Durchlaucht stellen wo gut, wie ein ehrenwer Meinung bin, daß es am besten Abtheilung zur Abstimmung käme. Wunsch gehabt habe, um mih auf das Wenn dies aber nicht Amendement, welches der Referent jeßt als lung angenommen hat, zur Abstimmung komm auch dagegen erklären.
Jch kann nicht leugnen, daß ih eben so l Herzog von Troppau, der wäre, wenn zuerst der A
Jch leugne nicht, daß
ther Kollege für den
enste gegen den s (bera das lag der Abthei- t, so werde ih mi Antrag der Minorität, aben, insofern er r die Frage erlauben, t erklärt is und gleich ät zur Abstimmun der Majorität,
Antrag zu erklären.
: Sodann kommt der Durchlaucht nur angenommen h dement gestellt worden ist. der Minorität als Amendemen ntrage der Majorit Der Antrag eändert i}, kan t immer Antrag Fürst Lich no ws Graf Arn im: Ordnung Beden als Antrag der Marschall: ich habe gesag er von dem R dement genan!
Jch würde mi der Antra
so wie er von dem cht Amendement genannt werden, son- der Abtheilung.
Jch habe mir erlaubt . ih im Sinue e das Gutachten der Minorität
Marschall: Referenten dern er blei Dagegen muß der Geschästs- hebenz es is ni Abtheilung betrachtet worden.
Es is nicht das, was ih gesagt habe, Antrag der Majorität der Abtheilung, wenn eferenten eine andere Fassung erhalten hat, nicht Amen= 1t werden fann.
(Mehrere Mitglieder bitten ums W Fürst Lihnowsky : Jch habe das Wort noch nicht ab-
Marschall: abgegeben.
Fürst Lihnows ky: Jch habe nicht gesagt, daß der Antra ment sei, sondern ih habe beantragt, st zur Abstimmung komme ( Abtheilung den ursprüng Sobald er modifizirt is, i} er ein Dieser Vorschlag kommt Antrag der Minorität. Fall auch leßterer feinen ehrenwerthen fürstlihen Kollegen Jch bitte Ew. Dur Fch glaube, d Es fragt sich,
Also Fürst Lichnowsky hat das Wort noch nicht
Obgleich ih zweimal unterbrochen wurde. g der Majorität ein Amende- daß der Antrag der Abthei= da ih in dem amendirten An- ichen Antrag nicht erblicken kann. amendirter Äntrag der Majorität. timmung und daun der Nun wollte ih Ew. Durchlaucht bitten, Anklang finden sollte, den Antrag meines aus Posen eventuell zur Abstimmung chlaucht um Antwort hierauf.
as is ein ganz neuer Antrag.
ob jeßt das Wort abgegeben ist ?
also zuerst zur Abs
zu bringen. Graf York: Marschall: Fürst Lihnowsky: Marschall: Dann würde ih doch bitten, vollständig aus- Jch habe mir erlaubt laucht gebeten, zu antworten. Antwort von einem Mitgliede erhalten, Ich wollte fragen,
Fürst Lichnows ky: , eine Frage zu
stellen, und habe Ew. Durch dessen habe ih die ih nicht befragt habe. Sinne haben, das Amendement des eventuell zur Abstimmung zu bringen,
Kurie zu fragen, ob dies Amendemen
Marshall: worten, daß es nicht thunlich is, wä die Reihefolge, in welcher die Frag Es wird dies immer er Für jeyt kommt es -Lauck, welcher noch einen anderen besondeïT Abstimmung verzichtet , dem Vorschlag des Grafen von
Graf zu Dohna=Lauck: standen erklärt.
Marschall: würde die zweite Frage ziwill zu richten sein. Unterstühung findet.
(Mehrere Stimmen: Er muß er Referent von Jbenplib: „Se. Majestät d wollen, daß auf gen ristlichen Kö liche au bürgerli
Jch kann diesen das Geseß vom 30. März den christlichen Kirche trennen, Grundsätze sich in Friedens befinden, gerl:cher- Geltung v
Marschall: vorzubringen, was zu bemerke alle Punkte geschlossen werden ka1
Fürst Lihnowsky: Das terstüßzung gebracht.
ob Ew. Durchlaucht im geehrten Mitgliedes au und ih wollte bitten, die hohe t die geseßlihe Unterstüßung
Auf die an mich gestellte Frage h hrend des Laufes der en zu stellen sind, vollständig zu st gegen den Schluß der Bera= noch darauf an, ob Graf Vorschlag eingebracht hat, oder inwieweit er sich mit anden erklärt.
abe ih zu ant=
thung möglich {ein.
Arnim einverst Fch habe mich bereits damit einver=-
Daun liegt kein weiterer Vorschlag vor, und es auf den Antrag des Fürsten Boguslaw Rad= Es ist zu ermitteln, ob er die erforderliche st noch einmal gehört werden.)
en König zu bitten, Allergnädigst aussprechen zu Zulassung zur ständischen Wählbarkeit nur diejeni- rpershasten Anspruh machen können, deren Geist- ch gültige Amtshandlungen vornehmen können.“ Verbesserungs - Vorschlag nur in Beziehung auf 1847 verstehen, worin gesagt ist, daß bei welche sich von der christlichen und ohne anerkannt zu sein, doh rüdcksich 1 Einklange mit den Grundsäßen des westfälischen die Geistlichen die amtlihen Handlungen mit bür- ollziehen können,
Es wird wünschenswerth sein, au hierüber Alles n ist, damit alsdann die Diskussion über
Religions = Parteien,
Amendement isst noch niht zur Un-
Jh habe vorhin hon gefragt, ob der Vorschlag e Unterstüßun (Wird hinreichend unterstüßt.)
