1880 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Welche der vorbezeihneten Regierungen nah dem Vorb ld der Regierung zu Stralsund zu organisiren sind, bleibt König- licher Verordnung ae V

DO.,

Die Zuständigkeiten der Konsistorialbehörden in der Pro- vinz Hannover in Betreff des Schulwesens, sowie die kirh- lihen Angelegenheiten, welche bisher zum Geschäftskreise der kfatholishen Konsistorien ju Hildesheim und Osnabrück ge- hörten, werden den Abtheilungen für Kirchen- und Schulwesen der betreffenden Regierungen überwiesen.

Die genannten katholischen on omes werden aufgehoben.

Den evangelischen Konsistorialbehörden in der Provinz Hannover verbleiben, bis zur anderweiten geseßlichen Regelung, in Kirchensachen ihre bisherigen Zuständigkeiten.

2) E 27

Der Bezirksrath besteht aus dem Regierungs-Präsidenten beziehungsweise dessen Stellvertreter als Vorsißenden, aus einem von dem Minister des Fnnern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Regierungs-Präsidenten ernannten höheren Verwaltungsbeamten beziehungsweise dessen Stell- vertreter und aus vier Mitgliedern, welche von dem Provinzial- ausshusse aus der Zahl der zum Provinziallandtage wähl- baren Bezirksangehörigen gewählt werden. Für die leßteren werden in gleiher Weise vier Stellvertreter gewählt.

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober-Prä- sident, die Regierungs-Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizeibehörden, die- Landräthe und die Beamten des Pro- vinzialverbandes. Mitglieder des Provinzialrathes können niht Mitglieder des Bezirksrathes sein. Jm Uebrigen finden auf die Wahlen beziehungsweise die gewählten Mitglieder und auf die Beschlußfsähigkeit die Bestimmungen der §8. 11, 12, 13 und 14 sinngemäße A RRs

8

n den Hohenzollernschen Landen kommen in Betreff des Bezirksrathes die Bestimmungen des §8. 27 mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die zu wählenden Mitglieder von dem Landesausschusse aus der Zahl der zum Kommunallandtage wählbaren Angehörigen des Landeskommunalverbandes ge- wählt werden. Der Regierungs-Präsident, die Ober-Amt- männer und die Beamten des Landeskommunalverbandes sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

IIT. Abschnitt. Kreis behörden. 8. 29.

An der Spiße der Verwaltung des Kreises steht der Landrath. Derselbe führt den Vorsiß im Kreisausschusse. Jm Uebrigen wird die Zusammenseßung des Kreisauss{hu}ses dur die Kreisordnungen CCANE

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Der Stadtausshuß besteht aus dem Bürgermeister be- ziehungsweise dessen geseßlihem Stellvertreter als Vorsitzenden und vier Mitgliedern, welhe vom Magistrate (kollegialischen Gemeindevorstande) aus seiner Mitte für die Dauer ihres Hauptamtes gewählt werden.

Für Fälle der Behinderung sowohl des Bürgermeisters, wie eines geseßlichen Stellvertreters wählt der Stadtauss{huß den Vorsißenden aus seiner Mitte. Derselbe bedarf der Be- stätigung des Regierungs - Präsidenten, in dem Stadtkreise Berlin des Ober-Präsidenten dex Provinz Brandenburg.

Der Vorsißende oder ein Mitglied des Stadtausschusses muß zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst be-

fähigt sein. 8; 31

n Stadtkreijen, in denen der Bürgermeister allein den Gemeindevorstand bildet, werden die außer dem Vorsißenden zu bestellenden Mitglieder von der Gemeindevertretung aus der Zahl der Gemeindebürger gewählt.

Die Wahl erfolgt auf sechs Jahre.

Alle drei Jahre scheidet die Hälste der gewählten Mit- glieder aus und wird durch neue Wahlen erseßt. Die Aus- scheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.

Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.

_ Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mit- Geer haben Ersaßwahlen stattzufinden. Die Ersazmänner [eiben nur bis zum Ende desjenigen Zeitraums in Thätig- keit, für welhen die Ausgeschiedenen gewählt worden.

Im Uebrigen gelten in Betreff der Wählbarkeit, der Wahl, der Einsührung und der Vereidigung der Mitglieder, sowie des Verlustes ihrer Stellen, unter einstweiliger Ent- hebung von denselben, die für unbesoldete Magistratsmitglie- der bestehenden geseßlichen Vorschriften.

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8. 38.

Die gewählten Mitglieder des Kreis- (Stadt-) Aus\s{hus}ses können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (§8. 2 des Geseßes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten), im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden.

Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschristen des aon» ten Geseßes mit [0 genpen Maßgaben :

Die Einleitung des Verfahrens, oi die Ernennung des Untersuhungskommissars erfolgt durch den Regierungs- Präsidenten.

Die ent\cheidende Behörde erster R P P die entscheidende as

nstanz ist das Bezirks- : ehörde zweiter Jnstanz lenum des Ober-Verwaltungsgerichts.

er Vertreter der Staatsanwaltschaft wird für die erste qun von dem Regierungs-Präsidenten, für die zweite Jn- tanz von dem Minister des Jnnern ernannt.

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8.383.

