1880 / 218 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

4) die Begutacbtung der Vorschläge der Abtheilungen in Betreff des Lehrganges derselben, sowie in Betreff der Berufung neuer Lhrkräfte, : ; i

Y 5) dis Anzeige über die Beschlüsse der Abtheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. \. w. von Privatdozenten (S. 21 Nr. 2),

6) die Vorsbläge über die Verleihung von Stipendien unter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen, sofern über jene Ver- [leihung nit anderweite Bestimmungen bestehen,

7) die Beschlußfassung über die Stundung oder den Erlaß von Honorare e S alige Grenzen , unter Berücksichtigung der Vorschläge der Abtheilungen, :

8) t Kestsebung des Beginns und des Sclusses der Weih- nachts- und Osterferien, unter Einhaltung der Vorschriften des §. 4, Absatz 1,

: 9) die Berichterstattung über die Vorschläge zum Rektoramt (8. 27), über die Wahlen zu Abtheilungsvorstehern (§. 13) und die Einholung der Bestätigung derselben, sowie die Anzeige in Betreff der nach 8. 17 Nr. 3 bezw. 4 gewählten Senatoren.

&. 23, :

Der Rektor beruft den Senat, sowie die Gesammtheit der Ab- theilungen, und führt in den Sitzungen den Vorsiß. H

Der Rektor leitet den Geschäftsgang des Senats und forgt für die pünktliche Erledigung der Geschäfte. Er führt die laufenden Geschäfte der dem Senat übertragenen Verwaltung, bereitet die Be- S des Senats vor und trägt für die Ausführung derselben Sorge. Er hat das Recht, die Abtheilungskollegien zu Aeußerungen zu veranlassen, welche für die Beschlüsse des Senats oder für die son- stige, ihm obliegende Berichterstattung erforderlih find.

Der Rektor ist befugt und verpflichtet, Beschlüsse des Senats, welche die Befugnisse desselben überschreiten, oder das Interesse der Howschule verleten, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden, und die Entscheidung des Ministers über ihre Ausführung nabzusuhen.

Der Rektor vertritt den Senat wie die technische Hochscbule nah Außen, verhandelt Namens des Senats und der Hochschule mit Be- börden und Privatpersonen, führt den Schriftwehsel und unterzeichnet alle Schriftstücke. Er zeichnet die Berichte des Senats mit der Unter- \{rift: Rektor und Senat und seinem Namen; die übrigen Schrist- itüde mit der Unterschrift: der Rektor der tehnishen Hochschule und seinem Namen. Die Berichte an den Minister find der Regel nah durch Vermittelung des Könialichen Kommissars (F. 2) einzureichen.

Der Rektor wird in Verhinderungsfällen von seinem leßten Vorgänger im Rektoramt, und falls solcher nicht vorhanden oder verhindert ist, von dem an Jahren ältesten, niht verhinderten Mit- glied des Senats vertreten.

8, 24.

Der Rektor hat die Beobachtung des Verfassungsöstatuis und die \fonstigen Vorschriften zu überwacben und ist für die ordnung8mäßige Verwendung der für die Zwelke der Anstalt überwiesenen Mittel, für die richtige Vertheilung derselben und die Einhaltung der etats- mäßigen Grenzen in den einzelnen Titeln und Positionen, wie sie im Spezialetat aufgestellt sind, verantwortilich. Er hat sämmtliche Zahlung®anweisungen zu zeibnen, soweit niht für die Verwaltung einzelner Fonds mit ministerieller Genehmigung besondere Vorschrif- ten bestehen und mit Ausnahme der Lehrmittel, bezw. der für die Laboratorien erforderlichen Unterrichtsmittel, deren Beschaffung von den betreffenden Dozenten selbst innerhalb der Grenzen der ihnen zu- gewiesenen Beträge erfolgt, die Anschaffungen aller Art zu bewirken, bezw. durch die ihm untergebenen Beamten unter seiner Kontrolle und unter Wahrung eines wirthschaftlihen Verbrauchs bewirken zu lassen.

S 25.

Der Rektcr ist der Kurator der Kasse der tehnischen Hochschule und hat die ordentlihen und außerordentlich-n Revisionen der Kasse abzuhalten, auch die Aufsicht über die laufende Kassenverwaltung und Rechnungsführung zu üben. Dem Minister bleibt vorbehalten, den Rektor in diesen Obliegenheiten durch einen Beamten unterstüßen zu laffen. Von den Kassenrevisionen ist dem Königlichen Kommissa- rius Mittheilung zu machen, welchem Überlassen bleibt, an denselben entweder selb oder durch einen zu seiner Stellvertretung abzu- ordnenden Staatsbeamten theilzunehmen , bezw. scinerscits außer- ordentlide Revisionen abzuhalten.

Der Rektor ist der Dienstrorgeseßte der Subaltern- und Unter- beamten der Anstalt.

S. 26,

Der Rektor bewirkt nach Maßgabe der nachstehenden Bestim- mungen die Aufnahme der Studirenden und Hospitanten und die Einschreibung der ersteren in die Abtheilungen.

Der Rektor ist befugt, zur Wahrung der disziplinaren Autorität auch ohne vorgängigen Senatsbes{hluß Studirenden persönlih oder durch ein Senatsmitglied einen Verweis zu ertheilen.

S 2

Der Rektor wind von dem Minister ernannt. Der Gesammt- heit der Abtheilungskollegien steht das Recht zu, aus ihren Mit- gliedern dem Minister drei Kandidaten zum Rektoramt in Vorschlag zu bringen.

Die Amtéperiode des Rektors ist dreijährig und beginnt und endet in der Regel mit dem 1. Juli des betreffenden Jahres.

