1942 / 88 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 88 vom 16. April 1942. S. 4

Anordnung über die Preisbildung im Verkehr mit Frischwaren und Trocktenfrüchten (Frischwarenanordnung).

Vom 27. März 1942.

__ Auf Grund des Geseßes zur Durchführung des Vier- jahresplanes Bestellung eines Reichskommissars für die

Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Retchsgeseßbl. I S, 927) wird folgendes angeordnet:

I. Geltungsbereich

& 1

_ (1) Die Anordnung gilt für Frishwaren und Trocken- früchte in- und ausländischer Herkunft.

__ (2) Frishwaren sind frisches Obst einschließlih Beeren- früchte, frishe Südfrüchte, frishe Küchengewächse (z. B. Ge- müse, eßbare Kräuter, Wurzeln), frische Pilze, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Waren in Kulturen gezogen oder wild

ewachsen sind. Als Frischwaren gelten auh die nah der Ernte ausgereiften Waren sowie Lagerware.

(3) Trockenfrüchte sind a) Nüsse, unreif (grün) oder reif, auch äu8geschält, ge- mahlen oder sonst zerkleinert oder einfah zubereitet; b) Obst (au zerschnitten oder geschält), getrocknet oder gedarrt, einschließlich der verwertbaren Abfälle von Äpfeln und Birnen; c) getrocknete Pilze; d) getrocknete Südfrüchte; e) ferner, soweit zum menshlihen Genuß bestimmt: ge- trocknete Mandeln und Pistazien, Fohannisbrot, Manna, Kastanien (Maronen), Pinien-, Aprikosen- und Pfirsichkerne. (4) Der Reichskommissar für die Preisbildung bestimmt im Bedarfsfalle durch Erlaß, welhe Erzeugnisse im einzelnen zes den unter Abs. 2 und 3 genannten Warengattungen ge- ören.

11. Oberste Preisvorschrift der Anordnung

S2 (1) Frischwaren und Trockenfrüchte sind unter Berück-

sichtigung einer geordneten Absagz- und Versorgungsregelung '

auf die nah den gegebenen Umständen schnellste und biklligste Art und Weise dem Verbraucher oder Verarbeiter zuzuführen. (2) Hiernach ist es insbesondere verboten,

a) Kosten entstehen zu lassen, die nah dieser Anordnung bei der Errechnung des Verkaufspreises zwar be- rechenbar sind, die aber vermieden werden müssen;

b) in dieser Anordnung anerkannte Handelss\tufen ein- zuschalten, wenn ihre Einschaltung niht aus Absaß- oder VLersorgungsgründen dringend geboten ist;

e) die höchstzulässigen Handelsspannen oder Aufschläge zu berechnen, obwohl es nah der Gewinn- und Kostenlage nicht erforderlich ist;

d) eine teuere Beförderungs3art zu wählen, wenn eine billige Beförderung8möglichkeit ohne wesentlichen Nachteil für die Ware oder die Versorgungslage zur Verfügung steht; |

é) durch Verwendung. einer “nicht unbedingt erforder

a «lichen Verpackungsart den Warenpreis zu verteuern.

ITI. Allgemeine Vorschriften 1, Grundsäße der Verkaufspreisbildung

8&3 Erzeugerpreis

(1) Die Verkaufspreise des Erzeugers (Erzeugerpreise) können für inländishe Frishwaren und Trockenfrüchte vom Reichskommissar 6s die Preisbildung oder von den von ihm beauftragten Stellen für die Verkaufseinheit 8) festgeseßt werden. Die Erzeugerpreise sind Höchstpreise, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt worden ist.

(2) Soweit und solange keine Erzeugerpreise festgeseßt worden sind, finden die Vorschriften der für die einzelnen Reichsteile jeweils gültigen Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen (Stopverordnung) Anwendung, für Frisch- waren jedoh mit der Maßgabe, d als Stoppreis der Fahres- zeitpreis (Saisonpreis) des Kalen o gilt, welches auf den L des Jnkrafttretens der Feweils gültigen Stop- verordnung folgt. :

(3) Sind für die nah den Sortierungsvorschriften zur Güteklasse B oder C gehörenden Frishwaren keine Erzeuger- preise festgeseßt worden, so dürfen die Erzeugerpreise für Ware der Gütefklasse B höchstens 80 vom Hundert und der Güte-

flasse C höchstens 50 vom Hundert des für Ware der Güte- |

klasse A gültigen Erzeugerpreises betragen.

(4) Jn den Erzeugerpreisen sind etwaige Umlagen und Gebühren der Bezirksabgabestellen 38) enthalten.

