1880 / 154 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Beim Reichsheere:

10) Die oberen Beamten bei Etappen-Magazinanstalten, Feldbäckereiämter, als:

a. die Em, b. die Feldmagazinrendanten, c, die Tae R eem nalonrs, d, die Feldmagazinassistenten.

11) Die oberen Beamten bei den Feld-

Etappen-Lazarethanstalten, als:

a, die Feldlazarethinspektoren, b. die Feldlazarethrendanten, c. die Feldapotheker.

12) Die den-Provinzial-Generalärzten beigegebenen

stellvertretenden Korps-Stabsäpotheker und die e Er. 13) Die oberen Beamten bei den Feld- und Etap- pen-Telegraphenbehörden, als: a. die Telegraphendirektoren, b, die Telegrapheninspektoren, c. die Telegraphensekretäre, d. die Telegraphenassistenten. f 14) Bei dem Chef der Milikärtelegra phie: die Telegraphensekretäre. :

15) Je oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, als:

. der Feld-Ober-Postmeister,

. die Feld-Ober-Postinspektoren,

, die e ice

den Feld-

und

. die -Armee-Postinspektoren, . die Feld-Postmeister, ._die eid b ene Pos eTretäre, „die Feld-Postsekretäre, U . die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der ost-Pferdedepots. 16) ‘der Polizéidirektor im’ großen Hauptquattier. 17)’die \Intendantur-, oberèn Magazin-, ‘Garnison- erwaltungsë-,'Lazareth- und Montirungsdepot- eamten in Festungen, welche in Belagerungs- zustand erklärt find; ferner : j 18) A und Württemberg: die Feldgeist- en.

und eins{ließlich der

B, Untere Militärbeamte (im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

1) Die Unterapotheker und Pharmazeuten ein- lend der einjährig-freiwilligen Pharma- zeuten.

2) Preußen und Sachsen:

die Militärküster. (Württemberg: siehe II. B. 11).

Außerdem im Kriege und

3) Die Kafsendiener bei den Feldkriegskassen und den Kriegskassen der Etappenbehör en.

4) Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher bei dea Feld- und Etappen-Magazinanstalten.

5) Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.

6) Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei den General-Etappeninspektionen.

7) Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apothekenhandarbeiter bei den Feld- und Etap- pen-Lazarethanstalten. i

8) Die Telegraphen-Vorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- und Etappen-Telegraphie.

9) Die Feldpostillone bei dea Feldpostanstalten.

10) Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison-, Lazareth- und Montirungsdepot - Verwaltungen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind;

ferner : 11) Württember g: die Feldküster.

III,

der Marine.

untergeordnet sind.

A. Obere M

ilitärbeamte

(im Offizierrange).

1) Preußen: der Generalauditeur der Armee und die Räthe (Mitglieder) des Generalauditoriats. Sachsen: der Generalauditeur als Vorstand des Ober- o aaen und der Ober-Kriegsgerichts- rath. Württemberg: der Generalauditeur und die Räthe (Mit- ólieder) ‘des Ober-Kriégsgerichts. 2) Bei den Militär-Intendanturen : . die Intendantur-Räthe } ‘soweit dieselben und Affsessoren, nicht unter die . die Referendarien, Kategorie II. A. 1 . die Sekretäre fallen. . die Registratoren, . die Sekretariäts- und Registraturassistenten ;

der Intendayt der Armee

die vorträgenden juristischen Räthe des Kriegsministeriums,

die Erpedtenten, Kalkulatoren, Registrato-

ren Und ‘expedirtenden Sekretäre des Kriegsministeriums.

Bor EMPEEAZ

die Räthe, die Sekretariats- und Registratur- beamten des. Kriegsministeriums (einshließ- lich Sekretär des Ober-Kriegsgerichts),

die Beamten des Kriegszahlamts;

a, der. Kriegszahlmeister,

Þ, der Kassirer,

c. der Buchhalter,

d, der Assistent,

der Intendantur- und Baurath und -der- Bau- inspektor.

