Amster&Zam, 27, August, (W. T. B)
Bancazinn 544,
Amsterdam, 27. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen auf Termine höher, pr. November 273, pr. März 276. Roggen loco- und auf Termine flau, pr. November 205, pr. März 197. Raps pr. Herbst 354 FI., Pr. Frübjahr 368. Rüböl loco 33, pr. Herbst 33, pr. Mai 355.
Antwerpen, 27, August. (W. T. B.)
Petroleummarkt. (Schlusebericht ) Raffinirtes, Type weiss, Joco 23} bez. u. Br., pr. September 23 bez., 234} Er., pr. September- Dezember 23} bez., 234 Br. Fest,
Antwerpen, 27, August, (W, T. B.)
Getreidemarkt, (Schlussbericht,) Weizen fiau, Hafer vernachlässigt, Gerste ruhig. London, 27, August. (W. T, B. Getreidemarkt. (Schlussbericht.) arten unverändert, London, 27, August. (W. T. B)
Án der Küste angeboten 14 Weizenladungen,
Havannazucker Nr. 12, 25, Flau,
ZAvergpool, 27, August. (W, T, B)
Getreidemarkt. Weizen 1 d, killiger, stetig. — Wetter: Schön,
Liverpool, 27. August. (W. T. B)
Baumwolle, (Schlassbericht.) Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Export, 2000 B. Unverändert, Middl, ameri- kanische Oktober-Novoeuber-Lieferung 6§ d,
KLiverpos!, 27. August, (W. T, B.)
Baumwollen-Wochenbericht, Wochenumsatz 66 000 B,, (v. W. 57090 B), desgl, von amerikan. 46 000 (v. W. 44 000), desgl, für Spekulation 7000 (v. W. 4000), desgl. für Export 49090 (v. W. 6000), desgl. für wirkl, Kons. 55000 (v. W, 47 000), desgl, unmittelbar ex Schiff 4000 (v. W. 4000), wirklicher Export
Roggen fest,
Eämmtliche Getreide-
Mehl matt, Mais
davon amerikanische 240009 (v. W. 160009), Vorrath 624 (000 (v. W. 657000), davon amerikanische 421 000 (v. W. 443 000), echwimmend n, Grossbritannien 129000 (v. W. 154 000), davon amerikanischs 29 000 (v. W. 48 000).
Nianchester, 27. August, (W. T. B)
2r Water Armitage 73, 12r Water Taylor 8}, 20r Water Micholls 9}, 30r Water Gidlow 104, 230r Water Clayton 107, 40r Mule Msayoll 104, 40r Medio Wilkinson 114, 36r Warpcops Qualität Rowland 104, 40r Double Weston 114, G60r Double Weston 134, Printers 16/16 34/,9 84pfd, 99, Fest.
GIlaszow, 27. August, (W, T, B)
Roheisen., Mixed numbers warrants 08 B 0 d,
E aris, 27, August. (F, T. B.
Rohzucker bebauptet, Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August 58,75, Nr, 7/9 pr. ‘100 Kilogr, pr. August 65,75, Waisegoer Aacker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 76 009, pr. September 67,00, pr. Oktober-Januar 61,75,
DPckeawis, 27, August, (V, T. B.)
ProGuktenmarkt. Weizen behauptet, pr. August 27 75, pr, September 26,75, pr. September - Dezember 26,25, pr, November- Februar 26.00, ebl behz1ptet, pr. August 6100, pr. September —,—, pr. Soptember-Dezemser 57,25, pr. November-Februar 56,00. Rüböl matt, pr. August 75,25, pr. September 75,75, pr. September- Dezembor 76,75, pr. Januar-April 77.50. Spiritus behanptet, pr. August 6150, p: Sovtember 61,50, pr. September - Dezember 59,75, pz. Januar-April 58,00,
New=-Kork, 27, kugust, (W. T. B.) :
Waarenbericht, Baumwolle in New-York 12, do, fn New-Orleans 113, Petroleum in New-Kark 91 Gd, do, in Philado'phia 94 Gd, rohes Petroleum 6}, do, Pipe line Certificats — D, 91 C. Mell 4 D, 10 C. Rother Winterweizen 1 D, 09 C, Mais (old
53h. 4A bia
152, Schmalz (Marke Wilcoz} 89/16, do. Fairbanks 84, do. Robs u, Brothers 87, Spsck (ehart lor) 9% C, Getreidefracht 53, New-Work, 27. August, (W. T. B) Baumwollen-Wochen bericht, Zufuhren in allen Unions. häfen 20000B. Ausfahr nach Grossbritannien 6000 B. Ausfubr nach dem Kontinent 4000 B. Vorrath 135 000 B.
