1880 / 197 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

KLendon, 20. August. (W, T. B.) Getreidemarkt, (Schblussbericht.) Fres

letziem Montag: Weizen 88 350, Gerste 282, Hafer 104 150 Qrte. Fremder Weizen 1 sh. billiger verkänflich, unbelebt, Mebl

weichend, Hafer } sh. billiger, flacher Mais theurer, Gerste ste! iz,

Angekommene Weizenladungen unbelebt.

Bohnen und Erbsen fest. London, 20. August, (W. 1, B.) Die gestrige Wollauktion verlief eher fester. Liverpool, 20. August. (W, T. B.) Baumwolle, (Schlussbericht.) Umeatz für Spekulation und Export 2000 B. Amerika —4 d, höher, Surats sehr fsst, Middling amer Lieferung. 73/32, September - Oktober - Lieferung Liverpoel, 20. August. (W, T. B, Getreidemarkt. Mehl stet g, Mais fest, Wetter: Schön. Liverpool, 20. August, (W. T, B. Baumwollen-Wochenbericht, (v. W. 4100 B.), desgl. für Spekulation 4000 (v. W. 1000), desgl. (v. W. 1700), desgl, für wirkl. Kons. 47 000 desgl, unmittelbar 6000 (v. W, 5000). davon amerikaniscve 16000 (v. W. 23 0090), (v. W. 697000), davon amerikanische 443 000 schwimmend n. Grossbritannien amerikanische 48 000 (v. W. 73 000). Mamehester, 20. August. (W. T. B) 12r Water Armitage 73, Micholls 9, 30r Water Gidlow 10, Mule Msyoll 108, 40r Medio Wilkinson

20r Water

10 000 B., davon

Rother Weizen 2—3, weisser 1 d, billiger,

Wochenumsatz 57 000 B., desgl. von amerikan, 44000 (v. W. 32 000),

ex Schiff 4000 (v. W. 7000), wirklicher Export Import der Woche 17 000 (v. W. 27 000),

154 000 (v. W. 160 000), davon 12r Water Taylor 8, 20r Water

114, 36r Warpcops Qualitát

Rowland 104, Printers 16/16 /,9 84pfd. 93. Glasgow, 20. August, Roheisen. m T

de Zufuhren seit

Bohzueck6r rubig, Nr. duoter gteigend, Nr. 3 pr.

nst-r steigend, 1/16 ¡kanische August-

62/32 d. September 26 25,

Februar 25,50. hl rubig,

Dezember 74,25, pr. August 61,25, pr. September

für Export 6009 58 50, pr. Januar-April 56,25,

M: 36 000), Produktenmarkt,

Vorrath 657 009 (v. W. 470 000),

New-York, 20. August,

Clayton 10}. 40r Waaren bericht,

40r Double Weston 11%, 60r Doubis Weston 133, Anziehend.

Mixed numbers ¿aria, 20. Angust. (W, T. B}

59,00, Nr. 7/9 pr. 100 Kilogr. pr. August 65,75. 100 Kilogx. pr. August 71.00. pr. September 65,25, pr. Oktober-Januar 61,50.

aris, 20. August. (W. T. B) Produktsumarkt, Weizen behauptet, pr. August 27.10, Pr. pr. September - Dezember 25,80, pr. November- pr. August 61.00, pr. 57 50, pr. September-Dezember 56,00, pr. November-Februar 55,25. Rüböl behauptet, pr. August 72,25, pr, Sept. 72 75, pr. September- Januar-April 76,00.

St. Petersburg, 20. August, (W. T. B.) Talg loo 55,00, pr. Weizen loco 15,25, Roggen Ilooo 11,30. loco 31,00, Leinsaat (9 Pud) loce 16,25, -— Wetter: Warm.

New-York, 20. August.

Baumwollen-Wochen bericht. häfen 8000B. Ausfohr nach Grossbritannien 14000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 7000 B. Vorrath 134 000 B.

