1880 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

besoldetes Nebenamt nur in den Fällen bekleiden, in denen das Gesetz die Uebertragung eines folhen Amtes an etats- mäßig angestellte Richter T N Die Mitglieder des Ober-Verwaltungsgerichts unterliegen, vorbehaltlih der Bestimmungen der §8. 21 ff. keinem Diszi-

plinarverfahren. z E:

M ein Mitglied zu einer Strafe wegen einer entehren-

den Handlung oder zu einer Freiheitsstrafe von längerer als

einjähriger Dauer rechtskräftig verurtheilt, so kann es dur

Plenarbeshluß des Ober-Verwaltungsgerichts seines Amtes und

seines Gehalts für S werden. . 22.

Jst wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Haupt- verfahren gegen ein Mitglied eröffnet, so kann die vorläufige Enthebung desselben von Hen Amte durch Plenarbeschluß des Ober: erwaltungsgerihts ausgesprohen werden.

Wird gegen ein Mitglied die Üntersuhungshaft verhängt, so tritt für die Dauer derselben die vorläufige Enthebung von E ein. i

ur die vorläufige Enthebung wird das Recht auf den Genuß des Gehalts niht berührt. R 2

8. 23.

Wenn ein Mitglied dur ein körperliches Gebrechen oder durch Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd unfähig wird, so tritt seine Versezung in den Ruhestand gegen Gewährung eines Ruhegehalts ein.

8. 24,

__ Wird die Verseßung eines Mitgliedes in den Ruhestand nit beantragt, obgleich die Vorausseßungen derselben vor- Liegen, so hat der Präsident an das Mitglied die Aufforderung E erlassen, binnen einer bestimmten List den Antrag zu

ellen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, fo ist die Verseßung in den Ruhestand durch Plenarbeshluß des Dber-Verwaltungsgerihts auszusprechen.

25

8. 25.

__ Für das nah Maßgabe 88. 21, 22 Absay 1 und 8. 24 einzuleitende Verfahren gelten die folgenden Bestimmungen : 1) Der Präsident ernennt aus der Zahl der Mitglieder des Ober-Verwaltungsgerihts einen Kommissar. Der Kommissar hat die das Verfahren begründenden Thatsachen zu erörtern, erforderlichenfalls den Beweis unter Vorladung des betheiligten Mitgliedes zu erheben und dar-

über Bericht zu erstatten. Der Bericht ist dem betheiligten Mitgliede zuzufertigen. 2) Vor der Beschlußfassung findet eine mündliche Ver- handlung vor dem Ober-Verwaltungsgerichte statt. Jn der- Jelben kann die mündlihe Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen erfolgen. Das betheiligte Mitglied bezie- hungsweise sein Kurator ist zu hören. 3) Das betheiligte Mitglied kann sih des Beistandes oder der Vertretung eines Rehtsanwaltes bedienen, jedoch ist das Ober-Verwaltungsgericht befugt, das persönliche Erscheinen des Mitgliedes unter der Warnung anzuordnen, daß bei seinem Ausbleiben ein Vertreter desselben niht werde zugelassen

werden.

4) Die Einleituno do8 Verf s

gu? Ung ben Skttvertetetobéscigen auf Grund einis t

Plenarbeshlusses des Ober-Verwaltunasaerichts. U

; Das Ober-Verw L1G fann auf Beschlu Staats-Ministeriume ee Vigetbeilt ea B 6h Das Präsidium bezeichnet bei Beginn jedes Geschäfts- ere e länbicon M A Wr desselben für jeden : ändigen Mitglieder und für den Fall i - i i e Weise ct Vbrtrelde. b Sas n gecer Welle erfolgt nah Maßgabe des hierfür er- lassenen Regulativs (8. 30) die Verthei ä é n die Senate (8. 30) ertheilung der Geschäfte un- _Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Senats- Präsidenten und dem dem Dienstalter nach, bei Aeident Dienstalter dem der Geburt nach ältesten Mitgliede. Das Präsidium entscheidet nah Stimmenmehrheit; im Falle der Ri giebt die Stimme des Präsidenten den

S 27.

Dem Präsidenten gebührt der Vorsiß im Plenum und i demjenigen Senate, welchem er sich ânscbliehie in den anbépéi Senaten führt ein Senats-Präsident den Vorsig.

gm Falle der Verhinderung des ordentlichen Vorsißenden führt den Vorsiß im Plenum derjenige Senats-Präsident und in den Senaten derjenige Rath des Senats , welcher das ge- dachie Amt am längsten bekleidet, und bei gleichem Dienstalter derjenige, welcher der Geburt nach der Aelteste ist. 8

8. 28. Zur Fassung gültiger Beschlüsse des Ober-Verwaltunas- ae die Theilnahme von wenigstens fünf Mitgliedern Die Zahl der Mitglieder, welhe bei Fassung eines Be- schlusses eine entscheidende Stimme Fübrez aa n allen Fällen eine ungerade sein. Jst die Zahl der anwesenden Mit- glieder eine gerade, so hat der zuleßt ernannte Rath und bei leihem Dienstalter der der Geburt nach jüngere Rath kein

timmreht. Dem Berichterstatter j i z Sliminrec: zu, ters! steht jedoh in allen Fällen 8. 29,

Will ein Senat in einer Rechtsfrage von einer frü Men 08 G A Me ea oder des Vim

n, jo hat er die Verhandlung und Entschei Sache vor das Plenum zu Getiveisén. aaa Zur Fassung von Plenarenischeidungen ist die Theilnahme von wenigstens zwei T nd Mitglieder erforderlich.