Alle Vorsbläge, die wir vernommen haben, ge=- dem anderen Sinne bereits darüber abzu- elö} werden soll, der zwischen dem Ge=
inzwischen faktisch entwickelt hat. Der Stände greift bereits so weit, daß Se. ersonen die ständischen lag, als einen, der un- uit ne Proposition, habe ih bereits ge- Es ist uun noch von der Minorität der Abtheilung der ite mit der Mufagl nur als Se Ma e itte mit der Maßgabe beizutreten, daß Se. Majestät ge- beten werde, diese Rechte nur insoweit zusichern zu wollen, da Dir geduldet anerkannten christlichen Gesellschaften das Recht der Wahlfähigkeit und Wählbar- chen Versammlungen hätten und eine dem entsprehende
Königs Majestät gerichtet wissen will.
die erforderlich
Graf Arnim: hen dahin, in dem einen oder sprechen, wie dieser Zweife seß besieht und dem, was Vorschlag der Kurie der drei Majestät befehlen möge, daß allen diesen P Rechte ertheilt werden, und über diesen Vorsch vereinbar 1ist mit der Bitte um ei emacht worden, welchen i
die Mitglieder der im Staate als feit zu ständi Vitte an des M die Ansicht der Majorität. auszusprechen.
Referent von Jbenp ist dies kein Amendement. der Majoritä theilung zur Abstimmung“ g
Graf von Arnim: : eine Ansicht der Minorität besteht gar m ondern sie kann sich uur in_ den er kein Vorschlag. Wi theilungs-Gutachten eine Major Antrag der leßteren kann aber nit anders z als in Form eines Amendements. feinen Werth legen, aber das Abtheilun sein, und zwar das der Majorität, der nicht anders als in Form eines Amendements
( Das is} doch Jch bitte den Referenten, sih darüber
lit: Ja wohl, aber na meiner Ansicht Die Ansicht der Minorität steht E dem prinzipiellen Antrage ver Ab- ebracht werden.
Diese Regel is nie angewendet worden,
t, und sie muß nach
t vor dem otiven entwidelt finden. n der Regel in jedem Ab- ität und ejne Minorität haben; ur Abstimmung kommen, man wird hierauf 8 - Gutachten fann nur eins orshlag der Minorität kann Geltung erhalten, Jh
r werden i
Ich glaube,
1328
erlaube mir, von Seiten der Ministerbank eine faktische Aufklärung zu erbitten und dazu die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung in Anspruh zu nehmen. Es fragt si, ob nach dem Wortlaute des Geseßes, wonach die Gemeinschaft der christlihen Kirche ein noth- wendiges Erforderniß is für die ständische Wählbarkeit , hierunter auch geduldete Religions-Gesellschaften begriffen sind. taats - Minister Eichhorn: Nach dem Buchstaben des
Gesebes sind sie nicht darin begriffen, aber man hat in der Praxis davon abgesehen, in Absicht derjenigen christlichen Religions = Ge= sellschaften, welhe Geistlihe haben, die überhaupt kirhlihe Hand- lungen mit rechtlicher Wirkung vornehmen können. i
Graf von Arnim: Das genügt mir vollkommen und trifft faktish mit dem übrrein, was, wenn ih nicht irre, das geehrte Mit- glied aus Ober-Schlesien berührt hat, daß Personen, die sih_zu ge- duldeten Religions-Gesellschaften bekennen, Mitglieder unserer Stände- Versammlung sind und als solche auh ferner aufgenommen werden würden, und wenn dies der Fall is, #o fann ih einen Vorschlag, der nur dahin geht, Se. Majestät den König zu bitten, daß er die Gränze , die jeßt faktisch aufgestellt ist , nunmehr auch rechtlich durch das Gesetz eintreten lasse, nicht als einen solchen erkennen, der im entferntesten im Einklange steht mit der Bitte, die von der Kurie der drei Stände zu uns herübergekommen i. Denn diese geht nicht dahin, das, was bis jeßt nicht bestritten ist, zu einem Rechte zu er= heben, sondern sie geht dahin, das, was bestritten is, und worüber faktischer Zweifel vorhanden ist, als rechtsbeständig eintreten zu las- sen, also auch die Personen, die weder geduldeten, noch anerkannten Religions-Gesellschasten angehören, in die ständischen Versammlungen aufzunehmen. Diese Bitte geht aber, nah den Stimmen, die wir gehört haben, für die Ansicht vieler Mitglieder dieser Kurie zu weit ; ih glaube mich wenigstens nicht darin zu täuschen; es wird also im Juteresse, oder, wenn ih so sagen darf, in der Billigkeit liegen, keine Bitte zu stellen, die gewissermaßen vorgreifend erscheint für eine der beiden anerkannten cristlihen Konfessionen, indem sie bereits bei Sr. Majestät dem Könige eine Zusicherung oder einen Allerhöchsten Be- fehl befürwortet. Jch will in dieser Hinsicht kein Urtheil abgeben und bekenne ofen, daß, wiewohl ih meine bestimmte Ansicht habe, eben diese Ansicht dahin geht, daß die Gränze, wo für den vorlie- genden Fall die Jntoleranz oder der Jndifferentismus beginnt, die ih als die Feinde des Christenthnms erkenne, daß ich diese Gränze hier noch nicht so klar aus den faktischen Verhältnissen erkennen kann, um Personen der bezeichneten Art, wie wir sie heutzutage in verschiede- nen Nüancen finden, schon jeßt definitiv ausschließen oder zulassen