1942 / 77 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz vom 23. Dezember 1939 Beir. Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden vom 25. März 1942

Im Zuge der erforderlichen Vereinfachungs- maznahmen zur Gerbrindenmarktregelung wird für die Ausgabe und Behandlung von Einkaufsgenehmigungen zum Bezuge von inländischer Eichen- und Äichtengètbrin e (auch in Rollen, gebrochen, geschnitten, gemahlen usw.) folgende Reg°-lung getroffen:

1. Einkaufsgenehmigungen werden nicht mehr in Form von Einkaufs heften unter Angabe einer hbe- stimmten Gruppe (Erzeuger, Händler/Lohwerke), jondern nur in Form von Einkaufs\he inen in Stückelungen von 1, 2, 5, 10, 25 und 50 dz, getrennt nach Eichen- und Fichtenrinde, ohne Antrag ledig- lih an bezugsberechtigte Verbraucherbetriebe (z. B. Gerbereien, Lederfabriken, Extraktfabriken) durch die Abteilung II1 (Absaßlenkung) des für den Ver- braucherbetrieb zuständigen Forst- und Holzwirt- schaftsamtes ausgegeben.

. Ein Anspruch auf Erteilung von Einkaufs\cheinen

oder auf D teilung bestimmter Rindensorten Eichen- oder Fichtenrinde) oder -arten (Rollenrinde, gebrochene oder gemahlene Rinde) besteht nicht.

. Die Einkaufsscheine gelten nur zum Bezuge der

Gerbrindensorten, für die sie erteilt sind. Die Vebergabe von Einkaufsscheinen an Dritte zum Ein- kauf der Gerbrinden im eigenen Namen für den Fnhaber der Einkaufsgenehmi- gungen ist gestattet.

. Es ist den Verbraucherbetrieben gestattet, die thnen durch Einkaufsgenehmigung zum Einkauf freigege- benen Gerbrinden entweder unmittelbar bei Ër- zeugern oder vom Gerbrindenhandel bzw. von Loh- werken zu beziehen.

. Beim Gerbrindenbezug vom Handel oder von Lohwerken hat der Verbraucher bei Kauf- abshluß dem Händler oder dem Lohwerk Einkaufs- scheine in Höhe der gekauften Menge zu übergeben, die diese bei Vornahme ihrer Einkäufe bei Erzeu- gern zu verwenden haben. Beim Einkauf von Gerb- rinde bei Erzeugern sind diesen sofort beim Kaufabschluß Einkaufsscheine in entsprechen- der Höhe zu übergeben.

. Die Abschnitte T und Il der Einkaufsscheine sind nach Kaufabshluß mit einem Erzeuger vom Käufer (Verbraucher oder Händler/Lohwerk) un- verzüglih an das für den Siß des Verbraucher- botriebes zuständige Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. I1IT (Absablenkung), zurückzusenden; der Ab- {nitt TIT verbleibt beim Verkäufer (Waldbesißer).

. Bezieht der Verbraucherbetrieb (Gerberei, Extrakt- fabrit, Lederfabrik usw.), die Rinde niht unmittel- bar vom Erzeuger (Waldbesiver), sondern vom Handel oder von Lohwerken, so haben sämtliche eingeschalteten Händler bzw. Lohwerke vor Weiter- gene des Einkaufsscheines die Rückseite des Ab- chnitts T mit ihrem Firmenstempel zu versehen.

. Die Zweite Nähere Anweisung vom 8. Februar 1941 zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz vom 23. Dezember 1939 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 34 vom 10. Februar 1941) tritt außer Kraft.

Berlin, den 25. März 1942.

Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Anordnung F Ar. 26 4 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T Holzeinschlag und Holzverwertung in den Forst- und Holz- wi*tshaftsämtern Wien La Os im Forstwirtschafts- jahr

Vom 28. März 1942

Auf Grund der vom Reichsforstmeister gegebenen An- ordnungen wird gemäß der 88 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Refchsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1677) und der Verordnung zur Ver- stärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreih und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichs- geseßbl. I 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 2029) folgendes angeordnet:

Abschnitt I:

Allgemeines Festseßung des Holzeinschlags

81 14, Der Holzeinshlag des Forstwirtschaftsjahres 1943 - wird in den Waldungen aller Besiyzarten und Größen der Dezirke der Forst- und Holzwirtschaftsämter Wien und Salz- vurg auf Grund“ von Holzeinschlagsfestsezungen und Holz- einshlagsgenehmigungen durchgeführt.

