1847 / 176 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

der Seehandlung auf andere Grundsäße, als den gegenwärtig be- folgten, hinzuführen? Eben so, meine Herren, fann in dem gegen- wärtigen, noch etwas ungewissen Zustande unserer Gesebße in Be- ziehung auf Garantieen, feine vollständige Sicherheit und, ih seße hinzu, nicht einmal eine dem Gouvernement nügliche Verwaltung be= stehen, wenn niht die Stände eine starke Einwirkung auf die Fest- seßung des Haupt - Finanz - Etats erlangen. Jn einem solchen Etat sind die möglichen Ausgaben eben sowobl wie die Einnahmen voraus- zusehen, und die Festsegung eines solchen Etats macht es dann über alle Zweifel klar, was jeßt noch hinsichtlich der Grundsäße übêr Ga- rantieen zwischen dem Gouvernement und zwischen den Ständen nicht ganz ins Reine geseßt worden is. Wir haben hierüber noch fürzlich ein Beispiel gehabt. Es wurden vom Ministertisch aus Erklärungen gegeben, nah welchen die Staats - Verwaltung die Garautie der Bankscheine nicht im vollen Maße anerkannte, Es ist darauf von Sr. Majestät dem Könige eine. in die Gescß-Sammlung zu rückeude Allerhöchste Kabinets-Ordre erlassen worden, nah welcher diese Garantie auf das Vollständigste ausgedrückt wird, uud wonach auódrücklich bcstimmt worden ist, daß auch die Gerichte und Pupillen= Kollegien die Bankscheine immer zum vollen Nennwerthe nehmen sol- len. Bei dieser Veranlassung entsteht nun gleich eine ständische Rechts- frage: handelt es si im vorliegenden Falle nur darum, die von den Herren Ministern geäußerten Ansichten zu berichtigen, so genügte es, daß entweder dieserhalb ein Erlaß Sr. Majestät an die Herren Mi- nister, der nicht in die Geseßz-Sammlung gerückt würde, ergangen wäre, oder daß die Herren Minister einfa erklärt hätten, daß ihre Ansichten nach näheren, von Sr. Majestät erlassenen Befehlen nicht die richtigen gewesen seien. Dann wäre die Sache gerade in dem Zustande geblieben, in welchem sie sich befand; indem aber ein Gesebß über die Garantie erlassen wurde, entstand gleich die Frage, ob nicht dieses Geseß nach der Ueberzeugung der Stände, uns hier hätte vor=- elegt werden müssen. Jch führe diesen Fall nicht an, um cine Ent-= eidung seitens der Stände darüber zu provoziren, wie es in dieser Hinsicht nah ihrer Meinung hätte gehalten werden müssen, sondern nur, um darzuthun, daß, so lange die Stände nicht däs Recht der Zustimmung zum Hauyt=-Finauz-Etat erlangen, es ungusbleiblich sein wird, daß manchmal, und ih möchte sagen stets, Konflikte zwischen der Regierung und den Ständen über das Finanzwesen entstehen. Jch nehme aber keinen Anstand, jeßt noch meine Bemerkungen hinzuzu- seßen, daß es nah meiner Ueberzeugung im gouvernementalen Jnuter- esse liegt, die Zustimmung der Stände zu dem Haupt = Finanz - Etat eintreten zu lassen. Es werden Ansprüche an den Staat mancherlei Art gemacht: Von der einen Seite wird man diese Ausgaben als vorzüglich nüßlich und nothwendig, von der anderen Seite wieder andere Ausgaben als nüßlih und nothwendig verlangen; von der einen Seite wird man geltend machen wollen, dieser oder jeuer, eine bedeutende Summe im Staats-Haushalts-Etat einnehmende Posten müsse reduzirt werden, Nehmen wix an, daß selbst seitens des Gou- vernements die Ansicht gehegt werde, eine solche Reduction sei nothwendig; nehmen wir auch an, daß Anträge auf eine größere Verwendung zu gewissen Ausgaben gemacht werden daß aber das Gouvernement der Ansicht sei, diese oder jene vielseitig verlangte Ausgabe sei nicht zu mahen, so wird das Gouvernemeut die verlangten Ausgaben abschlagen, oder irgend einen bedeutenden, bisher bestandenen Ansgabeposten reduziren. Ju beiden Jällen aber wird es sich in einer viel \hwierigeren Lage befinden wenn es ohue ständische Zustimmung guf seine Verantwortlichfeit hin dies zu thun hat, als wenn hier der Haupt - Finanz = Etat diskutirt und, nach den Vorschlägen des Gouvernements, hier festgeseßt wird Die moralische Stärke der Regicrung wird dadurch unendlich gewin- nen, sie wird Größercs thun, sie wird Nüßlicheres ausführen können E zu welchrn sie die beste Absicht hat, ‘viel leichter führen fönnen, wenn eine solche Einwir - Stá »E M im entgegengeseßten Salle, solche Einwirkung der Stände besteht, Jch bin also für den Antrag der Majorität der Abtweilu i allein, weil es sih bier um Rechte dieser A Handelt A A ves Mee aus dem Grunde dafür, weil ich die Gewährung ieses Antrages im Interesse des Go 3 als eine Stärkung destelben pit \ sse des Gouvernements als eine Stärkung Landtags-Kommissar: Nur auf einen einzi P : Rede des geehrten Abgeordneten aus der Rbtin-Pedoig, O u Frage über die Bankscheine betri, muß ih mir wenige Worte zu erwiedern erlauben. Jch fann in dieser Bezichung meine Permitidsa rung darüber nicht unterdrücken, daß die Ansicht hat aufgestellt wer- den können, zu der durch die Geseß-Sammlung zu publizirenden Al- lerhöchsten Kabinets-Ordre, welche ih vor etwa § Tagen hier vorzu- lesen die Ehre hatte, sei die sländische Zustimmung nöthig gewesen Untersuchen wir, was geschehen ist. Der betreffende Paragraph des ohne ständischen Beirath erlassenen Bank - Privilegiums lautet wört- lich: „Der Umlauf dieser Noten is} im ganzen Umfange Unserer Staa- ten gestattet; auch sollen “dieselben bei allen öffentlihen Kassen statt baaren Geldes, so wie statt der Kassen-Anweisuugen, angenommen werden; im Privatverkehr soll aber Niemand zur Ännahme gezwun- gen sein,“ Der Sinn diejes Paragraphen war dadurch ungewiß ge- worden, daß ein Ober-Landesgericht der Monarchie den Zweifel auf- gestellt hatte, ob unter den darin genannten öffentliehen Rassen auch die Depositorien der Königlichen Gerichte zu verstehen seien. Es hatten sih beinahe eben so viele Stimmen für als gegen die Frage in, Hieraus haben des Königs Majestät Veraulassung Ua N envee Juterpretation dahin zu ertheilen, daß auch die Ain L L Gerichte zu den öffentlichen Kassen zu a:ivis Banki L au diese, wie «lle anderen ösfentlichen Ka)- A aiso ät 83 unter allen Umständen anzunehmen hätten. Es gt, als eine einfache Declaration darüber, in wel- hem Umfange Se. Majestät durch das Bank-Privilegi chf ihre Kassen haben anweisen w (l as Bank-Privilegium Allerhöch}t- melde Umfange vieis Au wollen, diese Scheine anzunehmen; in via die indi è Valuta in den Kassen gelten solle. Daß 3 ständische Mitwirkung erforderlich är ch in keinem Geseß zu eas forderlih gewejen wäre, das abe d i rfennen vermocht; wenigstens reiht mei Scharfsinn i muß dies ofen gestehen-- dan nicht aus 2 í 7 ; O ) _— DA: 18. Ea (ge p Mate ih eben {o gern, wie der geehrte Redner, ‘auf, daß se Angelegenheit in ver hohen Versamml ner ers Diobassias gelangen ne: E j geordn. Stedmann: ohe Versa ! j hinzuzufügen zu den Gründen der Mülier n I S A Kollege aus der Rhein = Provinz für die Kontrolle En r ita halts und die Festseßung des Haupt=-Finanz-Etats ausgestellt | L tg muß -mir aber einige Worte hinzuzufügen erlauben in Beziehta i die Bemerkung, die sih auf der dritten Seite des Gutaiiens egn! det und dahin lautet: „Die Stände werden hiernach fakti\sch zur Fes. stellung des Etats gelangea, welche ihnen de jure nicht gestattet ist; hier muß ih mir eine fategorishe Antwort gestatten. Jch darf über die Rechte der Stände der ganzen Monarchie hier nichts sagen, allein ih habe die Pflicht als Mitglied dieser Versammlung, bei allem mei- nen Vertrauen gegen die Krene nicht zu vershweigen, welches Recht das Großherzogthum Niederrhein besißt. Es ist dieses. Reht zwar nicht in dem Patent vom 3. Februar, welches wir gewiß als Unter= thanen mit shuldigem Gehorsam anerkennen, auch ferner niht in dem Gese über die ständischen Verhältnisse von 1823, über den Staats- haushalt vom 17, Januar 1820, wohl aber in älteren Staats-Akten

