— Als Beamte wollen sich an dieser Stelle nur öffentliße und diesen gleihstehende Beamte eintragen.
Sobald Kinder und Frauen eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung treiben, ist diese Beschäftigung auf deren Zählkarten ebenfalls namhaft zu machen. Für noch Lehranstalten besuchende Personen (Studenten, Gymnasiasten, Realschüler u. \. w.) ist das zutreffende Wort hinter Frage 12 zu schreiben.
Zu 13 und 14. Wenn Jemand das in 12 genannte Gewerbe selbständig oder unselbständig betreibt, so ist Das nicht blos durch Unterstreihung des einen oder andern dieser Worte, sondern dur gleichzeitige Ünterstreihung auch der übrigen zutreffenden Worte anzugeben, so z. B. für einen Tischlermeister, der ohne Hülfs- personen arbeitet, der Worte „\elbständig“ und „allein“ in Frage 13, oder für einen Buchdrutker-Faktor die Worte „unselbständig“ und »Angestellter“ in Frage 14. Trifft keins der gedruckten Worte zu, so wolle man das Zutreffende hinter die Fragen \chreiben.
Zu 15. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß weder für Gensd'armen noch Invalide eine Eintragung an dieser Stelle zu maden ist; dagegen sind sämmtliche aktiven bundesangehörigen Militärpersonen des Heeres und der Marine mit Eins{luß der Militärbeamten und Militärärzte und der auf bestimmte Zeit Be- urlaubten (Königsurlauber) hierher gehörig.
II. Zur Aus füllung des Haushaltungsverzeichnisses B.
1) In die zweite Spalte des Verzeichnisses B. werden die Familiennamen sämmtliher An- und Abwesenden geschrieben. Für jede Person ist eine Zeile bestimmt. Die Namen sind in der Ordnung der Nummern der Zählkarten A. einzutragen; der des Haushaltungsvorstandes ftets unter 1.
Die in den Spalten 2 und 3 genannten Personen sind in den Spalten 4 bis 9 darnach zu unterscheiden, ob sie am Zählort wohnhaft und anwesend, oder nicht wohnhaft, aber vorübergehend an- wesend, oder endlih wohnhaft, aber aus der Haushaltung vorüber- gehend auswärts abwesend sind. Für jede männliche oder weibliche Person, bei welcher der eine oder der andere dieser Fälle zutrifft, ist in der betreffenden Spalte ein senkrehter Strich ( |) oder eine Eins einzutragen, für keine Person aber mehr als ein Strich in der sie betreffenden Zeile.
3) Haushaltungen und Anstalten, für welche ein einziges, für 20 Personeneinträge eingerihtetes Verzeichniß B. nicht ausreicht, wollen ein zweites, drittes u. \. w. verlangen und ausfüllen, die ge- druckten Ordnungszahlen in Spalte 1 derselben dann aber in fort- laufende abändern.
4) Die an Anstalten eins{ließlich der Gasthöfe und Herbergen verabfolgten Verzeichnisse B. find in derselben Weise zu behandeln. Nur ist in diesem Falle in der Ueberschrift neben der Nummer des Zählbezirks Name und Zweck der Anstalt zu bezeichnen.
__ Das Anstaltspersonal (Aufseher, Wärter u. dgl.) wird nit in das Anstaltsverzeihniß, sondern in das Haushaltungsverzeichniß des Inhabers, Leiters oder Verwalters der Anstalt aufgenommen. Befinden sich Familien unter diesem Personal, welche eine beson-
einen besonderen Zählbrief.
9) Die Zahl der Personen im Verzeichnisse B, ist zu summiren, und die Summen sind auf der Rükseite unter die 20. Zeile zu seten. Die Gesammtzahl der Personen muß mit der Zahl der Zählkarten A. der Haushaltung übereinstimmen. Die Richtigkeit der Ängaben in A. und B. ift zu bescbeinigen.
(NB,. Vergl. die als Beispiele ausgefüllten Karten u. |. w. A. und B. auf den übrigen Seiten dieses Zählbrief-Umschlags.)
E. Zählung am 1. Dezember 1880. Instruktion für die Zähler.
I. Amt und Aufgabe des Zählers im Allgemeinen.
1) Das Amt des Zählers is ein Ehrenamt, welches der zu demselben ausersehenen Person in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie mit Umsicht und Eifer die Zwecke der am 1. Dezember d. F. stattfindenden Volkszählung zu fördern bereit sei.
2) Der Zähler ist berufen, als Organ der Ortsbehörde, bezw. der Zählkommission, an seinem Theile dafür Sorge zu tragen, daß diese Zählung vorschriftsmäßig erfolge. Im Wesentlichen besteht feine Aufgabe darin, innerhalb des ihm angewiesenen, örtlih bestimmt begrenzten Zählbezirks die Austheilung und Wiedereinsammlung der ihm übergebenen Zählbriefe zu bewirken, die gehörige Ausfüllung der darin enthaltenen Zählpapiere zu überwachen und, soweit Dies erfor- derlih sein sollte, selb vorzunehmen.
3) Zur Erfüllung dieser Aufgabe empfängt der Zähler, außer der Zählerinstruktion E, und deren Anlagen, die für seinen Bezirk muthmaßlih erforderlihe Menge von Zählbriefen D. mit Zählkarten A, Haushaltungsverzeichnissea B. und Änleitungen C,, welde leuteren mit den dazu gehörigen Ausfüllungsbeispielen die von der Adresse nicht bedeckten Seiten des Zählbrief-Umschlags D. einnehmen. Aus dem Inhalt dieser Zählpapiere hat der Zähler si vor Allem selbst erst darüber zu unterrihten, Wer und Was, Wie und Wann gezählt werden soll.
