1847 / 177 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

en werden fönnten und nur in einzelnen das gehört nicht nd umgekehrt solche Fragen zu

tage berathen und besp Fällen dem Kommissar vor euer Forum, vielleiht uns in

iberlassen bliebe, zu sagen: fönnt ihr nicht berathen, den einzelnen Fällen erlaubt bliebe,

Jn Bezug auf die A achsen und

g in die äu zu wiederholen, 3 insofern theile, würde eine Berü eintreten lassen, end, aber unterstüße efühls sein

Graf von Arnim: eußerung d ten Mitgliedes aus der Pro die Besorguiß der Einmisch so erlaube ih mir nur Ansicht des vorleßten Reduer der Vereinigte Landtag genheiten nt anders triotish, nicht vorgreif ßerung des National-G theilung nie so weit gegang um ein Geseh zu bitten, torisirte oder aufforderte. ch das Wort „innere ingestellt sei, s Wort halte, halten werde ung erregen hier steht, einfach, sie in der anderen Kurie von ausgelegt und also geno damit hat es der Landtag der Vereinigte Landtag im Ju teresse der Rheinprovinz oder me Bitte zu stellen, dahin zu wirken, Gouvernements beseitigt, Staaten durch Se. Majestät geänd . 13 nicht zulässig, und dazu errn Ministers des Auswärti Deshalb hat sich die sprechen zu müssen ge ältere Gesetzgebung ans andtage gestattet werde, äußere Angelegenheiten an un theilung hat einen richtigen Bitten und Beschwerde Staates beziehen sollen. daß der Vereini ästigen könne, daß er aljo, \se des preußischen Staates eine Bitte an Se. Majestät hung der Worte „innere at die Abtheilung bewegen und die ster Redner angedeutet wenn man sih auf das dem tehnishen Begrisse nach äußeren Politik hat. er Beziehung das Wort, Nicht also hat

Politik gesagt worden wenn ih auch d

ch überzeugt bin, auswärtiger Angele- nem Sinne, der ya- nd in Bezug auf die À doch die Majorität der Ab- dieser Beziehung hierzu gewissermaßen au- Ansicht, daß Provinzial-= wenn er sich

Se. Majestät in s den Landtag Aber die Abtheilung is der / etwas im Gegensaße zu den was den Vereinigten Landtag, von etwas abhalte, erdings Bedenken in d. Denn wenn das ohne Deduction, wie ank aus gegeben wurde, wie es hier steht 1 \o frage ih, ob 3. B. reußen, im Jn- erechtigt sei, die Maßregeln des Verträge mit den ert werden genügt keine Jnter- gen oder des Herrn Majorität gegen das hat aber, wenn sie in keiner Weise beantragt, Bitten und Beschwerden vorzu= d für sih betreffen. Die Mittelweg darin zu finden n sich nur auf das Jn =- as ist es, was die gte Landtag sih mit

Landtagen h streng an da er niht abge der Gesebgeb Wort, wie es

gewissermaßen nd daß dies all fönne, liegt auf der Han ohne Jnterpret der Minister-B mmen wird,

allein zu thu teresse der Provinz P hrerer Provinzen b daß die beengen ungünstige

Das is nah § pretation des H Landtags - Kommissa Wort innere ‘‘ aus sih an die daß dem L tragen, welche Mehrheit der Ab

teresse des rität der Abtheilung vorschlägt, den Juteressen des äußere Maßregeln das Intere wenn sie seine Juteressen verle Gerade dur die Vertau} / mit dem Worte „Interesse“ h in den Gränzen die ein durchlauchtig

Staates besch

richten könne.

Angelegenheiten geglaubt, sich

Klippen zu vermeiden, hat, uud die erregt werden könnten, beschränkte, wa 1dtschaft mit der

‘7 in grammatikalisch f den Staat schon vorfindet. n, darüber Bitten vortragen a’s solche Erscheinungen ein=- Staaten zu einander bethei= die Hemmnisse wegzu- einem Theile des Staates durch wenn er durh Maß-

des Gesetzes zu

Angelegenheiten \hon eine Verwa ist das Wort „Juteresse welches sich in Bezug au die Abtheilung vorgeschlage wenn an diesem oder jenem wobei das äußere Interesse der , sondern sie hat nur vorges welche verhindern würden, Bitten bei Sr. Majest regeln des Auslandes Des Prinzen von echrten Redners würde d werden, daß, wenn dar zu streichen,

Punkte Europ

ät zu Hülfe zu kommen, in wesentlichen Jnteressen verleßt wi Preußen Königliche H Diese An= deutlihsten gefaßt das Wort innere

adurh am auf angetragen würde, -, Womit die Herren - Kurie ere Politik vor das Forum des

sicht des g

man hinzuf die höhere, äuß Landtages gezogen zu Graf Arnim: Fürst Lihnow sky: fundenz das, was ih zu erwiede meines ehrenwerthen Kollegen au ment, das von dem durchl lung gestellt worden ist gegen eins verwah lieder der Majori eigetreten sind, vielmehr diesen Grund gedacht, ein Gelüste hier zu habenz i Sr. Majestät, einen e nwerthe Ref Wir haben des die äußere Politi lmehr der Ansicht, d

Vereinigten

Damit bin ih vollkommen einverstanden.

Auch ih habe mich in der Majorität be- rn hatte, befindet sich dur die Worte 3 der Mark und durch das Amende=- ten ersten Mitgliede dieser Versamm-= Jch wollte mich nur sowohl ih, als die übrigen Mit- aus nicht aus dem Grunde Referent entwidckelte, Es hat Keiner von uns daran ärtige Politik Deyvyotion vor

vollständig erledigt. daß nämlich tät dieser Ansicht durch den der ehrenwerthe perhorresciren. ch längeren Debatten über ausw nehme für uns eine eben so große ben so großen Patriotismus in Ansp wenn wir auch nicht stets seiner Ansicht halb noch nicht geglaubt , f auf das Feld unserer Berathung zu in Folge innerer Angelegenheiten, atte aus der äuße=

