1880 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

an dies Haus gelangten Paracrapben fegenúütér anzunchüuea vers pflibtet ist. Hätte ib ahn", tênpen, daß mcin Herr Vorredner in seiner Rede FINER so hob- 4 Flug nebmen würde, dann bätte ih mi vielleicht au eiwaë ar ers eingeritet, und auch die weltumspan- nenden Gesibté?unkte it in die Diskussion g.braGt, die er hier von der Tribüne cnlwickcs { hat. So muß ih gUerdings in aller Beschei- denkeit gestehen, icd giaubte mehr ge{chö*ttlich \sprehen zu sollen. Ich habe die Peberze* ung, cs wird ibm an Erwiderungen aus dem Echen Haufe r Ht feylen; aber da er die Güte gehabt hat, mich Weis On ch in die Debaite zu zießen und zwar in einer id mir“ -_ mi gerade nit srmpathish berührt hat, so muß Wehy oco erlauben, einioz Worte, ih will nit sagen der Abs Her sondern der Erlöuterung, an ihn zu ri@ten. Wenn der E Vorredner seine Ausführungen, wie mir scheint nit ganz „nvorbereitet, damit begann, daß ic unter dem Beifall des Centrums glänzende Reden als evangelischer Chrift gehalten hätte, so ist das æzine Acußerung, an der ih nicht ganz mit Stillschweigen vorüber- geben kann. Denn da ich nit blos evangelisber Christ, sondern auch Staats-Minister bin, so hat eine solche Aeußerung eine politiscbe Beimischung mir gegenüber, deren Natur dem hohen Hause wohl deutli bemerkbar geworden ist. Jch muß mir gestatten, darauf dieses zu erwidern: wenn ih in den Aueführungen gelegentlich der Verhandlungen über das gegenwärtige Geseß, die ich im anderen Hause gethan habe, mi keines vorwiegend polemishen Tones den Tatholis&en Mitgliedern gegenüber befleißigt habe, so wird das Haus die Erklärung dafür ganz einfah in dem Umstande finden, daß i eine auf Frieden und Versöhnung geritete Maßregel zu vertheidi- en hatte. 8 Wenn ich provozirt werde, dann kann ih einen anderen Ton unter Umständen ans{lagen; aber ih habe mir, ofen gestanden, die Aufgabe, die mir im Abgeordnetenhause oblag, ledigli in dem Sinne gedacbt, daß ih durch meine Autführungen mit dazu beige- tragen habe, diejenige Stimmung im Hause zu verbreiten, welche angemessen war, um das Ganze oder einen wesentlichen Theil der Vorlage zur Annahme zu bringen. Jch glaube, daß die Centrums- fraftion des Abgeordnetenhauses * ganz genau weiß, wie sie mit mir daran ist. Aber i lebe der Hoffnung, daß in meinen bisherigen Handlungen oder Worten keine gegründete Veranlassung gegeben ist, zu glauben, daß ich die mir anvertrauten Staatsrehte und die im Allerhöchsten Auftrage übernommene Wahrung dieser Staats- rehte in irgend einer Weise außer Augen geseßt habe. Ic habe dem Centrum in ciner höflihen Weise zu Gemüthe ge- führt, daß es meiner Ansibt nach eine Thorheit begehe, wenn es die ibm gebotene Hand ablehne. Daß ib meine Aeußerung nicht mit so polemischen Redewendungen begleitet habe, wie wir ste hier eben gehört haben, mag richtig sein, aber es war dies vielleicht fein wesentlicber Fehler meiner Beweisführung. Aber ich muß noch auf einen anderen wichtigen Gesichtspunkt, den der Herr Vorredner mit Bezug auf meine Person in die Debatte hineingeworfen hat, ein- gehen, von dem am Schlusse feiner Ausführungen die Rede war. Zunächst sagte der Herr Vorredner, es sei ihm zweifelhaft, ob der Artikel 4 seinen Ursprung in meiner Initiative oder in der des Herrn Reichskanzlers habe. Meine Herren, das ist ein zu wichtiger Punkt, um nicht mit aller Entschiedenheit zu betonen, daß, was die Einbringung des Artikels 4 betrifft, das Königlihe Staats- Ministerium in voller Solidarität innerlich und äußerlich vor der Landesvertretung steht. Es ift ja, wie es scheint, in Preußen traditionell geworden diese Zwci-Seelentheorie im Ministerium, von der ih allerdings nichts weiß. Sodann hicß es am Schlusse der Ausführungen des Herrn Vorredners, ih hätte im Abgeordneten- hause den höchst bedenklichen Ausspruch gethan: meiner Auffassung nach habe die fkatbolische Bevölkerung ein wohlerworbenes Recht darauf, daß der Staat für ihre Seelsorge eintrete. Das zu sagen, ist mir nicht eingefallen. Ich glaube gesagt zu haben ich kann mich der Worte noch deutlih entsinnen es war bei der ersten Berathung des Gesetzes: die Staatéregieruyg fühle eine patriotisch- moralische Verantwortlicbkeit dafür, mit Hülfe der Landesvertretung diejenigen Hindernisse wegzuräumen, soweit sie durch unsere Gesetz- gebung geichaffen sind, welbe zu begründet:n Beschwerden unserer fatholishen Mitbürger geführt baben. Das ift ein himmel- weiter Unterschied von der Imputation des Herrn Vorredners, und ih bitte das Haus, sih nicht dem Glauben hingeben zu wollen, als ob i eine derartige Aeußerung, welche über das von mir eben Ge- sagte hinausginge, im Abgeordnetenhanse gethan hätte. Ich habe nur betont, daß, wenn die Kurie ihrerseits glaubte, ihre weltum- \pannenden Herrschaftepläne einstweilen höher stellen zu sollen, als das Seelenheil ihrer Gläubigen, der Staat vom weltlihen Stand- punkte aus verpflichtet sei und dafür die Verantwortung trage, ge- selich dasjenige zu thun, was in seinen Kräften steht, um die be- stehenden Hindernisse an der Seelsorge zu beseitigen. Ich glaube, es wird dem boben Hause cialeuchten, daß dies ein wesentlicher Unter- \chied ist von dem, was der Herr Vorredner mir untergelegt hat. _ Fürst Ferdinand Radziwill äußerte: Die Vorlage sei bei ihrer Einbringung von der katholishen Bevölkerung überall mit Freuden begrüßt worden, weil sie einen Bruh mit der bis dahin befolgten Devise „Los von Rom“ ankündigte. Halbe Maßregeln aber, wie sie jeßt zur Herstellung der concordia _imperii et sacerdotii A werden sollten, seien s{limmer als "gar keine. Jmmerhin verdiene jedo die damit befolgte Absicht die volle Anerkennung der Katholiken. Dank verdiene auch die warme Befürwortung der Vorlage durch die Regierung. Die Maigeseße hätten die katholishe Hierarchie zerstört; diese Hierarchie sei aber ein integrirender Theil der katholishen Religion, wie sie unter der Autorität des Staates aus dem Katechzismus in jeder Volksschule gelehrt werde. Jn dieser Beziehung bringe die Vorlage nur eine formale Aenderung in dem Texte der even- tuellen späteren Abseßungserkenntnisse des kirhlihen Gerichts- hofes; sonst halte sie die Maigeseßgebung vollständig aufrecht, deshalb müsse Redner die Vorlage ablehnen.