—
Eferlin, 28, Augnst, (Bericht fiber den Verkehr in tiypoth ken und Grundkesitz von Heinrich Fränkel) Am Immobilien- markte hat sich etwas mehr Bewegung eingestellt, Unter den verkauften Objekten figuriren einige Häuser in den bessecren Stadt- theilen, die einen ansehnlichen Werth repräsentiren, Für den Monat September stehen zur Subhastation bei dem Amtsgericht Berlin I. 45 bebaute, 7 unbebiute Grundstücke gegen 84 bebauto und 7 un- bebante im gleichen Zeitraum des Jahres 1879; bei dem Amtsgericht Berlin II, 17 bebaute, 11 unb-baute Grundstfcke. Am Hypo- thekenmarkt bringt die Annäherung des Michaelistermin einige Offerten zum Vorechein ; eine Belebung des Geschüäfts ist aber noch nicht ersichtlich, Für hochfeine Sicherheiten bleibt Geld flüssig ; die meisten Darlehnsgesuche gehören aber nicht in diese Kategorie, Wir notiren: Allerfeinste erste Einschreibungen in pupillarischer Höhe 43 9/6. zweiter Klasse 43 9/4, dritter Klasse 5 9%/,. Zweite und
9—54— 6% und darüber. Amortisations-Hypotheken Gegend 43}—5 9/6, im Uebrigen S5} %/% incl. Amortisation. Erststellige Guts-Hypothekes 4}F3—44—5%/) mit und ohno Amortisation nach Provinz und Kultucaustand. Verkanft wurden: Rittergut Gartzan, Kr. Ober-Barnim, Rittergut Trzemzal, Kreis Mogilno, Gut Gieshof mit Pertinenz-Stücken, Kreis Lebus.
Genernk-Veraeaummnu ummer. 24. September, Bismarokhüite, Aotlen-Gosollsohaft für Eisen-
fernere Stellen innerhalb Feuertaxe nach Beschasfenheit und Lage - in bester-
M 2083,
5000 (v. W. 6000), Import der Woche 30000 (». W. 17 000),
mizred) 52 C. Zucker (Fair refining Muscovados) T7}. Kaffeo (Rio-}
büttenbetrieb. Ord. Gen.-Vers. zu Breslau.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Wochen-Ausweis ver deutschen Zettelbanken vom 14,/15, August 1880,
Kafse.
— : - Gegen Gegen Aouibärbi Gegen
he | Wesel. | Zie |forderun-
N N DOLVs Z0rs woe. gen N
woche.
die Noten- die Umlauf.
Täglich | Segen fällige dre Verbind-| Vors lichkeiten. woche.
| Gegen Werbind-| Gegen lichkeiten] die auf Kün-| Vor-
digunc. | woche.
Vor- woche.
Ea 4 4 o eo Di: d altpreußishen Banken Die 3 ä&sishen Banken . Die 4 norddeutschen Banken . FYGUHOtL Dat , «
te Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutshen Banken .
5 453 28 007
6 184 36 786 24 861
627 646)
9 996)-
woche. 9 864 7249 359
133 1 096 682 01
181
906 399 1163 747 1 611 3571
353165 28 339 52 632 92 403 16 652 36 868 53 334
37 113 929 6 534 12 4 834 123 7 490 393 7 806 30 1 789 20 2 627 44
l
719 993|— 5 086 10 318|— 46 329+ 12 539 |—
6E 68 66 6294 50 614|—- 2 035
181 284/— 12 477 O 84
3 962— 859 S. 05
5 312/+ 1 080 9 A Q
8410+ 99 O0 S8 19 526+ 249 3037— 239 Ba 0 Ie 0
234 1 830 461
760
Summa .| 734933(— 5 040] 593 393|— 6 858
68 193|—
1527] 916 198|— 1093] 202 899/— 12 70
38 305|-+ 197
Theater,
Königliche Sehauspiele. Im Oper: - bavse finden Vorstellungen bis inkl, 6. September c. uicht statt. : A
Sonntag: Schauspielhaus. 162. Borstellung. Das goldene Kreuz. Oper in 2 Akten nach dem Hranzösisen von H. S. v. Mosenthal. Musik von Ignaz Brüll. Tanz von Paul Taglioni. Zum Schluß: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet, Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.