Der Kreis- (Stadt-) Ausschuß ist beschlußfähig, wenn mit Einshluß des Vorsißgenden drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden nah Stimmenmehrheit gefaßt, Jst eine gerade Zahl von Mitgliedern anwesend, so nimmt das dem Lebensalter nah jüngste gewählte Mitglied an der Ab- stimmung nicht Theil. Dem Berichterstatter steht jedoch in allen Fällen Stimmrecht zu.

IV. Abshnitt. Behörden für dey Pp tadéFreis Berlin.

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg ist zuglei Dber-Präsident von Berlin.

öngleihen fungiren das Provinzial-Schulkollegium, das Medizinalkollegium, die Generalkommission und die Direktion

§35,

An Stelle des Regierungs - Präsidenten führt der Ober- Präsident die Aufficht des Staats über die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin. Auf welche Be- hörden die sonstigen Zuständigkeiten der Regierungsabtheil ung des Jnnern zu Potsdam in Betreff Berlins übergehen, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.

Jm Uebrigen, und soweit nicht sonst die Geseße Anderes bestimmen, tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle des Regierungs-Präsidenten der Polizei-Präsident von Berlin.

S 96.

An die Stelle des Provinzialraths tritt in den Fällen, in welchen derselbe in erster Jnstanz beschließt, der Ober- Präsident, in den übrigen Fällen der zuständige Minister.

An die Stelle des Bezirksraths tritt, soweit nicht die Gesetze einzelne Zuständigkeiten desselben für Berlin anderen Behörden übertragen, der E F rosvent,

O7.

n Angelegenheiten der kirhlihen Verwaltung tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle der Regierungsabtheilung für Kirchen- und Schulwesen der Polizei-Präsident.

Bezüglich der Verwaltung des landesherrlihen Patronats und des Schulwesens verbleibt es bei den bestehenden Bestim- mungen.

S 38.

Die Geschäfte der direkten Steuerverwaltung werden an Stelle der Regierungsabtheilung für direkte Steuern, Do- mänen und Forsten für den Stadtkreis Berlin von der „Di- rektion für die Verwaltung der direkten Steuern“ wahrge- nommen.

__ Diese Behörde wird in Betreff der Zuständigkeit in Dis- ziplinarsachhen den im 8. 24 Nr. 2 des Geseßes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlihen Be- amten 2c., bezeihneten Provinzialbehörden gleichgestellt. 8. 39

Die Mitglieder der nah §8. 24 des Geseßes vom 1. Mai 1851 l ; 55. Mai 1873 (Geseß-Samml, für 1873 S. 213) gebildeten Bezirkskommission für die klassifizirte Einkommensteuer werden von dem Magistrate und der Stadtverordnetenversammlung in gemeinschaftliher Sißung unter dem Vorsiße des BVürger- meisters gewählt. 5

. 40.

Für diejenigen Kategorien der in Berlin angestellten Beamten, bezüglich deren nicht die Zuständigkeit einer anderen Behörde in Disziplinarsachen begründet ist, behält es bei den Bestimmungen des 8. 25 des Gesehes vom 21. Juli 1852 mit der Maßgabe sein Bewenden, daß die Einleitung des Disziplinarverfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungs- kfommissars und des Vertreters des Staatsanwalts für die erste Fnstanz dem Ober-Präsidenten von Berlin zusteht.

(Titel 3 bis 7 folgen morgen.)

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach von Bad Lieben- stein in Thüringen. (

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Die Nr. 29 des Geseß-Sammlung, welche von he1t: ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8731 das Geseh über die Organisation der allgenei- nen Landesverwaltung. Vom 26. Juli 1880; unter

Nr. 8732 das Geseß zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungs- gerihte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Gesez-Samml. S. 375) und Einführung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie. Vom 2. August 1880; und unter

Nr. 8733 die Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Verwaltungsgerichtsgeseßes. Vom 2. August 1880.

Berlin, den 23. August 1880.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Didden.

Die Nr. 30 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8734 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. August 1880, betreffend das Rangverhältniß der Direktoren der Bezirks- verwaltungsgerichte.

Berlin, den 23. August 1880.

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Didden.

ene Anlehen der vormals Freien Stadt Frank- urt a. M. von 2000000 Fl., vom 2. Januar 1844.

Bei der am 10. l. Mts. stattgesundenen 31. Verloosung des An- lehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2 000 C00 FI. vom 2. Januar 1844 wurden nachverzeihnete Nummern zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1880 gezogen :

31 Obligationen à 1000 Fl. = 1714 M 29 S. Nr. 28 89

110 118 134 200 218 254 314 364 376 395 403 438 455 478 484 527 529: 552 627 657662 710 747 763 775 839 911 969 981 = 53142 M 99 S, 28 Obligationen à 500 Fl. = 857 M 14 S§. Nr. 1013 1047 1085 1089 1126 1184 1211 1215 1284 1329 1407 1417 1439 1480 1488 1491 1608 1679 1684 1694 1719 1728 1734 1757 1758 1796 1922 1998 = 23 999 M 92 S.

