1942 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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[120]

Vogtländische DEPRES

of.

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. April 1942, vormittags 914 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Firma, Hof a. S., Schügen- straße 9, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung :

1. Einziehung der eigenen Aktien im Neunbetrage von f. Æ 200 000,— nah Aktiengesey § 192 Abs. 3

D

2. Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses über die Berichtigung des Gesell- shaftsfkapitals um f 2300 000,— auf fR.AÆ 4600 000,— gemäß Div.- Abgabeverordnung.

3. Sazungsänderungen: § 3 (Höhe des Gesellschaftskapitals), § 16 (Aufsichtsratsvergütung), § . 25 (Verteilung des Reingewinns),

4. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des die Kapital- berihtigung berüdcksichtigenden JFah- resabshlusjes für das Geschäftsjahr 1941, des Gewinnverteilungsvor- shlages des Vorstands sowie Be- riht des Aufsichtsrats.

5. Beschlußfassung über. die Vertei- lung des Reingewinns.

6. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

7. Wahl der Abschlußprüfer für das; Geschäftsjahr 1942. S |

8. Sonstiges.

Aktionäre, die das Stimmrecht aus- üben wollen, haben ihre Aktien gemäß 8 17 unserer Satzungen spätestens am dritien Tæge vor der Hauptver- sammlung anzumelden und sich beim Beginn derselben über ihren Aktien- besiy durch Vorlage der Aktienmäntel oder des Hinterlegungsfscheines einer deutschen Bank bzw. eines Notars gegenüber dem Vorsißer der Haupt- versammlung auszuweisen.

* Hof, den 28. März 1942.

Der Vorstand. Dr. Caxl Schmid., egfried Schmid, H. Edgax Wünnexrli@.

Süddeutsche Zucker-Aktien- gesellschaft, Mannheim. Ausgabe neuer Gewinnanteilschein- bogen.

Wie wir bereits in unserer Auf- forderung vom 27. 10. 1941, betreffend die Erhebung der Zusayaktien aus der Kapitalberihtigung mitgeteilt haben, bleibt der Gewinnanteilschein Nx. 20 unserer alten Aktien unbenugt; er ist

als wertlos anzusehen, G Wir geben nunmehr bekannt, daß für ie

Aktien zu KA 1000,— Nr. 1 bis}

22 200 ‘und zu A 100,— Nr. 1—50 000 neue Bogen mit Gewinnanteilscheinen Nr. 21 f. und Erneuerungsschein zur Ausgabe gelangen. Wir fordern die Jnhaber der vorge- nannten Aktien auf, die Erneuerungs- scheine, die auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen sind, bei den nachgenannten Stellen während der bei diesen üblichen Ge- shäftsstunden zur Erhebung der neuen Gewinnanteilscheinbogen einzureichen: bei der Gesellschaftskasse, Mann- heim, Augusta-Anlage 31,

bei der Deutschen Bank, Berlin, Mannheim, Darmstadt, Frank: furt (M.), Heilbronn, Kaisers- lautern, München urd Stutt- gart, bei dex Dresdner Bank, Berlin, Manuheim, Darmstadt, Frank- furt (M.), Kaiserslautern, München und Stuttgart,

bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel - Bank, München, Ludwigshafen a. Rh.,

bei der Commerzbank Akftiengesell- schaft in Frankfurt (M.),

bei der Handels- und Gewerbe-

bank Heilbronn A. G., Heil- bronn, bei dem Bankhaus Grunelius «&

Co., Frankfurt (A:

Für die Aktien zu li A 100,— mit Nummern über 50 000 sind neue Gewinnanteilscheinbogen nicht hergestellt worden, da diese Aktien 1m Zusammenhang mit dem freiwilligen Ümtaush der 100er Stücke in 1000er Abschnitte zur Einziehung gelangen. Soweit Aktionäre daher noch 1m Besiß von Aktien mit Nummern über 50 000 sind, bitten wir, diese Aktien nebst Er- neuerungsschein bei den gleichen Stellen wie oben zum Austaush in Stücke mit Nummern unter 50 000 einzureichen.

Wir fordern bei dieser Gélegenheit unsere Aktionäre nochmals auf, unjere Bestrebungen um eine Vereinheitlihung unserer Aktienstückelung zu unterstügen Und weten den Umtausch von

je zehn tien zu A 109,— in

eine Aktie zu NA 1000,— vorzunehmen und P diesem Zwecke die Aktien zu l. 109,— bei den oben- genannten Banken einzureichen. Die Kosten des Umtauschs trägt unsere Ge- eat,

annheim, den 31. März 1942,

Süddeutsche Zucker-Aktien-

Dritte Beilage zum Reihs- und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 2. April 1942. &. 4

[499]

Vereinigte Lederfabriken Aktien- gesellschaft Wien, Wien.