Graf Udo zu Stolberg entgegnete: Allerdings habe die Maigeseßgebung viele Schäden verursaht; aber niht der Staat könne sie beseitigen, sondern nur der Papst, wenn er die Anzeigepflicht anerkenne. Es handele sich nicht um den Kampf zwischen Katholizièmus und Protestantismus, zwischen Glauben und Unglauben, sondern um den alten Streit zwi- {en Kaiser und Papst, und die Welfen hätten das traurige Privilegium, in diesem Kampfe an der Spitze der reihsfeind- lichen Partikularisten zu marschiren. „Wir wollen aber nicht, daß unser theueres Vaterland unter römischen Pantoffel kommt, daß die preußishe Königskrone sich vor der Tiara beuge, und daß das freie Volk der Denker das sacrificio dell’ intelletto bringe.“ Alle treuen Preußen müßten sich in diesem Kampf einmüthig um den un der Hohenzollern s{haaren. Die ursprüng- lihe Regierungsvorlage sei ein Vollmachtsgeseß gewesen. Gegen dasselbe hätte die Fortschrittspartei und selbstverständlich das Centrum angekämpft; das aber könne ihr nur zur Empfehlung gereihen. Wo diese beiden Parteien sih gegen eine Vorlage verbänden, thue man gut, für dieselbe zu stinmen. Die Rede des Abg. Falk habe der Vorlage im Lande sehr geschadet, und doch sei sie niht konsequent ge- weseit, Diese Vorlage verlasse den Standpunkt des auch von ihm gevilligten Staats-Ministerialbeshlusses niht. Sie sei be- stimmt gewesen, evetctuell gegen Papst und Centrum mit den preußischen Katholiken Frieden zu schließen und so die ersteren zur Nachgzebigkeit ¿zu zwingen. Deshalb habe si auch das Cerctrum gegen die Vorlage gesträubt und das PVollmachtsgesez zu Falle gebracht, Art, 4 sei an dem unhe-

gründeten Widerstand der Nationalliberalen geshchfkert denn die 7 Amtshandlungen, oder do

Bischöfe von Cöln und Dieser Artikel sei im anderen Hause niht durhzubringen ge- wesen, wie der Alg. Windthorst glaube, weil das Centrum ihn nur ohne de Anzeigeklausel annehmen wollte; dafür hät- ten aber die Xonservativen nit stimmen können. Jeßt sei die Vorlage ein Organisationsgeses, und er begreife den Widerspru®& des Centrums dagegen niht. Jedenfalls ent- spreche es dem Programm der Deutschkonservativen. Er bitte also, diz Vorlage anzunehmen und die dazu gestellten Anträge abzulehnen. Denn wir wollten weder Jesuiten wie Perone, noch ihre Schüler in den Pfarreien unseres Landes haben. Zwar werde die Vorlage manche Härten lin- dern, den Kampf selbst aber niht beendigen. Ein unnüßes Drängen nah Frieden s{hwähe die Position der Regierung und stärke den Muth der Gegner. Wir müßten das neuerstandene Reih muthig und ausdauernd gegen Roms Herrschsucht vertheidigen wie unsere Vorfahren es im dreißigjährigen Kriege gethan. Die Verheerungen des Kultur- kampfes seien jeßt nit so stark wie in dessen erster Periode. Wie der Minister von Puttkamer den Kulturkampf führe, fönnten wir ihn 1000 Jahre er:ragen. „Wir wollen den Frieden, aber niht den Gang nah Canossa.“ Mit diesem Centrum sei ein Frieden niht möglich, obwohl es einmal bei Bewilligung der Zölle den Reichswagen mitgezogen habe. Die bayerischen, westfälishen und schlesishen Centrumsmit- glieder hätten damals der Eisenzölle bedurft und hätten des- halb die geschickt mit diesen Schußzöllen verkoppelten eFinanzzölle bewilligt. Nachher habe das Centrum stets grundsäßlihe Opposition gemaht und noch ein ra- difaleres Programm als die Fortschrittspartei aufge- stellt. Mit dieser Partei könne man nicht paktiren. Nach diesem Redner erhielt das Wort Graf Brühl: Die Rede des Herrn Dove, der Mitglied des kirchlihen Gerichts-

hofes sei, habe bewiesen, daß die Maigeseße abgeschafft werden

müßten. Graf Stolberg habe ausgeführt, daß die Katholiken den Papsl zum Frieden zwingen müßten; das beweise wieder die traurige Unkenntniß der katholishen Verhältnisse, denn sobald die Katholiken den Papst zwingen wollten, seien sie keine Katholik.n mehr. Er (Redner) und seine näheren Freunde würden für . die einzelnen Artikel stimmen, mit Ausnahme der Art, 1 und 7; dagegen würden fie gegen das Gesez im Ganzen stimmen, wenn es mit diesen Artikeln angenommen werde. Kein Katholik habe den Gang nach Canossa verlangt, wie dies vom Grafen Stolberg gesagt worden. Man möge auf England hin- sehen, wo die Geseße gegen den Katholizisinus abgeschafft worden; Niemand erblicke darin einen Gang nah Canofsa. Es sei ein Vorzeichen, daß das Haus, ¿n dem die Maigeseße entstanden, der Erde gleih gemacht worden sei.

