1880 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Beim Reichsheere:

10) Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappen-Magazinanstalten, einschließlich der

Feldbâckereiämter, als: a. die Ses, b. die Feldmagazinrendanten, c, die Feldmagazincontroleure, d, die Feldmagazinassistenten.

11) Die oberen Beamten bei den Feld- und

Etappen-Lazarethanstalten, als: a. die Feldlazarethinspektoren, b. die H aaa renvanten, c. die Feldapotheker.

12) Die den Provinzial-Generalärzten \eigegebenen stellvertretenden Korps-Stabs8apot!eker und die

eld-Stabsapotheker.

13) Die oberen Beamten bei den Feld- und Etap-

V Tb tt als: a. die Telegraphendirektoren, b. die Telegrapheninspektoren, c. die Telegraphensekretäre, d, die Telegraphenassiftenten. 14) Bei dem Chef der Militärtelegra phie : die Telegraphensekretäre.

15) Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten,

als:

a. der Feld-Ober-Postmeister,

b, die Feld-Ober-Postinspektoren, . die S

. die Armee-Postinspektoren,

. die Feld-Postmeister,

. die Feld-Ober-Postsekretäre,

. die Feld-Postsekretäre,

. die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der

Post-Pferdedepots. 16) der Polizeidirektor im ours Hauptquartier. 17) die Intendantur-, oberen

zustand erklärt sind; ferner :

18) o und Württemberg: die Feldgeist-

en.

agazin-, Garnison- verwaltungs-, Lazareth- und Montirungsdepot- Beamten in Festungen, welche in Belagerur.gs-

B, Untere Militärbeamte

(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

1) Die Unterapotheker und Pharmazeuten ein- {ließli der einjährig-freiwilligen Pharma-

zeuten. 2) Preußen und Sachsen: die Militscküster. (Württewberg: siehe Ik. B. 11).

Außerdem im Kriege und 3) Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen und

der Kriegskafsen der Etappenbehörden.

4) Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher

bei den Feld- und Etappen-Magazinanstalten.

5) Die Auer bei den Feldpostanstalten. olizeibeamten im großen Hauptquartier

6) Die und bei den General-Etappeninspektionen.

7) Die chirurgishen Instrumentenmacher und die Apothekenhandarbeiter bei den Feld- und Etap-

pen-Lazarethanstalten.

8) Die Telegraphen-Vorarbeiter unr.d Arbeiter bei

der Feld- und Etappen-Telegrayhie. 9) Die Feldpostillone bei den Fe!dpostanstalten.

10) Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison-, Lazareth- und Montirungsdepot - Verwaltungen in Festungen, welhe in Belagerungszustand

erklärt sind; ferner : 11) Württember g: die Feldküster.

111, Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgeseßten untergeordnet sind.

1) Die Marineküster.

2) Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine zur Verrichtung dienstliher Funktionen einge- siften unteren Civilbeamten, sowie die unter IIL. B. 6 bis 10 genannten Militärbeamten

der Marine.

hrend des mobilen Zustandes.

A. Obere Militärbeamte (im Offizierrange).

1) Preußen:

der Generalauditeur der Armee und die

Räthe (Mitglieder) des Generalauditoriats. Sachsen:

der Generalauditeur als Vorstand des Ober-

Mos und der Ober-Kriegsgerichts-

rath. Württemberg: der Generalauditeur und die Räthe (Mit- glieder) des Ober-Kriegs8gerichts. 2) Bei den Militär-Intendanturen : a, die Intendantur-Räthe } soweit dieselben und Affsessoren, nicht unter die b, die Referendarien, c. die Sekretäre

fallen. d, die Registratoren,

0. die Sekretariats- und Registraturassistenten ;

der Intendant der Armee,

die vortragenden juristishen Räthe des

Kriegsministeriums,

die Expedtenten, Kalkulatoren, Registrato- rei und eéxpedirenden Sékréetäre des

Kriegsministeriums. Württemberg:

die Räthe, die Sekretariats- und Registratur- beamten des Kriegsministeriums (einschließ-

lih Sekretär des Ober-Kriegsgerichts), die Beamten des Kriegszahlamts : a, der Kriegszahlmeister, b, der Kassirec, c, der Buwbhalter, d, der Assistent,

der Intendantur- und Baurath und der Bau-

inspektor. 3) Preußen:

der evangelishe und ver katholische Feldprobst

der Armee.