Die Vorschlagsliste ist unter Angabe der auf die einzelnen Kan- didaten gefallenen Stimmenzahl bis zum 1. Juni des betreffenden Jahres dem Minister einzureihen. Das Nähere über das Ver- fahren bei Aufstellung der Vorschlagsliste wird durch Regulativ

geregelt. 8. 28, Die Wiederernennung des Rektors bezw. die Wiederwahl der

Abtheilungsvorsteher sowie der sonstigen Senatsmitglieder nah Ab- lauf ihrer Amtsperioden ift zulässig.

Wird ein Abtheilungsvorsteher zum Rektor ernannt, \o erlischt sein Amt als Abtheilungsvorsteher und is eine Neuwahl für den- selben vorzunehmen.

Die Annahme d:s Rektoramts, oder die der Wahl zum Ab- theilungsvorsteher oder Senator darf von denjenigen Abtheilungs- mitgliedern, welche fest angestellte Professoren sind, nur aus Nücksicht auf ihren Gesundheitszustand, welcher sie zur Führung der Geschäfte des Amts untauglih macht, abgelehnt werden.

Scheidet der Rektor, ein Abtheilungêvorsteher oder ein Senats- mitglied im Laufe seiner Amtsperiode aus, so sind für den Rest der- selben neue Vorschläge zu machen bezw. neue Wahlen vorzunehmen.

IV, Von den Studirenden. 8. 29.

Die Aufnahme eines Deutschen als Studirenden in die technische Hochschule ist durch die Beibringung des RNeifezeugnisses eines deut- {en Gymnasiums oder einer preußischen Real- resp. Gewerbeschule mit neunjährigem Kursus und zwei fremden Sprachen bedingt.

Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Diejenigen, welch{e von anderen polytechnischen Anstalten auf die technishe Hochschule übergehen.

Welche außerpreußishe Lehranstalten den in Absaß 1 bezeich- neten Real- und Gewerbe|\chulen gleichzustellen sind, bleibt ministerieller Entscheidung vorbehalten.

Personen, welche nicht das deutsche Indigenat besißen (Aus- länder), können als Studirende, jedoch ohne Anspruch auf Zulassung zur Staattprüfung immatrikulirt werden, wenn der Rektor im Ein- verständiß mit dem betreffenden Abtheilungsvorsteher die Ueberzeugung gewinnt, daß dieselben ihrem Alter und Bildungs8grade nach zur Immatrikulation geeignet sind. Im Falle des fehlenden Einver- ständnisses entscheidet der Senat.

8, 30, Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim Beginn des Studienjahres statt, ist aber für solhe Vorträge und

Die Aufnahme erfolgt durch Ertheilung einer Matrikel, deren Gültigkeit fih auf vier Jahre erftreckt, nach Umständen jedoch ver- längert werden fann. y Jeder Studirende hat bei der Aufnahme ciner bestimmten Ab- theilung beizutreten, deren Wahl ibm freisteht. .

Die spätere Aenderung dieser Wahl ist hierdurch nicht ausge- \{lofsen. S. 31,

Am Stwhlufse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Verlassen der Hochschule wird den Studirenden auf ihr Verlangen eine Be- {einigung über den Besuch der Anstalt und die angenommenen Vor- träge und Uebungen ertheilt. i

Bei denjenigen Unterrichtsgegenständen, welche mit praktischen Uebungen verbunden sind, oder in welhen Sc{lußprüfungen statt- finden, kann den Studirenden, welche sih an diesen Uebungen und Prüfungen betheiligt haben, auf ihren Wunsch au ein Zeugniß über die in den Fächern erzielten Erfolge Seitens der betreffenden Abtheilung ertheilt werden. ah

S, Die Theilnahme an den in §. 31, Absatz 2, bezeihneten Prü- fungen ift freiwillia. : : Inhaber von Staatsstipendien und Unterrichtsfreistellen find je- doch zur Theilnahme verpflichtet.

Studirende, welbe den Lebrgang einer der Abtheilungen 1 bis 4 zurüdgelegt haben, können auf Grund einer vor dieser Abthei- lung zu bestehenden besonderen Prüfung ein Diplom erhalten, wel- ches ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung bekundet.

Die Diplomertheilung, sowie die für dieselbe zu bestehenden Prüfungen werden durch besondere Borschriften geregelt.

V, Von den Hospitanten und den zur Theilnahme an dem Unterricht Mere Qtidten Personen.

Personen, welche nicht die Qualifikation zum Eintritt als Studirende besißen, und nur an einzelnen Vorträgen oder Uebungen Theil nehmen wollen, können unter der Vorausseßung, daß das E dadurch nicht leidet, als Hospitanten zugelassen werden.

Die Zulassung kaun von dem Nachweise genügender Vorbildung abhängig gemacht werden und erfolgt durch Ertheilung einer E des Rektors, welche zur Legitimation des Hospitan- en dient,

Den Hospitanten kann der Bei #& der von ihnen angenomme- nen Collegia bescheinigt werden, sonstige akademische Zeugnisse wer- den ihnen nicht ertheilt. 8 36

Zur Annahme von Unkerricht gegen das für Siudirende der technishen Hochschule vorgeschriebene Honorar sind solche Techniker berechtigt, welche die erste Staatsprüfung für das Bau-, Maschinen- oder Bergfach bestanden e 7

Sonstigen Personen, welche an einzelnen Vorträgen oder Uebun- gen Theil zu nehmen wünschen, ihrer äußeren Lebensstellung nah aber weder als Studirende, noch als Hospitanten eintreten können, darf von dem Rektor im Einverständniß mit dem betreffenden Leh- rer gestattet werden, dem Unterricht des leßteren gegen Erlegung des für Hospitanten festgeseßten Honorarbetrages beizuwohnen.