* Montag: Schauspielhaus. 163, Vorstellung. Auf Begehren: Der Bibtliothekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Schauspielhaus, 164. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Over in 4 Abthei- lungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. von Voggenhuber, Frl. Lehmann, Frl. Barraud, Hr. Bet, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
WFallner-Theater, Sonntag: Zum 30. Male:
Signor Piffarello. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Yictoria-Theater. Direktion: Enil Habn. Sonntag: Goethe's Faust (Zweites Tagewerk).
Montag: Fau, (Erstes Tagewerk.) Als Mysterium in 2 Tagewerken für die Bühne einge- richtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. {Mephistopheles: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn.) Anfang 6X Uhr.
Kroïls Theater, Sonntag: Gastspiel des
Königl, preuß. Kammersängers Hrn, Theodor Wachtel. Auf allgemeines Verlangen: Der Postillon von Lonjumeau. Oper in 3 Akten von Adam. {Châpelou: Hr. Th. Wathtel.) — Vor und aach der Vorstellung: Großes Doppel - (Lon- cert im Sommergarten bei brillanter Beleuch- tung desselben. Anfang 4, der Vorstelitng 6 Uhr. Billets 1. Parket 4 Æ, 11. Parket u. Tribüne 3 M, Loge 2 14, Entrée inkl. Theater 1 M, soweit der Raum es gestattet und Abonnementsbillets à Dbd. 9 K, zu allen Vorstellungen gültig, sind vorher an der Kasse und den Verkaufsstellen zu haben. Montag: Gastspiel des Frl. Jlina von Muréekg: Lucia von Lammermoor, Oper iu 3 Akten von Donizetti. (Lucia: Frl. von Murska.) Großes Concert. Anfang 5, der Vorst. 65 Uhr. Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Große Fest- O zur 10jährigen Gedenkfeier des Tages von edan.
Germania-Theater, (Am Weinberg8weg.) Sonntag: Zum 7. und vorleßten Male: Faseihans. Posse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von V. Rosen und E. Jacobson. Musik von G, Michaelis.
Montag: Zum: leßten Male: Dieselbe Vor- stellung.
Belle - Alliance - Theater, Eonntag: Zum 28. Male: Harun al Raschid. Luftspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Doppel-Concert, aus- geführt von den Musikcorps des 1. Garde-Feld- Artillerie - Regiments und des Königl. Katetten- Corps, unter Leitung der Königl. Musikdirektoren Herren Baumgarten und Herold. Auftreten der Sänger - Geselishaften. Abends: Bengalishe Be- Ileuchtung und brillante Illumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor- stellung 7 Uhr. Entrée 50 S.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Verw. Frau Martha Kurt, geb. Land- graf, mit Hrn. Gutsbesißer Hermann Schleusener (Strelno Laskowo bei Strelyo). ‘
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Häseler (Braunschweig). — Hrn. Landrath Roehrig (Tecklenburg). — Hrn. Rittmeister Frhr. Hiller v. Gaertringen (Stuttgart). — Eine Tochter: Hrn. Bürgermeister Melde (Guhrau). — Hrn. Hauptmann v. Lippe (Karlsruhe).
Gestorben: Hr. Notar Mathias Hauger (Lahr). — Hr. Premier-Lieutenant a, D. Wilhelm v. Bonin (Aachen).
Subhaftationen, Wufgebote, Vor- ladungen m. dergl.
(21400) Oeffeutliche Zustellung.
Magdalena Plabíst, led., Dienstmagd von Unter- \{chweinbach, und Plabjt Martin, Gütler von dort, als geseßlich verpflibteter Vormund des unehelichen Kindes derselben, Namens „Anna Plabst“, klagen gegen Martin Müller, Bauers\sohn von Gagers, z. Z. unbekannten Aufenthaltes, Ansprüche aus den mit der Magdalena Plabst während ber einrec- nvngéfähigen Zeit im hiesigen Gerichtssprengel ge- pflogenen Beiscblaïe ein, mit dem Antrage, den 2. Müller zu verurtheilen :
1) ær hate die Vaterschaft zu dem Kinde Anna Plabst anzuerkennen, dann
2) bis zum vollendeten 14. Lebent jahre dieses Kindes einen jährlichen, in vierteljährlichen Raten vorauszahlbaren Unterhaltébeitrag von 100 6 einschließli der Kleidungs- und etwaigen Kronkheitskosten und des seiner- zeilizen Schulçeldes zu kezahlen, ferner
3) die Hälfte der Beerdigungskosten, falls das Kind sterben follte, zu tragen,
4) er habe der Kindsmuttec Plabst einen Be- trag von 20 M für Tauf- und Kindbettkosten zu ersekten.
Außerdem ist noch beantragt,
den Beklagten zur Kostentragung zu ver- urtheilen und das Urtheil für vorläufig voll- stre{bar zu erklären.