Zu der am 24. April 1942,

mittags 12 Uhr, im Sizungssaal der

Länderbank Wien Aktiengesellschaft {n

Wien 1, Am Hof 2, tattfindenden 30. ordentlichen Hauptversainm- lung rwoerden unscre Aktionäre hier- durch cingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des A ifsihtsrates über das GeschästS- jahr 1941,

9. Vorlage ‘des Fahresabschlusses und Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes.

S: Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,

4. Wahl in den Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das 31. Geschäftsjahr.

Die Aktionäre, vie in der Haupt-

versammlung ihr Stimmrecht ausüben

wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 21. April 1942 bei der

Gesellschaftskasse oder der Länderbank

Wien Aktiengesellschaft, Wien [,

Am Hof 2, rder bei einer Wertpapier-

fammelbank vder’ bei cinem deutschen

Notar zu hinterlegen. Fm Falle der

Hinterlegung bei einem Notar oder

fei einex Sammelbank ist die Hinter-

legungsbescheinigung spätestens au?

22. April 1942 hei det Länderbank

Wien “Aktiengesellschaft einzureichen.

_ Wien, 2. April 1942.

Dereinigte Lederfabriken Aktien-

gesellschaft Wien.

Der Vorstand.

[155] Bayerische Handelsbank Bodenkreditanstalt, München. Umtaush von Pfandbriefen und Kommunal-Schuldverschreibungen. Unsere ab 1. April 1942 im Zins

auf 4 % gesenkten a) 414 % Neichsmark - vypotheken-

pfandbriefe Reihe 1, umfassend die Stücke Lit. S Nr. 1—900 zu

je RA 5000,—, Lit. T Nr. 1—900

zu je NA 2000,-—, Lit. U Nr. 1—

5400 zu je RNA 1000,—, Lit. V

Nr. 1—4050 zu je A 500,—,

Lit. W Nr. 1—3600 zu je A

200,—, Lit. X Nr. 1—5550 zu je

RA 100,—;

b) 44 77 Reichsmark - Kommunal- Schuldverschreibungen Reihe 1, umfassend die Stücke Lit. KA Nr. 1—350 zu je A 5000,—, Lit. KB Nr. 1—425 zu je A 2000, —, Lit. KC Nr. 1—2090 zu je A 1000,—, Lit. KD Nr. 1—400 zu je A 500,—, Lit. KE Nr. 1---300 zu je RA 200,—, Lit. KF Nr. 1—500 zu je BA 100,—,

werden gemäß § 7 der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kredit- institute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. 1941 1 S. 746) in gleihgeartete 4 % Pfandbriefe und Schuldverschreibungen unseres Justituts mit Zinsscheinen vom 1. Zuli 1942 f. und Erneuerungs- schein eingetauscht. Beim Einlösung®- wert des Zinsscheins vom 1. Juli 1942 der neuen Werte ist selbstverständlich berüdsichtigt, daß der Zinssaß für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1942 4114 % und von da ab 4 % A

Wir ersuchen daher die Jnhaber von Stücken der vorgenannten Reihen 1 unserer 44 % Reich3- mark - Hypothekenpfandbriefe sowie unserer 4% % Reichsmark - Kom- munal-Schuldverschreibungen, mit den vollständigen Zinsscheinen vom 1. Juli 1942 ff. und Erneuerungsschein in “der Zeit vom 15. April bis 1. Juni 1942 unmittelbar oder d1rch Vermittlung einer - Bankstelle geordnet mit Nummernverzeichnissen zum Um- tausch in 4 % Pfandbriefe unseres Fn- stituts Reihe 3 und bzw. 4 % Schuld- vershreibungen- unseres Fnstituts Reihe 2 bei uns einzureichen. Der Umtaush erfolgt in gleicher Stüe- lung. Auf Namen umgeschriebene Stüde bitten wix gesondert einzureichen. Die dafür in Betracht kommenden neuen Werte werden ohne weiteres wieder auf den gleichen Namen fest- geschrieben. :

Die neuen 4% Pfandbriefe und Schuldverschreibungen unserer Bank sind ebenfalls reihsmündelsicher und genießen die gleichen Privilegien wie die dafür hereingegebenen Stücke un- serer 4% % Reichsmark - Hypotheken- pfandbriefe Reihe 1 und 414 % Reihs- mark-Kommunal - Schuldverschreibungen Reihe 1. Die Zulassung der neuen 4 % Pfandbriefe und Schuldverschret- bungen zum Handel und zur Notiz an der Bayerischen Börse. in ünchen und um Lombardverkehr bei der Deutschen Reichsbank wird beantragt werden.

