1847 / 178 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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lung zum Selsh nehmens fem bie Menno-áten, Densenigen vorzüglich ben. t ih dem seines eme ginerdayes Wunsche ey evangelisher Krte ahgesendert; jav@r, b lange, bis über | N vin 17 g , 5 l , Z , t

Religions-Gesellschaften dagegen, welche die a emeine Genehmigung | einer baldigen immung bereitwillig beitrete. e eine anderweite feste Bestimmung ergeht, noch 0 ange ehen werden ‘0 Z B l A l P ß \ dh 3 . é 9

erhalten, aber niht im Stande gewesen sind, Eta ristlihen Cha- Graf von Sierstorpff: Jh verzichte gleichfalls auf das müssen, als gehörten sie noch diesen Kirchen anz T r bin auch |! a G weite 4! age zur Allgemeinen Preußischen Zeus _Dienfas den

rafter nachzuweisen, ist dur das Patent weder etwas Besonderes | Wort. Meine Vertheidigung auf den vorigen Angriff is in den | der Ansicht, daß es im Junteresse der Kirchen liegt, diese zweifelhaften m E

verheißen, noch auch etwas entzogen. Es is der unirten evangeli- Worten der leßten Herren Redner enthalten. ; Mitglieder nicht durch Staatsmaßregeln von der früheren Kirche | S i : :

\{ch:n Kirche Erwähnung geshehen. Der Staat hat sie förmlich und Graf von Arnim: Jch muß mich ganz dem anschließen, was | zu entfernen. Dies vorausgesendet , gehe ich auf die Petita | weiter über die Sache nahgedaht und gefunden, daß die erhobenen | seine volle Qualification zweifelhaft erscheint, so sind die Examinatoren be- Endlich hat der Kandibdat

feierli anerkannt. Wenn man aber fragt, worin besteht das, Wesen | das verehrte Mitglied aus der Provinz Preußen, in Beziehung auf die | der Majorität und der Minorität über und erlaube mir zunächst Einwendungen wohl hauptsächlih in dem Worte „befehlen“ ihren | fugt, dem Kandivaten unte Auen eines Mitgliedes der Eraminations- | 3) Hue wissenschaftliche Arbeit über ein praktisches Thema, welches der er Union, den in ihr vereinigten Sonder-Konfessionen egenüber, so | formelle Behandlung des Gegenstandes angeführt hat. Wenn von einigen | die Bemerkung, daß, wenn ih die Grafen von Dohna - Lauck Grund haben mögen; wenn nun aber statt: „befehlen“ das Wort pon vi! m Ap A E aiarliGen G fb sesdetiges E Be A [n L E O M audwäht,

ist dies eine Frage, die dem Staate nichts angeht. ei Prüfung Rednern auf das Gebiet übergegangen is, inwieweit Personen, | und von Arnim richtig verstanden habe, nah deren Ansichten ein for= „gestatten“ gesagt würde, dann würden si vielleicht die Abtheilungs- D E Se (6 dieser o wergees P Es en e li qua E aa ite G Gédea anzufertigen, unter eidesstatt-

des religiösen Bekenntuisses für die Standschaft genügt die Gemein- welche die anerkannten oder geduldeten christlichen Kirchengemeinschaf- | melles Amendement eingebraht werden müßte gegen das Petitum Mitglieder damit einverstanden erklären, denn dann würde der Zwei- für vollständig rualifizirt, zu achten sei oder nicht Gent 05; Wenn E dem Ausfall der briti a E waar ;

haft mit der unirten evangelischen Kirche eben so, als die Gemein- ten verlassen haben, si aber gleihwohl nah ihrer Ueberzeugung und | der Drei-Stände-Kurie und gegen das mit diesem Petitum überein- fel beseitigt werden, als wolle man Se. Majestät bitten, schon vor- : E volle Qualification eines Kandidaten, inshesóndére | en Frbsung, pie

haft mit der lutherischen oder reformirten. j Ea Ausicht zur christlichen Religion befennen, ständische Rechte zugesichert stimmende Votum der Majorität der Abtheilung. Die Drei-Stände-= zuna eine Verordnung zu erlassen und hinterher eine Proposition an f z B, ; ‘raftishen Rechtsfall schnell und klar zu behandeln, e N Lescbeint, so

Graf zu Dohna-Lauck: Wie mir scheint, is die Debatte werden müssen; so finde ih hierfür eine Rechtfertigung in dem Wider= Kurie hat allerdings, wie {hon hervorgehoben worden ist, und was E Landtag zu bringen. Dann würde der Antrag folgendermaßen Beschäftigung der Reserenvarien von der zweiten bis zur ist die Zmmediat-Justiz-Examinations-Kommission, besugt, dem Kandidaten,

eigentlich von ihrem Gegenstande abgewichen , denn es fommt hier | spruche, den ih auch formell in der Petition der Kurie der dre Stände | ih als Referent nur reassümire, zweierlei gewollt, niht nur daß Se. auten : Mia teüs E E s L Titten Prüf g i i unter Aufsicht eines ihrer Mitglieder, ein praftishes Thema oder einen

nicht darauf an, über die Verhältnisse der einzelnen geduldeten Sek= sinde ; denn diese bittet, daß Se. Majestät befehlen solle u. \. w. Majestät der König eine Proposition vorlegen möge zu anderweiter tis Majestät dem Kömge die allerunterthänigste Bitte vorzulegen, uin eferendarius, der zur Prüfung verstattet werden will, | Rechtsfall zur sofortigen schriftlichen Bearbeitung unter Benuzung der er-

ten, noch weniger der einzelnen Jndividuen dieser Sekten zum Staate | und indem sie einen Befehl erbittet, erbittet sie zugleich eine Propo- Feststellung des §. 5 ad 2 des provinzialständischen Gesebes, sondern pri pat gestatten zu wollen, daß allen denen, welche sih zur 1) ein volles Jahr bei einem Obergerichte gearbeitet haben; forderlichen, Gesepbs git alls 0 A S PEDEE Aus Das Ergebniß jeßt {hon Bestimmungen zu treffen und zu debattiren, sondern es sition für die nächsten Provinzial-Landtage. Wenn Se. Majestät ein- sie hat auch ausgesprochen, daß Se. Majestät befehlen möge, daß den pristlichen Religion bekennen, die Ausübung der ständischen Rechte 2) mindestens 3 Monate bei einem Üntergerichte als selbstständiger Richter E O doe. B D E A O LREN E