daß es nothwendig

wir sino vie die das Jnteresse des L ren Politik vor das diese gewiß Gelegen Beste zu entwickeln, welches sogar von den sicht berührt wird. De zösische Debatten gelesen, tionen es bisweilen geschieht, gelegenheiten ganz trocen die schwebende Frage ist, in der er sich jeder ßter Ruhe beide Kammern daß der ehrenw wir das Feld unserer ständi daß wir jeßt “schon über die d Jch komme auf d aus der Mark gesagt hat, u von vier Kreisen hierherge i Gränzen befinden, also vie daß durch die Abstimmung, dies zum Theil s{chon angedeut Fch glaube, die hohe Kurie wir Petition, die wir terthänigste Bitte an Se. n in den Steuersäßen, in den der Stände eintreten lassen zu Debatte, ohne Einsprache Nun frage ih: Wenn diejenigen unsexer inneren Interessen, iten mit Bezug haben, vor unser wo wir in einer jenem Zolltarif eine die Antwort darauf werden, einen diplomatisch - finan- Forum ständischer Rechte. s das durchlauchtigste erste sehr gern beipflihten, in-

andes berühren, manche Deb m des Landtages gezogen werden wird und den Patriotismus hier auf das auf ein Feld überzugehen, Völkern nur mit großer Vor= t gewiß englische und fran- daß unter 50 Juterpella- der auswärtigen An- ß es eine auswärtige t enthalten muß. Es damit vollkommen einverstanden erthe Referent uns zumu=- hen Rechte so weit aus- er constitutionellen Völker as zurück, was mein ehr nd ih meinerseits, der {ick worden zu sein, die l mit dem Auslande ver- die vorgestern hier statt- et, zum Theil erledigt d si darauf besinnen, vorgestern zur Debatte Majestät den

heit darbieten, ohne nöthig zu haben, freiesten constitutionellen r ehrenwerthe Referent ha er wird also wissen, daß der Minister Antwort giebt, da

haben si in grö Fch glaube nicht, then wird, da dehnen wollen, hinausgehen wollen. ther Kollege die Ehre habe, sich zwischen zwe fehren, glaube,

gefunden hat, worden is. daß die fünfte P bracht haben,

önig enthält, auch indirekten Abgaben ni wollen, Dieser Petitions-Vor) mit großer Majorität angenom wir nicht das Recht hätten,

welche auf auswärtige Ange Forum zu bringen, \o könnte uns Najestät bäten, in ränderung eintreten zu lassen, ehört vor einen Zoll - Kongreß Kongreß im Auslande, nicht vor das eshalb dem Amendement, welche Mitglied dieser hohen Kurie beantragt hat,

osition der eine allerun! die Veränderunge

lag is ohne

men worden.

das erste Ma

etition Se. diesem oder

, also vor

1304

dem es eine Erledigung nit nur dessen, was uns7zu dem Antrage bewogen hat, enthält, sondern auch die Absicht erreicht, die uns da- bei geleitet hat.

Graf Ariim: Jh stimme dem ganz bei und erkenne diesen '

Grundsaß als durchaus richtig an, G

Referent von Quast: Jn Beziehung auf dasjenige, was so eben gegen meineu Vortrag gesagt worden it, bemerke ih: Jch habe dies nicht als Referent gesagt, nicht als die Meinung der Abtheilung, sondern als persönliche Ansicht. Jch würde es gar nicht geäußert haben, wenn ih nicht vorher von einem ehrenwerthen Mitgliede der Minorität gewissermaßen dazu aufgefordert worden wäre, indem er meiner persönlihen Ansicht ausdrücklich erwähnte und ich deshalb Veranlassung finden mußte, mi darüber zu äußern. Ich glaube als Referent dasselbe Recht zu haben, wie jedes andere Mitglied die=- ser hohen Versammlung, nieine persönliche Meinung aussprechen zu dürfen, und dieses habe ich nur einfach gethan. Jch kann daher nur nochmals die Versicherung hinzufügen, daß ih es von meinem Staud=- punkte aus für eine außerordentliche wünschenswerthe Sache halte, daß dem Vereinigten Landtage ein Gegenstand der Petitionen zuge- lassen bleibe, wo bei allen Mitgliedern sih ein gemeinsames Gefühl äußern könnte, im Gegensaß zu den verschiedenen Spaltungen der Meinung, die sonst über so viele andere Angelegenheiten stattfinden.

Graf von Jhenpliy: Was ih sagen wollte, 1st von dem geehrten Redner aus der Mark bereits bemerkt wordenz ih will es nicht wiederholen, sondern nur einige Beispiele hinzufügen. Nach der Fassung des §. 13 ist, wenn man es genau nimmt, nicht zulässig, daß eine Petition auf Verhandlung über die Abänderung des Sund- zolls eingereiht werde. Derselbe Fall würde eintreten, weun eine Petition von einem Fabrikanten zu Jserlohn eingereiht würde, worin gebeten wird, man möge einen Konsul in Barcelona anstellen, damit die Waaren der preußischen Fabriken besser vertrieben werden könn- ten. Jch glaube nicht; daß dies die Abjicht des Geseßgebers gewe- sen i, und deshalb is die Majorität der Abtheilung auf das Wort HInteresien“ gekommen. Denn wenn man das Wort Jnteresse näher betrachtet, so is darunter eine solche Angelegenheit verstanden, die theilweise eine äußere und theilweise eine innere ist, und es hat sicher nicht in der Absicht des Geseßgebers gelegen, darüber die Ver- handlungen des Landtages abzuschneiden.

von Massenbah: Jch will mir erlauben, auf das, was der geehrte Redner aus der Mark geäußert hat, Einiges zu erwiedern. Denn, wenn ich recht verstanden habe, \o ist die Meinung geäußert wordeu, es sei nah dem Geseh verboten, über innere Angelegenheiten zu sprechen, insofern sie mit äußeren Angelegenheiten in Verbindung stehen. Das glaube ih nicht im Gesebe zu finden. Will man an- nehmen, daß irgendwie Verhältnisse mit dem Auslande auf das Jn- land und, wie vorher ein geehrtes Mitglied äußerte, auf den Han- delôverkehr Einfluß hätten, so glaube ih, is es nicht dem Landtage verwehrt, über das Nachtheilige, welches die bestehenden Bestimmungen für den Handel hätten, zu sprechen, man braucht ja dabei ein Urtheil über die äußeren Angelegenheiten nicht auszusprechen. g

