1880 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8. 62.

werden:

1) für Thiere, welche mit einer ihrer Art oder dem Grade na unheilbaren und unbedingt tödtlichen Krankheit, mit Ausnahme jedoch des Roßes und der Lungenseuche, be-

haftet waren;

2) für das in Schlalßtviehhöfen oder in öffentlichen Schlachthäusern aufzestellte, auf polizeiliche Anordnung ge-

shlachtete oder getödtete Schlachtvieh ;

3) für Hunde und Kaßen, welche aus Anlaß der Toll-

wuth getödtet sind (§8. 34, 37 Absatz 1, 38). „6B. Der Anspruch auf Entschädigung fällt weg:

_1) wenn der Besiger der Thiere oder der Vorsteher der Wirthschaft, welcher die Thiere angehören, vorsäßlih oder ; i i f dem Transporte befind-

en Thiere, oder bezüglich der in fremdem Gewahrsam be- findlichen Thiere, der Besißer des Gehöfts, der Stallung, Koppel oder Weide vorsäßlih, den Vorschriften der 88. 9 und 10 zuwider, die Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder länger als 24 Stunden nah

g, oder der Begleiter der au i

erhaltener Kenntniß verzögert ;

2) wenn der Besißer eines der Thiere mit der Seuche behaftet gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeshäft unt-r Lebenden erworben hat und von diesem kranken Zustande

beim Erwerbe des Thieres Kenntniß hatte;

3) im Falle des §. 25, oder wenn dem Besigzer oder dessen Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der polizeilih angeordneten Schußmaßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr

zur Last fällt.

8, 64.

Wenn zur Bestreitung der Entschädigungen Beiträge nah Maßgabe des vorhandenen Pferde- und Rindviehbestandes erhoben werden, dürfen diese Beiträge für Thiere, welche dem Reich, den Einzelstaaten oder zu den landesherrlichen Gestüten gehören, und im Falle des §. 62 Nr. 2 für das in Schlacht- viehhöfen oder in öffentlihen Schlahhthäusern aufgestellte

Schlachtvieh niht beansprucht werden. M Sra vor Ori ften,

: 8. 66.

Mit Geldstrafe von 10 bis 150 M oder mit Haft nicht unter einer Woche wird, sofern niht nah den bestehenden gten Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist,

estraft :

1) Wer der Vorschrift des §. 6 zuwider Thiere einführt,

welche an einer übertragbaren Seuche leiden.

__ Neben der Strafe ist auf Einziehung der verbotswidrig eingeführten Thiere zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem

Verurtheilten gehören oder nit;

2) wer der Vorschrift der 88. 9 und 10 zuwider die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder länger als 24 Stunden nah erhaltener Kennt- niß verzögert, oder es unterläßt, die verdächtigen Thiere von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere

besteht, fern zu halten;

_3) wer den Vorschriften der §8. 31 bis 33 zuwider an Milzbrand erkrankte, oder der Krankheit verdächtige Thiere s{lactet, blutige Operationen an denselben vornimmt, oder die Kadaver derselben abhäutet oder vorschristswidrig eine Oeffnung derselben vornimmt, oder es unterläßt, dieselben \o-

fort unshädlih zu beseitigen ;

4) wer den zum Schutze gegen die Tollwuth der Haus- thiere in den §88. 34, 35, 36 und 39 ertheilten Vorschriften

zuwiderhandelt ;

5) wer den Vorschriften im §8. 43 zuwider die Kadaver gefallener oder getödteter roßkranker Thiere abhäutet oder

nicht sofort unschädlich beseitigt ;

6) wer außer dem Falle polizeilicher Anordnung die

Pockenimpfung eines Schafes vornimmt ;

7) wer gegen die Vorschrift des 8. 50 Pferde, welche an der Beschälseuhe, Pferde oder Viehstüke, welche Vi dem Bläschenausschlage der Geschlechtstheile leiden, zur Begattung

zuläßt. 66

g. 66, Mit Geldstrafe bis zu 150 / oder mit Haft wird, sofern niht nah den bestehenden geseßlichen Bestimmungen eine

höhere Strafe verwirkt ist, bestraft:

1) wer den auf Grund des 8. 7 dieses Gesetzes angeord-

neten Einfuhrbeschränkungen zuwiderhandelt.

Neben der Strafe is auf Einziehung der verbotswidrig oder Gegenstände zu erkennen , ohne

eingeführten Thiere Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht;

2) wer den auf Grund: des 8. 8 dieses Gesetzes polizeilich

angeordneten Kontrolmaßregeln zuwiderhandelt ;

3) wer den in den Fällen des 8. 12 Absay 2 und des S. 17 Absaß 2 von dem Thierarzte getroffenen vorläufigen

Anordnungen zuwiderhandelt ;

4) wer den im Falle einer Seuchengefahr polizeilih an- geordneten Schußmaßregeln (88. 19 bis 28, 38, 51) iee

handelt. 8. 67.