Kategorie Il. A. 1

| 1) Die Marine-Intendanturräthe

2) Die Marine-Intendaaturafsesso-

ren,

3) Die Marine - Intendanturrefe-

rendarien,

4) Die Marine-Intendantursekre-

täre,

5) Die Marine-Jntendanturregistratoren,

6) Die Marine - Intendantur - Sekretariats- und Registraturassistenten,

7) Die Oberlootsen der Marine, soweit dieselben nicht unter die Kategorie I. À, 1 fallen.

8) Die Direk-

toren,

Ingenieure,

10) Die Inge-

nieure,

11) Die Unter- )

Ingenieure,

12) Die Kon-

\truktious- zeichner,

13) Die Ober-

meister (Oberwerk- meister),

14) Die Marine-

Rendanten,

15) Die Werft-

Betriebs- sekretäre,

Bei der Marine:

4) Preußen: A i Die im mobilen Büreau des Belepoutiailters 20) Die Ober-Inge-] Hafen-, si befindenden Räthe, sowie d bilen Büreaus des Kriegsministers und des | 21) Die Ingenieure, und vortragenden General-Adjutanten des Kai- | 22) Die Unter-Inge-} Schiffbaues, soweit fers zugetheilten Geheimen expedireuden nieure, dieselben e Geheimen Registratoren u1d | 23) Die Konstruk- niht zu den Geheimen Kanzleisekretäre. tionszeichner, unter 5) Bei den stellvertretenden Intendanturen : 24) Die Obermeister die Expedienten und Kalkulatoren, (Oberwerkmeister), f bis 15 und

heren Beamten und Behörden

dieselben nit

Beim Reichsheere : Bei der Marine:

der Bekleidungs-

16. Die Marine-Rendanten, und Proviant- 17. Die Marine- Kontroleure verwaltung,

i : (welche si zur Zeit 18. Die Bureau-Assistenten, in diesen Ske

befinden.

Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.

19) Die Direktoren, } des Marine- ]

e den mo- nieure, Maschinen-

A S 25) die Marine-Ren- IT. A. 8 aguf-

Sach sen: der stellvertretende Intendant. danten, geführten

26) Die Werft-Ver- bei den Kategorien waltungssekretäre,| Werften, gehören.

27) Die Werft - Be- triebssekretäre,

28) Die Werft-Sekre- tariatsassistenten, / )

29) Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi- ralität sib befindenden etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Admiralität.

20) S etatémäßigen oberen Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, Be Re in Belagerungszustand erklärt worden

nd. 31) Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civil-Ober- lootsen.

B. Untere Militärbeamte

(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

1) Die Loosen, 2) Die Matecialienverwalter, [beim Marine - Loot-» 3) Die Maschinisten, sen- und Betonnungs- 4) Die Sciffsführer, | wesen. 5) Die Steuerleute,

( Zu 6 bis 10

bei den Werften, welche ror dem

6) Die Marine-]|1. April 1880 in diese Stellen ein- zeichner, getreten sind.

7) Die Werk-|Die an Bord einges{ifften Beams meister, ten der genannten Kategorien stehen

3) Die Werft-jim doppelten Unterordnungsver- Büreaa- Assi-) hältnisse. Siehe II. B. 2, stenten, Zu 8.

9) Die _Maga-sDie Werft - Büreau - Assistenten, zin-Dberauf-|welche vom 1. April 1880 ab in seher, Stellen von Werftschreibern ein- Die Maga- [getreten sind bezw. noch eintreten zinaufseher, |sollten, besißen auc in leßteren

Stellen die Eigenschaft als

Î Militärbeamte.

