1942 / 91 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

[27ä7].

Speditions-Verein Aktiengesellschaft, Dessau. Hauptversammlung.

Die 43,ordentliche Hauptversamm- lung unserer Gesellschast findet am Dienstag, den 12. Mai 1942, 12 Uhr, im Sitzungssaal der Anhalt-Dessauischen Landesbank, Abteilung der Aligemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Leipzig, in Dessau, Kavalierstraße 9, statt.

Wir erlauben uns hiermit, unsere Ak- tionäre hierzu ergebenst einzuladen.

Tagesordnung : 1. Vorlegung des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates, . Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. . Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Ausfsichts- rates. 4. Wahl zum Aufsichtsrat. 5, Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Die Hinterlegung der Aktien hat bis A 8. Mai 1942 bei der Anhalt-

esjauishen Landesbank, Ab- teilung der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Dessau, oder bei der Allgemeinen Deutschen Credit=- An- stalt in Leipzig, im übrigen gemäß § 15 der Saßung zu erfolgen.

Die Vilanz der Gesellschaft und der Ge- \chäft8beriht können vom 30, April 1942 an in den Geschäftsräumen der Gesell- schaft zu Wallwißhafen eingesehen und die gedruckten Geschäftsberichte vom 5, Mai 1942 ab dort in Empfang genommen werden.

Dessau, den 16. April 1942,

10. [805]. Vilanz per 31. Dezember 1941. E Aktiva. RM Barceserven: Kassenbestand: . « » Posticheckguthaben. . . Wechsel (Handels3wechsel) RA 1811 400,— Nennbetrag: Steuergut- scheine Kurzfällige Forderungen : Nostroguthaben . . .. Schuldner Beteiligung Geschäfts- und Betriebs- ausstattung 1 Rechnungsabgrenzungs- E

2 603 952

3 390 20 458

1 894 400 36 000 607 232

21 677 20 000

Passiva Gläubiger: Sonstige Gläu- biger Stammkapital ... Gesetzliche Reserven . . . Delkredere (Allg. Sich.- Reserve) . . « « Rüstellungen - Rechnungsabgrenzungs- Lu e e 6 e L A Geivinn: Vortrag1940 8 252,— Vortrag1941 56 542,55

1 057 996 1 000 000 10 000

275 000 100 779

95 382

64 7941/5:

2 603 952161

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941.

RA |9 108 769/83 1 837/79

Aufwendungen. Gehälter und" Löhne. . Soziále Lasten .. Au3weispflichtige /

Steuern . 106 593,— Andere Steuern 1 854,09 Abschreibung a. Jnventar .

Sonstige Aufwendungen . i E

108 447 243

37 093 64 794:

321 186

Erträge. Gewinn 1940 .. Zinsen und Provi-

sionen . . 268 310,42 Außerordent- liche Erträge 44 624,01

8 252

312 934/43

321 186143

Eigene FJndossamentsverpflichtungen RAM 2 940 000,—.

Jn den Passiven sind als Gesamtver- pflichtungen nach §§ 11 und 16 KWG. ent- halten: E.A 1057 996,75. 5

Gesamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abs. T1 KWG. K.( 1 010 000,—,

Filmkreditbenî G.m. b. H., Berlin,

[1814]

Die Firma E. Prée, Gesellshaft m. b. H.,, Teplig-Shönau, wurde 2 Beschluß der“ Hauptversammlung auf- elöst. Abwidckler ist der bisherige Ge-

rere avi Josef Petters, Reichen- | g

verg: aper: Lane Nr. 38, ie Gläubiger dieser Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre For- derungen gegen die esellschaft binnen drei Monaten bei dem vorgenannten Abwickler anzumelden. \

E. Prée G. m. b. H. in Liqu.,

Teplih-Schönau. /

{1526] 3. Bekanntmachung. Königshütter Fürsorgegesellschaft mit beschräukter Haftung in Königshütte, Oberschlesien. Durch Gesellschafterbeschluß vom 23. Februar 1942 ist die Auflösung

E

»

Erste Veílage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 91 vom 20. April 1942. &. 4

der GelemGali beschlossen worden. Zum Abwickler wurde der Unterzeichnete be- stellt. Gemäß § 65 des Geseßes über die Gesellshasten mit beshränkter Haf- tung fordere ih die Gläubiger der Ge- sellshaft hiermit auf, ihre Forderun- gen binnen sech8 Monaten vom Datum der 3. Bekanntmachung ab ge- rechnet bei mir shriftlich anzumelden. Jojef Strozyk, Königshütte, Oberschles, Adolf-Hitler-Play 17. [1702] Bekanntmachung.

Die Firma Laubedruck-Ges. m. b. §H,, Dresden-A, 1, Palmstxr. 8, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden Ar, sih bei ihr zu melden.

resden, am 1. April 1942. Laube-Druck-Ges. m. b. H. in Liquidation. Der Abwiekler: Oskar Weimann.

[1527]

Lorenz «& Co., Gesellschaft mit be:

schränkter Haftung in Kirchheim unter Teck.