Sind in den Fällen der 88. 65, 66 die Zuwiderhand- lungen in der Absicht begangen, sich oder fs Anderen einen Vermögensvortheil zu verschaffen oder einem Anderen Schaden zuzufügen, jo tritt, sofern niht nach den bestehenden höhere Strafe verwirkt ist,

Gidcoen E O eine eldsiraje nicht unter 50 bis zu 150 M oder t n unter drei Wothen ein. : T

IV. Schlußbestimmungen. 8

8. 68. Das Gesetz, betreffend die Beseiti ung von Ansteckungs- stoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbäbnen, vom au Februar 1876 (RNeichs-Geseßbl. S. 163) wird durch das gegenwärtige

Geseß nicht berührt. 8. 69.

Dieses Geseg tritt mit dem 1. April 1881 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Sa enhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen nflgol,

Gegeben Bad Ems, den 23, Juni 1880.

(L. 8.) Wilhelm. v, Bismarck.

Der „beutigen Nummer des „Reichs- und Staats- S Ugegers liegt das „Postblatt Nr. 3“ bei. Dasselbe enthält, außer 15 quiGten von allgemeinerem Jnter- esse für den Verkehr mit der Po und Telegraphie, auch eine Uebersicht der Porto: und Gebührensäte

für Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Geschäftspapiere und Waarenproben), Werthangabe und land und nach de der Gebührensäßgß land und nach dem A Postblatt erscheint vierteljährlih, in der Regel am jahrs, und káänn durch Vermittelung ostanstalten gegen Vorausbezahlung von sowie zum Preise von 25 4 für die ein- ummer bezogen werden.

Drucksachen, J für Briefe mit für Postanweisungen in Deutsch m Auslande, sowie eine Uebersicht für Telegramme in Deutsc- uslande.

Die Gewährung einer Entschädigung kann versagt

e Reichs Me en Reichs-Po 1 M jährli

Königreich Preußen.

g haben Allergnädigst geruht : -Rath Günther burg a./S. den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu ver-

den Landgerichts-R Neu-Ruppin zum Kam den Ersten Staatsanwalt G ü Landrichter unter Beile Rath zu ernennen; sten Staatsanwalt Baumgard in Hechingen in tseigenschaft an das Landgericht in Cleve

Se. Majestät der Köni Oberlandesgerihts

ath Hermann Knoevenagel aus nergerihts-Rath, und laff in Bartenstein zum gung des Charakters als Landgerichts-

gleiher Am seßen, ferner

die Gerichts-Assessoren Dr. Born in Zierenberg

Der Königlichen Ober-Rehnungskammer habe ih Abschrift |

der gegenwärtigen Verfügung mitgetheilt. Berlin, den 14. Juni 1880. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Ucius. An sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidien und das Prä- sidium der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover.

tert n e E a E im Justiz-Mini- rium, Wirklihe Geheime er-Fustiz-Rath Ri i nah Süddeutschland ; E E eIO

der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Regie- rungs-Rath Greiff nah Cassel.

VeränntmaäGung. Die Schulvorsteherinnen-Prüfung wird hier am 28. Of- tober d. J. abgehalten werden.

Das Nähere besagen die Regierungs- Amtsblätter und das „ZIntelligenzblatt.“

Berlin, den 23. Juni 1880. Königliches Provingtal-Shul-Kollegium, 11.

Lehmann in Saarbrücken zu Amtsrichtern zu ernennen ; Gerichts\hreibern, Sekretären Graß, bei dem Amtzs- in Elbing, Pantell , Ziesemer bei der Staatsanwalt in Danzig, baum bei? ihrer Ve als Kanzlei-

in Breslau, Wichert i | aft des Land- Lingner in Schweidniß, Weise in Birn- rsezung in den Ruhestand den Charakter ; ebenso den Gerichtsschreibern,

lp, Mau in Bütow den Cha-

Rath zu verleihen Sekretären Bartelt in Sto rakter als Kanzlei-Rath, und dem Hauptsteueramts-Rer niß bei seinem Uebertritt in als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Auf Jhren Bericht vom 7. Juni d. J. Stadtgemeinde Berlin behufs Freilegung an der Ee der Genthiner Straße daselbst recht zur Erwerbun erfolgenden Situat V., X, y. bezeichneten Parzellen des Dr. stücks, Band 1 Nr. 29 Der vorgelegte Uebersichtsplan erfolgt Berlin, den 16. Juni 1880. Wilbelm.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die in manchen Gegenden des Staats in Dürre und Frost recht

für die Heu- und Stro hon jeßt die Erwägung anzur Nothstand bezüglih der Streu-

zur Abhülfe desselben im a «5nteresse auch Seitens der Forstverwaltung beigetragen wer-

sen Zweck hauptsächlih darauf ankommen, us den Königlichen Forsten die thun- nd durch außergewöhnlichen Befriedigung der desfallsigen : ( zu unterstüßen.

gliche Regierungs-Präsidium ersuche ih, hierüber tehnishen Mitgliedern des Kollegiums in Be- Verhältnissen entsprehenden

danten Granßow zu Schweid- Nuhestand den Charakter

verleihe Jh der Stealizer Straße y das Enteignungs- g der hierzu erforderlichen, auf dem zurück- tONSPIane E 0, 8 Und a, Þ, C, w. , roth beziehungsweise grau angelegten chen und des Rhode-Wilke'’shen Grund- Nr. 79 Alt-Schöneberg. gleichfalls anbei zurü.

und Band 4

Maybac.

nden Folge von ungünszige Gêstaltzing der Aussihhten dieses Jahres veranlaßt mich, égen, inwieweit da, wo ein uttermittel zu besorgen gemeinen Landeskultur-

