1880 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburg, 5. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf Roggen loco fest, auf Termine ruhig.

Weizen pr. Oktober 198 Br., 197 Gd., 204 Gd. Roggen pr, Oktober 189 Br.,

563, pr. Mai 584, ber-Dezewmber 483 Br., 474 Br. Kaffee matt, ber-Dezember 10,99 Gd. Wetter; Regnerisch. Pest, 5, Oktober. (W. T. B.) Produktenmarkt.

Hafer pr. Herbst 6,28 Gd., 6,32 Br. 6,40 Br. Wetter: Schön. Amsterdam, 5, Oktober. (W. T. B.) Bancazinn 511. Amsterdam, 5. Oktober. (W. T. B) Getreidemarkt, (Schlussbericht.)

Amtwerpen, 5. Oktober. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) BRaffinirtes, Type weiss, pr. Noyember-Dezember 284 bez. u, Br., pr,

loco 28 bez. u. Br.,

Januar-März 26 bez., 264 Br. Fest, Antwerpen, 5. Oktober, (W. T. B.) Getreidemarkt, (Schlussbericht.)

sest, Hafer steigend, Gerste gefragt,

pr. April-Mai 206 Br, 188 Gd., pr, April-Mai 181 Br.,, 179 Gd, Hafer rubig, Gerste ruhig. Rüböl matt, loco Spiritus ruhig, pr. Oktober 50 Br., pr. Novem- r. Dezember-Januar 484 Br., pr. April-Mai msatz 2000 S. Petroleum rubig, Standard white loco 11,20 Br., 10,90 Gd,, pr. Oktober 10,90 Gd,, pr. Novem-

Weizen loco ruhiger, Termine matter, pr. Herbst 11,70 Gd., 11,75 Br., pr. Frübjabr 11,90 GA., 11,95 Br, Mais pr. Mai-Juni 6,35 Gd,,

Weizen per November 285, Per Mörz 292, Roggen pr. Oktober 244, pr. März 224.

Weizen

Termine ruhig, An der Küste angeboten Schwül, Havannazucker Nr. 12, 23, Liverpoot, 5. Oktober.

Baumwolle,

Liverpool, 5. Oktober,

Getreidemarkt. Weizen Wetter: Regenschauer.

Glasgow, 5. Oktober,

Roheisen. 8h, 4 d.

Getreidemarkt. 1 sh. theurer.

12r Water Armitage 72, Micholls 9, 30r Water Gidlow

Rowland 108%, Printers 16/16 4/59 8}pfd. 941. ari, 5, Oktober.

still, Roggen

London, 5. Oktober. (W. T, B.)

(Schlnssbericht.) für Speknlation und Export 1000 B. Stetig. Middl, amerikanische Dezember-Januar-Lieferung 6#, Februar-März-Lieferung 67/16 d,

(W. T. B.)

Mixed numbres

Hull, 5, Oktober. (W. T. Englischer Weizen 1—2, fremder 1 bis

Flamnchester, 5. Oktober. 12r Water Taylor 81, 20r Water

Mule Mayoll 103, 40r Medio Wilkinson 1114, 36r Warpcops Qualitát 40r Double Weston 11, Ruhig. (L, B)

Weisser Zuoker rubig, Nr. 3 pr. 100 60,75, pr. November 69,75, pr. Oktober-Januar 60,75.

Paris, 5, Oktober. (W. T. B,)

Produktenmarkt. Weizen rubig, pr. Oktober 27,60, pr.

Novamber 27, April 26,90. pr. November-

10 Weizenladungen, Wetter; Flau. (N. T. BJ

Umsatz 8000 B., davon | vember 62,50,

(W. T. B.) Produkt

1—2, Mais } d, theurer, Mehl fest. (9 Bud) looo 1

warrants 49 sb, 3 d, bis 49 New-Orleans 11 B.) 113 Gd., rohes

143. Schmalz u, Brothers 82,

Rio de

(W. T. B)

97, 30r Water Clayton 101, 40r 60r Doubls Weston 138, | Kafsfeemarktes : 70 000, do.

do, nach dem 225 000 Sack.

Kilogr. pr. Oktober

Roggen loco 13,00. FEafer loco 5,30.

Mehl 4 D, 25 C. Rother Winterweizen 1 D, 10 C. mixred) 53 C, Zucker (Fair refining BMuscovados) 71.

Wechselcours auf London 233,

25, pr, November-Februar 27,00, pr. Jannar- Mehl fest, pr. Oktober 58,75, pr. November 97,75, Februar 57,00, pr. Januar-April 56,75, Rüböl rubig,

pr. Oktober 74,75, pr. November 75,75, pr. Dezeraber 76,25, pr. 1 Januar-April 77,25.

Spiritus fest, pr. Oktober 63,75, E No pr. Dezember 62,25, pr Januar-April 60,00.

St. Petersburg, 5. Oktober. (W. T, B)

enmarkt, Talg loco 55,00, Weizen logo 16,50,

Har! loco 31,50, Leinsaat 7,25, Wetter: Kalt.

