1942 / 90 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

. vom 18. August 1939 (Reichsgesetb

L

Reichs- und Staatsauzeiger Nr. 90 vom 18, April 1942. S. 4

: Anorduung Nr. 8 des Beaustragten für Kriegsausgaben bei der Wirtschafts- gruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Herstellung von groben Scheren

Vom 14 April 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr l I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die bude gungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Fndustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4.. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

Die Herstellung von groben Scheren, soweit sie zur Zu- ständigkeit der Fachgruppe Schneidwarenindustrie gehören, ist für den Jn- und Auslandsbedarf nur. noch in den nach- stehenden Ausführungen zulässig:

(1) Garténschere mit Klappvershluß, carrierte Schenkel, Größe etwa 23 ecm, Gewicht etwa 330 g, Ausfüh- rung: Schneide blank, sonst geshwärzt.

(2) Gartenschere, doppelschneidig, Klapp-, Draht- oder Lederverschluß, geschweifte Schenkel, Größe etwa 22 em, Ausführung: Schneide blank, sonst geshwärzt.

(3) Rebenschere, hohle Schenkel, Lederverschluß, Größe etwa 21 ecm, Ausführung: Schneide blank, sonst ge- \{chwärzt.

(4) Rebenschere, genau wie Pos. 3, aber Größe etiva 23 cm. L : (5) Gärtnerschere, s{hwere Ausführung, doppel- schneidig, mit angenieteten Gußstahlblättern, Klappverschluß, Größe etiva 21 em.

(6) Shuster- oder Lederschere mit Klappver- \{luß, Größe etwa 22 cm, Ausführung: Schneide blank, sonst geschivärzt.

(7) Alle Scheren sind einheitlich mit Schrauben von8 mm Stärke zu versehen.

Bei den Pos. 2—5 is die Verwendung von Mutter- siherungen und Führungsscheiben gestattet.

82 Jn begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem. Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Ertei- lung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Kriegsbeauf- tragten über die aa Ph Schneidwarenindustrie der Wirt- Ee Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie, So- ingen, Moeller-van-den-Bruck-Straße 17, einzureichen.

83 Die Fachgruppe Schneidwarenindustcie ist berechtigt, gur Überwachung der Durchführung dieser Anordnung von en Herstellern von groben Scheren Auskunft zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Betriebe zu besichtigen. 8 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 85

Diese Anordnung tritt am 15, April 1942 in Kraft.

Jm Zeitpunkt des Jnkrafttretens dieser Anordnung vor- handenes Rohmaterial und Halbzeug für niht mehr zu- gelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. Oktober 1942 aufgearbeitet werden.

Berlin, den 14. April 1942. Der Beausftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts-

gruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie. Dr. Pil z.

Anordnung Nr. 9

des Beaustragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie über die Herstellung von feinen Scheren

Vom 14, April 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesevpbl. 1 S. 1430) in der pa ung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reich8ge es l, S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeu- gungslenkung in der éifate und metallverarbeitenden Jndustrie vom 830. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtshhaftsministers angeordnet:

81 Die Herstellung von feinen Scheren für den Jn- und Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden Ausführun- gen zulässig: ; 1 Ladenschere 44 1 Ladenschere 6 {1 leihte Damenschneiderschere 7 1 Schneiderschere 9 1 F ierschere 10 1 alen! ere 3% 1 Taschenschere 4’ 1 arte in 314 1 Nagelschere in 34 1 Stickschere in 3% 1 Knopflochschere in 4/4 1 Sack- oder Lederschere in 8

82 n begründeten Ein e können Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Ertei- lung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Kriegsbeauftrag- ten über die Fachgruppe Schneidwarenindustrie der Wirt- Al vin pes Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie, Solin- gen, Moeller-van-den-Bruck-Straße 17, einzureichen,

§3

Die Fachgruppe S Dare usr ist berechtigt,

ur Überwachung der Durchführung diejer Anordnung von en S von feinéèn Scheren Auskunft zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzuscheu und die einschlägigen Betriebe zu besichtigen.

