1880 / 216 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Stettin, 11, September, (W. T. B.)

Getreidemarkt, Weizen pr. September-Oktober 193,00, pr. Frühjabr 19000, Roggen pr. September-Oktober 177,50, pr. Früh- jahr 169,50. Rüböl 100 Kilogr. pr. Septbr.-Oktb. 54,50, pr. Früh- Jahr 58,00. Spiritus loco 61,609, pr. September 69,40, pr. Septem- ber-Oktober 56,80, pr. Frühjabr 55,30. Petroleum pr. Herbst 10,00. Rübsen pr. Herbst 246,00.

FPosen, 11. September. (W. T. B.)

Privatverkebhr, Spiritus pr. September 58,20, pr. Oktober 55,40, pr. November-Dezember 53,40. Matt,

Breslau, 13. September, (W. T. B)

(Getreidemarkt) Spiritns per 100 Liter 100 2/9 per Septem- ber 58,30 per September-Oktober 56,00. per April-Mai 55,20. Weizen per September-Oktober 197,00. Boggen per September 192, per September-Oktober 182,00, per April-Mai 177,50. Rüböl laco per September-Oktober 53,50, per Oktober-November 54,50 per April Mai 56,75 Zink: Umsatzlos, Wetter : Schön,

Cöln, 11. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 20,00, fremder loco 21,50, pr. November 19,80, pr. März 19,80. Roggen loco 19,50,

r. November 17,90, pr. März 17,40. Hafer loco 14,00. Rüböl oco 29,40, pr. Oktober 28,99, pr, Mai 30,20.

Bremen, 11. September. (W. T, B.)

Petroleum (Schlussbericht) höher, 9,70 bez., pr. Oktober-Dezember 9,80 bez.

amburg, 11. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, Roggen loco rubig, auf Termine still. : :

Weizen pr. Sept.-Oktober 188 Br.,, 187 Gd, pr. April-Mai 189 Br., 187 Gd. Roggen pr. September-Oktober 169 Br., 168 Gd., pr. April-Mai 164 Br., 162 Gd. Hafer rubig, Gerste rubig. Rüböl rubig, loco 57, pr. Oktober 57, Spiritus still, pr. SBSep- tember 51} Br., pr. Oktober-November 48 Br, pr. November-De- zember 474 Br., pr. April-Mai 47 Br. Kaffee rubig, Umsatz 2000 Sack, Petroleum fest, Standard white loco 9,50 Br.. 9,40 Gd., pr. Sep- tember 940 Gd, pr. Oktober-Dezember 9,50 Gd, Wetter:

Schön,

Standard white loco

auf Termiue st1ill,

Pest, 11. September. (W. T. B.)

Produktenmarkt, Weizen loco fest, Termine wenig verändert, pr. Herbst 10,42 Gd., 10,47 Br., pr. Frühjabr 10,60 Gd., 10,65 Br., Hafer pr. Herbst 5,75 Gd., 5,80 Br. Mais pr, Mai-Juni 5,67 Gd,, 5,70 Br. Kohlraps pr. September 13. Wetter: Trübe,

Amsterdam, 11, September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen per November 263, per März 267, Roggen pr. Oktober 213, pr. März 204.

Antwerpen, 11, September. (W, T. B.)

Getreidemarkt, (Schlussbericht.) Weizen rnhig, Roggen unverändert, Hafer flau, Gerste still.

Antwerpen, 11. September. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 24} bez, u, Br., pr. Oktober 24} bez., 243 Br., pr. Oktober-De- zember 24} bez., 247 Br. Steigend,

London, 10. September, (W. T, B.)

An der Küste angeboten 10 Weizenladungen, Wetter: Trübe,

Havannazucker Nr.*12, 244. Ruhig.

Lendon, 13. September, (W, 1. B.)

Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 4. Septbr, bis zam 10. September: Engl. Weizen 4460, fremder 80 422, eng]. Gerste 911, fremde 14 462, engl, Malzgerste 16 012, engl. Hafer 189!, fremder 78 141 Qrts. Englisches Mehl 13 610 Sack, fremdes 21 434 Sack und 1794 Fass,

Liverpool, 11, September, (W. T. B.)

Baumwolle, (Schlussbericht.) Umsatz 80900 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Unverändert, Midal, ameri- kanische September - Oktober - Lieferung 621/323, Nevember-Dezembor- Lieferung 6, Januar- Februar-Lieferung 6ÿ d.