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uns gesichert; es ist nämlich in dem Besivergreifungs-Patent vom 5s. April 1815 vollkommen begründet, N E und Reguli- rung der Steuern nur mit itändischer Zustimmung erfolgen soll. Ent- weder hat der Ausdruck einen Sinn, oder er hat gar keinenz in mei= nen Augen kann er aber feinen anderen haben als den: Jhr sollt überhaupt in das Budget und in den ganzen Staatshaushalt Ein- sicht haben, er soll nur mit eurer Zustimmung ‘und mit eurer Theil- nahme festgeseßt werden. Das Besißergreifungs-Patent von 1815 ist in der höchst gefährlihen und ganz verhängnißvollen Zeit erlassen, als Napoleon von Elba landete und der wiener Kongreß beinahe sci= uer Auflösung sih näherte. Wir dürfen dieser gewiß mit der größ- ten Aufmerksamkeit verfaßten Schrift nicht den engsten, sondern nur den Sinn unterlegen, welcher hervorgeht aus den Verhandlungen des wiener Kongresses selbs, wo die hannoverschen und preußischen Be- vollmächtigten den 21. und 22, Oktober 1814 unter den Rechten, die sie den Ständen als Minimum vindizirten, namentlich eine delibera- tive, nicht blos fonsulative Stimme beanspruchten über die Verwen- dung der Steuern, wie sie früher auch allen Ständen der alten deut- schen Territorien zugestanden hat. Es handelt sich hier nicht um Er- klärung von einzelnen Wörtern, ich gebe nicht ein Plaidoyer über genaue Bestimmung der Rechte, welche den Ständen des Großher- zogthums Niederrhein in Bezug auf die Kontrolle und die Feststellung der Staats-Einnahmen und Ausgaben zustehen, allein ih behaupte, daß uns ein solches Recht nah dem Geiste und Jnhalte der Ver- handlungen des wiener Kongresses überhaupt zustehe, und gegen die Behauptung des Gutachtens muß ih mich auf das feierlichste ver- wahren. ; Jh habe darüber eine Schrift verfaßt, habe sie an sämmtliche Abgeordneten vertheilt; jeßt bin ich so frei, sie der hohen Versamm- lung zu überreichen, damit sie zum Eigenthum des Vereknigten Land= tages werde. i ] E Jch bitte den Herrn Marschall, dieselbe zu den Akten des Ver= einigten Landtages nehmen zu wollen. (Der Abgeordnete überreicht die Druckschrift dem Herrn Marschall.) Referent Sattig: Jch habe Namens der Abtheilung hier anzuführen, daß die Worte: nl „Sie werden hiernach faftisch zur Feststellung des Etats gelangen die ihnen de jure nicht gestattet ist“ Í j nur darum aufgenommen sind, weil es si nah Ansicht der Abthei- lung nur darum handelt, das Recht der Feststellung des Haupt -Fi= nanz - Etats für den Vereinigten Landtag zu beantragen, aber uicht darum zu beurtheilen, inwiefern den einzelnen Provinzen in Bezug auf den Finanz - Etat größere Rechte zugestanden haben oder zustehen. Die Petition, welche vorliegt, enthält diesen Saß nicht, sie ist aber darauf gerichtet, daß dem Vereinigten Landtage die Mit- bestimmung über Steuerverwendung überwiesen werde. Nur guf die- ses Petitum konnte das Gutachten der Abtheilung sich richten. Abgeordn, Milde: Se. Majestät unser Allergnädigster König und Herr hat A / i (Auf den Thron zeigend.) von diesem Plaße aus am 11. April uns gesagt , daß das Geseß vom 17. Januar 1820 in seinem unausgeführten Theile dieser Ver- sammlung Rechte und Pflichten übertragen habe, die weder von Pro- vinzial - Versammlungen noch von Ausschüssen geübt werden können. Mich dem vollkommen anschließend, hat die Äbtheilung Bezug ge- nommen, in ihrem Gutachten auf andere Worte Sr. Majestät, indem Allerhöchstdieselben an gleichem Orte aussprachen: „Das den Ständen zustehende Steuerbewilligungsrecht is ein Recht, dessen Verantwortlichkeit