II, Die besonderen Obliegenheiten des Zählers.
1) Sobald der Zähler über den Umfang und die Methode der vorzunehmenden Zählung hinlänglich orientirt ift, liegt es ihm ob, theils unter Benußung der vorhandenen Häuser- und Wohnungs- verzeihnifse, theils durch Begebung an Ort und Stelle:
a, die in seinem Zählbezirke vorhandenen Wohngebäude und an- deren Wohnstätten, gleichviel ob dieselben gewöhnlich zu Wohnzwecken dienen oder nit (Wagen, Schiffe, Flöße, Sciffmühlen, Hütten, Zelte, Buden, Theater, Museen, Thürme, Kirchen, Magazine, Fabrik- gebäude, einzeln liegende Scheunen 2c.) aufzunehmen ;
b, die darin befindlichen Haushaltungen und für gemeinsamen Aufenthalt bestimmten Anstalten, wie z. B. Erziehungs- und Bil- dungsanstalten, Heil- und Verpflegungsanstalten, Gefängnisse und Strafanstalten, Kasernen, Gasthöfe u. \. w. zu ermitteln;
c, die Namen der Vorstände aller dieser Haushaltungen zu er- fragen und
d, die Zahl der hiernach für seinen Zählbezirk benöthigten Zähl- briefe zu bemessen.
_Dabei ift zu beachten, daß jede Haushaltung, auß wenn mehrere derselben sih in einer Wohnung befinden, einen besonderen Zähl- brief zu empfangen hat, und daß sowohl Anstalten als au einzeln lebende Personen, welche eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen, den Haushaltungen gleich zu be- handeln find. Einzeln stehende, keine eigene Hauswirth\ aft führende Personen werden dagegen derjenigen Haushaltung zugerechnet, bei tvelcher sie wohnen, auch wenn sie in derselbea leine Beköstigung empfangen.
_Das Resultat dieser Ermittelungen, welche H auch auf die zur Zeit der Zählung abwesenden Haushaltungen, beziehungsweise auf die abwesenden einzeln lebenden Personen zu erstrecken haben, ift sodann in die Spalten 2 und 3 der Zähler-Kontrolliste f. einzutragen.
2) Sodann hat der Zähler die Zählbriefe D. mit dur seinen Bezirk fortlaufenden Nummern und mit der Adresse der Haus- haltungs-Vorstände, beziehungsweise der einzeln lebenden selbständigen Personen und der Anstalten, zu übershreiben und mit der muth- maßlich erforderlihen Zahl von Zählkarten A. und Haushaltungs- Verzeichnissen B. zu versehen.
__ Ferner hat derselbe in den Zählkarten A. und Verzeichnissen B. die Zeilen über dem Strih, nach Maßgabe des Vordrucks, mit der Adresse der zugehörigen Zählbriefe D, übereinstimmend auszufüllen, damit dieselben, wenn auseinander gebracht, jederzeit wieder richtig zusammen gefunden werden können, Wo der Zähler diese Aus- füllung den einzelnen Haushaltungs-Vorständen überlassen zu können glaubt, hat er leßtere auf obengedahte nothwendige Uebereinstim- mung ausdrücklich aufmerksam zu machen und die Ausfüllung selbst zu kontroliren.
3) Die Austheilung der Zählbriefe ist in der Zeit vom 25. bis 30. November d, Js. vorzunehmen und durch den Zähler felbst von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung zu
dere Wohnung in der Anstalt inne haben, so erhält jede “Un î
Am 39. November Mittags muß ih jeder Haushaltungs - Vor- stand im Besiße eines Zählbriefes befinden.
Bei Austheilung und vor Aushändigung der Zählbriefe hat der Zähler die Zahl der in der Nacht vom 30. November bis zum 1. De- zember vorauss\sichtlich in der Haushaltung anwesenden Personen so genau zu ermitteln, daß kein Zählbrief weniger als die dem Personen- bestande entsprechende Anzahl von Zählkarten A. enthält.
Die Zahl der mit jedem Zählbriefe ausgegebenen Zählkarten A. und Verzeichnisse B. ist bei der Abgabe desselben auf der Adresse links unten, an der durch Vordruck bezeichneten Stelle, zu notiren.
Die Behändigung der Zählbriefe hat, wo mögli, an den Haushaltungsvorstand selbst, in dessen Abwesenheit aber an ein er- wasenes, zuverlässiges Mitglied der Haushaltung zu erfolgen.
Wenn sämmtlihe erwachsene Mitglieder einer oder mehrerer Haushaltungen blos zur Zeit der Austheilung der Zählbriefe ab- wesend sind, hat der Zähler dieselben bei zuverlässigen Hausgenofsen oder Nachbarn mit der Bitte um Behändigung an die Adressaten abzugeben.
Bei der Aushändigung der Zählbriefe find die Empfängec über das bei dem Ausfüllen der Zählkarten und Verzeichnisse einzuhaltende Verfahren, soweit nöthig, mündlich zu belehren und darauf agufmerk- fam zu machen, daß der Zählbrief mit seinem vollständigen Inhalt vom 1. Dezember Mittags 12 Uhr ab zur Abholung bereit zu halten sei.
__ Zur Kontrole über die Aushändigung der Zählbriefe hat der Zähler die Nummern der Zählbriefe an der betreffenden Stelle in Spalte 1 der Kontrolliste F. einzutragen.