;

8 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S8 10, 12—14 der Berovbmbia über den Warenverkehr bestraft. §5 Diese Anordnung tritt am 15, April 1942 in Kraft. Jm Zeitpunkt des Jnkrafttretens dieser Anordnung vor- handenes Rohmaterial und Halbzeug für niht mehr zu- gelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. Oktober 1942 auf- gearbeitet werden. g 6 5

Die Anordnung Nr. E. St. B. 6/03/41 T vom 9. April 1941 des Mobbeauftragten der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie wird hiermit außer Kraft geseßt.

_ Berlin, den 14. April 1942. Der Beausftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie. Dr. Pilz.

Anordnung Nr. 10 des Beauftragten sür Kriegsausgaben bei der Wirtschasts- gruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie über die Herstellung von Taschenmessern.

Vom 14, April 1942.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 Ma G igele bl. I S. 1430) in der Day der Geconbzuit vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. S, 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er- zeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Jndustrie vom 30, Oktober 1941 (Deutscher Me Ce und Preuß. Staaisanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an- geordnett

81

Die Herstellung von Taschenmessern für den- Jn- und Auslandsbedarf ist nux noch in den nachstehenden Aus- führungen zulässig:

Art Heftgröße Teile Typenzahl Lteilig 814-12 om 1 große Klinge 2 2teili 8,—12 14 6m 1 große Klinge 1

E "1 3 1 kleine Klinge oder ; 1 Büchsenöffner 3teili 8%/—121 cm 1 große Klinge 1 : s g : 1 fleine Klinge oder

1 Büchsenöffner 1 Korkzieher 3teilig 10,—121% cm 1 große Klings 1

1 Büchsenöffner

1 Korkzieher s

82 I begründeten s et können Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Er- teilung von Ausnahmegenehmigungen sind dem As beauftragten über die Fachgruppe Schneidwarenindustrie der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie, Solingen, Moeller-van-den-Bruck-Straße 17, einzureichen.

88 Die Saabe Schneidwarenindustrie ist berechtigt, zür Ueberwachung der Dur (ieg dieser Anordnung von den Herstellern von Taschenmessern al zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Betriebe zu besichtigen. 84

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah 4 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr be- traft. 85 Diese Anordnung tritt am 15, April 1942 in Kraft. Jm Heitpunkt des Jukrafttretens dieser Anordnung vor- handenes ia und Halbzeug für nicht mehr zu- gelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. Oktober 1942 aufgearbeitet werden. : Berlin, den 14. April 1942. Der Beausftragte für Een bei der Wirtschafts- gruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie. Dr. Pilz. /

Anordnung Nr. 11

des Beauftragten für Kriegßauigonen bei der Wirtschasts- gruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Arbeitsmessern

Vom 14. April 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18, August 1939 (Reich8ge/esbl. I S, 1430) in der

}ung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 _(Reich8- gesevbl, T S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeiten- den Jndustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher R anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 268 vom 4, vember 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet,

D : : Die Herstellung von Arbeitsmessecn füx den Fn- und Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden Aus- führungen zulässig:

Abhäutemesser j ; 1. amerikanishe Form 15 cm

2, süddeutshe Form (Hohlrückschlahtmesser) 15 em Aufschnitt-, Schinken- und Wurstmesser ns E D Halbrundercl (Haushalt mit Schuy= i rif) 8; 26 cm 2, breit, gerade (zylindrishe) Form, Breite ca, 35 mm, Längen 31 ecm Bohnenmesser 1. Spezialform mit Bügel 9,5 em Brotmesser 1, Halbrunderl (mit Schußgriff) 15 em

Buchbindermesser

2. Schärfmesser 6 cm; 11 cm ;

3. Buchbinderschniter ck Dosenöffner

1. ein Spezialmodell (Militärmodell)

Fischmesser

1. Kehlmesser 6,5 cm

2, Filiermesser gleih Rindschlahhter 21 em Geflügelshlahtmesser * -

1. zmgeishneidig oder einshneidig, \spiy 10 cm Gemüsemesser

1. mittelbreite Form, Kurzerl 9 cm

2. mittelspiße Dri Kurzerl, mit hohler Schneide 9 em' 3. Kohlpußmesser für den Gemüsebau 9 cm

