1847 / 178 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Sri erin E R C E O 2

Referent von Katte: Es is mix durch einen geehrten Ab- eordneten die Frage vorgelegt worden, ob vielleicht die Fassung des Beschlusses der Herren-Kurie eben so gestellt sei, wie bei dem ad 9. Dem muß ih aber widersprechen ; es ist hier durchaus eine conditio sine qua non dur diese Unterschrist der Stimmzettel gestellt. ene die hohe Versammlung will, werde ich den Passus wörtlich vorlesen.

Den §. 28 des Reglements dahin zu fassen: 4 „Wenn bei der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden eine Stelle erledigt ist, \o werden die Uns für dieselbe von dem Vereinigten Landtage vorzuschlagenden drei Kandidaten, auf die dieserhalb von Uns ergangene Ausforderung, nah Vorschrift des Reglements über

, u e N O Ct e 440 ït das Verfahren bei ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 ge- wählt. Die mit den Namen der Stimmgeber unterschriebenen Stimmzettel sind von den Ordnern (§. 5) einzusammeln und von

den Marschällen beider Kurten des Vereinigten Landtags, unter Zuziehung der Secretaire, zu eröffnen.“ j Marschall: Wird das Wort noch verlangt ? j (Alles s{chweigt.)

Ich frage also, ob die hohe Versammlung der von der Herren- Kurie vorgeschlagenen Modification beitreten will? Wer beitreten will, beliebe sih zu erheben.

(Niemand erhebt si.)

Die hohe Versammlung ist also diesen Modificationen nicht bei= getreten.

: Das Gutachten, betreffend die Bitte der drei Stände auf Ab- ändernng mehrerer Bestimmungen vom Z, Februar, is bereits gedruckt und wird innerhalb einer Viertelstunde hier vertheilt werden. Jch habe bereits ein Exemplar erhalten. Die übrigen werden nur noch geheftet. Wenn die Herren so lange hier verweilen wollen, so kön=- nen sie die Exemplare in Empfang nehmen. Jh bitte ganz erge- benst, sich morgen früh 10 Uhr hier wieder versammeln zu wollen. Die heutige Sibung ist geschlossen.

(Schluß der Sißung Nachmittags 3 Uhr 20 Minuten.)

Sitzung der Vereinigten Kurien am 22. Juni.

Die Sitzung beginnt um 104 Uhr unter dem Vorsitz des Mar=- \challs, Fürsten zu Solms.

Das Prototoll der vorigen Sihung wird verlesen und ge=- nehmigt.

Marschall: Wir kommen zur Verlesung des Gutachtens über die Königliche Proposition , die Vollendung des Eisenbahunebes in Preußen betreffend. Jch bitte den Referenten von Manteuffel, das Gutachten zu verlesen.

Referent Freiherr von ManteuffelI1l,:

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! ;

Ew. Königliche Majestät haven in der Allerhöchsten Botschaft vom 28. März d. J. befohlen, daß Allerhöchstdero zum Vereinigten Landtage versammelten getreuen Stände sich über die uach §. 0 der Verorduung vom 3. Februar 1847 erforderliche Zustimmung zu einer Staatsanleihe erklären sollen , welche behufs Herstellung der großen preußischen Ostbahn und der damit in Verbindung stehenden Brücken- bauten und Fonstigen Anlagen verwandt und die aus dem durch den Allerhöchsten Erlaß vom 22. November 1842 bis zum Betrage von ¡ährlich 2 Millionen Thalern au8gesezten Eisenbahn - Fonds verzinst und getilgt werden soll,

Wir haben die hohe Wichtigkeit dieser Allerhöchsten Vorlage vollkommen erkannt, und wir haben ganz besonders dankbar und freu- dig die Weisheit Ew. Königlichen Majestät verehrt, welche, die Be- dürfnisse der einzelnen Landestheile würdigend, diesen eine Abhülfe zu gewähren bereit ist, aus welcher für das gesammte Vaterland die fe- gensreichsten Folgen zu erwarten sind.

Diesem erhabenen Beispiele folgend, haben wir einmüthig in dem Unternehmen, welches durch die Aufnahme der gedachten Anleihe be- sonders beschleunigt werden soll, cine einseitige Angelegenheit der zu= nächst betheiligten Provinzen nicht erblickt, wir haben vielmehr in der östlichen Eisenbahn ein neues Binduugsmittel für das gemeinschaftliche Raterland erkannt. Es ist uns zum Bewußtsein geworden, daß an eine nähere und gesicherte Verbindung der östlichen Provinzen die wichtigsten Momente sich knüpfen für die äußere und innere politische Stellung, für das Gedeihen und die Wohlfahrt des gesammten Staates.

Wenn wir aus diesem allgemeinen Gesichtspunkte die hohe Wich- tigkeit der östlichen Eisenbahn und alle die Rücksichten auffaßten, welche für deren {leunige Herstellung sprechen , #0 mußten wir an-= dererseits auch dabin geführt werden, die Gesammtlage aller fonkur- rirenden Verhältnisse zu berüdcksihtigen und zu prüfen, ob und inwie- weit aus diesen sich Bedenken ergeben, gegen die Art, in welcher die beshleunigte Herstellung erreicht werden soll. .

Wir halten es für unsere Pflicht , diese Bedenken Ew. Königl. Majestät mit der Offenheit auszusprechen, welche Allerhöchstdieselben von uns zu fordern berechtigt sind.

Die Beschleunigung soll durch die Aufnahme einer Staatsan- leihe bewirkt werden.