25 Obligationen à 309 Fl. = 514 A 29 S. Nr. 2068 2075 2087 2088 2107 2121 2131 2158 2229 2267 2292 2397 2410 2414 2510 2527 2530 2545 2572 2593 2786 2806 2914 2926 2933 = 12857 A 25, A.

35- Obligationen à 100 Fl. = 171 A 43 ». Nr. 3117 3120 3137 3158 3199 3226 3244 3292 3389 3465 3477 3485 3554 3567 3623 3640 3641 3786 3813 3816 3999 4028 4183 4189 4216 4397 4474 4529 4538 4544 4716 4752 4781 4834 4888 = 6000 M 05S. Wu s3wmMen 119 Stück über 96 000 4 21 s.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß, geseßt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zun Rüczahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen er- hoben werden können: bei der Königlichen Kreiskasse in Lr! a. M., bei der ¡Königlichen Staatssch ulden- Tilgungskasse in Berlin, sowie bei allen Königlichen Regierun ge- und. Bezirks-Hauptkassen gegen Nückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nah dem 1. Dezember 1880 fälligen Zinécoupons Ser, 1. Nr. 8 nebst Talon. Der Geldbetrag des etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Coupons wird an dem zu zahlenden Nominalwerthe der Obligation zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der

der Rentenbank für die Provinz Brandenburg auch für den | Stadtkreis Berlin! P g aug f

" anderen Kassen bewirkt werden, so sind dié betreffenden Obligationen

Königlichen Kreiskasse in Fränkfurt a. M., noch bei der König-

nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibunaen einige Zeit vor dem Rücßzahlungstermine eingereiht werden können. Rückständig sind noch:

Aus der 20. Verloosung: à 100 Fl. Nr. 3585.

Aus der 23. Verloosung: à 1000 Fl. Nr. 679,

Aus der 25. Verloosung: à 500 Fl. Nr. 1891, à 300 F1, Nr. 2174, à 100 FI. Nr. 3101 4629,

Aus der 26. Verloosung: à 500 Fl. Nr. 1105 1163 1805, à 300 Fl. Nr. 2117 2126, à 100 Fl. Nr. 3320 3456 4427.

Aus der 27. Verloosung: à 1000 Fl. Nr. 678, à 500 F[. Nr. 1031 1877, à 100 FI. Nr, 3936.

Aus der 28. Verloosung: à 500 Fl. Nr. 1255 1781 1857 1080 à 300 FT. M 20502 2102, à 100 Nl. Nt 3197 9514 4173

Aus der 29, Verloosung: à 500 Fl. Nr. 1208, à 300 F\, Nr. 2054 2272 2874, à 100 Fl. Nr. 3305 3519.

Aus der 30. Verloofung: à 500 Fl. Nr. 1232 1655, à 300 Fl. Nr. 2123 2226, à 100 Fl. Nr. 3277 3529 4251 4565.

__Die Inhaber dieser Obligationen werden zu deren Einlösung

wicderholt aufgefordert.

Wiesbaden, den 13. August 1880.

Der Regierungs-Präsid?nt. v. Wurmb.

Nichtamllichjes. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 23, August. Beide Kaiserliche Majestäten wohnten am vorigen Freitag der feierlichen Legung des Grundsteins zu der neuen Kapelle in Glinike und gestern dem Gottesdienste in der Friedenskirche bei.

j Va fand das Familiendiner auf Schloß Babels- erg statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit de: Kronprinz traf, wie, W. T. B.“ meldet, am 21. d. M, Mittags 121/, Uhr, in München ein, wurde auf dem Bahn- hofe von Jhrer Königlichen Hoheit, der am 20. d. M. daselbst angekommenen Erbprinzessin von Meiningen, sowie von dem preußischen Gesandten, Grafen von Werthern, und dem Gesandtschaftspersonal empfangen und seßte, nahdem Höchst: derselbe das Diner im Königssalon eingenommen, um 1 Uhr 50 Minuten die Reise nah Murnau bei Oberammergau fort, Jhre Königlichen Hoheiten die Erbprinzessin von Meiningen und der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen- Weimar, welche inzwischen auf dem Bahnhofe eingetroffen waren, begleiteten Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit auf der Reise nah Oberammergau. Bei der Abfahrt war au der Minister von Pfeufer anwesend. Das am Bahnhose zahl: reih versammelte Publikum begrüßte den Kronprinzen mit einem dreimaligen Hoch.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit traf am 21. d. M,, Abends 73/, Uhr, in Oberammergau ein und wurde von der zahlreih herbeigeströmten Menschenmenge mit enthusiastischen Kundgebungen empfangen.

Se. Königlihe Hoheit der Prinz Carl hat Sich zum Kurgebrauh nah Ostende begeben. )

Jm Gefolge befinden sich die persönlichen Adjutanten Major von Unruh und Hauptmann von Wißleben, sowie der Leibarzt Ober-Stabsarzt Dr. Valentini.