Ergiebt sich bei der Austheilung der Zählbriefe, daß bei den vorläufigen Ermittelungen oder bei der Aufstellung der Kontrolliste einzelne Wohngebäude und sonstige Wohnstätten oder einzelne Haus- haltungen übersehen worden sind, so ist die nahträglihe Eintragung solcher Haushaltungen u. \. w. an der betreffenden Stelle der Liste oder in einem Anhange zu derselben zu bewirken, aub für die un- verzügliche Ausfertigung und Behändigung von Zählbriefen an die betreffenden Haushaltungsvorstände Sorge zu tragen.
, 4) Bei Austheilung der Zählbriefe an Gasthöfe, Herbergen und Ausspannungen, eben so wie an Anstalten aller Art, mit Ein- {luß der militärischen, ist darauf zu achten, daß, wofern si in den Gebäuden dieser Gasthöfe, Anstalten u. \. w. aud Haushal- tungen der Besißer, Pächter, Geschäftsleiter (Wirthe) oder der Vor- steher, Beamten und Angestellten befinden, sowohl an die Anstalt selbst. als auch an jede dieser Haushaltungen je ein Zählbrief mit der muthmaßlich ersorderlihen Zahl von Zählkarten A. und Ver- zeihnissen B. abzugeben ist. Die Wirthe sind darauf aufmerksam zu machen, daß über jeden Fremden, der in der Naht vom 30, November auf den 1. Dezember bei ihnen übernachtet, eine Zähl- farte A. auszufüllen und die Gesammtheit dieser Fremden in dem Verzeichnisse B. nachzuweisen sei. Das Dicnstpersonal gehört, \o weit es nit eigene Haushaltungen bildet, zu den Mitgliedern der Haushaltung des Wirthes. In gleicher Weise ist Seitens der
b ewirken.
Anstaltsvorsteher über jeden Insassen (Zöglinz, Pflegling, Gefange- nen, Soldaten u. \. w.) eine Zählkarte A. auszufüllen und über die
"Sesammtheit der in der Anstalt befindlihen Insassen ein Haus-
haltungsvoerzeihniß (in diesem Falle „Anstaltsverzeichniß“) aufzu- stelen. Das Anstaltspersonal g-hört, so weit es niht Insassen find oder eigene Haushaltungen bildet, zu den Mitgliedern der Haus, haltung des Anstaltsvorstehers.
Bezüglich der Ausfüllung der Zählpapiere in den militärischen Anstalten wird die betreffende Militärbehörde, welcher die Zählbriefe zu übergeben sind, die nöthigen Anordnungen treffen und dafür sorgen, daß die Zählung der Militär- und Civilpersonen in diesen Anstalten in der vorgeschriebenen Weise geshehe. — Für die einzel- nen Wachtlokale sind ebenfalls Zählbriefe zu bestimmen, und die Mannschaften, welche die Naht vom 30. November zum 1. Dezember auf der Wache zubringen, werden als in dem betreffenden Wachtlokale
anwesend angesehen. Gegen Doppelzählung der Wachtmann ist jedo geeignete Vorkehrung zu treffen. haften
5) Nah 12 Uhr Mittags am 1. Dezember 1889 hat die Wiedereinsammlung der Zählbriefe zu beginnen. Dieselbe foll möglichst im Laufe des 2. Dezember d. Js. vollendet werden. Die Nummern der bei diesem Sammelgange zurückempfangenen Zähl- briefe sind in der Kontrolliste zu unterstreichen.
6) Der Zähler hat beim Empfang der Zählbriefe den Fn al derselben an Ort und Stelle einer DurWhsibt zu S val etwaige Mängel nach mündliher Eckundigung sofort zu berichtigen, Sind in einzelnen Zählbricfen die Zählpapiere unauszefüllt geblieben, so hat der Zähler nah Befragung der Haushaltungs+-Vorstände die Ausfüllung selbst vorzunehmen. Ebenso hat derselbe bei Entdeckung, daß an einzelne Haushaltungen doch aus Versehen keine Zählbriefe abgegeben oder Zählkarten in niht genügender Zahl vertheilt worden sein sollten, das Nöthige alsbald nacyzzuholea und überhaupt nah Möglichkeit dafür zu sorgen, daß über jede Person, welche in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember d. Js, im Zählbezirk anwesend war, beziehungsweise am Vormittag des 1. Dezember da- selbst anlangte, eine besondere Zählkarte in der den Vorschriften ent- sprechenden R À aus8gefertigt werde.
Ist bei der Wiederefnsammlung der Zählbriefe in einer Haus- haltung Niemand anwesend und der Zählbrief für dieselbe aub nit bei Hausgenossen hinterlegt worden, so hat der Zähler für diese Haushaltuug auf Gcund mündlicher Nachfrage bei den Hausgenossen oder fonst Ünterrichteten die betreffenden Zählpapiere auszufüllen. Ist eine ganze Haushaltung zur Zeit vom Orte abwesend, so verfährt er wie vorstehend, bemerkt aber diese Abwesenheit sämmtlicher Haus- haltungsmitglieder bei deren Namen in den Spalten 8 und 9 des Verzeichnisses B.
Endlich hat er bei Wiedereinsammlung der Zählbriefe zu prüfen, ob die Zahl der Karten und ihre Angaben mit den Einträgen auf dem Verzeichnisse B. der betreffenden Zählbriefe stimmen.
Du Den Zählbriefen gehörigen Zählkarten A., welche i als übershüssig erweisen, find von dem Zähler aus den Zählbriefen zu entnehmen und besonders aufzubewahren.
Die Zahl der zu je cinem Zählbriefe gehörigen, ausgefüllt zurücterhaltenen Dâhlkarten A., sowie der Haushaltunz8verzeihnisse B, ist auf dem Zählbriefumschlage, an der durch den Vordruck bezeich- neten Stelle (linke Gcke unten), zu notiren. Diese Zählpapiere find in den betreffenden Zählbriefen wohlgeordnet zu verwahren.