Paris, 11. September, (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr, September 25,60, pr. Oktober 25,60, pr, November-Februar 25,50, pr Januar- April 25,50. Mehl rubig, pr. Septbr, 56,25, pr. Oktober 54,50, pr. November-Februar 54,00, pr, Januar-April 54,00. Rüböl ruhig, pr. September 76,50, pr, Oktober 77.25, pr. November-Dezember 78,00, pr. Januar-April 78,25. Spiritus rubig, pr, September 62.75, pr. Oktober 61,75, pr. November - Dezember 60,00, pr. Januar-April 58,75,

New-York, 11, September, (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 1111/16, ¿&, in Few-Orleans 111. Petrolour in New-York 93 Gd., do. in Philadelptig —.,, rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certificats D. 95 C. Mehl 3 D, 90 C. Rother Winterweizen 1 D, 06 C. Mais (old mixed) 51 C. Zmucker (Fair refining Müscovados) 73, Kaffee (Rio-) 155. Schmalz {Marke Wilcox} 811/16, do, Fairbanks 83, do. Roha u, Brothers 8%. Speck (snort clear) 97 C, Getreidefracht 5,

Berlin, 11. September. (Bericht über den Verkehr in Hypo- theken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel), Die Ergebnisse deg Geschäfts mit bebauten Grunsdstücken in den beiden ver- flossenen Sommermonaten d. J, sind aus nachstehend*»n Zahlen er- gichtlich. Durch freihändigen Verkauf fanden im Juli 133 Auf- lassungen über bebaute Grundstücke und 10 über Bauteérrains statt; der August lieferte 90 Auflassungen für bebaute Grundstücke und 3 für Bantcerrains, Aus den Subhastationen resultirten 49 Eigenthums-Uebertragungen im Juli und 26 im August, Der Hypothekenmarkt zeigt ein unverändertes Aussehen, Gefragt blciben stets allerfeinste erste Eintragungen. Seit der Erhöhung der Bankrate auf 54% zeigt sich im Allgemeinen eine grössere Geneigtheit zu Abechlüssen auf Seite der Dahrlehnsnehmer, weil angenommen Wird, dass die Zinsz-rhöhungen im Wechsel- und Lom- bardverkehr auch den Hypothéekenmarkt nicht unberührt lassen dürften. Bis jetzt bleiben die Notirungen die früheren: Erste pupillarische Eintragungen in bevorzugter Lago 439/06, zweiter Klasse 43 9/6, dritter Klasse 5%/,. Zweite und fernere Stellen innerhalb Feuertaxe nach Lage nund Beschaffenheit 5—5}—6 9/4 und datüber, Amortisations-Hycotheken in pupillarischen Grenzen 4}— 43—50%/0 mit und ohne Amortisation, Gats-Hypotheken 4}—42— 5% mit und ohne Amortisation js nach der BodenbeschaMÆŒenheit und der Provinz, Verkauft wurde Rittergut K1l,-Jeziory und Gr.-Jeziory, Kreis Schroda,

Eisembalhn-Einnehmen,

Lübeok-Büobener und Lübeok-Hambnrger Elsenbahu, Im

August 1880 332239 MÆ. (— 19130 4), bis ult, August 1880 2 386 164 M (— 10 812 M).

SHEater

Königliche Schauspiele, Dienstag: Opernhaus. 157. Vorstellung. Lohengrin. Roman- tishe Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Krolop, Hr. W. Müller, Hr. Beh.) Anfang §7 Uhr.

Schauspielhaus. 174. Vorstellung. Auf Aller- höôcsten Befehl: Ein Schritt vom Wege! Lust- spiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Mittwoh: Opernhaus. 158. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Sardanapal. Großes Ballet in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus, 175. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beethoven. (Graf Egmont: Hr. Dettmer, vom Königl. Hoftheater in Dresden, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater, Dienstag: 3. 4. Male: Krieg im Frieden. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan.

Tictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: (Nur noch s ODoppelaufführungen.) Goethe's Faust (11. Tagewerk).

Mittwoch: Goethe's Faust (I. Tagewerk). Als Mysterium in 2 Tagewerken eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. (Me- phistopheles: Hr. Otto Devrient. Faust: Emil U Maragarethe : Frl. Hedwig Hahn.) Anfang Gt L

Residenz-Theater. Dienstag: 3. 14. M:

Der Sohn der Coralie. i

In Vorbereitung: Das Mädchen aus der E Lustspiel in 4 Akten von F. von Schön- than.

Krolls Theater, Dienstag: Lehtes Gast- spiel des Frl. Jlma v. Murska. Lucia von Lammermoor. Oper in 3 Akten von Donizetti. (Lucia: Frl. v. Murska.) Vor und nach der Vor- stellung Großes Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 5t, der Vorstellung 64 Uhr.

Mittwoh: Schluß der Die Zauberflöte.

Opern-Saison.

National-Theater. Dienstag: Gastsp. des Frl. Meiser. Therese Krones.

Germania-Theater, (Am Weinbergsweg.) Dienstag: Das Milcmädchen aus Schöneberg. Bolksftück mit Gesang in 3 Akten und 6 Bildern von Mannstädt, Musik vom Verfasser.

Mittwoh: Benefiz für den Inspektor Hrn. A. Schônian. Der NRettigjunge oder Arm und Reich. Volks\t. m. Gesang.

