommt, daß die Versammlung darauf antragen will, Rechte der Krone zu {mälern, wozu Jch ihr übrigens das Recht absprechen müßte, Jh mich diesem Antrage entschieden widerseßen muß. Es scheint indeß, daß der Antrag auf „Zustim mung“ wenig Anklang gefunden hat; ih übergehe ihn daher und fomme zu dem Worte „Beirath.“ Das Geseß vom 3, Februar d. J. im 2en Absaß §. 12 schreibt vor: „Sollten Wir Uns bew9o= gen finden, den ständischen Beirath über solche Abänderungen der ständischen Verfassung zu erfordern, welche nicht, als die Verfassung einer einzelnen Provinz betreffend, von dem Landtage dieser Provinz zu berathen sind, so werden Wir ein solches Gutachten nur von dem Vereinigten Landtage einfordern und bleiben diesem alle auf derglei= chen Aenderungen bezüglichen ständischen Verhandlungen ausschließlich vorbehalten.“ ] ; 4

Jn diesem weisen Vorbehalte scheint mix zugleich alle Gewähr geleistet zu sein, die der Landtag von jemem Monarchen verlangen fann, und wenn es je einen König von Preußen geben fönute, der diesen Passus so auslegte : mit der größten Willkür oder ohne die augenscheiulichste Nothwendigkeit die ständischen Gesebe ändern zu fönnen, so glaube ih es mit Stolz sagen zu können, daß ein solcher König nicht seiner Ahnen würdig dastehen würde, _Daß ich diese Gesinnungen meinem Sohne einprägen und sie auf ihn vererben werde, diese Versicherung glaube i geben zu können, und so Gott will, wird es so weiter gehen. Deshalb stimme ih dafür, daß der 8, 12 unverändert stehen bleibt. _ A E

Graf von Arnim: Es ist nur die Frage, ob dieses Recht der Krone, das wix derselben gewiß Alle ungeshmälert erhalten wollen, irgend beschränkt wird durch den Antrag, der von mehreren Seiten gemacht wird, Es is gewissermaßen nur eine Declaration des S. 12. És hat der Gedanke vorgeschwebt, daz es den Ständen, wie bisher, auch ferner gestattet sein solle, wenn Veränderungen in der Verfassung erfolgen, sie darüber zu hören, Bereits des hochseligen Königs Majestät haben in der Verordnung vom 5. Jum 1823 verheißen, daß, wenn Aenderungen in den ständischen Gesetzen stattfinden sollten, darüber die Stände gehört werden sollten, Es hat daher auch, wie ih glaube, gewiß Niemand erwartet, daß der §. 12 seinem Wort- Juhalte nah \o gedeutet werden würde, daß willkürlich Abänderungen der ständischen Gesebe ohne Beirath der Stände erfolgen werden, und ih glaube, wir treten Alle darin dem hochherzigen Ausspruche des hohen Redners bei, daß der Monarch der Erste in der Reihe der preußischen Monarchen sein würde, der solher Bestimmung eine solche Auslegung geben wollte, und ein solcher Ausspruch aus diesem hohen Munde hat uns Alle gewiß mit Freude erfüllt. Es fragt sich aber, ob es nicht zur Beseitigung irriger Ansichten außerhalb der Versamm- lung dienen möchte, wenn ein- für allemal den Zweifeln ein Ende gemacht würde, und wenn eben das, was die Ansicht Sr. Majestät des Königs is, auch als geseßliche Ansicht ausgesprochen würde, Jch fann wir nicht denken, wie es nah der Aufflärung, die gegeben wor- den ist, etwas Anderes hat heißen sollen, als daß der Vereinigte Land- tag dasjenige Organ sein soll, welches den Beirath über Veränderun- gen in der ständischen Verfassung geben soll, Wenn dies aber der Fall is, würde es dann nicht zur großen Vermehrung der Zuversicht in die ständische Verfassung und zur Uebereinstimmung mit der bis- herigen Geseßgebung mit den provinzialständischen Geseben dienen und zu dem Vertrauen ihrer vollen Geltung führen, wenn die Deu- tung beseitigt würde, die dem, was wir gus dem hohen Munde ver= nommen haben, diametral entgegensteht, die man aber in diesen Paragraphen gelegt und innerhalb und außerhalb der Versammlung ausgesprochen hat, in Worten, und Schriften und zwar auf eine höchst verderbliche und schädliche Weise für das Vertrauen und die Gestal- tung unserer Verhaudlungen, indem man dargestellt hat, daß 4 P vollste Willkür läge, und daß wir gar feine Sicherheit hätten? Jh wiederhole, daß in dem Theile der Bevölkerung und 1n der ganzen Versammlung, die eine nähere Anschauung der politischen Verhältnisse besißt, und in der sich der Geist der Regierung bethätigt hat, daß in dieser sich die volle Zuversicht bewahren wird, daß auch bei dem Be= stehenbleiben dieses Passus von Se, Majestät dem Könige ohne den Beirath der Stände nichts geändert werden wird. Aber wir werden damit diejenige Fraction, der diese nähere Anschauung abgeht, nicht mit unseren individuellen Ansichten erfüllen und ihnen die Gründe für ihren Glauben uicht nehmen, daß die Stände auf unsiherem Boden stehen. Es liegt im Interesse des Landes und der Krone, dem Miß- trauen diese lebten Waffen zu nehmen, die im Stande sind, Unfrieden zu säen, und die von Gemüthern benußt werden fönnen, deren Zu- versicht nicht fest begründet is. Jch glaube, daß Se. Majestät der König durch diese Erklärung eine hohe Befriedigung und Beruhigung ín die ständischen Verhältnisse und das ständische Leben legen würde, so daß ih um dieses Preises willen wohl eine Bitte darum wagen zu dürfen glaube,