zu fönnen. Jh möchte mih weder auf das Feld der Jntoleranz oder des Indifferentismus begeben und bekenne, daß ih nicht über diese Frage zu ras urtheilen möchte; deshalb wünsche 1h nicht, daß in diese wichtige Frage jebt hon, man verzeihe mir diejen Ausdru, mit roher, mit allzu rascher Hand eingegriffen werde, sondern daß man diese Frage reifen lasse und abwarte, welche Ansicht die Regie- rung für einen Vorschlag im Laufe der Zeit gewinnen wird. Des= halb bin ich gegen jedes Amendement, es mag sich nah einer oder der anderen Seite hin wenden, und entweder die Gränze einer ge- \{lossenen Gemeinschaft als nicht mehr vorhanden und nöthig aner- kennen, also bereits so weit greifen, daß es die Ansichten eines gro- ßen Theils dêr Versammlung, namentlich der fatholishen Mitglieder, verlebt, oder die Gränze zu eug ziehen. — Jch bin daher gegen eine Bitte, die hierin mit zu rascher Hand eingreift und die Schranken lösen will , ih bin aber au gegen eine Bitte, die umgekehrt eine Gränze ziehen lassen will, welche ein anderer Theil der Mitglieder aus ehrenwerthen Gefühlen der Duldung als zu vorzeitig gezogen erklären könnte, und aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, weiß ih feinen anderen Weg, als, meinen Vorschlag, nämlich : Se, Majestät den König zu bitten, den geseßlichen Zweifel, der sich gegenwärtig nothwendigerweise ergiebt, in nähere Erwägung zu nehmen und dar- über dem nächsten Landtage Vorschläge zugehen zu lassen.
von Solms=-Baruth: Jch kann nur wiederholen, was be- reits zu Anfange von mir ausgesprochen ist, daß wix das von mei- nem geehrten Nachbar aus der Mark Brandenburg vorgeschlagene Amendement annehmen möchten, Denn es vernuttelt gerade die bei- den Extreme, die sich geltend gemacht haben. Der eine Vorschlag will nah der einen Seite jhin die Glaubensbefenntnisse ganz genau
angedeutet wissen, während der andere eine Freiheit gestatten will, die gar feine Norm, gar kein Bekenntniß verlangt. Das Amende- ment des Grafen von Arnim aber deutet die Bitte an, daß cine Vor= lage zur Berathung dem nächsten Vereinigten Landtage vorgelegt werde, ohne daß vorgegriffen wird, in welcher Art die Vorlage ab- gefaßt werden möge. Es scheint mir daher dieser Ausweg vollkom- men geeignet, und ih lage die Annahme desselben der hohen Kurie gehorsamst wiederholt vor.
Fürst Lihnowsky: Jch bedaure, mich nicht den Ansichten des verehrten Mitgliedes aus der Mark anschließen zu können. Jch sehe nicht ein, welhen Vortheil es haben könnte, wenn wir über 4 Jahre die Kenntniß, die wir jeßt darüber, niht nur aus unjerem parlamen= tarishen Leben, sondern aus der Erfahrung geschöpft haben, wieder zur Geltung bringen sollen. Jch glaube nicht, daß wir dann über die Stellung der jeßt noch nicht vom Staate anerkannten oder ge- duldeten Dissidenten eine klarere Anschauung erlangen werden, als Jeder von uns jeyt erlangt hat, und ih glgube vaher sehr wohl und hoffe, daß meine politischen und konfessionellen Freunde mit mir darüber übereinstimmen werden, daß man jeßt schon für die Mino= rität stimmen oder auch den Antrag des fürstlichen Mitgliedes aus Posen annehmen kaun, woraus flar hervorgeht, baß wir nur solche ständische Mitglieder haben wollen, die einer vom Staate geduldeten oder anerkannten Religions-Gesellschaft angehören, die auch ein po= sitives Bekenntniß vorgelegt haben, woraus man ersehen kaun, daß sie wirklich einer chxistlihen Konsfesston zugehören,
Fürst Radziwill: Der verehrte Redner aus der Mark hat in Bezug auf die formelle Stellung der Frage Ansichten geäußert, mit denen ih nit übereinstimmen fann, Wir haben in der Herren- Kurie das Juden-Geseß berathen, die Ansichten der Majorität der Abtheilung sind gerade in Bezug auf dieses Geseh weitläuftig disku- tirt und haben ia pleno in mehreren wesentlichen Beziehungen kei= nen Anklang gefunden; E s niht gugenommen worden, und folge- recht sind darauf die Ansichten der Minorität zur Abstimmung ge= bracht und haben eine Majorität der Herren-Kurie erhalten, so daß sie zum Beschluß derselben erhoben worden stnd, Wenn ih nun auch anerkenne, daß hier nicht ein Geseß-Vorschlag, sondern eine Petition vorliegt, so haben wir auch über Petitionen ebenfalls so berathen, wir haben Petitionen der Drei-Stände-Kurie in unserem Kreise zur Dehatte gebracht und ihnen nicht beigestimmt, sondern dieselben sind amendirt und zurlickgeschickt worden, Jch sehe also nicht, daß wir uns außerhalb der Präcedenzen oder des Reglements befinden, wenn wir den Antrag der Abtheilung entweder modifiziren oder amendiren, oder den Antrag der Minorität zur Geltung bringen,
