1942 / 87 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 87 vom 15, April 1942. &. 2

S1 7 (Begriffsbestimmung für Treibriemen)

* (H Als Treibriemen im Sinne dieser Anordnung gelten dlle zum Antrieb von Maschinen bestimmten Riemen Und Gurte einschließlich der Riemenrollen, ferner Elevatorgurte und Fallhämmerriemen sowie Rund- und Kordelschnüre.

(2) Den Bestimmungen diesex. Anordnung unterliegen:

a) Treibriemen aus Leder;

« þ) Treibriemen, die aus Wolle, anderen Tierhaaren, Baumwolle, Hánf, Flachs, Ramie, Jute, Zellwolle, Kunstseide, Naturseide oder aus Mischungen dieser Spiñnstoffe untereinander gewebt oder geflochten oder- gefaltet und genäht, entweder roh odex im- prägniert hergestellt sind (Textiltreibriemen);

c) Treibriemen, die aus den zu a oder b genannten ‘Stoffen in ‘Verbindung mit Balata, ‘Natur-Kaut- \chuk und. Kunst-Kautshuk (Kautschuktreibriemen [Guntrmi-“ und“ Balatatreibriemen}) hergestellt sind; “F Treibriemen aus sonstigen Stoffen. _ (9) Seile, -Transportbänder, Kautschukkeilriemen und Kautshukelevatorgurte sowie -endlos „gewebte Textiltreib- riemen (Hochleistungsriemen) bis zu einem -Stücgewicht von 4 kg unterliegen den Bestimmungen" dieser Anordnung nicht:

A. Treibriemen-Ueberwachung

§2

(Beschlagnahme)

Uebex den in Anorduung 55. der Reichsstelle für Leder- wirtschaft vom 8. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 8. September 1939), den in Anordnung - 1 des Souderbeauftragten. für die Spinnstoff- wirtschaft vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) und den in Anordnung 50-der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest ‘pom 11. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staätsanz. Nr. 211 vom 11. September 1939) festgefeßten Umfang hinaus werden durch diese Anordnung alle beim Lebtverbraucher befindlichen Treibriérnen beschlagnahmt, un- abhängig davon, ob sie im Betriebe des Letztverbrauchkcs aufgelegt sind oder sich zur Zeit nicht in Gebrauch befinden.

§3 (Verwendungserlaubnis)

(1) Treibriemen dürfen nicht zu anderen Zwedckén als zum Antrieb von. Maschinen oder Maschinenteilen verwendet werden. Elevatorgurte und Fallhämmerriemen dürfen nuc ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden. „Die Reichs- stelle für Lederwirtschaft kann die Verwendung zu anderen als diesen Zwecken zulassen. : : (2) Lebtverbraucher dürfen in Gebrauch“ befindliche, be-

‘chlagnahmte Treibriemen iveiter benußen. Fnnerhalb eines Betriebes können Auswethslungen beschlagnahmter Riemen. untereinander ‘vorgenommen sowie" Reserverienten in. Ge- brauch genommen wetden. bu

n G) Beschlagnahinte Treibrièrten, die nicht im laufènden Betrieb! gebraucht werden (Reserveriemen), find vom . Leßt- verbraucheu iu. besonderen. Raumen- unter Verschluß zu halten ine lage a zu behandeln. Für diese Riemen ist ein Lager- Duc Zu!

ur Verwendung im. eigenen Herrin) zu ersehen ist; Als Reserveriemen gelten nicht Riemen, die nur vorübergehend “Außer Gebrauch sind. 4 4 ; gige Treibriemen, die einen Abnußhungsgrad. exreicht “haben, [der ihre bisherige Verwendung» nicht mehr zuläßt, dürfen | nur zur Wiederherstellung und. Ausbesserung von _ Treibriemen verwandt, wexde, - O S

(Treibrienien. stilliegender Betriebe)

="* (1) Lettverbraucher háben die gur egeadea Betrieben óder Betriebsteilen“g&hörendett * Treibriemen (stilliegende

vi inde

Riemen) auf den vorgeschriebenen Vordrucken- in zweifacher

Ausfertigung. unverzüglich: zu“ melden. Die Meldung Hat vorbehaltlich von Souderregelungent. für einzelne Leßt- = verbrauchergruppen zu ‘exfolgen! S aid

a g) bet- Betrieben, die einer. der Reichsgruppe Industrie i unterstehenden Wirtschaftsgruppe- angehören, über

die zusbniigs Wie a ne an. die Fachgruppe

f i ‘Ledertreibriemen- und tehnische Lederartikel-Jndu-

ie, BerlinFriedeñäu, Fregéstr. 68,

52% © b) bei allen anderen Betrieben unmittelbar án_ die |

2 Fachgruppe .Ledertreibriemten- und technische Leder- -«* “artifel-Fndustrie; Bexlin-Friedenqu, Fregestr. 68.

“(5 Die Vorschriften über die Führung eines Lagerbuches. |. nden auf stilliegende' Riemen 4:

Z-in8:3 Abs. 3 dieser Anordnung fi „Entsprechende Anwendung. -- # iee c (3) Stilliegende Riémen sind' vom Lehtverbräucher- in besonderen Räumen. unter Vers fuß “Pes. Feder stilliegende- Riemen ist vom Leßtver- braucher mit ‘einer’ Kennkarte-zu- versehen, auf welcher der Name ‘des Eigentümers, ‘dielaufentde Nummer, mit welcher der Treibriemen in der Meldung ‘übex stilliegende“ Rtemen