Einem Theile der Versammlung drängten sich hierbei alle die Bedenken auf, welche derselbe zur Zeit gegen die Bewilligung einer jeden Staatsanleihe hegen zu müssen si für verpflichtet erachtet. Es wurde namentlich hervorgehoben, daß eine detaillirte Vorlage, mithin eine gründliche Kenntniß des gesammten Staatshaushalts dem Ver- einigten Landtage noch fehle, eben so wie eine Kontrolle der gesamm- ten Einnahmen und Ausgaben des Staats, es wurde um deshalb die Möglichkeit vermißt, ein Urtheil darüber zu gewinnen, ob die beab- sichtigte Auleihe überhaupt erforderlich sei, so wie nah der Gewißheit gefragt, ob dem Vereinigten Landtage eine Kontrolle über die Ver- wendung dieser Anleihe nicht allein eingeräumt, sondern durch eine periodische Wiederkehr auch werde ermöglicht werden.

Cine fernere Ansicht Einzelner verwies darauf, daß aus der zur Berathung stehenden Vorlage Ew. Königl. Majestät der Bau der Eisenbahn durch den Staat selbst folge, und knüpfte hieran das Be- denken, daß hierdurch nicht allein von dem bisher beobachteten Ver- fahren bei Förderung des Eisenbahnwesens abgewichen, sondern auch den industriellen Regungen und Unternehmungen der Privaten entge- gengetreten werde, während es vielmehr in der Piliht des Staates liege, diese anzuregen und zu fördern, sich selbst aber von solchen Bauausführungen um so mehr fern zu halten, als diese in der Regel viel fost\pieliger sich gestalteten, da es an einer Koutrolle aus Privat- interesse fehle.

Selb| hiervon abgesehen, sprah sich die Meinung aus, daß die Ausführung des Unternehmens, wenigsteus nah der uns gewordenen Vorlage, nicht für so fundamentirt zu erachten sei, um die Verwendung einer höchst bedeutenden Summe hiernah für gerechtfertigt halten zu fönnen. Die Beschaffung der Geldmittel beruhe auf der Vorausseßung, daß der in Ew. Königl. Majestät Allerhöchstem Erlasse vom 22. No- vember 1842 geschaffene jährliche Eisenbahnfonds die normalmäßige Höhe von 2 Millionen Thalern erreiche, was wenigstens zur Zeit noch nicht ein- getreten sei, Es fönne selbst, wenn das Bedürfniß nur für die Strecke

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von Königsberg bis Driesen solle beshafffl werden, dies nur dadur erzielt werden, daß der gesammte Res der von dem grie Eisen- bahn-Fonds noch zur Disposition stehenden Mittel in apital umge- seßt werde, so vaÿ auch nur die geringste Ueberschreitung der veran- \{lagten Kostensumme oder eine jede Störung in den Vorausseßun=- gen, unter welchen die Kontrahirung der Anleihe berechnet sei, eim Mißoerhältniß zwischen den vorhandenen und den erforderlichen baa- ren Mitteln herbeiführen müsse.

Dieses Verhältniß ward von demjenigen Theile der Versamm- lung um fo \{merzhafter empfunden, welcher glaubte, daß die hohen Vortheile der östlichen Eisenbahn nur dann vollständig erreiht werden würden, wenn dieselbe ihrer vollen Länge nach. von Berlin bis Kô- nigsberg und in möglichst gerader Richtung hergestellt werde, während von anderer Seite selbst gegen die Zweckmäßigkeit der projektirten Linie Zweifel erhoben wurden. ¿

Endlich richteten sich besorgte Blicke ganz besonders auf die zur Zeit bestehende Lage des öffentlichen Geldmarktes. Es ward für jeßt die Aufnahme einer Anleihe, welche unter allen Umständen zwischen 9() und 30 Millionen Thalern sih bewegen müsse, für höchst bedenk- lih erachtet; es ward darauf hingewiesen, wie sehr der Begehr nach baarem Gelde hierdurch werde vermehrt werden, und welchem erheb- lichen Einflusse selbst die {hon vorhandenen Staats-Papiere durch die Kontrahirung einer neuen Staats-Anleihe ausgeseßt würden.

Ew. Königl. Majestät wollen aus dieser freimüthigen Darlegung der vorstehend angedeuteten Bedenken Allergnädigst zu entnehmen ge- ruhen, daß wir der befohlenen Berathung uns mit dem entschiedenen Willen zugewandt haben, ein Urtheil abzugeben, welches das Gesammt- wohl des Vaterlandes im Auge behalte. / E i

Wir vermögen nicht anzugeben, inwieweit bei den sämmtlichen einzelnen Mitgliedern bald das eine, bald das andere dieser Bedenken vorherrschend gewesen oder selbst zur ausschließlichen Geltung gekommen ist, wir halten sogar für unsere Pflicht, anzuführen, daß hie:in eine große Divergenz der Ansichten stattgefunden hat, wir bitten aber, Ew. R0- niglihe Majestät alleruntèrthänigst versichern zu dürfen, daß alle Mit- glieder in dem Einen Gedanken si zusammgefunden haben, wie die Pflicht gebiete, der gewonnenen Ueberzeugung, dieselbe beruhe auf dem einen oder dem anderen dieser Bedenken, allein und selbst mit shmerz- haftem Gefühle zu folgen und diese Bedenken Ew. Königl. Majestät eben so ehrfurchtsvoll als offen darzulegen. S

Hiernach verfehlen wir nicht, Ew. Königl. Majestät allerunter- thänigst anzuzeigen : e

daß der Vereinigte Landtag cs sich versagen zu müssen geglaubt hat, die in der Allerhöchsten Botschaft vom 28. März 1847 erfor- derte ständische Zustimmung zu einer Staats - Anleihe zu ertheilen, welche zum Behufe der Herstellung der gropen preußischen Ostbahn und der damit in Verbindung stehenden Brückenbauten und sonsti- gen Anlagen aufzunehmen und aus dem durch die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 22. November 1842 bis zum Betrage von jährli zwei Millionen Rthlr. ausgejebten Cisenbahn- Fonds zu verzinsen und zu tilgen sei. S :

