1880 / 213 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kreisthierarztstelle für die Kreise Naunz- ] ihres Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu burg, EOiRe Es Tk Zeit, mit dem Wohnorte | melden. Merseburg, den 3, September 1880. in Zeiß, ift erledigt. Qualifizirte Bewerber haben | Königliche Regierung, Abtheilung des Junern. fich unter Einreichung der nöthigen Zeugnisse und ———

PROSPECTUS, Subscription auf 7,500,000 Reichsmark 4procentiger (Ceutral-) Psandbriese

voin Jahre 1[880@ : emittirt von der ; E Preußischen Central-Bodencredit-Actiengesellschaft auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums Sr. Majestät des Königs von Preußen vom 21, März 1870,

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. März 1870 (Geseß-Sammlung von 1870 e 253 ffff.) hat die Bed fe Central-Bodencredit-Actiengesellschaft eine A proceutige Pfandbrief-Anleihe vom Jahre 1880 im Betrage von Fünfzehn Millionen Reichsmark emittirt, von welcher, nahdem im Februar d. J. die erste Hälste begeben ist,

nunmehr die andere Hälfte zur Subscription aufgelegt wird. L A i Die ect Central-Bodencredit-Actiengesellschaft ist mit cinem Grund- capital von 36 Millionen Neichsmark = 45 Millionen Francs errichtet, worauf 40 Pro-

cent des Nominal-Werthes eingezahlt sind. Die Ao a Pfandbriefe vom Jahre 1880 lauten auf den Jnhaber und auf

Beträge von 100, 300, 500, 1000, 3900 Mark, sind von Seiten der Juhaber unkündbar und werden mit 4 Procent fürs Jahr bis zum Tage der Tilgurg verzinst. '

Die Anleihe wird im Wege der Verloosung zum Nennwerth getilgt, Zu diesem Be- hufe hat die Gesellschaft jährlich wenigstens ein duittel Procent des Nominal-Betrages der Pfandbrief-Anleihe nebst den aus den eingelösten Pfandbriefen ersparten Zinsen zu verwenden, dergestalt, daß die Tilgung längstens in 66 Jahren, vom 1. Januar 1882 ab gerechnet, voll-

endet sein muß. i | Im Monial December jeden Jahres, und zwar zuerst im Dezember 1881, geschieht

die Ausloosung der zu tilgenden Beträge, worauf nach vorgängiger Vekanntmachung in den Gelraianad ia die Nückzahlung der verloosten Pfandbriefe im folgenden Jahre

1, Juli regelmäßig bewirkt wird. i - "e O der Zinsen findet in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres statt: in Berlin bei der Kasse der Preußischen Central-Bodencredit- Actiengesellschaft, in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Nothschild & Söhne, in Cöln bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jun. & Cp. und bei den

nstigen bekannt zu machenden Stellen. | : N : : : E Der Rest-Betrag von 7,500,000 Neichsmark Nom. obiger Pfandbrief- Anleihe wird

in Berlin bei der Preußischen Central-Bodencredit-Actiengefsell- schaft, Unter den Linden 34, i;

Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft,

Berlin bei S. Bleichröder, ;

Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne,

Cöln bei Sal. Oppenheim jun. & Cp.,

Elberfeld bei der Bergisch-Mäárkischen Bank,

Aachen bei der Aachener Disconto-Gesellschaft,

Breslau bei der Breslauer Disconto-Bauk, Friedenthal & Cp.,

Cassel bei Louis Pfeiffer,

Halle bei dem Halleschen Bankverein von Kulisch, Kaempf & Cp.,

Hannover bei M. J. Frensdor} & ECp.,

Stade bei A. Leefer & Cp.,

Magdeburg bei Louis Maguet,

Königsberg i. Pr. bei S. A. Samter,

in Posen bei Hirschfeld & Wolf},

in Stettin bei Scheller & Degner,

in Dresden bei der Agentur der Leipziger Bauk,

in Leipzig bei Hammer & Schmidt,

in Braunschweig bei N. S. Nathalion Nachfolger,

in Oldenburg bei C. & G. Ballin,

in Hamburg bei L. Vehreus & Söhne,

in Bremen bei E. C. Wevyhausfen,

in Lübeck bei der Commerz-Vank in LübecE zur öffentlichen Subskription unter nachstehenden Bedingungen aufgelegt : 1) Die Subscription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen

am Donnerstag, den 16, und Freitag, den 17, September 1S§0,

während der üblichen Geschäftsstunden an letzterem Tage bis 1 Uhr Mittags auf Grund des diesem Prospectus beigedruckten Anmeldungs - Formu- laré*) statt. Einer jeden Anmeldungsstelle ift die Befugniß vorbehalten, die Sub- scription auch schon vor Ablauf jenes Zeitraumes zu schließen.

[22210]

in in in in in in in in in in in in

Im Fall ciner Ueberzeihnung wird die Zutheilung oder eventuelle Re- Meieflen Ermessen einer jeden Zeichnungsstelle aus-

duction der Zeihnungen dem drücklih vorbehalten.

2) Der Subscriptionspreis ist festgeseßt auf 981/, Procent, Die Stückzinsen vom Tage der Abnahme Abnahme von dem Preise in Abzug gebracht. coupons vom 1. Januar 1881 ab versehen.

3) Bei der Subscription muß eine Caution von hinterlegt werden.

zahlbar in Reihswährung.

als zulässig erahten wird. e 4) Die Zutheilung wird so bald wie möglih nah S@luß der

schießende Caution unverzüglich zurückgegeben.

