1942 / 88 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

R LeR O E

S e A rir Ae Aa Ep

[2185]

Webstnhl- und Weberei-Maschinen:

G IREIIIEE Jägern- orf.

Die Aktionäre der Webftuhl- und Weberei-Maschinen-Fabriks&-Aktien- gesellschaft Jägerndorf, werden hier- mit zux 37. ordentlichen Hauptver- sammlung am 5. Mai 1942 um 12 Uhr tin den Direktionsräumen der Webstuhl- und D briks-Aktiengesellshaft Fägerndorf, Ro- bert-Hohlbaum-Straße 71, eingeladen.

Die Tagesordnung ist folgende: 1, Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes ‘über das Geschäftsjahr 1940 sowie Vorlage des Fahres- abshlusses und des Prüfungs- berichtes des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung für die Entlastung des Vorstandes und des Aufsihts-

O

rates. 4, Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

5. Erhöhung der Bezüge der Auf-

sichtsratsmitglieder.

Laut § 18 der Saßungen sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stirmmmréchtes diejenigen Aktionare berechtigt, die spätestens am 4. Werktage vor dem Versammlungstage bei der Gefolg- \chaftsfasse oder bei der Dresdner Vank Zweigstelle Jägerndorf ihre Aktien hinterlegen.

Jägerndorf, den 15. April 1942,

Der Vorstand. I E ZEZEE C E A [51111].

Vlüsch- und Teppichmanufaktur Teodor Finster A.-G., Litßmannstadt. REGYREBEL C10 per 1. Januar 1940.

C

Attiva. R 5 Anlagevermögen: Maschinen u. maschinelle Anlagen . . 531 869,— Werkzeuge . . 1 080,— Betriebs- und Geschäft8au3- stattung 26 624,— 559 573|— Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betrieb3- stofse . . 287 674,41 Halbfertige Erzeugnisse 117 191,71 Fertige Er- zeugnisse . 1 014 823,35 Wertpapiere 26 700,— Anzahlungen 9 236,55 Forderungen auf Grund y, Waren- Aieferungen U. Leistungen 335 431,81 Wechsel . . 8 676,69 Kassenbestand 2 530,81 Andere Bank- guthaben. 157 981,53 Sonstige Forderungen 6 920,52 Kricgsschäden - 24 944,59 Wertberichti- ung zu den erbindlih- keiten . . 2 541,73 | 1 994 653/70 2 534 226|70 Passiva. Grundkapital. . . « « « | 1150 000|— Gesegliche Rücklage . « « 8 647/23

Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufver- mögens:

Kriegsschäden 24 944,59 Kursverluste 20 226,20 Sonstige . . 67 523,—

Rüesstellungen für Wechsel- obligd . Mie » %

Verbindlichkeiten: Anzahlungen von

Kunden . 58 470,18 Verbindlich-

keiten auf

Grund von

Warenliefe-

rungen und

Leistungen 294 625,18 Akzeptver-

bindlich-

feiten . . 171 098,83 Bankschulden 125 720,19 Sonstige Ver-

bindlich- feiten . . 606 112,33

Transitorische Passiva . .

112 693/79

20 000|—

1 256 026/71

6 858/97 2 554 226170 Litmannstadt, den 5. Juni 1941. Plüsch- und Teppihmanufaktur Teodor Finster Afktiengesellshaft, Lißmaunstadt.

Der Vorstand. Teodor Finster. Die Revisionskommission: Albert Kohler. Emil Stark. Karl Buchholz. Adebma Schnelke.

Nah dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell- schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnung3abschluß erläutert, den geseh- lichen Vorschriften.

Lihmannstadt, den 5. Juni 1941

Treuhandvvereinigung A.-G.

Dr. P i

Zweite Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 88 vom 16. April 1942. &. 4

Plüsch- und Teppichmanufaktur eodor Finster A.-G., [51112]. Libßmannstadt.

Vilanz per 31. Dezember 1940.

Aktiva. R Anlagevermögen: Maschinen und maschinelle Anlagen . . 531 869,— Zugang . . 22212,85

554 081,85 Abschreibung 64 436,61

Werkzeuge . . 1080,— Abschreibung 163,— Betriebs- u. Geshästsaus- stattung . . 26 624,— Zugang . 673,61 27 297,61

Abgang . . 10 223,— 17 074,61

Abschreibung 1 094,50 15 98011 Bewertungsfreie Anlage- | güter . . . . 0520,—

Abschreibung . 520,— Cs 2. 506 512/35

489 645/24

917|—

Umlaufvermögen:

Roh-, Hilfs- und Betriebs-

stoffe . . . 375 008,32 Halbfertige Er-

zeugnijse . . 182 965,40 d Fertige Grzeug-

nisse . . . 310 385,45 Wertpgpiere . 127 950,— Anzghlungen . —,— Forderungen

auf Grund v.