Sämtliche Gesellschafter haben dur /

Abgabe einer schriftlichen Erklärung die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. um Liquidator wurde der seitherige Geschäftsführer Albert Knaupp, Kauf- mann in Kirchheim unter Teck, bestéllt. Gläubiger wevden aufgefordert, sich

zu melden.

Dec Liquidator.

[803] |

Hiermit geben wir bekannt, t in der Gesellshafterversammlung un}erer Gesellschaft vom 1. 4. 1942 die Herab: seßung des Stammkapitals von RA 80000, auf RA 20 000,— beschlossen worden ist. E

Wir’ fordern hiermit die Gläubiger unserer Gesellshaft auf, ihre Forde: rungen bei uns anzumelden und zu erklären, ob sie der Kapitalherabsezung zustimmen.

Leipzig, im April 1942. Georg Bernhardt Gesellschaft mit

beschränkter Haftung.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

2749]

Brenboudurgilibér Sparkassen: und Giroverband Körperschaft des_ öffentlichen Rechts, Berlin 8SW 68, Alte Jakobstraße 130/132. Die Vermögens- und Schulden-

*übersicht am 31. 12. 1941 und die

Haushaltsrechnung für das - Fahr 1941 sind nah der Verordnung zur

[2527].

Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspfliht der- Wirtschafts- betriebe dex övffentlihen Hand vom 30. 3. 1933 (R.-G.-Bl. 1 S. 180) ge- prüft worden. J

Der abschließende Prüfungsvermerk

lautet: i „Nah dem abschließenden Er- ebnis unserer pflihtgemäßen rüfung auf Grund .derx Schriften, Vüchec und sonstigen Unterlagen des Vrandenburgischen Sparkassen- und Biroverbandes sowie der tr- teilien Aufklärungen und Nach- weise entsprehen die Buchführung und der Fahresabshluß 1941 so- wie der Jahresbericht, soweit er den Fahresabshluß erläutert, den geseßlihen Vorschriften. Fm übri- gen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Bean- standungen nicht ergeben. Berlin, den 12. März 1942. Wirtschaftsberatungs Aktien- gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dr. van Aubel, Rie ppa. Dr. Werres, Wirtschastsprüfer. Gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 3 der Ver- ordnung vom 830, 3, 1933 - gebe ih obiges abschließendes Prüfungsergeb- nis bekannt. Berlin, den 15. April 1942. Der Verbandsvorsteher. Dr. Stor ck.

[2525] ;

Gemäß § 9 Absay 4 der Satzung be- rufen wir hiermit die ordentliche Hauptversammlung der „Volksheil“‘“ Kranken-Unterfstüßungskasse für alle Berufe und Gewerbe (Krankenkasse für Allopathie und Naturheilkunde) V, a. G., Siy Berlin, zu Sonntag dem 17. Mai 1942, vormittags 9 Uhr, ein; sie findet statt in den Geschäftsräumen dex „Volksheil“, Ber- lin C 2, Breite Str. 1—?2.

Der Vorstand.

[2748] Dann fans der Väuerlichen Krankenhilfe

Nordmark V. V. a. G.,

Siß Hamburg-Wandsbek.

Zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, die am Mitts- woch, den 27. Mai 1942, um 15 Uhr in Hamburg-Wandsbek, Diet- rih-Eckart-Straße 5, stattfindet, werden die Abgeordneten hiermit eingeladen.

U CRO wird \chriftlich zu- gestellt. h

Hamburg-Wandsbek, 20. April 1942. Bäuerliche Sractenbiise Nordmark

. V. a. G., Siy Hamburg-Wandsbek. Der Vorstand.

Preußische Zentralstadtschaft, ‘Berlin.

RA 50 000 000,— 4%ige Pfandbriefe Reihe 34 der Preußischen Zentralstadtschaft.

Nr.

1—30 000 = 30 000 Stüd à RÆA 100 = RAÆ 3 000 000,—

Nr. 30 001—42 000 = 12 000 Stück à KA 500 = RA 6 000 000,— Nr. 42 001—73 009 = 31 000 Stück à 1000 = Ff 31 000 000,— Nr. 73 001—75 000 = 2 000 Stü à RA 5000 =-R.A 10 000 000,—

75 000 Stüd

A 50000 000,

Zinsscheine fällig am 2. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Auf Grund der Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom

127. 9. 1941 is die Preußische Zentralstadtschaft ermächtigt worden, 4%ige auf Reichs-

mark lautende Pfandbriefe der Reihe 34 im Betrage von X.4 50 000 000,— auszu- geben. Die Ausgabe dieser Pfandbriefe is jeweils nur in Höhe der zum Verkauf frei-

gegebenen Beträge zulässig, § 40 des BVörsengesebes (

es vor der Einführung derx obigen 4%igen Pfandbriefe an der

reichung eines Prospektes nicht bedarf,

Der Herr Reichswirtschaftsminister hat auf Grund des GBl. 1908, S. 215) am 19, März 1942 angeordnet, daß

örse zu Berlin der Ein-

Mit dieser Anordnung gelten die Pfandbriefe zum amtlichen Handel an

der Börse zu Berlin als zugelassen.