Fn den deutschen Münzstätten sind im Monat O 1880 an Goldmünzen geprägt worden: 994190 A, ronen; hiervon auf Privatrehnung 994 190 /6 Vorher waren geprägt : 1 268 111 720 é Doppelkronen, 430 280 060 M4 Kronen, 27 969 925 Halbe Kronen; hiervon auf Privat- rehnung 406 457 200 # ; hiervon wieder eingezogen 293 880 4, Doppelkronen, 229 170 4 Kronen, 3145 4. Halbe Kronen. Bleiben 1726829700 M

An Einnahmen (einschließlih der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemeinschafstlihen Verbrau chs- steuern sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Juli 1880 (verglichen mit der Ein- nahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt : Zölle 54 629 545 M (— 4 790 524 M), Rübenzucker: steuer 12 240 604 M6 (— 1455 186 M6), Salzsteuer 9 764159 M (— 48 967 6), Zabaksteuer 320 389 M (+ 12 920 46), Brannt- weinsteuer 8 765 031 M4 (— 337 549 4), Uebergangsabgaben von Branntwein 41824 #M (+ 13967 M), Aiuufiouer 9767 777 Æ (+ 177937 MÆ), Uebergangsabgaben von Bier 307195 M (+ 14814 #), Summe 67 355 316 M (— 641258 M), Spielkartenstempel 224 268 (+ 1816 A6). Die zur Reichskasse gelangte Js - Ein- nahme abzüglih der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende Juli 1880: Zölle 45480816 M (— 6332941 M), Rübenzuckersteuer 51726612 M, (+ 3 946 457 6), Salzsteuer 10 525 176 M (+ 187 016 M), Tabaksteuer 270 283 M (+ 13 733 4), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 12 735 139 6 (— 1 276 546 #6), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 5 159 156 A (+ 1646524 A6), Summe 126 897 182 46 (— 3 297 757 M6), Spielkartenstempel (einshließlich der Nachsteuer) 315 585 (— 100 767 M4).

Eine Besißstörung, welche von einer Person ver- ursacht wird, die als amtliches Organ die bezügliche besitz- störende Handlung vorzunehmen dienstlich verpflichtet war, kann nah einem Erkenntniß des Neichsgerichts, V. Civil- senats, von dem vermeintlih Verleßten gegen diese Person niht im Wege der Besißstörungsklage verfolgt werden.

Der General-Lieutenant von Wulffen, Komman- dant von Breslau, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen auf kurze Zeit hier eingetroffen.

Der Hofmars{hall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Gr ron Preußen, Graf von Doen hoff, ist nach Karlsbad abgereist.

S. M. S. „Freya,“ 8 Geschüße, Kommandant Korvetten-Kapitän von Hippel, ist am 21. d. M. in Hongkong eingetroffen.

S. M. S. „Luise“, 8 Geshüße, Kommandant Kor- vettenkapitän Schering, am 17, Juli cr. in Singapore ein- A beabsichtigte am 19. dess. Mts. die Heimreise fort- zusetzen.

lihen Regierungs-Hauptkasse in Wietbaden, sondern bei einer der

Als Aerzte haben si niedergelassen : die Herren Dr. Loewenthal in Königsberg i. Pr., Dr. Pohle in Cottbus, Dr.

Rheinen in Welwer, Dr. Rienhoff in Dinker, Dr. Redeker in Bochum, Assistenz-Arzt Soltsien in Cassel, Dr. Högen in Bir- kesdorf, Meuser in Merken.

Bayern. München, 21. August. (W. T. B.) Die oberbayerishe Handels- und Gewerbekammer hat sich gegen jede Beschränkung der Wechselfähigkeit ausgesprochen.

Kissingen, 22. August. Der Kultus - Minister von Luß und der Minister des Auswärtigen , Baron

_yon Crailsheim, trafen heute Nahmittag hier ein und

begaben sich nah der oberen Saline zum Besuche des Fürsten Bismarck.

Württemberg. Stuttgart, 20. August. Der Staats-A. f. Württemberg“ meldet: Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz wird am 23. d. Mts. früh von München kommend in Neu-Ul m eintreffen und von Alt- Ulm nach der Besichtigung der Truppen der dortigen Garnison gegen 12 Uhr Mittags per Extrazug nah Friedrichs- hafen weiterfahren, um sih von da nah einem Besuche bei den Königlihen Majestäten noh am Nachmittage a0 d Maina zu begeben. Am 24 wird Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit von der FJnsel Mainau gegen 111/24 Uhr Mittags nach Friedrichshafen zurückehren und von dort mit Extrazug nah Ulm fahren. Auf dieser Fahrt soll gegen 12 Uhr Mittags von Nieder- biegen aus das Jnfanterie-Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen (2. Württ.) Nr. 120 bei Weingarten und gegen 31/2 Uhr Nachmittags das 2. Württ. Dragoner-Regiment Nr. 26 bei Laupheim besichtigt werden. Fn Ulm wird der Kronprinz gegen 51/4 Uhr Nachmittags eintueffen, dort auf dem Bahnhof diniren, mit dem Zug 6 Uhr 20 Minuten Nachmittags abfahren und um 9 Uhr 55 Minuten Abends in Stuttgart eintreffen. Am 25. wird sodann die Besich- tigung der Stuttgarter Garnison bei Schmiden, am 26. die Besichtigung der Ludwigsburger Garnison zwischen Pflug- felden und Kornwestheim stattfinden, und wird Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit nah der Besichtigung bei Ludwigsburg um 2 Uhr 5 Minuten Nachmittags von Stuttgart aus die Weiterreise nach Würzburg zu den Besichtigungen in Bayern antreten. Die Parade der Garnison Ulm wird der General-Lieutenant von Salviati, die der Gar- nison Stuttgart der General-Major von Linck, die der Gar- nison Ludwigsburg der General-Major von Knörzer komman- diren, und werden voraussihtlich die Paraden um 8 Uhr Vormittags an den bestimmten Tagen abgehalten werden. Am 95. August, Abends 9 Uhr, dürste in Stuttgart ein großer Zapfen streicch stattfinden. .