Es wird für die dem Verkauf von Gr lihste Ausdehnung zu Verkauf von Streumaterial die Bedürfnisse nah Möglichkeit Das Köni mit den fors rathung zu treten und die den Anordnungen alsbald treffen zu laf Indem ich die bezüglichen Königlichen Regierungs-Präsid Forstmeisters lege und für di April k. Js. von den allgemei! kung des Streuverkaufs aus Staatsforste traue ih, daß es der Um lingen wird, die der Lan stüßung ohne überwie Bedürfnisse ents

Dispositionen in die Hand des lums und des Herrn Ober- ejes Jahr, von jeßt bis Ende ten über Beschrän- l n dispensire, ver- siht der Herren Forstbeamten ge- dwirthshaft zuzuwendende Unter- genden Nachtheil für ‘die Forsten, dem prechend eintreten zu lassen. ih vorzugsweise empfehlen, den Gestellen, Shneißen und Wegen, aus senkungen und aus Beständen, wo des Laub- und Nadelabfalls am Streu abzugeben, Forstunkräuter reisig (Hackstreu) hierzu zu verwenden, an feu Stellen Sumpfmoose und Gräser als Streu werthen, event. auch Sand und lassen, und wo torfige Fläche winnung von Torf und Torfmüll als

ien Vorschrif

auf und neben / s Mulden und Ein- eine einmalige Wegnahme wenigsten nachtheilig wird, ch geringes Nadel- chten und nassen material zu ver- Erde zum Einstreuen zu über- n vorhanden sind, die Ge- Einstreumittel zu

Eine Verwendun hat sich vielfa als v Namentlich ist g torf, welch ist, ein vorzügliches sorgen sein, daß dessen Gewinnung als möglich beginnen kann, um hierzu noh vor der Ernte zu benutzen.

Ueber den Verkaufsmodus und die festzustellenden Ver- onden Verhältnissen entsprehend in daß alle niht nothwen- ) n werden,

Oberförster und Forstshußbeamten in fende Jahr einer Ueberlassung i nder als sonst bedürfen wer- n Einholung der Ministerialgenehmigung generell gestatteten Grenzen hinaus- Streu an die genannten E S dispensiren und ezahlung in den Grenzen ch dem Ermessen des Herrn 1 zur Justifikation der des- sten die Genehmigung des Herrn Ober-

g von Torfmaterial für diesen Z orzüglih und wenig kostspielig bew ut durhgearbeiteter und gut getrockneter Y chen Moorgegenden so reihlich vorhanden Es wird aber dafür zu r diesen Zweck so bald die günstige Jahreszeit

er in man Einstreumaterial.

8taxen ist den obwalt folher Weise Anordnung digen formellen Erschwernisse vermiede Da auch die manchen Fällen für von Gras und Streu dringe den, so will ih vo zu eincr gehenden Ueberlassung Beamten für die Zeit bis Ende Apri diese Ueberlassung gegen taxmäßige B des unabweisbaren Bedürfnisses, na Ober-Forstmeisters gestatten, so daß fallsigen Erhebungsli Forsimeisters genügt.

zu treffen,

von Gras und

Nichtamtliches. Deutsches Reis. Preußen. Berlin, 1. Juli. Se, Majestät der

Kaiser und König wohnten, laut Meldung des B D. B.“ aus Ems, am Dienstag Abend der Vorstellung im

Theater bei und machten gestern früh die gewohnte Brunnen- promenade.

Abends traf Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin-

Mutter von Medcklenburg-Schwerin in Ems ein und wurde von Sr. Majestät dem Kaiser am Bahnhofe empfangen und

nah dem Kurhause geleitet, wo Höchstdieselbe Wohnung ge- nommen hat.

Heute früh erschienen Se. Majestät in Begleitung der

Großherzogin auf der Brunnenpromenade.

Der Bundesrath trat am 30. v. Mts. unter dem

Vorsiße des Staats-Ministers Hofmann zu einer Plenarsißung zusammen, in welcher zunächst die Vättheilung von der Er- nennung des Herzoglih braunschweigischen Minister-Residenten, Wirklichen Geheimen Raths von Liebe, zum stellvertretenden Bevollmächtigten für Anhalt, sowie die Wahl eines Mit- gliedes des Kaiserlichen Disziplinarhofs in Leipzig erfolgten.

Sodann wurde dem vom Reichstag beschlossenen Geseh-

entwurfe wegen Abänderung der auf den Gewerbebetrieb der

Scauspielunternehmer bezüglihen Bestimmung der Gewerbe- ordnung die Zustimmung ertheilt.

Hierauf beschloß die Versammlung, daß an folgenden

Orten gemischte Privattransitlager für Getreide 2c. ohne amt- lichen Mitverschluß gestattet werden dürfen: Memel Tilsit, Königsberg i. Pr., Elbing, Danzig, Thorn, «Jnowrazlaw, Breslau, Stettin, Hadcrsleben, Lübeck, Vegesack; München, Lindau, Rosenheim, Ludwigshafen a. Rh., Dresden, Leipzig Mannheim. j

Eingaben, welche die geseßlihe Regelung der Waaren-

auktionen, sowie die Abänderung der Gewerbeordnung be- züglich des Jnnungswesens betreffen, wurden auf den vom bayerischen Bevollmächtigten, Ober-Regierungs-Rath Freiherrn von Raesfeldt erstatteten Vortrag dem Reichskanzler überwiesen.