Graf von Arnim: Es is keinesweges von mir bestritten wor- den, daß der Vorschlag der Minorität zur Sprache kommen kann, aber nur in Form ejzues Amendements, wie solhe auch von einzelnen Mitgliedern vorgeschlagen werden und zur Abstimmung kommen, Ih glaube also, daß wir über den formellen Punkt fortgehen können, und Sn es \sih nur von der Reihefolge handeln kann, in welcher die ab- zustimmenden Fragen zu stellen sind, und diese Prioritätsfrage scheint
ein, daß ih darauf zurückfomme. Vielmehr muß ern, was von dem verehrten Redner aus Ober=- , daß nämli jedes Mitglied, wie er versichert, abe, die ausreichen, um bereits jeßt eine be- Majestät den König dahin zu richten, daß allen anerkannten oder geduldeten Religions= enen aber gleihwohl noh verlautet, daß
niht so wichtig zu ih mich darüber äu Schlesien angeführt so viel Erfahrungen stimmte Bitte an Se. denjenigen, welche nicht einer gesellschaft angehören, von d sie sich zur christlihen Religion beker ren der ständischen Versammlungen seine Erfahrung reiht aus, und se gegangen , daß die ständischen Re sein sollen, welche einer der anerkan Ich erwiedere, und eben, weil es noch nich so ist es besser und christlicher , weiterer Erwägung der Ve glaube, daß dann, wenn t werden, noch Zeit genug sein wird, Jch habe die Zuversicht ausgesprochen, Regierung in dieser Beziehun Wenn daher auch die sammluug über diese Frage bereits fe Rücksicht nehmen auf diejenigen, Diese Zögerung den, als ein übereiltes Urtheil. Referent Graf von Jbenplib: {utrag vorlesen, welchen die Majorität der acht hat, nämlich: der Kurie der drei Stände mit der
Graf von Oppersdorf..….......... I Bt S é Fürst zu Putbus
Graf Athanasius Raczynski
uslaw Radziwill
elm Radziwill
Graf von Redern
Graf von Reichenbah-Goschüß, Erb-Land-Postmeister (von Quast, Baurath)
inen, gegenwärtig bereits die Thü geschlossen werden sollen. Er sagt, ine Ansicht sei aus dieser chte nur auf Personen be nten oder geduldeten Konfessionen daß mein Urtheil noch nicht so weit reicht t fo weit reiht, um darüber abzuspreen, abzuwarten, was die Regierung bei angemessen finden wird, und f diese Vorschläge uns von der Regierung unsere Stimme abzu= daß inzwischen die chten walten lassen
Fürst zu Rheina-Wolbeck.
angehören. Frau Herzogin von Sagan. (Kammerherr und Schloß- Hauptmann von Breslau, Graf von Schaffgotsch).
Fürst von Salm-Horstmar
Fürst zu Salm-Reiferscheid-Dyk, Vertreter des Pro- vinzial-Landtags-Marschalls
Fürst zu Salm-Salm ;
Graf von Sandreßki
Fürst zu Sagn-Wittgenstein-Berleburg. (Regierungs- Präsident Graf von Jbenplib)
Fürst zu Sayn =- Wittgenstein - W Königsmark
Graf von Schaffgotsh, Erblandhofmeister
Prinz von Schönaich-Carolath
Graf von Solms = Baruth, Vertreter des Provinzial- Landtags-Marschalls
Fürst zu Solms = Braunfels. (Prinz Alexander zu Solms-Braunfels)
Graf zu Solms-Sonnenwalde
Freiherr von Stein, (Graf von Kielmannsegge, Kam- merherr, Geheimer Legations-Rath)
Graf zu Stolberg-Roßla
Graf Eberhard zu Stolberg-Stolberg
Graf zu Stolberg - Wernigerode
Fürst Sulkowski
g feine rigorose Ansi Ansicht eines Einzelnen in dieser Ver= ststehen mag, so möge er doch hre Ansichten noch nicht so fest= thut aber gewiß nicht so viel Scha=-
ittgenstein. gestellt haben.
Ich werde nunmehr den
verbesserten 2 Abtheilung zu
dem ihrigen gem
„Dem Beschluß
beizutreten :
Sr. Majest
Bezug auf die Ausübung d
jenigen Personen, welche,
christlihen Kirchen
daß sie sih zur ch
sition mit Rüdlsicht
Anordnung der Provinz
. März 1824 dem n
gen zu lasse!
Marschall: fommen fönnen.
Referent Graf von Jhenp
die Abstimmung durch
Zweifel gegen dieselb
für zweckmäßi
Modification
ät die allerunterthänigste Bitte vorzutragen, in er ständischen Rechte seitens der= ohne der Gemeinschaft einer der gleihwohl aber erklären, bekennen, eine Propo= 2 der Geseße über die zial-Stände vom 1. Juli 1823 und chsten Vereinigten Landtage vorle=
anzugehören, ristlichen Religion
Fürst von Thurn und Taxis. (Frhr. von Massenbach.)
ch bin der Meinung, daß wir zur Abstimmung Prinz Métsr zu Hohenlohe - Schillingsfürst, Herzog u Ratibor
li: Jh würde mir erlauben, vor= 3
namentliheu Aufruf erfolgen zu
e herrschen könne.
g. Die Frage
Graf von Westfalen Fürst zu Wied Gráf York von Wartenburg
zuschlagen , i damit keinerlei Marschall:
Versammlung dem Beschluß der Kurie der drei Stände todification bei, daß
Sr. Majestät Bezug auf d jenigen Personen, welche,
christlichen Kirchen anzugeh daß sie sih zur christlichen Religio sition mit Rücksicht Anordnung
27. März 1
Aufruf erfolgt, und es stellt sich heraus, daß 37 die Frage bejaht und 19 verneint h
Das erkenne auch ich Der Marschall die allerunterthänigste Bitte vorzutragen sei, in ie Ausübung der ständischen Rechte ohne der Gemeinscha ören, gleihwohl aber erklären, n bekennen, eine Propo- b 2 der Gesehe über die Juli 1823 und gten Landtage vorlegen
Die erforderliche Majorität von zwei Dritteln is nur mit einem Bruchtheil vorhanden. (Mehrere Mitglieder verlangen das Wort.