O S S rate U ere it theilung in Nr. 182 des „Staats - Anzeigers“ „Kolonie Stuttgart“ hat, wie wir erfahren, sonderbarer Weise zu der irrigen Annahme Veranlassung gegeben, daß es sich bei diesem Projekt um ein Kolonisationsunternehmen des württem- bergischen Staats handle. Aus Anlaß von Anfragen an amt- licher Stelle, welche auf diesem Mißverständniß beruhen, haben wir zu erklären, daß die Regierung dem von einem Privaten geplanten Projekt der Gründung einer sogenannten Kolonie Stuttgart durhaus fern steht und von demselben niht einmal amtlihe Kenntniß erhielt.“

Oesterreich-Ungarn. Wien, 21. August. (W. Ztg.) Se, Majestät der Kaiser hat das nachstehende Allerhöchste Handschreiben an den Minister-Präsidenten er- lassen :

î Lieber Graf Taaffee! Freudig bewegten Herzens überblike Ich die zahllosen Beweise huldigender Anhänglichkeit und treuer Er- aebung, die Mir zu Meinem fünfzigsten Geburtstage aus allen Theilen Meines Reiches zugekommen sind. Es hat sih dieser Tag dadurch zu einem Mich, Mein Haus und olle Meine Völker um- fassenden Familienfeste gestaltet, das, allerorts feierlich und herzlich begangen, dur Bethätigung regen Wohlthätigkeits\innes eine höhere Weihe erhalten und Mich mit doppelt dankbarer Befriedigung er- füllt hat. Um so lebhafter würde I bedauern, wenn irgend loyale Kundgebungen sih für unbeachtet und von Meinem Danke gus- ges{lossen halten könnten. : : E

Ih beauftrage Sie demnach, den treuen Völkern Meiner König- reiche und Länder, so weit sich Jhr Wirkungskreis erstreckt, Vieine

“wärmste und herzlichste Danksagung bekannt zu geben.

Is{l, 20. August 1880.

Franz Joseph.

Das „Frdbl.“ erfährt, daß Oesterreih-Ungarn sich in Marokko auf Anregung der dortigen Regierung dur einen eigenen General kon sul vertreten lassen werde. Bisher war es im Kaiserreih Marokko durch den englischen Gesandten Sir Drummond-Hay und kommerziell nur dur einen Konsul in Tanger vertreten.

Bisher sind, der „P. Z.“ zufolge, sehszehn aus- ländishe Offiziere zur Theilnahme an den Kaiser- manövern angemeldet. Fm Ganzen dürften gegen fünfund- zwanzig ausländische Offiziere Se. Majestät den Kaiser auf der Reise nah Galizien begleiten. i

(W. T. B.) Mehrere Personen sozialdemo- kratisher Richtung, welche als Gegendemonstration gegen das zur Nachfeier des Geburtstages des Kaisers morgen statt- findende patriotische Fest Flugschristen verbreiten wollten, sind verhaftet worden. Eine von dieser Partei zu gleichem Zwecke einberufene Volksversammlung wurde polizeilih ver- boten,

Das K. K. 11. Infanterie-Regiment, Georg Prinz von Sachsen, feiert heute, am 21. August, das Fest seines 250jährigen Bestandes. Es wurde errichtet 1630 unter Oberst Julius Graf Hardegg. Fnhaber waren bisher: 1637 Oberst S iber de Mers, 1667 GM. von Monteverguis, 1669 Oberst von Tasso und FML. Freiherr von Knigge, 1683 FOM. Graf Metternih-Winneburg und Beilstein, 1698 FM.

raf von Haßlingen, 1717 FM. Graf Wilczek, 1739 FML.

reiherr von Haßlingen und FM. Franz Graf Wallis, 1774

M. Michael Graf Wallis, 1801 Erzherzog Rainer, 1853 Al- bert, Kronprinz von Sachsen; 1873 erhielt es seinen gegen- wärtigen Jnhaber: Prinz Georg von Sachsen. Diese Truppe, welche dermalen in Bosnien garnisonirt, ergänzt sich aus dem Piseker Kreise in Böhmen und hat sih, wie die „W. Y.“ er- wähnt, bereits in den Türkenkriegen ruhmvoll ausgezeichnet.