(5) Kosten sowie sonstige Aufschläge oder Zuschläge irgend- welcher Art dürfen dem Erzeugerpreis nur hinzugerechnet werden, wenn und soweit dies ausdrücklih zugelassen worden ist. e 4

Verkaufspreisedes Handels

(1) Die Verkaufspreise des Handels sind im Wege der Hostenrehnung 6) für jede einzelne aen s (S 7) und für die Verkaufseinheit 8) aus dieser Warensendung zu errehnen; der Berechnung ist die nah der Einkaufsrehnung bezogene Warenmenge (Originalmenge) zugrunde zu legen.

(2) Sind für den Verkauf an einzelne Abnehmergruppen unterschiedliche Handelsspannen festgeseßt worden, so ist gegen- über jeder Abnehmergruppe, die aus der Warensendung be- liefert werden soll, der Verkaufspreis nach Abs. 1 zu errehnen.

85 Handelshöchstabgabepreise

O Die Preisbildungsstellen können für einzelne oder alle Handels\tufen sowie für den Erzeugermarkt 39) Höchst- abgabepreise für die Verkaufseinheit 8) festsevzen. Bei der Ermittlung der Höchstabgabepreise sind sie an die Vorschriften dieser Anordnung gebunden, sofern nicht bei gleichartigen Waren verschiedener Herkunft unterschiedlihe Preise ausge- glichen werden sollen.

(2) Werden Höchstabgabepreise nah Abs. 1 festgeseßt, so müssen sie unterschritten werden, wenn sih bei Anwendung der Vorschriften dieser Anordnung ein geringerer Verkaufs- preis ergibt. ;

&6 Kostenrechnung

(1) Die Kostenrehnung sett sih aus dem Einstandspreis

14), der Handelsspanne 30) und etwaigen Anhängebeträ- gen 15) zusammen und ist in dieser Reihenfolge aufzustellen. (2) Sind bis zum Zeitpunkt eines dringend notwendig pen Weiterverkaufs einem Händler Kesten ohne sein erschulden nicht bekannt geworden, so kann unbeschadet der Vorschriften des § 12 die zuständige Preisüberwachungsstelle auf Antrag genehmigen, del an Stelle der tatsächlihhen Kosten ein nachweisbarer Erfahrungssaß, an Stelle des nicht bekannt gewordenen Einkaufspreises der Tageseinkaufspreis in die Kostenrehnung eingeseßt wird. Der Einfuhrhandel bedarf einer solhen Genehmigung nicht. Kann ein Großhändler die Entscheidung der Preisüberwachungsstelle nicht rechtzeitig er- langen, so kann er áauch ohne Genehmigung nah Say 1 ver- fahren, hat dies aber unverzüglich der Preisüberwachungs- stelle anzuzeigen. Jn der vo-geschriebenen Partieabrehnung (8 34) ist die Tatsache einer Kostenrechnung mit Erfahrungs- hn oder dem Tageseinkaufspreis zu vermerken und zu

egründen. 87

Warensendung

(1) Eine Warensendung ist jede, als in sih geschlossene Einheit bezogene Menge von Waren der gleichen Art und Sortierung und des gleichen Einkaufspreises. Das Erforder- nis der gleichen Sorte entfällt, soweit eine Kennzeihnung nah Sorten nicht vorgeschrieben ist. - j

(2) Waren der gleichen Art, aber verschiedener Sortie- rung und ‘Einkaufspreise kann der Händler zu einer Waren- sendung zusammenfassen, soweit sie bei der Beförderung durch ÜÚmktände, die er nicht zu vertreten hat, so miteinander vermischt worden sind, daß eine Trennung nah Sortierung und Einkaufspreis nicht mehr oder nur unter unverhältnis- mäßig hohem Aufwand möglich ist.

(3) Bei der Bildung eines Mischpreises nah Maßgabe des § 9 gilt die Warenmenge, für die der Mischpreis gebildet wird, als eine neue Barenseadung.

(4) Das Abpacken, Mischen oder Bearbeiten nah Maß- abe des § 24 darf ge nur für eine bestimmte Menge der dierfür benötigten Rohwaren erfolgen. Die tatsähliche Aus- beutemenge gilt als eine Warensendung.

S8 Verkaufseinheit (1) Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die

“von ihm beauftragten Stellen können für die einzelnen Waren

die Art der Verkaufseinheit nach Gewicht (Gewichtsware), Stück (Stückware) oder Bund (Bundware) vorschreiben. So- lange die Art der o g a e nicht vorgeschrieben worden ist, gilt unbeschadet der Vorschrift des Abs. 4 der Handel3- brauch. i

e Als Mengengrößen einer Verkaufseinheit dürfen nur festgeseßt oder berechnet werden

a) bei Gewichtsware 50 oder 100 Kilogramm Netto- gewicht, im Kleinhandel 1/2 oder 1 Kilogramm Nettogewtcht,

b) bei: Stück- odex Bundware 100 Stück oder 100 Bund, in Kleinhandel 1 Stück oder 1 Bund, das Bund in der jeweils vorgeschriebenen Größe,

c) bei abgepackter Ware 24) 1 Verbraucherklein- packung.