5) Die Abnahme der zugetheilten Stücke, resp. der dafür auf Grund des Art. 2, 6 Interims - Bescheinigungen kann vom

Der Subh-

des Gesellschaftsstatuts auszustellenden ] 23, September 1880 ab gegen Zahlung des Preises (2.) geschehen.

scribent ist jedoch verpflichtet : | Ein Drittel der Stücke spätestens bis 30. September 1880, 2. Oktober 1880,

Ein Drittel , ù 5 Ein Drittel 25. November 1880

abzunehmen. Nach vollständiger Äbnahme wird die auf die zugetheilten Stüete i Für zugctheilte eträge unter 12,000 Reichsmark Nom. ist keine successive Abnahme gestaltet, und sind solche

hinterlegte Caution verrechnet, resp. zurückgegeben,

spätestens bis 30. September 1880 ungetrennt zu reguliren. Berlin, im September 1880.

Preußische Central-Bodeucredit-Actieugesellschaft.

v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.

bis zum 1. Januar 1881 werden bei der Die Stücke werden mit Zins-

zehn Prozent des Nominalbetrages Dieselbe ist entweder in baar oder in solhen nah dem Tages- course zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen , welche die Subscriptionsstelle

Subscription erfolgen. Im Falle die Zutheiluna weniger als die Anmeldung beträgt, wird die über-

Artikel 61. Die Gesellschaft gewährt bypothe- karishe Darlehne nur auf folche Grundfstücke, die einen dauernden und siberen Ertrag geben. Ans- geschlossen von der Beleihung sind deshalb insbesoudere Bergwerke und Steinbrüche, Artikel 62, Die Gesellschaft belcibht Grund- stücke in der Regel nur zur ersten Stelle, und zwar: a. Liegenschaften innerhalb zwei Drittel,

b. Gebäude innerhalb der ersten Hälfte

des Werths. ;

Auf Weinberge, Wälder und andere Liegenschasten, deren. Ertrag auf Anpflanzungen beruht, dürfen, in- soweit der angenommene Werth durch diese An- pflanzungen bedingt ist, hypothekarishe Darlehne nur bis zu cinem Drittel ihres Werths gegebe1 werden. :

Der Verwaltungsrath wird festseßen, welchbe Arten von Liegenschaften und Gebäuden außerdem nicht bis zu dem vorangegebenen Marximalbetrage be- liehen werden dürfen.

Artikel 63. Die Ermittelung des Werths er- folgt nah den Grundsäßen, welhe na preußischem Necht bei der Ausleihung von Mündelgeldern maß- gebend sind. Es sind hiernach in der Regel und unter Berücksichtigung der im einzelnen Falle vor- liegenden Verhältnisse un verdächtige Grwerbs-Doku- mente, landschaftlihe oder gerihtlihe Taxen und dergleichen oder der Durbschnitt des lebten Er- werbspreises, des gewöhnlich mit 60% kapitalisirten Nußungswerthes und (bei Gebäuden) der Feuerver- sicberungs-Summe für die Schäßung des zu be- leihenden Grundftücks maßgebend. Jn allen Fällen muß die für das Darlehn anzunehmende Sicherheit sowohl dur den Ertrags- wie dur den Verkaufs- werth des Grurdstücks vollkommen gerechtfertigt sein. Der Verwaltungérath bat die Auéführungsbestim- mungen, nach welchen die jedesmalige Werthéermit- telung zu macen ist, zu erlassen.

Artikel 74, Die Gesellschaft giebt in Höhe der {hr zustehenden bypothekarishen Forderungen

verzinslihe Central-Pfandbricfe aus. Die Ge- sammtsumme derselben darf den zwanzigfaben Be- as des baar eingezahlten Grundkapitals nicht über- tetgen.

Sie lauten auf den Inhaber und werden von dem Präsidenten oder einem Direktor und einem Mit- gliede des Verwaltungsrathes unterzeihnet und von

[21714] Bekauntmachung.

Am 22. September, N, M. 4 Uhr, follen im biefigen Magistrats-Sessions-Zimmer Vier und Zwanzig Tausend Sicbenhun- dert und Funfzig Mark i : Stadt-Obligationen aus dem Allerhöchsten Pri- vilegii vom 16. Juni 1856 öffentlich zur Tilgung ausgeloost werben, was hiermit in Gemäß der Bestimmungen des gedachten Privilegii bekannt ges macht wird, Memel, den 26. August 1880.

Der Magistrat.

[22261]

Die am 1. Aprit #881 rückzahlbaren 8 Serien meiner 5% hbypothekarischen Anleihe von 1879 werden, dem Vertrage entsprechend, in Berlin am 1. Oktoker 1880, Niittags 12 Ulr, im Sitzungs-Saale der Deutschen Bank, Mauerstrasse No. 30, in Gegenwart der sich etwa einfindenden Obligationsinbaber ausgeloost werden. Gussstahlfabrik Essen, den 8. Septbr. 1880,

Fried. Krupp.

[2220] Vefkauntmachuug.

Die Ansloosung der am 30. September d. J. zur Auszahlung gelangenden 6 Obligationen des Kasernenbau-Anulcheus der Stadt Diez à 300 M

uszug aus dem Statut der n Preußischen Eentral-Bodencredit-Actieugesellschaft.

einem Revisor mit der Bescheinigung versehen, daß die vor geschriebene Sicherheit in Hypotheken-Instru- menten vorhanden set (vergl. au Art. 69).