Belle - Alliance - Theater, Dienstag; Drittes Extra - Concert der Kapelle des Königlich Sächsishen Schüßen - Regiments Nr, 108 (Prinz Georg von Sachsen), 54 Mann in Uniform, Speztalität: Quartetts auf 12 Waldhörnern unter persönlicher Leitung des Königl. Musik-Direk- tors Hrn. C. Werner. Auftreten der Sänger- gesellschaften. Brillante Illumination des Gartens durch 20000 Gasflammen. Im Theater: Zum 9, Male: Kieselack und ne Nichte vom Ballet. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen und 10 Bildern von A. Weirauw. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Mittwoch: Lettes großes Volksfest. Einmaliges Concert der Kapelle des 3. Garde-Grenadier-Regi- ments (Königin Elisabeth) in Uniform unter Lei- tung des Königl. Musik-Direktors Hrn. Rusche- weyh. Im Theater: Z. 190. M.: Der Ratten- fänger von Hameln, Halbe Theater-Kassen- preise: I. Parquet 1 M u. \. wo.

Familien-Nachrichten.

{22449] Nachruf.

Ein tiefs{chmerzliher Verluft hat den Staat be- troffen. Der Wirkliche Geheime Rath und Mi- nisterial-Direktor Ober-Landforstmeister von Hagen, welcher seit dem Jahre 1863 als technischer Chef an der Spiße der Forstverwaltung ftand, ist aicht mehr. Diese traurige Kunde durchzieht seit dem

Todestage, den 10. d. Mts., die gesammte Monarchie. Sie wird an Höchster Stelle lebhaft empfunden, sie bringt Trauer in jedes einsame Forsthaus.

Mit von Hagen verliert der Staat einen Beam- ten, der mit den bewährten Eigenschaften der alten preußischen Schule einen klaren Blick für alle For- derungen seiner Zeit verbaad. Voll hingebender Treue für seinen Monarchen, an sich selbst die höchsten Anforderungen stellend, war er ein Vater seiner Untergebenen, deren Liebe und Vertrauen er in einem Maße besaß, wie kaum ein Anderer. Mit eminenter Arbeitskraft ausgerüstet, hat er alle die großen Aufgaben, vor welche seine Zeit ihn stellte, mit seltener Hingebung und vorzüglichem Geschick gelöst und die preußische Forstverwaltung auf den Höhepunkt gebracht, welchen sie gegenwärtig ein- nimmt.

Das Andenken dieses tüchtigen, reinen, edlen Charakters wird fortleben und in ehrender Erinne- rung bewahrt bleiben als ein leuchtendes Vorbild selbstloser und treuer Pflichtersüllung gegen König und Vaterland.

Berlin, den 13. September 1880.

Die Mitglieder des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Verlobt: Frl. Henny Refardt mit Hrn Apo- theker Hermann Meyer (Lüneburg—ODtterndorf).

Verehelicht: Hr. Assist.-Arzt Dr. Paul Flem- mivg mit Frl. Margaretha Becker (Auma in Thüringen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. v. Pförtner (Otto- Langendorf). Eine Tochter : Hrn. Regierungs- Assessor v. Boxberg (Oschatz).

Gestorben: Hr. Dr. med. Rudolph Uffelmann (Verden), Frau Oberst Anna Krause, geb. | Drechsler (Rittergut Crimderode bei Nordhausen).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Bekanntmachung. Betreff : Murschhauser, Adolf u. Anna, Bäckers- eheleute in Augsburg, geaen Prechter, Iohann, Bäcker, zuleßt hier, nun unbe- kannten Aufenthalts,

wegen Subhastaticu.

Vom Kgl. Amtégerichte Augsburg is in neben- bezeichneter Sache Vertheilunastermin auf Miitwoch, den 20. Oktober 1880, Vorm. 9 Uhr,

im Sitzungssaale Nr. I,,

anberaumt, wozu Johann Prechter, Bäcker von Augsburg, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, hiermit geladen wird, und zwar unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit seinen Cinwendungen gegen den aufgestellten oder im Termine berichtigten Verthei} lung8plan, die darin aufgenommenen Forderungen und die vom Verwalter gestellte Rechnung.

Augsburg, den 9, September 1880.

Kgl. Amtsgericht.

Der Kgl. Amtsrichter.

[22426]

[22430] In Sachen des Schlahters Paul Hubert in Osten, Gläubigers, gegen

den Schiffer Jacob Patjens, zu Altendorf, Schuldner, \oll das dem Schuldner abgepfsändete, ihm aus dem Pachtkontrakte mit dem Freiherrn von der Sculen- burg zu Altendorf vom 25./26. Januar 1876 zu- stehende, unten beschriebene Forderungsrecht am 30, September d. J., Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich meistbietend ver- kauft werden.

Schuldner hat von dem Freiherrn v. d. Schulen- burg ca. 6 a 82 qm Land am Ostedeihe bis Mi- chaelis 1885 für jährlich 15 M und ein Huhn oder 30 9 erpachtet. Pächter muß außerdem sämmt- liche, auf dem Pachtobjekte ruhende Lasten und Ab- gaben tragen. Nach Ablauf der Pachtzeit sind die auf dem Pachtobjekte stehenden Gebäude von dem Nachfolger in der Pacht nah Taxat zu übernehmen. Findet sich aber kein für Verpächter annehmbarer PuSrer, so müssen sie abgebrochen und fortgeschafffft werden.

Die Bedingungen können auf hiesiger Gerichts- reiberei cingesehen werden.

Osten, den 4. September 1880,

Königliches Amtsgericht. I1.