, ,

fommt darauf an, die vorliegende Petition zu begutachten. Diese | mal etwas befohlen haben, so kann dies nicht mehr als Proposition | zur christlichen Religion sich Bekennenden die Ausübung der stän= zugesichert und eine auf diesen Zweck gerichtete Proposition zur in allen Hauptzweigen der richterlichen Thätigkeit beschäftigt gewesen Díe vors RBesti S i (a A, z E A f L T3S S Oas Le 3 2 * J pr Es c e Le l E y n Zweig LELTYEN L-Y it ag Bestimmungen, wonach an Stelle einer der bish è

geht nicht dahin, daß Se. Majestät der König die ständischen Rechte den Provinzial-Ständen zur Disfussion vorgelegt werden, wenn also | dischen Rechte zugesichert werde. Außerdem finde ih das schlagend, Abanderung des §. 5 sub 2 der Gejeße über Anordnung der sein. Die Beschäftigung von mindestens 4 Monaten bei einem grö- | zwei D ban cie wissenschaftliche Arbeit anzufertigen ist und vie

der Dissidenten jeßt {hon feststellen môdge, sondern sie geht dahin, | um eine Proposition gebeten wird, 10 fann nicht um einen Befehl ge= | was der Graf von Aruim darüber sagte, daß, wenn es in der Ahb= Provinzialstände vom 1. Juli 1823 und 27. März 1824 den Pro- ßeren Untergericht, bei welchem Referendarien als selbstständige Richter | Examinations-Kommission auch sofort zu entwerfende christliche Arbeiten

d E E S L c; Da miaa 1 H t T KA A vinzial-Landtagen zur Begutacht vorgelegt werde.“ nicht fungiren dürf fann mit Genehmigung des Obergerichts di C B ¿ Bezi daß Se. Majestät geruhen möge, dem nächsten Landtage eine des=- beten werden. Jch glaube aber, daß es richtiger ist, wenn um eine | siht des Königs liegt, hierüber eine Allerhöchste Proposition zu ge= zial-Landtagen zur Begutachtung vorge eg E t fungiren dürsen, tar, Genehmigung des Obergerichts die | verlangen kann, gelten auch für die Kandidaten aus dem Bezirke des Ober- ß S 1 J Sf, g ch g «ié ytiger 1, sich g gt. 9 höchste Propo] an Graf zu Dohna-Lauck: Dies ist dasselbe, was ich in meinem Beschäftigung als selbstständiger Richter bei einem kleinen Untergericht Appellationsgerichts zu N N

fallsige Allerhöchste Proposition vorzulegen. Diese wird erst die Be- Proposition gebeten werde. Zweitens schließe ih mih dem Mitgliede | ben, diese allerdings nah dem Jnhalt des §. 12 des Patents an den früher gestellten Amendement bereits gesagt habe ést

dingungen und Modalitäten enthalten, unter welchen die christlichen | aus Preußen darin an, daß eine solche Proposition nicht den Provin= Vereinigten Landtag kommen muß, da es sih dabei um eine Ab= jer KENEHTEN E a A AA s : Aufierbei P of 1s od mindesténs sech8Y l A ;

Religions- Gesellschaften als geduldete oder anerkannte anzusehen sind. | zial-Landtagen, sondern den Vereinigten Landtagen vorgelegt werden | änderung der Verfassung handelt. Die Majorität der Abtheilung E quan Graf Jtenpliz: Der Fassung nah is es nicht | weder ußerdem muß der Referendarius noch mindestens ses Monate ent __ „eit der Anwendung dieser Bestimmungen,

Also ist darüber erst später zu verhandeln, und die bisherige De- müsse. Erstlich, weil es sich um ein allgemeines Geseb handelt und | hatte. sich mit dem Antrage der Drei-Stände-Kurie einverstanden er- Y L (Schluß folgt.) 3) bei einem Untergerichte arbeiten und besonders auch als Assistent der tAe nale E Zusammen N r pritten Prüfung

batte scheint diesen Gegenstand antizipirt zu haben. Die bisherigen fein Grund vorhanden ist, um von der Regel abzuweichen, daß flärt, die Ansicht der Grafen von Arnim únd Dohng=Lauck würde Stu f Parteien ín Civilprozessen, so wie als Vertheidiger in Kriminal-Unter- Li treten mit dem 4 S A 1848 für alte dieienigen in Kraft, J 2 î è T ,

geseßlichen Bestimmungen haben den Bekennern der anerkannten christ- allgemeine Geseße dem Vereinigten Landtage vorgelegt werden, | sih aber in Worte folgendergestalt fassen lajjen: L suchungen, beschäftigt werdenz welche bis dahin noch nicht das General-Attest der betreffenden Präsidien lichen Kirchen, so wie der zu denselben gehörigen religiöjen Sekten, | da überdies von den acht verschiedenen Provinzial - Landtagen „Se. Majestät den Kong allerunterthänigst zu bitten, Aller- : oder statt dessen E d 6 ; ; erhalten haben.

die politischen Rechte eingeräumt, Jn neuerer Zeit haben sich, wie auch acht verschiedene Antworten darauf erfolgen fönnten. Es gnädigst allen zur christlihen Religion sich befennenden die Aus= Heute, Montag, den 28 Juni, Morgens 8 Uhr, sind uns noch 4) bei “rid M zur Beschäftigung eintreten, am, fat _ Alle übrigen Bestimmungen sind schon vom 41, Juli d. J. ab in Aus- bekannt, neue Religions-Gesellschasten gebildet, und es is die Frage | is ferner fein Grund vorhanden, eine Bestimmung der Art übung der ständischen Rechte zuzusichern und eine auf diesen Zweck folgende Sißungen der Kurie der drei Sände zugegangen : E i E besser a mündlichen Vorträgen | führung zu bringen.