Warenliefe-

rungen und

Leistungen . 259 501,60 Wechsel . . . Kassenbestand Andere Bank-

guthaben . 420 006,58 Sonstige

Forderungen 27 254,82 Kriegsshäden 24 944,59

AktiveRechnungsabgrenzung

5 433,89

1733 450/65 13 445/53

2 253 438/53

Passiva. Grundkapital. . . « Gesegvliche Rüklagen . « Wertberichtigungen zu

Posten des Umlaufver- mögens: Kriegsschäden 24 944,59 Sonstige. . 67 523,— Rückstellungen für unge- wisse Schulden . « . « Verbindlichkeiien: Anzahlungen von unden . 53 919,93 Verbindlich- keiten auf Grund von Warenliefe- rungen und Leistungen 117 163,14 Akzeptver- bindlich- feiten . . 148 271,07 Bankschulden 92 954,77 Sonstige Ver- bindlich- lihkeiten . 427 558,34 Tranfsitorische Passiva . Gewinn 1940

1 150 000 8 647

|

92 467/59

43 656/39

839 867/25

8 748/72 110 051/35

2 253 438/53

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geshäftsjahr 1940. __

Aufwand. - RA |9

00ck

E

Maschinen und maschinelle Añlagét —, 244347 110 9C9|— Betriebs- und Geschäft3- SUSTG E D M A 6 846|— Umlaufvermögen: Wertpapiere . 1941,05 Forderungen an Konzernunter- nehmungen 66 064,57 Bankguthaben 126,50 Kaution . .. 162,— 68 204/12 62 023/12 Passiva. Wrunblapl i.» » «i 454 000 |— Geseßliche Rüccklage . .. 44 652/16 Wertberichtigungen a. Um- laufvermögen A A 1 941/05 Verbindlichkeiten: Akzepte . 5432,50 Bankschulden 8 591,06 Sonstige Verbind- ; lihfeiten . 16 965,34 60 988/90 Passive Rechnungscbgren- Md. A o Ls 441/01 562 023/12

Litßmannstadt, im Mai 1941. Drient-Teppich Akltiengesellschaft, Lißmannstadt. z Der Vorstand. Emil Stark. Die Revisionsfkommission: Albert Kohler. Oskar Schicktanz. Marta Finster. Gertrud Theobald.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er- teilten Aufklärungen und Nachweise ent- sprechen die Reich2markeröffnungsbilanz sowie der dazu vom Vorstand erteilte Bericht den geseßlichen Vorschriften.

Litßmanüstadt, im Mai 1941.

Treuhand-Vereinigung A.-G.

Löhne und Gehälter . . 374 120/61 Soziale Abgaben . . .. 27 589/86 Abschreibungen auf Anlagen 66 214/11 E e ao Lis 7 780/02 eten a 8 «atis 58 980/38

Beiträge an Berufsvertre- C U O 1 260|—

Außerordentliche Aufwen- dungen 2 186|— Gewin .. o... o 110 051/35 648 182/33

Ertrag.

Ausweispflichtiger Roh- Abe 643 182/33 Außerordentlicher Ertrag . 5 000|— 648 1821/33

Lißmannstadt, im Juni 1941.

Plüsch- und Teppihmanufaktur Teodor Finster Aftiengesellshaft, Litmannstadt.

Der Vorstand. Teodor Finster. Die Revisionskommission: Albert Kohler. Emil Stark. Karl Buchholz. Adelma Schnelke. Nah dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise bestätigen wir die Ord- nungsmäßigkeit der Buchführung und des

Jahresab}|chlusses.

Ent, im Juni 1941. Treuhand-Vereinigung A.-G. Dr. Meyer, Holterman, Wirtschaftsprüfer.

Orient-Teppich Aeg gas, [51113]. Litmannstadt.

Reichsmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1940.