Die 4%igen Pfandbriefe lauten auf den E ; sie können von diesem nicht

gekündigt werden. Die Tilgung der Pfandbrie

e von seiten der Anstalt erfolgt mit

mindestens 12% jährlich, berechnet vom jeweiligen Umlauf am Schlusse des Vorjahres, durch Rüitau am freien Markt oder im Wege der Auslosung. Die Tilgung der Pfand-

geschlvssen.

briefe beginnt am 1. Zuli 1943. Eine Gesamtkündigung is bis zum 1. Juli 1943 aus3-

- Die Pfandbriefe sind mit halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zinsscheinen und: einem Erneuerungsschein versehen, Die Zinsscheine sind zahlbar bei der Kasse der unterzeichneten Anstalt und bei den Kassen der angeschlossenen Stadt- schaften. Die kostenfreie Einlösung der Zinsscheine kann au dur Vermittlung von Banken, Sparkassen, S und Kreditgenossenschaften erfolgen. Bei diesen

Stellen erfolgt auch die ko

enfreie Einlösung der ausgelosten und gekündigten Pfand-

briefe und die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen. Jm Falle einer Konvertierung der Pfandbriefe werden die mit der kostenfreien Konvertierung beauftragten Stellen

bekanntgegeben. |

ie Nummern der ausgelosten und gekündigten Pfandbriefe werden mindestens einen Monat vor dem Verfalltage öffentlich bekanntgemacht. Die Veröffentlichung erfolgt alsbald nach erfolgter Auslosung und Kündigung dur einmalige Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger und in der Berliner Börsen- Zeitung. Jn diesen Zeitungen werden ebenfalls. die Nummern der Restanten jährlich

einmal sowie alle die Rei öffentlicht.

8mark-Pfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen ver-

Die Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft Reihe 34 sind mündelsicher

auf Grund der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen vom 7. Mai 1940 (RGBl. S. 756). / Die Pfandbriefe tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsißenden der

Direktion und’ seines Stellvértreters.

Eintragung in das Pfandbriefregister wird

auf den Pfandbriefen durch die Unterschrift des Köntrollbeamten handschriftlih ver- merkt. Die Gültigkeit der Pfandbriefe hängt von dieser handschriftlichen Unterzeichnung ab. Das Vorhandensein der saßungsmäßig vorgeschriebenen Deckung und der Eintra-

christ mittels Faksimilestempels beschein

End in das Deckungsregister wird von em Ben hantEs durch Hinzuseyen seiner Unter- igt. Für die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit

den im Deckungsregister eingetragenen Deckungsmitteln und ihrem sonstigen Ver-

mögen. Der Zentralstadtschaft haften die Einzelstadtshaften und deren

arantie-

verbände (das sind die Provinzialverbände) bis zur Höhe des Betrages der für sie aus-

egebenen und -nohch im Umlauf befindlichen Pfandbriefe. Die Einzelstadtschaften haften innerhalb der vorstehend bezeichneten Grenzen als Gesamtschuldner. Jm Ver- hältnis zueinander sind die Einzelstadtschaften nah Maßgabe ihres Anteils am Pfand-

briesumlauf der Zentralstadtschaft verpflichtet, j i

? Die von der Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe unterliegen dem Geseh über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-recht- licher Kreditanstalten vom 21, Dezember 1927 (RGBl. 1 S, 492) und der Durch- führungsverordnung vom 20. Dezember 1938 (RGBl, T S. 1904). °

rlin, im April 1942,

- Preußische Zeutralstadtschaft.

Körperschaft des öffentlichen Nechts.

Unter die Verordnung über die er- leihterte meinde-Anleihen vom 28. März 1942 fällt áu Grund des § 1 auch 44-27 Anl amtes von 1937. |

Der Mee Be N GGLI für die Birif aft hat nrit dieser en Herabseßung. des Zinêfayes auf 4% jährlich, beginnend mit 1943 gemäß § 4 der Verordnung als. an-

Reichsmesseanit in Leipzig, 44 % Auleihe von 1937.

Zinsherabsezung bei Ge-

eihe des Leipziger Messe- [2750]

erordnung

läubigern dieser Anleihe die

em 2. Fanuar

angeboten. Das Angebot gilt

Leipzig C 1, fristgemäß

Fenommen, wenn es von den Gläubi- gern nicht bis zum 27, April 1942 abgelehnt wird. Die Ablehnun wirksam, wenn “die Schuldvershreibun: gen, für die das nus wird, spätestens am 27. die | bei dem Reichsmesseamt in Leipzig, Körperschaft des öffentlichen Rechts, eingereiht werden. Did eingereihten Schuldver: schreibungen gelten für den 2. 1. 1944 als gekfümdigt.

Leipzig,

bot abgelehn| April 19493

den. 15. April 1942.

Reichsmesseamt in Leipzig,

Körperschaft des öffentlichen Rechts,

Fichte, Präsident.

Medlenburgishe Landeshilsskasse, Seestadt Rostock.

[1709].