VI. Vom Unterrichtshonorar.

D18s Unterrihtshonorar wird durch den Minister bestimmt und ist beim Beginn des Studienjahrs, bezw. des Semesters im Voraus zu entrichten.

Das Honorar für die Theilnahme an den praklishen Uebungen in den Laboratorien unterliegt besonderer Feststellung.

Für den von Privatdozenten ertheilten Unterricht bleibt die Höhe des Honorars, welches den Privatdozenten zufließt, dem Ermessen derselben unter Vorbehalt der D gung des Senats überlassen.

Eine Rückerstaitung eingezahlter Honorare findet nur dann stait, wenn ein“Vortrag nicht zu Stande gekommen ist, oder inner- halb der ersten drei Monate hat abgebrochen werden müssen. Der leßtere Fall ist nicht als vorhanden anzusehen, wenn der abgebrochene Vortrag durch einen anderen Lehrer zu Ende geführt wird. :

Der Anspruch auf Rückerstattung geht verloren, wenn er niht innerhalb desselben Semesters E gemacht wird.

Mittellosen, dem preußischen Staate angehörigen Studirenden kann, sofern sie durch Verhalten und Fortschritte sich aus8zeichnen, das Honorar erlassen werden. 5

Die Zahl der so Begünstigten darf jedoch einen bestimmten, von dem Minister festzustellenden Prozentsaß der für dasselbe Unter- rihtsjahr bei der Hochs(ule aufgenommenen Studirenden nicht übersteigen.

Bei Hospitanten kann ein Honorarerlaß nur ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministers stattfinden. Eine Stundung des Hono- rars ift nur für Studirende und höchstens auf die Dauer von zwei Monaten zulässig.

FII, U ebergangs- L Su bo estimmungen

Das gegenwärtige Verfassungs8ftatut tritt unter Aufhebung des »Verfassungsstatuts der Königlichen Rheinish-Westfälishen Poly- technischen Schule“ vom 20, April 1870, sowie aller sonstigen, auf Grund des leßteren erlassenen entgegenstehenden Bestimmungen mit dem 1. Oktober 1880 in Kraft.

8. 41.

Die erste Bildung der Abtheilungen, sowie die erste Wahl der Abtheilungsvorsteher findet unter dem Vorsiß des den Jahren nah ältesten Mitgliedes jeder Abtheilung in der Zeit vom 1. bis 8, Ok- tober 1880 statt. Das Resultat der Wahlen ift sofort von dem jeßigen Direktor durch Vermiitelung des Königlichen Kommissars dem Minister vorzulegen. e

Nach erfolgter Vestätigung hat die Gesammtheit der Abthei- lungs8kollegien unter dem Vorsiß des jetzigen Direktors die Vorschläge für die Ernennung zum Rektor zu machen und die Wahlen für die Senatoren zu vollziehen. Der jeßige Direktor hat bierüber durch Vermittelung des Königlichen Kommissars an den Minister umgehend zu berighten.

Mit der Ecnennung und Einführung des Rektors, welche leßtere durch den Königlichen Kommissar erfolgt, ist das bishzrige Direk- torat aufgehoben und tritt das Verfassungsstatut in allen seinen Bestimmungen mit folgender Maßgabe in Kraft: i

1) Die Amtsperiode des ersten Rektors dauert bis zum 1. Juli 1883, die Amtsperiode der Abtheilungsvorsteher und der anderen Mitglieder des Senats bis zum 1. Juli 1882, L

2) Die Bestimmung des §8. 30 Absay 3 findet auf die im Herbst d. J. aufzunehmenden Studirenden noch keine Anwendung. Der Zeitpunkt, von welhem ab die Einschreibung der im Herbst 1880 aufgenommenen, sowie der älteren Studirenden in die einzelnen Abtheilungen erfolgt, wird von dem Minister durch besondere Ver- fügung bestimmt. u

In Betreff der Aufnahme von Studirenden auf Grund des - Reifezeugnisses einer preußischen Realschule zweiter Ordnung oder der obersten Klasse (Abtheilung A.) einer nach dem Plane vom 21. Mai 1870 eingerichteten Gewerbeschule oder einer solhen Schule gleich stehenden Anstalt finden die zur Zeit gültigen Bestimmungen noch bis auf Weiteres entsprechende Da S0na,

Die zur Ausführung dieses Statuts erforderlichen Anordnungen werden durch den Minister erlassen.

Das vorstehende Verfassungsstatut für die technishe Hoch- schule zu Aachen wird auf Grund des Allerhöchsten Erlasses

Auf Jhren Bericht vom 21. d. M. will Jh den mit der anderweitigen Anlage wieder zurückfolgenden Verfassungsstatuten für die tehnischen Hochshulen zu Hannover und Aachen hiermit Meine landesherrliche Genehmigung ertheilen.

Berlin, den 27. August 1880. Wilhelm. von Puttkamer. e vol Minister der geistilihen 2c. Angelegen- eiten.

hierdurch ausgefertigt.

Berlin, den 7. Sezfember 1880. D, Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von PUtkla mer.

Ministerium des Jnnern,

Statistishes Seminar des Königlich preußischen statistishen Bureaus zu Berlin. AVII. Kursus 1880—1881. : Beginn: Anfang November 1880.

A. Vorlesungen. 1) Direktor Dr. Engel: Theorie, Technik und Encyklopädie der Statistik. 2) Regierungs-Nath a. D. d h: Stand und Bewegung der Bevölkerung mit Einschluß der Wohnungsverhältnisse. 3) Dr. med. A. Guttstadt: Medizinalstatistik. 4) Dr. Fannas\ch, Mitglied des König- lichen statistishen Bureaus: Agrarstatistik. 5) Dr. Ko ch: An=- gewandte mathematische Statistik. B, Praktische Uebungen. 6) Professor Dr. A. Wagner: Uebungen aus dem Gebiete der Volkswirthschaftslehre, Finanz- wissenschaft und Finanzstatistik. 7) Betheiligung bei den laufenden Arbeiten des Königlichen statistishen und des städtischen statistischen Bureaus zu Berlin unter Leitung der Direktoren und Dezernenten derselben.