3) Preußen: er evangelishe und der katholische Feldprobst der Armee.

| 1) Die Marine-Intendanturräthe

ren.

rendarien,

täre,

8) Die D toren, 9) Die Ober- genieure, 10) Die Inge- nieure, 11) Die Unter- Ingenieure, 12) Die Kon- \truktions- eichner, ie Ober- meister (Oberwerk- meister), 14) Die Marine- Rendanten, 15) Die Werft- Betriebs- sekretäre,

irek-

13)

Bei der Marine:

1) Die Marineküster. 2) Die auf Swiffen und Fahrzeugen -der Marine zur Verrichtung dienstliher Funktionen Me \{ifften unteren Civilbeamten, sowie die unter IIL. B, 6 bis 10 ‘genannten Militärbeamten

hrend des mobilen Zustandes.

2) Die Marine-Intendanturaf\e}so-

3) Die Marine - JIntendanturrefe- 4) Die Marine-Intendantursekre-

ne -Hafen-, Masthi- nen-, Schiff- u. Garnison- baues,

bei den Werften,

dies

/

zu 8 bis 14, welche vor d, 1; April 1880 in dieseStelle eingetreten nd;

u 15, welche vor d. 1. April

1880

Wersft- sekretäre waren.

Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgeseßten höheren Beamten und Behörden

soweit elben nicht

unter die f Kätegorie

IT A “1 fallen.

5) Die Marine-Intendanturregistratoren,

6) Die Marine - Intendantur - Sekretariats- und Registraturassistenten,

7) Die-Oberlootsen der Marine, soweit dieselben nicht unter die Kategorie I. A. 1 fallen.

des Mari-)

Die am Bord ein- geschifften Beamten der R ategorien stehen im doppelten Unter- ordnungs- bältnif ältniffe. Siehe L A 0;

Beim Reichsheere:

Bei der Marine:

der Bekleidungs-

: : und Proviant- 16. Die Marine-Rendanten, verwaltung,

17, Die Marine: Kontroleure, ; 18, Die Bureau-Assistenten, T D | E as

befinden.

« lAußerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.

So e 4) Preußen: : Die im mobilen Büreau des Kriegsministers fd befindenden Räthe, sowie _ die den mo- ilen Büreaus des Kriegsmitisters und des e TAÏ E tañten O KE lers etheilten mgen - éxpedireuden Sekrelüce, Midi Registratoren u1d Geheimen Kanzleisekretäre. 5) Bei den stellvertretenden Intendanturen : die Expedienten und Kalkulatoren, ferner #8 Sah sen: der stellvertretende Intendant.

19) Die Direktoren,

20) Die Ober-Inge- nieure,

21) Die Ingenieure,

22) Die Unter-Inge- nieure, )

23) Die “Konstruk-) tionszeihner,

24) Die Obermeister (Oberwerkmeister),

25) die Marine-Rcn- danten,

26) Die ‘Werft-Ver- waltungss\ekretäre,

27) Die Werft - Be- triebssekretäre,

28) Die Werft-Sekre- tariatsassistenten, } ) Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi- ralität fich befindenden etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Admiralität.

30) Die etatömäßigen oberen Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegöhafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden

sind. 31) See Kriegss{ifen fungirenden Civil-Ober-

des Marine- Hafen-, Maschinen- Und Swhiffbaues,

Es E:

soweit dieselben nticht zu den unter Im A 8 bis 15 und IL A, 8 guf- geführten Kategorien gehören.

bei den Werften,

lovtfen.

i B. ¡Untere Militärbelamte { (im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

1) Die Loosen, 2) Die Matecialienverwalter, [beim Marine - Loot- 3) Die Maschinisten, sen- und Betonnungs- 4) Die Sciffsführer, | wesen. 5) Die Steuerleute,

( Zu 6 bis 10

bei den Werften, welche vor dem 1, April 1880 in diese Stellen ein- getreten sind. Die an Bord einge\cifften Beame- ten der genannten Kategorien stehen im doppelten Unterordnungsver- hältnisse. Siehe I1I. B. 2.