Banumyyolls ¿lew-Orleans 118. Petroleum in New-York 9 Gd, 25. in Philadein"“ a

9 Gd... rohes Petrolezm 6}, do. Pire line Certificats D, 89 ehl 4 D. 10 C. Rother Winterweizen 1 D, 08 C, Mais (old mixte) 50 C, Zucker (Fair refining rSneccvasos) 74 affee (Rio-) 154. WSchmaïz (Marke Wilcox} 823 #-, Wairba; -- y do. Rohs u, Brothers 8}, Speck {(sbort lec) 9k © MGetreite-zc Ì

(E, L 2)

warrants 55 sh, 104 d. bis

10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August WeissG6r Berlin, 21, August, (Bericht über den Verkebr in Hyp h ken and Graondbesitz von Heinrich Fränkel.) Während üec Markt für bebaute Grundstücke noch fertgesetzt in Ruke verharrt ist die Banuthätigkeit auch während der stillen Zet des Hochsemmers in flottem Gange verblieben, Zum grössten Theile betrifft dies Bauten, die von gut Situirten, oder von solchen azsgcsührt wurden denen ein solider Kredit zur Seite steht. Am Hypotheken markt bleibt Geld sehr flüssig, aber nur für gutes unä sicheres Materia] Was in diese Kategorien nicht bineingehört, ist als nothleidend zu betrachten, da die Unterbringung zweiter und dritter Stellen jotzt ziemlich unmöglich g+worden ist. Wir notiren: Allerfeinste erste Einschreibungen in pupill, Höbe 44 °%/. crete Stellen zweiter Klasso 43 %/0, dritter Klasse 5 9/4. Zweite und fernere Eintragungen inner- halb Feuertaxe 5—6%% und darüber nach Beschaffenheit, Amorti- sations-Hypotheken in bester Gegend 4{—43— °%/6, im Uebrigen 9s °/o incl, Amortisation. Erststellige Guts-Hypo:heken : 43—43—5 % wit und ohne Amortisation, Verkauft wurden : Rittergut Beyers- hagen-Rewoldt, Kr. Franzburg, Rittergut Uchtenhagen-Neumüh] Kr, Saatzig, Gut Gräbendorf, Kr. Teltow, Gut Grünfelde, Kr. Thorn,

Soptember

Spiritus still, pr.

99,50, pr. September - Dezember

Angust, 55,00, Hsfer loco 5.25 Hanf

(M; T. B)

Zufuhren in allen Unions-

Eisembahn- Einna en. . Rheln-Nahe-Elsenbabn. Im Juli 1880 271 215 6 (— 2553 M); bis ultimo Jali 1880 1 739588 M (— 73:872 M).

(W. T. B.)

in New-York 113, do, ix

N É I E L Se E S E D T T

A7

Wochen

Kafse. |

-Ans weis der deutschen Zettelbanfen vom 31, Juli 1880.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.) | S en | Gegen Lombearbs Gegen Ae Wechsel. A P

Bor- woche. woche. | gel.

woche.

die Noten- die Umlauf.

G S I

Holzverkauf. Aus dem Königl. Forstrevier Liepe sollen folgende Nug- und Brennhölzer am rFrei- tag, den 3. September c., Vorm. 10 Uhr, im hiesigen Gastlokale im Wege des Meistgebots ver- kauft werden: Schußbezirk Briß: 6 Stück Eichen Nußenden, 10 m do. Naßholz, 22 m do. Kloben

| Gegen Berbind-| Gegen lichkeiten | die Verbind-| Vor- [auf Kün-| Vor-

lihkeiten.| woche. | digung. woche.

Täglich | Gegen fällige die

Vor- woche.

E Die 5 altpreußischen Banken Die 3 äsishen Banken . Die 4 norddeuishea Bankenÿ. San Urte Dat K Die Bayerische Notenbank

Pie 3 süddeutschen Banken . 22 170

643 538|— 2 002

5 7514+ 465 98 169|—

5 978|— 633

6 255+

34 660|--

366 444+ 3 326 29 015+ 377 52 234/4- 393 58 00l|4- 72 a. 9 38 039+ 565 53 004+ 1 413

43 410|+ 5411

6 878+ 293 2 356 5 0644 110 7 383|— 8230 7964+ 18 17994 92 2 666|—

1558 1913 + 278

748 204|-- 10 924+ 45 914/|— 13 268|[— 98

9 799|-+ 65 785+ 67] 48 533+

I. KL, 135 m do. II. Kl. 571 m Buchen Klobe 188 328|— 259] | [1], Kl, /;309 m do. Il. Kl, 313 m Kief, Kloben

4316— 142 8 403+ 240 | 306 1n do. Spaltknüppel ; Scbußbezirk Nettelgraben : 4246+ 562 6 915— 188 | 273m Buthen Kloben 1. Kl., 592 m Kief. Kloben, 7053+ 263} 18 794— 854 | 111 m do. Spaltknüppel, 23 m Birken Kloben, 1 000 5 285+ 265 3265+ 602 | 40 m Elsen Kloben; Schußbezirk Chorin: 103 m 1 956 1206/7 367 93 3 | Elsen Kloben, 270 m do. Spaltknüppel; Schuh- 1 643 834 31 212 |— 1 | bezirk Kahlenberg: 1024 m Kief. Kloben; Schuy-

4 977 E O 2 081

Summa

746 521|—

777 608 954+ 6 123]

75 1644+ 4 957| 942 427|+

8474| 211 378/— 1246| 37682— 198 | bezirk Liepe: 11 m Bucwenkloben I, Kl, 307 m do.