entstanden, ob es zulässig oder wünschenswerth sei, auch diesen die | so zu treibeu, daß niht der nächste Vereinigte Landtag abge= gerichtete Proposition zur Abänderung des §. 5 sub 2 der Ge|eße 1) die Abend-Sißzung vom 23. Juni, 39 Folio-Blätter ; B N, éliem Gei N 2 oman Referendari ; » es ck

ee : A N , Ï » : P O N M A O A A I La D t Stu S Ta Rios Von der Beschäftigung zu 3 und 4 fönnen Referendarien , welche bei b. Allerhöchste Ordre vom 14. Juni! 1847. politischen Rechte zu ertheilen. Hierüber also wird von Sr. Ma- | wartet werden könne, denn ih glaube, die Sache, um die es sich uber die Anordnung der Provinzialstände vom 1, Juli 1823 und L BAPLRG von 24. Juni, 10 Folio-Blätterz einer Regierung oder General-Kommission längere Zeit mit Erfolg gearbei- Auf Jhren Bericht vom 40, Mai d. J genehmige Jh die in der jestät dem Könige eine Proposition erbeten. Die vorliegende Frage handelt, wird in einem gewissen Zeitraum sich in eimer Weise aufge- 27. März 1824 dem nächsten Vereinigten Landtage zur Begutach= 3) A und Schluß - Sißung vom 25. Juni, 60 Folio=- | tet haben, durch den Justiz-Minister dispensirt werden. e tvieder zurückfolgenden Zusammenstellung enthaltenen, die bestehenden Vor- ist also die: Soll die Herren- Kurie das Prinzip anerkennen, daß | klärt haben, daß die Entscheidung darüber viel sicherer wird erfolgen tung vorlegen zu lassen. Blätter. Hinsichtlich der Beschäftigung der Referendarien bei den Ober- und schriften abändernden Grundsäße über die Vorbereitung und Prüfung der

allen Bekennern der christlichen Religion, unter näher festzustellenden | können , ohne die heiligsten Gefühle des einen oder anderen Theils __ Oraf von Arnim: Es möchte vielleicht noch anzudeuten sein _ Die noch vorhandenen Manuskripte werden nah chronologischer Untergerichten is aber noch Folgendes zu beahten: l Justiz-Referendarien und ermächtige Sie, die Jmmediat-Justiz-Eraminations- Bedingungen, politische Rechte ertheilt werden? Kommt man darin | zn verlebßen. Wir können zu der Weisheit Sr. Majestät das Ver= | „in Bezug auf die religiösen Erscheinungen unserer Tage“‘‘. Ordnung in den nächsten Nummern unjerer Zeitung erledigt werden. a) Die Referendarien müssen, wle bisher, als Jngquirenten beschäftigt, Kommission, so wie die betreffenden Gerichte, hiernach mit der erforderlichen

überein, so unterliegt es keinem Zweifel, daß dann die vorliegende | trauen haben, daß die Behörden nicht angewiesen werden zu einer Referent Graf von JFzenpliy: So habe ich es auch verstan= Die Red, der Allg. Pr. Ztg diese Beschäftigung kann jedoch mit der bei Ober- und Untergerichten, | Anweisung zu versehen. j-

Petition bejaht wird. Dazu habe ich das Amendement gestellt, daß | rigorösen Untersuchung darüber, ob ein Mitglied in seinem Glauben | den und nur die Aufmerksamkeit darauf hinleiten wollen. Sollte diese E fie E M s G 20 M Ge Sanssouci, ben L, GUR 0s tai :

die Allerhöchste Proposition nicht den Provinzial-Landtagen, sondern sih in Zweifel befinden möchte; ih glaube, wenn man dies vermeidet, | Fassung, die ih nur zur Sprache habe bringen wollen, Anklang bei h Sa Ua GE cieht E la A An den Staats- und Justiz-Minist a E B dem BREADx Landtage vorgelegt werde, weil diese Proposition, | so wird es nicht nöthig sein, daß schon in ein oder zwei Jahren eine | der Kurie finden, so würde ih meinerseits geneigt sein, mich einen : B E E: zuglei ermge Al Teringfügigeren Untersuchungssachen unter tes An den Staats- und Justiz-Minister 09€.

