Erste Beilage zum Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. &. 4
[157] Verliner Kindl Brauerei A. G., __ Verlin. Das Aufsihtsratsmitglied Herr Dr
Johannes Krüger ist am 3. September Jn der Hauptvér- anuar 1942 wurde Herr Carl Goez in den Aufsichtsrat ] Wiedergewählt wurden die Hexren Professor Dr. Georg Magnus
1941 verstorben. sammlung vom 24,
gewählt. und Karl von Schulz.
[51034].
Deutsche Hypothetenbank (Actien-Gesellschaft)
Vilanz auf den 31. Dezember 1941.
Aktiva. Kassenbestand einshließlich von Reichsbank- und Post- scheckguthaben ..
E e Ln E S E s S N e 2% 2 M
[321] Waggonfabrik Uerdingen A. G.
Die Aktionäre unserer werden hiermit zu der am Montag, 27. April 1942, 12,30 Uhr, im JIndustrie-Club zu Düsseldorf statt- findenden 43. ordentlihen Haupt- versammlung mit nachstehender Ta- gesordnung eingeladen: 1. Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses
Uber die Berichtigung des Grund- kapitals um 2,1 auf 6,3 Millionen NA gemäß der Dividendenabgabe- verordnung vom 12. Juni 1941.
Vorlage des Berichts des Vor- stands und des Aufsihtsrats sowie des die Kapitalberihtigung aus- wetsenden, vom Vorstand und Auf- sihtsrat festgestellten Rehnungs- abschlusses zum 30. Sept. 1941.
2. Beschlußfassung über die Verwen-
dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats.
. Beshlußfassung über die Erhöhung
des Grundkapitals auf 7,6 Mil-
lionen NAÆ durch Ausgabe von
nom. 1 300 000 N.Æ neuer Aktien mit halber Dividendenberehtigung fur das Geschäftsjahr 1941/42.
Die neuen Aktien sollen unter
Aus\chluß des geseulihen Bezugs-
rehts der Aktionäre von der Deut-
hen Bank Filiale Krefeld über- nommen werden mit der Verpflihh- tung, nom. 1260000 NA neue
Aktien den alten Aktionären zum
Kurs von 100 % in der Weise an-
zubieten, daß innerhalb einer Aus-
[chlußfrist von 14 Tagen auf je
nora. 5000 N. Æ Aktien des berih-
tigten Grundkapitals eine neue
Aktie von nom. 1000 N A bezogen
werden kann, und die Lilican:
nom. 40 000 A neue Aktien best- möglich zu verwerten.
5. Beschlußfassung über . Satzungs- änderungen:
Ziffer 4 Absay 1 Grundkapital
— Stückelung der Aktien nah
Durchführung der Kapitalberich- tigung und Kapitalerhöhung. Ziffer 8 Absay 1 de folgen-
den Zusaß: „Der g t8rat kann durch einstimmigen Beshluß auh] beim Vorhandensein mehrerer Vor- standsmitglieder einem Vorstands-
E Einzelvertretung3maht er- eilen“,
_Hiffer 16 Neufestsezung der Be- züge des Aufsihtsrats in An- ‘passung an die Kapitalberichtigung.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abshlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1941/42.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nur diejenigen Aktio- näre berechtigt, die ihre Aktien gemäß 2 18 der Satzung spätestens am 4. April 1942 bei der
Kasse der Gesellschaft, i
der Deutschen Bank in Berlin,
Uerdingen, Krefeld, Essen, Düsseldorf, Köln,
der Commerzbank Mt enge sen
schaft in Krefeld und Düsseldorf, der Dresdner Bank in Berlin,
Uerdingen, Krefeld, Düsseldorf, Aachen, Köln
einer deutschen Wertpapiersammel-
bank oder
‘einem deutfchen Notar hinterlegt und gegen den Nachweis ierüber eine Eintrittskarte erhalten
en. Krefeld-Uerdingen, 28, März 1942. Der Vorstand. S roeder.
[322] Düsseldorfer Waggonfabrik Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am ontag, 27. April 1942, 12,15 Uhr, im Jndustrie-Club zu Düsseldorf stattfin- denden 30. ordentlichen Hauptver: sammlung mit nachstehender Tages- vrdnung eingeladen:
1. Vorlage der Rechnungsabschlüsse
ci 30. Juni 1941 und zum 0. September 1941 sowie der Berichte des Vorstands und Auf- sichtsrats.
2. Erteilung der Entlastung
Vorstand und Aufsichtsrat.