Graf zur Lippe erklärte: Das Verhältniß von Staat und Kirche bewege die ganze Welt, aber es sei falsch, zu meinen, daß dasselbe dauernd fest gestaltet werden könnte, denn Staat und Kirche änderten sih beständig. Durch die Verfassung sei die katholische Kirche zu einer Korporation des öffentlihen Rechts geworden, die Maigeseße sollten sie zu einer privatrechtlichen Korporation herabdrücken. Daß dagegen die lebhasteste Dppo- sition der Katholiken laut werden würde, sei unzweifelhaft gewesen und damals auch ausgesprochen; denn wer Wasfen \hmiede, bereite sih den Krieg. Aus dem Kulturkampf könne man nur durch zwei: Mittel wieder herauskommen: es müßten diese Bischofssiße Und die erledigten Pfarreien wieder beseßt werden. Den Artikel 4 der Vorlage, den wichtigsten, habe Hr. von Bennigsen im anderen Hause an der Spitze der

ationalliberalen zu Falle gebraht. Die Regierung habe die Vorlage als ein dringendes Bedürfniß hingestellt; als aber das Herrenhaus einem Gesetze, welhes von der Staatsregie- Una als Debut empohlen worden, mt zu: NCIUIIUNC abe D er goagt worden ¡Wenn 19x das Bedürfniß des Staates nicht befriedigt, dann wer- den wir mit allen konstitutionellen Mitteln gegen euch vo rgehen.“ Wenn sich gegen die Vorlage im anderen Hause eine unnatürliche Koalition gebildet habe, dann hätte man versuchen sollen, dieselbe aufzuheben. Es sei an der Zeit, eine organische Revision der Maigeseße vorzunehmen ; der Minister dürfe der lebhaften Unterstüßung der Partei des Redners dabei gewiß sein.

Sodann ergriff der Staats-Minister von Puttkamer noch einmal das Wort:

Wenn Herr Graf zur Lippe die Güte Hatte, mich darauf auf- merksam zu machen: ih sehe ja, welche Unterstüßung ih für meine Bemühungen von jener Seite des Hauses erhalte, so muß ich mir darauf zu erwidern erlauben: eine lebbhaftere Unterstüßung habe ih von seiner Seite auch eben nicht zu finden geglaubt.

Dann, meine Herren, muß ic konstatiren, und ich halte das auch wirilih im Interesse der Stellung der Staatsregierung für nöthig: es besteht cine tiefgreifende prinzipielle Differenz zwischen der kirchenpolitishen Auffassung, die wir eben vom Herrn Grafen zur Lippe haben entwickeln hören, und derjenigen der Staatsregierung. Die Staatsregierung hält nicht dafür, daß die Maigeseßgebung «in durch und durch verfchltes Werk sei; im Gegentheil, ih habe als Organ der Königlichen Staatëöregierung im Abgeordnetenhause bei der ersten Berathung dieses Geseßcs ausdrüdlih erklärt: die Re- gierung hielt es für ihre Pflicht, ein für allemal festzustellen, daß dur die Gesetzgebung der Jahre 1873—1875 die Grundlinien des Verbältnisses zwischen Staat und Kirche unverrückbar gelegt seien.

Hieran habe ih den Aeußerungen des Herrn Grafen zur Lippe gegenüber entschieden festzuhalten.

Wenn er der Regierung daraus einen Vorwurf machen zu sollen glaubte, daß er die von mir als unnatürlih ich halte an diesem Worte fest gekennzeihnete Koalition im Abgeordnetenhause, durch welche der Gesetzentwurf eine Verschlebterung erfahren hat, nicht gesprengt habe, so muß ich sagen: Dazu fehlte der Regierung die Macht. Sie sah sih bei diesen Berathungen geschlossenen Parteien gegenüber, die ihre Beschlüsse vollkommen unabhängig nach denjenigen Erwägungen gefaßt haben, diese mit ihrem Gewissen und ihrem politischen Standpunkt vereinigen können. Die Regierung hat gerade deshalb es ist dies oft und mit Nachdruck im anderen Hause ihr zum Vorwurf gemacht worden, aber wie ih glaube mit Unreht stets betont, daß sie bei dieser eigenthümlih gearteten Lage der Dinge nichts thun könne, als immer wieder zu verweisen auf die- jenigen Gründe und Erwägungen, die sie bestimmt hatten, die Vor- lage in das Haus einzubringen. Daß das Centrum für den Artiïel 4 gestimmt hat, ist .ridtig und sehr begreiflich; aber damit nur seine Haltung und sein Verfahren im Hause nicht ganz erschöpft; das Centrum hat stets nachdrüdlichs betont: wir wollen die Vorlage annehmen, wenn diejenigen Amendements genehmigt werden, die wir in erweiterndem Sinne zu f\tellen uns veranlaßt fühlen, und da komme ih noch mit einem Worte auf die vielbesprochenen Amendements zurück der Abgg. Windthorst und Genossen zu dem früheren Art. 9. Während das, was das Abgeordnetenhaus beschlossen hat, in Uebereinstimmung mit der Regierung nah unserer Meinung vollflommen dazu ausreiht, dem seelsorgerishen Bedürfniß Erfüllung angedeihen zu lassen, verlangte das Centrum eine illimitirte Voll- macht für einen jeden FTatholischen Priester, in jeder Pfarrei alle