(3) Eingeführte ausländishe Waren, die der Art nach auch im Jnland erzeugt und in den Verkehr gebracht werden, unterliegen den für die inländischen Waren gleicher Art be- stehenden Vorschriften über die Verkaufseinheit. Die etwa erforderlihe Umstellung auf die vorgeschriebene Verkaufsein- gel ist bei lose eingeführter Ware vom Einfuhrhändler und

ei verpackt eingeführter Ware von der Handelsstufe vorzu- nehmen, welche die Ware umpackt oder im Anbruch verkauft.

(4) Für ausländische Waren, die verpackt als Gewicht8- ware zum Preise „brutto für netto“ eingeführt worden sind, darf bis zu der nah Abs. 3 erforderlichen Umstellung auf die inländische Verkaufseinheit beim Weiterverkauf der Verkaufs- preis für die Verkaufseinheit „brutto für netto“ errechnet werden.

(5) Gibt eine Handels\tufe Ware, die nah Maßgabe des Abs. 4 oder auf Grund des Handelsbrauchs (Abs. 1 Say 2) als Gewichtsware zum Preise „brutto für netto“ eingekauft worden ist, unverpackt (lose) oder umgepackt weiter, so ist sie berechtigt, den Verkaufspreis unter Zugrundelegung des Nettogewichts der Ware für die Verkaufzciffheit zu errechnen.

8 9. Mischpreis

(1) Für Lagerware 25) der gleichen Art und Sortie- rung die aus verschiedenen Warensendungen stammt, und bei der sich im Zeitpunkt der Auslagerung ein unterschied- licher Verkaufspreis ergibt, darf der Handel mit Genehmigung der zuständigen Preisüberwachungsstelle einen Mischpreis A Die Vorschrift des § 7 Abs 1 Say 2 findet Anwen- ung.

(2) Die zuständige Preisbildungsstelle kann beim Vor- liegen PL Seer preis- oder versorgungspolitisher Gründe einem Händler auf Antrag die Bildung eines Mischpreises auch dann genehmigen, wenn die Vorausseßungen des Abs. 1 nicht gegeben sind.

(3) Der Händler hat den Mischpreis für die Warensen- zung 7 Abs. 3) aus den für die Verkaufseinheit errehneten Verkaufspreisen unter Berücksichtigung der Menge (gewogener Durchschnitt) zu errechnen. Sind in diesen Verkaufspreisen Anhängebeträge n die der Händler nach den bestehèn- den U i esondert auf den Verkaufsbelegen zu ver- merken hat, so ist der Mischpreis aus den um diese A d beträge en Verkaufspreisen zu errechnen. Diese An- hängebeträge können jedoch dem Mischpreis angehängt werden.

(4) Werden Waren, für die bereits ein Mischpreis ge- bildet worden ist, von dem gleichen Händler zu einer weiteren Mischpreisbildung herangezogen, so darf höchstens der bis- herige Mischpreis in die neue Mischpreisberechnung eingeseßt

werden. Abs. 3 Say 2 und 3 finden sinngemäße Anwendung.

8 10 Aufrundung von Pfennigbruchteilen

(1) Hat die Errehnung des Preises für die Verkaufsein- e ruhteile eines Reichs fennigs ergeben, so abet eine ufrundung. auf den vollen eihspfennigbetrag unbeschadet

der Vorschrift des § 12 nur dann vorgenommen werden, wenn der Bruchteil !/2 Reichspfennig und mehr beträgt.

(2) Eine weitere Aufrundung nah Maßgabe des Abs. 1 ist zulässig, wenn beim Verkauf in kleineren Mengen als der Verkaufseinheit sih erneut Bruchteile eines Reichspfennigs ergeben.

(3) Bei abgepackter Ware ist die Aufrundung nur bei der Errechnung des Verkaufspreises für die einzelne Verbraucher-

‘kleinpackung zulässig.

8 11 Lieferungs-und Zahlungs8bedingungen

(1) Die Verkaufspreise gelten für eine im Zeitpunkt des. libergangs der Befahr einwandfreie Ware. Der Verkäufer ist Deo diet, u diesem Zeitpunkt den einwandfreien Zu- stand der Ware A testen, Eine Ware ist nicht einwandfrei,

1. wenn sie den jeweils gültigen Sortierungs§vor- \chriften nicht entspricht,

2. wenn sie die verkaufte Menge, bei Gewichtsware das verkaufte Gewicht ge nicht aufweist, wo- bei im Einfuhrhandel als Neugewicht das Zoll- gewicht gilt,

3. wenn sie Verderb enthält, der durh E beseitigt werden kann. Ein anderer Verderb ist von dem um etwaige Anhängebeträge gekürzten Ver- kfaufspreis zu vergüten; außerdem ift bet inländi- schen Frischwaren eine Neueinstufung der Ware in die nah den Sortierungsvorschriften zulässige Güte- klasse vorzunehmen. ie Vergütung ist auf dem Verkaufsbeleg gesondert zu vermerken.

