1942 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 96 vom 25, April 1942. S. 2

8 10. Ausländer.

(1) Diese Anordnung findet auf Ausländer nur insoweit Anwendung, als sich aus sonstigen Anordnungen des Prä- sidenten der Reichsmusikkammer nicht etwas anderes ergibt.

(2) Ausländer im Sinne dieser Anordnung ist jeder, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besißt.

8 11. Jnkrasttreten.

Diese Anordnung tritt am 1. Funi 1942 mit folgender

Maßgabe in Kräft: : | i

1. Mit dem Jnkrafttreten dieser Anordnung tritt die 3. Anordnung zur Bee Uo der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutshen Musikleben vom 5. Fe- bruarx 1935 (Reich8anzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1935) in der Fassung der Anorduung vom 1. März 1937 (Reichsanzeiger Nr. 51 vom 3. März 1937) mit Ausnahme der §8 18 bis 20 außer Kraft, wobei in S 20 Abs. 2 an Stelle der Worte „die den Vor- schriften dieser Anordnung nicht genügen“. die Worte treten „die zur Ausübung einer Musiktätigkeit nicht befugt sind“. j i

. Wer, ohne Musiker im Hauptberuf im Sinne des § 5 dieser Anocdnung zu sein, im Zeitpunkt ihres Junkrafttretens wegen, etner nachshaffenden musi- kalishen Tätigkeit auf Grund der in Ziffer 1

enannten. Anordnung Mitglied der Reichsmusik- ammer ist, behält vorläufig die Mitgliedschaft; das Befreiungsverfahren wird spätestens bis zum 31. März 1943 durchgeführt. Berlin, den 23. April 1942. Der Präsident der Reichsmusikkammer. Dr. Peter Raabe,

Bekanutmachuug

Die am 24. April 1942 ausgegebene Nummer 41 des Reichsgesebblatts, Teil T, enthält:

Sechste Verordnung über die Ausbildung und PEAERE für den höheren bautechnischen Bertvaltunatdienil: Vom 14. April 1942.

Verordnung zur Einführung des Gaststättengeseßes in den Reichsgauen Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol-Vorarlberg. Vom 20. April 1942.

Verordnung über die Vereinfahung und Vereinheitlihung der Organisation der gewerblîhen Wirtschaft. Vom 20. April 1942.

Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Vereinfahung und Vereinheitlihung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Gauwirtshastskammerverordnung). Vom 20. April 1942.

Aus der Verwaltung

Bedeutende Vereinfachung des Lohnabzugs Beseitiguug der Bürgersteuer Sozialversiche- rungs8reéehtlicher Sammelabzug

Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Friß Rein - Pa T sprah auf Einladung des Reichsstatthalters und Gau- eiters Sprenger in Frankfurt am Main vor Vertretern von Partei, Staat, Wehrmaht und Wirtschaft über die Finan kraft des Reiches und über die neue große Vereinfahung des Lohn- abzugs. Er führte zur leßteren u. a. aus:

Es ist erforderlich, daß in der öffentlihen Verwaltung und in der Privatwirtschast vereinfaht wird, was irgendwie verein- (Loi werden kant. Der Anfall an Arbeit, die Zahl der erforder- ichen Arbeitskräfte, der Verbrauch an Materialien und die Ver- waltungskosten müssen vermindert werden. Eines der RER Vereinfachungsziele ist der Einheitsabzug vom C E Die Unternehmer sind geseßlih verpflichtet, vom Arbeitslohn ihrer Gefolgschaftêmitglieder verschiedene Beträge einzubehalten und an bestimmte Kassen abzuführen, insbesondere die Lohnsteuer, die Bürgersteuer, den Rentenversiherungsbeitrag, den Beitrag zum Reichsstock für Arbeitseinsay und den Beitrag zur Kranken- versicherung. / f:

Seit Beginn des Krieges befteht der Kriegszuschlag. zur Lohn- steuer. Dieser und die Lohnsteuer sind bereits mit p vis ab 1. April 1941 betragsmäßig zusainmengefaßt worden. Dadurch ist die Zahl der Lohnabzugsposten um einen lleiner geworden.

Am 1. Juli 1941 ist die Erste Verordnung über die Verein- fahung des Lohnabzugs erschienen. Diese hat gebracht: eine weit-

. gehende Angleihung der Bemessungsgrundlagen für die ver- iedenen Lohnabzüge, die Vereinheitlihung in der Bewertung der Sachleistungen, eine einheitlihe Ausrichtung- der Tarife auf die Lohnstujen der Lohnsteuer-Tabelle und andere Vereinfachungen.

Vorher mußte jeder Abzugsbetrag aus einer besonderen Tabelle abgelesen werden. Nunmehr war es möglich, eine Sammel- Abzugstabelle aufzustellen. Aus dieser können jeweils nuf eine: Zeile die Lohnabzüge für die "verschiedenen Zwede abgelesen werden. Diese Vereinfachung is zum größten Teil am 1. Oktober 1944, der Rest ani 1. Januar 1942 in Kraft getreten. Durch sie ist sehr viel E Poi ane und die Handhabung des Lohnabzugs er ih erleichtert worden. / :

N uer hat in die Sammel-Abzugstabelle leider nicht einbezogen werden können, weil die Bürgerstéuer eine Ge- meindesteuer ist und die Hebesäze sehr verschieden sind.