Zu 8. Die Werft - Büreau - Assistenten, welche vom 1. April 1880 ab in Stellen von Werftschreibern ein- getreten sind bezw. noch eintreten sollten, besißen au in leßteren Stellèn ‘die Eigenschaft als Militärbeamte. 11) Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Proviantverwaltung, wel{he sich zur Zeit in diesen Stellen befinden.

6) Die Marine- zeichner,

7) Die Werk- meister,

8) Die Werfst- Büreau- Affsi- ftenten,

9) Die Maga-

zin -ODberauf-

seher,

Die Maga-

zinaufseher,

10)

, "Außerdem imêKriege undf während des mobilen Zustandes.

1) Preuße... _

#9 &. Die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus /: des Kriegs-Ministers und des vortragenden E General-Adjutanten des Kaisers.

12) Die Marinezeichner,

13) Die Werkmeister,

14) Die Werft\chreiber,

15) Die Werft- Hülfs- \chre1ber,

16) Die Magazin - Ober- Aufseher,

17) Die Magazin - Auf-

seher, 18) Die Magazin-Hülfs- aufseher, 19) Die S(leusenmeister, 20) Die Schleusenueisiergehülfen, 21) Die Dock-, Krahn-, Takel- und De 22) Die Bauschreiber, 23) Die Hülfsbauschreiber, 24) Die Dock- und die Brückenwärter, 25) Die Werftportiers, |

soweit diesel- ben nicht zu den unter IIT, - B. 6 bis 10 und B: 2 aufs geführten Kategorien ge- hören.

26) Die Werft-Büreau- und Kassen- diener,

27) Die Werftbootsleute,

28) Die Führer von Werftfahrzeugen,

29) Die Werftmasthinisten,

30) Die Bauauffséher,

31) Die Hülfsbauaufseher,

32) Die Werftkänzlisten,

33) Die Werftfeuermeister,

34) Die Hülfszeichner,

35) Die Loptfenaspiranten, |

bei den Werften.

36) Die Uitersteuetleute, 31) Die Zimmerleute, 38) Die Köche,

39) Die Héizer,

40) Die Matrosen, 1

41) Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi- miralität sich befindenden etatsmäßigen Civil- Unterbeamten der Amiralität.

42) Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine’ in folhèen Marine-Kriezshafengebieten, pu in Belagerungszustand erklärt worden

nd.

43) Dié auf Kriegsschiffen fungirenden Civillootsen- und Civillvotferaspiraûten.

beim Marine- Lootsen- und Beton- nungswesen.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Landgerichts-Rath Küster zu des Bezirksverwaltungsgerichts daselbst auch am Siße des leßteren, und

Stettin zum stellvertrêtenden rihterlihen Mitgliede für die Dauer seines gegenwärtigen Hauptamtes

den Gerichts-Assessor Woll mar in Lüneburg zum Amtsrichter zu ernennen.

(Ministerium der geistlihen, Unterrichhts- und Ia Medizinal-Angelegenheiten.

M Königliche Akademie der Wissenschaften.

mittags

Die Königliche Akademie der Wissenschaften. hält am Donnerstag, den 8. Juli, Nach- um fünf Uhr , eine öffentlihe Sizung zur Feier des Leibnizischen Jahrestages, zu

welcher der Eintritt auch ohne besondère Einladung dur Karten freisteht.

Berlin , den 3. Juli 1880,

Der ‘vorsißetide"Sekrètar der Königlichen Akademie der Wissenschaften. A. Aumwers.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität

zu Berlin. Bekanntmachung.

Zu Michaelis dieses Jahres kommt ein Beuth-Stipendium im Betrage von 1200 4 jährlich auf fünf Jahre bei der hiesigen Königlichen Universität zur Vergebung.