¿ 00,

Jm Uebrigen wird der Geschäftsgang und die Verthei- lung der Geschäfte unter die Senate durch ein Regulativ e- ordnet, welhes das Plenum des Over-Verwaltungsgerihhts zu entwerfen und dem Staats-Ministerium zur Bestätigung Ae hat. N

Ernennung der erforderlihen Subaltern- und Unterbeamten bei dem Ober-Verwaltungsgerichte erfolgt, inso- weit sie niht durch das Geschästsregulativ dem Präsidenten überwiesen wird, dur E L Saniierium,

: 304A,

Die Disziplin über die bei dem Ober- Verwaltu! 8- erichte angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt ' er räsident mit denjenigen Befugnissen, welche nah dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der niht richterlichen Be-

zu bezeichnen.

mündlichen Verhandlung zuzufertigen. vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung mit der Auf- forderung an den Beklagten erfolgen, seine Gegenerklärung innerhalb einer bestimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist einzureichen. :

zugefertigt.

dem Beklagten eine angemessene, zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden. 37

zulässig oder unbegründet heraus, so kann die Klage ohne

Weiteres durch einen mit Gründen ver ; s gewiesen werden. sehenen Bescheid zurü-

stellen sich die in der Gegenerklärung erhobenen Einwen- dungen sofort als rehtlich unbegründet bete, so kann bent Beklagten, sofern derselbe die vorgängige Anberaumung der mündlichen Verhandlung nicht ausdrüdlih verlangt hat, ohne Weiteres durh einen mit Gründen versehenen Bescheid die Klaglosstellung des Klägers aufgegeben werden.

des Einverständnisses au den beiden ernannten Mitgli Namens des Kreisausshusses auch Mitgliedern,

der Erlaß eines solchen Bescheides zu.

befugt seien, innerhalb zwei Wochen stellung ab, 7 D

genommenen Urkunden im Original oder in fügen. Duplikate einzureichen.

Einreichun

siht der werden.

der der Verhandlungen werde entschieden werden

das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.

en, au ohne dazu

der ihnen untergeordneten Beamten zustehen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuhungékommissars und des Ver- treters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Präsidenten ; entscheidende Behörde erster und leßter Jnstanz ist das Ober- Verwaltungsgericht.

Titel V.

Von der örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungs- gerichte und von der Ablehnung der Gericht s- personen. A S: al, Zuständig in erster Jnstanz ist im Verwaltungsstreit- verfahren a. bei Ansprüchen, welche in Beziehung auf Grundstücke S gemacht werden, das Verwaltungsgericht der belegenen ache, ___ b, in allen sonstigen Fällen dasjenige Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die in Anspruch zu nehmende Person, Kor- poration oder öffentlihe Behörde wohnt oder ihren Siß hat und wenn die Behörde ihren Siß außerhalb ihres amtlichen Bezirks oder außerhalb des räumlichen Bezirks der durch sie vertretenen Korporation hat, dasjenige Verwaltungsgericht, dem der Bezirk angehört.

s 8. 32. Sind die Grundstücke (§. 31) in mehreren Gerichtsbezirken gelegen oder ist es zweifelhaft, zu welchem Gerichtsbezirke sie geen, so wird das zuständige Geriht durh das im Jn- tanzenzuge zunächst höhere Gericht endgültig bestimmt. Dasselbe findet statt, wenn die gleichzeitig in Anspruch zu nehmenden Personen oder Korporationen in mehreren Gerichtsbezirken

wohnen oder ihren Sig haben. E 99. Die Bestimmungen der bürgerlichen Prozeßgeseße über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind auch für das A erfahren maßgebend.

8. 3

Ueber das Ablehnungsgesuh beschließt das Gericht, wel- hem der Abgelehnte angehört. Der Beschluß, durh welchen das Gesuch für begründet erklärt wird, ist endgültig. Wird das Gesuch für unbegrün- det erklärt, so steht der mit demselben zurückgewiesenen Par- tei innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an das im Jn- stanzenzuge zunächst höhere Gericht zu. Das leßtere entschei- det Mans Inf Das im FJustanzenzuge zunächst vorgeseßte Gericht ent- scheidet desgleichen endgültig und bestimmt das ine Gericht, wenn das Gericht, dem das ausgeschlossene oder ab- gelehnte Mitglied angehört, bei dessen Ausscheiden beshluß- unfähig wird.