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Graf von Kielmannsegge: Jh glaube durh meine Ab- stimmungen in diesen zwei Tagen bewiesen zu haben, daß ih es nit \cheue, einer freimüthig an Se. Majestät den König gerichteten Bitte mi anzuschließen. Jndeß glaube ih au, daß zwischen den Worten ,, Zustimmung“ und „Erbittung des Beiraths ‘““ ein so wesentlicher Unterschied liegt, daß es wünschenswerth wäre, wenn sich die Ansich= ten über eine solhe Fassung einigen könnten, um die Bitte so an den Thron gelangen zu lassen, damit, wie der geehrte Redner eben angene hat, denen die Waffen aus der Hand genommen würden, welche Mißtrauen hegen könnten; ih wünschte also, daß die Kurie sih dem Antrage in der Weise ansh:össe, daß der Beïrath zwar er=- beten, das Wort Zustimmung aber gänzlich weggelässen würde, denn, wie schon gesagt, zwischen Zustimmung und Beirath is ein so wesent- liher und bestimmter Unterschied, daß durch Anwendung des einen oder des anderen dieser Worte in der Fassung ein ganz anderer Sinn in den Antrag an Se, Majestät den König gelegt wird,

Marschall: Das würde ein neuer Vorschläg sein. Die Ab= theilung hat nur einen Vorschlag gemacht. Ein Anderes is jeßt von dem Grafen vou Kielmannsegge vorgeschlagen worden. Es is erfor- derlich, zu ermitteln, ob dieser lebte Autrag die erforderliche Unter- stützung von sechs Mitgliedern findet.

Graf von Jbenpliß: Jch habe mich bereits vor längerer Zeit um das Wort gemeldet, habe dasselbe aber nicht erhalten; ih bitte daher, mir noch vor der Abstimmung das Wort zu verleihen.