eitens der=
t einer der , j Stimmen durch ein=
: Die genaue Mehrheit von zwei Drittel Stimmen würde 375 seinz da nun der Bruch immer für ein Ganzes gerechnet wird, wenn er über ein Halb is, und unter ein Halb gar niht gerehnet wird, so Sollte dies niht angenommen wer= als aus der Analogie des Ver-
auf §. Ó su der Provinzial - Stände vom T 824 dem nächsten Verein! ist 37 die gesebliche Majorität. cen so E nichts übrig bleiben, ahrens bei Stimmengleichheit zu s{hließen, wo bestimmt ist, da die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag zu geben hat. E Wenn also Zweifel erhoben werden, wird auf keine Weise zur Schlichtung derselben zu gelangen sein, als wenn auf die Stimme
und da dieser in dem vorliegenden
(Der namentliche
des Vorsißenden rekurrirt wird, Falle mit Ja gestimmt hat, so is es um so mehr so anzusehen, zwei Drittel vorhanden sind.
Fürst Lihnowsky: Jh muß erwähnen, daß die Mitglieder erstens was den Unterschied von einer Stimme be- d zweitens, daß hier gezählt worden is 34 gegen oder 3 Stimmen geirrt worden ist, so können beide Parteien si geirrt haben, weshalb ih mir erlaube, meine dissenti- rende Meinung zu Protokoll zu geben.
Secr. Graf von York:
heit... oa ae ooo.
Königl. Ho e l Obe... ses
Preußen, König Preußen, König Preußen, Königl.
Prinz von Preußen, Prinz Albrecht von Prinz Friedrich vo Georg von Wilhelm von Preußen, Kö Adalbert von Preußen, Kö Waldemar von Preußen, Königl, Ho
Doe! geirrt haben, nigl. Hoheit...
V0 wenn also um
Graf von Althan
Herzog von Anhalt = Cöthen. gutsbesißer).……....-
Herzog von Anhalt-Deß germeister und Kammerherr)
Herzog von Aremberg
Arnim, Geh, Staats-
Asseburg-Falkenstein, Vice-Ober-Jäger=
Beide Secretaire haben ganz dasselbe aufgeschrieben, es kann fein Zweifel sein, daß es richtig ist. habe ausdrüdcklih jeden Abwesenden mitaufgerufen, um jede Jrrung zu vermeiden, und ih hoffe daher, daß die Kurie die Gerechtigkeit haben wird, einen solhen Antrag nicht aufz Z (Sehr viele Stimmen rufen: Ja, Ja! Fast alle Mitglieder erhe- Graf von der
5 Marschall: Jch habe schon vorhin erklärt, daß, nachdem die Aufzeihnungen der beiden Secretaire ein übereinstimmendes {Re- sultat gehabt haben, die Abstimmung als vollgültig betrachtet wer-
Graf Schaffgotsch-Maywaldau: verbrüchlich entschlossen, nah meiner Pflicht und meinem Gewissen mit Nein zu antworten, aber das Ja is mir gegen meine Absicht dem Namensaufruf Ordnung bisher nicht gewohnt war, meinen Namen bei dem mei- Das kann ih auf mein Ehrenwort ver=
Fürst von Bentheim=-Steinfurth
Fürst von Bentheim-Tedlenburg. (von Poel). on von Kurland
dt, Kammerherr und Dom-Kapitular Herzog von Braunschweig. (von Keltsh, Kammer=
Jh war fest und un-
ents{chlüpft , alphabetischer Graf von Brühl l Graf von Burghaus ner Machtgeberin zu hören. Marschall: Jh habe nicht den mindesten Zweifel, daß das geehrte Mitglied, welches so eben gesprochen hat, den Thatbestand : Dessenungeachtet muß ich mich da- hin aussprechen, daß, nachdem eine Abstimmung geschehen is , jeder in der Abstimmung vorgekommene Jrrthum nah der Abstimmung nicht mehr verbessert werden kann. Z gebenen Votum sein Bewenden haben. Jch habe jedesmal die Namen der Herren und der Damen aufgerufen, die berechtigt sind, in diesem Saale ihre Stimme abzugeben, und auch die Namen der Stellvertreter dazu ge- sagt, damit kein Jrrthum geschehen könne. : Graf Schaffgotsch -= Maywaldau: nah dem Namen meiner Machtgeberin der Frau Herzogin von Sa=- gan noch niht den Namen Schaffgotsh vermuthet. : , Das ehrenwerthe Mitg Kapitel von Merseburg hat mir seine Liste anvertraut, und darin ist der abwesende Graf von Westfalen mit Ja bezeichnet. / l Dann müßte auf die Abstimmungsliste des Se- cretairs refurrirt werden, der die Abstimmung vorgenommen hatz die- ser erklärt aber, nicht im Jrrthum zu sein, und daher is die Annahme eines solchen unmöglich. Fürst B. Radziwill:
Fürst von Carolath-Beuthen
Herzog von Croy-Dülmen vollkommen richtig angegeben hat,
Graf zu Dohna - Lauck, Kammerherr
Graf zu Dohna-Reichertswalde
Graf zu Dohna-Schlobitten, Kammerherr
Graf zu Dohna-Schlodien
Graf von Dyhrn .
