1880 / 199 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

58,50, Nr. 7/9 pr. 100 Kilogr. pr. August 65,50, Weisasr Zuczer steigend, Wr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 75.29, pr. September 67,50, pr. Oktober-Januar 62,00.

Paris, 24, August. (M. T. B,)

Produktenmarkt. Weizaon fest, pr. August 2800, pr. September 26,75, pr. September - Dezember 26,30, pr. November- Februar 26,00. ehl fest, pr. August 6225, pr. September 58,50, pr. September-Dezember 57,00, pr. November-Februar 56,00. Rüböl rubig, pr. August 73,75, pr. September 74,00, pr. September- Dezember 75,50, pr. Januar-April 76,75. Spiritus fest, pr. Augnst 62,25, pr. Sertember 61,00, pr. September - Dezomber 59,00, pr. Januar-April 57,25,

St. Peteraburg, 24. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt, Talg loco 54,75, pr. August 54,75, Weizen laoo 15,25, Roggen loco 11,40. Hafer loco 5,10. Hanf? loco 31,00, Leinsaat (9 Pad) ioco 16,10. -— Wetter: Warm.

New-York, 24, August, (i. L. B.)

Waaren bericht, Baunweclle in Vew-York 1115/16 do. ia

loco 234 bez., 234 Br., pr. September 234 bez., 234 Br., pr. Sept.- Dezember 234 bez., 234 Br. Steigend,

London, 24. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 12 Weizenladungen.

Havannazucker Nr. 12. 25. Fester.

Liverpool, 24. August. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Middl, ameri- November 473 Br., pr. Vovember-Dezember 47 Br. Kaffee fest, | kanische September-Oktober-Lieferung 611/16, Oktober - November- Umsatz 3500 Sack. Petroleum fest. Standard white loco | Lieferung 63 d.

9 35 Br., 9,25 Gd, pr. August 9,25 Gd., pr. September-Dezember Lüvergosl, 24. August. i R E : 9/50 Gd. Wetter: Sehr echön. Getreidemarkt. Weisser Weizen 1 d, killiger, Mell stet’g, ; Pest, 24. August. (W. T. B.) Mais 1 d. thenrer. Wetter: Schön.

Produktenmarkt, Weizen loco billiger, Termine b:hanptet, Glasgow, 24. August, (W. T. B) x : per Herbst 10,55 Gd., 10,60 Br., per Frübjahr 10,70 Gd,, 10,75 Br., Roheisen, Mixed numbers warrants 55 sh, 14 d. bis Koggen loco 9,75. Hafer per Herbst 5,75 Gd., 5.80 Br. Mais pr. | 54 sh, 6 d.

Mai-Juni 5,72 Gd., 5,75 Br. Kohlraps per Anugust-September 123. Hull, 24, August, (E, B)

Wetter: Prachtvoll, Getreidemarkt. Weizen 1—?2 sh. billiger. Amsterdam, 24, Angust. (W. T. B.) Bradford, 24, August, (T B Getreidemarkt, (Schlussbericht.) Weizen per November Wolle rubig, Preise eher zu Gunsten der Käufer,

973, per März —. Roggen per Oktober 205, per März 198. Fianmechester, 24. Angust. L B) Amsterdamt, 24. August. (W, T. 23.) 12r Water Armitage 73, 12r Water Taylor 84, 20r Vater x Bancazinn SdÈ. Micholls 91. 30r Water Gidlow 104, 20r Water Clayton 10%, 40r | 152.

Hamburg, 24. August. (W. T. B) : :

Getreidemarkt. Weizen loco und auf Termize rubig. Roggen loco fest, auf Termine ruhig,

V Weinon pr. Aueust-Sept. 205 Br., 204 Gd., pr. Sept.-Oktober 197 Br., 196 Gd. Roggen pr, Avugust-Septbr. 172 Br., 170 Gâ., De September - Okteber 169 Br., 168 Gd. Hafer rubig. Gerste still, Rüköl still, loco 564, pr. Oktober 57, Spiritus ruhig, pr. August 52 Br,, pr. Septbr.-Oktbr. 50 Br., pr. Oktober-

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

New-Orleans 113, Petroleuro in New-York 94 Gd., do, in Pliladeintia ; E ———————— Das Abonnement beträgt 4 Æ 50 4 M Zain | | |