Graf von Arnim: Jch bemerke, daß in dem Vorschlage des Grafen von Kielmannsegge kein neuer Antrag gemacht ist. Von demselben is nur der Antrag wiederholt, den Beirath zu erbitten, also gewissermaßen eine Declaration zu erbitten, und wenn das durch- lauchtigste Mitglied sih diesem Antrage anschließen möchte, so würde die Bitte dahin zu formuliren sein, daß Se. Majestät der König ge- beten werde, den Paragraphen zu deklariren.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen: Jh muß erflären, daß ih das nicht kann, weil die Bitte gegen das Votum ist, welches ich abgegeben habez ih füge hinzu, daß bei dem unum- shränkten Petitionsreht, welches dem Landtage zusteht, die Frage aufgeworfen werden kann: Wie soll es werden, wenn eine Petition aof Veränderung dieses Geseßes an den König gelangt, Er muß sie dann, da sie bereits die Zustimmung des Vereinigten Landtages hat, als König und Geseßgeber annehmen,

Graf von Aruim: Jch erlaube mir darauf unterthänigst zu bemerken, daß ih die Fälle untersheide, wo von Sr. Majestät die Juitiative ergriffen wird, eine Veränderung der Gesebe eintreten zu lassen. Der §. 12 sagt: „Wenn Sich Se. Majestät veranlaßt fin= den sollten, den ständischen Beirath zu fordern, dies von dem Ver- einigten Landtage geschehen werde,“ Diese Bestimmung würde dahin zu deklariren sein, daß, wo eine Aenderung in Aussicht genommen werden soll, der Beirath gehört werde, worauf Se. Majestät ent= scheiden mögen, wie Sie wollenz nux, daß es nicht geschehe, daß eine solche von Sr. Masestät dem Könige ansgehende Abänderung vorge- nommen werde, ohne die Stände zu hören. Eín anderer Jall ist der, wenn die Stände sich gedrungen fühlen, Wünsche auf Veränderungen zu äußern, wie es bei dem diesmaligen Landtage bei diesen Petitionen der Fall gewesen is; dann geben die Stände den Wunsch zu erkennen und sprechen die Bitte aus, und ih lege ein großes Gewicht darauf, wenn eine solche Bitte so ausgesprocheu wird, daß der weitere stän- dische Beirath überflüssig gemacht wird. Auf diese zweifache Weise fann die ständische Verfassung sih naturgemäß entwickeln, wenn Se. Majestät das Bedürfniß erkennen, Aenderungen eintreten zu lassen, und die Wünsche der Stände vernehmen, um demnächst darüber zu entscheiden, oder wenn die Stände zuerst ihre Wünsche Sr, Ma-= jestät vortragen und Allerhöchstdieselben darüber entscheiden, und ih sprehe wicderholt die Ueberzeugung aus, daß dies der Weg is, um jedes Mißtrauen zu tödten.

Referent: Meines Erachtens nah ist die Lage der Sache folgende: Es ist von der Kurie der drei Stände der Antrag gestellt worden :

„Se. Majestät zu bitten, an den Verfassungs - Geseßen, ohne Zu=-

stimmung der Stände, Allergnädigst nichts ändern zu wollen.“

Wenn diese hohe Kurie dur ihre Erklärung dem Beschlusse jener Kurie nicht beigetreten, so finde ih den Grund darin, daß man es für angemessener hält, über diesen Gegenstand keine Bitten an Se. Majestät anzuregen. Es is von den meisten Rednern, die das Wort ergriffen, zugleich angedeutet worden, ob mcckcht Se. Majestät zu bitten sei, doch in Betreff dieses Gegenstandes cine Bestimmung zu treffen. Von dem geehrten Mitgliede aus der Mark Brandenburg i} sehr überzeugend eutwickelt worden, wie sehr wünschenswerth es sei, daß die Zweifel beseitigt würden, welche der Wortlaut des §. 12 der Ver= ordnung vom 3, Februar e. zuläßt, und namentlih, daß man den- jenigen, welche übelwollend aus diesem Wortlaute eine Waffe nehmen, diese entziehen könne, wenn eine Declaration dieses Paragraphen her- beigeführt würde. Diese Möglichkeit i der Krone aber nur dann gegeben, wenn dic jebige Berathung dazu benußt wird, ein Amende= ment einzubringen, welches einen Wunsch bestimmt ausspricht, Ein soldes Amendement is aber bis zu diesem Augenblicke noch nicht vor= gelegt worden; do scheint es nir wünschenswerth, daß es geschehen möúge.