2. Die Holzeinschlagsfestseßungen (Umlagen bzw. Teil. umlagen an Generatorholz und Brennholz für sonstige Zwecke) gelten für das Forstwirtschaftsjahr 1943, d. h. für die Zeit vom 1. Oktober 1942 bis zum 30. September 1943 bzw. in den gGegien Sommerschlägerungsforstämtern des Staatswaldes vom 1. April 1942 bis 31. a 1943.

Zum Forstwirtschaftsjahr 1943 zählt in allen Fällen die Sommerschlägerung 1942 in Hochlagen, in denen wegen der Einschlags- und Bringungsverhältnisse der Holzeinschlag im Frühjahr und Sommer durchgeführt werden muß, das Holz aber erst nach dem 30. September 1942 zu Tal- gebracht werden kann.

3. Die Holzeinschlagsfestseßzungen und Holzeinschlags- genehmigungen werden nach L a in fm Derbholz m. R. im Auftrage des zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsamtes durch die Landesforstämter bzw. Prüfungsstellen (Forstämter) ausgesprochen.

4. Die Teilumlage an Generatorholz und Brennholz für sonstige Zwecke kann auch Reisig einschließen.

8 2 1. Waldeigentümer bzw. Nußzßungsberechtigte, welche

Reichs- und Stáäátsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. S.

Forstbetriébe, die \sich über dén Bereich beider Forst- und er erstrecken, erhalten die Holz- einschlags s bzw. Holzeinschlagsgenehmigung im Auf trage des Forst- und Holzwirtschaftsamtes, in dessen Bereich die Holzeinshlagsplanung durchgeführt ist. Dies gilt auch sinngemäß in den Fällen, in denen Forstbetriebe sich inner- ha!b des Bezirks eines Forst- und Holzwirtschaftsamts über den Bereich mehrerer Prüfungsstellen erstrecken.

2. Für Waldungen unter 50 ha Größe werden die Holz- ‘einshlagsfestseBungen im Wege der gemeindeweisen Same umlage mit Hilfe der Bürgermeister vorgenommen. Auch bei diesem Verfahren müssen die Waldeigentümer bzw. Nußungs- berehtigten einen Umlagebescheid erhalten oder die ihnen erteilten Holzeinshlagsfestseßpungen durch Listenbescheinigung anerkennen.

83

__ Holzeinschlagsfestsezungen erfolgen für

A Nußzholz I. Laubnußtholz Stammholz einschließlich Derbstangen Rotbuche Eiche und anderes hartes Laubholz Weichlaubholz (Birke, Erle, Aspe, Weide usw.) B Ea

iche Rotbuche Faserholz und Ler gol Rotbuche, Aspe, Weide Laubschichtnußderbholz außer Rotbuche, Aspe, Weide. . Nadelnuzholz Stammholz einschließlißh Derbstangen Schwellenholz Kiefer, Lärche Grubenho!z ing Lärche, Fichte, Tanne, Douglasie Faserholz und Schichtnußderbholz inte, Tanne iefer Nadelschichtnußderbholz außer Fichte, Tanne, Kiefer.

B, Brennholz

Generatorholz,

Weitere Brennholzmengen können die Forst- und Holz- wirtschaftsämter durch Teilumlagen bzw. Auflagen für sonstige Zwecke sSicherstellen.

8 4

1. Jeder Waldeigentümer bzw. Nußungsberechtigte ist verpflichtet, die ihm erteilte Holzeinschlagsfestseßung unbe- dingt sortenmäßig und fristgereht zu h en. ä 2. Die Holzeinschlagsfestseßungen können mit der Auf- lage verbunden werden, das festgeseyte Holzeinschlagssoll zu einem früheren Zeitpunkt als bis zum Ende des Forstwirt- schaftsjahres 1943 zu erfüllen.

S5 | 1. UVeberschreitungen der Holzeinshlagsfestseßung um mehr als 10 v. H. je Holzsorte sin Ganabi tun He: Die Genehmigung wird durch die Prüfungsstellen, in staat- Ben Forstbetrieben durch die vorgeseßten, Dienststellen erteilt.