Es muß demnach bei dem abge=- Graf York:
Graf von Hardenber Fürst von Habfeld. ( Graf von Haßfeld=-Kinsweiler Graf von Hochber Fürst von Hohenlohe
Provinzial-Landtags-Marsall Graf von Houwald
g, Oberst-Lieutenant a, D Graf Alexander von Sierstorpff) 4 Ich habe mir aber =- Fürstenstein
-Jngelfingen, General-Major und ¿
Fürst Lihnows ky: lied für das Dom-=
é E ; Marschall:
Graf Otto von Keyserling ……......-
von Krosigk, Erbtruchseß, Gehe Domdechant und Provinzia (von Rabenau.)
von Krosigk, Regierung
Regierungs-Rath, l- Landtags - Marschall.
i So viel ih gehört habe, sind 56 Mit-
glieder anwesend und davon wäre also “A Drittel bis 182.
| sind 19, um ein Drittel
lt, M le a G das Drittel hinaus.
: l ecretgir und d ürstli
Redner Referent bei der Berathung über Bai S ils Riabament
war, ergab sih einmal vollkommen dieselbe Abstimmung. Jh habe egen 19 verkündet, ih habe verkün-
det, daß damals mit Uebereinstimmung des 4
meines damaligen Kollegen 19 für 18% ia a2
Es wurde dies mit aller Offen
Ein Drittel
Graf von Landsberg - Gehmen, Provinzial - Landtags=- Marschall E aid 00000000008 E T
Für Lichnowsky....... eee reer rbr
von Liechtenstein (Graf von Zieten, Regierungs-Rath)
Fürst zu Lynar
Graf zu Lynar, Kammerherr... eee Tes
Graf von Malhahn, Erb -Ober- Kämmerer
damals mit lauter Stimme 37
erechnet worden sind, 37 eitt der Versammlung mit-
1329 g und die Versammlung erklätte hierauf den fraglichen Passus
ür angenommen. Die Sache is also abgemaht; wir haben einen Präcedenzfall, und ih bitte die stenographischen Berichte nahzu- sehen, daß damals der fürstlihe Herr Referent meiner Mei nung war. .
Fürst Lihnowsky: Ih sehe niht ab, wie dieser Fall auf irgend eine Weise auf den gegenwärtigen Bezug haben kann. Jch referire vielmehr auf das, was mein geehrter Kollege aus Posen ge=- sagt hat, und somit sind auf der einen Seite nur 19 Stimmen und also die nothwendige Anzahl von zwei Drittheilen niht vorhanden.
Graf Arnim: Jh muß sagen, daß es keines Präcedenzfalles bedarf, sondern nur des einfahen Rehnens. Wenn 56 Mitglieder anwesend und zu einem Beschlusse zwei Drittheile nothwendig sind, so wird es nöthig sein, ein Drittheil zu berechnen und zu dem ; Ende mit 3 in 56 zu dividiren; das giebt 185, und 2 mal 185 sind also 375. Da es nun darauf ankommt, ob der Bruchtheil, welcher zu # nöthig, über oder unter der Hälfte beträgt, so scheint es fein Zweifel, daß die erforderliche Anzahl vorhanden ist.
von Quast: Meiner Ansicht nah dürfte der §. 16 der Aller- höchsten Verordnung vom 3. Februar, betreffend die Bildung des Vereinigten Landtages, völlig entscheidend sein, Jn demselben heißt es ausdrüdcklih :
„Bitten und Beschwerden dürfen nur dann zu Unserer Kenntniß gebracht werden, wenn sie in beiden Versammlungen (in der Ver- sammlung des Herrenstandes und in der Versammlung der Abge- ordneten der Ritterschaft, der Städte und Landgemeinden) berathen sind und si in jeder derselben mindestens zwei Drittheile der Stimmen dafür ausgesprochen haben,“ Is es nun anerkannt, daß es nicht volle 7 sind, die dafür ge» stimmt haben, so dürfte nah dem Wortlaut des §. 16 der Be- E niht zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs gebracht werden.
Marshall: Dieser Paragraph ändert die Sache nicht, denn das Wort „mindestens‘“ hat niht Bezug auf das Bruchtheil von einem Drittel einer Stimme, welches in dem vorliegenden Falle noch fehlt, sondern auf eine ganze Stimme. Uebrigens fehlen. niht zwei Drittel von dieser einen Stimme, sondern nur das Bruchtheil von einem Drittel, und daher bleibt nichts weiter übrig für diejenigen Mit- glieder, welhe noch nicht ganz beruhigt sein möchten, als zu rekur= riren auf die Analogie, die in dem Kalle der Stimmengleichheit zu finden is. Und das isst die entscheidende Stimme des Marschalls, die ih für mih zwar nicht gern vindizire, auf welche aber doch in die- sem Falle hingewiesen werden muß.
Nach dieser Erklärung halte ich den Gegenstand für erledigt, wenn die Versammlung nicht ausdrücklih der entgegengeseßten Mei- nung is, und frage daher, ob die Versammlung auch den Ge- gane für erledigt hält, wobei die Beistimmenden sih erheben würden.
(Es erheben sich fast sämmtliche Anwesende.)
Der Gegenstand is somit erledigt,
__ Der Graf von Dyhrn wird noch die Mittheilung an die andere Kurie in Bezug auf den Antrag des Grafen Burghaus wegen Auf- hebung des Salz-Monopols verlesen. j
Wenn feine Bemerkung erfolgt, so ist die verlesene Mittheilung genehmigt.
