1880 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Tele-

Emen für die Einfahrt oder die Ausfahrt ist nur mit enehmigung der zuständigen Landesbehörde unter mung des AA-Cisenbaß-Vintes im Einzelfalle zulässig.

Die Bestimmungen unter I. und I. treten mit dem 1. Ok-

tober 1880 in Kraft.

Insofern auf einzelnen Bahnen die Einführung der dur vorstehende Bestimmungen angeordneten Signalvorrichtungen ohne besondere Schwierigkeiten bis zum vor 2 können für deren Aus betreffenden Landesregierung mit Zustimm Eisenbahn-Amtes angemessene Fristen bewilligt werden. Eisenbahn-Verwal- n sind dem Reichs-

mcht zu bewirken ist,

Die von den Aufsihtsbehörden oder

tungen erlassenen Ausführungsbestimmunge

Eisenbahn-Amte mitzutheilen. Berlin, den 20. Juni 18890. Der Reichskanzler. von Bismarck.

Der zwischen Deutschland und San bestehende Freundschafts-, Handels- und Shiff-

fahrtsvertrag vom 13. Juni

rung der deutschen Flagge erlangt.

für welches die Eigenthümer Hamburg zum

gewählt haben, ist am 16. Juni d. J. vom

In Leer fteuermanns-Prüfung begonnen werden.

ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1390 i eintheilung der Marine. Vom 29. Juni 1880. Berlin, den 2. Juli 1880. Kaiserliches Post- Zeitungs

die Verordnung, betreffend die Militärbeamten des Reichsheeres und der

wird am 182. Zuli d. J, mit ‘einer See- Die Nr. 17 des Reichs-Gesezblatts, welche von heute Klassen-

-:Amt.

ustim-

edahten Termin ührung von der ung des Reichs-

Salvador

8 hat dur ma A. C.

b, die ersparten Zinse Die Amortisation foll Littr, a. bezeichneten Ueber

ist, wird zur Awortifation Zipsenersparniß verwandt.

werden regelmäßig im erfte lih bekannt gemacht.

200 Æ na dem im 8. 1 beträge zu berüdcksihtigen dende Summe einen hi dieser jür die nächste Am vorstehenden Bestimmungen betrage hinzugerechnet.

eines das Protokoll

Obligationen zu beshleuni

1870 wird, nach erfolgter | * ; - Kündigung Seitens der Regierung des çenannten Freistaates, pur die öfentlichen Blätte mit dem 1. April 1881 außer Kraft treten.

Das im Jahre 1880 in Sunderland erbaute Schrauben- dampfschiff „Julia“, vermessen zu 675 britische Registerton mit einer Dampfmaschine von 120 Pferdestärken , Uebergang in das aus\{ließlihe Eigenthum der Fir de Freitas u. Co. in Hamburg , welche nachgewiesen hat im Besiß des deutschen Jndigenats zu sein, das Recht zur Füh- Dem bezeichneten S ffe,

A en Kaiseclichen Kon- | zu sulat zu Sunderland ein Flaggenattest erthcilt worden.

__ Die Kündigung aller O nicht statt.

Die Auszahlung des Obligationen erfolgt am

oder andere machende Zahlungsftelle den Obligationen gegen

Breslau

den diese Coupons nicht

benen Form verbrannt.

Diejenigen Obligationen,

ligkeitstermin

Königreich Preuß

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den bisherigen Landgerichts - Direktor

A a S Zum Ober-Rechnungs-Rath und vortragenden tath bei der Ober-Rehnungskammer zu ernennen ; und

dem dirigirenden Arzte im Centra{-Diakonissenhause Be- thanien, Dr. med. Eduard Goltdammer zu Berlin den

Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Privilegium

wegen Ausgabe von 3000000 A R

Prioritäts-Obligationen der ODels-Gnesener

bahn - Gesellschaft.

Wir Wilhel m, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von Seiten der Oels-Gnesener Eisenbahn-Gesell\haft

auf Grund des von der Generalversammlung ibrer Aktionâre vom 16. Juni 1876 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zum Zwecke der Tilgung einer zur Deckung der Kosten baulicher Anlagen fontrahirten \{webenden Schuld , sowie zum weiteren Aus- bau und zur Ausrüstung der Bahn die Aufnahme einer Anleihe gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinecoupons ver- sehener Prioritäts-Obligati-nen zu gestatten, wollen Wir in Gemäß- heit des Geseßes vom 17. Juni 1833 (Ges. Samml. S. 75) dur

grocawartiges Privileaium Unsere landesherrliche mission derartiger Obligationen in

Millionen Mark Reichswährung unter ertheilen.

/ S Die in Höhe von 3000000 M zu emittirenden Obligationen,

auf deren Rüseiten dieses Privilegium abzudrucken der Bezeichnung:

„Vier und einhalbprozentige Prioritäts-Obligationen der Oels-

,_, Gnesener Eisenbahn-Gesellschaft“

nach dem beigefügten Schema A, in 1000 Stücken zu 1020 ( von Nr. 1 « 3000 A O E 1001 n O K«K 4001 ausgefertigt.

Die Obligationen werden mit Facsimile-Unterschrift wei Mitglieder der Direktion unv mit der eigenhändigen erforill Ves

Hauptkassenrendanten der O versehen.