-

#

bedarf) werden hierdurch ni ührt,

2. Die Bestimmungen fz 2 7 Ziff. La und b (Eigen- t der 86

1. Wáldeigentümer bzw. Nußungsberechtigte, die eine Holzeinschlagsfestseßung nicht erhalten haben, bedürfen für ihre Nußzholzeinschläge der Genehmigung der zuständigen Prüfungsstelle (Holzeinschlagsgenehmigungen).

2. Ausgenommen sind Holzeinshläge von Stammholz, Derbstangen und Schichtnußderbholz zum Verbrauch im eigenen land- und forstwirtschaftlihen Betrieb gemäß § 7 Ziff. 1 b.

Eigenbedarf

87 1. Der zum Verbrauch im eigenen land- und forstwirt- schaftlichen Betrieb benötigte Bedarf an Stammholz, Derbstangen, Schichtnußderbholz

a) in Forstbetrieben mit einem Umlagebescheid bis zu 100 fm m. R. Núüßholz bis zur Höhe von 5 fm m. R. Nadelholz und 5 îm m. R._ Laubholz, mit einem Umlagebescheid von mehr als 100 fm m. R. Nuy- gol bis zur Höhe von 10 v. H, über den .festgeseßten Holzeinschlag hinaus,

b) in Lorstbetrieben, die keine Holzeinschlagsfestsezung erhalten haben, bis zur Höhe von jährlich 5 fm m. R.

i Nadelholz und 5 îm m. R. Laubholz

eingeshlagen werden.

2. Weitergehende Entnahmen zu 1 a und b sind genehmi- pee Ju: Die Genehmigung wird durch die Prüfungs- tellen in den staatlichen Forstbetrieben durch die vorgeseßten Dienststellen erteilt.

3. Die volle Erfüllung der Umlagen innerhalb der Ein- \hlagsfrist ist grundsäßlih Vorausseßung sowohl für Ent- nahmen nah Ziff. 1 wie besonders nah Bf, E : 4, Der Holzbezug zu 1 und 2 unterliegt niht den Be- stimmungen des § 1 Ziff. 1 der Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Holz vom 28, September 1940 betr. Regelung des Absates, der Einfuhr und der Ausfuhr forst- und holz- wirtschaftliher Erzeugnisse; er bedarf einer Einkaufs- genehmigung nicht. 5, eun Eigenbedarf des Waldeigentümers bzw. Nugzungsberechtigten rehnet auch das Nugholz der zu 1 ge- nannten Holzsorten j a) welches Beamten, Angestellten und Arbeitern nah den geltenden Vorschriften, Dienstordnungen, Tarif- und sonstigen Verträgen gewährt wird, wobei den Waldarbeitern die regelmäßig beschäftigten Wald- fuhrleute (auch Le gleichzuachten sind,

b) welches an Waldarbeiter und Angestellte zu Sied- lungszwecken abgegeben wird und

c) ausnahmsweise auch solche Holzmengen, die an ausscheidende Forstbeamte und Angestellte infolge

darf

durch die Holzeinschlagsfestsegßungen erfaßt werden, erhalten einen (GliBen Insacedeiu d

E O

Lm O IA T: mer ay E mIL e E

Erreichung der Altersgrenze zur Errichtung eines

4

Eigenbedarfsmeungen seitens der Waldeigentümer bzw. Nutungsberechtigten und der Bezugsberechtigten zu Ziff. 5 ist untersagt.

Abschnitt 11:

Durchführung und Ueberwachung des Holzeinschlages und der Holzverwertung

88

Hinsichtlih der Durchführung und Ueberwachung des Holzeinschlages und der Holzverwertung gelten im übrigen bis auf weiteres die für das Forstwirtschaftsjahr 1942 in den Anordnungen F Nr. 22 und 24 vom 1. Oktober 1941 (Deut- scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1941) getroffenen Anweisungen Uünd hierzu ergangenen näheren Bestimmun, soweit sie mit dieser Anordnung nicht im Widerspruch stehen. -

P 1. Der Durchführung und Ueberwachung des Holz- einshlages dienen die Prüfungsstellen, die ihre Weisungen von den Forst- und Holzwirtschaftsämtern erhalten. - 2. Prüfungsstellen sind für Waldungen aller Besitarten: staatliche Forstämter. 3. Aufgaben der Prüfungsstellen sind:

a) Durchführung der LolzeirsWlagsfeltsetunärk,

b) Erteilung der Holzeinschlagsgenehmigungen,

c) Ueberwachung der Holzeinschläge,

d) Ueberwachung der Holzverkäufe.