weit schwerer wiegt, als die Ehre, die es giebt.“ Meine Herren! Es scheint mir ein Gegenstand ernster Aufmerksamkeit für die Versamm- lung zu sein, daß jedoch das Steuerbewilligungsrecht der deutschen Stände zum großen Theile durch verschiedene Bundestags-Beschlüsse aufgehoben _worden t, ganz, insofern es sich darum handelt, wenn deutshe Stände ihren! Fürsten die Summen vorenthal- A teren die elben bedürfen, um ihren Verpflichtungen gegen den Bund nachzukommen. Jusoweit diese Bundestags=-Beschlüsse für unser Land maßgebend und geseßlich sind, ist der kleine Theil am Steuerbewilligungsreht, welhen uns -das Patent vom 93. Februar gebracht hat, ein sehr geringer, aber er wird zu Null, zu gar nichts, sobald uns uicht das Recht zugestanden wird, sobald wir uns nicht zu der Bitte an Se. Majestät vereinigen, eine dezisive Stimme zu erlangen, in Bezug auf ¿zeststellung des Haupt-Finanz-Etats. Jh bedaure, daß der Herr Landtags-Kommissar im Eingange seiner Rede und bevor irgend einer von den verehrten Mitgliedern gesprochen hat, die in der Versammlung für eine solche Bitte sich auszusprechen geneigt sein werden, bereits den §. 11 des Gesetzes vom 3, Februar angeführt hat, worin gesagt ist : i

„Die Feststellung des Haupt=-Finanz-Etats, so wie die Bestimmung über die Verwendung der Staats-Eiunahmen und der dabei sich ergebenden Uebershüsse zu den Bedürfnissen und zur Wohlfahrt des Landes, verbleibt ein auéschließendes Recht der Krone. und zugleich dabei erklärt hat, daß die Krone keinesfalls von die- sem sogenannten „Ausschließenden Rechte der Krone“ Umgang neh= men werde. Allein, meine Herren, wenn wir uns überhaupt denken fönnen, daß irgend ein Einzelner von uns in seinem bürgerlichen Leben blos Pflichten übernehmen soll und feine Rechte aus demselben Titel erwerben fönnte, so wird jeder Einzelne von uns sagen: ih werde mich einem solchen Vertrage nicht unterwerfen können, Jeder von uns in solchem Falle für seine Piivat-Augelegenheiten oder Geschäfte würde von cinem so propo=- uirten Vertrage sagen: Dies is ein Ding der Unmöglichkeit. So stehen aber wir gegenüber dem Patent oom 3. Februar, so stehen wir gegenüber denjenigen Pflichten, die uns diese Geseßgebung gufer- legt, gegenüber den Staatsgläubigern, deun wir Bürgern sein sol- len, und unsere Kommittenten wüiden sih heute und nach Lage der Sa- chen in einer noch viel übleren Position befinden, als fie bis zur Emanation des Gcseßes vom 3. Februar gestanden haben, wenn wir ohne Kontrolle über die Feststellung der Ausgaben und die Verwen=- dung der Ucberschüsse bleiben sollten. Bis zum 3. Februar d. J. bestand das positive Gese, daß feine Staats-Anleihen aufgenommen werden fonnten. Treten nun die im Geseß vom 17. Januar 1820 vorgesehenen Reichsstände ins Leben, und werden diese Stände auf gefordert, ihr Recht, Aaleihen zu garantiren, auszuüben,sso ist von ihrer Seite die erste und naturgemäße Frage : liegt ein Bedürfniß vor, und woraus ist das Bedürfniß hervorgegangen, cine von der Staats- Regierung verlangte Staats - Anleihe zu bewilligen? Wenn sie das Bedürfuiß werden erörtert haben, wenn sie werden geprüft haben, wie dasselbe hervorgetreten ist, so müssen sie nothwendigerweise ebenso berechtigt wie verpflichtet scin, zu sagen: wir glauben, in diesem Theile der Ausgabetitel hätte müs- sen anders verfahren werden, ja wir glau=-

ben, daß der ganze Staatshaushalt nicht unseren Ansprüchen und Wün schen genügt.

Die Stände werden in den Fällen, wo es sich um die Bewilli fund einer Anleihe handelt, gewiß immer die Berechtigung ha- Weise piadems wir glauben nicht, daß in der vorgeschlagenen Art und S ina Verwendung mit unserem Gelde die Zwede erreicht wer- R errvidd die mit anderer Verwendung oder mit geringeren Sum-- aube id werden können, Was nun die Sache felbst anlangt, #0 L Lai auh aus materiellen Gründen, daß die Feststellung des

aupt-Finanz-Etats hon jevt unter ständischer Mitwirkung sehr wün-

\henswerth ist, denn wenn wir den Haupt-Finanz-Etat vom [Jahre 1847, welchen ih in der Hand. habe, genau prüfen und erörtern, #0 glaube ih, daß wir erfreuliche Resultate für die Finanz-Verwaltung in der Zukunft kaum zu erwarten haben. Jh glaube, wie die Sa= en liegen, so fangen wir bereits an, in Finanzshwierigkeiten zu kfom- men, und wenn unser Ausgabe-Budget von 1820 bis 1847, ohne Krieg gehabt zu haben, ein Steigen der Ausgaben von 13 Millionen nachweist, und die Einuahmen seit einigen Jahren stationair bleiben, während dic Ausgaben stetig progressiren, so dürfte ein Defizit im Staatshaushalte unvermeidlich sein, insofern nicht die strengste Spar= samkeit baldigst an unser Ausgabe-Budget gelegt wird. Der diesjährige Haupt-Finanz-Etat ließt um deshalb sehr ungünstig ab, als die voraucsichtlichen _Mehrerfordernisse in den Ausgaben, statt auf den extraordinairen Titeln diei gewöhlihen Quanta zu finden, gegen den Etat von 1844 um 1,602,000 Rthlr. weniger „für Ein= nahme - Ausfälle und zu außerordentlichen Bedürfnissen , insbe= sondere aus Veranlassung von Landes-Kalamitäten u. st. w.““ abgeseßt hat, Seit drei Jahren sind wir bereits in der Lage, feine Ueber= schüsse aus der Finanz-Verwaltung zu haben, mithin in den Staats= \haß etwas niederlegen zu fönnen, und bei den diesjährigen Noth= ständen, wo die Regierung nach allen Seiten hin Opfer zu bringen hat, ist ein großer Ausfall der Ausgaben über die Einnahmen un- vermeidlich. j