11) Die Magazinaufseher der Beklcidungs- und Proviantverwaltung, welhe sich zur Zeit in diefen Stellen befinden.

: Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.

12) Die Marinezeicner,

Die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus | 13) Die Werkmeister, soweit diesel des Kriegs-Ministers und des vortragenden | 14) Die Werftschreiber, Cet General-Adjutanten des Kaisers.

15) Die Werft- Hülfs- A

schreiber, ;

| 16) Ai e en Ba, E d D s

ufseher, n

17) Die Viagain «Aa (q, Fire eyer, E

18) Die Magazin-Hülfs- hören. aufseher,

19) Die Schleusenmeister,

20) Die Swhleusenmeisiergehülfen,

21) Die Dock-, Krahn-, Takel- und Sprizenmeister,

22) Die Bauschreiber,

23) Die Hülfsbauschreiber,

24) Die Dock- und die Brückenwärter,

25) Die Werftportiers,

26) Die Werft-Büreau- und Kassen- | diener,

27) Die Werftbootsleute,

28) Die Führer von Werftfahrzeugen,

29) Die Werftmasthinisten,

30) Die Bauaufseher,

31) Die Hülfsbauaufseher,

32) Die Werftkanzlisten,

33) Die Werftfeuermeister,

34) Die Hülfszeichner,

39) Die Lootsenaspiranten, |

bei den Werften.

36) Die Untersteuerleute, ; |

37) Die Zimmerleute, aóoties, Doe

38) Die Köche, H Praade

39) Die Heizer, | nungêwesen.

40) Die Matrosen, 5

41) Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi- miralität sich befindenden etatsmäßigen Civil- Unterbeamten der Amiralität.

42) Die etatsmäßigen unteren Civyilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriezshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden

find. 43) Die auf Kriegs\ciffen fungirenden Cioillootsen- und Civillootsenaspiranten.

\ ves Maris)

9) Die Ober- f? zu 8 bis 14, welche vor

d. 1. April

dieseStelle eingetreten

d ein- SÉif u. Bord ein

welche vor d. 1. April

mittags um fünf Uhr welcher der Eintritt au Berlin , den

Der vorsißende Sekretar der Königlichen Akademie der Wissenschaften.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigsi geruht :

den Landgerichts-Rath Küster zu Stettin zum stellvertretenden richterlihen Mitgliede des Bezirksverwaltungsgerichts daselbst auch für die Dauer seines gegenwärtigen Hauptamtes am Siße des leßteren, und den Gerichts-Assessor Woll mar in Lüneburg zum Amtsrichter zu ernennen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und

Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Wissenschaften. Die Königliche Akademie der Wissenschaften hält am Donnerstag, den 8. Zuli, Nach- , eine öffentlihe Sißung zur Feier des Leibnizischen Jahrestages, zu ch oshÿne besondere Einladung dur Karten freisteht.

«uli 1880.

A. Auwers,

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität

zu Berlin. DelanntmaGuUng S

Zu Michaelis dieses Jahres kommt ein Beuth-Stipendium im Betrage von 1200 4 jährlich auf fünf Jahre bei der hiesigen Königlichen Universität zur Vergebung. i

Die Bewerber, würdige Studirende, müssen einer der vier Fakultäten, oder der hiesigen Bauakademie angehören. Bei det Verleihung ist durh das Testament der Stifterin den Nachkommen mehrerer in demselben bezeichneten Familien unbedingtes Vorzugsreht gegeben und in zweiter Linie soll den Eingeborenen der Vaterstadt der Erblasserin, Cleve, ein Vorzugsrecht zustehen.

Der A leeres Stipendiums ist verpflichtet, mindestens ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studiren, die übrige Zeit kann er sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, und das Stipendium auch na beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintritt. :

Die Bewerber haben sich vom heutigen Datum an, inner- halb drei Monaten zu melden.