7) Nach beendigter Wiedereinsammlung der Zählbriefe und nah Vornahme der etwa nöthigen Ergänzungen sind die Spalten 4 bis 9 der Kontrolliite F, auszufüllen. Füx jede Haushaltung ist eine Zeile bestimmt. Das über jede Haushaltung in die Spalten 4 bis 9 diefer Liste Einzutragende ift den gleich nummerirten Spalten des Verzeichnisses B. zu entnehmen. Die Einträge in die Kontrolliste F. sind zu summiren. Darauf ist diese Liste F. abzuschließen. (Vergl. das Muster auf folgender Seite.)
8) Nach Richtigstellung der Kontrolliste in allen ihren Theilen hat der Zähler eine Reinschrift davon zu fertigen.
Demnächst ist sowohl das Konzept- als auch das Reinschrift- Exemplar der Kontrolliste F. von dem Zähler mittels Namensunter- chrift zu beglaubigen und nebft den nah der Nummerfolge zu ord- nenden Zählbriefen und den unbenußt gebliebenen Zählpapieren bis zum 9. Dezember d. J. an die Zählkommission, beziehungsweise die Ortsbehörde, zurückzugeben.
9) Behufs Erledigung auftauchender Zweifel, sowie wegen einer etwa erjorderlichen Nachlieferung von Zäblpapieren wolle der Zähler sih an die Zählkommission resp. an die Ortsbehörde, von welcher er seinen Auftrag empfing, wenden.
Be a 0880,
p -
Die Ortsbehörde.
Muster einer ausgefüllten Kontrolliste.
F. E j Hählung am 1. e Kontrollifte für den Zähler Herrn Mertens
Dezember 1880.
etre end Den SabIbeEnTT Ie
Stadt
im ‘Zählort i Landgemeinde Waltersdorf Gutsbezirk
Kreis (Amt, Oberamt) Memel ————
Bezeichnung des Zähl- bezirks.)
O Dorfftraßé und Vorwerk Dammhor ———————
Lage (nach Straße und Ortstheil) der Wohnung der Haushaltung,
| | Bezeichnung der Gebäude | Haus-
| Laufende Nummer der Zählbriefe.
| | !
und anderen Aufenthalte | ar l
[r
._|_Dorfstraße, Wohnhaus L Scisert S E Born S id
Wagener e
| | | | | |
Der Zählbezirk enthält :
Bode
Qnoere On
Qa
. Anstalten (für gemeinsamen Auf- e
. Bewohner (Ortsanwesende, Sale D
Familiennamen der Haushaltungs-Vorstände (bezw. Art- und Namensbezeichnung der Anstalten), für welche Zählbriefe ausgegeben wurden.
3, O
E Gasthof zum goldenen Roß _
U O
Ia T Ee Personen am Zählort
| 5 | f : | nicht wohnhaft, wohnhaft | wohnhaft, | aber vorüber- und | A nter | gehend e, gehend an- | auswärts anwesend | wesend abwesend
S M S w._ O wWw., O
7
Hauptsumme
j | \ | |
|
l
Diese Kontrolliste habe ich der gegebenen Anleitung gemäß ausgefüllt und am —-— Dezember 1880 abges\{lo}sen. Unterri des Zahlero! W, Mertens _
| a Diese Kontrolliste ist von uns geprüft und richtig befunden worden.
Waltersdorf, —— den 7.—— Dezember 1880.
__Die Ortsbehörde. _
Unterschrift der Ortsbehörde
oder der Zählkommission l
(Die Anlagen 6. und U, folgen morgen.)
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem kommissarischen Kreisthierarzte Dr. Heinen zu Gummersbach ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, die kommissarische Verwaltung der Kreisthierarzt-Stelle des Kreises Saarbrücken übertragen worden.
Abgereist: Der General-Auditeur der Armee, Wirkliche Geheime Ober - Justiz - Rath Oehlschläger nah Süd- deutschland.
DeranntmCcOUngen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878,
Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie uon
21. Dftober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der sozialdemokratishen Genossenschafts- Buchdrukerei „Freiheit“ zu London, 101, Great Titchfield Street, Oxford Street, W., gedruckte nicht periodishe Dx uck- 1: „Die Ursache der Krystallformen. Moni- stishe Beleuchtung der einheitlihen Grundursache der Natur- formen und Naturkräfte“ von Eugen Bulla nach §. 11 des gedachten Geseßes Seitens der unterzeihneten Landespolizei- behörde verboten worden ist. Berlin, den 5. Oktober 1880. Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Grnennungen, Beförderungen und Bersetßungen, Im aktiven Heere. Berlin, 23. September. v. Raven, Pr.
Hauptm. verliehen.
