1880 / 200 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Wamburg, 24. Augnst. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Roggen loco fest, auf Termine rubig,

Weizen pr. Aucust-Sept. 205 Br., 204 Gd., pr.

197 Br., 196 Gd. Roggen pr. Avgust-Septbr. 172 Br., 170 Gd., pr, Hafer ruhig. Spiritus

September - Okteber 169 Br., 168 Gd. still, Rüköl still, loco 564, pr. Oktober 57, pr. August 52 Br., pr. Septhr.-Oktbr. 50 Br.,

November 472 Br., pr. Vovember-Dezember 47 Br. Standard white

9,35 Br., 9,25 Gd., pr. August 9,25 Gd,, pr. September-Dezember

Umsatz 3500 Sack. Petroleum fest, 9,50 Gd. Wetter: Sehr schön. Pest, 24. August. (W. T. B.) Produktenmarkt, lig 2 per Herbst 10,55 Gd., 10,60 Br., per Frübjahr 10,70 Roggen loco 9,75. Hafer per Herbst 5.75 Gd., 5.80

Mai-Juni 5,72 Gd., 5,75 Br. Kohlraps per Angust-September 125.

Wetter: Prachtyvoll, Amsterdam, 24. Angust. (W. T. B) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen

973, per März —. Roggen per Oktober 205, per März 198.

Amsterdanm, 24. August. (W. L. 23.)

Bancazinn 5SÌÈ.

Antwerpen, 24. August, (W. T, B.)

Getreidemarkt, Hafer flau. Gerste unverändert.

Antwerpen, 24. August. (W. T. B.)

Petroleummarkt,

fest,

N Königliche Schauspiele, Opecntaus. Donnerstag: Keine Vorstellung. Schauspielhaus: 159, Vorstellung. Das goldene Kreuz. Oper in 2 Akten nah dem Französischen von H. S. von Mosentkal. Musik von Jagnaßz Brüll. Tanz von Paul Taglioni. In Scene geseßt vom Regisseur Salomon. Zum Schluß: Ciue Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr. Freitag: Opernhaus. Keine Vorstellung. hauspielhaus : 160. Vorstellung. Graf Cfsex. Trauerspiel in 5 Akten von H. Laube. Antang halb 7 Ukr.

Walluer-Theater, Donnerstag: Zum vor- leßten und 27. Male: Signor Piffarello.

Victoria-Theater, ODireïtion: Emil Hahn. Se, den t August: Göthe- Feier: Faust, Erstes Tagetwerk.

: Sonntag: Goethe's Faust (Zweites Tagetwerk). Mephisto: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn. Anfarg 6 Uhr.

Krolls Theater, Donnerstag: Gaslspiel des

Königl. preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel. Der Troubadour. Oper in 4 Akten von Verdi. (Manrico: Hr. Theodor Wachtel.) Vor und na der Vorstellung: Großes Doppel-Concert im Sommer- Garten bei brillanter Beleubtung desselben. An- fang 53, der Vorstellung 64 Uhr.

Freitag: Gastspiel des Frl. Jlma von Murêfa: Martha oder: Der Markt zu Richmond. (Martha: Frl. v. Murska ) Passe-partouts zu den Gastvorstellungen des Hrn. Th. Wachtel und des Fil. Ilma v. Muréka haben nur für die Herren NBertreter der Presse Gültigkeit.

Germazia-Theater, (Am Weinbergsweg.) Donnerstag: Benefiz für den Requisiteur Herrn Rudolph Gontard. Michael Kohlyaas. Trauer- spiel in 4 Akten v. L. Schenk. (Michael Kohlhaas: Hr. Direktor Wilh. Henne als Saft.) 9

Freitag: Zum 5. Male: Faselhan2, Posse mit Gesang in 6 Bildern.

Belle - Alliance - Theater, Donnerstag: Zum 27. M.: Harun al Raschid. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Im prahtvollen Sommer- garten: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von den Mußkc{chören des Garde-Kürassier-Regiments unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hru. Selchow und der Kapelle Herold. Auftreten der Sänger-Gesellshaften. Abends: Brillante Illumina- tion dur 20000 Gasflammen. Anfang des Con- certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 .

Freitag: Großes Monstre-Concert, ausgeführt von dem Musikchor des 3, Garde-Grenad.-Regts., unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Ruscheweyh (letztes diesjähriges Concert dieses Musikchors) und den Kapellen Baumgarten und Herold. Im Theater: Zum 186. Male: Der Rattenfänger von Hamelu.