Nachdem noch einige andere Eingaben den zuständigen

Ausschüssen überwiesen waren, wurde die Session des Bundes- raths von 1879/80 durch den Vorsißenden geschlossen.

Das Staats-Ministerium trat heute, Mittags

1 Uhr, zu einer Sißzung zusammen.

Der Minister des Jnnern hat den Ober-Präsidenten

unterm 8. Mai d. F. ein Verzeichniß derjenigen \hweizerischen Behörden zugehen lassen, welche für die Ausstellung von A n- erkenntnissen über die Staatsangehörigkeit in der Schweiz zuständig sind, und dabei darauf hingewiesen, daß ein allgemeines, unmittelbar zu erlangendes \{hweizerisches Bürgerrecht nicht bestehe, daß das Bürgerrecht vielmehr in den Gemeinden und Kantonen ruhe, und daß Jemand somit nur dann s{hweizer Bürger werden könne, wenn er vorher Bürger einer Gemeinde und des betreffenden Kantons ge- worden sei, sowie daß die Anerkenntnisse der betreffenden kan- tonalen Behörden gleichzeitig auch als für die Bundesange- hörigkeit maßgebend anerkannt würden.

Der Einbruchsdiebstahl ist, nah einem Erkenntniß

des Neichsgerichts, Il. Strafs., vom 27. April d. J., au

dann als s{werer Diebstahl mit Zuchthaus zu bestrafen, wenn

das Gebäude, aus welchem mittelst Gewalt der Diebstahl ver-

übt worden, nicht überall vershlossen und die Ausführung

m Diebstatls ohne Anwendung von Gewalt möglich ge- esen war.

Ein Bauunternehmer, welcher, ohne Bautechniker

zu jein, cinen Bau ausführt, ohne einen qualifizirten Sach- verständigen bei dem Bau zuzuziehen, macht sih, nach einem Erkenntniß des RNeichsgerichts, Il, Strafsenats, vom 23. April d. J., einer „einfahen Fahrlässigkeit, niht aber einer solchen Fahrlässigkeit {huldig , zu deren Unterlassung er vermöge seines Gewerbes „besonders“ verpflichtet war. Wird dur die Fahrlässigkeit der Tod eines Menschen herbeigeführt, so ist der Unternehmer nur wegen einfacher fahrlässiger Tödtung aus §, 222 Abs. 1 des Str. G. B, zu bestrafen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich

sächsishe Geheime Finanz-Rath Gol z ist von Berlin abgereist.

Der General-Lieutenant von Bülow, General:Jn-

specteur der Artillerie, hat sich auf Jnspizirungsreisen begeben : der General-Lieutenant Dieterich, Jnspecteur der 2 In- gentieur-Znspektion, ist von der Mitte vorigen Monats ange- tretenen Dienstreise wieder hierher zurüdgekehrt.

Hessen. Darmstadt, 29. Zuni. (Darmst. Ztg.) Se.

Königliche Hoheit der Großherzog wird morgen Vor- mittag mit Familie von Secheim hierherkommen und

Nahmittags nach Wolfsgarten übersiedeln. Jhre

Großherzoglihei Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth werden am Freitag, den 2. Juli, aus Eng-

| land zurückehren und si direkt nah Wolfsgarten begeben.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 30. Juni. (W. T. B.) Dem zu Ehren des Fürsten Milan von Serbien in Schönbrunn veranstalteten Galadiner wohnten die Mi- nister und Hofwürdenträger, der serbishe Gesandte und das Gefolge des Fürsten Milan bei. Nach der Tafel unterhielt ih Se. Majestät der Kaiser längere Zeit mit dem Fürsten. Die herzlichen Abschiedsworte des Kaisers, welher um 8 Uhr Abends nach Zshl abreiste, beantwortete der Fürst Milan mit dem Ausdrucke seines Dankes für den ihm zu DhHeil gewor- denen ausgezeihneten Empfang.

Schweiz. Bern, 29. Juni. (N. Zürh. Ztg.) Die ganze heutige Sißung des Nationalraths wurde mit der Generaldebatte des Geseßentwurss über die Kontrole des Feingehaltes der Gold- und Silberwaaren ausgefüllt. Es wurde beschlossen, in die Spezialberathung einzutreten. Der Ständerath verschob eine Anzahl der wichtigsten Traktanden auf die nächste Sißung und beschloß, spätestens am nächsten Sonnabend die Session zu \chließen. Es wurden, wie im Nationalrathe, die Nachkredite, im Betrage von 145 212 Fr. bewillint und den Postulaten des Nationalraths zur Staats- rechnung beigestimmt. Hierauf begann die Berathung der Verordnung über die Medizinalprüfungen.