Lt. von der 4. Provinz. Inval. Comp. in Eisleben, zum Invaliden- hause in Berlin verseßt. Sixt v. Armin, Sec. Lt. a. D., vor- mals beim Füs. Regt. Nr. 39, die etatsmäß. Sec. Lts. Stelle bei der 4. Provinz. Inval. Comp. in Eisleben verliehen. — Baden - Baden, 28. September. von der Lippe, Pr. Lt. von der Haupt- Kadettenanstalt, à la suite des Kadetten-Corps gestellt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber- lin, 25, September. Meinhold, Pr. Lt. a. D, zuleßt von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 9, der Charakter als
Königlich Bayerishe Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verseuzungen. Im aktiven Heere. 27. September. Graf, Hauptm. z. D., unter Stellung à la suits des Inf. Leib-Regts. und Verleihung des Charakters als Major, als Plaßmajor der Festung Germersheim wiederangestellt. | L
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 27. September. Schmitt, Pr. Lk. z. D., Aufsichtsoffiz. am Kadettencorps, in glei- cher Eigenschaft zum Invalidenhaus verseßt. Graf v. Spreti, Rittm. z. D., als Aufsichtsoffiz. am Kadettencorps in Verwendung
nommen. M Abschied3bewilligungen. Imaktiven Heere. 27. Sep- tember. Burger, Hauptm. und Comp. Chef des 3. Inf. Regts, unter Verleih. des Charakters als Major, der erbetene Abschied mit Penf. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. Graf v. Spreti, Pr. Lt. a. D., unter Verleih. des Charakters als Rittm. zur Disp. gestellt. Frhr. Haller v. Haller stein, Sec. Lt. a. D,, auf Nachsucben in die Kategorie der ohne die Berechtigung zum Tragen der Unif. verabschied. Offiziere eingereiht.
X11. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps. September.
Srnennungen, Beförderungen und Versepungen. Sm alttven Heere v SMOoMberga. Oberst à la suite des Ulan. Regts. Nr. 18 und beauftragt mit der Führung der Kav. Brig. Nr. 23, zum Commandeur dieser Brig. ernannt. Baum- garten, Oberst-Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 103 und Eisenb. Linienkommifssar, der Charakter als Oberst verliehen. v. Reyher, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im Schüten-Füs.-Regt. Nr. 108, zum Obersten und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 102 befördert. v. Sichart, Major und etatêmäß. Stabsoffiz. im Schüßen- Füs.-Negt. Nr. 108, zum Bats. Commandeur bei diesem Regiment, Weber, überzähliger Major im Infanterie-Regiment Nr. 102, zum etatsmäßigen Stabsofffzier beim Schütßen-Füsilier- Regt. Nr. 108, ernannt, Leßterer mit der Erlaubniß bis auf Weiteres seine dermal. Unif. fortzutragen. Jahn, Hauptm. und Comp. Chef im Schüßen-Füs.-Regt. Nr. 108, unter Verseßung zum Inf. Regt. Nr. 102, zum überzähl. Major befördert. Schweiniß, charakteris. Pr. Lt. im Scüßen-Füs. Regt, Nr. 108, zum etatsmäß. Pr. Lt. ernannt. v. Ehrenthal, Pr. Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 28, in der aktiven Armee, und zwar als Pr. Lt. beim Inf. Regt. Nr. 103, wiederangestellt. Leue, Königl. preuß. Sec. Lt. a. D., als Sec. Lt. in der Königl. ächs. Armee, und zwar beim Gren. Regt. Nr. 100, angestellt. Zenker, Oberst-Lt. à la suits des Feld-Art. Negts. Nr. 28 und beauftragt mit Führung leßtgenannten Regts. zum Comm. desselben, Schnell, Major u. etatsmäß. Stabs- offiz. beim Feld-Art. Regt. Nr. 28, zum Abth. Comm. bei dies. Regt., Eras, Major und Intend. Nath, zum etatsmäß. Stabsoffiz. bei dems. Regt. ernannt. v. Gersdorff, Oberst-U. z. D. und Landw. Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Negts. Nr. 100, der Charak- ter als Oberst verliehen und als Landw. Bez. Commandeur zum 1, Bat. Landw. Regts. Nr. 106 verseßt. Unruh, Hauptm. z. D. und Adjut. beim 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 101, unter Verleihung des Charakters als Major, zum Landw. Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 100 ernannt.
Sm Beurlaubtenstande. Stelzner, Sec. Lt. der Landw. íöInf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, zum Pr. Lt. der Landw. nf. befördert. :
Abschiedsbewilligungen. Im aktivenHeere. Mane, Pr. Lk. im Gren. Regt. Nr. 100, mit Pens. der Abschied bewilligt. Jänichen, Major und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 18, Frhr. v. Kalit\ch, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 19, in Genehm. ihrer Abschiedsgesuche mit der geseßlihen Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der resp. Regts. Unif. mit den vorgeschrieb. Abzeichen, zur Disp. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. Dr. Grenser, Pr. Lt. der Ref. Des Gren. Negts, Nr. 100, Frhr, v, Milkau, Pr, Ll der Mes des Karab, eas, LUder, See. L dee Nes des Schüten-Füsilier-Regiments Nr. 108, Frhr. v. Wat dorff, Pr. Lt. der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 107, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, Fähndrich, Otto, Pr. Lts. der Landw. Inf., Körner, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, Berger, Dr, Mitta\ch, Pr. Lts. der Landw. Inf, Giese, Fritsche, Jan k, Sec. Lts. der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 108, Grund, Rudert, Sec. Lts. der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 100, Sander, Sec. Lt. der Landw. Kav. des 1, Bats. Landw. Regts Nr. 106, der Abschied bewilligt. :
Im Sanitäts-Corps. Dr. Pöôöschke, Assist. Arzt 2. Kl. des 1. Bats. Schlißen- Füs. Regts. Nr. 108, zum Hus. Regt. Nr. 18 versezt, Dr. Polenz, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, zur Res. des San. Corps verseßt und zum Afsist. Arzt 2. Kl. der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 103 ernannt. Dr. Fischer, Stabs- arzt der Res, Dr. Elb, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. des Res. Landw. Bats, Nr. 108, der Abschied bewilligt.