Familien-Nachrichten

Verlobt: Frl. Helene v. Heydebrand und der Lasa mit Hrn. Premier-Lieutenant Richard v. Z-:pelin (Nassadel).

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Laurenz Friedel mit Frl. Betty Türck (Bonn—Cöln).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier-Lieute- nant Dreher (Steinberg). Hrn. Premier- Lieutenant Bolze (Sondershausen), Hrn. Premier-Lieutenant Julius Frhrn. Grote (Altona).

Gestorben: Hrn. Dr. Gustav Toepke Tochter Ilsa (Badenweiler). Hr. Rittergutsbesißer Ludwig Schul (Mahnwiß).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[21212] K. Amisgericht Riedlingen. Zurückgenommen wird der Steckbrief gegen Ludwig Franz Karl Köhn von Heclkenhagen, Reichs-Anzeiger Vir. 131 1880. Den 20. August 1880. Untersuchungsrichter Hef,

Offcue Requisition. Gegen den Menageiie- besiyer Meinel, früher in Hannover, ift durch Strafbefehl des unterzeichneten Gerichts unter dem 3. August cr. wegen Uebertretung gegen §. 2 Art. 111. der Verordnurg vom 2ò. Iuni 1867 eine Geldiirafe von 5 4. event. cine Haftstrafe von 1 Tage festgeseßt. Da der Aufenthalt desselben hier nicht bekannt if, wird um gefällige Mittheilung desselben ergebenst exsuht. Celle, den 12. August 1880, Königliches Amt3gericht. Abtheilung I.

Weizen loco und auf Termiue

Weizen loco billiger, Termine b:hanptet,

(Schlussbericht.) Weizen rubig. Roggen

(Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss,

rubig. | Dezember 23} bez., 234 Br.

Sept .-Oktober Havyannazucker Nr. 12. 25. Gerste ruhig, pr. Oktober-

Kaffee fest, loco

Baumwolle,

Lieferung 6 d,

Glasgow, 24. August, Gd,, 10,75 Br.,

Br, Mais pr. | 54 sh, 6 d.

Getreidemarkt,

per Fovember FIanecehester, 24. Angust.

Rowland 108, Saur tw, 24, Angust.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

(21227) Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Simon, Wittwe von Peter Schgitler, ohne Gewerbe, zu La Tal as Ge- meinde Diedenhofen, in ihrer Eigenschast als Vor- mümderin ihres minderjährigen Kindes Catharina Shnitler, und so viel nöthiglin eigenem Namen, vertreten durch Rechtzanwalt Koch, klagt gegen den Werner Schncider, ohne Gewerbe, früher zu Urfey, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort, in seiner Eigenschaft als Vormund seiner min- derjährigen Kinder Anna und Margaretha Schnei- der, und so viel nöthig in eigenem Namen, mit dem Antrage auf Ges‘attung des Verkaufs der im Pro- tokoll des K, Notars Funk zu Düren vem 13. Mai c. näher beschricbenen Immobilien auch unter der Taxe und zu jedem Preise und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die II. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit de: Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweckte der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 23, August 1880,

Bewer, : Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

(79 Aufgebot.

Frau Güntherine Therese Auguste Schlüter, geb. Voigt zu Sal;kotten und die Kinder der verstorbenen Frau Auguste Friederike;Caroline Haase, geb. Voigt, zu Berlin, nämli Louise Therese Anna, Jokbann Ernst Friedrich, Therese Marie Johanne, Emma Mathilde Jda und Martin Wilhelm Frit, Ge- \chwister Haase, haben behauptet und glaubhaft ge- macht, daß Johann Friedrich Ernst Boigt (hier geboren den 30. Julius 1826) und dessen Schwester Caroline Louise UAdolphine Voigt (hier geboren den 16. Oktober 1835) vor länger als 90 Jahren na Amerika ausgewandert seien, daß von dem Leben, Aufenthalt oder Tode Beider an die Eingangs Genannten in mindestens 20 Jahren feine Nachricht gelangt sei und daß außer den im Eingange Genannten nähere oder gleih nahe Erb- berechtigte zum Nachlasse der erwähnten Geschwister 2c. Voigt niht vorhanden oder mindestens nicht bekannt seien.