Graf von Arnim: Da ih einmal aufgerufen worden bin, o will ih bemerken, daß ih der Juterpretation des §. 13 in dem Sinne, wie ihn das geehrte Mitglied aufstellte, immer beigetreten bin. Diese Interpretation wird nicht von einzelnen Mitgliedern, von Mitgliedern des Ministeriums gewünscht, sondern von Sr. Majestät erbeten, und ih darf mir wohl die Bitte gestatten, dieselbe Majorität wie vorher möchte sih dem Vorschlage der Abtheilung aus vollem Herzen au- ließen. 0 Graf Solms=-Baruth: Jh würde gegen den Antrag der Abtheilung gestimmt haben, weil es mir zweifelhaft is, dah das Wort „Interesse“ immer so verstanden werden möchte, daß nur diejenigen Angelegenheiten, welche die innere Landes - Wohlfahrt be- rühren, damit verstanden werden. Wenn aber die Interpretation o gefaßt wird, wie es eben von den Herren Mitgliedern der Abthei= lung ausgesprochen wird, \o bin ih damit vollkommen einverstanden, es wird dies am klarsten ausgedrücit, wenn das Amendement Sr. Köuigl. Hoheit angenommen wird, es erledigt allen Zweifel.

Marschall: Der Referent wird diesen Zusay verlesen. Er hat sich ihm angeschlossen, andere Mitglieder der Abtheilung haben dies ebenfalls gethan, es ist also nichts entgegen, daß die Frage auf den Antrag der Abtheilung mit Hinzufügung dieses Zusaßes gerich=- tet werde. E ;

Referent von Quast: Der Zusaß, welchen Se. Königl. Hoheit vorgeschlagen hat, lautet: womit die Kurie jedoh nicht gemeint ist, als solle hiermit die höhere, äußere Politik als solche in den Kreis des Petitionsrehts des Vereinigten Landtages gezogen werden.

Fürst Lihnows ky: Wenn der geehrte Referent noch einmal den Zusaß ganz langsam vorlesen wollte.

Referent von Quast (verliest denselben nochmal).

Marschall: Wix kommen also hierüber zur Abstimmung. Die Frage is verstanden, cs wird also nicht erforderlich sein, sie noch cinmal zu verlesen, und diejenigen Mitglieder, welche dem Antrage der Abtheilung mit Hinzufügung dieses Zusaßes beistimmen, werden das durch Aufstehen zu erkennen geben. S

Der Antrag ist einstimmig angenommen, und somit ijt dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zur Berichterstattung über eine Mittheilung, die von der anderen Kurle herübergekommen M in Betreff der Anträge, welche auf Vertheilung der ständischen Rechte an Alle, die sich zux cristlihen Religion bekennen, gestellt worden sind, und ih ersuche den Referenten, Grafen Jyenpliß, den Bericht zu erstatten. ; : rinz Biron von Kurland: Ew. Durchlaucht wollte ih ganz ergebenst bitten, da Mehrere heute Morgen sehr spät zurücckge=- fehrt und wir bereits seit 8 Uhr 1m Ausschusse gewesen sind, Manche auch nicht Zeit gehabt haben, den Gegenstand in gründliche (Érwä- gung zu zichen, ob es niht möglich wäre, daß. ein anderer Gegen- stand vorgenommen werden fönnte. : i

(Eine Stimme [Fürst von Lichnowsk9] : Jch stimme dem bei.)

Marschall: Es ist erst 15 Uhr, der Bericht ist auch {hon vor mehreren Tagen vertheilt worden. (Mehrere Stimmen erklären, den Bericht nicht erhalten zu haben.)

Prinz Biron von Kurland: Durchlaucht haben eben gehört, daß mehrere Mitglieder den Bericht gar nicht erhalten haben, und ih glaube, daß der Gegenstand sto wichtig is, daß er wohl einer Berücksichtigung durch Vertagung bedürste, da zumal noch andere Gegenstände vorliegen. 4

Marschall: Die anderen Gegenstände würden - uns nur sehr furze Zeit beschäftigen. ,

Prinz Biron von Kurland: Jch weiß nicht, ob mein Antrag Unterstüßung finden sollte, da er von Vielen getheilt wird.

Marschall: Da der Wunsch vorherrst , so fönnen wir den Gegenstand für jeßt ausseßen und zur Berichterstattung über die wenigen noch vorliegenden Gegenstände übergehen, von denen ih bemerke, daß es nur zwei sind, über welche nur ein furzer protofol- larisher Auszug vorliegt, der die Stelle des Berichts vertritt. Der erste wäre die Mittheilung der anderen Kurie in Bezug auf die Auf- hebung der Gebühren für Aufenthaltskarten. Graf vou Hardenberg würde den Bericht zu erstatten haben.

Referent Graf von Hard enberg (liest vor) :

dieselben werden aufgehoben, \o wird gewiß die Stadt mit einem Entschädigungs=-Anspruche hervortreten. oon Kelts\ ch : Wie es mit einem e Frankfurt stehen möchte, und ob diese dann mit einem Entschädigungs- Anspruche hervortreten würde und könnte , is nicht näher ins Auge efaßt worden; die Petition zeigt aber, daß der ganze Gegenstand betrahtet worden is, daß es sich hier n zwar in einer Verwaltungssache handle , bisher gegolten, eintreten lassen fönne, gen des Wegfalles von leitet werden können.

Extrafkt ° a dem Protokolle der ers

us en Abtheilung der Herren-Kurie 44. Juni 1847.

Dem ferner von der Kurie der drei Stände beschlossenen Peti- tions-Antrage : Se. Majestä bühren für Aufenth tritt die Abtheilung, n vou dem Referenten, demselben die in ter Abtheilung der an Kommissarius gegebenen Erläuterung r Diskussion einstimmig bei, indem | rten Gründe ebenfalls anerkannte. Dieselbe sieht si Eine hohe Vereinigte der drei Stände ebenfalls un (gez.) Graf von (Referent). von

twaigen Rechte der Stadt

ur um eine Sportel-, und und da hat der Grundsaß Aenderungen wohl

t allerunterthänigst zu bitten, die Aufhebung der Ge-

chlus}se beigefügten Gründe vorgelesen und von von dem Königl.

altsfarten zu befehlen, achdem die diesem Bes Grafen von Hardenberg, deren Kurie itgetheilt waren, ie das Vollgewicht der an-

er Staat dergleichen ohne daß Entschädigungs - Ansprüche we- Einnahmen aus dergleichen Sporteln herge- Stabi Franffacte uit JE S angeführt , daß der Vertreter der

rankfurt mit diesem Grundsage selbst sich öffentlih einver- standen erklärt habe. | S e E __ Graf von Zieten: Wegfall dieser Aufenthaltskarten theil-entsteht. Jm Gegentheil ein V fremden Kaufleute, sie mögen nun Ju Frankfurt der Messe wegen aufha Aufenthaltskarten wird ab verkehr aufhört, eingefordert , sicht, daß durch den der dortigen fremden

laube auch nicht, daß durch den für die Stadt Frankfurt ein Nath- ortheil. So lange nämlich die den oder Christen sein, sih in

sind sie frei; die Lösung der wo der Meß-

veranlaßt :

deshalb zu dem Antrage age der Kurie

Herren - Kurie möge dem Antr bedingt beitreten. Gehmen. Graf von H Schlobitten. Fürst zu Wied.