(2) Unterbleibt die Feststellung des Neugewichts, der Menge oder des Zustandes der Ware im Zeitpunkt des Über- gangs der Gefahr, so tritt insoweit unbeschadet etwaiger sttraf- rechtlicher Folgen an Stelle des in Abs. 1 genannten Zeit- punktes der Zeitpunkt, zu dem die Ware beim Abnehmer eintrifft. Dem Abnehmer sind etwaiger Verderb, Minder- menge oder Mindergewicht, die zu dem hiernach maßgebenden Zeitpunkt vom Abnehmer ermittelt worden sind, von dem um etwaige Anhängebeträge gekürzten Verkaufspreis zu vergüten. Eine solche Vergütung ist dem Abnehmer auf dem Verkaufs- beleg ausdrüdlich zuzusichern.

(3) Strafrechtlihe Folgen treten im T des Abs. 2 Say 1 nicht ein, soweit die genannten Feststellungen infolge volkswirtschaftlich gerehtfertigter Maßnahmen des Händlers oder aus Gründen unterbleiben, die der Händler nicht zu ver- treten hat.

(4) Soweit in dieser Anordnung nicht Abweichendes zu- elassen oder angeordnet ist, dürfen die Lieferungs- und Zah- ungsbedingungen mit Wirkung vom 1. April 1942 ab nicht zum Nachteil der Abnehmer verschlechtert werden.

8 12 Unverschuldet erzielte Mehreinnahmen

(1) Sind bei den einzelnen Warensendungen ohne Ver- schulden des Händlers infolge der Berehnung Vbbèrer Kosten als der tatsächlih entstandenen oder infolge sonstiger Um- stände höhere Verkaufspreise erzielt worden, als sie nah den Vorschriften dieser Anordnung zulässig sind, so sind die da- durch erttstandenen Mehreinnahmen unyerzüglih auf einem für diesen Zweck anzulegenden Sonderkonto- des Händlers zu vérbuchen und sicherzustellen.

(2) Rückvergütungen an die Käufer sind unbeschadet der Vorschriften des bürgerlichen Rechts verboten. Ferner ist es verboten, die in Abs. 1 bezeichneten Mehreinnahmen mit etwaigen Mindereinnahmen bei der gleihen Warensendung oder einer anderen Warensendung A anen, h

(3) Mehreinnahmen im Sinne des Abs. 1 gelten als nit entstanden

a) bei Rücvergütungen ausländischer Lieferanten für Verderbsendungen,

b) bei Rückvergütungen von Frachtkosten in Höhe von 50 vom Hundert des rückvergüteten Betrages; der Reichskommissar für die Preisbildung kann durch Erlaß einen anderen Vomhundertsay für einzelne Arten von Rückvergütungen festsegen,

c) bei Erlösen aus Übergewichten,

d) bei den Zinseinnahmen aus den nah Abs. 1 sicher-

gestellten Beträgen.

(4) Spätestens bis zum 10. Zuli und zum 10. Fanuar eines jeden Jahres sind die im abgelaufenen Kalenderhalb- jahr auf dem Sonderkonto angesammelten Beträge unauf- efordert an die vom Mete er r die Preisbildung jeweils durch Erlaß bestimmte Stelle abzuführen. Der zu- ständigen Preisüberwachungsstelle ist die Höhe des abge- führten Betrages unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die O des Abs. 1 bis 4 finden auf Klein- handelsunternehmer keine Anwendung.

2. Kosten des Warenverkehrs ; 8 13 Kostenbegrenzung

(1) Die Kosten des Warenverkehrs dürfen unbeschadet der für den Handel geltenden Vorschrift des §. 6 Abs. 2 nur in der tatsächlichhen und nachweisbaren Höhe, höchstens jedoch mit dem etwa vorgeschriebenen Höchstbetrage, berechnet werden.

(2) Kosten des Warenverkehrs, die nah den bestehenden Vorschriften weder als Anhängebeträge noch im Einstands- preis berechnet werden dürfen, sind durch die R A Verkaufspreise oder die Handelsspanne abgegolten, soweit nichts anderes in dieser Anordnung bestimmt worden ist.

8 14 Einstandspreis Der Einstandspreis ist die Summe derjenigen Kosten des Warenverkehrs, die nah den Vorschriften dicier Anord-

nung als zum Einstandspreis dex einzelnen Handelsstufen gehörend bezeichnet worden sind.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.) 9

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und \ für M Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; G

Druck der Preúßishen Verlag3s- und Druckerei GmbH., Berlin,

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilago).

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 16. April

Nv. 88 _ 1942

7. Aktien- gesellschaften

[880]. Wien, im März 1942, Steiermärkishe Elektrizitäts- Treuhand-Vereinigung Atktiengesell{chaf}t, Graz, Aktiengesellshaft.