8. 34a,

Jst in einer streitigen Verwaltungssache, in welcher in erster Jnstanz der Kreis- (Stadt-) Ausschuß zu erkennen hat, die Kreiskorporation als solhe Partei, so wird von dem vor- geseßten Bezirksverwaltungsgerichte, und wenn ein Stadtkreis Partei ist, von dem Ober-Verwaltungsgerichte ein anderer Kreis- oder Stadtausshuß mit der Entscheidung der Sache beauftragt.

Titel VI.

Von demsVerfahrey in exster Jnstanz.

__ Die Klage :5# oem zuständigen Gerichte \{hriftlid reihen. Jn derselben ist ein bestimmter Mitra u. stellen, und sind die Person des Beklagten, der Gegenstand des An- sprus,/ sowie die den Antrag begründenden Thatsachen genau

einzu-

| i §. 36. Die Klage ist dem Beklagten mit der Vorladung zur Die Zufertigung kann

Die Gegenerklärung des Beklagten wird dem Kläger

Zur Gegenerklärung kann in nicht s{chleunigen Sachen der Regel nach nicht über

Stellt si der erhobene ‘Anspruch sofort als rechtlich un-

Scheint der erhobene Anspruch rechtlich begründet, oder

Namens des Bezirksverwaltungsgerichts steht im Falle

dem Vorsißenden desselben In dem Bescheide ist den Parteien zu eröffnen, daß sie ; Wr vom Tage der - gegen den Bescheid Einspruch zu ae ba L

ab als Endurtheil. g E 8. 38. Allen Schriftstücken sind die als Beweismittel in Bezug

i Abschrift beizu- Von allen Shriftstücken und deren E ‘inb

l d geeignetenfalls gestatten, daß statt d von Duplikaten die Anlagen selbst s Ein- ;

theiligten in seinem Geschäftslokale offengelegt

8, 39, ur mündlichen Verhandlung werden die Parteien unt erwarnung vorgeladen, daß beim Augbleibar nah Cine

Das Gericht kann

Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverzältnisses 11

Den Parteien dg es frei, ihre thatsählihen Erklärun- R esonders aufgefordert zu sein, vor dem

amten 2c, vom 21. Juli 1852, den Ministern in Ansehung

ermine shriftlih einzurcihen und ä ) solcher Erklärungen if ch zu ergänzen. Das Duplikat

dies niht mehr vor

der Gegenpartei zuzufertigen. Kann

beraumung der mündlichen Ver Q Ort und Stelle zu veranlassen, ige getretenen oder nah dem Ermessen Beweis in vollem Umfange zu erheben.

Mitglieder oder erforderlichenfalls durd u aRe sonstige Behörde bewirken (afen. l,

handlung stattfinden

vereidigten oder von der

schlag zu verpflichtenden Protokollführers aufz i Parteien sind zu denselben zu Bals aufzunehmen ; die

C, verständiger Anberaumung dec mündlichen Verhandlung zu beantragen. Falls des Ung a L O

Wird kein Einspruch erhoben, ilt ; der Zustellung A S so gilt der Bescheid vom Tage

zu erkennende Geldbuße steigen darf.

standen erachtet werden.

zum Streitverfahren vorgeladenen Parteien und die i E elben erhobenen Ansprüche betreffen. 1d die in dem

lung bewirkt werden, so ist der wesentlihe Jnhalt der Erklä: rungen in dieser Verhandlung mltiibellea. h rklä

8. 40.

Das Gericht kann auf Antraq oder von Amtswegen di Beiladung Dritter, deren Jnteresse durh die zu erten Entscheidung berührt wird, versügen. Die Entscheidung ist in diesem Falle auch den Beigeladenen gegenüber gültig.

8, 41.

Jn der mündlichen Verhandlung sind die Parteien od ihre mit Vollmacht S Vertreter zu A e __ Dieselben können ihre thatsählihen oder rechtlihen An- fülrungen ergänzen oder berihtigen und die Klage abändern insofern dur die Abänderung nah dem Ermessen des Gerichts das Vertheidigungsrecht der Gegenpartei nicht ges{hmälert oder eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens nicht herbeigeführt wird. Sie haben jämmtlihe Beweismittel anzugeben und, soweit dies nicht bereits geschehen, die sriftlihen ihnen zu Gebote stehenden Beweismittel vorzulegen; au können von ihnen Zeugen zur Vernehmung vorgeführt werden.

Der Vorsißende des Gerichts hat dahin zu wirken, daß der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und die sachdienlichen Anträge von den Parteien gestellt werden.

Er kann einem Mitgliede des Gerichts gestatten, das Fragerecht auszuüben.

Eine Frage ist zu stellen, wenn das Gericht diese für angemessen erachtet. 8. 42.

Die mündliche Verhandlung erfolgt in öffentlicher Sitzun des Gerich!s. Die Oeffentlichkeit kann dur einen öfenilig zu verkündigenden Beschluß ausgeschlossen werden, wenn das Gericht dies aus Gründen des öffentlihen Wohls oder der Sittlichkeit für angemessen erachtet.

Der Vorsißende kann aus der öffentlichen Sißung jeden Zuhörer entfernen lassen, der Zeichen des Beifalls oder des Mißfallens giebt oder Störung irgend einer Art verursacht.