da sie ein allgemeines Geseb für den ganzen Staat betrifft, nur von | Proposition vorgelegt werde, und ih bin der Meinung, daß eine reht | solhen Antrage anzuschließen, und ih frage, ob vielleicht die übrigen bder ihrer Gehülfen Aufsicht die Referendarien auch in den m ünd- Provinz Schlesien. Bres! 9% Juni. Se. dem Vereinigten Landtage berathen werden kann. Auf die eben er- | reiflihe Ueberlegung nur nüßlich sein kann. Der zweite Grund, wes= Mitglieder der Abtheilung dies auch zu thun geneigt sein möchten, li ch e n Verhandlungen fungiren zu lassen. ' stät d me n P had ib L y N L U ; B G A örterten zwei Punkte würde sich daher die Debatte zu beschränken | halb die Sache vor den Vereinigten Landtag gehört, is der, daß es | Dann könnte mit der Abstimmung hierüber angefangen werden. . . (77 . Referendarien, welche einer Partei vom Gericht zum Assistenten L L V Ln a L ela “Tie A ‘Br Laie 2 E Via haben, und jedes tiefere Eingehen in kirchliche und theologische Fra- | sih um die Abänderung einer Bestimmung handelt, die in allen un- Graf Sierstorp#f: Zun Bezug auf den Vergleich mit den Il chtamtlich er Theil. zugeordnet worden, sind für den bestimmten Prozeß zu allen durch die Sber-Präsidenten G Wedell rh ten oclesish - märkischen Bahn- gen führt vom eigentlichen Gegenstande ab. seren ständischen Geseben gleichlautend , ja in demselben Paragraph | Juden von Seiten des Herrn Referenten bemerke ich, daß diese hos=- Berordnung vom 21, W a Justiz-Kommissarien beigelegten ofe D A da Vie: N Likrat e A Stadt- Marschall: Es is zunächst zu ermitteln, ob dieser Vorschlag | steht und nicht eine provinzielle Bestimmung genannk werden kaun, | fentlih nicht wegen ihres Glaubens ausgeschlossen worden sind, ]ou- l 4 . at dei nen S A G bl cines Zustiz-Kommissa- Leone ebrecbietias n "fangen wurden “Voita fe Rönia ‘Sd die erforderliche Unterstüßung findet. von der es zweifelhaft sein könnte, ob sie vor die Provinzial-Landtage | dern weil wir ihnen nicht das Bewußtsein einer freien politischeu j dus Vei dem eser (oben Nr 1) bedarf der Genehmi- dem Perron in den Wa en Mea retönte von dem zahlreich versam- Graf von York: Zuvor muß ih noch eine Bemerkung | oder vor den Vereinigten Landtag gehöre, soudern es handelt sich Selbstständigkeit zutrauen, welches Schranken von Jahrtausenden voit Inland. Berlin. Verfügung, die juristischen Prüfungen betreffend. gung des betreffenden Präsidenten. E / melten Publikum a Henviges Gra Majestät fuhren sogleich machen. von einer solchen, für die als für einen allgemeinen Grundsaß unserer | ihnen entfernt gehalten haben. Dissidenten sind mit Juden nicht zu e e chlesien, Ank.nst Sr, Majestät des Königs D Breslau, P ie ín Civil- und Strafsachen vor versammeltem Gerichte zu hal- | nah dem Königl. Palais wo die übrigen Militair - und Civil Marschall: Nicht eher als bis diese Ermittelung stattgefun- | ständischen Verfassung der Vereinigte Landtag das einzige ständische | vergleichen. P N Sr n E E tenden mündlichen Vorträge muß der Referendar unter Assistenz des | Behörden Allerhöchstdenselben erwartete den hat. Organ ist, welches darüber gehört werden kann. Aus diesen Grün- Graf Dohna-Lauck: Jch würde mein Amendement, dergestalt Großfürst Thr E D d Aal E E V! O Preise, gewählten Justiz-Kommissarius halten ; dem Vorsienden des Gerichts- ? i / i (Die hinreichende Unterstühung findet statt.) den finde ih die Bitte um eine Proposition für die Provinzial-Land- | formiren: „Sr. Majestät dem Könige die allerunterthänigste Bitte Stand L Boe Die Main. Weser - Eisenbahn.) : M hofes steht es jedo zu, in_geringfügigeren nah dem Gejepe vom Deutsche Bundesstaat Graf von York: Jch muß bemerken, daß der Graf zu Dohna-=- | tage unstatthaft, und ich schließe mich dem Mitgliede aus Preußen | vorzutragen, allen zur christlichen Religion sich Bekennenden die Aus- Rußland und Polen. B arfda R ver Strafzeit pol- D Juli 9. R E Strafsachen ihn e Assistenz des Justiz- sch{ch undeslaalen. Lauck von der Kirche und nicht von der Religion gesprochen hat, und dahin an, daß die Bitte ih darauf beschränke , daß dem nächsten übung der ständischen Rechte Allergnädigst zuzusichern und eine auf ni cher Kriegsgefangencr bei ihrem Militairdienst. : O Alazeeibe als Der E il ver Beschästigun der Referenda- Freie Stadt Bremen. Der Hannoverschen Zeitung das ist ein großer Unterschied, die christliche Kirche soll ein bestimm- | Veerinigten Landtage eine Proposition über diesen Gegenstand vorge= diesen Zweck gerichtete Proposition zur Abänderung, des §. sub 2 Frankreich. _Paris, Bevorstchende Eröffnung der Centralbahn, Graf E o E Stadien u E Rnefen der Präsiden- wird ‘aus Bremerhafen oom 22. Juni gesrieben : E tes Bekenntniß haben, an welches sie gebunden is, während Jemand legt werde. ; der Gesege über die Anordnung der Provinzial-Stände vom 1. Zull A d Der Geseß-Cn!wur] über die aufgelösten Nationalgarden, ten, Staats-Anwalte, Direktoren und Zustiz-Kommissarien überlassen „Der „Washington“ liegt jebt, ich für seine Abfahrt rüstend, etwas der christlichen Religion angehören fann, ohue ein bestimmtes Be= Marschall: Jch habe nur ein paar orte darüber zu sagen, 1823 und 27, März 1824 dem nächsten Vereinigten Landtage Aller= M d S „Steen aus Paris, (Diskussion des Budgets für bleiben; als leitender Grundsaß is jedoch dabei festzuhalten, daß ih | unterhalb des Ortes vor Anker und gewährt in der That dém Auge einen kenntniß auszusprechen. wie der Beschluß der anderen Kurie zu verstehen ist, Er könnte ent- gnädigst vorlegen zu lassen.