Krefelder Straße 71. Lüchau, Wirtschaftsprüfer. Bilatiz zum 31. Dezember 1941. Dr. Hasse, Wirtschaftsprüfer.

de Degeedlat oel rets Steue | "V1 ortcengeieiei der gende [S er Geschäftsberi oweit er den Jahres- ie engese er Hand- « e, : lis erläutert, den geseßlichen Vor- ie L Tut w Sat bei „Friedenshütte Schlesische Berg- und Hüttenwerke riften. ede soll laut Generalversamm- î imi sungsbeschluß vom 31. 3. 1942 auf- Aktiengesellshaft, Gleiwiz. R Ae De N Me Bilanz zum 30. September 1941. Ah ui B fordere i äubiger - auf, ihre evtl. y E bis a6 ps April Stand am Zugang Abgang Abschrei- | Stand am dieses Fahres bei mir anzumélden. 1, 1, 1941 bungen | 30. 9, 1941 Rastede in Oldenburg. )

E _— | Der Vorstand unserer Gesellschaft be- óger ; ol 2 RA |S5) RA Aftiva. R 9, | steht aus nachfolgenden Herren: Direktor S L O. Aritägei Ren: B E 1M #1 E i N Anlagevermögen: Jng. Max Droschl, Graz; Direktor Dr. [2177] Ú Bebaute Grundstücke mit: Wilhelm Krasting, Basel; Direktor Holm Nheinische Garantie- «& Kautions- pg Geschälläe. und. Wohn- MEINIEL, OLas. versicherungs-A.-G., Mainz. Geschäfts- und A ; V 510 947/48 | Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft Einiavzuzia , Wohnge- rifgevauDden UnD. an- bestehi aus nachfolgenden Herren: Dr.- L y ä 7 |—| [—| 155 671/87] 5 147 593/87 deren Baulichkeiten . | 7717 414/62 L Armin “Dubien, L, zur ordentlichen Hauptversammlung. Sabrifacbán- 1 Sage 4e | Unbebaute Grundstücke. . 92 958/40 | Graz (Vorsißer); Paul Oberer, Direktor es E un]erer Meerinart Ses e and: : Erzeugungs- und Vertei- des Schweizerischen Bankvereins in | werden Hierdurch sur ordentlichen Baulichkeiten | 6077 431/52] 278 074|—| 1930|—| 511 734/62| 5 841 840/90 lungsanlagen . . . 8 473 114/60 | Basel (Vorsizerstellvertreter); Prof. Jng. Mera O2 au. i: ry Unbebaute Telephonanlagen . 25 956/57 | Dr. ten. Adolf Härtel, Rektor der Tech-| t 11. Mai 1942, 15,30 Uhr, Grundstüde . | 425285 —| 1657724 —| |—| 42694272 Werkzeuge, Betrieb3- und nischen Hochschule in Graz; Alois Hitsch- nach Mainz in die Geschäftsräume der Maschinen und ._ Geschäfisausstattung . _2— | feld, Mitglied des Vorstandes der Län- fb L, E Cen maschinelle An- Köhnzessionen . 176 640/— | derbank Wien Aktiengesellschaft in Wien; dura-Strali 1% e Mez lagen . . . . |20679 376/82/2 154 258/70] 116 666 6C|5 724 087 48/16 992 881 44 Beteiligungen. . . . 300|— | Jng. Paul Perrochet, Verwaltungsrat Br B S E Werkzeuge, Be- Umlaufvermögen: und Direktor der Schweizerischen Elektri-| 14 Gorlequn 9 ber S nebst Ge- triebs- und Ge- Roh-, Hilfs- und Betriebs3- _|zitäts- und Verkehrsgesellschaft in Basel; | uer 2 Verku Meinun für \chäftsausstatt. 86 511/17| 107 961/98) 1843/81] 103 104/71| 89 524/63 stossE «e ««.. . 168 899/17 | Louis Pfister, Direktor des Schweizeri- s 10 Geshäftsiabr 1941 J Patente U. sonst. Waren. .. «« « «+ 5 134/05 f s{chen Bankvereins in Basel; Benedikt A A d d A Nele e I l = R S 1|— Wertpapiere... 382 812/50 | Vischer, Bankier in Basel. 2. Bericht des Vorstandes und uf- —|— E Fa Von der Gesellschaft ge- N sihtsrates. : 32 571 871 25/2 541 952/40 120 440/416 494 598/68 28 498 784 56 leistete Anzahlungen . 66 591/50 | 79178] 3. ee Pot die Verwendung des | Reserveteile und Forderungen auf Grund | e : ; INgemtnns. i; Werksgeräte . 1|— von - Wakenlieferungen A A He Se BS 4. Entlastung des Aufsichtsrates und | Jm Vau befind- und Leistungen . 533 710/33 ; gege: des Vorstandes. lihe Anlagen Kassenbestand einschl. Post- j Einladung zur ordentlichen Haupt: | 5. Aufsichtsratswahl. einschließli sparkassenguthaben. . . 74 206/97 | versammlung auf Freitag, 8. Mai | Mainz, den 13. April 1942. Anzahlungen Bankguthaben . . 2 227 314/80 | 1942, 12 Uhr, in der Norddeutschen Der Auffichtsrat. (darunterKon- Sonstige Forderungen . 7 408/01 | Kreditbank A. G., Bremen, Obern- zernunter- Posten, die der Rechnungs- straße 2/12. L : nehmen Rtich3- Tagesordnung: undesfilm A. G., Berlin. mark 196 883) 2 928 303/50