Tbeater.

Königliche Schauspiele, Opernhaus.

Dienstag : Keine Vorstellung.

Swauspielhaus: 157, Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen nach dem Französischen von F. Treitshke. Musik von L. van Beethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Bet, Hr. W, Müller, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Waliner-Then'er, Sonntag: Leßte Sonn- tags-Auffülrung von Signor Piffarello.

Montag: Leßte Woche der Aufführung und zum 24. Male: Signor Piffarello.

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahr.

Sonnabend, den 28, August: Zur Göthe-Feier: Faust, (Erftes- Tagewerk.)

Sonntag: Goethe's Faust (Zweites Tagewerk). Anfang 6F Uhr.

Krolls Theaíer, Sonntag: Zweites Gast-

spiel des Fräulein Jlma von Murska und des Se Campobello von Her Mazjestys Theater in

ondon. Die Nachtwandlerin. Oper in 3 Akten von Bellini. Vor und na der Vorstellung Großes Doppel-Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 4, der Vorstellung 6 Uhr. Preije der Pläße I. Parq. à 3 4, II. Parq. u. Tribüne 2 4, Loge 1 4 50 §. Entrée inkl, Theater 1 M.

Montag: Ein Maskenball, Großes Doppel- Concert.

Diensiag: Erstes Auftreten des Königl. preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel. Zum Besten des Unterstüßungsfonds des Vereins „Berliner Presse“. Der Postillon von Lonjumeau, Oper in 3 Aft von Adam. Chapelou: Hr. Th. Wathtel. Billets, I. Parg. à 4 M, 1I. Parq. u. Trib. 3 M, Loge 2 4 Entrée inkl. Theater 1 (4 u. Abonne- mentsbillets à Dyd. 9 (1, zu allen Borstell. gültig, Io E an der Kasse und den Verkaufsstellen zu haben.

bermania-Theater, (Im Weinbergsweg.) Sonntag: Zum 1. Male: Faselhans, Posse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von J. Rosen und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Montag: Zum 2. Male: Faselhans.

Beile - Alliance - Theater. Sonntag :

Im prachtvollen Sommergarten: Zweites großes Miilitär-Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps, des 4, Garde - Grenadier - Regiments (Königin Augusta), 45 Mann in Uniform, unter persönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Picht aus Coblenz und des 1. Garde-Feld-Artillerie- Regiments, fowie des Königlichen Kadetten-Corps, unter Leitung der Königlichen Musikdirektoren Herren Baumgarten u. Herold. Auftreten der Sänger-Gesell- schaften. Brillante Jllumination durch 20000 Gas- flammen. Im Theater: Zum 183. Male: Der Rattenfäunger von Hameln. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

ontag: Zum 26. Male: Harun al Raschid, Doppel - Concert. Sänger-Gesellshaften u. #. w.

Dienstag: Drittes großes Militär - Concert.

Familien-Nachrichten.

Verlobt; Frl. Anna Swhönfeld mit Hrn. Gym- nafiallehrer Dr. Carl Preibisch (Ohlau).

Verehelicht: Hr. Pastor Reinhold Radke mit Frl, Luise Karow (Mellen—Braunsforth),

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Abt eilungs- Ingenieur Flach (Bauten). Hrn. Pauplmann und Compagnie-C ef v. Steuben (Frankfurt a, O.). Hrn. Premier-Lieutenant Hans Dietrich von Werder (Neu-Buckow). Hrn. General-Adjutant

\chneider (Stuttgart). Adjutant Weise (Erfurt).

Gestorben: Hr. Oberst z. D. Julius Gilbert v. Monbart (Stift Keppel).