3. Wahlen zum S uaus
4. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nur diejenigen Aktio- näre O die ihre Aktien späte- stens am 24. April 1942 bei
der Kasse der Gesellschaft,
der Commerzbank Alktiengesell-
. haft, Filiale Düsseldorf, einer deutschen Wertpapiersammel-
bank oder
„einem deutschen Notar Piertegt „und gegen den Nachweis igs eine Eintrittskarte erhalten aben.
Düsseldorf, 28. März 1942.
für
Gesellschaft
Scheck3 Wertpapiere: a) Schaganweisungen, Anleihen des Reichs und der Länder b) Sonstige Wertpapiere
Jn der Gesamtsumme a und b enthalten: RA 8905705,43 Wertpapiere zur Deckung der Kommunalobligationen Eigene Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobli- gationen nom. RAÆ 4300,— Bankguthaben Sonstige Forderungen Hypotheken Davon: a) Deckungshypotheken und Grundschulden b) Aeeie Hypotheken c) Rentenbahfk-Kreditanstalt-Hypotheken . d) Zusaßforderungen: nach der Verordnung v. 27. 9. 1932 535 054,42 gemäß Geseß vom 20.7.1933 . . 214 762,41
M A S E Q h
RM
3 254 330
126 621 738 1481 110 832 285
749 816
Davon zur Deckung bestimmt R. 749816,83 Kommunaldarlehen davon zur Deckung bestimmt NAM 18714145,51 Zinsen von Hypotheken, Rentenbank - Kreditanstalt- Hypotheken und Kommunaldarlehen: a) Anteilige Finsen von: Hypotheken Rentenbankhypotheken . .
E l IGGIDN . . 8094,25
insen von: Hypotheken
Rentenbankhypotheken . . ... Kommunaldarlehen. . .. « -«
. . 312 936,68 525,05 86 819,35
b) Jm leßten Monat des Geschäftsjahres fällige
400 281
o) Rückständige Zinsen von: Hypotheken Rentenbankhyvotheken . . Kommunaldarlehen . .
71 548,48 3735,95
Hiervon wurden abgeschrieben: im Laufe des Jahres. 1121,81 am Fahres\{chluß . . . 74162,62 75 284,43
', T6 281,23
Beteiligungen (F 131 Abs. 1 A Il Nr. 6 d. Aktiengeseges)
Grundstücce und Gebäude:
a) dert eigenen Geschäftsbetrieb dienende .
b) Sonstiger Grundbesiß. . ab Grundschulden
BUdARE : a e is Ee
Abschreibung Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . . . Jn dén Aktiven sind enthalten: Forderungen an die im § 14 des Reich3geseßes über das Kreditwesen und Artikel 13 der 1. Durchführungsverordnung dazu ge- nannten Personen und Unternehmen R A 403850,—
Passiva.
Anleihen im Umlauf:
a) Hypothekenpfandbriefe: 41,% . - - . . o e +
4%
b) Kommunalobligationen 4%
c) Unverzinsliche Schuldverschreibungen : nach der Verordnung v. 27. 9. 1932 434 877,25 gemäß Geseß vom 20. 7.1933 . . 171 437,50
Betrieb3- und Geschäft3ausstattung . . « „.« « « |
746 160 715 000 10
150
160 150
D RM
2 538 450/58
716 14188
p
602 125 15 032
5 792 780
4 300
7 107 438 43 101 129 684 951
1874 146
416 141 1
654 414 31 160
96 485 600 21 620 700 20 842 800
606 314
Aufgenommene Darlehen: Rentenbank-Kreditanstalt- Darlehen Verbindlichkeiten :
munalobligationen b) Sonstige Verbindlichkeiten: aa) Verbindlichkeiten aus der Annahme von Geld um Zwedcke der Hinterlegung (Kreditoren er Bankabteilung) bb) Andere Verbindlichkeiten:
Kreditoren der Hypothekenabteilung . . ällige Gewinnanteilscheine erpflihtungen aus Teilung3massevertei- lungen E
Verschiedene Verbindlichkeiten É
Grundkapital . . . - . . 6. o . . . o. - . . . Geseglihe Rücklage . . «o i Zuweisung S Mehrerlös aus der Muinale von Hypothekenpfand- briefen und Kommunalobligationen über den Rück- zahlungsbetrag gemäß § 26 HBG.. . Zuweisung °
Sonstige Rüdlagen: Rüclage I...
U Eo 0e
Rüdckstellungen:
a) Steuerrüdcfstellung „eo. 6
b) Rüefstellung für FJnstandsezungskosten Sonstiges. . . T6
c) Pensions- und Unterstüßungsrückstellung .
a) Verloste und gekündigte Pfandbriefe und Kom- |
2 153 540
102 905
96 397 46 865
10 900 89 386
3 700 000 200 000
27 581 27 688
1 100 000 100 000
120 397
192 161 800 000
Allgemeine Wertberichtigung . . .
