1880 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

irks-Feldwebel Anzeige zu machen. Wer dieser Verpflihtung nit M E, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Æ oder mit Hast bestraft. i

y 13) Inhaber tritt, wenn er sih nit der Kontrole entzieht, am 1. Oktober 18 . . zu Ersaß-Reserve zweiter Klasse über und hat sich im Laufe des genannten Monats bei dem Bezirks-Feldwebel zu mel- den, um auf diesem Schein die Ueberführung zur Ersaß-Referve zweiter Klasse bescheinigen zu lassen. So lange diese Bescheinigung fehlt, gehört Inhaber zur Ersaß-Reserve erster Klasse. :

14) Die Ersat-Reservisten zweiter Klasse unterliegen in Friedens- zeiten keiner militärishen Kontrole. Bei ausbrehendem Kriege können sie im Falle außerordentlihen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres ver- wandt werden. :

15) Die Einziehung erfolzt alsdann nah Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung gelangenden Altersklassen unter- liegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auf- lösung der Ersaß-Truppentheile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersat-Reservisten zweiter Klasse, welche nicht zum aktiven Dienst einberufen, auf.

16) Ersat-Reservisten, welhe durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande, jedoh mit Aus\{luß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, eine feste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. |. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Gestellung bei ausbrecendem Kriege befreit werden. Bezügliche Ge- suche sind von den Ersaßt-Reservisten erster Klasse dur den Bezirks- Feldwebel an das Landwehr-Bezirks-Kommando, von den Ersaß- Reservisten zweiter Klasse an den Civil - Vorsißenden derjenigen Ersat-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller sich beim Eintritt in das militärpflihtige Alter zur Stammrolle ange- meldet haben. :

17) Mit dem vollendeten 31. Lebensjahre erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es einer besonderen Verfügung bedarf.

18) Dieser Schein dient Inhaber allen Militär- und Civil- Behörden gegenüber als Ausweis.

Wer denselben verliert, hat fogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder \chriftlich die Ausstellung eines Duplikats zu be- antragen und tafür 50 S zu vergüten.

Schema 3a. zu 8.138,

(Nach Art der Militärpässe in Buchform anzulegen, mit Deckel von der Farbe der Militärpässe (Anmerkung zu §. 16 der Rekrutirungs- Ordnung), jedoch mit breitem \{chwarzen Rücken). (Aufschrift)

Ersatz-Reservepaß

des übungspflihtigen Ersaß-Reservisten (Waffengattung) Namen Jahrgang. (Inhalt.)

Der (Stand und Gewerbe) Vor- und Zunamen geboren am . . ten zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat) wird hiermit wegen (hoher Loosnummer, geringer kör- perlicher Fehler) der Ersatz-Reserve 1. Klasse als (Waffergattung) Überwiesen und ist der Einberufung zu Friedensübungen unterworfen. Er hat die Heranziehung zur ersten Uebung zum . . ten zu gewärtigen, steht bis zum vollendeten 31. Lebensjahre unter der Kontrole der Landwehrbehörden und tritt sodann zum Landsturm über, ohne daß es einer besonderen Verfügung bedarf.

1) Inhaber tritt mit der Aushändigung dieses Passes in die Kontrole der Landwehr-Compagnie des Landwehr-Bezirks- Kommandos Gr ift verpflichtet, sih innerhalb 8 Tage nach Aushändigung dieses Passes bei dem Landwehr-Bezirks-Feld- webel in zu melden. /

2) Jede Wohnungsveränderung innerhalb des Landwehr-Com- pagnie-Bezirks hat er dem Bezirks-Feldwebel innerhalb 14 Tagen anzuzeigèn. Bei Verlegung des Aufenthalts in einen anderen Land- O muß er sich vor dem Verziehen beim Be- zirké-Feldwebel des bisherigen Aufenthaltsortes ab- und spätestens nach 14 Tagen beim Bezirks-Feldwebel des neuen Aufenthaltsortes anmelden. Nach Eintritt einer Mobilmachung sind Veränderungen Dad P Mg LteS oder der Wohnung innerhalb 43 Stunden zu melden.

3) Wer in das Ausland verziecht, bleibt in der Kontrole der- jenigen Landwehr-Compagnie, welche bei der Ueberw-isung zur Ersatz- Reserve die Kontrole zu Übernehmen hatte.

4) Jede Meldung kann mündlich oder \chriftlich gesehen ; in beiden Fällen ist dieser Paß dem Bezirks-Feldwebel vorzulegen. Wer sich scriftlich meldet, hat auf die Adresse „Militaria* zu schreiben und den Brief offen oder unter dem Siegel der Orts-Polizei- Behörde einzusenden. Nur folhe Briefe sind innerhalb des Derct- schen Reichs portofrei. Die portofreie Benußung der Stadtpost ift ausgeschlossen.

5) Die Meldung wird auf diesem Paß vermerkt. Ist derselbe zufällig niht vorhanden, so hat die Meldung dennoch zu geschehen, und wird dann eine besondere Bescheinigung hierüber ertheilt. Nur wenn die Meldung auf diesem Paß notirt oder eine besondere Be- scheinigung über dieselbe vorhanden ift, gilt fie als erfolgt.

6) Inhaber kann ungehindert reisen, hat jedoch geeignete Vor- kehrungen zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestellungs-Ordre jeder Zeit zugehen kann.

7) Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks-Feldwebel Meldung zu erstatten. Während der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht statt. Tritt der Ersatz-Reservist jedo in feste Arbeit an einem Orte, so hat er sih beim Landwehr-Bezirks-Feld- webel dieses Orts, und wenn der Ort außerhalb Deutschlands liegt, bei demjenigen Landwehr-Bezirks-Feldwebel zu melden, in dessen Kon- trole er bei seiner Ueberweisung zur Ersaß-Reserve trat.

8) Wer sih der Kontrole entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu 60 A. oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft.

Jeder Einberufung muß sofort Folge geleistet werden, widrigen- falls Bestrafung nach dem Militär-Strafgese erfolgt.

9) Der Ersay-Reserve-Paß und die Gestellungs-Ordre sind bei jeder Einberufung mit zur Stelle zu bringen.

109) Mannschaften, welhe in einem Beamtenverhältniß stehen, haben von dem Empfange eines Cir. berufungsbefehls ihrer vorgeseßten Behörde Meldung zu machen.

11) Inhaber ist im Frieden zur Theilnahme an 4 Uebungen ver- pflichtet, insofern er niht ausdrücklih hiervon entbunden worden ist. Ist ihm 14 Tage nah dem voreingetragenen Gestellungstage zur ersten Uebung ein Einberufungsbefehl noch nicht zugegangen, fo hat er dies seinem Landwehr-Bezirks-Feldwebel anzuzeigen.

12) Uebungspflichtigen Ersaß-Reservisten stebt, sofern sie im Besitze des Berechtigungsscheins zum einjährig-\freiwillizen Dienst sind, oder die entsprechende wissenschaftlihe Befähigung durch Schul- zeugnisse nachzuweiscn vermögen und, wenn sie sich während ihrer Dienstzeit selbst verpflegen, bekleiden und ausrüsten, für die erste Vebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersat-Reserven übertragen worden is. Macht Inhaber auf diese Vergünstigung Anspruch, fo hat derselbe spätestens innerhalb 14 Tage nach seiner Ueberweisung zur Ersat-Reserve :

a, scinen Ersatz-Reservepaß,

b, ein polizeilih beglaubigtes Attest über seine eigene bezw. die Bereitwilligkeit und Fähigkeit seines Vaters oder Vormundes zur Tragung der Kosten für die Bekleidung, Ausrüstung und Verpfle- gung während der ersten Uebung,

3 Os durch die Polizei-Obrigkeit ausgestelltes Unbescholtenheits- eugniß,

d, den Berechtigungsschein zum einjährig - freiwilligen Dienst bezw. das den Nachweis der wissenschastlihen Befähigung für de-n cinjährig-freiwilligen Dienst führende Schulzeugniß dem Landwehr- Bezirks-Kommando seines Aufenthaltsortes einzureichen.

13) Die ertheilte Vergünstigung der Wahl des Truppentheils hat nur für das Kalenderjahr, in welchem die Ueberweisung zur Ersaß-Reserve erfolgt ist, Gültigkeit.

14) Die Meldung beim Truppentheil hat innerbalb 8 Tage nah Wiederaushändigung des Ersaß-Reservepasses mündlih oder! srift- lich stattzufinden und gilt als Gestellungstag nunmehr der Tag, zu welchem Seitens des Truppentheils die Annahme erfolgt ist.

Verspätete Anträge, sowohl um die Ertheilung der Berechtigung zur freien Wahl des Truppenth-ils, als auch um Annahme bei einem folchen, werden grundsäßlih abgewiesen. 5

15) Zucückstellungen von der ersten Uebung sind grundsäßlich unzulässig. Wer auf Grund häuslicher, amtlicher oder gewerblicher Verhältnisse den Aufschub des Gestellungstages zur ersten Uebung, oder wer in gleicher Veranlassung die Zurückstellung von einer wei- teren Uebung auf das folgende Jahr wünscht, hat unter Vorlage einer obrigkeitlihen Bescheinigung sein Gesuch dem Bezirks-Feld- webel vorzutragen. s j

Erhält er vor Anfang der Uebung keinen Bescheid, so muß er h dennoch stellen. i j

16) Gesuche um Zurückstellung von der Einberufung im Mobil- machungésfalle und bei der Bildung von Ersaz-Truppentheilen für das laufende Jahr sind vor Bezinn des Ersaßgesäfts bei dem Vor- steher des Orts oder der Gemeinde anzubringen.

17) Vebungspflihtige Ersaß-Reserviflen, welbe nach außer- europäischen Ländern, jedoch mit Aus\{hluß der Küstenländer des Mittelländishen und Schwarzen Meeres gehen wollen, können im Frieden, sofern dieselben ihre erste Uebung {hon abgeleistet haben, ps der Theilnahme an ferneren Uebungen auf 2 Jahre entbunden werden.

Weisen dieselben demnächst durch Konsulatsatteste nah, daß sie sich in einem der erwähnten Länder eine feste Stellung als Kauf- mann, Gewerbetreibender 2c. erworben haben, so kann die Dispen- sation von den Uebungen unter gleichzeitiger Entbindung von der Rückkehr im Falle einer Mobilmachung bis zur Entlassung aus der Ersat-Reserve verlängert werden.

Bezügliche Gesuche sind durch Vermittelung der Landwehr- Ce an das kontrolirende Landwehr-Bezirks-Kommando zu richten.

18) Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die im Auslande befindlichen Ersaß-Reservisten unverzüglih in das In- land zurückzubegeben, sofern sie nicht von dieser Verpflichtung aus- drüctlih befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei dem Be- zirk8-Feldwebel, in dessen Kontrole sie stehen oder bei demjenigen der nächsten Landwehr: Compagnie sofort zu melden.

19) Dieser Paß dient Jahaber allen Militär- und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.

Wer denselben verliert, hat sogleih bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder \chrif!lich die Ausstellung eines Duplikats zu bean- tragen und dafür 50 S zu vergüten.

O A a S

; Ober-Ersaß-Kommission im Bezirk der . . . ten Infanterie-Brigade. Der Mid S.) Der Civil-Vorsitende.

Zusätze zu den Personal- Notizen.

E Kommanvo-Behörde, welche U Zusäße einträgt. | Datum.

(Strafen, Uebungen und Ein- berufungen, Führung 2c.)

Meldungen 2c. Schema 7. Anmerkung 2 ist hinter „Waffengattung“ zu seten eund Uebungspflich*igkeit“. Schema 13,/ Die Anmerkung erhält folgenden Zusatz: Die als übungspflichtig bezeichneten Ersay - Reservisten 1. Klasse sind mit rothen Zahlen über den s{warzen Zahlen in der Rubrik 13 derart zu verzeichnen, daß sie in letzteren mit enthalten sind.

Zweiter Theil.

Kontrol-Ordnung.

Im §. 5, 2 ist einzuschalten vor C:

c, die zu den Frieden8übungen einberufenen Ersatz - Reservisten 1. Klasse von dem Tage, zu welchem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des Tages ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst.

Vor dem letzten Alinea i} zuzuseßen:

M O S o Im §. 10, 5 Alinea 2 ist „erfolgtem Umzuge“ zu streichen und dafür zu setzen: „erfolgter Abmeldung“. Im §. 11. 4 ist im 1, Alinea zu streihen „in der Regel“, des- gleichen das 2. Alinea zu streichen und dafür zu seßen : Zu ersteren werden die Mannschaften der Landwehr heran- gezogen.

Landwehr-Mannschaften, welhe im Herbst zum Landsturm übergeführt werden (G. O. §8. 12. 4) sind behufs Beorderung zu den Herbst-Kontrol-Versammlungen von den Frühjahrs- Kontrol-Versammlungen des betreffenden Jahres entbunden.

N N O S2 N N M O A Ls L

8. 12. 1 ist hinzuzuseßen :

Reservisten, welche bei den Frühjahrs-Kontrol-Versamm- lungen zur Landwehr verseßt werden, sind nah den Herbst- Kontrol - Versammlungen des vorangegangenen Jahres zu Vebungen in der Reserve niht mehr heranzuziehen.

8. 12, 3 ist hinzuzusetzen:

Landwehr-Mannschaften, welche bei den Frühjahrs-Kontrol- Versammlungen zum Landsturm übergeführt werden, find nach der Herbst-Kontrol-Versammlung des vorangehenden Jal;res zu Uebungen nit mehr heranzuziehen.

8. 13.7 als Alinea 4 und d einzuschalten:

Obige Vergünstigungen kommen nah aus3gesprochener Mobilmachung auch denjenigen in ihren Civilstellungen ab- kömmlichen Reichs- und Staatsbeamten zu gute, welche {ih freiwillig in das Heer aufnehmen lassen.

Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen Bundz?- regierungen überlassen.

M O N Mo I S 686.

8. 15.1 Alinea 3 ist hiater „Reichs-Militär-Geseßes“ zu setzen: „und im Art. I. §, 3,8 des Gesetzes, betreffend Ergänzungen und Aenderungen zu demselben, vom 6. Mai 1880“.

Im §. 15.3 ist Alinea 1 zu streichen, dafür zu setzen:

Mit Aushändigung des Ersatz-Reserve-Scheins oder des Ersaß-Reserve-Passes treten die Ersatz-Reservisten erster Klasse in die Kontrole derjenigen Landwehr-Compagnie, in deren Bézirk ihr Aufenthaltsort zur Zeit der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve liegt. Sie haben sich innerhalb 8 Tage nach erfolgter Aushändigung bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel dieser Compagnie unter Vorlegung ihres Ersaÿ - Reserve- Scheins oder Ersat-Reserve-Pafes mündlich oder \chriftlich zu melden.

Hinter dem S. 15 ist als §8. 15A. ein besonderer Paragraph

einzuschalten. S. 15A, Uebungen der Ersaß-Reservisten 1. Klasse und beson- dere Dienstverhältnisse dieser Uebungspflichtigen. ,

1) Jeder übungspflichtige Ersaß-Reservist 1. Klasse (E. O. 8. 38, 4) ist zur Theilnahme an 4 Uebungen verpflichtet, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden leßten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen.

2) Jede Einberufung zum Dienst im Heere (E. O. §, 13,1 und

8s) zählt für eine Uebung, und zwar als diejenige, deren Dauer der im aktiven Heere abgeleisteten Dienstzeit am nächsten kommt.

3) Die Jahreszeit, in welcher die Uebungen stattfinden \ollen, wird zwischen Militär- und Civilbehörden unter Berücksichtigung der bürgerliben Jnteressen vereinbart. j

Sciffahrt treibende Mannschaften sollen zu Uebungen im Som- mer nicht eingezogen werden.

N N M O A553: und 7,

4) Der Gestellungstag wird durch die Militärbehörde festgeseßt.