Die Obligationen werden mit vier und einhalb Pro: ent jährli verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Raten amn 1: Ap s

der Gesellshafts-Hauyt- kafse oder an anderen dur die Direktion öffentli S

1. Oftober jeden Jahret in Breslau bet machenden Zahlungöftellen ausgezahlt.

Behufs Erhebuzg der Zinsen werden den Obligatio â für fünf Jahre auf dte vorbezeicneten Fälligkeitstermine R Coupons nebst Talon nah den beigefügten Schemas B. und C. bei-

gegeben. Beim Ablauf dieser und jeder

coupos für fernere fünf Jahre ausgereicht. Die Zinscoupons und Talons werden mit schriften zweier Mitglieder der Direktion versehen.

jeder neuen Serie von Zinscoupons ersolgt an den Präsentanten des Talons, dur dessen Nückzabe zuglei über den Empfang der neuen n _ quittirt wird, sofern nit vorher _Inl Obligation unter Präsentation der- selben bei der Direktion der Gesellschaft \chriftlich Widerspruch er-

Serie Zinecoupons nebst Talo dagegen von dem Inhaber der

hoben worden ift,

Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolzt die Ausreichung an

den Inhaber der Obligation, N deren Erhebung betre

verfallen zum Vortheil der Gesellfchaft.

8. 3

Die rioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation.

Zur Amortisation werden tährli verwendet:

a. der Uebers{huß, welcher vom Ertrage der Oe!1s-Gnesener Bahn Unterhaltungs- und Be-

: : l und Erneuerungéfonds, sowie der Zinsen der dur dieses Privilegium bewilligten Den O,

nah Deckung der laufenden Verwaltungs-, triebskosten, der Beiträge zu den Reserve-

Obligationen, übrig bleibt, bis zur Summe von 15 wäkrung

einer Gesammthöhe von drei nahstehenden Bedingungen

folgenden fünfjährigen Periode werden nah riger öffentlicher Bckanntmachung

) innerhalb 4 Jahren von dem in dem enden Coupon l Der Gefe blungstage an nicht erfolgt ist, a

en,

Schmidt aus

eiwswährung Eisen-

Senehmigung zur

ist, werden unter

bis 1000 bis 4000 bis 6500

lautende

neue Zins-

Facsimile-Unter- Vie Ausreichung

M. Reichs-

troßdem nicht \pätesteas binn lihen Aufruf zur Realisirung denselben an das Gesellscha Nummern der werthlos gewo

versammlung ihrer Aktionäre Sind Obligationen, Zin unbrauchbar gemacht worden,

zugebenden und zu vernichten

re au

nachzusuchen ist. werden. Es wird jedoch demj{e

tion der Gesellschaft anmeldet darthut, nach Ablauf der V

gegen Quittung ausgezahlt wer Die Inhaber der

Zinsen, Gläubiger haben in dieser Eigenschaft vor

vorgeschriebene Berzinsung und

Zahlung von Dividenden an die Aktionäre unbedingt vorgeht. | Bis zur Lilgung der gesammten nah diesez1 emittirenden Obligationen darf diz Gesellschaft feines ihrer Grund-

ftücke, insoweit dieselben zum

ständigen Transportketriebe erforterlih sind, veräußern. Dies Vers äußerungsverbot erstreckt sich jedo nicht auf ten Verkauf oder die

dauernde Ucberla ¡ung einzelner

Gemeinden, Korporationen oder Individuen zu solchen Anlagen und Einrichtungen, welche zu öffentliben Zwecken, als ¿um Post- und Telegraphenbetriebe, zu polizeilihen und steuerlichcn Einrichtungen dienen, oder zur Anlage von Packhöfen oder Waarer.niederlagen oder zu sonstigen zur Nußen des Bahnbetriebes dienenden und, ohne

auf den Vortheil der Gesellschaft abzielenden

diesen zu gefährden, Einrichtun zen. Auch bleibt dec Gesellschaft

gehörigen Grundstücke vorbehalten,

niht n-thwendig sind. Darübe

Grundftücts statthaft ist, entscheidet endgültig die zuständige König- liche Eisenbahn-Aufsichtsbehörde. ständige König

Die Gesellshaft darf ke krciren, es sei denn, daß für

nommen :

Monate unberitigt bleiben,

durch Versculden der Eisenbahn gänzli eingestellt gewesen ist, „0 wenn die in den 88. 3 Obligationen nicht eingehalten w In den Fällen

Bezahlung des dem

innerhalb dreier Monate von welchem die Tilgung hätte erfolg

die Eisenbahnverwaltung die nich

Für die Jahre, in wel&en

Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Obligationen durch das Loos bestimmt und innerhalb der näbsten 14 Tage öffent- Bei der Ausloosung sind die Stücke ¿1 1000 M, 500 A und

ternach nicht theilbar:n Ueberschuß ergiebt, wird

Die Ausloosung geschieht Seitens der Direktion unter Zuziehung e führenden Notars in einem 14 T öffentlich bekannt zu machenden Termin, zu welchem den Inhabern der Otligationen der Zutritt freisteht.

Der Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung der Staatsregierung sowohl den Amortisationsfonds zu verstärken und hierdurch die Tilgung der

und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. ,„ Ueber die Ausführung der Tilgung wird der zuständigen König- lien Eisenbahn-Aufsichtsbebörde alljährlid ein Nachweis vorgelegt.