Die Bewerber, würdige Studirende, müssen einer der vier Fakultäten, oder der hiesigen Bauakademie angehören. Bei der Verleihung ist durch das Testament der Stifterin den Nachkommen mehrerer in demselben bezeichneten artige unbedingtes Vorzugsreht gegeben und in zweiter Linie soll den Eingeborenen der Vaterstadt der Erblasserin, Cleve, ein Vorzugsrecht zustehen.

Der Fnhaber des Stipendiums ist verpflichtet, mindestens ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studiren, die übrige Zeit kann er sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, und das Stipendium auch nah beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintritt.

Die Bewerber haben sih vom heutigen Datum an, inner- halb drei Monaten zu melden.

Berlin, den 30. Juni 18890.

Rektor und Senat der Königlichen Universität. Beseler.

Justiz-Ministerium.

Der Amtsrichter Boeh n cke in Johannisburg ist in Folge seiner Ernennung zum Garnison-Auditeur aus dem Civil- Justizdienst geschieden.

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Amts- erihts-Rath Sitt in Cöln und dem Amtsgerichts - Rath Küster in Calbe a. Milde mit Pension, dem Amtsrichter Freiherrn Wolff von Gudenberg in Oldendorf behufs Uebertritts zur ständishen Verwaltung, dem Notar , Justiz- Rath Berendes in Eilenburg und dem Notar, Justiz-Rath Dippe in Tilsit.

Der Amtsgerichts-NRath Ram is{ch in Groß:Strehliß und der Amtsgerichts-Nath Bode in Cassel sind in den Ruhestand etreten.

5 Jn die Liste der Rechtsanwälte ist eingetragen: der Rechtsanwalt Becker in Bockenheim bei dem Ober-Landes- geriht in Frankfurt a. M. :

Der Rechtsanwalt Gruwe in Neustadt - Magdeburg, früher in Dsterwieck, hat sein Amt als Notar niedergelegt.

Der Appellationsgerihts-Rath z. D. Jürgensen in Kiel, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Puße in Liegniß und der Rechtsanwalt Dr. Schottländer in Frankfurt a. M. sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dem Grundbesißer Bochyn ek zu Sukowiß, Kreis Cosel, ist die in Silber ausgeprägte Gestüt-Medaille verliehen worden.

7 Ministerium der öffentlihen Arbeiten. F;

Der bisherige Regierun s-Baumeister Oskar Graß- mann ist als Königliher Kreis-Bauinspektor zu Rawitsch, Regierungsbezirk Posen, angestellt worden.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aklliven Heere, Ems, 26 Juni, Ritter, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 30, unter vorläufiger Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 31. Inf. Brig., zum überzähl. Hauptm, befördert. v. Heydebreck, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 15, unter Belaf\. in seinem Kommando als Adjut. bei dem Gen. Kommando des VIII, Armee-Corps, in das Jrf. Regt. Nr. 23 verseßt. v. Use- dom, Hauptm. vom Jäger-Bat. Nr. 14, dem Bat., unter Beförder. zum überzähl. Major, aggregirt. v. Bredow, Pr. Lt, vom JIäger- Bat. Nr. 5, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 41. Inf. Brig. und unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Jäger-Bat. Nr. 14 verseßt. Graf v. Blücher, Sec, Lt.

vom Jäger-Bat. Nr. 5, zum Pr. Lt. befördert. Kettler I,, Pr. Lt.

vom Inf. Regt. Nr. 95, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur 41. Inf. Brig. kommandirt. Buttmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, zum Pr. Lt. befördert. v. Mutius, Oberst-Lt. und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, zum Feld-Art. Regt. Nr. 24, behufs Vertretung des beurlaubten Regts. Commandeurs, kommandirt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern Nachmittag mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin-Mutter von Meclenburg-Schwerin eine Spazier- fahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei.

Die Großherzogin ist heute Vormittag um 103/, Uhr nach Cassel abrierdiit Se. Majestät der Kaiser gaben ots:

derselben das Geleit bis zum Bahnhofe.