“ E GLETLR A A S . d bride g die Referendarien die Fähigkeit, mit Parteien umzugehen, und nicht | stolzen, herrlichen Anblick, Seine Dimensionen sind wahrhast großartig. Fürst Radziwill: Roch guf einige Punkte der Rede des ver- | weder so verstanden werden daß Se. Majestät gebeten werde, den Graf Dyhrn: Diesem Amendement stimme ih vollständig bet, “ves Königs e Beie \ DLEEn O PolgGr R R minder eine hinreichende Uebung im \chriftlicchen Vortrage, wie | Die Kiellänge mißt nach englischem Maße 220 Fuß , das obere eck 245 ehrten Mitgliedes aus Schlesien muß ih zurückommen, und erstlich | Provinzial-Landtagen inen Geseß-Entwurf vorlegen zu lassen, wel- | um eben auszusprechen daß ih einen Unterschied zwischen dem All= Les A2 Ga E Ee an die Konigin L, D Gewandtheit in mündlicher Darstellung, so wie die Fähigkeit er- | Fuß, das, Mitteldecck 235 Fuß, das untere 224 Fuß, die Breite des Deckes ; 7 Y ; h ; 2E A d Zal=-Xal ag einen Weg E U! ] Rd , Ü O / M: U i: E Erössnung des britischen Vereins zur ¿Förde werben müssen, mündliche Vorträge ver Parteien rasch und richtig auf- | ohne Räderkasten 59 Fuß, die Tiefe des Raumes 31 Fuß. Erweckt fo auf den, in welhem er das Gebiet der fatholischen Kirche berührt. | her von dem Grundsaße ausginge, daß Allen, die sih zux christlihen | gemeinen Landtage und den Provinzial - Landtagen eingehalten wien rung der Wissenschaften. Vermischtes. fass d die Geseße au ige mindlicy vorgetragenen Rechtsfall | schon das A Gere des Schiffes Bewunder E “1 Es sind von ihm aus der Excommunication Folgen gezogen, die nit | Religion bekennen, die ständischen Rechte zu ertheilen seien. Jener | will. Das vom Herrn Referenten formulirte Amendement hätte ih Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Die Kabinets - Krisis und ihre N la anzuwvendei aatiuia! dts E ei E A Uäbie R R f 0nd E Ee darin liegen. Diese hat mit den bürgerlihen Rechten nichts zu schaf- Beschluß fann aber auch \o verstanden werden, daß dies zwar gesche- auch nie unterstüßt. L , Wr YEN e Lösungz Negulirung der Brodpreise in Antwerpen.) Sind Vie bei den Gerichten in dem Civil - Prozeßverfahren zu s Caiténtli “Gegenstand des Ingetheiltesten Lobes ves crditerti Bez fen; sie schließt nicht einmal den Betrosfenen aus der fatholishen | hen möge, daß aber Se. Majestät der König zugleich gebeten werde, Fürst B. Radziwill: Die uber ständische Wählbarkeit in Be- Italien. Rom. Der Minister-Rath. Florenz. Amnestie, BDer- Referenten bestellt, so haben sic in der Regel nicht nur das Referat | schauersz ihre Kraft is der von 2000 Pferden gleich, ihre 40 Fuß Durch- Kirche aus, sondern sie hebt blos die Theilnahme an den kirchlichen einstweilen eine Anordnung zu treffen, durch welche das, was durh | zug auf Religion sprechenden G-sezes-Paragraphen seßen Theilnahme ratl O e N i mit einem Votum auszuarbeiten, sondern auch demnächst der münd- messer haltenden Näder können bei Anwendung der ganzen Kraft 18 Ro- Behastete n t ven Wg s E u, \. w., so lange auf, als der | das spätere Geseb erbeten ist, vorläufig schon eintreten möge. Ich | an irgend cinem christlichen Befenntnisse als Bedingung voraus. Bei Brafilien. Londo n, ‘Eröffnung ber bra N isa el erhandlung, der Berathung in dem Berathungszimmer beizu- | tationen, in der Mime machen. Der größere Theil des Publikums, ehaftete niht den Weg der Reue eingeschlagen und das wieder gut laube, daß dies Leßtere in dem Beschlusse der anderen Kurie lièat. | allen religiösen Se ¡e fein öffentlih ausgesprochenes oder for- IZisenschaftli t - i . Köni F 4 h ; - | ) h nam en, el J ; O i emacht, was ihm die Rd ¡udatngek hat. Sodann P Aebrigeus E ich ten, daß A nicht der Ansicht 6A alley regen s müßte E ns, daß Wissenschaftliche und Kunst N erer neueren Geh stets, bei anderen, #0 lange ihnen U Votum beigelegt is, unter der schein zu nehmen, Da ist zuerst auf dem De ein fleines Entréezimmer sich das verehrte Mitglied darüber geäußert, was ich über die poli- | ßen fann, daß von mehreren Rednern von dem Gegenstande der Be- | sie noh als christlich zu betrachten seien, von der Aussage der ein- Handelse und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt- fen E so wie endlich mit pag E e g 7: Ap tische Richtuug der neueren religiösen Wirren gesagt habe. Jch | rathung abgewichen sei; ih habe diesen Cindruck nicht erhalten und | zelnen Judividuen auf Treu und Glauben angenommen werdenz auf bericht. L A Veo er Beifallsruf entfchlüpft Jedem, L betritt. Die Wände, nit ( weißen Lak überzogen, sind reih und geschmadckvoll in Gold