Ausloosung folgenden Jahres, zuerst also am 2. Januar 1886, und ebenso wie die Auszah ekündigten Obligationen dur

durch die Direktion öffentlich bekannt

der zugehörigen, noch nit fälligen Zinscoupons nebst Talons. Wer- t mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital behufs Einlösung derselben gekürzt. Im Uebrigen erlisht die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung der Dkligationen mit demjenigen Tage, den voraufgehenden Bestimmungen zur Rückzahlung fällig sind. Die im Wege der Amortisation eingelösten Beobachtung der im §. 3 für das Ausloosungsverfahren vorgeshrie-

der Bekanntmachung dur die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht zur e eingegangen sind, werden wäkßrend der auf der: Fäl-

n olgenden näâcsten fünf Jahre von der Direkticn der Gesellschaft jährlih einmal öffentliÞ aufgerufen ; gehen sie aber

öffentlich bekannt zu machen ift. Obligationen keine Verpflichtung mehr, do kann sie deren gänzliche oder theilweise Bezahlung auf Grund des Beschlusses einer General-

dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Direktion der Gesellschast berehtigt, an Stelle der zuïrüd-

| L it di exrtigung und Ausreichung neuer Obligationen an Stelle angebli vernichteter oder verloren gegangener Obligationen

nur zulässig na gerihtliher Mortifizirung der leßteren, welche im Domicil der Gesellschaft bei dem dortigen Gericht erster Inftanz

Zinéceupons und Talons können weder aufgeboten noch mortifizirt

coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist {ccknf. §8, 2) bei der Diref- meldcten und bis dahin nit zum Borschein gekommenen Zinscoupons

T | ! zu emittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin verschrieberen Kapitalbeträge und der dafür zn zahlenden der Oels-Gnesener Eisenbahngesellschaft.

aktien und Stammaktien ein unbedingtes Vorzugsreht, so daß die

a, wenn fällige Zinécoupons, obwobl sie zur Einlösung präsentirt werden, durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung hei 1s drei

b. wenn der Transportbetrieh auf der Dels-Gnesener Eisenbahn

zu ». und b, bedarf es einer Kündigung nit, Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser atritt, Ae RLEANCE EreO l eIresfenden Zinscoupons, in dem bis ¿ur Wiederherstellung des unterbrod'enen Transportbetriebes. In

gall zu c. ift eine dreimonatlihe Kündigungsfrist zu beobaten, auch kann der Inhaber “einer Obligation von diesem Rechte nur dem Tage ab Gebrauch machen, an

Die Kündigung verliert indessen ihre rechtlice Wirkung,

n der amortisirten Obligationen. im Jahre 1885 a2:s dem vorstehend snb shusse des Betciebt jahres 1884 beginnen. ein solcher Uebershuß nit vorhanden nur das etwaige sub Littr. b. bezeichnete

n Jahreéquartal, zuert im Jahre 1885,

angegebenen Verhältniß ihrer Gesammt- Soweit die zur Amortisation zu verwen-

ortisation reservirt, resp. dem nah den berechneten nähstjährigen Amortisations-

age vorher

gen, als aub sämmtliche Obligationen r mit sech{êmonatliher Frist zu kündigen

bligationen findet vor dem 15. Juni 1885

8. 4. Nominalbetrages der

p: amortisirten 2. Januar des auf das

Jahr der

lung des Nominalbetrages der etwa die Gesellshafts-Hauptkasse in

n an die Vorzeiger

L der betreffen- Aushändigung der

leßteren und

an welchem dieselben nah

Obligationen werden unter

S O welbe ausgeloost oder gekündigt und

en Jahresfrist nach dem letzten öfent-

ein, so erlischt jeder Anspru aus ftsvermögen, was unter Angabe der rdenen Obligationen von der Direktion Die Gesellschaft hat wegen solcher

f Dilligfeitörüdsichten gewähren.

écoupons oder Talons beschädiat oder jedod in ihren wesentlichen Theilen

holt und zu dem Eade binnen längstens drei Monaten nab er- folgter Kündigung die Auéloosfung der zu amorti nd igati naBteglis benirtt g z isirenden Obligationen e igationen, welche in Felge der Bestimmungen di Paragraphen eingelöst werden, a die Gesellschaft e prergro eg wig

Alle in diesem Privilegium vorgeshrieb:nen öffeutlihen Bekan t- machungen müssen dur den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börfenzeitung, die Stblesishe Zei- tung, die Brez lauer Zeitun, die Posener Zeitung und den Dziennik poznaúsfi erfolgen.

ollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanut- machung in den übrigen bis zur anderweitigen, mit Genehmigung

der zuständigen Königlichen Eifenba n-Aufsichtsbehö Beslünitane, senbahn- Aufsichtsbehörde zu treffenden

S 10! Auf die Auszahlung der Obligationen wie der 2;

gen. ] „dadurd den Inhabern der von Selico dd State 18 a a L ire Gewährleistung I en des Dlaats zu geben oder Rechten Dritter äjudizi Gegeben Berlin, den 16. Juni 1880. 1 e, : (S Wilhelm.

Maybacch. Bitter.