Hrn. Lieutenant und

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbriefs-Erledigung. Der hinter den Agen- ten Albert Carl Heinrih Miesh, am 29. Fa- nuar 1847 zu Bennewiß, Kreis Jüterbogk geboren, in den Acten J. III b. 202, 79. erlassene Steckbrief vom 21. Juli 1880 ift erledigt. Berlin, den 10, August 1880, Die Königliche Staatsanwalt- schaft beim Landgericht T.

Steckbriefs-Erledigung. Der unterm 8. Juli 1880 hinter den Müllergesellen Friedrich Braune aus Neumarkt bei Jüterbogk von dem Untersuchungs- richter bei dem hiesigen Landgerichte erlassene Steck- brief ist erlcdigt. Potsdam, den 17. August 1880. Königliches Landgericht, Strafkammer.

[21014] Nt

Sulz-Oberndorf, Steckbrief

wird erlassen auf Grund Haftbefehls gegen den flüchtigen, 35 Jahre alten Friedrih Chailloux von Maanheim wezen Betruges.

Derselbe befindet sich wahrscheinlich im Elsaß.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in Ie Amtsgerichtsgefängniß zu Oberndorf einzu- efern.

Sulz, den 18. August 1880.

Kgl. Württ. Pfe

Kopf, A. A. Gestaltébezeibnung: Statur \chlank, \{chwarzer Vollbart. Kleidung: neuer s{warzer Änzug, graut- \{hwarzer Ueberzieher, \&warzer hoher Filzhut.

A e m T, 98 m do. Spalt» nüppel, m en Kloben, 159 m do. Spalt- [ (20937] Auszug. E 53 m Kiefern Kloben, 158 m do, Spalt: Die zu Deuß wohnende geshäftslose Maria ! knüppel; Schubbezirk Maienpfuhl: 21 m Eien Varnhagen, Ehefrau des daselbst wohnenden ge- | Nubholz, 135 m do. Kloben 1. Kl.; Schubbezirk s{äftsloscn Johannes Natorp, hat durch den zu | Vreikefenn : 205 m Elsen Kloben, 415 m Kief. Cöln wohnenden Rechtsanwalt Oskar Carstanjen | Kloben ; Schubbezirk Breitelege: 1870 m Kief. gegen ihren g llenanuten Ebemann unterm 21. Juli E Ane ist M a N a zum hiesigen Königlichen Landgerichte Kl e ce a8 Angetld ¿u zahlen. orin, den erhoben mit dem Anita ere Ae (18, August 1880, Des Gormeises Bes: niglihes Landgericht wolle die zwischen den [21018] Submission.

arteien bestehend [t üt i L i; P stehende geseßliche ergemeinschaft Verschiedene Zimmer-! leparatur-Arbe iten, nament-

ür aufgelöst erklären und an deren Stelle ! ; h

völlige Gütertrennung aussprechen; e lich Ersatz alter Dielen in den Kasernen des Garde-

fodann die Parteien behufs Theilung und Aus- | Hufaren-Regiments und 1. Garde-Ulanen-Regiments,

E der Gütergemeinschaft, sowie E D L 2A ua t ai leren

ehufs Feststellung d iti n ag, deu « August cr., or- s iden Meteo eitigen Ansprüde | mittags 11 Ube, in sffenfliche, Submission ver-

geben werden. Kostenanschläge und Bedingungen

E den L aliGen Notar Herrn Goedte zu verw ; Mi j

n verweisen, ein Mitglied des Kollegiums N in unserem Geschäftszimmer, Breitestraße 29,

aus.

zum Kommissar ernennen und dem Beklagten Potsdam, den 19, August 1880,

L die Alten e eaen G ur m : 6 Undlihen Verhandlung des Rechtsstreites Königliche Garnison-Verwaltung, Es sollen sofort 640 26 cm Kartushbüchsen

ist die Sitzung der 1II. Civilkammer des König- à 48 kg, 318 30,5 cm do, à 36 kg, 453 Pulver-

lichen Landgerichts zu Cöln vom 11. November kasten M./79, 208 do. halbe, und einige verschiedene

1880, Morgens 9 Uhr, angeseßt worden. Cöln, qu 22. Juli 1880. : s N Gag ofen, Kasten für Zündungen 2c. beschafft werden und wird Schniewind ersucht, Preisofferten, vers{lossen und entsprechend M bezeichnet, bis zum 80, d, M,, Vorm, 115 Uhr, Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des A I mali ade: E Die Liefe- P O r ; g _ytermik veröffentlicht. Kopien von den Bedingungen und Zeichnungen können auf Wunsch gegen Einsendung von 1 brieflich übersandt werden. In der Redaktion der Submissionszeitung „Cyclop“ zu Berlin liegen Kopien der Bedingungen und Zeichnungen zur Ein- sit ebenfalls aus. Wilhelmshavcn, den 16. August 1880, Marine-Artillerie-Depot.