: - des -Treibriemens anzugeben" fitd. 2 (4 Stilliegende Riemen dürfen außerhalb des Betriebes, in dem sie stillgelegt woxden sind, nur mit Genehmigung dex

“Reichsstelle für. Lederwirtschaft in Gebrauch genommen -wer-

den: Die Wiedervexsdendung ist der: Stelle: zu melden, dec die stilliegenden Riemen-gemeldet worden" sind. Die Wieder- “’Yêrwendung ist so zu verbuchen, ‘daß der: Verbleib des sttill- -Utegenden Riemens jederzeit nahweisbaär ist. (5) Vordrucke für die Erstattutg der Mèldung über still- liegende-- Riemen - sind bei: den Fndustrie- und Handelskam- mern, den Handwerkskammern,, den Landeswirtschastsämtern --und-den Kreisernährungsämtern erhältlich.

B. Treibriemenversorgung

N N taa 30 (Erwerbscheinpflicht) —_ (1) Berechtigt zum Bejüge von. Treibriemen sind .nur Lettverbraucher, die auf Antrag einen Erwerbschein für Treibriémen erhalten habén. Die Erwerhbsberëchtigung kann über einen Treibriemenhändler ausgenuyÿt werden.

; 2) Nea cee, sind nur Leytverbraucher, nit __dagegen Pexsonen oder. Unternehmen, die. Treibriemen zu! : Weiterverkauf. benötigen, E aa von Maschinen

und Apparaten, zu - deren Vervollständigung Treibriemen

ühren, „aus -dem jede Veränderung: @ B;,-Entnahme: | „mit der

genehmigungen kann mur- die- „exteilen.

5

h. ‘7 haf ; zu, halièn und sahgemäß. s

gufgeführt wurde, sowie die Ahmessungén und das Material -

innerhalb der Maschine oder des Apparates für die erste Fnbetriebsezung als wesentliche Bestandteile notwendig sind (Erstausrüstung), gilt der Hersteller der Maschine oder des Apparates insofern als Lebtverbraucher; im Sinne dieser Bestimmung sind Hauptantriebsriemen keine wesentlichen Bestandteile von. Maschinen und Apparaten. Antra 8vordrucke sind bei ‘den Jndustrie- und Handelskammern, den Hand- werkskammern, den Landeswirtschaftsämtern und den Kreis- ernähxungsämtern erhältlich. i (3)- Für jeden Treibriemen ist ein Antragsvordruck in dreifacher. Ausfertigung. einzureichen. Der Antrag ist zu richten: a) von Betrieben, die dem Reichsnährstand angehören rnd nicht gewerblich organisiert sind: über das zuständige Kreisernährungsamt, Ab- teilung A (Kreisbauernschaft) an die zuständige Landesbauernschaft; b) von Betrieben, die einer der Reichsgruppþe Jndustrie unterstehenden Wirtschaftsgruppe angehören: über die zuständige Fachuntergruppe oder Fachgruppe j j an dié zuständige Wirtschaftsgcuppe; c) von Handwerksbetrieben: über den zuständigen Fnnungsobermeister an den Reichsstand des Deutschen Handwerks; d) von Dienststellen der Wehrmacht einschlie lih der Waffen-{h und der von der Wehrmacht betreuten Organisationen (Reichsarbeitsdienst u. ä.): än das Oberkommando der Wehrmacht Ab- teilung VA/V 5 (6), Berlin; e) von Reichsbahnbetrieben und der Mitropa: über die zuständige Reichsbahndirektion an das ReichsbahnzZenträlaurt; Berlin; f) von Reichspostbetrieben: an das Reichspost-Zentralamt, Berlin-Tem- pelhof; 2) von sonstigen Leßtverbrauchern: an das zuständige Landeswirtschaft8amt, soweit die Reichsstelle für Lederwirtschaft nicht eine abweichende Regelung trifft. (4) Anträge auf Ausstellung von Treibriemenerwerb- [emen von cane an Stellen gelten als Anträge im Sinne es § 1 der Anordnung 79 der Reichsstelle für Lederwirt- haft vom 27. Mai 1940 (Deutscher Reichs8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121 vom 27. Mai 1940). Die Genehmigung der Anträge auf Ausstellung von Trei riemenerwerbscheinen erseht den Einwilligungsbesheid nach § 3 dex Anordnung 79. (5) Die Bestimmungen des Abs. 4 Dar entsprechend für Gene Stellen, die gemäß § 1a Abs. 1/S. 1 der Verord- nung über öffentliche Aufträge auf den Gebieten der Spinn- stoff- und der Felle- und Häutewirtschaft in der Fassung vom 31. Oktober 1938 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1534) eines Einwilli- gungsbescheides des Reichswirtschaftsministers bedürfen.