Parteien, Zeugen, Sachverständige, welche den zur Auf- rechthaltung der Ordnung erlassenen Befehlen des Vorsißenden niht gehorhen, können auf Beschluß des Gerichts aus dem S ißungëzimmer entfernt werden. Gegen die kei der Verhand- lung betheiligten Personen wird sodann in gleiher Weise ver- fahren, wie wenn sie si e entfernt hätten.

8. 43

Die Parteien sind in der Wahl der von ihnen zu be: stellenden Bevollmächtigten nicht beschränkt, / E Das Gericht kann Vertreter, welhe, ohne Rechtsanwalte zu sein, die Vertretung vor dem Gerichte gewerbmäßig he- treiben, zurückweisen.

__ Gemeindevorsteher, welche als solche legitimirt sind, be- dürfen zur Vertretung ihrer Gemeinden einer besonderen Vollmacht nicht.

i 8. 44,

Liegt einer öffentlihen Behörde als Partei die Wahr- nehmung des öffentlihen Jnteresses ob, so kann auf deren Antrag der Regierungs-Präsident für die mündliche Ver- handlung vor dem Bezirksverwaltungsgerichte, und der Ressort- Minister für die mündliche S s vor dem Ober-Ver- waltungsgerihte einen Kommissar zur Vertretung der Be- hörde bestellen. Der Regierungs - Präsident beziehungsweise der Nessort- Piniler „kann in qeeianeten Fässen auch ohne Antrag einer Z artei einen besonderen Kommissar zur Wahrnehmung des öffentlichen E für die mündliche Verhandlung bestellen. Der Kommissar ist vor Erlaß des Endurtheils mit seinen Aus- R A E N zu hören.

Ver Borhßende des Kreis- (Stadt-) Aus\{u}es beziehunas- weise der Regierungs-Pröäsident und der Ne faue Dee Nu D Behufs der erforderlichen Wahrnehmung des öffentlichen In- teresses einen Kommissar zu bestellen, wenn das Geseß die öffentlihe Behörde, welche die Nolle des Klägers oder des Be- klagten wahrzunehmen hat, nicht bezeichnet.

/ S 8. 45. Die mündliche Verhandlung exfolgt unter Zuziehung

eines vereidigten Protokollführers. wesentlihen Hergänge der wird von dem Vorsitzenden zeichnet.

Das Protokoll muß die Verhandlung enthalten. Dasselbe und dem Protokollführer unter-

—— 8. 4

Das Gericht ist befugt e (ads shon vor An- E —— Gun

t eugen un achverstän-

zu laden und eidlich zu vernehmen, überhaupt n

des Gerichts erforderlichen

Das Gericht kann die Beweiserhebung durch eines seiner

eine de deim En de zu

onsti 1 : 5s kann ver-

daß die O NeHung in der mündlihen Ver- oll.

Die Beweisverhandlungen sind unter Zuziehung cines betreffenden Behörde dur Hand-

L 8. 48, Hinsichtlih der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sach-

sowie hinsichtlich der im gehorsams zu verhängenden Strafen die estimmungen der bürgerlichen Prozeßgeseße mit der Maß- abe zur Anwendung, daß im Falle des Ungehorsams die den Betrag von 150 A nicht über-

Gegen die eine Strafe oder die Nichtverpflihtung des-

Zeugen oder Sachverständigen auss\prechende Entscheidung steht

en Betheiligten innerhalb zwei Wochen die Beschwerde a , “” ' n as im Fnstanzenzuge zunächst vorgeseßte DEOU Da

gegen die in zweiter Jnstanz ergangene Entscheidung des Be- zirksverwaltungsgerihts die weitere Be das L : Verwaltungsgericht zu. E a

: g. 49, Das Gericht hat nach seiner freien, aus dem ganzen Jn-

begriffe der Verhandlungen und Beweise geschöpften Ueber=

ugung zu entscheiden. Beim Ausbleiben der betreffenden artei oder in Ermangelung einer Erklärung derselben Minen e von der Gegenpartei vorgebrachten Thatsachen für zuge- Die Entscheidungen dürfen nur die

dem Termine zur mündlichen Verhand-

Die Entscheidung kann ‘ohne vorgängige Anberaumung

einer mündlichen Verhandlung erlassen werden, wenn beide Theile auf eine solche ausdrülcklih verzichtet haben. 51

Die Verkündigung der Entscheidung erfolgt der Regel nach in öffentliher Sißung des Gerichts. Eine mit Gründen versehene Ausfertigung der Entscheidung is den Parteien und, sofern ein besonderer Kommissar zur Wahrnehmung des öffentlichen Jnteresses bestellt war (8. 44 Abs. 2), gleichzeitig auch diesem zuzustellen. Diese Zustellung genügt, wenn die Verkündigung in öffentliher Sißung. nicht erfolgt ist.

(Titel VII. bis X. folgen am Montag.)

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der bisherige Privatdozent Dr. Madelung ist zum

außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Bonn ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Notar Augspurg in Soltau is zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Hanno ver, mit Anweisung seines Wohnsißes in Eldagsen, ernannt worden.