Côln, den 18. August 1880. Gerichts\hreiberei des Königlichen Landgerichts.

Bau, Landgerichts-Sekretär.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[20942] Oeffentliche Zustellung.

Der Kgl. Rechtsanwalt Düll in Bamberg hat

Namens der Auszüglerseheleute Heinrih und Bac-

bara Neundorfer aus Melkendorf am 12. August

d. Irs. Klage gegen die Metgerseheleute Nifolaus

und Kunigunda Krappmaun von Melkendorf,

Johaun Baer, Bauer von Melkendorf, Johann

Baer, junger, ledig aus Melkendorf, nun unbekann-

ten Aufenthalts, und Konsorten wegen Kollation

und ECrbtheilung mit der Bitte gestellt, Kgl. Land- geriht wolle erkennen:

1) Beklagte Nikolaus und Kunigunda Krappmann seien \{uldig, 1200 A Kaufscillingsrest in die Erbmasse einzuwerfen,

2) Beklagte seien {uldig, mit den Klägern Erb- theilung zu pflegen und daher den von den Krappmannschen Eheleuten einzuzahlenden, den Nachlaß bildenden Betrag von 1200 A den Klägern zu deren Gleichstellung mit ihnen zu Überlassen,

eventuell von dem, was sie seiner Zeit als Mitgabe erhielten, soviel in die Nahlaßmasse einzuwerfen, als zur Kompletirung des kläge- rischen Erbtheiles nöthig ift,

3) die Beklagten haben die Kosten des Rechts- streites zu tragen.

Da der Aufenthalt des Mitbeklagten Iohann Baer junior dermalen unbekannt ist, hat die Ferien- kammer des Kgl. Landgerichts Bamberg auf Antrag des obengenannten Pflihtanwaltes auf Grund der S8. 186 und 187 der C. P. O. die ustellung der Klageschrift durch{ öffenilihe Bekanntmachung be- \{lossen, was hiemit mit dem Eröffnen erfolgt, daß von dem. Vorsißenden der Ferienkammer Ecritin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 24. November 1880,

Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden ist.

Bamberg den 17. August 1880,

er Königl. Obergerichts\chreiber :

und Botschafter v. Shweiniß (St. Petersburg). Eine Tochter: Hrn. Professor Dr, W, Boh:

Schwemmer.

[20952]

Bekauntmachung.

Zur Ausloosung der in diesem Jahre zur Tilgung gelangenden Obligationen der Bochumer

Stadt-Anleihe

aus dem Jahre 1870 Litt, B, und C, 122 L A B und 0, A N A B. und C

y "” o

a, b, c. " "

wird Termin “auf

Sanstag, deu 4. September cr., Nachmittags 3 Uhr,

im Rathhause Zimmer Nr. 13 angeseßt, welches hierdurch auf Grund der Privilegien vom 24. Januar 1870, 15. Juli 1872 und 4. Dezem er 1874 ur öffentlihen Kenutniß gebracht wi d, Bochum, den 14. August 1880. Brn Y R OENA Bn M

Der Magistrat.

Bollmaun.

| 20986]

Die Mitglieder der Allgemeinen Deutschen Hagelversiche- rungs-Gefsfellschaft werden hiermit auf Grund des S. 14 des Statuts zu einer außer- ordentlichen Generalversammlung an

sechsten September d. J,., Vormittags neun Uhr,

hierselbst, Wilhelmstraße Nummer neun, cingeladen. _ Tagesordnung:

1) Auf Antrag der Direktion: Berichterstattung über die Geschäftslage, um den Mitgliedern

: hiervon noch vor dem Kündigungstermin Kenntniß zu geben.

2) Beschlußfassung über einige zweifelhafte Entschädigungs-Ansprüche, woraufhin der Ver- waltungéërath den zu erhebenden Nahschuß, welcher der jeßigen Uebersicht nach in den Grenzen der Vorprämie bleibt, aus\{reibt.

Berlin, den 21, August 1880.

Der Verwaltungsrath.

Bad-Naubeim.

Von Mitte August an Nach-Saîson mit ermässigten Preisen in Privat- und Gasthänsern, Der Curverein,

[21017]

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 für das Vierteljahr.

| Hj

(Merl Onaptris für den Raum einer Druczeile 30 4

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dition: SW. Wilhelmstr. Ne. 32.