S 10

,_ Jeder Waldeigentümer bzw. Nußungsberehtigte is wie bisher verpflichtet, ‘zu bestimmten Zeitpunkten An- gaben über die Höhe seines Holzeinshlages zu machen.

S 41

Die bisher für die Waldeigentümer bzw. Nugungs- berechtigten des Privatwaldes vorgeschriebene Meldung ab- geschlossener Holzverkäufe über einkaufsscheinpflichtige Holzsorten durch Einsendung der Abschnitte II der Ein- kaufsscheine an die Prüfungsstelle kommt in Fortfall. Der Abschnitt Il wird vom Holzkäufer zusammen mit dem Abschnitt I dem für ihn zuständigen Forst- und Holzwirt- schaftsamt zugesandt, das den Abschnitt II der für den Wald- elgentümer bzw. E Sen zuständigen Prüfungs- stelle übersendet. Der Abschnitt II1 verbleibt wie bisher dem Waldeigentümer bzw. Nugßungsberechtigten als Ver-

faufsbeleg. Abschnitt TIT: Schlußbestimmungen

8 12"

Die uauskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Hol beruht auf dem § 4 der Verordnung zur Verstärkung bed Holzeinschlages im Lande Oesterreih und in den sudeten- R 1 ais 28. 12. 1938 (Reichs8geseßbl. I 1939

; in der Fassung vom 12. 10. 1939 i j S. 2029). E dan 8 13 : 1. Gegen Höhe und Art des festgeseßten Holzeinschlages sind als Rechtsmittel innerhalb einex Alf rg 14 Tagen gegeben: der Einspruch; er ist bei der zuständigen Prü fungs\telle einzureichen; über ihn entscheidet das zu=- ständige Forst- und Holzwirtschaftsamt; : „die Beschwerde; sie ist bei der Stelle einzureichen, die über den Einspruch entschieden hat; über sie ent- scheidet die Reichsstelle für Holz endgültig.

2. Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt den Vollzug des e Holzeinshlags nur in dem Umfang, in dem die festießende Stelle auf Antrag dem Ausseßen des Holzein- \hlages zugestimmt hat.

8 14

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlages im Lande Oesterreich und in den sudetendeutshen Gebieten vom 28. 12, 1938 (Reichsgeseßbl. I 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. 10. 1939 (Reich8geseßbl. T S. 2029).

8 15

Diese Anordnung tritt mit Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 28. März 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Stor ck.

ihrer Veröffentlihung im

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung *

Betriebsanlage-Guthaben und Warenbeschaffungs-Guthaben Fristablauf 10. April 1942

„_ Gewerblihe Unternehmer mit ordnungsmäßiger Buchführung fönnen bis zum 10. April 1942 erneut Betriebsanlage- Guthaben und Warenbeschaffungs-Guthaben bilden. Die Bildung solher Guthaben is eine Vorsorge für die Zeit nah dem Krieg. Die Unternehmer legen die Mittel zuxück, die sie nah Beendigung des Krieges für die Neuanschaffung oder Jnstandsezung von Betriebsanlagegütern und für die Auffüllung ihrer Warenläger brauchen. Sie sichern sich gleichzeitig erhebliche steuerlihe Vergünstigungen für die Zeit nah dem Krieg. Die iu von Betriebsanlage-Guthaben und * Waren- beshaffungs-Guthaben geschieht durch Einzahlung des entsprechen- den Betrags beim Finanzamt unter dem Stihwort „Betriebs- anlage-Guthaben April 1942“ oder „Warenbeschaffungs-Guthaben April 1942“, Der lebte Tag, den Betrag beim Finanzamt einzuzahlen, ist der 10. April 1942. Auskunft erteilen die Finanzämter. Diejenigen gewerblichen Unternehmer, die nah der Neu- regelung der Gewinnabführung für das Jahr 1941 einen Gewinnabführungsbetrag zu entrihten haben, werden die exste Teilzahlung auf diesen Gewinnabführungsbetrag erst am 1. Fun i 1942 zu entrichten haben.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den "edaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den' Verlag.

i. V.: Rudolf Lanys\ch in Valin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Sechs Beilagen

Eigenheimes gegeben werden.