Zinsen von:
Hypothekenpfandbriefen: anteilige . « « «« ällige . . . . . .
Kommunalobligationen: anteilige . « « 214 762,25 fällige. . « .
Rentenbank-Kreditanstalt-Darlehen: anteilige . . .
Jm voraus gezahlte Hypotheken- und Kommunaldar- lehenzinsen
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940 .. Gewinn aus 1941
2 083 041
58 726,08 T 72326320
822 131 1 260 909
273 488
7742
66 072 514 645
163 119 177
139 555 414
832 285
2 499 994 8 000 000
3 900 000
55 269
1 200 000
1112 559 2 862 441
2 364 272
139 541 16 681
580 717
Jn den Passiven sind enthalten:
a) Verbindlichkeit gegenüber haft R.A 9543,34
b) Gesamtverpflichtungen nah § 11 Abs.1 d. Reichs- geseßes über das Kreditwesen RA 142887694,95
c) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 des Reichsgesezes über das Kreditwesen Reichs- mark 11 900 000,—
Beteiligungsgesell-
Der Vorstand. Schroeder.
163 119 177
Gewiun- nund Verlustrechnung für 1941.
i Aufwendungen. Zinsen: von Hypothekenpfandbriefen von Kommunalobligationen
Gehälter und Löhne davon freiwillige soziale Zulagen . .
Spenden Soziale Abgaben
Abschreibungen auf: Zinsforderungen
Sonstige Aufwendungen. . . . Ueberweisung an die:
geseßliche Rücklage
Rüdcklage II
Gewinn des Geschäftsjahres (Gewinnvortrag RA 66 072,16)
Erträge.
fostenbeiträge) von: ypotheken . . . ommunaldarlehen
Sonstige Zinsen
aus dem Darlehensgeschäft Außerordentliche Erträge Sonstige Erträge . .
Verlin, den 5. Februar 1942.
zuschlag sofort zur Auszahlung.
Rauch, Breslau.
Hirte.
[313]
6% Siemens «& Halske Aktien-
gesellschast Reich8mark-Anleihe von
1930, Reihe 1.
Wir geben hierdurch bekannt, daß
si die am 1. April 1942 fälligen Fah-
reszinsen nebst Zusatzinsen für die obige Anleihe nach Abführung von 2 % an ein gemäß § 7 der I. DADV. vom
18, 8 1941 von uns zu verwaltendes
Treuhandvermögen auf 8%/ stellen.
Die entsprehenden Beträge werden
kapitalertragsteuerfrei ogen Einrei-
Qu der Zinsscheine Nr. 14 ab
. April 1942 ausgezahlt.
Zahlstellen :
Deutsche Vank in Berlin und thre sämtlichen deutschen Nieder- lassungen,
Creditanstalt - Bankverein, Wien,
Länderbank Wien Aktiengesell- schaft, Wien,
Ter Aktiengesellschaft,
en,
Bankhaus Schoeller & Co., Wien,
unsere Gesellschaftskasse in Ber- lin-Siemensstadt.
Verlin-Siemensftadt, im März 1942.
SIEMENS & HALSKE
AKTIENGESELLSCHATF
von Buol. Dr. Jessen.
[315]
Bank für Kärnten Aktiengesellschaft, Klagenfurt.
Bekanntmachung.
Am 28. April 1942 um 11 Uhr
findet in den Räumen der Bank für
Kärnten Alktiengesellshaft, Klagenfurt,
10.-Oktober-Straße Nr. 2, die 14. or-
dentlihe Hauptversammlung der
Aktionäre der Bank für Kärnten
Aktiengesellschaft statt.
Tagesordnung:
1, Vorlage des Geschäftsberichtes und des Zahresabschlusses für 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
3. Beschluffä}suna über die Entlastung des Borstandes und Aufsichtgrates.
4, Aufsichtsratswahlen.
5, Wahl des Abschlußprüfers.
Stimmberechtigt in der Hauptver-
sammlung sind jene Aktionäre, welche
die ihr Stimmreht begründenden
Aktien samt den nicht fälligen Coupons
bis spätestens 24. April 1942
bei der Vank für Kärnten Aktien- gesellschaft, Klageufurt, oder deren Filialen oder
bei der Creditanstalt-Bankverein, Wien, 1., Schottengasse 6, oder
bei der Bayerischen Hypotheken- ait Wechsel-Bank, München, oder /
._ bei einem deutschen Notar oder
einer Werktpapiersammelbank
hinterlegt haben. Der Vorstand der Bank für Kärnten
von Renttenbank-Kreditanstalt-Darlehen
weitere freiwillige soziale Leistungen und gesamte freiwillige soziale Leistungen . .