Da die Gegenstände unserer heutigen Sihung erledigt sind und weiterer Stoff nicht vorliegt, welcher veranlassen könnte, daß eine Sibhung angezeigt werde, so behalte ih mir vor, die weitere Anzeige einer Sibßung späterhin folgen zu lassen. :
Die jeßige Sihung i} geschlo{sen-.
Su der Sißung 3} Uhr.)
Sipung der Kurie der drei Stände am 23. Juni.
Die Sizßung beginnt nah 7141 Uhr unter Vorsiß des Marschalls von Rochow mit Vorlesung des über die gestrige Sibung aufgenom- menen Protokolls durh Secretair von Waldbott. i
Marschall: Findet sih zu dem Protokolle etwas zu bemerken? Wenn keine Bemerkung gemaht wird, so erkläre ih das Protokoll für angenommen. Es is der Beschluß der Herren-Kurie eingegangen, betreffend die allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände um Ueberweisung des Haupt-Finanz-Etats und einer Uebersicht der Finanz-Verwaltung an eine Abtheilung. Da die Herren-Kurie dem Beschlusse der Kurie der drei Stände nur unter Modificationen beige= treten ist, so muß ih die vierte Abtheilung ersuchen, zuvor ihr Gut- achten hierüber abzugeben. Ein anderer Beschluß der Herren-Kurie, der ebenfalls eingegangen is, betrift die allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände um Vertagung des Landtags. Diesem Be- {lusse ist dieselbe nit beigetreten, und ih ersuche den Herrn Secre- tair, das Schreiben des Herrn Marschalls der Herren-Kurie über diese Angelegenheit zu verlesen.
(Secretair Kuschke verliest das Schreiben.)
Wird zu den Akten gehen. Wir kommen nunmehr zu der Ta- ges-Ordnung, und ih bitte den Herrn Abgeordneten von der Schu- lenburg, das Gutachten der vierten Abtheilung zu verlesen.
Referent von der Schulenburg: Jh muß im voraus be=- merken, daß bei dem rashen Druck sich einige Druckfehler in „das Gutachten eingeshlihen habenz ih werde beim Vorlesen darauf auf= merksam machen.
OUTaMmten der vierten Abiheilung der Kurie der drei Stände über das Votum der Herren - Kurie, betreffend die allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände über die Abänderung der A NANAAON vom 3, Februar 1 .
Die Kurie der drei Stände hatte folgende verschiedene Petitionen
an Se. Majestät den König zu richten beschlossen :
I. mit Bezug auf die frühere Geseßgebung und aus Gründen der Nüßlichkeit und inneren Nothwendigkeit Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die Einberufung des Vereinigten Landtages alle zwei Jahre auszusprechen ; mit Bezug auf die srühere Geseßgebung und aus Gründen der Nütlichkeit und inneren Nothwendigkeit Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall der Ausschüsse Allergnädigst auszus, rechen ; mit Bezug auf die frühere Geseßgebung und aus Gründen der O und inneren Nothwendigkeit eine allerunter= thänigste Bitte an Se. Majestät den König zu richten, daß Allerhöchstdieselben anzuerkennen geruhen möchten, es könne der Beirath des Vereinigten Landtages nicht durch Ver- handlungen mit den einzelnen Provinzial-Landtagen ausge- Dio sein 3
e. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, Aller-
Ee anerkennen zu wollen, daß nur mit Zustimmung
des Vereinigten Landtages Landes\chulden rechtskräftig kon-
trahirt werden können. — Falls wendung dieses Ge'eges erhebli möchten, dem Vereinigten Landtage eine darau Proposition huldreichs vorlegen zu lassen, und fe Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, Aller- gnädigst anerkennen zu wollen, daß na vom 17. Januar 1820 (Staatsschulden betreffend) über- haupt kein Staatsshulden-Dokument irgend einer Art, daß weder verzinslihe, noch unverzinslihe und deshalb auch feine Erklärungen von Schuld - Garantieen ohne Zuziehung und Mitgarantie des Vereinigten Landtages ausgestellt wer= den dürfen; im Fall aber die unbedingte Anwendung dieses Geseßes bedenkflih erahtet werden würde, dem Vereinigten Landtage dieserhalb eine Allerhöchste Proposition Allergnä= digst vorlegen zu lassen;
Majestät allerunterthänigst zu bitten, eine Declaration nderung des §. 9 des Gesetzes vom 3. Februar c. Bildung des Vereinigten Landtages Allergnädigst e außer Zweifel seße, daß das Recht des Steuergeseße überhaupt dem
edoch der unbedingten An- e Bedenken en
ch der Verordnung
zu erlassen, welch ständischen Beiraths über alle Vereinigten Landtage zu bitten, daß Se. M der Verordnung vom möchten, durch welche auße mit Rücksicht auf die Verhältnissen der D
ajestät der König eine Declaration Allergnädigst erlassen r Zweifel gestellt werde, Geseßgebung in den rechtlichen omainen und Regalien nihts geändert sei, so daß die Mitwirkung der Stände, we Domainen betreffenden Geseßgebung zu begründen, unge- \{chmälert sei;
Se. Majestät den König a den Verfassungs - Geseßen ohne Zustimmung der Allergnädigst nihts ändern zu woll e. Majestät der König, mit
3, Februar 1847
lhe aus der die llerunterthänigst zu bitten, an
5 Rücksicht auf die bereits hänigsten Anträge und namentli dereinberufung des Vereinigten Landtages ahren die Wahlen zu den ständischen -Aus- das Staats- Allergnädigst
formirten allerunter die zugesicherte innerhalb 4 J \{hü}en und zu der ständischen Deputation für Schuldenwesen für jeßt ausseßen zu lassen, geruhen mögen.