Wenn wir jedo bei Fassung dieses Beschlusses die hohe Wich- tigkeit der östlichen Eisenbahn keinesweges verkannt haben, vielmehr die Mehrheit nux von denjenigen Bedenken hauptsächlich bestimmt ward, welche dieselbe aus den jebigen Verhältnissen herleitet, 0 wandte sich der Blick vertrauungsvoll der Zukunft zu, und es ward die Hoff- nung ausgesprochen, daß Ew. Königl. Majestät die Mitwirkung Allerhöchstdero getreuen Stände für dieses große Unternehmen auch ferner zu erfordern geruhen wollen | ¿

In Folge eines desfallsigen Beschlusses tragen wir daher Ew. Königl. Majestät die allerunterthänigste Bitte vor: :

Allerhöchstdieselben wollen geruhen, behufs der Ausführung der großen östlichen Eisenbahn nach Preußen dem nächsten. Vereinigten Landtage eine Allerhöchste Proposition vorlegen und bis dahin die an derselben begonnenen Ärbeiten in geeigneter Weije fortseßen zu lassen. E

Abgeordn. von Auerswald: Darf ich eine kurze Bemerkung vom Play machen? Es ist bei dem zweiten Grunde, der für die Ab- lehnung angegeben ist, daß nämlich von einem Theil der Versamm lung es für bedenklich gehalten wurde, den Bau für Rechnung des Staates zu führen, #0 dargestellt, als wäre dieser Grund als ein all- gemeiner von der Versammlung aufgestellt. Es ist nicht ausgedriüdt, daß er nicht allgemein getheilt wurde; ih kann mi verhört haben, aber ih bin der Meinung, daß, wenn man den Bericht in seiner jeßigen Fassung liest, es den Eindruck machen kann, als wäre die Majorität be- denkflih gewesen, den Bau dem Staate zu überlassen, während ich der Ansicht bin, daß es uicht die Majorität der Versammlung war, die sih dafür entschieden hak, - y

Referent von Manteuffel Il.: Darf ich den Passus noch ein- mal verlesen ?

(verliest den betreffenden Passus nochmals.) E

Jch habe es also aufgestellt als eine Ansicht, die n der Ver-= sammlung laut geworden ist, und ih glaube, daß die Würdigung der einzelnen Ansichten auf den Schlußsab zurückgeführt werden muß, i welchem ich gesagt habe, daß von diesen verschiedenen divergirenden Met- nungen in Summa das Resultat abzuleiten sei, daß aber nicht eine einzelne Ansicht für die Ablehnung ausschließliche Geltung gefunden habe. Jch bitte den leßten Saß nochmals verlesen zu dürfen.

Abgeordn, von Auerswald: Der ist mir vollkommen gegen- wärtig, “und ih schließe mich dem Referenten darin an, daß man es so verstehen fann. Er if vollkommen berechtigt zu fordern, daß man es bei genauer Beachtung des Zusammenhanges 0 verstehe. Ich glaube aber, mir den Vorschlag erlauben zu dürfen, daß, wenn der Referent beitritt und die Versammlung thre Zustimmung gi bt, zur größeren Deutlichkeit gesagt werde: „einem Theil der Versamm-=

lung.“

einem Theile der Versammlung“. Jch werde hier hinschreiben : „eine ernere Ansicht Einzelner.“ i :

| Abgeordn Freiherr von Vindcke: Wenn ih ret verstanden habe, fo is bei der allgemeinen Erwähnung, daß der Landtag nicht die Zustimmung zur Anleihe habe ertheilen fönnen, gesagt, „mit einer Stimmenmehrheit von mehr als zwei Drittel‘, und an einer anderen Stelle, wo es sih um das Amendement handelt, heißt es: „mit Stimmenmehrheit wurde der Beschluß gefaßt. Fch glaube, das Leßtere versteht sich von selbst, denn wir fönnen Sr. Majestät nichts Anderes vortragen, als was mit Stimmenmehrheit beschlossen worden i}, und in Bezug auf das Erstere scheint mir die Relation über die Stimmenzahl überflüssig, weil es bei der E der An- leihe feiner Majorität von zwei Drittel bedurft hat und also die Er- wähnung der Stimmenzahl nicht dahin gehört. Jh wäre daher Le Meinung, daß beide Punkte ganz gestrichen werden, nämlich die Er- wähnung der Stimmenmehrheit von zwet Dritteln und dann, daß überhaupt eine Stimmenmehrheit stattgefunden.

Referent von Manteuffel 1l.: J habe, was den ersten Punkt betrifft, in welchem gesagt ist, daß die Mehrheit geglaubt hat, es ih versagen zu müssen, die Zustimmung zu ertheilen, die Angabe wegen der Mehrheit in dem Schreiben aufgenommen, weil es au einer ausdrülihen Gesebes - Vor christ, namentlich dem g. 16 der