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag u. vom Vermögen
“Zwangsverwaltungsvorschüsse, Kosten und Sonstige .
Pensions- und Unterstüßungsrüstellung
Zinsen (einschließlich besonders vereinbarter Verwaltungs-
Rentenbank-Kreditanstalt-Hypotheken
Eingänge auf abgeschriebene Hypothekenzinsen . . . ; Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen
RA [S] RA
5 326 919/57 . 940 313/85 . 33 675/50] 6 300 908/92
374 208 40 634,70
49 586
—D0 220,70 9 400 706 583
79 043 202 316
386 348 514 645
j 8 623 040
gm ————
6 522 035 . | 1103 896 36 913
Si: 00S S
7 662 845/88
355 240/77 91 777/10
97 650/22 291 907/53 123 618/60
8 623 040/10
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften,
E. Ohme, Wirtschaftsprüfer. __ Die auf 6% festgeseßte Dividende für das Geschäftsjahr 1941 gelangt gegen Einreichung des Dividendenscheines Nr. 43 abzüglich Kapitalertragsteuer und Kriegs-
,_ Dem Vorstand gehören an: Carl Hirte, Berlin; Dr. Alfred Kulemann, Berlin (z. Zt. als Geschäftsführer der Deutsche Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft m. b. H., Berlin, im öffentlichen Dienst des Reiches); Friy Meyer, Berlin (z. Zt. als Kriegsverwaltungsrat im Wehrmachtsdienst); Stellv. Karl Seifert, Berlin.
__ Derzeitiger Aufsihtsrat : Dr. Herbert von Breska, Vorsißer; Dr. Hermann Münch, stellv. Vorsißer; Kurt Boeszoermeny; Dr. Walther Frisch, Geh. Legationsrat; Otto Gerliß; Dr. Gustav Hirte, Justizrat; Dr. Wilhelm Lippelt; Hans Rummel; Dr. Foseph Schilling; Nicolaus Wenz; Hugo Zinßer, sämtlich in Berlin; Dr. Friedrich
Verlin NW 7, den 25. März 1942, Deutsche POLASETAAS O e1sert.
D
[326] Chemische Fabrik Grünan Aktiengesellshast, Berlin-Griünau.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.
Die Aktionäre unsever Gesellschaft werden hierdurh zu der am Dienstag, dem 28, April 1942, vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokal der Dresd- ner Bank, Berlin W 8, Behrenstraße Nr. 35/39, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestell- ten berichtigten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie Vorlegung des Beschlusses des Auf- sihtsrates über die Kapitalberich- tigung und Bekanntgabe der ent- sprechenden Aenderung des § 3 der Satzung.
j Beschlußfassung über die durch die FaE Cer Sgung notwendig ge- wordenen Aenderungen der §8 13 (betr. Aufsichtsratsverqütung) und 19 (betr. Gewinnverteilung8vor- \hriften) der Saßung sowie des § 14 der Satzung (betr. Ort der Haupt- versammlungen der Gesell baft),
. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns.
. Beschlußfassung über die eitung der Entlastung an den Vorstan und den Aufsidtstat.
5, Wahl des Abshlußprüfers für das
DAGLIONT 1942.
Zur ilnahme an der Hauptver-
sammlung und zux Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien oder die ge-
mäß § 14 der Sagzung über dieselben lautenden Det og ENae einer
Wertpapiersammelbank oder eines
deutschen Notars spätestens am
Freitag, dem 24. April 1942,
während der Geschäftsstunden
bei der Gesellschaftskasse oder
in Verlin bei der Dresdner Bank,
S aue 35/39,
in Frankfurt a. M. bei der Deut- schen Gold: und Silber-Scheide- anstalt vorm. Roeßler, Weiß-
_ frauenstr. 7/9,
in Hamburg bei Vrinckmann,
__ Wirt « Co., Ferdinandstr. 75
hinterlegt haben und bis nah Ablauf
der Hauptversammlung hinterlegt lassen.
Die Hinterlegung ist auch ordnungs-
mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu-
stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur
Beendigung der Paupiversammlung
im Spérrdepot gehalten werden.
Berlin-Grünau, 30, März 1949.
Chemische Fabrik Grünau Aktiengesellschaft.
Dr. Ewald Her zog.
Paul Schneider.
Aktiengesellschaft.