Aktiva. RA S Anlagevermögen: Bebaute Grundstüe: Geschäfts- und Wohn--

gebäude . ... . 15 563|— Fabrikgebäude u. andere Ba ihkeiten L S S 360 411 Ene

Dr. Meyer, Holterman, Wirtschaftsprüfer. [51114]. Orient-Teppich Aktiengesellschaft, Lißmannstadt. Vilanz per 31. Dezember 1940. Aktiva. RA |D Anlagevermögen: Bebaute Grundstüde: Geschäfts- und Wohn- gebäude . 15 563,— Abschr. 174,— 15 389 |— Fabrikgebäude u. andere Baulichkeit. 360 411,— Abschr. . 4777,— | 355 634 Maschinen und masqhinelle Anlagen . . 110 909,— Abschreibung 11 178,90 99 730/10 Betrieb3- und Geschästs- ausfstattung. 6 846,— Zugänge . . 10 216,60 ' 17 062,60 Abschreibung 589,48 16 473/12 487 22622 Umlaufvermögen: Wertpapiere . 1941,05 Forderungen an Konzernunter- nehmen . . T7 327,87 Bankguthaben 126,50 Kaution . « . 162,— 79 557/42 566 783 64 Passiva. Grundkapital. . . « « 454 000|— Geseßliche Rücklage . . . 44.652/16 Wertberichtigung auf Um- laufvermögen . .. . 1 941/05 | Rückstellungen für unge- wisse Schulden : 1 100|/— Verbindlichkeiten: ; Akzepte . —,— Bankschulden 37 545,— Sonstige Ver- bindlichkeiten 2 542,82 40 087/82 Passive Rechnungsabgren- : a La S 185/50 Gewinn 19400 .. 24 81711 566 783/64 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1940. AufwanD. RA |5 Gehälter. b o 0 þ 4 308 |— Soziale Abgaben . . .. 202/09 Abschreibungen auf Anlagen 16 719/38 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen . 10 283/72 Gewinn . .. e A 24 81711 56 330/30 Ertrag. Aus3weispslihtiger Roh- UbéQUE! +9 52 490/51 B i L 1 566/09 ursdifferenzen . . « « 2 273/70 56 330130

Lißmannstadt, im Mai 1941.. Orient-Teppich Aftiengesellschaft. Der Vorstand. Emil Stark. Die Revisionskommission: Albert Kohler. Oskar Schicktanz. Marta Finster. Gertrud Theobald.

Nah dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften ‘der Gesellschäft sdwie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise bestätigen wir die Ord- nungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses.

Litßmannstadt, im Mai 1941. Treuhand-Vereinigung A.-G. Dr. Meyer, Holterman,

‘Wirtschaftsprxüfer.

[2212] 1941 sowie des Berichts des Auf- - Grundstücks-Aktiengesellschaft ihtsrats. Z : : VBerlin-Tegel in Berlin, 2. Beschlußfassung über die Gewinn- Gröbenufer 3. verteilung.

Die Aktionäre der Aktiengesellschaft Berlin-Tegel laden

wir hiermit zur ordentlichen Haupt- sich E i auf Dienstag, den | 4. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. / Kapitalberihtigung von 100 000 auf 150 000 A. Berlin, den 14. April 1942.

Gustav Fish

versammlung 12. Mai 1942, nachm. 15 Uhr, in das Büro des Notars Bruno Hülsen, | 5. Ve Berlin-Charlottenburg, Knesebeckstraße Nr. 29 I, ein. ; Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes über den Fahre3abschluß

À PREUSSEN

[0] T

[1056].

tsrats.

rschiedenes.

Berlin-Tegel in Berlin. A A

Preußische Elektrizitäts - Aktiengesellshast, Berlin.

Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat entsprechend dem Vorschlage des Vorstandes auf Grund der nahstehen- den berihtigten Handelsbilanz am 9. März 1942 beschlossen, das Grundkapital der Gesellshaft mit Wirkung vom 1. April 1941 von X. 110 000 000,— um Reichs- mark 45 000 000,— auf RA 155 000 000,— im Wege der Kapitalberihtigung zu erhöhen. Der Berichtigungsbeschluß ist am 27. März 1942 im Handelsregifter