L 86 (Ausstellung von Erwerbscheinen) Die in §L 5 Abf. 3 aufgeführten Stellen, an die die An-

3 träge über die dort genannten arprltSen H b Gen xiverbschèine- näch den -

L als Kontingentsträger. ecrmäthtigt, Z Weisungen der Reichsstelle für Le erwirtschaft auszustellen. Erwerbscheine müssen .außer dem Genehmigungsbernterk" der uéstellung beauftragten Stelle. das Dienstsiegel ‘der Ür Ee N en. Andere Erwerbs- eichs\telle. für Lederwirtschaft

Reichsstelle

/ i 87 / i , (Erwerbsexrleihterung Kleinerwerb) i - Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann den Bezug von

j Treibriemen, die ein ‘bestimmtes Gewicht nicht Überschxeiten, | und: ‘von ‘einzelnen Treibrientienarten, wie g. B. Lederkeil- -

riemén und Rundschnüren, untex erleichterten Erwerb8vor- aus\ehungen zulassen. gg z

(Noterwerb) s j

ia Tritt bei Lehtverbrauchern, für deren Antrag die in § 5 .Abs.© 3 genannten Stellen. zuständig wären, dringender Be- darf au -Triebriemen auf, so sind.— wenn anders die Gefahr

besteht, daß kriegs- und lebenswichtige Juteressen des deutschen |.

Volkes gefährdet werden folgende Stellen nah besonderen Richtlinien der Reichsstelle für Lederwirtschaft zux Aus- stellung eines Eriverbscheines berechtigt: A 1. die! Jndustrie- und Handelskammern G - ür Jndustriebetriebe und sonstige, nachfolgend „7 nit genannte -Lehtverbraucher,- . ; Le, 3h 9, die Handwerkskammern:.-und „die Kreishandwexker- schaften für Handwerksbetriebe, : “__Z,-die Kreisernährungsämter, Abteilung A (Kreisbauern-

für Betriebe, die dem Reichsnährstand ‘angehörerî «und nicht gewerblih oxganisiert sind: / Die von diesen Stellen freigegebenen Mengen sind monatli

mit den in § 5 Abs. 3 genannten: Kontingentsträgern- abzu-

rechnen. s i E

(Lieserung von Treibriemen)

(1) Treibriemen dürfen nur dene Erwerbscheine ab-

‘gegebën werden. Treibriemenhändler sind berechtigt, Erwerb- seine die ¿e gegen Lieferung von Treibriemen erhälten aben, zur- Ergänzung- ihrer Lagerbeständé ju verwenden.

(2) Bestellungen sind in der Reihenfolge der Eingänge _zu erledigen. Die :Reichsstelle für Lederwirtschaft -oder- die Zur “Ausstellung von Erwerbscheinen ermächtigten Stellen können in besonders: gelagerten Fällen eine hiervon! ab- weichendé Regelüng t Fe, Bestellungen ‘auf Grund von

Noterwerbscheinen sind. bevorzugt zu ‘erledigen. Aufträge auf .

Lieferung von Treibriemen dürfen nur dann zurück ewiesen werden, wenn mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die Ausführung des Auftrages innerhalb von zwei Monaten nicht in An 4 enommen werden kann. A (9) ufirä e sind an Hand der Betriebsdaten zu über- rüfen und die Riemenabmessungen danach zu berechnen. JFn- Pera die Nachprüfung ergibt, daß die in dem Antrag ent- haltenen Kiemenabmessungen den Betriebsdaten nicht ent- sprechen, kann bei der Lieferung in beschränktem Umfang von den Angaben des Erwerbscheines abgewichen werden. ; (4) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Aus- lieferung von sien emen anordnen. Sofern einem Antragsteller ein sti

liegender Riemen zugeteilt wird, benennt |

die Reichs\telle für Lederwirtschaft den zur Auslieferung des

Riemens Verpflichteten. ; : (5) Treibriemen dürfen nicht verliehen oder vermietet

werden, es sei denn, daß sie zu einex Maschine gehören, dié

verliehen oder vermietet wird.

8 10 (Ausbesserung von Treibriemen)

(1) -Ausbesserungen dürfen grundsagt e nur durch dié Treibriemen-Fachindustrie und das Treibriemen-Fachhand- iverk (Sattler) ausgeführt werden. Diese Fachverarbeitex haben die verarbeiteten Mengen nach Art und Gewicht laus fend“ für jeden erledigten Auftrag in ein Reparaturbuch ein- zutragen, aus dem auch die Anschrift des Auftraggebers und das Datum der Auftragserteilung ‘hervorgehen muß. Dek Auftraggeber hat die ausgeführte Ausbesserung in dem Re- paraturbuch. zu bescheinigen. Bei Vexrsandaufträgen kant diese Bescheinigung durh ein in dem Reparaturbuch mit

Belegnummer zu vermerkendes Bestätigungsschreiben des

Auftraggebers exrseht- werden. ; ff: (2) Leßtverbraucher, die bereits vor dem 1. März 1940

Ausbesserungen von Treibriemen ausgeführt häben und: in

ihrem Betriebe über entsprehende Fachkräfte verfügen, sind

berechtigt, diese Ausbesserungen auch weiterhin selbst vor4 zunehmen. : s

(3) Der Bezug von Riemenleder" einshließlich Riemen bahnen und -stücken aus Leder zu Ausbesserungszwecken ist gemäß den Bestimmungen der 9., 10, und 23. Bekanntmachung zur Anordnung 74 vom 1. Juli 1940 und vom 11. Fanuaë 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 151 vom 1. Juli 1940 und Nr. 11 vom 14. Fanuar 1941) nux gegen Lederscheck zulässig.