Die Erste Verordnung über die Vereinfahung des Lohnabzugs3

t jedoch mit Wixkung ab 1. August 1941 eine radikale Verein- E in der Abführung der Bürgersteuer vom Arbeitslohn ebracht. ; i ;

s Vorher hatte der Unternehmer die-Bürgersteuer vom Arbeit3- lohn seiner Gefolgschaftsmitglieder an die einzelnen hebebereh- tigten Gemeinden abführen müssen. / Hebeberehtigte Gemeinde isk für den einzelnen Steuerpflichtigen die Gemeinde, in der er wohnt. Zur Gefolgschaft eines mittleren öder eines großen Unternehmens gehören in der Regel Personen, die in: verschiedenen Gemeinden wohnen. Der Unternehmer hatte für jede einzelne hebeberectigte Gemeinde ein besonderes Gemeinde-Konto zu führen, und jede hebeberehtigte Gemeinde hatte für jeden Unternehmer, der Ein- wohner aus der Gemeinde beshäftigte, ein besonderes Unter- nehmer-Konto zu führen. Der Unternehmer mußte jeweils so ‘viele Bürgersteuer-Abführungen vornehmen, wie viele hebeberech- tigte Gemeinden bei seinen Gefolgschaftsmitgliedern in Betracht kamen, und jede 4 nehmen und verbuchen, wie viele Unternehmer Perjonen bes f- tigten, die der Gemeinde gegenüber bürgersteuerp ihtig waren. Diese unmittelbare Abrechnung der Unternehmer mit den Ge- meinden verursahte auf beiden Seiten sehr viel Verwaltungs- arbeit. Dahinzu kamen monatlich: dié verschiedenen Ueberwei- Aungen dur Mostscheck, Giro usw. Dabei handelte es sih oft um

nur sehr kleine Beträge. j Seit 1. August 1941 het der. Unternehmer alle von seinen

, Gefolgschaftsmitgliedern ei benen Bürgersteuerbeträge zu den eitpunkten, die für die Abführung der Lohnsteuer maßgebend ind, in- einem Berog ames mit der Lohnsteuer an die Kasse inanzamts der Betriebs\tätte a Unternehmers abzuführen.

ie Reichsfinangverwaltung vechnet in - einem sehr einfachen Verfahren vierteljährlich mit den Gemeinden. ab. Das Finangz-

Bos e ist nah Berlin. zurückgekehrt und hat die Leitung

- Frölichex, hat Berlin am 20. April d. J. verlassen. Wäh-

Gemeinde mußte so viele Einzahlungen entgegen- '

umer Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die fein ttg und Vereinheitlihung der Organisation der gewerblihen Wirtschaft. Vom 20. April 1942,

Fünste Bekanntmachung über die Anlegung der Erbhöferolle. Vom 17. Aprik 1942. ; i

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 HAÆ für ein Stück bei Vor?insendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 25. April 1942.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern. |

5

.

- Bekanntmachung

Die am 24. April 1942 ausgegebene- Nummer 13 des Reichsgesesblatts, Teil T1, enthält:

Verordnung über die Vereinbarung A dem Deutschen Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1941 über das Staatsvermögen- und die innere Staats\chuld der ehemaligen Tschechoslowakischen As oa Ren) epublik und andere damit zusammenhängende finanzielle Fragen aus An- laß der Eingliederung von ehemaligen tschechoslowakischen Gebieten in das Reich. Vom 2. April 1942.

Bekanntmachung über eine deutsh-slowakishe Vereinbarung über die Veröffentlihung von Fahndungen. Vom 15. April 1942.

Bekanntmachung über die deutsh-slowakische Vereinbarung über die Regelung von Rechten und Pflichten, die S aus der Unterstüßung der Baubewegung durch die frühere Tscheho-Slo- wakis epublik ergeben. Vom 16. April 1942.- 4

Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: 045 KAÆ. Postbeförde- rungsgebühren: 0,04 KNAÆ für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 24. April 1942.

Reichsverlagsamt. J. _V.: Stern.

Preußen

Jn der Liste des früheren Preuß. Oberverwaltungs- gerichts über die Verwaltungsdrechtsräte is auf seinen Antrag gestrichen: Der Geh. Finanzrat Robert Bürgers in Köln,

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Raoul

der Gejandtschaft wieder übernommen.

Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans

rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Zuber die Geschäfte der Gesandtschaft.

amt, in dessen Bezirk die Gemeinde gelegen ist, überweist der Ge- meinde die thr zustehende Büvgersteuer vierteljährlih ‘in einem Betvag. - Es kommen seit dieser Neuregelung bei den Gemeinden nicht- mehr monatlich unzählige Bürgersteuereinzahlungen vor, sondern es kommt - vierteljährlich nur eine Bürgersteuérein- zahlung vor. ; h S Es Diese radikale Vereinfahung in der Abführung der ‘Bürger- vent vom Arbeitslohn hat ‘den Unternehmern, den Gemeinden, en Postsheckämtern usw. eine sehr erhebliche Arbeitsentlastung * bracht. e : d Es war von vornhevein in Aussicht Verordnung über die Vevreinfahung des gs nur den ersten gvoßen Schritt zur Vereinfahung des ohnábzugs’ sein zu laufen, Das ergab sich in ‘aller Eindeutigkeit aus der Bezeichnung der Verordnung als Erste Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs. An einem der nähsten Tage wird die Zweite Verordnung über die Vereinfahung des Lohnabzugs im cichs- esevblatt erscheinen. Diese bringt zwei weitere Le Verein- F bAtGAEE Die bestehen darin, daß die Zahl. der ge eylichen Lohn- abzüge von fünf auf zwei vermindert wird. |

1. Ablösung der Bürgersteuer durch eine leite Erhöhung

der Einkommensteuer ;

Die Bürgersteuer wird beseitigt. Sie is eine Gemeinde- steuer gewesen, und Mun, die Gemeinden in verschiedener Höhe erhoben worden. Den Gemeinden wird dexr Ausfall durch das Reich ersezt. Der Ersabßbetrag bestimmt sich nah der Höhe des Betrags, den die einzelne Gemeinde an Vürge teuerauffommen: erzielt hat. Er wird den Gemeinden nicht im Weg des Finanz-- ‘ausgleich8s, sondern unmittelbar dur die Finangämter übér- wiesen. L j ; Das gesamte Aufkommen an Bürgersteuer: hat im Rechnungs-

ahr 19á1 rund 800 Millionen Reichsmark betragen. Es würde linanzpotitisà und kaufkraftpokitish nicht vertretbar sein, wenn ie Steuerpflichtigen um diese 800- Millionen Reichsmark gegen- wärtig entlastet würden. Das Reich wird sich ie, die rund 800 Millionen Reichsmark, die es den Gemeinden. erseyt, dur eine leihte Erhöhung der Einkommensteuer Oa /