(einshl, Börsenbeilage und zwei Bentralhandelsregisterbeilagen),

6. Die entgeltlihe oder unentgeltlihe Weitergabe der

Steuern: 1. Besißsteuern einschl. Körperschaftsteuer und Gewerbe-

zum Deutschen Reiths

Nr. 77 7. Aktiengesellschaften

[51099].

Ludwigshafenèr Walzmühle, Ludwigshafen am Rhein.

Bilanz zum 31. Dezember 1941. n E _ Í Aktiva. RA [N L. Anlagevermögen: 1, Bebaute Grundstüe: a) Geschäfts- und Wohngebäude . 15 000,— Abschreibung. . - « « + « __5000,— | b) Fabrikgebäude . 1 105 000,— Abschreibung 95 000,— 2, Maschinen und maschinelle Anlagen. . « « « Zugang . . . . . . . . . . ® . . .

10 000

1 010 000 100 000 33 048 133 048 133 048

Abschreibung « « « o - . -

Zuschreibung . . s « |__500 000

3, Kurzlebige Wirtschaftsgüter. . . E 2 Tugang 6 Es L E Ï 183 069

183 071 183 070!

[S SIS I S SIS I

Abschreibung . « + . - .

4, Ua ev os a So s 5. Beteiligungen Umlaufvermögen: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe .

Zuschreibung . . - « « «

248 118 503 000 751 118/58 798 400|

T 519 519/36

2, Fertige Erzeugnisse « « « . «. -

3, Wertpapiere . « « « - «e « « 34002,— Eigene Aktien unberichtigt nom.

EA 41100— «e. « 15450,

4, Forderungen: a. Grund v. Warenlieferungen u. Leistungen | 1080 854 an abhängige Gesellschaften .. ...« 55 546 ö, Wechsel i 8 288 6, Kassenbestand einschl. von Reichsbank- und Post- heckguthaben . .. 7, Andere Bankguthaben . . . 8, Sonstige Forderungen IIL. Posten, die der Rechnungs8abgrenzung dienen .

49 452

85 089 1 169 179 68 921

Passiva. T: GLUNdIatAE s s aaa ae oos ZUsHreblina S Geo o ooo o 670

. Rücklagen: 1. Geseßliche Rüdcklage . . ..- Zusührung. . «. o - o.

I

2. Werkerhaltungsrüdcklage . « « . . -

. WVertberichtigungen a. Posten d. Umlaufvermögens . Rüdstellungen. . e ooo o 4 oooooo

Verbindlichkeiten: j

1. auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen

2. Sonstige . . 178 458 8, Gewinnanteile GL A 276 : Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen , . Gewinn: Vortrag aus 1940

Reingewinn in 1941

121 261

37'896 179 651

5915 834

Dritte Beilage

RA N

4 066 850 178 982

3 690 000

525 000

200 020 977 209

299 996/80 «6 060|—

217 547/89

Gewinn- und Verlustrechnung für 1941.

5 915 834/82

Aufwendungen. Löhne und Gehälter . „e oooooooo Gesegliche soziale Abgaben. . .

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen .

922 579,97 . 351 178,95 . 123 000,—

ertragsteuern , 2. Sonstige Steuern einschl. Umsaßsteuer . 3, Pauschsteuer E O Li

Beiträge: an Berufsvertretungen Zuführung zur geseßlihen Rücklage. . s ‘Zuführung zur Werkerhaltungsrüdcklage . « « . Zuschreibung zum Grundkapital. . . . Gewinnvortrag aus 1940 „o. 5 Reingewinn in TOAI S o o os E60

179 651,51

Gewinnvortrag aus 1940 e S e ole Jahresertrag nach Abzug der nicht getrennt au3gewiesenen Aufwen- dungen . Zinsen Außerordentliche Erträge «o ooooo ° Auslösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus „andere Rülagen“ é 350 000,— aus der Zuschreibung zum Anlägevermögen 500 000,— aus der Zuschreibung zum Umlaufvermögen. . « ._ 503 000,—