Auf den Antrag der im Eingange Eenannten werden daher sowobl die erwähnten abwesenden Geschwister Voigt als au alle Diejenigen, welche auf das Vermögen der leßteren Ansprüche erheben zu können meinen, aufgefordert, spätestens in dem

auf

den 12. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Fürstlichen Amtsgerichte 1. hier anberaum- ten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls alle niht angemeldeten Rechte und Ansprüche für ausgesclossen erklärt werden und eventuell der Nachlaß der abwesenden Geschwister Voigt den Antragstellern nach Maßgabe ihres be- haupteten Erbrechts, und zwar ohne Kaution über- wiesen und ausgeantwortet wird.

Sondershausen, den 19. August 1880. Fürstl. Schwoarzbh. Amtsgericht 1. A. Chop.

[21157] JIm Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot :

1) des im Grundbuche von Paderborn Band 37 Blatt 242 Abtheilung IIl, Nr. 3 auf dem Grundbesiße der Eheleute Johann Gülden und Louise, geb. Rittmann, früher zu Paderborn, jet zu Lügde, resp. Band 1 Blatt 226 Ab- theilung 11i, Nr. 18 auf dem Grundbesitße der Vereinsbrauerei Schönbeck & Comp. zu Pader- born, resp. Band 4 Blatt 1 Abtheilung 111, Nr. 16 auf dem Grundbesiße des Fuhrmanns S ohann Halsband daselbst für die Geschwister Pancratius, Gertrud, Georg, Friedrih und Creécentia Rittmann zu Paderborn ex decr. de 3, März 1829 eingetragenen praecipui im Betrage von inszesammt 30 Thlr.,

2) des rechtéfräftigen Grkenntnisses vom 27. Juni 1862 nebst Hypothekenbuchsauszuges, aus wil- chem auf dem Grundvermögen der minderjäh- rigen Catharira Lünen zu Neuhaus Band 8 Blatt 48 des Grundbuchs von Neuhaus Ab- theilung 111. Nr. 22 für die Wittwe Timmer- berg zu Neuhaus 100 Thlr. Judikat nebst 5/6 Zinsen seit dem 10. September 1860 zufolge NReguisition dcs Prozeßrihters vom 18. Mai e ex decreto de 27, Mai 1863 eingetragen tehen, der notariellen Obligation vom 4. Februar 1848 nebst Hypothekenschein, aus welcher auf dem Grundvermögen der Wittwe Maurer Caspar Kaufmann zu Paderborn Band 104

loco 23} bez., 234 Br., pr. September 234 bez., 234 Br., pr. Sept.- Steigend, London, 24. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 12 Weizenladungen. Fester. Liverpool, 24. August. (W. T. B.) (Schlussbericht.) : : für Spekulation und Export 1000 B. Unyerändert. Midd1, ameri- kanische September-Oktober-Lieferung 611/16, Oktober - November-

Liverpnosl, 24. August, (W. T. B.) : Getreidemarkt. Weisser Weizen 1 d, hüliger, Mais 1 d. thenrer. Wetter: Schön. (M. T. BJ Roheisen, Mixed numbers warrants 55 sh, 14 d. bis

Full, 24, August, (W. T. B.) j Weizen 1—?2 sh. billiger. Bradford, 24, August, (Æ. T. B.)

Wolle rubig, Preise eher zu Gunsten der Käufer,

19r Water Armitage 73, 12r Water Taylor 8È, 20r Vater Micholls 914. 30r Water Gidlow 107, 30r Water Clayton 103, 40r Mule Mayoll 103, 40r Medio Wilkinson 113, 36r Warpcops Qualitát 40r Doubls. Weston 11}, Printers 18/18 24/,9 8}pfd. 99. Anziehend. (M, T. B.) Rohznsker rubig, Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August

September 67,50, Favrtia, 24,

September 26,75,

Umezatz 8000 B., davon | Februar 26,00. Rüböl ruhig, pr. Dezember 75,50 Augnast 62,25,

Mell stet'g,

(M L. 2)

153, Behmalz

58,50, Nr. 7/9 pr. 100 Kilogr. pr. August 65,50, el Zuozer steigend, Fr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 75.25, pr.

Produktienmarit,

pr. Sertember 61,00 , 59,00, pr. Januar-April 57,25,

St. Peterslurg, 24. Angust,

Produktenmarkt, Weizen loco 15,25, Roggen loco 11,40. Eafer loco 5,10. loco 31,00, Leinsaat (9 Prod) ïocce 16,10, -— Wetter: Warm.