Losen wären nie zurüCberufen worden. |

annähernd alle Amtshandlungen auszuüben, und das fam thatsählich gleich einer Außer- kfraftsezung wesentliher Beslimmungen unserer kirchenpolitischen Gefeßgebung; dies war eben der Vunkt, bei dem das Centrum glaubte für feine weiterzehenden Ansprüche und Forderung-n einfeßen zu müssen, und bei dem es gerade bei mir, und ih glaube mi in die- ser Beziehung auf die Verbandlungen des anderen Hauses berufen zu dürfen, den allerentschlossensten Widerstand gefunden hat. So hat sich die Stellung des Centrums zu der Vorlage im anderen Haufe gee staltet, und ich glaube auf diesen Gesichtspunkt noch einmal ver« weisen zu dürfen, um mit vollein Recbte meine vorherige Anführung wiederholen zu können, daß die Verantwortung des Sceiterns der ursprünglichen Vorlage der Regierung wesentlich dem Centrum zur Last liegt. Ich habe ja im anderen Hause ausdrücklich ausgesprochen, und nehme feinen Anstand, heute zu wieder- holen: die Regierung würde ihre Vorlage auch mit Hülfe des Cen- trums ohne große Bedenken zu Stande gebracht haben. Das liegt in der Natur der Sache. Wie kann sie eine parlamentarische Partei, und wenn sie noch so oppositionell wäre, grundsäßlih davon aus- {ließen wollen, für eine Vorlage zu ftimmen, die die Regierung felbst gemacht hat!? Wogegen wir uns erklären mußten, war die Annahme einer Vorlage, die durch das Centrum in p»jus refor- mirt war.

Und wenn der Herr Graf zur Lippe nun mein amtliches Vers fabren fkritisirte dahin, daß er sagte: ihm wäre es lieber gewesen, ich bätte niht humane Maßregeln in meiner Verwaltung angewandt, so muß ih bitten mir zu verzeihen, wenn ih sage: das {eint mir do einigermaßen auf Pessimismus zu beruhen. Jch glaube, wenn man so argumentirt: nur recht stramm und streng die Geseße durch- geführt, wenn auch über das nöthige Maß hinaus, dann wird es der Bevölkerung und auch den regierenden Kreisen {hon zu Gemüthe geführt werden, daß die jeßigen Wege verlassen werden müssen diesem Gedankengang bin ich zu folgen nicht im Stande. Ich habe seit dem Augenblicke meines Amtsantritts den Ver- such und, wie ich glaube, nicht ohne Erfolg gemacht, innerbalb meiner Amtssphäre“ dicjenige Autélegung und Handhabung der Gesetze in mildem Sinne ins Werk zu seßen, die möglich war, und ih bin zu meiner Genugthuung darin auch von den parlamentarischen Faktoren nicht im Stich gelassen worden. Das Abgeordnetcnhaus hat aus- drücflich explicito und implicito erklärt, daß diejenigen Maßregeln, welche ich zur Milderung der bestehenden Nothstände eingeleitet habe, vor dem Gesetz bestehen können; sogar von der liberalen Partei ift das auch von dem Abg. Miguel zu meiner großen Freude ebenfalls geäußert worden.

Ich möchte auch fast glauben, daß die Amendements, die Herr Graf zur Lippe gestellt hat, gewiß nicht ia seinem Sinne und in seiner Absicht, aber thatsächliÞd einigermaßen auch diesen pessimistislen Charakter an \ch tragen, und darüber wird in diesem hohen Hause kaum ein Zweifel bestehen, daß die Annahme eines dieser Amendements ich will von dem zweiten hier nicht reden, denn die in ihm liegende verschleierte Wieder- herstellung des Artikel 4 ift wohl gänzlich außer Frage aber daß auch die Wiederverstelung des Artikel 1 aller Wahr- \cheinlihkeit nah bei der augenblicklihen Situation die Vorlage zum Falle bringen würde meine Herren, ih kann natürlich von Amtswegen nicht dagegen Pplaidiren, weil es dasjenige ist, was die Regierung selbst gewünscht hat, aber ich sollte meinen, das hohe Herrenhaus hat allerdings den Beruf, in dicfem Augenbli eine tak- tishe Erwägung anzustellen, die meiner Auffassung nach darin liegt, daß, wenn bei der jeßigen Geschäftslage das Haus einen Beschluß faßt, welcher eine woesentlihe Abänderung derjenigen Beschlüsse ent- hält, die das Abgeordnetenhaus Ihnen unterbreitet hat, daß dann die Ausficht scchwindet, überhaupt noch etwas zu Stande zu bringen. Die Regierung hat durch meinen Mund schon er« klärt, daß die Werthsverminderung, welche das Geseß durch das Ab- geordnetenhaus erhalten hat, so groß ist, daß sie eatscheidenden Werth auf die Annahme dieser Vorlage lange geglaubt hat nicht legen zu dürfen, und daß ihr Entschluß, dasjenige anzunehmen mit geneigter Hülfe des Herrenhauses, was das Abgeordnetenhaus bietet, lediglih auf die Erwägung zurückzuführen ist, daß wir glauben, den katbolishen Mitbürgern das gewähren zu müssen, was ihnen zu ge? währen möglich ist. Und daraus dürfte allerdings die Rathsamkeit des Vorschlages Ihres Herrn Referenten hervorgehen, jeßt nicht den Weg zu betreten, den der Herr Graf zur Lippe in seinem Amende- ment vorschlägt, weil er einfach zu einem Vakuum führen würde, von dem ih nicht annehme, daß es dem Interesse des Landes entspricht.

Graf von Landsberg erklärte, die Verhandlungen mit Nom seien nah den veröffentlichten Depeschen nur deshalb ge- scheitert, weil der Papst sich niht dazu habe herbeilasjen wollen, die preußischen Katholiken „politisch mundtodt“ zu machen. Der Redner wandte sich in eingehender Ausführung gegen die Vorlage und die Maigeseße, war aber großentheils unverständlich.