E Ae ; 1. mittel\spiy, Kurz- oder Langerl 9 ecm

Halbmondmesser 1, Schneide: 160 mm Hufmesser : 1. Kurzerl, 75 mm lang, 18 mm vordere Klingenbreite Kabelmesser 2 1 prrie Form, Kurzerl 7 cm (nur 2/2 Platterl 2 ecm reit 2. Spezialform (Guttaperhamesser) Kurzerl 7,5 ecm Käsemesser : 1. mit einem Griff, eere Platterl 26 cm A2, mit zwei Griffen, aufgebogener Platterl 31 cm Kaninchenschlachtmesser L Ee, Platterl 10 cm Knochenhauer 1. Platterl 31 cm ; 2. Klingenbreite ca. 75 mm 3. Rülkenstärke ca. 9 mm Gewicht ca. 1150 kg Kochmesser L 1, schmale Form, gerader Rücken, Spigerl mit Kropf oder lacterd une Kropf 15 cm 2, schmale Form, Platterl ohne Kropf 26 cm 3. mittelbreite Form, Platterl mit Kropf 60 mm 31 cm 4. breite A Platterl mit Kropf 90 mm 36 cm 5. t ee ochmesser (Officemesser) Platterl m. K. 10 em; 13 cm

Korbmachermesser 1, s{chmales Modell, gerade Schneide, Kurzerl 9 cm 2, breites Modell, nur Halbrunderl 6,5 cm

Küchenmesser 1. mittelspive Form, 2. gerader Rückent, Kürschnermesser : 1. Spezialform 9 cm Ledermesser : 1, schmal 10 cm ú

Ledermesser mit P

1, hohle Schneide, Spigerl oder Platterl, 7,5 cm; 11 cm Linoleummesser

1. breite Klinge, gerade, Kurzerl 6,5 ecm

2. spive Klinge, hohle Schneide, Kurzerl 9,5 ecm Obexrleder- und Futtermesser (Zuschneidemesser)

1, mit hohler Schneide (Pirmasenser Muster) 300 mal

12 mm

Polkermesser, Ausbeinmesser und Knochenauslöser

1. Hamburger Polker, Halbrunderl 10 ecm

2. Berliner Polker, ausgeschliffen, Halbrunderl 13 ecm

3. Ausbeinmesser (Export) 15 ecm

Retuschiermesser

1. Spezialmodell mit Schrägkopf, Spigerl Riemenschneidemesser Rübenmesser

1. Spezialmodell, Plattec[ 13,5 cin 2, F groß, breit 21 ecm . 8, Kappmesser 2 ecm Gogrmmner 1, ee 21 cm 2, Tomatenmesser 10 em Sattlermesser 1. runde Schneide 18 cm; 15 cm 2. \pive Form, Spigerl 12 ecm 3. gerade Schneide, Spißerl 4. gerade Schneide, shwerer Rücken, Platterl 12 em

Sattlerschärsmesser 1. breite Form, Kurzerl 12 cm

Schärsmesser : 1, shräge' Schneide, gerader Rüdcken, Breite 24 mm 2, gebogene Schneide

Schlachtmesser 1, E Form, Halbrunderl 15 cem; 21 ecm; 26 emjf 1 ecm | 2, franz. Form, breit, Halbrundeel 10 ecm; 15 emj 1 cm; 26 ecm; 31 cm L h g. Schlachtermesser mit hohler Schneide 15 em , Kälbermesser 13 cm Schuhmachermesser 1. mittelspiß (Export) 23 cm * 9, gerader Rücken 28 cm 8. süddeutshe Form, hohl 26 ecm 4. gerade O, [räge Schneide 28 cm 5. mit Holzgriff, Breite 26 mm 17 cm

Spargelmesser 41 Stecher Joi mit Mei 10,5 c. 2, Stecher, seitlich hneidend 26 cm 3. Stecher, vorne s{hneidend 28,5 cm

| GleGnemnee L mal, Halbrunderl 15 ecm 2, gerader Rülken, \chmal, siehe Kohmesser 15 ecm

[atterl, e Kropf 18 cm latterl, ohne Kropf 12 ecm

(Fort|egung in der Ersten Beilage.) Tp. : a

Verantwortlich für den Amllicher und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, CRAO I IS den Unigentell aa für daa Verlag: i, V.t- Rudolf Laganysch in Berlin NW 21 Druck der Preußishen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Sechs Beilagen

is

1. Abbrehmesser 12 em

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).