Verordnung vom 3. Februar 1847, beruht, insofern als dort angege- |

ben ist, daß, wenn bei Königlichen Propositionen nicht volle zwei

Drittel der Versammlung die Ablehnung beschließen, dann auch die Gründe der Minorität aufgeführt werden müssen. Die Majorität hat jedoch zwei Drittel überstiegen , ih habe daher die Gründe der Minorität nicht angegeben, aber geglaubt, daß die obengedachte fak- tische Anführung nothwendig sei. Was den zweiten Punkt, wo von der Stimmenmehrheit gesprochen ist, betrifft, so wüßte i nit, wie ih diesen Beschluß anders ausdrücken soll. Denn wenn ih blos sage, in Folge des gefaßten Beschlusses der Versammlung, so liegt darin, daß der Beschluß einhellig gefaßt ist, und er is blos von einer Ma- jorität gefaßt worden, die nicht einmal zwei Drittel betrug. Abgeordn. Freiherr von Vincke: Jn beiden Beziehungen, glaube ih, befindet sih der Herr Referent im Jrrthum, denn wenn es nach dem Geseße in einzelnen Fällen einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln bedarf, um Sr. Majestät dem Könige nur die Ansicht der Majorität vorzutragen, o ist nicht dieser Fall gemeint, sondern der Fall, wo es sih um die Begutachtung einer Königlichen Proposition handelt. Hier handelt es sich aber um eine ständische Zustimmung, und da ist die einfache Majorität genügend, und es ist überflüssig, anzuführen, wie zahlreich diese Majorität ausgefallen ist, da es bei dem vorliegenden Zweck nicht darauf ankommt. Wenn aber der Herr Referent Recht hätte, #o müßten ja dan im zweiten Falle auch die Gründe der Minorität angeführt werden. Ler Herr Referent irrt sich aberz benn die von ihm angeführte Bestimmung gilt für die Begutachtung der Königlichen Propositionen, w0 der Bei=- rath der Stände erfordert wird, aber nicht für den Fall der Zustim= mung zu einer Steuer oder Anleihe. l S Referent von Manteuffel 11.: Wenn wir eine Aufforderung von Sr. Majestät dem Könige erbalten, unsere Zustimmung zu einer Anleihe zu ertheilen, so is dies eine Allerhöchste Proposition (Mehrere Stimmen: Nein, es isst e‘ne Bol): und im Geseße steht ausdrücklich, daß die Gründe der Minorität in dem bezeichneten Fall angegeben werden sollen. Jch bemerke aber, daß ih an dem von mir gewählten Ausdrucke nicht hänge , sondern blos dur meine Erwiederung dem mix untergelegten gänzlichen Jrr= thum entgegentreten wollte. / i Eine Stimme: Jch finde es ganz nothwendig und der Na- tur der Sache gemäß, daß die Stimmenmehrheit angeführt wird, 1m Gegensaß zzr Éinhelligkeit des Beschlusses. E Abgeordn. Frhr. von V inde: _Es scheint mir , daß in den Fällen, wo die einfahe Majorität entscheidet, die Ansicht der Majo= rität als die der ganzen Versammlung vorgetragen werden muß. Lie Angabe der Gründe der Minorität 11k durch feine geseßliche Vor-= chrift bedingt, sondern, wie vorhin schon bemerkt, ist nur bet Propo= sitionen, wo es auf den Beirath der Stände anfommt, vorgeschrie=- ben, daß die Gründe der Minorität angegeben werden sollen, wenn eine Majorität von nicht zwei Dritteln sich gegen die Proposton, er- flärt. Jch muß S dagegen erklären , daß hier die Gründe der Minorität angegeben werden. : Referent Frhr, von Manteuffel Il.: Früher hatte ih ge=- hofft, den Redner dadurch zufriedenzustellen, wenn ih den Passus \o efaßt hätte: T ci (Verliest den betreffenden Passus.) S und ih stelle es der Versammlung anheim, ob sie damit einverstan- den ist. Zal Ja!) lud: Abgeordn. Naumann (vom Plaß): Jch schließe mi dem Antrage an, daß von einer Majorität oder Minorität der er H lung nicht die Rede fein dars. Was die Majorität a A hat, ist der Beschluß der Versammlung, und nux von diee n Do Rede sein. Es kann nicht darauf ankommen, ob zwei Vrifket o

z A , afts ‘er niht der Fall : Major \rbanden fei, denn es liegt hter nie Ler einfache Majorität vorhc sei, r den Beschluß da

vor, wo, wenn nicht zwei Drittel der Stimmen | B gewesen sind, au de Ansicht der Minorität S gemacht O müßte. Dies Erforderniß tritt nur bei der E 4 E Entwürfen vor, nicht aber bei einer Allerhöchsten Bot\chask, B E den Vereinigten Landtag gehört, T ean es sich um die Dewl- i on \ 1d Anleihen handelt. : j E E von N eromalb (vom Plaß): Jch erlaube mir die Bitte, daß wir Se. Majestät nicht anders mit Notizen Ad Mehrheit und Minderzahl belästigen wollen, als in den vorgeschrie N Fällen, und zu diesen gehört der vorliegende Fall nicht. Der § N sagt: „Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefaßt“, un

reibt vor, in welchem besonderen Falle bei dem Gutachten eines

Geseßes, wenn dasselbe von einer geringeren Stimmenzah! S Drittel angenommen oder abgelehnt wird, auch die Ansicht “À 9 e rität zur Kenntniß Sr. Majestät gebracht werden soll, also nur N dem Fall is der Angabe der Minorität gedacht worden, wenn E Gründe derselben Sr. Majestät vorzulegen sind. Das ist hier as der Fall, und ich ae wir niht anders als in der erten erson von uns sprechen Tonnen. E

A U os Manteuffel 11: Jch glaube meinerseits,

Majestät dem Könige gegenüber das Richtige Referent von Manteuffel II.: Der Say fängt so an: „daß

daß die Anführung, wie sie jeßt hier steht, nicht vorschristswidrig

| oder verboten ist. Es fommt also nur darauf an, daß die Versammlung | sih darüber ausspreche, ob es heißen solle, „eine Mehrhe1

1! oer ini (S i 4 später niht noch

„der Vereinigte Landtag.“ Ich halte mich, damit später nicht n mehr divergirt wird, nicht für berechtigt, auf den Wunsch von A nen Mitgliedern Aenderungen zu treffen. Jh richte daher a! Jn Herrn Marschall die Bitte, die Versammlung 1m M Jer ihre Ansicht zu befragen. Auf diese Weije werden wir über diejen

Vunkt am kürzesten hinwegkommen. S S ini E S N P Au n 3wald (vom Plaß): Dann e ich den Herrn Marschall bitten, sich zunächst selbst darüber auszusprechen, wie er das Geseg aufsaßtz wenn wir hier R ma e Ä inorità chren sollten, so glaube ih m jt, daß wir Se-

tät und Minorität ansudr i \ ev: Graf von Schwerin (vom Plaß): Ih schließe mih der si 3 Abgeordneten von Auerswald an. :

4 s Weitere war nicht im Zusammenhange hörbar.) Marschall: Jch möchte, ehe wir zur Abstimmung fommen, Fassung festgestellt schen, von welcher wahrscheinlich ist, daß sie

die Zustimmung der Versammlung finden wird, damit wir feine zwei=-

felhaste Abstimmung erhalten, während doch ein großer Theil von

dem, was erinnert worden i}, blos Sache der Redaction i.