W ¿i rkreis XTI: Unterkontingentstelle
_We j L Bew. u. Mun, Abt,
We f kreisXXI: Unterfontingentstelle: Der Reichsminister
des Beauftragten sür Kriegsausgaben _gruppe Ta reDGanil und Optik über
“ der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl.
Bee?
** fahren unterwor
S E i As
Ls l D8 P ¡ E +4 ¿ fs G E A A im E bid L 2 B E
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. S. 3
Wehxkreis 1X: Unterkontingentstelle ohne Gebiet des La ndéswirtschaftamtes Weimar: Der Rrichsmini ter f Bet. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Kassel,
B Kronprinzenstr. 1/2. Fernruf 35 261.
Wehrkreis 1X: Ünterkontingentstelle nur für das Ge- biet des Landeswirtschaftsamtes Weimar: Der Reichs- minister f. Bew. u. Mun, Abt. Rüstungsausbau, Außen- telle Halle.
Wertes X: Unterkontingentstelle außer den Bauvor- haben Eibia, Liebenau, Orgazit, Steierber und Stolzen- au: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. En ausbau, Außenstelle Hamburg, Hamburg-Altona, -
2 05 44. eumstr. 15. Fernruf einshl. der Bau-
vorhaben Eibia, Liebenau, Ls it, Steierberg und Stolzenau: -Dex Reichsminister f. Dew. U. Mun. Abt. Rüstungsausbau, G1 Hannover, Hannover,
Lavesstr. 77, Fernruf 52 621. | ; Wehrk Y is X Unterkontingentstelle: Der Reichsminister
“Bew. u: Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle rankfurt/M., Hbhenzollernanlage 35, Fernruf 30 551. kreis XIÍl1: Unterkontin entstelle; Der Reich3minister
üstungsausbau, Außenstelle
__ Nürnberg, Nürnberg W, Sandstraße 34. A Wehrkreis XVIl: Unterkontingentstelle nur für den
* Gau Oberdonau: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Linz, Linz a. D., Straße der Sudetendeutschen 1. Fernruf 26 731.
Wehrkreis XVII: Unterkontingentstelle nur für den
Gau Riederdonau: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun.
Abt. Rüstungs8ausbau, Außenstelle - Wien, Wien I, Dr.- Karl-Lueger-Play 3. Fernruf R 22-5-35, R 22-5-39.
Wehrkreis XVIll: Unterkontingentstelle aus\chl, Tirol
u. Vorarlberg: Der Reich8minister &i Bew. u. Mun.
Abt. Rü tungsau au Auen e Villach, Warmbad- Villah. Fernruf —T75. / E
Weh e is XX: lnbéefontirGenifielts: Der Reichsminister
f, Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Dan-
ig, Danzig-Langfuhr, An - der Abtsmühle 5. Fernruf
r. 42 658, 42659. / :
ußenstelle
Vew. u. Mun. Abt. Rüstungsaushau, ernruf
Zerlin, Berlin W 35, Potsdamer Str. 188/90. Ortsgespr. 27 74 01, Ferngéspr. 27 71 21.
Anordnung bei der Wirtschasts- vereinsachte Fertigung von ärztlichen, zahnärztlihen und tierärztlichen Jnstrumenten und Geräten Vom 30. März 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. Áugust 1939 (Reichsgeseybl. 1 S. 1430) in der Pan
S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er- zeugungslenkung in der eisen- und metallverar eitenden Jndu- trie vom 830. Oktober 1941 / (Deutscher Reichsanzeiger und reußischec Staatsanzeiger Nr. 258: vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reich8wirtschaft8ministers an- (1) Zur Vernicklung zugelassene ärztliche, zahnärztliche und terlliche Justrumente uyd Geräte, die niht in den Körper oder in Kor d ged Ly rt werden, dürfen hin- ihtlih der Ober [ächen ehandlung nicht mehr folgendem Ver- | 1A werden: 6 "1. Vorshhleifen, N L S M leN 3. Polieren, d, Vernideln, 5, Nielglänzen. ( ; : (2) An Stelle dieser Bearbeitung ist nux noh folgetde vteinfacte Oberflächenbehandlung, in gleicher Stärke wie bisher, zulässig: | : | 1, age 2. Vernikeln. 4 §2 Kanülenansäte jeder Art und medizinische Sprigen sind von der Vorschrift des § 1 ausgenommen.