Schema A. Viec und. ein halb s Prioritäts-Okligation

èr LOA Eisenbahn-Gesellschaft de 8 : E ark Reichswährung.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des es Betrages Mark Reichswährung Antheil an dem in Gemäß- end abgedruckten Allerhöchsten Privilegiums vom emittirten Kapitale von 3 000 000 Mark Rei-bs-

währung Prioritäts-Obligati de ï ; / Gesellschaft. igationen der Dels-Gnesener Eisenbahn

Breslau, den __ Direktion der Velé-Gnefener Eisenbahn-Gesell saft. i N N. N (Ltodener Stempel.) (facsimilirt.) Rückseite der Obligation (Wörtlicher Abdruck des Privilegiums.)

(facsimilirt.) Gentrole Fol, Der Haupvrkassen-Nendant N. N

(im Original.)

Schemc. B.

Ma Pfennig Serie . . . Nr.

Erster (Zweirer 2c.) Zins-Koupon ; zur

vier- und einhalbprozentigen Prioritäts-Obligation der Oels-

Gnesener Gisenbahn - Gesellschaft N E U E Mark.

f . Pfennig hat Inhaber dieses Coupons

188 . , ab bei unserer Hauptkasse oder an

den eiwa sonst dur öffentliche Bekanntmachung bezeicneten

Zahlstellen zu erheben. Breslau, den

der Dels-Gnesener Eisenbahn-Gesellschaft.

(Trockener Stempel.) N. N. N M N O (facsimilirt.) ilirt.

Saa 1g Cocsimilirt.)

den Papiere auf Kosten des Inhabers 8zufectigen und auszureicen, Außer

nigen, welcher den Verluft der Zins-

und den stattgehabten Besig glaubhaft erjährungsfrist zer Betrag der anige-

den.

F

Sie den Inhabern der Prioritäts-Stamm-

Inhaber dieses Talons Maßgabe der Bestimmungen des Sb

duch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die

Schema C.

Dao

zur

vier und einhalbprozentigen Pri-ritäts-Obligation der S Fisenbahn-Gesell schaft |

Mark Reichswährung. empfängt gegen dessen Rückgabe nah es Privilegiums vom 188 , bei unserer Hauptkasse“ oder den etwa sonft

| j e Serie der Zinscoupons zu der oben bezeichneten Prioritäts- Dbligation der Oels-Guesener Eisenbahn-Gesellschaft. Breélau, den 188. : Direktion der Oels-Guesener Cisenbaha-Gesellschaft. N N N

(Trockener Stemp:l.) (facsimilirt.) (facsimilirt.)

Amortisation der Obligationen der |

Privilegium zu Bahnkörper gehören oder zum voll- ei Theile der Bahn an den Staat, an

freie Disposition über diejenigen ihr welwe zum Tran®sportbetriebe r, ob hbiernach die Veräußerung eines

ine neuen Prioritäts-Obligationen | die auf Grunb dieses Privilegiums

emittirten Obligationen S das Vorzugêrecht stipulirt wird. zur

i S8

Die Inhaber der Obligationen find der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maßgabe des im §. 3 vorgeschriebenen Amortisationsplanes zu fordern, ausge-

nit befugt, vie Zahlung

verwaltung länger als se{chs Monate

O 4 festgesetzte Amortisation der rd.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Privatdozenten Dr. Wittmack und Dr, Magnus

der Universität zu Berlin sind zu außerordentlichen Pro-

‘essoren in der philosophischen Fakultät derselben Universität ernannt worden.

. Der Privatlehrer Louis Feller in Berlin ist zum

Lektor der französischen Sprache an der Königlichen Universität daselbst ernannt worden.

25. Plenarsißung des Herrenhauses,

am Sonnabend, den 3. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr.

E Tagesordnung: Mündlicher Bericht der XII. Kommission über den Gefez-

entwurf, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze.

Die Nr. 25 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8723 die Verordnung, betreffend die Abänderung

beziehungsweise Ergänzung der Bestimmungen über die Tage- gelder und Reisekosten der Beamten der Staats-Eisenbahnen

und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privat- Eisenbahnen.

| Vom 8. Juni 1880; und unter Nr. 8724 die Verfügung des JZustiz-Ministers , betreffend

die Anlegung des Grundbuchs für die Bezirke der Amts- erihte Neuhaus an der Elbe und Northeim in der Provinz annover.

Vom 25. Juni 1880, Berlin , den 2. Zuli 1880.

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.

und zwar in dem Fall zu a, Fall zu b.

en müssen.

4 : wenn t innegehalt:ne Amortisation nach- |

i Bekanntmachung. Die Lehrerinnenprüsung für Schulamtsbewerberinnen

wird hier vom 18. Oktober d. J. an abgehalten werden.

Das Nähere besagen die Negierungs-Amtsblätter und das

&ntelligenzblatt.

Berlin, den 23. Juni 1880. Königliches Provinzial-Schulkollegium. (r

BETLAA A M GUntEeKR auf Grund des Reihsgeseßzes vom 21. Oktober 1878.

Die im Verlage von Ferdinand Körber, Zürich-Oberstraß, erschienene Druckschrift: Jahrbuch der Sozialwissen - Gast und Sozialpolitik, herausgegeben von Dr. Lud- wig Richter, erster Jahrgang, zweite Hälste, wird hiermit verboten.