—= | Alle Post-Anstalten nehmen Kefstellung an; j

| füt Berlin außer den Post- Anstalten auch die Expe- |

914 G4, rohes Petroleum 6%. da, Pips line Certificats D. 91 C. / Mehl 4 D. 10 C. Rothor Wintorweizen 1 D, 08 C. Mais (old | mixed) 52 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 74. Kaffee (Rio-} Schmalz (Marko Wilcox} 84, do. Fairbanks 83, do. Rohe Speck (shart clear) 9% C., Geixeidefracht 53.

| für das Vierteljahr. L SISI S Pra für den Raum einer Druckzeile 30 S |

ditiou: 8W. Wilhelmste. Nr. 32. | e 2 i

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Amtwerpenmn, 24, August. (W. T. B.)

Getreidemarkt, fest, Hafer flau, Gerste unverändert.

Antwerpen, 24, August. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Kaffinirtes, Type weiss,

(Schlussbericht.) Weizen rubig. Roggen

Rohzusker rubig,

Mule Mayoll 103, 40r Medio Wilkinson 113, 36r Warpcops Qualitát Rowland 105, 40r Double. Weston 114, 69r Double Weston 133, Printers 18/16 24/,9 8}pfd. 99. Anziehend.

Svar im, 24. Angust. (F, T. B.) E Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August

n, Brothers 89/16,

Bayeorls0ho

Eiaenmbutan-HKÄnnahncons

Staatsbahcen. Im Juli er. 6801743 A.

(-1- 372 375 M); seit 1. Jan. 40021068 M (— 192075 6).

S

Königliche Schauspiele, Orccntaus. Donnerstag: Keine Vorstellung.

Swauspielhaus: 159. Vorstellung. Das goldene Krenz. Oper in 2 Akten nah dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Musik von Ignaß Brüll, Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesezt vom Regisseur Salomon. Zum Swluß: Eiue Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

chauspielhaus : 160. Vorstellung. Graf Essex. Trauerspiel in 5 Akten von H. Laube. Antang halb 7 Uhr.

Walluer-Theater, Donnerstag: Zum vor- leiten und 27. Male: Signor Piffarello.

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Sonnabend, den 13 August: Göthe- Feier: Faust, Erstes Tagewerk,

i S erna Soethe's Faust (Zweites Tagewerk). Mephisto: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn. Anfang 64 Uhr.

Erolls Theater. Donnerstaz: Gaslspiel des

Königl. preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wathtel. Der Troubadour. Oper in 4 Akten von Verdi. (Manrico: Hr. Theodor Wachtel.) Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel-Concert im Sommer- Garten bei brillanter Beleubtung desselben. An- fang 5x, der Vorstellung 64 Uhr.

Freitag: Gastspiel des Frl. Ilma von Murësêfa: Martha oder: Der Markt zu Richmond, (Martha: Frl. v. Murskfa ) Passe-partouts zu den Gastvorstellungen des Hrn. Th. Wachtel und des Fil. Ilma v. Murska haben nur für die Herren NBertreter der Presse Gültigkeit.

E E E

Germazia-Theater, (Am Weinberg8weg.)

Donnerstag: Benefiz für den Requisiteur Herrn Rudolph Gontard. Michael Kohlyaas. LTrauer- spiel in 4 Akten v. L. Schenk. (Michael Kohlhaas: Hr. Direktor Wilh. Henne als Gast.) 2

Freitag: Zum 5. Male; Faselhans®, Posse mit Gesang in 6 Bildern.

Belle - Alliance - Theater, Donnerstag:

Zum 27. M.: Harun al Raschid, Luftspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Im prachtvollen Sommer- garten: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von den Mußkcchören des Garde-Kürassier-Regiments unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Selchow und der Kapelle Herold. Auftreten der Sänger-Gesellschaften. Abends: Brillante JUumina- tton dur 20000 Gasflammen. Anfang des Con- certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 S.

Freitag: Großes Monstre-Concert, ausgeführt von dem Musikchor des 3. Garde-Grenad.-Regts., unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Ruscheweyh (letztes diesjähriges Concert dieses Musikchors) und den Kapellen Baumgarten und Herold. Im Theater: Zum 186. Male: Der NRattenfänger von Hameclu.

Familien-Nachrichten

rl. Helene v. Heydebrand und der Lasa remier-Lieutenant Richard v. Z:pelin

Verlobt: mit Hrn. (Nafssadel).