Graf vou Jbenpliß: Jh bin zuerst aufgetreten, um die Ansicht derx Minorität der Abtheilung zu verfechten, Zur Aufgabe der Minorität gehört es nun, nachdem die Mehrheit der hohen Kurie den Absichten derselben günstig zu sein scheint, den Antrag der Mi- norität zu formulixen, und ich glaube, daß ich deshalb den Antrag der Minorität hier jeßt vortragen muß. Ju dieser Absicht habe ich {hon vorhin um das Wort gebeten und bin der Ansicht, daß es feines Amendements bedürfe, Der formulirte Antrag der Minorität geht dahin:

„Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, an den

Verfassungs = Geseßen ohne Beirath der Stände Allergnädigst

nihts ändern zu wollen,

Meine Herren! Es gehört eine gewisse Selbstverleugnung und Aufopferung dazu, um nah den hochherzigen Worten eines durchlauch= tigsten Redners, welche wir so eben gehört haben, noch etwas Geseßz= mäßiges zu beantragen, was irgendwie engherziger erscheinen möchte, als die hohherzigen Gesinnungen, die wir détvid Alle mit der größ- ten Befriedigung gehört haben; ih glaube aber, daß ein treuer Diener Sr. Majestät des Königs und ein aufrichtiger Anhänger des König- lichen Hauses erforderlichen Falles auch diese Selbstverleugnung be= sißen und an den Tag legen muß. Jh bitte die hohe Kurie, dem Antrage der Minorität der Abtheilung beizutreten,

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen: J glaube in dieser Verfätmnling eine Stimme zu haben, wie jedes andere Mitglied, und ih kann niemals die Absicht haben, durh meine Aeußerung die Ansicht irgend Jemandes kaptiviren zu wollen. Jch spreche meine Meinung aus, wie Jeder von Jhnen; das seße ich aber noch hinzu, daß, wenn von Vertrauen gesprochen wird, man auh meinen Worten vertraut, und daß wir durch Handlungen und Thaten beweisen, wie wir unserem jeßigen Könige und dem künftigen vertrauen wollen.

Fürst Lichnowsky: - Jch habe mih in der Majorität der Ab- theilung befunden und will der Erste sein, der an die Meinung an- knüpft, daß ih die, die mit mir in der Majorität waren, bitte, das

1287 Wort „„Zustimmüng““ fallen zu Be und „Beirath“/ zu beantragen, Es würde sodann nicht zuerst über den Antrag der Kurie der drei Stände, sondern über die Modification, wie sie beántragt worden ist, abgestimint werden müssen. von Quast: - Jh glaube auf die Aeußerung des Grafen von Jbenpliß antworten zu müssen, daß die Mitglieder der Minorität in der Abtheilung von verschiedenen Ansichten ausgegangen sind, wie diese ín dem Minoritäts-Gutachten niedergelegt worden sind, und daß sie deshalb auch nicht in der Lage warén, einen besonderen Minori= täts - Vorschlag zu formiren.

Referent: Das kommt auf die Form der Frage an, Wollen wir das Prinzip festhalten, das immer beobachtet worden, so bleibt nihts übrig, als den Antrag der Abtheilung zur Abstimmung zu bringen, obschon ih glaube, daß er sehr entschieden fallen wird.