Li 2,

Besitzwerte. Barreserve (Postscheckguthaben) Wechsel, eigene Ziehungen

Bilanz vom 31. Dezember 1941.

3, Eigene Wertpapiere (sämtlich bei der Reichsbauk beleihbar): a) Anleihen und verzinsliche Schaßanweisungen des Reiches i 8

b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere

98 250,— 64 532,50

Täglich fällige Forderungen unzweifelhaster Bonität und Liquidität

gegen Kreditinstitute .

. Sonstige Schuldner.

a) Aus Pächterkrediten

437 649,18

Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe

von 649,18 b) Aus Schuldenregelungsdarlehen

(

Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe

von 3,35 M 0) Aus Darlehen für Landeskulturzwedcke

7 226 125,165

Darin ‘enthalten rüständige Leistungen in Höhe

von 9972,83 NMÆ

Von der Gesamtsumme sind gedeck durch sonstige Sicherheiten

820 726,59 RA

. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte)t

3,

4.

7. 8.

10,

1L

12,

13,

amTO

a) Osthilfeentshuldungsdarlehen

4 213 923,36

Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe

von 469,47 EM

b) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelung3-

geseß

223 313,14

Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe

von 526,10 KMÆ e) Darlehen für Landeskulturzwede

4 711 423,30

Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe

von 9774,23 RA

Beteiligung bei anderen Kreditinstituten Haftsumme 300,— N.) j Betrieb3- und Geschäft3ausstattung . - «

Abzüglich Abschreibung

D 118 689,80

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

Jn den Aktiven und in den Passiven 11 sind enthalten: a) Forderungen an Milgleber des Verwaltungsrates 41 003,— R.4

b) Anlagen nach § 17

L Schulden. E: a) Einlagen deutscher Kreditinstitute. . «

b) Sonstige Gläubiger

Von diesen Summen entfallen: aa) auf jederzeit fällige Gelder .

bb) auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung

Von bb) werden oder sind fällig: 1, —,— RA innerhalb 7 Tagen

bs. 2 KWG. 100,— K4

» «ae 6 07 690,83

RA 394 421 750

162 782

193 987

ist nux

. 678 739,52

165 916,78 570 462,57

2. 404 327,10 R. A darüber hinaus bis zu 3 Monaten 3, 76 135,47 R.A darüber hinaus bis zu 12 Monaten

Anleihen von der Deutschen Rentenbankkreditanstalt:

a) Darlehen für Landeskulturzwede .. b) Disagiozusaydärlehen

7 152 776,68

* » 63 976,04

Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte):

a) Osthilfeentshuldung3darlehen Darin enthalten rückständige nah Einga zuleitende Leistungen in E von b) A E gemäß Sch ge ev 4

. 4213 923,36 weiter- 9,47 RA

uldenregelungs-

223 313,14

Darin enthalten rückständige nah Eingang weiter- zuleitende Leistungen in Höhe von 526,10 RX

o) Darlehen für Landeskulturzwede

4 711 428,30

Darin enthalten rückständige nah Eingang weiter- zuleitende Leistungen in Höhe von 9774,23 R.4

Grund- oder Staminkapital (Betriebsfonds)

Sonstige Rüklagen Rückstellungen Wertberichtigungsposten

Reingewinn 1941 . Eigene Ziehungen. im n ‘den Paas sind enthalten: esamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 9 982 431,67 RA. Gesamtes haftendes 321 968,50 RA

Persönliche Ausgaben Soziale Abgaben . . . . Sachliche Ausgaben

Steuern |

\

Provisionen : Abschreibung auf Betriebsausstattung Reingewinn 1941 ,

PinsenbberiGns - erwaltungsfostenbeiträge und VBetriebsüberwachungsgeblihren . ..

Sonstige Einnahmén

Seestadt METos den 28. Februar 1942. g wér pi dae Landes hilfskasßse.

Der Vorstan Minke.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüsung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebs sowie der erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschlu schriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des

wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. “_ Schwerin in Meckl., dew 23. März 1942.

Mecklenbur gische

S Rücklagen nach § 11 KWG. (sazung3mäßige Rücklagen)

9, Posten, die der Rechnungs3abgrenzung dienen « « « « A

D --ck. D M: P M S

2 029 900,— B.4

}

und §16 KWG.

Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG.

Gewiun- und Verlustrechnung vom 31. Dezember 19

Dr. Walter.

" Brasch, Wirtschaftsprüfer.

7 216 152

100 000 221 968 40 000 17 515 124 000 5737

28 380/68

material. aus\ließlich

8 485 13315

41.

RAM 47 670

2 0688 24 097/36

21 345

114/8 53/-

23 380 118 730

51 519 60 415 6 795

118 73019

erläutert, den geseßlichen Vor- geen V riebes

Treuhand-Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Wirtschafts prüfungs gesellschaft.

RNeich3- und Staatsanzeiger Nr. 91 vom 20, April 1942. S. 3

a.

H Die Kennummer ist auf der Brandsohle (nicht auf der Deckbrandsohle), bei Fee gearbeitetem Schuhwerk (bis ur Größe 26) auf der Sohle im Fnnern des Schuhs vor der fferse dauerhaft einzuprägen und außerdem im Futter des

chaftes dauerhaft aufzudrucken.