. 1. Vorlage des Beschlusses des Auf-

Vierte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 18. April

Nr. 90

1942

7. Aktien- gesellschaften

E Kreditbank Gladbach A.:G., M. Gladbach, Bismarkstr. 50/52, Steinmeßstr. 54. Wir laden * igerg ‘die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, dem 8, Mai 1942, 17 Uhr, im Sitzungssaal der Kreditbank Gladbach A.-G.,, M. Gladbach, stattfindenden 19. ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Vorschlages für die Gewinnvertei- lung _ jowie des Geschäfts- und Auf- sihtsratsberichts. Beschlußfassung über die Verwen- L des Reingewinnes. Entlastung von Vorstand und Auf- sihtsrat. Wahl des Abschlußprüfers für das Rechnungsjahr 1942. Wahlen zum Ee, . Aenderung folgender Paragraphen der Satzung: § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Bekannt- machungsorgan), § 6 (Uebertra- qung von Namensaktien), § 11 (Bestimmungen über die Bildung des Aufsichtsrats), § 18 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 17 (Legiti- mation für die Teilnahme an der Hauptversammlung), § 24 (fällt weg). j ; M. Gladbach, den 15. April 1942. Der Vorstand der Kreditbank Gladbach A.:G.,' M. Gladbach. Schlüter, z. Zt. im Feldè. Schmidt.

D a o po

[2548] : É 6

l Reichenbacher Bank Aktiengesell- \chaf}t in Reichenbach (Vogtl.). Einladung zux neunzehnten - or:

dentlichen GENR Ea am

Sonnabend, dem 16. Mai 1942,

15 Uhr, im Sigzungssaal der Gesell-

chaft in Reihenbah (Vogtl.), Bahn-

ofstraße 105. i

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht sowie Fahres- O für 1941 und Vorschlag über die Verteilung * des Rein- ewinnes. ;

2. Beschlußfassung über - die Ver-

wendung des Reingewinnes. 3. Beshlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des

Wai tsrates. L s 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Fahr 1942

Die Ausübung des Stimmxrehtes ist davon abhängig, daß die Aktien \pa- testens bis zum 13. Mai 1942 bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei | einèr Wert- papiersammelbauk, bei ‘dèr Giro- zentrale Sachsen öffentliche Bankanstalt Dresden oder einer ihrer Zweiganstalten hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptver- sammlung dort Pelassent werden, Der Hinterlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung efnéx Hinterlegungsstelle bei einem Krödit- institut bis zur Beendigung der Ver- sammlung gesperrt werdet.

Reichenba Vogtl.), 15. 4." 1942.

Neichenbacher Bank Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[2551] JFiute-Spinnerei und Weberei Bremen in Bremen. Ordentliche Hauptversaminlung am 9. Mai 1942, 12 Uhr, im Sitzungssaal der Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank, Bremen. Tagesordnung:

Kapitalberihtigung auf Grund

ividendenabgabeverordnung

vom 12. Juni 1941 von A

4 100 000,— um RA 1 025 000,— auf N.A 5125 000—

2. Vorlage des unter S (e bh ung

der Kapitalberichtigung fêstge}tell-

ten berigts für 2 und des Ge-

Lo: vom 14. April 1942 über e der

\chäft8berichts sür 1941 - mit dem

Bericht des Aufsichtsvats. 3. Beshlußfassung über die Gewinn- verteilung. E 4. Entlastung des Vorstands und Auf- F OAIGLE d : eshlußfassung über die Neu- Josua der Ls 13 und 21 der

zung betr. Ausfsihtsratsver- ütung.

6. ufsi@tsratswahl. f : : 7. Wahl des Abshlußprüfers für 1942.

Das Stimmrecht kann nur für die- jenigen Aktien ausgeübt werden, welche pätestens bis einschließlich 5. Mai 1942 in den üblichen Geschäftsstunden bei der Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank in Bremen, oder bei einem Notar hinterlegt sind 15 des Gesellschaftsvertrages). Die Ausstellung der Stimmkarte erfolgt nah den Aktiennennbeträgen des unberichtigten Kapitals.

remen, den 14. April 1942. er Aufsichtsrat.