Berlin, den 30. Juni 18890. E

Rektor und Senat der Königlichen Universität. Beseler.

Justiz-Ministerium.

Der Amtsrichter Boehncke in Johannisburg ist in Folge seiner Ernennung zum Garnison-Auditeur aus dem Civil- Justizdienst geschieden. : :

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt : dem Amts- N Sitt in Cöln und dem Amtsgerichts - Rath

üster in Calbe a. Milde mit Pension, dem Amtsrichter Freiherrn Wolff von Gudenberg in Oldendorf behufs Uebertritts zur ständishen Verwaltung, dem Notar , Justiz- Rath Berendes in Eilenburg und dem Notar, Justiz-Rath Dippe in Tilsit. L

Der Amtsgerichts-Rath Ramisch in Groß-Strehliß und der Amtsgerichts-Rath Bode in Cassel sind in den Ruhestand getreten.

Jn die Liste der Rechtsanwälte is eingetragen: der Rechtsanwalt Becker in Bockenheim bei dem Ober-Landes- geriht in Frankfurt a. M. : :

Der Rechtsanwalt Gruwe in Neustadt - Magdeburg, früher in Osterwieck, hat sein Amt als Notar niedergelegt.

Der N e z. D. Jürgen sen in Kiel, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Putz e in Liegniß und der Nehtsanwalt Dr. Schottländer in Frankfurt a. M. sind gestorben.

Ministerium sür Landwirthschaft, Domänen N und Forsten. : Dem Grundbesißer Bochynek zu Sukowiß, Kreis Cosel, ist die in Silber ausgeprägte Gestüt-Medaille verliehen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisherige Regierungs-Baumeister Oskar Graß- mann ist als Königlicher Kreis-Bauinspektor zu Rawitsch, Regierungsbezirk Posen, angestellt worden.

Personalveränderungen.

Königlih Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere. Ems, 24. Juni. Ritter, Pr. Lt. à la

3uite des Inf. Regts. Nr. 30, unter vorläufiger Bela}. in seinem |

Kommando als Adjut. bei der 31. Inf. Brig., zum überzähl. Hauptm. befördert. v. Heydebreck, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 15, unter Belass. in se:nem Kommando als Adjut. bei dem Gen. Kommando des VIIT. Armee-Corps, in das Inf. Regt. Nr. 23 verseßt. v. Use- dom, Hauptm. vom Jäger-Bat. Nr. 14, dem Bat., unter Beförder. zum überzähl. Major, aggregirt. v. Bredow, Pr. Lt. vom Iäâger- Bat. Nr. 5, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 41. Inf. Brig. und unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Jäger-Bat. Nr. 14 verseßt. Graf v. Blücher, Sec. Lt.

- vom Jäger-Bat. Nr. 5, zum Pr. Lt. befördert. Kettler 1, P LD,

vom Inf. Regt. Nr. 95, unter Stellung à la suite dieses Regts, als Adjut. zur 41. Jnf. Brig. kommandirt. Buttmann, Sec. Lk. »om Inf. Regt. Nr. 95, zum Pr. Lt. befördert. v. Mutius, Oberst-Lt. und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, zum Feld-Art. Regt. Nr. 24, behufs Vertretung des beurlaubten Regts. Commandeurs, kommandirt.

Nichtamlkliches. Deutsches eich.

Preußen. Berlin, 3. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern Nachmittag mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin eine Spazier- fahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei.

Die Großherzogin ist heute Vormittag um 103/, Uhr nach Cassel abgereist. Se. Maiestät der Kaiser gaben Socbft derselben das Geleit bis zum Bahnhofe.

- -

Die Botschafterkonferenz ist vorgestern ges {lossen worden.