Die Botschafterkonferenz ist schlossen worden. y

Die heutige 25. Sigzung des Herrenhauses eröff- nete der Präsident Herzog von Ratibor um 111/, Uhr und verkündete dem Hause den für die Gratulation zu der Verlobung Sr. Könialihen Hoheit des Prinzen Wil- helm eingegangenen Dank der Allerhöchsten Herrschaften.

Auf der Tagesordnung stand der mündliche Bericht der XII. Kommission über den aus dem Abgeordnetenhause einge- grgen ollten G betreffendAbänderung der irhenpoliti chen Geseße. Der Referent der Kommission Herr ia r rg prt die unveränderte Annahme-der Vorlage. Jn der Kommission seien sämmtliche Amendements mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt worden. die Vorlage als einen wichtigen Schritt zum Frieden, in der Erwartung, daß auch von der andéren Seite entgegen- kommende Schritte geshehen würden. Die Regierung wolle nicht para den Versuch der Wiederherstellung eines Artikels das Schicksal der ganzen Vorlage in Frage stellen. Der

vorgestern ge-

Die Kommission betrachte

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer beschränkte sih darauf, den Standpunkt der Staatsregierung | ju der Vorlage darzulegen. Als die Regierung \ih veranlaßt ge- ehen habe, den Ansturm der vatikanischen Tendenzen abzuschlagen habe ihr fern gelegen, einen Konflikt mit der katholishen Kirche heraufbeschwören zu wollen; daß dieser Konflikt nicht habe vermieden werden können, beklage die Staatsregierun am meisten. Die Vorlage enthalte seinen Versu zum Ausgleih. Den fkatholishen Mitunterthanen solle das gewährt werden, was ohne Verlegung der unveräußerlichen Rechte des Staates gewährt werden könne. Auf diesem Standpunkt beruhe die Vorlage. Daß auf Grund des Artikels 4 jeder Bischof zurückehren fkönne, sei eine arge Unterstellung: es sollte dadurch nur die geseßlihe Möglichkeit der Rückkehr gewährt werden. Die Vorlage sei von zwei diametral entgegenstehenden Gesichts- punkten angegriffen worden; auf der einen Seite habe man behauptet, die Staatsautorität werde vernichtet, auf der anderen Seite: man übergebe die katholische Kirhe mit ge- bundenen Händen und Füßen der Willkür des Staates. Die Staatsregierung glaube dur diese Vorlage nicht die Jnteressen des Staates zu schädigen, sondern einen Frieden mit der Kirche herzustellen. Der Rest der Vorlage sei immer noch ein nüßlihes Ver- waltungsgeseß, und es sei Pflicht der Regierung, au das kleinste Hülfsmittel nicht zuriïickzuweisen, um den Beschwerden der katholishen Mitbürger abzuhelfen. Er bitte daher, die Vorlage unverändert anzunehmen ; dieselbe werde in legaler Weise, den Jnteressen des Staates gemäß angewendet werden. Herr Dove erklärte dagegen: der Protestantismus fönne nur durh eine starke Staatsgewalt gesichert werden. Die römische Kirche stelle sich über den Staat. Er halte es für absolut unmöglich, daß Bischöfe wieder auf ihre Stühle zurückehren dürften, die die Maßnahmen der preußishen Staalsregierung gegen die Kurie mit den Christenverfolgungen eines Nero verglichen hät- ten. Erst sei die römische Kurie bescheiden in ihren Forderungen gewesen ; jeßt weise sie die weitgehendsten Anerbietungen zurück; Rom werde von keinem Staate befrie- digt werden. Er halte die Vorlage unbedingt für eine {were Niederlage der Regierung, könne derselben daher nit zu- stimmen. Der Redner ging sodann auf die Entwitelung des Kampfes zwischen Staat und Kirche näher ein, beleuchtete die Maigeseße und betonte stets die unveräußerlichen Rechte des Staa: es. Bei der Maigeseßgebung habe man den Fehler be- gangen, daß dieselbe für die evangelishe wie für die fatho- lische Kirche gelte, obgleih beide in ihren Anschauungen und Zwecken fo weit auseinander gingen. Nachdem der Redner noch die Artikel im Einzelnen der Betrachtung unter- zogen, bat er schließlich, die Vorlage abzulehnen, Bei Schluß des Blattes hatte der Minister der geistlihen 2c. An- gelegenheiten von Puttkamer das Wort.