S. D Q M070. 20. 0496 #4: 070 0 D 05S

Der Vorstand. Emil Weber. Dr. Ernst Kamm.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- Seit und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der

Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen München, den 14. Februar 1942, Süddeutsche A A.-G, Wirtschaftsprüfungs gesellschaft. Dr. Schmitt, Wirxtschafts3prüfer.

abzüglih 15% Kapitalertragsteuer (einschließlich Kriegszuschlag) bei der Vayerischen Hypotheken- und We berg, Augsburg und Ludwigshafen a. Rh.,

Deutschen Bauk in Berlin, Mannheim, Ludwigshafen a. Rh.

und Frankfurt a. M.,

Dresdner Bank in Berlin, Mannheim, Ludwigshafen a. Rh.

und Frankfurt a. M, Reichs-Kredit-Gesellshaft A.-G. in Berlin, und

an unserer Gesellschaftskasse in Ludwigshafen a. Rh.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr.-Jng. J. Wilhelm Ludowici, orsißer; Kommerzienrat Dipl.-Jng. Conrad Schumacher, Neu- offstein (Pfalz), stellv, Vorsißer; Hofrat Friy Gutleben, München; Direktor Hermann

eingelöst. Jockgrim (Pfalz), Pfeifer, Mannheim.

Ludwigshafen a. Rh., 24. März 1942, j Dex Vorstand. Emil Weber. Dr. Ernst Kamm,

217 5478( E atio at atis. E 4 709 233

E 4 709 233 Der Aufsichtsrat. Dr.-Jng. J. Wilhelm Ludowici, Vorsih :

ppa. Rach, Wirtschaftsprüfer. Der Dividendenschein Nr. 11 unserer Aktien wird von heute ab mit LA 18,—

sel-Bank in München, Nürn-

RA |5) 999 501/31 78 058/31 416 369

1 396 758 /(

95 997 25 000 250 000 1 230 000

37 896 3188 580

45 937 83 818

1 353 000|—

er.

Vorschriften.

751107].

. l Außerordentliche Erträge .

Bodden Aktiengesellschaft. Bilanz zum 30. September 1941.

Aktiva. N 15 Anlagevermögen: Grundstüde .. - - 496 600 Gebäude: Geschäfts- u. Wohnhäuser Betriebsgebäude . . . - Maschinen und Apparate . Elektrische Anlagen . . 3 Brennereieinrihtung. . « 4 361/50 Mobilien und Utensilien 9 389/81 Lagerfässer u. Gärbottiche . 7 320/63 Lagerfässer TT 1 Versandgefäße 1 805 Kurzlebige Wirtschafts- güter: Stand am 1. 10. 1940 ao a L . 409,50 110,50 Abschreibung .. 409,50 Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebs3- stoffe 17 216,81 Fertige Spiri- N tnvien y N . 17 966,23 Wertpapiere Hypotheken und Darlehen: Hypotheken- darlehen . Darlehen Aufgewertete Hypotheken 39 937,74

Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen u. Lei- stungen

Forderungen an Konzern- firmen n Kassenbestand einschließlich Reichsbank- u. Postscheck- guthaben

Andere Bankguthaben . . Posten, die der Rechnungs- abgrenzung dienen . Verlust: “Verlustvortrag 1939/40 . . Avale 3500,—

Passiva. Afktieukapital .…… . «o 5 Gesezßliche Rücklage « « «. Wertberichtigungen: Zu Posten des Anlage- vermögens 343 185,64 Zu Posten des Umlauf- vermögens _37 979,49 Rückstellung f. ungewisse Echulden L L Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe- rungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Posten, die der Rechnungs3- abgrenzung dienen . , 217 Avale 3500,— "1 449 399

_Gewinn und Verlustrechnung.

196 813 60 821/25 157 982/89 17 001/39

Zugang . .