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Laurenz Friedel mit Frl. Betty Türck (Bonn—Cöln).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier-Lieute- nant Dreher (Steinberg). Hrn. Premier- Lieutenant Bolze (Sondershausen). Hrn. Premier-Lieutenant Julius Frhrn. Grote (Altona).

Gestorben: Hrn. Dr. Gustav Toepke Tochter Ilsa (Badenweiler). Hr. Rittergutsbesißer Ludwig Schul (Mahnwitz).

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

[21212] K. Amisgericht Riedlingen. Zurückgenommen wird der Steckbrief gegen Ludwig Franz Karl THn von Helkenhagen, Reichs-Anzeiger Nr. 131 1880, Den 20. August 1880. Untersuchungsrichter Hef,

Offcue Requisition, Gegen den Menagetie- besiyer Meinel, früher in Hannover, ift dur Strafsbefehl des unterzeihneten Gerichts unter dem 3. August cr. wegen Uebertretung gegen §. 2 Art. 111, der Verordnurg vom 25. Juni 1867 eine Geldjirafe von 5 M. event. cine Haftstrafe von 1 Tage festgeseßt. Da der Aufenthalt desselben hier nidht bekannt i, wird um gefällige Mittheilung desselben ergebenst exsuht. Celle, den 12, August 1889, Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

! c. Voigt niht vorhanden oder mindestens nicht

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

(21227) Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Simon, Wittwe von Peter Schuihßler, ohne Gewerbe, zu La T a Ge- meinde Diedenhofen, in ihrer Eigenschaft als Vor- münderin ihres minderjährigen Kindes Catharina Snitler, und \o viel nöthiglin eigenem Namen, vertreten durch Rechtèanwalt Koch, klagt gegen den Werner Schncider, ohne Gewerbe, früher zu Urfey, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort, in seiner Eigenschaft als Vormund seiner min- derjährigen Kinder Anna und Margaretha Schnei- der, und so viel nöthig in eigenem Namen, mit dem Antrage auf Gefs‘attung des Verkaufs der im Pro- tokoll des K. Notars Funk zu Düren vom 13. Mai c. näher beschriebenen Immobilien auch unter der Taxe und zu jedem Preise und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II, Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit de: Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweckte der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 23. August 1880,

Bewoer, | Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21175] Aufgebot.

Frau Güntherine Therese Auguste Schlüter, geb. Voigt zu Salzkotten und die Kinder der verstorbenen Frau Auguste Friederile;Caroline Haase, geb. Voigt, zu Berlin, nämlich Louise Therese Anna, Johann Ernst Friedrich, Therese Marie Johanne, Emma Mathilde Jda und Martin Wilhelm Friß, Ge- \chwister Haase, haben behauptet und glaubhaft ge- macht, daß Johann Friedrich Ernst Voigt (hier geboren den 30. Julius 1826) und dessen Schwester Caroline Louise LUdolphine Voigt (hier geboren den 16. Oktober 1835) vor länger als 20 Jahren na Amerika ausgewandert seien, daß von dem Leben, Aufenthalt oder Tode Beider an die Eingangs Genannten in mindestens 20 Jahren feine Nachricht gelangt sei und daß außer den im Eingange Genannten nähere oder gleih nahe Erb- Lerehtigte zum Nachlasse der erwähnten Geschwister

bekannt seien.

Auf den Antrag der im Eingange Eenannten werden daher sowohl die erwähnten abwesenden Geschwister Voigt als auch alle Diejenigen, welche auf das Vermögen der leßteren Ansprüche erheben zu können meinen, aufgefordert, spätestens in dem

auf

den 12. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Fürstlichen Amtsgerichte I]1. hier anberaum- ten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls alle nicht angemeldeten Rechte und Ansprüche für ausges{lossen erklärt werden und eventuell der Nachlaß der abwesenden Geschwister Voigt den Antragstellern nah Maßgabe ihres be- haupteten Erbrechts, und zwar ohne Kaution über- wiesen und ausgeantwortet wird.

Sondershausen, den 19. August 1880. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht 11. A. Chop.