Abgereist: Der Direktor im Justiz-Ministerium, Wirk- liche Geheime Ober-Justiz-Rath Nebe-Pflugstaedt nah Norderney.

Betanntmaqungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizei- behörde vom heutigen Tage ist die Flugschrift mit der Ueberschrift : „An das deutsche Vol T!“, herausgegeben von dem im Verlage von A. Herter in Zürich-Riesbach (Schweiz) Jndustriehalle erscheinenden Organ der sozialistischen Arbeiter- partei Deutschlands: „Der Sozialdemokrat“. Dru der Schweiz. Vereinsbuchdruckerei Zürich-Hottingen, auf Grund der §8. 11 und 12 des Geseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 und des Geseßes vom 31. Mai 1880 8§. 2, die Gültigkeitsdauer des angeführten Gesetzes betreffend, verboten worden.

Ludwigsburg, den 21. August 1880. :

Königl. Württemb. Regierung des Neckarkreises. Leypold.

SPersonalveruÜündernungen

FKóniglic Prenßisclie Armee.

Grunenaungen, Beförderungen und Verseuzungen. Fm aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 19. August. v. Sar fenort, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, von dem Kom- mando zur Dienftleist. bei dem großen Militärwaisenhanse in Pots- dam zum 1. Oktober cr. entbunden. v. Uechtriß, Séc. Lk, vom 1. Garde-Regt. z. F., vom 1. Oktober cr. ab zur Dienstleist. bei dem großen Milit. Waisenhause in Potsdam kommandirt.

ImSanitäts-Corps. Scbloß Babelsberg, 19. August. Dr Valentini, Ober-Stabéarzt 1. Kl. urd Regts. Arzt vom 2. Garde-Drag. NRegt., vom 22. d. M. ab auf 8 Wochen zur Dienft- leistung bei des Prinzen Carl von Preußen Königliche Hoheit kom-

mandirt. : Königlich Bayerische Armce,

Ernennungen, Beförderungen und Bersegunzen. Im aktiven Heere. 19, Juli. Hurst, Hauptm. und Comp. Chef im 2. Pion. Bat., vom 1. Septbr. d. J. ab auf die Dauer cines Jahres zum Königl. preuß. Großen Generalstab kommandirt. 19, August. Frhr. v. Müller, Gen. Lieut. und Gouverneur der Festung Ingolstadt, das Prädikat „Excellenz“ verliehen.

Fm Beurlaubtenstande, 19. August. Sell, Pr. Lt. des 5, Inf. Regts. zum 9. Inf. Regt. verseßt. : :

Abschiedsbewilligungen. m atttven Heere. 19. Algui. Frby, v Leonroo, Gen. Mal } D, Unter Ber- leihung d.s Charakters als Gen. Lt., der erbetene Abschied mit Pens. bewilligt. Merkel, Pauschmann, Münzing, v. Stuben- rauG, Nagel, Bernhold, Haas, Frhr, v. Reiwlin- Meldegg, v. Sutner, Hauptleute a. D., der Charakter als Major, Huber, Behringer, Frhr. v. Reichlin-Meldegg, Luft, Pr. Lts, a. D.,, der Charakter als Hauptm. (Rittm.), Bauer, Wölfle, Beuzinger, Weber, Spruner v. Merg, Himmelstoß, Scc. Lts. a. D., der Charakter als Pr. Lts, ver- liehen. :

Im Sanitätscorps. 14. August. Dr. Moosmair, Assist. Arzt 1. Kl. des Jaf. Leib - Regts. , zum 15. Inf. Regt., Dr. Schuster, Assist. Arzt 2. Kl. des 15, Inf. Regts, zum Inf. Leib-Regt. verseßt.

Zichtamiliches. ZWeutshe6s eich.

Bexlin, 28. August, Se. Kaiserliche Und Oa Goa Der Kronprinz U, wié „V. L B meldet, gestern Nachmittag urz „nach 11/4 Uhr mit Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Meiningen in Würzburg eingetroffen und von dem Kriegs-Minister von Maillinger und der Generalität, dem Regierungs-Präsidenten Graf Luxburg und dem Bürgermeister der Stadt empfangen und von dem Publikum mit Hochrufen begrüßt worden. Die Stadt war festlich mit Flazgen ge- \{hmüdckt. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit begab Sich mit der Erbprinzessin von Meiningen in einer vierspännigen O equipage nah dem Königlichen Residenzschlosse. Die prinzessin beabsichtigte, Nachmittags 5 Uhr Jhre Reise fort- useßen. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besichtigte um dieselbe Zeit die in Würzburg garnisonirenden Truppen bei dem Kugelfang. j S Heute Morgen um 7 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit nah Gmünden und Hammelburg, von wo Höchstderselbe um 5 Uhr nach Würzburg zurückzukehren ge- dachte. Morgen um 9 Uhr wird Se. Kaiserlihe und König- liche Hoheit nah Ansbach reisen.

Se. Königliche Hoheit der Prin Friedrich Carl ist gestern Mittag nah Göttingen baer

Preußen.