Näheres über die Zeit der Vorlesungen und Uebungen theilt auf mündlihe Anfragen der Bibliothekar des König- lichen statistishen Bureaus, Lindenstraße 28, Vormittags von 11 bis 3 Uhr, auf \{riftlihe Anfragen der Unterzeichnete mit. Berlin, den 13, September 1880. Der Direktor des Königlich preußischen statistischen Bureaus. Dr, Engel.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Finanz- Minister Bitkter.

Nichtamlliches. Dent\sBHes eich.

Preußen. Berlin, 16. September. Vorgestern, nah dem Manöver, geleiteten Beide Kaiserliche Majestäten Jhre Hohen Gäste nah Potsdam zu einer Rundfahrt dur die Königlihen Gärten und einem Diner auf Schloß Babelsberg.

Gestern früh verabschiedeten Sich der König und die Kö- nigin von Griechenland von den Kaiserlihen Majestäten. «hre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte hierauf der kirhlihen Einsegnung der Neubauten bei, welhe durch die zur Goldenen Hochzeit gewidmeten Gaben ex- möglicht sind, sowohl im Augusta-Hospital, wo, außer dem Kuratorium, der Kltitas - Minisier Und der Kultus-Minister anwesend waren, als auch in der Kaiserin- Augusta-Stistung in Charlottenburg. Die kirchlihe Ein- weihung der neuen Räume wurde von dem Hauzsgeistlichen beider Anstalten, Pastor Schliep, vollzogen. Später war Fhre Majestät bei der feierlihen Einsegnung der Leiche der Wittwe des Feldmarschalls Grafen von Wrangel anwesend.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin fuhr mit Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Desterreich:-Ungarn und dem Puinzen Wilhelm nah dem Neuen Palais, woselbst ein größeres Diner bei Jhren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron- prinzessin stattfand.

Heute, nah dem Manöver, ist Familiendiner im König- lihen Palais.

hre Majestät die Kaiserin und Königin reist Abends zum Kurgebrauch nah Baden-Baden ab.

Der Finanz-Minister hat die Provinzial-Steuerdirek- toren veranlaßt, die unterstellten Behörden dahin anzuweisen, daß wegen ‘Forderungen an Gerichtskosten, Abgaben und Steuern Trauringe der Schuldner der Pfändung nicht unterworfen werden.

Schaffen Personen auf Verlangen eines Wohnungs- miethèrs dessen Mobiliar troß des Einspruchs des ein Neten- tionsrecht geltend machenden Vermiethers aus der Wohnung, indem sie den sich widerseßenden Vermiether durch Gewalt oder durch Bedrohung ihn todtzushlagen oder körperlich zu verleßen, zur Duldung des Fortschaffens nöthigen, so sind diese Personen nah einem Erkenntniß des RNeichs8gerichts, IIT, Strafsenats, ‘vom 26. Juni d. J. wegen Nöthigung mit Gefängniß bis zu einem Fahre oder mit Geldstrafe bis zu 600 M zu bestrafen, selbst wenn der Hauswirth mit Un- recht ein Netentionsreht geltend gemacht hatte.

Der bisherige Gerichts-Assessor W itthöft ist zum Negierungs-Assessor ernannt und wird in dem Kollegium der Königlichen General-Kommission zu Münster beschäftigt.

Vaden. Karlsruhe, 15. September. (M. Z.) Die 34. Hauptversammlung desGustav-Adolf-Vereins ist gestern unter zahlreicher Betheiligung aus allen Gegenden Deutschlands eröffnet worden. Heute fand bei herrlichem Welter der Festzug vom Nathhause in die Stadtkirche statt. Dem Festgottesdienste wohnte der Großherzog, der gestern aus Anlaß der Feier von Mainau eingetroffen, bei.

16. September. (W. D. B.) Die hier tagende Hauptversammlung der deutschen Gustav-Adolf-Stif- tung beschloß, die große Liebesgabe von 24000 /6 der evangelishen Gemeinde in Agram zuzuwenden. Bezüg- V dee Ortiatuna der Vishöfe über die Glaubenseinheit in Tirol wurde folgende Re- solution: „Der Gesammtverein drückt die zuversichlliche Hoffnung aus, daß die Glaubensgenossen in Tirol dur festen Zusammenschluß und treues Festhalten an der evange- lishen Gemeinschaft sich in Wort und Wandel des evangeli- schen Glaubens wrwürdig erweisen und sichert denselben die

Tiroler

Uebungen, welche nicht an eiren Jahreskursus gebunden sind, au femesterweise zulässig.

vom 27. August d. F., welcher folgendermaßen lautet :

möglichste Unterstüßung des Vereins zu“ angenommen.

\chmiede

Hessen. Offenbach, 15. September (W.T.B.) Nri j e . rate, d Q De T In Alexander von Hessen, Großfürst Sergius e t

land und Landgraf find zum Besuche des

eingetroffen.

Friedrich von : 1 Prinzen Georg Luise von Hessen heute Nahmittag auf

Hessen mit Familie und der Prinzessin Schloß Rumpenheim

Oesterreih:Ungarn. Wien, 15. September (W.T

o , s N T eee YP 7 \— A Gegenüber der theilweise avfälligen Kritik der Zeitungen über die diesjährigen Shlußmanöver in Galizien is die „Vol. Corr.“ zu der Erklärung ermättigt, daß jene Kritik auf völliger

Unkenntniß der Thatsachen be

vielmehr zu dem Ausspruche veranlaßt,

überhaupt, so auch beide Kava

ruht. Die Oberleitung sah ih inlaßt, daß, wie das Corps [lerie-Divisionen und deren FÜhs-

rer den ihnen gestellten Aufgaben ganz entsprachen.