Der Steuerpflichtige wird in- Zukunft nicht mehr zwei Be- träge zu entrichten haben: die Einkommensteuer und die- Bürger- steuer, sondern nur noch die Einkommensteuer. Diese wird leiht

erhöht sein. ? y Die Vereinfahung wird auf dem Gebiet des Lohnabzugs -ant 1. Juli 1542 in Kraft. treten. Die Untecnehmer werden dann vom Arbeitslohn einzubehalten

niht mehr f E biet einheitlide Sohnsteuer

gane, die Erste

haben: die sür das gesamte c i und die nah Wohnsißgémeinden verschieden hohe MIOE late Sie werden nur noch einen Steuerbetrag eingubehalten haben. E ergibt sih aus der neuen Lohnsteuertabelle. Die Beträge in der neuen Po S gelten für alle "Lohn- und Ge- haltsempfänger, ohne Rücksicht agu in welcher Gemeinde sie wohnen. Diese Ds ist sehr erheblih. Sie wird in den Lohnbüros zu einer erheblihen Verminderung des Arbeits- anfalls führen.

Bei den Gemeinden fällt alle Arbeit, die bisher auf dem

Gebiet der Bürgersteuer anfiel, weg. Die Gemeinden brauchen auf rund 26 Millionen Lohnsteuerkarten niht mehr die Seite 4 auszufüllen. j j i Rund 6 Millionen Personen waren mit der Bürgersteuer zu veranlagen. Die Gemeinden werden durch die Neuerung von ‘der Ausfertigung und Versendung von rund 6 Millionen Bürger- steuerbescheiden, von rund 24 Millionen Sollstellungen und von B EE von rund 24 Millionen Zahlungseingängen inm ahr befreit. / ; Î “Die SteuerpsliGtigen die Reichspost und die Bankinstitute werden von der Arbeit befreit, die mit jährlih rund 24 Millionen Zahlungen verbunden ist.

Die Finanzämter brauchen beî den Zahlungseingängen nit:

mehr zu unterscheiden zwischen Lohnsteuer und Bürgersteuer. Auf dem Gebiet der Lohnsteuer wird die Vereinfachung am 1. Juli 1942 in Kraft treten, auf dent Gebiet der Veranlagung

erst am 1. Januar 1943. Die Bürgersteuer, die die Gemeinden, i \ für das Kalenderjahr |-

auf Grund von Bürgersteuer-Bescheid-n e 1949 angefordert haben, muß zu den Pan egenen HZeitpunkten an die Gemeinden noch entrichtet werden. Die entrichteten Be-

j doch staxk án

auf die leiht erhöhte Einkommensteuer angerehnet werden. Füx u E Tus werden - Bürgersteuer-Bescheide nicht mehr Mus ellen sein.

Bel- der Einkommensteuer und bei der Bürgersteuer bestehen

reigrenzen. Erst nah Ueberschreitung Ba renzen tritt di Steuerpfliht ein. Die Freigrenzen sind bei der Bürgersteues niedriger gewesen als bei der Einkommensteuer. Es gab infolges dessen mehr Bürgersteuerpflichtige als Einkommensteuerpflichtige. Es ist nicht erwünscht, daß sehr viele Personen, die bisher zwar bürgersteuerpflihtig, aber nicht auch einkommensteuerpflichtig ewesen sind, in Zukunft vollkommen personensteuerfrei bleiben,

s wird deshalb die Einkommensteuer-Freigrenze der Ledigert, der kinderlos Verheirateten und der Verheirateten mit nicht mehr als zwei Kindern etwas herabgeseßt. Bei dieser Herabsezung darf [aN nIRs zu tief gegriffen werden, weil die Freigrenzent bei der Vürgersteuer verschieden hoh“ gewesen sind. Es wird deshalb in Kauf genommen, daß der eine und andere kleine Ein- kommensempfänger doch vollkommen PAWAN E NN Bleibt,

__ Die Bürgersteuer i} bisher niht im ganzen Reichsgebiet in einheitlicher Höhe erhoben worden. Es war Sähe der einzelnen Gemeinde, die Höhe des Bürgersteuer-Hebesaßes zu bestimmen. Die leihte Erhöhung der eti sar fann jedoch für d e Reichsgebiet nur _einheitlich sein. Es müssen desh leine Verlagerungen in Kauf genommen werden. Diese falleæz beim einzelnen niht nennenswert,ins Gewicht.

Der Betrag, um den die Einkommensteuer erhöht wird, ents spricht in den unteren Lohnlagen einem bisherigen aiehi dAnzay Hebesay von 100 vom Hundert. Er steigt langsam an un erreiht in den mitileren Lohnlagen einen Betrag, der einem bisherige Bürgersteuer-Hebesaß von 500 vom Hundert entspriht. Er ende in den hohen Lohnlagen bei einem Betrag, der einem bisherigen Bürgersteuer-Hebesay von 700 vom Hundert entspricht. Es ergibt 9 dadurh eine leichte steuerlihe Entlastung bei den unteren

ohnlagen, wenn der bisherige. Bürgersteuersaß mehr als 100 vom Hundert betrug, und bei den mittleren Lohnlagen, wenn deu bisherige Bürgersteuersap mehr als 500 vom Pie betrug. In den mittleren und hohen Lohnlagen ergibt \sih in den Fälle in denen der Bürgersteuersaß bisher sehr niedrig gewesen ist, cins- leihte Mehrbelastung. Diese ist im Verhältnis zum Einkommen uur unerheblich. : 5

Es gibt einige kleine Landgemeinden, die eine Bürgersteuez bisher niht exhoben haben. Fn diesen ergibt sch für einen verè ältnismäßig “einen Kreis von Steuerpflichtigen eine leichte

ehrbelastung. Diese ist im Verhältnis zum Einkommen nug unerheblih. Sie muß dem großen Gedanken der Verwaltung veréinfahung untergeordnet werden.