Landsberg- ardenberg Kelt\ch. Graf zu Dohna- von Rabenau.

Fürst Sulkows ki.

Jch würde mir ein Wenn ih mi

dem Augenblick an, und die Stadt Frankfurt is der An- j dieser Aufenthaltskarten der Aufenthalt i Kaufleute ein längerer sein, i jßerer mittelbarer Gewinn für die Stadt herausstellen werde. Von diesem Gesichtspunkte aus sind auch, so viel ih w putirten von Frankfurt ausgegangen , und ih fann deshalb den An- trag nur zur unbedingten Annahme bestens empfehlen. l: Wenn weiter keine Bemerkungen gemacht wer= den, fommen wir zur Abstimmung, Diejenigen Mitglieder , welche dem Antrage auf Zustimmung zu dem Antrage der Kurie der drei Stände beitreten wollen, werden das durch Aufstehen zu erkennen

e Erläuterung von ret erinnere, diese Gebühren tädte bilden, und den sind, weil sie in Jch wollte mir Weise diese

Graf, von Burghaus: dem Herrn Referenten erbitten, deren Kurie davon die Rede gew für Aufenthaltskarten ein Eink daß diese Gebühren ihnen des früheren Kriegsz

daraus sih mithin ist in der au è gen di: vie ommen für einze halb bewilligt wor eiten viele Verluste erlitten demnach cine Erläuterung darüber Städte entschädigt werden sollen, men werden, daß diesen S eine rehtlihe Begründung ohne alle Entschädigung. noch nicht in dem Referent Gra fast einstimmig bes nicht die Rede gew die hier besonders ge ichen Petition zern der Provinz Ansprüche auf Ent regel nicht speziell für Fran würde wohl hervorgehen, begründet ist. Maßregel, w Graf von führte, den einer Lóörp ohne Weiteres der doch ein so ungew Auskunft haben möchte, ausführbar sei. ese Auskunft ertheilen Finanz-Minister Lou eren Verhandlungen, attet is} , diese

¡ Marschall: , auf welche deun es fann nicht füglich angenom=- lößlich ein Einkommen, welches entzogen werden solle, hat bis jeßt wenigstens attgefunden.

Es ist dieser Gegenstand worden, und von einer Entschädigung gar von einer bedeutende: von Frankfurt. a. d. O.,

dahin ging, daß die Geb Posen gezogen würden, schädigung mache,

t, sondern eine allgemeine wäre. ein Anspruh auf Entschädigung nicht ache is bis jet nur eine polizeiliche

zu haben scheint, Dieser Grundsaß hen Staate st Hardenberg:

em Antrage is zugestimmt, und wir kommen nun zur Bericht=

erstattung derselben Abtheilung über die Mittheilung der anderen

Kurie in Beziehung auf den Antrag wegen Oeffentlichkeit der Sißun-

gen der Stadtverordneten und Gemeinderäthe. i L Graf Hardenberg wird den Bericht erstatten.

esenz es ist |o Referent Graf Hardenberg (verliest den Protokoll-Extrakt) :

nannt war, ühren nur von allen gesagt worden, daß wenn nur die Maß-

„Die Kurie der drei Stände hat mit fast einhelliger Zustim- mung aller ihrer Mitglieder auf Anregung mehrfacher Petitionen der bedeutendsten Städte des Staats beschlossen :

an Se. Majestät die allerunterthänigste Bitte zu richten

1) die Oeffentlichkeit für die Sißungen der Stadtverordneten allen denen Städten zu verleihen, welche solhe unter Ueber- einstimmung des Magistrats mit den Stadtverordneten be- antragen, jedoch unter dem ausdrückiichen Befürworten, daß der Magistrat in diesen öffentlichen Sißungen vertreten werde, um Erläuterungen zu geben und in seinem, auch wohl im Interesse des Staats Mißverständuissen entgegen-

Bewohnern

Diese ganze S eniger eine finanzielle gewesen. Burghaus:

Fall mir nicht gut vo erschaft bis jeßt rechtlich zugeflossen 1 selben genommen werden soll. öhnlicher Fall zu sein, daß ich wie dies ohne die Gewä Vielleicht, daß der König

wie ih früher bereits an- n Einkommen, welches st, durch eine Petition Das scheint mir denn darüber eine nähere hrung einer Entschä- lihe Herr Kommissa=

rstellen, daß ei

ordneten- und Bür= der Rheinpr0o=

für die Sizungen der Gemeinde -Ver germeisterei-Verordneten-Versammlungen in wenn diese mit dem Bürgermeister darüber einver= ebenfalls die Oeffentlichkeit Allergnädigst zu

rius «mir di berg: Jch erinnere mich wohl aus daß in mehreren Orten den Magistraten wie in Frankfurt a. d. D,, lnen Orten dies gründet, ltniß niht näher be- ße Verwaltungs- im gewöhnli= 1 werden kön- chtstitel, so steht tattfinde, wird in ¡rterung bedürfen,

eigentlih den Antiag, die Gründe da=- r hier das Gutachten der sehe ih, daß Es sind auch

standen sind,

Gebühren zu erheben, elhen Titel sih aber in t anzugeben, da mir d Beruhen diese Anordnung, dann würden | ege der Geseßgebung nenz gründen sie | die Sache anders. jedem einzelnen Fa

Freih. von Y den die Drei-Stände-Kurie ge! von nicht gehört. Abtheilung der Drei- diese Abtheilung den in diesem Gutachten der Antrag zu cheint mix, mi Petition zu