16 083,55 102,11

56 123

17 354 35 459 6 702 21 663 1 544

122 526 1 449 399

1 000 000 32 757

381 165

20 837

4 233 10 188

RM 122 526 31 617

2915

Aufwendungen. Verlustvortrag a. 1939/40 . Löhne und Gehälter. . . Soziale Abgaben . . Abschreibungen aus dem

Ankagevermögen Steuern vom Einkommen, vom Ertrag u. vom Ver- mögen Geseßliche Beiträge zu Be- rufs3vertretungen . . . Außerordentliche Aufwen- dungen

50 745

46 306 1515

6.356 |— 261 981

. Erträge. JFahresertrag n. § 132, 1 Akt.-Ges. Mieten u. sonstige Erträge Zinsen, soweit sie die Auf- wandzinsen übersteigen .

86 717 36 854

10 571 5311 122 526

261 981 Duisburg, den 14. Februar 1942.

Bodden Aktiengesellshaft. Der Vorstand.

Dr. Edmund Hollinde, z. Zt. Wehrm.

Friy Rößler. Rudolf Bürgener.

Prüfungsvermertk :

Nach dem abschließenden Ergebnis mei- ner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell- schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlichen Vor- schriften.

Wuppertal, den 17. Februar 1942.

: Hermann Longard, Wirtschaftsprüfer.

Dem Ausfsihtsrat gehören folgende Herren an: Wilhelm Werhahn, Vorsißer, Neuß a. Rh.; Bernard Randebrock, Naum- burg a. d. Saale; Paul Bäumer, Berlin; Carl Benrath, Wuppertal-Barmen; Dr. Max Jörgens, Wuppertal-Elbexfeld, und Hermann Lehnkering, Bad Kreuznach.

Duisburg, den 21. März 1942.

Vodden Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Verlustvortrag a. 1939/40

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berlin, Mittwoch, den 1. April

s

Niederschlesishe Bergbau-A.-G., Waldenburg, Schlefien.

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 29. April 1942,

vormittags 11,30 Uhr, in- den Ge-

shäftsräumen der Schering A.-G.,

Berlin N 65, Müllerstraße 170/172,

stattfindenden ordentlichen Hauptver-

Fnanitána ein.

[51504] Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichtes des Vor- standes, des Berichtes des Aus- sichtsrats und des festgestellten Jahresabschlusses für - das Ge- schäftsjahr 1940/41. ;

2. Beschlußfassung über die Ver- teilung des Reingewinnes.

3, Entlastung des Vorstandes des Aufsichtsrats. «

4. Aufsichtsratswahlen. 2 et

5. Wahl des Abshlußprüfers für, das Geschäftsjahr 1941/42.

Zur Teilnahme an der Hauptver-

sammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die ihre Aktien oder die VBe- scheinigung einer Wertpapiersammel- bank über einen Anteil am Sammel- bestand der Aktien späteftens am

24. April 1942 in den üblichen Ge-

shäftsstunden Z

bei der Gesellschaftskasse oder

Breslau, oder

schast, Berlin, oder

deutschen Notar ist die auszustellende

und

ausgestellte

sperrt werden.

[51297]. Bilanz am 31. Dezember 1941.

Bescheinigung 1 stens am 25. April 1942 bei der Gesellschaftskasse einzureihen. Ebenso ist im Falle dex Hinterlegung bei etner Wertpapiersammelbank der von die- Hinterlegungsschein spätestens am 25. April 1942 bet dex Gesellschaftskasse einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ovrd- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge-

1942

bei der Kasse der Schering A.-G., Abt. Bergbau, Berlin N 65, Müllerstraße 170/172, oder

bei der Deutschen Bank, Berlin,

oder f bei der Deutschen Bank, Filiale bei der Berliner Handels-Gesell- bei einem deutschen Notar

hinterlegen und bis zur Beendigung der

Hauptversammlung dort belassen. Jm Falle der Hinterlegung bet etnem

von diesem späte:

Waldenburg (Schles), 27. 3. 1942, Nieverschlesische Bergbau-A.-G. Der Vorstand.

Liquidations -Casse in Hamburg Aktiengesellschaft.