Soweit die erste Uebung der Ersaß-Reservisten in Betracht kommt, muß die Festseßung des Gestellungstages und die Mitthei- lung desselben an die Ober-Ersatß-Kommissionen fo zeitig erfolgt sein, daß derselbe hon den wegen hoher Loosnummer als übungspflichtig der Ersat-Reserve 1. Klasse überwiesenen Mannschaften rechtzeitig (E. O. §8. 72. 4 und 10) bekannt gegeben werden kann.

5) Erfolgt die Einberufung zur 1. Uebung zu einem späteren als dem den Ersatz-Reservisten bei ihrer Ueberweisung zur Erfsatz- Reserve bekannt gegebenen Termin, so kommt die Zwischenzeit auf die Dauer der Uebung in Anrechnung.

Letztere Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die spätere Einberufung auf Ansuchen der Uebungspflichti„en, oder wenn mit dem Einvernehmen der Civil-Verwaltung im Interesse der Uebungs- pflichtigen eine Verschiebung des Termins der Einberufung erfolgt.

6) Die Uebungspflicht erlischt, wenn die ausgewählten Mann- schaften innerhalb vierwötentlicher Frist, nah dem ihnen bekannt gegebenen Gestellungstage zur 1. Uebung nicht einberufen sind.

Ist der Gestellungstag auf Ansuchen des Uebungspflichtigen oder mit dem Einvernehmen der Civil-Verwaltung im Interesse des Uebungs- pflichtigen verschoben worden, so ist für dies Erlöschen der Uebungs- pflicht statt des vorbezeichneten Gesteliungstages der verschobene Ge-' \tellungstag maßgebend.

N: 3 R M G Atl. 5. 3,8 Und: 5.

Letztere Bestimmung greift Plaß, sofern durch Verziehen Uebungs- pflichtiger in andere Kontrol-Bezirke, oder die Wahl des Truppen- theils Seitens des Uebungspsflichtigen (§. 15 A, 10) die Aenderung des Gestellungstages bedingt ist.

7) Zurückstellungen von der ersten Uebung auf das folgende Etatétjahr sind grundsätlich unzulässig.

Zurüdkstellungen von wiederholten Uebungen auf Grund häus- licher, gewerblicher oder amtliher Verhältnisse, oder wenn übungs- pflichtige Ersaßz-Reservisten nah außereuropäishen Ländern, jedo mit Aus\ch{luß der Küstenländer des Mittelländishen und Schwarzen Meeres gehen wollen, können dur die Landwehr-Bezirks-Kommandos ertheilt werden.

Im übrigen vergl. 8. 15. 6.

M R M G. A S 86.

8) Während ihrer Zurückjtellung hinter den leßten Jahrgang s A sind Ersatz-Reservisten zu Uebungen nicht heran- zuziehen.

9) Ersay-Reservisten 1, Klasse, welhe auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe in den geistlichen Stand eintreten, sind aus der Kategorie der Uebungspflichtigen zu streichen.

Das gleiche Verfahren tritt ein, sobald Ersatz - Reservisten als Volks\{ullehrer angestellt werden, oder als Kandidat-n des Volks- \chulamts ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben.

10) Jungen Leuten von Bildung, welhe sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, autrüsten und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorschriftémäßigen Umfange dargelegt haben, steht für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende (Kalender-) Jahr die Ausbildung von A übertragen worden ift.

N M O A So

11) Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung folgender Papiere

a. des Grsaß-Rejerve-Passes,

b. eines polizeilich beglaubigten Attestes über die Bereitwillig- keit und Fähigkeit des Erfatz-Reservisten bezw. seines Vaters oder Vormunds zur Tragung der Kosten für die Beklei- E Ausrüstung und Verpflegung während der ersten

ebung,

c. eines durch die Polizei-Obrigkeit ausgestellten Unbescholten- heits-Zeugnisses,

spätestens 14 Tage nah der Ueberweisung zur Ersatz - Reserve dem Landwehr-Bezirke-Kommando einzusenden.

Auch ist die wissenschaftlihe Befähigung entweder durch Vorlage eines Berechtigungs8scheins zum einjährig-freiwillizen Dienst nah- zuweisen, oder 'durch Vorlage eines den Nachweis der wissenschaftlichen 7 zum einjährig-freiwilligen Dienst führenden Schulzeug- nes.

12) Die Prüfung der vorgelegten Papiere erfolat durch den Landwehr-Bezirks-Commandeur nach Maßgabe der im §. 90 der E. O. niedergelegten Grundsätze, und ertheilt derselbe, sofern er kein Be- denken hat, unter Eintragung auf den Ecsatz-Reserve-Schein die nur für das Kalenderjahr der Ueberweisung zulässige Berechtigung. Auf Beschwerden gegen den ablehnenden Bescheid des Landwehr-Bezirks- Commandeurs entscheidet die Ober-Ersaß-Kommission. E. O. 8. 2,4.

Der Tag der Wi- derau2händigung des Ersaß-Reserve-Pafscs ist auf demselben: zu vermerken.

3) Uebungépflichtige Ecsat-Reservisten untersiehen in Bezug auf Auswanderungs-Erlaubniß, Entlassung aus der Staatsangehörig- keit, Befolgung des Einberufungébefehls sowie als Angehörige des aktiven Hecres während einer Uebung den für Reservisten und Wehr- leute geltenden L'orschriften (§8. 7. 11 und 14),

M Cos

Die Einberufung für die erste Uebung ist mit Aushändigung des Ersatz-Reserve-Passes als erfolgt anzusehen, in anderen Fällen gilt dieselbe als erfolgt, nachdem die Gestelungs-Ordre ausgehändigt, oder eine öffentliche Aufforderung zur Gestellung ergangen ist.