Ueber einen Titel der Ausgabe im Haupt-Finanz- Etat pro 1847 und zwar ad II. Passiva der General-Staatsfasse würde ih Ursache haben, mich zu beunruhigen, insofern wir nicht die positive Erklärung des Königlichen Herrn Kommissars gehört hätten, daß Preußen feine shwebende Schuld habe; denn allerdings lassen die in jenem Titel unter 3 und 4 aufgeführten Verzinsungen eingezogener Stif= tungs - Kapitalien und Verzinsungen und Abbürdungen temporairer Vorschüsse anderer Königlichen Kassen, größcre Verwaltungsschulden vermuthen. Ohne indessen tiefer hier am Orte in die Sachen einzu- gehen und abgesehen von allem Anderen, scheint es mir ein Ding der Unmöglichkeit, wenn wir mit Aufmerksamkeit das Steigen der Staatsausgaben in den leßten zehn Jahren übersehen, daß in dieser Weise wir weiter vorangehen können. Jch trage die Ueberzeugung, daß uns nichts übrig bleibt , ‘als daß auf das fkräftigste vorgesehen wird, ein System der Ersparung ein= zuführen, aber auch zugleich eine vollkommene Umwälzung in unseren Steuer= Einnahme und unseren Ausgabe-Verhältnissen durch= zuführen. Jch glaube, daß es ein Recht dieser Versammlung werden muß, welche die Pflicht hat, für die Staats =- Bedürfnisse zu sorgen, daß sie sowohl die Ausgaben festzustellen, als die Rechnungs-Abnahme zu leiten habe.

Jch komme nunmehr auf die Petition selbs zurü, nämlich auf die Bitie der umfassenden und vollkommenen Rechnungs-Feststellung und Abnahme, die in dem Geseße vom 3, Februar nirgends vorge= sehen is. Bevor wir, wie {on erwähnt, nicht eine vollfommen ge= naue Rechnungs-Anlage verordnen fönnen für den gesammten Staats- hanshalt, bevor wir nicht cine genaue Feststellung des Finanz=Etats in seinem Ausgabe- Titel dikftiren können, früher, sage ich, glaube ich nicht, daß unsere ständischen Verhältnisse zur Wahrheit werden, Soll unsere ständische Wirksamkeit segensreich sein, für König und Volk, so muß sie darauf hinarbeiten, die Rerantwortlichkeit für Ausgabe und Einnahme des Staatshaushaltes zu ülerkfommen, und ih glaube, wenn wir uns Sr. Majestät dem Könige, hinweisend auf die Gründe, ehrfurhtsvoll nahen, aus welchen wir niemals glauben, eine mit der Zeit vielleicht nöthig werdende Anleihe ohne gleichzeitige Mitwirkung bei der Feststellung über die Verwendung der Geldmittel gewährlei= sten zu können, ich sage, wenn wir uns mit diesen Gründen nahen würden, wir allerdings Gewährung unserer Bitte erwarten dürfen. Ich bedaure auch, daß diese Frage so spät zur Berathung gebracht worden is, so daß wir nicht hoffen dürfen, in irgend ciner Weise eine Erledigung derselben herbeizuführen, welche uns für die Zukunft iber Konflikte und Differenzen wegbringen könnte, die nothwendig immer auftaucheu werden, so lange nicht in dieser Beziehung eine Allerhöchste Erklärung gegeben wird, die da feststellt, daß wir nicht A ständische Pflichten, sondern auch stäudische Rechte zu erfüllen haben,

Landtags-Kommissar: Es is von dieser Stelle mehrmals das Wort ausgesprochen, worden, daß der Staats - Kredit eine zarte Pflanze sei, die mit Vorsicht behandelt werden müsse, deshalb fann ich nicht leugnen, daß es \hmerzlich mich berührt hat, wenn der ge= ehrte Redner, auf den Grund, meiner Ansicht nach, nicht sehr halt= barer Basen, ein nahes Staats-Defizit uns verkündet hat. Wir ha= ben uns vor einem solchen Defizit unter theilweise schwierigen Ver= hältnissen bei einer monarchischen Verwaltung der Finanzen bewahrt, währeud hinlängliche Beispiele uns belehren, was in diefer Beziehung in Ländern geschehen, wo die Finanzen unter ständischer Kontrolle stehen. Wenn der Redner sein tragishes Prognostikon auf die That= sache stüst, daß der leßte Finanz-Etat weniger günstig abschl'eßt, als der vorhergehende, so möge derselbe nicht vergcssen , daß drei Jahre hinter einander die göttliche Vorsehung das Vaterland mit Kalami= täten heimgesucht hat, mit mittelmäßigen und schlechten Aerndten und großen Verheerungen bedeutender Landstriche. Daß dergleichen Er= eignisse nicht günstig auf die Finanz-Verwaltung wirken können, ver- steht si von selbst, und weun nichtsdestoweniger der vorsichtig auf= gestellte Finanz-Etat mit einem wenn auch nur unbedeutendem Ucber- \husse abschließt , so wird \{chwerlich dargus geschlossen werden kön- nen, daß wir deshalb einem Defizit entgegengehen. Die Regierung, welche ohne die Stände feine neue Steuer auflegen und keine neuen Schulden machen darf, erlennt vollkommen die Nothwendigkeit, den Staatshaushalt so einzurichten, daß kein Defizit entstche, und die hohe Versammlung möge fest vertrauen , daß diescs Ziel eben so sorgfältig verfolgt wird, als wenn die Finauz - Verwaitung der Kontrolle der Stände unterläge. Dies zur vorläufigen Erwiederung.