S7 Die Vorschriften der §8 4, 5 und 6 gelten nicht für Schuhwerk und Gamaschen, die für die Ausfuhr bestimmt sind.

88

(1) Die Herstellung von Schuh- und R i (Schäften, Absäyen, Rahmen, Keder, Kappen, Schuhbesay) ist ohne Genehmigung zulässig, wenn sie im Rahmen einer ver- traglichen Vereinbarung mit einem Erzeugex mte dem eine Herstellungsaufgabe gemäß § 1 erteilt ist (Austraggeber). - (2) Dié Materialien für die Herstellung gemäß Abs. 1 s vom Auftraggeber bereitzustellen. Der Auftraggeber muß ie für den Bezug der Materialien etwa erforderlihen Leder- e oder sonstigen Einkaufsermächtigungen seinem Unter- ieferanten übergeben oder die Materialien selbst zur Ver- fügung stellen. Der Schnittverlust darf bis zu 15 %% bei Schäften, 25 °/o beim Absaybau und 35 °/o bei Rahmen, Keder, Kappen und Schuhbesay berücksichtigt werden.

(3): Für die vorschriftsmäßige Verarbeitung dec Mate- rialien und die Güte der Schuhe 1st der Reichsstelle für Leder- wirtschaft der Auftraggeber verantwortlich.

89 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft erläßt die zur Durch- ins und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen estimmungen. Sie kann die Herstellung von Schuhwerk im he vil abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung regeln. )

8 10

Wenn die Reichsstelle für Lederwirtschaft auf Grund des

8 10 der Verordnung über den Warenverkehr vom- 18. August 1939- (Reichs8geseßbl. I S. 1430) in -der Fassung. ordnung vom 30, Oktober 1941 (Reichsgesetßbl: f

der Ver- E N S, 079) Proben von Schuhen oder Materialien zur Schühherftellung bei Schuhherstellern entnimmt und untersuchen läßt, L trägt die Kosten hierfür der Hersteller des betresfenden Schuhs oder Materials. g

11

Zutviderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den SS 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 8 12 Diese Anordnung gilt nicht für Schuhwerk, bei dem

C Teile durch Warmbvulkanisation miteinander ver- unden sind (Gummischuhwerk).

8 13 _ (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge- biete von Eupen, Malmedÿ. und Moresnet. |

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung 75 derx Reichsstelle

, für Lederwirtshaft vom 6. Mai 1940 (Deutscher Reichs- " anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. '104 vom 6. Mai

1940. außer Kraft. , Berliñ, den 18. April 1942, Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. : P V. Dex, St Ey.

j i Erste - Durchführungsbestimmung zur Anordnung 107 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Herstellung von Schuhwerk) vom 18, April 1942

Auf Grund des § 2 der Anordúung 107 der Reichsstelle

ne Ledexrwirtshaft vom 18. April 1942 (Deutscher

eichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 91 vom 20. April 1942) wird bestimmt : :

. Axtikel .] Gemäß § 2 der Anordnung 107 werden folgende Stellen

beauftragt,“ für - die Reichsstelle für Lederwirtschaft Her-"

S zu erteten a) für Straßenshuhwerk mit “*Holzsohlen und für Straßenshühwerk, 8 U Ra Ó ; auch Leder, Lederfaserstoff. oder. Gummimaterial aus\chließ- lih in Form von Abfällen oder Altmaterial verarbeitet werden, die “Wixtschastsgruppe Lederindustrie, Berlin W 15, Meineckestr. 12 a, : A : b) für Hausschuhwerk, das ganz aus“ Gespinstwaren her-

; selten! ist, und für Hausshuhwerk, bei dem außer Spinn-

toffen oder Pappe auch Leder, Lederfaserstoff oder Gummi- A ; d z E oder Alt- material verarbeitet werden: die Fachgruppe Hausschuh- industrie, Berlin W 35, Lüßowstr. 70, p U

__€©) für handwerklich hergestelltes Schuhwerk aller Art mit Ausnahnméë der unter e) genannten Schuharten: der Reichsinnungsverband des Schuhmacherhandwerkls, Berlin NW 40, Helgoländer Ufer 5, : 3

d) für Hausshuhwerk aus Gespinstwaren, das durch das ambulante Gewerbe hergestellt wird: die Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe in der Reichsgruppe Handel, Bexlïn NW 21, Alt Mogbit 94,

e) für Gebirgsarbeitsshuhwerk, das von bestimmten Schuhherstellern der Wehrkreise VII, XVIT und XVIII Jergestellt wird: die Laudeswirtschaftsämter im Bereich der Wehrkreise VI1, XVII und XVIITI.

Artikel II

Diese Duxchführungsbestimmung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft.

Berlin, den 18. April 1942.

Dex Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Stei.