Ea Aufgebot. Auf Anstehen der Firma Emil OpPenheimer & Cie.,, zu Heilbronn in Württemberg domizilirt, durch Rechtsanwalt Karl Scholler dahier vertreten, ergeht hiermit an den unbekannten Inhaber eines am 12. Januar l. Js, durch das Handlungshaus Clundt u. Gürleth dahier auf das Bankhaus Müller und Weyland hier gezogenen, ron diesem acceptir- ten, an die Ordre von Hensle und Pohl lautenden, am zweiten April abhin fällig gewesenen Wechsels ad M 307, 60 die Aufforderung, spätestens in dem hiermit auf Donnerstag, den 4. November nächsthin, Nachmitiags 3 Uhr, bestimmten Auf- gebotstermine seine Rehte auf fraglichen Wechsel beim unterfertigten Gerichte anzumelden und den- selben vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Landau, den 10. September 1880. Kgl. Amtsgericht. gez. Bauer. Voranstehendes wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Landau (Pfalz) eodem. Der Kgl. Amtsgerichts\chreiber : Rettig. [22462] In der Zwangsvollstreckungssache des Kötters Marcus zu Dalvers, Gläbaigers, gegen Í die Cheleute Neubaner Marcus zu Kettenkamp, Schuldner, wird der zum Verkauf der Neubauerei, Haus- Nr. 43, in Kettenkamp auf Mittwoch, den 22. September 1880, Morgens 11 Uhr, im Lokale hiesigen Königlichen Amtsgerichts an- stehende Termin mit Bewilligung des Gläubigers damit wieder aufgehoben. Bersenbrück, 10. September 1880. Königliches Amtsgericht. Brandenburg, i. V.

[22341]

In Sachen, betreffend Regulirung des Nachlasses des weiland RNealschullehrers Dr. Hubert Fenner hierselbst, ist auf Antrag des Kurators der ruhen- den Erbschaft rücksichtlih der Nachlaßgläubiger das Aufgebotsverfahren erkannt.

Anmeldetermin: Sonnabend, den 23. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr.

Bütow, den 8. September 1880.

Großherzoglihes Amtsgericht.

[22344]

Rücksichtlich des verlorenen Hypothekenscheines vom 14. Auzust 1867 über das Fol. 1 der Büdnerei Nr. I. zu Göllin für den Hauswirth Wandschneider zu Poelitz eingetragene Kapital von 800 Thlr. Crt. ist Zwecks Mortifikation desselben das Aufgebots- verfahren eingeleitet. Termin zur Anmeldung von Rechten aus dem bezeichneten Intabulat:; Sonnu- abend, deu 20. November d. J., Vormittags 11 Uhr.

Bütow, den 8. September 1880.

Großherzogli Mecklenburgshes Amt3gericht.

[22363] In der Privatklagesache des Privatlehrers Gustav Donakowski in Krau- pischken, Privatklägers,

gegen

den Bäckermeister Jacoby daselbst, Angeklagten, : wegen Beleidigung, ist Termin zur Hauptverhandlung vor dem hiesigen Königl. Schöffengericht auf den

29, Oktober d. J.,, Vormittags 3} Uhr, anberaumt, wozu der Privatkläger hierdurch gela- den wird mit der Verwarnung, daß, falls er weder selbst noch durch einen mit s\chriftliher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt erscheint, die Privatklage als zurückgenommen gilt.

Ragnit, den 1. September 1880.

Königliches Amtsgericht.

[22360]

Im Grundbuche von Pillau Nr. 53 \tehen in Abtheilung 111, sub Nr. 17 für die Aufseher Nebel’\he Pupillenmasse des früheren Stadtgerichts zu Pillau 26 Thlr. 15 Sgr. nebst 5% Zinsen, unter Festseßung einer halbjährlihen Kündigungs- frist eingetragen. Die eingetragenen Eigenthümer des Grundstücks Pillau Nr. 53, die Dennukat’schen Erben haben diese 26 Thlr. 15 Sgr. nebst den

Die unbekannten Inhaber dieser Post werden hiedurch aufgefordert, spätestens bis zu dem 14. Zuli 1881, den Eigenthümern Quittung oder Löshungsbewilli- aung zu ertheilen, widrigenfalls den genannten Eigenthümern gestattet werden wird, die Post au ohne diese Bewilligung zur Löschung zu bringen. Pillan, den 3. September 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Zsaacsohn. Zur Beglaubigung: Zeigau, Gerichts\chreiber.

[22339] Armensacdhe. In Sachen der Auguste Krah, Ehefrau des pensionirten Post- fekretärs Gustav Mathi hier, zugelassen zum Armen- rechte laut Beschluß des K. Amtsgerichts Straßburg vom 2. März 1880, gegen

ihren genannten Chemann wegen Entmündigung hat das Kaiserliche Amtsgeriht zu Straßburg fok- genden Beschluß erlassen:

Beschluß.