Nach dem Schlusse der Generaldiskussion betonte der Re- ferent Herr Adams die Verschiedenheit seines Standpunktes von dem des Herrn Dove. Er befürwortete die Maigeseße nicht aus religiösen oder konfessionellen Rücksihten, sondern nah den Geboten der Staatsnothwendigkeit, Das Prinzip der Maigeseße sei nicht, die katholishe Kirhe von einer öffent- lichen zu einer privaten Korporation herabzudrücken.

Ein Antrag des Baron von Senfft-Pilsah auf en bloc- Annahme wurde abgelehnt.

Das Haus tratî darauf in die Spezialdiskussion. Der erste Antrag des Grafen zur Lippe wurde, nahdem Herr von Winterfeld erklärt, er hätte die Annahme dieses Antrages im Interesse der evangelishen Theologen gewünscht, wolle aber im Vertrauen auf die milde Praxis des Kultus-Ministers dem Zustandekommen der Vorlage keine Schwierigkeit bereiten, abgelehnt.

In Bezug auf den zweiten Antrag des Grafen Lippe kon- statirte Herr Bürgers, daß die Stellung desselben ein Aner- kenntniß der Berehtigung der Ansicht sei, welhe zur Rück- führung der abgeseßten Bischöfe die Königlihe Gnade allein nicht ausreichend halte, sondern dafür einen Akt der Geseß- gebung für erforderlich erachte. Und auf dem Boden dieser Ansicht stehe er vollklommen. Der König könne von der Strafe begnadigen, aber nicht von der Schuld freisprehen. Er (Red- ner) erkenne niht an, daß die Maigeseßgebung zu weit ge- gangen, wenn sie eventuell Bischofs)iße für erledigt erkläre. Er stimme aber für Artikel 1, weil derselbe den eigentlichen Gedanken der Maigeseße praktisher ausdrüde.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg konstatirte ebenfalls mit Befriedigung, daß die hohe juristishe Autorität des Grafen Lippe durch die Stellung seines Antrages die Berechtigung des ursprünglichen Art. 4 der Regierungsvorlage anerkannt habe. Derselbe habe eine dieser Ansicht konforme Praxis während seiner Amtsführung geübt. Desto schärfer müsse aber die Regierung dem unbegründeten Vorwurfe entgegentreten, daß der Art. 4 eine Einschränkung des Königlihen Gnaden- rechts enthalten habe.

Unter Ablehnung auch dieses Antrages wurde Art. 1 S angenommen, ebenso ohne Debatte die Art.

Herr Dr. Holzer empfahl den Art. 5 zur Annahme, der wenigstens eine geordnete Seelsorge ermöglihe und den vielen Leiden derx katholishen Bevölkerung in dieser

Beziehung ein Ende machen werde. Besten den Frieden befördern.

Die Artikel 5—7 wurden demnächst unverä

nommen ; ebenso das Gese im Ganzen. S Der Präsident Herzog von Ratibor machte {ließlich Mit- theilung von einem Schreiben des Staats-Ministeriums, wel- ches zu einer Sißung der vereinigten Häuser des Landtages um 8 Uhr Abends behufs Entgegennahme einer Allerhöchsten Botschaft einlud. gz O Nachdem Baron Senfft von Pilsach dem Präsidium den Dank des Hauses für seine Thätigkeit ausgesprochen, gab der Präsident die übliche Geschästsübersicht, worauf die Sißung mit einem dreimaligen Hoh auf Se. Majestät den Kaiser und König um 4!/2 Uhr geschlossen wurde. Die vorgestrige Schlußsißung beider Häuser

Dieser Artikel werde am

ndert ange-

für Landwirthschaft, Domänen

eröffnet. die Herren von Neumann und

verlas :

Ministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz-Minister Bitter, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten yon Puttkamer, der Minister

und der Justiz-Minister Dr. Friedberg beiwohnten, wurde im Sißzungssaale des Abgeordnetenhauses vom Präsidenten des Herrenhauses, Herzog von Ratibor, welcher auf Grund eines Uebereinkommens zwishen den Präsidien beider Häuser den Vorsiß übernommen hatte, um 8 Uhr Der Präsident ernannte hierauf zu Schriftführern

die Abgg. Graf von Schmising - Kerssenbrock und Delius, worauf der Vize - Präsident des Staats - Ministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode folgende Allerhöchste Botschaft | ruf auf Se. Majestät den Kaiser und König, welchen

der Präsident Herzog von Natibor ausbrahte. __

Grafen zu

und Forsten Dr. Lucius, 3 Juli d. I.

Gegeben

Otto Graf

Graf von der Gröben und

Graf zu Eulenburg.

Wir Wilhelm, von Gottes Enaden König von Preußen 2c.

haben auf Grund des Artikels 77 der Verfassungsurkunde vom 31. Sanuar 1850 den Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Stolberg-Wernigerode Sitzung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie am

beauftraat, die

in Unserem Namen zu s{ließen. Bad Ems, den 28. Juni 1880.

i Wilhelm. zu Stolberg. von Kameke.

Mayvybach. Bitter.

Lucius. Friedberg.

Nachdem der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums sih dieses Allerhöhsten Auftrages entledigt hatte, trennte fich um 81/, Uhr das Haus unter dreimaligem begeisterten Hoch-

gegenwärtige

Hofmann. vonPuttkamer.

des Landtages, welcher der Vize-Präsident des Staats-

Ä Freserrate für den Deutschen Reichs- u. Königl. Preuß. WVtaats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an! die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlicy

1. Steckbriefo und Untersuchunzs-Bachen. 2, Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen u. derg!

Deffentlicher Anzeiger. 7

Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedane Bekanntmachungen,

Inserate nehmen anu: die Augoncen-Expeditionen des „Juvalideudank“, Nudolf Mosse, Haasenficin & Vogler, G. L. Daube & Co., E. S&lotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 82, F

Ste&Xbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[17225] Ladung.