Nach Maßgabe des F 7 der eingangs erwähnten Verordnung kann nah Ab- lauf einer- Frist von sechs Monaten, von heute an gerechnet, aus den oben unter a und b aufgeführten, 1m Zins gesenkten Pfandbriefen und Kommu- nal-Schuldverschreibungen ein anderer Anspruch als der auf Umtausch in neue 4 % Pfandbriefe bzw. Schuldverschrei- bungen nicht mehr geltend gemacht werden. ¿

München, den 2. April 1942.

Bayerische Handelsbank.

diese,

[459] Gebrüder Noeder Aktiengesellschaft. Einladung zur ordentlichen Haupt:

versammlung. Gemäß § 13, Abs. 1 und 2 unserer Satzungen laden wir die Aktiouäre

unserer Gesellshaft zu der am Sams-

tag, den 25. April 1942, 11 Uhr,

im ESißungssaal der Gesellschaft in

Darmstadt stattfindenden 23. ordent:

lichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage deë Geschäftsberichts und des fesfgestellten Fahresabschlusses für 1941 mit dem Béricht des Aufsichtsrats. |

9. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. ,

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands undg des Aufsichts- rats,

4. Wahlen zum Aufsichtsrat. :

5. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das G 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver-

sammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 22, April 1942 entweder bei unserer Gesellschaftskasse in Darm- stadt oder bei der Deutschen Baut

Filiale Darmstadt, bei der Deut- hen Bank Filiale Frankfurt (Main) während der üblihen Ge-

shafts]tunden hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt Tassen. : Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammel!vank erfolgen; tin diesem Fall ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Wertpapiersammei- bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens am 23. April 1942 b2i unserer Gesellschaft einzureichen. Jm übrigen wird auf § 14 unjerer Saßbungen verwiesen. Darmstadt, den 30. März 1942, Der Vorstand: Dr. Bernauer. H. Roeder.

[51506]

Junternationale Galalithgesellschaft, Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg 1.

Die - Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur 2. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 8. Mai- 1942, vormittags 11 Uhr, im Sizungszimmer der Filiale der Deutshen Bank, Hamburg-Harburg 1,

Rathausstr. 25, eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes nebst Bericht des Auf- sichtsratés sowie vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Fahres- abshlusses für das Geschäfts- jahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates,

3. Beschlußfassung über die Ver- teilung des Reingewinnes.

4. Aenderung des § 17 Abs. 2 der Satzungen betreffend Vergütung für den Aufsichtsrat.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat lt. § 14 der Sagtungen.

6. Wahl des Abschlußprüfers für .das Geschäftsjahr 1942. l:

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind nux diejenigen Aktionäre berech- tigt, welche ihre Akiien spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 1942 ent- weder

bei der Kasse ‘der Gesellschaft in Hamburg-Harburg oder

‘bei dex Deutschen Bauk in Verliu

oder ihren Niederlassungen in Hamburg und Hamburg-Har- burg oder

bei dex Dresdner Vank in Verlin

oder ihren Niederlassvngen in Hanburg und Hamburg-Har- burg

für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die dem Effektengiroverfkehr an- geschlossenen Bankfirmen können Hin- terlegungen auch bei ihrer Wert- papiersammelbauk vornehmen. .

Stimmkarten werden von den Hîn- terlegungsstellen ausgehändigt.

Die Hinterlegung der Aktien kann au bei einem deutschen Notar oder bei einer im § 1 des Geseyes über die Verwahrung und Anschaffung . von Wertpapieren vom 4. Februar 1937 (RGBl. 1 S. 171) bezeihneten Wert- papiersammelbank erfolgen. - Fn sol- hem Falle muß jedoch die von dent Notar oder der Wertpapiersammel- bank ausgestellte Hinterleguugsbe- scheinigung so rechtzeitig eingereicht werden, daß ie am dritten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung in Händen der Gesellschaft ist. Gegen diese Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammelbank wird dann die Stimmkarte ausge- händigt.

Hamburg-Harburg 1, 2. 4, 1942.

Der Vorstand.