Konstanz, den 30. Juni 1880. S

Der Gr. Bad. Landeskommissär für die Kreise Konstanz, Villingen und Waldshut.

In der heutigen Handelsregister - Bcilage wird Kir. 27 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffen:lickt,

Nichtamtliches. Deutsches Weis.

Leue, Berlin, 2 Juli Mäjséstät der Raifer und König machten, laut Meldung des „W. T. B. aus Ems, gestern Nachmittag mit Fhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin eine Spazierfahrt und wohnten Abends kurze Zeit der Vorstellung im Kursaaltheater bei. S S

Heute früh machten Se, Majestät mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin-Mutter gemecinschastlih die gewohnte Brunnenpromenade.

Der Handelsvertrag zwishen Sexbien und E N vom 7. Februar d. J., welcher sih in Nr. 12 des Deutschen Handelsarchivs für 1880 S. 302 ff. abgedruckt findet, ist für den deutschen Handel von Bedeutung, da Deutschland vermöge des Rechts der Meistbegünstigung die Anwendung der Bestimmungen jenes Vertrags im Verkehr mit Serbien für sih in Anspruch zu nehmen befugt ist.

Für den deutshen Ausfuhrhandel nah Serbien sind ins- besondere die Art. 3 bis 5 des Vertrages von Wichtigkeit.

Nach Art. 3 soll bei der Einfuhr nah Serbien ein Werth- zoll, der 8 pCt. nicht übersteigen darf, erhohen werden, von Metallen und Metallwaaren, Scneidewerkzeugen aller Art, Maschin en und Maschinen-Bestandtheilen, landwirthschaftlichen Werkzeugen und Maschinen, Garnen zum Weben und Nähen, Geweben aller Art, Töpferwaaren und Porzellan, destillirten (raffinirten) mineralishen Oelen. : O

Alle anderen Waaren sollen bei der Einfuhr nah Ser- bien, nah der Wahl des Jmporteurs entweder die Spezialzölle des serbischen allgemeinen oder konventionellen Zolltarifs oder einen Werthzoll von 10 pCt. entrichten. L j;

Urt. 4 regelt die zur Hebung gelangende Nebengebühren (Waggeld, Niederlagegebühren u. }. w.) und Art. 5 das Ver- fahren bei der Werthsverzollung. j S :

Der bestehende serbische Zolltarif enthält überwiegend spezifische Zollsäße nah Gewicht, Stückzahl 2c. Es ist deshalb den deutschen Jnteressenten, welche Waaren nach Serbien aus- zvführen beabsihtigen, eine sorgfältige Vergleihung der Be- stimmungen des bestehenden Zolltariss mit den Säßen, wie sie sich nah dem erwähnten Vertrag gestalten, behufs der Ent- scheidung über die zu beantragende Verzollungsart zu empfehlen.

Den Regierungen i} in mehreren Fällen die Aus- fertigung der Marschrouten bezw. die Mittheilung der Duplikate derselben an die Landräthe 2c. dadurch erschwert worden, daß ihnen Seitens der requirirenden Militärbehörde die Stärke der betreffenden Kommandos, die Anzahl der zu gestellenden Transportmittel, sowie die Modalitäten der zu gewährcnden Verpflegung 2c. nicht rechtzeitig oder nit voll- ständig mitgetheilt worden sind. Ebenso sind Fälle vorge- fommen, in welhen den Regierungen die Duplikate der den General - Kommandos zur Verfügung gestellten Blankets nicht gleichzeitig mit dem Gebrauche zu- gestellt worden sind, und deren Mittheilung an die Land- räthe 2c. dadur verzögert worden ist. Auf Veranlassung des Ministers des FJnnern hat das Kriegs-Ministerium die Ge- neral-Kommandos unterm 9. Mai d. Z. ersucht, die Beachtung der bezüglihen Vorschristen den Truppenkommandos in Er- innerung zu bringen und leßteren insbesondere noch auf- zugeven, darauf zu halten, daß regelmäßig bei einer Ab- kfommandirung von Offizieren oder Mannschaften ohne Rücksicht auf die Zahl derselben, den Zweck des Kom- mandos, den Umfang oder die Dauer der für dieselben in Unspruch zu nehmenden Naturalleistungen die Ausstellung einer vorschristsmäßigen Marschroute bei den Königlichen General-Kommandos oder den betreffenden Regierungen (Land- drosteien) rechtzeitig nahgesuhi werde.