Thronrede. rentschiedenheit der Di in den La P l ; / / df f ; j Ee de y hronrede. Unentschiedenheit der Dinge in den La Platastaaten wohnen und hier (bei den Obergerichten und größeren Untergerichten | namentlich die Damen, eilen indeß, die Eleganz der Kajüten in Augen-

glaube, daß ih hierin noch weniger belesen bin, als er, ich habe mi | glaube, daß man sih von dem Gegenstande der Berathung nicht | wélche Widersprüche man dabei aber stoßen kann, mag ein Beispiel E . E dem feinsten, nur an die Tagespresse gehalten, diese hat mir aber eine so genü- | entfernt hat. beweisen: Es befindet sich nämlich ganz in der Nähe Berlins ein a O _Zulassung zur dritten Prüfung, 7, | dekorirt; die Fenster des Hintertheils von prächtig gemaltem Glasez gegen- gende Auskunst gegeben, daß ih mi zu der Ansicht bewogen fühle, Fürst Lihnowsky: Als ih zum erstenmale das Wort erhielt, | Städtchen mit einer fatholishen Gemeinde, die jedoch eines Geist- Ui nach Zurüklegung der vorgeschriebenen Stadien zur dritten Prü- | ÿber die ganze Wand is ein großer Spiegel, der die Kajüte noch größer daß diese Wirren in großem Maße der radikalen Richtung der Zeit | wünschte ih, daß die Debatte sich nicht auf das theologische Feld | lichen entbehrt, und es geht deshalb, um dort Gottesdienst zu hal= a N L S E eE Kanbivai au Steue Ai Bever vorge- | erscheinen läßt, als sie schon is; alle MBelu mit rothem Damast ausge- zum Deckmantel gedient haben. Jh befinde mi mit diejer Ansicht begeben möchte, da aber das ehrenwerthe Mitglied aus Schlesien sie | ten, von Zeit zu Zeit ein Kaplan der St. Hedwigs-Kirche auf Mis- nl and B ülti, O O A schlagen, Der Salon ist 80 Fuß lang und 20 Fuß breit, rings um den- nit allein, und stelle sie der des geehrten Redners als völlig gleich | darauf zurückgeführt hat, erlaube ih mix, als Katholik, cinen Irrthum | sion dorthin, Jn demselben Städtchen hat sich auch, wie an man- E ; Zeugnissen S S TERIONIITO A selben liegen 42 Schlafkabinete für die Passagiere erster Kale e welche berechtigt gegenüber, und werde nicht eber seiner Ansicht den Vorzug | zu berichtigen. Es is von dem Unterschied zwischen Bann und Ex- | chen anderen Orten, eine unbedeutende Dissidenten - Gemeinde gebil=- Berlin, 26. Juni. Das Justiz-Ministerialblatt enthält O Verzeichniß von 12 praktis brauchbaren Referaten in Civilsachen, M E SU ingerichtet snd. Abe Fr E hell, geben, als bis er mir eine Widerlegung führt, die ih in den Wor= communication gesprochen, und in dieser Beziehung meinem fürstlichen det, und von einem Mitgliede derselben wurde der kürzlich dort auf die allgemeine Verfügung vom 22, Juni 1847, die juristischen Prü= die er entweder nah dem alten Verfahren oder nach dem der Ver- e lbe Le Rhe vie D dana Da cus ie ‘finsteu ten, die er gesagt hat, nicht habe finden fönnen, obgleih ih seiner | Kollegen aus Posen replizirt worden. Jch muß darauf erwiedern, Mission anwesende Kaplan aufgefordert, einem Kinde die heilige Taufe fungen betrefsend. S : ordnung vom 21, Juli v. J. bei Obergerichten angefertigt hat. Service in Porzellan Glas und Silber, Alles im rößten Ucberflusse und Rede aufmerksam gefolgt bin. Jh stimme mit dem, was das ver- | daß es in der katholischen Kirche keinen solchen Unterschied giebt, noch | zu ertheilen, bei welcher zwei Dissidenten als Taufpathen erschienen. Die bestehenden Vorschriften über die juristischen Prüfungen sind mit Bei den zuleßt gedachten muß mit den Referaten nicht nur ein | dabei Alles o sorgfältig befestigt, daß ‘uh bei hoher See kein Stück zet- ehrte Mitglied aus Preußen gesagt hat, überein, daß eigentli der | jemals gegeben hat. j ; i; Als nun der Kaplan die heilige Handlung vornahm und die gewöhn- Rücksicht auf die neueren Veränderungen im Civilprozeß - Verfahren einer Votum in der Sache angefertigt jem, sondern der Referent muß auch | brechen würde. Vom Salon aus laufen nun zwei lange Neihen Sdlaf- geehrte Redner aus Schlesien von dem Gegenstande der Frage we- Graf Doh na=-Lauck: Was ih noch zu sagen hätte, is be- lichen Antworten auf die Fragen des Glaubensbefenntnisses von den Revision unterworfen worden, in Folge deren Se, Majestät der König mittelst in mindestens vLieren derselben den mündlichen Vortrag gehalten | Kabinette zum Vordertheile des Schiffes. Borbei an dex Küche, dem Bade-, sentlich abgewichen ist, daß er sih in allgemeine Erörterungen einge- | reits durch das geehrte Mitglied aus der Mark Brandenburg erle- Pathen Namens des Täuflings verlangte und zu der Stelle fam: Ble ner pre vom B d. M. a E E gench- und das Erkenntniß abgeseßt haben. dem Rasierzimmer kommt man in das geräumige Rauchzimmer, in welchem assen hat und nicht auf die praktish vorliegend Frage. S j 7% ver2ibte auf das Wor E 7 laub J Shri n eingebornen Sohn Gottes? migen geruht haben, welche in der nate ene Zusammenstellung ent- TAEN i A L S Herren ) È | m Q A L Frage babe do H "is in bie ile P SULE ddl 28 i Leue di 907 Lt r : diesem Cs O aa A A O U vérhebri= 1} : O E ; e L E E S ae E LA erlaubt ist, Hierunter liegt die zweite Kajute, ebenfalls reich und ge- ge habe ih jedo Tas, [u g | Graf von Arnim: Eine provisorische Maßregel auf dics wurde ihm von del sparyel / / ck ämmtliche Gerichtsbehörden werden hierauf zur Nachachtung ver- einem Untergerichte, angefertigt hat, die aus jedem beliebigen Kreise | fchmadckvoll dekorirt, mit schönen geräumigen ckchlaf-Kabinetten, und mit sion noch von Wichtigkeit ist, nicht finden können, und das scheint mir | Gebiete würde ih für bedenkflich halten, “und deshalb kaun ih die | lichen Nein geantwortet, Diese Dissidenten behaupteu nun zwar Wiest / S 3 seiner Geschäftsthätigfeit entnommen sein und unter welchen sich Med Wobl nur deshalb nicht genug a S ber wia fürstliche in dem Kriterium zu liegen, welches nöthig is, um „sich zu verge- Petition in diesem Sinne nicht deuten und würde mich dem nicht an- | offenbar, Christen zu sein, ob sie jedoch nach dem eben Angeführten Die Bestimmungen unter B, und C. der Zusammenstellung finden in- zwei Untersuchungen befinden können e j Haupt - Salon alle Aufmerksamkeit anzieht. Werfen wir nun noch einen wissern, daß ein Individuum, welches auf die Standschaft Anspru | schließen können, Wenn Se, Majestät einmal etwas 0 Wichtiges | darauf Anspruch machen können, will ih der Beurtheilung der hohen deß auf die Neferendarien im Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichts- | Von den Arbeiten zu þ kann er eine selbs zur Sn bezeichnen, | Blick auf den Eiskeller, die Ställe für Kühe und Geflügel, auf alle die ; / ; : i eine andere wird von dem Vorsißenden der Jmmediat-Justiz-Examinations- fleinen comfortabeln Einzelnheiten, mit denen jedes Flechen des Schiffes

e Ie G Se E A ¿_| dem Rast t man n ¡C ( mer, 1 i ein Verzeichniß von mindestens sechs wichtigeren scristlichen prakti sich die Herren diejem Genusse überlassen mögen, was im Salon nicht + halten jind.