_ Nachdem Referent Graf Harde gefügten Gründe verlesen und näher er den mitgetheilten Verhandlungen der an hatte, daß die Vertretung des gen der Stadtverordneten ohne die Abtheilung nah stattgehabter Disfufs der in dem Beschlusse der Kurie benen Gründe und unter Berücksichtig gliedern gemachten Bemerkungen, beregten Versammlungen eine ähigung aller Bürger= un tretung der Corporation Vertrauen zu den erwäh dem die solches bisher s{chwächende

nberg die diesem Beschlusse bei= läutert, insbesondere aber aus deren Kurie hervorgehoben ffentlichen Sißun=

vermag ih nich Gebühren auf eine blo ie, gleich anderen Sp abgeändert und auf eziellen Re

Magistrats in den ö Stimmrecht erfolgen solle, beschloß unter Anerkennung drei Stände hervorge- ung der von einzelnen Mit-= die Oeffentlichkeit der stere politishe Bildung, eine grö= d Gemeinde-Mitglieder zur Ver- gefördert und ein festeres [ten Vertretern werde begründet werden, in- Geheimnißfrämerei aufhöre, ein-

ih aber auf einen p Ob das Eine oder da sle einer besonderen S tassenbach:

heil liegt m und daraus 2c. ganz verworfen hat. des Königl. Kommissars, weshalb angeführt, und danach, Beschluß fassen, die

Of O n Vors s-Interessen werde V O ; h Stände-Kurte vor, s-J i

alle Gründe sehr deutlich

ißten wir eigentlich auch deu den vou der Kurie der drei Stände gemachten Petitions= zte cY

edingt beizutreten und die hohe Vereinigte zu bitten, ein Gleiches zu thun.

senden Regierungs-Kommissarius auseinander= welche bisher die Regierung bewogen haben, die fentlichkeit derartiger Versammlungen nicht und welche darin bestanden, h die als nothwendig gistrats in den öffentli Ordnungen zuwider, Stadtverordneten in kleineren Städten dadurch leicht Behörden her

Anträgen unb Herren-Kurie -

Die von dem geseßten Gründe, wiederholt beantragte De

(Verliest das Gutachten

t Graf von Hardenberg durch den folgenden Redner

der Kurie der drei Stände, wird jedo unterbrochen.) 4

; bedenkliches n der anderen Kurie erstattet er die andere Kurie verworfen hat, als n unserer Kurie einzugehen; wir begeben wir uns in Verlegenheiten und Widersprüche

Gutachten, zu gestatten,

Verfahren, auf ein worden, welches ab Grundlage der Berathung uns da auf ein Feld, wo verwiceln müßten,

Marschall: welcher die Ab achten zu berufen, es die sich dort finden, entwidelt.

Graf von Burghaus: mr um eine Mittheilung der Anführung, Kommissar in der anderen Kurie gegeben hat, un nicht erhalte:

e Vertretung des Ma=

Sitzungen, dem Geiste der Städte= die unabhängige Selbstständigkeit der

nne geschwächt werden;

Reibungen zwischen den

beigeführt werden fönnten und die

hiernach zu machenden Unterschiedes {wer

llen sein würden, und

Versammlungen sehr häufig persönliche

Bürger Gegenstand der Berathung sein würden,

eine Einmischung der Betheiligten zu befürchten

sein würde,

konnte die Abtheilung nicht als erhe

anderen Beschluß zu fassen.

(gez.) Graf von L

berg (Refcrent). Graf Zieten.

5s wird zweckmäßig sein, daß der Referent, ausführlicher Weise auf jenes Gut=

sicht hatte, sich in i Weise thue, indem er die Gründe,

A Kriterien eines in fürzerer Es handelt sich hier, wie ih glaube, die der Herr Landtags- d die wir heute hier H E blih genug anerkennen, um einen Jh erlaube mir die ehrerbietige E Ns h 1 uns gekommen is, da sie, wenn rx anderen Kurie verworfen wor=

bstt von Krosigk: : wie die Sache eigentlich at

t verstanden habe, in de Gehmen. Graf von Harden- 0 ave,

Graf zu Dohna-Schlobitten. Herrmann Fürst zu Wied,

andsberg- von Kelt f ch, von Rabenau. Fürst Sulkow ski,“

Ohne in die materielle Diskussion einzu- auf den zweiten Punkt der Petition, für die Sizungen der Gemeinde- lungen in der Rhein-Pro- emerkung zu ma=

Es hat eine Verwec urie der drei Stände h aber hat einen anderen Beschluß gef

herüber gelangt.

Jch glaubte, der Herr Referent e beschlossen hatz derselbe fing aber achten der Abtheilung vorzulesen. enber g: (Verliest den Beschluß der

hselung stattgefunden; die

Marschall: 1 at den Gegenstand nicht

Abtheilung der S befürwortet, die Kurie in Folge dessen ist Frhr. von würde das vorlesen, den Extrakt aus dem Gut Referent Graf von Hard Kurie der drei Stände.) Graf von Burghaus: die dabei betroffen werden, k feinen Grund mehr, von Kelt sch: vorlag, werde Sprache, daß, adt Fraukfurt a.

Finanz-Minister: habe ich in Beziehung worin darauf angetrager Verordneten und Bürgermet vinz ebenfalls Oeffentlichkeit daß es sih hier um eine der rheinischen Ge selben hat man si allerdings in me rdnung vergegenwärtigtz j sich aber dur vielf und hat einen durch Soll an tiesem Geseße irgend etwas geände den, so kann es nur geschehen auf Provinzial-Landtages, und in dieser der Ort zu sein, den fraglihen Gegen zu unterwerfen,

von Rabenau: die Ehre habe,

Gegenstand Massenbach:

was die Kuri sterei-Versamn

gestattet werde, die B Modification eines Provinzial-Gesebes Bei Abfassung der= hrfacher Beziehung die Grund- ene Gemeinde-Ordnung ümlichkeiten von der aus provinziellen Charakter. xt oder modifizirt wer= ach Anhörung des sicht \cheint es mir hier nicht stand einer näheren Berathung

meinde-Ordnung handelt.