Die Klagspartei ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kgl. Amtsgericht Bruck auf
Viontag, den fünfundzwanzigsten Oktober,
Eintausendackthunvertachtzig, Boruiittags 9 Uhr.
Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanut gemacht.
Bruck, am 23. August 1880.
Der Gerichtsschreiber des Kal. Amtsgerichts Bruck: Hartmaun,
9145 : [241] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 8901. Der Landwirth Jakob Friedrich Kalt von Scweighof klagt gegen Joh. Georg Kiefer, lediger Säger von da, z. Zt. an unbekanntem Orte, wegen aus Bürgschaft für denselben gemachter Zah- lung mit Antrag auf Vecurtheilung des Beklaaten zur Zahlung voa 158 4. 50 S nebst 5 °/g- Ver- zug8zins an ihn, den Kläger, unter Kostenfolge, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtéstreits vor das Gr. Amtsgericht VüUs-
heim auf &reitag, den 1. Oltober, __ Vormittags halb 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Müllheim, den 20. Auzuft 1880, Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amts- geridts Müllleim; Reinhard.
[1214154] Oeffentliche Ladung.
_In Sachen der ledigen Taglöhneria Margaretha Kunigunde Kießling von Weinzliz, derzeit in Hof, und deren Kindeétcuratel, Klagzpartei, gegen den Shlossergesellen Erhard Flebtnex von Münchberg, dermalen unbekannten Aufentbalts, Beklagten, wegen Ansprüchen aus uneßelicher Schwängerung, wird der
Letztere auf Grund eines die öffentlihe Zustellung bewilligenden Beschlusses des k. Amtsgerichts Hof vom 17. lauf. Mts. hiedurch vorgeladen, am Donnerstag, deu 11. November 1880, früh 9 Uhr,
im Sitzungssaale des k. Amtsgerichts Hof zu er- |
scheinen, um daselbst über die von der Klagpartei
vnterm 17. dss. Mts. wider den Beklagten Erhard
Flechtner erhobene Klage, dahin gehend, daß dieser verurtheilt werde, unter Anerken- nung der Vaterschaft des von der Mitklägerin Kießling am 29. August 1878 außerchelich gebornen, auf Johanne Margaretha getauften Kindes diesem das geseßliche Erbrecht einzu- räumen, einen monatlichen Alimentenbetrag von 4 ä auf die Dauer von 14 Jahren, die Begräbniß kosten, wenn es innerhalb dieser Zeit versterben sollte, und für Tauf- und Kindkettkosten cine Entschädigung von 20 4 zu bezahlen, sowie au die Proz: ßkoften zu tragen
mündliche Verhandlung zu pflegen.
Hof, den 20. August 1880. Die Gerichtéschreiberci des k. Amtsgerichts. Millitzer.
9 A © N Aufgebot.
Der Tagelöhner Bartholomäus Böhmer in Aldenhoven bei Bedburdyck hat das Aufgebot eines auf seinen Namen lautenten Sparkassenbuczcs Nr. 8174 der Sparkasse zu Düsseldorf über 492 4 93 S beantragt. ;
Jeder, der an diesem Buche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 9, März 1881, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9 des hiesigen Justizgebäudes anberaumten Aufgebots- termine seine Nebte anzumelden, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Antragsteller an dessen Stelle ein neues ausgefertigt werden soll.
Düsseldorf, den 30. Juli 1880.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
9 9-0 - L A Zeufgebot.
Der Rentier Jacob von Leesen in Neuenbrock hat das Aufgebot einer von der Wittwe Catharina Stehn, geb. Hausen, in Dückermühle an ihn unter Martini 1841 avêgestellten, am 29. November 1841 protokollirten Dbligation über 360 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf
den 1, März 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine scine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung dec Urkunde erfolgen wird.
Krempe, den 17. August 1830.
Königliches Amtsgeri{t. Veröffentlicht : Heitchen, Gerichtsschreiber.
[20857] Aufgebot.
Der Fabrikarbeiter Heinrich Wischrath zu Heerdt bei Neuß hat das Aufgebot eines auf scinen Namen lautenden Spatkassenbus Nr. 11,139 der Spar- fasse zu Düsseldorf über 315 4 10 „4 beantragt. Jeder, der an dieses Buch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, ih bei dem unterzeichnete Gericht, svätestens in dem auf den 9. März 1881, Vormittags 9 Uhr, im Königl. Justizgebäude, Stube Nr. 9 hierselbst anberaumten Lermine, zu melden und s:ine Rechte nachzuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Antragsteller ein neues an dessen Stelle aus- gefertigt werden soll.