Aus Artikel 60. Die Aufsicht der Staats- regierung über die Gesellshaft wird durch einen Regierunas-Kommissar ausgeübt. / e

Der Regierungs-Kommissar hat die Befugniß, die Ausgabe der Central-Pfandbriefe und Sculdver- s{reibungen der Gesellschaft und die Einhaltung der hi-rfür und für die Sicherheit der Darlehne auf Hypotheken oder an Gemeinden in den Statuten vorgesehenen Bestimmungen zu überwachen. :

Er bezengt unter den auszugebenden Pfandbriefen, daß die statutmäßigen Bestimmungen üver den Ge- sammibetrag der auszugebenden Pfandbriefe beohs achtet sind. : :

Aus Artikel 80. Kein Pfandbrief darf von der Gesellschaft ausgegeben werden, der nit zuvor durch eine ihr zustehende Hypothekenforderung ge- deckt ift.

Der Betrag, um welchen \sich das Kapital der als Garantie dienenden Hvpothekenforderungen dur Amortisation oder durch Rückzahlung oder in ande- rer Weise vermindert, soll stets aus dem Verkehr gezogen oder durch andere Hypothekenforderungen erseßt werden, so daß das im Artikel 2 Nr. 4 vor- geschriebene Verhältniß stets aufrechterhalten wird. Artikel 81, Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Central-Pfandékriefe wird gesichert:

1) durch die Hinterlegung cines den auz- gegebenen Öypothekenbriefen wenigstens gleichen Betrages guter hypothekarischer Forderungen in den Archiven der Ge- sellschaft;

e) durch die unbedingte Haftung der Ge- sellshaft mit ihrem gesammten Ver- mögen, insbesondere mit ihrem Grund- kapital nud Reservefonds.

Die hinterlegten Hypothekenforderungen (Nr. 1) haften nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft; sie werden vielmehr aus deren Ver- mögen ausgeschieden und auss{ließlid als Sicher- heit für die Jnhaber von Central-Pfandbriefen unter WVitversbluß des Staatskommissars oder cines von demselben zu designirenden Beamten deponirt.

gis{G-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft bezw. des S. 30 flg. des Statuts vom 2. Oktober 1844 und F. 2 des Statutnachtrages vom 18. Februar 1867, werden die etwa no vorhandenen Aktionäre der: Hessisben Nordbahn-Gesellshaft zur diesjährigen ordeutlichen Generalversammlung auf Montag L den 18. Oktober d. J., Nadmittags 4 Uhr, B den Sißungssaal des Königlichen Eisenbahn-Be- triebsamts, Bahnhofsgebäude hier, eingeladen, Wegen der erforderlichen Legitimation wird auf SS. 4 und 5 des Nahtrages vom 18. Sebrzar 1867 verwiesen. Cassel, den 1. September 1880. Der Vorsizende der Deputation der Hessish-n Nordbahn, Dr. Weigel.

[22196] Bekanntmachung.

Von den stiftsbere{tigten Herren Ständen der Königlih Preuß. Oberlausitz soll auf dem bevor- stehenden Kommunal-Landtage pro 1880 ein von Ziegler’ sches Stifts-Stipendium für Jünglinge verliehen werden. Die Gesuche um dassclbe sind zur Vermeidung der Nichtberücksihtigung spätestens bis den 15. Oktober d. J. bei dem Unterzeichneten einzureichen, unter Beifügung folgender Zeugnisse: eines Laufsheins zum Erweise. darüber, s e er 22

findet

Dienstag, den 28, Septemzer c., Nachmittags î rial ia ôöffentliher Sizung des Gemeinderaths tatt.

Diez, den 7. September 1889. Der Bürgermeister.

Verschiedene Bekanntmachungen, [22243] E i Actien-Bierbrauerei Gießeu zu Gießen.

Generalversammlung

am 10. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, in unseren Geschäftsstuben zu Gießen. Tagesordnung:

triebes, die zu verth:ilende Dividende. » Kommission.

rathes und der Direktion.

Generalversammlungen und derx machungen darüber. Gießeu, am 10. September 1880,

Der Vorstand.

[22122] Hessishe Nordbahn. =#

1) Beriterstattung übcr die Ergebnisse des Be- 2) Vorlage der Bilanz und BeschlußfaFung über 3) Wahl des Aufsichtsrathes und der Revisions-

4) Beschlußfassung über AnträgeZides Aufsichts- fue i 5) Abänderung einiger Bestimmungen der Sta-

tutea, betreffend die Zeit der Ubhbaltung der Bekannt-

73

In Gemäßheit des 8, 1 des unte m 17, April 1868 Allerhöchsten Orts bestätigten Vertrages, be-

Bewerber nicht unter 10 und nit Jahr alt ift,

cines Attestes des evangelishen Geisilichen des zeitigen Wohnorts, daß derselbe der evangeli-

schen Religion unveränderter Augsburgischer Konfession angehört ; ferner

zustand, sowie eines von angehörigen Oberlausißer Kavalieren ausge- stellten Attestes O und endlich eines Studienzeug- nisses,

selbst dem alten

im Jahre 1667 Geschlechte,

(Ahnentafel), oder eines auf den

laufiß bereits anerkannt worden ift, zu führen.

die

Görlig, den 7. September 1880. i Der Landeshauptmaun und Landesälteste

treffend den Uebergang des Betriebes resp. des Cigenthums der Hessishen Nordbahn auf die Ber-

der Königl. Preuß, Oberlausiß, Graf von Fürstenstein.

*) Anmerk. : Das Formular wird bei den Zeihnungsstellen verabfolgt.