[21157] Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot :

1) des im Grundbuche von Paderborn Band 37 Blatt 242 Abtheilung IIl. Nr. 3 auf dem Grundbesiße der Eheleute Johann Gülden und Louise, geb. Rittmann, früher zu Paderborn, jegt zu Lügde, resp. Band 1 Blatt 226 Ab- theilung 11i, Nr. 18 auf dem Grundbesiße der Vereinsbrauerei Schönbeck & Comp. zu Pader- born, resp. Band 4 Blatt 1 Abtheilung III, Nr. 16 auf dem Grundbesiße des Fuhrmanns8 S ohann Halsband daselbst für die Geschwister Pancratius, Gertrud, Georg, Friedrih und Creécentia Rittmann zu Paderborn ex decr. de 3, März 1829 eingetragenen praecipui im Betrage von inszesammt 30 Thlr.,

2) des rechtékräftigea Erkenntnisses vom 27, Juni 1862 nebst Hypothekenbuh8auszuges, aus wil- chem auf dem Grundvermögen der minderjäh- rigen Catharira Lünen zu Neuhaus Band 8 Blatt 48 des Grundbuchs von Neuhaus Ab- theilung 111. Nr. 22 für die Wittwe Timmer- berg zu Neuhaus 100 Thlr. Judikat nebst 5/60 Zinsen seit dem 10. September 1860 zufolge Requisition dcs Prozeßrihters vom 18, Mai A4 ex decreto de 27, Mai 1863 eingetragen stehen, der notariellen Obligation vom 4, Februar

dem Grundvermögen der Wittwe Maurer Caspar Kaufmann zu Paderborn Band 104

1848 nebst Hypothekenschein, aus welcher auf j

SFohann Baumann zu Paderborn 354 Thlr.

19 Sgr. 10 Pf. nebst 4/9 Zinsen für gelieferte

Zimmerarbeiten und Materialien ex decreto e

31. Februar 1848 eingetragen stehen, erkennt

das Königliche Amtsgericht zu Paderborn dur

den Amtsgerichts-Rath Naendrup,

für Recht :

daß der Ehefrau August Reinoldsmann, Amalie, geb. Borns, zu Heßler bei Gelsen- kirchen ihre Recbte an die vorstehend sub 1. näher bezeichnete Post vorzubehalten, im UÜebri- gen aber alle Diejenigen, welche an die vor- gedachte Post Ansprüche zu haben vermeinen, mit denselben auszuschließen, und daß die sub 2, und 3. bezeichneten Urkunden für kraftlos zu erklären und die Kosten des Aufgebotsverfah- rens den Extrahenten zur Last zu legen.

Von MRechts Wegen.

Paderborn, den 23. August 1880. i

Gerichts\chreiberei 11. des Königlichen Amt2gerichis. Stöer,

Gerichtésekretär.

[21159] In Sachen des Lieutenants Curd von Pawel zu Oldenburg, Klägers,

wider den Kunstgärtner Johann Christian Wilhelm Ernft hierselbst, Beklagten, wegen Hypothekkapitals und Zinsen, ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag- nahme des dem Beklagten zugehörigen, auf dem zum Protokolle des vormaligen Herzoglichen Stadt- gerichts vom 22. November 1866 überreichten Si- tuationsplane mit e, f, a, d, g, h bezeihneten, vor dem Petrithore an der Heerstraße belegenen, ur- sprünalich 1 Morgen 10 Ruthen haltenden vorhin Giesecke’\hen Gartens, sammt darauf befindlichen Gekäuden und übrigem Zubehör unter dem 18. d. M. verfügt, auc die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 19. d. M. erfolgt ist, Termin zum offentlih meistbietenden Verkaufe des Grund-

1&8 auf den 2. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,

Zimmer Nr. 27, anberaumt, in welchem die hypothekarischen Gläu- biger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 20. August 1880. Herzoglicbes Amtsgericht. V. v, Münchhausen. [21176] Anton undAnua Meister, Steinbrecherskinder ron Eichstädt, jeßt unbekannten Aufenthalts, werden biermit aufgefordert, im Vertheilungsverfahren in der Subhastations\sahe Dillmann gegen WMeeister, Ludwig und Regina, Steinbrecherseheleute dahier, a. binnen 2 Wothen ihre Forderungsansprüche bei dem K. Amtsgerichte Eichstädt geltend zu machen,

. in dem auf Freitag, den 10, September 1880, Vorm. 10 Uhr, loco Amtsgerichts- gebäude Eichstädt, Zimmer Nr. 19, anberaum- ten Vertheilungstermine zu erscheinen, mit dem Beifügen, daß der Vertheilungsplan im Ent- wurf vom 3. September cr. an, eine Woche auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei ein- gesehen werden könne.