New-York, 5. Oktober, (W, T. B) Waaren bericht,

Baumwolle in New-York 11%, do, in F, Petroleum in New-York 117 Gd., do, in Philade!phig Petroleum 63, do, Pips line Certiñicate D, 94 C. Mais (eld affee (Rio- de, Fairbanks 83, do, L Gotreidefracht 55.

C: T-B) l do. auf Paris 405, Tendenz desg Rubig. Preis für good first 4900 à 5050. Durch-

(Marke Wülcox} 83, Apeck (short olearj 9 C,

Janeiro, 4. Oktober,

schnittliche Tageszufuhr 16 750 Sack, Ausfuhr nach Nordamerika nach dem Kanal

und Nord - Europa 24 000 Sack, Mittelmeer 3000, Vorrath von Kaffee in Rios

Theater.

Königliche Schauspiele, Donnerstag: Opernhaus. 178. Vorstellung. Auf Begehren : Joseph in Egypten. Musikalishes Drama in 3 Abtheilungen von Alexander Duval. Musik von Méhul. (Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Niemann, Hr. Oberhauser.) Anfang 7 Ühr.

Schauspielhaus. 196. Vorstellung, Auf der Brautfahrt. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. In Scene geseßt vom Direktor Deeß. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 179, Vorstellung. Neu einstudirt: Johann von Paris. Oper in 2 Ab- theilungen nach dem Französischen des St. Just. Musik von Boieldieu. Tanz von Paul Taglioni. In Scene geseßt vom Direktor von Strant. Besegzung: Clara, Prinzessin von Navarra, Frl.

Lehmann. Der Ober-Seneschall, Hr. Bey. Jo-

bann von Paris, Hr. Ernst, Olivier, Frl.

Tagliana. Pedrigo, Gastwirth, Hr. Salomon.

Lorezza, dessen Tochter, Frl. Barraud. Ein Auf-

wärter im Gasthofe, Hr. Witt.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 197. Vorstellung. Ein deut- scher Standesherr. Schaupiel in 4 Aktien von Karl von Moy. Zum S{luß: Warum haben Sie das nicht gleih gesagt? Schwank in 1 Akt

von Paul Perron. Anfang 7 Uhr.

Walluer-Theater, Donnerstag: 3. 27. M.:

Krieg im Frieden. Lustspiel in 5 Akten von G. von Moser und Franz von Schönthan.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Habn.

Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Fräul. Clara Qualiy, des ersten Solotänzers Sigr. Aldo Spadalino, vom Theater della Scala in Mailand, Zum 5. Male: Der wilde Baron. Großes Ausstatitungsftück mit Ballets in 12 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehnhardt. Ballets von Therese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober-Garderobier Happel. Maschi- uerien vom Maschinenmeister H. Geisler. Elektrisches Licht vom Inspektor Krämer. Sämmtliche Dekora- tionen aus dem Atelier von F. Lüttkemeyer in Co- burg. In Scene geseßt von Emil Hahn. Erster Akt. Erstes Bild: Am Meeres\trand. Zweites Bild: Heidelberg. Drittes Bild: Ein Traum. Viertes Bild: Waldmeisters Brautfahrt. (Großes Ballet.) Fünftes Bild: Johannisnat am Rhein. Zweiter Akt. Sechstes Bild: Berchtesgaden. Siebentes Bild: Im Howhgebirge. Achtes Bild: Die Lawine. Dritter Akt. Neuntes Bild: In treuer Pflege. Zehntes Bild: Die Adelsberger Grotte. Elftes Bild: Die Schäße der Erde. (Großes Ballet.) Zwölftes Bild: Apotheose.

Residenz-Theater, Donnerstag und Freitag wegen Vorbereitung zu Daniel Rochat ges{lossen.

Sonnabend: Zum 1. Male: Daniel Nocthat. Shauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou.

Krolls Theater, Donnerstag: Die Narren- frile: Posse in 3 Akten von Barrière. Anfang Le

Sonntag: Erstes Auftreten der Kaiserl. Ruff. Hof-Künstlerin Frl. Eleonora Orlowa.

National- Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Ludwig Barnay: Uriel Acosta.

Germania-Winter-Theater, (Am Wein-

berg8weg.) Donnerstag: Drei Tage aus dem N ees Spielers, Lebensbild in 3 Akten von . Angely.

Kreitag: Drei Tage aus dem Leben cines Spielers, Lebensbild in 3 Akten von L. Angely.

Belle - Alliance - Theater, Donnerstag:

Gastspiel des Herrn Theodor Lebrun , Direktors des Wallner-Theaters, und seiner Mitglieder, Frau Carlsen, Le Wallberg, Frl. Böhm, Frl. Wenck und der Herren Gallewski, Wilken und Neuber. Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von Ad. L’'Arronge. Kasseneröffn. 6 Uhr, Anfang der Vorst. 7 Uhr. Gewöhnliche Preise: Erstes Parquet 1 K 50 S u. j. w.

Freitag und folgende Tage: Doktor Klaus.