New-York, 24, August, (W. T. B.)

Waaren bericht, Baunwolles in New-York 1115/16 do, ia New-Orleans 113, 91 Gd, rohes Fotroleum 6%. da, Pips line Certificats D. 91 C. Mehl 4 D. 10 €. mired) 52 C. Zucker (Fair refning Muscovados) T.

n, Brothers 89/16,

W eisg6r

pr. Oktober-Januar 62,00.

August. (W. T. B.)

Weizan fest, pr. August 2800, pr. px. Ssptember - Dezember 26,30, pr. November- ehl fest, pr. August 6225, pr. September

58,50, pr. September-Dezember 57,00, pr. November-Februar 56,00.

August 73,75, pr. September 74,00, pr. September- , Pr. Januar-April 76,75. Spiritus fest, pr. pr. September - Dezember

(W.T. B) Talg loco 54,75, pr. August 54,75,

Hanf

Petroleuro in New-York 94 Gd., do. in Pluladelntia

Rothor Winterweizen 1 D, 08 C. Mais (old Koffee (Rio-} (Marke Wilcox) 84, do. Farirbanks 83, do. Rohe Speck (shart clear) 9% C., Getreidefracht 53.

60r Double Weston 133, Bayeris0he

ohann Baumann zu Paderborn 354 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. nebst 49/5 Zinsen für gelieferte Zimmerarbeiten und Materialien ex decreto e 31. Februar 1848 eingetragen stehen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn dur den Amts8gerihts-Rath Naendrup, für Recht: daß der Ehefrau August Reinoldsmann, Amalie, geb. Borns, zu Heßler bei Gelsen- kirhen ihre Recbte an die vorstehend sub 1. näher bezeichnete Post vorzubehalten, im Uebri- gen aber alle Diejenigen, welche an die vor- gedachte Post Ansprüche zu haben vermeinen, mit denselben auszuschließen, und daß die sub 2, und 3. bezeichneten Urkunden für kraftlos zu erklären und die Kosten des Aufgebotsversah- rens den Extrahenten zur Last zu legen.

Von Rechts Wegen. Paderborn, den 23. August 1880. : Gerichtsschreiberei IL. des Königlichen Amtsgerichts.

Stöcker, Gerichtésekretär.

[21159] In Sachen des Lieutenants Curd von Pawel zu Oldenburg, Klägers, :

wider

den Kunstgärtner Johann Christian Wilhelm Ernft hierselbst, Beklagten,

wegen

Hypothekkapitals und Zinsen,

ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag- nahme des dem Beklagten zugehörigen, auf dem zum Protokolle des vormaligen Herzoglihen Stadt- gerihts vom 22. November 1866 überreichten Si- tuationsplane mit e, f, a, d, g, h bezeihneten, vor dem Petrithore an der Heerstraße belegenen, ur- sprünalich 1 Morgen 10 Ruthen baltenden vorhin Gieseke’\hen Gartens, sammt darauf befindlichen Gebäuden und übrigem Zubehör unter dem 18. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 19. d. M. erfolgt ist, Termin zum öoffentlih meistbietenden Verkaufe des Grund-

1&8 auf den 2. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,

Zimmer Nr. 27, 5 anberaumt, in welchem die hypothekarischen Gläu- biger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 20. August 1880.

Herzoglicbes Amtsgericht. V. v, Münchhausen. [21176]

Anton undAnna Meister, Steinbrecherskinder von Eichstädt, jeyt unbekannten Aufenthalts, werden biermit aufgefordert, im Vertheilungsverfahren in der Subhastationssache Dillmann gegen Meister, Ludwig und Regira, Steinbrecherseheleute dahier, a. binnen 2 Wochen ihre Forderungsansprüche

bei dem K. Amtsgerichte Eichstädt geltend zu

machen,

. in dem auf Freitag, den 10, September 1880, Vorm. 10 Uhr, loco Amtsgerichts- gebäude Eichstädt, Zimmer Nr. 19, anberaum- ten Vertheilungstermine zu erscheinen, mit dem Beifügen, daß der Vertheilung8plan im Ent- wurf vom 3. September cr. an, eine Woche auf der urterfertigten Gerichts\{hreiberei ein- gesehen werden könne.

Den 21. August 1880.

Gerichis[chreiberei des K. Amtsgerichts Eichstädt. Straßer.