Den 21. August 1880.

Gerichis\creiberei des K. Amtsgerichts Eichstädt. Straßer.

[21217] Auszug. In Sachen der zu Cöêln wohnenden Rosa Bytin #ky, Ehefran Hugo Baruth, Klägerin, vertreten durch Rechts- anwalt J. I. Fischer, gezen den zu Cöln wohnenden Kaufmann Hugo Baruch, Beklagten, ohne Anwalt, bat das Kal. Landgericht, 11, Civilkammer zu Cöln, durch Urtheil vom 14. Juli 1880 die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Chemanne bestehende eheliche Gütergemeinscbaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprock(en und die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinanderseßzung vor den Kgl. Notar von Ley zu Cöln verwiesen. Cöln, den 12, August 1880. Der Anwalt der Klägerin: J. J. Fischer, Rechtsanwalt. Veröffertliht gemäß §. 11 des Ausf. Ges. zur Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung. Cöln, den 23. August 1880. Lüdemann,

[21089]

Aufgebot.

Alle, welche an den, von dem Partikulier August

Elvers zu Eimsbüttel an den Banquier Hans

Christian Smidt in Hamburg mittelst Kon-

traftes vom 19. Juni 1880 in Tausch überlassenen, im hiesigen Gerichtébezirk belegenen Hof „HParten-

holm“ cum pert, dinglice, nicht protokellirte For-

derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, wer- den hierdurch aufgefordert, \folhe bei Vermeidung des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der

leßten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge- rechnet, hierselbst anzumelden. Segeberg, den 11. August 1880,

Königliches Amtsgericht. Ik.

[21097] Bekanntmachung. Die beim Neubau eines Nebengebäudes bei der Fahrer-Kaserne zu Erfurt erforderlichen Arbeiten und Matertallieferungen, veranschlagt zu 6100 A, sollen im Wege der öffcntlihen Submission in Generalentrepcise vergeben werden. Submissionsgebote, versiegelt und mit entsprechen- der Aufschrift werden bis zum 6. September cr., früh 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, Peters3berg, Kaserne A., wo auch die Bedingune gen 2c. autliegen, portofrei angenommen. Erfurt, den 21. August 1889.

Königliche Garnison-Verwaltung.

Verschiedene Bekanntmachungeu. [21246

] Bergbau-Actien - Gesellschaft „Mark.“

Die Herren Actionaire der Bergbau-Actien-Ges sellshaft Mark werden zu der am 30, Septent- ber cr, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe Wencker - Parmann in Dortmund stattfindenden diesjährigen ordentliäen General-Versammlung hiermit eingeladen. Tagesorduung : 1) Vortraa des Geschäfts- und Jahres-Berichts und Ertheilung der Decharge, 2) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltung8- Rathes, 3) Wahl dreier Rechnungs-Revisoren, 4) Antrag auf Feststellung der Tantième für den Verwaltungs-Rath, 5) Ps von #6. 15 000 —. der Anleihe à 69/0. 6) Anträge von Actionairen. Der Verwaltungs-Nath.

[21247] Schisshyttan Molnebo Aktie Bolag.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zur ordentlichen General-Versammlung auf Mittwoch, den 15. September d, J, Namittags 6 Uhr, im Grand HSôStel zu Stocckfholm eingeladcn. Tagcsorduung : 1) Geschäftsberiht und Vorlegung der Bilanz, Bericht der Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge ; N 2) Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Rech- nungsêrevisoren. Die Herren Aktionäre, welhe an der General- versammlung Theil nehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 5. September d. J.

bei der Gesellschaftskasse in Molnebsgo, oder bei Herrn S. Bleichröder in Berlin, Herren L, Behrens & Söhne in Hamburg, der Breslauer Discontobank, Fricden- thal & Co in Breslau zu deponiren. Moluebo, den 23. August 1880. Der Borstianud. W,. Weber. W. Richter.