Vei dem Minister des JFnnern is darauf angetragen worden, mehrere der Disciplinarstrafbestimmungen, welche durch den Erlaß des Ministers des Jnnecrn und des Justiz:-Ministers vom 19. Februar 1876 für den Vollzug der Gefängnißstrafe und der Hast angeordnet worden sind, auch hinsichtlich der Zuchthaussträflinge für anwendbar zu erklären. Der Minister des Jnnern hat beschlossen, diesem Antrage zu entsprehen und demzufolge durch Cirkularverfü- gung vom 9. v. M. unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 30, Juli 1878 bestimmt, daß die Tirektoren der Strafanstal- ten fernerhiny, außer den in §. 79 des Nawitscher Reglements vom 4, November 1835 gedachten, auch die nachstehen- den Disziplinarstrafen gegen Zuchthaussträf:inge vollstrecken lassen dürfen: 1) Entziehung der Bewegung im Freien bis auf höchstens aht Tage und 2) Kostshmälerung, welche be- stehen kann: a, in Entziehung der Brodportion zum Frühstück oder Mittag- oder Abendessen; oder bþ. in Entziehung der Frühstücks- oder der Abend}uppe; oder c. in Entziehung der Fleischportion ; zu a. b, e. bis auf die Dauer von vierzehn Tagen ; oder d, in Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den anderen Tag, bis auf die Dauer von acht Tagen. Auch kann die Entziehung der Fleischportion, verbunden mit der Entziehung der Frühstücks- oder der Abendsuppe und der Brodportion entweder am Morgen oder am Mittage oder am Abende, auf die Dauer von höchstens vierzehn Tagen aus- gesprochen werden. Die einsame Einsperrung (8. 79 Nr. 3 des RNawitscher Reglements) darf, wie {hon durch den Erlaß vom 30, Juli 1878 angeordnet is, entweder durch Detention in einer Kammer, deren Fußboden mit Latten belegt ist, oder

kung, daß bei längeren derartigen Arrestsirafen dem Gefan- uen an jedem vierten Tage das hausordnungsmäßige Bett- lager gewährt werden muß.

Die Vernichtung oder Beschädigung eines noch niht durch Unterschrist vollzogenen Formulars eines Po st - behändigungsscheines ist, nah einem Erkenntnisse. des Reichsgerichts, Ill. Strafsenats, vom 21. April d. F, nit als Beschädigung einer Urkunde oder eines amtlich übergebenen Gegenstandes aus §. 133 Str. G. B., wohl aber als Sach- beshädigung zu bestrafen, wenn niht aus der Werthlosigkeit des Objekts der Mangel des Dolus zu folgern ist.

Der ZeitungSsredac teur haftet, n1ch einem Erkennt- niß des A E I, Straf, vom 26. April d. J., auch für den Jnseratentheil, wenn dafür kein besonderer Re- dacteur zeihnet. Als besondere Umstände, welche nah §. 20 des Reichspreßgeseßes die Annahme der Thäterschaft des ver- antwortlichen Redacteurs ausschließen, gelten nur außergewöhn- lihe Umstände, welhe die Kenntnißnahme der inkriminirten Stelle ohne eigenes Verschulden hindern. Die Benennung des wirklit,en Thäters befreit den Redacteur von der Strafe, wenn er niht als Thäter aus §. 20 des Preßgeseßes, sondern nur wegen Fahrlässigkeit aus §. 21 des Preßgeseßes zu be- strafen ist. A Eines groben Unfuges im Sinne des 8. 360 N 11 x Str. 6. B, welcher denselben als. Ueber- tretung mit Strafe bedroht, macht si{ch, nach cinem Erkenntniß des Rei chs8gerichts vom 27. April d. Js., derjenige shuldig, welcher die öffentlichen Me, die öffentlihe Ordnung dadurch verleßt, daß er das Publikum als solches, im Gegen- saß zu einzelnen Personen oder individuell begrenzten Per- sonenkreisen, gefährdet oder ungebührlich belästigt.

Der General - Lieutenant und Remonte - Fnspecteur von Rauch ist behufs Vertheilung der Remonten an dic Regimenter nach den. ostpreußishen Remonte-Depots abgereist.

Die Offiziere des 3. Côtus der Kriegs-Akademie haben, behufs Theilnahme an den im Harz und der Provinz Brandenburg stattfindenden Generalstabs-Uebungsreisen, Berlin verlassen.

S. M. S. „Me dusa“, 9 Geshüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Matthesen, ist am 1. Juni cr. von Norfolk in See gegangen und am 14. dess. Mts. in „Halifax einge- troffen. Von S. M. Kanonenboot „Hyäne“, 4 Geschüße, Kommandant Kapitän-Lieutenant von Gloeden, sind Nach richten von Ende Mai cr. aus Papetee (Tah ti) eingegangen,

Sachsen. Leipzig, 1. Juli. (Dresdn. Fourn.) Jhre e König und die Königin, sowie Se. König- liche Hoheit der Prinz Georg trafen heute Vormittag 11 Uhr zur Eröffnung der Wollenindustrie-Ausstell un g auf dem Ausstellungsplaße ein. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften wurden vor dem Aussiellungsgebäude von dem Stadtrath Schlief aus Guben und dem Frhrn. von Hammer- stein empfangen. Kommerzien-Rath Werner aus Mühlhausen brate ein Hoh auf Jhre Majestäten aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. Nunmehr betraten die Majestäten die Halle selbst, in der die Vertreter der sämmtlichen Kaiserlichen, Königlichen 1:11D städtischen Behörden, die der Uni- versität, die Konsuln, Vertreter der Handels- und Gewerbe- kammer und zahlreiche distinguirte Perjonen anwesend waren. Der Handelskammer-Präsident Dr, Wachsmuth von hier