Die heutige 25. Sißung des Herrenhauses eröff- nete der Präsident Herzog von Ratibor um 111/, Uhr und verkündete dem Hause den sür die Gratulation zu der Verlobung S. Königlichen Hoheit des Prinzen Wil- helm eingegangenen Dank der Allerhöchsten Herrschaften. …, Auf der Tagesordnung stand der mündliche Bericht der X11. Kommission über den aus dem Abgeordnetenhause einge- ebenpoliti feu, betreffend Abänderung der irhenpolitischen Gesetze. Der Referent der Kommission Herr Adams empfahl die unveränderte Annahme der Vorlage. Jn der Kommission seien sämmtliche Amendements mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt worden. Die Kommission betrahte die Vorlage als einen wichtigen Schritt zum Frieden, in der Erwartung, daß auch von der anderen Seite entgegen- lommende Schritte geschehen würden, Die Regierung wolle nicht durch den Versuch der Wiederherstellung ein es Artikels das Schicksal der ganzen Vorlage in Frage stellen. Der

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer

beschränkte sich darauf, den Standpunkt der Staatsregierung zu der Vorlage darzulegen. Als die Regierung si veranlaßt ge- lehen habe, den Ansturm der vatikanischen Tendenzen abzuschlagen habe ihr fern gelegen, einen Konflikt mit der katholischen Kirche heraufbeshwören zu wollen; daß dieser Konflikt nicht habe vermieden werden können, beklage die Staatsregierun am meisten. Die Vorlage enthalte ]einen Versuch zum Ausgleih. Den katholishen Mitunterthanen solle das gewährt werden, was ohne Verleßung der unveräußerlichen Rechte des Staates gewährt werden könne. Auf diesem Standpunkt beruhe die Vorlage. Daß auf Grund des Artikels 4 jeder Bischof zurückehren könne, sei eine arge Unterstelung: es sollte dadurch nur die geseßlihe Möglichkeit der Rückehr gewährt werden. Die Vorlage sei von zwei diametral entgegenstehenden Gesichts- punkten angegriffen worden; auf der einen Seite habe man behauptet, die Staatsautorität werde vernichtet, auf der anderen Seite: man übergebe die katholishe Kirhe mit ge- bundenen Händen und Füßen der Willkür des Staates. Die Staatsregierung glaube durch diese Vorlage nicht die Jnteressen des Staates zu schädigen, sondern einen Frieden mit der Kirthe herzustellen. Der Rest der Vorlage sei immer noch ein nüßglihes Ver- waltungsgeseß, und es sei Pflicht der Regierung, auch das kleinste Hülfsmittel nicht zurü&zuweisen, um den Beschwerden der katholishen Mitbürger abzuhelfen. Er bitte daher, die Vorlage unverändert anzunehmen ; dieselbe werde in legaler Weise, den Jnteressen des Staates gemäß angewendet werden. Herr Dove erklärte dagegen: der Protestantismus föónne nur durh eine starke Staatsgewalt gesihhert werden. Die römische Kirche stelle sich über den Staat. Er halte es für absolut unmöglich, daß Bischöfe roieder auf ihre Stühle zurückehren dürften, die die Maßnahmen der preußishea Staalsregierung gegen die Kurie mit den Christenverfolgungen eines Nero veralihen hät- ten Erst sei die röômishe Kurie bescheiden in ihren Forderungen gewesen ; jezt weise sie die weitgehendsten Anerbietungen zurück; Rom werde von keinem Staate befrie- digt werden. Er halte die Vorlage unbedingt für eine \{chwere Niederlage der Regierung, könne derselben daher nicht zu- stimmen. Der Redner ging sodann auf die Entwickelung des Kampfes zwischen Staat und Kirche näher ein, beleuchtete die Maigeseße und dvetonte stets die unreräußerlichen Rechte des Staa: es. Bei der Maigeseßgebung habe man den Fehler be- gangen, daß dieselbe für die evangelische wie für die katho- lishe Kirche gelte, obgleih beide in ihren Anschauungen und Zwecken so weit auseinander gingen. Nachdem der Redner noch die Artikel im Einzelnen der Betrachtung unter- zogen, bat er schließlich, die Vorlage abzulehnen. Bei Schluß des Blattes hatte der Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten von Puttkamer das Wort.