Wenn die Vertreter der Städte selbst, ein Gewicht darguf legen, so habe ich mich für sie zu verw

Als Mitglied der ih noch einigen

unterscheidet Städte = Ordnung

ache Eigenth

Abtheilung, welcher dieser Aufschluß geben können. allem Anscheine nach, namentlich Verhält= d. O., die Petition herbeigeführt hät= Seite gerade wieder Frankfurt dieje- ne solche Aenderung in ihrem fina en Nachtheil erleiden könne. den Beschluß der Drei-Stände-Kurie so eben aus der beschlossenen Petition \hlagend , daß die Abtheilung für ganz ure beizutreten. s scheint aber bei dieser Sache ein den Staat im Hintergrunde zu liegen. e Gebühren zu erheben, und

Gegenstand Es fam zur nisse der St ten, unegachtet nige Stadt sei, Einkommen mög wohl schienen die igeführt haben, lesen worden sind, flih hielt, dem Antrage Graf von Jbenplib: - Anspruch an tadt das Recht hat, dies

Antrag oder n

die durch ei licherweise groß Gründe, die

| In der Abtheilung, : / ist allgemein anerkannt, daß die Oeffentlichkeit, bei den in Rede seienden Versammlungen, zweckmäßig einzu es ist nur das e E Grei ob diese Oe d nüßlich sei in den sehr kleinen Städten der Monarchie iesen fast alle Bewohner derselben Verwandte, S ébititde, Na h berhaupt in Verhältnissen zu einander stehen,

befürchten lassen, wenn die Oeffentlichkeit einge-

zu der ih zu gehören führen sei, ffentlichkeit auh zweck-

harn sind und ü leiht eine Störung

Entschädigungs Wenn eine S

1305

führt wird; aber man ist über das Bedenken aus dem Grunde weg- egangen, weil es nach dem ausdrülichen Jnhalt des Petitions- ntrages lediglih der Willkür solcher fleiner Städte überlassen is, cb sie diese Oeffentlichkeit haben wollen, oder niht, und es dürste auch vielleicht kein Bedenken sih gegen den Antra der Abtheilung daraus herleiten lassen, ‘daß, wie #o eben der Herr Sinanz-Minister Excellenz bemerkt haben, eine besondere Verfassung in der Rhein-Provinz exi- stirt, Wünschen dergleichen kleine Städte in der Rhein-Provinz nicht eine solche Oeffeotlichkeit, so brauchen sie nur den Antrag darauf zu unterlassen, dann haben sie das vollkommen erreiht, was Se. Es nah meiner unmaßgeblichen Ansicht zu erreihen gewünscht aben. :

Finanz-Minister: Jch bitte meiner Aeußerung noch einige Worte hinzufügen zu dürfen, da ih, wie ih glaube, mißverstanden worden bin. DieFrage i} nicht nur die: ob allgemeine Oeffentlichkeit der Gemeinde - Verordneten- oder Bürgermeisterei - Versammlungen stattfinden soll, die Frage geht vielmehr nur dahin: ob die Offent- lichkeit zugelassen werden soll für den Fall, daß von einzelnen Ge- meinden oder Bürgermeistereien darauf angetragen wird. Jebt ist denselben die Befugniß hierzu nicht eingeräumt, wenigstens seßt die rheinische Gemeinde-Ordnung eine Oeffentlichkeit der Verhandlungen niht voraus. Soll eine Aenderung hierin eintreten, so wird nach meinem Dafürhalten der Provinzial-Landtag darauf anzutragen .ha- ben oder doch darüber zu hören fein. Nur auf Leßteres habe ih aufmerksam machen wollen, und es ist also blos ein formeller Punkt, auf den hinsichtlich des zweiten Theils der Petition das von mir geäußerte Bedenken sich bezieht; auf das Materielle der Sache habe ih mi nit weiter einlassen wollen.

Graf von Jtßenpliß: Jch glaube, daß die Anträge ad 41 und ad 2 wohl zu trennen sein dürften. Die Oeffentlichkeit bei den Stadtverordneten-Versammlungen halte ih für durchaus nicht nach= theilig, ih halte sie vielmehr für nüßlich und glaube, sie werde für den Staat durchaus keine Gefahr irgend einer Art involviren, denn meistens sind die Stadt-Angelegenheiten von der Art, daß sie in ein weiteres höheres Juteresse nicht hereingreifen, und wenn dies auch in einzeluen Fällen geschieht, so halte i die Oeffentlichkeit doh da= bei nicht für gefährlih. Jch glaube aber, daß es im Interesse der Städte allerdings wünschenswerth sein kanu, daß die Stadtverord- neten-Verhandlungen öffentli sind. Jh meine, es würden dann vielleicht manche Beschlüsse besser „zu Stande fommen, wie bisher, und zwar aus leicht zu begreifenden Gründen, welche ih hier nicht näher zu erörtern brauche.

I8as aber den zweiten Antrag betrifft, diese Oeffentlichkeit zu= gleich auf die Land=Gemeinden und Bürgermeisterei-Gemeinden in der Rhein-Provinz auszudehnen, #o, glaube ih, hat dies bedeutende Bedenken, wie auch {hon des Finanz-Ministers Excellenz theilweise hervorgehoben hat. Mit der Rhein-Provinz müßten doch die LUand-Gemeinden in Westfalen und am Ende alle Land-Gemeinden gleichgestellt werden, unnd da wird doch zugegeben werden missen, daß das eine ganz andere Frage ist. Allerdings könnte man sagen, wenn den Städten mit der Städte-Ordnung die Oeffentlichkeit bewilligt wird, warum solle sie denn die Städte, wie Köln und Aachen, nicht auch erhalten? Darauf is aber die Antwort die: daß diese Städte die Städte-Ordnung bisher nicht haben wollten und ihnen ausdrü= lich vorbehalten is, sie alle Tage begehren und erhalten können.

Ih glaube, daß mir dies der Herr Finanz-Minister bestätigen wird. Wenn die Städte Köln und Aachen die Städte-Ordnung ver- langen, so werden sie diese und mit derselben die Oeffentlichkeit erhal- ten. Sie werden dann außerdem durch das Statut die Gelegen= heit haben, die Lokalinteressen, welche bei den Städten am Rheine obwalten, genügend geltend zu machen. Jch lage vor die Bitte ad I, beizubehalten, jene ad U. aber zu verwerfen.