Sonntag: Zweite Nacmittags-Vorstellung. Auf allg. Verl.: Zum 197. Male: Der RNattenfüänger von Hameln. Anfang 4 Uhr. Ende 6 Uhr. Halbe Preise: Erstes Parquet 1 X u. \, W,

Concert-IHaus, Concert des Kgl. D4 Hof-Musikdirektors Herrn Bilse,

Wochen-Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 1

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

5, September 1880.

Kasse.

Gegen : Ge en Gegen e 9g e Vor- esel. Nor-

woche.

Lombard- forderun-

gen. Bor-

woche.

die Noten- die Umlauf.

| Gegen E Gegen | Verbind-| Gegen fällige die [lichkeiten] die Verbind-| Vor- [auf Kün-| Vor-

lihkeiten.| woche. | digung. | woe.

Vor- woche.

M, Dic d altpreußishen Banken Die 3 sähsishen Banken . . Die 4 norddeutschen Banken . Krane E Die Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutschen Banken .

23 234 5 474 3414

35 664

20 123

984 685 5 362

49 776|— 10 865 75804 110 5428+ 129 7 982 9038+ 675] 7 166 20. 2662 95] 44

19/701 _ O17 6535 C90 2 909 2569 10 419

324 053 28 424 53 033 51 876 14 435 34 896 91 7570

681

10 898/— 40 147|— 8 062 + 1881 12 063/—

160 278|— 20 896 4101+ 137 2013. 244 6012/— 368 3 10

217|— 1204 818! 9216

444|— 11 823 l f

666|— 12 650 414

287 126

7918 10 709+ 19 352/— 389

2 268 793

68614 l

561 890|— 3 058

Summa

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Wrede mit Hrn. Dr. med, Otto Cremer (Mergentheim—Stattkyll in Rheinpr.). Frl. Helene Jürst mit Hrn. Lieutenant und Adjutanten Dreßler (Berlin).

Verehelicht: Hr. Lieutenant Heinrich Abegg mit Frl. Emmy Coupette (Trier). Hr. Lieutenant v. Grolman mit Frl. Cathinka Alfeld (Mainz). Hr. Apotheker Benedict Eichen mit Frl. Josepha Bungs (Gräfrath—Burg Lüssem). Hr. Major Küster mit Frl. Eveline v. Leipziger (Spandau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Nocehreke (Staßfurt). Eine Tochter: Hrn. Haupt- mann und Compagnie-Chef Hellmih (Dauzig). Hrn. Lieutenant v. Neumann (Neuhof). Hrn. Hauptmann Blanck (Berlin).

Gestorben: Hr. Ministerial-Rath a. d. Karl Burger (Karlsruhe). Hr. Kammerherr a. D. Otto Leopold v. Krieger (Prag). Werw. Fr. Hauptmann Marie Emmich, geb. Westphal (Bad Soden). Hr. Pastor emer, Julius Geisler (Hohenliebenthal). Hr. Regierungs-Rath Carl Serdinand Fischer (Frankfurt a. O.).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[24383] Bekauntmachung.

Der Rechtsanwalt Hering hierselb#| als Pfleger : 1) der Descendenz der verstorbenen Frau Falken- heim, Mathilde, geborenen Cohn, nämli: a, Adeline Alice, geboren am 8. April 1865, b. Hugo, geboren am 6. Juni 1866, c. Alfred, geboren am 15. Februar 1868, d, Margarethe, geboren am 7. Februar 1871, Geschwister Falkenheim, 2) der Descendenz der verehelichten Kaufmann Wolfsohn, Jenny, geborenen Cohn,

3) der Descendenz der Frau Sophie Wulf, ges

borenen Cohn,

4) der Descendenz der Frau Sara Francisca

Gottschalk, geborenen Cohn, 5) der Descendenz der verehelihten Lipmann Wulf, Bertha, geborenen Cohn, hat das Aufgebot der Nacblaßgläubiger und Ver- mächtnißnehmer des zu Berlin, Maragarethenstraße Nr. 7 wohnhaft gewesenen, am 28, September 1879 verstorbenen Kaufmanns Moses Abraham Cohn, genannt Mori Cohn, beantragt.

Sämmtlibe Nachlaßgläubiger und Vermächtniß- nehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefor- dert, spätestens in dem auf den

#3. November 1880, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsftelle, Jüdenstraße Nr. 58, Portal U: Saal Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Beneficialerben nur noch in soweit geltend machen können, als der Naclaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht ers{chöpft wird.

Das Nachlaßverzeihniß kann in der Gerichts- \{reiberei, Rathhaus straße Nr. 4, 2 Treppen, Zim- mer Nr. 6, von 11 bis 1 Uhr, eingesehen werden.

Berlin, den 24. September 1880.

Königliches Amtsgericht I, Abtheilung 61.

[24474] Oeffentliche Bekanntmachung.

bringe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß durch Beschluß der Strafkammer Gr. Landgerichts der Provinz Oberhessen vom 16. September d. F, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Großh. Bürgermeisters Deuchert von Nie- dermoos mit Beschlag belegt worden ift. Gießen, den 4, Oktober 1880.

Der Staätsanwalt am Großherzoglichen Laudgericht der Provinz Oberhessen. Schober.