M 19T

La Rtaicaneta

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Gymnasial-Oberlehrer, Professor Dr. Shramm zu Glaß, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse; sowie dem Stadtverordneten - Vorsteher, Zimmermeister Holm zu Cöpenick im Kreise Teltow, den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich russishen Obersten und Adjutanten Sr. Kaiserlihen Hoheit des Großfürsten Nicolaus - Nicolajewits{ (sen.) von Rußland, Andrejeff, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Kaiserlih russishen Hofrath und Ehren- Leibmedicus am Kaiserlichen Hofe, Dr. med. Schershewski j, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; sowie dem Kaiserlich russishen Stabs - Rittmeister im Leibgarde - Ulanen - Regiment und Adjutanten Sr. Kaiserlihen Hoheit des Großfürsten Nicolaus - Nicolajewitsh (sen.) von Rußland, Jewreinoff,

den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse zu verleihen.

KHKöntgreich Preufßen.

Se. Majestät der König haden Allergnädigst geruht : dem Gerichtsschreiber bei dem Landgericht in Stettin, Sekretär Wenßgtel, bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Gesegt über die Organisation der allgemeinen Landes - verwaltung.

Vom 26. Juli 1880.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt:

Oriter Tie Grundlagen der Organisation. S 1,

Die Verwaltungseintheilung des Staatsgebietes in Pro- vinzen, Regierungsbezirke und Kreise bleibt mit der Maß- gabe bestehen, daß die Stadt Berlin aus der Provinz Brandenburg ausscheidet und einen Verwaltungsbezirk für sih bildet. 5

20

Jn der Provinz Hannover bleiben die Landdrosteibezirke als Regierungsbezirke bestehen.

Die Abänderung der Kreis- und Amtseintheilung der Provinz Hannover erfolgt mittels besonderen Gesetzes.

S0

Die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung werden, soweit sie niht anderen Behörden überwiesen sind, unter Oberleitung der Minister, in den Provinzen von den Ober- Präsidenten, in den Regierungsbezirken von den Regierungs- Präsidenten und den Regierungen, in den Kreisen von den Landräthen geführt. 5

Die Ober-Präsidenten, die Regierungs-Präsidenten und die Landräthe handeln innerhalb ihres Geschäftskreises selbst- ständig unter voller persönlicher Verantwortlichkeit, vorbehalt- lih der fkollegialishen Behandlung der durch die Gesetze be- zeihneten Angelegenheiten.

«A

Zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung nah näherer Vorschrift der Gesehe bestehen für die Provinz am Amts\siße des Ober-Präsidenten der Pro- vinzialrath, für den Regierungsbezirk am Amtssißze des Re- gierungs-Präsidenten der Bezirksrath, für den Kreis am Amts- sige des Landraths der Kreisausschuß. i :

Jn den Stadtkreisen, in welchen ein Kreisausshuß nicht besteht, tritt an die Stelle desselben in ‘den durch die Gesetze vorgesehenen Fällen der 260 da

In den Hohenzollernschen Landen tritt, soweit nicht die Geseße Anderes bestimmen, an die Stelle des Ober-Präsidenten Und des Provinzialraths der zuständige Minister, an die Stelle des Kreises der Ober-Amtsbezirk, an die Stelle des Landraths der Ober-Amtmann , an die Stelle des Kreisausschusses der Amtsaus\{huß,

8. 6, : : Jn Bezug auf die amtliche Stellung, die Befugnisse, die Zuständigteit und das Verfahren der Verwaltungsbehörden bleiben die bestehenden Vorschriften in Kraft, soweit dieselben niht dur das gegenwärtige Geseß abgeändert werden. Q Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nah näherer Vor- rift der Gesehe durch die Kreis- (Stadt-) Ausshü}se, die Bezirksverwaltungsgerihte und durch das Ober-Verwaltungs8- gericht zu Berlin ausgeübt.

Berlin, Moitag,

N L LO | T A K M D L De F p

Zweiter Titel.

Verwaltungsbehörden. 1, Abschnitt. Provinzialbehörden. 1) her: Ent.