- -

Wider deutsche Eisenbahnverwaltungen find beim Reichs-Eisenbahn-Amt in der Zeit vom 1. April bis ult, Juni d. J. im Ganzen 54 Beschwerden aus dem

Personenverkehr, 32 auf den Güterverkehr und 10 auf an- dere Gegenstände. i

Das Reichs-Eisenbahn-Amt hat von diesen Beschwerden : als begründet erahtet 8, als unbegründet zurückgewiesen 10, auf den Rechtsweg verwiesen 9, wegen mangelnder Zustän- digkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 7, die übrigen 20 Beschwerden wurden in der Mehrzahl mit Rück- siht auf den darin behandelten Gegenstand zur direkten Er- ledigung an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben. Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 27 Eisenbahn- verwaltungen. Unter diesen sind 14 mit je 1 Beschwerde be- theiligt, während die Zahl der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich zwishen 2 und 4 bewegt.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten hat unterm 9, d. M. bestimmt, daß die Vorschrift sub Nr. 3 des Erlasses vom 17. Dezember 1876, wonach für Dienstreisen, zu welchen den Beamten der vom Staate verwalteten Bahnen Seitens ihrer vorgeseßten Behörden Freifahrtscheine für die ganze Eisenbahnstrecke, welche zurückgelegt werden soll, am Abfahrtsorte zur Versügung gestellt werden können, Reisekosten mit Ausnahme der Entschädigungen für Zu- und Abgänge niht zu gewähren sind, sofern die Freifahrtscheine auf die- jenige Wagenklasse lauten, deren Benußung den betreffenden Beamten nah Maßgabe des Freifahrtreglements zusteht, auch auf solche Reisen Anwendung findet, welhe in militärischen Angelegenheiten, zur Beiwohnung der Konferenzen für die Regelung der Augmentationstransporte 2. ausgeführt werden.

Js] ein Kontrahent derjenigen Sprache, in welcher das Vertragsinstrument abgefaßt ist, in so weit kundig, daß er, wenn auch mit*S@ch{wierigkeit, den Worten nah das in dieser Sprache geschriebene FFnstrument zu verstehen im Stande ist, so ist, nah einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 10. März d. J., im Geltungsbereiche des Preußischen Allgemeinen Landrechts das Jnstrument gültig.

Der hiesige Königlih belgishe Gesandte Baron Nothomb is nah Berlin zurückgekehrt und hat die Führung der gesandtschastlihen Geschäfte wieder übernommen.

Der General der Kavallerie, Baron von Rhein- baben, General - Jnspecteur des Militär - Erziehungs- und Bildungswesens, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

S. M. S. „Hansa“, 8 Geschüße, Kommandant Kor- vettenkapitän Heusner, ist am 27. August cr. in Montevideo eingetroffen.

Frankfurt a. M, 28. August. W. T. B) Der Fürst und die Fürstin von Rumänien sind, Ersterer von Darmstadt, Leßtere von Neuwied, hier eingetroffen und Vor- mittags nach Potsdam weiter gereist.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. August. Der Kaiser hat anläßlih seines fünfzigsten Geburtsfestes, welhes auch in Bosnien und der Herzegowina überall festlih begangen wurde, nachstehendes Handschreiben an den Reichs-Finanz- Minister von Szlàvy erlassen :

Lieber von Szlävy! Aus Bosnien urd der Herzeaowina sind Mir zu der Feier Meines fünfziasten Geburtétages so viele erfreu- lite Kundgebungen von Loyalität und vertrauensvolier Ergebenheit zugekommen, daß I Sie beauftrage, der kortigen Bevölkerung im Wege dcr Landesregierung Mteeinen herzlichen und anerkennenden Dank in geeigneter Weise bekannt geben zu lassen.

Il, 19 August 1880.

Franz Joseph.

Gestern empfing Se. Majestät den außerordent- lihen Gesandten Japans, General Jda Yugaru in Privat-Audienz. Der Gesandte überreihte im Namen des Mikado Sr. Majestät den japanischen Chrysanthenum- Orden höchster Klasse und brate zugleih den Glüc- wunsch zur Verlobung des Kronprinzen dar. : Wie die „Pr.“ hörl, wird sih der Reichs-Kriegs- Minister Graf Bylandt für die Dauer der Manöver in Galizien im Gefolge des Kaisers befinden. Von einer Reise des Grafen Taaffe nah Galizien, die aus Prag gemeldet wurde, sei hier nihts bekannt. Ueber den jüngsten Aufent- halt des ungarischen Minister-Präsidenten K. Tisza in Wien, der gestern Abends die Reise nah Ostende angetreten hat, berihtet man der „Bud. Corr.“ unter dem gestrigen Datum: „Minister-Präsident Tisza konferirte im Laufe des heutigen Tages längere Zeit mit dem gemeinsamen Finanz- Minister Szlavy und empfing auch die Besuche des Minister- Präsidenten Taaffe, sowie des Sektionshefs Kallay. Se. Majestät empfing Mittags den Minister-Präsidenten Tisza in einstündiger Audienz.“ : C