L

10. Gesellschaften m. b. Ÿ.

[50324] Bekanntmachung. Laut Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 30. 3. d. J. werden

auf je A 1000,— Stammeinlage von

Nachschüssen NA4 100,— zurük- gezahlt. Die Auszahlung beginnt am 6. Juli d. J. in unseren Geschäftsräumen, Berlin-Schöneberg, Sachsendamm 78. Veröffentlihung gemäß § 50 des G. m. b. H “Belehes.

erlin-Schöneberg, 2. April 1942. „¡Gara““ Autogaragen-Betriebs-

Gesellschaft m. b. S. Klauke.

[50921] Erzgesellschast zur Erschließung von Nichteisenmetallen m. b. H. in Liquidation. “Die Erzgesellschaft zur Erschließzung von Nichteijenmetallen m. b. H., Berlin- Halensee 1, Kurfürstendamm 142/43, t aufgelöst. Die Gläubiger der Ges|eli- haft werden aufgefordert, sich bei ihr

zu melden.

Berlin, den 21. März 1942.

Erzagejellschaft zur Erschließung

von Nicheisenmetallen m. b. H. i. L. Die Abwickler:

Albert Meyer-Küster.

Erwin Zentler.

t » i 4 iki A

[50616], Rande Stickereiwerk

. m. b. S. Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 17. März 1942 ijt das R A 300 000,— betragende Stamm-

-fapital der Gesellschaft auf Reichsmark

80 000,— herabgeseßt worden. Wir fordern die Gläubiger der Gefellschast auf, sih bei dieser zu melden. Ravensburg, den 17. März 1942. Der Geschäftsführer: Walter Meyran.

[49982] Bekanntmachung.

Die „Mannheimer Wohnbau“ Gesell» schaft mit beshränkter Haftung în Mann- heim ist aufgelöst. Die Gläubjger wer- den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Mannheim, 16. März 1942.

Mannheimer Wohnbau Gesellschast mit beschränkter Haf- tung i. Liqu.

Die Liquidatoren: Dipl.-Kfm. Richard Burschel E, Steuerberater Heinrih Wegele,

Baumeister.

Jn den Aktiven sind enthalten:

Passiva. Gläubiger*):

d) sonstige Gläubiger Von der Summe c und d entfallen

Von 2 werden durch Kündigung

Spareinlagen*):

Stammkapital Rücklagen nah § 11 KWG.:

b) sonstige Rücklagen nah § 11 KWG. Reingewinn:

Gewinn 1941 . Jn den Passiven sind enthalten:

mark 41 583,97,

*) Für die gesamten Einlagen hat rufliche Garantie übernommen.

11. Genossenschaftea

[613] Berichtigung. |

Fn der Bekanntmachung, betr. um- tauschangebot an die Juhaber vou Teilschuldverschreibungen der 5 % (4/6 %) Anleihe vom Jahre 1921 des Elektrischen . überlandswerkes r. Gen. m, b. H. in Reichenberg (vgl. Nr. 52, 2. Beil, d. Bl. v. 3. 8 1942), muß im Abschnitt T1 Absay 4 der erste Say richtig lauten:

„Die Anleihe wird ab 1. Dezember

beträgen bis längstens 1. Dezember 1961 getilgt.“

45. Verschiedene Bekanntmachungen

[445] Hinweis,

Jn der „Neuen Leipziger Tages- zeitung“ Nr. 90 vom 31. Véarz 1942 ist eine Bekanntmachung der Zulassungs-

gesellschaft.

Steyrer. Thron.

den im Jahre 1928 eingeforderten

stelle für Wertpapieve an der ittel-

a) Forderungen an Konzernunternehmen N 4 4109 297,40,

b) Forderungen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Jnhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört M 8111,53,

c) Anlagen nah §.17 Abs. 1 KWG. RMX —,—,

da) Anlagen nach § 17 Abj. 2 KWG. L 1l,—.

a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benugte Kredite —_—— b) Sonstige im Fn- und Ausland aufgenommene Gel-

der und Kredite (Nostroverpflichtungen) . « « - c) Einlagen deutscher Kreditinstitute . . .

1. jederzeit fällige Gelder A 8 272 979,19, 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung K 12 872 667,44.

a) innerhalb 7 Tagen A 1278 496,01, b) darüber hinaus bis zu 3 Monaten R 8 484 890,12, c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten R 8 114 281,31.

a) mit geseßlicher Kündigungsfrist . . | b) mit vereinbarter Kündigungsfrist .