8. 8,

An der Spigze der Verwaltung der Provinz steht der Ober-Präsident. Demselben wird ein Ober-Präsidialrath und die erforderlihe Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern bei- gegeben, welche die Geschäfte nah seinen Anweisungen be- arbeiten. Auch ist der Ober-Präsident befugt, die Mitglieder der an seinem Amtssiß befindlichen Regierung, sowie die dem Regierungs-Präsidenten daselbst beigegebenen Beamten (§. 18 Absaß 1) zur Bearbeitung der ihm übertragenen Geschäfte

heranzuziehen. 8. 9

Die Stellvertretung des Ober-Präsidenten in Fällen der Behinderung erfolgt, soweit sie niht für einzelne Geschäfts- zweige durch besondere Vorschriften geordnet ist, durch den ODber-Präsidialrath. Die zuständigen Minister sind befugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung anzuordnen.

2) Ph. C: Oi

Der Provinzialrath besteht aus dem Ober-Präsidenten beziehungsweise dessen Stellvertreter als Vorsizenden, aus einem von dem Minister des Jnnern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sigze des Ober-Präsidenteu ernannten höheren Verwaltungsbeamten beziehungsweise dessen Stellvertreter und aus fünf Mitgliedern, welche vom Provinzialaus\s{husse aus der Be der zum Provinzial-Landtäge wählbaren Provinzial- angehörigen gena werden. Für, die leßteren werden in gleicher Weise fünf Stellvertrete\ ackyählt.

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober-Präsi- dent, die Regierungs-Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizeibehörden, die Landräthe und die Beamten des Pro- vinzialverbandes. af

Die Wahl der Mitglieder des Provinzialrathes und deren Stellvertreter erfolgt auf sechs Jahre.

Jede Wahl verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der für die Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingungen. Der Provinzialaus\{huß hat darüber zu beschließen, ob dieser Fall eingetreten ist. Gegen den Beschluß des Provinzial- ausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Oberverwaltungsgerichte statt. Die Klage steht auch dem Vorsißenden des Provinzialrathes zu. Dieselbe hat keine aufschiebende Wirkung; jedoch dürfen bis zur Entscheidung des VDberverwaltungsgerichtes ANEEB nicht stattfinden.

g

Alle drei Jahre scheidet die Hälfie der gewählten Mit- glieder und Stellvertreter, und zwar das erste Mal die nächst- größere Zahl, aus und wird durch neue Wahlen ersezt. Die Ausscheidenden bleiben jedoh in allen Fällen bis zur Ein- führung der Neugewählten in Thätigkeit. Die das erste Mal Ausscheidenden werden dur das Loos bestimmt. Die Aus- scheidenden sind wieder wählbar.

Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mit- glieder und Stellvertreter haben Ersaßzwahlen stattzufinden. Die Ersaßmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeit- raums in Thätigkeit, für welchen die Ausgeschiedenen gewählt

Waren. 8.48.

Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Provinzialraths werden von dem Ober-Präsidenten ver- eidigt und in ihre Stellen eingeführt. - i

Sie können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (§. 2 des Gesehes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richter- lichen Beamten, Geseßz-Samml. S. 465), im Wege des Dis- ziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden.

Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des genannten Geseßes mit folgenden Maßgaben :

Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuhungskommissars und des Vertreters der Staatsanwalt- schaft erfolgt durch den Minister des Fnnern.

Disziplinargericht ist das Plenum des Ober-Verwaltungs-

erichts, is 8. 14.

Der Provinzialrath is beshlußfähig, wenn mit Einschluß des Vorsißenden fünf Mitglieder anwesend sind. Die Be- {lüsse werden nah Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen- gleichheit giebt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag.

3) MUEFa N Uns L

Die Generalkommission für die Provinzen Pommern und Posen zu Ssargard in Pommern wird aufgehoben. An * die Stelle derselben tritt für die Provinz Pommern die für die Provinz Brandenburg bestehende Generalkommission.

Für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen wird eine gemeinsame Generalkommission gebildet. Die

Generalfommission für die b, Hannover fungirt zu- gleich für die Provinz Schleswig-Holstein.

den 23. August, Abends.

180.

+ RUAASSA ai

Il, Abschnitt. Bezirksbehörden. 1) Regierungs-Präsident und Bezirksregierung. 8. 16. i

An die Spitze der Bezirksregierung am Siße des Ober- Präsidenten tritt, unter Wegfall des Regierungs-Vize-Präsi- denten, ein Regierungs-Präsident. Der Ober-Präsident ist fortan niht mehr Präsident a Regierung.