Bestimmung des Werberates der deutshen Wirtschast über ärztliche Gutachten

Vom 20. April 1942

Auf Grund dex“ Zweiten Verordnung vom 27. Oktober [933 zur Durchführung des Gesehes über Wirtschastswerbung (Reichsgeseßbl, 1 S, 791) wird in Ergänzung der Ziff. 9 der 17. Bekanntmachung des Werberates derx deutshen Wirtschast vom 5. Mai 1936 in dex Fassung vom 25. FJuli 1941 (Reichsanz, Nr. 111/1936 und Nr. 171/1941) bestimmt:

1. Mit ärztlihen, zahnärztlihen und tierärztlichen Gutachten darf bei Laien für Arzneimittel sowie für ihnen gleihstehende Mittel und Gegenstände und für Verfahren und FIRENERNE (Ziff. 1 der 17. Bekanntmachung) nur unter folgenden Bedingungen geworben werden:

a) Die beim Reichsgesundheitsamt, Berlin NW 87, Klopstockstraße 18, eingerichtete Prüfungsstelle für Gutachten zur Werbung auf dem Gebiete des Heil- wesens muß die B der Gutachten zur Werbung bei Laien für unbedenklih erklärt haben.

b) Die Ausstellung der Gutachten darf nicht länger als fünf Fahre zurückliegen, es sei denn, daß die Prüfungsstelle des Reichsgesundheitsamtes die Weiterverwendung auf Antrag für - unbedenklich erklärt hat und seit diejer Erklärung nicht mehr als fünf Fahre verstrichen sind.

6) Die Gutachten dürfen nicht gekürzt verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der Alitiiiina des Werberates der deutshen Wirtschaft.

d) Das Anwendungsgebiet, auf das sih das Gutachten bezieht, ist deutlih und eindeutig hervorzuheben.

Die Auflage weiterer Bedingungen im einzelnen Falle, insbesondere die Beschränkung der Verwendung auf bestimmte Werbemittel, bleibt vorbehalten.

2. Gutachten, die bereits zur Werbung bei Laien ver- wendet worden sind, können, wenn bis zum 1. August 1942 Antrag A eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Prü- fungsstelle des Reichsgesundheitsamtes gestellt worden ist, bis zur Entscheidung der Prüfungsstelle weiterverwendet werden.

3. Diese Bestimmung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Werbemittel mit Gutachten, welche den Bedingungen der Ziff. 1 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 1942 aufgebraucht werden.

Berlin, den 20. April 1942, Der Präsident des Werberates der deutschen Wirischaft. Hunke.

Bekanntmachung,

Die am 17. April 1942 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgeseßblatts, Teil L, enthält:

Verordnung über die Preisbildung im Warenverkehr mit den besegten mederländishen Gebieten. Vom ÆW. März 19492.

Verordnung über Aenderung der Fagdzeiten. Vom 81, März 1942.

Verordnung zur Erweiterung und Verschärfung des \traf- rehtlihen Schuyes gegen Amtsanmaßung. Vom 9. April 1949.

Dritte Verordnung über die Aenderung des österreichischen Geseves über die Anforderung von Wohnungen und. Geschäfts- räumen. Vom 183. April 1942.

Sechste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Ge- meindeordnung. Vom 14. April 1942.

Verordnung über den Uebergang des Robert-Koch-Fnsti- tuts und der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene auf das Reich. Vom 14. April 1942.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N, Postbeför- derungsgebUhren: 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00.

Bexlin NW 40, den 18. April 1942.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern,

ei dem außer. Spinustoffen oder Pappe-

verbleibenden Klein- und Mittelbetrieben

Preußen

Bekanntmachung

Die heute -ausgegebene Nummer 5 dex Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 14565. Polizeiverordnung zur Aenderung der Polizei- verordnung über das Leichenwesen vom 18. April 1933 (Gesetz- samml. S.-149). Vom -10. April 1942.

Nr. 14 566. Verordnung über die Teilung des Provinzial- verbandes Schlesien. Vom 11. April 1942.

Umfang: !/1 Bogen. Verkaufépreis: 0,20 N, zuzüglich einer A von 0,03 M. Zu bezieh:n durch: R. v. Deker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietenbuxger Straße 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 20, April 1942.

Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches

Postwesen Fernmeldedienst mit dem Ausland

Der Fernmeldedienst (Telegramme und Ferngespräche) mit Brasilien, Ekuador, der Republik Kolumbien, Paraguay, Ur guay und Venezuela, ferner der Fernsprehdienst mit Peru il eingestellt worden.