8. 23, 3 und 4 ist zu streichen und dafür zu seten:

3) Die Zurüdstelung des zum Waffendienst nicht heranzu- ziehenden Eisenbahn-Personals ist im Oktober j. J. unter Uebersen- dung einer „Namen, Militär-Charge, Waffengattung, Jahresklasse und Aufenthalts ort“ angebenden Gesammtliste und einer Bescheinigung über die Anstellung im Eisenbahn-Dienst für jeden einzelnen nach Schema C, durch die Bahnverwaltungen bei den Landwehr-Bezirk2- Kommandos zu beantragen.

4) Die verfügte Zurük stellung wird auf dieser Bescheinigung ps und hat bis zum 1. Dezember des nächsten Jahres Gül- tigkeit.

Die Bescheinigung geht zurüd.

demnächst an die Bahnvermaltung

Béebanoutma Gun

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten fh während der Monate September und Oktober d. I.

wie fol;t : Ï A. Nah Föhr (Wyk). /

1) Von Husum nah Föhr mittelst des Dampfschiffes „Wyk- S am 16, 18, 2, 285 20, 257 30 C, 2; 0. und 7. Oktober. An den genannten Tagen, mit Ausnahme des 16, und 30, September und 2. Oktober ist Wyk bei Benußung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreihen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.

2) Ueber Dagebüll na ch PaNN:

a, Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 30 Abends (nach Ankunft des 5% Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn- zuges), in Dagebüll 7 * früh; |

b, von Tondern über Deezbüll nah Dagebüll Privat-Per- \fonenfuhrwerk täglich 124 Nm. (nah Ankunft des 6 Uhr früh von Beeurg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 345 Nm. Die Weiterfahrt von Decezbüll richtet \si{ch nach dem Abgange des C aus Dagebüll. Von Dagebüll zweimal täglich mittelst

ährshiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 17 Stunde.

E ARE E D E:

A T E E A

N

B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer.

Von Tondern nah Hoyer:

a, Personenpost täglich 1239 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Hoyer 2 Uhr Nm. ;

b, Post mittelst Privat - Personenfuhrwerks täglich 73% früh (nach Ankunft der um 113 Nm. aus Flensburg abgeheaden Per- fonenpost), in Hoyer 939 Vi. ;

c, mittelst besonderen Privat-Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoyer an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff von Hoyer nach Sylt vor Ankunft des unter þ. aufgeführten Fuhrwerks abfährt. Der Abgang dieses Personenfuhrwerks richtet sih nach dem Abgange des Schiffes von Hoyer.

Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen: 19.—26. September und 5.—10. Oktober ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Kiel, den 11. September 1880.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Schrader.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gerichtsschreiber, Sekretär Rath in Olpe bei seiner Pensionirung,

dem Sekretär bei der Staatsanwaltschaft, Braun in Görliß, den Charakter als Kanzlei-Rath, und

dem General-Sekretär des land- und forstwirthschaftlichen Hauptvereins für das Fürstenthum Hildesheim, C. Bo ysen zu Hildesheim, den Charakter als Oekonomie-Rath zu ver- [leihen ; sowie

den praktischen Arzt Dr. Weigmann zu Glaß, der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der genannten Stadt für die geseßliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Berlin, den 14. September 1880.

U Oa O C C Goa Mutter von Mecklenburg-Schwerin ist heute früh wieder abgereist.

Sea O E aen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die vom 5. und 20. Juni, 5. und 20. Juli, \o- wie vom 5s. und 20. August d. J. datirten Nummern 7, 8, 9, 10, 11 und 12 der in der Imprimerie H. Albert zu Lyon, Quai de la Guillotière 6, gedruckten und von M. Lecluse zu Saint-Cloud bei Paris, Rue Royale 28, redigirten periodischen Druckschrift „La Revue socialiste“ nah Maßgabe des 8. 11 des gedachten Geseßes Seitens der unterzeichneten Landes- Polizeibehörde verboten worden sind.

Berlin, den 10. September 1880.

Königliches On

von Heppe.

Nichtamtliches. Bentsczes Nei.

Preußen. Berlin, 14. September. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Vormittag 10 Uhr die Parade über das Garde-Corps ab, hörten fodann den Vortrag des Geheimen Ober - Regierungs - Raths Anders, wohnten um 4 Uhr dem Parade-Diner im Königlichen Schlosse N a besuhten Abends die Gala-Vorstellung im Opern-

ause.

Heute begaben Se. Majestät Allerhöchstsih in Begleitung Sr. Majestät des Königs von Griechenland in das Manöver- Terrain, wohnten dem Corps-Manöver des Garde-Corps bei Bucktow, Mariendorf und Brit bei, hörten auf der Nücfahrt den Vortrag des Generals von Albedyll ‘und begaben Aller- höchstsih Nachmitiags 3 Uhr mit den fremden und hiesigen Herrschaften nah Potsdam.