eingetragen worden. A

Grundstücks: | 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Auf-

er als Vorstand der Grundstücks-Aktiengesellshaft

S Stand am 1. April 1941

Unberichtigte Berichtigte Bilanz Vilanz Aktiva. RAM H RAM D I, Anlagevermögen: A, Betrieb3anlagen: 1. Grundstüdcke: a) bebaut mit Geshäfts- u. Wohn- Gau L G ou 588 47756 588 477/56 b) bebaut mit Betriebsgebäuden und anderen Baulichkeiten . . 673 818/28 673 818/28 G): Deb 4 s o e ol) s S 602 512/50 782 512/50 2, Gebäude: i a) Geschäfts- und Wohngebäude . 3 803 022/34 3 803 022/34 b) Betrieb3gebäude und andere Baulichkeiten... .. . 28 136 405/81 28 136 405/81 3. Maschinen und maschinelle Anlagen 49 819 218/02| 50 159 208/02 4: MELNLEITUNGE eh «oar d 41-445 899|—| 41 881 786/89 5. Bergwerksgerechtsame. . . . 471 290/18 471 290/18 6. Grubenanlagen ..... 1 194 611/76 1194 611/76 7, Werkzeuge, Geräte, Betrieb3- und Geschäftsinventar. . .. . . «« 1|— 1|— 8. Jn Bau befindliche Anlagen „. 10 581 498|/72| 10 581 498/72 9, Bauanzahlungen. .... 7338 626/65 7338 626/65 Betriebs8anlagen zusammen: | 144 655 381|82| 145 611 25971 B. Beteiligungen. .... ... . . » | 103 542 071/45} 132 721 041/15 Anlagevermögen zusammen: | 248 197 453|27| 278 332 300/36 IT, Umlaufvermögen: E S o Sd oi T 417. 594/92 417 594/92 I; Wertpapiere S -@ 0:0 A D: O: 9 929 131 30 10 720 144 A 3. Betrieb3anzahlungen. . . . . . 216 492/85 216 492/85 4. Darléhnsforderungen an Fremde . *. 3'208'071/59 3 268 071/59 5, Forderungen aus Warenlieferungen t / und Leistungen. . ¿a 4 669 778/01 4 669 778/01 6. Forderungen an Konzernunternehmen 15 565 491 24 15 565 491/24 C 68 824/19 68 824/19 8. Kassenbestand einschl. Guthaben bei Noten als e so ane 39 009/47 39 009/47 O: BAGUtaben A e o ole G a4 15 145 508/55 15 145 508/55 10. Sonstige Forderungen. ... . 1 190 524/78 1190 524|78 Umlaufvermögen zusammen: 50 510 426/90] 51 301 439/60 IIL, Posten, die der Rechnungs3abgrenzung dienen. . . . 6 . . . . . 6 . . . . . 580 422 64 580 422 64 299 288 302|81| 330 214 163/10 : Passiva. I. Aftienkapital. .. «e ee eo | 110 000 000/—| 155 000 000|— II. Rüdcklagen:

Gesetzliche Rülcklage . . 11 000 000|—| 11 000 000|— weckgebundene Rüdcklagen. . . . 5 762 592/75 11 358|— Au 6 970 000 2 828 888/86

T. GoONaI fonds r o s es apo 6 00 200 000|— 200 000|— IV. Rüdckstellungen für ungewisse Schulden 22 783 800|/51| 18 802 570/27 - V, Wertberichtigungsposten: 1. Wertberichtigungsposten für Betriebs- anlagen: Gebäude: a) Geschäfts- und Wohngebäude .. : 808 181/04 804 029/04 b) Betrieb3gebäude und andere Bau- E n e Sts ode 10 263 510/261 10052 959/26 Maschinen und maschinelle Anlagen. 29 855 531/39| 29 117 564/39 Férllleitindet «o o o eo 0e 16 542 100/40| 15 730 089/81 Grubenanlagen . . . . ., e 1112 578/87 1112 578/87 Jn Bau befindliche Anlagen . . 405 340|— 405 340 |— 2. Sonstige Wertberichtigungen « « « « 831 187|75 407 584/22 VI. Verbindlichkeiten: 1. Anleihen: a) Auslands3anleihen £ 471 800,— = 9 624 720,— § 655 000,— = 2 751 000,— sfr. 24 527 500,— = 19 906 519,— 32 282 239|—| 832 282 239|— b) R Schuldverschreibungen. . .. 1 899 000|— 1 899 000|— 2, Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber L E 4 899 260/27 4 899 260/27 3, Verbindlichkeiten aus Warenlieferun- (N en und Leistungen... .. « 1 882 495/13 1 882 495/13 4, Verbindlichkeiten gegenüber Konzern- unteren ee O orene 27 209 613/41 27 209 613/41 5, Dgl. für restlihe Kapitaleinzahlungen 150 000|— 150 000|— 6. Sonstige Verbindlichkeiten . . . 7518 702/57 9818 592/57 Ti Dividende W040 6.0 §09: G 6 600 000|— 6 600 000|— VII. Bürgschaften:

Ostpreußenwerk § 2 387 000,—

Sonstige . . RA 7 571 000,—

VIIL, Reingewinn: Vortrag. « « « «o o. 312 169/46 299 288 302/81] 330 214 163/10

Berlin, den 7. März 1942,

Preußische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Der Vorstand. E

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der

esellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf-

klärungen und Nachweise entspricht der sih aus der Kapitalberichtigung ergebende A und Geschäftsbericht den geseßlichen Vorschriften einschließlich der

ividendenabgabeverordnung. , Berlin, den 7. März 1942.

Deutsche Revisions- und Treuhand- Aktien gesellshaft. Dendckert, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr, Mund, Wirtschaftsprüfer,

“stimmten “_ erteilt werden.