Graf von Ziethen: Jch verzichte auf das Wort, weil der Gegenstand mir ershöpft zu sein scheint. Jch habe zur Abtheilung gehört und stimme zur Annahme des Gutachtens der Kurie der drei Stände. i oon Hochberg: Jch habe nur noch etwas bekräftigen wollen für die Annahme ad I. über Oeffentlichkeit der Stadverordneten an die Städte. Der Zufall, daß ih mehrere Jahre in einer Stadt ge- wohnt habe und mich bei Verwaltung der Kommunalangelegenheiten betheiligte, hat mir die Erfahrung gegeben, daß in kleinen Städten unangenehme Reibungen entstehen können, und da es den fleinen Städten frei steht, sih auszusprechen darüber , ob sie es an der Zeit halten, um die Oeffentlichkeit zu bitten, so glaube ih, es wird dage- gen kein Bedenken obwalten, ihr Gutachten abzugeben. Diejenigen Städte, die es für ihr Jnteresse vortheilhaft finden, werden darum nei und die anderen werden nah einige Zeit darüber vergehen assen,

Graf von Arnim: Jun Beziehung auf die Bemerkung, die der Herr Finanz - Minister gemacht hat, muß ih mein Bedenken darüber äußern, ob eine Trennung des Antrages in dieser Weise formell zu- lässig sei. Jch glaube nicht, daß, weil dieser zweite Punkt ein Pro= vinzial-Geseß betrifft, nämlich die Gemeinde-Ordnung für die Rhein= Provinz, daß darum keine Bitte an Se. Majestät zu richten sei. Jch muß zunächst bemerken, daß, wenn dieses formelle Bedenken sollte geltend gemacht werden, der Zeitpunkt dazu gewesen wäre, als die Verhandlung in der Drei-Stände-Kurie vorkam. Jeßt sind wir nicht in der Lage, dasjenige, was damals der Verwaltung keine Zweifel erregt hat, hier als neue Bedenken aufzuwerfen. Jh glaube, daß wir darüber weggehen müssen, daß jeßt ein formelles Bedenken von der Verwaltung aufgestellt wird. Jch halte es aber auch für unbe= gründet, Jch glaube, es ist nicht von der Aufhebung eines Provin=- zial-Gesebes die Rede, sondern von der Gewährung einer neuen Be- rehtigung, welche abhängig geworden isstt von dem Wunsche der Ge- meinde-Verordneten und Bürgermeistern. Es ist nicht nöthig, daß man den Provinzial-Landtag der Rhein-Provinz darüber höre, denn die Bitte ist doch gewiß als mit dem Vorwissen des Provinzial-Land= tages geschehen zu betrachten, da der Provinzial-Landtag sih in cor- pore dabei befunden hat. Jh glaube also, wenn man aus ihm hätte Erinnerungen machen wollen, sie auch geltend gemacht worden wä- ren. Cine andere Frage is die, ob die Regierung es für formell ge- rehtfertigt hält, daß die Bitte in Bezug auf die Rhein-Provinz ge- stellt wird. Jst dies nicht der Fall, dann mag sie den Provinzial- Landtag darüber hören. Die Herren - Kurie kann aber nicht ihre Functionen übernehmen und sagen, daß, was seitens der Minister in der Kurie der drei Stände nicht hervorgehoben worden ist, wollen wir jeßt hier rügen. Das wäre eine eigenthümliche Stellung der Kurie. Zur Sache muß ih mi für die Nr. 1 der Bitte erklären, indem kein Bedenken vorwaltet, das Prinzip der Oeffentlichkeit bei den Stadtverordneten-Versammlungen eintreten zu lassen, das von dén Städten gewün“ht wird. Dann is es aber etwas meinem Ge-= fühl niht Zusagendes, baß, indem man sih in der anderen Kurie in gleicher Weise für die rheinishen Städte ausgesprochen hat, wir uns gegen deren Gleichstellung in dieser Beziehung erklären sollen. Jch glaube vielmehr, daß es angemessen is, der Kurie der drei Stände \ih in beiden Punkten anzuschließen,

Referent von Hardenberg: Was Herr Graf von Arnim bemerkt hat, is auch die Ansicht der Abtheilung gewesen.

Graf von Jhenpliß: Dem, was der Herr Graf von Arnim ad 1lI. bemerkt hat, {eint mir nur entgegenzustehen, daß hier gleih-

artige Körperschaften nit in Rede stehen. roßen Städte und kleinen f sind verschieden. Ort im Kreise Wodbroel oder Altenkirchen hat ganz andere

ls eine Körperschaft in Städten. Die Kurie hat außer- ß das Recht, eine Petition, die aus der anderen Kurie mt, ganz oder auh theilweise anzunehmen oder zu vet-

Nr. 11. umfaßt die rheinischen Gemeinden

Jh würde nichts gegen das u Fiiéón haben, benpliß angeführt hat in Beziehung auf die ver- rößerer und kleinerer Gemeinden am Rhein; tglied einen Vorschlag machen he nit so zu stehen komme, keit ihrer städtishen Versamm- wie Prißwalk, Kyriß und Krem- scheint mir wünschenêwerth, daß Es ist besser, daß emeinden der Rhein- Provinz eintreten Diese Oeffentlichkeit fin- Jeder, der Grund=- Versammlung Zutritt; auch keine Lust nz si gestalten. wir madhen, der Hand der Regie=- alte für zweckmäßig, dem ffen im Wege der Legis-

Die Verhältnisse un-

Jnteressen a herüberfom

Graf von Arnim: ohne Distinction. was Graf von J schiedenen Verhäl nur wünschte ich, daß wollte, um zu daß Köln und lungen nicht haben, men, dieselbe haben würden. alle Städte in dieselbe Kateg diese Oeffentlichkeit läßt, als daß det gewisserm Eigenthum besißt, Hausgenossen freilich wird es auch wohl in der sich übrigens nich von einer Bitte an Se. Majestät. rung, dieses Dilemma zu beseitigen. Jch Staate zu überlassen, eine Distinction zu tre

Den Vorschlag

das geehrte Mi vermeiden, daß die Sa Aachen die Oeffentlich

während Städte,

oríe ‘treten. in allen G die Städte ausschließt. aßen im alten Lande schon hat zur Gemeinde - nicht; sie h Rhein-Provi t von einem Gesebß,

Es handelt

der von mir seitens be ih bereits gemacht, be bestimmt ausgesprochen, ein liege, die Städte- Recht der Oeffentlich= und noch andere b d die in der Städte=- Gesey halte. Wenn die Oeffentlichkeit auf eil die Verhandlun darauf aufmerksam - Verordneten, Es greift dies Die Amts=- hrten Mitgliedern orporationen , die [he wieder eine be- m Punkte ad 2 von d auf das Feld der Lande übergesprungen, leichartig gegliedert sind. de- Vertretung und eine Westfalen is aber in de ch der Richti Jh würde also \ ad 2 zu verwerfen. ube mir zu bemer» lle Seite der Frage nicht in der anderen Kuri eines Erachtens immer noch Daun stellt sich die Sache and betrifft.