Belgien Brussel; 30, gummi, (V, Z. V.) Vie 2 bveru ung des velaOen Gesandten bein Vatikan wird nunmehr offiziell gemeldet. Bereits unter dem 5. Juni erhielt der Gesandte die Anweisung, Nom zu verlassen. i :

Die Publikation der zwischen der belgishen Negie- rung und dem Vatikan gewe{selten Depeschen hat b.- gonnen. Am 21. November 1879 theilte der Minister des Auswärtigen, Frère-Orban, nah Rom mit, die katholischen Blätter behaupteten, der Episkopat werde demnächst Schriftstücke publiziren, aus denen das Einvernehmen des Episkopats mit dem Papsle hervorgehe. Der Kardinal- Staatssekretär Nina antwortete am 23. November mit der Frage, ob das Ministerium verlange, daß der Papst den Bischöfen den Mund schließe. Am 23. November wünscht Frère-Orban zu wissen, ob man von Rom aus den Bischöfen das Gegentheil von dem geschrieben habe, was man der Re- gierung mitgetheilt habe. Nina antwortet, die Sprache des heiligen Stuhls sei immer dieselbe wie die des Episkopats ge- w-sen; er mißbillige das Unterrichtsgeseß in seinen Grund- säßen, aber er habe stets Ruhe, Vorsicht und Mäßigung empfohlen.

Großbritannien und Jrland. London, 29. Juni, (Allg. Corr.) Unter dem Vorsiß Jhrer Majestät der Königin fand gestern im Windsorschlosse ein Conseil statt, bei welchem Hr. Gladstone, Earl Granville, Earl Spencer und Lord Ken- mare zugegen waren. Nah dem Conseil überreihten Hr. Léon Say, der frühere französische Botschafter , sowie der dänische Gesandte, General von Bülow, ihre Abberufungs- schreiben, Hr. Condostablos, der neue griehische Gesandte, sowie Hr. von Falbe, der neue Gesandte Dänemarks, ihre Akkreditive. E

Gestern (28. Juni) waren 42 Jahre verflossen, seit die K d- nigin Victoria in der Westminster-Abtei gekrönt wurde. Der Jahrestag der Krönung wurde in London und Windsor durch Glockengeläute und Kanonensalven festlich begangen.

Die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth von Hessen, welche längere Zeit die Gäste der Königin waren, treten morgen die Reise nah Darmstadt an. L

Hr. Challemel-Lacour, der neue Botschafter der französischen Republik am Hofe von St. James, ist hier an- gekommen.

Aus Simla wird unterm 28. ds. gemeldet: Lord Lytton begab sih heute von hier nah Bomba y, um fich dort nah England einzuschiffen. Der Marquis von Ripon und sämmtliche Departementschefs hatten sich eingefunden, um ihm Lebewohl zu sagen. Dem scheidenden Vizekönig wurden volle militärishe Ehrenbezeugungen zu Thel.

Aus der Kapstadt wird dem Reutershen Bureau unterm 28. d. gemeldet: Jn der Kap-Legislatur wurde ein Antrag eingebracht, der das Vertrauen des Hauses zu dem Ministerium ausdrückt. Die Regierung legte einen Geseßentwurf vor, der die Vollmacht zur Ausdehnung des Eifenbahn- neßes der Kolonie mit einem Kostenauswande von 6 250 000 Pfd. Sterl, nachsucht. :

=— L Qui, (W., D. D) Wie dié „Times“ erfährt, wäre die konservative Partei geneigt, die ¿Frage bezüg- ih der Abgabe einer Erklärung an Eidesstatt von Seiten der Parlamentsmitglieder im Wege der Gesehgebung zu lösen.

Die englische Korvette „Ra pid“, welhe am 29. Juni in Nicosia eintraf, ist unverzüglich nach der syrif chen Küste abgegangen, um sich mit dem Kanonenboot „Bittern“ zu verbinden. i

Die Staatseinnahmen des Jahres vom 1. Fuli 1879 bis 30. Juni 1880 betragen 81 962063 Pfd. Sterl. gegen 83 220 327 Pfd. Sterl. in dem Zeitraum vom 1. Juli 1878 bis 30. Juni 1879. Die Einnahmen für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni c. betragen 19 619 068 Pfd. Sterl, gegen 18 922 050 Pfd. Sterl. desselben Zeitraums des Vor- jahres.

Frankreich. Paris, 30. Juni, Mittags. (W. T. B.) Ueber die heute früh erfolgte Schließung des Je- suitenklosters in der Rue de Sèvres werden noch folgende Einzelnheiten gemeldet: Als die Polizeikom- missäre, welche ihre Schärpe angeleat hatten, um 4 Uhr bei dem Kloster ankamen, hatten sich etwa 150 Personen, darunter gegen 30 Journalisten, in der Rue de Sèvres angesammelt. Die Polizeikommissäre klopften an die Pforte des Klosters, dieselbe wurde sofort geöffnet. Mehrere Per- sonen versuchten in das Kloster mit einzutreten, wurden indeß von der Polizei daran verhindert; die Polizei nahm mehrere Verhaftungen vor und trat dann allein in das Kloster ein. Gegen 41/, Uhr war die Zahl der in der Straße versammelten Personen auf etwa 500 Personen angewachsen. Unter ihnen befanden sih viele Studenten und einige Frauen. Eine Abtheilung von 20 Stadtsergeanten räumte die Straße; die versammelte Menge gehorhte den Aufforderungen der Polizei, es wurden dabei aber sowohl die Nufe: „Nieder mit den Dekreten! Es leben die Jesuiten! Es lebe die Freiheit !“ wie andererseits die Nufe: „Es lebe die Republik! Hoch die