[21217] Auszug. In Sachen

der zu Cêln wohnenden Rosa Bytin ky, Ehefrau

Hugo Baruch, Klägerin, vertreten durch Rechts-

anwalt J. J. Fischer,

gezen den zu Cöln wohnenden Kaufmann Hugo Baruch, Beklagten, ohne Anwalt, : bat das Kal. Landgericht, II, Civilkammer zu Cöln, dur{ch Urtheil vom 14, Juli 1880 die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Chemanne bestehende eheliche Gütergemeinscaft für aufgelöst erflärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprocen und die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinanderseßung vor den Kgl. Notar von Ley zu Cöln verwiesen. Cöln, den 12. August 1880. Der Anwalt der Klägerin: J. J. Fischer, Rechtsanwalt. Veröffertliht gemäß §8. 11 des Ausf. Ges. zur Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung. Cöln, den 23, August 1880. Lüdemanu,

Efñaenbutan-Künnahnens.

Staatsbahcen. Im Juli er. 6801743 6.

(4 372 375 A6); geit 1. Jan. 40021068 Æ (— 192075 6).

910 P Aufgebot. Alle, welche an den, von dem Partikulier August Elvers zu Eimsbüttel an den Banquier Hans Christian Smidt in Hamburg mittelst Kon- traftes vom 19. Juni 1880 in Tausch überlassenen, im hiesigen Gerichtébezirk belegenen Hof „Harten- holm“ cum pert, dingliche, nit protokcllirte For- derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, wer- den hierdurch aufgefordert, \solhe bei Vermeidung des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge- rechnet, hierselbst anzumelden. Segeberg, den 11. August 1880,

Königliches Amtsgericht. I.

ck=

[21097] Bekanntmachung. Die beim Neubau eines Nebengebäudes bei der Fahrer-Kaserne zu Erfurt erforderlichen Arbeiten und Matertallieferungen, veranschlagt zu 6100 M, follen im Wege der öffcntlihen Submission in Generalentrepcise vergeben werden. Submissionsgebote, versiegelt und mit entsprechen- der Aufschrift werden bis zum 6. September cr., früh 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, Petersberg, Kaserne A., wo auch die Bedingune gen 2c. auëliegen, portofrei angenommen. Erfurt, den 21. August 1889.

Königliche Garnison-Verwaltung.

Verschiedene Bekanntmachungen. [21246] Bergbau-Actien - Gesellschaft „Mark.“ Die Herren Actionaire der Bergbau-Actien-Ges sellshaft Mark werden zu der am 30, Septent- ber cr, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe Wenter - Parmann in Dortmund stattfindenden diesjährigen ordentlickßen General-Versammiung hiermit eingeladen. Tagesorduung : 1) Vortraa des Geschäfts- und Jahres-Berichts und Ertheilung der Decharge, 2) Wahl cines Mitgliedes des Verwaltungs8- Rathes, 3) Wahl dreier Rehnungs-Reviforen, 4) Antrag auf Feststellung der Tantième für den Verwaltungs-Rath, 5) E von #6. 15 000 —. der Anleihe à 69/0. 6) Anträge von Actfonairen. Der Verwaltungs-Nath.

[21247] Schisshyttan Molnebo Aktie Bolag.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zur ordentlichen General-Versammlung auf Mittwoch, den 15, September d. J, Nachmittags 6 Uhr, im Grand HStel zu Stocfholm eingeladcn. Tagcsorduung :

1) Geshäftsberiht und Vorlegung der Bilanz, Bericht der Nechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge ;

2) Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Rech- nungsrevisoren.

Die Herren Aktionäre, welche an der General- versammlung Theil nehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum d, September d. J.

bei der Gesellschaftskasse in Molnebgo, oder bei Herrn S. Bleichröder in Berlin, Herren L, Behrens & Söhne in Hamburg, der Breslauer Discontobank, Fricden- thal & Co in Breslau ztt deponiren. Moluebo, den 23. August 1880, Der Borstaud. W,. Weber. W. Michter.

[21016] Den vereklrlichen Behörden

wird hierdurch zur Ausschreibung etwaiger

Beamten- & Lehrer-Vakanzen

die im 4. Jabhrgange erscheinende NMonat- schritft für deutsehe Beamte ange- legentlichst empsohlen. Die weite Verbreitung, welche die bezüglichen Bekanntmachungen da- durch in allen Beamtenkreisgen des Denutschen Reiches finden, sichert ohne Zweifel den besten Erfolg. Geneigte Aufträge für das am 15. jeden Monats erscheinende Hest wolle man mög- lichst bis 10, des betr, Monats an die Verlags- buchhandlung von Fr. Weiss's Nachf. (Hugo Söderström) in Grünberg i, Schles. gelangen lassen. Insertions-Gebühr 380 & pro gespaltene Petit» Zeile. Probeheste gratis und franko.