Czernowiß, 15, Septe!

ist während der Fahrt von Lemberg nach Stationen von der Bevölkerung

gebungen begrüßt worden.

besonders herzliher Empfang Tunst hier bereitet worden. 16, September.

rumänischen Kriegs-Minister Slaniceano, welher den Kaiser

g | Wiederholt verlicß ZUg, um Huldigungsansprachen entgegen zu nehmen.

nber. (W. T. B.) Der Kaiser ah Czernowiß auf allen mit enthusiastishen Kund- der Kaiser den Ein

war dem Kaiser bei seiner An-

Der Kaiser empfing heute den

im Namen des Fürsten von Rumänien begrüßte.

Pest, 14. September. Se. Majestät mit Allerhöchste

angeordnet hat, daß das für das

Das „Amtsblatt“ meldet, ‘daß D Entschließung vom 4. August ungarische Grenzgebiet be-

standene Königliche Kommissariat und die für die Ab-

lösung der

Grenzwälder - Servitute bestandene Central-

Kommission, nachdem die betreffenden Agenden größtentheils

beendigt sind, aufzulösen seien. Wie die „Bud. Corr.“

von „fompetenter Stelle“ er-

fährt, wird die Kegierung in der nächsten Session des Ab- geordnetenbauses einen Geseßentwurf über die fakultative

Civilehe unterbreiten. Schweiz.

: Be 13, war der Beginn der größeren

September. (K. Z.) Leider Feldman över der dritten

Division der \Gweizerischen Bundesarmee gestern vom Wetter nicht begünstigt, so daß der allgemeine Feldgottesdienst, welcher

bei Laupen stattfinden sollte, Gefecht, welches um 11 Uhr

Brigade auf Buntels seinen Anfang nahm und ter3wyl hinzog, endete E Uhr Nachmittags. ehr

Ausführung foll, obschon lungene gewesen sein. Auch he Negenschauer bei {wüler Atm

abbestellt werden mußte. Das mit dem Angriff der sechsten sih bis Nich- Seine langsam, eine recht ge- ute haben wir ab und zu heftige osphäre. Die heute Vormittag

behufs Berathung des Nevisionsbegehrens, betreffend Art. 39

der Bundesverfassung, auße

rordentlich zusammengetretenen

eidgenössischen Räthe hielten nur eine kurze Eröffnungs-

Nach Verlesung der

sißung. die K

wurde im Nationalrath

der Vorberathung des Revisionsbegehrens

Protokolle der leßten Sitzungen ommission ernannt, welche mit beauftragt ist, und

im Ständerath widmete das Präsidium einige Worte des An-

denkens dem Thurgau. Jn seiner heutig den Siß des ersten \chweiz in Brasilien infolge des N

habers von Maranhâo nach Para verlegt.

Departement ist beauftragt,

kürzlih verstorbenen Mitgliede Nagel aus dem

en Sißung hat der Bundesrath erishen Konsularbezirks üdtritts scines bisherigen Jn- 1 Das politische Beseßung des Postens in

g

r die

dieser Stadt zu sorgen, und zuglei wurdezum Vizekonful daselb Hr. Thompson Boza vom Bundesrath ernannt. Auf a

Gesuch um Errichtung eines K vom Bundesrath nicht eingetre

reihs wird auch jeßt mit diesem Lande ein gegenseitigen Austaufsch

onsulats in Cannes wurde ten. Auf Anregung Frank- Vertrag über der Strafurtheile gegen

die beiderseitigen Staatsangehörigen zum Abschluß gelangen, wie ein solcher mit Deutschland, Ztalien und Belgien bereits

besteht.

Grsfßbritannien und Jrland, (A. C.) Großfürst Konstantin kehrte am Sonn-

tember. abend Abend von Glasgow zu Vollendung begriffene prachtv

London, 14. Sep-

rüd, wo er die daselbst in der olle Kaiserlihe Ya@zt „Livadia“

besichtigte, und reiste gestern früh nah Paris, von wo er in

Kurzem zurückkehrt, um die

„Livadia“ nach stattgehabter

Probefahrt selber von Glasgow nah der Krim zu führen.

Am Sonnabend Abend wurde

in der russishen Kapelle in

Welbekstreet anläßlih des Namens festes des Czaren ein Tedeum celebrirt, bei welhem der Großfürst, Fürst Lobanoff, Admiral Popoff und das Personal der russischen Botschaft, alle in Galauniform, zugegen waren. Lord Thurlow

ist zum Kammerherrn der Kön

In Dublin wurde gestern der 13.

igin ernannt worden. Jahreskongrureß

der britishen Gewerkvereine unter schr zahlreicher Be-

theiligung von Delegirten aus allen Theilen des Es i} dies das erste Mal, daß der Mr. Murphy aus Dublin wurde

Königreiches eröffnet. Kongreß in Jrland tagt. zum Vorsißenden gewählt.

Vereinigten

Mr. Henry Broadhurst, der

Sekretär, verlas den Jahresbericht, welcher hervorhob, daß die

allgezneine Lage des Arbeiterstandes

gend sei. Mit Bezug auf da angenommene Gesetz, bezüglich

äußert sich der Bericht wie folgt: den Werth dieses Geseßes zu üÜbershäten.

l noch immer unbefriedi- s in leßter Parlamentssession der Haftpflicht der Arbeitgeber, „Wir haben keinen Wuns, Es kann nicht er-

mangeln von großem Werthe als ein Präventivmittel gegen

viele der Unfälle, die jeßt stattfinden, zu sein. { unsere Zwecke in der Hauptsache er- Wir trachten niht nach Geldentschädigungen von

Wirkung hat, wird es füllen. Arbeitgebern, da unser Haup Gesundheit und Leben des B sichern“.