Aus Anlaß der Parade des Garde-Corps fand gestern Nachmittag 4 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlosses ein Paradediner statt, zu welchem die Einladun- gen ergangen waren an die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses, an die fremden Fürstlichkeiten und deren Gefolge, an die General-Feldmarschälle, an verschiedene Mitglieder des diplomatishen Corps, an die Generalität und die aktiven Staats-Minister, an die Hoschargen, an die fremd- herrlihen Offiziere und Militär-Bevollmächtigten, sowie an jämmtlihe Stabsoffiziere der am Morgen in der Parade gestandenen Truppen.

Nachdem sich die geladenen Gäste in dem Weißen Saale versammelt, erschien Unter Vortritt der Hofchargen der Aller- höchste Hof mit den Fürstlihen Gästen und nahm an der Tafel gegenüber dem Orchester Plaß.

Jhre Majestäten die Kaiserin und Königin und die Königin von Griechenland nahmen die mittleren Pläße ein. Zur Rechten Fhrer Majestät der Königin von Griechenland jaßen Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher in der Uniform des 1. Garde-Regiments z. F. und mit dem Bande des St. Stephans-Ordens erschien, Jhre Königlichen

oheiten die Prinzessin Christian von Schleswig-Holstein-

onderburg-Augustenburg, der Herzog von Connaught, die Prin- zessin Friedrih Carl, der Großherzog von Hessen, die Erb-

rinzessin von Sachsen-Meiningen, der Prinz Wilhelm, der

rinz Albrecht, der Prinz August von Württemberg, Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Augustenburg und Fhre Durchlauchten der Prinz Friedri von E A und der Prinz von Holstein.

Zur Linken Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin hatten Jhre Pläße Se. Majestät der König von Griechenland,

hre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, e, Kaiserliche Hoheit der Kronprinz von Oesterreich, Jhre Königlichen Hoheiten die Herzogin von Connaught, der Herzog von Cambridge, die Prinzessin Heinri der Niederlande, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Jhre König-

lihen Hoheiten die Prinzen Friedrih Carl und Leopold, Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt und Se. Durchlaucht Hein- rich XVIII. Prinz Reuß. :

Nach aufgehobener Tafel nahmen die Allerhöchsten Herr- schaften den Kaffee in der Bildergallerie ein. i

Am Abend wurde im Opernhause auf Allerhöhsten Befehl die Oper „Carmen“ von Bizet aufgeführt. Fhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin erschienen bei Beginn der Oper und wohnten mit den sämmtlichen hier weilenden Hohen Fürsilihen Gästen, sowie Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und den übrigen hier anwesenden Prinzen und Prinzessinen des Königlichen Hauses der Aufführung bis zum Schlusse bei.

Nach der im Reihs-Eisenbahn-Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nahweisung dex auf deutshen Eisenbahnen ausshließlich Bayerns im Monat Juli d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Aus- {luß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 6 Entgleisungen und 1 Zusammen- stoß auf freier Bahn, 13 Entgleisungen und 36 Zusammen- stöße in Stationen und 151 sonstige Unfälle (Üeberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel-Explosionen und an- dere Betriebs-Ereignisse, wobei Personen getödtet oder verleßt worden sind).

Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten- theils durch eigenes Verschulden, 155 Personen verunglückt, sowie 49 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 127 unerheblich beshädigt. Es wurden von den 17 756 928 N beför- dertenFeisenden 5 verleßt (im Eisenbahn-Direktionsbezirk Berlin 3, im Bezirk Bromberg und im Bezirk der Rheinischen Bahn je Einer); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 14 getödtet und 54 verleßt und bei Nebenbeschäftigungen 32 verleßt; von fremden Personen (eins{ließlich der niht im Dienst befindlihen Bahnbeamten und Arbeiter) 13 getödtet und 12 verleßt, sowie bei Selbst- mordversuchen 22 Perscnen getödtet und 3 verletzt.

Von den sämmtlihen Verunglückungen mit Aus\{hluß der Selbstmorde entfallen auf :

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal- tung stehende Bahnen (bei zusammen 21 837 km Be- triebslänge und 504 894 219 geförderten Achskilometern) 112 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bezirke der NRhei- nishen Bahn (16), der Cöln-Mindener Bahn (16) und der Oberschlesischen Eisenbahn (14), verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf der Rhei- nischen, der Côln-Mindener und der Main-Neckar-Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

B, Größere Privatbahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 5849 km Betriebslänge und 94 434 714 geförderten Achskilometern) 17 Fälle, darunter die größte Anzabl auf die Braunschweigische Bahn (3), die Thüringische Bahn (3) und die Rechte Oder-Ufer-Bahn (2); verhältnißmäßig sind jedoh auf der Braunschweigischen Bahn, der Berlin-Görlißer Bahn und der Werra-Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1042 km Betriebslänge und 7 166 737 geförderten Achskilometern) ein Fall, und zwar auf der Weimar-Geraer Eisenbahn.

Als schadenersaßpflihtiger Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, Fabrik, Bergwerks 2c. ist nach einem Erkennt- niß des Neichs|gerihts, 1. Civilsenats, vom 16. Juni d. J., im Sinne des Reichshaftpflihtgeseßes Derjenige zu betrachten, welher um des Unternehmergewinnes willen, mit- hin für eigene Rechnung den Betrieb einer Anlage unter- nimmt. Als Betriebsunternehmer ist daher nicht Derjenige anzusehen, welcher den tehnishen Betrieb ausführt oder aus- führen läßt, sondern Derjenige, auf dessen Kosten und Gefahr der Betrieb stattfindet, so daß das ökonomische Ergebniß des Betriebs ihm Vortheil oder Nachtheil bringt.