I. (Königlih Württembergisches) Armee-Corps.
Im Sanitäts-Corps. 20, September. Pr. Stoll, Ober-Stabearzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Gren. Regts. Nr. 119, mit den Funktionen des Div. Arztes bei der 26. Div. beauftragt. Dr, Leisinger, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Ulan, Regts. Nr. 19, zum Ober-Stabsarzt 1. Kl, Stegmeyer, Stabz3- und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 126, zum Ober- Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 125, Dr. Kapff, Assist. Arzt 1. Kl. im Ulan. Regt. Nr. 19, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2, Bats. Inf. Regts. Nr. 126 befördert. Dr. Schuler, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. Nr. 119, zum Ulan. Regt. Nr. 19 versetzt. /
Jun der Kaiserlichen Marine.
Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen 2c. Berlin, 23. September. Mac-Lean, Kapitän zur See, Kom- mandant S. M. S. „Prinz Adalbert“, zum Contre-Admiral beförd. Frhr. v. Seckendorff, Kapitän-Lieut. und Milit. Gouverneur Sr Königl. Hoheit des Prinzen Heinrih von Preußen, unt-r Ernennung zum militär. Begleiter Sr. Königl. Hoheit, zum Korv. Kapitän be- fördert und zugleih à la suito des Seeoffiz. Corps gestellt. — 25. September. v. Oerten, Lt. zur See, aus allen Milit. Dienstverhältnissen ausgeschieden.
Nichtamíliches. Dentsches Meich.
Preußen. Berlin, 6. Oktober. Das Enteignung- Srecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 8. Sep- tember 1880 dem Kreise Lubliniß im Regierungsbezirke Op- peln, welcher den Bau folgender Chausseen : a. von Ludwigsthal nah Woischnik; þ. von der Lubliniß-Ludwigsthaler Kreisstraße über Psaar nah Kaminiß ; c. von Koschentin bis zur Grenze des Dost-Gleiwiter Kreises in der Richtung auf Tworog; d. von Kochanowiy nah Pawonkau; e. von Schierokau nah Gosla- wiß; f. von der Lubliniß-Guttentager Provinzialchaussce in Lubliniß nah dem dortigen Kreisverwaltungsgebäude be- schlossen hat, für die zu diesen Chausseen erforderlihen Grund-
shücke; 2) unter dem 10. September 1880 der evangelishen KirhengemeindePinne im Kreise Samter, Regierungsbezirk Posen, für das der Frau Henriette Hannebohm, geborenen Paschke, gehörige, in der Gemarkung Pinne belegene und im Kataster
| Kartenblatt 7, Parzelle A./56 vorläufig verzeihnete Grund-
stück von 76 a 60 qm Größe, behufs Anlegung eines Kirch- hofs, 3) unter dem 20. September 1880 der Staatsbau- verwaltung für die Erwerbung derjenigen Grundstücke, welhe zur Verbreiterung des großen Friedrihsgrabens im Regierungsbezirke Königsberg nothwendig sind.
Dem Kreise Lublinig ist für die oben unter 1) bezeih- neten ChausseestreckÆen gleichzeitig auch das Recht zur Er- hebung des Chausseegeldes verliehen worden.
— Die Verrückung oder Wegnahme eines Grenz- steins oder eines anderen zur Bezeihnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmten Merkmals in der Absicht, einem Andern Nachtheil zuzufügen, ist nach §. 274, 2 Str. G. B. mit Gefängniß zu bestrafen. Fn Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IlI. Strafsenat, durh Erkenntniß vom 22. Mai d. J. ausgesprochen, daß als Grenzzeichen im Sinne dieser Bestimmung jeder zur Grenzbezeihnung dienende Gegenstand gilt, gleichviel aus welhem Material und ob pro- visorish oder definitiv angebracht.
M E G O E E P B E R O? A E its R E T T S P ME F T I T Es TE 7 C I ISE T T R
— Wird in einem Strafverfahren der Angeklagte frei- gesprochen, so müssen, nah §. 266, 4, der Deutschen Straf- prozeßordnung, die U rtheilsgründe ergeben, ob der Ange- klagte für nicht überführt, oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene That für niht strafbar er- achtet worden ist. Fn Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs8gericht, IIl. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 22. Mai d. J. ausgesprochen, daß bei Freisprehung das Ge- riht sich nicht auf den allgemeinen Ausspruch beschränken darf, der Angeklagte sei für niht überführt erachtet, fondern es müssen diejenigen auf die Beweisfrage bezüglihen Gründe angegeben werden, welche für die Freisprehung maßgebend waren.
— Der Diskont bei der Reichsbank beträgt von heute ab‘5 Prozent, der Lombard-Zinsfuß 6 Prozent.
— Der hiesige mexikanishe Geschäftsträger Alberto Garcia Granados ist nah Ablauf seines Urlaubes nah Berlin zurüclgekehrt und hat die Leitung der Geschäfte wieder übernommen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren DDr. Müller, Worms, Haemmerlein, Bohl, von Teutleben, Krause, Bensch, Schroeder, von Münchow, Hamburg, Marcuse und Asch in Berlin ; Dr. Bergerhof in Elberfeld, Dr. Claren in Opladen, Dr. Thielmann in Wesel.
Sachsen - Coburg - Gotha. Gotha, 5, Oktober. (Weim. Ztg.) Der neugewählte Landtag des Herzogthums ist heute hier zusammengetreten. Nach Prüfung der Wahl- akten wird derselbe sich am Mittwoch konstituiren.
Elsaß-Lothringen. Straßburg, 4. Oktober. (Els.- Lothr. Ztg.) Der Kaiserliche Staatssekretär, Staats-Minister Hofmann hat heute die Geschäfte seines Amtes übernommen, E er si die Beamten des Ministeriums hatte vorstellen assen.