Graf von meines geehrten

Fhenplih: Nachbars verlangt wird, als ich mi das erste Mal erhob, daß es in der Befugniß der St Ordnung anzunehmen, und dann feit der Stadtverordneten-Sißungen von eile, die ih ihnen gern gönne un in vortreffliches

dte am Rh haben sie das

deutende Vorth Ordnung liegen, welche ih für e der Redner, mir zur Rechten, gesagt hat, dem Lande eine gleichgültige Sache tisch {hon éffentlih gew machen, daß der Punkt a sondern auch von Bürgermeisterei- auch in die Amts= Gemeinde - nd (wie dies vielleicht nicht annt i) gewisse tehen und w | also in de

so muß ih niht blos von Gemeinde Verordneten spricht.

Verwaltung hine

en wären,

Gemeinden s aus den böstlihen Provinzen bek aus mehreren Dorf - Gemeinden befi e Vertretung haben. hema der Petition ganz abgegangen Amts - und Gemeinde = Vertretung auf welche in der Rheinprovinz und West Jn beiden Provinzen giebt es ein Amts-Vertretung, von nicht die Rede. J Thatsachen auf den Herrn lich meinen Antrag dahin r

Finanz-Minister von fen, daß das, was ih jest ausgesprochen habe, sollte geltend Sprache gebra Petition ac eser Hinsicht für die würde man übrigens konsequent auch auf wo die durch die Landgemeinde- geführte Gemein wie die Ver Rhein + Provinz. zieller, so is e Cognition des

Graf von Arnim: niht erwähnt zu werden braucht, und Stadt getrennt ist. wo von den Städten eseßliher Unterschied o entweder auch die größten Städte aus ße und kleine Gemeinden bean-

der Provinz ch berufe mi rüsichtli Finanz-Minister.

ichten, den Punkt

wenn es auch orden Fein, doch m cht werden fann. 1 2 einen provinziellen Gegenst Rhein - Provinz angenommen wird, Westfalen ausdehnen müssen, om 31. Oktober 1841 éin= m Wesentlichen dieselbe und Bürgermeistereien in der im Wesentlichen ein provin=-

niht ein solcher, der zur

daß Westfalen

gemacht w

\o, daß die Was in di

Ordnung v de- und Amts - Verfassung 1 assung der Gemeinden Fs der Punkt ad 2 meines Erachtens, Vereinigten Landtages gehört. ollte nur erwiedern, weil dort die Verfassung in Bezug Westfalen i unter Punkt 1 in- Jn der Rhein-Pro=- zwischen Stadt und Land,

die Rede ist. vinz is aber fein und wir müßten al oder wir müssen die Befugniß für gro

on Düesberg: Jh will mir eine kurze Städten der Provinz West- l die Land-

Finanz = Minister v Bemerkung erlauben falen, welche nicht gemeinde-Ordnung Städten gie (0) -— wo ni Ordnung gilt. Städte, wie ich glaube, der Städte-Ordnung, anst haben, was ihnen durch

Graf von Arnim:

Graf Zieten: falen die Städte - Dr unsere Aufgabe, sie zur Wenn gewüns so sind die Stä durch ihre Depu scheiden, ob es darüber nicht zukommt. Einführung dieser Oeffentlichkeit h beste Vorbildung für unsere L als Redner versuchen; ein Na kleinen Orten, diese Oeffentli Reibung einzelner Stadtveror

In denjenigen 500 Seelen haben, gilt in der Rege vom 31. Oktober 1841, so daß es eme Reihe von der Zahl recht erinnere, sind es ei=- sondern die Landgemeinde- der Rhein-Provinz einige welche auf Verleihung att der Gemeinde -Ordnung, angetragen Gesetz freigelassen ist. Beneficia non abtru duntur! nnten Ortschaften in West- iht eingeführt is, so i} es nicht der Städte-Ordnung zu zwingen. keit des Verfahrens eintreten Jhre Wünsche haben sie und es ist nicht an uns, zu ent- da uns eine Cognition welche Nachtheile die eil, sie ist die ch dort zuerst

bt, wenn ih mi cht die Städte-Ordnung, 1rt giebt es auch in 3 oder 4 an der Zahl,

Wenn in den gena dnung noch 1

daß Oeffentlich dte dazu berechtigt. tirten vorgebracht , zu ihrem Besten gereicht, Jch sehe nicht ein, aben soll; im Gegenth denn Jeder kann \i theil fann allerdings, wenigstens an feit hervorrufen: es ist die (Heiterkeit.) aber nicht ein, warum dieses ‘lage nicht beitreten sollten dafür, daß beide Anträge, wie sie von der angenommen werden. Marschall: men wir zur Abstimmu träge, welche von de der erste von keiner itgegentrete, der zweite hat. Es würde also die trags der Abt dem beitreten,

einzigen Nachtheils wegen wir dem Vors und demna stimme ich Abtheilung gestellt worden, erfolgt, so kom-

Wenn weiter keine Bemerkun : | | ein, die beiden An-

Es wird zweckmäßig ausgegangen sind, zu tren erkung veranlaßt hat, die ihm zu solher Veranlassung gegeben auf Annahme des ersten An= d diejenigen Mitglieder, welche urch Aufstehen zu erkennen geben.

(Wird angenommen.)

der zweiten Frage, sie ellten Antrag gerichtet.

Abtheilung Seite eine Bem

Frage zuerst heilung zu richten sein, un

würden das d

Wir kommen zur Stellun zweiten von der Abtheilung ge nochmals verlesen. der Antrag von d

Diejenigen Mitglieder, we das dur Aufstehen zu erkennen geben,

den Antrag em Herrn Referenten verlesen war.)

lche diesem Antrage beitreten, würden