Dekrete!“ ausgestoßen. Um 53/, Uhr erschien der Deputirte Baudry-d'Affson und versuhte in das Wohngebäude der A br f einzutreten, wurde daran aber ungeachtet seines

rotestirens von der Polizei verhindert. Ebenso wurde ein Pater, der in das Kloster eintreten wollte, von der Polizei zurückgewiesen. Mehrere Personen baten den Pater um jeinen Segen, der Deputirte Baudry-d'Afsson erbat denselben für Frankreih. Gegen 61/4 Uhr fuhr der Polizeipräfekt An- drieux vor dem Kloster vor und begab sich mit zwei Polizei- fommissären in das Jnnere. Wenige Minuten später drängte eine Abtheilung von Stadtsergeanten die Menge bis an das Ende der Rue de Sèvres zurück, wobei abermals der Ruf: Es leben die Jesuiten! ertönte. Ein junger Mann von etwa 20 Jahren wurde verhaftet. Kurz darauf traten drei Mitglieder des FJesuitenordens aus dem Kloster heraus, darunter Ravignan; dieselben wurden von De- putirten der Rechten begleitet. Die übrigen Ordens- angehörigen hatten sich im Fnnern des Klosters in ihren Zellen eingeschlossen, zur Oeffnung der Thüren mußten daher Schlosser requirirt werden, und erst von 7!// Uhr an verließen die übrigen Ordensmitglieder einzeln und in län- geren Zwischenräumen die Ordensniederlassung. Einem Ordensangehörigen, der in einen Wagen stieg, wurde von der Gräfin d'Arschot, einer Belgierin, die si sehr erregt geber- dete, ein Blumenbouquet zugeworfen. Die Polizei wollte die Gräfin d'Arschot abführen, dieselbe berief sh aber auf ihre Nationalität als Belgierin und begab sich freiwillig hinweg. Eine Anzahl Personen, die sich unter die Journalisten ge- mengt hatte und Hochs auf die Jesuiten ausbrachte, wurde von der Polizei zurückgedrängt; einige andere Personen wandten sih mit erregten Reden an den Polizeipräfekten Andrieux. Der Marquis von Liancourt-Belcastel, Mitglied der Deputirtenkammer, und drei andere Personen, darunter der Redacteur des Journals „Union“, Mayol de Luppe, wur- den verhaftet. Kurz nah 81/4, Uhr hatte der leßte Ordens- angehörige das Kloster verlassen, und etwa 10 Minuten später verließ auch der Polizeipräfekt den Platz, ebenso ein Theil der Polizeimannschaften. Einzelnen Personen gelang es darauf, bis zur Klosterpforte vorzudringen und unter Schwenken der Hüte und Taschentücher Hos auf die Jesuiten auszubringen; dieselben wurden aber ofort von den zurückgebliebenen Poli- zeimannschaften zerstreut, und gegen 9 Uhr herrschte in der Rue de Sèvres, welche von zahlreichen Abtheilungen von Stadt- sergeanten besetzt blieb, vollständige Ruhe.

Aus Puy wird gemeldet, daß vor dem Ordenshause von Vals heute Morgen ein Polizeikommissar mit Gensd'armen erschien. Die anwesenden 85 Mitglieder des Jesuitenordens gaben die Erklärung ab, daß si: nur der Gewalt weichen würden. Es erhielt hierauf ein Bataillon den Befehl, sich be- wafsnet nah Vals zu begeben, und wurden die Jesuiten durch die Soldaten aus der Niederlassung entfernt. Die Jesuiten hatten die Oeffnung der Thüre verweigert, um die Polizei zum gewaltsamen Sprengen der Thürschlösser zu nöthigen. Dem Vorgang hatten etwa 200 Personen beigewohnt.

Fn Lille haben die Jesuiten ihre Kapelle vor dem ershienenen Polizeikommissar ohne Widerstand geräumt, worauf dieselbe unter Siegel gelegt wurde. Die zahlreih an- wesenden Neugierigen verhielten \sich ruhig. Von mehreren Bewohnern von Lille wurde den Jesuiten Unterkunft in ihren Wohnungen angeboten. Jn Douai unterwarfen sich die Jesuiten den Dekreten ebenfalls ohne Widerstand.

30. Juni, Nachmittags. (W. T. B.) Nach aus den Departements vorliegenden Nachrichten verließen die Jesuiten überall ihre Niederlassungen, indem sie erklärten, der Gewalt zu weichen. Fn Bordeaux überreichte der dor- tige Jesuiten-Obere einen Protest gegen die Verleßung seiner Niederlassung. Jn Avignon nahmen royalistishe Notabili- täten für die Jesuiten Partei. Jn Lyon ließen die Zesuiten ein Protokoll aufnehmen; der Präfekt und der Kommissar erhielten eine gerihtliche Vorladung iür Freitag. Jn Marseille wollten verschiedene Jndividuen den Eingang zu einer Kirche erzwin- gen, worauf der Kommissar die Straße räumen ließ. Jn Angers ließ der Kommissar die Thür der Jesuiten-Nieder- lassung erbrechen ; Bischof Freppel protestirte und erklärte, der Gewalt zu weihen. Man rief: „Es lebe Freppel, es leben die Jesuiten!“ Andere riefen : „Es lebe die Republik!“ Fn Grenoble veranlaßten die Jesuiten eine gerichtlihe Vor- ladung des Präfekten zum Freitag. Jn Nantes reichten sie einen Protest gegen die Verleßung ihrer Niederlassung und ihres Eigenthums ein.