Von verschiedenen Seiten sind Zweifel darüber ange- regt worden, wie im Geltungshereihe des Allgemeinen Land- rechts die Fundsachen polizeilich zu behandeln seien, nal- dem durch den §. 23 des zur Deutschen Civilprozeßordnung eclassenen preußishe.n Ausführungsgeseßzes vom 24. März 1879 die 88. 23 bis 48, 57 bis 60, 76 bis 80 des Allgemeinen Landrechts Thi. T. Tit. 9 durch die an deren Stelle geseßten Bestimmungen abgeändert und die #88. 49 lis 56 a. a. O. aufgehoben worden sind. Jn Folge dessen hat -der Minister des Fnnern den Königlichen Regierungen dur Cirkularerlaß vom 16. v. M. Nachstehendes eröffnet :

Durch den gedachten 8. 23 des Geseßes vom 24. März 1879 ist in der dem Finder nach §8. 20 und 22 des Allg Landrehts Thl. l, Tit. I obliegenden Verpflichtung, den Fund der Polizeibehörde anzuzeigen und bestimmt anzugeben, wie und wo er zum Besize der gefundenen Sache elangt sei, nichts geändert worden. Die Polizei- Pebiden haben über diese Anzeigen vollständige Ver- zeichnisse zu führen und dem Verlierer einer Sache auf Nachfrage über die erfolgte polizeiliche Anmeldung des Finders Auskunft zu ertheilen. Um dem Verlierer die Geltendmachung seines Anfpruchs auf die gefundene Sache zu erleichtern, empfiehlt es sid, daß die Polizeibehörden da, wo besondere Verhältnisse nit entgegenstehen, ein Verzeichniß der ange- meldeten Funde an der zu Bekanntmachungen der Polizei- behörde bestimmten Stelle des Polizeilokals einen an- gemessenen Zeitraum hindurch aushängen, ohne daß jedoh hierfür Kosten erhoben werden dürfen. Mit der Aufbewahrung der gefundenen Sachen haben sich die Poli- zeibehörden nicht zu befassen. Die nah den 88. 23 bis 25 des A. L. R. Thl. T. Tit. 9 dem Richter zustehende Befugniß, die gefundene Sache gerichtlich in Verwahrung zu nehmen oder die Verwahrung dem Finder unter ens von Vorschriften über die Art der Verwahrung zu übertragen, ist dur den 5. 23 des Geseßes vom 24, März 1879 der Polizeibehörde in analoger Weise niht eingeräumt. Will der Finder sich der Aufbewahrung nicht unterziehen, so bleibt ihm überlassen, seiner Verpflichtung, die gefundene Sache an den ihm unbekannten Eigenthümer abzuliefern, wie jeder andere Sqhuldner, der sich einer Ver: pflihtung aus einem in der Person des Gläubigers lie- genden Grunde nicht entledigen kann, durch gerichtliche Hinter- legung Genüge zu leisten. Andererseits ist selbstverständlich niht ausgeschlossen, daß der Polizeibe&,örde nah Maßgabe der §8. 94, 95, 98 der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 die vorläufige Beshlagnahme der gefundenen Sache in den- jenigen Fällen zusteht, in welhen der Verdacht der Unterschla- gung dieser Sache begründet erscheint (8. 246 des Strafgeseßz- buchs), Ob der Finder bei dem Gerichte das Aufgebot einer gefundenen Sache bezw. den zulässigen Verkauf einer gefun- denen Sache beantragen will, unterliegt nah 8. 23 Absaß 2 und 3 des Geseßes vom 24, März 1879 lediglich seiner Entschließung Ueber die Ansprüche des Verlierers, bezw. der Ortsarmenfkasse auf Herausgabe einer gefundenen Sache, sowie über die Gegenansprüche des Finders, insbesondere den Anspruch auf Finderlohn haben die Polizeibehörden nit zu entscheiden, da diese Ansprüche privatrechtliher Natur sind, daher durch polizeilihe Einwirkung dem Rechtswege vor den ordentlihen Gerichten niht entzogen werden können. Um jedoh den Ortsarmenkassen Ae zu geben, den ihnen etwa nah 88. 44 bis 48 des A. L, R. Theil 1. Titel 9 zu- stehenden Anspruch auf gefundene Sachen geltend zu machen, haben die Polizeibehörden die Verwaltung der Ortsarmenkasse von den eingehenden Anzeigen über gefundene Sachen in Kenntniß zu seßen, auch derselben mitzutheilen, ob si Per- sonen zu den gefundenen Sachen als Eigenthümer polizeilich gemeldet haben. Die Königlichen Regierungen werden ver-