Die Regierungsabtheilung des Fnnern wird aufgehoben. Die Geschäfte derselben werden, soweit niht dur das gegen- wärtige Gesey abweichende Bestimmungen getroffen find, von dem Regierungs-Präsidenten mit den der Regierung zustehenden Befugnissen verwaltet. W

Dem Regierungs-Präsidenten wird für die ihm persönlih übertragenen Angelegenheiten ein Ober-Regierungs-Rath und die erforderliche Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern, von denen mindestens einer die Befähigung zum Richteramte haben muß, beigezeben, welche die Geschäfte nah seinen Anweisungen bearbeiten. :

Diese Beamten können zugleih bei der Regierung be- schäftigt werden und nehmen an den Plenarberathungen der- selben nah Maßgabe der für die Regierungsmitglieder be- stehenden Vorschriften Theil. :

Die Mitglieder der Regierung können von dem Regie- rungs-Präsidenten zur Bearbeitung der ihm übertragenen Ge- schäfte herangezogen E L

Die Stellvertretung des Regierungs-Präsidenten in Fällen der Behinderung erfolgt durch den ihm beigegebenen Ober- Nègieritig&Räth; und wenn auch dieser behindert is, durch einen Ober-Regierungs-Rath der Bezirksregierung. Die zu- ständigen Minister sind befugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung E

Die Geschäste der Regierungen zu Stralsund und zu Sigmaringen, soweit sie zur Zuständigkeit der Regierungs- abtheilungen des Jnnern gehören, werden nah Maßgabe des S. 17 von den Regierungs-Präsidenten verwaltet. Die Mit- glieder der Regierung bearbeiten diese Geschäfte nah den An- weisungen des Präsidenten.

Die Stellvertretung des Präsidenten in Fällen der Be- hinderung erfolgt durh ein von den zuständigen Ministern beauftragtes Mitglied der O

L,

Bei den Regierungen zu Danzig, Erfurt, Münster, Minden, Arnsberg, Coblenz, Cöln, Aachen und Trier tritt an die Stelle der Abtheilung des Jnnern für die bisher von derselben bearbeiteten Kirchen- und Schulsachen eine Abthei- lung für Kirchen- und Rd oa

8. 22.

Die landwirthschaftlihen Abtheilungen der Regierungen zu Königsberg und Marienwerder, sowie die bei den Regie- rungen der Provinzen Ost- und Westpreußen und zu Schleswig bestehenden Spru(kollegien für die landwirthschast- lihen Angelegenheiten werden aufgehoben. Die Zuständig- keiten dieser Behörden, sowie diejenigen der Abtheilungen des Innern der Regierungen zu Gumbinnén, Danzig und Schleswig als Auseinanderseßzungsbehörden gehen auf General- Tommissionen (8. 15) über.

Bei der Regierung zu Wiesbaden tritt an die Stelle der Abtheilung des Fnnern als Auseinanderseßungsbehörde ein Kollegium, welches aus dem Regierungs-Präsidenten, dem für ihn hierzu bestimmten Stellvertreter und mindestens zwei Mit- gliedern besteht, von denen das eine die Befähigung zum Richteramte besißen und der landwirthschaftlichen Gewerbs- lehre kundig sein, das andere die Befähigung zum Oekonomie- kfommissarius haben muß. Von diesem Kollegium sind auh die Obliegenheiten der Regierung hinsihtlich der Güterkonsoli- dationen wahrzunehmen. & Hg

Der Regierungs-Präsident ist befugt, Beschlüsse der Re- gierung oder einer Abtheilung derselben, mit welchen er nit einverstanden ist, außer Kraft zu seßen und, sofern er den Aufenthalt in der Sache für nachtheilig erahtet, auf seine Verantwortung anzuordnen, daß nah seiner Ansicht verfahren werde. Andernfalls ist höhere Entscheidung einzuholen.

Auch ist der Regierungs-Präsident befugt, in den zur uständigkeit der Regierung gehörigen Angelegenheiten an telle des Kollegiums unter persönliher Verantwortlichkeit

Verfügungen zu treffen, wenn er die Sache für eilbedürftig oder, im Falle seiner Anwesenheit an Ort und Stelle, eine sofortige Anordnung für S erachtet.

Jn der Provinz Hannover treten an die Stelle der Land- drosteien und der Finanz-Direktion sechs Regierungs-Präsiden- ten und Iegierungen, welche, gleich dem Ober-Präsidenten, die Verwaltung mit den Befugnissen und nach den Vor- schriften führen, welche dafür in den übrigen Provinzen gelten, beziehungsweise in dem gegenwärtigen Geseß ge= geben sind.