[24464] Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgericte

677 956|— 43 3409| 558 474/— LO 5171

84 082|— 9 753] 862

Deutsche Reib vom 1. Juli 1878 als Nechts- antvalt zugelassen: Herr Dr. Fedor Julius Höcner, mit dem Wohnsitze in Dresden. Dresden, am 2. Oktober 1880. Königliches Landgericht. Wehinger.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Auktion.

Am Dienstag, den 19. Oktober, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Grundstück des Ingenieur- Dienst-Gebäudes, Kurfürsten-Straße 63/69, ca. 34 Centner altes Zeitungspapier, 10 Centner altes Guß- und Schmiedeeisen, alte Ofenthüren, Bretter und Kreuzhölzer 2c. meistbietend gegen baare Zah- lung verkauft werden.

Berlin, den 5. Oktober 1880.

Königliche Depot- und Kassen-Verwaltung

des Fngenieur-Comités.

[24432] 4500 qm 3,5 em (5/4*) starke fkieferne Bretter, 1600 qm 5 ecm (2*) ftarfe kieferne Bohlen, beides Hölzer zweiter Qualität, aber durchaus trocken werden sofort gekauft.

Bedingungen liegen in unserm Bureau aus; Offerten bis zum 15. d, M. einzusenden; au auf Theillieferungen.

Königliche Direktion der Artillerie - Werkstatt Dauzig.

Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auktions- Anzeige.

Am Dienstag, den 19. Oktober cr., Vormit- tags von 9 Uhr ab, sollen auf dem Stettiner Bahnhofe zu Berlin gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden öffentlih verkauft werden: alte Bahnschienen und Schienenenden, unbraubbare Hartguß-Herzstücke, Weichenböe, Scienenstühle, altes Schmelz- und Gußeisen und diverse andere alte Materialien und Utensilien. Die Verkaufs- bedingungen nebst \pczieller Uebersicht der zum Ver- kauf Tommenden Gegenstände sind im Termine und vorher auf portofreie Anfragen von der Registratur unseres Centralbureaus hierselbst zu erfahren. Ein Exemplar derselben liegt in der Redaktion des Deutschen Submissions-Anzeigers, im Bureau des Berliner Baumarktes und in der Börsen-Registratur in Berlin zur unentgeltlihen Einsichtnahme aus.

Stettin, den 29. September 1880,

Königliche Direktion.

[24438] Bekanntmachung. Das 6. Thüringische Infanterie-Regiment Nr. 95

326|— 37 772] 178 035|— 22 (29| 41 027 852 500 A, c. von 1879 Litt, C. Nr. 11 054 1000 angeblich verbrannt sind.

Es werden Diejenigen, welche \ich im Besiße dieser Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, solbes der unterzeicneten Kontrolle der Staats papiere oder dem 2c. Lauß anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtlihe Aufgebotsverfahren Behufs Kraft- loserflärung der Urkunden beantragt werden wird.

Berlin, den 4. Oktober 1880.

Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere,

über

[24469] Bekanutmachung.

Von heute ab beträgt bei der Reichsbank der Diskont 5 Prozent, der Lombard- Zinsfuß 6 Prozent.

Berlin, den 6. Oktober 1880.

Reichsbauk-Direkiorium.

[24378] Bekauntmachunug.

„Die Ausreichung der Zinscoupons Ler. K. über die Zinsen vom 1. Januar 1881 bis ult. De- zember 1885 zu den Swlesischen Pfandbriefen Litt. B. wird in der Zeit vom

19. November bis incl. den 10. Dezember d. Je an den Wochentagen Vormittags in unserer Ka e, Albrechts\traße 32, im Regierungsgebäude hierselbft dergestalt stattfinden, daß von 9 bis 11 Uhr die Annahme der Pfandbriefe gegen Quittung unserer Kasse und nach einigen Tagen von 11 bis 1 Uhr deren Rückgabe erfolgt.

Bei Vorlegung der Pfandbriefe behufs Abstem- pelung der Coupons ift ein Verzeichniß der Bfand- briefe, wozu Formulare in unserer Kasse unentgeldlih verabfolgt werden, abzugeben. Die Wiederausgabe der Pfandbriefe mit den Coupons erfolgt nur gegen Rückgabe der von unserer Kasse über die Pfand- briefe B. ertheilten Quittung ohne Prüfung der Legitimation des Empfängers.

Auf einen Shriftwecbsel mit Privatpersonen

behufs Uebersendung der Coupons können wir uns nit einlassen, vielmehr muß die Präsentation und der Nückempfang der Pfandbriefe persönlich resp. dur einen Beauftragten erfolgen. Die Ausgabe der Coupons zu den in der oben genannten Zeit nit eingereihten Pfandbriefen kann erst in einigen Monaten stattfinden, worüber be- sondere Bekanntmachung erfolgen wird.

Breslau, den 1. Oktober 1880,

Königliches Credit-Justitut für Schlesien.

Delrichs.