Von verschiedenen Seiten sind Zweifel darüber ange- regt worden, wie im Geltungsbereihe des Allgemeinen Land- rets die Fundsachen polizeilich zu behandeln seien, nah- dem dur den §. 23 des zur Deutschen Civilprozeßordnung erlassenen preußishen Ausführungsgeseßes vom 24. März 1879 die 88. 23 bis 48, 57 bis 60, 76 bis 80 des Allgemeinen Landrechts Thl. 1. Tit. 9 dur die an deren Stelle geseßten Bestimmungen abgeändert und die 88. 49 Lis 56 a. a. O. aufgehoben worden sind. Jn Folge dessen hat der Minister des Jnnern den Königlichen Regierungen dur Cirkularerlaß vom 16. v. M. Nachstehendes eröffnet :

Durch den gedachten §. 23 des Gesehes vom 24. März - 1879 ist in der dem Finder nah 88. 20 und 22 des Allg. Landrechts Thl. T, Tit. 9 obliegenden Verpflichtung, den Fund der Polizeibehörde Angen und bestimmt anzugeben, wie Und. wo er zum esize der gefundenen Sache pan! sei, nihts geändert worden. Die Polizei-

ehörden haben über diese Anzeigen vollständige Ver- zeihnisse zu führen und dem Verlierer einer Sache auf Nachfrage über die erfolgte polizeilihe Anmeldung des Finders Auskunft zu ertheilen. Um dem Verlierer die Geltendmachung seines Anspruchs auf die gefundene Sache zu erleichtern, empfiehlt es sih, daß die Polizeibehörden da, wo besondere Verhältnisse niht entgegenstehen, ein Verzeichniß der ange- meldeten Funde an der zu Bekanntmachungen der Polizei- behörde bestimmten Stelle des Polizeilokals einen an- gemessenen Zeitraum hindurch aushängen, ohne daß jedoh hierfür Kosten erhoben werden dürfen. Mit der Aufbewahrung der gefundenen Sachen haben sich die Poli- zeibehörden nicht zu befassen. Die nah den 88. 23 bis 25 des A. L. R. Thl. L. Tit. 9 dem Richter zustehende Befugniß, die gefundene Sache gerichtlich in Verwahrung zu nehmen oder die Verwahrung dem Finder unter Ertheilung von Vorschriften über die Art der Verwahrung zu übertragen, ist dur den 8. 23 des Geseßes vom 24. März 1879 der Polizeibehörde in analoger Weise niht eingeräumt. Will der Finder sich der Aufbewahrung nicht unterziehen, so bleibt ihm überlassen, seiner Verpflichtung, die gefundéène Sache an den ihm unbekannten Eigenthümer abzuliefern, wie jeder andere Schuldner, der sich seiner Ver- pflihtung aus einem in der Person des Gläubigers lie- genden Grunde nicht entledigen kann, dur gerichtliche Hinter- legung Genüge zu leisten. Andererseits ist selbstverständlich niht ausgeschlossen, daß der Polizeibehörde nah Maßgabe der S8. 94, 95, 98 der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 die vorläufige Beschlagnahme der gefundenen Sache in den- jenigen Fällen zusteht, in welchen der Verdacht der Unterschla- gung dieser Sache begründet erscheint (8. 246 des Strafgeseß- buchs), Ob der Finder bei dem Gerichte das Aufgebot einer gefundenen Sache bezw. den zulässigen Verkauf einer gefun- denen Sache beantragen will, unterliegt nach 8. 23 Absaß 2 und 3 des Geseßes vom 24. März 1879 lediglich seiner Entschließung Ueber die Ansprüche des Verlierers, bezw. der Ortsarmenkasse auf Herausgabe einer gefundenen Sache, sowie über die Gegenansprüche des Finders, insbesondere den Anspruch auf Finderlohn haben die Polizeibehörden nicht zu entscheiden, da diese Ansprüche privatrechtliher Natur find, daher durch polizeilihe Einwirkung dem Rechtswege vor den ordentlihen Gerichten niht entzogen werden können. Um jedoh den Ortsarmenkassen A zu pen, den ihnen etwa nach §8. 44 bis 48 des A. L. R. Theil 1. Titel 9 zu- stehenden Anspru auf gefundene Sachen geltend zu mahen, haben die Polizeibehörden die Verwaltung der Ortsarmenkasse