Abends, (W. T. B.) Die „Agence Havas“ kon- statirt, daß die Ausführung der Dekrete vom 29. März in keinem Theile Frankreihs bemerkenswerthe Ruhestörungen hervorgerufen habe, und hebt hervor, daß diese Dekrete heute nur gegen die Jesuiten - Niederlassungen zur Ausführung gelangt jeien, welche den ausdrüdlihen Befehl erhalten hätten, ih spätestens bis zum 30. Juni aufzulösen. Was die übri- gen nicht autorisirten Kongegrationen von Männern an- gehe, so enthalte das sie betreffende Dekret nur die dringende Aufforderung, ihre Angelegenheiten zu regeln. Es sei noch zu erwähnen, daß der Regierung die materiellen Mittel gefehlt haben würden, wenn sie es unternommen hätte, gegen sämmtliche Kongregationen gleichzeitig vorzugehen. Jn der That habe in den meisten Klöstern die Räumung nicht weniger als 6 bis 7 Stunden in Anspruch genommen. FJn- deß kenne die Regierung ihre Pfliht und werde dieselbe mit der gleichen Festigkeit erfüllen, sobald der Zeitpunkt hierfür gekommen sein werde. :

Abends. (W. T. B.) Nach weiteren Meldungen ist von einer großen Anzahl jesuitisher Niederlassun- gen gegen die Polizeikommissäre wegen Verlegung des Haus- rechts und wegen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit vor den Gerichten Klage erhoben worden.

Der „Cöln. Ztg.“ wird geschrieben:

Das Fest des 14, Juli wird sehr glänzend sein. 20 Maires von Paris haben Aufrufe zur Bildung von Arrondifsementscomités für die Ausschmückung der verschiedenen Stadtviertel erlassen und die Bewohner eingeladen, an diesem Tage ihre Häuser zu beflaggen, zu shmücken und zu erleuchten. Große Beträge siand {on bei den vershiedenen Mairieen für das Fest eingelaufen. Auch die Be- wohner der Gefängnisse werden an diesem Taze bedacht werden. Die, welhe wegen leichter Vergehen verurtheilt wurden, werden begnadigt werden, und die übrigen erhalten Fleisch und Wein. Die Arbeiten auf der Place du Chateau d’eau, heute „Place de la République“, haben bereits gestern begonnen. Auf diesem Plat werden 24 Masten errichtet, die durch 72 Gasguir- landen verbunden sein werden. Die Eisenbahnen haben für den Tag Züge mit ermäßigten Preisen eingerichtet, so daß man zahl- reihe Provinzialbewohner erwarten kann. Eine große Anzahl von Wohnuagen ift bereits im Voraus bestellt, Der Revue vom 14, werden auch die Deputationen der Soldatenkinder und Gemeinde- schulen anwohnen; es wird für dieselben eine Tribüne erbaut, die

für 1500 Perso:en Plaß hat. Jedes Regiment und jede Scule wird auf derselben vertreten sein. Die Stadt Belfort wird beim Feste besonders dur eine Deputation vertreten sein, und der Maire soll in einer Rede betonen, daß Belfort 1871 seine Fahnen dem Feind nicht überliefert habe. Betreffs der Vertheilung der Fahnen wurde berechnet, daß, falls der Präsident jeden einzelnen Oberst die Fahne seines Regiments übergeben wollte, dieses 7 Stunden in An- spruch nehmen würde. Man hat infolge dessen beschlossen, daß der Präsident jedem Corpskommandanten die Fahnen seines Corps über- reiht und dieser sie dann den Obersten seiner Regimenter einhändigt.

Türkei. Konstantinopel, 26. Juni. (Allg. Corr.) Dem Reutershen Bureau wird gemeldet: Der Minister- rath hat einen von dem Minister des Aeußern, Abeddin Pascha, vorgeschlagenen Reformplan für Armenien unter Erwägung. Einen Hauptpunkt in demselben bildet die Herstellung eines Dezentralisations\ystems, wonach die Finanz- angelegenheiten der Gemeinden von Gemeinderäthen verwaltet und 10 Prozent der Einkünste für Unterrichtszwecke und öffentlihe Bauten bei Seite geseßt werden sollen. Die Rechts- pflege soll von reisenden Richtern gehandhabt werden.

Der Gouverneur von Beyruth is hier als Träger einer Depesche von Midhat Pascha angekommen, worin Leßz- terer wichtige Reformen in Kleinasien in Vorschlag bringt und die Zahlung eines fixirten Jahreseinkommens an die Pforte zusagt, wogegen er seinerseits um weitgehendere Verwaltungsvollmachten ersucht. Der Sultan hat mit Aus- nahme Ali Fuad Paschas sämmtliche Unter-Staatssekre- täre entlassen.