Der Sckhmiedegeselle Johann Karl Angust Pilz, am 4. Oftober 1856 zu Sindzinko, Kreis Samter geb., fkatkbolish, Îchter Aufenthalt unbe- kannt, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, fih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder na erreichtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundeëgebiets aufgehalten zu haben, Ver- gehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf den 9, November 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strajkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Hauptver- handlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird dersclbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil-Vorstßenden der Königlichen Ersaß-Kommission des Aushebungs- bezirks Samter über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver- urtheilt werden, Posen, den 25. Juni 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhaftationen, Nufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[17143] Subhastations-Patent.

Das dem Kausmann Christian Torsch gehörige, zu Berlin in der Fruchtstaße Nr. 79 belegene, im Gruntbuch von der Königstadt, Bd. 62, Nr. 3407, verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 2. November 1880, Bormittags 10 Uhr, &Füdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächft das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags deu 2. November 1880, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Gebäude- Feuer mit cinem jährlichen Nußzungöwerth von 9590 A veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes sind in unserer Gerichis\chreiberei, Rathhausstraße 4, Abtheilung 60, einzusehen. :

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf- gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlasse des Zuschlagsurtheils an- zumelden.

Berlin, den 24. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht, T.

l L Steigerungsaukündigung.

In Folge richterlicher Verfügung werden dem Johann Laule, Maurer in Kirchzarten, am Montag, deu 19. Juli 1880, Nachmittags # Uhr, im Rathhause zu Kirchzarten, E unten verzeichnete Liegenschaften öffentlih zu Eigenthum versteigert und endgiltig zugeschlagen, wenn der Schätzungspreis erlôöst wird : 1) Haus Nr. 49, ein einftêckiges von Stein erbautes Wohnhaus mit S euer, Stall, Schweinefiällen und Schopf ; 33 Ruthen = 2 Ar 70m Hauëtplatz und Hofreite, 22 Ruthen = 1 Ar 98 m Hausgarten, E n OOUO G 2) 1 Morgen 1 Ruthe = 36 Ar 09 m S Wiefe in der Ben, T 120 3) 3 Viertel 65 Ruthen = 32 Ar 85 m Me in Dee U E O, 4) 3 Viertel 51 Ruthen = 31 Ar 59 m AUcler allo, (E a L200 Werthanschlag: Summa 9670 f Hiervon erhalten die vermißten Pfandgläubiger Josef Albrecht von Neuhäuser, Johann Laug, Taglöhner von Kirchzarten uad Michael Bö- gelsbacher von Stegen und ihre etwaigen Rechts- nachfolger Nachricht mit der Aufforderung, spätestens in der Versteigerungstagfahrt ihre Forderungen bei mir anzumelden, damit solche bei der Verweisung des Erlôses berüdcfihtigt werder, können. Dabei wird auf die Bestimmung des 8. 79 des Bad. Ein- führungsgeseßzes zu den Reichsjustizgeseßen aufmerk- sam gemacbt, wonach die auf den Grund der Ver- weisung erfolgte Zahlung des Kaufpreises die Wir- kung hat, daß die versteigerten Güter von der Unter- pfandslast befreit werden. Ferner wird den Gläubigern aufgegeben, einen h'er wohnhaften Gewalthaber aufzustellen, widrigen-

falls diese Ankündigung als zugestellt gilt und alle

weiteren Behändigungen nur an der Gerichtstafel angescblagen würden. Freiburg, den 8. Juni 1880. Großh. Bad. Vollstreckungsbeamter :

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto, 4, Verloogung, Amortisation, Zinszahlung X u, s. w, von öffentlichen Papieren,

T Beschluß.

Der Konrad Wachenfeld und Ehefrau Anna Katharina, geb. Lipphardt, von Oberzwehren haben behufs Löschung der auf ihrem Grundvermögen : I. In der Gemarkung Oberzwehren. 1) K, 33 Gemeindsrottland auf’ f. g. Fällgen k Acker 8} Rth., M 2 1 E Weg eine Anwand 1/16 Aker 1D 3) K L haelt L Ader C Qu, 4) K. 186 daselbst F Acker 1 Rth. Il. In der Gemarkung Niederzwehren.

5) H, und J. Nr. 5 Erbwiese, die Herßelwiese, genannt, 2% Acker 1 Rth. General-Währschafté-Buch von Oberzwehren Th. T. Bl. 214 und General-Währschastée-Buch von Nieder- zwehren Th. 111. Bl. 33, nach Schuld- und Pfand- verscbreibung ihrer Eltern des Schneiders Oaniel Wachenfeld und Ehefrau Marie Sopbie, geb. Reh- waldt, vom 13, Juli 1850 wegen eines zu 4#°/ verzinslichen Darlehns von 180 Thalern zu Gunsten der Cheleute Landbereiter Johannes Damm und dessen Ehefrau Katharina Elisabeth, geb. Breiden- bah, zu Cassel eingetragenen Hypothek, unter Vor- legung der Originalpfandverschretbung und mit der Behauptung, das fragliche Darlehn sei längst be- zahlt, beantragt, gegen die unbekannten Erben der verstorbenen eingetragenen Gläubiger das Auf-

gebotsverfahren einzuleiten. : Nachdem die Antragsteller durch pfarramtliche Bescheinigung glaubhaft gemacht haben, daß die Cheleute Johannes Damm

u. A. von der Marie Christine Damm, geboren am 30. März 1829, und

‘der Emilie Elise Wilhelmine Johanne Vamm, geboren am 15, Januar 1833, E becrbt worden sind, und ferner urkundlich bescheinigt | haben, daß die erstgenannte Erbin ohne Bestellung eines bekannten Bevollmächtigten nah Afrika aus- gewandert und die zweitgenannte Erbin abwesend ist, ohne daß man ihren Aufenthalt kennt, so werden die genannten Erben, sowie deren etwaige Nechts-

Ansprüche an die erwähnte Forderung zu haben alauben, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Termine

den 20. August 1880, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls das bezeichnete Pfandrecht gelö\{cht werden soll, : Alle weiteren Verfügungen werden nur durch UAn- {lag am Gericbtsbrett veröffentlicht. Cassel, den 24. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. 3. Der Gerichtsschreiber : J. Koch.