[21016] Den vereklrlichen Behörden

wird hierdurch zur Ausschreibung etwaiger

Beamten- & Lehrer-Vakanzen

die im 4. Jahrgange erscheinende NMonat- sclhrift für deutsehe Beamte ange- legentlichst empsohlen. Die weite Verbreitung, welche die bezüglichen Bekanntmachungen da- durch in allen Beamtenkreisgen des Deutschen Reiches finden, sichert ohne Zweifel den hesten Erfolg, Geneigte Aufträge für das am 15. jeden Monats erscheinendea Hest wolle man mög- lichst bis 10. des betr. Monats an die Verlags- buchbandlung von Fr. Weiss's Nachf. (Hugo Söderström) in Grünberg i. Schles, gelangen lass8en. Insertions-Gebühr 30 S pro gespaltene Petit»

Blatt 133 des Grundbus von Paderborn Ab-

theilung 111, Nr. 7 füc den Zimmermeister

Gerichts\chreibergehülfe.

Zeile. Probeheste gratis und franko,

"rxufungen gegen die Endurtheile der Kreisverwaltungsgerichte,

„A2 200.

Berlin, Dounerstag,

den 26, August, Abends.

Aw.

Se. Majestät der König haven Allergnädigst gerußt : dem Justiz-Rath Stinner zu Hochheim bei Erfurt, bis- her Rechtsanwalt und Notar zu Schlochau, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern und Organisten

Heidrich zu Comeise im Kreise Leobshüß und Pollak zu j

Beneschau im Kreise Ratibor den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König habcn Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs - Rath a. D. Keller- Holl zu Karlsruhe die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß- herzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

Kontgreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : die Gerichts - Assessoren Kwaéniewski, Koblißt, Kaehrn, Pohle, Bensttg und Dr, Howgürtel zu Amtsrichtern zu ernennen ; sowie dem Stadtgerichtskassen - Rendanten z, D., Rechnungs- Rath Gragert zu Berlin, bei seiner Verseßung in den ba, den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu verleihen.

Geseg zur Abänderung und Ergänzung des Gesehes, betreffend die. Verfassung der Verwaltungs- gerihte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Geseß-Samml. S. 375) und Ein- führung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.

(Vom 2. August 1880.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt : Artikel T.

Das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungs- gerihte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Geseß-:Samml. S. 375) wird nachstehenden Abänderun- gen unterworfen :

die 88, 1, 2, 4, 5, 7, .8,- der leßte Absaß des. 8. 9, 88. 12, 26, 31 sub b, 33, 34, 35, 36, 37, 39, 54, der leßte Say des 8. 55, die 88. 60, 65, 10,72, 76, 77,78, 79, 80, 81, 82,83; 84, 86, 87, 88 erhalten die nahfolgende Fassung ;

die 88. 9, 42, 44, 48, 59 erhalten die nachfolgenden Zusäße;

der Titel VIII. erhält die Ueberschrift : von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens ;

hinter die §8. 16, 30, 34, 53, 70, 81, 83, 87 werden die nachstehenden neuen 88. 16a, 30a, 34a, 53a, 70a, 81a, 83a, 87a eingestellt ;

der 8. 89 wird aufgehoben; an die Stelle des §. 90 tritt der nachfolgende 8. 89,

l

_ Der Entscheidung der Verwaltungsgerichte unterliegen die in den Gesetzen bezeichneten Streitsahen über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen Rechte (streitige Ver- waltungssachen). Die Verwaltungsgerihte entscheiden unbeschadet aller privatrechtlichen E L Q Für jeden Kreis besteht am Anmitssiße des Landraths ein Kreisverwaltungsgeriht (8. 8); für jeden Regierungsbezirk besteht am Amtssiße des Regierungs-Präsidenten ein Bezirks- verwaltungsgericht; für den gesammten Umfang der Monarchie besteht zu Berlin ein Ober-Verwaltungsgeriht. Für den Stadtkreis Berlin besteht ein besonders Bezirksverwaltungs- gericht zu Berlin, 8. 4

Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden auf -- die Be-

soweit niht gemäß besonderer geseßliher Vorschrift diese Urtheile im Verwaltungsstreitverfahren endgültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

__ Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden endgültig auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Kreisverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver- waltungssachen zum Ugen anne haben.

8. 5. Das Pber-Verwaltungsgericht entscheidet auf die Be- rufung gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in erster Instanz, sowie auf das Rechtsmittel der Revision gegen die

lassenen Endurtheile, soweit niht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im Verlhungsfteeitooetebre Ee gültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

__ Das Ober-Verwaltungsgericht entscheidet desgleichen auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Bezirksverwaltungégerichten anhängigen streitigen Ver- waltungssachen zum Gegenstande haben.