24431] E eoklonb. Hypoth.- n. Weohselbank, Sohwerln. Status ultimo September 1880. Activa,

bedarf: 300 Helme,

300 Paar Scuppenketten, 25 Tornister mit Nadel, deren Lieferung im Wege der Submission vergeben werden foll. Versiegelte Offerten, unter Beifügung der Proben, find bis zum 15, Oktober cr. an die unterzetch- nete Kommisfion einzureichen.

Lieferungsfrist: 4 Wochen nah Ertheilung des Zuschlags. Gotha, den 5. Oktober 1880. Die Bekleidung3-Kommission des 6. Thüringi- schen Jufanterie-Regiments Nr, 95,

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[484] Vekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281) und des 8. 6 der Verordnung vom 16. Juni 1819 (G. S. S. 157) wird hierdurch be- kannt gemacht, daß dem Herrn Wilhelm Laußz zu Biebrich die Schuldverschreibungen der deutschen Reichsanleihen und zwar: a. von 1877 Litt. A. Nr. 1212 1213 1216 über je 5000 A, Litt, B. Nr. 3524 über 2000 4, Läitt, C, Nr. 3026 über 1000 é, h, von 1878 Litt. C. Nr. 3678 bis 3693

ist in Gemäßheit der NRechtéanwaltso1dnung für das

266,509, 42 801,384, 03 2,287,654. 78 1,487,160. 84

Kasse und Bankguthaben . i Wechselbestand . è Nen .. , WICIVeilduUngan . Hypotheken 4 16,061,628, —. Darauf noch ¿n ablen, 903/290 72,

15,158,337. 2,384,775, 1,789,143,

2,170,807. 73,603. M 260,419,317.

FPassalva. 9,000,000. 12,261,850.

3,909,054. 569,341. !

226,363, 29,313,

Lombarddarlehtè.. . . . Immobilien und Utensilien. Contocorrent und sonstige D Diverse Aktiva (Unkosten 2c.)

A Tentapul Cirkulirende Pfandbriefe Depositen- und Sparkassen-

L E Contocorrent und sonstige Grete A Dalonds

DLETCTETO N ¿ Diverse Passiva (vereinnahmte Zinsen, Provision 2c.)

46 688,846, 87 Ab: Pfandbrief- zinsen . p 200,809, 60 423,454.

M 26,419,377.

9132 über je 1000 A, Läitt. D. Nr. 18 943 über

Die Dircktiou.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 4 &9 S für das Vierteljahr.

I |

I I || | j l

|

n H

| Il U)

M | | | M

M 23G

Raa A

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Kommerzien-Rath Moriß Simon zu Königsberg i. Pr. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, /0- wie den Direktoren der Aktien-Gesellschaft für Boden- und Kommunal-Kredit, Jean North und Blum zu Straß- burg i. E., den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu

verleihen.

Deutsches Reich.

Die im Jahre 1860 in Stockton (Staat Maine, V. St. v. A.) O bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vark „Black Diamond von 601,08 britischen Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das auss{ließliche Eigenthum des im Kö- nigreih Preußen staatsangehörigen Paul Bohm zu Yokohama das Necht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Danzig zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 20. JULE 1 F, vom Kaiserlichen Konsulat zu Yokohama ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haden Allergnädigst geruht: dem Sabrikbesißer Heinrich Lueg zu Düsseldorf den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pastor primarius Hermann Mittelhausen in Treptow a. Rega zum Superintendenten der Synode Treptow a. Rega, Regierungsbezirk Stettin, zu ernennen.

Ministerium des Jnnern.

C1) in 1 Q Cirkfularversügung des Ministers des Fnnern vom 30. August 1880,

die Volkszählung betreffend. (S. Nr. 234 und 235 des Reichs- und Staats-Anzeigers.) Anbagen

STlung am 1 Dezember 1880 &Fnstruktion für die Behörden.

Allgemeine Bestimmung. A

Am 1. Dezember 1880 findet im preußischen Staate unter Lei - tung des Königlichen statistishen Bureaus eine_ Volkszählu ng statt. Diese Zählung ist den nachfolgenden Bestimmungen gemäß auszuführen. 5 ;

Besondere Bestimmungen. I, Wer und was ist zu zählen? :

1) Die Volkszählung bezweckt, die Zahl und einige (arakteri- stishe Eigenschaften der ortsanwesenden Bevölkerung zu ermitteln und hierbei die Een zur Feststellung der Woh n-

O rung mit zu erheben.

Die Dtga nwesende Bevölkerung besteht aus der Gesammtzahl der zur Zählungszeit innerhalb jeder einzelnen Stadt- oder Landgemeinde und jedes selbständigen Gutsbezirks des Staates anwesenden Personen. Als ortéanwesend werden diejenigen Per- sonen betrachtet, welhe in der Naht vom 30. November zum 1. De- zember 1880 sih in den betreffenden Gemeinde- und Gutsbezirken aufhalten.

a, welche sih auf Schiffen oder Fahrzeugen auf- halten, die im Gebiete des preußishen Staats verweilen, werden dessen orts8anwesender Bevölkerung zugerecnéet.