P est, 21. August. (Tel. Corr. B.) Der Wasser- stand in der Hauptstadt steigt permanent und be.rug Ae Mittags 560 cm, Die obersten Stufen des Quais am

ester Ufer sind bereits unter Wasser geseßt ; dasselbe Schick- jal steht bei einem weiteren Steigen des Wassers um zwei Centimeter dem Quai selbs bevor. Die Donau-Dampfschiff- fahrtsgesellschaft trifft alle Vorkehrungen, um die in den Quai-

Lagerhäusern untergebrahten Waaren im Falle des Austre- tens sofort wegschafsen zu können. Um 1 Uhr ging ein hef- tiges Gewitter nieder, welhes die Situation noch vershlim- mern dürfte. Der Wasserstand ist seit Mittags nicht ge- gefallen. Zu Bogyiszlo im Pester Komitate hat das Wasser die Schußdämme durchbrohen. Die Gemeinde Csanád ist ganz unter Wasser geseßt. |

Die „Pester Correspondenz“ meldet: Heute Nahmittag fand ein mehrstündiger Ministerrath statt, an welhem sämmtliche Minister mit Ausnahme des Barons Kemény Theil nahmen. Der Ministerrath beschäftigte sich mit den Vorträgen des Finanz-Ministers, betreffend das Gesammtbudget, und mit der Frage der Reorganisation des Administrations\systems der ungarischen Staatsbahnen. Ueber beide Gegenstände wird Minister-Präsident von Tisza, welher morgen in Wien ein- trifft, Sr. Majestät Vortrag erstatten. Während der mehr- wöchentlih:n Abwesenheit des Minister-Präsidenten, der zum Kurgebrauche nah Ostende reist, wird der Kultus-Minister von Tréfort den Vorsit im Ministerrathe führen.

Grsfßbritannien und Frlaud. London, 18. August. (Pol. Corr.) Der vom Kabinet von St.-FFamcs abgefaßte Entwurf zu einer neuen Kollektivnote der Mächte an die Pforte in der griehishen Frage hält die Be- \{lüsse der Berliner Konferenz als unabänderlih aufrecht, N aber die Eventualität weiterer Verhandlungen über ie Mittel zur Verwirklihung der Beschlüsse niht aus. Die afghanische Frage flößt hier große Besorgnisse ein. Es ist jeßt evident, daß das Ministerium sich nicht nur zur unverzüglichen Räumung Kabuls, sondern auch zum Aufgeben der von Lord Beaconsfield errihteten wissenschastlihen Grenze entschlossen hat. Man fürchtet, daß diese Maßregel eine all- gemeine Erhebung im Lande gegen England zur Folge haben werde. Die anglo-indishen Räthe der Regierung behaupten, daß die permanente Okkupation Kandahars jeyt nöthiger geworden sei, als je, weil der Marsh Ayub Khans gezeigt hat, wie leiht eine europäische Armee von Herat aus eine Jnvasion Jndiens unternehmen könnte, wenn Kandahar in den Händen der Afghanen wäre. Dank der Eisenbahn von Quetta, die bereits bis Sibi ausgebaut wurde, ist Kandahar den Eng- gländern jeßt zugänglicher, als jede andere Stadt Afghanistans, und dessen Okkupirung würde ihnen Gelegenheit geben, ihrem Handel in Central-Asien Eingang zu verschaffen. Diese Argu- mente machen jedoh sehr geringen Eindruck auf die Regierung, welche sich um jeden Preis aus Afghanistan gänzlih zurück- ziehen zu wollen scheint. i E

20. August. (Allg.Corr.) Den bis jeßt getroffenen Disposi- tionen zufolge kehrt Mr. Glad st one morgen nah London zurü, um dem für Sonnabend anberaumten Kabinetsrathe beizuwohnen. Ende dieses Monats begiebt er sich nach Southampton, wo er sich nah Madeira einschiffen wird. Seine Frau und Tochter werden ihn dahin begleiten. General Sir Thomas Steele ist an Stelle von Sir John Mihell, dessen Dienst- zeit abgelaufen, zum Höchstkommandirenden der Truppen in. Jrland ernannt worden, Däs Be- finden des Marquis von Salisbury hat \sich seit seiner Ankunft in der Schweiz wesentlih gebessert. Gestern Nachmittag fand im Carltonklub unter dem Vor- siße Sir Stafford Northcote's ein für die Jahreszeit sehr stark besuhtes konservatives Meeting statt, um über die Aktion der Partei unter den obwaltenden Verhältnissen zu berathen. Der Herzog von Buccléuch, Sir W. Barttelot, Lord Redesdale, Mr. Chaplin 2c. betheiligten sich an der Debatte. Die Versammlung, in welcher die größte Ueberein- stimmung der Ansichten herrschte, entschied sih dahin, daß es Pflicht der Partei sei, im Unterhause eine möglichst feste Stellung einzunehmen und bei Vermeidung alles dessen, was einer „Obstruktion“ gleih sähe, alle unliebsamen Punkte von Regierungsmaßregeln so geduldig und eingehend zu kritisiren, als befinde man sih vor Beginn der Session. Die pro- testantishe Arbeiterliga hat dem Premier, dem Lord- kanzler und dem Minister des Fnnern nachstehende Resolution übermittelt : „Der Aus\{huß hat mit großer Besorgniß bemerkt, daß aus Frankreich vertriebene Mitglieder des Jesuiten- ordens den Landesgeseßzen zum Troß sich erdreisten, liegendes Eigenthum zu erwerben, um in verschiedenen Theilen des Vereinig- ten Königreichs \sih niederzulassen, und das englische Volk be- leidigen, indem sie den Geseßen zum Hohn in ihrer Ordens- kleidung sich öffentlih zeigen. Dieser Ausschuß hat seinen Sekretär damit beauftragt, die Aufmerksamkeit des englischen Volks und Jhrer Majestät Regierung auf diese Geseßes- übertretungen der Jesuiten zu lenken und empfiehlt denselben aufs Eindringlichste, die etwa nöthigen Schritte zu ergreifen, um den geseßlichen Verordnungen Gültigkeit zu verschaffen.“