: 83 _ Soweit andere als die in § 1 genannten Aelanen!t vernickelt werden, dürfen sie nah dem Hochglanzpol noch in einem Arbeitsgantg im Glanznickelbad mit aus- reichender Deckschicht veciéhen werden. |
“ Außer dem Firmenzeihèn des Herstellers und etwaigen amtlicherseits vorgeschriebenen Kennzeihnungen dürfen «keinerlei, Sonderzeichen, fremde Firmenmarken und dergl. an- gebracht werden. g A i 5
Die S ENE der 8 1, 3 und 4 gelten für den Jn- lands- (einshließlich Wehrmachts-) und Ausfuhrbedarf.
86 ;
San gegen diese Anordnung werden nah pen ; 10, 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.
87 Diese Anordnung tritt aht Tage nah ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ost- gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. _ Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik.
Dr. Karl Albrecht.
Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle „Chemie“ (Kohlepapiere und Durchschreibepapiere) Vom 1. April 1942
Auf Grund der Hero Oa per 1480) in der Fassung __S.14 in der Fa ay r
18: August 1939 (Reichs Wt der Verordnung vom 3 ftober 1941 (Reichsgeseß S, not in Verbindung mit der Bekanntmachung über die
eren nur '
reußisher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1 Be b Aristinimung des Reichswirtschaftsministers "un im Einvernehmen mit der Reichsstelle für packungswesen angeordnet:
\{warzem, Kohlepapier werden.
ein chwarzer Farbauftrag zugelassen.
ier oder Einmal-Durchschreibepapier dürfen . nur mit Wchnciguna der Bezirksverteilungsstellen für Druck-Erzeug- n der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen her-
ge
einzuholen, in deren Sig oder seine Niederlassung hat. j
änzung dieser Anordnung für Kohlepapier Und B ibepapier Mer Art weitere Bestimmungen treffen.
gemä O 12—15 der Verordnung über
i im Deutschen | | E n ey Sie gilt auch für die eingegliederten Ost- gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
1939 apier und Ver-
§1 i : ier und Einmal-Kohlepapier darf nur mit urchschreibepapier nur mit blauem und Hekto- nur mit violettem Farbauftrag hergestellt
bei Kassenblocks is weiterhin
Kohlepa
ür Vurchschreibepapier 82
Formularsäge unter Verwendung von Einmal-Kohle-
tellt werden. : i igung ist bei der Bezirksverteilungsstelle t Be Tie der herstellende Betrieb seinen
83
Die Reichsstelle „Chemie“ kann zur Durchführung und
urch-
E E Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung . sowie die V riften werden nach den §S§ 10,
h E Raa ori tee Warenverkehr bestraft.
8&5 i tritt am Tage nach der’ Veröffent- A E Neiüsenwiaet Und Preußischen Staats-
Berlin, den 1. April 1942. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung Nr. 37
er Bana Nr. 32 zur Anordnung Nr. 13; A saß- \
regelung sür stickstosfhaltige Düngemittel) Vom 1. April 1942
d der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Chemie U Fa sung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger un Preogis@er Stactsanzeigèr Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:
teiler (Händler einschl. Genossenschaften) sämtlicher Sten Gros, Zwisben und Kleinverteiler) sowie Ab- nehmer haben die Lieferung der Mengen an stickstoffhaltigen Düngemitteln, die nah §8 1, 2 der Bekanntmachung Nr. 32 ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle "Sire vom 13. Maî 941 (Deutscher NEQLNE und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 109 vom 13, Mai 1941) bezogen werden Len ätestens bis zum 21. April 194 in vg Ade zu geben. ngen, die bis gum 91. April 1942 nicht in- Auftrag gegeben sind, dürfen nicht geliefert werden. u : : M C Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach der BVer- zffentlidang im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. April 1942. i Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus UngewitteL.