abgrenzung dienen . . f - 33 892/55

1. Berichterstattung über dîe Kapital- i ion haf E 30 4197 303/55 ters g pt Die Aktionäre unsexer Gesellschaft 31 427 089/06

berihtigung auf A 630 000,— Ne chtigung auf „— | werden hiermit zur ordentlichen il, Ta S v E

Passiva, gemäß der Dividendenabgabever- | Hauptversammlung auf Sonnabend Grundkapital : ; ; / . ordnung vom 12. 6. 1941. L 2 Mai d. 8 al 10 Uhr in 32 191 369/57 Stammaktien. . « « . | 4000 000/—| 92, Vorlage des Geschäftsberichts, der | die Räume der Gesellshaft, Berlin | Umlaufvermögen: na E 2 660 000|— L und der s und Ver- |SW 68, Seydelstraße «8/9, eingeladen. N E A G levagolie n 6047 0e gels ü S “lustrehnung für das Geschäftsjahr Tagesordnung: albsertige Erzeugnisse . « « « « » 2786 080,4 Gesebliche Rücklagen. . | 666 000|— 1941, Beidlußfaung iber die Ge 1, Vorlage, dos Geshäftobericts der| Fertige Erzeugnisse . « « « e « « « 2768 634,14 11 601 924,98 Andere (freie) Rücklagen | 1 508 933/29 winnverteilung. Bilanz nebst Gewinn- und Ver-| Wertpapiere . . . .. N 1 986 234,50 An P l 3, Entlastung des Vorstandes und des lustrechnung für das Fahr 1941. Geleistete Anzahlungen .. 954 281,12 V b ane ges P Ls angs Aufsichtsrats. 2. Beschlußfas ung über die Genebmi-| Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und gu Posten 668: Uil6ufe b, °] 4. Wahl zum Aufsichtsrat. gung der Bilanz nebst Gewinn- Gn es 5 744 824,60 L O 5. Wahl des Bilanzprüfers für 1942. und Verlustrechnung. y * Forderungen an Konzernunternehmen .. . .. 7 115 906,48 R S —| Stimmberechtigt sind diejenigen Ak-| 3, Beschlußfassung über die Ent-| Kassenbestand einschließlich Reichsbank- u, Postscheck- stellungen für unge- |. : tionäre, - welche spätestens am 4. Mai lastung des Vorstandes und des E N 31 293,30 É LDON e... | 420 61760 | 1942 bei der Norddeutschen Kredit- Aufsichtsrates. Andere Buntguthaben A eo aba os 256 833,36 Verbindlihteite : i bank A. G. in Bremen oder dereu | 4. Neuwahl des Aufsichtsrates, Sonstige Forderungen „eee ooo 2705 765,79 130 397 064/13 : ihkeiten auf Filiale in Hamburg ihre Aktien oder 5. Wahl des Wirtschaftsprüfers für" Posten, die der Rechningsabgrenzung dienen « « «e «e 165 170/26

Grund von Warene den. Depotschein über die bei: eiñer das ‘Geschäftsjahr “1942!

62 753 603/96

lieferungen ‘ünd Lei- Vank oder öffentlichen Behörde er-| 6. Verschiedenes E T E n 96 961/24 | folgte Hinterlegung eingereiht und| Zur Teilnahme an der ordentlichen Passiva dee E gegen- R Stimmkarte abgefordert haben. Hauptversammlung sind diejenigen Ak- Grundkapital PURe : 90 000 000|— ave onzernunter- av da Bremen, den 11. April 1942. fionare bereWtigt, wele Die DorGUs-| Gooulihe Rüdlage.…. .. boo odo o e 10 000000 Qn Ae 2/53 Der Aufsichtsrat. ten des § 18 unseres Gesellshaftsver- | Rücstellungen für ungewisse Schule o feiten 160 603/97 Adolph Dreier, Vorsißer. trages befolgen, ; Altersversorgung der Gefolgschaft und sonstige soziale eiten - « « « «+ « « |, 3 Berlin SW 68, den 11. April 1942. Zwecke A 6 065 298,94 e die bee Men ngo, ail [2184] _Bundeésfilin A. G. Ofénzustellungen . « « E E V} Kammgarnspinnerei zu Leipzig, O E E M bee a oor ai n Co d ee CUO IRESO [18 UNIRSOIOT LOPOR Vorstand. Hans Weber. Verbindlichkeiten; .