S

Aus der Vérwaltung

Gesezesstop vom Führer befohlen Großdeutshlands Verwaltung wird nur für kriegswichtige Dinge tätig

Dex Staatssekretär im Reichsinnenministerium, #-Gruppen- führer Dr. Stuckart, gibt in der Zeitschrift „Deutshe Vers waltung“ einen Ueberblick über den Kriegseinsaß der großdeut- hen Verwaltung. Jm totalen Krieg. ijt die offentlihe Vers waltung, namentlich für die Erhaltung und Hebung der Ver- teidigungsfkraft, ein immer bedeutsamerer Faktox geworden. Anders als im ersten Weltkriege bot diesmal die seit 1933 ges schaffene Einheit von- politisher und verwaltungsmäßiger FUhs rung der Reichsführung die Gewähr, daß ihre kriegswichtigen Maßnahmen in sämtlihen Reichsteilen shnell befolgt würden. Nun mußte die öffentliche Verivaltung, aus -deren Personal naturgemäß ebenfalls Einberufungen erfolgten, dennoch neue, kriegswichtige Aufgaben übernehmen und Kräfte für die eine gegliederten oder beseßten Gebiete abgeben. Aufbauend auf den ear en Vereinfahungserlaß des Führers ist deshalb die Verwaltung durch Sofortmaßnahmen geändert worden. Auf- gaben, die nicht mit der Reichsverteidigung zusammenhängen, waren im allgemeinen stillzulegen, der Fnstanzenzug zu verkürzen und Doppelarbeit auszuschalten. So konnte die Verwaltung, vor allem auch mit Männern älterer Jahrgänge und mit Frauen und Hilfskräften ihre krieg8wichtigen Aufgaben restlos und {nell erfüllen. Die zeitgerehte Auszahlung des Familienunterhalts an die Soldatenfamilien, Sicherung der Volksgesundheit, der LebenSsmittel- und Verbrauchsgüterzuteilung, Erfassung von Menschen und Sachen für die Wehrmacht, Zuteilung der Rohs stoffe, Preiskontrolle, Ausgleich der Kriegsschäden usw. sind heute, nach 21/2 Jahren Krieg, wie am ersten Kriegstage gewährleistet. Nun gilt es, voräusshauend alle Vorkehrungen zu treffen, um immer mehr auch auf dem zivilen Sektor für jede Kriegsdauer und alle nur denkbaren Möglichkeiten weiter gerüstet zu bleiben, Dabei tritt die Dezentralisation von Verwaltungsaufgaben in den Vordergrund. Die Obersten Reichsbehörden werden unter Bes freiung von aller Kleinarbeit für die Erfüllung der reihswich- tigéèn Führungsaufgaben freigestellt. Das geschieht durch Auf- gabenverlagerung auf dié Mittel- und Unterstufe, insbesondere in der Pexrsonalverwaltung, Ausgabebewirtschaftung und beim Erlaubniswesen. Durch neue Anordnungen des Führers wird bezirflich die Verantwortung für die Verwaltung nah Richtlinien der Obersten Reichsbehörden immex ausgeprägter den Behörden der Mittelstufe übertragen. Der Führer hat einen Gescßess\top befohlen. Es dürfen nur noch für die Kriegführung unniittelbar bedeutungsvolle Gefeße und Verordnungen erlassen werden. Dex Staatssekretär äußert höchste Anerkennung für die Arbeitsleistung und persönliche Haltung der überwiegenden Mehrzahl der Dienst- kräfte, insbesondere in den unteren Verwaltungsstellen, den Land- ratsämtern, Gemeinde-, Polizeiverwaltungen Arbeitsämtern ust, Hier wird bis in die späte Nacht gearbeitet, um keine Stockund in der Versorgung eintreten zu lassen. Wenn hier und’ da rat- suhende Volksgenossen sich über die Art der Behandlung ihres Anliegens zu «äârgern hatten, so wird von allen verantwortlichett Stellen alles getan werden, um solche Erscheinungen abzusteAen. Die Dienstkräfte haben durch zuvorkommendes und freundliches Verhalten dem Volksgenossen besonders der Kriegerfrau, die Ers ledigung der Anliegen zu erleichtern, Audererseits dürfen Einzel- fälle niht verallgemeinert werden.

Wirtischaftsteil

Konzentration in der Zigarettenindustrie

Unveränderte Produktionsstärke bei vermindertem Kräfteaufswand

Die Mobilisierung der Arbeitsreserven in allen Zweigen derx

zivilen Wirtschaft für die Bedürfnisse der deutschen Rüstungs-" 1ndustrie wix den Maßnahme in der Zigarettenindustrie führen, die auf eine

in den kommenden Wochen zu einer einshneiden-

Verminderung des Kräfteaufwandes abzielt, ohne daß die ‘Pro- duktionsstärke- beinträhtigt wird. - Dex vorgesehene - Rationali- sierungsþlan orientiert sih an der Tatsache, daß in manchen Kleinbetrieben je Täg und Arbeitskraft kaum 2000, in anderen Betrieben dagegen 34000 Zigaretten hergestellt werden. flarx, daß in den Betrieben mit einer unterdurchschnittlichen Lei- stung erhebliche Arbeitsreserven vorhanden sind, die nunmehr für dringendere Aufgaben freigeseßt werden sollen. eine Zusammenlegung in der gesamten Zigarettenindustrie erreicht werden, “und zwar werden am 1. Mai 1942 etwa zwei Drittel der gegenwärtig vorhandenen 66 deutschen Zigavettenfäbriken für die Dauer des Krieges stillgelegt werden. Trotz einer durch- shnittlihen Leistung in der gesamten Judustrie von rd. 22 000 Stück je Tag und Arbeitsfraft wurde im Juteresse der Erhaltung der kleineren und mittleren Betriebe als Maßstab der Stillegung ein. wesentlich geringeres Produktionsquantum, nämlich 14 000 bis 15 000, gewählt. Alle Betriebe die unter diefer Tageskraft- produftion liegen, müssen ausnahmslos ohne Rücksiht ‘auf ihre Tradition, die Qualität ihrer Marken oder thre regionale Markt- bedeutung ihre Produktion einstellen. Praktish bedeutet das die Stillegung aller - Kleinstbetriebe und allex kleineren Betriebe bis auf 3, aller mittleren Betriebe bis auf 7 und eines Großbetriebes. Die Produktion dex betroffenen Unternehmungen wird von den übernomuten, soweit diese dazu in der Lage sind, der Rest “dex verarbeiteten Tabak- menge geht auf zwei Großbetriebe, jedoch niht auf Betriebe der Firma Reemtsma, über. Das Entschädigungsverfahren is darauf