Anordnung F Ar. 25 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung T — Betr.: Durchführung der Gerbrindenaufbringung und -verwertung im Forstwirtschaftsjahr 1942 Vom 25. März 1942
n Durchführung des Runderlasses des Reichsforst- in N ber 1941 — H/P/B/W 8 i Nr. 8900 (Reichsministerialblatt der Forstverwaltung "S. 312) wird auf Grund der §8 2 und 5 der Verordnung über die Errîich- tung einer Ne für vol vom 15. September 1939 RGBl. 1 S. 1677) und der L iat
eckung von Rohstoffen aus forstroirts
erzeugnissen vom ] . Durchführung der Gerbrindenaufbringung und -verwertung
im Forstwirtshaftsjahr 1942 folgendes angeordnet *): 81 Aufbereitung der Gerbrinde 1. Die Pflicht zur Aufbereitung der Gerbrinde' (Anord- nung F Vir 23 der Reichs\telle für Holz, Hauptäbteilung I, betr. Aufbringung von inländischer Gerbrinde im Forstwirt- schäftsjahr 1942, vom 1. Oktober 1941 — Deutscher Reichs-
äftlihen Neben-
auh die Pflicht zur vorschrifstsmäßigen Aufbereitung und sorgsamen Pflege der Rinde ein. ; : :
2, Füx die Aufbereitung der E i chen gerbrinde gelten ebenso wie im Forstwirtschastsjahr 1941 ‘die in den „Vor- filien für die Eichengerbrindengewinnung und Schälwald- pflege“ enthaltenen Richtlinien, Für die Aufbereitung der Fichtengerbrinde gilt das unterm 25. März 1942 heraus- gegebene „Merkblatt für die Fichtengerbrindengewinnung““. Beide Merkblätter sind, gegebenenfalls in Sammelbestel- lungen, von den forstlichen Prüfungsstellen kostenlos zu beziehen. A
Z. Waldeigentümer bzw. -nußungsberehtigte, welche gegen die in diesen Merkblättern enthaltenen Richtlinien für
tengerbrindengewin-
liegen dex Bestrafung. — Bei der Fi j | ; Â L riften besonders zu
i nung sind folgende Aufbereitungsvor\ beachten:
a) Ausreichende Vortrocknung vor
: rollen; : : b) brillenförmiges “und lockeres Ein- rollen (von zwei Seiten her und niht mehrerè Rollen ineinander);
dem Ein-
- oder ab Ablage {bzw.
ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Ergänzung
zur verstärkten
1. Januar 1939 (RGVI. 1_S. 133) zur
anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 —) ließt |:
ie Aufbereitung und Pflege der Gerbrinde "verstoßen, unter- |.
c) sachgemäßes Aufsetzen der vorgetrock- neten Rinde in Beugén (Stäpeln)“ aüf Unterlagen oder Aufstellen in Stauchen (Böcken), und zwar an luftigen, möglichst trockenen Orten. f
4, Beim Lohen von Fichtenstamm- und -faserholz trägt
der FONNE nux die Entrindungskosten, die entstehen wür-
den, wenn das Holz ohne Rüdcksicht au die Gewinnung von Gerbrinde O worden wäre. L Lohen von Eichen- grübenholz sowie von Eichenbrennholz muß der Rinden- erzéuger die vollen Entrindungskosten . tragen (Erlaß r Melraunmars für die Preis ura vont 29, Mai 1
— 11/300 — 4281 — RMBlFv. S. 220).
82 Verkauf
: rechend der in der Forstwirtschaft allgemein üb- lichèn Verkaufsart gilt auch bei der Gerbrindenverwertung der Verkauf ab Wald oder ab Ablage als Regel. Eine Ver- pflichtung des Verkäufers zur FFrei-Waggon-Lieferung besteht nit, und zwar auch nicht in den Fällen, in denen die für das orstivirtschaftsjahr 1942 geltende Gerbrindenprei8anordnung Preise frei Waggon festseßt.… fh 9. An den Gerbrindenh an d e l ist grundsäßlih ab Wald am Stamm) zu verkaufen, da der Transport der Rinde zu den eigéntlichen Aufgaben des Gerb- rindenhandels gehört; auch vie!e Verbraucherbetriebe sind in der Lage, den Rindentransport . ab Wald oder ab Ablage durchzuführen. ; A 3. Die Vergebung der Rindengewinnung zur Selb st - werbung (Verkauf am Stamm) an Gerbrindenhändler oder mit der Rindengewinnung vertraute Waldarbeiter 1\t zweckmäßig; der Waldeigentüm?r bzw, Nugun sberechtigte muß in diesem Falle die Einhaltung der Vors riften über ‘die Aufbringung und Pflege der Rinde vertraglich festlegen und überwachen. ; 4. Bei Verkäufen am Stamm, ab Wald oder ab Ablage nal der Verkäufer den Käufer bei: der Abfuhr soweit als mog- ih zu unterstüßen. i : 5. Eine Einweisung bestimmter Käufer zum Gerbrinden-