Blatt 133 des Grundbuhs von Paderborn Ab-

theilung 111, Nr. 7 füc den Zimmermeister

Gerichtsschreibergehülfe.

"rufungen gegen die Endurtheile der Kreisverwaltungsgerichte,

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

S

h Das Abonnement beträgt 4 Æ# 50 4

für das Vierteljahr.

„Iusertioippreis für den Raum einer Druckzeile 30 S | L SELS E os I

4

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2 200.

Berlin, Donnerstag,

Alle Posi-Anstalten nehmen Keftelluug an; j

Berlin außer den Post- Anstalten auh die Expe- |

dition: SW. Wilhelmfte. Ne. 32. | —K

L E CAPIDILOA

den 26, August, Abends.

wm.

Se. Majestät der König haven Allergnädigst geruht : dem Justiz-Rath Stin ner zu Hochheim bei Erfurt, bis-

her Rechtsanwalt und Notar zu Schlochau, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern und Organisten

Heidrich zu Comeise im Kreise Leobshüß und Pollak zu ;

Beneschau im Kreise Ratibor den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs - Rath a. D. Keller- Holl

zu Karlsruhe die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß- herzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

Kontgreich Preufßen. Se. Majestät derx König haben Allergnädigst geruht : die Gerichts - Assessoren Kwaéniewski, Koblißt, NAcern, Pohle, Bensieag Und Dr, QEMOgUrtel zu Amtsrichtern zu ernennen ; sowie dem Stadtgerichtskassen - Rendanten z. D., Rechnungs- Rath Gragert zu Berlin, bei seiner Verseßung in den Eb den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu verleihen.

Geseg zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betressend die Verfassung der Verwaltungs- gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Geseß-Samml. S. 375) und Ein- führung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.

(Vom 2. August 1880.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt : Artikel T.

Das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungs- gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Geseß:Samml. S. 375) wird nachstehenden Abänderun- gen unterworfen :

die 88. 1, 2, 4, 5, 7, 8, der leßte Absaß des 8. 9, die 88. 12, 26, 31 sub b, 33, 34, 35, 36, 37, 39, 48, 54, der leßte Saß des §8. 55, die 88. 60, 65, 69, 70, 72, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88 erhalten die nachfolgende Fassung ; ,

die Stabs 42, 44, 48, 59 erhalten die nachfolgenden Zusäße;

der Titel VIIT. erhält die Ueberschrift : von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens ;

Dinter DIC S8 16 30 34 99, ¡0 U 83 S/ werden die nachstehenden neuen 88. 16a, 30a, 34a, 53a, 70a, 81a, 83a, 87 a eingestellt ;

der 8. 89 wird aufgehoben; an die Stelle des 8§. 90 tritt der nachfolgende 8. 89,

B U

_ Der Entscheidung der Verwaltungsgerichte unterliegen die in den Geseßen bezeichneten Streitsahen über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlihen Rechte (streitige Ver- waltungssachen).

Die Verwaltungsgerichte privatrehtlihen Verhältnisse.

entscheiden unbeschadet aller

Sv 2:

_Für jeden Kreis besteht am Anitssiße des Landraths ein Kreisverwaltungsgeriht (8. 8); für jeden Regierungsbezirk besteht am Amtssiße des Regierungs-Präsidenten ein Bezirks- verwaltungsgericht; für den gesammten Umfang der Monarchie besteht zu Berlin ein Ober-Verwaltungsgeriht. Für den Stadtkreis Berlin besteht ein besonders Bezirksverwaltungs- gericht zu Berlin.

8. 4

Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden auf die Be-

soweit niht gemäß besonderer geseßliher Vorschrift diese Urtheile im Verwaltungsstreitverfahren endgültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

__ Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden endgültig auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Kreisverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver- waltungssachen zum B haben.

8. 65. Das Ober-Verwaltungsgeriht entscheidet auf die Be- rufung gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in erster Instanz, sowie auf das Rechtsmittel der Revision gegen die

[lassenen Endurtheile, soweit niht gemäß besonderer geseßlicher Vorschrift diese Urtheile im Verwaltungsstreitverfahren end- gültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

__ Das Ober-Verwaltungsgeriht entscheidet desgleichen auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Bezirksverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver- waltungsfachen zum Gegenstande haben.