Der penfsionirte Postsekretär Gustav Mathi, früher hier, jeßt zu Frankfurt a. M. wohnhaft, wird für Verschwender erklärt und ihm untersagt, ohne ge- richtlich bestellten Beistand vor Gericht aufzutreten, sein Vermögen zu veräußern oder mit Hypotheken zu belasten, Darlehen aufzunehmen oder Vergleiche zu \{ließen. Zugleich wird der Theatersänger Ernft Bleicher zum gerichtlichen Beistande des 2c. Mathi ernannt, dem Letzteren die Kosten des Verfahrens auferlegt und die Veröffentlichung dieses Beschlusses durch den Deutschen Reichs-Anzeiger, die Elsaß- Lothringische Zeitung und Frankfurier Journal ver- ordnet.

Straßburg, den 7. September 1880.

Kaiserliches Amtsgericht. gez. Breuer. Für gleiblautende Abscbrift : Der G s i

E. Piro, Hülfsgerichts\chreiber.

[22364]

In Sacen des Partikuliers Georg Ewers hier- selbst, Klägers, wider den Waschanstalt-Besitzer August Meyer hierselbst, Beklagten, wegen Forde- rung, ist, nahdem auf Antrag des Klägers die Be- \{lagnah:ne des dem Beklagten zugehörigen, am Egidienkirchof Nr. 12 des Klosterbezirks belegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör, unterm 31, vorigen Monats verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 4. dieses Monats erfolgt ist, Termin zum öffentlih meistbietenden Verkaufe des Grundstücks auf

den 22. Dezember d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Zimmer Nr. 28 anberaumt.

Zugleih werden die Hypothekgläubiger aufgefor- dert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im BVerkaufstermine zu überreichen.

Braunschweig, den 9. September 1880.

Herzogliches Amtsgericht. VII. von Münchhausen.

22365] H

[ Fn Sachen des Partikuliers Friedrih von Ha- deln in Gliesmarrde, Klägers, wider die Wittwe des Schlossers Joseph Dettl, Friederike, geb, Melchior, hierselb, Beklagten, wegen Zinsen, ift, nachdein auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen, an der Ritterstraße Ir. 2455 belegenen Hauses und Hofes sammt Zu- behör, insbesondere dem Abtritte in dem zum Hause Nr. 2331 gehörigen Garten unterm 1. d. Mts. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 6. d. Mts, erfolgt ist, Termin zum öffentlih meistbietenden Verkaufe des Grundstücks

au Lat 29. Dezember d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtegerichte Zimmer Nr. 28 anberaumt.

Zugleih werden die Hypothekgläubiger aufge- fordert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Berkaufstermine zu überreichen.

Braunschweig, den 9. September 1880,

Herzogliches Amtsgericht YII.

Zinsen für 5 Jahre deponirt und wollen diese Post

dei tatt

zur Löschung bringen.

_ von Münchhausen.

. Gau

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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M2 216.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußischen |Ordens-FFnsignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Königlih bayerischen Militär-Verdienst-Ordens: dem Oberst-Lieutenant von Mantey, Abtheilungs-Chef im Großen Generalstabe ; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Oberst-Lieutenant Kneusels, à la suite des 5. Nhei- nishen Jüfanterie-Regiments Nr. 65 und vom Neben-Etat des Großen Generalstabes ; der Commandeur-Fnsignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Ober-Landesgerichts-Präsidenten Breithaupt zu Naumburg a./S.; der Nitterx-Jnsignien erster Klasse dejselben Ordens: dem Ober-Staatsanwalt Hecker zu Naumburg a./S. und dem Ober-Landesgerichts-Rath West ebendaselbst ; sowie des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Für stlich , lippischen Gesammthauses: dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Brandis zu Aachen, und dem ordentlichen Professor Dr, Wieseler an der Universität zu Göttingen.

Deutsches Neich.

Auf Jhren Bericht vom 16. d. M. will Jh den beifol- genden Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Schlóß Babelsberg, den 31. August 1880.

Wilhelm.

An den Reichskanzler.

Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875,

Erster Theil. Ersaßordnung. Unter Abkürzungen ist am Schluß hinzuzufügen :

N. z. R. M. G Gesetz, betreffend Ergänzungen und A.nderungen des Reichs-Militär-Geseßes vom 2. Mai 1874 (vom 6. Mai 1880).

S. 11, 5 ist zu streihen und dafür zu seßen:

__ Die Verseßung aus der Reserve in die Landwehr erfolgt bei den nächsten auf Erfüllung der Dienstzeit im stehenden Heere folgenden Frühjahrs-Kontrolversammlungen.

Nur diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit im stehenden Heere in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht, werd-n bei den Herbst-Kontrolversamm- lungen des betreffenden Jahres zur Landwehr verseßt.

M. G. S: 62 N: ¿ R. M. G. Ait. L 8-4

S. 12.4 ist zu streihen und dafür zu setzen:

Die Entlafsung aus der Landwehr erfolgt bei den nä- sten auf Erfüllung der Dienstzeit folgenden Frühjahrs-Kon- trolversammlungen.

Nur diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende er- reiht, werden bei den Herbst-Kontrolversammlungen des be- treffenden Jahres aus der Landwehr entlassen.