Can Lecta X Pronoilxisto

A 1 mit |2 ganzen Flaschen In t2 ausgewählten Sorten von Cephalonia,

Coríinth, Patras und Santorin ver- Bendet Flaschen und Kiste frei gzu

e J. F. Menzer

E eckargemünd, Erlöser-

#9 Hark

Ritter d.Kgl, Griech: dens.

eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheits- zwei dem alten Adel

über die Bedürftigkeit und

Lie guUngEfähig, find nur solche Bewerber, welcbe del angehören, d. h. entweder 16 Ahnen, je 8 von väterlicher und mütterliher Seite nacweisen, oder väterlicherseits dur cine ununter- brochene Reihe eheliher Geburten von einem bereits zum deutschen Adel gerechneten oder ebenso vâterlicerscits von einem Vorfahren, welcher als ftiftsberechtigt in der Ober- lausiy anerkannt worden ift, direkt und ehelih abe stammen. Der Nachweis des alten Adels im an- gegebenen Sinne ift durch Einreihung einer von zwei bekannten, ebenfalls altadelizen Kavalieren be- glaubigten Stammtafel, oder eines Stammbaumes erforderlichen Stammbaum gestüßten Attestes darüber, daß der betreffende Vorfahr als ftiftéfähig in der Ober-

Endlih müssen zur Erlangung eines Stipendii Väter oder früheren Vorfahren väterlicherseits der Bewerber mit einem landtagsfähigen Ritter- gute in der Oberlausiß ansässig gewesen oder noch sein.

zum Deutschen Reichs

M 213.

Dex Inhalt dieser

Das Central-Handels -Registez

Beilage, tin weier «sten vom 11. Sanuar 1876, une die im Vate

CEentral-Handels-

für das Deutsche Reich kann

Zweite Beilage

au dic im 8. 6 des Sejehez über deg Y ntgeses vom 25. Nat 187

Negister

durch alle Post-Anstalten, für

B ritn axch durch die Königliche Erpedition ves Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staat2-

Anzeigers t SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden,

Benutt Jemand von ihm in den Handel das geseßlih geshütte

für sein eigenes oder für ein gebrahtes fremdes Fabrikat ] 1chUbte Waarenzeichen eines anderen Fabrikanten mit nicht leicht wahrnehmbaren Ab- änderungen, aber unter der sehr wo)l bemerkbaren Hinzufügung seiner eigenen Firma als Händlerin resp. Berlegerin (nit aber als Fabrikantin) des Fabrifats, so mat er ih nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 10. Juli

d. J. dadur einer Verletzung des Markenschug-

geseßes schuldig. Der Bierrverleger R. in Berlin benuyte für das von dem in Flaschen verkaufte Weizenbier zur Etikettirung der Flaschen das im Handelsregister eingetragene und somit geseßz- lih gefchüßte Waarenzeichen der Breslauer Weizen- bierbrauerei von Oêwald Berliner in Berlin mit nur geringen Abänderungen unter Hinzufügung der Worte: „im Verlag von F. R.“ y. s. w. Berliner beantragte, im Klagewege den R. für nit berech-

tigt zu erklären, sein Waarenzeichen zur Etiquetti- '

rung von Bierflashen zu gebrauchen und dergleichen widerrechtlich bezeichnete Waaren in Verkehr zu bringen oder feilzuhalten. Die Handelskammer des

Landgerichts Berlin I. verurtheilte den Verklagten | dem Klageantrage entsprechend, dagegen wies auf

die Berufung des Verklagten das Kammergericht den Kläger ab, indem es annahm, daß liche, au ohne Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrnehmbare Abweichung der Flafschen-Etiquetten des Verklagten von den Waarenzeichen des Klägers darin bestände, daß der Verklagte auf seiner Eti- quette dur die Worte: „im Verlag von F, R.“ u, 1, seine Firma und Adresse angegeben hâtte. Auf die Revision des Klägers hob das MNeich9gericht die zweitinstanzliche A auf und bestätigte das erstinstan;lihe Urtheil, indem es motivirend ausführte: „Die Worte: „im Verlage von J. R. 2c.“ enthalten nur eine Angabe darüber, wer der Bier- verleger sei, welcher Bier der in der Flasche ent- haltenen Art verkauft. Sie enthalten mithin keine Abänderung des Waarenzeichens, welches die Brauerei bezeichnet, aus welcher das so bezeichnete Bier stammt. Die Angabe, daß Beklagter mit folchem Bier handelt, würde ih damit vertragen, daß das- selbe vom Kläger gebraut wäre. Sie ift daher nit geeignet, den durch die Nachahmung des kl&- gerishen Waarenzeihens bei den Abnehmern her- vorgerufenen Jrrthums, daß sie Bier aus der Brauerei des Klägers zu kaufen glauben, auszu- s{ließen. Da es ih nur um einen bei Nach- ahmung des klägerischen Waare1zeihens auf der Etiquette des Beklagten gemachten Zusaß, nicht um eine Abänderung des ersteren handelt, so kommt S. 18 des Markenschußzgeseßes in dieser Beziehung niht in Betracht. *

Ein durch Uebergabe eines Wes els vollzogener

chenkungsvertrag ist, au wenn er nicht ge- ridtlich abges{lossen worden, na cinem Erkenntniß des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 19. Juni 1880, im Geltungsbereih des allgemeinen Land- rechts gültig. Verspricht somit Jemand einem An- deren die Schenkung einer Summe und übergiebt er ihm fodann einen von ihm darüber ausgestellten eigenen Wesel, so ist die Schenkung durch die Wechselübergabe ebenso vollzogen, als wenn der Ge- scenkgeber dem Nehmer die Summe in natura ge- geben hätte.