Wenn es diese

tzweck ist, die Erhaltung von rodverdieners der Familie zu

__ Gn Folge mehrerer Beschwerden britischer Fischer hat der Minister des vnnern die Einleitung einer Untersuchung über gewisse Ausschreitungen versügt, welche festländische,

größtentheils

französishe Fisher gegen die einhe i-

mischen während des Heringsfanges an der Küste von

Northumberland und Berwickshire verübt haben sollen. werden beschuldigt, die Apparate der britischen Fischer zerstört,

[ck

Spirituosen gegen britische Wa in den Häfen verkauft zu habe Gemäßheit der englisch-französi\ Die Untersuhung wird von det Berwick geführt werden. D

Sie

aren eingetausht und Heringe n, woselbst der Verschleiß in chen Konvention untersagt ist. n Königlichen Rath Higgins in er große Strike der Nage l-

in Staffordshire und Worcestershire ist in die

Brüche gegangen, da die Arbeiter einiger Distrikte ihre Be-

theiligung daran verweigerten.

der Vereinskasse werden als Grund der Nichtbetheilia : pegeben \ Nichtbetheiligung an-

Aus Tralee wird ein weiteres Agrarvergehe1 det : Freitag Nacht wurde ein Schuß in das M Le: Königlichen Raths Mr. Stoughton, eines großen Gutsbesitzers in Nordkerry, abgefeuert, in welhem si außer dem Guts- herrn dessen Tochter und Bruder befanden. Die Kugel zer- trümmerte ein Weinglas, ohne Jemanden zu verlegen. Der Uebelthäter ist entwisht. Mr. Stoughton hat seinen Pächtern un vorigen Fahre einen großen Theil ihrer Pachtgelder nach- gelassen, wollte sich jedoh dieses Jahr nit zu den gleichen Konzessionen herbeilassen. Der Redacteur des „Clare Jn- dependent“, welcher einer der Hauptorganisatoren der Landliga der Grafschaft ist, hat ein Schreiben erhalten, in welchem er von einem sicheren Schüßen mit dem Tode bedroht wurde falls er einem Jndignationsmeeting beiwohnen werde. Der Bedrohte erschien bei dem Meeting, verlas den Drohbrief zeigte der Menge seinen wohlgeladenen Nevolver und erklärte, es darauf ankommen zu lassen, wer der bessere Shüßze fei. :

: Aus Capstadt wird unterm 13. ds. gemeldet: „Der Premier und Mr. Orpen, die ohne Eskorte gereist sind hatten mit den Häuptlingen Unterredungen, und es sind gute Aus- sichten auf eine friedlihe Regelung vorhanden, ausge- nommen im ¿Falle Masuphas. Mehrere, die an der Rebellion betheiligt waren, haben ihre Neue darüber ausgedrückt. Sie wurden benachrihtigt, daß sie für ihr Vergehen eine Geld- buße entrichten müssen. Die Kolonialstreitkräste sind vor- gerückt. Ein Flügel der berittenen Capshüßen unter Oberst BVayly steht in Maseru, während die Truppen unter Carring- ton nah Mafeteng abmarschirt sind. Der Premier kehrte

gestern nah Mascru zurück, nachdem er mit Six George uen Be a e gehabt.“ :

„Ver „Globe“ schreibt: „Ein abscheuliher Versu Eilzug der London und Nordwest Eisenbahu N der Negel um 51/4 Uhr Morgens von der Euston Station abgelassen wird, n Ote U zu sprengen, wurde heute (Montag) Morgen unweit der Station Bushey (16 Meilen von London) entdeckt. Als die Bahnwärter um 7 Uhr Mor- gens ihre übliche Jnspektionsrunde machten, entdeckten sie in einer Entfernung von 200 Yards von der Station unterhalb der Schienen ein in braunes Papier gehülltes Paket, welches circa 4 Pfd. Dynamit enthielt. An dem Packet war eine mit Pulver und Hündhütchen gefüllte Gummiröhre angebracht. Die Näder des chnell dahinbrausenden Eilzuges hatten die Röhre zer- shnitten, indeß glüdlicherweise an einer Stelle, die keine Zündhütchen enthielt, denn sonst würde sih das Pulver ent- zündet haben und der Zug wäre vollständig zertrümmert wor- den. Detective haben sich nach Bushey begeben, um den Vorfall zu untersuchen und den Thâtecn auf die Spur zu fommen. " So weit das erwähnte Abendblatt, Berichte der mit der Untersuchung der geheimnißvollen Affaire beauftragten Po- lizeibeamten ändern indeß wesentlih den Charakter der Ent- dedung. Das Paket mit dem Dynanit wurde nämlich in einer solchen Entfernung von den Schienen gefunden, daß keine Gefahr für die vorüberfahrenden Züge entstanden sein könnte. Unweit der Stelle, wo das Packet gefunden wurde, lag ein fast nagelneues Einbrecherinstrument, das indeß nicht stark genug ist, um zur Hebung der schweren Schienen benußt zu werden. Bis zur Stunde {webt noch das größte Dunkel über den Vorfall. Die Eisenbahnverwaltung hat indeß die Vorsihhts- maßregel getroffen, besondere Wächter längs der Linie auf beiden Seiten der Station Bushey in naher Entfernung von einander aufzustellen.