FUr Land- und A wird sich in den - kleinen Ges meinden, in denen eine Bürgeëästeuer bisher nicht erhoben- wurds in keinem Fall, eine Mehrbelastung ergeben. Die große Mehrzahk der Land- und Forstarbeiter wird im Gegenteil eine steuerlihs Me erfahren; denn durch § 4 der Zweiten Verordnung Über die Vereinfachung des Lohnabzugs wird für die Zwecke dec Einkomntensteuer ein Landarbeiter-Freibetrag eingeführt. Diesex kommt zu den Freigrenzen, die si aus der Lohnsteuer-Tabells ergeben, hinzu. Er wird ledigen Land- und Forstarbeitern int Hohe von 13 Reichsmark monatlich, den anderen Land- und Forsts arbeitern in Höhe von 26 Reichsmark monatlich gewährt. Vont Lohnbetrag des Land- und Forstarbeiters sind demgemäß vor det Anwendung der Lohnsteuer-Tabelle die 13 oder 26 Reihsmark monatlih vom. Lohn pr Dieser Landarbeiter-Freibetrag. wird sih für die meisten Land- und Forstarbeiter als steuerlihe Entlastung erweisen. 7

Die Beseitigung der Bürgersteuer wird allgemein bêgrüßt werden. Der Gedanke, die Einwohner einer Gemeinde nicht nuú durch Realsteuern, sondern auch durch eine Gemeindepersonene teuer an den Lasten der Gemeinde zu beteiligen, ist, finanz- und teuerpolitisch gesehen, durhaus ens Die ‘Gemeindepersonens teuer darf jedoch nit, wie das die D [Na Bürgersteuer gewesen ist, eine reine Kopfsteuer sein. Sië ist diéser Eigenschaft: im Jahre 1934 entkleidet worden. Seit jener Zeit wird bis zu einer gewissen Einkommenshöhe au bei der ' Bürgersteuer der Familienstand berücksichtigt, leider jedoch nit so vollkommen und einheitlih wie bei der Einkommensteuer. Auch die Höhe des Einkommens wird seit jener Zeit besser, aber doch noch immeL niht genügend berüdcksihtigt. Bis zu 100000 Reichsmark bex stehen bei der Einkommensteuer 1108, bei der Bürgersteuer nut 11 Stufen. Aus der Weite der Stufen bei der Bürgersteuer ers geben sich in vielen Fällen Härten, ; 4 é

Ein weiterer Mangel der bisherigen gese L darin, as sie nicht nah den Verhältnissen des Steuerpflichtägert im Jahr der Erhebung bemessen wird, sondern nach Verhältnissen, die zwei Jahre zurückliegen. Gegenwärtig, im Fahr 1942, wird z. B. die Bürgersteuer nah den Verhältnissen bemessen, die für den- Steuerpflichtigen im Fahx 1940 bestanden. Auch“ daraus haben si in vielen Fällen Unzuträglichkeiten und Härten ergebe,

Ein weiterer Mangel der bisherigen Bürgersteuer ist, daß außergewöhnliche. Belastungen, -die dem Steuerpslichtigen zivangs» läufig erwachsen und seine steuerlihe Leistungsfähigkeit beein trächtigen, bei ihr nicht berücksichtigt, werden können. «

_ Alle diese Mängel und die daraus sih ergebenden Härtemögs- lihkeiten bestehen bei der Einkommensteuer niht, Die Einkommens steuer ist diejenige Steuer, die am stärksten die persönlichen Vers ge des Steuerpflichtigen berücksihtigt. Sie berücksichtigt den Familienstand. Sie paßt sich in fehr engéèn Einkommeh8- E der Höhe des Einkomurens än. Sie berücksichtigt erhöhté

erbungskosten,-- erhöhte Sonderausgaben und außergewöhnkich@

Belastungen, die die steuerlihe Leistungsfähigkeit des Steuer“

pflihfigen beeinträhtigen M e L

Aus diesen. Hinweisen ergibt sich, a Ablösung dék “bi3s

erigen Bürgersteuer durch eine leichte Erhöhung dér Einkommens

teuer auch ein ame werden Gebot ist; denn dur diejè Ver#

einfachungsmaßna

« vers

*

Die jeyige Vereinfachungsmaßnahme soll nicht auch“ einex Verneinung des nkens einer Gemeindepersonensteuer'* gleich kommen. Die Mie La der Gemeindepersonensteuer in dia Reichseinkommensteuer joll nur bis zur ndlegendew" Neus gestaltung des Einkommensieuertarifs bestehen bleiben. - _Diesé grundlegende Neugestaltung des Einkommensteuertarifs wird in den: ersten Fahren nah digung des Krieges vorgenómmen werden. Jn Zusammenhang damit wird den Gemeinden. dié Möglichkeit, eine Gemeindepersonensteuer f erheben, wieder» egeben werden. Diese - neue Gemeindeperjonensteuer ird: si die A eas bezahle E E y

einlih in einein beweglihen Gemeindezushläg zur" Eu ouds pre vanfe. béstehén._ Sie wird infolgebessen nit die Min el enthalten, die die bisherige Bürgersteuer enthaltenhat. ZJhoe Cr-

hebung wird sehr einfa gestaltet werden. ; cs

Die Vei a Enge Rost stellt keine Beeinträchtigun der Finanzpolitik der einzelnen Gemeinde dar; denn § 14 Absaß_ der Kriegswirtshaftsverordnung gemäß dürfen die Gemeinden d1e Hebesäte, die für das Rehnungs r 1939 bestanden, grundsäglid nicht erhöhen. Die Bürgersteuer isp demgemäß bis auf weiteres nach oben erstarrt. An Stelle des Be rags, der auf der Einnahmen» eite des Gemeindehaushalts bisher als Bürgersteueraufkfommett siand, erscheint, solange niht eine Gemeindepersonensteucr besteh 1

r Ausgleihsbetrag des Reiches. a

2, der sozialversicherungsreehtliche Sammelabzug i

träge werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1942

e b

Teil 11 der Zweiten Verordnung über die Vereinfac1?g bes Lohnabzugs R E daß die Beiträge bos Rentenversicheruug, sf Krankenversicherung und zum Reichs ock für: Arbeitseinsay