Der plöglihe Bes uh Mr. Forsters in Frland wurde vorgestern in Dublin viel besprochen und ging allge- mein das Gerücht, daß die Regierung die Absicht habe, das Friedenserhaltungsgesey wiederum in Krast zu seßen. Gestern soll Mr. Forster mit den dortigen Departementschess in Be- rathung gestanden haben. Sollten Zwangsmaßregeln be- {lossen werden, so is die extreme Partei entschlossen, in kräftiger Weise zu protestiren. Jn Belfast haben sich die Unruhen Mittwoch Abend erneuert.

21. August. (W. T. B.) Dem „Reutershen Bureau“ wird aus Simla gemeldet: General Stewart hat sein Hauptquartier in Jellalabad aufgeschlagen. Nach den Aussagen Eingeborner soll General Roberts Ghuzni un- behelligt passirt haben, während Mahomed Khan und Hashim Khan seine Flanken bedrohten. Es verlautet ferner, Ayub Khan habe in Folge der Ungeduld der Stämme Kan- dahar vor dem Eintreffen des Entsazes anzugreifen beschlossen. General Phayre isst in der Richtung nah Khojak ab- marschirt. :

922. August. Nach einem Telegramm aus Simla war in Quetta das Gerücht verbreitet, die Garnison von Kandahar habe einen Ausfall gemacht und dabei dem Feinde starke Verluste zugefügt. Ferner verlaute von einer An- sammlung afghanisher Stämme im Norden von Khojaß, von denen ein Angriff auf die Verbindungslinie mit Vilhin beabsichtigt werde.

23. August. Der Ober-Sekretär von Jrland, Forster, ist hierher zurückgekehrt. Die gestern in verschiedenen Theilen Frlands stattgehabten Landmeetings sind ruhig ver- laufen.

Frankreich. Paris, 20. August, (F. C.) Der „Temps“ vernimmt aus sicherer Quelle, daß die Konzession zum Bau eines Hafens vor Tunis selbst einer französischen Gesell- {haft ertheilt worden ist und daß der Bey sich ferner ver- pflichtet hat, keine weitere Konzession zu einer Eisenbahn zu vergeben, ohne sich darüber zuvor mit der \ranzösishen Re-

gierung tenommen zu haben. Die Rede des Hrn. von Freycinet findet in -der republikanischen Presse fast ein- stimmigen Beifall; nur die „Justice“ ist mit den Erklärungen, betreffend die Kongregationen, welhe danah, wenn fie fih fonst ruhig betten, bis zu dem Zuständeko:nmen eines neuen Genossenschastsgesezes verschont bleiben sollen, un- zufrieden. Die Rede des Minister-Präsidenten soll in allen Gemeinden des Landes öffentlih angeshlagen werden. Sonntag, den 19. September, soll in Saint-Germain em Denkmal Thiers? enthüllt werden. j

21. August. (Köln. Ztg.) Lepère hat die Uebernahme des Botschafterpostens au Vatikan abgelehnt. Der Gerichts- hof von Limoges hat sich für kompetent in Sachen der Fe- fjuiten gegen den Präfekten des Departements der oberen Bienne erklärt; die Jesuiten verlangen 10 000 Fr. Entschädigung. Jn diesem Jahre nehmen zum ersten Male nordamerikanishe Offiziere an den französischen Feldmanövern Theil. Die indirekten Steuern haben während der ersten Hälfte dieses Monats 12 400 000 Fr. über den Voranschlag des Budgets ergeben. Der Ueberschuß über den Voranschlag beträgt für die abgelaufenen 71/; Mo- nate dieses Jahres 107 Millionen.

22. August. (W. T. B.) Dem Vernehmen nah würde der König von Griechenland vor seiner Rückkehr nach Athen eine Zusammenkunft mit dem Könige von Ftalien haben.

Spanien. Am 11. Juni explodirte auf dem spanischen Kriegs\chiff „Cuba Española“ ein Kessel in dem Augen- blick, in dem das Schiff in den Hafen von Santiago de Cuba einlief. 20 Personen wurden sofort getödtet und 113 ver- wundet, darunter 84 Soldaten, die in dem Hafen abgeliefert werden sollten.

Italien. Rom, 21. August. (Pol. Corr.) Der fran- zösishe Botschaster beim h. Stuhle, Mr. Desprez, sah \ih veranlaßt, nicht nur einen Ausgleich in der Angelegenheit der nicht autorisirten religiösen Körperschaften Seitens seiner Regierung in Aussicht zu stellen, sondern sogar mit der Aufhebung der französishen Botschaft beim h. Stuhle zu drohen, um zu verhindern, daß Papst Leo XIIl. in seiner gestrigen Allokuütion die Differenzen mit de:n französischen Gouvernement berühre.