. können

Erste Betlage zum Relhs- unv Staatsanzeiger Nr. 88 vom 16, April 1942. S. 3

(2) Die Preisbisdungsstellen und T RIS cines eee: stellen können einzelnen Erzeugern, die außerhalb eines Mark- tes regelmäßig Frishwaren an Verbraucher verkaufen, zur Abgeltung der hiermit verbundenos Betriebserschwernisse und Áfwendan en auf Antrag die N En eines angemesse- nen Aufschlages auf den Erzeugerpreis bis zur Hohe der Kleinhandelsspanne bewilligen, Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf an Großverbraucher 85 Äbs. 5).

V, SHandelsstufen 1. Versandhandelsstufe 8 40 Versandhändler

9 Versandhändler ist, wer beim Erzeuger eingekaufte Frishwaren von einem Versandort, der niht im Marktein- zugsgebiet des Empfangsortes liegt, und der vom Empfangs- ort auf dem kürzesten e ege mindestens 50 Kilo- meter entfernt ist, an ronen ler, Verarbeitungsbetriebe 32 Abs. 2 Ziffer 5) oder son ge Kaufer, deren Belieferung durch den Versandhandel ausdrüdcklich zugelassen oder ange- ordnet worden ist, liefert.

(2) Markteinzugsgebiet ist ein Gebiet, das sih aus dem einen oder mehréren Versor Eben benachbarten Anbau- ebiet und dem Gebiet dieser z erqu spläße zusammen- feht: Solange die Preisbildungsstelle das Markteinzugs8gebiet nicht abgegrenzt hat, gehören zum Markteinzugsgebdiet eines jeden Empsangsortes alle Versandorte, die vom Empfangsort auf dem eri ha Beförderungsweg weniger als 50 Kilos- meter entfernt sind. 8 41

Handelsspanne

(1) Wer sich. als Versandhändler A will, bedarf außer der A Genehmigung durch den Gartenbau- wirxtschaftsverband der Anexkennung als Versandhändler

durch die für den Versandort zuständige Preisbildungsstelle.

Die Anerkennung wird auf Antrag von der Preisbildungs- fe durh einen Bescheid über die Höhe der zugebilligten Oas (Handelsspannenbescheid) cusgesproden,

(2) Der Antrag auf Anerkennung als Versandhändler ift beim zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband unter Be- ehen der beantragten Handelsspanne einzureichen. Der

artenbauwirtschaftsverband hat den Antrag mit seiner Stellungnahme an die. Preisbildungsstelle weiterzureichen. Die Preisbildungs{telle hat je eine Ausfertigung des Handels3- \pannenbescheides dem Antragsteller und dem Gartenbau- wirtshaftsverband zuzustellen; lehnt sie den riran ab, so enügt eine formlose Mitteilung an den Gartenbauwirt- schaftsverband. (3) Der D ena Ls kann für einen be- eitraum sowie unter Auflagen und Ho

Er ift derten widerruflih, Er muß das Versandgebiet, in dem der Antragsteller als Versandhändler tätig sein darf, die zum Versandhandel zugelassenen Waren sowie die E der Handelsspanne bezeihnen. Hierbei darf

a) für den Versandhandel mit Waren, die bei Bezirks3- abgabestellen mit B: Erfassung (Z 38 Abs. 1) eingekauft worden sind, sowie in den Wällen in denen

handelsgeschäftes exrforderlihen Vorausséegungen vorliegen, keine höhere Handelsspanne als 4 vom Hundert,

b) im übrigen keine höheré Handelsspäanne als 7 vom Hundert des Einstand8preises (e 42) bewilligt werden.

(4) Ein Versändhändler, dem nah Abs. 3 a eiye Handels- \spanne bis zu 4 vom Hundert des Einstandspreises bewilligt worden ist, kann unbeschadet der Vorschrift des Abs. 5 an Stelle der bewilligten Handelsspanne beim Verkauf von

a) Kohl- und Wurzelgemüse und Rhabarber . .. .. . . , 0,20 Reichsmark, b) Kern- und Steinobst, außer Sauerkirshen, sowie den son- tigen Küchengewächsen 1) 0,40 Reichsmark, i e) Beerenobst und Sauerkirshen . 0,60 Reichsmark je Verkaufseinheit 8), bei Gewichtsware 50 Kilogramm, als Handelsspanne berechnen. Für den Versandhändler, dem nach Abs. 3 b eine Handelsspanne über 4 vom Hundert des Einstandspreises bewilligt worden ist, erhöhen sih die in Say 1 [engen Beträge um je die Hälste. Bei der Be- lieferung von Verarbeitungsbetrieben 32 Abs. 2 Biffer 5) mit Obst darf die Handelsspanne die in Saß 1 un fest- geseßten Aerrage nicht übersieigen | i

(5). D eihskommissar für die Preisbildung kann durch Erlaß für einzelne Waren öder Warenarten besondere Versandhandelsspannen festsegen. Soweit dies jedoch für es Beerenfrüchte und Pilze nicht geschehen ist, ite Preisbildungsstellen hierfür besondere Versand- handels\pannen festsezen. Für einzelne Waren oder Waren- arten festgesezte besondere Versandhandelsspannen sind für den Versandhändler auch dann verbindlich, wenn sie in dem

Handelsspannenbescheid nicht bezeihnet worden sind.