[2544] Strausberger Eisenbahn Afktien- Gesellschaft.

Zur Hauptversammlung am Diens- tag, dem 12, Mai 1942, 15,45 Uhr, in Strausberg, Rathaus I, Zim- mer Nr. 13, werden die Aktionäre unserer Gesellshaft ergebenst einge- laden, Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberihts so-

wie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts- jahr 1941. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Fahresbilanz. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats. . Erhöhung des Grundkapitals. Aenderung des § 11 der Satzung. Festseßung der Tagegelder für Aufsihtsratsmitglieder.

Strausberg, den 16, April 1942. Der Vorsißer des Auffichtsrats:

Dr. Rohr, Bürgermeister.

[2552] Mitteldeutsche Hartstein Judustrie A.-G., Frankfurt am Main.

Die diesjährige ordentliche Haupt- versaznmlung findet am Samstag, dem 9. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, in unserem Geshäftsgebäude, Frankfurt am Main, Weserstraße 63, statt. Tagesordnung :

t. Vorlegung des Geschäftsberichts

und des cFahresabschlusjes für 1941 nebst dem Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäfts- “bérihts und der Fahresrechnung. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

„Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

Wahlen zum Aufsichtsrat. Sazungsänderungen: § 7 Abs. 1 (Zahl der Vorstandsmitglieder), § 8 Gele 1 (geseßlihe Vertretung der Gesjellshast), Z 10 (Mindestzghl der Aussihtsratsmitglieder), § 12 Abs. 1 (Mindestzahl der Dn glieder bei Beschlußfähigkeit).

6. Wahl des Abshlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist von der fristgemäßen Einreichung eines dop- pelten Nummernverzeichnisses abhängig.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung: sind diejenigen Aktionäre 1942 die spätestens am 6. Mai 1942 thre Aktien -oder Hinterlegungs8- scheine der Reichsbank oder eines Notars bei der Gesellschaftskasse, Frankfurt am Main, oder der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., Frankfurt a. M., hinterlegt haben.

Frankfurt a. M., 14. April 1942.

- Der Vorstand.

[2868] 2, Aufforderung zum Umtausch der Aktien der „Heimat“ Gemeinnüßige Woh- nungs--. und Siedlungsgesellschaft der Deutschen Arbeitsfront Aktien- gesellschaft Berlin.

Jn der Q ena der „Heimat“ emeinnüßzige Woh- nungs- und Siedlungsgesellschaft der. Deutschen Arbeitsfront Aktien: gesellschaft, Berlin, am 10. Dezember 1941 wurde der mit der „Gehag“/ Ge- meinnüßige Heimstätten-Aktienge- sellschaft dex Deutschen Arbeitsfront, Verlin, geschlossene Verschmelzungs- vertrag genehmigt und die Veräuße- rung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes an die „Gehag““ Gemein- nüßtßige Heimstätten - Aktiengesell- schaft der Deutschen Arbeitsfront, Verlin, beschlossen.

Die Aktionäre der „Heimat“/ er- halten für eine Aktie von 10 000,— Reichsmark eine Aktie der „Gehag“ über 10000,— A und für eine Aktie von 100,— K K ebenfalls eine Aktie von 100,— NA der „Gehag““. Die Vershmelzungsbeschlüsse wurden am: %, Januar 1942 bzw. 2. Februar 1942 im Handelsregister eingetragen. Wir fordern die Aktionare der „Heimat“ auf, ihre Aktien einschließ- lich Gewinnanteilsheine 1—10 und Erneuerungs\cheine bei Herrn Paul Sandow Verlin - Wilmersdorf, Hohen ollerndamm 174—77 (Treuhand- gen aft für wirtschaftliche Unter- nehmungen der Deutschen Arbeitsfront G. m. b, H.) zum Umtausch einzu- reihe@. Herr Sandow nimmt als Be- vollmächtigter des im Verschmelzungs- vertrag für den Empfang der zu ge- währenden Aktien bestellten Treu- händers, Herrn Assessor Erih Krob, der zur Zeit zum Heeresdienst einbe- rufen ist, den Umtausch vor. Aktien, die nicht bis zum 15, Juli 1942 einschl. zum Umtausch eingereicht worden sind, werden gemas 8 67 Ak- tiengeseß für kraftlos erklärt. Dic an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden Aktien werden dem B ten ausgehändigt oder wenn ein echt zur Hinterlegung be- steht, hinterlegt werden.