Prag, 26. August. (Pr.) Auch aus Prag sind einige Sozialistenführer verschwunden; man glaubt, sie seien zu einer geheimen Parteiversammlung abgereist. Das Pro- jeft der Abhaltung eines deutsch-böhmischen Parteitages wurde wieder aufgenommen. Wahrscheinlih wird derselbe in Karlsbad stattfinden. : j : An

Olmüßt, 26. August. Der Kaiser trifft niht, wie irr- thümlich berichtet wurde, am Sonnabend, sondern erst am Sonn- tag, den 29. August hier ein. Das vom Festcomité soeben veröffentlichte Festprogramm lautet: Sonntag, den 29. August, festliher Empfang von Seite aller Korporationen und Vereine der Stadt, verbunden mit dem späteren Defilé des ganzen, aus dem Landbezirk gestellten Spaliers. Am selben Tage Abends allgemeine Stadtbeleuchtung ; Freudenkund- gebung im Stadtpark zur Zeit des Allerhöchsten Erscheinens daselbst; \cließlih ein großer Fackelzug mit Ständen am Abend des 31. August.

Lemberg, 26. August. Das General - Kommando ter West-Armee bei den Kaiser-Manövern wird aus 20 Generalen, 36 Stabsoffizieren und 70 höheren Ce bestehen. Die Ost-Armee wird ungefähr 20000 Mann zählen. An den Manövern werden von Seite der rumänischen Regierung theilnehmen: Oberst Budestacu, die Majore Alexandrescu und Wladoianu und Hauptmann Sojmanescu.

Pes, 26. August. Die Einverleibung der Militär- grenze wird wie die „Bud. Corr.“ erfährt jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres erfolgen, die hierauf bezüglichen Verordnungen erscheinen aber erst nah der Rückkunft des Minister-Präsidenten Tisza, und auch dann wird die Durch- führung noch längere Zeit beanspruchen.

Agram, W. August. (Tel. Corr. B.) Der Banus Graf Pejacsevich hat seine behufs der Vertheilung der Königlichen so wie der anderweitigen Spenden unternommene

wird der Banus überall durch die Behörden wie dur die Bürgerschaft enthusiastisch empfangen.

GrsfFbritannien und Jrland. London, 26. August. (A. C) Dem Parlament isst ein neues Blaubuch über fjüdafrikanishe Angelegenheiten vorgelegt worden. Unter den darin enthaltenen Dokumenten befindet sich au ein vom 8. Juni 1880 datirter Brief Mr. Gladstone's an die Boerdelegirten, Herren Krüger und Joubert, in Erwiderung auf eine von denselben überreihte Denkschrift, worin sie bitten, daß die Annexion von Transvaal rückgängig gemacht werde. Jn dem Schreiben heißt es u. A.: „Es ist zweifellos sehr zu bedauern, daß, wie es sich seit der Annexion herausgestellt hat, eine so große Anzahl der - hollän- dishen Bevölkerung von Transvaal gegen die Annexion dieses Territoriums is; aber es ist unmöglih, diese Frage jeßt so zu erwägen, als ob sie zum ersten Male vor- läge. Jm Hinblick auf ale Umstände sowohl in Transvaal wie im übrigen Südafrifka und auf die Nothwendigkeit, eine Erneuerung der Unordnungen, die traurige Folgen nicht allein für Transvaal, sondern auch für aanz Südafrika haben dürsten, zu verhüten, sind wir der Ansicht, daß der Königin nicht angerathen werden kann, auf ihre Souveränetät in Transvaal zu verzichten. Aber vereinbar mit der Aufrecht- erhaltung dieser Souveränetät wünschen wir, daß die weißen Einwohner von Transvaal, ohne Nachtheile für die übrige Bevölkerung die vollste Freiheit in der Verwaltung ihrer 10o- kalen Angelegenheit.n genießen. Wir glauben, daß diese Freiheit am leih!'esten und s{chnellsten Transvaal als einem i, einer südasrikanishen Konföderation zugestanden werden Urte.

Earl Granville begab sich gestern nah Osborne , um der Königin vor ihrer Abreise nah Balmoral einen Besu abzustatten. Jn Sheerneß is} ein Befehl der Admi- ralität eingegangen, mehrere Truppentransportschiffe zur Beförderung weiterer Verstärkungen nach Jndien in Bereitschaft zu halten. Jn gestriger Sizung des inGalashiels tagenden Kongresses der vereinigten britischen Han- delskammern wurden Beschlüsse gefaßt zu Gunsten der Abschaffung compulsorischer Lootsengebüyren, einer parlamen- tarishen Enquete über die Subventionirung von Postdampfern, der Ernennung eines Ministers für Jndustrie und Handel und der Feststellung der Hastpfliht von Schiffseigenthümern in Fällen, wo Schiffe durh Abweichen vom Kurse zu Grunde gingen. Der 50. Jahreskongreß der British Asso- ciation (Gesellshaft zur Förderung der Wissenschaft) wurde gestern Abend in Swansea eröffnet. Der neue Präsident, Dr. Ramsay, hielt vor einer zahlreihen Versammlung von Gelehrten des Jn- und Auslandes die Eröffnungsrede. Die Gese]l)chaft zählt gegenwärtig 790 Mitglieder, worunter sih 135 Damen und 7 ausländische Mitglieder befinden.