Vortrag aus ; A s 1048" . . 36121,63 Wir laden hiermit die Aktionäre un-

s are Löhne der leßten Lohnperiode und soziale Abgaben . 1 536 857,35 Gewinn1941 376 191,70 | 412 313/33 Jexer Gesellschaft zu der am Dienstag, | T7718] i é :

Erhaltene Anzahlungen (davon Anzahlungen von

|‘dem 12. Mai 1942, 11,30 Uhr S \ lerne R 7 20 497 303/55 | vormittags, im Gebäude der Allge- | Hanfwerke Füfsen:Jmmenstadt A. G., E e 4 Bacentizfévidigan 272 608,07 Gewinn- und Verlustrechnung | meinen Deutschen Credit-Anstalt, Leip- Füssen. D 3 498 191,97

für das Geschäftsjahr vom zig, Brühl 75/77, stattfindenden 106. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

: : i L ELG 1 Verbindlichkeiten gegenüber ter 5 1. Januar bis 31. Dezember 1941, | ordentlichèn Hauptversammlung ein. | werden hiermit zu der am 7. Mai A Na Reute rtemen A

Verbindlichkeiten gegenüber Banken (davon hypothe-

r Tagesordnung: 1942, vormittags 11 Uhr, in den karish gesichert R 41 e Aufwendungen. A 59} 1. Voëleguhs des auf Gub der Ver- | Räumen der Deutschen Bank Filiale |- Gonfae Verbindlichleiten bom lenafcittia Reidiai aug Löhne und Ge- : ordnung zur Begrenzung von Ge-| München, München, Lenbachplayg 2, statt- mark 6 000 000,—, hypothefarisch gesichert rund hälter . . . 706 884,79 winnausshüttungen (Dividenden- N LERENGZGYER Hauptver- R . . . 8021 274,52 |23 165 166/99 Hiervon in - - -abgabe-Berordnung) vom 12, Juni | )ammung einge an. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 15 750|— Anlage- 1941 und dex 14, DADV. vom Tagesordnung: Bürgschaften B.4 500 000,— zugängen ¡8 uui E jnter Erhöhung 1. Gebel bort Ae fas rut e i * 62 753 603196 ivi ; es Hrundkapitals um M De}chastsberichtes de orstande ¿ f \ aktiviert ._16 080,71 | 690 804/08 p « Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ianuar 1941

und des Berichtes des Aufsichts-

3 000 000,— berihtigten Fahres- s „des rates für das Geschäftsjahr 1941.

abshlusses für 1941 und der Be- bis 30. September 1941.

Soziale Abgaben 49 604,87

Bn L E i richte des Vorstandes und des Auf-| 2. Beschlußfassung über die Verwen- | =_=== E Sin a ihtsrates. Bekanntgabe der Ent- dung des Reingewinnes. Aufwendungen. RX |5 biet 1 030.70 48 574|17 Ca des Aussihtsrates über] 83. Entlaslung des Vorstandes und des | Löhne und Gehälter o oa E V IIOZTS SISIL

| O : i ie Kapitalberichtigung. Aufsichtsrates. s s Soziale Abgaben .. . S o e eig9 o. 6 oe C6 o P E843 300/10 Abschreibungen und Wert- A. Beschlußfassung über die Vertei-| 4. Wahl des Abshlußprüfers für das | Abschreibungen auf Anlägen. ooo o e | 6494 598/68

berichtigungen auf das |. S - lung des Reingewinnes. Geschäftsjahr 1942. Da S E aa d O A 198 926/86

Anlagevermögen: j 3, Beschlußfassun über die Ent-| Aktionäre, die ihr Stiminreht aus- | Steuern: Ausweispflichtige Steuern ......., 440624,54

Verschiedene Abschrei- i lastung des Vorstandes und des üben wollen, habèn ihre Aktien bis Sonstige Steuern und Abgaben. . . . . 1333 988,23 | 177461277

Abschreibun- _| 4. Wahl des Abschlußprüférs für das| bei der Gesellschaftskasse in Füssen S ins gen auf A M 1942. oder 30 181 776/75 furzlebige 5. Beschlußfassung ems 8 54 Abs. 1| bei der Bayerischen Vereinsbank, Erträge T E Sia is 4 DADV, zweds Y A ung n Auf- AA P E deren Filiale | Gewinnvortrag aus 1940 .…... 599 778/15 Üter . 1 ihtsratsbezüge 9 dex Saßzung) ZugSburg oder f Ertrag na 13 D Aa al La Ae ZELR A a L