8 42 Einstandspreis

Der Einstandspreis des Versandhandels ist der für die Ware gezahlte Einkaufspreis.

i 2, Einfuhrhandelsftufe 8 43 Einfuhrhändler

(1) Einfuhrhändler is, wer auf Grund einer ihm von dér zuständigen Reichsstelle erteilten Genehmigung Waren unmittelbar einführt und im Jnland- in dèn Verkehr bringt.

Q Bei Sammeleinfuhr gilt als Einfuhrhändler, wer von der zu R Reichsstelle als Ueberwachungsstelle im Ein- ¿elfallé als Einfuhrhändler bezeihnet wird.

8 44. M Handelsspanne

Verkauf a) von Frischwaren in Teilwarensendungen 10 vom Hundert, in größeren Mengen als einer Teilwarensendung 8 vom Hundert, i án den Einfuhrversandhandel 46) ohne Rü- sicht auf die verkaufte Menge 7 vom Hundert,

o

Gaacr der Antnvagsteller nicht ewiesen: hat; daß-alle-für - den prach A ferne rar eines ersantd-

(1) Die Handelsspanne des Einfuhrhändlers beträgt beim

1 die am Sitze ihrer

b) von Trockenfrüchten in Teilwarensendungen 12 vom Hundert, in größeren Mengen als einer Teilivarensendung 9 vom Hundert des Einstandspreises 45). Die zuständige Reichsstelle kann im Einzelfall durch Auflage im Genehmigungsbescheid 43) niedrigere Handelsspannen vorschreiben.

(2) Beim Verkauf von Bananen erhöhen sih die in Abs, 1 a bezeihneten Handels\pannen um je 3 vom Hundert des Einstandspreises.

(3) Teilwarensendung is eine Warenmenge, die durch Ausfteilen einer ganzen Waten endung auf mindestens drei Abnehmer entstanden T und deren Bruttogewicht weniger als 2000 Kilogramm, bei Mandeln, Walnuÿ- und Pinien- kernen weniger als 1000 Kilogramm beträgt.

8 45 Einstands8preis

Zum Einstandspreis des Einfuhrhandels gehören die nachstehend genannten Kosten:

1. Der Einkaufspreis der Ware.

2. Die beim Einkauf entstandéènen Frachtkosten 20 Abs. 1 a), bei Seesracht die uta frei Kai oder Schuppen des Empfangshafens. efindet sich der Empfangshafen niht am Empfangsort des Einfuhr- händlers, jo gehören auch die Frachtkosten bis zum Empfangsort einschließlih der Kosten des Umladens zum Einstandspreis. Werden Waren unmittelbar einem Kaufer des Einfuhrhändlers zugeleitet, ohne Gd sie den Geschäftsort des Einfuhrhändlers oder bei Gesamtbetrieben 31) eines der hierzu gehörenden Betriebe berühren, so gehören die bis and mpfangs- ort des Käufers entstandenen Frachtkosten zum Ein- standépreis des Einfuhrhändlers, wenn die unmittel- bare Weiterleitung der Ware einer wesentlichen Kürzung des Beförderungstweges dient und die twei- teren Frachtkosten bei der Neuaufgabe der Ware nicht festgestellt werden können oder wenn die unmittel- bare Weiterleitung der Ware ohne Mitwirkung des Einfuhrhändlers von einer hierfür zuständigen amt- lihen Stelle veranlaßt worden ist, Bei -Gesamt- betrieben 81) des Einfuhrhandels gehören die Frachtkosten für die Beförderung der Ware bis zum Betrieb, der sie unmittelbar an Dritte verkauft, zum Einstandspreis des Gesamtbetriebes.

3. Landungsgebühren, soweit sie für das Verbringen der Ware vom Schiff auf den Kai zu zahlen sind, sowie das Hafengeld.

4, Kosten der See- oder Transportversiherung, ausge- nommen die der Kriegsversicherung.

5. Ae für Kälte- oder Wärmeschuy während der Be- [i erung der Ware, sowie ‘die Kosten sonstiger zur achgemäßen Beförderung der Ware erforderli

Einrichtungen.