E, 6:0# 0 4:0 S S 0-40

a) Geseßliche Rücklage. . .«- « +«“

Rückstellungen für Pensionsanwartschasten . . « Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienéñn «e Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

auf „sonstige Rüclagen“ übertragen « -

a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen usw. Reichs-

b) Gejsamtverpflichtungen nach § 11 Abs. c) Gesamtverpflichtungen nah § 16 KWG. N. 21 145 646,63, Gesamtes haftendes Eigenkapital nach §11 Abs. 2 KWG,. N. 690 000,—,

1942 in gleihbleibenden jährlichen Teil- | l

[51394]. Deutsche Veamten- Zentralbank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Bilanz zum 31. Dezember 1941. E Astiva. RA |5 Barreserve: : a) Kassenbestand „e ee ooo A 44 138,20 b) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Postscheckonto 1 030 122,47 1 074 260/67 Eigene Wertpapiere: a) verzinsliche Schaßanweisungen des Reiches 15 373 856,94 b) sonstige verzinslihe Wertpapiere . « « « « - - 99 537,50 |15 473 394/44 Davon darf die Reichsbank beleihen f. 15 473 394,44. Kurzfällige Forderungen unzweiselhafster Bonität und Liquidität gegen rect L « . | 4410 297/40 Davon find täglich fällig (Nostroguthaben) L 4 410 297,40. Schuldner: à) Kreditinstitute «e eo ooo i —,— b) sonstige Schuldner. . « «o ooo 4 690 313,21 | 4690 813/21 Jn der Gesamtsumme sind enthalten: gedeckt durch börsengängige Wertpapiere NM 22 032,55, gedeckt durch sonstige Sicherheiten N24 4 668 280,66, Dauernde Beteiligungen, . . «e A S 1|— Geschäfts- und Betriebsausstattung . « « « «e - o S 1— Posten, die der Rehnungsabgrenzung diene L S 816/19

Summe dex Aktiva |25 649 082/91

3 270 571,22 17 875 07641

auf:

oder sind fällig:

« « « « 2/979 610,31 S . 676 438,39 | 3 656 048/70 0 d-:07.0 E 0D A 500 000|— e? 190 000/— | 190 000/— o E E . 110 000|— E A 22 387/58 ; “9 201,06 9 201,06 ord eG L. 0B000-- 25 000

1 KWG. F. 24 801 695,33,

Summe der Passiva |25 649 08291 die Deutsche Bank die volle und unwider-

Deutsche Beamten-Zentralbank Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Geschäftsführer :

Lockenvih.' Kries.

deutshen Börse zu Leipzig veröffent- licht, aus der hervorgeht, daß dort der Antrag gestellt worden Ut nom. l 48 500 0 O neue Af- tien der J. G. Farbenindustcie Aktiengesellschaft, Frankfurt, Main, zum Handel und zur Notiz zuzulassen. Leipzig, am 30, März 1942. Mitteldeutsche Börse zu Leipzig Zulassungsstelle für Wertpapiere. F. A: Meh es

504] Kundmachung. Der Völkishe Beobachter, Wiener Ausgabe, vom 31. März 1942 Nr. 90 enthält eine Ave pat der Ost- märkischen Landes-Hypothekenanstaltcn über den Umtausch der 41/2 %igen Kommunalschuldverschreibungen in 4 %ige Kommunalschuldverschreibungen der Pfandbriefstelle Ostmärkischer Lan- des-Hypothekenanstalten. Pfandbriefstelle Ostmärkischer an es-Dhpotherezaut arien, Wien, L, Wipplinger Strafe 2.

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Deutscher Reithsanzeiger

Erscheint an jedem Wochenta 2,30 ÆA einschließlich 0,18 abholer bei der Unzeigenstelle 1,90

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit=Zeile 1,10 AA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dru Îge find auf einseitig beshriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere ijt darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdrucke (einmal unter- strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehobeu sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs-

termin bei der Unzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Sonnabend, den 4. April, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß über die Durchjührung des Kartensystems für Lebensmittel für die 36. Zuteilungsperiode vom 4. bis 31. Mai 1942.

Bekanntmachung. über die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen JOEGSa Gel für die Umsäße im März 1942.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Metalle einer von der Wirtschastsgruppe Metallindustrie getroffenen Sonderregelung für die Abgabe, den Bezug und die Verarbeitung von Flug- zeugschrott.

Anordnung zur Vereinheitlihung von Tischlerbandsägen vom 31. März 1942. i: 10 O

Preußen

- Bekanntmahung über die Ausgabe der Preußischen Geseß- sammlung Nr. 4.