(4) Der Bezug von Ausbesserungsmaterial aus anderen Stoffen als Leder ist in déx jeweils erforderlichen Breits und Stärke des auszubessernden Treibriemens bis zu eineL Länge von 150 cm ohne Erwerbschein zulässig.

(5) Treibriemenhändler, die zu Ausbesserungs8zwecken Riemenmaterial aus anderen Stoffen als Leder gemäß Abs. 4 abgegeben haben, sind berechtigt, monatli bei den von der Reichs\telle für Lederwirtschaft ermächtigten Stellen Ersaß dex ohne Erwerbschein ausgelieferten Mengen zu beantragen,

(6) Ausbesserungsaufträge dürfen ohne zwingenden Grund nicht abgelehnt werden.

M (Lohnausträge)

(1) Lohnaufträge für Leßtverbraucher zur Herstelluttg

von Ledertreibriemen dürfen niht ausgeführt werden. :

2) Lohnaufträge für - Leßtverbraucher zur Dung von Treibriemen aus anderen Stoffen als Leder dürfen nu

mit Genehmigung. der Reichsstelle für Lederwirtschaft. aus«

geführt werden.

(3) Lohnaufträge für Lehtverbraucher zur Ausbesserung von Ledertreibriemen dürfen nur S wérden, wenn gebrauhtes Riemenmaterial im Sinne des § 3 Abs. 4 ver4 wendet wird. O s

(4) Zur Ausführung. von Lohnaufträgen für Leßtver« brauchex zur Ausbesserung von Treibriemen aus andere

Stoffen als Leder bedatf ‘es-einev Genehmigung der Reich3«

stelle für Lederwirtschaft- nicht. L 0 j : C. Schlußbestimmungen “eir 8s 10 9 es jut (Ausnahmen Ergänzende Bestimmungen) (1) Die Reichsstelle für Ledexwirtschaft kann die Bewirks

| haftung von Treibriemen für einzelne Lehtverbraucher oder

Lettverbrauchergruppen odex . mit Zustimmung des Reichs« P Tis gemein R pon dieser Anords- nung regeln, A ZARENR E 2 2) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft trifft die zux Durchführung und Ergänzung diéser Atordnung erforder lichen Bestirnmungen. E R C RRCSGEA ¡2 e : 813 8 (Strafbestimmuiigen) * i Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An- ordnung und die zu ihrer Durchführung und Ergänzúñ etroffenen Bestimmungen werden: nah den 8 10, 12—1 er. Verordnung über den Warenverkehr. besträft. - ed

E t S i Uh

G (Jukrasttreten) nt

; 0) Diese Anordnung tritt ‘am 1. Mai'1942 in Kraft; © ie gilt au für die eingegliederten Ostgebiete Und die

“Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. - n

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: E Die Anordnung 67 (Treibriemen - Anordnung) vont 26. Februar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß... Staats anz. Nr. 48. vom. 26. Februar 1940, f

die Anordnung 84 (Aenderung. der Anordnung©67 Treibriemenanordnung. und Einführung der Treibxiemens anordnung in den eingegliederten Ostgebieten) vom 2. Jult 1940 (Deutscher Reichsánz, ‘und Preuß. Staatsanz#4Nr. 152 vom 2. Juli 1940), Cu

die“ 1. Durhführungsbestimmung zur Anordnung 67 Versorgung [mit Seilen) vom. 23. ‘Mai 1940 e

eihsanz. und Preuß: Staatsáänz. Nr. 118 vom 28. 14 S A E A IEO l ifi die 2. P eung eung zur Anordnung 67 Ly r hi mit Lederkeilriemen und. Ledergliederketten) vom 0. Februar 1941 (Deutsae Reichsanz. und Preußr: Staats- anz. Nr. 37 vom 13. Februar 1941), : E48]

die 3. Durchführungsbestimmung zur Anordnung 67. Versorgung von Handwerksbetrieben un sonstigen Leßtver- rauchern mit Treibrientén) vom 15. Juli 1941 (Deutscher Ban: und Preuß. Staatsanz. Nx. 165 vom 18. Juli

1), - E der Artikel VI Nr. 2 bis 4’der 24. Bekanntmachung zur

S 74 (Lederscheckverfahren für öffentliche Stellen)

vom 22. März 1941 (Deutscher Reihsanz. und Preuß. Staats- anz. Nr. 70 vom 24. März 1941) und --

die- 1. Betanntmazung ur Anordnung 84 (Aetiderung

der Anordnung 67) vom Zuli 1940 Gul ex Reich3anz- und Preuß. Staatsanz. Nr. 152 vom 2. Juli 1940). ch1

Berlin, den 15. April 1942. : [f 200

Der Reichsbeauftragte für Ledecwirischaft.

s J. V.: Dr. Steißÿ. it

Ls 1E

anwvalt

Nr. 87 3. Aufgebote

42] Oeffentliche Aufforderung. 14 VI. 41. 40. Die Witwe Anna

Salomon geb. Lehmann, geb. am 11. 3. 1871 in Köln, ist am 16. 1. 1940

mit dem leßten Sis in Berlin- Treptow, Am Treptower Park 39, ver- torben, Da Erben nicht ermittelt ind, werden diejenigen, denen Erb- rehte an dem Nachlaß zustehen, auf- geprdert, ihre Erbrehte bis zum 5. Juli 1942 bei dem unterzeih- neten Gericht anzumelden, andernfalls wird festgestellt werden, daß ein an- derer Erbe als der preußishe Fiskus nicht vorhanden ist. : Berlin-Neukölln, 10, April 1942. Das Amtsgericht. Abteilung 14.