" Fürst von Lihhnows ky: Man könnte sagen, der Vereinigte andtag. / a Referent Frhr. von Manteuffel 1l.: Jch entspreche dem

Wunsche gern, ich habe nur eine fleine Andeutung 1m Interesse der

Minorität gemacht. E E L | Marf}chall: Jn den Worten: „die Versammlung’ oder „der | Vereinigte Landtag“ liegt durchaus nicht, daß eine Einstimmigkeit stattgefunden hat, sondern es is vollständig die Unterstellung begrün- det, daß eine Einstimmigkeit n stattge habe. Wir fönnen f ? f / ¿e ‘¿sen Ausdruck mit in die Fassung einsühren. : n | e Fen Frhr. von Manteuffel Il.: Jh wiirde die Fassung

dahin machen : (liest)

J

Erste Beilage

Ae 178.

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Erste Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Dienstag den 29#" Juni.

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_Nun würde das zweite Monitum des Mitgliedes aus der Graf- haft Mark kommen. Jh glaube, es wird genügen, wenn die beiden Worte wegfallen.

Abgeordn. von Vincke: Daß ein Beschluß gefaßt wurde, ver= steht si von selbst.

Marschall: Es muß aber ausgedrückt sein, Wenn feine wei= tere Bemerkung erfolgt, wird in dieser Fassung das Gutachten zur Genehmigung gestellt werden. Diejenigen Mitglieder, welche dieser Fassung beitreten und das verlesene Gutachten annehmen, würden das durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Eine große Majorität erhebt si.)

Das Gutachten ist angenommen.

Wir kommen nun zur Verlesung des Gutachtens über die Aller höchste Proposition, die Aufhebung der Mahl- und Schlacht-Steuer betreffend. Jch ersuche den Abgeordneten von der Marwiß das Gut=- achten zu verlesen.

Referent von der Marwiß (verliest diesen Entwurf).

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königl. Majestät Allerhöchste Pro osition wegen Au

der Mahl- und Schlachtsteuer, Be ia, der N Erhebung einer Einkommensteuer, deren Vorlage iu der huldreichen Absicht erfolgt is, eine gleichmäßigere Besteuerung eintreten zu lassen und den ärmeren Volksklassen eine Erleichterung zu gewähren, erkennt der Landtag mit dem aufrichtigsten und allerunterthänigsten Danke den derselbe einstimmig auszusprechen für seine erste Pflicht hält. :

So vollständig der Landtag nun auch dem Prinzipe des Geseßzes huldigt, so weit es das Maß der Besteuerung mögli nach der Steuersähigkeit regeln will, so hat die überwiegende Majorität dage- gen, bei vollständiger Erwägung aller in der Denkschrift Ew. Königl. Majestät Finanz-Ministers entwidelten, jedoch auch von manchen Sei= ten noch bezweifelten Vortheile, welche die Aufhebung der Mahl=- und Schlachtsteuer mit sich führen möchte, sehr erhebliche, in der gedachten Denkschrift ebenfalls hon angeregte Bedenken gegen die Einführung der proponirten Einkommensteuer hegen zu müssen geglaubt, welche vorzugsweise in dem von einer solchen Steuer unzertrennlichen, sicher= lih große Unzufriedenheit erregenden und inquisitorischen Verfahren zur Ermittelung des Einkommens bestehen, indem dadurch neben der nicht in allen Fällen genügenden Berücksichtigung der Steuerfähig- keit die innersten und wesentlichsten Verhältnisse manches Haus- standes störend berührt werden, während die gefahrvolle Verleitung zu unrichtigen Fassionen und die besorgliche Untergrabung des als ein wesentlihes Betriebömittel zu erachtenden Kredits nahe liegt, so daß der von der geseßlichen und allgemeinen Abschaffung der einmal be- stehenden Mahl = und Schlachtsteuer zu erwartende Vortheil, für das Ganze in feiner Weise im Verhältniß steht zu den von einer liber das ganze Land neu einzuführenden Einkommensteuer mit Sicher- heit vorherzusehenden Na chtheilen.

Unter diesen Umständen und in Berücksichtigung, daß auh von den meisten Vertretern der größeren und von vielen der mittleren Städte die Abschaffung der gewissermaßen eingebürgerten Mahl- und Schlachtsteuer nicht einmal gewünscht, diese Steuer theilweise viel- mehr als höchst zweckmäßig bezeichnet wird, trägt der Landtag Be- denken, schon jeßt seine Zustimmung zu einem Gesehe zu ertheilen, welches dur die Einführung einer Einkommensteuer nur die Abschaf- fung der Mahl- und Schlachtsteuer erreichen würde. Derselbe er- kennt indeß an, daß im Wege der Geseßgebung zur Verwirklichung des Grundsaßes einer der Steuerfähigkeit verhältnißmäßig entspre- chenden Besteuerung der verschiedenen Klassen der Einwohner auf cine Erleichterung der Abgaben der ärmsten Klasse nicht allein in den mahl - und \chlachtsteuer -, sondern in gleicher Weise in den klassen-

steuerpflichtigen Orten hinzuwirken sein wird, und daß die wohlhaben- den Klassen den hierdurh entstehenden Ausfall, so weit es nöthig, zu decken im Stande sein dürften. N Ew. Königliche Majestät bittet derselbe daher allerunterthänigst : die Erreichung dieses Zweckes huldreichst in anderweitige Erwägung nehmen und dem nächsten Vereinigten Landtage deren Ergebnisse Allergnädigst vorlegen lassen zu wollen. : Ehrfurchtsvoll ersterben wir als Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigst treu gehorsamste zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Eine Stimme (vom Plaß): Es ist gesagt worden, daß die Einkommensteuer ein Mittel wäre, die politishe Bildung des Volkes zu heben. Hiervon ist nihts bemerkt worden. Z

Referent von der Marwiß: Daß dies gesagt worden ist, i} allerdings richtig. Es ist wörtlih_ gesagt worden, ich will es aus den stenographischen Berichten nachweisen.