Bayern. München, 13. Septañber. (W. T. B) Die sechste Generalversammlung der Konferenz für die europäische Gradmessung ist heute hier eröffnet worden. Namens der Regierung wurde die Konferenz von dem Kultus- Minister von Luß begrüßt; der seitherige Präsident, Jbanez, erwiderte die Ansprache mit dankenden Worten. Zum Prä- sidenten wurde hierauf Bauernfeind, zu Vize-Präsidenten wurden Faye (Paris) und General Mayo (Florenz) gewählt. Anwesend sind bis jeßt gegen 40 Mitglieder, darunter von deutschen Notabilitäten der Ehren-Präsident General von Baeyer, die Professoren Helmholy, Ladebeck, Albreht, Dr. Werner Siemens (Berlin), Bruhns (Leipzig), Oppolzer (Wien), Hirsh (Neuenburg). Die Verhandlungen derx Kon- ferenz dürften bis Ende der Woche dauern.

Dessen. Darmstadt, 13. September. (Darmst. Z.) Das gestrige Geburtsfest des Großherzogs, wozu zahl- reiche Gebäude der Residenz Flaggenschmuck angelegt hatten, wurde von den Civilstaatsbeamten und Bürgern mit einem Festmahl im Saalbau gefeiert. Die Eröffnungsvorstellung des Großherzoglichen Hoftheaters fand bei festlih beleuhtetem Hause statt. Der eigentlihen Aufführung, wozu Mozarts „Zauberflöte“ ausersehen war, vorauf ging ein {wungvoll verfaßter Prolog, an den sich das Hoch und die Festhymne anreihten.

Sachsen - Weimar - Eisenah. Eisenach, 12, Sep- tember. (W.Z.) Der Großherzog, begleitet vom Erbgroßherzog, wohnte gestern den Detachementsübungen der 44. Fnfanterie- Brigade (32. und 94. Jnfanterie-Regiment) in der Nähe von Barchfeld bei. Heute findet im Eisenacher Schloß Großherzog- liche Tafel für die Generäle und Regiments - Commandeure der 22. Division statt. Jn der Nacht reist der Großherzog nah den Niederlanden, um die Seebäder in Scheveningen zu gebrauchen.

Anhalt. Bernburg, 12. September. (A. St. A.) Heute Mittag trafen der Herzog, die Prinzen Eduard und Ari- bert aus Ballenstedt hier ein. Die Herzogin und Prin- zessin Alexandra trafen Nachmittags aus Ballenstedt ein. Die Wolfgangs- Feier, welcher die hervorragendsten Per- sonen Anhalts anwohnten , verlief programmmäßig. Der Festzug, an dem die sämmtlihen Schulen, die Schützen, Kriegervereine, Feuerwehr, Gesangvereine und viele Jnnungen theilnahmen (über 4000 Personen), war imposant; die Zu- schauer zählten nach Tausenden.

__ Desterreih-Ungarn. Wien, 12. September. Kron- prinz Rudolph geht, wie die „Presse“ zu melden weiß, im November, nach einem Besuh am belgishen Hofe, zu län- gerem Aufenthalte nah Ungarn, um daselbst mehrere Bären- jagden mitzumachen. Die Weihnachtsfeiertage wolle der Kron- prinz in Gödöllö verbringen. Die Rüdckehr nah Prag erfolge nach der Vermählung, am 5. März.

Die Ausstellung von 10 neuen Jäger-Batail- lonen wird von hiesigen Blättern neuerdings mit dem Be- merken gemeldet, daß, da diese Neuerung in der Heeresorga- nisation niht mit Kosten verbunden sci, dieser Gegenstand gar nicht vor die Delegationen gelangen, und die Durchführung dieser Maßregel im Verordnungswege geschehen werde. Die Bataillone sollen schon mit dem 1. Oktober aufgestellt werden.

Lemberg, 12. September. Der Kaiser hat, wie die „Pr.“ meldet, das folgende Handschreiben an den Lan- deskfommandirenden von Galizien erlassen:

„Lieber Feldmarschall-Lieutenant Freiherr v. Lüßelhofen! Wäb- rend Meiner Anwesenheit in Galizien und bei Gelegenheit der großen Manöver habe Jch Mich von der gründlichen Ausbildung, dem guten Aussehen und der militärischen Haltung der Truppen des Ihren Befehlen unterstehenden Generalats - überzeugt, wie nicht minder in den von Mir besichtigten Militär-Anstalten urd Etablis- sements mit Befriedigung eine musterhaf#e Ordnung und einen ge- regelten Dienstbetrieb wahrgenommen. Ebenso haben auch die an- läßliÞh der Manöver vereinigten Landwehr-Abtheilungen Mich in jeder Hinsicht zufriedengestelt. Speziel muß Ich ferner noch die richtige Führung der Generale, sowie die korrekte Befehlsgebung und aufmerksame Leitun der Truppen im Terrain lobend hervorheben.

Indem Ich Ihnen aus diesem Anlasse für Ihre instruktive Ein- wirkung Meiren Dank und Meine voüe Anerkennung aussprecbe, b:auftrage I Sie, auch allen Gencralen, Stabs- und Ober-Offi- zieren, sowie der Mannschaft des stehenden Heeres und der Landwehr Meine besondere Zufriedenheit bekannt zu geben.

Krysowice, 10, September 1880.

Franz Josef.“

D) De n Pas die

Alexander Lubomirski hat 2 Millio-

nen Francs für öffentlihe Zwecke în Galizien ge- widmet.