Amtliches

Deutsches Reich

__Der Führer hat den Prokuristen Dtto Schulze- Böing zum Konsul des Reichs in Antofagasta (Chile) ernannt.

ErlaH

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 36. Zuteilungsperiode v-m 4. Mai bis 31. Mai 1942

Erster Teil Festseßung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 835. Zuteilungsperiode gelten mit Ausnahme der Sonderzuteilung von Kondensmilch auch in der 36. Zuteilungsperiode. Eine Aenderung tritt lediglih bei der Fettverteilung, und zwar dadur ein, daß an Versorgungsberechtigte über 14 Fahre 50 g Butterschmalz ausgegeben werden. Diese Verbraucher erhalten je Person 62,5 g Margarine weniger, so daß die Gesamtfettration nach

dem Fettgehalt sich niht ändert. Die über 14 Fahre alten ZYje Verteiler haben diese Vorshußmengen mit den Bezug-

Selbstversorger mit Butter, die im Besiße der Reichsfettkarten SV 1 und SV 5 sind, erhalten ebenfalls 50 g Butterschmalz unter entsprechender Herabseßung der Margarineration.

Mit Ausnahme dieser Verlagerun in der Abgabe von Fett für Personen übec 14 Jahre, wobei also die Höhe der Gesamtfettration sich nicht ändert, erhalten alle Versargungs- berehtigten demgemäß folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in! der 35. Zuteilungsperiode:

Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Schweineschlachifette, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeug- nisse, Kaffee-Ersaß- und -Zujaßmittel, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopukver.

Zweiter Teil Durehführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten Abgabe von Butterschmalz und Margarine Wie im Ersten Teil (Festseßung der Rationen) bereits

erwähnt, werden in der 36. Zuteilungsperiode an Versor- gungsberechtigte über 14 Fahre 50 g Butterschmalz aus-

gegeben werden. Abgabevorschristen

Für die Abgabe von Butterschmalz und Margarine gilt folgendes: j :

Die Versorgungsberechtigten haben das Butterschmal durch Abgabe des Bestellscheins 36 für Buttershmalz bet Ion Verteiler zu bestellen, bei welchem sie den Bestellschein für Margarine abgeben. Bei der Abgabe von Butterschmalz ist

der Bezugsabschnitt für Butterschmalz von dem Verteiler |

unter Belassung an der Karte zu entwerten.

Die Margarineration der Normalverbraucher beträgt in- folge der Ausgabe von Buttershmalz in der 36. Zuteilungs- periode statt 262,5 g 200 g. Da die reibungslose Margarine- verteilung auch in Zukunft die Bindung der Verbraucher an

möglich, die gesamte Menge von 200 g ohne Bestellshein au Kleinabschnitte auszugeben. Aus E O s M0 D Abgabe von Margarine über einen Bestellschein mit Bezugs- abschnitt in Höhe von 62,5 g und über Kleinabschnitte in einer Menge von 135 g. Andererseits wird der Bestellshein über 500 g Butter mit den Bezugsabschnitten auf 437,5 g ermäßigt und die Kleinabschnitte über 135 g Margarine um weitere Kleinabschnitte über insgesamt 65 g Butter vermehrt, so daß die Reichsfettkarte für Normalverbraucher nah wie vor Klein- ded: in dex notwendigen Gesamtmenge von 200 g ent- alt. ;

Die Reichsfettkarte für Fugendlihe von 14—18 Fahren enthält wie bisher Kleinabschnitte über Margarine n Bb von 200 g. Die Kürzung von 625 g Margarine ist durch Aenderung des Bestellscheins und der Bezugsabschnitte erfolgt.

Die Herabseßung der Margarineration der Selbstver-

sorger mit Butter (Reichsfettkarte SV 1) ist in der Weise er- |

folgt, daß der Bestellschein mit Bezugsabschnitten von 300 g auf 250 g ermäßigt wurde. Die auf Kleinabschnitte zu be- ziehende Margarinemenge wurde dementsprechend von 65-g auf 50 g gekürzt.

Bei der Reichsfettkarte SV 5 (Selbstversorger mit Butter im Alter von 14 bis 18 Fahren) wurde der Bestellschein über 450 g Margarine nebst Bézugsabschnitten in 375 g geändert. Auf Kleinabschnitte können 75 g Margarine bezogen werden, so daß auch hier die Kürzung der Margarineration in dem vorgesehenen Umfange erfolgt ist.