Aftiva. Barreserve: a) Kassenbestand i h 1 821,24 b) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Postscheckonto ._69 477,15 Schaßwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Länder s Eigene Wertpapiere: S d 2 a) Anleihen und verzinslihe Schaßanweisungen des Reiches und der Länder 1277 817,79 b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere 708 154,63 Hiervon sind XA 1033824,29 Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf. l : s E Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute (Nostroguthaben) . Alles täglich fällig. E N A Forderungen aus Report- und Lombardgeschäften gegen börsengängige Wertpapiere Ge Schuldner . « « - Hypotheken . Bankgrundstück und Gebäude « «ooo o. Geschäfts- und Betriebsausstattung : « Posten, die der Rechnungs8abgrenzung dienen Jn den Aktiven sind enthalten: Schuldverschreibungen, soweit sie nicht zum Handel an deutschen Börsen zugelassen sind (Anlagen nach § 17 Abs. 1 des Reich3- gesebes über das Kreditwesen) 45 060,— i Bankgrundstück und Gebäude (Anlagen nach § 17 Abs. 2 des Reich3- geseves über das Kreditwesen) 157 000,—

Passiva. Gläubiger: a) Einlagen deutscher Kreditinstitute , « « b) Sonstige Gläubiger ° Alles jederzeit fällige Gelder, Rückständige Dividenden Grundkapital: a) Stammaktien (11 250 Stimmen) b) Vorzugsaktien*) (250 Stimmen). . Reserven nah § 11 des Reichsgeseßes über das Kredittvesen: a) Geseßliche Reserven # « 711 000, b) Sonstige (freie) Reserven. - «e - oooooo Rüstellungen : - A, Posten, die der Rehnungsabgrenzung dienen . . E T Reingewinn: Gewinnvortrag. aus dem Vorjahr « 40 759,91 Gewinn 1941 Jn. den Passiven sind enthalten: f Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1-.des Reich8geseßes über das Kreditwesen (Gläubiger) KXÆ# 1 317 661,55 / Gesamtverpflichtungen nach § 16 des Reichsgeseßes über dgs Kredit- wesen RA 1317 661,55 | Gesamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abs. 2 des Reich3geseßes über das Kreditwesen KA 2529 000,—

1310 760,25

. 1125 000, 2

Stimmen.

; Aus gaben.

Personaläufwendungen Soziale Abgaben und freiwillige soziale Vetsiherungsbeiträge . « Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen ..- « . Beiträge an Berufsvertretungen- « . « - Sonstige Unkosten : 6 h E Reingewinn: Vortrag von 1940, „. R L 40 759,91 Reingewinn 1941. „..

Einnahmen. Vortrag von 1940 „o. Zinsen N Provisionen und Umlagen .-.° Mieteeinnahmen L Außerordentliche Einnahmen. „e e oooooooo

Hamburg, den 10. Februar 1942. Deutsche Waren-Treuhand- Aktiengesellschaft. Schreiber, Wirtschaftsprüfer.

Harry Kühne; Dr. Victor-Albin v. Schenk.

Dr. Edmund Hollinde.

Friß Rößler. Rudolf Vürgener.

Hamburg, den 26. März. 1942.

Der Vorstand. Hartmann, v. Weyhe.,

6 901,30

5 : 5 000,—

668 000,—

39 618,08

RA

1 256 583

193 467 101 402 700 157 000 1

29 517

‘4 296 640,

1317 661

826 1 150 000

1 379 000

327 333 41 441

80 377

39 618,08

"4296 640 90

*) Bei der Abstimnrung über' d?e Beseßung dès Aufsichtsrates, die Abänderung der Sazung und die Auflösung der Gesellschaft vierzigfaches Stimmrecht = 10000

Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941.

2E 5 152 452/89 13 564/96 107 59985 1 068/43 32 188/19

80 377/99 387 252/31

40 759/91 135 038/17 184 682/37

24 412|—

2 359/86

387 252|3L

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfurig auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

ppa. Dr. Matthiessen.

Die Dividende für 1941 (Ertragsschein Nr. 17) von 5% auf die Vorzu g3- aftien, 4% auf die Stammaktien, abzüglich Kapitalertragssteuer, gelangt ab Donnerstag, den 26. März 1942, an unserer Kasse, Gröningerstr. 10, werk- täglich von 9—12 Uhr zur Auszahlung. Die Ertragsscheine sind nach Nummern l geordnet mit einem Verzeichnis einzureichen.

Dem Aufsichtsrat gehören an: Staatsrat H. W. Julius Peters, Vorsißer; Edgar Bohlen, stellvertr. Vorsißer; Dr. Josef Eitel; Johannes Hein; Otto Hertling;

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