Fürst Lichnowsky: Jh habe gebeten, den Antrag gar nicht oder uur in seiner jeßigen Fassung zur Abstimmung zu bringen. Das war das, was ich vorschlug, und dem jene Mitglieder beistimmten, die sich mit mir in der Majorität befunden baben,

Prinz Biron von Curland: Sobald eine Petition hier vor- gelesen ist, ist sie Eigenthum der Versammlung, und als Mitglied der Versammlung nehme ih das Recht iu Auspruch, daß die Petition zur Abstimmung komme oder vielmehr der [Antrag des Gutachtens der Abtheilung. j :

_ Marschall: Jh muß erklären, daß ih den Redner nicht ver- standen habe. :

Prinz B iron: Die Majorität der Abtheilung hat beantragt, daß dem Antrage der Abtheilung der Kurie der drei Stände bei- getreten werden solle. Sobald dies verlesen is, glaube ih, i} der Antrag Eigenthum der Versammlung und jedes einzelnen Mitgliedes dieser Kurie, und ih beanspruche dieses Recht für den Autrag der Kurie der drei Stände, welcher lautet: „Daß Se. Majestät der König allerunterthänigst gebeten werden möge, an den Verfassungs- Geseßen ohne Zustimmung der Stände allergnädigst nichts ändern zu wollen.“

Jch bitte Ew, Durchlaucht, diesen Antrag zur Abstimmung bringen zu wollen,

Marschall: Jch habe früher bemerkt, daß nur Stoff zu der einen Frage vorliege, ob die Versammlung dem Antrage der Abthei lung beitrete. Die Abtheilung hat aber nur einen Vorschlag gemacht, den der Majorität. 0 “Seitdem hat der Graf von Kielmannsegge den Vorschlag ge- macht, daß die weitere Abstimmung gerichtet werde auf die Frage in Bezug auf den ständischen Beirath. Außerdem hat gleich darauf der Graf von Jbenpliß denselben Anträg gestellt, und er hat die erfor= derliche Unterstützung erhalten. Nun is von dem Fürsten Lichnowsk9, als Mitglied der Abtheilung, beantragt worden, daß überhaupt der Antrag der Abtheilung niht möge zur Abstimmung gebracht werden; der Referent hat ih dem angeschlossen, was er auch um o eher fonnte, weil er sich in der Minorität der Abtheilung befunden hat.

Referent von Kelt \ck{ch: Jch habe ursprünglich in der Majori= tät mich befunden, später aber in der Versammlung der Abtheilung beim Vorlesen des Gutachtens ausdrüclih erklärt, daß ih mir vor- behalten müsse, im Plenum eine andere Abstimmung abzugeben , weil ih das Gutachten der Abtheilung eben für nichts als eine gutacht= lihe Grundlage für die Debatten halte, wobei jedem Mitgliede das

Recht eingeräumt i}, im Plenum nach einer durch die Debatten her= beigeführten Berichtigung der Ansichten dennoch späterhin anders zu stimmen. Jch habe von Hause aus den ganzen Antrag der Kurie der drei Stäude nicht eine förmliche Petition auf Abänderung eines Grundgesebes gehalten, welcher ih mich niemals angeschlossen

gehalten, welhe Sr. Majestät Gelegenheit geben mpchte,, Sich über die Zweifel im §. 12 zu äußern, um alle die Mißbräuche zu beseiti- gen, welche durch unrichtige Auffassungen des §. 12 im Publikum genährt werden.

Marschall: Der Herr Referent is vollkonnmen in seinem Rechte, wenn er sih mit dem Antrage, daß diese Frage nicht gestellt werde, einverstanden erklärt; es is aber von einer anderen Seite darguf be- harrt worden, daß sie zu stellen sei, und ih habe dem um so weui- ger etwas entgegenzuseßen, wenn dieser Antrag auf Fragestellung noch von anderen Mitgliedern unterstüßt wird. ,

Prinz Biron: Es is wegen des Präcedenzfalles für mich sehr wichtig, daß dieser Jucidenzpunkt wahrgenommen werde, es könnte sih sonst in späteren Berathungen irgend ein Mitglied darauf beru- fen, was der Berathung äußerst nachtheilig werden könnte,

Prinz von Hohenlohe: Wenn das verehrte Mitglicd diesen Antrag macht, so ist es dazu berechtigt , insofern er ihn zu dem sei- nigen erklärt, und wenn er von sechs Mitgliedern unterstüßt wird, hat er das Recht, darauf zu bestehen, daß darüber abgestimmt werde.