anlaßt, die Polizeibehörden Jhres Bezirks hiernach mit An- weisung zu versehen.

Gegen die Versäumung einer Frist zur Ein- legung eines Rechtsmittels kann nah 8. 44 der Straf- prozeßordnung die Wiedereinsezung in den vorigen Stand beansprucht werden, wenn der Antragsteller dur Naturereig- nisse oder andere unabwendbare Zufälle an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. In Bezug auf diese Bestim- mung hat das Neichsgericht, Ill. Strafsenat, durch Er- kenntniß vom 28. April d. J. ausgesprochen, daß das Ver- sehen des Anwalts, vermöge dessen er ohne genügende Legiti- mation für den Angetlagten die Revision angemeldet und be- gründet hat, in Folge dessen die Revision als unzulässig ver- worfen wurde, kein unabwendbarer Zufall im Sinne des 9. 44 Str. P. O. ist und dem Angeklagten keinen Anspruch auf die Wiedereinsezung in den vorigen Stand gewährt.

Entfernt sih ein Fremder auf die Aufforderung des Berechtigten aus dessen Wohnung nicht sofort, sondern nah kurzem Zögern, so ist er, na einem Erkenntniß des Reihsge - richts, II. Strafs., vom W. April d. J., nicht wegen Hau 8- friedensbr us zu bestrafen, wenn er dur sein Verhalten bekundet hat, daß er sich durch das Zögern nicht mit dem erlassenen Verbote in Widerspruch seßen wollte und dasselbe auch nah kurzer Frist befolgte.

Der Disziplinarhof für nihtrihterliche Beamte trat heute zu einer Sigzung zusammen.

Der General der Kavallerie von Rauch, Chef der Land-:-Gensd'armerie, ist von einer mehrwöchentlihen Jnspizi- rungsreise hierher zurückgekehrt.

Der General-Lieutenant von Dannenberg, Com- mandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Division, hat einen mehr- wöchentlichen Urlaub nach Marienbad und der Priegniß an- getreten.

S. M. S. „Luise“, 8 Geschüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Schering, hat am 3. Zuli cr. von Hong- kong die Heimreise angetreten.

Württemberg. Stuttgart, 1. Juli. (St.-A. f. W.) Jhre Majestät die Königin hat sih heute zum Sommer- aufenthalt nach Friedrichshafen begeben.

Hessen. Darmstadt, 1. Juli. (D. Ztg.) Die Erste Kammer der Stände vertagte sih heute nah Annahme des Bauordnungsgeseßes auf unbestimmte Zeit.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. Juli. (W. T. B.) Fürst Milan von Serbien ist heute Abend nah Ems abgereist. Se. Majestät der Kaiser hat dem Minister Prazat die Geheimrathswürde verliehen.

Sbweiz. Bern, 1. Juli. (N. Zür. Ztg.) Der Ständerath stimmte heute bei der Berathung des Ge- heimmittelgeseßes mit 15 gegen 13 Stimmen, wel leßtere für definitives Festhalten an der Rükweisung an den Bundesrath waren, dem Abweisungsbeschlusse des National- raths bei und beschloß, am Sonnabend die Session zu \hlie- ßen und am 29. November sie wieder zu eröffnen.