abgestellt, diesen Zusammenlegungsþrozeß so zu géstälien, daß f

die übernehmenden Betriebe ‘aus der Uebernahme keinen privat- Oen Nuyen haben und den stillgelègten Betrieben die Mittel für ‘eine Betriebs8erhaltung gesichert bleiben. Das wird

. dadurch erreicht, daß die übernehmenden Betriebe einen nach der

Höhe der übernommènen Verärbeitüngsmenge errechneten Betrag an eine Kasse zu leisten haben, aus der den stillgelegten Betrieben angemessene Mittel“ zur Verfügung gestellt werden, deren Höhe die Notwendigkeit eines s eg auf das Betxriebskapital aus- hließt. Diese Maßnahme dürfte bei den betroffenen Betrieben auf unt so größeres Verständnis stoßen, als di€- Preisentwieklung am Rohtabakmarkt und der Fortfall der Betriebsbeihilfen die Wirtschaftlichkeit der stillgelegten Unternehmen: ohnehin int Frage

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gestellt hätte. Darüber hinaus. sind die übérnehmenden Betriebe verpflichtet, soweit -das noch nicht der Fall ist, ihre Tageskraft- leistung auf 16—17 000 Stück durch innerbetrieblihe Rationali- sierung ohne Vergrößerung ihrer Maschinenausrüstung zu stek- gern. Da die weiterarbeitenden Fabriken die Produktion - der stillgelegten zusäblih erfüllen, wird die Versorgungslage dur die dargelegten Maßnahmen nicht beeinflußt. Die Ratioûali- Mans geht vielmehr ausschließlich auf Koften der Vielzahl an Marken, die. von gegenwärtig - rd. 450 auf rd. 150 vermindert werden. Demgegenüber wtrd -die Aktion unmittelbar etwa 22, mittelbar sogar etwa 50% der in der Zigarettenindustrie Be- schäftigten für Rüstüungsaufgaben freiseßen. Wenn. vorläufig die sechs Hersteller von s{h\warzen Zigaretten mit deutshem Roh- tabak von dieser Rationalisierungsmaßnahme unberührt bleiben, so liegt das daran, daß bei ihrer Produktion ein höherer Arbeits- aufwand unvermeidlih ist, der den allgemeinen Maßstab von 14—15 000 Stück nicht ohne weiteres anwenden läßt.

Wirtschaft des Nuslandes

Eröffnung der Baseler Mustermesse Basel, 18. Apxil. Am Sonnabend wurde die 26. Schweizer Mustermesse in Basel traditionsgemäß. mit einem. Pressetgg er- öffnet. Die Zahl dex Aussteller ist von: 1200. im Vorjahre auf 1364 gestiegen. Ju seiner Eröffnungsansprache führte Professor Brogle u. a. aus, daß der diesjährige schweizerishe Fertigwaren- markt in Basel seine Bedeutung niht nur durch das Erzeugnis \{hlechthin erhalte, sondern durh die Produktionsidee, in der die Bereitschaft zur Mitarbeit am Wiederaufbau ihren Ausdruck finde. Die neuen Leistungen bewiesen, daß die Shweiz Schritt gehälten habe- mit dex. geradezu vrevolutionäen Entwicklung, die sih inden leßten-Fahren in allen Ländern auf produktionstehnishem Gebiet vollzog. Viele dieser. Leistungen, die den hohen Stand sowohl ‘det wissenschaftlißen Forshung als auch der betriebstehnishen Apparaturx und namentlich dexr arbeitsmäßigen Geschiklichteit und

Tüchtigkeit bewiesen, würden den Krieg überdauern.

Slowakish-ungarishe Wirlschaftsverhandlungen abgeschlossen

Budapest, 19. April. Die ‘slowakish-ungarishen Wirtschaft3- verhandlungen in Preßburg sind abgeschlossen worden. Die Warenkontingente find niedriger als im Vorjahre, das Preis- volumen aber höher. Die Exportpreise wurden noch nicht fest- geset mit Berufung darauf, daß das Ansteigen des Preisniveaus in der Slowakei langsamer als in Ungarn vor sih geht. Das Wertvolumett dex slowakishen Ausfuhr nah Ungarn beträgt 396 Mill. Ks, i

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