Graf Dyhru: Sobald das geehrte Mitglied den Antrag zu dem seinigen macht, hat es das Recht dazuz aber ih kan es nicht für gegründet anerkennen, wenn es sagte, ‘es sei ein Vorschlag der Abtheilung, weil er gedruckt vorliegt, Eigenthum der Versammlung geworden, Das Gutachten der Abtheilung is immer nur ein Gut- achten, die darin gestellten Fragen sind immer nur Fragen, die die Abtheilung vorlegt. Die Abtheilung kann immer noch eine Frage fallen lassen. Macht ihn dann ein anderes Mitglied zu dem seinigen, so ist dies etwas Anderes. Darauf aber kanm nicht bestanden werden, daß die Frage als Sache der Abtheilung zur Abstimmung zu bringen, denn die Abtheilung selbs hat sie fallen lassen.

Marschall: Jch habe schon erklärt, daß dem um so weniger etwas entgegengeseßt werden -fönne, wenn noch andere Mitglieder auf der Stellung dieser Frage beharren ; dies i} aber nicht geschehen, es is ganz besonders von keinem Mitgliede der Abtheilung geschehen, und sofern also alle Mitglieder der Abtheilung den Antrag derselben nicht mehr unterstützen, is kein Grund vorhanden, die Frage zu stellen, und wir würden also, da sich die Sache so verhält, zur Ab- stimmung über den Vorschlag des Grafen von Jbenplib, den ih mir herüber zu geben bitte, gelangen, da er deutlicher als der des Gra- fen Kielmannsegge gefaßt ist.

Referent von Kelt\ch: Vou Seiten des Grafen von Kiel-= mannsegge is der Antrag bereits formulirt:

„Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, an den Verfassungsgeseßben ohne den Beirath der Stände Allergnädigst uichts ändern zu wollen,“ Die Frage würde sich daun ergeben, ob. dem Antrage der Drei=- Stände - Kurie beizutreten sei?

Marschall: Der Autrag des Grafen von Kielmanusegge hat hon die erforderliche Unterstüßung gefunden, und ich bin bereit, ihn zur Abstimmung zu bringen.

Graf Arnim: Die Fassung, die ih mir in Betracht der statt= gefundenen Diskussion vorzutragen erlauben wollte, unterscheidet sich in der Sache eigentlih niht von dem, was von Seiten des Grafen von Kielmannsegge proponirt und in der Ansicht vieler Mitglieder ist; uur in der Form weicht sie ab,

(Verliest sein Amendement.)

Marschall: Wir werden entnehmen, ob dieser Vorschlag die gesebliche Unterstüßung von \echs Mitgliedern findet; da dies geschehen ist, \o wird er eventuell gleichfalls zur Abstimmung kommen.

Graf Arnim: Es wixd vielleicht eine Vereinigung dahin zu

haben würde, sondern ich habe denselbeu nur. für eine einfahe Bitte.

treffen sein, daß der Tenor des Antrages ändert | wie er von dem Grafeu von RielmannGegge gese Arago 4

nur der Eingang gewählt werde: n i u Eingangsform scheint dieser Vorschlag” wbedenflich. S: Je: MO

Fürst Lichnowsky: Wären diese Worte „in Betracht“ niht eine Art Anführung von Gründen, die hereingeseßt werden? Wir haben uns dohch vorgenommen, feine Gründe anzuführen, und nachdem wir die Gründe der Drei - Stände - Kurie nicht auf enom- men haben, fönnen wir nit verlangen, daß diese unsere Gründe annehme. Es ist dies nur etwas Formelles; ih sehe aber auch über- haupt feine Veräuderung zwischen beiden Anträgen. Das erste Amendement drüdckt gerade dasselbe aus, was der verehrte Kollege nachträglich hinzugeseßt hat, uud würde ebenso gut in unserem Gut= achten Plaß E fönnen.