Aus Ragusa meldet „W. T. B.“ unter dem 30. Juni: Aus Dulcigno hat sih eine Deputation zu dem türkishen Gouverneur in Skutari begeben, um von demselben Aufklärung über die angebliche Abtretung Dulcig- nos an Montenegro zu erbitten. Der Gouverneur erwiderte, daß ihm kein derartiger amtlicher Austrag ertheilt worden sei, und forderte die Deputation auf, . das Nöthige vorzubereiten, um Dulcigno eventuell gegen einen Angriff vertheidigen zu können. Die albanesische Liga hat in Folge dessen 600 bewaffnete Leute nah Dulcigno gesendet, dessen türkische Gar- nison sih nach Skutari zurüdckzog.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 1. Juli. (W. T. B.) Die von London aus verbreiteten Nachrichten von Kämpfen zwishen russishen und chinesischen Truppen beim Terekpasse, bei Kir.il-Kurghan, Beseßung Gulighas und von Ostkhokand durch die Chinesen, Rückzug der Russen aus Osh u. f. w. werden auch nicht durch die geringste Mittheilung ähnlicher Art bestätigt und können als faktish völlig unbegründet, wie unter den obwalten- n Verhältnissen auch als niht wohl denkbar bezeichnet werden.

Südamerika. Buenos-Ayres, 30. Juni, (W.T. B.) Der Friede is abgeschlossen. Tejedos hat seine Kandidatur zurücgezogen. Die Provinzialtruppen haben die Waffen in Buenos-Ayues niedergelegt.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Aus Kairo meldet eine Reutersche Depesche vom 28. v. M.: Der Khedive hat sih nah Alexandrien begeben, wo er die Sommer- monate zubringen wird, Die britishe Regierung hat zu der Ernennung des Hrn. Alonzo Money zum englischen Mitgliede der Staatsshulden-Tilgungskasse als Nah- folger des Hrn. Aukland Calvin, - der den Major Baring als englischen General-Controleur ersetzt, ihre Einwilligung ertheilt.

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

Leipzig, Donnerstag, 1. Juli. Heute Mittag fand in Gegenwart Jhrer Majestäten des Königs und der Königin, sowie Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prin- zessin Georg, die feierlihe Eröffnung der deutshen Woll- industrie-Ausstellung statt. Die Eröffnungsrede hielt der Prä- sident der hiesigen Handelskammer, Dr. Wachsmuth, Die Aus- stellung ist sehr reihlih beschickt.

Nr. 35 des „Amtsblatts des Reihs-Postamts* hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 22. Juni 1880: Herstellung und Verkauf galvanisirter Stempel zur Anfertigung von Brief- markenabbildungen.

Archiv für Post und Telegraphie. Beihbeft zum Amtsblatt des Reichs-Postamts. Herausgegeben im Auftrage des Reichs-Postamts. Nr. 12. Juni 1880. Inhalt: Alktenstücke und Aufsäße: Die Betheiligung der deutshen Reichs-Postverwaltung bei der Münzumwandlung. Das s{wedis{che Postwesen im Jahre 1878. Das neue Reihs-Poft- und Telegraphengebäude in Fulda. Kleine Mittheilungen: Erforshung von Central-Australien. Merkwürdiger Blißschlag. Das Projekt einer Kanalverbindung zwischen dem Atlantisben Ocean und dem Mittelländischen Meere. Die Vetriebsergebnisse der egyptishen Poitverwaltung. Whympers Besteigung des Chimborazo. Das Post- und Tele- graphenwesen der englischen Kolonie Victoria im Jahre 1878. Das Eisenbahnney der ganzen Erde. Zeitsrhriften-Ueberschau.

Statistische Nachrichten.

Die Krankenwärter in den Heilanstalten Preu- ßens im Jahre 1878, (Stat. Korr.) Ueber diejenigen Per- sonen, welche die Pflege und Wartung der Kranken in den Heil- anstalten zu besorgen haben, fehlte es bisher an amtliwen Nach- weisungen. Und doch wird Niemand die Wichtigkeit, welche der Thâtigkeit der Krankenwärter mit Recbt zugesprowen werden muß, untershäßen, wenn er erwägt, daß der Arzt in den Krankenhäusern in der Regel kaum mehr als 2 Mal in 24 Stunden seine Anord- nungen für jeden Kranken treffen kann, die übrige Zeit hindur alfo der Kranke ganz und gar auf das Wärterpersonal angewiesen ist. Die Krankcnwärter müssen dem Kranken geradezu dessen Angehörige ersetzen. . leb zarte Sorgfalt, die sanfte Hand, die unermüdliche Bereit- willigkeit zu allen Liebesdiensten, wie oft diese Eigenschaften unter den Krankenwärtern zu finden find, darüber fann die Statistik keine Auskunft geben. Jhre Anzahl und manche ihrer Eigenschaften hingegen sind dur die von Bundeërath anzeordnete Krankenhaus-Statistik ermittelt worden. i :

. Ziehen wir zunächst die allgemeinen Heilanstalten in Betracht, so ift für 1878 ermittelt, daß in 954 Anstalten für die Kranken- wartung 4 548 Personen thätig gewesen sind, naturgemäß hauptsäch- lich Frauen; es bestand dieses Personal aus 75 pCt. Frauen und nur aus 25 pCt. Männern, Jn den 659 allgemeinen Heilanstalten mit öôffentliwem Charakter gehörten unter 3127 Krankenwärtern

29 pCt., dagegen in 295 Privat-Heilanstalten dieser Kategorie unter 1 421 Personen für die Krankenwartung 13 pCt. dem männlichen

Geschlechte an.