Beschluß. In der Strässache

gegen

I. Ignaz Butscha, Sohn von Ignaz und Anna Roja Brückler, geboren am 28. Juli 1859 zu Fessenheim,

11, Sudanus Groß, Sohn von Franz und The-- rese Hassenforder, geborcn am 18. Juni 1859 zu Regisheim, :

. Josef Bischof, Sohn von Johann Baptist und Helena Gaechner, geboren am 10. Juni 1859 zu Rufach,

IV. Carl Josef Schelcher, Sohn von Protasius und Maria Anna Brüdckler, geboren am 23. November 1859 zu Fessenheim,

zuleßt im Landgerichtébezirke Mülhausen wohnhaft gewesen, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen in ihrer Sißung vom 7, Suni 1880, an welcher Theil genommen haben die Herren : i Landgerichts-Direktor Wolf als Vorsitzender, M Dr E. als Beisiger.

Nach Anhörung des Herrn Referenten Dr. Peez in seiner Berichterstattung ; E

Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 2. Juni 1880, L

In Erwägung, daß die Formalitäten des §. 472 St. P. O. erfüllt sind, auch nacgewiesen ift, daß die Angeschuldigten ihren leßten Wohnsiß im Land- gerichtsbezirke Mülhausen gehabt haben, daß diesel- ben hinreichend verdächtig erscheinen :

„als Wehrpflichtige der Alterskasse 1859 in den Fahren 1879 und 1880 sich dem Eintritte in den Dienst des \tchenden Heeres oder der Flotte zu ent- ziehen gesucht zu haben,

daß sie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver- lasseu haben oder nah erreihtem militärpflichtigen Alter fich außerhalb desselben aufhalten, ein nah 8, 140 3, 1. St. G. B. strafbares und zur Kom- petenz der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts gehöriges Vergehen ;

In Erwägung, daß die beantragte Vermögens- beshlagnahme auf Grund der Bestimmungen des

[17134]

nafolger uad alle diejenigen Personen, welche sonst f

Theatear-Anzeigen. Familien-Nachrichten.

==e

5. 6. 7. Literarische Anzeigen, 8. In der Börsea- 9. beilage, Æ

zum Vermögen der Angeschuldigten gehörigen Ge- genstände nicht ausführbar ift; Bescblossen: 4

1) daß das Hauptvcrfahrea gegen die Angeschul- digten ad I.-—IV. influsfive wegen des vor- ernwähnten Vergehens gegen §8. 140 St. G. B. zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen zu ver- weisen sei ; die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens eines Jeden der Ange- \{uldigten bis zum Betrage der ihn möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe von Drei- tausend Mark und der Kosten verfügt und außer der geseßlib vorgeschriebenen Bekannt- machung im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ auch die einmalige Bekanntmachung diefer Beschlag- nahme in der „Neuen Mülhauser Zeitung“ verordnet, in Anwendung der bereits erwähn- ten geseßlihen Bestimmungen £8, 325, 326 472, 480 St. P. O, .

gez. Wolf, Peez, Hoppe, Zur Beglaubigung : Der Landgerichts-Sekretär Gielsdorf.

Zwangsversteigerung. Aufgebot. Nachdem auf Antrag des Rechnungsführers der Amtssparkasse zu Bassum, Stiftsrentmeister Lienhop daselbst, (Gläubigers, die Zwaugsverstei- gerung der dem Schuldner Gajiwir2h Georg Schuïenberg in Bassum, gehörigen sub Nr. 44 daselbst belegenen hierunter näher beschriebenen Bürgersielle mit Zubehör angeordnet ist, wird zum meistbietenden Verkaufe derselben Termin auf :

Dienstag, den 31. August 1880, Morgens 10 Uhr, hier anberaumt. :

Die Verkaufsbedingungen könnea auf der Geriht2- {reiberei eingesehen werden.

Zugleich werden alle, welche bezüglich der {uld- nerishen Bürgerstelle mit Zubehör Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche , fideilommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver- meinen, aufgefordert, solche im Termine anzu- melden , widrigenfalls das Ret im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren geht.

Bassum, den 23. Juni 1380. [17141]

Königliches Amtsgericht. Ik. Harlinug.

Verzeichniß : : der zur \{uldnerishen Bürgerstelle gehörigen Ge- bäude und Grundstücke : L

1) das Wohnhaus Nr. 44 in Bassum, enthaltend 5 Stuben, 4 Kammern, Küche, Keller und Dielenraum ;

2) der Stall Nr. 44a., nördli vom Wohnhause belegen; E

3) der Schweinestall Nr. 44b., nordöstlih vom Wohnhause ; :

4) das Kegelhaus, nördli vom Wohnhause im Garten belegen ; 2

5) der Brunnen nördlih beim Wohnhause, mit hölzerner Pumpe. :

An Grundsiücken. x. in der Gemarkung Bassum :

1) das Holz in der Karrenbrucbshaide, Nr. 1 der Karte und §8 der Parzelle, 82 Ar und 37 Qu.- Meter groß; K

2) die Weide daselbst, Nr. 1 der Karte und 132 der Parzelle, 08 Ar und 95 Qu.-Meter groß;

3) der Acker „beim Schüßenplaßz“, Nr. 2 der Karte und 9 der Parzelle, 72 Ar und 65 Qu.-Meter

groß; /

4) grob ter „am Bramstedter Kirhwege,“ Nr. 2 der Karte und 28 der Parzelle, 69 Ar und 74 Qu.-Meter groß; :