Verlin, im März 1942.

„Gehag/‘ Gemeinnüßige Heim: stätten-Akt. Ges. der Deutschen Ar- beitsfront, Berlin 80 16, Köpe- nickerstraßfie S80—82.

Do

D o

Ua Go Lo

[2550]

Chemnitzer Bank Aktiengesellschaft. Wir laden hierdurch unsere Aktio-

näre zu der am Mittwoch, dem

13. Mai 1942, nachmittags 5 Uhr,

im Sitzungszimmer der Chemniger

Girobank Kommanditgesellshaft in

Chemnitz, aPitae 171, stattfinden-

den ordentlichen Hauptversammlung

ein. Taágesordunung:

1. Vorlegung des FJahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für

1941 mit dem Bericht des Auf-

sihtsrates.

Beshsußfassung über die Gewinn-

verteilung.

A U RAN na über die Entlastung ves orstandes und Ausfsichts- rates.

DD

4. fa D A E. 5. A des Abschlußprüfers für

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Ak- tionäre berechtigt, die gemäß § 15 der Satzung eine von der Gesellschaft aus- gestellte Bescheinigung über ihre Ein- agung im Aktienbuch vorlegen. Diese Bescheinigung muß spätestens am vierten Werktage vor der Haupt- versammlung ausgestellt sein.

Chemniß, im April 1942.

Der Vorstand der Chemnitzer Bank Aktiengesellschaft. Krüge l.

[2577] Weigelwerk Aktiengesellschaft, Neisse-Neuland.

Zu der am 9. Mai 1942, vor- mittags 10 Uhr, in Neisse, Quer- straße 1, Weinhandlung Rudolf Schuster (vorm. Kienemund), stattfindenden or- dentlichen Hauptversammlung laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn-

und Verlustrechnung und des Ge-

schäftsberihtes für das Fahr 1941. . Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes. Erteilung der Entlastung an Auf- sihtsrat und Vorstand.

Wahl des Bilanzprüfers. 5. Wahl zum Aufsichtsrat.

Zur Ausübung des Stimmrechts müssen die Aktien bis spätestens 5, Mai 1942 bei uns eingereiht werden. bei einer amtlich anerkannten ert: papiersammelbank oder bei einem Notar muß eine Vescheinigung dieser Hinterlegung bis zum gleichen Ter- min bei uns vorliegen.

Neisse-Neuland, den 15. April 1942.

Weigelwerk Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Brendel. Spielvogel.

[2576]

Stuttgarter Straßenbahnen. Hauptversammlung.

Die diesjährige ordentliche 73. Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft findet statt am Samstag, den 9. Mai 1942, vor: mittags 11,30 Uhr, im Hotel König von Württemberg, Stuttgart N, Kron- prinzstraße 26.

Tagesordnung:

1. Bericht über die durhgeführte- Er- höhung des Grundkapitals um l. AK 4 760 000,— auf R.A 16 660 000,— im Wege der Kapitalberihtigung auf Grund der Dividendenabgabe- verordnung vom 12, Funi 1941, Entgegennahme des FJahresab- \hlusses mit berichtigter Bilanz, des Geschäftsberihts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1941.

2. Satzungsänderung zwecks Anpassun des § 3 der Satzung (betreffen das Grundkapital und dessen Ein- teilung) an die Kapitalberichtigung. Ferner Ermächtigung des Aufsichts- rats, Aenderungen der Satzung, welche nur die ben betreffen, selbständig vorzunehmen 145

Bel: I R 2 Akt.-Ges).

3, Beschlußfassung über die Gewinn-

verteilung. -

4, Entlastung des Vorstands und des

5.

a o DD

Aufsichtsrats.