von den eingehenden Anzeigen über gefundene Sachen in |

Kenntniß zu seßen, auch derselben mitzutheilen, ob sih Per- sonen zu den gefundenen Sachen als Eigenthümer polizeilich gemeldet haben. Die Königlichen Regierungen werden ver-

, anlaßt, die Polizeibehörden Jhres Bezirks hiernach mit An-

weisung zu versehen.

Gegen die Versäumung einer Frist zur Ein- legung eines Rechtsmittels kann nah §8. 44 der Straf- prozeßordnung die Wiedereinseßung ' in den vorigen Stand beansprucht werden, wenn der Antragsteller dur Naturereig- nisse oder andere unabwendbare Zufälle an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Fn Bezug auf diese Bestim- mung hat das Reichsgericht, 1l. Strafsenat, durch Er- kenntniß vom 28. April d. J. ausgesprohen, daß das Ver- sehen des Anwalts, vermöge dessen er ohne genügende Legiti- mation für den Angellagten die Revision angemeldet und be- gründet hat, in olge dessen die Revision als unzulässig ver- worfen wurde, kein unabwendbarer Zufall im Sinne des 9. 44 Str. P. O. ist und dem Angeklagten keinen Anspruch auf die Wiedereinsezung in den vorigen Stand gewährt.

Entfernt sich ein Fremder auf die Aufforderung des Berechtigten aus dessen Wohnung nit sofort, sondern nah kurzem Zögern, so ist er, nach einem Erkenntniß des Reichsge - richts, 111, Strafs., vom 28. April d. J., nit wegen Hau s- friedensbrucchs zu bestrafen, wenn er durch sein Verhalten bekundet hat, daß er sich durch das Zögern nicht mit dem erlassenen Verbote in Widerspruch seßen wollte und dasselbe auch nach kurzer Frist befolgte.

Der Disziplinarhof L nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sißzung zusammen.

Der General der Kavallerie von Rau, Chef der Land-Gensd'armerie, ist von einer mehrwöchentlichen Inspizi- rungsreise hierher zurüdgekehrt.

Der General-Lieutenant von Dannenberg, Com- mandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Division, hat einen mehr- E Urlaub nach Marienbad und der Priegnih an- getreten.

S. M. S. „Luise“, 8 Geschüge, Kommandant Korvetten-Kapitän Schering, hat am 3. Zuli cr. von Hong- kong die Heimreise angetreten.

Württemberg. Stuttgart, 1. Juli. Jhre Majestät die Königin hat si heute aufenthalt nah Friedrichshafen begeben.

Hessen. Darmstadt, 1. Juli. (D. Ztg.) Die Erste Kammer der Stände vertagte sich heute nach Annahme des Bauordnungsgeséßes auf unbestimmte Zeit.

(SLA. f W) zum Sommer-

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. Juli. (W. T. B.) Fürst Milan von Serbien is heute Abend nah Ems abgereist. Se. Majestät der Kaiser hat dem Minister Prazat die Geheimrathswürde verliehen.

Schweiz. Bern, 1. Juli. (N. Zür. Ztg.) Der Ständerath stimmte heute bei der Berathung des Ge- heimmittelgeseßes mit 15 gegen 13 Stimmen, wel leßtere für definitives Festhalten an der Rückweisung an den Bundesrath waren, dem Abweisungsbeschlusse des National- raths bei und beschloß, am Sonnabend die Session zu s{lie- ßen und am 29. November sie wieder zu eröffnen.