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auf. den

me werden gleichzeitig alle sozialen Härten bes . _ seitigt, die der bisherigen Bürgersteuer anhaften.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsauzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 96

4. Oeffentliche Ae ny 2. angsversteigerungen,. j 5. Verlust- und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 83. Aufgebote,

1. Untersuchungs- und Strafsachen

[3656] ck

10. E. 2/42. Durch Beschluß des Amtsgerichts in Posen vom 21. März 1942 ist auf Antrag des Oberbürger- meisters der Gauhauptstadt Posen, Volkspflegeamt, Glogauer Straße 92, die Jrene Jankowski geb. Sobecki in Posen, Vogesenstraße 7 W. 7; wegen Trunksuht entmündigt, „_ Posen, den 21. April 1942. d Das Amtsgericht.

[3657] ; 10. E. 3/41, Durch Beschluß des Amtsgerichts in Posen vom 27. März 1942 ist auf Antrag des Oberbürger- meisters der Gauhauptstadt Posen, Volkspflegeamt der Alfred Johanunson in Beuthener Straße 9 W.3, Trunksuht entmündigt. Posen, den 21. April 1942, Das Amtsgericht.

Posen, wegen

3. Aufgebote [3663] Aufgebot. Ï 2B3b F 33/4/22 Der Hofbaurat W. Mackensen in Hannover 0, Hinüber- Page 20, hat das Aufgebot der Mäntel olgender Wertpapiere: 1. 1000, A 44 % (ehem. 8 %) Schuldverschreibung von 1928 Provinztial-Verband der Pro- vinz Schleswig-Holstein in Kiel Buchstabe B Nr. 2297; 2. 500,— A 41/23 % (ehem. 8%) Schleswig-Holst. landschaftlichen Goldpfandbrief vom 1. 6. 1924. Nr. 29 441 beantragt. Der Fn- haber der Urkunden -wird aufgefordert,

29, Juli 1942, 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Kiel, Ring- straße 19, Zimmer 119, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel- den und ®ie Urkunden vorzulegen, ividrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunden. erfolgen wird. Kiel, den 14, April 1942. Das Amtsgericht. Abt, 23 b, -

[38659]

2b F 2/41. Die Erben der ver- storbenen Ehefrau Fosef Walter, Ka- tharina’ geb. elen, in Vossenatck, nämlich: 1. Fosef Walter, Kaufmann in Vossenack, 2. Wilhelm Walter, Jn- haber eines Omnibusbetriebes in Vosse- nack, 3. Franz. Walter, Kaufmann in Obermaubach, zur Zeit zur Wehrmacht einberufen, 4. Emil Walter, Meßger in Vossenack, 5. Ewald Walter, Bäer in Vossenack, zur Zeit zur Wehtmacht ein-' berufen zu 2, 3, 4 und 5 vertreten durh den Josef Walter in Vossenack —, haben das Aufgebot dés verloren- gans Sparbuchs der Kreiss\par- asse Düren Nr. 72933, lautend auf rau JFoséf Walter, Katharinà ‘gb. tessen, Vossenack Nr. 105, mit einem Bestande von 1122,69 Reichsmark be- antvagt. Der Fnhaber des Sparbuhs wivd au RGseer, spätestens in dem 8, August 1942, vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gericht, Zimmer 16, ‘anbevaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

der Urkunde erfolgen wird. n

Düren, den 17. April 19422.

Das Amtsgericht. Abt.-2 b, -

[3658] Oeffentliche Auffordernng.- 1 3h 1190/40. Der s\lowakische Staatsangehörige Eugen Mayer, ane gebli in Preßburg, Badgasse 1, wohnhaft, wird ersucht, binnen einer [rist von einem Monat, vom Tage ieser Bekanntmachung an gerèênet, nachzuweisen, daß er bei der Reihs- telle für Sippen: orshung oder der onst zuständigen Stelle die Erteilung eines Abstammungsbescheides bean:

frage at, i erlin, den 23. April 1942. er Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin. Jm Auftrage: Henschke.

[3664] '

‘Aufgebot.

A 2 F 1/42. Dex Waffenmeistec Emil Stetzelberg in Konstanz, Spanierstraße Nr. 18, hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grundschuldbrief über 3000 (dreitausend) Feingoldmark, etngetragen im Grundbuch Konstanz Band ‘16 Heft 29, 111. Abteilung Nr. 13, sugunsten des Antragstellers, lastend auf dem Grundstück Lgb.-Nr. 1779 b er Gemarkung Konstanz. Die: Grund- [huld ist am 20. Februar 1925 im Grundbuch eingetragen worden. Der

nhabèer der Urkunde wird aufgefor-

Glogauer Straße. 92, | 11

; | wit, den 18. April 1942. 4. F. 2/41.

spätestens in dem -auf Mittwoch, den- einen Erbshein nah Heinrih Bartusch

A Ver

lin, Sonnabend, den 25. April

am Donnerstag, den 12. November 1942, vorm. 10. Uhr, vor dem Amts- ericht, hier, I, Sto, Zimmer Nr. 40, icine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde füx kraftlos erklärt werden. Konstanz, den 14, April 1942, Amtsgericht.