(681] Aufforderung.

Der Assessor und Doktor der Rechte Helmut August Paul Walter Sahlen- der, geboren am 25. 8. 1909 in Erfurt, uleßt wohnhaft in Posen, Waldersee- [traße 7, n am 17. 8, 1941 verstorben.

[s sein Testamentsvollstrecker fordere ih hiermit alle Nachlaßgläubiger auf, ihre Forderungen binnen der geseßlich bestimmten Frist von sech8 Mona- ten vom Tage der Veröffentlichung dieser Aufforderung an bei mir als Testamentsvollstrecker oder beim Nachlaßgericht in Posen anzumelden.

Berlin W 8, Jägerstraße 10/11, 31, März 1942.

Dr. Hans Schirmer, Rechtsanwalt.

[1104] Einberufung

der Verlassenschaftsgläubiger.

A 20 737/41 6/7. zzosefine Fran- ziska Käs f am 13, November 1941

in Wien. gestorben. Alle, die an die Verlassenshaft eine Forderung gzu Lee Been werden aufgefordert, ihre

nsprühe bei diesem Gerichte am 20. Mai 1942, 9 Uhr vorm., Zim- mer 214, mündlih oder bis zu diesem Tage schriftlih anzumelden und nach- zuweisen. Sonst wird den niht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubigern an die Verlassenschaft, wenn sie_durch die Bezahlung der angemeldeten Forde- rungen erschöpft würde, kein weiterer Baus S n f fe 7

mtsgericht en, I., Riemergasse T7,

Abt. 20, am §7. März 1942,

{2041] O ; t

Duxch Beschluß des Amts8getichts Berlin vom 1. April 1942 ist der Tod des Studenten, Gefreiten. dex Lusft-

waffe, Ernst Hermann Grofzmann- |

Herrmanu, geboren am 29. i 1915

M Sen ie e E as

a eitpun esjelben der . uni d, 455 11. 37, 42, i

Berlin, den 8. April 1342... …. Das Ambtsgeriht Berlin,

4. Oeffentliche Zustellungen

[2047] Oeffentliche Zustellung. Der 1, Prozess Hellmut ‘Lehmann in

Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- r. Näke in Dresden, klagt geaen den Friedrih. Wolff, früher in

erlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der f pet y , daß.der Beklagte nicht sein au s r Vater sei, mit dem Antrage auf Feststellung, daß er blutsmäßig niht vom Beklagten ab- stamme. Der Kläger ladet den Beklag- ten zur mündlihen Verhandlung . des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts B! Dresden auf den 4. Juni 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch oinén bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Dresden, den 10. April 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem .Landgeriht Dresden.

5. Verlust- und Fundsachen

(POdO) Se de e

er ersicherungsschein Nr. A 2% 722 Petersen ist abhanden ge: kommen und wird kraftlos, ivenn er nicht binnen Monmatsfrist vorgelegt

_ wird.

Tei 6 E r ilhelm Lebensversicherungs-Akt.-Ges.

[2049] / __ Der Versicherungsschein- M 327 770. ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er niht binnen Mo- natsfrist vorgelegt wird. Verlin, den 13. April 1942. Friedrich Wilhelm / Lebensversicherungs-Akt.-Ges.

[2050] Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aktien: gesellschaft.

Dèr Hinterlegungsschein vom 27.1. 1933 zum Versicherungsschein

L 600 547, Ursula Beerbaui, Düssel-

dorf, ist abhanden gekommen. Er als futiee Bidrate Cnstet co: v zweier Monate ruh erfolgt. Köln, den 40. April 1902. 7 Der Vorstand.

mitgerechne

Berlin, Mittwoch, d

[2051]

Der am 21. Oktober 1937 auf das Leben des Herrn Walter Laaser in Oranienburg, ges am 24. 10. 1904, ausgefertigte Versicherungsfchein Nr. A 29781 über 2000 NAÆ ist abhanden gekommen. Er verliert seine Gültig- keit, und wir fertigen eine Ersaßurkunde aus, wenn sih der jehige JFnhaber des Versicherungsscheines niht innerhalb zweier Monate bei uns meldet.

Magdeburg, den 14. April 1942.

agdeburger Allgemeine Lebens- und Rentenversicheruugs- Aktiengesellschaft.

7. Aktien- gesellschaften

Sohler-Werke Aktiengesellschaft [1549] Leopoldshall. i

Einladung zur unierer Geseltigas t

Die Aktionäre unserer Gesellscha werden hiermit zu der am Mittwo dem 27. Mai 1942, mittags 12 Uhr, èîm tel „Zum Goldenen SL in Staßsurt stattfindenden ordent Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Der Vorstand legt der Hauptver-

sammlung den Geschäftsbericht für \

1941 und den vom Vorstand und Aufsichtsrat für 1941 leLgele ten Jahresabschluß sowie den orscdlag bezüglich Verwendung des Rein- fene mit der Stellungnahme es Abschlußprüfers und mit dem Bericht des Aufsichtsxates vor.