N M NNMG Al 84

8. 13.4 ist zu streichen und dafür zu feßen:

Die Dienstpflicht in der 1. Klasse dauert für diejenigen Ersaß-Reservisten, welde zu Uebungen nicht herangezogen worden sind, 5 Jahre, von dem 1. Oktoker des Jahres an gerechnet, in welhem die Ueberweisung zur Ersatz-Reserve erfolgt ist. * Nach Ablauf der 5 Jahre werden diese Mann- schaften in die 2. Klasse der Ersaz-Reserve versetzt.

Ersah-Reservisten, welce geübt haben, verbleiben wäh- rend der Gesammtdauer ihrer Ersaß-Reservepfliht in der Ersatz-Reserve 1. Klasse.

S S 20 N 1 N M O. Al L S 31,

S. 13,5 ist vom 2. Saß ab zu streichen und dafür zu setzen:

áe;

Derselben sind alljährlich so viele Mannschaften zu über-

weisen, daß unter Anrechnung derjenigen Ersaß - Reservisten,

welde in Erfüllung threr längeren Ersaßz-Refervepflicht

(§. 13. 4) älteren Jahrgängen der Ersatz-Reserve 1. Klasse an-

gehören, mit 5 Jahrgängen der Bedarf für die Mobilmachung des Heeres gedeckt wird. N M. E. 8. 24,

Dieser Bedarf is unter Zuschlag von 25% in erster Reihe durch die in den Ersaßbezirken (§. 1. 1) als übungs- pflichtig auszuwählenden Ersaß-Reservisten zu vecken (8. 38. 4). Der Rest wird auf die Jufanterie-Brigade- und Aushebungs- Bezirke nah demselben Verhältniß und von denselben Behör- den wie der Nekrutenbedarf vertheilt (§. 52, 53 und 54).

8, 13. 8 ist im Alinea 1 statt „zum aktiven Dienst" zu seten: 2c, „bei Mobilmachungen oder zur Bildung von Ersatz- Truppentheilen“. §. 29, 2 ist zu segen hinter „Waffe beträgt“ : „soweit die Aushebung (§8. 42) und der freiwillige Eintritt in Betracht kommt.“ und hinter „Werft-Divisionen“ :

von Bismarck.

S.

S. S.

S.

8.

8,

8.

melden“

8.

\

Ö

d a

„Und die Ersatz-RNeserve.“ S. 38, 4 ist zu streichen, dafür zu setzen :

®) zu 8. 53

unter „Vorstellungéliste D.“ Fehler“

mit einem nach der Erfahrung zu bemessenden in ihrem Bezirk aufzubringenden übungspflictigen Ersaß- Reservisten auf die einzelnen Infanterie-BVrigade-Bezirke nah Maßgabe des Mobilmacbungsbedürfnisses.

UVebungépflichtigen,

trole befinden, (§8. 72/9);

l 2

für Berlin außer den Post-Anstalten au die Expe-

Alle Post-Anstalten unehmen Bestellung on; L | dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32, |

3

den 14. September, Abends.

__ 4) Aus den wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer Förperlicher Fehler der Ersaß-Reserve 1. Klasse zu überweisen- den Mannschaften sind nach Maßgabe des festgestellten Be- darfs die Uebungspflichtigen auszuwählen.

Zunächst sind die Freigeloosten nah der Reihenfolge ihrer Loosnummer heranzuziehen, sodann diejenigen Mannschaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die Ersat-Reserve 1. Klasse überwiesen werden, nad Maßgabe des Lebensalters und der besseren Dienstbrauchbarkeit,

9) Maunschaften), welche auf Grund der Ordination vei A nien Nen E AE angehören, rfen als übungspflihtig niht ausgewählt werden.

N E G. Art. L. 8, 3: 2 Und 2°.

__ Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Volks- \{ullehrer und Kandidaten des Volks\chulamts, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung A

6) Die Ueberweisung zur Ersaß-Reserve 1. Klasse erfolgt durch Ertheilung eines Ersaß-Reserve-Scheins I. es s Ersaßz-Reserve-Passes.

49. 2 ist unter „Vorstellungsliste B.“ zu streichen:

„C. wegen Mindermaß (unter 1 m 57 em) (8. 29. 2)“; [ hinter „c. wegen geringer körperlicher zu seßen : „(auch Mindermaß bei sonstiger Tauglichkeit )*. 49, 3 Alinea 2 ift vor „F. d.* einzuschalten : O g 49,4 ift statt „zum Eintritt“ zu seten: „zur Aushebung“.

8. 50 ist hinzuzufügen :

6) Die Zahl der als Uebung8mannschaften auszuwählend Ersaß- Reservisten 1. Klasse wird alljährlich festgeseßt. R __N4/N. M.G.- A LL 52 4 Aua igen A ib ie Kriegs-Ministerien ‘vertheilsez def aufzubringenden Bedarf an übungspflichtigen Ersaß-Reservislgen Y Klasse uf

die Ersay-Bezirke und zwar nah Waffengattungen getrennt

unter Zugrundelegung des Mobilmachungsbedürfnisses.