[3662] Aufgebot. i

Der Bauer Johann Wlochowitß in Einhof, Kreis -Tost-Gleiwiß, vertreten durxh die Rechtsanwälte Len, Dr. Denke und Dr. Harbolla in Gleiwigt, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Miteigentumsanteils des Anton Galonska an dem im Grund- buch von Ackerfelde, Kreis Tost-Gleiwiy, Band g Blatt Nr. 27 verzeichneten Grundsklicks gemäß § 977 ZPO. bean- tragt. Der bisherige Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

. August 942, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 247, anberaumten. Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls er mit seinen Rechten AUikgelhlolett wivd, Amtsgericht Glei-

[3666]

2, VI. 39/42, Aufforderung zur An- meldung von Erbrechten am Nachlaß des Uhrmachermeisters Heinrih Var- tusch aus Sorau (Lausiß). Am 24. Fe- bruax 1928 i#stt in Sorau, seinem leßten Wohnsiy, dex Uhrmacher Heinrih Bar- tush, Sohn der Eheleute Lehrer Fd- Bals Gottlieb Bartusch, zulegt in Groß

etersdorf, Kreis Sagen-Sprottau/ Schlesien, ‘und der Bertha Dorothea Hornung daselbst ohne Hinterlassung von leiblichen Abkömanlingen verstor- Len. Frau Valeska Rädsh geborene Bartusch in Lübben im Spreewald hat

dahin beantragt, daß sie und ein wei- terer Verwandter, Alexander Friedrich Paul Bartush in Lockport (New-York USA.) gele liche Erben je zur Halfte seien. Alle diejenigen, die bessere oder gleihe Erbrechie ant Nachlaß des Hein- rich Bartusch haben, werden aulge 0r- dert, sich spätestens am L, Oktober 1942 bei dem Amtsgericht Sorau (Lausiß) zu melden.

Sorau (Lausiß), 20. April 194A,

Amtsgericht.

3665] Durch Ausschlußurteil vom 13, 12. 1941 sind für fraftlos erklärt die Aktien Nr. 168 und 169 über & 200 A der Viehverkaufshalle A. G. in Wunstorf. Amktsgericht Neustadt a. Rbge., 18. April 1942.

[8660] Ausschlußurteil. Dex 8 (41/2) %ige Goldpfandbrief der Frankfurter Pfandbrief-Bank Ak- tiengesellshaft in Frankfurt a, M., Em. XVIL Lit. O Nr. 1774 über 500,— A wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., 24, April 1942. : Amtsgericht.

[3661] Aus\chlußurteil. Der 514 (4/2) %ige Liquidations- Goldpfandbrief der ehem, Frankfur- Fe Pfandbrief-Bank, Em. XRI- Lit, N Nr, 8945-(1/100 M), wird für kraft- los erklärt. j Frankfurt a. M., 21. April 1942. i Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

(R494) Oele mtlie Zustellun 2. R. 66/42. Der Wilhelm in nädi Elisabethstvaße 23, Prozeß-

Materna

bevollmächtigter: echtsanwalt Dr. Wenzl in Bielig, klagt gegen seine Ehe- frau Helene Materna 26 Harton, z. Z. unbekanntèn Aufenthalts, früher in Luisenthal, Kreis Kimpolung, in Rumänten, auf Ee aus § 49 Eheges. und § 3 der 4. DV. des Eheges. und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß ? 60 Eheges. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil- kammer des Landgerichts in Bielit, Ee 35, auf den 2. Juli 194 Uhr, mit der Aufforderung, sich durth elnen bei LEA Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt ‘als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Vielitz, den 18. April 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3667] "Ladung.

Die rau Agnes Levy geb. Gaer- ner iw Hamburg, welche gegen ihren Ehemann Alexander Levy auf Eheschei- dung klagt, ladet den Beklagten zu dem unter Abkürzung der Einlassungs-

ret, spätestens im Aufgebotstermin

7. Aktiengesellschaften, ¿ . 8. Kommandltgesellshaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonuialgesellschaften,

Öffentlicher Anzeiger

14, August 1942 auf den vorverlegten Verhandlungstermin: 26. Juni 1942, 91/2 Uhr, vor dem Landgericht Ham: burg, Zivilkammer 8.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3668] Oeffentliche Zustellung. Der Güterbodenarbeiter Wilhelm Max Fahn, Leipzig N 25, Jmmel- mannstraße 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klien in Leipzig, flagt gegen seine Ehefrau Bertha Elsa Grethen Jahn geb. Schweiger, jeßt unbekannten ‘Aufenthalts, ai Schet- dung der Ehe und ladet sie zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 16. Juni 1942, vormittags 11 Uhr, vor das Land- geriht Leipzig, Harkortstraße 9, 13, Zivilkammer, mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gericht 7 du Rechtsanvalt vertreten zu assen. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle beim Landgericht Leipzig.

[3669] Oeffentliche Zustellung.

11 R 72/42, Frau Maria Felixa Sokolnicki geb. Schneider in Leipzig C1, Humboldtstr. &1V, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Heinz Donner in Leipzig C 1, Hindenburcrgstr. 3 I1I, flagt gegen thren Ehemann, den Fri- seur Heinrih Sokolnicki, z. Zt. un- bekannten Aufenthaltes, mit dem An- trage: 1. Die Ehe der Parteien wird geschieden gemäß § 55 des Ehegesetes. 2. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 11. Zivil- cammer des Landgerichts zu Leipzi auf den 16. Juli 1942, vormittag 10% Uhr, mit der Aufforderung, \sih es einen bei diesem Gericht zu- Pen Rechtsanwalt als ended- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leipzig, den 22. April 1942.

Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

[3670] Edikt.