Veranlaßt der Werkführer einer Fabrik einen ungescchulten Arbeiter zu einer Dienstleistung, bei welcher dieser in Folge der Unkenntniß der mit der Dienstleistung verbundenen Gefahren und seiner daraus folgenden Unvorsictigkeit verunglüdt, so ift, na einem Crkenntniß des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 14. April d. I., der Fabrik- besißer für diesen Shadcn haftbar, wenn der Werkführer den unerfahrenen Arbeiter nit über die ge{ahrlose Behandlungéweise instruirt, resp. zur Vorsicht ermahnt hat.

Aus dem Berichte der \{weizer Sanitätsdirektion entnimmt die „Neue Züricher Zeitung“ Folgendes über Weinuntersuhungen: Es wurden 278 Weinmuster untersucht und zwar 58 \ch{chweizer, 25 franzöfische, 11 spanische, 7 italienische, 1 dal- matiner, 14 deutsche, 79 Ungarweine und 83 Weine von unbekannter Herkunft und Abstammung. Von diesen 278 Weinproben mußten 64 als gefälscht beziehungsweise an Werth verringert bezeichnet wer- den. Weine mußten geradezu als giftig bezeich- net werden; der Eine enthielt nämlich bedeutende Quantitäten von Brechweinstein und Bleiessig, der andere sehr viel \{chweflige Säure. 5 Weinmuster waren - verdorbeu 2 davon in Folge des Zäh- resp. Trübwerdens und die übrigen hatten den Essigstih in hohem Grade. Unter 79 untersuchten

ngarweinen waren 26 mit Fuhsin stark gefärbt.

Dem Handelösberi&ßt von Damaskus für das Jahr 1879 entnehmen wir nach dem „Deutschen andel8arhiv* folgende Deutschland betreffende

aten: Der Bericht konstatirt, daß die früher fo blühende und berühmte Hauptstadt Syriens, Damas- us, heute nur Armuth und Verfall athme; von ihrem alten Glanz und Wohlstand fänden ih nur noch wenig Spuren, und auch diese würden [id bald verwischen. Es sei lich, wie der Bericht ausführt, daß durchgreifende Reformen inder Admi- nistration des Landcs den fortshreitenden Rückgang der materiellen Lage der Stadt aufzuhalten ver- möhten, aber ibre E Bedeutung könnten sie ihr nicht zurückgeben, denn die Hauptursache

eine wesents- !