Während der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1880 auf Reisen oder sonstwie unterwegs befindliche Personen, ein- \chließlich der auf Schiffen oder Fahrzeugen sich aufhaltenden, werden da als anwesend gezählt, wo sie am Vormittage des 1. Dezember N Wohnbevölkerung besteht aus den ortéanwesenden Personen zuzüglich der vorübergehend Abwesenden und abzüglich der vorübergehend Anwesenden. Als vorübergehend abwesend anzuschen sind die Personen, die zur Zählungszeit aus vorübergehendem Anlaß, ohne Aufgabe ihrer Wohnung oder Sclafstelle, aus der Haukthal- tung, der sie angehören, auswärts abwesend find. An ihrem Aufenthaltsorte sind dieselben vorübergehend anwesend. Lis

4) Von jeder ortsanwesenden Person ist, soweit als zutreffen , zu ermitteln und zu verzeichnen: a. der Familien- und Vorname ; b, das Geschlecht; e. das Alter; d, der Geburtsort; e, der N de ort; g. die Staatsangehörigfkeit; h. das ea n Fr &Familienstand; *. die Stellung zum Pansbaltungevortan, B etwaige die Bildungs- und Erwerbsfähigkeit HNS igende Körper: und Geistesmängel; m. der Erwerbs- oder Berufszweig 3 n. und o. die soziale Stellung im Beruf oder Gewerbe; p, das

ilità ältniß, / 4 A Nthere über die verlangten Nachweise enthält die Zählkarte A.

II. Wie ist zu zählen? A. Mitwirkung der zu Zählenden. wee

1 berster Grundsaß gilt, die Mitwirkung der Bevölkerung bei wi Biblueg in Aripeus zu nehmen und die Haushaltungs- Vorstände zu verpflichten, daß sie die über die Personen ihrer Haus- baltung verlangten schriftlihen Nachweise auf den hierzu bestimmten

Insertionspreis für den Raum einer Drucckzeile 30 Di h ( 04 u

Berlin, Donnerstag.

den 7. Oktober,

2 ur Erhebung der Nahweise über die einzelnen Personen due v Zählfarten A. und zur Kontrole diefer Nachweise die Haus- tungs-Verzeichnisse B. : M 3) Die Gesammtheit der für cine Haushaltung erforderlichen Zählkarten A., das Haushaltungsverzeichniß B. und die Anleitung C. zur Ausfüllung dieser Karten bilden zusammen einen Zählbrief D, Auf einer der Außenseitea desselben befindet sich die Adresse des Haushaltungsvorstandes, an welchen er gerichtet ist, auf den übrigen Seiten die Anleitung C. und ausgefüllte Muster von A. und des ichnifffses B. L ; ;

O jede Haushaltung is ein solcher Zählbrief bestimmt. Anstalten für gemeinsamen Wohnaufenthalt (wie z. B. Grziehuagê-, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalt-n, Alterversorgungs - Anstalten, Gefängnisse, Strafanstalten, Kasernen, Gasthöfe u. f. w.) werden den Haushaltungen gleich geachtet. Ihre Vorstände erhalten Zäh!briefe fowohl für die Anstalt, als au für ihre eigene Haushaltung. Ein- zelne, eine eigene Hauswirthschaft führende Personen sind gleich- falls als Haushaltungsvorstände anzusehen und bei der Zählung wie

solche zu behandeln. / B. Obliegenheiten der Ortsbehörden.

Die Ausführung der Zählung ist Sache der Orts- (Kom- munal-) Behörden. In den Städten, in welchen die Polizeiverwal- tung Königlichen Behörden übertragen ift, liegt die Ausführung der- selben dem Magistrat und der Polizeibehörde gemeinschaftlich ob, In den Landgemeinden und Gutsbezirken haben die Polizeibehörden nach Anleitung der Kreisbehörden bei der Zählung Beihülfe zu leisten.

a, Bildung von Zählkommissionen. 2

1) Zur unmittelbaren Leitung der Zählung wird in jeder Ge- meinde, soweit Dies e O "id entbehrlih erscheinen lassen, eine Zählkommission gebildet,

N 2) Di ber Sitcmtmensatis der Zählkommissionen kommt es hauptsäclih darauf an, sole Personen für dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Zählung zu beurtheilen im Stande sind und. Interesse an deren zweckentsprechcad?r: Nusführung nehmen, und die außerdem das Värtrauen der Gemeinde: Angehörigen und hirlänge- lihe Kenntniß der örtlihen Verhältnisse besigen. Die Theilnahme an der Zählkommission ift ein Ghrenamt. : j

3) Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 15. No-

er erfolgt sein. Ï j /

s 0 Ánigate der Zählkommissionen, beziehungêweife, wo Zählkommissionen nicht eingeseßt find, der Ortsbehörden *) besteht hauptsäcblih in Folgendem: E i

a, Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke;

b. Annahme und Anweisung der Zähler; j j

c, Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung der Angaben in en ausgefüllten Zählpapieren ; R E M 4, N Richtigstellung der Zähler-Kontrolliste F.

b. Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke. : 1) Die Zählung muß in genau abgegrenzten Bezirken (Zähl-

irken) erfolgen. A 1 e ait si, die Zählbezirke in der Art zu begrenzen, daß dieselben in der Regel nicht mehr als 40 Haushaltungen um- fassen und si an die in den Gemeinden bereits bestehenden Ein- theilungen thunli{st -anshließen. Liegt ein Theil der Gemeinde in einem anderen Amtsbezirke als der Haupttheil oder außerhalb der Zollgrenze, so muß derselbe unter allen Umständen als besonderer Zählbezirk behandelt und diese e Eigenthümlichkeit auf der Kon-

¡liste ausdrüctlih angegeben werden. M Dabei darf A bewolgtes oder unbewohates Haus und Ge- höft übergangen werden. Jin Zweifel, welher Gemeinde die auf Flüssen 2c. ankernden ee u zugerechnet werden sollen, entscheidet ie Kreis- oder Amtsbehörde, E s De Unifang des jedem Zähler überwiesenen Zählbezirks ift auf dessen Kontrolliste so genau zu bezeichnen, daß über die Zugehörigkeit der einzelnen, zu seinem Bezirke gehörigen Häuser und Gehöfte ein Zweifel nicht entstehen kann, und Doppelzählungen wie Auslassungen

»\olut vermieden werden. E L i M Sie aélegene Wohnpläße und größere Anstalten (Heil- anstalten, Strafanstalten, Kasernen 2c.) bilden zweckmäßig selbständige D ene Eintheilung der Zählbezirke, welche Kasernen, Militär- lazarethe und anderw:ite militärishe Etablissements umfassen, ist der Kommandantur oder, wo ene solche fehlt, der obersten Militär-

6 des Ortes zu überlassen. : L : : E Die Gintbeilung der Gemeinden in Zählbezirke und die An- nahme der Zähler ist bis \pätestens den 20. November d. J. zu beenden. | c, Annahme und Anweisung der Zähler.

1) Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe ist für jeden Zählbezirk cin Zähler und ein Vertreéter, der in Behinderungsfällen für ihn eintritt, zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler is Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Beforgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zähl- bezirkes von 40 Haushaltungen G so ist der Zählbezirk

weniger Haushaltungen zu beshränten. | d 9) e O RUIC Eten gebieten, soweit thunlih, nur folche Zähler zu verwenden, welche sich dem Zählgeschäft freiwillig unterzichen und deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürgen, daß sie dasselbe mit Umsicht instruktionsmäßig ausführen. Wenn für

*) Um die Worte „Zählkommissionen bezw. Ortsobrigkeiten“ niht taa bei ledigli auf das Zählgeshäft gerichteten Thätig- keiten derselben zu wiederholen, wird künftig nur die , Zählkommisfion als hiermit betraut bezeihnet werden. Jn Orten, wo Zählkommis- sionen nicht vorhanden sind, sind die Octsobrigkeiten die mit der Ausführung dieser Geschäfte Beauftragten. Da, wo gewisse Thätig- keiten den Ortsobrigkeiten als folhen zuges{riebzn sind, werden sie auch ausdrüdcktlich genannt, und, wo Dies der Fall ist, find die be-

ählfarten u. f. w. und nach den hierfür gegebenen Bestimmungen A Ahleituna C.), so weit als thunlich, selbst licfern,

nehmen,

Alie Post-Anstalten nehmen Bestellung auz

| für Berlin qußer den Post-Anstalten auh die Expe- |

dition: Sw. Wilhelmstr, Ne. 82. u

B,

Abends.

inzelne Zählbezirke freiwillige Zähler \{chlechterdings nicht zu finden P87 n et Zähler zu best:llen, denen dann eventuell au Bezirke von mehr als 40 Haushaltungen überwiesen werden können. Falls ein solcer besoldeter Zähler feine Thätigkeit sogar über mehrere Gemeinden erstreckt, muß er über jede einzelne Gemeinde seines Zählbezirks eine besondere Kontrollisie F. aufstellen. Bei unvermetid- liher Annahme besoldeter Zähler ist mit äußerster Sparsamkeit zu erke zu gehen. 5 : : m 3) Die Zählkommission hat demnäbst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Zählerinstruktion E. vollkommen vertraut machen. Sie hat zu diesem Zwecke jedem Zähler rechtzeitig 2 Formuläre der Kontrolliste F. ünd eine Instruk- tion E,, sowie den für seinen Bezirk erforderlichen Vorrath von Zählkarten A., Haushaltungs-Verzeichnissen B. und Anleitungen C. zu- zustellen. Das eine Formular der Kontrolliste F. kann der Zähler als Konzept benußten, das andere ist zur Reinschrift zu verwenden. 4) Die für die militärishen Anstalten erforderlihen Zählpapiere sind an die vorstehenden Militärbehörden zu übergeben, welche die nöthigen Anordnungen wegen der Ausfüllung derselben treffen werden. Näheres über den Umfang der Obliegenheiten der Zähler enthält die Zählerinstruktion E.

d, Sh lußarbeiten der Zäh!lkommissionen und Orts- behörden. s

1) Die Zählkommission hat das von dem Zähler zurüdckgelieferte Züblmaterial alsbole einer genaüea Prüfung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den ein- zelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen, zu beseitigen. Finden sih nachtrüglih noch Häuser und Haushaltungen vor, welche in der entsprechenden vollzogenen Kontrolliste F, des Zählers fehlen, so sind die erforderlihen Nachzählungen fofort zu veranlassen, unter Beifügung des Datums der nachträglih erfolgten Aufnahme. Dabei is festzuhalten, daß die Angaben sich stets auf dea Stand vom 1. Dezember d. I. beziehen müssen.