6. Statistishe Gebühr, Zoll und Ausgleichssteuer sowie die Kosten amtlicher Huguntersuungen.

7, Notwendige Bankspesen für Akkreditive und Rem- bourseröffnung.

3. Einfuhrversandhandelsstuse g 46 Einfuhrversandhändler

(1) Einfuhrversandhändler ist, wer an einem Pala desselben Pl: seinen Sig hat und von einem Einfuhrhändler e

en

des\elben Playes gekaufte Frishwaren an Großhändler außer- halb seines Sitzes verkauft.

(2) Als Einfuhrversandhändler darf sich nur betätigen, wer als solcher vom zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband bestätigt und auf Antrag von dex für seinen Siß zuständigen Preisbildungsstelle anerkannt worden ist. Dex Antrag ist beim Gartenbauwirtschaftsverband einzureichen. Dieser hat den Antrag mit seiner Stellungnahme an die Preisbildungs- stelle weiterzureichen. Die Anerkennung exfolgt durch schrift- lihen Bescheid, der in je einer Ausfertigung dem Antrag- steller und dem Gartenbauwirtschaftsverband zuzustellen ist. Wird der Antrag abgelehnt, so genügt eine Prmlose Mit- teilung an den Gartenbauwirtschaftsverband. Der Anerken- nungsbescheid ist jederzeit widerruflih; er kann unter Auf- lagen oder Bedingungen erteilt werden.

847 Handels8s\panne

Die Handels\panne des Einfuhrversandhandels beträgt beim Verkauf H e VBananen 10 vom Hundert, b) im übrigen 8 vom Hundert des Einstandspreises 48), 8 48 Einstandspreis

Zum Einständspreis des Einfuhrversandhandels gehören die nachstehend genannten Kosten: 1, Der Einkaufspreis der Ware. 2, Die in § 45 Ziffer 2 bis 7 genannten Kosten, soweit diese Kosten an Stelle des Einfuhrhändlers dem Einfuhrversandhändler unmittelbar entstanden sind.

4. Großhandelsstuse

8 49 Großhändler

(h) Großhändler i}, wer eingekaufte Waren an Klein- händler, Großverbraucher 35 Abs. 5) oder Verarbeitungs- betriebe 82 Abs. 2 Ziffer 5) verkauft (Playgroßhändler).

(2) Großhändler ist ferner, wer Waren in einer über seinen Bedarf als Plavgro händler hinausgehenden Menge einkauft und an Playgroßhändler des umliegenden Ver- Ligun sgebiets außerhalb des Siyes seiner gewerblichen

iederlassung unter Ens der eweils in einer Trans- portmitteleinheit 4 B. Waggon, Kahn, A en) Ln Menge verkauft (Empfangsgroßhändler). Die Preisbildungs- stellen können im Ve arfófalle auf Antrag einzelnen Groß- händlern allgemein gestatten, als Empfang8großhändler auch ewerblichen Niederlassung befindlichen Play E zu beliefern.

(B). ls Empfangsgroßhändler gilt auch, wer Frishwaren nes des Markteinzugsgebiets 40) vom Erzeuger oder von Bezirksabgabestellen kauft und an Plaßgroßhändler ver-

kauft, wenn er auf Antrag ‘von der für seinen Sit dr ständigen Preisbildungsstelle durch schriftlichen Bescheid für diese Tätigkeit als Empfangsgroßhändler anerkannt worden ist. Die Vorschriften des § 46 Abs. 2 Say 2 bis 6 finden Anwendung.

8 50 Plaßgroßhandelsspanne

(1) Die Handels\panne des Plabgroßhandels (Plaßgroß- handelsspanne) beträgt beim Verkauf

a) von Trockenfrüchten' in Anbruchmengen 15 vom Hundert,

b) von Trockenfrüchten in der Originalpackung, Küchen- gewächsen 1), Pilzen, Beerenfrüchten und Bananen 10 vom Hundert,

c) von Obst und Südfrüchten außer Beerenfrüchten und Bananen, von Waren, die gemäß § 24 behandelt worden sind, und von {Frischwaren und Trocken- früchten jeder Art an Verarbeitungsbetriebe 32 Abs..2 Ziffer 5) 8 vom Hundert

des Einstandspreises 52).