arten, vom 20. November 1874,

September

anes beträgi 1 | Insertiouspreis fér i

im Lande selbst. der Verschiebung Eröffnung der Suez geworden Verkehr zwischen

des Ruins liege nit Damaskus sei ein Opfer der großen Verkehrswege, wichtigen Wasserstraße über und verurtheilt, dem wachsenden Europa und Asien fortan fern zu bleiben. Damas- kus hatte an fich wenig Hülfsquellen; seine În- dustrie beshäftigt zwar viele tausend Hände und , leiste quantitativ wohl Bedeutendes, auch Aerbau Und Viehzucht würden nicht ohne Erfolg betrieben ; aber diese Zweige des Volksfleißes seien nicht im | Stande, der Bevölkerung eine Quelle des Wohl- ; standes zu eröffnen, genügten vielmehr kaum zur , Befriedigung der bescheiden sten ! nisse. Was Damaskus seinen einstigen Glanz “und Reichthum verliehen bätte, sei einzig ¡und allein sein gewaltiger Transithandel mit ¡ Mesopotamien, Persien und dem noch ferneren ¡ Osten gewesen, melplay der nah den heiligen Stätten des Islam wallfahrenden Pilger ; aber sowohl der Trapvsit- handel als der Besuch der Pilger hätten nach Er- öffnung des Suezkanals gänzli aufgehört, und dadur hâtte Damaskus ihre frühere Bedeutung als Handelsstadt gänzlich eingebüßt. Da nun außerdem nach dem Kriege das Papiergeld gänzlich entwerthet wurde, so konnte der Handel von Damas- kus nur ein beschränkter sein. In der That blieb nach dem Bericht der Umsay hinter dem der früheren Jahre wesentlich zurück und namentlich zeigte der Erport gegen 1878 eine bedeutende Abnahme. Bei der A usfuhr aus Damaskus war Deutschland gar nicht betheiligt, und bei der Einfu hr waren es hauptsächlich Flzeute Gegenstände, die von De uts ch- land aus importirt wurden: Baumwollgarne, ein- : drähtiges, türkishroth Nr. 20, 16 und 14; 18 000 BVündel zu 10 engl. Pfd., verkauft wurden dieselben zu 120—132 Piaster (1 Piaster = 19 S§) pro Vündel im Durchschnitt; 2 des Bedarfs werden von Rheinpreußen gedeckt; die englischen und italienishen Garne sind nach dem Bericht wenig beliebt und erzielten ihrer geringeren Farbe wegen niedrige Preise. Nr. 16 und 14 gingen nur in gerins- gen Quantitäten. VBaumwollenwaaren : Bedrukte Kattune Indiennes 50000 Stück à 2—4 Piaster pro Yard für englische Waare und 3 Piaster pro Meter für rheinpreußishen Kattun. Von El- berfeld kommen nach dem Bericht alljährlich 50 Stück nach Damaskus; die Farben dieser Provenienz sind besser, als die der englischen, und daher theurer. In rheinpreußishen Indiennes wäre übrigens ein größerer Umsaß möglich, wenn die betreffenden Fa- briken sich dem dortigen Ges{mack anpafssen wollten. Rock- und Hosenstoffe, gemustert in */, / und % Breite, 60 Stück zu ca. 40 m, 34 bis 9 Piaster pro Pick (1 Pick = 68 cm)z; dieser Artikel wurde von Rheinpreußen neu eingeführt und fand allgemeinen Anklang. Droguen, Apotheker- und Farbewaaren : Droguen, cemisch{e und pharmazeutishe Fabrikate, M im Werthe von 50—70 000 Frs. meist von Frankreich. In diesen Artikeln könnte, wie der Bericht aus- führt, Deutschland mit Frankrei vortheilhaft kon- kurriren, wenn die Deutschen auch dieselben Zahlungs- bedingungen wie die Franzosen einführen wollten (90—120 Lage Ziel vom Datum der Faktura an gerechnet). Farbewaaren sämmtlih aus Deutschland eingeführt 1000 kg. Blei-, Roth- und Blaustifte, 500 Duyend aus Nürnberg eingeführt zu 14—8 Piaster pro Dutzend. Eisen- und Eisenwaaren : Draht, blank Nr. 8, verkupfert Nr. 7 und 8, ver- zinnt Nr. 20 und 22; 4500 kg aus Westfalen zu Preifen von 5{—18 Piaster pro 21 kg, Grobe Eisenwaaren : Hämmer, Schlösser, Scchraubenschlüssel, Striegel, Meißel 2c.; meist aus Westfalen zum Werthe von 35 000 # eingeführt; feine Eisenwaaren : Messer, Scheeren, Dolche aus Deutschland für 2000 Werth eingeführt, Nähnadeln, Packnadeln, und Matraßennadeln aus Deutschland eingeführt ; Nähnadeln 3 Millionen Stüd, 1000 Stück zu 3 bis 7 Piaster, Matraßen- und Packnadeln 100000 Stü, 3{—12 Piaster pro 100 Stück. Holz und Holzwaaren : Gefärbte Kinderspielsachen aus Nürnberg eingeführt zum Werthe von 500 bis 600 A Kupfer, Legirungen aus unedlen Metallen und Waaren daraus: Präsentirteller, Wasserbecken, Krüge, Ashbecher, Krahnen, Kleiderhaken 2c. aus Deutschland eingeführt zum Werthe von 70 000Piasfter. Kurzwaaren und Quincaillerien : Goldgespinnst in feinem Silber 2000 Dramm (400 Dramm glei 2563 kg), aus Deutschland eingeführt 3 bis 8 Piaster pro 17 Dramm; Regen- und Sonnen- \chirme aus Deutschland eingeführt für 10 000 Piaster Werth, Pelzwerk: Pel;futter und Besäße aus Leipzig und Rußland cane ¿um Werth von 200000 Piaster. Seife und Parfümerien : Toilett- seifen in ordinären Qualitäten; aus Deutschland 1000 Dußend (in Schachteln zu 1 Dhd.) eingeführt zu 6—25 Piaster pro Dutend. ollgarn und Wollwaaren: Shawltücher, Kachenez aus Deutsch- land und Oesfterreid eingeführt 30 Duytend zu 10—12 €00 Piaster pro Dutend ; Flanelle, glatt, einfarbig, karirt, aus Sachsen eingeführt 50 Stück zu 30 m zu 10—20 Piaster pro Pik.

In den Hafen von Cette (Frankreich, Depart, Hérault) liefen nach dem „Deutschen andels8archiv“ im Jahre 1879 zusammen 2568 chiffe mit 639 371 t ein (darunter 24 deutsche mit 7931 t). Es gingen aus: zusammen 2543 Sciffe mit 647 488 k (darunter 26 Sn che mit 8282 t). Am Jahres\chlusse waren 6 deutshe Schiffe im afen. Na deutschen Häfen gingen 24 Schiffe, sämmt- lih beladen, und zwar 11 mit Wein (es wurden

von Cette ‘nah Deutschland 17 440 h1 Wein expor-

Lebensbedürfs- ;

j und 33 Segelschiffe | nes S e fe N f amp ein. In Balla ingen aus i

und: ¡war 34 Segclschife und | verdfentli@t, die beiten ersteren wöchentlich, die

Beginn des Jahres 1879 waren !

e anwesend, am Schlusse des !

ferner seine Eigenschaft als Sam- 35 deutsbe S iffe

Fe i : iowie die in dem Gesey, betreffend das Urbeberrecht an vorgesbrichenen Bekänuntmiahun er: verêfeatliht werben, ersheint aus in einem besonderen Blait unter dem Tite!

für das Deutsche

Das Central-Handvels-Regifter für das Deutsche Fei 60 &S füc das Vierteljabz. den Raum etner Drutfzeile 80 &.

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, dei 10.

[S8O.,

Miuflerw 82

M ADE L Q P “A L I E A

Neich + (Nr. 213.)

erscheint in der Negel tägli. Da:

Einzelne Nummern ?koften 26 É

tirt), 11 mit Salz, 2 mit ihnen waren 16 deutsche,

2 britische und 1 dänisches.