Eine Stimme (vom Plaß): Jch muß dem Herrn Referenten beipflihten, Die Bemerkung wurde von einem Abgeordneten der Rhein-Provinz gemacht.

Abgeordn. Naumann: Es ist in der verlefenen Erklü- rung die Ansicht der Minorität hingestellt worden, obglei diese zu feinem Beschluß geführt hat. Jch glaube, diese Bemerkung is ent- behrlih, und ih würde vorschlagen, den ganzen Passus, der nach der Einleitung folgt, wegzula)sen. Der gefaßte Beschluß beruht auf der Ansicht der Majorität, die später vom Herrn Referenten ganz richtig motivirt worden ist, |

Referent von der Marwitz: Das is der erste Saß. Es heißt hier:

(Verliest die betreffende Stelle.)

Abgeordn. 901 Vinckde: Jch glaube, daß diese Fassung sogar noch weiter geht, als die des früheren Referenten; früher war nur angeführt, daß eine Majorität gewesen sei; jeßt aber is sogar die Ansicht der Minorität ausgesprochen, was überhaupt nur zulássig ist, wenn nicht die Minorität über ein Drittel hingusreiht, und dann auch nur in dem Fall, wo der Beirath der Stände verlangt wird.

Referent von der Marwiß: Wenn die Versammlung es wünscht, 0 versteht sich von selbst, daß es we bleiben kann. Jch habe nur geglaubt, daß es ein Resumé sein mise in wenigen Wor=- ten von den Vorkommenheiten bei der Berathung, i

Eine Stimme (vom Plaß): Wenn dieser Passus gestrichen wird, wogegen ih nichts zu erinnern habe, so würde ih doch darum bitten, daß mit Weglassung desselben die Fassung nochmals verlesen wird. Jch besorge sonst, daß aus dem zweiten Theile blos die Fassung nicht so deutlich hervorgeht. Es ist zwar möglich, aber wir find nicht davon überzeugt.

Referent von der Marwiß: Die Bemerkung i} rihtigz es stellt sich die Fassung \härfer heraus.

Eine Stimme (vom Plaß): Jh wünschte eine nochmalige Verlesung mit Weglassung des ersten Passus, um ermessen zu fön- nen, ob wir noch ein vollständiges Bild in der Fassung haben.

Referent von der Marwiß. (Verliest die gewünschte Fassung.)

Eine Stimme (vom Plat): Jh finde Alles vollkommen rih- tig und verständlich.

Fürst Radziwill: Jh habe eine Bemerkung in Beziehung auf die Fassung zu machen. Es ist gesagt, daß die fiskalischen Maß- regeln, die mit der Ermittelung der Einkommensteuer verbunden sind, ein Eingreifen in die heiligsten Jnteressen der Familien wäre. Die- sen Ausdruck finde ich in Bezug auf Geld-Juteressen, die doch jeden- falls den religiösen und moralischen nachstehen, niht angemessen und würde es der hohen Versammlung anheimstellen, ob nicht eine andere zu wählen sein möchte.

Fürst von Lichnow sky: Sehr richtig.

Referent von der Marwiß: Jch bin der Meinung, daß es sich nicht um Geld - Juteressen handelt. Jn der Art, wie man hier die heiligsten Juteressen berührt hat, scheint die Sache anders zu liegen. Wenn man von unrichtigen Fassionen spricht, so kann man dahin gelangen, daß gerade in den Familien etwas erzeugt wird, was die heiligsten Jnteressen angreift. Es können falsche Eide zum Vorschein kommen, und in diesem Betracht die heiligsten Juteressen auf die Verhältnisse der Familien einwirken. Jn dieser Rücksicht ist der Ausdruck gebraucht worden.

(Mehrere Stimmen sprechen von ihren Plätzen aus zu gleicher Zeit bei großer Unruhe in der Versammlung. Es äußert hierauf der )

Mar \ch all: Auch dieses Wort ist aufgenommen ; es heißt nun: „Die wesentlichsten Juteressen. i

Wir können nun zur Abstimmung kommen.

Abgeordn. wes: Jch erlaube mir do die Bemerkung, daß der Eingang, wie er von dem Herrn Referenten verlesen worden ist, nach meinem Dafürhalten der Diskussion und der Beschlußnahme nicht entspricht, wenn darin gesagt wird, daß die Versammlung vollständig dem Prinzipe der Einkommensteuer huldige. Ein solches Prinzip ist von der hohen Versammlung nicht festgestellt, und dies daher in dem Berichte nicht ausgesprochen worden.

Referent von der Marwiß: Der Nachsaßt, der hier folgt, drückt das do einigermaßen anders aus. )

(Liest die betreffende Stelle vor. Eine Stimme: Ganz richtig.)

Marschall: In der fraglichen Stelle is keinesweges von dem Prinzip der Einkommensteuer die Rede, sondern von dem Prinzip des Geseß-Entwurfs, insofern er dem Grundsaß einer gleihmäßigen Be- steuerung huldigt. Damit wird die gemachte Erinnerung erle- digt sein. | :

Abgeordn. Möwes: Das Prinzip der Einkommensteuer ist von dem einer gleichmäßigen Besteuerung sehr wesentlich verschieden. Es heißt: So vollständig auch dem Prinzip der Einkommensteuer ge- huldigt wird, und wird dadurch Annahme des Prinzips ausgedrüdt.