Dem „Standard“ wird aus Killa Abdula vom 25. August gemeldet: Den leßten Nachrichten aus Kandahar zufolge hält der größte Theil der Truppen Ayubs eine starke Stellung auf einigen hohen Hügeln im Westen der Stadt. Dessen Nachhut stüßt sich auf den Argandab, während das Terrain in der Front viel mit Kanälen durchzogen is, welche den Vorstoß größerer Truppenabtheilungen gar sehr er- weren. Kleinere Abtheilungen regulärer Truppen, denen große Abtheilungen von Gazis zur Seite slehen, halten die Dörfer im Osten und Süden der Stadt bejeßt. Jn der Um- friedigung, welhe als General Stewarts Garten bekannt ist, wurde eine unserer erbeuteten Kanonen aufgepflanzt. Auf Picket Hall befinden sich deren zwei, während auf dem Hügel gegenüber dem Scikarporthore eine 12pfün- dge Haubize in Position ist. Auf den Straßen nah Mimdi Hissar und Kishah befinden sich Kas- , vallericpickets. Ayub soll, der Aussage von Eingeborenen gemäß, dem General Primrose Anträge haben machen lassen. Es ist dies jedo ein bloßes Gerücht, das durch einen Brief- wechsel über Verwundete und Gefangene entstanden sein dürfte. General Phayre's Truppen können unmöglih vor dem voraus- bestimmten Tage (30. August) vorgehen. Wir hoffen, Kan- dahar am 2. k. M. zu erreichen. Man hält es hier für mög- lih, daß, wenn General Roberts direkt auf Kandahar marschirt, Ayub den Versuch machen wird, ihm zu entshlüpfen, den Argandab zu umgehen und rasch auf Kabul zu mar- \chiren. Sollte ihm dies gelingen, so wäre der ganze Zweck des Feldzugs vereitelt. Es wird behauptet, daß bei dem Aus- fall am 16. d. unsere Truppen bis zum Dorfe Deh Kwaja vorgedrungen waren, sich aber s{ließlih vor der Uebermacht kämpfend zurüdziehen mußten. Unsere Kavallerie führte zwei glänzende Angriffe aus und säbelte eine große Anzahl Feinde nieder.

27. August. (W. T. B.) Die am gestrigen Spätnach- mittag begonnene Unterhaussißung ist bis heute Nahmittag 1 Uhr ununterbrochen fortgeseßt worden. Die irischen Abgeord- neten widerseßten sih der Erledigung des Ausgabenbudgets für Jrland, besonders der Position für Konstabler, weil dieselben niht zur Civil-, sondern zur Militärmacht ge- hörten. SchließliÞch willigte die Regierung in eien Kompromiß, indem die irishen Abgeordneten sih be- reit erklärten, heut2 Abend sämmtlihe Positionen mit Ausnahme derjenigen über die _Konstabler, die leßtere aber am Montag Abend zu erledigen. Die Sißung hatte einen äußerst lebhaften Verlauf, die Regierung verweigerte aber betreffs ihrer Politik Jrland gegenüber jede weitere Zu- sage und rerblieb bei den Zusagen, welche sie bereits früher

emacht hat. Jn Beantwortung eine Anfrage Tylers er- lärte Lord Hartington, er müsse bezüglih der in dem Vertrage von Gundamuk bestimmten Grenzen seine Erklärung vom 6. Juni d. F, wiederholen. er Vizekönig und der Rath desselben seien im Augenblick mit Erwägung der Frage beschäftigt, er könne daher nicht sagen, welche Ou besezt werden würden. Was die heute veröffentlihten alarmirenden Nachrihten aus Afghanistan anbelange, so sci ihm keine Bestätigung der- selben zugegangen. Unter-Staatssekretär Dilke antwortete auf die von den Deputirten Tyler und Mc. Arthur an die Regierung gerichteten Anfragen, spezielle Schritte zur Förde- rung der Eisenbahnbauten in der asiatischen Türkei seien niht beabsichtigt, der Botschafter Göschen biete aber, soweit dies mit seiner Stellung verträglich sei, seinen Einfluß auf, um die Projekte britisher Unter- thanen, welche eine billige Aussicht auf B hätten zu fördern. Was das türkische Journal „, eik u Jsla m“ anbetreffe, welches in Kostantinopel gedruckt werde, aber für die Muhamedaner in Jndien bestimmt sei und die

Reise auf ganz Zagorien ausgedehnt, um die Aemter, Schu-

Publikum eingelaufen. Von diesen beziehen sih 12 auf den

len u. st. w. zu besichtigen. Nach den eingelaufenen Berichten

Leßteren gegen die britische Herrschaft in Jndien beeinflusse, so habe die Pforte auf die ihr gemahten Vorstellungen die