Wein und Salz; von 3 norwegische, 2 s{chwedische,

Dem Schiffahrtsbericht gus Callao (Peru)

für das Jahr 1879 «Deutschen Handelsarchiv“ folgende betreffende Daten: Jn den Hafen vo eingelaufen: 421 Dampfschiffe und 681 Segelschiffe mit 424 73

entnehmen wir nach dem

Deutschland n Callao waren mit 360133 & 1 t (darunter

Swiffen kamen 29

von Reval sind ausgegangen: 566 Dampfschiffe mit 1679922 t 311 Segelschiffe mit 40194 t (darunter deu! che 142 Dampfschiffe mit 33 122 t, 92 Segelschiffe mit 4571 t). Von den deutschen i (28 Segelschiffe und 1 Dampf- {iff) in Ballast, 9 Segelschiffe leer ein. Von den-

, selben gingen 9 Segelschiffe in Ballast, 1 leer aus.

deutsche: 12 Dampfschiffe mit 13 916/07 t, 31

ao sind ausgegangen: (darunter deuts he:

1 Dampf\ciff. Am 3 deutsche Segelschiff Jahres 2 deutsche Sciffe, Februar 1880 abgingen. deutsche Kriegs\chifff „Hansa® im Hafen von Callao.

Dem Handelsberi{t aus dem „Deutschen Handelsarchiv“

führt, während s{chwung erfahren, indem die fast au

Nah der amtlicen Aufstellung der Einfuhr im Jahre 1879

Artikel wie Bier, Wein,

nufakturwaaren und Leder daran The fuhr in 1879 583711 Pfd. Sterl.

hauptsählih auf den Zucker entfällt

D'Urban nah wie vor

zeigen, i möbel, Bier und Cigarren.

verschifft sind, mit einbegriffen.

Der Bericht konstatirt eine bedeu der in dem Hafen von D'Urhban Schiffe deuts cher Nationalität.

im Hafen anwesend waren von 1878 (diese 25 Schiffe enthielten 7794 t) ge und 15 in 18

laufenes Dampfboot des Norddeuts

Bremen. Dieser Dampfer „Amerika“ Reg.-T. traf mit Maulthieren für K

ch nach den olgt: mit Kaffee von Australien, 1 Schiff mit Bauholz vo

via

Verschiedenem. Ausfracht fanden

Der Handel Revals

brohene Steigerung im Werthe des

klären ist. der Werth: 1873 des Exports 4 Imports 27 899 630 Rubel;

59

des Exports 8086 232 Rubel ,

Rubel, Exports Rubel, 1878 des

26 502 379 Rubel, des Imports 113

als verfünffaht u

fat, gewiß eine Steigerung, wie sie

Handelspläßen zu verzeichnen ist. Aus der großen Auswahl von Jm

hervorzuheben : Rohmetalle, Gewebe, Oele, Droguen lien. Unter

treide (Roggen in 1878 689 500 1879 1 284 776 Ts\chetwert ;

chinenöl und Wolle. nd angekommen:

fine Roßhaar, Borsten, 310 Segelschiffe

168769 t,

und 52 Segelschiffe mit 4571 t),

Pfund Sterl. gegen 1719 562 Pfd. Sterl. Jahre 1878 gestiegen und es nahmen hauptsächlich Spirituosen, Reis, Mehl, Tabak, sowie baumwollene, wollene und leinene Ma-

\{chen Industrieerzeugnissen bezieht der vur unbedeutend. zigen Artikel, welche eine bemerkenswerthe Zunahme sind Lampen (von Berlin), gebogene Rohr- Bei dem Export sind etwa 2500 Ballen Wolle, welche na Deutschland

Montevideo ein und ging in Ballast aus. jb ma durch die deutschen Fahrzeuge vertheilt

30 Segelschiffe

September

f das Doppelte

vergrößerte zeitweilige Einwohnerzahl einen bedeu- tend vermehrten Bedarf für Importe herbeiführte. | ist der Werth !

auf 2176 356 im

il. Die Aus-

Pfd. Sterl. gegen 694 192 in 1878 zeigt einen Ausfall, welcher

. Von deuts- Imbport von Die ein-

tende Zunahme eingelaufenen Während des

Jahres 1879 sind 23 deutsche Sciffe angekommen,

noch 2 Scwiffe; gen 13 in 1878,

77; von den 25 Swiffen in 1879 waren 24 Segelschiffe und 1 im Juli 1879 einge-

chen Lloyd in von 1762 brit. riegs8szwecke von Die

Versegelungspläßen und Gütern wie 7 Scwiffe mit Stückgütern von London, 1 Schiff mit Stückgütern von Glasgow, 2 Schiffe Brasilien, 1 Schif mit Mehl von

n Nordamerika

Havana, 1 Dampfschiff mit Maultzieren von Montevideo, 2 Schiffe mit Schlachtvieh von Mada- cascar, 7 Schiffe mit Mais, Hafer und Material für Kriegszwecke vom Kaplande, 3

Schiffe mit nur 5 deutsche

Swiffe und auch diese nit in voller Ladung.

hat nah dem „Deutschen Handelsarchiv* auch im Jahre 1879 wieder an Aus- dehnung gewonnnen, und es zeigt sich eine ununter-

Exports, dessen

rapider Fortschritt während der beiden leßten Jahre allerdings bis zu einem gewissen Grade durch die gleizeitige Entwerthung des Papierrubels zu er- Es betrug in den ehren sieben Jahren

108 Rubel, des

1 1874 des Exports 10246 708 Rubel, des Imports 52462975 Rubel : 1875

des Imports

62 752 113 Rubel, 1876 des Exports 10 759 967 des Imports 45 141 044 Rubel, 1877 des 17 519 365 Rubel, des Imports 44 101 768 Exports 21 709 557 Rubel, des Imports 103 151 125 Rubel, 1879 des

C

969 680 Rubel.