Desterreich-Ungarn. Wien, 5, Oktober. (W. T. B.) Der Wiener Gemeinderath hat den Antrag des Klubs de Linken angenommen, in welchem die Einberufung eines Parteitages der Verfassungspartei nah Wien direkt befürwortet wird.
Pest, 4. Oktober. Wie der „Pest. L.“ berichtet, wird der Kaiser und König, der gegenwärtig in Steiermark weilt, am 12. d. M. in Gödöllö eintreffen, dort bis 17. verweilen, dann die Reise nah Schlesien antreten und erst am 21. hier- her zurüdckehren. Der feierlihe Empfang der am 19. zu- jsammentretenden Delegationen solle nach den bisherigen Dispositionen am 22. oder 23. Oktober stattfinden. — Dasselbe Blatt meldet weiter, daß die Verhandlungen zwischen den Regierungen bezüglih Feststellung des 1881er gemeinsa- men Budgets beendigt seien. Die den Delegationen zu unterbreitende Vorlage werde ein Mehr-Erforderniß von über sechs Millionen Gulden präliminiren. Weitere Minister- konferenzen in dieser Angelegenheit würden nicht stattfinden und würden sih demnach die ungarischen Minister niht nah Wien begeben. — Jn beiden Häusern des Reichstags würden zum Monat November die Ausschüsse über die ihnen zugewiesenen Geseßentwürfe verhandeln. Der Finanzaus\s{huß werde sih mit dem nächstjährigen Budget beschäftigen. Nach den Ferien werde im Abgeordnetenhause zuerst der Geseß- entwurf über den finanziellen Ausgleih mit Kroatien aufge- nommen, nahher werde das Budget für das Jahr 1881 auf die Tagesordnung geseßt werden. — Der Mittelschul - geseß-Entwurf ist in der jüngst verflossenen Session des ungarischen Reichstages in dem betreffenden Fachausschusse bereits durhberathen und in mehreren Punkten modifizirt. Diese Modifikationen wurden, dem „P. L.“ zufolge, im Schoße des Unterrichts-Ministeriuums durchberathen und nun wird der Unterrichts-Minister im Monat November den Entwurf dem Abgeordnetenhause wieder vorlegen, seinen Standpunkt den Modifikationen gegenüber kennzeihnen und dem Hause den Antrag stellen, daß der Geseßentwurf nächstens auf die Tagesordnung geseßt werde.
— Der serbische Kirchenkongreß wird in diesem Jahre nicht einberufen werden. Die Regierung will — wie die „Ungar. Post“ vernimmt — den Kongreß so lange nicht zusammentreten lassen, bis das im vergangenen Jahre aus- gearbeitete Kongreß-Elaborat nicht unterbreitet und die rück- ständigen namhaften Kongreßkosten durch die einzelnen Ge- meinden nicht ersetzt würden. Die Regierung werde dem- zufolge auf die urgirende Eingabe des Kongreß-Aus\{husses die Antwort in obigem Sinne ertheilen.
Velgien. Brügge, 5. Oktober. (W. T. B.) ' Die „Patrie“ veröffentliht eine Verordnung des Bürger- meisters von Brügge, durch welche der Ober-Polize i- kfommissär seines Amtes enthoben wird, weil er dem Spezialkommissarius, der von der Regierung mit der Aus- weisung der Brüder der christlihen Liebe aus dem von ihnen innegehabten Gebäude beauftragt worden war, polizeiliche Unterstüßung geleistet hatte.
GrsfFßbritannien und Jrland. London, 4. Okto- ber. (Allg. Corr.) Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh nebst Familie kehrten[ am 2, d. vom Festlande nah England zurü.
Der Vizekönig telegraphirt an das Fndishe Amt in London unterm 2. Oktober: Aus Kandahar wird ge- meldet, daß Ayub am 14. September durch Furrah passirte, dort die Wittwe des verstorbenen Emirs zurückließ und Sirdar Haschin Khan als Gouverneur einseßte. Fn Ayubs Beglei- tung befanden fich nur 200 Reiter, aber er erklärte seine Ab- sicht, sich nah Herat zur Regelung seiner Angelegenheiten begeben zu wollen, dann aber zurückzukehren, um Kandahar anzugreifen. Sahib Khan, der Oberchef von Zamindawar, der sich von dem jüngsten Aufstande fernhielt, hat seine Dienste angeboten und ist in Folge dessen nah Kandahar berufen worden. Couriere des Emirs an seine Mutter melden, daß in Kabuï Ruhe herrsche. Nachrichten aus Quetta h zufolge begiebt si Sir Robert Sandeman nah Sibi, um die Vorbereitungen für General Macgregors Vormarsch in den Distrikt Marri zu leiten. Den Kranken und Verwundeten geht es überall den Umständen nach gut.
Der „Standard“ erhält von seinem Spezialbericht- erstatter folgendes Telegramm: Kandahar, 3. Oktober. Deli Gwaja und die anderen verlassenen Dörfer in der Umrunde von Kandahar sind inspizirt worden, um zu sehen, ob fie ih als Winterquartiere für die Truppen eignen. Die in Mai- wand engagirt gewesenen Regimenter haben Befehl, nah «ndien abzugehen , das 66. Regiment nach England. Vor ihrem Abmarsch sollte auch eine gründlihe Untersuhung der die Schlacht begleitenden Umstände vorgenommen werden, da später, wenn die Mannschaften nach allen Richtungen zerstreut sind, die Schwierigkeiten einer ershöpfenden Prüfung der Niederlage bei Maiwand unüberwindlih sein dürften. Die von den weiblihen Anverwandten Abdulrahmans nachgesuchte Erlaubniß, sich nach Kabul begeben zu dürfen, ist vom Emir aus dem Grunde abgeshlagen worden, weil er Ayub Khan, den Bruder Schir Ali's, als Gouverneur nach Kandahar sende, Die Frauen haben dennoch dem Obersten St. John E Absicht kundgegeben, unverzüglich nah Kabul aufzu-
rechen.