A A einem ee Depe e a Wir haben die- | gewährt hätten, so würde es bedenklich sein, noch einmal die ständi- | Versammlung anheimstellen. Wenn ens die M 7 M hofes zu Köln keine Anwendung, L E e on zu diesem Zwedck ausgewählt A n O tbes Bee E riterium nur darin finden können, daß es einer eduldeten Re- | {he Berathung darüber zu eröffnen. feit von einem christlichen Bekenntnisse abhängig machen, 0 wird das Die Práäsidien der Königl. Ober-Landesgerichte aben zugleich, was die | * d jem gea, ; L benußt is, endlich auf die an der Seite des Kolosses zierlich schwebenden 1 g \ch athung dc zu erossnen V1 ch I gig S tten Prüfung für di p Uebrigens verbleibt es dabei, daß ein Kandidat, welcher zur dritten Rettungsbôte, und verlassen wir dann diesen schwimmenden Palast, ihm

ligions-Gesellschast angehört, die ein Glaubens-Bekenntniß formulirt Marschall: Jch p ur von der Art wie mir der | angeführte Beispiel einen Beweis geliefert haben, auf welche Wider= bei der Präsentation zur dritten P1 e Königl, Immediat-Justiz- O L A S Oef S i l dan 1 n hat und auf Grund desselben anerkannt is, und ich sdließe id dem | Beschluß O ae I S L lecflanpep a A milien, e E s stoßen könne, A E auch die Sekten mit ein= Examinations - Kommission beizu Legt und Aften detrifft, Prüfung präsentirt fein wil, dem Fluch demnächst dei den Ml ebecn die glücklichste Fahrt wünschend. Freitag wird er wieder, seine gewaltigen an, was bereits erschöpfend und flar von der Ministerbank gesagt Referent: Jh bemerke zunächst in Beziehung auf die Beleh- | begreifen will, die fein öffentlich ausgesprochenes Glaubensbekenutniß 2 n A: Nestrint vom irGtigen. er v, Je mitglheilten Anträge der | hes ‘Kollegiums zur Abgabe ihrer schriftlichen Vota zirkuliren muß, und A ia I Len n E A pie ins “a egi worden ist. rung, die mir von dem Herrn Staats - Minister von Thile zu Theil aufzuweisen haben. E e her 8 A daß sodann darüber, ob der Kandidat zugelassen und ihm das General- f 25. Juni frül n As Uhr i e ‘Washington von Bre- Graf von York: Jch muß mir die Bemerkung erlauben, daß | geworden ist; daß auch ih die Sache so gemeint hatte, wie Se. Ex= Graf Doh ua-Lauck: Jh wünschte mein Amendement nicht S / Der Justiz - Minister Attest zu ertheilen, oder ob derselbe behufs seiner besseren Ausbildung zur f fen L in A Reda en. Die daten S elben waren von geduldeten Religions-Gesellshaften offenbar nicht die Rede sein | cellenz sie auseinandergeseßt hat. Meine Ansicht war: die Versamm=- | so verstanden zu wissen, daß dadur ausgedrückt werde, alle, die sich “Uhden. ferneren praktischen Beschäftigung zu verweisen sei, im Kollegium nach vor- E Vila Nachmittags mit dr E O in Bremer fann, denn darüber hat Se. Majestät der König bereits entshiedenz | lung darauf aufmerksam zu machen, daß es sich um drei Kategorieen Christen nennen, sollten auch die Ausübung der ständischen Rechte An sämmtliche Gerichtsbehörden. gängigem Vortrag Beschluß zu fassen ist. Ua n S B P ee Do T

das ist also für uns nicht zu berathen. Jch muß ferner be- | handle, und daß ih die Religions - Vereinc als nux „fafktisch- | haben. Mit welchem Rechte einzelne religiös Gemeinschaften sich den S D. aen Mg : merken, daß ich nicht von der Excommunication der katholischen Kirche | geduldete bezeichnet hatte, welhe der Herr Minister staatlich igno- | Namen christlicher Religions-Gesellschaften beilegen dürfen, und inwie- S 3 4 E E stellu R : Die Prüfung bei der Jmmediat-Justiz- Examinats-Kom- L A A, e B habe, sondern von dem Bann, und das ist ein Unter- | rirte nennt. : : fern die Ertheilung politischer Rechte davon abhängig zu machen ist, Del E A i A: o E ereus und mission selbs ist eine schriftliche u nd eine mündliche. t Frankfurt a. M., 25, Juni. Jhre Kaiserl. Hoheiten ied. Wenn Jemand aber in den Bann gethan wird, so is er aus- Um nun weiter auf die Sache einzugehen , bemerke ih weiter, | wird dur das erbetene Geseß anzuordnen sein. Dieser Gegenstand Prüfung der Zustiz-Reserend R t Die \chxiftliche Prüfung hat zum Gegenstande: der Großfürst und die Großfürstin Thronfolger von Rußland besuch- ge R drittens a e % ß daß, wenn die hohe Kurie A, B, bei der Berathung des Gesetzes über liegt der Debatte noch nicht vor. Die gemachte Unterscheidung 3 / N he, 1) n der sub b in dem vorigen Abschnitte gedachten schriftlichen Ar- fell vorgestern wier ns Eouet und WoEES B E E rien, da i il Fie : 5 a + i Ÿ sicher Reliaio ‘istlicher Ki i o ni - : K Ï ; . t i eiten, ellung der Dle. Rachel vet. Wie man vernimmt, wird das L ih die politische Beimischung nd! L Lea lasen Ban die Juden einen Besiß Be O in dtagslähig und treiotagosibia sen Hrisliher Ne An nbement habe r Ee ee Allen zur christli ang Die Besimmungon er ie Motto Pest Und über be Mer | cine roberelation, be entweder na bem altgn Brsahren in Ge- | Pu fibermorgen nach Kissingen abreisen, der Großfürst Thronfolger und mi nicht darau eziehen fann, was die s G N » Sh s ( L / t V . H! h Ablen die tändischen Rechte verlie- ngs C A ver Austultatur u n Ne erendariat un über die Ne- mäßheit der arüber bestehenden Dor hristen , oder / daselbst aber nur einen furzen Aufenthalt nehmen. Se. Maze) ät der i, unt ee if von hem fesliden Migite ie Posen ee f t diee midt sin falen, Se bei aler Pad ns M Ble peosónli? | hen werden Ab so lang di ben Mete wee. sunltgre prag Wn n Ben n, emtgen der | De Real tun de atio} di at Reat g. | Mi oe Bayern war gestern in Brenn efugetrosfen und iberal Behauptung aufgestellt worden, die er nit bewiesen hat, und für | chen unmaßgeblichen Ueberzeugung nicht würde finden föunen. sih immer als religivse Gemeinschaft oder Kirche manifestirt, und man Parteien vor dem versammelten Gerichte, so wie den Berathungen des Kol- | dem ‘Geheimen Ober-Tribunale oder auch bei dem Revisions-Kollegium mit großen Feierlichkeiten empfangen worden. Anfangs August wird meine Entgegensepung kann ih früber die Beweise nicht liefern, be- Diese Betrachtung scheint auf den vorliegenden Fall eine nahe | kann also nicht sagen, man bekenne si zur christlichen Religion, ge- jegiums in dem Berathungszimmer, fleißig beiwohnen, auch enn sie nicht | zu Berlin anfertigen. Zst es ein Referat nah der Verordnung vom 21. selb L hd ita Antritt Hof in Lee esten VeFeintE: N O E