Marschall: Es wird auf der gemachten Bemerkung ‘von Sei= ten des Abgeordneten Möwes niht beharrt werden, und so kommen wir darüber hinaus. Es is nun die Frage zu stellen, ob die Ver- sammlung das verlesene Gutachten in seiner jeßigen Fassung annimmt, und diejenigen, welche dies thun, würden das durch Aufstehen zu er- kennen geben. i

: (Es is angenommen.) Die Gegenstände unserer heutigen Berathung sind hiermit er- {chöpft, und es bleibt nur noch übrig, die Sißung zu schließen. (Schluß der Sißung 20 Minuten nah 11 Uhr.)

Sihung der Hérren=-Kurie am 22. Juni.

Die Sitzung beginnt um 1415 Uhr unter Vorsiß des Marschalls Fürsten zu Solms.

Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und ge- nehmigt. ;

, Marschall: Wir kommen zuerst zur Verlesung mehrerer Mit- theilungen an die andere Kurie. Zuerst über den Antrag auf Oeffent= lichkeit der Stadtverordneten - Versammlungen. Jh bitte den Herrn von Rabenau, die Mittheilung zu verlesen.

von Rabenau (verliest diese Mittheilung).

Marschall: Eine weitere Mittheilung betrifft den Antrag auf Aufhebung der Gebühren für Aufenthaltskarten. }

von Rabenau (verliest diese Mittheilung).

Marschall: Beide Schreiben sind genehmigt. Wir kommen zur weiteren Verlesung einer Mittheilung an die andere Kurie, in Bezug auf die Verweisung der Uebersicht des Haupt-Finanz=-Etats und der Finanz-Verwaltung an cine Abtheilung.

Jh bitte den Grafen Eberhard zu Stolberg, die Mittheilung zu verlesen. i

Graf Eberhard zu Stolberg (verliest die Mittheilung).

Marschall: Die Mittheilung ist genehmigt. Eine weitere Mittheilung betrifft den Antrag wegen Vertagung des Vereinigten Landtags. i

Graf Cberhard zu Stolberg: Es is ein Schreiben an den Marschall der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtags, Herrn von Rochow.

(Verliest dies Schreiben.)

Marschall: Auch diese Mittheilung i genehmigt. Wir fommen nun zur Berichterstattung über die Mittheilung

Graf von Burghaus: Darf ih vorher noch ums Wort bitten?

Es isst von mir und einen sehr geehrten Kollegen dieser Ver= sammlung, so wie von zwei Abgeordneten der anderen Kurie, ein An= trag auf Aufhebung des Salz = Monopols und Einführung einer Salzsteuer eingereiht und ein Beschluß darüber in dieser hohen Kurie gefaßt worden, Es is aber der desfallsige Beschluß noch niht zum Vortrage gediehen;z der Herr, welcher den Vortrag hatte, ist niht mehr in biostr Versammlung anwesend, und ih würde daher darauf aufmerksam machen und mir die Bitte erlauben, ob Ew. Durchlaucht Veranlassung treffen wollte, daß dieser Gegenstand bald- möglichst zum Vortrage und zur Erledigung komme.

Graf Dyhrn: Der Herr Referent über die Petition, welche ih die Ehre hatte, mit meinem Kollegen einzureichen, ist aus der Versammlung geschieden, und auf die Aufforderung seines durchlauch=- tigen Machtgebers , des Herrn Herzogs von Aremberg, habe ih die Verlesung, wie sie nah dem Beschlusse der hohen Kurie verfaßt wor= den i}, übernommen. Sie ist mir aber erst heute um 8 Uhr von dem Herrn Senfft von Pilsach zugeschickt worden. Jch hätte dies gewiß Ew. Durchlaucht schon angezeigt, habe aber seit 9 Uhr in dem Ausschusse gesessen, und als ich herauskam, präsidirten Ew. Durch=- laucht hon in dem allgemeinen Landtage, o daß ih mir vorgenom=

men hatte, die Anzeige in dieser Sihung zu machen und den Befehl abzuwarten, wann sie vorgelegt werden soll. És würde dies {hon morgen geschehen können.

Marschall: Zu morgen is weiter kein Stoff für eine Siz= zung vorhanden, und es wird, da der Gegenstand sehr einfach ist

,

und der Beschluß der Versammlung ganz unzweideutig vorliegt, der

Abtheilung überlassen bleiben fönnen, di ittbei sie mir vorz legen. i , die Mittheilung zu fassen und

Wenn Niemand hiergegen etwas zu eri fi ü dadurch vermieden werden, daß für diesen Secauead: pa ee Sitzung uge werden müßte.

Graf Dyhrn: J weiß nicht, ob es nicht noch bei den Aus=- \{uß-Akten liegt, die ih hier habe. Wenn dies der Fall is, kann ih den Beschluß noch in der heutigen Sitzung vorlesen. f

Marschall: So wäre dies vor der Hand abzuwarten.

Wir kommen nun zur Berichterstattung über den Antrag auf Ertheilung der ständischen Rechte, an Alle, die si zur christlichen Re= ligion befennen.

Jch bitte den Grafen von Jtenpliz, den Bericht zu erstatten.

Referent Graf von JFtzenpliß: Der Gegenstand, welcher hier vorliegt, ist an Umfang nicht sehr umfassend, nihtsdestoweniger aber von nicht geringer Wichtigkeit. Die Abtheilung is der Ansicht gewe= sen, daß das Protokoll der Abtheilungs - Sißung als Gutachten ge= drucckt werden könne.

i Dies ist geschehen, und ih werde mihch beehren, es vorzu=- ragen.

Jch glaube, daß der Jnhalt genügen dürfte, um die Versamm=- lung über den Gegenstand, welcher vorliegt, zu informiren.