47 Ne 515/41—14. Der mit N des Landgerichtes Wien vom 17. 1941, 47 Ne 515/41/2 gemäß 88 1—3 Ges. vom 24, 4. 1847, RGBl. Nr. 49, zur Wahrung der Rechte der Besitzer der 5 °/oigen A E eau dex Ungar. Westbahn - (Stuhlweißen- burg-Raab-Graz) Em. 1. 10. 1871 be- stellle Kurator Rechtsanwalt Dr. e Vas Schwab in Wien, [., Spiegel- asse 13, hat die Einberufung einer

Geseges vom 5. Dezember 1877, RGBI.

über- die vom Kurator gestellten An- träge auf Ermächtigung zum Abschluß eines Uebereinkommens mit der Ungar. Westbahn, wonach: 1. im Falle! der Ein- lösung der Ungar. Westbahn durch .das Reich ‘die Deutsche Reichsbahn die ar lihe Anlehens\{huld vom 1. 10. 1871 diese beträgt per 1. Januar 1942 kapitalsmäßig S 538-560 i. gl. RA 359 040,— gur Stng über- nimm#, 2. die Ungar. Westbahn bzw. die in Falle der Einlösung an bre Stelle als Schuldnerin tretende Deut- he Reichsbahn berechtigt ist, das noch aushaftende Anlehen bei ie mte per 1. Fanuar 1943 * gegen Zujsichevung eines einmaligen Ausgéldes jederzeit auch zur Gänze vorzeitig aufzukündi- gs und Fan beantvagt. Die siver der obbezeihneten Prioritäten werden ‘demnach gemäß § 2 des ob- erwähnten Geseßes au rdert, -am 28. 5. 1942, 10% Uhr, beim Land- eriht Wien, Zimmer 114, zum Zwedcke threr Einvernahme über die dem Kura- tor allenfalls zu erteilende Ermächti- ung zum e des vorerwähnten ereinkommens jowie zur Wahl von drei Vertrauens- und dvei Ersah- männexrn zu erscheinen und bei dieser Tagsaßung ihren Besiy an den in Frage kommenden Wertpapieren zur Vorlage von Bestätigungen von zur öffentlichen Neu La a verpflih- teten Fnstituten oder Ux Vorlage von Originalwertpapieren zu beschei- nigen. ndgeriht Wien, T. Justizpalast, Abt. 47, am 15. April 1942.

5 Verlust- u.Fundsachen

[3671] /

Der - Versicherungêäschein Nr. A

77 144 ist abhanden gekommen und

wivd kraftlos, wenn er nicht binnen

Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 23. April 1942. Friedrich ilhelm

10. Gesellschaften m. d. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Haudels- und Kommandbitgesellschaften,

ersammlung im Sinne des § 1 des | A Nr. 111, zum Zwecke der Einvernahme | s

[3672] Gersing-Konzern Lebensversicherungs-Akt.-Ges.

Der Versicherungss\chein L 332 938 Werner Lautensack, Veilsdorf, ist ab: handen gefommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Ern erfolgt.

Köln, den 22. April 1942,

Der Vorstand.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren. [3674]

4°/ige Anleihe des Reichs8gaues Wien. vom- Jahre 1940.

Der Reichsgau Wien macht von dem im Anleihetext vorbehaltenen Recht einer teilweisen Aufkündigung in der Weise Gebrauch, daß Schuld- verschreibungen dieser Anleihe im Nennbetrage von l Æ 16 300 000,— mit nachstehenden Gruppenbezeihnun-

Kündigungsfrist für den 2. November 1942 zur Rückzahlung aufgerufen wer- den: i

Gruppe: 2, 5, 17, 30, 102, 105, 128, 156, 304—310, 352—404, 497—534, 661—725, 15327—1531, 1641—1691, 2058—2093, 2348—2410. _

JFnfolge dieser teilweisen Aufkündi- gung entfällt die nach dem Tilgung3- plan vorgesehene Verlosung am 2. Mat 1942.

Wien, am 22. April 1942.

Der Neichsftatthalier in Wien.

Gemeindeverwaltung. F. V.: Dr. Hanke, Stadtkämmerer.

[2944] Zinsherabsetzuung für die Oberhausener Stadtanleihe.

1. Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft hat in seiner Verordnung vom 28. 3. 1942 (RGBl. 1 S. 150) über die erleihterte Zinsherabsegung bei Gemeindeanleihen den Gläubigern ein Angebot- auf Senkung des Zinsfußes auf 4 v. H. jährlih gemacht.

ieses Angebot gilt auch für die noch im Umlauf befindlihen Stüdcke der 414 %Higen Schuldverschreibungen der Stadt Oberhausen von 1927.

2. Die Hevrabsezung des Zinsfußes auf 4 % wird erstmalig mit dem näch- sten nah dem 31. März 1942 liegenden Zinstermin, nämlich mit dem Zins- termin am 1. Oktober 1942 wirksam.

3. Diejenigen Gläubiger, die das An-

ebot ablehnen wollen, haben die Schuldvershreibungen bis spätestens um 27. April 1942 bei der E n Oberhausen (Rhld.) einzureihen. Frist- gemäß eingercihte Schuldvershreibun- en gelten als zum 1. Oktober 1942 ge- ündîgt.

Oberhausen (RNhld.), 17. 4. 1942.