53 ift hinzuzufügen :- (im Großherzogthum

5) die General - Kommandos *) Hessen die Großherzoglih hessische (25.) Teta vertheilen uschlag die

Die in der Ersaß-Resecve 1. Klasse bereits vorhandenen welche die erste Uebung noch nicht abge- leistet haben, sind, soweit dieselben sich in regelmäßiger Kon- bei der Vertheilung in Anrechnung zu bringen

Weitere Anordnungen behufs vorheriger Feststellung dieser

vorhandenen Uebungspflihtigen bleiben den General - Kom- mandos für ihren Bereich überlassen.

94 ist hinzuzufügen: 9) Die Infanterie-Brigade-Commandeure entwerfen als

Grundlage für die Auswahl der im Brigade-Bezirk noch auf- zubringenden übungspflihtigen Ersaß-Reservisten eine vorläu- fige Vertheilung nach Maßgabe der im laufenden Jahre in jedem Aushebungsbezirk in den Vorstellungslisten D. e. ent- haltenen Militärpflichtigen.

Der Bedarf muß wenn erforderlih unter Heranziehung

einzelner Aushebungsbezirke zur Deckung des Ausfalls in an- deren im Brigade-Bezirk gedeckt werden.

62, s ist „der jüngsten Alteröfklasse" und „zum Diensteintritt zu streihen und für leßtere Worte zu setzen: 2c. „zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein

besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst.“

S. 63. 2 ist im 2. Sahß hinter „Waffengattungen“ einzuschalten : „und zur Auswahl als übungspflichtige Ersaß-Reservisten.“

67. 4 Alinea 2 ist vor dem leyten Wort einzuschalten :

„beziehungsweise Ersaß-Reserve-Pässe“, S. 68. 4b. ist hinter „Rekruten-Einstellung“ einzuschalten : „Und dem Veginn derjenigen Uebungen, für welhe Ersatz-Re-

ervisten 1. Klasse auszuwählen sind“.

S. 70. 2 Alinea 1 ift fortzusetzen: «sowie über die Auswahl und Vertheilung der übungspflich- tigen Ersaßy- Reservisten“.

S. 72. 4 ift zu streichen uvd dafür zu seßen:

„Die Aus\chlteßungs-, Ausmusterungs- und Ersaßtz-Reserve-

Seine I, und 1I. werden, soweit sie vorbereitet sind, die Grsaß-Reserve-Pâsse jedenfalls im Aushebungstermine von den ständigen Mitgliedern der Ober - Ersaß - Kommission unter-

eihnet. Die Aushändigung der Ersatz-Reserve-Päfse erfolgt im

Aufhebungstermine.

Die Ersaßz-Reserve-Päfse für die Ueberzähligen sind nah

Anordnung der Ober-Crsat-Kommission so zeitig zur Voll- ziehung vorzulegen, daß sie den Betreffenden bei ihrer Ueber- lea zur Ersaß-Reserve 1. fofort ausgehändigt werden önnen.

Auf den Ersaß-Reserve-Scheinen I. und den Ersat-

Referve- Pässen ist der Tag der Aushändigung zu vermerken. __ S. 72. 7 ift in Alinea 2 das Wort „spätestens“ zu streihen und hinter „übergeführt* einzuschalten:

„Sie sind bei vorhandener Tauglichkeit zum Dienst mit er Waffe, und wenn erforderlich, unter Vertheilung auf eine ndere Waffengattung, sämmtlich als Uebungsmannschaften

aus8zumählen (8. 53, 5).“ S. 72 ift hinzuzufügen :

10) Den als übungépflihtig ausgewählten Ersaßz-Reser- Für Sachsen und Württemberg vergl. die Anmerkung ¿l

188.

C C R I M E

visten ist bei ihrer Ueberweisung zur Ersaß-Reserve der Ge E für die erste U.bung bekannt zu machen (K. O. N, s N. M.G. Art. 15:33 undz:

Auch ist die unmittelbare Aushändigung von Gestellungs- Ordres an dieselben zu veranlassen oder, wenn dies nicht ge- schehen kann, ihnen mitzutheilen, daß sie Näheres über Ort und Stunde der Gestellung dur das sie kontrolirende Lande wehr-Bezirks-Kommando erfabren werden.

S: 82; 4 ist zu streichen und dafür zu seten :

Wenn in einzelnen Fällen besondere nicht ausdrücklich vor- gesehene Billigkeitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Gntlassung durch das zuständige Kriegs-Ministerium in Ge- meinschaft mit der obersten Civil-Verwaltungsbehörde des Heimathsbezirks des Reklamirten genehmigt werden.

N. s R. M. G. Art. Il. & 53.

atte 83, 1 ist zu streichen „vor Beginn des militärpflihtigea

S. 83. 4 ist zu streichen, dafür ist zu seßen:

4) Wer bis zum 31. März keinen Meldeschein nachgesucht oder erhalten, beziehungsweise innerhalb der Gültigkeitsdauer cines jolchen keinen Gebrauch von demselben gemaht hat, muß sofern er {on militärpflitig ist, bis zur Beendigung des Aushebungsgeschäfts, und sofern er überzählig bleibt, bis zum 1. Februar n. J. zur Diéposition der Ober-Erja -Kommission O F Me A selb auf Antrag eines

ruppen- oder Marinetheils die Genehmigung zur Ertheil des Meldescheins giebt. O N O “L MNM. O A I S110

S. 86. 2 ist im Alinea 1 hinter „errcicht“ einzuschalten: -

„das zwanzigste Lebensjahr aber noch nit vollendet“.