„„Der dritten Abtheilung der Herren-Kurie des Vereinigten Land= tags is ein Petitions-Antrag der Kurie der drei Stände zur Vorbe= rathung überwiesen worden, welcher dahin gerichtet ist :

Sr. Majestät dem Könige die allerunterthänigste Bitte vorzutra- gen, Allergnädigst befehlen zu wollen, daß allen denen, welche \ich zur christlichen Religion bekennen, die Ausübung der ständischeu Rechte zugesichert und eine auf diesen Zweck ge- richtete Proposition zur Abänderung des §. 5 sub 2 der Geseße über die Anordnung der Provinzialstände vom 1. Juli 1823 und 27, März 1824 den Provinzial-Landtagen zur Begutachtung vor=- gelegt werde.

Graf von JIbenplib, als Referent, beleuchtete den Standpunkt der gegenwärtigen Geseßgebung über den angeregten Gegenstand und entwidelte die für den Beschluß der Kurie der drei Stände sprechhen= den Gründe.

Mit Rücksicht darauf:

daß die Wahlfähigkeit und die Wählbarkeit zu ständischen Versamm= lungen jeder Art im preußischen Staate geseblich durch die Ge- meinschaft mit einer der christlihen Kirchen bedingt ist, diese Be= dingung auch auf den Vereinigten Landtag, welcher durch sämmt= liche Provinzial - Landtage gebildet wird, Anwendung finden muß, dieser daher auch den angeregten Gegenstand in Berathung zu ziehen kompetent ist; : und in Erwägung, daß in dem Allg. preuß. Landreht eine Aufzählung der anerkfann- ten christlichen Religionsgesellschaften nicht gegeben is, nah der bisherigen Praxis aber mit Berufung auf die Bestimmungen des westfälisheu Friedens angenommen worden is, daß zu solchen nur die Bekenner des {atholischen und evangelischen Glaubens zu rechnen seie nz diese Annahme jedoch mit |dem in der preußi=- \hen Geseßgebung anerkannten Grundsaße der größtmöglichsten Wahrung der Glaubens - und Gewissensfreiheit, insbesondere aber mit ver in dem Patente, betreffend die Bildung neuer Religions= gesellschaften, vom 30. März d. J. und der unter demselben Tage an das Staats - Ministerium erlassenen und in der Allgemeinen Preußischen Zeitung Nr. 98 veröffentlihten Allerhöchsten Kabi= nets-Ordre von des Königs Majestät ausgesprochenen Willens- meinung, wonach den Unterthanen die im Allgemeinen Landrecht aus=- gesprochene Glaubens - und Gewissensfreiheit unverkümmert aufrecht erhalten werden soll, und wonach diejenigen, welche in ihrem Gewissen mit dem Glauben und Bekenntniß ihrer Kirche nicht in Uebereinstimmung zu bleiben vermögen und sih demzufolge zu einer besonderen Religions - Gejellschaft vereinigen oder einer solchen anschließen, nicht nur volle Freiheit des Austritts genießen, sondern auh im Genusse ihrer bürgerlihen Rechte und Ehren jedoch un- ter Berücksichtigung der FF- 5, 6, 27—31, 112 des Allg. Landr. Theil IL Titel 14 verbleiben sollen und diese Allerhöchste Willensmeinung niht blos auf die vom Staate genehmigten derartigen Religionsgesellschasten, sondern auch auf die noch nicht genehmigten bezogen werden soll; auch fein Militair- oder Civilbeamter blos deshalb, weil er si von seiner Kirche getrennt und einer bisher noch nit ge- nehmigten Religionsgesellschaft angeschlossen hat, in den mit feinem Amte verbundenen Rechten, sofern nicht das Amt selbst durch eine bestimmte Konfession, z. B. bei Schul- lehrern 2c. bedingt is, eine Schmälerung erleiden soll, i niht im Einklange steht, indem hiernach ein Dissident zu den höch- sten Staatsämtern würde gelangen können , aber von der Theil- nahme an ständischen Versammlungen ausgeschlossen werben müßte, beschließt die Abtheilung mit einer Majorität von 5 gegèn 2 Stimmen, daß dem Petitions-Antrage der Kurie der drei Stände einfach bei- zutreten, jedoch mit der Maßgabe, daß dur diesen Beschluß die Berathung des von der Regierung vorgelegten Entwurfs , betreffend die Verhältnisse der Juden in Rücksicht der Befugniß derselben zur Theilnahme an ständischen Rechten, nicht präkludirt werde. i

Die Minorität von 2 Stimmen, welche die Gründe der Majo- rität im Allgemeinen zwar anerkennt, erachtet es jedoch im Interesse des Staats für nothwendig, daß zur Beurtheilung, ob Jemand si zur christlihen Religion bekenne, nicht die bloße Versicherung ausrei= hen dürfe, sondern ein bestimmterer Beweis erfordert werden müsse, weshalb nur die Mitglieder solcher christlichen Religionsgesellshaften zur Ausübung ständischer Rechte für befähigt zu erachten, welche ein bestimmtes, öffentlich dokumentirtes Glaubensbekenntniß angenommen haben und vom Staate genehmigt worden sind. f Deshalb glaubt diese Minorität dem Antrage der Kurie der drei Stände nicht unbedingt, sondern nur insoweit beitreten zu können, als sie nur den Mitgliedern der im Staate als geduldeter an- erkannten christlichen Religionsgesellschaften das Recht der Wahl- fähigkeit und Wählbarkeit zu ständischen Versammlungen zugesichert und eine dem entsprechende Bitte an des Königs Majestät gerichtet

wissen will. / zl Die Majorität is dagegen? der Meinung, daß es für die Beur- theilung der inneren religiösen Ueberzeugung eines Jndividuums keinen Maßstab giebt und deshalb Jeder, der sih für einen Bekenner der christlichen Religion ausgiebt, so lange dafür angenommen werden muß, als seine Handlungen nicht in augenscheinlichen Widerspruch mit den Grundsäßen des Christenthums tretenz auch nicht früher dem

Staate eine Befugniß zustehe, Jemanden wegen seiner Religions-

meinungen zur Rechenschaft zu ziehen, und das Geseß selb eine