Düsseldorf, den 19. Juli 1880,
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ill,
91459 : : (21459) Subhastatious-Patent und Edictalladung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das dem Colonisten Gerd Backhoff zu Wiesederfehn gehörige herrsaftlize Ecbvachtscolonat von fünf Morgen 34 Qu.-Nuthen hannoversbher Landeësmaße unter Wiesederfehn am Wege na Hopels belegen, mit darauf erbauetem Hause in dem auf den 25, Ok- tober 1880, Nachmittags 4 Uhr, in dem Joh. Diedr. Eden’shen Wirthshause zu Wiesederfchn an- | beraumten Termine öffentlih meistbietend verkauft | werden.
Die Verkaufsbedingungen sind dem an der Ge- | richtétafel ausgehängten Subhastations-Patente an- gehängt und können dort wie auch in der Gerichts- [reiberei eingesehen werden,
Zugleich werden Alle, welche an den vorbeschrie- benen Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideiklommissarische, Pfand- und andere ding- liche Rechte, insbesondere aud Servituten und Realberectigungen zu haben vermeinen, zur Anmel- | dung solcher Ansprüche in dem anberaumten Ter- mine unter Androhung des Rechtsnachtheils vor- geladen, daß für den sich nicht Meldenden im Vers Ne ¿zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Wittmund, den 25. August 1880,
Königliches Amtsgericht. 11. Gropp,
O) Aufgebot. Ein Wechselaccept, folgendermaßen lautend :
Danzig, den 27, Januar 1880, Für A 8000: Sechs Monate nach dato zahlen Sis für diesen - Prima-Wechsel an die Ordre von mir selbet die Summe von Acht Tausend Reichemark den Werth in mir selbst und stellen ihn auf Rechnung laut Bericht,
Herrn Wm. yon Frantzius jr,
in Danzig,
Angenommen m. yon Fiantziusjr
m. y
ist verloren gegangen.
Auf Antrag der Frau Wittwe Maria Kauffmann zu Danzig wird hiermit der unbekannte Inhaber der vorbezeichneten Urkunde aufgefordert, \pätestens in dem auf den 11. März 1881, Bormittags 12 Uhr, Gerichtszimmer Nr. 6 anberaumten Auf- gebotstermine seine Rebte an der bezeihneten Ur- kunde anzumelden und dieselbe vorzulegen, widrigen- falls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Danzig, den 25. August 1880.
Königliches Amtsgericht. XILI.
[21455] Bekanntmachung.
Diesem Aus\ch{lußurtbeil des Königlichen Amts- gerichts Rhein vom 16. Auzust 1880 sind alle unbe- kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen auf die für das Ingrossat Krzysahnen 38 Abthl. 111, Nr. 3 angelegten Spezialmasse ausges{lossen worden.
(N Bekanntmachung. Der bei dem unterzeichneten Königlichen Land- gerichte zugelassen gewesene Rechtsanwalt Herr Iohann Woldemar Döring
ier ist am 5. dieses Monats verstorben. Dresden, am 26. August 1880. Das Königliche Landgericht. Wehinger.
C 7 D [21477] Befkanutmachung.
In Gemäßheit des §. 24 der deutschen Rechts- anwalts8ordnung wird hiermit bekannt gemacht, daß die Eintragung des Rechtsanwalts Wr. Eugen Brunucr zu Nürnberg in der Liste der bei dem K. bayerishen Ober-Landesgerihte Nürnberg zuge- lassenen Rechtsanwälte auf dem Grunde der von demselben erklärten Aufgebung dieser Zulassung ge- lö\cht worden ist.
Nürnberg, den 25, August 18890.
Königl, bayerishes Ober-Landesgericht. v. Kleinschrod,
[21470] Bekauntmachung.
_ Die Befugniß des Rechtsanwalts Dw. jun, Meyn in Geestemünde zur Ausübung der Notariatsaeschä}te ist in Folge freiwilligen ausdrücktlihen Verzichts desselben erloschen. Berden, den 21. August 1880. Der Präsident des Königlichen Landgerichts. In Vertretung:
Gleim,
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 4 # 59 S
I | für das Vierteljahr.
| (Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30
F |
i
l |
Alle Post-Anstalten nehmen Befellung au; f | für Kexlin anßer den Post-Anstalten auh die Expe- |
K
dition: SW. Wilhelmfte. Nx. 32. | I
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kreisphysikus, Geheimen Sanitäts-Rath Dr. For s- beck zu Süchteln, und dem unbesoldeten Beigeordneten, Ritt- meister der Landwehr-Kavallerie Wobring zu Fürstenwalde, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Geistlichen Rath, Pfarrer Müller zu Destrich im Rheingaukreise, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Berlin, Montag,
oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab- gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg ge.angenden Briefsendungen. amburg, den 24. August 1880. Der Kaiserliche Dber-Postdirektor. Gee “gil eß.