Graf Arnim: Jch glaube, daß der Eingang, wie ih ihn vor= lug, eigentli nur die Motive, nur den Standpunkt bezeichnet, au dem die Versammlung steht, indem sie diese Bitte stellt. Diese N aber wieder weiter nichts, als der Wunsch, eine Veräuderung der Verfassung nicht anders als mit Beirath der ständischen Versamm- lung eintreten zu lassen, was der von mir vorgeschlagene Eingang noch deutlicher ausdrückt. Da aber die Versamm ung s dem Vor= schlage des Grafen von Kielmannsegge hinneigt, so schließe ih mich diesem an.

Marschall: Das Einverständniß zwischen beiden Antrage lern besteht ; der eine Antrag is zurückgezogen, oder es is vielmehr der Beitritt zum ersten erklärt worden, und wir kommen also zur Abstimmung über den Vorschlag des Grafen von Kielmannsegge, welcher jeßt noch einmal zu verlesen ist.

(Dies geschieht seitens des Referenten.)

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, und diejenigen, welche dem Dns beistimmen, haben dies durch Aufstehen zu erkennen zu geben.

(Die Frage wird mit 36 gegen 30 Stimmen bejaht, aber demnach nicht mit der erforderlichen Majorität.)

Wir kommen nun zu Punkt VLlII,

Referent von Kelt sch: e A Der achte Antrag der Kurie der drei Stände enthält die BDilte :

daß Se. Majestät mit Rüdcisiht auf die bereits formirten al-

lerunterthänigsten Anträge, und namentlich auf die zugesicherte

Wieder=-Einberufung des Vereinigten Landtages innerhalb vier

Jahren, die Wahlen zu den ständischen Ausschüssen und zu

der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen für

jeßt aus\eßen zu lassen Allergnädigst geruhen mögen. -

Die Majorität mit 9 Stimmen hat sich für den Beitritt zu dieser Bitte erklärt, die sie als eine nothwendige Konsequenz der früheren Beschlüsse betrachtet, für welche sie sich aussprechen zu müssen geglaubt hat.

Gegen den Beitritt hat sich die Minorität mit 3 Stimmen ausgesprochen, gleichfalls in Konsequenz der früheren Abstim- mungen, ““

Prinz zu Hohenlohe: Jh gehöre zur Majorität, die sich der Bitte angeschlossen hat, ih habe meinen besonderen Grund da-- für, den ih mich verpflichtet fühle, hier öffentlich auszusprechen. Se. Majestät hat den Provinzial-Landtags-Marschällen den Auftrag gè= geben, besonders darauf hinzuwirken, daß diese Wahlen stattfinden sollen. Jch wünsche, daß durch diese Bitte Se. Majestät veranlaßt werden möchten, gegen die Abgeordneteu auszusprechen, daß es Sein ausdrüdlicher Wille sei, daß diese Wahlen stattfinden möchten. Sollte die Bitte nicht durchgehen, so würde ih hoffen, daß der Herr Land= tags -Kommissar diese Ansicht gegen Se. Majestät aussprehe. Es herrscht bei den Abgeordneten der Glaube, daß Se. Majestät auf diese Wahlen keinen großen Werth legenz es ist bei den Abgeordne= ten ferner der Glaube, daß es gleihgültig wäre, ob diese Wahlen stattfänden oder nicht. Es is aber von großer Wichtigkeit, ja von außerordentlicher Nothwendigkeit, daß sie darüber ins Klare gesebt werden, und daß sie die Folgen einsehen mögen, die sie sih zuziehen, falls sie die Wahlen verweigern.