Abgeordn. von Massow: Meine Herren! Die Minorität der Abtheilung hat sehr ausführlih dargethan, aus welchen Gründen die uns vorliegende Petition nicht zu unterstüßen seiz die Gründe der Majorität, welche allerdings die Petition befürworten will, sind von mchreren geehrten Rednern von neuem hervorgehoben und noch cr- weitert vorgetragen worden ; deshalb erlaube ich es mir, auch einige Worte zur Unterstützung der Minorität anzuführen: Es scheint mir voch wahrlich sehr bedenklich, daß der hohe Vereinigte Landtag das ihm zustehende Petitionsrecht dahin wolle geltend machen, Se. Ma=- jestät deniKönig zu bitten, eines der ersten Vorrechte der Krone, wel= hes Se. Mäjestät im §. 11 des Geseßes vom 3, Februar 1847 als solches ausdrücklich bezeichnet hat, und von we:cem Se. Majestät in einer späteren Botschaft ge agt hat, es sei unantastbar, daß also der erste Vereinigte Landtag das Petitionsrecht dahin ausdehnen wolle, Se. Majestät zu bitten, dics Vorrecht der Krone aufzugeben. Die Gewährung dieser Bitte würde unzweifelhaft den Uebergang hilden zu einer constitutionellen Monarchie, ja, meine Herren, bedenfen Sie es wohl: den Uebergang zu einer constitutionellen Monarchie. Jch zweifle nicht, daß ein Theil dieser Versammlung diesen wünscht und danach strebet; ih bin aber auch überzeugt, daß cin anderer Theil dieser Versammlung solchen weit von sich abweist. Ich glaube nicht an die Gütoährung dieser Bitte; ih wünsche sie nicht; ih wün=

Zweite Beilage

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sche aber sehulich, daß diese Bitte von der Majorität der Versamm- { ih lung gar nicht ausgehen möge. Jch erlaube mix \{ließlich, die hohe Versammlung darauf aufmerksam zu machen, daß Se. Majestät aus eigner Machtvollkommenheit uns das Recht der Bewilligung neuer Steuern gewährt hat, daß also die Auflage neuer Steuern fünftig allein von unserer Zuslimmung abhängen werde. meine Herren, den Ausdruck Jhres Dankes mit einer folhen Petition Re bethätigen? Jch kann dies wahrlich uicht hoffen, und ih wende mih | sicheren Stübpunkt findet. an die Herren, welche meine politischen Ansichten und Gesinnungen | tra theilen, deren es hier au noch cine große Zahl giebt, und bitte Sie, wohl zu überlegen, welchen Beschluß Sie in dieser wichtigen Sache fassen wollen, S

mi vorläufig eines Cingehens in den materiellen Theil der Petition, welche jeßt zur mir hierüber beiwohnt, beigetreten werden dürfte, hier zu entwickeln. Ich bitte vielmehr, an Sie Alle die Fra Lage, in der sich 1 möchte, diesen hochwichtigen Gegenstand jeß Kurie allein zur Beschlußnahme zu bringen. aufmerksam zu n ege | tigt, vielleicht wichtiger als alle übrigen, die uns bis j haben, is, daß es sich nicht blos um die Fortbildung des jebt be- stehenden Verhältnisses zwischen der Krone und den Ständen, sondern, meiner Ansicht nach, bei dieser Frage um eine völlige Umänderung | da dieses Verhältnisses handelt. | i sei lediglich von einer Fortbildung die Rede, so werden Sie mit mix darin einverstanden sein, daß die] diejenigen Maßregeln, diejenigen fortbildenden ständischen Einrichtungen getroffen werden, welche wix erst erbeten aben, und welche uns vor= läufig noch nicht gewährt worden ind.

L:

@ Zweite Beilage zur Allge1

E —————————————

-

Wollen Sie nun,

Abgeordn, 901 Manteuffel 1. Meine Herren! Jch enthalte Berathung steht ; ih versage mir die Ansicht, welche und der von einem Theile der Versammlung

ge richten zu dürfen, ob es eigentlich wohl bei der die Verhandlung jeßt besindet, zweckmäßig sein zu berathen und für diese | ge 1achen, daß der Gegenstand, welcher uns jeßt besäf- jelzt vorgelegen

enn aber auch behauptet wird, es | d

Jh frage, was könnte eine Beschlußnahme der Krone gegenüber heute bewirfen, was fünnte uns diese Beschlußnahme b zwischen uns Allen besteht, des Landtages j Diese Frage würde die abweichenden politischen Ansichten wieder her=- vorrufen, 1nd sie wiirde doch obne prafktisches Resultat bleiben. Wir fönnen uns die Thatsache nicht verbeimlihen, daß uns vor furzem | 9 eine Allerhöchste Botschaft mitgetheilt it, daß wix dem Schlusse des Landtags entzusehen haben, sobald die jeßt laufenden Geschäfte be- endet sein würden. Was wöllen wir also diese Bitte noch aufstellen ; sie kaun zu nichts führen, als daß einzelne

und welches ih wenigstens zum Schlusse | h

d

den stenographischen Berichten entwickelt und niedergelegt zu sehen wünschen, ih verzichte darauf, und ¡ch bitte, daß in die stenographi- schen Berichte nur das Cine niedergeshrieben werde : ich will nicht einen Prinzipienstreit, wenn vorauszusehen ist, daß wir praktischen (Erfolg nicht herbeiführen fönnen. Aus diesem Grunde bitte ich die Versammlung, diesen Gegenstand fallen zu lassen, und ich glaube, daß ich mi einiger Zustimmung erfreuen werde. : Marschall: Der Herr Abgeordnete Milde hat das Wyoit zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordn. Milde: Der

i

vorlekte Redner auf diesem Plate lat darauf hingewiesen, daß es übel austehen würde, wenn wir un= sere Dankbarkeit, die wir Sr. Majestät sür das Geseh vom 3. Fe- bruar an den Tag zu legen haben, durch eine Debatte, wie \ie hier Platz gegrisfen hat, auf irgend eine Art oerfümmern. Derselbe Redner hat, #o viel ih mich erinnere - «+ + +

(Mehrere Stimmen: Das i} keine persönliche Bemerkung.)