rung gegen die Ausweisung der Jesuiten aus Frankreich als eine Verlegung der bürgerlichen und religiösen Freiheit zu remonstriren gedenke. Der Premier Gladstone er- klärte im weiteren Verlaufe der Sißzung eine _Rückkehr der exilirten oder deportirten Fen ie r nah England für inopportun und antwortete auf eine Anfrage Bartletts: er habe weder die Matt, noch die Absicht, ein Plebiszit in den an Griechen- [land abzutretenden türkischen Provinzen anzuregen. Die Wünsche der Einwohner seien von den Mächten möglichst berückfihtigt worden. Der Premier beantragte Die bereits angekündigte Resol ution, wonach jedes Parlamentsmitglied, welhes dies beansp: ucht, un- geachtet der in der Sizung vom 22. v. M. angenommenen Resolution, an Stelle des Eides eine gesezmäßige Er- klärung an Eidesstatt künftig abgeben darf. Gladstone bemerkte, die Resolution sei nothwendia, um die Würde des Hauses zu wahren und ähnlichen unpafssenden Auftritten vor- zubeugen, wie sie vorgekommen seien. Auch bestreite er das Necht des Hauses, nah dem Glauben eines legal erwählten Mitgliedes zu E Northcote stellte darauf das eben- falls bereits angekündigte Amendement, daß das Haus den Gladstone’schen Antrag niht annehmen könne, weil durch den- selben die am 22. v. M. vom Haufe angenommene Resolution thatsächlih aufgehoben werde. Northcoie tadelte das Verfahren der Regierung und erklärte, daß das Haus sich durch die Drohung von Wiederholung der im Hause vorgekommenen Austritte nicht s{hrecken lasse. Das Amendement Northcote wurde jedoch schließlich mit 303 gegen 249 Stimmen abge- lehnt. Sullivan beantragte hierauf ein Amendement, welches die Resolution Gladstone's zu einer prospektiven, an- statt retrospektiven machte. Auch dieses Amendement wurde aber mit 274 gegen 236 Stimmen abgelehnt und die Reso- lution Gladstone’s darauf ohne Abstimmung ange- nommen.

(Allg. Corr.) Den „Daily News“ wird aus Kabul vom 29, Juni berichtet : : :

Die Gh ilzais beunruhigen unsere Verbindungen. Heute griffen sie einen Tranéportzug an, wobei 6 Mann der Etcorte getödtet und ¿wei verwundet wurden. Harman ist auf Fasza zu marschirt und hat tausend Khohistaner zurückgetrieben. Die Straße nah Istalif wurde frei gefunden. Hashm Khan versucht die Sepoys der Armee Jatubs zur Rebellion zn bewegen, zu welchem Zwecke er zwei Lakhs Rupien zu seiner Verfügung hat."

Aus Calcutta meldet Reuters Bureau unter dem 29. Juni: Prinz Nyungoke, der auf britishem Gebiet gefangen genommene Anführer der birmanishen Fnsurgenten, wird nah Calcutta gebracht werden.

Frankreih. Paris, 1. Juli. (W. D. D) Wer O Taub zu wissen, daß die Ausführung der Dekrete gegen die übrigen niht autorisirten Kön- gregationen, welche sich sämmtlih auf den Standpunkt des gemeinen Rechts stellten und sich weigerten, die staatliche Autorisation nachzusuchen, fortgeseßt werde. Das Blatt meint, die Kongregationen müßten entweder sih unterwerfen oder sih auflösen. Die Zahl der rihterlihen Beamten, welche ihr Amt niedergelegt haben, ist auf 49 gestiegen. Der Eigenthümer des Jesuitenordenshauses in derNuedeSèvres, Ravignan, hat heute beim Präsidenten des Tribunals der Seine eine summa- rische Kla ge auf eine vorläufige Entscheidung (demande en référé) eingebracht, worin um Rückgabe des Hauses an dessen Eigen- thümer gebeten wird. Der Präsident wird seine Entscheidung am Sonnabend verkünden ; es gilt für wahrscheinlich, daß der- selbe die Angelegenheit an das Tribunal der Seine verweist.

ielt, nahdem die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften Via U eine Ansprache, in welcher ein Hinweis auf die Anfänge dieser Fndustri2 und auf ihr allmähliches Fort- schreiten bis zur jeßigen Bollendung gegeben wurde. Am Schluß seiner Ansprache bat Redner, daß die Allerhöchsten und Höwsten Herrschaften geruhen wollten, der Ausstellung durh ihren Besuh die Weihe zu geben. Jm Gefolge be- fand sih auch der Minister des Königlichen Hauses, Staats- Minister a. D, Freiherr von Falkenstein, Die Herrschaften nahmen mit sihtlihem Fnteresse die Objekte der Ausstellung in Augenschein, unterhielten sich mit den Ausstellern und nahmen nah Besichtigung der Wollprodukte im Restaurant der Ausstellung ein Déjeuner ein. Danach erfolgte die Be- sih‘igung der Maschinenhalle mit gleichem Fnteresse, da der größte Theil der Maschinen im vollen Gange war.