5) der Aker „die lange Wandt“, Nr. 2_der Karte und 63 der Parzelle, 63 Ar und 49 Qu.-Meter

aroßyz; 6) A an „im Orte*", Nr. 3 der Karte und 64 der Parzelle, 10 Ar und 07 Qu.-Meter groß; 7) der Hausgarten dafelbst, Nr. 3 der Karte und 65 der Parzelle, 19 Ar und 99 Qu «Meter groß; 8) die Wiese „im Synk“, Nr. 4 der Karte und 45 der Parzelle, 13 Ar und 54 Qu.-Meter groß; 9) die Wiese daselbst, Nr. 4 der Karte und 80 der Parzelle, 1 Hektar 12 Ar und 72 Qu.-Meter

groß; 10) der er „der Ziegelberg“, Nr. 4 der Karte und 144 der Parzelle, 18 Ar und 13 Qu.-Meter

groß ; 11) die Wiese „im Brube“, Nr. 4 der Karte und 200 der Parzelle, 20 Ar und 77 Qu.-Meter

groß ; : L 12) das Holz „die kleinen Fuhrentheile", Nr, 5 der Karte und 91 der Parzelle, 21 Ar und 30 Qu.- Meter groß;

13) das Holz daselbst, Nr. 5 der Karte und 117

Annonecen-Bureaus. z: 4

14) die Weide „in der Bassumer Haide“, Nr. 5 der Karte und 161 der Parzelle, 80 Ar und 17 Qu.- Meter groß;

15) die Wiese „auf dem Wittenberg“, Nr. 5 der Karte und 247 der Parzelle, 25 Ar und 95 Qu.-Meter groß; s

Tf. in der Gemarkung Loge:

1) der Acker „magere Brake“, Nr. 3 der Karte und 1 der Parzelle, 1 Hektar 39 Ar und 03 Qu.- Meter groß;

2) der Aer daselbst, Nr. 3 der Karte und 3 der Parzelle, 1 Hektar 99 Ar und 91 Qu.-Met2r

groß;

3) der Acker daselbst, Nr. 3 der Karie und 13 der Parzelle, 43 Ar und 56 Qu.-Meter groß;

4) der Ader auf dem Wittenberge, Nr. 3 der Karte und 107 der Parzelle, 33 Ar und 68 Qu.- Meter groß ;

5) der Aer daselbst, Nr. 3 der Karte und 119 der Parzelle, 31 Ar und 07 Qu.-Meter groß;

6) der Acker „Blumen Feuerstelle“, Nr. 3 der Karte und 246 der Parzelle, 13 Ar und 85 Qu.- Meter groß; i

7) der Ader „in der Karrenbruchshaide“, Nr. 4 der Karte und 65 der Parz:2e, 05 Ar und 53 Qu.-Meter groß ;

8) das Holz dajelbst, Nr. 4 der Karte und 66 der Parzelle, 71 Ar und 20 Qu.-Meter groß;

9) das Holz „in den Bassum - Döhrener Fuhren- theilen“, Nr. 4 der Karte und 228/ 1)204 der Parzelle, 12 Ar und 37 Qu.-Meter groß;

10) der Acker „in der Wittenbrake®“, Nr. 6 der

Karte und 164 der Parzelle, 23 Ar und 84 Qu.-

Meter aro

[17115] Bekauntmachung.

Die dur Rechtsanwalt Vossen vertretene, zum Armenrechte zuaelassene Autonie, geb. Stolte, ohne Geschäft zu Elberfeld, Ehefrau des früheren Cigarrenhändlers, jeßt geschäftslosen Albert Stolte daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende ehe- liche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung is Termin auf den 4. Oktober cr., Vormittags 9 Uhr, im Sißungs- faale der I. Civilkammer des Königlichen Land- geriht3 zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts-Sekretär. s Jausen.

(17131) Bekanntmachung.

Dur Beschluß des Kgl. Landgerichts dahier vom 18. Juni abbin wurde Heinri Deffner, Fabrik- arbeiter in Oggersheim, fkontradiktorisch mit der Kgl. Staatsbehörde zum Beweise durch Zeugen darüber zugelassen: /

„daß Peter Weiß, früher Shneider in Eller- siadt, im Jahre 1846 seinen Wohnort Ellerftadt verlassen hat, und nah Amerika gegangen ist, ohne Vollmacht hinterlassen zu haben; daß er einmal im Jahre 1848 oder 1849 geschrieben, seitdem aber keinerlei Nachriht von \ich gegeben hat und auch nichts von ihm gehört wurde und dessen Aufent- haltsort vollständig unbekannt ist.“

Frankeuthal, den 1. Juli 1880.

Dcr Kgl. Staatsanwalt : Fahr.

[17135] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Wirthen &iartin Arcndt in Rosenbeck erkennt das Könialibe Amtsgericht zu Heilsberg durch den Gerichts-Afssessor Bolt,

da der Antragsteller den Verlust der na- stehend bezeichneten Urkunde und die Berech- tigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft ge- macht hat, : s das Tami gegangene Dokument über die für Peter Sahlmann auf Rofenbeck, Mt C, Abtheil. 111, Nr. 4, und den davon abge- zweigten Grundstücken eingetragene Forderung von 100 Thaler, da das Aufgebot na §8. 103—111 der Grund- buchordnung von 1872 und §. 840 C. P. Ord. zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtêtafel, sowie durÞ Einrückung in den Oecffentlihen Anzeiger des Regierungs- Amts-Blatts zu Königsberg vom 25. März c., Stück 13, bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 21. Juni 1880, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Aus\{lußurtheils beantragt hat ; ür Recht: / | L das oken genannte Dokument für kraftlos zu erklären und die unbekannten Prätendenten der gedachten Post mit ihren Anjprüchen aus- zuschließen. Verkündet: Bol.

Straub, Notar.

G 140 St. G. B. und der 8. 325, 326 und 480 t. P. O. zulässig, die Beschlagnahme einzelner,

der Parzelle, 24 Ar und 67 Qu.-Meter groß;

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