Demtsches Neis.
Se. Majestät der Kaiser haben den bisherigen Eisen- bahn-Betriebs-Fnspektor Beemelmans in Straßburg zum Kaiserlichen Regieèungs- und Bau-Rath in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen zu ernennen geruht.
Neues Postamt „Unter den Linden.“
Am 1. Septemter d. Js, wird hierselbst in dem Hause „Unter den Linden Nr. 5" ein neues Postamt mit Telegraphen- und Rohr- postbetrich in Wirksamkeit treten, welches die Bezeichnung:
bält „Postamt Nr. 64 (Unter den Linden)“ erhält.
Bei demselben können Postsendungen jeder Art mit Ausnahme von Geldfässern, Geldkisien und Geldbeuteln eingeliefert werden Die Dienststunden des Po1\tamts für den Verkehr mit dem Publikum werden, wie folgt, festgeseßt: 1) für den Postbetr ieb: a, an Wochentagen: im Sommerhalbjahr von 7 Uhr Vm,., im Winterhalbjahr von 8 Uhr Wm. bis 8 Uhr Abends, b, an Sonntagen: von 7 bezw, 8 Uhr Vm. bis 9 Uhr Vm. und von 5 Uhr Nchm. bis 8 Uhr Abends, c. an Festtagen, welche nicht auf einen Sonntag fallen: von 7 bezw. 8 Uhx Vm. bis 9 Uhr Vm., von 11 Uhr Vm. bis 2 Uhr Nchm. und von 4 Uhr Nchm. bis 8 Uhr Abends ; 2) für den Telegraphen- und Rohrpostbetrieb: tägli (mit Einschluß der Sonn- und Festtage) von 7 bezw. 8 Ubr Vm. bis 9 Uhr Abends. ___ Der Rohrpostbetrieb bei dem Telegraphenamte am Branden- burger Thore wird mit dem 31 August Abends ges{chlossen werden. Berlin C., den 25. August 1880. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Geheime Postrath ach ße.
Einrichtung desPostamtesNr.66(Georgenstraße Nr. 25.) Am 1. September wird in der Georgenstraße Nr. 25 (Central- Hotel) ein neues Postamt mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit treten, welches die Bezeichnung: „Postamt Nr. 66 (Georgenstraße Nr. 25)“ führen wird.
Bei demselben können Postsendungen jeder Art, mit Ausnahme der Pakete, eingeliefert werden.
Die Dienststunden des Postamtes für den Verkehr mit dem Publikum werden, wie folgt, festgesetzt :
a, an Wochentagen: Im Sommerhalbjahr von 7 Uhr Vorm., im Winterhalbjahr von 8 Uhr Vorm. bis 8 Ühr Abends;
b, an Sonntagen: von 7 bezw. 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm. und von 5 Uhr Nachm. bis 8 Uhr Abends;
c, an Festtagen, die nicht auf einenSonntag fallen: von 7 bezw. & Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 11 Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm. und von 4 Uhr Nachm. bis 8 Uhr Abends.
Außerdem wird das Postamt für den Telegraphenbetrieb t ä g - li ch von 8 bis 9 Uhr Abends und an Sonntagen von 12 bis 1 Uhr Mittags geöffnet sein.
Berlin C., den 27. August 1889.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Geheime Postrath Sachße.
Einrichtung des Postamtes Nr. 63 (Neue Friedrichstraße).
Vom 1. September d. I. ab wird. Neue Friedrichstraße Nr. 14 ein Postamt Nr. 63 eingerichtet, bei welchem Postsendungen jeder Art, mit Ausnahme der Padete, eingeliefert werden können.
Dit: Dienststunden des Postamtes für den Verkehr mit dem Publikum sind festgeseßt :
a, an Wochentagen: von 8 Uhr Vorm. bis 7 Uhr Abends ;
b, an Sonntagen: von 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm. und
von 5 Uhr Nachm. bis 7 Uhr Abends ;
c. an Festtagen, die ntcht auf einenSonntag fallen:
von 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 11 Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm. und von 4 Uhr Nachm. bis 7 Uhr Abends. Berlin C., den 29, August 1880. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Geheime Postrath Sachße.
BerannimacGuUuna.