Die ganze gestrige Sißung des Nationalraths wurde cusgefüllt mit der Berathung der zwei ersten Artikel des Beseßes über die Stempelung der Gold- und Sil[- berwaaren. Art. 1, welcher die Kontrole für Waaren von einem gewissen Feingehalt obligatorisch macht, wurde mit 59 gegen 12 Stimmen wesentlich nach dem Vorschlage der Kon- niission angenommen.

Belgien. Brüssel, 2. Juli. (W. T. B.) Jn dem Erlaß des Ministers derA uswärtigen Angelegen- heiten an den belgishen Gesandten beim Vatikan, betreffend den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum päpstlichen Stuhle, heißt es: Die Aufrechterhaltung der Ge- sandtschaft war möglich, ja sogar nüßlich, so lange der Papst den Kämpfen fern blieb, die in Belgien von den Bischöfen gegen die Geseße und nationalen Jnstitutionen erregt wurden, und seinen Einfluß dazu verwandte, die Feindseligkeiten zu mildern. Die Aufrechterhaltung der Gesandtschaft wurde aber unmög- lih von dem Augenblicke an, wo der Papst zum Widerstand gegen die Staatsgeseße ermuthigte. Obwohl er mit angesehen hatte, wie excessiy und inopportun die von den Bischöfen be- züglich des Schulgeseßes getroffenen Maßnahmen waren, giebt der Papst jeßt in Folge einer unbegreiflihen Aenderung seiner bisherigen Haltung den von den Bischöfen erlassenen nstruk- tionen seine Zustimmung. Unter diesen Umständen hält es die Regierung für ihre Pflicht, die Gesandtschaft abzuberufen.

Antwerpen, 2. Juli. (W. T. B.) Die hiesige Kom- munalverwaltung hat für nähsten Sonntag an welhem Tage die Katholiken ihren am 8. v. M. errunge- nen Wahlsieg zu feiern gedahten jede öffentliche Kund- gebung untersagt und jedwede Ansammlung von mehr als 5 Personen auf den öffentlihen Straßen verboten.

Großbritannien und Jrland. London, 2. Zuli. (W. T. B.) Jm Unterhause nahm Bradlaugh heute, nachdem er eine Erklärung an Eidesstatt abgegeben hatte, seinen Siß im Hause ein. Jn Beantwortung der gestern vom Deputirten O'Donoghue angekündigten Anfrc.ge er- klärte der Üntev-Stadtaltetin Dilke: es gebe keinen Präzedenzfall, daß einer fremden Regierung wegen Aus- weisung von Jesuiten Vorstellungen gemaht worden wären. Auch habe kein britischer Unterthan, der von der durch die französishe Regierung verfügten Aus- weisungsmaßregeln betroffen worden, bisher den Schuß seiner heimishen Regierung nachgesucht. Auf eine An- frage Richards erwiderte Gladstone: über die jüngst erwähnten Versuhe Lord Clarendons im Fahre 1870, den Beginn einer Abrüstung herbeizuführen, befinde sich im Auswärtigen Amte nur ein Schriftenwechsel mit Frankreich. Ueber den bezüglihen Meinungsaustaush mit

eutshland sei kein Schrifstenwehsel vorhanden, weil die An- gelegenheit vermuthlich niht amtlich verhandelt worden sei. Eine Vorlegung der Schriftstücke, die nur eine einseitige sei, empfehle sich daher um so weniger, als sie zu irrigen Schluß- folgerungen und polemischen Kontroversen führen könnte.

(Allg. Corr.) Großbritanniens Staats- einnahmen in dem am 30, Juni abgelaufenen ersten Quartale des neuen Finanzjahres betragen 19 619 058 Pfd. Sterl. gegen 18 922 050 Pfd. Sterl. im entsprechenden Heitraum des vorhergehenden Jahres, was eine Zunahme von 697 008 Pfd. Sterl. darstellt. An diesem Zuwachs