Die verschiedenen Bitten haben der Beschlu Kurie unterlegen, und is dieser Beschlu Kurie der drei Stände zugegangen und Kurie zur Begutachtung überwiesen. Die Herren - Kurie is nun . den oben sub V, und VI.
ßnahme der Herren- Juni 1847 der
ß vom 121. der vierten Abtheilung dieser
aufgeführten Petitionen unbedingt beigetreten, und gelangen diese demnach an Se. Majestät den
. Hat dagegen die sub Il. und VII, aufgeführten Petitionen nicht befürwortet.
…, Endlich is} sie den Petitionen sub mit Modificationen beigetreten, deren Annahme oder Stände die Abtheilung sich in Nachst äußern hat.
A. Die Petition der Kurie der d ad 1. mit Bezug auf die
Gründen der Nüblichkeit und
I, 11, TV. und VII. nur und diese sind es, Ablehnung seitens der Kurie der drei ehendem gutachtlih zu rei Stände lautete:
frühere Geseßgebung und aus inneren Nothwendigfeit allerunterthänigst zu bitten, die Cinberu= Landtages alle zwei Jahre aus=-
Se. Majestät fung des Vereinigten
chluß der Herren-Kurie hingegen,
estät allerunterthänigst zu bitten, die periodische Einberufung des Vereinigten Landtages in einer von Allerhöchstdemselben zu bestimmenden Frist Allergnädigst aussprechen zu wollen.
Die Herren-Kurie schließt sih sona der Petition der Kurie der drei Stände im Allgemeinen, nämlih um periodische Einberufung des Vereinigten Landtages, an und enthält sich nur, Sr. Majestät eine bestimmte Periode vorzuschlagen.
Die Abtheilung hielt dafür, geseßliche Vorschrift , gemacht werden konnte, Hand gebe,
daß allerdings weder eine bestimmte noch die Erfahrung, da diese eben noch nit gerade eine Periode von und daß Sr.
Jahren an die Majestät immer überlassen geblieben sein Allerhöchstdemselben passend erscheinende Frist zu bestim= daß in dem Vorschlage einer [chen die Kurie der drei Stände gemacht ausgedrückt sein sollen , daß, wenn die Kurie chen Einberufung des Landtages nicht prin- e, aus Gründen der Nütlichkeit eine so zeichnet werden sollen, die dem gedeihlichen Wirken
indessen glaubt die A Periode von 2 Jahren, we hat, die Tendenz habe den Antrag der alljährli zipaliter befürwo furze Frist habe be des Justituts förderlich sein könne. Wenn die Abtheilung daher ung der Kurie abgeht, so glaubt sie doch tritt zu dem Beschlusse der Herren - eine gehorsamst empfehlen zu müssen, Lebensfähigkeit des Vereinigten Landta Stufen des Thrones z zu können, daß Se. M Frist für die periodische stimmen werden, welhe den W Die Abtheilung kann übrigens keine der Herren-Kurie z den der Kurie der Punkte entgegenget Marschall: sammlung einen Beschluß Graf von Yöben: treten, weil mir die Gabe der wie an dieser Stelle wohl wünschen nwärtig um die definitive welche dem Vereinigten Landtage bender der Abtheilung, chten zu dürfen, Mir scheint,
ern von dem ursprünglichen Petitum der hohen Versammlung den Bei- Kurie mit 11 Stimmen gegen um diese so hochwichtige, die gs bedingende Petition an die t mit Gewißheit annehmen ajestät in Allerhöchster Weisheit eine so kurze Wiederkehr des Vereinigten Landtages be= ünschen der getreuen Stände entspricht. Bedenken tragen, den Beschluß fehlen, da dieselbe den Grün=- drei Stände weder hier, noch in dem folgenden
u bringen, und ho
ur Annahme zu emp
Dies i} der erste Punkt, über den die hohe Ver= zu fassen hat.
Jch habe bis jebt diese Stelle noch nicht be- Rede nicht in dem Maße eigen ist, swerth sein möchte. Entscheidung über die wichtigsten vorgelegen haben, handelt, wenigstens einige Worte das Gutachten der Ab= daß ein Zustand, ih möchte gewißheit und Unsicherheit in Bezug auf (stand, in welhem fortwährend Wünsche Verfassung vorhanden sind und sich in f solhe Abänderungen kundgeben, nur chtheiliger sein fann. Jch glaube auch, daß ichtung haben, darauf hinzuwirken, daß ein sol- lten und, wenn er da is, beseitigt werde. Wie and gegenwärtig in der That vorhan- dadurch für seine Beseitigung gewirkt e möglichst in der Hauptsache er von der hohen Versammlung chlossen worden sind. Dies kann aber nur rliegenden Beschlüssen der ih} anschließt, wenigstens in dem Maße, wie : aube mir daher, bei der Sache den dringenden Wunsch an die hohe Ver=
Da es si
so glaube ih, als Vorsi an die Versammlung ri theilung zu befürworten. sagen, gewissermaßen der die Staats-Verfassung, ein Z1 auf Abänderung der Staakts- immer erneuten Anträge! ein unerwünschter und die Stände die Verpfl her Zustand fer! mir \eint, den. Jh g werden fann, wenigstens auf in dieser Ange dadurh geschehen, da Herren-Kurie sich mögl die Abtheilung vorge hohen Wichtigkeit der
in solher Zust laube aber, daß nur daß man die Anträ eht erhält, legenheit bes ß man den jeßt vo
lagen hat. J er