_— 15, September. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Capetown von heute gemeldet: Der Führer der B a- sutos Letharodi hat ohne Erfolg am 13. d. eine Abtheilung der Kolonialtruppen, welche Mafeteng beseßt halten, angegriffen.

Frankreich. Paris, 12, September. Der „Polit. Corresp.“ wird geschrieben : Se Lafont hat Belang gemeinsam und-im Einverständnisse mit seinen Kollegen vor- zugehen bis zur Anwendung von Gewalt. Wenn dieje Even- tualität eintritt, hat er vor jeder Aktion nach Paris zu be- rihten. Das Ministerium möchte seine Befu gniß nicht über- schreiten und wird ohne Votum des Parlaments die Streit- macht ¿Frankreihs nicht engagiren. Nun ist aber das Parlament au] erien, Und c t foine Nede don einer baldigen Einberufung desselben. Diese versöhn- liche Haltung Frankreichs sollte wenigstens die Pforte bestimmen, die Gerüchte zu dementiren, welche sie anklagen, den religiösen Fanatismus der Araber in Algerien aufzu- eigen, Die diplomatische Welt spricht sich lobend über den Admiral Fauréguiberry aus anläßlih der häufigen Be- sprehungen, welche er kürzlih mit den Vertretern der Mächte gehabt hat. Man bemerkt bei dieser Gelegenheit, daß si dermalen hier nur Geschäftsträger befinden. Dies liegt haupt- sähtlih in der Jahreszeit; aber es beweist doch auc, daß kein hwarzer Punkt am politishen Horizont existirt. Jndeß bedauert man, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Türkei noch keinen Botschafter nah Paris sendet.

__— 14. September. (Köln. Z.) Gestern erschienen die Offiziere, welhe den Manövern der deutschen Armee im amtlichen Austrage beigew ohnt haben, im Elysée, wo sie in Abwesenheit Grévys vom General Pittie empfangen wurden. Viele russishe höhere Offiziere, darunter die Generäle Tocharikoff, Sabouwitky und Zaraboff, auh der Großfürst Konstantin trafen heute in Paris ein. Heute wurde in Grenoble der Kongreß der fathos lishen Arbeiter und Arbeiterinnen eröffnet. Die zu Nom erscheinende „Aurora“ bestätigt, daß der französische Botschafter am Vatikan, Desprez, mit der römischen Kurie Verhandlungen wegen der Erklärung der französischen Ordens- gemeinschaften geführt hat.

_ Italien. Rom, 15, September. (W. T. B.) Der Finanz-Minister hat dem Präsidium der Deputirtenkammer den Budgetvoranschlag für das Jahr 1881 vorgelegt Nach demselben belaufen sih die ordentlihen Einnahmen auf 1210 Mill., die ordentlihen Ausgaben auf 1118 Wll, # Dev Ueberschuß beträgt somit 92 Mill. Die außerordentlichen Ein- nahmen werden auf 8 Mill. und die außerordentlichen Aus- gaben auf 65 Millionen veranschlagt; das Defizit beträgt so- mit 57 Millionen. Jm Ganzen ergiebt sich demna ein Uebershuß von 35 Millionen, welcher sich mit Rücksicht auf weitere Ausgaben und die Tilgung von Schulden auf 7 Mill. reduzirt. Für neue Eisenbahnen sind 81 Mill. eingestellt, ein eben)o großer Betrag ist in das Aktivum als Ertrag der zu diesem Zwecke zu beschaffenden Rente eingestellt.

Türkei, Konstantinopel, 14. September. Die |

Große Armuth und Ebbe in

„Polit, Corresp.“ meldet von hier: Die Botschafter haben

| glei beim Beginne der diplontatishen Aktion eine als Be-

dingung für die gemeinsame Flottendemonstration vereinbarte und „Protocole de désintéressement“ benannte Deklaration unterzeichnet, in welcher sie sih gegenseitig verbindlih 11achen, t den Es E E Le Han kein Sorcder-

sse zu verfolgen. ieses Proto er Pf t-

mrs verden, g ses P oll soll der Pforte mit

_— Der „Times“ wird von hiex beri tet, die Demis- sion des türtishen Kabinets sei L, weil der Su tan auf den Nath Said Paschas darauf bestand, keine Kon- zessionen zu machen und in einer s{arfen Cirkularnote gegen die Flottendemonstration zu protestiren. Es sei Ursache vor- handen, zu glauben, daß die Cirkularnote schließlih eine viel versöhnlihere Form annehmen werde.

—— AUS Magufía 15, September, meldet „W. T. B.“: Nachrichten aus Albanten zufolge leisten die Albanesen energischen Widerstand gegen die Abtretung von Dulcigno wohin sie in großen Schaaren eilen. Sie haben beschlossen, Niza Pascha zu tödten, welher mit 1500 regulären Trup- pen, die nihts ausrihten können, in Katerkfol steht. Die Albanesen haben eine neue Drohnote an die Pforte gerichtet.