Pest, 12. September. Ueber das den Delegationen vor- zulegende gemeinsame Budget für 1881 haben, dem „Pester Lloyd“ zufolge, bereits „zwangslose“ Pourparlers zwisch-n den verschiedenen Ministern stattgefunden. Das Budget des Ministeriums des Aeußeren dürste sich au dies- mal in dem alten Rahmen bewegen ; das gemeinsame Finanz-

inisterium, zu dessen Ressort jeßt auch die bosnisch-herzego- winishe Verwaltung gehört, wird gleichfalls keinen größeren Aufwand begehren, als in früheren Fahren; nur das Kriegs- Ministerium soll mit Mehrforderungen hervorzutreten ge- sonnen sein. Dieselben dürften sich, wie das genannte Blatt glaubt, auf Maßregeln beziehen, welche eine Erhöhung der Truppenzahl einer oder der andern Waffengattung zum Zwelke haben.

Schweiz. Bern, 9. September. (Allg. Z.) Der Divisionsbefehl für die vom 11. bis 15. September statt- findenden Feldübungen der 3. Division der s{chwei- zerishen Armee hat deren Grundidee, wie folgt, auf- gestellt: „Eine feindliche Armee ift bei St. Cergues, Jougne, Verrières und durch den Berner Jura auf schweizer Gebiet eingedrungen und rüdckt in mehreren Kolonnen gegen die \{hwei- zerishe Hochebene vor. Die schweizerishe Armee ist zum Theil noch in der Mobilmachung begriffen, Theile derselben sind bis an die Grenze vorgeshoben und haben, unterstüßt von der Landwehr und dem Landsturm der Grenzdistrikte, ein Vor- rüden der feindlihen Kolonnen möglichst lange aufzuhalten. Die 3, Division hat ihre Mobilmachung beendigt und ist in Bern und Umgebung kantonnirt. Für den Vormarsh der 3. Division am 11. September is} folgende Spezialidee auf- gestellt: Die bei Moudon und Lucens hinter die Broye zurück- gegangene 1. und 2. Division haben auch hier dem Gegner weichen müssen und ziehen sih, von demselben gefolgt, auf Freiburg zurück. Vom Armee- Hauptquartier erhält die 3: Division den Béfsehl, am 11. Septembex Mor- gens bis an die Sense und Saane vorzurücken, um in der Gegend von Neuenegg-Laupen Stellung zu nehmen. Von dort aus hat die 3. Division die 1. und 2. zu unter- stüßen und vereint mit denselven den Gegner anzugreifen und zurülzuwerfen. Eventuell wird die 3. Division Stellung nehmen zur Aufnahme der beiden anderen Divisionen und zur Unterstüßung bei ihrem allfälligen weiteren Rückzug über die Sense.“ Seit gestern Abend befinden sih auch zwei eng- lishe Offiziere in Bern, welche den Feldübungen beiwohnen werden. Jn Neuenburg ist man mit der Abtragung der Nordostecke des dortigen Schlosses beschäftigt, welche, wie chon früher gemeldet, dem Einsturz nahe ist. Dieselbe soll jeßt auf einer solideren Basis neu aufgebaut werden.

Nieoerlande. Amsterdam, 12. September. (Wes. Z.) Die vorbereitenden Schritte zur Einführung des neuen Schul geseßes sind gethan. Das Regierungsblatt veröffent- lichte in dieser Woche die bei Errichtung und Ausstattung von Schulgebäuden einzuhaltenden geseßlihen Bestimmungen , und auch die Jnspektoren sind nunmehr ernannt. Früher hatte jede Provinz ihren eigenen Jnspektor, jeßt ist das Land in drei Jnspektionen vertheilt, unter denen dann besoldete Schul- aufseher fungiren. Nah ungefährer Berehnung wird das Defizit dieses Mal 2 Millionen Gulden betragen, was bei einem Budget von etwa 100 Milionen Gulden eine bedeutende Summe i|t, zumal wenn das Defizit, wie seit einér Reihe von Jähren déx Fall ist, periodish wiederkehrt. Da sich keine andere Einnahme- quelle mehr denken läßt, als die Einkommensteuer, so wird der Finanz-Minister in der am 15. September beginnen- den Sißungsperiode der Generalstaaten wohl kaum auf bedeu- tenden Widerstand stoßen, wenn es sih um die Berathung des schon vor Jahresfrist von ihm ausaearbeiteten Geseßentwurfs handelt. Auch der Justiz-Minister ist indessen energisch an die Arbeit gegangen und ein neuer Strafgeseßentwurf mit den entsprechenden Motiven liegt der Kammer {hon vor.

Grsßöbritannien und Jrland. London, 11. Septem- ber. (A. C.) Mr. Gladstone begiebt si heute nah seinem Landsiße Hawarden Castle und wird wahrscheinlih nicht vor November nach der Hauptstadt zurückkehren. Fn der Sektion für Volkswirthschast und Handel der im Oktober in Edinburgh zusammentretenden Fahresversammlung des Vereins für Sozialpolitik wird folgende Frage zur Diskussion gelangen: „Welche legislativen Maßregeln sind erforderlich, um dem Bodenpächter größere Freiheiten zur Vermehrung seiner Nahrungserzeugnisse einzuräumen als er jeßt be- sißt, und durch welhe eigenen Maßregeln kann der Landwirth am besten der ausländishen Konkurrenz be-