S

Die Verwaltungsgerihte haben \fich gegenseitig Rechts- hülfe zu leisten. Sie haben den Aufträgen der Taen im &nstanzenzuge vorgeseßten Verwaltungsgerichte Folge zu leisten. Die im FJnstanzenzuge vorgeseßten Verwaltungsgerichte üben die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung der nachgeordneten Verwaltungsgerichtez; sie sind insbesondere auch zur Vornahme allgemeiner Geschäftsrevisionen befugt.

: 8. 8. Kreisverwaltungsgericht ist der Kreis- (Stadt:) Auss{huß. __ Die Bestimmungen der §8. 33 Und 49 des Gesezes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung sind auch für das Verwaltungsstreitversahren maßgebend. Jm Uebrigen wird der Geschäftsgang bei den Kreisverwaltungsgerichten, unbeschadet der Vorschriften des gegenwärtigen Geseßes, durch ein s dem Minister des Jnnexrn zu erlassendes Regulativ geordnet.

8. 9. : : (Lebter Absay.)

Die drei anderen Mitglieder des Bezirksverwaltungs- gerichts werden auf drei Jahre aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausshuß gewählt. Jn gleicher Weise wählt leßterer drei bis sechs Stellvertreter, über deren Einberufung das Geschäftsregulativ heftimmt. Die Dauer der Wahlperiode kann durch das Prövinzialstatut andkrs bestimmt werden. Wählbar ist mit Ausnahme der Ober-Präsidenten der Regierungs-Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polize? behörden und der Landräthe jeder zum Provinzial-Landtage wählbare Angehörige des Deutschen Reichs.

8. 9, | ; (Zusat.)

Die zu wählenden Mitglieder, sowie die Stellvertreter, bleiben auch nah Ablauf der Wahlperiode bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.

Für das Bezirksverwaltungsgeriht zu Berlin erfolgt die Wahl durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversamms- lung unter dem Borsiße des Bürgermeisters.

G 18:

__Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mit- glieder werden dur den Vorsißenden vereidigt. Alle Mit- glieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigenschaft den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der Richter u. st. w., vom 7. Mai 1851 (Geseß-Samml. S. 218) beziehungsweise des Geseßes vom 26, März 1856 (Gesez-Samml, S. 201).

_Disziplinargericht ist das Plenum des Ober:Verwaltungs- gerichts ; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt.

i e 8. 16 a.

Die Disziplin über die bei den Bezirksverwaltungs- gerihten angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt der Direktor mit denjenigen Befugnissen, welche nah dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlihen Be- amten 2c., vom 21. Juli 1852 den Vorstehern der Provinzial- behörden in Ansehung der bei leßteren angestellten unteren Beamten zustehen.

Ueber Beschwerden gegen die Verhängung von Ord- RUNSN En beschließt der Präsident des Ober-Verwaltungs- gerichts.

Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfer- nung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungs- kommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts ; entschei- dende Behörde ist in erster Fnstanz das Bezirksverwaltungs- gericht, in der Berufungsinstanz das Ober-Verwaltungsgericht; der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die Berufungsinstanz wird von dem Präsidenten des Ober - Verwaltungsgerichts ernannt.

&. 26.

Das Ober-Verwaltungsgeriht kann auf Beschluß des Staats-Ministeriums in Senate eingetheilt werden.

__ Das Präsidium bezeichnet bei Beginn jedes Geschäfts- jahres und mindestens auf die Dauer desselben für jeden Senat die ständigen Mitglieder und für den Fall ihrer Ver- hinderung die erforderlichen Vertreter.

Jn gleicher Weise erfolgt nah Maßgabe des hierfür er- lassenen Regulativs (8. 30) die Vertheilung der Geschäfte unter die Senate.

_Dcs Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Senats- Präsidenten und dem dem Dienstalter nah, bei gleichem Dienstalter dem der Geburt nah ältesten Mitgliede. Das Präsidium entscheidet nah Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den

von den Bezirksverwaltungsgerichten in zweiter Fnstanz er-

: O 8, 30A.