Ft Bezug darauf wollte ih mir erlauben zu bemerken, daß auch mein Dankgesühl ebenso wahr und ebenso warm ist, wie das des geehrten Mitgliedes. Wenn ich aber das Recht der Feststellung des Jinanz-Ctats in Anspruch nehme, 10 befinde ich_mich auf dem guf welchem sich immer und allezeit deutsche Stände bewegt nöthigen Assecurationen erbeten

Boden, haben, haben. S / i : Ibgeordn. Freih. von Maf\s\ow: Bursre ih mir eine Be- merkung vom P!1aß exlguben: Jch glaube gegen die Debatte nichts gesagt zu haben, sondern nur gegen die Petition im Allgemeinen ge- {prochen zu haben. _ S i _— A Abgeordn. Graf von Schwerin: Es liegt uns ein Antrag der Abtheilung 201: L l - Roschließt die Abtheilung vorzu chlagen, Se. Majestät den Komg „Be1chlie| L uns Of a A allerunterthämag}t zu bitten, dem Vereinigten Landtag n Erwägung der ihm durch das Steuerbewilligungsrecht zugewiesenen Obliegen- ht der Feststellung des Haupt - Finanz - Etats Aller

die von ihren Fürsten die

heiten das Rec anádigst zu bewilligen?“ L Jch bin gegen diesen Antrag auf das allerentschiedenste, zwar nicht aus dem Grunde, den das geehrte Mitglied aus der Mark Brandenburg vor mir dagegen angeführt hat, indem ih nicht, wie er, alaube, es wäre dies der Weg zur constitutionellen Monarchie. Eine solhe Annahme ist, wie mir \cheint, absolut unhistorischz denn

es hat das ständische Recht der Feststellung des Haupt Finanz - Ctats lange vor tutionelle Monarchieen

her bestanden, ehe es überhaupt constit reen gab, und is gewiß ein altgermanisches. Wenn sich der geehrte Redner in die Geschichte seiner eigenen Provinz etwas vertiefen will, so wird er dieses Recht dort ebenfalls finden, und die Provinz Brandenburg hat doch wohl noch nie eine constitutionelle Verfassung gehabt. o ih sage, nicht aus diesem Grunde bin ich bigen, E S dem Grunde, weil ih einen atl Antrag au Se. Majestät jeß i err zeitgemäß erachte. / n L abé béreits et früheren Debatten Veranlassung gehabt, mich “dahin auszusprechen, daß ich die Verfa)jung vom 3, Gebruar nicht für #0 fonsolidirt erachte in Bezug auf Finanz - Angelegenheiten, um jeßt {hon nach gewissenhafter Ueberzeugung zu einer Anleihe meine Zustimmung gehen zu fönnen. Es solgt daraus aber nicht, daß ich diese Kousolidirung nur dadurch erlangen zu fönnen glaube, daß den Ständen das Recht der Feststellung des Haupt-Finanz Etats bewilligt würde; es ist in diesem Augenblick eine Petition in Bera- thung, die Juformation der Stände über den Finanz -Ctat weiter auszudehnen , und schon um deswillen allein wird es nicht angehend fein , mit diejem Antrage emen anderen zu fumuli ren, die Feststellung des Finanz -Etats zu gewähren. _ Jedenfalls wird es nothwendig sein, zunächst abzuwarten, ob die Jnformation {n der Art und Weise uus gegeben wird, wie wf sie erbeten haben, und nus dies die Möglichkeit gewährt, 10 vollständig informirt zu sein, um die Steuerbewilligung und Anleihen \o prüfen zu können, daß

serer ständischen Verhältnisse Ueberzeugung kommen wird, dur die Stände in nothwendiger Konsequenz jeder geor dischen Wirksamkeit liegt Macht der Krone

abgetreien, der mir vor ihm zustand, weil er der} mir is und weil ich geglaubt habe, daß er diese Meinung besser wie ih entwickeln werde ich würde daher jeßt auf das Wort verzichten,

daß Niemand nach mir das Wort ver verzichten, werde mich aber jedenfalls darauf beschränken, kurz zu sagen ß ih obwohl mit dem Prinzip der Petition einverstanden

haft von Pommern vorgetra- Niederlausiß e Fortbildung voraussebt, es würden | gesagt hat, gern beistimmen, weil ih d Vermeidung e! (Mehrere aufgerufene Mitglieder : Fürst Reuß, Graf Eulenburg 2c,

bezüglich desjenigen Verhältnisses helfen, welches | is durch die Abgeordneten aus

theilen sollen, sie vorher

Reduer ihre Ansichten in anschließen.

das Wort verzichtet, in der Vorausseßung, stattsinden soll.

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eben \o sehr der Zuversicht bin, daß in weiterer Entwicelung un- das Gouvernement bald selbst zu der daß die Feststellung des Finanz-Etats dneten stän- nicht eine Schwächung der daß auch in diesem ständischen und der Krone einen Jch habe daher den Wunsch, daß der An- g der Abtheilung niht angenommen werde, weil ih ihn nicht für zeitgemäß erachte.

und durchaus involvirt, sondern

cht die Stärke und Macht der Regierung

(Vielstimmiges Bravo.) Ab-eordn. von Puttkammer aus Stettin :

Marschall: Er wird unterstüßt,

Abgeordn. von Puttkammer aus Stettin : Unter der Bedingung, langt, würde ich ganz auf das Wort

m, was mein Kolege aus der Ritter)

gen hat, und dem, was vorher das Mitglied aus der arin eine Zeitersparniß und die

ner ganz unfruchtbaren Debatte finde.

verzichten aus Work.) Abgeordn, Kuschke (vom Plat):

aben , bercits gesagt. Jch verzichte daber aufs Wort,

Abgeordn. T scho cke: 3

(Bravo!)

(Der Abgeordn. von Wedell verzichtet aufs Work.) l Aus den von den Mitglie- einen | dern der Ritterschaft des anflamer Kretjes angegebenen Gründen will

Abgeordn. Graf von Helldorf:

ch auch auf das Wort verzichten. Abgeordn. Hanjemann: T will meine Grün Abgeordn, von Wedell (unterbrechend): Jch

haben. Marschall:

gewissen Bedingungen auf das Wort verzichtet.

Abgeordn. Hansemann:

tenen Redner, mit Ausnglme “emes Einzigen, Sache bestritten hat.