8.

Die Verwaltungsgerihte habèn fich gegenseitig Rechts- hülfe zu leisten. Sie haben den usträcen der ¡Mi im Jnstanzenzuge vorgesezten Verwaltungsgerichte Folge zu leisten. Die im Fnstanzenzuge vorgeseßten Verwaltungsgerichte üben die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung der nachgeordneten Verwaltungsgerichtez sie sind insbesondere auch zur Vornahme allgemeiner Geschäftsrevisionen befugt.

8. S

Kreisverwaltungsgericht ist der Kreis- (Stadt:) Ausshuß. __ Die Bestimmungen der §8. 83 Und 49 des Gese;es über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend. Jm Uebrigen wird der Geschäftsgang bei den Kreisverwaltungsgerichten, unbeschadet der Vorschriften des gegenwärtigen Gesehes, durch ein N dem Minister des Jnnern zu erlassendes Regulativ geordnet.

8. 9; l i (Letter Absay.)

Die drei anderen Mitglieder des Bezirksverwaltungs- gerihts werden auf drei Jahre aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausshuß gewählt. Jn gleicher Weise wählt leßterer drei bis sechs Stellvertreter, über deren Einberufung das Geschäftsregulativ %ftimmt. Die Dauer der Wahlperiode kann durch das Prövinzialstatut andkrs bestimmt werden. Wählbar ist mit Ausnahme der Ober-Präsidenten der Regierungs-Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polize? behörden und der Landräthe jeder zum Provinzial-Landtage wählbare Angehörige des Deutschen Reichs.

8. 9. : ¡ (Zusaß)

Die zu wählenden Mitglieder, sowie die Stellvertreter, bleiben auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Einführung Der A E A Thätigkeit.

¿Für das Bezirksverwaltungsgeriht zu Berlin erfolgt die Wahl durch den Magistrat und die a aatenveianias lung unter dem Borsiße des Bürgermeisters.

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__ Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mit- glieder werden dur den Vorsißenden vereidigt. Alle Mit- glieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigenschaft den Vorschriften des Geseßes, betreffend die Dienstvergehen der Richter u. st. w., vom 7. Mai 1851 (Gesez-Samml. S. 218) beziehungsweise des Geseßes vom 26. März 1856 (Geseß-Samml. S. 201).

_Disziplinargericht ist das Plenum des Ober-Verwaltungs- gerichts ; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt.

: S S. L008:

_Die Disziplin über die bei den Bezirksverwaltungs- gerihten angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt der Direktor mit denjenigen Befugnissen, welche nah dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Be- amten 2c., vom 21. Juli 1852 den Vorstehern der Provinzial- behörden in Ansehung der bei leßteren angestellten unteren Beamten zustehen.

Ueber Beschwerden gegen die Verhängung von Ord- er dia beschließt der Präsident des Ober-Verwaltungs- gerichts.

Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfer-

nung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungs-

fommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschast erfolgt durch den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts; entschei- dende Behörde ist in erster Fnstanz das Bezirksverwaltungs- gericht, in der Berufungsinstanz das Ober-Verwaltungsgericht ; der Vertreter der Staatsanwaltschast für die Berufungsinstanz wird von dem Präsidenten des Ober - Verwaltungsgerichts ernannt. 8, 26.

Das Ober-Verwaltungsgeriht kann auf Beschluß des Staats-Ministeriums in Senate eingetheilt werden. __ Das Präsidium bezeichnet bei Beginn jedes Geschäfts- jahres und mindestens auf die Dauer desselben für jeden Senat die ständigen Mitglieder und für den Fall ihrer Ver- hinderung die erforderlichen Vertreter. laff Q t UiatioS (0 O A Ange des hierfür er-

enen Regulativ i ie Vertheilung der Geschä

unter die Senate. ) s ues _Dcs Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Senats- Präsidenten und dem dem Dienstalter nah, bei gleichem Dienstalter dem der Geburt nah ältesten Mitgliede. Das Präsidium entscheidet nah Stimmenmehrheit; im Falle der

von den Bezirksverwaltungsgerihten in zweiter Jnstanz er-

Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.