D „Times“-Correspondent in Konstantinopel schildert die Hustände in Klein-Asien als sehr anarhisch. Es sind dahin nach dem Kriege theils aus Bulgarien, theils aus den an Rußland abgetretenen Gebieten von Kars und Batum an 200 000 Mahommedaner, zu einem großen Theile Tscherkessen und Lazen, übergesiedelt worden mit Zusage von Ländereien, Fuhrwerk, Getreide bis zur nästen Ernte u. E Diese Zusagen wurden nicht gehalten, und die Ansiedler ver- schafften sih nun mit Gewalt, was sie brauchten oder wollten. Die Lscherkessen namentlich, die gut bewaffnet und in der Nähe von Jsmid in derx Zahl von 45 000 Köpfen angesiedelt sind, haben alle Pferde zusammengeraubt und rauben auch das Vieh; wer sich widersetzt, riskirt sein Leben.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 13. - tember. Der „Golos“ meldet, daß gestern der Bs eten Georgiewitsh _von Oldenburg aus dem Auslande hier- selbst eingetroffen ist. Am 10. d. M. ist das neuernannte Mitglied der chinesischen Gesandtschaft, Liou-C han-Tsching aus Paris hier eingetroffen. Gestern ist in Folge dessen der ehemalige chinesische Geschäftsträger Scha o in Begleitung des Sekretärs L}jan und Herrn Hagens nach Makseille abgereist um in seine Heimath en. Dasselbe Blatt meldet weiter, daß der portugiesische Gesandte, Herr de Santos am 12. d. M. nah Moskau abgereist ist. Eine hohe Auszeich- nung ist, der „N. Z.“ zufolge, dem Grafen Loris - Melik off zu Theil geworden, indem ihm am 11. d. Mts. der höchste russische Orden: der Andreasstern, verliehen worden b, Der „Golos“ erfährt, daß der stellvertretende Stadt- Hauptmann, Oberst Feodoroff, unter Belassung in seiner jeßigen Stellung zum General-Mojor befördert worden ift. Die „Mosk, Ztg.“ weiß zu berichten, daß der Posten eines Ober-Polizeimeisters wieder kreirt, darum aber die Stadt- hauptmannschaft nicht aufgehoben werden foll. „N. He L fährt, daß die zwei Abtheilungen des 5. Departe- ments des Dirigirenden Senats (für Kriminalprozesse) gu einer einzigen vershmolzen werden sollen, fo daß der eine Oberprokureursposten nebst Kanzlei aufgehoben wird. Das Stadthaupt Baron Korff übernimmt, wie der „Golos“ be- richtet, heute wieder die Funktionen seines Amtes,

Die Verhandlungen mit China, so meldet

dem „W. Abendbaltt“ unterm 8. ds. Mts. von hier gehen ret . langsam vorwärts, Hr. Tseng thut nicht den geringsten Schritt ohne vorherige Einwilligung der Pekinger Behörden. Täglich cmpfängt und versen- det ev Telegramme und entwickelt eine bewunderungs- werthe Dage... E nd an Ove 1h Stelle die nöthigen Borsichtsmaßregeln getroffen. n Kuldscha und Umgegend sind 10 bis 12000 Mann unter Ge- neral Kulakowsky zusammengezogen. Eine Armee von gleicher Stärke kommandirt General Abramow in Kokand, an der Grenze von Kashgarien. Der General-Gouverneur von Turkestan, General von Kaufmann, hat selbst diese Truppen inspizirt und sih dann nah Taschkend zurückbegeben. Die Stimmung der Mohamedaner in diesen Gegenden ist der russischen Regierung durchaus günstig. Die Regierung ist der Lreue der Mohamedaner so sicher, daß sie sogar dem bis jetzt in Nischny - Nowgorod internirten ehemaligen Khan von nah Fergana zurückzu-

Kokand Nasr-ed-Din gestattet hat,

kehren. Aus Nischny -Nowgorod wird gemeldet daß die Flaggen am 25. August (6. September) vom Jahr- markts-Verwaltungsgebäude abgenommen wurden, ein Zeichen daß der Jahrmarkt geschlossen wurde. Anfangs hatte ih auf dem Jahrmarkte cine laue Stimmung gezeigt, welche jedo nah und nah abnahm, da in der leßten Zeit die Zahl der Käufer bedeutend zugenommen hatte. Man berechnet den Um- saß auf etwa 200 Millionen Rubel. Zahlungseinstellungen kamen fast gar nicht vor. j :

Schweden und Norwegen. Christiania, 11. Septem- ber. (K. Z.) Die Staatsabrehnung Norwegens für 1879 ergiebt, daß in diesem Budgetjahre die gewöhnlihen Staat s- ein nah men 28 200 000 Kr. betragen haben, während sie auf 36 330 000 Kr. veranschlagt waren ; 8 130 000 Kr. sind somit wentger eingegangen. Es ist namentlih der Zoll, der die Mindereinnahme veranlaßt hat, nämlich 7 870 000 Kr. weniger als vorberehnet. Die gewöhnlichen Staatsausgaben, welche im Budget auf 836 700000 Kr. veranschlagt waren, haben 36840 000 Kr. betragen. Zur Decckung von Ausgaben bei Eisenbahnanlagen u. \. w. sind Staats- anleihemittel zum Betrage *von 9 690 000 Kr. angewandt worden. Von dem Vorrath der Staatskasse aus früheren Rehnungsjahren sind 7 840 000 Kr. verbraucht, während nah dem Budget die Ausgaben 370 000 Kr. größer sein würden als die Einnahmen. Die Staatsschuld des Reiches, welche am 30. Juni 1878 etwa 91 600 000 Kr. betrug, wurde im Budget- jahre mit 1 900 000 Kr. verringert, aber dur Kontrahirung neuer Anleihen mit 9 930.000 Kr. vermehrt und belief si am 30. Juni 1879 auf 99 630 000 Kr. außer dem noch zurü stehenden Theile der Ablösungssumme für den Scheldezoll etwa 670 000 Kr. Gleichzeitig betrugen die Aktiva der Staats:

kasse 84 160 000 Kr., meist in Staatseisenbahnaktien,

Amerika. Washington, 16. September. (W. T. B. Schaßsekretär Sherman hat gestern iéunia füc 21/2 Millionen Dollars Vereinigte Staaten-Obliga

man

: 10253 à 10269.

tionen angekauft und zwar: 6 proz. vorc-1880 zum C

n ang ä : z. ourse von 102,35 à 102,60, 6 proz. von 1881 zum Course a 10448 à 104,65 und 5 proz. von 1881 zum Course von