Die Postverbindung zwishen Hamburg und Helgoland, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg- Amerikanischen Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft gehörende Dampfschi eCurxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sih in der Zeit vom 1. bis einschließlich 20. September, wie folgt:
von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 8 Uhr Vorm. ; von Helgoland: jeden Montag, Mittwoch und Freitag Vorm.
Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten \sämmtlihe für
Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend
vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert !
cónftgreich Preußen.
Se. Majestät der König haven Allergnädigst geruht:
auf den Vorschlag des Magistrats zu Garz a./NRügen den Beamten der Mobiliar-Brand- und Hagel-Versicherungs-Gesell- schaft zu Greifswald, Hermann Ruperti, zum Bürger- meister der Stadt Garz a./Rügen für eine zwölfjährige Amts- dauer zu ernennen ; ferner
den Bankagentur-Vorstehexr und Stadtrath Reuschel zu Waldenburg i. Schles. der von der dortigen Stadtverordneten- Versammlung getroffenen Wahl gemäß als unbesoldeten Bei- geordneten der genannten Stadt auf die geseßlihe Amtsdauer von sehs Jahren zu bestätigen; und
dem Kreisphysikus des Kreises Schweiniß Dr. med, Deutschbein zu Herzberg den Charakter als Sanitäts- Rath, sowie
dem Lithographen und Stkteindruckereibesißer Wilhelm Greve zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof- Lithographen zu verleihen.
Berlin, den 30, August 1880.
Jhre Konten QoPeilen der FUL| Und die Fürstin von Rumänien sind am Sonnabend Abend in Potsdam eingetroffen und haben im dortigen Königlichen Stadtschlosse Wohnung genommen.
Geseg, betreffend die Verfassung der Verwaltungs- gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren. (Schluß) Titel VIL. Von dem Verfahren in der Berufungsinstanz. 8. 52.
Gegen die in streitigen Verwaltungssachen ergangenen Endurtheile der Kreisausshüsse steht nah Maßgabe der Be- stimmungen des §. 4 den Parteien und, aus Gründen des öffentlichen Fnteresses, dem Vorsißenden des Kreisaus\hu}ses die Berufung an das Bezirksverwaltungsgericht zu.
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Gegen die in streitigen Verwaltungssachen in erster Jn- stanz ergangenen Endurtheile der Bezirksverwaltungsgerichte steht nah Maßgabe der Bestimmungen des 8. 5 den Par- teien und, aus Gründen des öffentlihen Jnteresses, dem Re- gierungs-Präsidenten die Berufung an das Ober-Verwaltungs- gericht zu.
8, 53a,
Die Vertretung der aus Gründen des öffentlichen Jnter- esses von dem Vorsitzenden des Kreisausschusses oder dem Re- gierungs-Präsidenten eingelegten Berufung erfolgt vor dem Bezirksverwaltungsgerihte durch den von dem Regierungs- Präsidenten, vor dem Ober-Verwaltungsgerichte durh den von dem Ressort-Minister zu bestellenden Kommissar.
8. 54.
Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt vorbehalt- lih der Bestimmungen der 88. 58 und 84 dieses Gesetzes zwei Wochen.
Die Berufungsfrist beginnt für die Parteien mit der Zu- stellung des Endurtheils; sie beginnt für den Regierungs- Präsidenten, wenn ein besonderer Kommissar zur Wahrneh- mung des öffentlichen Jnteresses bestellt war (8. 44 Abs. 2), mit der Zustellung des Endurtheils an leßteren. Jn allen anderen Fällen ist die Berufung des Regierungs-Präsidenten ausgeschlossen, sobald die den Parteien Keistebenden Fristen abgelaufen sind.
8. 55,
«Fnnerhalb der im 8. 54 gedachten Frist ist, bei Verlust des Nechtsmittels, die Berufung bei dem Verwaltungsgerichte, gegen dessen Entscheidung dieselbe gerichtet ist, schriftlich anzu- melden und zu rechtfertigen.
Das Verwaltungsgeriht prüft, ob die Anmeldung recht- zeitig erfolgt ist, Jst dies der Fall, so wird die Berufungs- rist mit ihren Anlagen der Gegenpartei und, wenn die Be- rufung von dem Regierungs-Präsidenten eingelegt ist, beiden Parteien zur schriftlichen Gegenerklärung innerhalb einer be- stimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist zugefertigt.
Zur Rechtfertigung der Berufung, sowie zur Gegenerklä- rung kann in nicht s{hleunigen Sachen eine angemessene, der Regel nah nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden.
K ; tr —————————————————————— —
den 30. August, Abends.
18.