Wahlen zum Hees 6. Wahl des Abschlußprüfers. Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär Bete digt, der spätestens bis Dienstag, den 5. Mai 1942, einschließlich, bei der Gesellschaftskasse, bei einem No- tar oder bei der Städt. Girokasse Stuttgart oder bei der Stuttgarter Kassenverein- und Effektengirobank A.-G. oder bei einer anderen Wert- papiersammelbank seine Aktien hinter- legt hat und in der Hauptversammlung eine von der Hinterlegungsstelle aus- gestellte Hinterlegungsbescheinigung oder Eintrittskarte vorweist. Ver- tretung auf Grund schriftlicher Voll- macht is} zulässig. Stuttgart, den 14. April 1942.

Im Falle der Hinterlegung [

Norddeutsche Kabelwerke [2273] Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer am Freitag, dem S. Mai 1942, 10,30 Uhr, in Berlin NW 7, Dorotheenstraße 36, statt- findenden ordentlichen Hauptver- sammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses zum 31. 12. 1941 nebst Bericht des Aufsichts- rates.

Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wohl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die- jenigen Aktionäre berechtigt, welche späteftens am vierten Tage vor dem Termin der Hauptversammlung ihre Aktien während der Geschäftsstunden

bei einem deutschen Notar,

bei einer deutschen Wertpapier-

sammelbank,

bei der Hauptkasse der Gesellschaft,

bei der Dresdner Bank, Berlin, bis zur Beendigung der Hauptversamm- luitg hinterlegen.

Die HinteLlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs: stelle für sie bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Der Hinterlegungsschein ist im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammel- bank spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs®8frist bei der Hauptkasse der Gesellschaft ein- zureichen.

Verlin-Neukölln, den 15. April 1942, Norddeutsche Kabelwerke Aktiengesellschaft.

- Der Aufsichtsrat. Dr. H. Wendel, Vorsigtzer.

[2549]

Harburger Gummiwaren - Fabrik Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 15, Mai 1942, vormittags 11 Uhr, im Sibungssaale der Gefell- chaft zu Hamburg-Harburg, Am Bahn- hofsplaß 24, stattfindenden 70. oc- dentlichen Hauptversammlung ein-

geladen.

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Tage®Lordunung:

1. Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Fahres- abschlusses für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Beriht des Vor- standes und dem Bericht des Auf- sichtsrates.

Beschlußfassung über die Entlastung his Vorstandes und des Aufsihts- rates.

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3. Festseßung der Vergütung für den Aufsichtsrat gemäß § 18 Abs. 2 der

Saßungen.

4. Beschlußfassung über die Vertei- lung des e,

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Beschlußfassung über Aenderung des § 19 Abs. 3 der Sagzungen (Hinzufügung der Worte „oder wahlweise in Berlin“).

7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 1942 entweder bei der

Kasse der Gesellshaft in Ham- burg-Harburg oder bei der

Deutschen Vank in Verlin oder ihren Niederlassungen in Ham- burg und Hamburg-Harburg oder bei der

Sr Danf AG. in Berlin oder Ee tiederlassung in Magde- ur

für die Na bis zur Beendigung der V A hinterlegen.

Die dem Effektengiroverkehr an- geshlossenen - Bankfirmen können Hin- terlegqungen auh bei e aas) Wert- papiersammelbank vornehmen.

Stimmkarten werden von den Hin- gun een ausgehändigt.

Die Hinterlegung der Aktien kann au bei einem deutschen Notar oder bei einer im § 1 des Geseßes über die Verwahrung und Anschaffung von

* | Wertpapieren vom 4. M 1937

(RGBIl. [1 S. 171) bezeihneten Wert- papiersammelbank erfolgen. Jn sol- Aen Falle muß jedoch die von dem

otar oder der Wertpapiersammel- bank ausgestellte Hinterlegungs- Ba, Dl so rechtzeitig eingereiht werden, daß sie am dritten Tage vor dem Tage dec Hauptversammlung in Händen der Gesellschaft ist. Gegen diese Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammel- bank wird dann die Stimmkarte aus- E.

Hamburg-Harburg, 15. April 1942. Harburger Gummiwaren- Fabrik

Phoenix Aktiengesellschaft.

Hermann Smidt, Vorsiger.

Der Vorstand.

Der Vorstand.