Die ganze geslrige Sißung des Nationalraths wurde ausgefüllt mit der Berathung der zwei ersten Artikel des Gesetzes über die Stempelung der Gold- und Sil- berwaaren. Art, 1, welcher die Kontrole für Waaren von einem gewissen Feingehalt obligatorish macht, wurde mit 59 gegen 12 Stimmen wesentlich nach dem Vorschlage der Kom- niission angenommen.

Belgien. Brüssel, 2. Juli. (W. T. B.) Jn dem Erlaß des Ministers derA uswärtigen Angelegen - heiten an den belgishen Gesandten beim Vatikan, betreffend den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum päpstlihen Stuhle, heißt es: Die Aufrechterhaltung der Ge- sandtschaft war möglich, ja sogar nüßlich, so lange der Papst den Kämpfen fern blieb, die in Belgien von den Bischöfen gegen die Geseße und nationalen FJnstitutionen erregt wurden, und seinen Einfluß dazu verwandte, die Feindseligkeiten zu mildern. Die Aufrechterhaltung der Gesandtschaft wurde aber unmög- lih von dem Augenblicke an, wo der Papst zum Widerstand gegen die Staatsgeseße ermuthigte. Obwohl er mit angesehen hatte, wie excessiy und inopportun die von den Bischöfen be- züglich des Schulgesèßes getroffenen Maßnahmen waren, giebt der Papst jeßt in Folge einer unbegreiflichen Aenderung seiner bisherigen Haltung den von den Bischöfen erlassenen Instruk- tionen seine Zustimmung. Unter diesen Umständen hält es die Regierung für ihre Pflicht, die Gesandtschaft abzuberufen.

Antwerpen, 2. Juli. (W. T. B.) Die hiesige Kom- munalverwaltung hat für. nähsten Sonntag an welhem Tage die Katholiken ihren am 8. v. M. errunge- nen Wahlsieg zu feiern gedahten jede öffentlihe Kund- gebung untersagt und jedwede Ansammlung von mehr als 5 Personen auf den öffentlihen Straßen verboten.

Großbritannien und Jrland. London, 2. Juli. (W. T. B.) Jm Unterhause nahm Bradlaugh heute, nahdem er eine Erklärung an Eidesstatt abgegeben hatte, seinen Siß im Hause ein. Jn Beantwortung - der gestern vom Deputirten O'Donoghue angekündigten Anfrage er- klärte der Unter-Staats}) ekretär Dilke: es gebe keinen Präzedenzfall, daß einer fremden Regierung wegen Au s- weisung von Jesuiten Vorstellungen aemacht worden wären. Auch habe kein britischer Unterthan, der von der durh die französishe Regierung verfügten Aus- weisungsmaßregeln betroffen worden, bisher den Schuß seiner heimishen Regierung nachgesucht. Auf eine An- frage Richards erwiderte Gladstone: über die jüngst erwähnten Versuhe Lord Clarendons im Fahre 1870, den Beginn einer Abrüstung herbeizuführen, befinde sich im Auswärtigen Amte nur ein Schriftenwechsel mit Frankreih. Ueber den bezüglihen Meinungsaustaush mit

ecutshland sei kein Schriftenwehsel vorhanden, weil die An- gelegenheit vermuthlih niht amtlih verhandelt worden sei. Eine Vorlegung der Schriftftücke, die nur eine einseitige sei, empfehle sich daher um so weniger, als sie zu irri jen Schluß- folgerungen und polemischen Kontroversen führen könnte. (Allg. Corr.) Großbritanniens Staats- einnahmen in dem am 30. Funi abgelaufenen ersten Quartale des neuen Finanzjahres betragen 19 619 058 Pfd. Sterl. gegen 18 922 050 Pfd. Sterl. im entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Jahres, was eine Zunahme von 697 008 Pfd. Sterl. darstellt. An diesem Zuwachs