F. 94, 3 ift zuzusezen:

Die Truppen der Feld-Artillerie und des Trains sind in Orten, wo außerdem Truppen zu Fuß garnisoniren, zur An- nahme Einjährig-Freiwilliger nur insoweit verpflichtet, als die Zahl von vier Einjährig-Freiwilligen bei jeder Batterie und Compagnie nicht überschritten wird.

N. 3. N. M. G. Att 11 S: 14

Schema 3 ift das zweite und dritte Alinea zu ftreihen und dafür zu setzen :

Ï 1) Inhaber tritt mit der Aushändigung dieses Scheines in die Kontrole der . . . . Landwehr-Compagnie des Landwehr-Bezirks« Kommandos

: Er ift verpflichtet, si innerhalb 8 Tage nah erfolgter Aus- händigung dieses Scheines bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel in anzumelden.

2) Jede Wohnungsveränderung innerhalb des Landwehr - Com- pagnie-Bezirks hat er dem Bezirks-Feldwebel innerhalb 14 Tage anzuzeigen. Bei Verlegung des Aufenthalts in einen andern Land- wehr-Compagnie-Bezirk muß er \sich vor dem Verziehen beim Be- zirks-Feldwebel des bisherigen Aufenthaltsortes ab- und spätestens nah 14 Tagen beim Bezirks-Feldwebel des neuen Aufenthaltsortes anmelden.

Nah Eintritt einer Mobilmachung sind Veränderungen des A L ape oder der Wohnung innerhalb 48 Stunden zu melden,

3) Wer ins Ausland verzieht, bleibt in der Kontrole derjenigen Landwehr-Compagnie, welche bei der Ueberweisung zur Ersaß-Reserve die Kontrole zu übernehmen hatte.

_4)_ Jede Meldung kann mündlich oder \{riftlich geschehen; in beiden Fällen ist dieser Schein dem Bezirks-Feldwebel vorzulegen. Wer sich scriftlid meldet, hat auf die Adresse „Militaria“ zu {reiben und den Brief offen oder unter dem Siegel der Orts- Polizei-Behörde einzusenden. Nur solche Briefe sind innerhalb des Deutschen Reichs portofrei. Die portofreie Benußung der Stadtpoft ift ausgeschlossen.

5) Die Meldung wird auf diesem Schein vermerkt. Jf der- selbe zufällig niht vorhanden, so hat die Meldung dennoch zu ge- f{hehen und wird dann eine besondere Bescheinigung hierüber ertheilt. Nur wenn die Meldung auf diesem Schein notirt oder eine beson- dere Bescheinigung über dieselbe vorhanden ift, gilt sie als erfolgt.

6) Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedo geeignete Vor- kTehrung zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestellungs-Ordre jeder Zeit zugehen kann.

7) Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks-Feldwebel Meldung zu erstatten. Während der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht ftatt, Tritt der Ersatz-Reservist jedod in feste Arbeit an einem Ort, so hat er sich beim Landwehr-Bezirks-Feld- webel dieses Orts, und wenn der Ort außerhalb Deutschlands liegt, bei demjenigen Landwehr-Bezirks-Feldwebel zu melden, in dessen Kon- trole er bei seiner Ueberweisung zur Ersaß-Reserve trat.

8) Wer sich der Kontrole entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu sech8zig Mark oder mit Haft bis zu aht Tagen bestraft. Außerdem kann derselbe unter Verlängerung seiner Dienstpflicht in der Erfatz- Reserve erster Klasse in den nächst jüngeren Jahrgang verseßt werden. Dauert die Kontrol- Entziehung zwei Jahre und darüber, fo wird er entsprehend weiter zurückversett, jedoch niemals über das vollendete 31, Lebensjahr hinaus.

9) Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben si die im Auslande befindlichen Erfaß-Reservisten erster Klasse unverzüglich in das Inland zurückzubegeben, sofern sie niht von dieser Verpflich- tung ausdrücklih befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist den Bezirks-Feldwebel sofort zu melden.

10) Bei Mobilmachungen und bei beginnender Bildung von Ersay-Truppentheilen müssen die Ersaßz-Reserviften erster Klasse der Einberufung sofort Folge leisten. Für den Fall der Zuwiderhand-

| lung werden fie nah dem Militär-Strafgeseßz bestraft.

11) Gefuhe um ZurücksteUung von der Einberufung für das laufende Jabr sind vor Beginn des Ersaßgeschäfts bei dem Vor- ftande des Ortes oder der Gemeinde anzubringen.

12) In friedlichen Zeiten bedürfen die Ersaß-Reservisten erfter

Klasse keiner militärischen E:laubniß zur Auswanderung. Sie find- jedoch verpflichtet, von ihrer bevorstehenden Auswanderung dem Bea