Der Vorstand.

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Bonner Portland-Zementwerk Aktiengesellschaft. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 1942, 10.30 Uhr, im Stadtgarten in Bonn (neben dem Hotel Königshof): 1. Vorlcge des Fahresabschlusses und des Geschäftsberihtes des Vor- standes über das Geschäfts1ahr 1941 nebst Bericht des Ausfsichts-

rates,

Beschlußfassung über die Ver-

teilung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Au fsichtsrates.

4. Aenderung des § 9 der Satzung: Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrates,

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Wahl des Abschlußprüfers. :

Nah £ 16 der Satzung hat die

Hinterlegung der Aktien späteftens am

12, Mai 1942 einschließlih bei

einer Wertpapiersammelbank oder

bei den Banken

Deutsche Bank, Filialen Bonn, Düsseldorf und Köln,

Dresdner Bank, Filialen Bonn, Düsseldorf und Köln,

deren Zentralen in Berlin oder bet

einem deutschen Notar zu erfolgen.

Bis na abgehaltener Hauptver}amms-

lung müssen die Aktien hinterlegt

bleiben.

s)

Gegen Vorlegung der BHSinter- legungsnachweise werden die Ein- trittsfarten nebst Stimmzetteln ab 91/4 bis 109!/4 Uhr späteftens tim Versammlungsraum ausgehändigt,

Zementfabrik bei _Oberkassel (Siegkreis), den 14. April 1942,

Dez Vorstand. Dr. Eh ke. Jahxe. [2534] Lugauer Kammgarn-Spinnerei vorm. F. Hey, Act.-Gef., Lugau (Erzgeb).

Die Aktionäre unjerer Gesellschaft werden hierdurch zur fsiebenundvier- zigsten ordentlichen Hauptversamm: lung auf Dienstag, den 12. Mai d. J., vormittags 11 Uhr, nah Berlin W8 in das Büro des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Friedrih Rothe, Mohrenstr. 10, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung: :

1. Vorlegung der Cutjliezung des

Aufsichtsrates über eine Sazungs- änderung im Pt antue ans mit der Kapitalberichtigung, betreffend

Stimmrecht der Aktien.

. Vorlegung des Fahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941 und des Geschäftsberichtes. :

3. Beschlußfassung über die Vertei=-

lung des Reingewinnes.

Beschlußfassung über die Ent-

lastung des Vorstands und des

Aufsichtsrates.

. Wahl zum Aufsichtsrat.

. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942,

. Verschiedenes. i

Zur Ausübung des Stimmrechts und zux Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nah § 13 der Sazßung nur diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die späteftens am 8. Mai bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wert- papiersammelbank oder bei der Deut- schen Bank in Berlin und deren Filiale in Chemnitz in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungs: scheine einer deutschen Wertpapier- sammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung späte: stens am Tage nah Ablauf der Hinterlegungsfrift bei der Gesell: \chaftskasse einzureichen.

Der He rteahng bei einer Hinter- legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin- terlegungsstelle für sie bei einem Kre- ditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.

Nachdem die am 10. 12. 1941 in das

Handelsregister eingetragene Kapital- berichtigung durchgeführt worden ist, können bei der Deutschen Bank in Chemniß gegen Vorlegung der alten Aktien in Empfang genommen wer- den: für jede alte Aktie im Nenn- werte von 4 1000,— 1 Erneue- rungsbogen, beginnend mit dem# Di- videndenschein Nr. 47, 1 neue Aktie im Nennwerte von M 500,— nebst Erneuerungsbogen, beginnend mit dem Dividendenschein Nr. 47. Die Umtauschspesen trägt die Lugauer Kammgarn - Spinnerei. Neber das Stimmrecht in der Hauptversammlung legt der abgeänderte § 13 der Gesell- haftssaßung:

„je 500 A des Grundkapitals

gewähren eine Stimme.“ Der Geschäftsberiht kann vom 13. Mai 1942 ab bei der Gesellshafts- kasse in Supsang enommen werden,

Lugau (Erzgeb.), 15. April 19K, Lugauer Kammgarn-Spinnevsi

vorm. F. Hey, Act.-Ges.

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Der Vorftand. Harald §ey.

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