Durch diese Regelung ist erreicht, daß die Bestellscheine und Bezugsabschnitte über Margarine bei den Reichsfettkarten SV 1 und SV 5 über handelsübliche Mengen lauten.

Abrechnungsvorschriften

Die Belieferung der Groß- und Kleinverteiler mit Butter- schmalz für die 36. Zuteilungsperiode. hat ohne Ausstellung eines Bezugsscheins im Umfange derjenigen Mengen zu er- folgen, die sih aus den in der 34. Zuteilungsperiode an den | Lieferanten eingereichten Butterschmalzbezugscheinen ergeben.

scheinen über Butterschmalz abzudecken, die die Ernährungs- ämter gegen Abgabe der Butterschmalzbestellscheine der 36. Zu- teilungsperiode ausstellen. i

Zweiter Abschnitt Karten- und Bezugscheinwesen Umtausch der Bedarfsnachweise für Brot in Bezugscheine

Nach meinem Erlaß vom 12. Dezember 1941 I1C 1 - 5555 haben die Verteiler, Bäcker und Konditoren särit- liche Einzelabschnitte dec Reichsbrotkarten mit Ausnahme der 10-g-Abschnitte der Reichsbrotkarte B auf Bogen aufgeklebt abzuliefern. Jm Hinblick darauf, daß von der 35. Zuteilungs- periode ab die Zahl der 50-g-Abschnitte der Brotkarten ver- mehrt worden ist, werden die durch den vorbözeichhneten Erlaß getroffenen Vorschriften dahin erleichtert, daß die 50-g-Ab- schnitte niht mehr aufgeklebt abgeliefert zu werden brauchen. Die für die 10-g-Abschnitte der Reichsbrotkarte B erlassenen Vorschriften finden nunmehr auch auf die 50-g-Abschnitte Anwendung (vgl. Ziffer 3 des Erlasses vom 12. Dezember 1941 I C 1-5555 —). Die Ernährunasämter werden besonders darauf hingewiesen, daß sie nach diesen Vorschriften das Aufkleben der Abschnitte anordnen können, wenn die Nachprüfung eine Unrichtigkeit ergibt.

Die Erleichterung in der Ablieferung der 50-g-Abschnitte segt voraus, daß die Verteiler, Bäker und Konditoren diese Abschnitte ordnungsgemäß abrechnen. Fch behalte mir vor, die bisherige Regelung ohne Rücfsicht auf die dadurch ver- ursachte Belastung der Verteiler usw. wieder einzuführen, wenú die mir laufend zugehenden Prüfungsberichte eine solche Anordnung notwendig machen.

Oertliche Zuständigkeit für die Ausgabe von Reise- und Gast- stättenmarken

Für die Ausgabe der Lebensmittelkarten, der Reise- und Gaststättenmarken und der übrigen Lebensmittelkarten sowie

die von ihnen gewählten Kleinverteiler vorausseßt, ist es nicht | den Umtausch der Lebensmittelkarten in Marken if das Er-

nährungsamt zuständig, in dessen Bezirk der Versorgungs- berechtigte seinen ständigen Aufenthaltsort hat (vgl. Erlasse vom 24. Mai 1940 Il C1-1770 und vom 15. Fuli 1941 II C 1 -3000 —). Die Ernährungsämter sind daher nicht befugt, Versorgungsberechtigte, die sich auf Reisen begeben wollen, wegen des Umtausches threr Karten in Marken an das Ernährungsamt des Reiseortes zu verweisen. Soweit sih jedoch am Reiseort die Notwendigkeit des Um- tausches ergibt (z. B. bei einem Versorgungsberechtigten, der vom Reiseort an einen anderen Ort weiterreisen will), ist auch. das Ernährungsamt (Kartenstelle) des vorübergehenden Aufenthaltsortes hierfür zuständig.

Nachsendung von Lebens8mittelkarten

Jn Zukunft dürfen Lebensmittelkarten an vorübergehend abwesende Versorgungsberechtigte nux noch für die auf den Reisebeginn folgende M i ber Veri nachgesandt werden. Bei längerer . Abwesenheit ist der Versorgungsberechtigte zu veranlassen, sich aus der Versorgung mit Lebensmitteln abzu- melden (Reiseabmeldebestätigung).