— 5. Vfktober. (W. T. B.) Nach aus Capetown heute eingegangenen Nachrichten sind die zur Unterstüßung der von den Basutos umringten Engländer abgesendeten Truppen in Mohales Hoek angekommen und haben den Feind alsbald angegriffen und in die Flucht geshlagen. Der Verlust der englishen Truppen is nur wenig erheblich.
Frankreich. Paris, 4. Oktober. (Fr. Corr.) Der „Demps“ giebt einige Auskunft über die formellen Seiten der Ausführung des Dekrets vom 29. März gegen die nicht autorisirten Kongregationen. Die Auflösung wird durch ein Dekret des Staatsoberhaupts verfügt werden, und die Präfekten sind nur berufen, darauf zu achten, daß die Auf- lösung erfolgt; die Präfekten verhängen dieselbe niht. Der „Temps“ versichert, daß die Regierung mit aller Schonung verfahren wird.
Italien. Rom, 5. Oktober. (W. T. B.) Der Justiz- Minister hat in einem Erlaß den General-Prokuratoren zur Kenntniß gebracht, daß mehrere aus Frankreich aus- gewiesene Jesuiten ihre Ordenshäuser in Jtalien wieder- herzustellen suchten. Die Regierung könne dies nicht dulden ; die in einigen Provinzen des Reiches seit 1848 und in Tos- kana seit 1774 gegen die Jesuiten getroffenen Verfügungen seien noch rechtskräftig, Das Ministerium erwarte, daß diese Verfügungen gewissenhaft beobachtet würden.
Türkei. Konstantinopel, 5. Oktober. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird von hier gemeldet: Die Pforte hat in einer den Botschaftern der Mächte gestern zugestellten Note erklärt, daß sie, um dem fortgeseßten Drängen der Mächte nach- zugeben, entschlossen sei, über alle schwebenden Fragen zu verhandeln. Sie werde bemüht sein, die Albanesen zur Uebergabe Dulcignos unter den den Mächten bereits von ihr mitgetheilten Bedingungen zu bestimmen; zur Grenzregulirung mit Griechenland schlage sie cine Linie vor, die nördlih von Volo beginne, südlih von Larissa, Metowo und Janina laufe und an der Mündung des Artaflusses endige. Was die zugesiherten Reformen anbe- treffe, so würden dieselben in Kleinasien innerhalb dreier Monate eingeführt werden. Die Reformen in der Euro0o- päischen Türkei könnten nur insoweit verwirkliht werden, als es sich mit der Fntegrität des Reiches vertrage. Die aus- ländischen Besißer türkisher Schuldobligationen würden auf- gefordert werden, Delegirte nach Konstantinopel zu senden, um bezügliche Vereinbarungen zu treffen, gewisse Einnahmen des Reichs würden zur Bezahlung der Zinsen den türkischen Gläubigern überwiesen werden. Die Pforte dringe unter der Bedingung dieser Reformen darauf, daß die Flottendemonstra- tion von den Mächten aufgegeben werde.
— Der „Polit. Corr.“ wird unterm 5. d. aus Gravosa gemeldet: Heute verließen die deutshe Korvette „Victoria“, die italienishen Panzerschisfe „Palestro“ und „Roma“, sowie der dazu gehörige Aviso „Rovigo“ mit dem Contre-Admiral Fincati, und der englishe Aviso „Coquette“ Gravosa, nah Deodo abdampfend. Der österreichishe Hafenkapitän von Gravosa hat sich behufs Errichtung eines Hafenamtes nah Teodo begeben. — Auh „W. T. B.“ meldet aus Ragusa vom 5. d. M., daß die drei italienischen Panzerschiffe und die deutsche Korvette „Victoria“ an diesem Tage von Gravosa nah Teodo abgegangen seien. L
(Die Bucht von Teodo, wohin das vereinigte Ge- \{hwader abgesegelt ist, gehört zu der Bocche die Cattaro, bei deren östlichster größerer Ausweitung sie gelegen ist. Teodo selbst ist ein unbedeutendes Dertchen, am westlihen Rande einer von Felsbergen bedeckter Landzunge, welche den eigent- lihen Golf von Cattaro von der Bucht von Teodo scheidet.)
— 6. Oktober. (W. T. B.) Ueber die vorgestern den Botschaftern von der Pforte zugestellte Note liegt hier fol- gende Version vor. Die Note behandelt alle shwebenden Fragen und zwar zuerst die montenegrinishe Frage. Die Note wiederholt dieselben Schlußfolgerungen und Ermägungen, wie in den früheren Noten. An zweiter Stelle wird die
riehische Frage behandelt. Die Pforte {hlägt unter Bei- ügung einer Karte eine neue Grenzlinie vor, nah welcher Megtowo, Janina, Larissa und Tschamurli bei der Türkei ver- bleiben sollen. Die Pforte verpflichtet sich, diese Grenzlinie in einer Frist von hundert Tagen auszuführen, wenn obige Be- stimmungen angenommen werden. Folgt drittens die arme- nische Frage. Die Pforte verpflichtet sih, innerhalb vier Monaten die gesammten Reformen auszuführen, welche geeignet sind, die cristlihe Bevölkerung dem Artikel 61 des Berliner Vertrages gemäß zufrieden zu stellen. Alles Vorstehende wird an die Bedingung der Aufgabe der Flottendemonstration ge- knüpft. An vierter Stelle behandelt die Note in gleicher