2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den Umschlägen der Zäßlbriefe genommenen, ausgefüllten Zählkarten und Häushalz tungsverzeichnisse find nah beendigter Prüfung und Richtigstelung wieder in den E Aa aagen zu verwahren ; Verwechslungen

terbei sind sorgfältigst zu vermeiden. : i s

, 3) Vater Vie augen Zählpapiere der cinzelnen Zähl- bezirke geprüft, beziehungsweise ergänzt und berichtigt sind, werden die beiden, zu jedem Bezirke gehörigen Exemplare der Kontrollisten von der Zählkommission mittelst Namensunterschrift als richtig

laubigt. :

d 4) Von den nun in doppelten Exemplaren vorhandenen, abge- \{lossenen und beglaubigten Zählerkontrollisten F. ift Seitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt empfangen haben, das Reinschriftexemplar jedes Zähl- bezirks sofort, jedenfalls aber spätestens bis zum 15. Dezember 1880, an das Königliche Landrathsamt zu senden. Die Ortsbehörden _der- jznigen Gemeinden 2c., welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen statistishen Bureau empfingen, haben die Reinschrift-Cremplare dieser Kontrollisten direkt an dasselbe bis spätestens den 31. Dezember 1880 inzusenden, : ;

N Die Konzepteremplare der Zählerkontrollisten sind bei der Ortsbehörde zu belassen und daselbst gut aufzubewahren, Eine Orts» übersiht (wie bei den früheren Zählungen) ist daraus, wenigstens für die Zwete der allgemeinen Landesstatistik, nicht aufzustellen. Jeder Ortsbehörde, welhe von dem Königlichen statistischen Bureau eine Uebersiht der Hauptergebnisse der Zählung ihres Ortes verlangt, wird eine solche, im Laufe R G nach Eingang der

â iere daselbst, unentgeltlich zugestellt. j , s Ei bla und ‘Bealaubigaar der Zählerkontrollisten F. werden die Zählbriefe jcdes Zählbezirks nah Nummern geordnet und zu einem Pakete vereinigt, wobei Sorge zu tragen ist, daß die Zähl- farten 2c. beim Schnüren niht verbogen oder eingeschnitten werden. Auf jedes Padtet ist der Name des Zählorts und die Nummer des Zählbezirks in demselben zu s{reiben. Alsdann werden sämmtliche Zählbezirkspacktete das Paket aus dem ersten Zählhezirk obenauf für die ganze Gemeinde sorgfältig zusammengepackt und nebst den unbenußt gebliebenen Formularen \o bald als thunlich, \pä- testens bis zum 31, Dezember 1880, der Kreisbehôörde üktersandt. Diejenigen Städte, welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen statistishen Bureau empfingen, haben dieselben wohl geordnet und verpackt vom 1. Februar 1881 an zur Absendung an das genannte Bureau bereit zu halten, welhes ihnen jedo die Zeit der Absen- dung noch näher bestimmen wird. Das Gesammtpacket ist mit einer Auf\Hrift na folgendem Muster zu versehen: Zählung vom 1. Dezember 18809, Kreis Memel. Gemeinde Walterédorf.

C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u, 1 hi L 1 en Kreisbehörden (Landräthen, Amtshauptmännern u. |. w. und L Behörden derjenigen Städte, welche die Zäh- lung selbständig ausführen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sahgemäße Instrairung der Ortsbehörden, bezw. Zählkommissionen und Zähler, für die Vertheilung der Zählpapiere und für die in- struktionsmäßige Durführung der Zählung ob. : s ; 2) Die erforderlihen Drucksachen oder Zählpapiere erhalten die Kreisbehörden, die Behörden der oben bezeichneten Städte und die Behörden der übrigen über 5000 Bewohner zählenden „Städte bis Ende Oktober d. J. direkt durch das Königliche statistische Bureau in Berlin, an welches auch (bien A E näher zu begründende orderungen direkt zu richten sind. A AO N : Nah Die Rreidbebörden u. \. w. haben für die rechtzeitige Ver- theilung der Zählpapiere an vie Städte mit weniger als 5000 Be- wohnern, sowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke zu sorgen, so daß si dieselben ohne Ausnahme spätestens am 10. No- vember d. I, im Besiß oller erforderlichen Zählpapiere befinden. Die Mengen der vom Königlichen statistishen Bureau übersandten Zählpapiere sind nah dem Bedarf von 1875 mit einem Zuschlag von 1509/4 bemessen. Etwaiger Mehrbedarf ift s\ofort bei genanntem

treffenden Thätigkeiten nicht von den Zählkommissionen wahrzu-

B elden. O Nab. vollendeter Zählung und zwar bis spätestens den