) ei ot Atti S9 L V .

vor er seine Behauptungen nit erhärtet hat Ih muß mich d ; a - ; : é x j i der Sekt Das Geseh wird ittelbar, sei (s Protokollführer o it E Refe Ali v, I. so muß : s age= l atten. d 1 d llerhöchsten Erlaß, der hinter re aber durchaus keiner Kirche oder Sette an. Vas ejeß vir unmittelbar, sei es als Protoko führer oder mit Entwerfung der Reterate, Juli v. J., |0 muß dasselbe bestehen: 4 z ; T ¿ ; ; ß mich dag Analogie zu gest ch fann den Alle hl aß, h höre a ) gungen diese kirchlichen bei der Verhandlung betheiligt sind. a) aus einer Darstellung des Sach- und Rechtsverhältnisses auf Die Hoffnung, daß auf dem heutigen Fruchtmarkte zu Mainz die

gen verwahren, daß ih von der gegenwärtigen Lage der Berathun ese 30. Mzrz 1847 abgedruckt ist, nur so verstehen, | aber später bestimmen, unter welhen Bedin i „aus vem vera M8 abgewichen bin, ih bin der Rede des Herrn Kultus-Ministers 3 das F A bie Personen ae idi E e aibsen er ishaften h mit anderen christlichen Kirchen übereinstimmend ge= | __ Die Kandidaten zur zweiten Prüfung sollen fortan in dieser stet s Grund der \chriftlichen Verhandlungen, : Preise sinken würden, ging nicht in Erfüllung, denn die Spekulanten Len bin der Meinung, daß, wenn wir einen Unterschied machen Verhältnisse zu der dritten Kategorie den vom Staate Jgnorirten halten werden fönnen oder nicht, und daun werden ihre Verhältnisse E aba le Vortrag aus den ihnen einige Tage vorher zugefertigten b) En R i ewe angefertigten balt e E glaubten cher auf ein g Qléigen Les zu durfen, da mit den müssen, wenn wir i 4 j : L Le : / , : er christlich-firdli H Uet Et A i Entwurfe, und wenn| der Kandidat dafür hält, daß das esultat | Vorrä “nmer noch sehr zurückgehalten wird. Da aber die Aerndte fennern des Christ von der Kirche sprechen wollen oder von den Be- | gehören, insofern sie Staatsämter bekleiden, nit aus diesen ent- regulirt werdenz aber zu einer cristlich-kirchlichen Gesellschaft werden An Stelle der bisherigen Probe-Relation kann auch ein Probe-Re- der münblichen Verhandlung eine Aenderung des von ihm pro- Pen E E ist, so dürften das die let d Anstrengun l hristenthums, die zu feiner bestehenden Kirche gehören d llen; t dies t d cis über die Einzelnen sih halten müssen, wenn sie als Bekenner der christli- ferat, wie es d dlichen V R ; : e Í ; “i \o nahe vor der 27 2 S i eßten Ansirengungen ih habe diesen Unterschied bezei d ll l n, | fernt werden jollen; und es stimmt die auch mi er Praxis überein, ie Einzeln tr, erat, wie es den mündlichen Verhandlungen zur Grundlage dient, nebst jektirten Erkenntnisses nöthig mache, der Gewinnsucht sein. Die Berichte über den Stand aller Feldge- in allen Uer ted VezEiGnen WOLEN, Jch glaube, daß ih | da es wirklich Staatsdiener giebt, die zu einem dieser religiösen | hen Religion wollen angesehen sein. Hen Ms einem motivirten für das Berathungszimmer sich eignenden Botum oder ein c) dem in Folge der mündlichen Verhandlung modifizirten Erkennt- s “ebr gut N G g en in meinem Rechte gewesen bin. ; __| Vereine gehören. Daher ist meine Meinung weiter, daß die hohe Referent Graf Jpenplib: Jch habe vorhin mix einen Bor nach §. 38 der Instruction vom 24. Zuli 1833 auszuarbeitendes vollstän- niß-Entwurfe. wächse lauten fe L Lte t T 6

Ed A4 e Zieten: Jch verzichte auf das Wort, theils weil | Kurie niht wohl beschließen könne (wie von einer Seite gewünscht | schlag erlaubt, der vielleicht die Ansicht der Majorität der Abtheilung diges schriftliches Referat geliefert werden. Dieser modifizirte Erkenntniß - Entwurf ist von dem Kandidaten sofort _ Bo ivie Be en les Ce N war au heute das Börsenge- mein Freund aus Slesien meine Ansicht {hon berührt hat, nämlich | wird), daß diese Personen vom Landtage ausgeschlossen werden sollen, | treffen fönnte, dies is aber nicht dex Fall gewesenz ih habe daher _ Wenn nach dem Ausfall der mündlichen oder schriftlichen Prüfung der | nah dem Schlusse der mündlichen Verhandlung anzufertigen, ohne daß er \häft wenig belebt, und das Geld zeigt sich, wie gewöhnlich um diese die von dem durchlauchtigen Mitgliede aus Posen gemachte Behaup- | die doch im Staatsdienste sind und sein können. Außerdem glaube Zweit Beil Kandidat nicht für ganz unqualifizirt zu erachten is, andererseits aber auch | der Berathung des Kollegiums beigewohnt hat, Jahreszeit, n welcher dem hiesigen Markte starke Baarsummen ent=

C roeite Beilage

tung, die politische Tendenz der Dissidenten betreffend, widerlegte, | ich auch, daß die Dissidenten, mögen sie sich von der katholischen