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; E 8. 30a,

Die Disziplin über die bei dem Ober-Verwaltungsgerichte angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt der Präsident mit denjenigen Befugnissen, welhe nah dem Gesegße, betref- fend die Dienstvergehen der niht rihterlihen Beamten 2c., vom 21. Juli 1852 den Ministern in Ansehung der ihnen untergeordneten Beamten zustehen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuhungskommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durh den Präsidenten ; ent- scheidende Behörde erster und leßter Jnstanz ist das Ober- Verwaltungsgericht.

S O1 SUD D.

_b. in allen sonstigen Fällen dasjenige Verwaltungs- gericht, in dessen Bezirk die in Anspruch zu nehaende Person, Korporation oder öffentlihe Behörde wohnt oder ihren Siß hat, und wenn die Behörde ihren Siß außerhalb ihres amt- lichen Bezirks oder außerhalb des räumlihen Bezirks der durch sie vertretenen Korporation hat, dasjenige Verwaltungs- gericht, dem der Bezirk angehört.

Die Besti ber SAcacA le Besimmungen der bürgerlichen Prozeßgeseße über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend.

8. 34. Ueber das Ablehnungsgesuch beschließt das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört. 7 Y Der Beschluß, durh welchen das Gesuh für begründet erklärt wird, ist endgültig. Wird das Gesuch für unbegründet erklärt, so steht der mit demselben zurückgewiesenen Partei innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an das im Jnstanzen- aufe uns st höhere Gericht zu. Das leßtere entscheidet end- Das im Jnstanzenzuge zunächst vorgeseßte Gericht ent- scheidet desgleichen endgültig und bestimmt das zuständige Ge- riht, wenn das Gericht, dem das ausgeshlossene oder ab- gelehnte Mitglied angehört, bei dessen Ausscheiden beshluß- unfähig wird. 8. 34a,

Jst in einer streitigen Verwaltungssahe, in welcher in erster Jnstanz der Kreis- (Stadt-) Ausshuß zu erkennen hat, die Kreiskorporation als solhe Partei, so wird von dem vor- geseßten Bezirksverwaltungsgerichte, und wenn ein Stadtkreis Partei ist, von dem Ober-Verwaltungsgerichte ein anderer Kreis- oder Stadtausshuß mit der Entscheidung der Sache beauftragt. :

S9

_ Die Klage ist dem zuständigen Gerichte \{riftlih einzu- reihen. Jn derselben i} ein bestimmter Antrag zu stellen und sind die Person des Beklagten, der Gegenstand des An- spruchs, sowie die den Antrag begründenden Thatsachen genau zu bezeichnen.

| S. 36.

Die Klage ist dem Beklagten mit der Vorladung zur mündlichen Verhandlung zuzufertigen. Die Zufertigung kann vor Anberaumung der mündlihen Verhandlung mit der Auf- forderung an den Beklagten erfolgen, seine Gegenerklärung innerhalb einer bestimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist einzureichen.

Die Gegenerklärung des Beklagten wird dem Kläger zu- gefertigt.

Zur Gegenerklärung kann in niht s{leunigen Sachen dem Beklagten eine angemessene, der Regel nah nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden.

S 37.

Stellt sih der erhobene Anspruch sofort als rechtlich un- zulässig oder unbegründet heraus, so kann die Klage ohne Weiteres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurück- gewiesen werden.

Scheint der erhobene Anspruch rechtlich begründet oder stellen sih die in der Gegenerklärung erhobenen Einwendungen sofort als rechtlich unbegründet heraus, so kann dem Beklag- ten, sofern derselbe die vorgängige Anberaumung der münd- lichen Verhandlung nicht ausdrücklih verlangt hat, ohne Wei- teres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid die Klag- losstellung des Klägers aufgegeben werden.

Namens des Bezirksverwaltungsgerihts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mitgliedern, Namens des Kreisaus\chusses auch dem Vorsißenden desselben der Erlaß eines solhen Bescheides zu. Fn dem Bescheide ist den Parteien zu eröffnen, daß sie befugt seien, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab gegen den Bescheid Ein- spruch zu erheben und die Anberaumung der mündlichen Ver- handlung zu beantragen. Wird kein Einspruh erhoben, so gilt der Bescheid vom Tage der Zustellung ab als End-

urtheil. S. A8.

Zur mündlichen Verhandlung werden die Parteien unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde entschieden werden.

Das Gericht kann zur Aufklärung des Sacverhältnifses das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.