2. Besch usa isung über Entlastung

üx Vorstand und Aufsichtsrat.

3, Ba ling über die Verwen-

dung des Reingewinnes.

4. Wahl des Abshlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nah § 15 unserer Sazung nur solche Aktionäre berechtigt welche ihre Teilnahme bis spätesten zum 24. Mai 1942 (einschließlich) dem Vorstand angemeldet und ihre Aktien hinterlegt haben. Die Aktien: hinterlegung muß dem Vorftand bei

. der . Anmeldung der Teilnahme nah- . gewiesen werden.

Die Hinterlegung der Aktien kann bei dex Gesellschaft selbst, bei einem deutschen Notar, bei der Deutschen Bank in Berlin und deren Filialen oder bei dem Bankhaus C. W. Adam S Sohn, Staffurt-Leopoldshall, er- ólgen.

Der VAN arn und der Geschäfts- beriht liegen mit der Stellungnahme

des Abshlußprüfers und dem Bericht des

Aufsichtsrätes vom 4. bis 23. Mai 1942 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

“zur Einsicht der Aktionäre aus.

Leopoldshall, den 15. April 1942. Der Vorstand. H. Pelz.

L DSNSIIEA Die Aktionäre unserer oh, dem

werden zu der am Mittwoch, dem 20. Maí 1942, vormittags 11 Uhr,

in den Räumen der Deutschen Effecten-

und Wechsel-Bank, Berlin W 8, Kronenstra 73—74, stattfindenden

Hauptversammlung ergebenst ein-

geladen. Tagesorduung:

1. Vorlage des Berichts der Liqui- datoren und des Aufsicht3rates so- wie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung für das Ge- schäftsjahr 1940/41 (17, Oktober 1940 bis 16. Oktober 1941).

2. Genehmigung dexr Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für 1940/1941.

3. Erteilung .der Entlastung an Li-

uidatoren und Aufsichtsrat.

4. Beschlußfassung über die Aus- shütiung einer evsten Liquida- . Uonsrate. j

5. Verschiedenes,

Die Legitimation der Aktionäre ist

durch Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft odex bei der Deutschen Effecten: und Wechsel-Bank, VBer- lin W 8, Kronenstr. 73—74, \päte- stens drei Tage vor der Hauptver- sammlung, den Tag der Hauptver-

jammlung und der Hinterlegung nicht t js führen. ‘Die dem Effektengiroverkehr ange-

\hlossenen Bankfirmen können Hinter-

egungen auch bei der Effektengiro- ank vornehmen. Die Hinterlegung

ist auch dann ordnung3gemäß ersolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer B nterlenngtee für sie bei anderen

ankfirmen bis zur. Beendigung der

Hauptversammlúng im Sperrdepot ge- halten werden. Jm Falle der Hinter- legung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter- legungsfrist bei der Gesellschaft ein- zureichen.

Verlin, im April 1942.

:Wilmersdorfer Terrain Rheingau

Aktiengesellschaft i. L. Der Auffichtsrat. Dr. Makowski, Rechtsanwalt, Vorsiber.

ichen

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A L A A A R A H AALE L E E A

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Mechanische Netzfabrik und Weberei |

[2023] A.-G., Jtehoe.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners®s- tag, dem 7. Ma

in Jyehoe, Brunnenstraße, abzu lten-

den diesjährigen ordeutlichen upt:

versammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäft3berichtes, der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrehnung für 1941 sowie Be- eiten über die Verwendung

s Reingewinnes.

2, Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

3. Neuwahl eines Ausfsichtsratsmit- gliedes und Wahl des Wirtschafts- prüfesrs.

Zur Teilnahme an der Hauptver-

[ai ist eine Eintrittskarte er-

orderlich, welhe gegen Einreichung |.

einer Bescheinigung über die Hinter- legung der Aktien mit Nummernver- zeihnis bis zum 5. Mai 1942, 12 Vhr, an der Kasse unserer Ge- sellschaft ausgegeben wird.

Die Bescheinigung muß den üblichen Sperrvermerk tragen und von einer Privatbank, einem Moi Gelds- institut oder einem Notar ausgestellt

ein. Die Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung sowie der «Fahresbericht Ly vom 21. April 19422 an während der Geschäftsstunden in den Geschäfts- räumen der Gesellshaft zux Einsicht der sich ausweisenden Aktionäre aus. Jtehoe, den 11. April 1942.

Der Vorstand. H. Köring.

A. Busse « Co. Aktiengesellschaft,

[2016] Berlin.

Die Aktionäre der A. Busse & Co. AG., Berlin, laden wir zur ordent- lichen Hauptversammlung auf Mitt- woch, den 29. April 1942, 15% Uhr, in den Räumen unserer Gesell- [Gt in Berlin W 15, Kurfürsten- amm 50 a, ein.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes über die Geschäftsjahre 1939, 1940 und 1941, des Fahves- abshlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustre s des Prüfungs- berihtes des Abshlußprüfers und des uft tsrates.

2. Beschlu assung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsratbes für die Geschäfts- jahre 1939, 1940 und 1941.