Griechenland. Athen. Der hiesige Berichterstatter des „Standard“ meldet: „England hat die von Frankreich abgelehnte Aufzabe, eine neue Note auf der von den Mäh- ten gebilligten Basis zu redigiren, definitiv angenommen. Die Note wird die Vorschläge der Pforte verwerfen.“

Corfu, 20, August. (W. Pr.) Von den im Auslande für Rehnung der griehishen Regierung angekauften Pferden werden 1400 von hier nach Santa-Maura expedirt. Die Rekruten stellung is auf der O Jnsel beendet. Von Paxo und Santa-Maura langen starke Rekrutentrans- porte ein, die hier bewaffnet und ausgerüstet werden. Von hier aus gehen fortwährend bedeutende Sendungen von Waffen und Munition nah Cephalonia ab.

Türkei. Konstantinopel, 17. August. (Agence Havas.) Die europäisheReformko mmission hat das Reglement für die europäischen Provinzen der Türkei in zweiter Lesung einstimmig angenommen, wobei sich jedoch die türkischen Delegirten der Abstimmung enthielten. Fn einer früheren Sizung hatten die französishen und englishen Kommissäre in Form eines Rathschlages ein Reglement für Albanien einge- braht. Nach demselben würde die Pforte einen Géneral- Gouverneur für Albanien ernennen, welcher . die obersten Civil- und Militärfunktionen in seiner Hand vereinigen würde, einen albanesishen Unter-Gouverneur auf je jünf Jahre und Stammeshäupter, die ebenfalls Albanesen sein müßten. Ein Regierungsrath von zwölf Mitgliedern wäre von der Bevöl- kerung zu wählen; die alten Privilegien Albaniens und des Miriditenlandes sollen dabei gewahrt bleiben und ebenso die Hoheitsrehte der Pforte.

19, August. (Wien. Z.) Die Pforte hat gestern auf die identishe Note der Mächte vom 3. d. M. in der monte- negrinischen Angelegenheit geantwortet und den Mäch- ten bekannt gegeben, daß sie entschlossen sei, Dulcigno an Montenegro abzutreten, jedoch so, daß die Grenze von Pod- gorißa zum See Skutari nah den Punkten tracirt werde, welche der Berliner Vertrag vorgezeihnet hat. Dro die Pforte dadurch, daß sie bereit ist , eine fruhtbare Provinz und eine volkreiche Stadt abzutreten, einen Beweis ihres guten Willens und ihrer Deferenz giebt, verlangt sie, nahdem sie béreits Vorbereitungen zur Abtretung getroffen hat, von den Mächten die Verlängerung der dreiwöchentlihen Frist, weil 21 Tage zur Ausfüzrung der Cession zu kurz bemessen sind. So lange die Cession nicht vollständig durchgeführt ist, werde die Pforte ihre souveränen Rechte bewahren und jede fremde Intervention auf diesem Gebiete verhindern. Falls die Mächte den Vorschlag der Pforte verwerfen und Montenegro unter- stüßen würden, sich mit Gewalt in den Besiß Dulcignos zu seßen, so erklärt sie, daß sie an den eventuellen, darauf bezüg- lihen Maßregeln keinesfalls Theil nehmen werde.

Der englische Konsul in Dscheddah hat telegraphish Mr. Göschen um möglihst rasche Entsen- dung eines englischen Kriegsschiffes nach dem dor- tigen Hafen zum Schutze der englischen Kolonie gebeten. Mög- licher Weise hat das Verhalten des neuen Scherifs von Mekka, Abdul Mutalib Pascha, dem britishen Konsul Anlaß zu dem erwähnten dringenden Verlangen gegeben.

22, August. (W. T. B.) Der amerikanische Ge- \chäftsträger hat am Freitag der Pforte eine Note über- reiht, in welcher Klage über die Verzögerung der Äb- urtheilung der Mörder des amerikanishen Missio- nars geführt und dringend verlangt wird, die Pforte möge die Mörder nah Konstantinopel bringen lassen, um zu deren Verurtheilung zu schreiten. 3

Skutari, 20. August. (W. „Pr.“) Die Albanesen von Philiates und vom Distrikte Kalamas erwiderten auf eine Aufforderung des Ligacomités in Prevesa, sich der allgemeinen Bewegung anzuschließen, daß sie zu den Waffen

reifen würden, wenn ihr cigenes Gebiet bedroht werden ollte, daß sie jedoch wegen Abtretung anderer Theile Alba- niens an Griechenland sich in keinen Kampf einlassen wollen. Das Ligacomité in Prevesa besteht beinahe aus\chließlih aus türkishen Funktionären. i

Die „Times“ läßt sich von hier unterm 25 melden: Der neuernannte General - Gouverneur von Ober- Albanien, Riza Pascha, sei am 20. d. Abends mit 2000

Mann in Skutari eingerückt und von dem Aus\{huß der Liga empfangen worden. Alle Chefs der Albanesen und die

Gm Ta E E T L E E E n. E n L l T E E O I G