einkauf bei den Rindenerzeugern findet nicht statt. 6. Die Verkäufe von Eichen- und Fichtengerbrinde durch die Erzeuger (Waldbesigzer usw.) sollen unter Ee nügung des Einheitsvordruckes „Kaufvertrag über Eichen O —— gerbrinde Fichten i Käufer beschafft. Sie sind unter Bestellnummer 965 beim Verlag des Deutschen Holzanzeigers, Berlin N 4, Oranien- burger Str. 59, zu beziehen. 7. Die Vorlage der abgeschlossenen Kaufverträge an die Forst- und Holzwirtschaftsämter ist nicht erforderlich. Es ist jedoch Pflicht ‘der Rindenerzeuger, beim Abschluß der Rindenverkäufe im Hinblick auf die Verkehrslage unzwed«« mäßige Transporte soweit als irgend möglich zu vermeiden. 8. Bei allen Gerbrindenverkäufen ab“ Wald oder ab Ab- p frei Waggon und frei Verbraucherbetrieb ist die b e - {hle
1. Ents\
erfolgen. Die Vordrucke werden vom
unigte Uebernahme der Rinde durh den Käufer — bei Vorverkäufen nach beendeter Aufbereitung — durh_Festsezung einer Uebernahmefrist sicherzustellen. Er- scheint der Käufer zur Uebernahme der Rinde in dieser Frist “ nicht, so..geht nach deren Ablauf die. Géfahr. jür die Ver- schlechterung oder den Verlusi der Rinde auf. den Käufer über. Kommt bei der Uebernahme eine Einigung zwischen Verkäufer ‘und Käufer nicht zustande,:s0 kann der Käufer die Entscheidung der zuständigen Prüfungsstelle, in den Staatsforsten der vorgesegten Behörde, anrufén; in wichtigen Fällen ist durch die angerufene Forstbehörde auch das Forst- und Holzwirtschaftsamt zu verständigen. Unterwirft sich der Käufér dieser Entscheidung nicht, so wird. ein nach den geltenden Bestimmungen zusammengesegter Schlichtungs- ausschuß angerufen. Bis zu einer Einigung zwischen Ver- käufer und Käufer trägt der Verkäufer die Gefahr für eine Verschlechterung oder den Verlust der Rinde.“
9, Zur Sicherung des Absaßves für den Erzeuger und zur Erleichterung bèr Bedarfsdeckung für den: Käufer soll der Ver- kauf von Fichten gerbrinde grundsäßlich. vor der Gewin- nug êrfolgen (Vorverkauf); ein Zwang zum Abschluß von Vorverkäufen besteht jedoh niht. Auch bei Eichen gerb- rinde soll,’ soweit möglich, die Verwertung im Wege des Vor- verkaufs erfolgen. Die Vorverkäufe "sind möglichst bis 1, Mai 1942 abzuschließen. Rindenerzeuger, über deren Aufbringungsmenge troy ihrer Bemühungen ein Vorverkauf nicht zustande kommt, oder. die nach der Gewinnung der Rinde nicht sofort einen Käufer finden, wenden sich wegen Zuweizung eines Käufers an das zuständige Forst- und Holz- wirtschaftsamt. A ets :
10. Der Absay gröberér Eichenrinde ist stets durch Verkauf vor der Gewinnung zu sichern. Die gute Brauchbarkeit. der Rinde von Stieleichen bis zu 50 Jahren . ist durch Versuche erwiesen. Der Prèis für gröbere Eichen- .rinde nuß je nah Güte entsprechend unter dem Niedrigstpreis der. Gerbrindenpteisanordnung für Jungeichenrinde ver-
einbart wetden. I
11. Die Bestellschèine der Reichsètelle ‘für Lederwirt- schaft für den Einkauf von Fichtengerbrinde kommen im Forstwirtschaftsjahr 1942 in Wegfall. Dér einzige Ausweis der zum Kaufe inländischer Gerbrinden berechtigten Käufer ist daher : der Einkaufsschein der Reichsstelle für Holz. Die’ Bestimmungen der Dritten Näheren Anweisung ‘zur ‘Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz, betr. Rege- lung des Absaßes von inländischen Gerbrinden, vom 25. März 1942 sind daher génauestens zu beachten. *
§3 :
1. Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für els, den Forst-- und Holzwirt A und. den forst- ihen Prüfungsstellen geruht auf § 2 der Verorduung zur ver- tärkten Deckung. von Rohstoffen aus forstivirtsDaftlichen ebénttzèugnissen vom 31. Januar 1939 Fn I S. 133). B Br han Dungen, gegen! die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die O UEges der Verord- tung zur verstätkteit Deckung ‘von Rohstoffen ‘vom 31. Ja- núaâr 1939 (RGBl. 1 S. 13).
“8. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlihung im “Deutschen Reichsanzeiger und Preuüßishen Staätsanzeiger in Rall l: “Berlin, den 25. März 1942. in J. V. Stor ck.
RKeichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren» verkehrs, vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsangeiger und
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mungen -des Forstwirtschaftsjahres 1941 in KursivdruE.
D) Neuerungen und Aenderungen gegenüber“ den Bestim- .
‘“ Dèr_ Reithsbeauftragte flir Holz.