Hessen. Darmstadt, 30. Juni. (C. Ztg.) Heute trat die Erste Kammer nach längerer Pause zusammen, um die- jenigen von der Zweiten Kammer erledigten Gegenstände in Berathung zu nehmen, die bei der leßten Session zurückgestellt worden waren. Beim Beginn der Sißung gedachte der Prä- sident Graf Görß des Ablebens Fhrer Majestät der Kaiserin von Nußland, eines Gliedes unseres Fürstenhauses, und gab das Haus durch Erheben von den Sißen dem Gefühle der Pietät und Trauer Ausdruck. Aus den dann folgenden Verhandlun- gen über die allgemeine Bauordnung sei erwähnt, daß der An- trag der Ausshußmehrheit, welche im Widerspruch mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer eine Trennung zwischen Stadt und Land wollte und demgemäß besondere Bauvor- {riften für die Stadt- und Landgemeinden ausgearbeitet hatte, schließlih, nahdem si die Vertreter der Regierung ent: schieden gegen eine folche Tendenz verwahrt hatten, abgelehnt wurde.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 1, Juli, Das Reichs- aesetblatt veröffentliht heute die Verordnung des Handels- Ministers vom 1. Juli 1880, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des mit Verordnung vom 10, Juni 1874 eingeführten Betriebsreglements für die Eisen: bahnen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, beziehungsweise der mit den Verordnungen vom 25, Juli 1877, vom 20. März 1878 und vom 1. November 1879 eingeführten neuen Fassung des 8. 48 desselben nebst Anhang, und die Verordnung des Handels-Ministers vom 1. Juli 1880, betreffend die Regelung des Transportecs explodir- ‘barer Artikel auf Sisenbäbnen.

Großbritannien und Jrland. ) l (W. T. B) Im Unterhause erwiderte heute in Antwort auf mehrere Anfragen der Unt'er-Staats- sekretär Dilke: Die Konferenz habe einen einhelligen Beschluß gefaßt und sei über die vorgeschlagene Grenzlinie übereingekommen. Ueber die Schritte, wie der Konferenz- beshluß zur Kenntniß der Pforte und Griechenlands gebracht werden solle, sei noch nicht beschlossen ; die Unterhandlungen darüber seien noch im Gange. Das Mitglied O’'Donoghue

London, 1 Juli,

Von den Eigenthümern der FJesuitenhäuser in allen übrigen Orten Frankreichs ist in der nämlihen Weise vorgegangen worden. Der Polizeipräfekt hatte für heute die Ueber- führung des heiligen Sakraments, welches in der unter Siegel gelegten Jesuitenkirhe zurückgeblieben war, nach der Kirche von St. Sulpice angeordnet. Der mit der Ausführung be- austragte Polizeikommissär ließ dasselbe indeß, da eine große Menge, unter welcher sich auch mehrere Senatoren und Deputirte von der Rechten befanden, hinzu kam, nur_ nach der kleinen Kapelle des Ordenshauses überbringen. Die legitimistishe Rechte der Deputirtenkammer beshloß, über die Ausführung der Dekrete eine Jnterpellation an die Regierung zu rihten. Der Tag für die Einbringung der Jnterpellation ist noch nicht festgeseßt. N j

Der Bericht der Senatskommission für die Amnestievorlage gelangt morgen im Senat zur Verle- sung. Der Bericht spricht sih gegen die Gewährung einer vollen Amnestie aus. Die Berathung des Senats über die Amnestievorlage findet voraussihtlih am Sonnabend statt. Jn Deputirtentreifen nimmt man an, daß weder die Kammer noch auch die Regierung auf Gewährung einer beschränkten Amnestie eingehen werde.

Türkei. Konstantinopel, 29. Juni. (Pr.) Laut Berichten des französishen und englischen Konsuls in D)chedda nimmt auch der Aufstand der Araber immer größere Di- mensionen an. Christenverfolgungen sind an der Tagesord- nung. Die Saana ist den Aufständischen in die Hände ge- fallen; die türkishen Trupyen haben sich nach Hodedi am Rothen Meere zurückgezogen.

Dänemark. Kopenhagen, 29. Juni. (Hamb. A Die Berathung des Heeresgeseyes wurde auch heute nodc niht zu Ende geführt. Der von Zahle gestellte Antrag, die Vorlage nochmals einem Ausschusse zu überweisen, wurde mit 65 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten die Nechte und 6 außerhalb derselben stehende Mitglieder. Die Berathung wird heute fortgeseßt.

umänien. Bukarest, 30. Juni. (Pr.) Fürst Karl ist s Sinaja wegen eines abzuhaltenden wichtigen Minister- raths hier eingetroffen. Demeter Bratianu v Peg sih in den nähsten Tagen auf seinen Gesandtschaftsposten nah Konstantinopel. Das amtliche Blatt publizirt weitere Beförderungen von 56 Offizieren.

Amerika. Washington, 1. Juli. (W. T. B.) Die Schuld der Vereinigten Staaten hat im vergan enen Monat um 10 210 000 Doll. abgenommen. Jm Staats aße befanden sih ult. Juni 20 109 000 Doll. in Metall.

j j # Rab Nr. 12 des „Marine - Verordnungs -Blattes hat folgenden Inhalt; Signalinstrumente. Normalpreise für In- ventarienverluste. Reisekompetenzen. Krankenverpflegung. fle: Geldbeshaffung. Kommandanteninfstruktion nd O: B gungs-Reglement. Instruktion für Ver-valtung 2c. F “t waffen. Verpflegungszuschuß. Stewards, Köche und rgl, e Dampfkessel. Schiffsbücherkisten. Personalveränderungen.

ch Entziehung der Lagerstätte in einem mit einer Pritsche a Lotal verschärft werden, jedoch mit der Einschrän-

kündigte für morgen eine Anfrage darüber an, ob die Regie-

Benachrichtigungen.

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