Der Oberbürgermeister.

gesellschaften

[2973] Aufforderung an die Aktionäre der Gesellschaft für elektrishe Unter: nehmungen Aktiengesellschaft. Die außerordentlichen Hauptversamms- lungen der Gesellshaft für elektrische Unternehmungen Alktiengesellschaft und dex Allgemeinen Elektricität8-Gesell- [Yaît vom’ 19, Februar 1942 haben ie ershmelzung beider sellch schaften beschlossen. Die Vershmelzung erfolgt in der Weise, daß das Ver- mögen der Gesell haft el elektrische Unternehmungen Aktiengesellschaft, Ber- lin, mit allen Rechten und Pflichten als Ganzes unter A BaE der Abwicklun mit Wirkung vom 1. Oktober 1941 au die Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft, Berlin, gegen Gewährung von Aktien dieser Gesells qt mit Gewinnberehti- gung ab 1. tober 1941° überträgen wird. Die Aktionäre der Se han für elektrishe Unternehmungen Aktien- gesellshaft erhalten gegen Einlieferung eines Nènnbetrages von je 400 N.Æ Aktien mit Gewinnanteil- seinen Nr. 47 u. ff. und Erneue- rungsschein 500 RA neue Aktien der Allge- meinen T En mit Gewinnberechtigung ab 1. Oktober 1941, ausgegeben gemäß Beschluß der a.o. Bau tversammlung vom 19, Februar 1942.

Curt A erhalten die Aktionäre der | M aft für elektrishe Unternehmun- gen Alktiengesellshaft beim Umtausch

Lebensversicherungs-Akt. Ges.

und Ladungsfrist auf ‘einen Monat vom

threr Aktien in neue Aktien dec All-

gen unter Einhaltung der halbjährigen-

1E Beta Mengen uo Serterts e ank un - 415. Sertaidaes ABebanat eigen. Va,

einen Nennbetrag von je 100— fi Gesfürel-Aktien netto 4,45 NA bar auss gezahlt unter Uebernahme der Kapital- ertragsieuer und des Kriegszuschlages durch die Allgemeine Elektricitäts-Ge- sellschaft.

Falls die S Nennbeträge von Gesfürel-Aktien dieses zulassen, wevden die darauf entfallenden neuen AEG-Aktien in Stücken zu 1000 ki. Æ ausgehändigt.

Soweit die eingereichten Nennbeträge von Gesfürel-Aktien nihcht durch 4 teilbar sind, werden die unten benannten Stellen bemüht sein, den An- und Ver- kauf von Spizenbeträgen börsenmäßig zu vermitteln.

Nachdem die Veschlüsse der a. o. Haupt- versammlungen der beiden Gesellschaf- ten vom 19, Februar 1942 in das Handelsregister eingetragen worden sind, sjordern wir die Aktionäre der Gesell- haft für eleftrishe Unternehmungen Aktiengesellshaft auf, ihre Aktien mit den dazugehorenden Gewinnant?il» scheinen und Erneuerungsscheinen zweck8 Vermeidung späterer Kraftloserklärung gemaß 8 179 Aft.-G. bis zum 31. Juli

942 einschließlich bei folgenden Stellen während der üblihen Geschäfts- stunden einzureichen:

in Verlin: Verliner Handels-Ges

sellschaft,

BUNRaus Delbrück Schickler & D.

Typ Hardy « Co. G. m,

Reichs - Kredit - Gesellschaft As tiengesellschaft,

Commerzbank Aktiengesellschaft und bei deren sämtlichen deut: schen Niederlassungen,

Deutsche Bank und bei sämtlichen deutschen lassungen,

Dresdner Bank und bei deren sämtlichen deutschen Nieder- lassungen

in Breslau: Bankhaus E. Heimann, in Düsseldorf: Bankhaus Poensgen,

Marx «& Co.,

in Hamburg: Bankbßgus Brincck- mann, Wirß «& Co.,

in Köln: Bankhaus Pferdmenges « Co,.,

in Leipzig und Berlin: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt,

in München und Berlin: Bankhaus Merck Fink «& Co.,

in München: Bayerische Hypos- theken: und Wechsel-Bank,

in Wien: Creditanstalt - Banks verein,

Länderbank Wien Aktiengesell=- schaft, i;

Bankhaus E. v. Nicolai & Co.

Gegen die mit einem der Nummern- folge nach geordneten Verzeichnis ein- zuvreichenden Gesfürel-Aktien werden die darauf entfallenden neuen AEG- Aktien möglichst Zug um Zug aus- gehändigt.

Das Umtauschgeschäft - ist umsaßsteuerfrei.

Für die mit dem Aktienumtaush ver- bundenen Sonderarbeiten wird die üb- lihe Provision in Anrechnung gebracht. Sofern jedoch die Gesfürel-Aktien mit einem der Nummernfolge nah geord- neten Verzeichnis direkt am zuständigen Schalter der obenbeuannten Stellèn eingereiht werden und ein Schrift- wechsel hiermit niht verbunden ist, er- folgt der Umtausch provisionsfrei.

Diejenigen Aktien der Gesellschaft für elektrische Unternehmungen Aktiengesell- [Gat ie nicht bis zum 31. Juli 1942 einschließlih zum Zwecke des Umtausches eingereiht worden sind, werden für. kraftlos erklärt. as gleiche gilt für solhe eingéreihten Ak- tien, die den zum Umtausch erforder- lihen Nennbetrag nicht erreihen und uns nicht bei den obenbenannten Stellen zur Verwertung für Rehnun der Steigen zur Der qug gestell worden sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien der Dan für elektrishe Unternehmungen Aktien- esellshaft tretenden neuen Aktien der

emeinen Elektricitäts - Gesellschaft werden für Rechnung der Beteiligten nách Maßgabe des Gesebes verkauft, wo bei der Erlös den Beteiligten unter Ab- äft der entstandenen Kosten nah Ver-

ä

deren Nieder-

börsen-

nis ihres durch diese Maßnahme etroffenen Aktienbesives zur “Ver- fügung gestellt werden wird,

Die Zulassung der neuen AEG-Aktien wird an den Börsen zu Berlin, Frank- furt a. M., Hamburg und Wien alsbald nah Vorliegen des Fahresabschlusses fitr 1940/41 beantragt werden. Verlin, den 25. April 19492.

Allgemeine Elektricitäts: __ Gesellschaft. i Bücher. Lemftcke.

gomeinen Elektricitäts-Gesellshaft für