In 7 Jahren hat (9 der Export Revals also mehr nd der Import mehr als vervier-

nur an wenig

portwaaren

sind als die wichtigsten nah den Zahlen für 1879 Rohbaumwolle, Garne, Maschinen,

und Chemika-

den Exportartikeln des Jahres 1879 find als die bedeutendsten zu erwähnen: Ge-

Tschetwert, in

Hafer in 1878 699 966 Tschetwert, in 1879 766 512 Tschetwert), Flach3, Sprit, Tauwerk, Ma- In dem Hafen von Reval 547 Dampfschiffe mit 40993 t. (darunter deut\che 141 Dampfschiffe mit 32923 t

mit

us dem Hafen

' Segelsiffe mit 24072,66 t); aus dem Hafen von ! , Ca 674 Segelschiffe mit ? ' 396258 t und 402 Dampfschiffe mit 335 747 De 11 Dampfschiffe mit 12 415,60 t | mit 24 619,97 t). In Ballast |

/ Î î

welche im Januar und ! Außerdem besuchte

| Urban, Port Natal f (Afrika) für das Jahr 1879 entnehmen wir nah folgende Daten: Der Handel dieses Landes hat, wie der Bericht aus j des Jahres 1879 einen starken Auf-

5 ë Î x 2 ¿ x

Am Jahres\ch{lu}se war ein deut|ches Segelschiff im Hafen. Die Schiffahrt war nur während etwa vier Wochen im März durch Eis behindert.

Handels-Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen twerden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt

leßteren monatli.

Bekanntmachung. Im Handelsregister des vormaligen Herzoglichen

Altenburg.

das | Gerichts Meufelwiß, ievigen Amtsgerichts bin it den . [gut Beschlusses vom heutigen Tage auf Fol, 19

verlautbart worden:

1) daß an Stelle des abgetretenen Herrn Otto Robert Sauer Herr Albin Hennig, Direktor der Braunkohlen - Aktien - Gesellschaft „Grube Ernft“ in Altpoderschau bei Meuselwitz und

2) daß der bisherige Stellvertreter des Direktors, Herr Advokat Reinhold Wagner weil. hier, verstorben ist.

Altenburg, am 7. September 1880, Herzogl. Sä. Amtsgericht. Abth. I. Pilling.

Barmen. Auf Anmeldung ist beute unter Nr. 652 des hiesigen Handels- (alten Gesfellschafts-) Re- gisters zu der Firma: „J. Müller & Comp,“ in vüp bei Remscheid folgende Eintragung bewirkt worden: „Die Handelsgesellschaft unter der Firma „J. Müller & Comp.“ is aufgelöst worden und in Liguidatton getreten. Die Letztere wird von den seitherigen Gesellschaftern in der Weise ausgeführt, daß jeder der Liquidatoren für si allein berechtigt ift, die besagte Firma mit dem Zusaße „in Liquidation“ unter Beifügung seiner persönlichen Unterschrift zu zeichnen.“ Barmen, den 7. September 1880. Königliches Amtsgericht. Abthl. T.

Barmen, Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1037 des hiesigen Handels- (Geselischafts-) Re- gisters eingetragen worden:

Die am 1. September 1880 zwischen den in Remscheid - Hasten wohnenden Kaufleuten und Fabrikanten Justus Müller und Carl Ewald Müller errihtete Handelsgesellschaft sub Firma „F Müller & Comp.“ mit dem Sitze in Rem- scheid, Jeder der Gesellschafter besißt die Ver- tretungsbefugniß.

Barmen, den 7. September 1880.

Königliches Amtsgericht. Abthl. T.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1038 des hiesigen Handels- (Gesellschafts-) Re- gisters eingetragen worden :

Die am 1. September 1880 zwischen den zu Remscheid - Haften wohnenden Fabrikanten und Kaufleuten Ernst Müller und Gustav Müller unter der Firma „E. & G, Müller“ mit dem Sigze in Rems\cheid-Hasten errichtete Handelsgesellschaft, welche zu vertreten jeder der Gesellschafter befugt ist.

Barmen, den 7. September 1880.

Königliches Amtsgericht. Abthl. T,

Barmen. Auf Anmeldung ift heute unter Nr. 727 des hiesigen Handels- (Prokuren-) Registers die Seitens des in Barmen wohnenden Kaufmannes Ernst Georg Speckbötel, Inhabers der Qua „E. G. Speckbötel“, seiner Ehefrau Johanne Caroline, geb Weskott, ertheilte Prokura einge- tragen worden. Barmen, den 8. September 1880. Königliches Amtsgericht. Abthl. I.

Barmen. Auf Anmeldung ift beute unter Nr. 2093 des hiesigen Handels- (Firmen-) Registers ein- getragen worden: Die Firma „Jacob Stangs“ in Barmen und als deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufs- mann Jacob Stangs. Barmen, den 8. September 1880. Königliches Amtsgericht. Abthl. I.

Berlin, Handelsregister des e srtten A Mt E ReoTaen x. zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 9. September 1880 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser esellshaftsregister, woselbst unter Nr. 6585 die hiesige Handelsgesellshaft in Firma: f Hirschfeld Sem. vermerkt fteht, ist eingetragen : Die Handelsgesellschaft is durch Tod des Theil- habers Hirs Hirschfeld auer. Das Han- delsges{häft ist unter unveränderter Firma anf den Kaufmann Georg Soenflies zu Berlin