Graf zu Lynar: Jh muß mir erlauben, auf das zurückzu- fommen, was ih bei Beginn der heutigen Sißung bereits geltend gemacht habe. Jch halte dafür, daß der Antrag der Abtheilung, wie er hier formulirt ist, durhaus getrennt werden muß. Es ist mir unzweifelhaft, daß die Wahlen zu den ständischen Ausschüssen statt- finden müssen, niht allein auf Grund der Verordnung vom 3. Fe- bruar d. J., sondern auch auf Grund der Verordnungen von 1842. Die Provinzialstände müssen sie im eigeneu Juteresse wählen. Wel=- hen Erfolg und welhe Wirksamkeit die Ausschüsse haben sollen, das steht dahin. Aber die Wahlen dürfen unter keinen Umständen unter= bleiben. Jh stelle anheim, ob die Frage getrennt werden sell bei der Abstimmung.

Graf York: Jh möchte der Meinung des geehrten leßten Redners entgegentreten. Jch glaube nicht, daß wir hier als Pro- vinzial-Stände einberufen sindz ih glaube nicht, daß die Wahlen, die durch das Patent vom 3, Februar angeordnet sind, irgendwie pro= vinzialständische Wahlen sein können, Wenn die Wahlen hier voll= zogen werden, so glaube ih, is durh den hier gewählten Ausschuß auf keine Weise irgendwie zugleih für die Provinzen eine Wahl ge= troffen worden. Jusofern muß ih mich dem Antrag vollständig ent- gegenseßen. Diese hier gewählten Ausschüsse können unmöglich die= jenigen sein, welhe in dem Geseße von 1842 gemeint worden sind, wie dies der Königliche Herr Kommissar, sofern mix recht erinnerlich, erflärt hat, wenn sie au aus denselben Personen bestehen.

Landtags-Kommissar: Jch kann mich hierüber leiht erklä= ren, Durch das Geseß vom 3, Februar haben die Ausschüsse in ihrer Vereinigung ganz andere Rechte erhalten, als sie früher besaßen. Wenn daher jeyt die Wahl derselben vorgenommen wird, so erhalten natürlih die Ausschüsse, so lange Se. Majestät nicht anders über deren Befugnisse entschieden haben, alle diejenigen Rechte, welche ihnen das Geseß vom 3. Februar beilegt. :

Sie behalten aber au diejenigen provinziellen Befugnisse, welche ihnen das Geseß von 1842 gab. Vereinzelt sind dieselben die Aus- \hüsse des S vom Jahre 1842, vereinigt haben sie die vollen Befugnisse des Geseßes vom 3, Februar d. J. Ih sage, jo lange Se. Majestät Sich nicht beniagen finden sollten, in Folge der vorzu legenden Anträge über diese Befugnisse anderweitig zu disponiren: - Aber selbs in der Dorgu Cen daß Se, Majestät geruhen möhten, dem Antrage- zu willfahren, welcher heute von der Herren-Kurie be= {lossen i, uud welcher nun zur Petition werden kann. Wenn die Stände-Kurie ihn pure annimmt, würde doch eine Wahl auf dem jeßt Vereinigten cAtDtage stattfinden müssen; denn der Antrag ¡ist dahin gestellt, daß die Vereinigten Ausschüsse künftig dem Vereinig- Î enüber feine anderen Befugnisse haben sollen, a

ten Landtage ge L 1 vis Provinzial - Ausschüsse deu Provinzial -Ständen gegenüber ;. es bleiben ihuen also immer Befugnisse, und muß deren Berufung durch

die Wahl möglich werden. Deshalb fann meines Erachtens die Herren-Kurie in Konsequenz der früheren Anträge auf Erlaß der Wahl nicht antragen; sie würde dadur mit sich selbst in Widerspruch gerathen; vielmehr wird sie höchstens einen Antrag dahin stéllen S nen, daß die Wahlen niht eher vorgenommen werden, als bis Sé,