Ist die Frist versäumt, so ist die Berufung ohne Weite- res durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurückzu- weisen. Namens des Bezirksverwaltungsgerihts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mit- gliedern, Namens des Kreisausschusses auch dem Vorsitzenden, der Erlaß eines solchen Bescheides zu. Jn demselben ift dem Berufungskläger zu eröffnen, daß ihm innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab die Beschwerde an das Be- rufungsgeriit zustehe, widrigenfalls es bei dem Bescheide verbleibe.
8. 56.
Der Berufungsbeklagte kann sih der Berufung anschlie- ßen, selbst wenn die Berufungsfrist verstrichen ist.
8. 57.
Nach Abla: f der Frist sind die Verhandlungen dem Be- rufungsgerichte einzureihen. Die Parteien beziehungsweise der Regierungs-Präsident sind hiervon unter abschriftlicher Mittheilung der eingegangenen Gegenerklärungen zu benach- rihtigen. E
Will der Vorsißende des Kreisausschusses gegen eine Ent- scheidung des leßteren die Berufung einlegen, so hat er dies sofort zu erklären. Die Verkündigung der Entscheidung bleibt in diesem Falle einstweilen, jedoh längstens drei Tage ausge- set. Sie erfolgt mit der Eröffnung, daß im öffentlichen Fn- teresse die Berufung eingelegt worden sei. Jst die Verkündi- gung ohne diese Eröffnung erfolgt, so findet die Berufung im öôffentlihen Jnteresse niht mehr slatt. Die Gründe der Berusung sind den Parteien zur sriftlihen Erklärung inner- halb der im 8. 55 gedachten Trift mitzutheilen. Nah Ablauf der Frist sind die Verhandlungen dem Bezirksverwaltungs- gerichte einzureihen und die Parteien hiervon zu benach-
richtigen. 8. 59.
Bezüglich der von einer Partei eingelegten Beru{ung findet die Bestimmung des 8§. 37 für das Berufungsgericht ent- Iprehende Anwendung.
Die Abänderung der durch Berufung angefochtenen Ent- scheidung findet nur nach vorgängiger Anberaumung der mündlichen Verhandl1ng statt.
8. 60.
Die Ladung der Parteien zur mündlihen Verhandlung erfolgt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben nah Lage der Verhandlungen werde entschieden werden. Jn gleicher Weise erfolgt in den Fällen der Berufung aus Gründen des öffentlihen Jnteresses die Ladung des zur Ver- tretung desselben bestellten Kommissars.
Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverhältnisses das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.
8. 61.
«3st die Berufung von dem Vorsißzenden des Kreis- ausschusses oder von dem Regierungs-Präfidenten aus Grün- den des öffentlihen Fnteresses eingelegt, so entscheidet das Berufungsgericht zunächst über die Vorsrage, ob das öffent- liche FZnteresse für betheiligt zu erahten ist. Wird die Vor- frage verneint, so weist das Berufungsgericht, ohne im Uebrigen in die Sache selbs einzutreten, die Berufung als unstatthaft zurü. e
Die 88. 38, 40, 41 — mit Aus\{luß der Bestimmungen über die Abänderung der Klage — 88. 42 bis 51 sind auch für das Verfahren in der Berufungsinstanz maßgebend.
Die Zufertigung der Entscheidung erfolgt durch Vermit- telung desjenigen Verwaltungsgerihts, gegen dessen Entschei- dung die Berufung eingelegt worden war.
Titel VIII,
Von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens. 8. 63.
Gegen die von den Bezirksverwaltungsgerihhten in zweiter JZnstanz erlassenen Endurtheile steht nah Maßgabe des §8. 5 den Parteien und, aus Gründen des öffentlihen Jnteresses, dem Regierungs-Präsidenten das Rechtsmittel der Revision an das Ober-Verwaltungsgericht zu.
8. 64.
Die Revision kann nur darauf gestüßt werden :
1) daß die angefohtene Entscheidung auf der Nihtanwen- dung oder auf der unrichtigen Anwendung des bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verordnungen beruhe;
2) daß das Verfahren an wesentlihen Mängeln leide.
8. 65.
Die Bestimmungen des 8§. 38, des §. 41 — mit Ausschluß der Bestimmungen über die Abänderung der Klage — sowie der 88. 42 bis 45, 50 und 51, 53a. bis 57, 59 (37), 60 sind auch für die Frist zur Einlegung und Rechtfertigung der Re- D sowie für das Verfahren in der Revisionsinstanz maß- gebend. , i
Die Anmeldung und Rechtfertigung der Revision hat bei demjenigen Verwaltungsgerichte zu erfolgen, welches in erster
Instanz entschieden hat.