3, B Epe und Wahl des ieh Ms für das châfts- jahr ;

4. Beschlußfassung über eine ital-

O auf BA 100 000,— s Einbringung von Patenten u Stu Mhtes des Aktionärs Max Schmidt, Berlin. Das geseßliche Bezugsreht der alten Aktionäre wird ausgeschlossen.

5, Verschiedenes.

Aktionäre, welche an der ordentlichen

auptoersammlung teilnehmen wollen,

ben ihre Aktien mindestens zwei age vor der- Hauptversammlung bei der Kasse der Gesellschaft oder bei einem deutschen Notar zu hinter-

E tlrs tert tr west

Haup amumlung dort zu belassen. -

Berlin, den 21. Februar 1942.

Der Vorstand.

[47411]

Kabel- und Gummiwerke Aktien- |

ellschaft, Eupen. - - Umtausch unserer auf Lies, .500,— lautenden Aktien in Reichsmark: aktien. : E

Zweite Bekanntmachung.

Hiermit fordern wir unsere Aktionäre erneut auf, die in ihrem lia e lihen Aktien unan Gesellshaft zur Vermeidung dex Kraftloserklärung bis spätestens 15. Juli 1942 einschließ- lich bei der Dresdner Bank in Aachen und Fil. Eupen oder der Deutschen Bank Fil. Aachen zum Umtausch ein- ureihen. Für jede alte Aktie über frs. 500,— werden zwei Aktien qu je nom. F. 100,— und eine Aktie über nom. A 20,— aus Ga Mit Zustimmung des Aktieninha ers sollen die Aktien über NÆA 100,— und über RA 20,— nah Möglichkeit zu Aktien über RA 1 „— vereinigt werden. Wir bitten unsere Aktionäre, bei der Umstellung von dem Umtausch der Stücke in schnitte zu Reichs- mark 1000,— weitestgehend Ge- brauch zu machen. Die Umtausch- skellen sind bereit, einen An- und Ver- kauf von Spißenbeträgen zu vermitteln. ktien, die niht bis zum 15. Juli 1942 einshließlich zum Umtausch eingereiht worden sind, werden mit Genehmigung des Amtsgerichts SUTEs vom 16. Januar 1942 für kraftlos ns liche ber ähe ; i G O ezug ex näheren Einzekheiten des Üntau hes verweisen wir auf die

im Deutschen Reich8anzeiger Nr. 51 si

vom 2, März 1942 veröffentlichte aus- führlihe Bekanntmachung. n, den 15. April 1942. Kabel- und Gummiwerke A. G. Der Vorstand.

p r er

————EOEA

en 15. April

[1744] Gläubigeraufforderung. esellschast für am 30. De-

Die Aktie industrie in aufgelöst. pacia, Kaufmann in W aterstraße 48, ist Abwickler. Die läubiger werden aufgefordert, gemäß 8 208 AG. ihre Ansprüche i anzumeldén,

Eduard Papacia.

1942, vormittags Uhr, in unseren Geschäftsräumen

[2018] üsseldorfer Waggonfabrik Aktiengesellschaft.

Die Tagesordnung unserer auf den 27. April 1942 einberufenen 30 ordentlichen Hauptversammlung wird wie folgt ergänzt:

5, Aenderung von Ziffer 8 der Sat-

rtretungsbefugnis3

) Düsseldorf, den 13. April 1942. Der Vorftand. Schroeder.

Trikotwarenfabrik F. Helfferich Aktiengesellschaft, Neustadt (Weinftr.). Ergänzung zur Einladung zur 18. Hauptversammlung

17 Uhr nachmittags, im Sizungs- zimmer der Gesellschaft.

Die Tagesordnung wird um fol- genden Punkt ergänzt:

6. Beschlußfassung über die Umwand- ugsaftien Nr. 821 tammaktien.

E E

lung der Vor bis 1000 in

Vorzugsaktien sollen mit Wirkung vom 1. Januar 1942 in ihren sämtlihen Rechtsverhältnissen den Stammaktien Nr. 1 bis 820 gleich- stellt Die Rechte aus en Dividendenscheinen Nr. 17 und ahre 1940 und 1941 diese Umwandlung

estellt werden.

18 für die werden dur nicht berührt.

Es wird hiermit ausdrüdckli hingewiesen, Beschluß der Hauptversammlung zu seiner Wirksam- keit eines in gesonderter Abstimmung aßten Beschlusses aktionäre bedarf 146 Abs. 2 Alktien-

1942

[2016] ;

Einladung zur ordentlichen Haupta versammlung auf Freitag, den 15. Mai 1942, nachmittags 4 Uhr in Berlin NW 7, Unter den Linden 16 (Büro Dr. Ludwig Ruge).

e e As

1. Vorlegung der AussihtsratZents-

schließung über die Kapitalberichti- gung gemäß der Dividéndenabgabes verordnung vom 12. 6. 1941 (Be- rine des Grundkapitals um GS BELERS aer Bedeicbis U orleguw anntmahu

dieser Ent aka, Ps

. Aenderun 88 4, 9 und 19 dex

Satzung (Berichtigung des Grunds fapttals, aaa des Vors stands zur Bestellung von tus risten mit Befugnis zur Einzelo zeihnung, Anpassung der Stimmo

rechte an bie Kapitalberihhtigung), . Vorlegung des f fresabsHu sel 8

für 1041 nebst den Berichten Vorstands und des Os Beschlußfassung über erteilung des Reingewinns.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Wahl des Aufsichtsrats.

Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Verschiedenes.

ie Hinterlegung von Aktien zwecks Ausübung des Stimmrechts in dex Hauptversammlung gemäß A 18 dex Satzung kann bis zum 11. i 1942 einschließlich auch bei unserer Haupts fasse, Berlin W 62, Wihmannstr. 18, erfolgen. Berlin, den 14. April 1942.

Beton- und Tiefbau Mast

mit Basbecker Baustoffinduftrie

Aktiengesellschaft. Der Vorftand. Dr.-Jng. Otto Ma st.

M [848]. Zentrale für Wohnungs3baugesells

schaften A.-G. in Leipzig.

Bilanz für den 31. Dezember 1941, _—

gese8). Neustadt (Weinftr Trikotwarenfabrik Aktiengesellschaft.

, 13. 4, 1942.

Geschäft3ausstattung wie am 1, 1, 1941: Buchwert . . . 100|— Beteiligungen: Stand wie am Ea t s 9 701

F. Helfferi

Forderungen an Konzernunter-

Ee e e e oa os 46 266) Sonstige Forderungen . . . | 58390 Kassenbestand und Postscheck-

ision“ Treuhand- Aktien- Gejellschaft, Verlin W 8.

Vilanz zum 31. Dezember 1941. U Ie

Ausstehende Einlage auf das Grundkapital . . . Beteiligung Wertpapiere Guthaben bei der Deutschen Treuhand-Gesellschast . Postsheckguthaben Bankguthaben Rechnungsabgrenzung .

d: ‘S7 S 10 Q

schaften . . . . 5 000,— Verschiedene Ver- bindlichkeiten . 4 700,— | 9 700|— Rechnungsabgrenzungspösen 699/55 Gewinn: Gewinnvortrag aus 1940 . . . «. . 1257,70

Grundkapital . . - Geseyliche Rüklage Freie Rülage Cts Verbindlichkeiten . Gewinn 1941 s

O Sd A

230 346179

Gewinu- und Verlustr nung _ - für das Jahr 1941.

D M0

Besißsteuern

Aufwendungen

Zuweisung an Deutsche Treu- ‘hand-Gesellschaft aus Ge- \chäftsertrag + Aufwen-

«S 0E 2/0: 4 (S 0:

Gewinn 1941

Dc. #0

H Gewinnvortrag aus 1940 . . Treuhänderhonorare . . .

Nach dem abschließenden Ergebnis mei- fung auf Grund ften der Gesell- orstand erteilten

ner pflichtmäßigen der Bücher und der schast sowie der vom Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abs{hluß erläutert, den geseßlihen Vor-

Potsd am-VBabelsberg, im Februar

Ludwig Neuhaus, Wirtschaftsprüfer.

Derzeitiger Aufsihtsrat t Dr. Bern- hard Brockhage, Pörtschach, Vorsiger; Dr. Hans von Gwinner, sißer; Alfred Blinzig, Berlin. Derzeitiger Vorstand : ner, Berlin; Dr. Berlin; Carl-Hans Kruse, Berlin, z. Zt.

- Verlin, den 2. April 1942.

e Revis d- Aktien-Gesel Der VBorsiante gie

stellv. Vor-

erbert Hüb- org Krause,

Treuhan

Aktiva. RA Anlagevermögen:

|

Umlaufsvermögen:

=i

guthaben .. ... 1 854/98 Bankguthaben . . . « « « « [11 612/96 T4 925/35 Passiva. Grundkapital; Stammaktien (608 Stimmen) . . . .. 60 600|— Reservefonds: Geseßliche Rük- E E Se 1 336/60 Rückstellung für ungewisse t T 500|— Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesell-

Gewinn 1941 . . 831,41 | 2089/11 74 925135 Gewinu- und Verlu nung für den 31. S wan mge rg Aufwendungen. RA Gehälter ... 6... T244|77 Soziale Abgaben ... 328/95 Besihsteuern. . . .. .. 1 517/50 Beiträge an Berufs3vertretung. 2785 Allgemeine Unkosten . . . . | 5 362/23 Zuweisung an die geseßliche Rüdllage «ooooo 104/45 Gewinn: Vortrag aus 1940 1 257,70 Gewinn 1941 . . 831,41 } 2 089/11 16 674/86 Erträge. Gewinnvortrag aus 1940 . . } 1 257/70 Unkostenbeiträ S E .@- 0. § 12 4652|— Außerordentliche Erträge . . | 1 358|— Zinsen. «oi eda 1 607/16 16 674/86

Leipzig, den 2. März 1942.

Der Vorstand. Enke.

Nach dem Bien mei Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er- teilten Aufklärungen und Nachweise ent- sprechen die Buch T der Jahres- abschluß und der Ge er den Jahresabschluß erläutert, den ge- seßlichen Vorschriften.

Leipzig, den 9. März 1942.

Hans Henning, Wirtschaftsprüfer.

Vorstand : Adolf Enke, Leipz

Aufsihtsrat: Dr. Gerhard V rant, Vorsi S a N Si Georg f Breuer; illy nier; Dipl.-Jng. Walter Wendt. y 8

chäftsbericht, soweit

ig. ilffe-