Abtrennung bestellsheingebundener Einzelabschuitte

__ Von verschiedenen Seiten ist angeregt worden, den Ver- teilern zu gestatten, die bestellsheingebundenen Einzel- abschnitte, die an sich unter Belassung an der Karte nur zu entwerten sind, abzutrennen. Zur Begründung wird ange-

| führt, daß durch eine solche Regelung der Handel sich gegen

PBostscheckkontc': Berlin 41821 1942

Fälschungen hüten kann, die darin bestehen daß die Ent- wertungen entfernt werden. Zum anderen hat der Handel durch die Abtrennung der hestellsheingebundenen Abschnitte von der Karte die Möglichkeit, seine Angestellten, besonders in größeren Betrieben, besser zu überwachen. Jch habe deshalb keine Bedenken, wenn die Ernährungsämter auf Antrag der zuständigen Gliederungen des Handels die Abtrennung dieser Einzelabschnitte für ihren Bereich genehmigen. Grundlage für die Belieferung haben jedoch nah wie vor die Bestellscheine zu bleiben, so daß eine Ablieferung der bestellsheingebundenen Einzelabschnitte an die Ernährungsämter nicht in Betracht fommt. Zur’ Vermeidung unnötiger Anfragen weise ih aus- drüflih darauf hin, daß ich bei der Gestaltung der Karten mit Bestellscheinen auf die Möglichkeit der leichten Abtrenn- barkeit der bestellscheingebundenen Abschnitte nur insoweit Rücksicht nehmen kann, als dies die Gesamtordnung und Uebersichtlichkeit der Karten zuläßt.

Abgabe von Kindergetreidenährmitteln

Tie Ernährungsämter haben aus der mit Erlaß vom 17. März 1941 11 C 1 - 1060 mitgeteilten Liste A der Kindergetreidenährmittel für Kinder bis zu 1/2 Fahren (18 Monaten) zu streichen:

„Dr. Behre & Co., Bremen 11 , « s z « Profantin.“

DrittsarL AL{Pnitt

Vorbereitung für die Abgabe von Speiseöl in der 37. bis 39. Zuteilungsperiode

Nach meinem Erlaß betr. Durchführung des Karten- systems vom 24. Februar 1942 I] C 1-800 Dritter Abschnitt haben die Ernährungsämter für anstalts8mäßig untergebrachte oder sonstwie in E euibollegung be- findliche Versorgungsberechtigze, die keine Reichsfettkarte baben (Reichsarbeitsdienst, außerhalb der Wehrmacht N erde Schußgliederungen, Kranfken-, Heil- und Pflegeanstalten usw.), Bezugscheine über Speiseöl in Höhe von 150 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. Durch die von der Hauptvereinigung der deutshen Milch- und Fettwirtschaft getroffenen Maßnahmen is nunmehr sichergestellt, daß die Verteiler zu Beginn der 37. Zuteilung8periode über aus=- reichende Mengen an Speftseöl verfügen werden. Jch bes stimme daher folgendes:

Die ÉErnährungsämter haben den obengenannten Ver= brauchergruppen nicht einen einheitlichen Bezugschein über 150 g je Kopf, sondern für die 37., 38 und 5). Zuteilungs- periode je einen Bezugschein in Höhe von 50 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. Die Bezugscheine sind nach dem üblichen Verfahren jeweils spätestens zu Beginn der betreffenden Zuteilungsperiode auszustellen. zie Bezug- scheine sind zur Abdeckung der erhaltenen Vorschußlieferungen zu verwenden.

Vierter Absch nitt Schlußbestimmungen Abgabe der Besiellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließli des Bestellscheins 36 der Reiseierkarte a des A a bestellsheins 36 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucer) in der Woche vom 27. April bis 2. Mai 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken,

Maternübersendung : Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblih von der Deutschen Zentral- druckerei übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druck- matern der Nährmittelkarten hinsihtlih der Verteilung von Teigwaren sofort nah ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

JFunkrasttreten

__Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsihtlih der Zu- teilungen für die Zeit vom 4. bis 31. Mai 1942 treten am 4. Mai 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes’ bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 25. März 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. Vi Bulé

Bekanntmachung

__ Die Umsatzsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs- mittel werden im Anschluß an die Bekann mahung vom 1. April 1942 (Reichsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942, Reichssteuerblatt S 381) für die Umsäße im März 1942 wie folgt festge)etßzt:

Ufd. Nr. Staat Einheit R 1 | GCbile 100 Pesos 10,0 2 China (nominell) 100 Yuan 10/08 3 | Kolumbien 100 Pe1o8s 142/50 4 | Meriko 100 Pesos 51/55 5 | Peru 100 Soles 38,46

Berlin, 4. Ap-.il 1942.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.