Da ich sehe, daß die Debatte sich verlängern wird, wird cs mir erlaubt sein, nur ein paar Worte auf wendungen zu erwiedern, die H gemacht hat. Dasselbe hat angeführt, um ein Vorrecht der Krone handle, und wenn wir die Bitte gestellt hätten, sein, daß Se. Majestät der König Aber es wäre nicht das erste : freien -Stücen ein Recht aufgegeben hätte, Beziehung viel stärker zu werden,

sam, } aufgegeben worden sind; wesentlichsten Verein aufgegeben, so werden Sie finden, eins, seine Souverainet

wie Preußen, der mächtigf

die Debatte jet niht durch weitere Widerlegungen

verzichte deshalb darauf, mehr darüber zu sagen, (Ruf zur Abstimmung.)

vor mir hier gestanden hat, gesagt worden, daß die

aufgehoben werden solle,

sei, die Petition an den König zu richten. Feststellung des Etats durch die Stände mit un, ere unvereinbar, ja sogar für gefährlich halte. noch

Kammer aufgelöst. Vies

6 Jahre gewählt sind.

vertagen können, nach wenigen Wochen da! ben Personen zu verhandeln haben. Die mehr in den Händen des Königs, sondern sehr bedenklicher Zustand fein würde. Marschall:

zunächst der als Amendement gestellte und ausre

wir dadurch in den Stand verseht werden, die Anleihe und Steuer- bewilligung, die von uns gefordert wird, zu bewilligen. Gewiß eben #0 lebhaft, wie der Königliche Herr Kommissar sehne ih den Augen- blick herbei, wo die Lage der Sache so sein wird, daß wir nicht ge nöthigt sind, Vorladen, die uns von der Regierung im Juteresse des Landes gemacht werden, aus prinzipieller Rücksicht zurüickzuweijen, und ih wiederhole es, ih glaube nicht, daß dazu das Recht der Fest setzung des Finanz-Etats nöthig it, Jch füge aber noch hinzu, daß

werden, er geht de

Finanz-Etats und die Kontrolle des Staats - Haushalts kein Antrag

gemacht werde , weil er für jebt nicht zeitgemäß if

Diejenigen, welche diesem Antrage beitreten, bitte ich, aufstehen

zu wollen, (Pause.)

Ex i} mit großer Majorität angenommen,

neinen Preußischen Zeitung.

E

Jch habe dem

geehrten Redner der eben gesprochen hat, auf seinen Wunsch den Plaß elben Meinung mit

wenn in Folge des von ihm gemachten Vorschlages die Debatte ge {lossen wird.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch habe den bestimmten Antrag nacht, daß der Beschluß als nicht zeitgemäß für jeßt abgelehnt würde, Jch erlaube mir, darauf | es fragt sich, ob diefer Antrag Unterstüßung findet,

IKgs ih habe sagen wollen, Pommern, welche vor mir gesprochen und bemerke als ein {nes Bewußtsein mit fortneymeu möchte? | uur, daß, wenn die Stände Staats-Anleihen genehmigen und zu neuen

Abgaben, so wie zur Erhöhung der bestehenden ihre Zustimmung er das Bedürfniß prüfen müssen. lgube auch ih, daß für jeßt von der vorges{lagenen Petition ab zusehen fei. Da \o viele Mitglieder auf das Wort er Zeitersparniß wegen verzichtet haben, so werde ich mich denselben

de nur sagen. habe nux auf daß keine Debatte weiter Wenn nun aber der Abgeordnete aus Aachen noch sprechen will und zugelassen wird, so glaube ich, das Vorrecht zu

Jch habe vorhin nicht gefragt, ob

Meine Herren, ich meinestheils habe anch nichts dagegen, daß wir Jux jeßt von dem Antrage der Ab-

theilung abstehen, und zwar CöShalb, weil feiner der bisher aufgetre- Die Nüblichfkoit der

(Abgeordn. von Wedell verlangt das Work.) i indem ein

glied das Wort verlangt, welches bereits darguf verzichtet hatte, so diejenigen Cin

das geehrte Mitglied der M daß es si bei dem Antrag Dies gebe ih vollständig zu, so würde ihr Sinn gewesen ein Vorrecht aufgeben möge. Mal gewesen, daß die Krone aus ganz um dadurch in anderer Tch mache nux darauf ausmerk- \ daß noch größere Vorrechte durch die Bildung des Zollvereins jeder dabei betheiligte Staat hat eines der Souverainetäts Rechte durch den Beitritt zu eun Sie die Bedingungen desselben nachseben, te Staat des Ver «ts-Rechte durch Abhängigkeit von jed nen Staate des Vereins außerordentlich beschränkt hak.

Abgeordn. von Wedell: Es ist von dem gechrten Redner, der Debatte deshalb

weil die Versammlung sich dafür erklärt habe, daß die Sache an sich nüblih, es nur noch nicht an der Zeit e, daß ich die

Verfassung für Jch glaube, es stimmen Wenn

Jch erklär

r

viele in dieser Versammlung mit mix hierüber überein. in constitutionellen Staaten die Stände die Steuern verweigern und so den Etat nicht festsezen, wie es die Regierung wünscht, so wird die Dies ij bei uns nicht zulässig, weil wir guf Sollte also der Vereinigte Landtag den Etat aben, und

festzustellen, also auch das volle Steuer-Bewilligungsreht h Wah

die Feststellung einst verweigern, so würde der König durch neue len niht an das Volk appelliren fönnen, erx würde den Landtag nux ann aber wieder mit den Macht würde also nicht in den Händen der auf 6 Jahre gewählten Abgeordneten sein, was nach meiner Ansicht ein | s ‘h abhängen, daß, wenn man l \ so wesen Sri g ja vielleiht ganz umgeschmolzen Da Niemand mehr in dieser Angelegen Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

.

Sonntag den 27" Juni,

N

Es folgt jeßt das Gutachten über den Petitions - Ant b treffend die Einführung einer Gemeinde-Ord1 ns - Antrag, 9e- in Dei östlichen Aegvsnzen: Ordnung für das platte Land

Der Herr Äbgeordnete von Steinbeck i} Referent

Abgeordn. von Steinbeck (liest das betreffende Gutach- {en vor):

Gutachten der achten Abtheilung bex Marie der drei Stände uver die Petitions- Anträge Nr. 393, 399, 436, betreffend eine Gemeinde-Ordnung für das platte Land in den östlihen Provinzen,

Das Bedürfniß einer Gemeinde-Ordnung für das platte Land ist in mehreren östlichen Provinzen der Monarchie bereits auf Pro- vinzial-Landtagen ausgesprochen, Anlaß zu Petitionen geworden, und hat bereits das Sammeln des Materials zu dergleichen Gemeinde= Ordnung, so wie das darauf gegründete Bearbeiten von Entwürfen dazu zur Folge gehabt, die dem nächsten Provinzial - Landtage zur Berathung zu überweisen beabsichtigt werden. Jett liegen dem Ver=- einigten Landtage drei Petitions-Anträge iber den bezüglihen Ge- genstand vor, und zwar:

{) von den Abgeordneten der Landgemeinden aus der Neumark, welcher dahin gerichtet ist: |

„bei Sr. Majestät dem Könige die Bitte zu formiren : daß

bie den Marken längst versprochene Kommunal - Ordnung

für das platte Land rech! bald gnädigst ertheilt werden

müge. ‘‘ |

2) von dem Abgeordneten Landrath von Puttkammer, welcher die

Bitte ausspricht :

„daß den nächsten betreffenden Provinzial - Landtagen der Entwurf einer auf freisinnige Prinzipien basirten Land=- gemeinde - Orduung zur Begutachtung vorgelegt werden möge, in welcher unter Anderem die Gemeinschaft der in einer und derselben Ortschaft befindlichen Rittergüter und Dorfgemeinden , wenigstens hinsichtlich der Armenpflege, wie folches in Schlesien bestehen soll, aufzunehmen sein würde“, 3) von den Abgeordneten der Landgemeinden aus Preußen, befür- wortend : „daß des Königs Majestät gebeten werde , den Ständen den Entwurf zu einer Landgemeinde-Ordnung für die östli- chen Provinzen des Staates fo bald wie möglich huldreichst vorlegen zu lassen.“

Zwar haben sich von Seiten der übrigen östlichen Provinzen ähnliche Anträge bei dem Vereinigten Landtage nicht vernehmen las- fen, doch steht nicht zu bezweifeln, daß auch in diesen Provinzen die früher laut gewordenen Wiinsche nicht verstummt sind, und es fommt demnach wohl nux darauf an, zu prüfen:

2) ob die bstlichen Provinzen der Monarchie einer Gemeinde-Ord=-

nung für das platte Land bedürfen;

Jemand unter

Tch will aufhalten, und

sel- werden, mit denen sich der Vereinigte Landtag

heit das Es wird ichend unterstüßte Antrag des Abgeordneten Grafen von Schwerin zur Frage gestellt j ahin: daß in Beziehung auf die Feststellung des Haupt-

b) in welcher Weise \olchenfalls eine dergleichen in das Leben zu rufen; c) ob es jet hierzu an der Zeit ist.

Seit der Entwickelung der Folgen des Edifts vom 9. Oktober 1807 und der Ausbildung unserer damit in engem Zusammenhange stehenden agrarischen Geseßgebung, so wie der gleichen Schrittes ge- gangenen Umgestaltung mancher sich auf die privatrechtlihen Ver=- hältnisse der Landbewohner beziehenden Einrichtungen, ist gleichmäßig von allen Gemeinden dos platten Landes in den östlichen Provinzen des Staates mehr und mehr empfunden worden, wie ihre organi= ‘chen Einrichtungen einer neugeordneten Gestaltung benöthigt find. Nicht minder theilen diese Ueberzeugung hon lange alle Gutsherren, denen einleuhtet: wie die befraglichen Verhältnisse in den Juteressen der Ordnung und eines rechtlich gesicherten Zustandes der näheren Regelung bedürfen.

Diese Ueberzeugung auf den Provinzial-Landtagen ausgesprochen, von des Königs Majestät landesväterlich beahtet, nimmt mit Recht als eine, welche das Wohl mehrerer Provinzen angeht, die Verwendung des Vereinigten Landtages zu dem Erlangen von Gemeinde-Drdnungen für das platte Land in den östlichen Provinzen in Anspruch. Erwägt man nun aber, wie in diesen Provinzen geschichtlih so sehr verschiedenartig die hier befraglichen Verhältnisse sich ausgebildet und hinsihts derselben noch heute so viele Eigenthümlichkeiten in den einzelnen Provinzen, ja sogar in einzelnen Theilen mancher Provinz bestehen, deren Aus= gleichen manche sehr wesentliche Nachtheile und kaum wahren Nußen brächte, so überzeugt man sich sehr bald, daß, wenn solche Eigenthiüm= lichkeiten nicht ohne Noth gestört und verleßt werden sollen , zwar die Ansicht, von welcher die Legislation bei den befraglichen Gemeinde=- Ordnungen auszugehen hat, für alle östlichen Provinzen des Staats einerlei sein kann und mußz die gesammte spezielle Ausführung aber der provinziellen Geseßgebung anheimfällt, wie dies auch hinsichts der westlichen Provinzen thatsächlih anerkannt worden. Demnach würde die Befürwortung des Vereinigten Landtages bei des Königs Maje- stät sich dahin gestalten : :

Se. Majestät wolle geruhen, denen Provinzen des östlichen

Theils der Monarchie, welche Kommunal - Gemeind-ODrd-

nungen für das platte Land dermalen durch ihre Landtage

hon beantragt haben oder noch beantragen werden , ausé- gearbeitete Entwürfe dazu zur Berathung der betreffenden

Provinzial-Landtage möglichst bald vorlegen zu lassen. Nach der Ansicht der Abtheilung darf mit dieser Bitte um #0 weniger von dem Vereinigten Landtage noch weiter gegangea und den Provinzial - Landtagen durch das Bezeichnen einzelner Provinzen vorgegrisfen werden, als wohl sehr möglicher Weise in einer oder an- deren , besonders bei den Betheiligten die Meinung sih geltend ma- hen fönnte: wie es bedenklich, mit einer solchen Gemeinde - Ordnung

\r2uschreiten, ehe die vielerlei Verhältnisse vollständig festgestellt sein vorzuschreiten, ehe 1! beschäftigt, auch zum Theil demnächst die Provinzial-Landtage De E meen en G i viele Bestimmungen dét - omm 2 L

ren Gesnltang aae E “n Letztere übereilt, fie nux all-

zusdznell wieder deklarirt, geändert,

werden müßten. j Hierüber zu urtheilen, P age die nähere schwierige Erbrerats, dieer ues ist zur Zeit und ehe die Ergebm}e des jeßigen Vereinigten Landtages vor- liegen, mit einiger Sicherheit nicht möglich. ¿ Berlin, den 4. Juni 1847. i A “Die ate Abtheilung der Kurie der drei Stände. von Massow. von Lattorf, von Arnim -Koppershagen. von Gadow. von Prittw16. Graf Strachwiß. “Vahl Lemke, Schulze-Dellwig. Heuer, Krause. Hüffer, R a} h,

steht offenbar nux den Provinzial - Land-