(2) An Stelle der in Abs. 15 und c festgeseßten und gegebenenfalls nach § 32 erhöhten Handelsspannen können für Frischwaren beim Verkauf

a) von Kernobst, Wurzelgemüse und Zwiebelgewächsen 0,50 Reichsmark,

b) von Kohlgemüse 0,70 Reichsmark,

c) des übrigen Obstes und der übrigen Küchengewächse 0,90 Reichsmark

je Verkaufseinheit 8), bei Gewichtsware je 50 Kilogramm, als Handels\panne berechnet werden. Bei der Belieferung von Verarbeitungsbetrieben 32 Abs. 2 Ziffer 5) mit Obst darf die Handelsspanne die in § 41 Abs. 4 Sat 2 festgeseßten Beträge nicht übersteigen; der Großhändler ist jedoch be- xechtigt, die ihm vom Verkäufer in Rechnung gestellte HVGa-Gebühr 28) dem Verkaufspreis anzuhängen.

851 Empfangsgroßhandelsspanne

(1) Die Großhandels\spanne beträgt bei Einschaltung eines Empfangsgroßhändlers (Empfangsgroßhandels\panne) für beide Großhändler zusammen beim Verkauf

a) von Frishwaren 13 vom Hundert, b) von Trockenfrüchten 18 vom Hundert des Einstandspreises 52) des Empfangsgroßhändlers,

(2) Die Vorschriften des § 50 Abs. 2 Sat 1 finden sinn- gemäße Anwendung mit der Maßgabe, daß sich die dort fest- geseßten Beträge

zu a) auf 0,60 Reichsmarf,

zu b) auf 0,80 Reichsmark,

zu c) auf 1,00 Reichsmark erhöhen.

(3) Beide Großhändler haben sich in die Empfangsgroß- handels\spanne unter Beachtung der Vorschriften des § 81 Abs. 1 zu- teilen. Der Empfang8großhändler darf beim Ver- kauf-von-Tétölenfrüchten in der Originalpakung nicht mehr als eiñ Drittel der in Abs. 1b festgeseßten Handelsspanne für sich in Anspruch nehmen. Die bei der Belieferung des Plagtgroßhändlers entstandenen Beförderungskosten 20) dürfen in Abweihung von der Vorschrift des § 29 Abs. 1 S 1 dem Einstandspreis des Plavgroßhändlers zugerechnet werden.

(4) Haben beim Verkauf von Frishwaren beide Groß- händler gemäß § 32 Anspruch auf die Erhöhung der Handels- spanne zur Abgeltung von Shwund und Verderb, so ist auch dieser Erhöohungsbetrag in der nach § 31 Abs. 1 vorgeschrie- benen Weise zu teilen. Hierbei hat der Empfangsgroßhändler dem Plaßgroßhändler den diesem verbleibenden Reichsmark- betrag der Handelsspanne für die Verkaufseinheit getrennt nach Van und Schwund- und Verderbabgeltung auf dem Verkaufsbeleg mitzuteilen. Hat jedoch lediglich der Plabgroßhändler Anspruch auf Shwund- und Verderb- abgeltung, so hat der Empfangsgroßhändler den Erhöhungs- betrag zu errechnen und ihn dem Platagroßhändler neben dem diesem verbleibenden Reichsmarkbetrag der Empfangs- großhandelsspanne auf dem Verkaufsbeleg mitzuteilen. Die nach Saß 2 und 3 vorgeschriebene gesonderte Mitteilung des Anteils an der Shwund- und Verderbabgeltung unterbleibt, wenn die Handelsspanne nah Abs. 2 berechnet wird.

(5) Abs. 1 bis 4 finden keine Anwendung beim Verkauf von Waren, die gemäß § 24 behandelt worden sind, sowie bet der Belieferung von Verarbeitungsbetrieben.

S 352 Einstandspreis

um Einstandspreis des Großhandels gehören die nach- stehend genannten Kosten: :

1. Der Einkaufspreis der Ware.

2, Die beim Einkauf entstandenen Beförderungskosten

20). 5. Kleinhandelsstufe

S 63 Kleinhändlerx

Kleinhändler ist, wer eingekaufte Waren an Kleinver- braucher verkauft, Verkauft ein Kleinhandels8unternehmer Waren an Großverbraucher 35 Abs. 5), so gilt er au in- soweit als Kleinhändler. Ein Kleinhandelsunternehmer gilt ferner als Kleinhändler, soweit er zur Deckung seines Klein- handelsbedarfs mit Genehmigung der zuständigen Reichs- stelle Waren unmittelbar einführt; der Verkaufspreis für diese Waren errechnet sih nah den Vorschriften des § 54 in Verbindung mit den für den Einfuhrhandel gültigen Vor- schriften der §8 27, 32, 44 Abs, 1 Saß 2 und des § 45.

8 04 Handelsspanne

(1) Die Handelsspanne des Kleinhandels beträgt beim Verkauf

a) von Küchengewächsen 1), Pil d 3324 vom ri ), Pilzen und Bananen

b) allex übrigen Frischwaren und von Trockenfrü 25 vom Hundert | lin

des Einstandspreises 55).