Die Dla über die bei dem Ober-Verwaltungsgerichte angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt der Präsident mit denjenigen Befugnissen, welhe nah dem Geseße, betref- fend die Dienstvergehen der niht rihterlihen Beamten 2c., vom 21. Juli 1852 den Ministern in Ansehung der ihnen untergeordneten Beamten zustehen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durh den Präsidenten: ent- scheidende Behörde erster und leßter Jnstanz ist das Ober- Verwaltungsgericht.

8. 31 sub b,

b, in allen sonstigen Fällen dasjenige Verwaltungs- gericht, in dessen Bezirk die in Anspruh zu nehmende Person, Korporation oder öffentlihe Behörde wohnt oder ihren Siß hat, und wenn die Behörde ihren Siß außerhalb ihres amt- lichen Bezirks oder außerhalb des räumlihen Bezirks der durch sie vertretenen Korporation hat, dasjenige Verwaltungs- gericht, dem der Bezirk angehört.

8: 33. Die Bestimmungen der bürgerlihen Prozeßgeseße über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen find au für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend.

8. 34. Ueber das Ablehnungsgesuch beschließt das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört. t Y Der Beschluß, durch welchen das Gesuh für begründet erklärt wird, is endgültig, Wird das Gesuch für unbegründet erklärt, so steht der mit demselben zurückgewiesenen Partei innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an das im Jnstanzen- nf zunächst höhere Gericht zu. Das leßtere entscheidet end- ültig. j _Das im Fnstanzenzuge zunächst vorgeseßte Gericht ent- scheidet desgleichen endgültig und bestimmt das zuständige Ge- riht, wenn das Gericht, dem das ausgeschlossene oder ab- gelehnte Mitglied angehört, bei dessen Ausscheiden beshluß- unfähig wird. 8. 34a,

Ist in einer streitigen Verwaltungssache, in welcher in erster Jnstanz der Kreis- (Stadt-) Ausshuß zu erkennen hat, die Kreiskorporation als solche Partei, so wird von dem vor- geseßten Bezirksverwaltungsgerichte, und wenn ein Stadtkreis Partei ist, von dem Ober-Verwaltungsgerichte ein anderer Kreis- oder Stadtausshuß mit der Entscheidung der Sache beauftragt.

E 8.38.

_ Die Klage ist dem zuständigen Gerichte schriftlich einzu- reihen. Jn derselben i} ein bestimmter Antrag zu stellen und sind die Person des Beklagten, der Gegenstand des An- spruchs, sowie die den Antrag begründenden Thatsachen genau zu bezeichnen.

i 8. 36.

Die Klage ist dem Beklagten mit der Vorladung zur mündlichen Verhandlung zuzufertigen. Die Zufertigung kann vor Anberaumung der mündlihen Verhandlung mit der Auf- forderung an den Beklagten erfolgen, seine Gegenerklärung innerhalb einer bestimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist einzureichen.

Die Gegenerklärung des Beklagten wird dem “Kläger zu- gefertigt.

Zur Gegenerklärung kann in niht s{leunigen Sachen dem Beklagten eine angemessene, der Regel nach nicht über zwei Wochen zu erstrelende Nachfrist gewährt werden.

S D.

Stellt sih der erhobene Anspruch sofort als rechtlich un- zulässig oder unbegründet heraus, so kann die Klage ohne Weiteres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurück- gewiesen werden.

Scheint der erhobene Anspru rehtlih begründet oder stellen sih die in der Gegenerklärung erhobenen Einwendungen sofort als rechtlich unbegründet heraus, fo kann dem Beklag- ten, sofern derselbe die vorgängige Anberaumung der münd- lichen Verhandlung niht ausdrücklih verlangt hat, ohne Wei- teres dur einen mit Gründen versehenen Bescheid die Klag- losstellung des Klägers aufgegeben werden.

Namens des Bezirksverwaltungsgerichts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mitgliedern, Namens des Kreisaus\husses auch dem Vorsißenden desselben der Erlaß eines solhen Bescheides zu. Fn dem Bescheide is den Parteien zu eröffnen, daß sie befugt jeien, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab gegen den Bescheid Ein- spruch zu erheben und die Anberaumung der mündlichen Ver- handlung zu beantragen. Wird kein Einspruh erhoben, s\o gilt der Bescheid vom Tage der Zustelung ab als End-

urtheil. ; 8. 39.

Zur mündlichen Verhandlung werden die Parteien unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben nah Lage der Verhandlungen werde entschieden werden.

Ausschlag.

Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverhältnisses das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.