Wertberichti- j an die Kapitalberichtigung. bei der Deutschen Vank Filiale R AREREAG! G A E Ic S Es 28 524 469/61 gungen . 471 766,21 | 582 499/60 | 6. Aufsichtsratswahl. München, Augsburg oder Frank: Sonstige Erträge (Mieten, Pachten usw)... «P 807 528 99

- Binsen, soweit sie die Er- ¿ Zur Abstimmung in der Hauptver- furt a. M. oder Auflösung der ufbaurüdcklage L A C. tragszinsen übersteigen. | 118 165/52 [sammlung und zur Stellung von An-| bei der Deutschen Effekten- u. A U AEESES T7675

Ausweispflichtige Steuern | 924 78720 | trägen ist jeder Aktionär berechtigt, der| , Wechselbank, Frankfurt a. M. Bettrtie Lu lesebliche A seine Aktien spätestens am 9. Mai | während der üblichen Geschäftsstundeu Gleiwig, im März 1942. rufsvertretungen A .16 571/22 1 942 zu hinterlegen und bîs Zur Beendigung „Friedens hütte“ Schlesische Berg- und Hüttenwerke A.-G., Gleiwitz.

Außerordentliche Aufwen- entweder bei der Kasse der Gesell- | der Hauptversänrmlung daselbst zu be- Der Vorstand. Dr. Wagner. Baranek. Dr. Kreuzer. Kemmler.

digen Cet 23 748/59 schaft oder y lassen. Der Hinterlegung wird au Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfü Reingewinn: bei der Allgemeinen Deutschen | dadurch genügt, daß Aktien mit Bil: der Bücher und der Schriften der Gesellschaft ie d lor Borsten beuttin Wi klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der

g eo Leipzig, Le j mina ener D redit ilutee bi

ei der Deutschen Bank Filiale | diese bei anderen Kreditinstituten bi » : : L s d

Leipzig, Leipzig, oder jur Beerdigung der Hauptversamm- | "Berlin, im M Mf Eriduter y den geseblichen Borschriften,

bei der Dresdner Bank in Leip- | lung gesperrt werden. L / Deutsche Treuhand-Gesellschaft j

S zig, Leipzig, odcr Die e, ras uer 28 Hübner, Wirtschaftsprüfer. Dr. Brinckmann Wirtschaftsprüfer

Gei Be s! 1040 36 121163 t ‘ibhtér. DetiDeR Ee ao: an votdenonmten E Dem Vorstand gehören an: Dr. Dr. Alfons Wagner Vorsier, Alfred ortrag au ; giro: : Baranek, Dr. Siegfried Kreuzer, Leonhard Kemmler, sämtlich in Gleiwiß. f

Jahresertrag gemäß § 132, bank diesem Falle is die vom Notar bzw. 1, IL, 1 Aft.-Ges. . . . | 2769 923/87 | binterlegt hat und dies durch eine Hin- | von der Wertpapiersammelbank über Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: Generaldirektor Dr.

P naar pre R 11 418/30 | terlegungsbescheinigung nachweist. | die erfolgte Hinterlegung auszustellende Alfred Pott, Gleiwiß, Vorsißer; Bankdirektor Johannes Kiehl, Berlin, stellvert 8 —| Der Geschäftsbericht über das Jahr | Bescheinigung spätestens am 4. Mai | Vorsiver; Dr. Dr, Karl Wendt, Essen-Bredeney, stellvertretender Sailer: Genet, | 1942 bei der Gesellschaftskasse in | direktor Dr. Walter Alberts, Hattingen; Dr. Nikolaus Graf von Ballestrem Schloß Nach dem abschließenden Ergebnis un- | ckengenannten Banken und bei un-| Füssen Ce i Flössingen (O.-S.); Verwaltungsdirektor Dr. Gerhard Koniegko, Gleiwiß; Ober- das pflihtmäßigen Prüfung auf Grund | serer Gesellschaft ju erhalten. Füssen, den 14. April 1942. verwaltungsdirektor Dr. Siegfried Krukenberg, Gleiwiß; Generaldirektor ‘Ludwig der Bücher und der Schriften der Gesell-| Leipzig, den 14. April 1942. Hanfwerke Füssen-Jmmenstadt A. G. A Hindenburg; Bankdirektor Gustav Overbeck, Berlin; Bankier Adolf Ratjen schaft sowie der vom Vorstand erteilten | Kammgarnspinnerei zu Leipzig. Der Aufsichtsrat. Berlin; Direktor Dr, Walter Rohland, Krefeld; Direktor Josef Strzelczyk, Gleiwiß, Aufklärungen und Nachweise entsprechen Der Vorstand. Dr, Wo lf, A. Ma ser, Vorsigzer. | E i |

Vortrag aus 1940. . . 836 121,63 Gewinn1941 376 191,70 412 313/33

2 817 463/80

2 817 463/80] 1941 ist vom 23. April 1942 ab bei den